1850 / 151 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Zurückweisung derselben auf einen festen Grund basirt was mir in dem Kommissionsberichte nicht geschehen zu sein Ich bin gegenüber dem letzteren überzeugt, der deutsche s sch und die Bundesakte gleichfalls, aber freilich nur in provisorischer Eigenschaft. Der deutsche Bund h. ist unverändert in seinem Bestande, auch garantirten Rechte auf⸗

die Regierungen und auch für

deutsche Bund, aber nicht der

diesen die deutschen Grund

In diesem Falle befinden wir

in treten nun in Frankfurt zu⸗ sondern mit den Grundrech aufzustellen, und so bildet der Es kann auch liner Regierung ein zurückzukehren, und nach Kommissions Anträgen ein

mit der Motivirung dersel

n 11 )

Verfassung

6m

1820 als ein

war durch denselben nicht ver

dieses blos völkerrechtliche nicht nationale Band den In— zedürfnissen des deutschen Volks nicht genüge, hatte die Er dem Bestande des deutschen Bundes aufs unzweideu⸗— prach sich daher hierüber die öffentliche

ls dieselbe in Folge der Exeignisse in

frei von ihren bisherigen Fesseln sich

rmochte. Bundestag selbst, das Organ des deut— wagte nicht mehr, das Ungenügende des deutschen

er entschloß sich in der Sitzung vom 1sten

nden Verlangen nach Einigung aller na en Krä e Anhaltspunkt zu geben, und versprach ner feierlichen Ansprache an die deutschen Regierungen und das tsche Volk, daß er aufbieten werde, „um gleich eifrig für Sicherheit Deutschlands nach außen, so wie für die Förderung national und des nationalen Lebens im In—

Aehnliche feierliche Verheißungen wur

deutschen Regierungen der Reihe nach

der Bundes ⸗Versammlung vom Blittersdorf Namens des am usschusses Bericht über die Lage uchtung der inneren Lage des Ausschuß mit dem hetrübenden Bekennt—

sein Organ, die Bundes Vertrauen in ihre ge—

in solches Vertrauen aber Fortbestandes einer jeden politischen Versammlung wird es dem Ausschusse arzulegen, die einen solchen bekla⸗

An ihm ist es nicht, den An gegen die höchsten Bundes hauptsächlichsten Gebrechen des on die Grundverfassung des Bun igende ꝛc.“ Den Bericht Bundes Versammlung Revision der Bun lonaler Grundlage ragen, gutachtlichen Revision zur Ausfüh— bringen sei, unverzüglich zu erstatten. Der Antrag wurde Bundes ⸗Bersammlung angenommen, und den 160. März uf den Antrag des Ausschusses ferner beschlossen, „sämmt Regierungen aufzufordern, Männer des allgemeinen rauens, und zwar für jede der 17 Stimmen des engeren Rathes bald mit dem Auftrage nach Frankfurt abzuordnen, der

d deren Ausschüsse zum Behufe der Vor⸗

Bundes -Verfassung mit gutachtlichem gehen.“ Das deutsche Volk hatte jedoch

sammlung auch nach Beiziehung der Vertrauens

Verltauen, sondern verlangte ein deutsches Par— ig der neueren Verfassung Deutschlands, und ersammelten sich bereits eine Menge angesehener Theilen Deutschlands in Frankfurt, um die kon⸗ Versammlung vorzubereiten. Da beschloß die

Versammlung den 31. März: „Die Bundes ⸗Re aufzufordern, ihren sämmtlichen, dem deutschen

5ys angehörigen Provinzen auf verfassungsmä sofort einzuführendem Wege Wahlen Vertretern anzuordnen, welche am Sitze der nmlung an einem schleunigst festzustellenden möglichst zusammenzutreten haben, um zwischen den Regie m Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande em Antrag des Ausschusses hatte die Absicht zu fer konstituirenden Versammlung den von der und ihrem Beirathe ausgehenden Entwurf s -Verfassung zur Annahme vorzulegen. Schon aber sprach das Vorparlament ausdrücklich aus, „daß ber die künftige Verfassung Deutschlands einzig

zu erwählenden konstituirenden National überlassen sei, und die Bundes -Versammlung,

