1850 / 155 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

sters General d'Hautpoul und seine Ersetzung durch den General Lahitte, an dessen Stelle Herr Drouyn de L'huys das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten wieder übernehmen würde, er⸗ hält sich. . . :

Die Behörden sind benachrichtigt worden, daß seit mehreren Tagen Personen, die, ihrer Kleidung nach zu schließen, zum Arbei⸗ terstande gehören, bei den Materialwaarenhändlern des Quartier des Lombards bedeutende Quantitäten von schwefelsaurem und sal⸗ petersaurem Kali und gepulvertem Zucker faufen, die bekanntlich zur Verfertigung eines Pulvers von bedeutenderer Expansiv⸗ raft, als das gewöhnliche Schießpulver, geeignet sind. Es heißt, daß der Verkauf der zur Pulverbereitung tauglichen Substanzen denselben Formalitäten, wie den der giftigen Substanzen, unterworfen wer— den soll.

Die Gazette des Tribunaux berichtet die Einzelheiten über eine gerichtliche Verhandlung, in der zwei Vettern des Präsidenten der Re⸗ publlk figurirten. Der eine derselben, Napoleon Bonaparte (Sohn Je⸗ rome's), hatte einen Wagen bestellt, dessen Preis (1590 Franken) er nicht sofort bezahlen konnte. Als sein Gläubiger sein Gehalt als Volksvertreter mit Beschlag zu belegen drohte, erbot sich sein Vetter Pierre (Sohn Lucian's) zu einer Abschlagszahlung von 1000 Fr. Der Gläubiger nahm dies jedoch nicht an und legte wirklich Be⸗ schlag auf das Gehalt Napoleon Bonaparte's. Auf dessen Klage hat das Gericht jedoch den Beschlag in Betracht des gemachten Anerbietens von 1000 Fr. aufgehoben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Mai. Auf Grund einer Vorlage des Unterrichts-Ministers hat Se. Ma— jestit der Kaiser genehmigt, daß versuchsweise auf zwei Jahre ein besonderes Comité zu vorläufiger Prüfung von Schul- und Hand büchern aller Art, die von Privat⸗Personen herausgegeben werden, so wie überhaupt aller Original-Schriften und Uebersetzungen, die für das jugendliche Alter bestimmt sind, errichtet werde auf fol— genden Grundlagen: 1) Dies Comité, welches das Prüfungs- Tomité der Unterrichts -Schriften benannt wird, hat die pflichung, alle oben erwähnten Bücher zu prüfen und dabei nicht allein streng auf die sittliche Tendenz derselben, sondern auch auf die Methoden selbst zu achten, nach denen die Gegenstände behandelt sind. 2) Originalschriften und Uebersetzungen, die theo— logischen Inhalts sind und folglich ausschließlich der geistlichen Cenfur unterliegen, gehören nicht in den Bereich dieses Comités. 3) Die Prüfung seitens des Comitèés soll derjenigen seitens der Censurbehörde vorangehen; demzufolge werden alle Civil-Censur⸗ Behörden die bei ihnen eingereichten zum Drucke bestimmten Manuskripte, Bücher und überhaupt auf das Unterrichtswesen bezüglichen Arbeiten an das Prüfungs Comité der Unterrichtsschrif⸗ ten befördern und nicht eher zum Censiren derselben schreiten, als bis dies Comité sie gutgeheißen. Diese vorläufige Prüfung entbin det jedoch die Censoren ihrerseits nicht der laut dem Censur-Regle ment bestimmten Verantwortlichkeit. 4) Sollten irgend welche Be— denken zwischen der Censur-Behörde und dem Prüfungs⸗Co⸗ mité eintreten, so unterliegen dieselben der Prüfung der Ober ⸗Censur⸗Behörde. 5) Es hängt von dem Unter⸗ richts-Minister ab, auch solche Lehrbücher und sonstige Unterrichtsmittel, welche er in Gymnasien und Schulen seines Res⸗ sorts einzuführen beabsichtigt, dem Comité zu vorläufiger Prüfung zu übergeben. Die schließliche Billigung derselben steht, auf Grund des Swods der Gesetze Theil J., Punkt 1405, der Ober-Schul Behörde zu. 6) Mit der Geschäftssührung des Comités wird einer von den Beamten des Unterrichts-Ministeriums beauftragt. Die Besoldung der Schreiber und die Kosten der Kanzlei werden aus der Oekonomie⸗Summe des Unterrichts-Departements bestritten. Der Minister des Unterrichts ist mit der Ausführung laut Kaiserl. Befehle beauftragt.

Dänemark. Kopenhagen, 1. Juni. Im Volksthing stand vorgestern der Gesetzentwurf wegen Ausschreibung für 1851 zum Landkriegsdienst zur ersten Berathung. B. Christensen empfahl den Antrag zur Annahme; man solle zeigen, daß die Re⸗ präsentanten des Volkes kein Opfer scheuten, unser Ziel, einen ehrenvollen Frieden, zu erreichen; man solle sich we⸗ der daran kehren, daß die Blätter der Herzogthümer sagten, die Kräfte Dänemarks seien erschöpft, noch daß die deutschen Blätter behaupteten, es sei der kopenhagener Pleps, der die ganze Bewegung im Gange halte. Auch Tscherning unterstützte den Entwurf und gab den Wunsch zu erkennen, daß die Regierung so bald als möglich von demselben Gebrauch zu machen sich veranlaßt fin⸗ den möge. Es wäre zu wünschen gewesen, meinte er, daß die Re⸗ gierung früher diesen Schritt gethan hätte, weil man dann nicht nöthig gehabt hätte, so tief in die bürgerlichen Stellungen einzu⸗ greifen, als geschehen sei. Hierauf sprach er sich weitläuftig über

