1850 / 154 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rührend bezeichnet war und unter dem Namen der Industriellen Vorarlbergs bereits in mehreren oppositionellen Journalen veröffentlicht worden ist. Dieselbe schließt sich an die bekannte Denkschrift der böhmischen Industriellen an, erklärt aber in wenigen Punkten nicht mit ihr einver standen zu sein. Diese wenigen Punkte sind aber der Anschluß an Deutschland, gegen welchen sich die Unterzeichner jener vorarlberger Denkschrift enischieden aussprechen. Die Gründe, aus denen dieses geschieht, sind etwas sonderbarer Art. Es wird gewarnt vor der „norddeutschen Politik und ihrem Schattenbild in Erfurt“, vor Preußen, welches Oesterreich die von ihm gewünschten politischen Vortheile nur gegen „völlige Preisgebung des inländischen Gewerbe⸗ standes“ einräumen werde, vor der „Agonie der deutschen Kleinstaaten, die nicht sterben wollen.“ Es wird erwähnt, daß das „Eine große Deutsch⸗ land“, wie es der berühmte kölner Spruch anzudeuten schien, überall Kapital, Arbeit, Ruhe und häusliches Glück abverlange und doch nichts als ein Traum sei, der nie in Erfüllung gehen kann, ein politisches Trugbild, das im Jahre 18650 nüchterne und verständige Menschen nicht mehr irre machen sollte. Die Industriellen Oester⸗ reichs könnten zwar, was Kunstgeschick und technische Vollendung betrifft, mit dem Ausgezeichnetsten und Besten konkurriren, was der deutsche Gewerbfleiß auf die Märkte bringt; allein nicht die höhere Vollkommenheit der fremd-deutschen Erzeugnisse wäre zu scheuen, son

dern ihr „Uebermuth“, und darum wäre das „Niederreißen der Schran⸗ ken der österreichischen Monarchie u Gunsten des nebenbuhlerischen Nordens nicht nur anti-österreichisch, sondern beinahe destruktiv. Der Ton, welcher in dieser Denkschrift angeschlagen wird und den wir in diesen Auszügen einigermaßen wiederzugeben versuchten, und die Gründe, in deren Voranstellung sie sich gefällt, konnten so we— nig als der Ausdruck eines industriellen Kreises angesehen werden, und der ganze Inhalt derselben stimmte so wenig mit dem überein, was bisher über die Interessen, Bedürfnisse, Sympathieen und Wünsche Vorarlbergs bekannt geworden ist, daß das Handels-Mi

nisterium sich veranlaßt sah, vor jeder Beantwortung der Denk— schrift die nöthigen Erkundigungen einzuziehen, ob sie wirllich von den Industriellen Vorarlbergs herrühre und inwiefern sie als der Ausdruck der Gesinnungen jenes Landes angesehen werden könne. Diese Erkundigungen haben nun auf das verläßlichste dargethan, daß der Anschluß an Deutschland der Wunsch des bei weitem größten Theils der Vorarlbergischen Bevölkerung sei; Deutsch⸗ land bietet der überwiegenden Mehrzahl der Landeserzeugnisse den lohnendsten Absatz dar, und von dort her werden die nothwendigsten Lebensbedürfnisse bezogen. Unter den Fabrikanten gibt es aller dings einige, welche die Konkurrenz der Rheinlande und nament

lich Elberfelds fürchten, aber auch unter ihnen theilen viele der Thätigeren und Einsichtigeren, ein Kennedy, Jenny, Rhomberg, Schwärzler, diese Besorgniß nicht. Jene Denkschrift ist zwar wirklich von einem Vereine mehrerer Industriellen Vorarlbergs ausgegangen, allein sie ist von keinem Industriellen verfaßt, sondern sie ist, wie allgemein be

hauptet wird, das Werk des bekannten gewesenen bayrischen Pro— fessors Fallmerayer, der sich gegenwärtig in der Schweiz aufhält und als geborener Tyroler noch manche Verbindungen im Lande hat; übrigens haben sich gegen diese Denkschrift viele und gewich— tige Stimmen in jenem Vereine selhst erhoben. Den Unterzeichnern der Denkschrift ist bereits die entsprechende Erwiederung ertheilt worden; allein man hielt sich für verpflichtet, bei der Oeffentlich— keit, welche jenes Dokument bereits erhalten, diese berichtigenden Thatsachen hier mitzutheilen.“ .

Der heutige Lloyd meldet: „Prinz Albert von Sachsen, Sohn des präsumtiven Thronerben, wird in Schönbrunn erwartet und ist, dem Vernehmen nach, auch schon dort eingetroffen. Gestern war großer Ministerrath. Der Großherzog von Toscana empfing vor— gestern Vormittag im Schlosse zu Schönbrunn mehrere Großwür— denträger und Generale. Mittags war bei Hofe Familientafel.“

Bayern. München, 31. Mai. S der Abgeordneten. (Bayer. Bl.) Der Abgeordnete Kolñb erhält das Wort, um nachstehende Interpellation zu entwickeln: J. Ist es dem Königlichen Gesammt-Staatsministerium bekannt: a) daß in der Pfalz auf Befehl des dortigen Truppen Ober⸗Kom mandanten amtlich bekannt gemacht wurde: „„Alle diejenigen, welche das sogenannte Heckerlied und andere aufreizende Lieder auf den Straßen und in den Wirthshäusern singen, Exzesse oder Thätlich eiten veranlassen, oder Soldaten irgendwie verspotten oder be schimpfen, haben Verhaftung durch die, Militair Patrouillen und die strengsten Polizeistrafen bis zu 7 Fl. und 5 Tagen Gefängniß, Fremde, namentlich Handwerksbursche, noch überdies Verweisung aus der Stadt zu gewärtigen. Jeder Wirth ist für seine Wirthschaft verantwortlich und verbunden, diesen Unfug sogleich und von Anbeginn zu unterdrücken, nöthigenfalls gegen die Exze denten militairische oder polizeiliche Hülfe zu verlangen, widrigen— falls die Schließung seiner Wirthschaft auf mindens 8 Tage ein— kritt.““ b) Daß einem Wirthe Namens J. Weber zu Speyer zu— folge Befehls des Truppen Ober-Kommandanten die Ausübung seines Gewerbes während 14 Tagen verboten wurde und nun unmöglich gemacht wird, und zwar, wie man erfährt, wegen folgender, im Speyerer Anzeigeblatt vom 7. Mai erschienener Anzeige: „Mittwoch den 8. Mai wird das Stanislausfest abge halten, wozu seine Freunde einladet J. Weber.“ ) Daß aus den Städten Germersheim und Landau Einwohner, welche daselbst mit ihren Familien und mit Gewerben ansässig und sogar in diesen Orten (und natürlich nur in ihnen) heimatsberechtigt sind, durch die Militair-Behörden aus diesen ihren Heimatsgemeinden ausge trieben wurden. II. Hält das Königliche Gesammt Staats-Mini⸗ sterium die Militair⸗Behörde in der Pfalz als mit gesetzgebender Gewalt bekleidet, so daß diese Behörde Strafgesetze erlassen und die der Pfalz garantirke Institution der Gewerbefrelheit beliebig auf⸗ heben und überdies Bürger sogar aus ihren Heimatgemeinden austreiben kann? III. Was hat die Königliche Staatsregie⸗ rung in obigen Fällen angeordnet, und was gedenkt dieselbe anzu⸗ ordnen?“ Minister-Präsident: Der Interpellant habe zunächst gefragt, ob das Ministerium von einigen Thatsachen Kenntniß habe, und diese Thatsachen unter litt., a,, b. und é. aufgeführt; darauf könne er nach den desfallsigen Berichten des Königl. Armeecorps⸗ Kommandanten und der Königl. Regierung in der Pfal; Folgendes 1 Ad a. Die dortige Königl. Kreisregierung habe in der 2 r,, n,. erlassen, wodurch das Singen von Heckerlie⸗

