des Ablösungs⸗Kapitals ausmacht.“ Hierauf motivirt Degenhart seinen Antrag: Er werde die Anträge der Linken lebhaft unkerstützen, denn er sei ein Mann von Gewissen und wünsche des Volkes Bestes; nicht für ein Volk von Räubern spreche er, sondern für das Recht. Wenn man nicht abhelfe, so werde man allmälig zur Revolution kommen. In Franken wolle man keine Neuerungen, sondern das zustehende Recht verlange man. „Geben Sie“, ruft er mit Extase aus, „den Franken ihre alte Zeit zurück, sie schenken Ihnen die neue.“ Der Redner verbreitet sich noch über den materiellen Inhalt der Anträge in ausführlicher Weise. Reinhart bringt folgenden An— trag ein: Die Kammer wolle beschließen, auf verfassungsmäßigem Wege an Se,. Majestät den König die ehrfurchtsvollste Bitte zu stellen, es sei den sämmtlichen Grundholden von Großwengheim Königl. Landgerichts Münnerstadt im Kreise Unterfranken und Aschaffenburg wenigstens die Hälfte ihrer Gilt gnädigst zu erlassen.“ Dieser An? trag wird als Verwaltungsfrage abgelehnt. Der erste Präsident eröffnet hierauf die Diskussion über die gesammten Anträge. Stöcker verlangt gesonderte Berathung über jeden Antrag. Der Antrag wird abgelehnt und nunmehr die Debatte eröffnet. Kirchgeßner geht in klarer, gediegener Rede auf die Einzelnheiten der verschiedenen Beschwerden aus Unterfranken, die er vertritt, ein. Forndran erklärt, daß er gegen die Anträge der Linken und für die des Ausschusses stimme, weil die Anträge nicht allein den Voll- zug des Gesetzes, welches im Drange der Zeit gegeben worden, be— treffen, sondern weiter gehen. Redner ergeht sich in einer weitläufigen Schilderung der Nachtheile und Vortheile, die das Gesetz gebracht habe. Daraus folgert er zwar auch manche Unebenheiten des Ge— setzes, aber auch die Pflicht, nicht noch mehr zu ändern. Weip⸗ pert erhält das Wort, wird aber durch Schlußruf verhindert, zu sprechen. Der Schluß wird angenommen, worauf der Referent von Hermann das Wort nimmt. Derselbe unterzieht die Wal— lersteinsche Rede einer sehr scharfen und ironischen Kritik; wobei er hervorhebt, daß der Herr Fürst Wallerstein als Minister zwar kein Ablösungsgesetz gegeben habe, wohl aber, nach gemachten Aeußerun gen, daran habe arbeiten lassen. (Fürst Wallerstein: Wie Sie am besten wissen) Der Redner geht auf andere gemachte Bemer— kungen über. Man habe von großer Unruhe im Lande gesprochen; er könne nicht leugnen, daß dieselbe theilweise vorhanden fei, aber wie habe dieselbe ihren Ursprung genommen? Dadurch, daß man dem Landvolke Versprechungen machte, die Unmög⸗ liche gränzten, und dasselbe nun zu Aufforderungen, dieselben zu ex füllen, drängte. Was bezwecken aber diese Anträge? Eine gewaltsame Umwälzung des Eigenthums. Im Drang der Zeit hat man nachgegeben durch das Gesetz, welches man bereits erließ. Da— mals war Nachgeben unvermeidlich. Aber soll man, nachdem der Drang verschwunden ist, das Eigenthum aufs Neue in Frage stel— len? Wollten wir aber wirklich von den kaum gesicherten Besitzver⸗ hältnissen abermals einen Theil abschneiden, was würde die Folge sein? Daß in der nächsten Zeit Anforderungen noch weiteren Um— sanges gestellt würden, die noch weiter als in Württemberg gingen, das man bereits als Maßstab genannt und belobt hat; und auch das würde nicht genügen. Ber Redner replizirt nun gleichfalls bitter und mit Schärfe auf das Vorbringen einzelner Redner. Ein Herr Redner (Prell) habe die Frohnden als Lasten rein persönlicher Natur hingestellt; nun wisse aber jeder Rechtskundige, daß dieselben dinglicher Natur seien. „Der Blutzehnt, wurde geäußert, müsse von selbst aufhören, auch wo er schon fixirt sei; diefe Ansicht wider spricht aber dem Prinzip des Ablösungsgesetzes direkt. Der Vor schlag, die streitigen Weiderechte der Entscheidung der Landräthe anheimzustellen, ist bei den kurzen Versammlungen und bei dem häu⸗ figen Wechsel derselben nicht rathsam.“ Die Mortuarien, auf welche der Herr Referent übergeht, geben ihm Stoff zu sehr detaillirten Er— örterungen und zu Angriffen auf den Fürsten Wallerstein. Die Fixirung, habe man gesagt, müsse wieder der Willkür anheimgegeben werden. Damit sei der Boden des ganzen Gesetzes vollständig aufgehoben, und das Gesetz sei dann forthin für nichts. Der Referent führt dies gleichfalls höchst ausführlich durch und kritisirt in ähnlicher Weise auch, die übrigen Anträge der Linken. Der Redner schließt seine Lstündige Rede mit Empfehlung der Anträge des Ausschusses. Die Sitzung wird hierauf um 8 Uhr auf die Dauer einer halben Stunde ausgesetzt, um den Saal beleuchten zu konnen.