Ver⸗

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unsere politische Stellung aus, worauf Minister Clausen entgegnete: daß, obwohl viel Weisheit und Tiefsinn in diesem Vortrag sei, er doch nicht begreifen könne, was er an dieser Stätte bedeuten solle. Als Tscherning erwiederte, daß sein Vortrag weder ein Tadel noch eine Lobrede auf das Ministerium sein solle, ermahnte der Präsident die Mitglieder, die Politik der Regierung durchaus von dieser Sache fern zu halten. Nachdem sich noch mehrere Mitglieder, theils gegen den Präsidenten ausgesprochen hatten, wurde die zweite Berathung mit 64 gegen 1 Stimme an— genommen. Gestern berieth das Volksthing zum erstenmale den Gesetzentwurf, welcher das Verbot enthält, den Krieg betreffende Nachrichten durch den Druck zu veröffentlichen. Grundtvig erklärte sich sehr nachdrücklich gegen diesen Entwurf, der aber dennoch mit 627 Stimmen gegen 4 zur zweiten Berathung gestellt wurde.

Das Volksthing hat gestern bei der driften Lesung des Gesetz— entwurfs über Aushebung von Pferden für das Heer das ganze Gesetz mit 41 gegen 39 Stimmen verworfen.

Der hiesige Major Tuxen ist in Callundborg zum Reichstags⸗ mitglied gewählt.

Wissenschaft und Runst.

Königliches Opernhaus. Fräulein Wagner: Donna Anna. Trietsch: Zerline. (Den 4. Juni.)

Don Juan. Fräulein

Am Dien stag wnrde die Dürre, welche in der letztverflossenen Zeit im Repertorium der Königlichen Opernbühne herischte, mit der Aufführung ven Mozart's „Don Juan“ erfrischt, ein Ereigniß, das die Räume des Opernhauses fast vollständig gefüllt hatte. Nächst dem Werke selbst war es besonders das Austreten des Fräulein Wagner als Donna Anna, wodurch sich das Publikum lebhaft angezogen fühlte, indem die vorzügliche Leistung der Künstterin als Fides im „Propheten“ in dieser Rolle ebenfalls Ausgezeichnetes erwarten ließ. Die Erwartungen sind nicht getäuscht wor— den. Obwohl die Partie der Donna Auna in rein musikalischer Bezichung für Fräulein Wagner nicht ganz geeignet erscheint, insofern sie nämlich mehr Höhe beansprucht, als der Sängerin in vollkommen leichter Ansprache zu Gebote steht, so wurde die Aufgabe dennoch meisterlich von ihr bewäl— tigt. Sie gab die Rolle in wahrhaft treffender Charakieristif, mit echt süd⸗ licher Leidenschaft und hinreißendem Ausdruck des Affekts, ohne die Grän zen einer edlen Weiblichkeit zu überschreiten.

Ihre hohe imponirende Gestalt, ihr machtvolles Organ, ihr feurigströ⸗ mender Gefang und ihr ergreifendes Spiel bewirkten einen Totaleindruck, in Folge dessen ihre Leistung als eine wahrhaft großartige bezeichnet werden muß. Schon zu Anfang, als Anna die Leicht des Vaters erblickt, welch' eine Wahrheit des Ausdruckes in Gesang und Spiel! Dann in dem Duett, welch' ein Feuer in der Aufforderung an Okfavio, das Blut des Vaters zu rächen! welch' ein edler dramatischer Aufschwung bei dem unvergleichlich komponirten Passus:

„Vernehmt den Schwur, ihr Götter!“ und später, in der rezitativischen Erzählung des Ueberfalles, mit wie leben= digen Farben, mit welch erschütternder Wahrheit wurde hier das ruchlose Abenteuer Don Juan's vor Augen geführt! Mit einem Worte, die Künst— lerin lieferte in ihrer Donna Auna das Bild einer wirllichen Spanierin, eine der trefflichsten und vollendetesten Gestaltungen dieses Charakters, die wir nach der genialen Garcia gesehen haben. Auch das Publikum war lebhaft erwärmt von der Leistung und spendete der Sängerin un— getheilten enthusiastischen Beifall. Die übrige Besetzung der Oper bot, mit Ausnahme der Rolle der Zerline, nichts Neues. Da indeß die Leistung der Frau Herrenburger-Tuczek in dieser Partie bekanntlich eine ihrer reizendsten und graziösesten ist, so hatte Fräul. Trietsch, die diesmalige Repräsentantin, keinen ganz leichten Stand, obwohl sie ebenfalls eine ganz liebenswürdig-anmuthige Daistellerin war. Weniger befriedigte sie im Einzelnen im Gesange, indem sie namentlich ihre beiden Arien im Tempo viel zu langsam nahm und oft im Vortrage eine Hinneigung zur Sentimentalität bemerkbar werden ließ, die mit der Charakter-Färbung der Partie durchaus nicht harmonirt. Davon abgesehen, leistete sie aber auch n musikalischer Hinsicht sehr Anerfennungswürdiges, und ihre fꝛische, klang— reiche Stimme war besonders in dem Duett mit Don Juan: „Gieb mir die Hand“, wie überhaupt, von wohlthuendster Wirkung, so daß ihr verdienter Beifall nicht fehlte Dan kfeier in der Sing-Akademie. (Den 4. Juni.)