n den 7. April, den Anträgen des Vorparlaments ent⸗ mehrere Aenderungen hinsichtlich der Zusammensetzung ial-Versammlung vornahm, sprach sich nicht gegen diese parlamente per Nationalversam lung beigelegte Bedeutung dielmehr derselben ausdrücklich das Prädikat einer kon⸗ Die Vertrauensmänner übergaben en 27. April der Bundesversammlung den Entwurf der neuen Fersassung Deutschlands, worin sie das allgemeine Gefühl der Deutschen in dem Eingange und dem ersten Artikel also ausspra . wa nach der Erfahrung eines ganzen Menschenalters der angel an Einheit in dem deutschen Staatsleben innere Zerrüt aug e' gr ichn gf der Beh öfreiheinn gepaart mit Ohnmacht mehr au die V . , 16. * 36. nn. neee eie len h, ,,. dent schtn unde, , auf Na rigen deutschen Vunde e, e , . dings anigenemne ten Nen f ande, mit Einschluß der neuer hies Ge enge . Provinzen und des Ferzog, Ver Verfossann ä“ , . n 694 Reich (Bundesstaat). der Bundes Bel amm rr, ertrauen gmänner kam in obgleich der Großherzoglich hessisch egal mmthr fur Prarchung, rig. vom 1. Mal ganz richtig n , ,. . einem Promemo⸗ daß, wenn die Negierungen der Nato . sam gemacht hakte, wurf zur Annahme vorlegen könen . zersammlung keinen Ent⸗ Verfassungswerk ausschließlich in die' . . 2 e sprachen sich mehrere Gesandten fi Rluftrage herr irn .

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Regierung und

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über die dem Entwurfe zum Grunde liegende Verwandlung des deutschen Bundes in einen Bundesstaat beifällig aus, nämlich in der Sitzung vom 16. Mai die Gesandten von Hannover, Sachsen— Weimar und Sachsen⸗-Altenburg, Braunschweig, Oldenburg und Schwarzburg-Sondershausen, und in der Sitzung vom 2. Juni der Gesandte von Schwarzburg-Rudolstadt, während sich keine einzige Stimme dagegen erhob. Die National-Versammlung nahm sofort diese Verwandlung des deutschen Bundes in einen Bundesstaat vor und schuf durch das Gesetz vom 28. Juni 1848 für denselben eine provisorische Centralgewalt. Sie hielt zu diesem Akte die Zustimmung der Bundesversammlung nicht für nöthig; wohl aber fand diese es für gerathen, von freien Stücken Namens der deutschen Regierungen schon den 29. Juni 1848 ihre Zustim⸗ mung zu geben, damit, wie das Präsidium der Bundesversammlung sich ausdrückte, „der allverehrte Reichsverweser die Gewißheit allsei⸗ liger Zustimmung, aufrichtigen und innigen Anschließens der Ge sammtheit der Fürsten wie des Volkes habe.“ Und nachdem den 12. Juli 1848 der Reichsverweser in der National⸗Versammlung ver— eidigt worden war, hatte die Amtsübergabe der Bundes-Versamm lung an denselben mit folgenden Worten des Präsidiums statt: Ew. Kaiserliche Hoheit treten an die Spitze der provisorischen Eentralgewalt, jener Gewalt, geschaffen nach dem Wunsche des deutschen Volkes, um für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates zu sorgen u. s. w.“, und ferner: „Mit diesen Erklärungen sieht die Bundesversammlung ihre bisherige Thätigkeit als beendet an.“ Aus dieser einfachen Geschichtseérzäh

