1850 / 152 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ein von dem Ausschluß in fast allen seinen einzelnen Sätzen ein⸗ stimmig genehmigter Entwurf, von dem Abgeordneten Biedermann verfaßt, beigegeben. Theils die Ungewißheit des Ausgangs dieses entschiedenen Auftretens, theils um den Eklat zu vermeiden, theils aber auch die Einsicht, daß fortan ein Einverständniß zwischen Kammern und Regierung kaum mehr möglich sei, so wie endlich die Vorschrift einer allgemeinen Vereinbarung der bundestagsfreund⸗ lichen Regierungen, mochten es dem Ministerium dringend an die Hand in dieser Angelegenheit das Prävenire zu spielen und

aufzulösen. Dies der Hergang der Sache.“

gürttemberg. Stuttgart, 1. Juni. (Schwäb. M.) tzung der La ndesversammlung. Am Ministertische ztaatsrath von Hänlein und Minister von Schlayer. Der Minister Innern brachte einen Gesetzentwurf ein, betreffend einige nderungen und Modificationen des Bürgerwehrgesetzes. Der gleitungsvortrag, welcher zue leich über den zegenwärtigen 8 des Vollzugs des Bürgerwehrgesetzes genaue Auskunft giebt, ist so groß, daß dessen ge Stunden würde; er wird deshalb als ve nmen und sogleich gedruckt werden. Auf den Vorschlag de denten wird der Entwurf an die Ver fassungs-Kommission zur Begutachtung verwiesen, da man nicht für nöthig erachtete, hierfür eine besondere Kommission zu wählen. Mi⸗ nister von Schlayer verläßt den Saal. Der Präsident verliest ein Königliches Reskript, worin dieser Versammlung angezeigt wird, daß die Nichtigkeitsklage des Abgeordneten Tritschler von Kirch heim gegen das Verweisungs⸗-Erkenntniß seiner Anklage von dem Kassationshofe verworfen worden ist, Tritschler sei also in den Anklagestand versetzt wegen Aufruhrs und Majestätsbeleidigung wofür die Strafe des Arbeitshauses, also eine entehrende angedroht ist. Die Versammlung wird aufgefordert, hierauf das Ver fassungsmäßige zu beschließen und der Regierung darüber Mitthei lung zu machen. Hierauf Uebergang zur Tagesordnung der Verfassungs-Kommission über die zwischen der Staatsregierung und dem Ausschuß in Betreff der Auslegung des §. 184 der Ver fassungs- Urkunde (Verhaftung von Stände-⸗-Mitgliedern) und Betreff des Verkehrs zwischen der Staatsregierung und dem Ar schusse, so wie des Verkehrs der Landesversammlung mit einzeln Staatsbehörden, gewechselten Noten. (Berichterstatter Fetzer. Nach dem Rechenschaftsberichte hat der Beschluß der Landesversammlung vom 17. Dezember 1849, die Verhaftung des Abgeordneten Ruoff von Heilbronn betreffend, Anlaß zu einem Rotenwechsel zwischen der Regierung und dem Ausschusse gegeben. Der Königliche Geheime Rath stellte nämlich die Behauptung auf, 1) die Landes-Versamm lung sei nicht berechtigt gewesen, ihren die Nichtgenehmigung der Verhaftung Ruoff's enthaltenden Beschluß dem Untersuchungsrichter unmittelbar mitzutheilen; daß es dennoch geschehen, sei ein Verstoß gegen die gesetzlichen Geschäftsformen; 2) die Landes-Versammlung habe durch ihre Auslegung des §. 184 der Verfassungs- Urkunde eine klare Bestimmung des Grundgesetzes verletzt, indem nach den Worten und dem Sinne der Verfassungs-Urkunde über eine schon vor dem Zusammentritt der Stände Versammlung gegen ein Ständemitglied verfügte Verhaftung der betreffenden Kam mer keinerlei Cognitionsrecht zustehe. Dem letzten Geheimeraths reskript ist ein Bericht des Kriminal⸗Senats des Ober⸗-Tribunals beigeschlossen, welcher sich in beiderlei Hinsicht der Meinung des Ge— heimenrathes anschloß. Der Ausschuß legte hiergegen Verwahrung ein und beharrte darauf, daß die von der Landesversamulung dem §. 