Für die wunderbare Errettung Sr. Majestät des Königs aus Lebens⸗ gesahr veranstaltete die Sing-Atademie am Dienstag eine Dankseier, der ein zahlreich geladenes Auditorium beiwohnte. Die besonders in Bezug auf den Tert sehr glücklich gewählten Compositionen bestanden in einem Choral:

1

„Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren,

/

und in verschiedenen Motetten und Psalmen von Hapdn, Grell, Fasch und Hellwig. Den Beschluß der einfachen Feier, durch welche den jetzt jedes brave Preußenherz bewegenden Gefühlen der Dankbarkeit gegen den Höchsten in würdiger Weise Ausdruck verliehen wurde, machte Mozart's „Te Deum laudamus.“

Eisenbahn⸗Verkehr.

Juni. An W

Ju olle wurde von den Rustikalbesitzern Frühjahrs ⸗Wollmarkt

(30. Mai) überhaupt ein⸗ 200 Ctr. 102 Pfd. 2 74 *

Etr. 872 Pfd.

Die,. am diesjährigen gebracht.

, nn dt mithin diesjährig weniger 7

Die Preise der Wolle pr. Centner: der besten Sorte zu der mittleren Sorte zu J und der geringen Sorte zu ...... ..... ö

mithin durchschnittlich zu Rihlr. dagegen vorjährig nur zu mithin diesjährig höher um

28 Sgr. 4 Pf.

3 Rihlr. 1 Sgr. 8 Pf.

Frequenz

Eisenbahn. . 245, 004 Personen

Per sonen

der Magdeburg⸗Leipziger

Bis inkl. 18. Mai c. wurden befördert vom 19. Mai bis inkl. 25. Mai c. inkl. 2519 . Personen aus dem Zwischenverkehr 24,139 *

in Summa 269,143 Personen.

Frequenz und Einnahme der holsteinschen Eisen⸗ 2 bahnen im Monat Ap il 185

n i.

J. Personen ⸗Verkehr. 1) Von und nach den 27,866 Personen 38, Me ch nnd Haltestellen 290 Mk., zusammen 32,565 Mk. 3 Sch. II. Verkehr. 1) Passagiergepäck 250,007 Pfd. 728 Mk. 6 Sch., 2) Eil- und Frachtgüter 9, 304,156 Pfd. 22,669 Mee 3) Equipagen⸗Transport 71 Mk., 4) Hunde⸗Transport 54 Mk. 2 Sch., 5) Vieh-Transport: 17 Pferde, 524 Ochsen, 32 Star⸗ ken, 112 Kälber, 1633 Schweine,

16 Ferkel, 70 Schafe, 2 Läm⸗— mer, 3180 Mk. 1 Sch., 6) auf der geneigten Ebene in Altona 200 Mk. 7 Sch., zusammen 26,903 Mk. 3 Sch. III. Beförde⸗ rungen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken: 588 Mk. 1 Sch.

G ll mn B .

Zusammen für Altona-Kiel 60,056 Mk. 7 Sch J. Personen⸗Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 1079 Personen 2460 Mk. 14 Sch., 2) von und nach den Haltestellen 501 Rik. 11 Sch., zusammen 2962 Mk. 9 Sch. II. Güter— Verkehr. 1) Passagiergepäck 28,643 Pfd. 33 Mk. ] Sch., 2) Eil und Frachtgüter 836,835 Pfd. 671 Mk. 14 Sch., 3) Equipagen⸗ Transport 3 Mk. 12 Sch., 4) Hunde⸗Transport 4 Sch., 5) Vieh⸗ Transport: 5 Pferde, 13 Ochsen, 1 Starke, 9 Schweine, 18 Ferkel, 1 Schaf, 31 Mk. 11 Sch., zusammen 741 Mk. III. Beförderun gen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken 41 Mk. ig Sch. Zusammen für Glückstadt-Elmshorn 3745 Mk. 7 Sch.

Bahnhöfen nach den

*

5 . 1

r ; J. Personen Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 6988 Pers., 6614 Mf. 14 Sch., 2) von der Haltestelle Bockelholm 65 Mf. 11 Sch., zusammen 6680 Mk. 9 Sch. II. Güter⸗Verkehr. 1) Passagiergepäck 102,617 Pfd., 148 Mk. 15 Sch., 2) Eil⸗ und Frachtgüter 2,228,690 Pfd., 3168 Mk. 1 Sch., 3) Equipagen— Transport 22 Mf. 8 Sch., 4) Hunde-Trausport, 7? Mk, 5) Vieh Transport: 8 Pferde, 349 Ochsen, 2 Mastkälber, 8 nüchterne Kälber, 414 Schweine, 11 Ferkel, 631 Mk. 8 Sch., zusammen 3978 Mf. III. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken: 427 Mk. 10 Sch. Zusammen für Rends burg-Neumünster 11,9866 Mk. 3 Sch

Altona, 30. Mai 1859.

ö

Stettiner Eisenbahn.

RAkL8 ch e, Bekanntmachungen. 3401 ö r .

Der unten näher bezeichnete Schriftsetzer Ignatz Hürwitz aus Hildesheim ist wegen Aufruhrs rechts- fräftig zu zweijähriger Strafarbeihk verurtheilt worden und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwär⸗ tiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil und Militair-⸗Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel— dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Ex⸗ pedition abliefern zu lassen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 22. Mai 1850.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungen.

Deputation II. Signalement des . Hürwitz.

