—
fügte Hammerstein hinzu. Der S. 22 bestimmt, daß der Ex⸗ werb eines Wohnhauses zum Erwerb des Bürgerrechtes verpflich— tet. Der Ausschuß will, daß das Ortsstatut Eigenthümer von Wohnhäusern geringeren Werthes von der Verpflichtung zum Er werbe des Buͤrgerrechtes ausnehmen dürfe, Hausmann bean tragt, diesen Zusatz des Ausschusses zu streichen, derselbe wird je doch mit großer Mehrheit beschlossen. Hervorgehoben wurde für den Zusaß besonders der Grund, daß manche Eigenthümer von kleinn Häusern und Hütten ein schlechter Zuwachs der Bürger schaft sein würden, und daß diese ermächtigt werden müsse, durch das Ortsstatut dieselben sich fern zu halten. In 5. 265 wird die Verpflichtung mehrerer Theilnehmer einer Handlung oder eines Gewerbe- Unternehmens, sämmtlich Bürger zu werden, auf einen Antrag Stegemann's auf die Theilnehmer beschränkt, welche in der Stadt wohnen.
Zweite Kammer. Der größte Theil der Sitzung wurde durch das Referat Generalsyndikus über die Konferenz hinsscht lich der abweichenden Beschlüsse über die Landgemeinden-Ordnung ausgefüllt. Die Vorschläge der Konferenz enthielten durchweg eine reformatio in pejus der Beschlüsse der zweiten Kammer, wurden indeß, wie solches regelmäßig der Fall gewesen, der Mehrzahl nach angenommen. Auch den Satz hat man sahren lassen, daß wegen peinlicher Bestrafung nur derjenige von dem Gemeindewahlrechte ausgeschlossen werde, welcher wegen entehrender Verbrechen bestrast ist. Man hat dafür substituirt: „Jeder zu einer schweren Strafe Verurtheilte.“ Lang II. sprach entschieden gegen die Annahme dieses Konferenz-Vorschlages, und als derselbe genehmigt bemerkte Bueren, jetzt würde auch Sokrates, wenn er den Gift becher überlebt hätte, ein Mensch sein, der in den Königlich hannoverschen Landgemeinden von dem Wahlrechte ausgeschlos sen werde. Vom Budget wurden die Positionen für nisterium des Handels erledigt; dieselben betragen im Ganzen 22,766 Rthlr. 16 gGr., darunter 1) an Besoldungen 5366 Rthlr., sodann 2) Expensen der Konsulate 1000 Rthlr. Diese Position veranlaßte Münster, zu beantragen, der Regierung die mögliche Reformirung des Konsulatwesens zu empfehlen und dabei in Er wägung zu ziehen, ob es nicht rathsam sei, besoldete Konsuln anzu stellen, in welchem Falle Stände sich zur Bewilligung der erforder lichen Gelder bereit erklären. Lang II. unterstützte den Antrag, indem er darlegte, welche Bedeutung unsere Rhederei in den letzten Jahren genommen. Die Rhederei Deutschlands sei bedeutender, als die Frank— reichs. Deutschland sei hinsichtlich der Rhederei der zweite Staat Europa's, und hinter Oesterreich und Preußen folge unmittelbar Hannover. Münster hob hervor, daß durch Anstellung von Konsuln auch dahin gewirkt werden müsse, d
war,
das Mi
daß unsere Schiffe nicht so bedeutende Abgaben in auswärtigen Häfen zu erlegen hätten. So z. B. müß
ten die papenburger Schiffe allein in belgischen Häfen jährlich un— gefähr 60,000 Fl. Holländisch an Abgaben entrichten. Lehzen meinte, eine durchgreifende Reform des Konsulatwesens werde nur durch ein übereinstimmendes Handeln der deutschen Regierungen möglich werden, wogegen Bueren glaubte, daß wir dann wohl noch eine geraume Zeit zu warten hätten. Der Münstersche Antrag wurde mit großer Majerität angenommen, eben so ein An— trag Bueren's, die Regierung um eine Prüfung unseres Lootsen
wesens zu ersuchen. An Prämien für Heringsfischerei wurden 4000 Rthlr., für See- und Nußschifffahrt 12,990 Rthlr. bewilligt. Es wurde dann die Berathung über den Abschnitt „Finanz⸗Ministerium“ angefangen. Als über die Münze verhandelt wurde, gab Lehzen die Mittheilung, daß am Harze 45 — 50,000 Mark Silber jährlich gewonnen würden .
Frankreich. Paris, 31. Mai. Die Estafette versichert neuerdings, daß jetzt wirklich eine Versöhnung zwischen dem Präsi denten der Republik und Herrn Napoleon Bonaparte l langen Konferenz stattgefunden habe.
Abd el Kader, der Gefangene von Amboise, ist schwer erkrankt Alquier ist heute im Auftrage der Regierung zu ihm gereist.