. . Se rr ngen verboten und den Schenk- und Gast. für ben Fall * n ihrer Wirthschaften auf eine bestimmte Zeit ( mngetroht worden, als diesem Unfuge nicht gesteuert wer⸗ en sollte, Der Minister⸗P ll . ] ; räsident verliest die desfallsige Regierungs⸗ Ausschreibung. ) Ad kB. Die Königl. K ß habe au ein Ihe ; önigl. Kommandantschaft zu Speyer . zw erstattete Anzeige die Wirthschaft eines gewissen ,, ? schüeßen, jedoch schon nd 11 peyer am ten dieses Monats m 11ten desselben Monats wieder öffnen lassen. Die Veranlassung hi ö g hierzu sei allerdings die Einladung zur Feier des Stanislaus-Festes am g. Mal gewesen, weiches in d Interpellation berührt worden; der kigentliche Grund 1 aber . gewesen, daß das Stanislaus⸗Fest als solches niemals in Speyer gefeiert worden, der 8. Mai aber gerade versenige Tag sei, an welchem im vorigen Jahre in Speyer Barrikaden errichtet und dem

tzung der Kammer

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preußischen Bataillon, das nach Landau beordert gewesen, der Durchzug durch Speyer verwehrt wurde. Weber habe sich im vorigen Jahre an den Freischaarenzügen betheiligt, er sei früher Schuhmacher gewesen und ihm übertragen worden, die Detinirten in der Strafanstalt zu Speyer in diesem Gewerbe zu unterrichten. Von dieser Function sei er jedoch auf Antrag des Königlichen Friedensrichters vor eini⸗ ger Zeit entlassen worden und habe dann jene Wirthschaft in der Steingasse errichtet. Vielleicht reiche für jene, Herren, welche Kennt⸗ nisse von den Lokalverhältnissen Speyers besäßen, diese Bemerkung hin, um den Charakter jener Wirthschaft zu bezeichnen. Ad c) Es seien allerdings in den letzten Monaten einige Personen aus den im Belagerungszustande befindlichen Festungen Landau und Germersheim ausgewiesen worden, und zwar auf Grund des Dekrets vom 24. Dezember 1811. In Bezug auf diese Ausweisungen sei an das Ministerium nur eine Beschwerde gebracht worden, und zwar an das Kultus-Mini⸗ sterium von Seiten eines ehemaligen Schullehrers, der schon vor dem Jahre 1848 von seinem Amte entsetzt worden wegen verschie⸗ dener Vergehen, die er hier nicht näher ausführen wolle. Später dann wieder zum Schulamte zugelassen, sei Weber neuerdings we— gen eines Vergehens für immer für unfähig erklärt worden, im Schuldienste zu fungiren. Dieser Mann, der übrigens seine Heimat nicht in Landau habe, gründete später dort eine Wirthschaft, deren Charakter wohl am besten aus dem Umstande erhelle, daß dieselbe allgemein in der Stadt die Wirthschaft „zur Republik“ genannt werde. Die Festungs-Kommandantschaft habe es mit der Festungs Polizei nicht für verträglich gefunden, diesem Mann ferner in Landau eine Wirthschaft ausüben zu lassen, von welcher man die Ueberzeugung habe gewinnen müssen, daß sie vorzugswe se dazu be⸗ nutzt werde, wo möglich auf den Geist der Truppen einzuwirken. Aus diesem Grunde sei jener Mann ausgewiesen und aus den er

wähnten Motiven auch die von ihm erhobene Beschwerde von Seilen ves Kultus-Ministeriums im Benehmen mit dem Kriegs-Ministerium abgewiesen worden. Dies seien die Thatsachen. Uebrigens habe er zu den weiteren Erörterungen der Interpellation zu bemerken, daß das Ministerium in die kompetenzmäßige Thätigkeit der Behörden in der Pfalz nicht eingreifen werde. Wenn eine Beschwerde erho⸗ ben und an das Maisterium gebracht würde, so werde es die Be

schwerde erwägen und jede für sich bescheiden. Kolb behält sich nach einigen faktischen Entgegnungen auf die Rede des Mi⸗ nister-Präsidenten vor, einen nachträglichen Antrag an den Beschwerde⸗-Ausschuß zu stellen zur Ergänzung der von ihm und seinen Freunden gestellten Beschwerden wegen des Kriegszustandes in der Pfalz. Minister⸗-Präsident: Er hahe noch eine weitere Bemerkung zu machen. Abgeordneter Kolb habe nämlich vor eini⸗ ger Zeit eine Interpellation an das Königliche Staatsministerium des Innern gerichtet wegen einer von der Kreisregierung der Pfalz gegen mehrere Stadträthe in Speyer erlassenen Verfügung. Von Seiten des Ministeriums des Innern sei bereits eine schriftliche Antwort in dieser Beziehung ertheilt worden, welche wohl zur Kenntniß des Herrn Interpellanten gekommen sein werde. In Bezug darauf feien selt jener Zeit von Seiten der Königlichen Kreisregierung zu Speyer Berichte eingekommen, und er erlaube sich ergänzend zu jener schriftlichen Interpellations Antwort noch einige weitere Auf⸗ schlüsse mitzutheilen. Die Königliche Regierung berichte unter dem 25. Mai, daß eine Deputation von 12 achtbaren Bürgern aus Speyer bei dem Regierungs Präsidenten erschienen sei und ihm ver— sichert habe, wie sie vollstaͤndig mit der erfolgten Einschreitung zu