ergiebt sich gewiß unzweifelhaft, daß in Juni 1848 nicht

die Bundes-Versammlung, sondern der deutsche Bund selbst

ein blos völkerrechtlicher Verein der deutschen Fürsten und freien Städte von der National-Versammlung mit Zustimmung der deut— schen Regierungen, also auf vollständig rechtsgültige Weise, abge— schafft und an seine Stelle ein deutscher Bundesstaat mit einer provisorischen Organisation geschaffen worden ist, und daß hierbei nicht im entferntesten die Absicht war, den deutschen Bund je wie— der ins Leben zu rufen. Wenn der Minister der auswärtigen An gelegenheiten den Fortbestand des deutschen Bundes damit zu be— gründen sucht, daß derselbe nach der Schluß-Akte Artikel 5 als ein unauflöslicher Verein gegründet worden sei, so wird es wohl kaum der Bemerkung bedürfen, daß damit nur gesagt werden wollte, der Verein sei nicht auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, und es stehe keinem Mitgliede der Austritt frei, keinesweges aber, daß der Bund nicht mit allseitiger Zustimmung der Kontrahenten aufgelöst und noch viel weniger, daß das Band der deutschen Nation durch Ver wandlung des Bundes in einen Bundesstaat nicht fester ge knüpft werden dürfe. Von der gesetzgebenden Gewalt des neuen Bundesstaates sind mehrere Gesetze ausgegangen. Das Wichtigste derselben bilden die „Grundrechte des deutschen Volkes“, welche den 28. Dezember 1848 von dem Reichsverweser verkündet worden sind. Art. 2 dieses Gesetzes bestimmt: „Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufge⸗ hoben. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.“ Gemäß Art. 8 des Einführungsgesetzes ist das Gesetz vom 1. Juli 1849 durch Vereinbarung zwischen der der Stände-Versammlung zu Stande gekommen und ist nun die Aufgabe der auf Grund dieses Gesetzes berufenen Landes-Versammlung die Landes-Verfassung nach Maßgabe der Grundrechte, also insbesondere mit Beseitigung aller Standesvor⸗ rechte (so weit dieselben nicht schon durch andere Gesetze inzwischen

abgeschafft worden sind) abzuändern. Die durch Art. 14 der Bun⸗ vVesakte den vormaligen Reichsständen gewährten Vorrechte sind also

durch die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates abgeschafft worden. Einer Zustimmung der Standesherren zu dieser Abschaf— fung des Art. 14 bedurfte es so wenig als zur Beseitigung des dentschen Bundes überhaupt, da die Standesherren bei Gründung des deutschen Bundes und Feststellung seiner Grundgesetze nicht

mitpaciszirt haben, sondern sie hierbei lediglich als Unterthanen er

scheinen, für deren Rechtsverhältnisse jene Bestimmungen zu geben

von den deutschen Regierungen unter sich für gut befunden worden

es kann daher auch ihr jetziger Protest keine rechtliche Wir— kung haben. Der deutsche Bundesstaat hat seine provisorischen Organe verloren, ehe er seine definitive Organisation er— halten hat; der Reichsverweser hat seine Würde niedergelegt und die National⸗Versammlung besindet sich in faktischer Aufloͤsung. Aber offenbar sind damit nach anerkannten Rechtsregeln nicht auch die vurch jene Organe geschaffenen Gesetze aufgehoben, es bestehen also die, Grundrechte des deutschen Volkes noch, welche überdies noch vorher in Württemberg durch das Gesetz vom 1. Juli 1849 auch als Landesgesetz erklärt worden sind. Ferner ist von der mit dem Verfassungswerke Deutschlands betrauten National- Versamm— lung die Rückkehr von dem Bundesstaate zu dem früheren Staaten— bunde niemals beschlossen worden, und da der deutsche Bund für immer abgeschafft worden war, so konnte er auch nicht von selbst wieder aufleben. Vielmehr besteht jetzt für alle einzelnen deutschen Staaten, welche sich dermalen auch nach der Erklärung der sogenann— ten Unionsmächte an Oesterreich vom 16ten d. M. in dem Zustande vollkommener Unabhängigkeit von einer Centralgewalt befinden, die Verpflichtung, mitzuwirken, daß der deutsche Bundesstaat baldmög— lichst seine definitive, beziehungsweise vorläufige Organisation er— halte. Eine einseitige Rückkehr der Regierungen zu dem früheren deutschen Bunde, welcher allseitig als ungenügend befunden und von der Nationalvertretung mit Zustimmung der Regierungen abgeschafft worden ist, wäre eine offenbare Verletzung sowohl der Interessen, als der Rechte des Volkes. Vielmehr ist es Pflicht der deutschen Regierungen, eine konstituirende National-Versammlung wieder ein zuberufen, indem der Umstand, daß die Mitglieder der ersten National-Versammlung ihre Aufgabe nicht zu Stande gebracht ha— ben, offenbar das deutsche Volk nicht des Rechts verlustig machen kann, seine Verfassung durch seine Vertreter feststellen zu lassen. Es kann hier⸗ nach auch keine Rede davon sein, daß die Regierung zu Schaffung eines Bundes-Central-Organs mitwirke, bei welchem die protestirenden Standesherren ihren vorläufig angemeldeten Rekurs ausführen könnten. Wenn vielmehr diese Protestanten bei einem, sei es ohne Zuthun der württembergischen Regierung oder mit einseitiger, so— mit rechtlich ungültiger Zustimmung derselben, entstandenen Bun— des-Central-Organ oder bei anderen deutschen Staaten die Ein⸗ mischung gegen die württembergische Gesetzgebung nachsuchen woll⸗ ten, so würden dieselben sich eines Landesverraths schuldig machen. Wenn die Standesherren sich ferner auf die wiener Kongreß-Akte bezogen haben, so kann darüber hinweggegangen werden, da bis jetzt keine europäische Macht der deutschen Nation, einer Nation von 45 Millionen, das Recht, ihre inneren Verhällnisse frei zu ordnen, bestritten, immerhin aber ist die undeutsche Ge— sinnung, der Mangel an Nationalgefühl der Protestirenden zu rü⸗ gen, welcher ihnen eine Andeutung auf ein Einmischungsrecht au⸗ ßerdeutscher Mächte in die Angelegenheiten Deutschlands gestattet hat. Die Regierung hat zwar erklärt, daß sie zu einer Wieder⸗ einführung der Standesherren nie die Hand bieten werde, ich kann aber nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, daß die Regie⸗ rung selbst durch ihre Behautung von dem Fortbestehen des deut schen Bundes den Protẽstirenben die Waffe gegen sich in die Hand