Derselbe ist 23 Jahr alt, jüdischer Religion, in Hil— desheim geboren, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat blonde Daare, graue Augen, braune Augenbrauen, rundes

Kinn, längliche Gesichtsbildung, gefunde Gesichtsfarbe,

gewöhnliche Nase und Mund, blonden Bart, vollstän⸗

dige Zähne, spricht die deuische Sprache und hat fol— gende kesondere Kennzeichen: 1 über dem linken Augen— braueubogen eine quer und eine von oben nach unten gerade herabgehende halbmondförmige 3 Zoll lange

Rarbe, und ) auf dein ersten Gliebe des lfnken Ri 9

singers und Venn n nn 6 . es linten Ring⸗

rin. lacht Warze. ede des rechten Daumens Die Bekleidung desselben lann nicht angegeben werden.

3391 Vet annum a

der Ritterschafilichen e n een en, w an,,

die Ausgabe von Banknoten zu 100 Thlr. b ; In Verfolg unserer dd,, .

nuär, 16. März und 18. Mai d. J., die Ausgabe von

Banknoten zu 10, 20 und 30 Thlr. beiteffend, und mit Bezug auf unsere Statuten vom 21. August v. J. (Gesetz⸗ Sammlung S. 359) bringen wir nunmehr auch die Beschreibung unserer Banknoten zu 1099 Thlr. zur öffentlichen Kenntniß, und bemerken, daß die Ausgabe dieser Noten vom 5ten d. M. ab bei unserer Haupt— Kasse successive erfolgen wird.

Steitin, den 3. Juni 1850.

ö der Ritterschaftlichen Privat⸗Bank in Pommern. (gez) Dumrath. Jobst.

Beschreibung der Banknoten der Ritterschaftlichen Pri— vat⸗Bank zu 1090 Thaler Coulant.

Die Banknoten zu 100 Thlr. sind auf weißem Papier von 6 Zoll Länge und 4 Zoll Höhe abgedruckt, welches mit einem den Werth 100 r HALER in Schatten und Licht enthaltenden, von dunklen Strahlen umgebenen Wasserzeichen versehen ist.

Der Aufdruck der

Sch auseit e

zeigt in schwarzer Farbe .

in Kupferdruckmanier:

a) Links eine weibliche Figur mit der Bürgerkrone auf dem Haupte, welche mit einem Herzoglichen Man— tel angethan, in der rechten Hand eine Ruderpinne hält und den linken Am auf gestapelte Kauf⸗ mannsgüter stützt, gegen welche ein Schild mit dem heraldischen Greif und ein Anker angelehnt sind. Auf einem zu den Füßen der Figur gela— gerten Ballen ist in Diamantschrift dit Strafan— drohung eingedruckt;

b) über dem Kopfe der Figur auf in gewellten Linien ausgeführtem Blätterweik die Zahl 1 in Weiß und mit Verzierungen;

e) lechts eine Schifferfamilie mit Arbeiten und Spie⸗ . be chastign . Hintergrunde die See mit Bö=

j n denen da j S j J r Ee. s nächste im Segel die Zahl oben einen fliegenden Wimpel mit d ĩ Ein Hundert ö e, e und .

e) in der Mitte den heraldischen Greif in gewellten 1201 Berlin Linien mit der in gebogener Stellung quer durch denselben hinlaufenden Hauptzeile: Die Ritter chastliche Privat-Bank in Versalien und der wei⸗ ter unten befindlichen Zeile: Direktorium in klei- neren Versalien;

in Buchdruchkmanier: w den mit obigen Zeilen ad d. und é. folgendermaßen verbundenen Text:

Ein Hundert Thaler Courant

näch dem Münzfusse von 1764

A. (laufende No.) zalilt zu Stettin dem Inhaber dieser Banknote DIE kIEIERSCHAFTILICHE PRIVAITBANK IN POMMERRN. Stettin, den 21. August 1849. DIRECGIORIUM Duma hr 9 het Gleichzeitig machen wir darauf aufmerlsam, daß die und die Strafandrohung: ö Nummern Wer die Noten der Pommerschen Ritteischaftlichen ; 197. 2449 und 2497. Privat-Bank verfälscht oder nachmacht, oder der⸗ führenden Prioritats Obligalionen, welche am 12. Fe— aleichen verfälschte oder nachgemachte Noten wis⸗ hin d ausgeloost sind und am 1. Juli a. p. fäl= sentlich verbreiten hilft, soll gleich demjenigen be— lig waren bis jetzt noch nicht eingelöst sind. straft werden, welcher falsches Geld unter landes⸗ Gir fordern daher die Inhaber der diese Nummern herrlichem Gepräge gemünzt oder verbreitet hat. führenden Obligationen nochmals auf, den Betrag der-

Am unteren Nandz der Note befindet sich in tiockener selben mit je 260 Thlrn, auf unserer Hauptkasse abzu⸗

Stempel mit den Worten: RKitterschiasiliche Privat- heben. Siettin, den 15. Februar 1850.

Bank, und rechts daneben die Contrasignatur des ein , tragenden Beamten. Witte. Kutscher. Schluto w. Der Aufdruck der 9 . R

zeigt dagegen in röthlich-gelber Farbe;

a) links und rechts verzierte von Greifen getragene Schilde, in welchen der Werth der Banknote in Zahlen (1400) und darüber in Initialen HUN- PERI IHALER;

b) in der Mitte mit verzierter Schrift:

Ritterschastliche Privat- Bank in Pommern.

Bei der am 12ten d. M. in Gemäßheit unserer Be— kanntmachung vom 16. Januar e. stattgefundenen öffent⸗ lichen Ausloosung der am 1. Juli c. zu amortisirenden Prioritäts-Obligalionen unserer Bahn sind nachsolgende Nummern ausgeloost worden:

164. 665. 833. 990. 1191. 1207. 1358. 16413. 1704. 1965. 19965. 2393. 24607. 2819. 2992 3236. 3550. 3593. 3728. 3748. 3898.