Die Eröffnung des Testamentes des kürzlich verstorbenen Mar quis von Talaru ist noch immer das Tagesgespräch der Salons. Um einen Begriff von dem Reichthume dieses Mannes zu gehen, werden wir folgende Legate des genannten Testamentes anführen: Dem Grafen von Chambord (Herzog von Bordeaux) 2 Millionen, dem Grafen Chateaubriand 50,900 Fri, dem Herrn Berryer 40,000, dem Fürsten von Montmorency Robeck eine Besitzung im Werthe von 800,000 Fr., für die katholische Glaubens-Propaganda 100,000 Fr., für vier Anstalten der barmherzigen Schwestern zusammen 200,000 Fr., dem Spital der Stadt Etampes 80,000 Fr., für die Waisen der an der Eholera Gestorbenen 10,000 Fr. Der Verstor
Dr.
962
bene war mit den ältesten Adelsgeschlechtern Frankreichs, thune, Montmorency und Luxembourg, verwandt.
In der Rue Michel Lecomte sollen 45 Verschworene, darunter mehrere Frauen, verhaftet worden sein. Was sie bezweckten, ver lautet nicht. Nach der Patrie wurden in der Rue St. Martin hundert heimliche Pulverfabrikanten entdeckt und 50 davon ver⸗ haftet; der größte Theil davon sollen ehemalige Delegirte des Luxembourg sein. Dagegen versichert die Opinion publique, sie wisse ganz gewiß, daß die meisten den Departements angehörten.
Der Moniteur enthält wieder eine lange Reihe von Ordens vertheilungen an Militairpersonen.
Der Staatsrath hat diese Woche mit Berathung des neuen Hypothekargesetzes zugebracht. Man glaubt, daß e dasselbe bald beendigen werde.
Diesen Morgen sah man die Equipagen der meisten Gesandten
dem preußischen Gesandtschafts-Hotel.
Der Hippodrom vor der Barriere de l'Etoile wird für 70,000 Fr. zum Verkauf ausgeboten. Man glaubt, daß Victor Franconi denselben erstehen wird.
Zu Ehren des General wegen, in der pariser Münze eine Binnen wenigen Tagen we Künste drei dem Vernehmen nach zian's Himmelfahrt, Palma Vecchio's
J
reichem Geizhals 6
zur öffentlichen Ausstellung
den Be⸗
seines römischen Feld geschlagen
rden in der Schule der schönen sehr gelungene Kopieen von Ti— St. Barbara und Bonifazio's .
ommen. Der Künst
Oudinot wird, NM
zuges tedaille
ler heißt Serruo.
Nach dem Wahlgesetz wird sich die National der dritten Lesung des Projektes Ztempelung der Renten⸗-Ueber tragung beschäftigen. titutionnel und das Journal des Döbats fordern die Versammlung auf, ihr früheres Votum umzustoßen.
Das Trauerspiel „Hedwig von Ungarn oder Polen 13806! von Ch. Ostrowski, welches am 27. Mai im Theater des Ambigu comique aufgeführt wurde, hat vielen Beifall gefunden. ĩ Hauptrollen waren den Händen des Herrn Marius und Madame Derouel. Autor hat eine und „Francesca von geschrieben. Sein Werk
in den Feuilletons der größeren pariser
Re mrnnlnnn Versammlung mit . ö
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11e * 1 „Griseldis
érscheinen.
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Wissenschaft und Kunst. Musikalisches.
Alm 2. Juni hatte ein junger hiesiger Komponist, Herr Karl Rein thaler, eine musikalische Matinäe im Saale der Therbnsch'schen Ressource veranstaltet, worin er vor einem größeren Kreis geladener Zuhö rer einige seiner Werke aufführte. Herr Reinthaler scheint sich beson ders der Gesangscomposition zugewendet zu haben, wenigstens waren es nur solche, die wir gestern von ihm hörten. Chöre, Quartette und Lieder, in denen ein entschiedener Beruf für diese Gattung sich aussprach. Ueberall tritt das ernste Streben nach künstlerischer Wahrheit hervor, das nur auf die Sache sieht und den rein äußerlichen Effekt verschmäht. Mit einer siche— ren und gewandten Stimmführung vereinigt sich eine fruchtbare Phantasie, welche fast immer den richtigen muͤsikalischen Ausdruck zu den Worten des Textes trifft. Vor Allem sind zu erwähnen zwei Psalme, der 126ste und 17ste, blos für fünsstimmigen Ehor (Sopran, Alt, Tenor, Bariton und Baß) ohne Justrumentalbegleitung gesetzt, die durchaus den würdigen und keuschen Charakter der kirchlichen Musik tragen. Wie es dieser Styl, à «en pella, verlangt, ist hier Alles gebunden und feierlich, die Bewegungen des Gesühles maßvoll, Alles mehr in einer großen Erhebung aufgegangen, als wie z. B. in der dramatischen Musik das Einzelne scharf gezeichnet. Von den beiden Klippen, an denen gewöhnlich unsere jungen Kirchen-Komponisten scheitern, hat sich Herr Reinthaler gleich fern gehalten. Weil seine Musik das Produkt einer wahrhast religiöfen Stimmung ist, so sucht sie nicht durch Einmischung weltlicher Klänge das Ohr der Dilettanten zu bestechen, und eben weil fie innerlich erfüllt ist vom kirchlichen Geiste, so giebt sie nicht die den Mustern abgelernten Formen und Redensarten des Kirchenstyls, sondern den wahren innigen Ausdruck religiöser Andacht. Die Composition des 126sten Psalms charakterisirt eine träumerische Sehnsucht, die in weichen Melodieen und sansten Modulationen klagt, die des 47sten dagegen ein hoher Schwung, denn hier wird die Herrlichkeit des einen allmächtigen Got tes gepriesen. Dieser Psalm ist nach unserem Gefühl die beste unter den Arbeiten des jungen Komponisten.