war;

weisen, um zu einer Veränder

gegeben hat und daher das gegenwärtige Ministerium schwerlich ge⸗ eignet ist, um die Anmaßungen der protestirenden Standes— herren nach Gebühr zurückzuweisen. Römer: Es ist in den letzten 14 Tagen von dieser Tribüne aus schon sehr viel Egestaunt“ worden; ich muß nun heute auch mein Staunen aus drücken, daß kein Minister anwesend ist. (Beifall.) Ich kann mir nur denken daß hier das Sprüchwort zum Grunde liegt: „Mit Schweigen sich verredt Niemand.“ Ich hatte nicht im Sinne, das Wort zu ergreifen, denn ich glaubte, es bestehe in dieser Frage keine Meinungsverschiedenheit unter uns, ich ergreife nur das Wort, um Einiges gegen den Abg. Kuhn zu erklärkn. Man hat von dem Fortbestehen der Verträge von 1815 gesprochen, aber diese sind von den Regierungen selbst schon oft zerrissen worden. In Frankreich sind zwei Revolutionen ausgebrochen, Rußland hat die Verträge in Absicht auf Polen, Oesterreich in Absicht auf Krakau gebrochen, von den Niederlanden ist Belgien abgefallen, von Dänemark ist Schles wig getrennt u. s. w. Das größte Loch hat aber Oesterreich durch seine neueste Gesetzgebung in jene Verträge gemacht. Von einer Unauflöslichkeit des deutschen Bundes kann nicht in der Art ge sprochen werden, daß dieser für alle ewigen Zeiten bestehen müßte Der Abg. Kuhn hat argumentirt: der Bund bestehe noch, aber der Art. 14 der Bundesakte bestehe nicht mehr. Diese Argumentation ist unrichtig, denn wenn der Bund noch besteht, so muß auch der Art. 14 noch bestehen. Die jetzigen Zustände sind von der Art, daß es nicht ange messen erscheint, an dem Prinzip der Nationalsouverainetät jetzt start festzuhalten. Die Regierungen haben es dahin gebracht, daß die Zer rissenheit Deutschlands größer ist, als je, und daß es bald dahin kommt, daß Jeder allein steht, wie zur Zeit des Rheinbundes. Wir müssen daher daran festhalten, daß der Nation ihre Stimme ge sichert bleibt, daß die Regierung keine bindenden Verträge mit anderen Staaten eingeht, ohne Zustimmung der Landesvertretung Wenn bei der von den Regierungen eingeleiteten Vereinbarung wieder nichts zu Stande kommen sollte, so ist sicherlich nicht die Demokratie und nicht die Aristokratie daran Schuld, fondern iejenigen, welche zu starr an dynastischen Intertssen festhalten, von zenen man viele schöne Worte hört über die deutsche Einheit, die aber zurückschrecken, wenn es sich darum handelt, im Interesse Deutschlands Opfer zu bringen. (Beifall) von Zwerger: Wir müssen wissen, welche Politik die Regierung in der deutschen Frage hat. Wir wissen dies aber nicht, wir wissen blos, daß die Regie rung erklärt, daß sie die Grundrechte nicht habe durchbringen kön nen; wir müssen beinahe annehmen, daß es ihr selbst nicht so recht Ernst mit ihren Bemühungen gewesen. Ich bin mit den ersten An— trägen einverstanden. Wir bedürfen bestimmte Erklärungen der Re gierung. Was aber den Protest der Standesherren betrifft, so kann man zwar sagen, daß er der Beachtung gar nicht werth sei, allein dies genügt dem Volke nicht. Nichts kann wieder so leicht eine Erfrischung ins Volk bringen, als die Aussicht, daß diese Herren wieder Antheil an der Volksvertretung haben wollen. Der Uebergang zur Tagesordnung genügt nicht. Wir haben neulich blos vom Minister des Innern gehört, daß er die Ansicht der Ver sammlung theile, nicht von den anderen Ministern. Es wäre aber nicht das erste Mal, daß ein Minister desavouirt wird. Wir müs sen bestimmt die Ansicht des ganzen Ministeriums, auch zur Beru higung des Volks, hervorrufen. Wenn die Herren wieder ihre Rechte erhalten, so wird in kurzem an den Gesetzen über Ablösung, Neusteuerbarkeit, Jagdwesen u. s. w. gerüttelt werden, und wir wissen, wie die Regierung früher stets den Anträgen des Adels nachgab. Ich würde unter die sen Umständen statt des dritten Punktes bean tragen: 1) daß man den Protest dieser Standesherren als durchaus unbe gründet zurückweise und 2) die Regierung zu ersuchen,