Wir fordern die Inhaber der diese Nummern führen⸗— den Obligationen auf, den Kapitalbetrag derselben mit 200 Thlrn. in dem Zeitraume vom 1. bis 31. Juli« bei unserer Hauptkasse hierselbst gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons 5 bis 12 incl. abzuhe⸗ ben, indem wir auf §. 1 des Privilegiums vom 256. Juni 1848 ausmerksam machen, nach welchem die Ver⸗ zinsung der ausgeloosten Obligationen mit dem 1. Juli c. aushört.

erf Löbau-Zittauer Eisenbahn.

Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern und in gh ger nb mit dem , , . Ausschusse wird die diesjährige ,. . Verfanmlung bis in die zwäeseg 3 dies Jah= res aufgeschoben, wovon die geehrten Actionagire hier mit in Kenntniß gesetzt werden.

Zittau, am 4. Juni 1850. . ph er n der Lobau-Zittauer Eisenbahn -Gesellschaft.

Exner, Vors.

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für 4 Jahr 4 Rtehlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhnng. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

1

Deutschlan d.

Berlin. Trauergottesdienst zum Gedächtniß des hoch seligen

Amtlicher Theil.

Preußen. . dien . Königs. Sigmaringen. Fürstliche Geheime Kanzlei.

Oesterreich. Wien. Hofnachricht. Vermischtes. kunft englischer und amerikanischer Kriegsschiffe.

Bayern. München. Truppen⸗Inspection. werberaths.

Sachsen. Dresden. General-⸗Verordnung des Ministeriums des In— nern. Leipzig. Bekanntmachung, betreffend den Wegfall der auf das provisorische Bundesschiedsgericht zu Erfurt bezüglichen Bestimmungen.

Hannover. Hannover. Geburtsfest des Königs.

Württemberg. Stuttgart. Kabinets -Schreiben an den König von Preußen Um. Truppenmusterung. Revaccination wegen der Menschenblattern.

Baden. Karlsruhe. Mannheim. Dankfest für die glückliche Ret=

tung Sr. Majestät des Königs von Preußen. Garnisonwechsel.

Hessen. Kasfsel. Ankunft des Großherzogs von Hessen und bei Rhein.

Hessen und bei Rhein. Gießen. Professor Braun.

Schleswig⸗Holstein. Kiel. Dänische Schiffe vor dem Hafen.

Oldenburg. Oldenburg. Wahlgesetz.

Anhalt⸗Desan. Deßau. Eröffnung des Sonder-Landtags.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sonders hausen. Wahlgesetz.

Hessen⸗ Homburg. Hom burg. Gratulation Sr. Durchlaucht des Landgrafen an Se. Majestät den König von Preußen wegen Errettung aus Mörderhand. ; .

Frankfurt. Frankfurt a. M. Geheimer Ober- Regierungs- Rath Mathis. Untersuchungs-Kommission wegen der Exzesse.

Ausland.

Frankreich. Paris. Bevorstehende Botschaft des Präsidenten.

Großbritanien und Irland. London. Diplomatische Nachrichten.

Spanien. Madrid. Titel des künftigen Thronfolgers. Nachrichten

us Kuba.

Trie st. An⸗

Errichtung eines Ge—

Se. Majestät Eßlingen.

Börsen⸗- und Handels⸗-⸗Nachrichten.

——ͤpůů

Amtlicher Theil.

An des Königs Majestät.

Seit das allerunterthänigst unterzeichnete Staats⸗Ministerium te ist hat es der Haltung der Presse, ihrem Einflu sse auf

Bevölkerung des Staats und den Erfolgen der Preßgesetzge bung seine besondere Aufmerksamkeit zugewendet.

Zu Ende des Jahres 1848 bestand zwar rechtlich noch das Gesetz über die Presse vom 17. März 1848, es war aber eine we— sentliche und integrirende Bestimmung desselben die wegen der Cautionen durch die Verordnung vom 6. April desselben Jah—

aufgehoben und auch die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes, velche zum Theil mit der veränderten Form des Gerichtswesens nicht im Einklange standen, kamen thatsächlich wenig zur Geltung. Um diesem ganz ungeregelten Zustande der Preßgesetzgebung ein Ende zu machen, haben Ew. Königl. Majestät, auf unseren Rath, unterm 30. Juni v. vorläufige Verordnung erlassen. Bei Entwerfung erselbe hat man sich absichtlich auf geringste Maaß damals unabweislich erforderli⸗ Vorschriften beschränkt. Man wollte Erfahrungen sam meln, was mit denselben zu erreichen sei und man hegte pie Erwartung, daß diese, den Kammern bei ihrem nächsten Zusam⸗ mentritte vorzulegende und bei dieser Gelegenheit zu ergänzende Verordnung Überhaupt nur von kürzerer Dauer sein würde: eine Erwartung welche nicht in Erfüllung gegangen sst. Als die Kam mern im Februar d. J. wegen Ablaufs des Mandats der ersten Kammer geschlossen werden mußten, hatte zwar die Kommission der zweiten Kammer ihren Bericht über das Gesetz erstattet, derselbe hat aber in dem durch anderweite wichtige Geschäfte in Anspruch zenommenen Plenum, obwohl wir wiederholt Veranlassung nahmen, bie baldige Erledigung des Gegenstandes unter Hinweisung auf die mit einer Verzögerung verbundene Gefahr sehr dringend zu bean tragen, nicht mehr zur Berathung kommen können.