In „dem Mädchen von Cola“ nach Ossian, auch für Chorgesang kom ponirt, ist der durchaus elegische Charakter, welcher den Text bezeichnet, mu sikalisch getreu wiedergegeben, und besondere Anerkennung verdient es, daß der Komponist sich vor der so naheliegenden Gefahr, sentimental zu werden, gehütet hat. Einzelne Stellen sind in diesem Chor von überraschend schöner Wirkung, so der Ausdruck in den Worten; „Mädchen von Cola, du schläfst“ und der Wechselgesang der 4 Stimmen, welcher die entschlasene Jungfrau in die frühlingsgrünen Auen des Lebens zurückrust.
Die Lieder, welche wir hörten, zeichnen sich im Ganzen durch Einfach⸗ vom Herzen kommend und
Sonne rief der sür Sopran und „An !
sind wahre Lieder, schienen uns: „H
heit und Natürlichkeit aus; es Am ansprechendsten
zum Herzen gehend. Rose“ und „Hörst du nicht die Bäume rauschen“
. //
ü
vas 2 xa. nee mr.
Bekanntmachungen.
12991 ö .
Die im Bomster Kreise des hiesigen Regierungs-Be zirks unmittelbar an der Schlesischen Gränze belegene Domaine Karge, bestehend aus
1) dem Vorwerfe Karge mit einem Areal von a) Acker, größtentheils Gerst-⸗ und Haferboden ö 11 M 147 UR.
1 , 16 146
e) Wiesen von 2 —10 Ceniner Lie
Ertrag pro Morgen 7 der
d) Raume Hütungen.
e) Hof⸗ und Baustellen
f) Rohrschnitt ...
86) Gewässer.
h) Unland c..
in Parzellen April d. J. tat ergiebt.
Königlichen
machung vom 30
zusammen 1780 M.
2) dem Vorwerke Liehne mit ei⸗
nem Areal von
ö nn,,
b) Meder
) Wiesen. ..
, , ,
) Hof⸗ und Baustellen ..
) Gewässer (Liehner See)
s) Gräben 24. .
150
. Zusammen Fon N. T TM 3) den Forsten mit einem Flä ö ) de nem Flächen⸗ Inhalie von . überhaupt also mil einem Aregle von . 31938 M. soll mit den zu beiden Vorwerken im Ganzen in dem
am 17. Juni d. J., Nach mi im Schlosse zu Karge vor y Kretzschmer anstehenden Liclianions⸗ min? an den Messibietenden veräußert werden, das Vorwerk Liehne jedoch nur dann, wenn der zur Veräußerung vesselben
716 1
15 R.
gehörigen Gebäuden taxirt,
sollen
a m e, r, de-
durch anberaumte
Der Veräußerungs-Anschlag ist sestgestellt, wird aber voraussichtlich ein Minimum des Kaufgeldes von 50
Beide Vorwerke sind mit vollständigem lebenden und 2) todten Inventarium besetzt.
Die Bietungs-Caution beträgt ein Zehntheil der An⸗ 3) schlagssumme und ist bagr lichen Papieren nach dem Courswesth zu deponiren.
Die Veräußerungs-Bedingungen sind in den Büreaus Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Frankfurt a. d. O., der Königlichen Administration zu Karge, vor dem Veräußerungs-Termin einzusehen.
Bemerkt wird hierbei, daß der durch unsere Bckannt— April d. J. Karge am 18. Juni d. J. raumte Termin nur dann abgehalten werden wird, wenn der vorstehend gedachte Verkaufs-Termin kein annehm bares Resultat gewähren sollte.
Posen, den 15. Mai 1850.
Königliche Regierung. Domainen und Forsten.
[ Nothwendiger Verkauf. Bie zur Nittergutsbesitzer Christian David Peiskerschen eibschaftlichen Liquidations-Prozeßmasse gehörigen Güter: a) das Gut Armenruh nebst Ober-Harpersdorf und Neu-Armenruh im Goldberg⸗Haynauer Kreise, land⸗= schastlich auf 36,213 Thlr. 3 b) das Nest⸗ Gut Ober-Langenneundorf im Löwenber— ger Kreise, landschastlich auf 7370 Thlr. 10 Sgr.
am 24. August d. J., Vormittags 11
6 . des u 9) n jaftlichen Gerichtsstande sämmtlicher Güter b
Kreisgerichis hierselbst subhastirt ö
unsere Bekanntmachung vom T Termin kein günstiges Resul
III. Büreau eingesehen werden. noch nicht desinitiv
zu Thommendorf,
55,000 Thlr. ergeben. die Töchter zweiter
zu Liegnitz, oder dessen Erben,
werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Goldberg in Schlesien, den 17. Königl. Kreisgericht.
oder in inländischen öffent⸗
Posen, Bromberg,
abendspreise
mr m 0 Q- n nn,. .