dieser Zurückweisung unverholen anschließe. M. Mohl—

mit den Kommissions-Anträgen einverstanden, hätte aber

kere Fassung derselben gewünscht. Auch ich kann es nicht begreifen, wie es kommt, daß der Ministertisch heute unbesetzt ist. Ich frage ob es einer kleinen Kaste gegeben ist, zu sagen, unsere Vorrechtᷣ gehen der neuen Verfassung für die ganze Ration vor. Der ganze feudale Mißbrauch soll wieder zu Recht bestehen, nach dem er lange genug zum Nachtheil des Volkes bestanden hat! Mir ist nicht begreiflich, wie man in der jetzigen Zeit noch wagen kann, wagen kann, Vorrechte anzusprechen, vor seinen Mitbürgern. Es ist ein Versuch, in das Rad der Zeit einzugrei fen; wenn dieser Versuch unternommen wird, so werden diejenktgen welche in die Speichen des Rades eingreifen, zermalmt werden. (Bei fall. Wenn das Ministerium zu der Wiederherstellung der Vorrechte der Standesherren zustimmt, so stimmt es zu der Verletzung der Rechte des Landes. (Beifall.) Ich beantrage, bei dem Antrage 2 die Schluß worte „vielmehr zu bringen“, hinwegzulassen, weil dieselben leicht Mißverständnisse hervorrufen könnten, und die Frage über das Vereinbarungs-Prinzip offen erhalten werden müsse.“ Von