184 gegebene Auslegung dem wahren Sinne entspreche; im Falle des Beharrens der Regierung auf ihrer Ansicht bleibe nichts übrig, authentische Interpretation des §. 184 Die Regierung beharrte jedoch ebenfalls auf der von ihr gegebenen Auslegung, mit der Bemerkung, daß, da weder hu oberste Gericht einen Zweifel über den Gesetzesstelle hegen, ste sich nicht bewogen inden 6nne zu einer authen tischen Interpretation die inleitung zu treffen. Nachdem der Abgeordnete Ruoff, an Verhaftung sich zu⸗ nächst die Streitfrage knüpfte, sich in Freiheit befindet, so bringt die Kommission die Fortsetzung dieses theoretischen Streits nicht in Vorschlag, spricht jedoch die Ansicht aus daß nach ihrem Dafür⸗ halten der Ausschuß die Sache ganz im Sinne der Landes⸗Ver— sammlung behandelt hahe. Zie schlägt daher Uebergang zur Ta jedoch mit Zustimmung zu dem Verfahren des Aus—⸗ Mit ein weiterer Bericht Verbindung gesetzt, über aus Ulm durch den Vermeidung der Haft abgeforderte Can tion (B Fetzer). Ludwig Seeger ist am 11ten M. von dem Schwurgerichtshofe in Ulm zu einer Festungs⸗ arrest-Strafe von 6 Wochen verurtheilt und unmittelbar darauf von dem Staatsanwalt aufgefordert worden, eine Caution von 500 Fl. zu stellen, widrigenfalls er verhaftet würde. Um Unan nehmlichkeiten abzuschneiden, wurde die Caution gestellt. In der Sitzung vom 13. v. M. brachte Rödinger diesen Vorfall in dieser Versammlung zur Sprache und beantragte Verweisung desselben an die Verfassungs-Kommission zur Berichterstattung, weil hierin im Hinblick auf den §. 184 der Verfassungs-Urkunde eine Verletzung der Rechte der Landes ⸗Versammlung liege. Der Antrag der Kommission geht dahin: 1) die Versammlung wolle aussprechen, daß die von dem Staats⸗Anwalt zu Ulm an Seeger gerichtete Auf forderung, zur Vermeidung der persönlichen Haft eine Caution zu stellen, mit dem im 5. 184 der Verfassungs Urkunde der Landes Repräsentation verbürgten Rechte unvereinbar sei, 2) das Justiz Ministerium hiervon in Kenntniß zu setzen. ZStaatsrath von Hän lein: Es handelt sich hier allerdings in beiden Fällen, welche vor liegen, um die Auslegung des s. 184 der Verfassungs Urkunde. Die Königliche Regierung hat früher schon wieder— holt darüber sich ausgesprochen, ihre Ansichten und die des Aus— schusses und der Kommission widerstreiten einander. Die Kommis— sion beantragt zunächst, daß die Versammlung die Schritte des Aus schusses billige, und ich will, da Alles deutlich und ausführlich vor liegt, weiter nicht darauf eingehen. Nur über die angedrohte Ver⸗ haftnahme gegen den Abgeordneten Ludwig Seeger habe ich noch zu bemerken, daß das, was hinsichtlich der Caution geschehen ist, eine Transaction zwischen L. Seeger und dem Staats-Anwalte und keine Verfügung, nicht einmal ein Antrag des Staats- Anwaltes ist. In dieser ganzen Sache hat die Königliche . gen. . Gerichte handeln lassen und hat Renn . n ö in den Gerichte gang einzugreifen. mehrere Bedenken 5 , ar . 6 gründung. Einmal glaube 6 ö a n n ! stungen gar nicht anwendbar j 6 * . glaube ich, daß es bei der Ea *. * . . . Worte, die der Staatsanwalt n n n n, . 6. sagt haben, wenn L. Se * t J 4 ge⸗ augenblicklich verhaftet . . . der Staatsanwalt zu weit gegangen. Der Staatsanwalt hat 3 meiner Auffassung richtig gehandelt, und es hätte sich der Albà geordn. Ludw. Seeger an den Kriminalsenat in U wenden sollen.