Inzwischen hat sich hinreichende Gelegenheit geboten, die Ueber zeugung von der Unzulänglichkeit der jetzigen Preßgesetzgebung zu befestigen.

Eine große Menge neuer Blätter ist mit Leichtigkeit ins Leben mit Beharrlichkeit verbreitet worden. Leute ohne Beruf und ohne Befähigung, die T olmetscher der öffentlichen Meinung zu sein, haben durch Gründung neuer oder Betheiligung an schon be stehenden Blättern sich Existenz und Bedeutung zu verschaffen ge ihrem eigensüchtigen Standpunkte kein Reizmittel zu erweitern. Die Regeln der deren Ueberschreitung man

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sucht und aus e ; verschmäht, den Kreis ihrer Leser Schicklichkeit sind keine Gränze mehr, Uehers t scheuen zu müssen glaubt. Das Höchste und Heiligste wird herab gezogen und bis zur Verwirrung der Begriffe über die Grund pfeiler des Christenthums und des Staates, ja bis zur Gottesläste rung, in unwürdigster Weise besprochen. Die Partei des Umstur⸗ zes erblickt in der ungezügelten Presse ein erwünschtes Mittel der Agitation, sie wird nicht müde, dieselbe ihren Absichten dienstbar zu machen, und es würde nur zu leicht sein, durch eine große Reihe von Blättern und Artikeln darzuthun, in wie verderblicher, bald offener, bald versteckter Weise jene Partei bemüht ist, auf diesem Wege die Gottesfurcht, den Patriotismus, die Achtung vor dem Königthume, vor den Personen der Fürsten und vor der Regierung zu untergraben. J ö ; Mit großer Vorsicht bestrebt, den bestehenden Strafvorschriften nicht zu verfallen, vermeidet sie das offenkundige Verbrechen in der festen Zuversicht, durch allmäliges unscheinbares Verbreiten vergif⸗ tender Lehren ihr Ziel desto sicherer zu erreichen. Von Gewalt⸗ streichen abmahnend, sucht sie falsche Systeme zu begründen, bemüht sich, ihnen durch die Art ihrer Verbreitung in den verschiedensten

Preußischer

ztaats- Anzeiger.

Berlin, Sonnabend den s. Jun i

Volksschichten Eingang zu verschaffen und arbeitet unausgesetzt daran, die Ueberzeugungen im Volke wankend zu machen, welche die Grundpfeiler der staatlichen Ordnung bilden.

Man würde sich einer gefahrvollen Täuschung hingeben, wollte man annehmen, daß diese Bestrebungen erfolglos bleiben könnten. Der Umfang des Leser-Kreises, welcher sich einzelnen jener ver— derblichen Blätter zugewendet hat, die Eil, mit welcher gerade die schnödesten Artikel ihre Weiterverbreitung durch die kleine Lokal- und Provinzial⸗Presse finden, lassen erkennen, wie weit es bereits gelungen ist, die Empfänglichkeit für die Lehren des Umsturzes rege zu machen, und die thatsächlichen Wahrnehmungen, welche nicht nur seitens der Behörden über die in verschiedenen Kreisen verbreiteten Ansichten und Meinungen zur Kenntniß der Regierung gebracht worden, sondern Jedem sich aufdrängen, der jene Kreise zu beobach ten Gelegenheit gehabt hat, stellen es außer Zweifel, daß tiefe De moralisatlon, ja politischer Wahnsinn, die wohlberechneten und lei der mehrfach erreichten Folgen jener heillosen Lehren sind. Bedarf es noch eines Beweises für die Thatsache, daß auf diesem Gebiete mitten im Staate und unter den Augen seiner Behörden ein gegen seine Existenz gerichteter Angriff vorbereitet und organisirt wird, so mag derselbe in den unbestreitbaren Verbindungen gefunden werden, in welchen die Herausgeber einzelner radikaler Blätter mit den im Auslande sich verborgen haltenden Hochverräthern und Feinden des Landes stehen.

Die Ereignisse der neuesten Zeit öffnen selbst dem Unbesorgten die Augen über den Abgrund, vor welchem der Staat und die Ge⸗ sittung stehen und in welchen sie stürzen müssen, wenn die Regie⸗ rung nicht schleunig, in der Ueberzeugung von der bedrohten öffent lichen Sicherheit und von der Unzulänglichkeit der gesetzlichen Vor— schriften, zu denjenigen Mitteln greift, welche der Artikel 63 der Verfassungs-Urkunde ihr bietet. Die Regierung ist sich der Pflicht, diese Mittel in Anwendung zu bringen, bewußt, sie wird zu ihrer Erfüllung von allen denjenigen gebrängt, welchen Kirche, Staat und Königthum mehr als bloße Worte sind, und es kann sich nur noch darum handeln, innerhalb der durch das Gesetz gezogenen Schranken Zweckmäßigkeitsgründe über die Art der anzuwendenden Mittel entscheiden zu lassen. Das beste und gründlichste unter ihnen würde der Erlaß eines umfassenden Preß-— und Preß⸗Straf⸗ gesetzes sein; wir nehmen aber Anstand, Ew. Königl. Majestät ein solches vorzulegen. Diese Materie ist so wichtig und schwierig, die Ansichten der Besten im Lande sind über die dabei zu befol⸗ genden Prinzipien so getheilt, daß wir nicht rathen möchten, darüber ohne vorherige Uebereinstimmung sämmtlicher Faktoren der Gesetzgebung und ohne eine öffentlich gepflogene Berathung legislative Festsetzungen zu treffen. Es kommt dazu, daß es sehr wünschenswerth sein würde und wohl zu hoffen steht, diesen Gegen⸗ stand für die deutsche Union bei dem nächsten Zusammentritt des erfurter Parlaments geordnet zu sehen. Die Regierung hat sich daher auf das augenblicklich Nothwendige beschränkt und in diesem Sinne Ew. Königlichen Majestät den anliegenden Entwurf einer Verordnung überreicht.