l an die Stelle der Idee Des Staatenbundes sei der Bundesstaat gekommen. Nehme man alles dieses nicht an, so habe man keinen Boden mehr Es wird hierauf zur Abstimmung geschritten. Der Kommissions Antrag Nr. 1 wird einstimmig angenommen. Der zwelte Antrag der Kommisston wird mit großer Mehrheit angenommen, jedoch auf Mohl's Antrag mit Weglassung des zweiten Satzes der Worte: „vielmehr Alles anzuwenden. bis ... zu bringen.“ Der dritte Antrag der Kommission, auf Uebergang zur Tagesordnung wird gleichfalls mit großer Mehrheit angenommen, wodurch der Antrag des Abgeordneten von Zwerger, den Protest seinem ganzen Inhalt nach als ungegründet entschieden zurückzuweisen und die Re⸗ gierung zum Beitritt zu dieser Erklärung einzuladen, abgelehnt ist Der Protest der württembergischen Standesherren vom 11. Mai d. J. hat die bürgerlichen Kollegien unserer Stadt veranlaßt, Leine öffentliche Kundgebung gegen die in jenem Protest wieder in An spruch genommenen Vorrechte in Betreff der Landstandschaft, Namens der Einwohner hiesiger Stadt, vorzubereiten. Eine Kommission von sechs Mitgliedern des Gemeinderaths und sechs des Bürger⸗-Aus schusses, hatte heute früh deshalb eine Sitzung., Es ist nun he schlossen worden, morgen, Vormittag 10 Uhr in eing. 9gemeinschaft lichen Sitzung beider bürgerlichen Kollegien eine Abresse an das Königliche Gesammt-Ministerium über jenen Protest zu berathen Hessen. Kassel, 31. Mai. (Kass. Ztg. Vensamm⸗ lung der Stände. Herr Oetker erinnert an die Auskunft auf seine bezüglich der deutschen Frage gestellte Juterpellation. Der Landtags -Komm issar erwiederte, . im Begriff, solche zu ertheilen. Er habe nämlich folgende Mitthei ungen zu machen: I) habe er im Auftrage des nr, n,, den. Gesetz⸗Ent⸗ wurf über Ablösung der bestehenden . rundlasten wieder zu über⸗ tung im S. 2 die Genehmigung zu 2) Auf die Anfrage des Herrn Oetker sei er von Kur—

ertheilen. e Ministerium des Aeußern beauftragt, mitzuthei=

fürstlichem

eines Schreibens des auswaͤrtigen diesseitige Gesandtschaft in Berlin, worin der Standpunkt des Ministeriums über die deutsche Frage ausführlich entwickelt sei. h) Das Protokoll über die ber liner Konferenzen. Außerdem habe er zu eroͤffnen, daß auch das Protokoll des Verwaltungsrathes zu Dienste stehe, daß jedoch die Regierung nur ein Exemplar besitze und dasselbe auf längere Zeit nicht entbehren könne, dasselbe auf Verlangen dem Ausschuß jedoch auf einige Tage mitzutheilen bereit sei. Herr Bayrhoffer wünschte zu wissen, ob in den Mittheilungen auch die in Erfurt gefaßten Revisions-⸗Beschlüsse enthalten seien. Der Landtags Kommissar: In den Mittheilungen nicht, wohl aber im Protokoll des Verwaltungsrathes. Herr Oetker hielt Vorlage, so weit er sie im Augenblick übersehen könne, mangelhaft, es sei namentlich über die augenblickliche Lage deutschen Verfassungswerkes keine Auskunft gegeben. Der nd Kommissar: Wenn über die augenblickliche Lage

so müsse näher ausgedrückt werden, wel—

len: a) die Abschrift Ministeriums an die

tags Auskunft verlangt werde, t deutsche Verfassungswerk gemeint sei, das erfurter oder sonst zerr Oetker: Dasjenige, welches die Regier be Die erste Mittheilung wurde der

Verfassungs-Ausschusse überwiesen und sodam

Angriffe

überreicht

d andere

iti⸗Wahlreform-⸗Petitionen ein. Faucher: den Bericht über die Anti-Wahlreform-Peti Arbeiten der Kommission haben es unmög lben vorzulesen. Morgen jedoch hoffe er o s folgt Fortsetzung der Wahl zu mehr als ein Monat Gefängniß oder Thätigkeit gegen die Behörden Zusam

die bewaffnete Macht, Kolportirungs

setzten

zorzulegen

wegen raeßen

161

f y aF ra st

Ftrafcompagnieen d .

] nriissfs den Kommisst

espinasse für

dagegen

amendir!e ikel angenommen udinot's Amende Füsiliere der Straf⸗Compagnieen treten nach Ablauf der in ihre Wahlberechtigung,“ wird an die Kommission beantragt folgenden Zusatz: „Ausge I) Mitschuldige beim Ehebruche,

Getränk 3 565

19

Nettement

auf 5— 190 Jahre:

die Verkäufer gefälschter

käufer gefälschter Waaren oder nach falschem Maß und

Der Berichtesrstatter bemerkt, es sei rein unmöglich,

. phen des Strafgesetzbuches in das Wahlgesetz aufzunehmen.