frieden, ja dafür sogar dankbar seien, und wie sie dafür einstehen zu können glaubten, daß bei einer allenfallsig nothwendig werden⸗ ten Ergänzung oder Erneuerung des Stadtraths durch Wahl eine be

trächtliche Masorität der Bürgerschaft zu Speyer die lästige Botmäßig

keit der bisherigen Koryphäen des Stadtraths gern und offen von sich abwerfen würden. Unter dem 26. Mai habe die Regierung berichtet, daß der Stadt⸗-Rath zu Speyer gegen den Veschluß der Regierung eine Vorstellung an dieselbe gerichtet habe, worin ange

deutet sei, daß man die Gesetzlichkeit desselben bezweifele und daher den Antrag stelle, die Regierung möge ihren Beschluß zurücknehmen. Die Regierung habe dann beschieden, daß es bei der getroffenen Verfügung sein Verbleiben habe und dabei angedeutet, daß die Gel

tung des fraglichen Gesetzes gerade von den Betheiligten um so weniger würde in Abrede gestellt werden können, als sie selbst im vori⸗ gen Jahre als Mitglieder des in Speyer zusammengetretenen Verthei

digungs-Ausschusses gerade auf den Grund des nämlichen Gesetzes die allgemeine Bewaffnung angeordnet und ausgeschrieben hätten. Eine Beschwerde gegen diese Bestätigung der Regierungs- Verfügung sei bis jetzt bei dem Ministerium nicht eingekommen. Kolb: Wenn 12 Bürger beim Präsidium der Königl. Regierung der Pfalz erschie—⸗ nen eien, um die von letzteren getrossenen Maßregeln, namentlich die Ausschließung von 5 Mitgliedern des Gemeinderathes (welches Institut dem diesseitigen der Gemeinde Bevollmächtigten entspreche) aus dem Gremium gut zu heißen, so mache er die Kammer nur auf jene geringe Zahl der Zufriedengestellten aufmerksam, da bekanntlich die Gemeinde Speyer 2000 Bürger zähle. Was den Fall selbst betreffe, so hahe der Königl. Staats-Minister des Innern in der schriftlichen Beantwortung seiner desfalls gestell— ten Interpellation erklärt, daß zur Zeit eine Beschwerde noch nicht vorliege, daß aber, wenn eine solche eintreten sollte, dieselbe genau und sorgsam geprüft werde. Er glaube nun, daß eine solche Be⸗ schwerde entweder inzwischen schon eingetroffen sei oder in den nächsten Tagen eintreffen werde. Nach den Nachrichten, die er aus Speyer bekommen habe, sei dieselbe bereits abgesendet. Es stehe jetzt allerdings zu erwarten, welche Entscheidung das Staats⸗Mini

sterium geben werde, und er beschränke sich daher darauf, die Sache vor der' Hand bis zur definitiven Entscheidung des Mi⸗ nisteriums blos angeregt zu haben. Die Tages Ordnung führte hierauf zur Berathung und Schlußfassung über den Gesetz⸗ Entwurf, die definitive Häuser⸗ Steuer betreffend. Diese Diskussion führte zu folgenden Resultaten: Art. 1 und 2 des Ausschuß⸗Antrags wurden angenommen, Sie lauten: „Art. 1. Das Verhältniß der Steuersimplen, nach welchem die Erhebung der Mieth⸗ steuer zur Arealsteuer künftig stattzufinden hat, wird auf die Ver⸗ hältnißzahl von 1 zu 3 festgestellt, so daß künftig auf ein jedes Simplum der Miethsteuer drei Simplen der Arealsteuer zu berech⸗ nen und zu erheben sind. Art. 2. Die geringste Ertragsfähigkeit eines der Miethsteuer unterworfenen Gebäudes wird statt der bis⸗ her zu Grund gelegten Ertragsfähigkeit von 5 Fl. auf eine jährliche Ertragsfähigkeit von 9681. festgestellt, mithin das Simplum des geringstbesteuerten Miethsgebäudes auf 9 Kr. normirt.“ Art. 3, welcher die Steuerfreiheit für neuaufgeführte, Gebäude aufheben will (gegen welchen sich auch der Finanz⸗Minister ausgesprochen hatte) wird verworfen. Angenommen wird schließlich mit 63 ge⸗ gen 59 Stimmen folgender Antrag von Rebenack: „Es sei an Se. Majestät den König auf verfässungsmäßigem Wege die ehr⸗ furchtsvollste Bitte zu stellen: es wolle die erforderliche Einleitung getroffen werden, damit wo möglich dem nächsten Landtage ein Ge⸗ setz Entwurf für Umgestaltung des Haussteuergesetzes vom 165. Au⸗ gust 1828 vorgelegt werde, in welchem von dem bisherigen Maß⸗ stabe des Mielhsertrages und des Flächenmaßes abgegangen und bie allgemeine Grundlage des Kauf- (Kurrent-) Werthes der Ge— bäude angenommen werde.“ Das ganze Gesetz wurde mit 118 ge⸗

gen 4 Stimmen (Reinhart, Dr. Schmitt, Borst, Hofmann) ange⸗ nommen.