30. Die Taxen nebst Hppothekenscheinen und Verkaufsbe— dingungen können während der Amksstunden
Die dem Aufenthalte nach unbekannten 1) die Erben des Zolleinnehmers A. D.
Ehe des Pastor Harversdorf oder deren Erben, und der Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Emmrich, früher
Januar
Abtheilung.
den Mond“ für Tenor; die beiden ersten waren uns schon aus einer ge— drückten Sammlung Reinthalerscher Lieder bekannt. ;
Die Ausführung aller genannten Stücke war sehr befriedigend, und den sicheren harmonischen Leistungen des Chores merkie man es nicht an, daß derselbe aus verschiedenen Esementen zu diesem Anlaß gebildet wurde. Schließlich führen wir noch an, daß die Herren Franck, Grünwald und Ganz das D-moll-Trio von Mendelssohn musterhaft vortrugen.
Zur Kirchengeschichte. Beiträge zur Geschichte der christlichen Kirche in Mähren und Böhmen. Von Wilhelm Wattenbach. 1849. Verlag von Karl Gerold.
Wien
Das vorliegende Werkchen enthält eine Abhandlung über die Geschichte zer Einführung des Christenthums unter den mährischen und böhmischen
aven nach mehreren bisher noch nicht gedruckten Quellen, welche über die ältesten Verhältnisse der christlichen Kirche in Böhmen und Mähren ein neues Licht verbreiten. Diese Quellen sind zugleich in sorgfältigem Abdruck der historischen Untersuchung, welche der als verdienter Quellenforscher be— kaunte Verfasser auf sie gegründet hat, beigefügt. Herr Wattenbach entdeckte diesel- ben in deran Urkunden und Handschriften aller Art reichen Bibliothek des Cister— cienserstifts Heiligenkreuz in Niederösterreich. Die wichtigsten Bestandtheile seines Fundes sind: 1) ein Brief des Papstes Stephan V. an König Suatopluk, 2) eine Verordnung des Herzogs Boleslaw von Böhmen zu Gunsten Bischofs Adalbert. Der Kode, der diese Stücke enthält, kann nicht spä ter im 11ten Jahrhundert geschrieben sein. An diese beiden Mrkunden
und
als
reihen sich noch: Fragmente von Briesen Johannes VIII., ein Auszug aus
der Schrist: de convei und Passio 8t. letzteren Quellen, deren Inhalt für die Geschichte der ältesten christlichen Kirche in und Mähren so wich— tig ist, waren zwar bekannt, aber das Legendarium der Stists= bibliothek von Heiligenkreuz, in dem sie sich findern, ist äller und deshalb zuverlässiger, e andere bisher allein benutzte Handschrift.
Bagoariorum et E
Liudmila- Diese
1010 irantanorium
mart vn
551 schon früher
1 als die
Auswärtige Börsen.
Am sterdam, 1. Juni. Die beruhigenden Berichte aus und die Verbesserung der französischen Fonds-Course e an hiesiger Börse eine günstige Stimmung erhalten; fast alle Staatspapiere neigten sich bei unerheblichen Schwankungen zum Steigen, und der Umsatz war im Ganzen ziemlich lebhaft; be sonders in Integralen wurden öfters erhebliche Geschäfte gemacht wobei deren Cours zwischen 56 und 66 pCt. wechselte; nach gestern abgewickeltem Rescontrohandel meldeten sich einige Verkäufer, und dadurch blieb der Preis zuletzt 566 pCt. pr wirkliche kam von bis 66 pCt. empor und 4proz. do. holte bis 854 wurde aber gestern wieder zu 8535 pCt. abgelassen. Fonds waren 4proz. Certifikate bei Hope sehr gesucht, deren Cours dadurch von 86 allmälig bis 867 pCt.; Obligationen besserten sich bis 105 pCt tung der wiener und frankfurter Börsen stig auf die österreichischen Staatspapiere gestern auf 5proz. Wiener Metall,, welche, erst emporgekommen, bis 7655 pCt. abgenommen wurden; schwankten öfter zwischen 40“ und 405 pCt., erreichten ab 10 pCt. Die willige Stimmung, welche sich — rigen Woche sür Span. Ard. Oblige etwas nachgelassen und ging deren Cours von 1275 bis 12 * zurück; dagegen sind Zproz. Binnenländische do. von 31 pCt. emporgekommen; Ardoins-Coupons holten durchgängig ? Portug. Obligationen hielten sich matt und wurden vor bis 35 pCt. abgelassen. Peruanische Obligationen wurden nen Montag so häufig ausgeboten, daß 1 ; hat; seitdem gingen wieder günstiger— zodurch der Cours 77 B 89 auf
haben
Schuld pCt., Von russischen und f
65
stieg
vornehmlich
von 74 47 pCt.