Die Kommission verwerfe das Amendement. Die Versammlung nimmt aber den 1sten Paragraphen an, Nettement zieht die übrigen zurück. Art. 19: Die präsenten Land- und Seesoldaten stimmen mit ihren Ge meinden. Die Stimmzettel werden versiegelt an den Hauptort des Departements gesendet, und dort mit den Stimmzetteln der übrigen Wähler vermischt.“ Gegen Larabit's Antrag wird der Art. an⸗ genommen. Art. 11: „Niemand ist gültig erwählt und kann pro klamirt werden, wenn er nicht eine Stimmzahl gleich der einge zeichneten Wähler beim ersten Skrutinium erreicht.“ Mittlerweile hat die Kommission über Oudinot's Amendement berathen, ist da— mit einverstanden, und wird dasselbe angenommen. Levavasseur

953

will folgenden Zusatz an der Spitze des Artikel 11: „Jeder Wähler lichen Hoheiten mit ihren Suiten

muß seinen Stimmzettel im Sitzungslokale des Wahlkollegiums schreiben oder schreiben lassen. Besondere Tische sind zu diesem Zwecke aufzu⸗ stellen.“ Durch den Lärm entmuthigt, zieht Herr Levavasseur sein Amendement zurück. Ein Amendement des Herrn Vaujaas wird verworfen. Art. 12, mit der Bestimmung, daß, im Falle einer Erledigung einer Repräsentantenstelle durch Option, Demission, Tod oder sonstwie, das Wahlkollegium binnen sechs Monaten zusammen gerufen werden soll, wird ohne Debatte angenommen. Art. 13: „In den Städten, in welchen der persönliche Kontingent ganz oder theilweise von der Munizipalitätskasse bezahlt wird, soll der Etat der steuerbaren Individuen durch Kommissäre und den Controlleur der direkten Steuern jedes Jahr dem Munipalitätsrath vorgelegt verden. Diese Einschreibung auf die Rolle der Steuerpflichtigen wird der Verzeichnung auf die Rolle der Personalsteuer gleich gehalten Ein Amendement Peupins wird verworfen. Eben so ein Amendement Chavoix' s. Beide beziehen sich auf r: Reclamationen der Personen, die nicht in die Hierauf wird ein Amendement St. Dasselbe bezog sich auf die Städte, in welchen und nicht die Namen der Steuerpflichtigen angegeben Artikel 14 und 15 enthalten transitorische Bestimmungen. A han? von Verferligung der neuen Wahllisten diesem Geset Zwei Amendements der Herren Chauvair und E e werden verworfen. Herr von Laxrecy stellt das Amende daß jeder volljährige Franzose, welcher dem Gesetze genügt hat, auf die wenn er nicht durch das Auf eine Bemerkung des Artikel 14 wird sich auf Algerien be Zusatzartikel: „Alle Bürger, ainetät verlieren, sind nnwürd

Annahm

t

werden.“

würden

119ro hieraus

den Antrag, daß jeder Wahll 10 Prozent Die Vorfrage!

Espinasse

8 von 5

angenommen. d verworfen. Larabit beklag Dringlichkeit den Präsidenten welcher ihm von elner neuen Macht des Präsidenten onstitution be Man schrei Stimmenden: 07 Das Gesetz Majorität angenommen. Die stillschweigend

tzung wird

7)

lan hat gestern

ei nach London ab⸗—

Lord Normanby bleibt in Frank die Verlängerung seines Aufent Vorläufer einer ernsten Genugthuung werde, wel hiesigen Regierung geben will.“ neuerdings davon die Rede, daß

solle Diesmal nennt man Baraguay

Changarnier

Hilliers als

General

verbreitet hat daß Soldaten 9 . 214 868 2 verkaufen, so hat Gen

daß täglich Dit

Gerücht

Patronen an das Volk verschenken und Changarnier heute den Tagesbefehl erlassen lrontaschen der Soldaten untersucht werden sollen. Außerdem wurde heute in allen Kasernen der Artikel des Gesetzbuchs vorgelesen, die strengsten Strafen gegen jeden ausspricht, welch seine Kriegsmunition verkauft

Obgleich man für heute das Votum über das Wahlgeset so standen doch nur sehr wenige Neugierige um den Die Regierung will

Soldaten

wartete,

1 . 1 92 h last der National⸗Versammlung. mittelbar nach Annahme des Wahlgesetzes die

auf sechs Monate vertagen.