Hannover. Hannover, 3. Juni. (3tg. f. N. D.) Erste Kammer. Der Entwurf der Städte⸗-Ordnung bestimmt im §. 27, daß „die Versagung des Bürgerrechts nur unter Zustimmung der Bürger Vorsteher vom Magistrate beschlossen werden kann.“ Der gAusschuß will es dem Ortsstatute überlassen, über Zuziehung der Bürger-Vorsteher zur Ertheilung oder Versagung des Bürgerrechts Bestimmungen zu treffen. Der Berichterstatter des Ausschusses, Thormeier, glaubt diesem Vorschlage das Wort nicht reden zu dürfen. Das Srtsstatut sei mit Aueschluß ständischer Mitwirkung von der Genehmigung der Regierung allein, und zwar in dem Maße abhängig, daß viese selbst Aenderungen darin vorzunehmen befugt sei. Er will deshalb eine so wichtige Bestimmung nicht dem un⸗ sicheren Ausgang, welcher ihr im Ortsstatut sich darbietet, über⸗ wiesen wissen, sondern stellt einen Verbesserungs Antrag dahin, in die Städteordnung die Bestimmung aufzunehmen, daß sowohl für die Ertheilung wie Versagung des Bürgerrechts die Zustimmung der Bürger-Vorsteher erforderlich sei. Hammerstein und An⸗ gerstein erklären sich gegen den Verbesserungs Antrag. Die gewünschte Bestimmung könne leicht Line Geschäfts-Erschwerung im Gefolge haben; in manchen Städten möge sie wünschens⸗ werth sein, in manchen nicht, man möge deshalb die Entschei dung darüber dem Ortsstatut vorbehalten. Stegemann, Neu perk, Hausmann und Wyneken erklären sich für den An⸗ trag. Die Rücksicht, daß die Bürgerschaft die beste Richterin über Aufnahme neuer Mitglieder sei, rechtfertige die Bestimmung, in der sie eine Geschäftserschwerung nicht erkennen können. Der Verbesserungs⸗Antrag wird angenommen; desgleichen ein zweiter von Wyneken, die Versagung des Bürgerrechts statt durch einen „unbescholtenen Wandel“ durch entehrende Verbrechen zu bedingen. Ein ausgedehnteres Mitwirkungsrecht der Bürgervorsteher, so unter Anderem bei Ertheilung des Einwohnerrechts (8. 33), wird auch bei den folgenden Paragraphen beschlossen, die übrigens zu erheb⸗ lichen Bemerkungen wenig Anlaß geben. Thormeier bemerkt und Hausmann räumt ein, die Aufnahme in die Einwohnerzahl nur dem Magistrate übertragen, heiße, sie von dem Gutachten des Rathsdieners abhängig machen. Zu 8. 42 wird ein Antrag des Ausschusses, nach welchem besoldete Mitglieder des Magistrats auf Lebenszeit gewählt werden können, wenn dies vom Magistrat und Bürger-Vorstehern beschlossen wird, angenommen. Kraut will außerdem noch die Lebenslänglichkeit an die Genehmigung der Re— gierung gebunden, Decken dagegen sie überall vorgeschrieben wissen. Thormeéjier ist entschieden gegen lebenslängliche Anstellungen, was Hausmann aus lokalen Gründen sehr erklärlich findet. Dieser, wie Wyneken, erklären sich für den Ausschuß⸗ Antrag und gegen den Antrag Kraut's, besonders deshalb, weil auch die Regierung Partei-A1Ansichten und Leidenschaften nicht fremd sei.

Zweite Kammer. Der Tagesordnung gemäß fuhr die Kammer in ber Berathung des Ausgabebudgets fort; sie war in der letzten Sitzung stehen geblieben bei dem Finanzministerium und beschäftigte sich heute zuerst mit den Gehaltspositionen für die Haupiverwaltung der Domainen. Dafür sind gefordert 1) Besol⸗ rung der Domainenkammer 53,243 Rthlr. 8 Ggr. 4 Pf. 2) Kam merkonsulenten 7000 Rthlr. 3) Landesökonomiebeamte 3000 Rihlr. ) Landbaubediente 17,691 Rthlr. 16 Ggr. 5) Büreau⸗ und son stige Verwaltungs kosten pl. minus 21,650 Rthlr. Nach Erläute⸗ rung der Posttionen suchte Weinhagen nachzuweisen, daß eine gänzliche Aufhebung der Centralverwaltung der Domainen und die lleberweisung derselben an die, Provinzialverwaltung sowohl mit bedeutenden Ersparungen für die Landeskasse verknüpft sein werde, als auch aus Gründen einer besseren und vortheilhafteren Verwal⸗ tung sich anempfehle, und kündigt für die letzte Berathung einen darauf bezüglichen Antrag an. Im Uebrigen halte er sich ver⸗ pflichtet, dem Herrn Finanz Minister öffentlich dasür zu danken, daß bis jetzt die Stelle eines Kammer Direktors nicht wieder besetzt sei. Minist.⸗Vorst. Lehzen bestritt diese Ansicht nach belden Seiten hin. Grumbrecht war der Ansicht, daß man in diesem Augenblicke auf einen derartigen Antrag nicht zurückkommen fönne, weil bereits ein ständischer Beschluß über den Fortbestand der Domainenkammer vorliege; dagegen beantrage er, den Gehalt des Kammer -Direktors auf 2500 Rthlr., des ältesten Raths auf 1800 Rthlr., der übrigen Räthe auf durchschnittlich 1400 Rthlr. herabzusetzen. Es wurde auch hin und wieder zur Sprache ge bracht, ob es zweckmäßig sei, die Gehalte der Subalternbeamten, namentlich der Kanzlisten zu beschränken, Weinhagen sprach da gegen, Lang II. dafür, indem bei den vorliegenden Beschlüssen über die Gehalte der höheren Staatsstellen kein Verhältniß mit den Gehalten der Kanzlisten staltfinden würde, außerdem aber die Ge⸗ halte hinreichend blieben, damit die Betreffenden anständig davon leben könnten. Die Grumbrechtschen wurden angenommen und darauf die oben hervorgehobenen Positionen genehmigt. Die für Besoldung und Büreaukosten des Schatzkollegiums geforderte Po⸗ süition von 13,8190 Rthlr. gab, nachdem Lang II. bemerkt hatte, daß er die Besoldungen der Schatzräthe für reichlich hoch halte und etwaigen Anträgen auf Herabsetzung seinerseits sich nicht entge⸗ genstellen wolle, derartige Anträge für heute nicht gestellt wurden, zu weiterer Diskussion keine Veranlassung. Für den Passiv Etat wurden die geforderten Positionen genehmigt, als 1) Zinsen auf Passivkapitallen 1,090,119 Rthlr., auf Kapitalien der Königl. Schatullkasse 7536 Rthlr. (diese Kapitalien sind zu der Stiftung der Fonds von Wittwenkassen verwandt), 2) Renten S8, 988 Rthlr., 3) Abfindungsgelder wegen der vormaligen Binnen⸗ zölle 12,987 Rthlr. 11 Ggr. Pf., 4) Zahlungen an die Tilgungs⸗ kasse der älteren Landesschulden 150,000 Rthlr., 5) Zahlungen an die Eifenbahnschuldentilgungskasse 124, 75 Rthlr. 22 Ggr. 1 Pf. Gegen den Schluß der heutigen Sitzung stellte Bueren über die deutsche Frage folgenden Urantrag: Stände erklären der Königlichen Re gierung: „I) daß sie die alte deutsche Bundes versasung und die hr zu Grunde liegenden, von den deutschen Fürsten einseitig, ohne Zuziehung der Volksvertretung, mithin ohne alle rechtliche Wirkung abgeschlossenen deutschen Bundes verträge als von Anfang an nichtig und jedenfalls als durch die, Bundestags und Reichsge setzbeschlüsse von 1848 und 1849 völlig aufgehoben betrachten; 2) daß ste den jetzt angeblich zum Zwecke der Umgestaltung der deutschen Reichsgewalt und Reichsverfassung, ohne Zuziehung einer allgemeinen deutschen Volksvertretung wieder unter sich verhan⸗ delnden deutschen Fürsten und freien Städten alles und jedes Recht absprechen, eine deutsche Relchsverfassung und Reichsgewalt, auch jetzt nur vorläufig, festzustellen und einzuseßen; 3) daß sie n r lediglich und allein einer nach den rechtsgültig feststehenden Grund sätzen des allgemeinen Wahlrechts zu berufenden, . zu n. zenden allgemeinen deutschen Volksverlretung das . ner tennen können, (ine endgültige Reichs verfassung und a für ganz Beutschland zu schaffen; ) daß sie baher 9. . gl. Regie rung ersuchen und ermächtigen, mit allen ,, n, zu wirken, eine solche allgemeine deutsche konstituirende eicheversammlung, resp. deren Ergänzung baldigst ins Leben zu rufen.