1m 3chluß
kauft
ein, anfangs
rreichte.
zuletzt
. , ,,. a 3 , . Maäartt⸗Berichte.
Breslau, 3. Juni. Weißer Weizen 39, 4! Weizen 38, 40, 3 S Roggen 26, 27 Gerste 204, 22, Hafer 18, 19,
Kleesaat ohne G Spirilus 6
Rüböl 11 Rthli Zink loch 4 Rthlr. 12 Bei geringen Zufuhren sse vollkommen
* d , mr er, . , m.
ten Actien können am 13. und 14.
der Bescheinigungen über deren
in Empfang genommen werden.
Mai 1850 Magdeburg-Wittenbergeschen bahn⸗Gesellschast.
pbinr in unserem Rückgabe wieder Magdeburg, den 3. Ausschuß der
Gläubiger: Dienemann
. gez.) T Vorsitzender.
1327 9 66 — 54 Berlin⸗-Stet
Neander eneke,
52
; . 2 5 ; 1AM iner Gisenbahn. der diesjährigen Wollmarktzeit über unsere Bahn nach Stettin oder Berlin gehende Wolle werden wir resp. von unserem hiesigen und dem Berli
1850. Die während
so wie bei acht Tage
R f. 9916 1953 Eisenbahn.
5 — 1 zur Verpachtung von 12711
an Ort und Stelle anbe
den, sich
Abtheilung für direkte Steuern.
Kretz schmer. schasts-⸗ Statuts angeordneten
einzufinden. In derselben sollen:
Sgr. A Pf., tungsjahr vertheilt, und
unterzeichneten, zum gemein
werden.
Magdeburg-Wittenbergesche
Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Wittenberge— schen Eisenbahn-Gesellschast werden hierdurch eingela—
XV * ö 9 0 — * — Mittwoch den 12. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr,
im hiesigen Börsenhause zu der im §. 24 des Gesell
General-Versammlung *
1) der Geschäftsbericht des Direktoriums vorgetragen, 2) der Rechnungs-Abschluß über das letzte Verwal—
) die Wahlen für das ausscheidende Drittheil der Ausschuß⸗Mitglieder vorgenommen werden.
An dieser General -Versammlung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche mindestens drei Stamm⸗ Actsen besitzen und sich durch dieselben in den Tagen des 7., 8. ünd 9. Juni in dem Büreau der Gesellschaft, Neue Fischeruser Nr. 22 hierselbst, nach Maßgabe der §§. 25 und 26 des Statuts legitimirt haben.
ner Bahnhose nach dem Bestimmungsorte durch unser Gespann befördern lassen, wenn bis zur Ankunst der selben von Seiten der Empfänger unserer Güter-Expe dition nicht anderweite Bestimmung zugegangen ist. Das dafür zu zahlende Nollgeld beträgt Sgr. per Ctr., ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplatze zu fahren, so sind 2 Sgr. per Ctr. an Rollgeld zu entrichten.
Unsere Güter-Expeditionen können aber nur solche Wolle zur Versendung übernehmen, die bereits gemarkt, gewogen und mit einem vollständig ausgesüllten Fracht- briefe versehen ist.
Stetlin, den 1. Juni 1850).
. Witte. Fretzdorff. Len ke,
r . * m Seel ndi sche
— * 8 Mean w . GEisenb.⸗Gesellschaft.
* . X.
Die Auszahlung er Dividen Ol von 42 Rbthlin. Dänisch p. Actie für das Jahr 1849 sindet statt vom 1gten bv. M. an im Haupt-Büreau zu Kopenhagen
gegen Ueberreichung der entsprechenden Coupons. Kopenhagen, den 16. Mai 1850. D*
. 6n,
Die de⸗
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr 1Rthlr. J Jahr. 8 Rthlr. I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
22
53.
nnn lt.
Amtlicher Theil.
Deutschland
Preußen. Görlitz und Grottkau. Mobilmachung von Sagan. Abreise der Herzogin von Sagan. d
Oesterreich. Wien. Kaisers nach Warschau. putirten.
Sachsen. Dresden. Ansprache des Ministeriums an das Volk. Bekanntmachung, betreffend die Versammlung der Stände des König— Heichs Sachsen zu einem ordentlichen Landtage. Desgl. betreffend die Wiederaufhebung des Kriegsstandes in Dresden und Umgebung. Ver⸗ ordnung, betreffend das Vereins- und Versammlungs-Recht. — Desgl. betreffend . Zusätze zu dem Preßgesetze vom 18. November 1848. ile in Bezug auf den Vertrag zwischen den Königl. Regierungen von , ,. und Hannover. Bekanntmachung, betreffend die
Hannover. 8 annover. Ankunst des Herzogs und der Schleswig Holstein⸗Sonderburg ⸗Augustenburg.“
. w n a n
Frankreich. Paris. Der Präsident nach Versailles. Konferenz Lord Normanbp's mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten?
Ratification der Verlängerung des Schifffahrt vertrags mi ,
nien. Ministerrath. — Die Antiwahlreform⸗Petitionen? Reise Ta⸗ martine's nach Smyrna. z ö
Großbritanien und Irland, — Reductionen in der Marine.