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Ich kann mich daher mit dem End⸗Antrag nicht vereinigen, sofern er eine Verschuldung auf den Staatsanwalt wirft. Probst; Die Caution vertritt die Stelle der Haft, und der Abgeordnete ist nicht frei, so lange er unter der Caution steht. Ferner glaube ich, daß der 5. 184 keinen Unterschied macht zwischen der Straf- und den Unter suchungshaft. Wir müssen uns dagegen aussprechen, daß gegen einen Abgeordneten eine Haft oder, was dasselbe ist, die Leistung einer Caution angeordnet werde. Reyscher: Mit den Anträgen bin ich einverstanden, nicht aber mit dem Theile des Berichtes, welcher auch die Strafhaft eines Abgeordneten der Cognition der Landes Versammlung unterwerfen sieht. Liegt ein Straferkenntniß einmal vor, so wäre es nicht im Interesse der Landes⸗Ver sammlung, ihre Mitglieder dem Gesttze zu entnehmen. Was den Antrag hinsichtlich des Abgeordneten Ruoff betrifft, so möchte ick vorschlagen, die Worte: unter Zustimmung zu den Schritten des Ausschusses, wegzulassen und einfach zur T

hen. Römer: Von einer Kammer-Instiz, Minister gewarnt, kann es sich hi im entferntesten handeln. Ich wünschte am liebsten, daß es gar keinen 8§. 184 gebe, indem ich gegen alle Privilegien bin. Wie die Sache jetzt liegt, bin ich ein verstanden mit den Anträgen hinsichtlich der Caution Sec ger's, nur glaube ich, daß für jetzt das Faktum hinsichtlich einer Verschuldung des Staatsanwaltes noch

*

Tagesordnung überzuge⸗ vor welcher der Justiz

nicht konstatirt

Bei dem Ruoffschen Falle stimme ich der Ansicht des Vorred ners bei. Hölder: Ich erkläre mich mit Probst einverstanden und glaube, daß das Privilegium der Kammer, um das es sich handelt, nicht ein odioses, sondern ein sehr nothwendiges ist. Die Kammer soll damit geschützt werden, daß ihr nicht Mitglieder, deren sie b

irf, vielleicht wegen eines unbedeutenden Polizeivergehens

entzogen werden. Nachdem der Berichterstatter Fetzer noch einmal das Wort ergriffen, wird zur Abstimmung geschritten Zuerst wird der Antrag Reyscher's, hinsichtlich Ruoff's einfach zur Tagesordnung überzugehen, abgelehnt und der Kommis slons⸗-Antrag angenommen. Hierauf wird Ziff des Antrags hinsichtlich Seeger's mit 49 gegen 2 Stimmen Ziff. Z durch allgemeine Erhebung angenommen

Seine Majestät der König ist heute früh um 6 Extrabahnzug nach Ulm abgereist, dem Vernehm dortige Besatzung zu mustern. Seine Majestät wirt e Aben wieder hier erwartet. Eben so reiste heute früh Ihre Majestät die Königin mit Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Auguste nach Kissingen zum Gebrauche der dortigen Heilquellen ab