Hannover, 5. Juni. (3. f. N. D.) Der Vortrag der Kam⸗ mern an das Gesammt-Ministerium über das homöopathische Heil— verfahren lautet also: „Stände haben schon wiederholt, zuletzt un⸗ term 7. Juli 1848, die Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung auf die das homöopathische Heilverfahren betreffenden Verhältnisse zu lenken und insbesondere die Fragen: wegen der den homöopathi⸗ schen Aerzten etwa zu ertheilenden Erlaubniß des Selbstdispensi⸗ rens, so wie wegen Theilnahme eines homöopathischen Arztes an den Prüfungen derjenigen angehenden Aerzte, welche der homöo⸗ pathischen Heilmethode sich zuzuwenden beabsichtigen zu deren Erwägung zu verstellen sich erlaubt, jedoch eine Erwiederung der Königlichen Regierung auf die desfallsigen Vorträge bislang nicht erhalten. Unter diesen Umständen ist von Ständen in Anlaß der (hierneben) beigefügten Vorstellung des zc. Witte zu Bremer vörde, worin um die Gestattung des Selbstdispensirens für die homöopathischen Aerzte dringend gebeten wird beschlossen: der Königlichen Regierung die ständischen Vorträge vom 4. August 1846 und vom Juli 1848 in geneigte Erinnerung zu bringen und sie um eine baldgefällige Mittheilung ihrer Ansicht über diese Angelegenheit zu ersuchen. Hannover, den 27. Mai 1859.“

Württemberg. Stuttgart, 3. Juni. (FJ. J.) Der wichtigste Gegenstand der heutigen Sitzung der verfassungberathenden Lan⸗ desversammlung war die Mittheilung der Anträge der Verfas⸗ sungskommission in dem schon vor einigen Tagen erwarteten Be richt über das Interim. Allein Mohl, so fleißig er auch ist, hatte denselben doch wieder in so gründlicher und ausgedehnter Weise behandelt, daß noch gestern, am Sonntage, eine Sitzun der Kommission nöthig war, um ihn zu Ende zu bringen, und ihn heute dem Drucke übergeben zu können. Die Anträge, die weil heute das Gerücht der Vertagung der Versamm ging, heute schon einbrachte, lauten wie folgt: 1) der Staatsregierung zu erklären, a) daß die Landesversammlung jedes Bündniß, welches die Regierung mit anderen Mächten, sei es auf der Grundlage der Bundesakte von 1815, se durchaus neue Uebereinkunft definitiv oder auch nur hhohne Zustimmung der Landesvertretung abschließen . weit für gesetzwidrig und unverbindlich erkläre, als da durch staatsrechtliche Verpflichtungen irgend welcher Art für Würt temberg anerkannt würden, oder dieselbe sonst nach 8. 85 der Ver fassungs- Urkunde die Zustimmung der Landesvertretung erheische; b) daß die Landesversammlung übrigens als befugt zur Regelung der deutschen Verfassungsfrage und zur Einsetzung einer pro visorischen wie einer definitiven Centralgewalt im Einklange mit den wiederholten Anerkenntnissen der Königlichen Regierung, aueschließ lich nur eine auf Grund des Bundesbeschlusses vom 7. April 1848 gewählte konstituirende deutsche National-Versammlung anzu erkennen vermöge, und es als dringendes Bedürfniß des engeren wie des weiteren Vaterlandes und als ein tief begründetes Recht Landes betrachte, daß die Regierung auf die möglichst Einberufung einer solchen bei den übrigen deutschen Regierungen mit allen Kräften hinwirke; 2) gegen den provisori— schen Departementschef der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn Zächter-Spittler, auf Grund des §. 195 der Verfassung we⸗ gen Verletzung des §. 85 derselben Klage bei dem Staatsgerichts⸗ hof zu erheben; 3) zu diesem Ende die im Entwurfe angeschlossene Anklageschrift zu genehmigen; 4) zur Verfolgung der Anklage einen Bevollmächtigten und einen Stellvertreter zu wählen; 5) den Prä siwenten der Landesversammlung zu beauftragen, in Gemäßheit des §. 195 der Verfassung das westere Erforderliche in der Sache ein—⸗ zuleiten; 6) für den Fall einer Vertagung oder Auflösung der Landesversammlung in Gemäßheit der Schlußworte des §. 188 der Verfassungsurkunde, wonach der Ausschuß für die Vollziehung der landständischen Beschlüsse zu sorgen hat, diesen mit Besorgung des weiter Erforderlichen in der Anklagesache an der Stelle der Landesversammlung zu beauftragen.“ Das Vertagungsreskript kam in der That ein, und es wird darin die Vertagung vom J. bis 26 ausgesprochen. Die Versammlung beschloß daher nach einer 4 Stunden langen Sitzung, diesen Antrag als dringlich zu behandeln und heute noch in einer Abendsitzung zu berathen, die auf 5 Uhr Hier aber mußte man den ganzen Bericht hören, der um 64 Uhr noch nicht vollständig verlesen war. Daß die Ver fassungs-Kommission zur Ausarbeitung eines vollständigen Verfas sungs-Entwurfes und die Finanz Kommission zur Beendigung ihrer Vorberathungen über den Finanzetat von 1349 1851 zurückbleibt; zie Verfammlung beschloß heute, auf ihrem früheren Beschlusse der Berathung eines Budgets nur auf zwei Jahre zu Nach Mohl's ubrigens sehr interessanter Berichterstattung est Anklage akke gegen von Wächter-Spittler an den 6sge richtshof ; Sache scheiterte an der Dringlichkeitsfrage. 58 Mitglie und um heute noch in die Berathung eintre können, wären z der Mitglieder, also 14, erforderlich. Die Abstimmung ergab aber nur 42 Ja und 16 Nein, unter letzteren A. Seeger und Zimmermann von der Linken, gegen welche Erbitterung groß ist. Fetzer bat die Mitglieder Namens des Aus schusses, morgen noch hier zu bleiben, da derselbe sogleich die Bitt um Einberufung