Rußland und Polen. Warschau. Hofnachrichten.
Schweden und Norwegen. Stockholm. Postconvention Geschwader zur Einholung der Kronprinzessin. —
Italien. Turin. Grundsteinlegung zum Justizgebäude in
Florenz. Wechsel in der französischen Gesandtschaft. der Synode in Pisa. — Neapel. Hofnachricht. — Feier des Geb tags der Königin von England. — Zeitungstitel⸗Aenderung.)
Spanien. Madrid. Hofnachrichten. — Verbesserung der Kriegs ma— rine Verstärkung der Garnifon von Madrid. — Verfammlung ve Inhabern spanischer Fonds. .
Börsen- und Handels -Nachrichten.
Truppen
J Landwehrübung.
Widerlegung des Gerüchts von einer Reise des Das Verfahren gegen die ungarischen De—
Herzogin von
London. De
2 1 3 n er Lordkanzler Cottenham.
Amtlicher Theil.
stät der König haben Allergnädigst geruht:
Lieutenant a. D. von Radowitz den Rothen Klasse mit Eichenlaub, dem Rechtsanwalt und ziuba zu Breslau und dem Land⸗Rentmeister Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit dem evangelischen Pfarrer Eglinger zu Weinsheim uͤrgermeister Bullrich zu Charlottenburg, den Rothen dierter Klasse; dem Küster und Lehrer Eske zu Stä—
55 X
sezirk Stettin, das Allgemeine Ehren-
Regierungs⸗ All e ren, läufer Gottlob Giersch zu Nietleben
dem Karren Medaille am Bande zu verleihen; ö
ver Akademie ssenschaften getroffene Wahl der
Lepsius, Dr. Homeyer Dr. Petermann
zu ordentlichen Mitgliedern der philosophisch⸗ historischen
ferner der Gelehrten Rawlin son in England und Hase
is zu auswärtigen Mitgliedern derselben Klasse, des
. Neapel zum Eh
der
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und
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zu hestätigen.
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Veränderung eingetreten. ĩ Charlottenburg, am 4.
Schönlein. Grimm
Juni (gez.) . haben eine ruhige und
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Se. Majestät der Nacht gehabt. Die Heilung der Wunde
Schloß Charlottenburg, den
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1c. Angelegenheiten.
Paris in Helsing⸗ . . — avro ; en värti in fors, Wuk Stephanowitsch ag, geg . tn Wien, Reina ud in Paris und Pott der Ata—⸗
] ers 7 6. 6 vondi den N taliedern 1 wäh t demie der Wissenschaften zu korrespondirenden Mitgliedern gewa lt worden.
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Ministerium der geistlichen Die Herren Julius Mohl in z sch K
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Masor und der ersten
Abgereist: Der General Ingenieur-Inspection, von Wange nheim
nichtamtlicher Theil. Dent schland
Preußen. Berlin, 5. Juni. St. Majestät der König haben dünn e ig geruht, dem Flügel ⸗Abjutanten, Oberst⸗Lieute⸗ nant von Bon kn, die Erlaubniß zur Anlegung des resp, von . Kurfürsten von Hessen und Großherzogs von Baden Königl. Ho heiten ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse vom Kurfürstlich hessischen Löwen⸗-Orden, so wie des Commandeur⸗ Kreuzes mit dem Stern des Großherzoglich badenschen Ordens
Berlin, Donnerstag den 6. Juni
taats-
vom Zähringer Löwen; desgleichen dem Hauptmann Wittje vo Zten Artillerie Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des von Hoheit dem Herzog von Braunschweig ihm verliehenen Kreuzes vom Orden Heinrich's des Löwen, zu ertheilen.
Görlitz, 1. Juni. (Görl. Anz.) Es sind hierselbst die Mobilmachungs-Ordres für das hiesige erste Bataillon éten Land wehr-⸗Regiments, das Garde-Landwehr— Bataillon, Landwehr⸗Kaval lerie und Landwehr-Artillerie eingetroffen. Zum Juni sollen die Mannschaften marschfertig sein. Dem Vernehmen nach wird in un— serer Gegend ein Observations-Corps aufgestellt werden.
Grottkau, 30. Mai. (Grottk. Bl.) Heute empfing die hier garnisonirende dritte reitende Compagnie des hten Artillerie— Regiments den Befehl zur Mobilmachung. Dieselbe rückt zu diesem Behufe Montag den 3. Juni nach Glaz aus. Wohin dieselbe von da ab marschiren wird, ist noch unbekannt.
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Sagan, 3. Juni. Am 1sten d. M. ist unsere Herzogin von hier nach Baden-Baden abgereist und wird erst Anfang Oktober wieder nach Sagan zurückkehren.
Heute wird ein Theil unserer Artillerie auf 14 Tage nach Glogau zur Landwehrübung ausrücken. 3 te Compagnie ist mobll gemacht und erwartet täglich Marsch-Ordre. Sie marschirt zunächst nach Schweidnitz.