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ment des Niederrhein Großbritanien

Das Unterhaus hat

. . und Irland. gestern seine erste

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Ut Ssgebaude gehalten.

men ieselbe allerdings nur provist höchst mangelhaft;

daß für sie schlecht

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Schatzkammer 3 gegen 68 aus Uissabon ai daselbst eingelroffen Labrera hat Katharine Einkünfte haben soll, Anderem der Infant

l z z 3 Mön J Grafen von Montemolin

Der Globe veröffentlicht seit Auszügen aus Artikeln der englischen günstig für das

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Verfahren

Nußland und Polen. Mittwoch Vormittags fanden auf der Manöver in Gegenwart des Kaisers, des Thronfolgers, des Prinzer von Preußen, des Prinzen Friedrich Karl und der Warschau anwesenden fremden ausgezeichneten Militairs statt. Abends begab sich Se. Majestät mit dem Großfürsten und den preußischen Prinzen nebst Gefolge des Kaisers und seiner hohen Gäste, mittelst eines Extra ⸗-Eisenbahnzuges nach Skierniewice, wo die hohen Herrschaften den vorgestrigen Tag zubrachten. Der Kaiser gab daselbst ein glänzendes Bankett, nachdem vorher ein Ausflug nach Lowicz zur Musterung der dort zusammengezogenen Truppen ge macht worden. Abends waren der Palast, der Garten und Bahn hof von Skierniewice aufs prachtvollste illuminirt. Eine unzählige Menschenmenge hatte sich an diesem Tage von Warschau und an deren Orten in Skierniewice versammelt, und die ganze Nacht hindurch dauerten die von dort hierher heimkehrenden Passagierzüge, die erst gestern gegen 4 Uhr Morgens aufhörten. Gestern Vormittag fuhren Se. Majestät und die Kaiserlichen und König⸗

Ebene vo l P

. 1 . n, nochmals von Slkierniewice nach V (3, um Truppenmant dern beizuwohnen. Nachmittags kehrten die hohen Herrschaften nach Warschau zurück. Der 6sterreichische Minister⸗Präsident Fürst Felix von Schwarzenberg sst von hier wie— der nach Wien abgereist.

Schweden und Norwegen (B. H.) Der Hof hat das Pfingstfest, die herrlichsten Sommertage eintraten, ningholm, welches auf der so äußerst gleichen Namens gelegen ist, von einem ben, verlebt.

Jenny

das erste mor

Spanien. Madrid, eitung veröffentlicht

Bruder

chinesische Zustände

schütterung dessell Preis vermieden zahrtausenden als chine

mit größter Strenge

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chwertes unter gewaltigen und krie freilich hat zirkt, der daß auch in e Nothwendigkeit würde dem ganzen Bestehen de bringen. Diese Bemerkungen führten die Völkerstämme und Länder Regierung 319 der Regierung zu

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gerischen

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zu einigen Betra Weise nach

chinesische

Mongolen,

Dalbinsel

eine wird. N

der Regel neben dem

ßerst scharfes Messer bei sich, welches keine

hat, als sich selbst in vorkommenden Fällen den Bauch damit aufzuschlit und wie dies auf die geschickteste Weise geschehen könne, darin unterridc tet man, wie gesagt, die Knaben von Jugend auf.

Es fehlt uns Zeit und Raum, die interessanten Herrn Dr. Gützhaff hier noch weiter ins Einzelne zu verfolgen. Wir wollen nur noch kurz seiner Schlußbemerkungen gedenken, welche gewisserma das Resultat seiner vieljährigen umfassenden und- tiefgehenden Beobacht gen geben. In allen dem chinesischen Regierungsspstem zugehörigen Völkern lebt das Streben beständiger Absonderung; ihm zur Seite ste aber, namentlich unter den Chinesen, das immer lebendiger hervortre tende Gefühl einer bevorstehenden Umwandlung ihrer Zustände im

Mittheilungen