der Versammlung behufs der Inanklagestandver angehen werde.

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Baden. Ra st att hier gelegene Schwadron des Rittmeisters von Reiterregiment (Prinz Friedrich) nach Gottsau abgegangen und da für die Schwadron des Rittmeisters von Kleudgen von demselben Reiter⸗Regiment eingerückt. Man freut sich sehr daß dieser W cl sel nur innerhalb desselben Regimentes stattgefunden, weil wir da durch die Hoffnung behalten, von Zeit zu Zeit Se. Großherzogl. Hoheit, den Prinzen Friedrich, dessen Erscheinen überall und im mer die freudigste Theilnahme erregt, in unseren Mauern begrüßen zu dürfen. . .

Auch in der preußischen Besatzung unserer Festung ist in den letzten Tagen ein Wechsel eingetreten. Zwei Bataillone vom 20sten Regiment sind von hier nach Freiburg abgegangen und von dort zwei Bataillone des 24sten Regiments bei uns eingerückt. Es is über die Haltung der letzteren, sowohl der Soldaten, als Offiziere, ein so guter Ruf von Freiburg her vorgusgegangen, daß wir nicht zweifeln, es werde dasselbe freundliche Verhältniß, das bisher hier zwischen Einwohnern und Truppen bestanden, auch fernerhin fort dauern.

2. Juni. Gestern in der Frühe ist

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Von der Oos, 2. Juni. Unter den Fremden, welche in den jüngsten Tagen in Baden eingetroffen, bemerkt man auch den Herrn General⸗Lieutenant von Radowitz.

Außer Sr. Großherzogl. Hoheit dem Prinzen Emil von Hessen, welcher, wie auch in früheren Jahren, seine Wohnung im Rheini⸗ schen Hof genommen, zählt unser Kurort bereits eine große Anzahl von Gästen aus den höheren Ständen Deutschlands, Frankreichs, Englands 2c. Wir bemerken darunter: Se. Durchlaucht den Für⸗ sten von Wittgenstein aus Frankfurt, A. von Kotzebue aus St. Petersburg, Frau Fürstin von Metscherzky von da, den Grafen und Gräfin von Posadowsky⸗Wehner aus Schlesien, von Bodelschwingh

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aus Hamm, Graf von Flemming aus Grossen, Marglock, Lord Cowley, Charles Potter u. A. aus England.

Hessen und bei Rhein. Darm stadt, 3. Juni. (Darm st. 3tg.) Heute gegen Abend sind Se. Königl. Hoheit der Großher zog in Begleitung einiger Adjutanten nach Kassel abgereist, um des Kurfürsten Königl. Hoheit einen Gegenbesuch abzustatten.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 4. Juni. Die heutige Nummer des Amtsblattes enthält folgende Bekanntmachung, Be⸗ stimmungen, die Bewaffnung und Bekleidung der Stadt- oder Bürgerwehr der freien Stadt Frankfurt betreffend:

„Nachdem hoher Senat verordnet, daß gleichwie bei dem Li nien? Militair, so auch nunmehr bei der Stadt- oder Bürgerwehr hiesiger freien Stadt, die Perkussions- Feuerwaffen und das nach neuem Modell umgeänderte Lederzeug, desgleichen Helm und Waf fenrock eingeführt werden sollen, gemeinen Kenntniß gebracht. Zugleich wird jedoch hierbei bemerkt, daß es keinesweges die Absicht sei, die bereits mit Wassen und Dienst kleidung nach bisheriger Vorschrift versehenen Stadtwehrmänner, zu deren Umänderung oder zu Anschaffungen nach neuer Verschrift zu nöthigen, vielmehr Jedem, welchen Dienstgrad derselbe auch be leide, freigestellt werde, D

die besitzende Dienstkleidung aufzutragen, daß aber alle diejenigen Stadtwehrmänner, welche ihre besitzende Dienstkleidung aufgetragen haben, desgleichen alle diejenigen, welche bereits in die Stadtwehr eingetheilt, aber noch nicht bewaffnet und noch nicht eingekleidet sind, so wie alle diejenigen, welche ferner in die Stadt- oder Bürgerwehr neu eingetheilt werden, verpflichtet sind, sich bei der ihnen gesetzlich nach Art. 33 der Stadtwehr⸗ Ordnung obliegenden Anschaffung der Waffen und Dienstkleidung, genau nach den neuen Bestimmungen zu richten. Frankfurt a. M., 29. Mai 1850. Kriegszeugamt, Stadtwehrsection.“

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AMnsland.