Unsere Vorschläge gehen einerseits von dem Gesichtspunkte aus, daß die der preußischen Presse verbürgte Freiheit nicht in einer nach allen Seiten hin völlig ausnahmsweisen Stellung, sondern we⸗ sentlich in dem Rechte freier Meinungsäußerung besteht und eine Beeinträchtigung derselben eben so wenig darin gefunden werden kann, daß die gewerbsweise Vervielfältigung und Verbreitung solcher Meinungsäußerungen den Bestimmungen der bestehenden Gewerbe⸗-Gesetzgebung anheimgegeben bleibt, als darin, daß der Staat seine Anstalten zur Beförderung verderblicher Schriften nicht hergiebt und eine Verbreitung von dergleichen außer preußischen Preßerzeugnissen in seinen Gränzen nicht duldet.

Andererseits beabsichtigt die Verordnung einige Garantie da für zu erlangen, daß die Herausgeber der wiederkehrend erscheinen⸗ den Zeitschriflen den Willen und das Vermögen haben, für die durch den Inhalt derselben etwa verwirkten Geldstrafen aufzukommen, und endlich will sie den Kreis der richterlichen Beurtheilung vorkom mender Preßvergehen und Verbrechen dahin erweitern, daß, wenn die Richter die zunächst aus mehrmaliger Verurtheilung zu schöpfende Ueberzeugung der Gemeinfährlichkeit eines Blattes gewinnen, die gänzliche Unterdrückung desselben zu ihren Befugnissen gehören soll.

Die Vorschläge der ersten Kategorie würden, da sie innerhalb der bestehenden Gesetzgebung sich bewegen, Ew. Königl. Majestät Allerhöchsten Sanction streng genommen nicht bedürfen. Da es uns aber von Wichtigkeit schien, daß über die Intentionen der Staats- Regierung in dieser Beziehung keinerlei Zweifel aufkommen, so haben wir es vorgezogen, Ew. Königl. Majestät vorzuschlagen, auch diese Bestimmungen in gesetzlicher Form zu erlassen.

In Bezug auf die einzelnen Bestimmungen der von uns ent— worfenen Verordnung bemerken wir unterthänigst Folgendes:

Der §. 1 des Regulativs über die künftige Verwaltung des Zeitungswesens vom 15. Dezember 1821 spricht dem Publikum die Berechtigung zu,

seinen Bedarf an Zeitungen, politischen und gelehrten Inhalts, und Journalen jeder Art von dem Verlagsorte unmittelbar zu beziehen, falls es nicht in der Konvenienz des Einzelnen liegen sollte, die Bestellung durch das an seinem Aufenthaltsorte eta blirte oder, wenn daselbst keines vorhanden sein sollte, an das seinem Aufenthaltsorte zunächst belegene Post-Amt gehen zu lassen.

Das Publikum hat bisher fast allgemein der Bestellung der Zeitungen durch die Post vor der unmittelbaren Bestellung am Ver⸗ lagsorte den Vorzug gegeben, und es hat sich hierdurch vielfach die Auffassung gebilder, als habe die Post-Verwaltung ein Mono- pol auf den Vertrieb der Zeitungen. Der Irrthümlichkeit dieser Auffassung entgegenzutreten, an welche sich die Schlußfolgerung einer Verpflichtung der Post-Verwaltung, alle bei ihr bestellten Zeltungen zu debitiren, anzureihen pflegt, ist die Absicht des 8. 1 der Ew. Königl. Majestät von uns vorgelegten Verordnung.

Die der Post-Verwaltung durch das Regulativ ertheilte Be—

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.

1850.

fugniß, sich mit dem Vertriebe der Zeitungen zu befassen, führt ihre Verpflichtung dazu nicht mit sich, um so weniger, als dem Publikum, dessen Bestellung auf einzelne Zeitungen die Post-Ver⸗ waltung ablehnt, die Möglichkeit nicht geraubt ist, auf jedem an⸗ deren ihm dienlich scheinenden Wege in den Besitz derselben zu ge— langen, und als die Post-Verwaltung, wenn sie die Verpflichtung hätte, jede bei ihr bestellte Zeitung auf dem Wege des Zeitungs⸗ Debits zu befördern, unter Ümständen nicht nur in die Lage kom⸗ men könnte, sich der Verbreitung verbrecherischer Schriften schul⸗ dig zu machen, sondern bereits wirklich diesen Vorwurf hat erfahren

müssen. Es haben sich ferner Zweifel darüber erhoben, ob die Bestim—

mungen der Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845, daß Buch⸗ händler, Drucker und andere Gewerbtreibende dieser Kategorie einer besonderen, unter Umständen wieder entziehbaren Erlaubniß der Re⸗ gierung bedürfen, durch die Artikel 24 und 168 der Verfassungs⸗

irkunde vom 5. Dezember 1818 für aufgehoben oder noch als in

voller Wirksamkeit bestehend anzusehen seien. Wir sind der letzteren

Ansicht und bitten Ew. Königliche Majestät unterthänigst, derselben durch Gutheißung des 8. 2 der Verordnung gesetzliche Anerkennung verschaffen zu wollen. Es kann nämlich selbst nach dem Wortlaute P des Art. 24 der Verfassungs- Urkunde vom 5. Dezember 1848, in dem durch die Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen Erforderniß / einer besonderen Erlaubniß für Buchhändler, Drucker u. 6 w. bei deren Ertheilung nur auf Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit und Bildung des Unternehmers gerücksichtigt werden soll, weder eine Beschraͤnkung der Preßfreiheit durch Konzessionen, noch eine

Beschränkung des Buchhandels im Sinne des gedachten Artikels gefunden werden; andererseits haben Verfassungs⸗Bestimmungen die Kraft unmittelbar in Wirksamkeit tretender Gesetze nur inso⸗ fern, als sie den gesetzgebenden Gewalten die Pflicht auferlegen, die Spezial-Gesetzgebung mit den Bestimmungen der Verfassung in Einklang zu bringen.