Heute Vormittag versammelten sich die beiden bürgerlichen K legien unserer Stadt zur Berathung einer Erklärung in Betreff Protestes der Sfandesherren in öffentlicher Sitzung. Stadtschultheitz von Gutbrod eröffnete die Verhandlungen mit kurzen Worten: 2 Protest der Standesherren und die in demselben niedergelegten Prätensionen gegen die Errungenschaften der letzten Jahre haben auch die städtischen Kollegien unangenehm berührt; sie glauben eine öffentliche Kundgebung ihrer Ansicht aussprechen zu sollen. Im Schoße derselben sei hierüber lediglich keine Meinungs verschiedenheit, eine Kommission sei niedergesetzt worden um

eine Erklärung vorzubereiten, und es habe dieselbe den Entwurf einer solchen einstimmig gutgeheißen. Herr Stabtschult heiß verlas sofort diesen Entwurf, welcher nach kurzen Erörterun— gen über die Fassung einstimmig genehmigt wurde. Die Erklärung lautet: „Stuttgart, 1. Juni. Erklärung des Gemeinderaths und des Bürger —Ausschusses in Betreff der Protestation ehemaliger Standesherren gegen die Aufhebung ihrer Standes ⸗Vor rechte. Königliches Gesammt⸗Ministerium! Der Protest ei ner Anzahl ehemaliger Standesherren des Königreichs ge gen die Aufhebung ihrer Standes ⸗Vorrechte legt uns die Verpflichtung auf, den Gefühlen, die ein solches rechtlich und politisch völlig unzulässiges Unternehmen bei allen übrigen Klassen der Bevölkerüng im ganzen Lande erregen muß, Stimme und Aus— druck auch an uͤnserem Theil zu verleihen. Wenn irgend ein Er gebniß der gewaltigen Zeitbewegung, welche der März des denk würdigen Jahres 1848 brachte, unter den Freunden gesetzlicher Freiheit und staatsbürgerlicher Gleichheit freudigen Anklang gefun den hat, so ist es das Erlöschen jener Standesvorrechte, die bisher als ein Hemmschuh jedes Fortschrittes auf der Bahn volksthümlicher Freiheit und Rechtsgleichheit sich erwiesen hatten. Mit ihrer Wiederhe r stellung wäre der Stab gebrochen über alle Hoffnungen fortschreitender Entwickelung auf den Wegen einer neu gewordenen Zeit, und wir sprechen deshalb mit besonderer Anerkennung der Erklärung eines Organs der hohen Staats-Regierung, letzterer gegenüber . . Zuversicht aus: daß dieselbe in dieser Sache, mit beiden Parteien im Haufe der Volksvertreter einig, diesem und. jedem Unternehmen ähnlicher Art mit aller Entschiedenheit aller Orten

werde. Ehrerbietigst ꝛc. Gemeinderath Bürger

Karlsruhe, 1. Juni. (K. 3 Morgen ist das erste Bataillon des Königl. preußischen I0sten Infanterie Re⸗ giments, welches seither hier garnisonirte, von hier nach Mann— heim abmarschirt. Zum Ersatz desselben ist heute Nachmittag das erste Bataillon des Königl. preußischen 28sten Infanterie Regiments von Mannheim hier eingetroffen. Das zweite Bataillon des 28sten Regiments wird morgen das seither in Bruchsal, Durlach und hier stationirt gewesene zweite Bataillon des 30sten Regiments ablö fen und dieses an die Stelle des ersteren in Heidelberg Quartier nehmen.

Morgen verläßt uns der Regiment stal des Königl. preußischen 30sten Regiments, um den be reits vorausgegangenen zwei Bataillonen in die neu angewiesenen Kantonnements zu folgen.

Heute begab sich eine Deputation des Gemeinderaths, den Oberbürgermeister ver Residenz an der Spitze, so wie der Komman dant der karlsruher Bürgerwehr mit seinem Adjutanten zu dem Regiments-Commandeur Herrn Oberst Wiesner, welch letzterer die noch hier weilenden Offiziere seines Regiments um sich versammelt hatte. Nachdem der Kommandant der Bürgerwehr bei Gelegen heit dieses Gegenabschiedsbesuchs im Namen des gesammten Corps dem abziehenden Regiment ein herzliches Lebewohl gesagt und die besten Wünsche für sein künftiges Wohlergehen dargebracht hatte, sprach der Oberbürgermeister Namens der Gemeindebehörde

Baden.