Frankreich. Gesetz gebende Versammlung. Sitzung vom 3. Juni. Den Vorsitz führt Dupin. St. Priest überreicht eine mit zahlreichen Unterschriften versehene Petition aus dem De partement Seine und Oise, um Organisirung des Grundeiger thums-Kredits. Ohne Diskussion wird ein Supplementar-Kredit von 100,000 Fr. für die Reunions⸗-Insel bewilligt. Stim⸗ mende: 574; dafür: 517; dagegen: 57. Es folgt die dritte Be— rathung über die Stempelung der Handelseffekten, der Renten⸗Uebertra⸗ gungen und Assekuranz-Polizen. Die Kommission hat einige Verände rungen mit dem Entwurf vorgenommen: Art. 1. „Der Proportional stempel auf Wechsel, Anweisungen an Ordre oder au porteur, Mandate und alle negoziirbaren Handels-Effekten wird folgendermaßen fest gestellt: bis 110 Fr. einschließlich 5 Cent., bis 200 Fr. 10 Cent., bis 300 Fr. 15 Cent., bis 400 Fr. 20 Cent., bis 500 Fr. 25 Cent., bis 1000 Fr. 50 Cent., bis 20090 Fr. 1 Fr., bis 3000 Fr. 1 Fr. 60 Cent., bis 4000 Fr. 2 Fr., und so ohne Bruchtheil fort,!“ Angenommen. W olows ki schlägt folgenden Zusatz vor: „Restmandate bis 10 Fr. sind fortwährend stempelfrei. Ueber 10 Fr. hinauf sollen nur für 100 Fr. nach den Be⸗ stimmungen für sonstige Handels- Effekten die Stempel statthaben,“ Berichterstatter Leroux bekämpft das Amendement, dasselbe wird verworfen. Art. 2 (neu): „Wer vom Aussteller ein nicht gestempeltes Papier empfängt, ist gehalten, binnen 14 Tagen a dato und jedenfalls vor dem Vertriebe die Stempelung nachzu tragen. Solche Stempel ⸗-Visa werden mit 15 Cent. für 100 Fr. berechnet und dem Werthe des Papiers, abgesehen von allen Sti— pulationen, zugeschlagen.“ Art. 3, 4, 5 wie im Regierungs Ent⸗ wurfe. Loper Dubec beantragt statt Art. 5 folgende Bestim mung: „Zu keinem Vertrage vor keinem Gerichte, keiner Behörde ist ein ungestempelter oder nicht nachträglich visirter Wechsel u. s. w. gültig.“ Bravard Verriöre bekämpft das Amendement. Der Kriegs-Minister bringt einen Gesetzentwurf über, Armee Rekrutirung, Stellvertretung und Reserve ein. Er erklärt, dies sei die Ergänzung des Gesetzes über Pensionirung der Unteroffiziere und Soldaten der Armee. Lopér Dube vertheidigt sein obiges Amendement. Berryer verlangt das Wort. Der Kriegs Minister habe ein wichtiges Gesetz über Refrutirung und Organisation der Re serve eingebracht, betreffs dessen er einen Vorschlag machen wolle. Es sei schwer anzunehnien, daß in den Büreaus sich kompetente Mitglieder in ge nügender Anzahl finden dürften. Er schlage daher vor, eine Spe— sal-Kommission von 15 Mitgliedern zur Prüfung des Gesetzes zu ählen. (Lärm.) Pascal Duprat: „Nehmt doch die Siebzehner.“ ie Versammlung nimmt Berryer's Antrag an. (Lärm.) Va⸗ lette und Maugujin sprechen noch über das Amendement. Emile Lerour bekämpft dasselbe mitten im Lärm, während der Unauf merksamkeit der ganzen Versammlung. Cremieux und Vatismenil bringen neue Bemerkungen, Ersterer für, Letzterer gegen das Amendement Das Amendement wird verworfen und Art. 5 angenommen. Art. 6: „Kontravenienten werden solidarisch zur Zahlung des Stempels und der Gelvstrafen angehalten, welche der Inhaber des Papieres ver— zuschießen hat, vorbehaltlich des Rekurses an die Schuldtragen den Es wird dieser Rekurs vor der kompetenten Behörde ergriffen Angenommen. Art. 7 bis 11 werden nach der neuer lichen Modification der Kommission genehmigt. Art. 12: „Bis 1. Juli 1850 und mindestens 24 Stunden vor Verfall kann der Inhaber jedes Papieres dasselbe ohne Strafe stempeln oder nachträglich visiren lassen. Es wird nur der früher bestandene Be⸗ trag eingehoben.“ Ein Amendement Renouard's wird auf mor⸗ gen vertagt. Finanz⸗Minister Fould bringt ein Amendement zu 13 ein, das an die Kommisston verwiesen wird. Dasselbe bean tragt eine Strafe von 50 Fr. für Wechsel-Agenten und Makler, welche ihre Rechnungsabschlüsse und Börsenkäufe auf ungestempeltem Papiere verfassen. Die Sitzung wird aufgehoben

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Art.

Paris, 3. Junt. Der heutige Moniteur veröffentlicht das modifizirte Wahlgesetz in offizieller Form.

Nächsten Donnerstag soll die dritte Lesung des Deportations gesetzes stattfinden. ß Odilon Barrot's vität zu beseitigen.

Durch die Revolutionen ist das hiesige Stadthaus einer der wichtigsten Punkte geworden. Dasselbe ist gegenwärtig sehr stark besetzt. Damit es nun seiner Zeit nicht mehr aus nächster Nähe angegriffen werden kann, werden 105 vasselbe umgebende Häuser abgebrochen. Die Auslagen dafür werden 6 7 Millionen betra gen. In zehn Jahren soll die Arbeit vollendet sein. Ein Dekret des Präsidenten der Republik genehmigt dieselbe und wird sofort zur Ausführung geschritten.

Der neue englische Gesandte in Spanien war bereits in Pa— ris angekommen, als er von Lord Palmerston zurückberufen wurde, um an? ver Parlaments⸗-Debatte über die griechische Frage Theil zu nehmen.

Die Liquidation der den Steigens wird ängstlich erwartet. vorgekommen, noch mehr fürchtet man.

1 Es werden große Anstrengungen gemacht, um angenommenes Amendement gegen die Retroakti⸗

Differenzen in Folge des letzten stürmen⸗ Bereits sind Mißgeschicke

so wird solches andurch zur all⸗

. Ein Nord -A merikaner, welcher den Kampf in Baden mitge⸗ fochten, von der badischen Regierung freigegeben wurde und sich in Straßburg aufhielt, ist nach Halignani's Mesfenger verhaf tet und nach Havre zur Einschiffung gebracht worden. z

In einigen Departements bemerkt man Symptome einer be deutenden Aufregung, welche sich durch heftige Plakate kundgiebt. Der Constitutio nnel theilt heute solche Anschiagzettel mit, die in verschiedenen Departementalstädten affichirt worden, und in de— nen eine entschieden revolutionaire Sprache geführt wird.

Der Propagateur republicain von Charleville zeigt an, daß er die auf der Post und in den Büreaus mit Beschlag belegte Nummer des Siecle durch die Post erhalten habe.