Oesterreich. 3. Juni. heutige ent hält folgende berichtigende Anzeige: „Die Nachricht von der Ab reise Sr. Majestät des Kaisers nach Warschau beruht, wie wir uns überzeugten, auf einem Mißverständnisse.“ Die Deputirten, die nicht nach Debreczin gegangen sind, sollen, dem Lloyd zufolge, bereits alle entlassen sein und die kriegsge richtliche Untersuchung gegen sie aufgehoben. „Man erwartet,“ fügt dies Blatt hinzu, „recht bald auch den Schluß der Verhand⸗ lungen gegen die Uebrigen.“
Dor Oer
Wien,
Sachsen. Dresden, 4. Juni. Das Dresd. Journal enthält folgende Bekanntmachungen und Verordnungen: Se. Ma⸗ jestät der König haben sich bewogen gesunden die Kammern auf⸗ zulssen. Die unterzeichneten Staatsminister halten sich für verpflich- set, dem sächsischen Volle über die Gründe dieses Schrittes und pie demnächst zu ergreifenden weiteren Maßregeln Rechenschaft zu ,, der politischen Bewegungen des Jahres 1848 wurde auch in Sachsen die Ueberzeugung gern fn daß eine Abänderung des Wahlgesetzes vom 24. September . und einiger damit zu⸗ sammenhängender Bestimmungen der Her fassungs⸗ Urkunde ein un⸗ abweisbäres Bevürfniß sei. Die große Aufregung jener Zeit, die Unsicherheit aller Verhältnisse und insbesondere die damals herr— schende Üngewißheit über die künftige Gestaltung der deutschen Ver fassung ließen es jedoch ver Regierung wünschenswerth erscheinen, den Ständen nicht sofort ein definitives, auf die Dauer berechnetes Wahlgesetz vorzulegen, sondern die Vereinbarung hierüber auf eine ruhigere Zeit zu verschieben und nur ein Provisorium gesetzlicher Bestimmungen für den nächsten ordentlichen Landtag zu geben, mit welchem dann ein definitives Wahlgesetz zu Stande gebracht wer⸗ den sollte. Diesen Ansichten traten beide Kammern des damals versammelten außerordentlichen Landtags bei, und es wurden dem gemäß die beiden am 15. November 1848 erlassenen Gesetze, die Wahlen der Landtags-Abgeordneten und einige Abänderungen der Verfassungs-Urkunde betreffend, schon in ihrer Ueberschrift aus drücklich als provisorische bezeichnet.
Der erste nach diesem Wahlgesetze gewählte Landtag hat Sach⸗ sen an den Rand des Verderbens gebracht. Er mußte aufgelöst werden.
Dieser traurige, dem Lande so unheilvolle Erfolg, verbunden mit dem unmittelbar darauf folgenden Aufstande gegen die Verfas sung des Vaterlandes, führte schon damals zur Erwägung der Frage ob nicht der durch die provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 gemachte Versuch als gescheitert zu betrachten und daher mit Wie dereinberufung der früheren S behufs der Feststellung eines definitiven Wahlgesetzes zu verfahren sei. Da jedoch ein großer Theil der Gründe, die im Jahre 1848 für Einschlagung des ge wählten Auswegs sprachen, auch im Jahre 1849 noch unverändert fortbestanden, so hielten Majestät der König auf den Rath ihrer verantwortlichen Minister sich für verpflichtet, noch einmal den Versuch zu machen, i
Se.
ob auf Grund der provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 eine Versammlung gewählt werden könne, de ren entschiedene Mehrheit die dringende Nothwendigkeit, unsere pro⸗ visorischen Zustände rasch zu beenden und bald ein definitives Wahl gesetz zu Stande zu bringen, richtig erkennen würde.
Auch diese Hoffnung ist nicht in Erfüllung gegangen. Befan den sich unter den Mitgliedern der im November v. J. zusammen getretenen Kammern auch nicht wenige wahrhafte Freunde des Va terlandes, so waren doch die anderen Parteien in den Kammern so zahlreich vertreten, daß sie, wenn auch nicht die Mehrheit in allen Punkten, doch Kraft genug hatten, um die definitive Erledigung der wichtigsten, jetzt obschwebenden Fragen zu verhindern. Sechs Mo⸗ nate war der Landtag versammelt. Nicht einmal die wichtige, An gesichts der Finanzlage des Landes dringendste Aufgabe, das Bud⸗ get, ist erledigt. Die Lage des Landes erheischt eine Anzahl wich tiger, höchst eingreifender Gesetze. Die deshalb gemachten Erfah rungen ließen jede Hoffnung schwinden, darüber zu einer Vereini gung mit den Kammern zu gelangen. Ganz neuerdings hat end lich die zweite Kammer die Zustimmung zu einer für die dringend⸗ sten Staatsbedürfnisse, insbesondere für die Eisenbahnen erforder⸗ lichen Anleihe, so verzögert, daß der Erfolg zum großen Nachtheile des Landes gefährdet worden ist. Ein solcher Zustand kann nicht auf die Dauer bestehen, er zehrt an dem Marke des Landes und führt es langsam, aber sicher dem Ruine entgegen. So lange der provisorische Zustand der wichtigsten Verhältnisse fortdauert, so lange die dringend nothwendigen Gesetze, die der Regierung die erforderliche
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers:
Behren⸗ Straße Ur. 57
1850.