Fund das Zte Bataillon

znsfanterte

ben Dank und die Anerkennung aus für die musterhafte Haltung, welche die gesammte Mannschaft während ihres achtmonatlichen Auf⸗ enthalts in hiesiger Stadt gegenüber der Einwohnerschaft bewährt hat. Tapfer im Feld, bürgerfreundlich und bescheiden im Frieden ist des Kriegers höchste Zierde. Truppen, welche diese Eigenschaf⸗ ten an den Tag legen, kann es an allseitiger Anerkennung niemals fehlen.

Seit gestern ist hier

Hamburg. Hamburg, 30. Mai. ; norddeutschen

die große Gemälde - Ausstellung der verbundenen Kunstvereine eröffnet; sie zählt ungefähr 800 Bilder.

*

AMnsland.

Oesterreich. Pesth, 28. Mai. Vom dritten Armee⸗Kom mando wurde heute folgender Armeebefehl erlassen: „Es sind dem Armee-Kommando bereits früher mehrfache Anzeigen zugekommen, daß assentirte und hierauf flüchtig gewordene Honveds sich mit be waffneter Hand zu ihrer Aufgreifung entsendeten Militair-Kom manden widersetzten. Aus Anlaß eines neuerlich vorgekommenen ähnlichen Falles findet das Armee- Kommando hiermit anzuordnen, daß künftighin gegen jeden sich dem Militair oder seinem Einbringen mit bewaffneter Hand widersetzenden, bereits af

entirten und auf die Kriegsartikel beeideten Ausreißer das standrechtliche Verfahren bei dem nächsten Kriegsgerichte eingeleitet und derselbe mit der in dem 18ten Kriegs-Artikel verhängten Strafe des Stranges bestraft werde. Die Bestätigung dieses Urtheils bleibt den betreffenden Militair-Distrikts Kommandanten vorbehal ten. Da übrigens sich erwiesen hat, daß Civil Personen häufig flüchtig dene Honveds verhehlen, mando es die V vor 9. September 1849, onach jede 1⸗Person die . assenti Insurgenten

Dienste

nothwendig,

K. Feldkriegsdiensten bered Sntwichenen Flucht stet, kriegsrechtlich und nach Um s

zu republizit Indem wegen allgemeiner Anordnung Cinem die Einleitung getroffen wird, sinde ic zugleich anzuordnen, daß di

e stehendem Armeebefehl jeden ;

befördert oder dem Deserteur wie imme

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Assentirungs-Kommissionen mit vor neu assentirten Honved in seiner 4

um jeder Entschuldigung der Nicht Feldzeugmeister und Armee

prache bekannt machen,

vorzubeugen Haynau,

Frankreich. geben nn Den Vorsitz fuhrt z lich Verloosung lokalem Interes wird auch ein Knochen enthaltenden Grundstücks bewil Für , gegen 66 F a ucher . Petitionsbericht Allgemeine ; Faucher beginnt mit den Antiwahlresorm Petitionen. Petition s . ehrfurchtsvolle

Petitior

Gye ne ral

i6rech

verstanden worden.

Rechte der Unverschämtheit, mit dem Geiste des fraalichen Petitionen gehörten in diese Kategorie

einer großen Zahl dieser Schandfleck. Zie kämen

tements und zählten 2500 Unterschriften.

liest mehrere derselben unter Beifall der

hlreiche Reclamationen seien eingegangen über die Art

ich die Unterschriften verschafft habe.

wie man , Minder 190 A n Mehrere schi Frauen, Minderjährigen, Armen tehrere sckh Die Unterschriftensammler hätten ohne Skrupel

verzeichnet, deren Identität bis jetzt noch nicht

Linke lacht. Der Präsident erklärt dies für eine berechnete Unte Benehmen fordere zur Wiedervergeltung auf

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chung. Solches verweise auf den Anstand, dessen sich Der Berichterstatter weist eine welche alle Da möglicherweise gerich lich Bericht ö

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entaäußern mit 601 erschriften, von derselben Ha

schienen. echts.)