Es finden fortwährend einzelne Verhaftungen statt, die halb⸗ offiziellen Blätter melden seit einiger Zeit auch täglich Entdeckungen heimlicher Pulver-Fabriken, Waffen⸗Niederlagen und Einkäufen von Material zur Pulvererzeugung.

Der Dix Décem bre spricht sich zu Gunsten des Grammont schen Antrages, den Regierungssitz von Paris wegzuverlegen, aus, weil nur eine Emeute am 5. Oktober 1789 den König von Ver sailles nach Paris gebracht habe.

Großbritanien und Irland. London, 3 Jun Die beabsichtigte Reise der Königin nach den schottischen Hochlanden wird nicht stattfinden, dagegen wird die Herzogin von Kent näch stens dahin abgehen. Die Nachrichten über den Streit zwischen England und Frank⸗ reich sind einander sehr widersprechend. Die Morning Post be hauptet, daß er vollständig beigelegt sei, wenn nicht nach der Form, doch der Sache nach, und die freundschaftlichsten Verbindungen zwi schen den beiden Mächten würden bald wiederherstellt werden. Das Gerücht von der Abberufung des russischen Gesandten in England, Baron Brunow, erklärt die Morning Post für durchaus unbe⸗ gründet. Der pariser Korrespondent des Globe spricht sich über die Gerüchte von ministeriellen Veränderungen in Paris dahin aus, daß dadurch ein Weg zur Wiederherstellung der freundschaftlichen erhältnisse zwischen Frankreich und England angebahnt werden solle, obgleich manche Personen darin ein erniedrigendes Nach geben von Seiten Frankreichs sehen würden. Lahltte sei indis⸗ kret genug gewesen, zu erklären, daß er nur zufrieden gestellt sein werde, wenn das englische Ministerium Lord Palmerston's Betra⸗ gen desavouire, und so sei der Rücktritt eines dieser beiden Män ner unumgänglich nothwendig, wenn Lahitte nicht selbst eingestehen wolle, zu weit gegangen zu sein. Es sei augenscheinlich, daß die englischen Minister nicht geneigt seien, auf einen so einflußreichen Kollegen, wie Lord Palmerston sei, zu verzichten, selbst wenn sie da—⸗ durch sich des guten Willens der sranzösischen Nation versichern könnten. Der Globe selbst enthält einen langen Artikel als Antwort auf die Angriffe, welche das Journal des Deébats gegen Lord Palmerston gerichtet hat. Darin heißt es: „Das Journal des Deébats itirt Herrn d' Haussonville, einen Diplo maten aus der Schule Ludwig Philipp's, um zu beweisen, daß Lord Palmerston niemals gesucht habe, sich mit Frankreich zu allliren, ohne zu gleicher Zeit zu versuchen, sich zum Nachtheile Frankreichs Vortheile zu verschaffen. Es würde mehr mit der Wahrheit übereinstimmen, wenn man sagte, in dem Maße, wie die französischen Regierungen ihren Ursprung vergessen und Allianzen gesucht haben, die mit den Prinzipien ihrer Constitution oder der Erhaltung des europäischen Friedens unverträglich waren, fanden sie es unmöglich, mit unserem Minister der auswärtigen Angelegenhei ten auf gutem Fuße zu leben. Tief überzeugt, daß die Interessen Englands mit der Ruhe des Kontinents eng verbunden sind, hat Lord Palmerston jeder Regierung vir Haänv gerricht, welche sich entschlossen zeigte, die Gesetze zu achten und durch eine weise Entwickelung der öffentlichen Freiheit die Grundlagen zu einer dauerhaften Ordnung im Innern zu legen. Dieser scharfsinnigen Beurtheilung verdankt Europa schon zahlreiche Bürgschaften der Wohlfahrt, und es würde sehr zu bedauern sein, wenn persönliche Unzufriedenheit die Fortschritte eines Werkes aufhalten könnte, welches die Stütze aller Regierungen bedarf. Unsere Nation, die so tief beim allzemeinen Frieden betheiligt ist, hofft zu gleicher Zeit, daß sie immer sich auf Seiten der regelmäßigen Freiheit und der constitutionellen Freiheit finde, und wir sind der festen Ansicht, daß keine Wahlkörperschaft in den drei Königreichen sich wird, welche in der griechischen Frage ein Verdammungs gegen Lord Palmerston fällen möchte.“ Die Derby-Wettrennen waren glänzend besucht. Die ganze Aristokratie und die fassionable Welt war dort; 24 Renner nah men am Wettrennen Antheil. Den ersten Preis trug der Renner „Voltigeur“ davon, welcher Lord Zetland gehört; 205 Unterzeichner hatten jeder 50 Pfd. eingesetzt, so daß Lord 10,000 Pfd mit seinem Renner gewann.

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Urtheil

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Italien. Rom, 25. N

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dor * 2 ü 15 I 6IDore Y9I 90 CSI Veröffentlichung folgender Anzeige ersucht

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hat, daß Fremde für das angeworben Rom ermächtigt,

gegründet ist Es ist wohl wal welche in den Königlichen Dienst

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worden, es worden, indem die eigenen genügend entsprechen.“

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Neapel,

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schwader, welches in unserem Ge 1

gatte „Independance“ ist vor eini

gen, nachdem bereits einige Tage vorl die Anker gelichtet hatte. Die Fregatte Sicilien nach dem Tajo, wohin

folgen soll. Das Parkersche Geschwader, von se in den griechischen Gewässern bereits in Malta ang

uns wohl kaum mit seinem Besuche beehren, so

sen auch erwartet hatte. Das französische Kriegsges bieser Tage einen neuen Contrakt auf Lieferung

im Bterage von mehr als 160,009 Frances abgeschle Werften von Castellamare wird nächstens ein

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Madrid des Regiments Uni

Spanien. Oberst⸗Lieutenant entsetzt worden.

Portugal. Lissabon, 26. Mai. (Fr. B. Der Bericht über das von den Deputirten bereits angenommene Preßgesetz wurde in der Pairskammer eingebracht. Der Bericht ist regiecungsfreund lich, und man hofft zuversichtlich auf Annahme des Gesetz s.

Iproz.

Griechenland. Athen, 28. Mai. (Lloyd.) Stürmer ist aus Konstantinopel hier angekommen. Der König be giebt sich am 31sten nach Syra, um der Legung des Grundsteins bei dem neuen Molo beizuwohnen. .

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