Kraft verleihen sollen, um Erfolg entgegentreten und dadurch das wahren zu konnen, nicht gegeben, so lange die wichtigsten fragen noch unerledigt sind, so lange werden außerordentliche Sicher heitsmaßregeln fortdauern müssen, wodurch die Lasten des Landes vermehrt und der Druck der in Folge der revolutionairen Bewe gungen der vergangenen Jahre ohnehin so vermehrten Abgaben noch mehr erhöht werden muß.
Se. Majestät der König haben es daher als Allerhöchstihre heilige Regentenpflicht erachtet, diesen Zustand nicht fortbestehen zu lassen, und deshalb die Kammern am 1Isten d. M. aufgelöst . Die unterzeichneten Staatsminister haben aber auch Sr. Majestät dem Könige nicht rathen können, die Wahlen noch einmal nach dem pro visorsschen Gesetze vom 15. November 1848 vornehmen zu lassen. Die nunmehr zweimal gemachte Erfahrung hat den Beweis gelie fert, daß es nicht möglich sein wird, auf diesem Wege Kammern zu erlangen, von denen zu erwarten ist, daß sie unsere ungewissen provisorischen Zustände auf eine dem Wohle des Vaterlandes dien liche Weist beenden werden, und die außerordentlich geringe Theil— nahme, welche insbesondere die nachträglicher Wahlen fast überall im Lande gefunden haben, beweist, daß dieselbe Ansicht auch im Volke wei verbreitet ist. Würde daher eine solche Maß regel nur dazu dienen, die unheilvollen provisorischen Zustände, in denen sich Sachsen befindet, mit allen ihren Gefahren und Nach⸗ theilen ohne Aussicht auf eine Beendigung zu verlängern, so er scheint dieselbe auch deshalb unzulässig, weil dadurch jenen Proviso⸗ rischen, eigentlich nur für einen Fall berechneten Gesetzen die volle Wirkung desinitiver, für die Dauer bestimmter Gesetze ganz gegen die Absicht beigelegt werden würde, die, bei Erlassung derselben ob gewaltet hat. Se. Majestät der König haben sich daher entschlos⸗ sen, einen Schritt zu thun, der eben so der Verfassung entsprechend, als bei der jetzigen Lage der
Dinge nothwendig ist. Allerhöchstdie—⸗ selben haben beschlossen, die Kammern des
dem Wirken der Revolutionspartei Land vor neuem Unheil be Finanz⸗
Jahres 1848 in dersel ben Zusammensetzung, wie sie damals versammelt waren, noch ein⸗ mal und zwar zu einem ordentlichen Landtage zusammenzuberufen. Se. Majestät der König werden diesem Landtage jedoch nur den Entwurf eines desinitiven Wahlgesetzes und einige andere Gegen stände vorlegen, deren sofortige Erledigung durch das Staatswohl dringend geboten ist. ;
Se. Majestät der König hoffen und erwarten, daß das sächsi sche Volk die Allerhöchste Absicht, auf diesem Wege dem Lande Ruhe und Sicherheit wiederzugeben, richtig erkennen und daß Jede . berufen ist, dabei mitzuwirken zur Erreichung des Hand dazu bieten werde.
Möge diese Maßregel den gewünschten Erfolg haben und Vaterlande Ruhe, Ordnung und Sicherheit bringen „ohne wels eine fortschreitende Entwickelung des Volkswohlstandes, eine minderung der drückenden Abgabenlast nicht zu erwarten ist. Dresden, den 3. Juni 1850.
Ferdinand Zschinsky. Friedrich Ferdinand Fi von Beust. Bernhard Rabenhorst. Richard Freiheri von Friesen. Johann Heinrich August Behr
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Versammlung der Stände des Königreiche
zu einem ordentlichen Landtage betreff Nachdem die des provisorischen Wahlgesetzes 15. November 1848 gewählten Kammern, ehe definitives Wahlgesetz vereinbart worden, haben aufgelöst müssen, so haben Se. Königliche Majestät beschlossen, die folg. der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 Stände in derselben Zusammensetzung, in der sie zu ordentlichen Landtage des Jahres 1848 versammelt waren der Berathung und Beschlußfassung über ein neues
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s und Versammlungsrecht bet Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König Sachsen ꝛc. ꝛc., haben Uns mit Rücksicht auf die seit Freigeb des Vereins- und Versammlungsrechts gemachten Erfahrungen wogen gefunden, über die Ausübung des Vereins- und Versamm lungsrechts Folgendes auf Grund des §. 88 der Verfassungs-U kunde zu verordnen: Abschnitt J.
Von den Ver sammlungen.
§. 1. Zur Veranstaltung friedlicher Versammlungen bedarf es keiner besonderen Erlaubniß. Das Recht, sich zu versammeln, wird unter folgenden Bedingungen ausgeübt.
§. 2. Die Zusammenberufung von Versammlungen, in wel⸗