Wollte man daher auch annehmen, zwischen dem Art. 24 der Verfassungs Urkunde vom 5. Dezember 1848 und den betreffenden Bestimmungen der, Gewerbe- Ordnung nicht bestanden habe, so würde in gleicher Weise, wie solches durch die Verordnung vem 8. Dezember 1848 hinsichtlich des Zeitungs stempels geschehen ist, eine förmliche Aufhebung jener Bestimmungen haben erfolgen müssen, um ihre Wirksamkeit zu unterbrechen. Eine solche Aufhebung ist nicht eingetreten, und sie nachträglich herbeizu⸗ führen, fehlt es jetzt an jeder Veranlassung, da der §. 27 der Verfassungs Urkunde vom 31. Januar 185) diejenigen früheren Verfassungs-Bestimmungen über die Presse, welche die beregten, unseres Erachtens unbegründeten Zweifel entstehen ließen, nicht mehr enthält.

Zu §. 3 der Verordnung übergehend, bemerken wir gehorsamst, daß, da aus der preußischen Verfassung nur Preußen ein Recht herzuleiten befugt sind, die in der Verfassung enthaltenen Bestim⸗ mungen über die Presse auf diejenigen Erzeugnisse derselben unbe⸗ zweifelt keine Anwendung finden, welche außerhalb der preußischen Gränzen ihren Ursprung haben. Das unbestrittene Recht der Re⸗ gierung, außer-preußische Zeitungen zu verbieten, würde aber ohne Wirksamkeit bleiben, wenn ihm ein Strafgesetz für Verbreiter verbotener Schriften nicht zur Seite stände. Wir haben uns des halb genöthigt gesehen, dergleichen Straffestsetzungen zu entwerfen und Ew. Königlichen Majestät zur Genehmigung zu unterbreiten.

Was endlich die Bestimmungen über die Verpflichtung der Herausgeber von Zeitungen zur Bestellung von Cautionen betrifft so erscheint es mit Rücksicht auf die oben geschilderten Verhältnisse und die bisherige Haltung der Presse nothwendig, daß diejenigen, welche durch Herausgabe einer polilischen Zeitung eder Zeitschrift der öffentlichen Meinung Ausdruck verschaffen oder bestimmend auf dieselbe einwirken wollen, zunächst dem Staate die Garantie geben daß ein wesentliches Interesse sie mit demselben verbindet und daf sie Willens sind, materiell für ihre Thätigkeit einzustehen. solcher Unternehmer wird, indem er Bürgschaft zu leisten ha den Gebrauch der gefährlichen Waffe, welche er führt, im Interesse, so wie im Interesse des Staats, zur Vorsicht a dert, und der theilweise oder gänzliche Verlust der von ihm lenden Caution, welche ihm bei wiederholter Bestrafung Inhalts der von ihm herausgegebenen Zeitschrift droht, w net sein, sein Augenmerk auf dieselbe zu verschärfen und gehung abermaliger strafbarer Handlungen zu warnen. reichende Garantle aber gegen eine l

daß ein solcher Einklang

/

solche Wiederholung

mentlich gegen die fortgesetzt zerstörende Wirksamkeit

gewährt die Bestellung einer Caution allein nicht

vielmehr hier, wie in jedem anderen Falle der Bedrohung

und Existenz, die nöthigen Mittel haben, unschädlich zu en,

ihm erfahrungsmäßig Gefahr bringt, und außer der Ahndun gangener strafbarer Handlungen diejenigen Preßorgane außer ligkeit setzen können, welche den Beweis in sich tragen, daß von Verbreitung destruktiver Lehren abzugehen nicht e ; Die Entscheidung darüber haben wir den Gerichten anheimzugeben vorgeschlagen.

Ew. Königl. Majestät bitten wir unterthänigst um gnädige Vollziehung der nach diesen Gesichtspunkten entworfenen Verord— nung. Dieselbe wird insofern nur einen vorübergehenden Charak- ter haben, als sie entweder durch ein Unions⸗Preßgesetz ihre Erle— digung finden wird oder den preußischen Kammern der Entwurf eines umfassenden Preßgesetzes bei deren nächstem Zusammentritt vorzulegen sein dürfte.

In jedem Falle unterliegt auch diese Verordnung, für deren Erlaß wir die volle Verantwortlichkeit übernehmen, der nachträgli chen Genehmigung der Kammern. Es wird ung dieselbe so hoffen wir nicht versagt werden, wenn bei den Berathungen der Blick für die dringende Gefahr ungetrübt bleibt, welcher die Ge sellschaft beim ungestörten Treiben der demoralisirenden Presse in stets wachsendem Grade ausgesetzt ist. In der lebhaften Erkennt⸗

niß dieser Gefahr wird uns der Widerspruch, welcher von einem