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ngeleitet werden durste, beantragf

luß über diese apokryphen Petitionen zu fassen.

sch 1 habe verlangt, daß dieselben dem Auf einer Petition befinde sich die plum Ministers Baroche. (Gelächter ) ; erlauben, daß man mit ihrem A Zpiel treibe ĩ corpore unterzeic welches den

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Kommission beantragt Ueberweisung beider ]

Gemeinderät Uebertretung Debatten etitionen 5 .

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dige Unterschiede, begreife, daß bei sol sich einschlichen, da schreiben könnten. (O Parteien. Dies Demonstration gegen das angenommene greife ht, warum man den Petenten Furcht ein sie gerichtlich belangen lassen wolle. (Rechts: Ja! ganz einfach Chikane, und dann sei die Ermächtigung z nichts weiter als ein Skandal. Rechts: „Und di peuple?“ Dieses Journal sagte: Jede Petition s ein Pflasterstein, eine Barrikade. Ist diese Sprache Man wollte keiner anderen Waffe sich bedienen, al zolk wird ruhig und friedlich bleiben, und Republik dennoch siegen. Darum möge man di zren und sie nicht einschüchtern, man möge nung nicht in Ketten und Bande schlagen, sondern sie bis sammlung gelangen lassen.“ Detours bekämpft den Berichtes, welcher die Verfolgung der beiden Gemeinderäthe bean tragt. Leon Faucher: Es gebe Gesetze, diese müßten ihre Anwendung finden; es gebe keinen Richter Gesetze und seinen Dienern. Man scheine zu wollen: das Volk sei Ri Eine sei ungesetzlich. Das sei Anarchie. Er staune, daß diese sich hier einnisten wolle. Briver bemerkt, er habe sehr viele Petiti nen eingebracht und alle Ursache, zu glauben, daß die Unterschrif ten echt'seien. Aber es sei sehr zu vermuthen, die einzige Falsch Last. Der Ju stiz⸗Mi

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zwischen dem l ausdrücken solche Sprach.

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schuldige, weil er s Valentin sprechen gegen gerichtlich M fa Dröme bemerkt, es sei ein großer Uebelstand, Justi d Po⸗ litik unter einander zu kneten. Die Persammlung beschließt auf Antrag der Kommission: 1) die als richtig besundenen Petitionen im Auskunfts- Büreau niederzulegen; 2) die, Petitionen der zwei Gemeinde-Räthe, 3) die als falsch verdächtigen 4) die ohne Angabe des Buchdruckers gedruckten dem Justiz⸗Minister zu überweisen. Die Linke verlangt Abtheilungs-Skrutinium in der Gesammt⸗Abstimmung. Stimmende 649; dafür ag, dagegen 220, also eine Majorität von 209 oder fast zwei T rittel aller Stimmen für die Anträge der Kommission. Ohne Diskussion werden dann

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zwei Kredite: 1) Supplemente auf das Rechnungsjahr 1849

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20,000 Fr. für Betrieb der Eisenbahn von La Teste bewilligt. Eben Privilegienbruch, indem über sein Verhalten in der kürzlich vor das beide von einander abweichen d so Oberhaus gebrachten Ehescheidungssache ein Gewebe von Entstellun⸗ . gen in zwel öffentlichen Blättern erschienen sei; das eine derselben habe zwar alles Mögliche gethan, um diese Unbill wieder gut zu diesem bis zur nächsten Sitzung des Hauses noch keine Genugthuung erhalten hätte, fo werde er darauf antragen, daß der Drucker des Blattes Gestern kam jedoch

in Kredit von 163,000 Fr. für 1849 dem Finanz-⸗Minister. der zeßkosten von Bourges und Versailles 187,360 Fr. 18 Cent. Die

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1849 dem Minister des Innern zur Deckung wird aufgehoben. Paris i Ng X11 welcher noch vorgestern

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Abstimmung in Masse zu enthalten, ist gestern

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en Geschäftsführer Songére gründet sich auf: 1) Beleidigung der Person des Präsidenten der Republik, 2) Erregung rung der Republik. Man soll in Folge Waffen, Pulver, entdeckt haben. Am 16. Juni erscheint ein neues gan der Versöhnung der Orleanisten und

gegen die Regie

1ftungen abermals

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Legitimister

822 =. R 2 w P 6 ) 1 * * Großbritanien und Irland Fhndon nn, Iberhause beschwerte sich vorgestern Lord Brougham über einen

st vollkommen ruhig und von An— J wahrzunehmen. die Absicht hegte, durch Michel von n das Wahlgesetz niederlegen zu

teisitzung zu dem Beschlusse gelangt, hier

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machen, das anderr aber nicht, und wenn er von

vor die Schranken des Hauses geladen werde. Lord Brougham nicht wieder auf diesen Gegenstand zurück. Bill zur Reform der australischen Kolonial waltung wurde gestern im Oberhause zum

zweitenmal trag Sir E. mit dem durch freie Arbeit erzeugten Zucker.

Nußland und Polen. Warschau, 1. Juni. (2 3.) Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen sind

zum Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin nach S

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nach Koblenz zurückkehren der Prinz Friedrich Karl von Preußen

abgegangen n längere Zeit dort

bst abzuwarten

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eiterung des Rlckzolls diesen Grundsätzen nicht esammte Interesse deutscher Wald- und schaft gefährlich, ihren Beifall nicht erthe beide Anträge werden abgelehnt.

Die Diskussion über Theil II. des genannten Kommissions⸗ Berichtes wird nunmehr von dem Vorsitzenden eröffnet, mit dem Bemerken, daß er die in demselben aufgeführten 23 Vorschläge der Reihe nach einzeln zur Berathung bringen werde und daß dabei werbe angenommen werden, daß diejenigen Mitglieder, welche sich für die Kommissions-Anträge erklären, gegen die Regierungs⸗ Vorlagen, diejenigen aber, welche sich gegen die Kommisstons⸗-Vor schläge erklären, für die Regierungs⸗Vorlagen stimmen, im Falle

verträglich

Die haben. Verfassung und Ver⸗— verlesen.

Das Unterhaus verwarf mit 275 gegen 234 Stimmen einen An— Buxton's gegen die unbeschränkte Konkurrenz von

Zucker aus Staaten, wo die Arbeit durch Sklaven betrieben wird,

an opn oje Mane me 824 liche Abweichungen in einem ,,,, ,, . Referent Franz leitet in einem bee, , . handlungen über diesen zweiten Theil des . im Allgemeinen ein, bemerkt dabei, daß di nigen Gegenstände, welche das landwirthsch⸗ spruch nehmen, ausgewählt hat und ent ae, jedem einzelnen Punkte die . .

kommissions-Berichtes Kommission nur diej ich Interesse

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döniglichen Ministe⸗ Landwirthschaft sei, ieh aufzuheben und

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anzunehmen

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erste angenommen, der letzte abgelehnt wird. erfolgt sodann die Abstimmung über den Kommissions⸗Antrag: „die Regierung zu erinnern, daß der Eingangszoll auf Rohei⸗ sen von 10 Sgr. pr. Centner die Landwirthschaft schwer belastet und seine Aufhebung im Auge zu behalten sei, bis sich hera gestellt, ob die inländische Eisen⸗Production Aussicht hat, mit ausländischen ohne Schutzzoll zu konkurriren“