alI8
Abendsitzung der Kammer der Abgeordneten. Fürst Wallerstein erhält das Wort zu einer persönlichen Be⸗ merkung. Der Herr Referent habe ihm den Vorwurf einer Inkon— sequenz aus einer früheren Abstimmung in der Kammer der Reichs— räthe in einem ähnlichen Betreff geniacht; er verweise auf den Takt in England, wo zwischen Oberhaus und Unterhaus nie der— artige Vorwürfe vorkämen. Wenn man übrigens stets persön liche Angriffe sich erlaube, so würden die Verhandlungen nie auf einen ruhigen und objektiven Standpunkt gelangen. Man werfe ihm immer seine Antecedentien vor; er könnte ja Gleiches
980
thun; allein ihn kümmere nicht, was gewisse Herren (von Her⸗ mann) in und außer Volksversammlungen gesprochen Beifall), und wie das mit ihrem jetzigen Auftreten im Abstand stehe. Man habe davon gesprochen, daß Versprechungen gemacht worden seien; diesel⸗ ben würden sich aber stets darauf beschränkt haben, daß man dem um Rath und Beistand sich verwendenden Wahlmanne die Vertre— tung seines Rechts auf gesetzlichem Wege zugesichert habe. Nachdem der Redner noch eine Berichtigung in Betreff einer vom Referenten angezogenen Verfügung vom Jahre 1832, die Mortuarien betreffend, gegeben hat, schließt er mit der Bemerkung, daß ihm nach der Ge— schäfts⸗Ordnung nicht zustehe, ins Materielle der Argumente des Referenten selbst einzugehen, da nur diesem vergönnt sei, am Schlusse mit allen Rednern abzurechnen. Der Staatsminister der Fi nanzen: „Der Grund, warum sich das Ministerium bei der De— batte nicht betheiligt hat, liegt darin, weil es in die freie Bestim— mung der Kammer über ihre Kompetenz sich nicht einmischen wollte. Es ist allerdings bemerkenswerth, daß von den Beschwerden nur ein ganz geringer Theil ans Ministerium gelangte; das mag aber darin seine Erklärung finden, daß die Beschwerden nicht gegen den Vollzug des Gesetzes gerichtet waren, sondern ein Andringen zu noch billi— geren Bestimmungen, als im Ablösungs⸗Gesetze bereits enthalten sind, bezwecken. Wenn aber das der Kern der Anträge ist, d. h. wenn an der Hauptbasis des Gesetzes geändert werden soll, dann muß sich die Regierung dringend dagegen aussprechen, weil dann das Staatsvermögen noch mehr geschwächt und noch größere Aenderungen in den Finanzen entstehen würden. Was will man eigentlich? Will man, daß die neuen Bestimmungen rückwärts wirken? Das ist unmöglich! Oder sollen dieselben keine rückwirkende Kraft haben, dann ist bies ungerecht gegen die, welche bereits ab
gelöst oder fixirt haben. Bedenken Sie, meine Herren, 27 Mil— lionen sind bereits abgelöst. Und nun gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Ich gestehe aufrichtig und bitte Sie, mir das nicht übel zu nehmen, ich finde es erfreulich, daß das Gesetz vom 4. Juni 1848 zu Stande kam, denn jetzt möchte es vielleicht nicht mehr mög⸗ lich sein. Was übrigens die Ausführung des Gesetzes betrifft, so wird die Regierung mit Bereitwilligkeit Alles aufgreifen, was zweck— dienlich scheint, und im Vollzug möglichst nachzuhelfen suchen. Ein
zelne Beamte haben vielleicht das schwierige Gesetz falsch aufgefaßt, aber dies geschah gewiß nicht aus Mangel an gutem Willen. Schließlich noch eine Endbemerkung. Wohin würde man kommen, wenn man Gesetze, so großartig, wie das vorliegende, nach 2 Jah
ren wieder in Frage stellen wollte? Wo soll da das nöthige Ver— trauen zu einer Regierung herkommen, und muß das Zutrauen zu der Kammer nicht auch etwas schwächer werden, wenn man diese fortwährenden Aenderungen ins Auge faßt? Wo keine Festigkeit in der Gesetzgebung, und das ist eine kleine Sünde in Bayern, da ist kein Gedeihen. Uebrigens stehen die Ablösun gspapiere nicht so schlecht, wie man erwähnte; der Cours derselben steht zu 86. in baarem Gelde. Derselbe wird gewiß dann steigen, wenn einmal wieder ein Gleichgewicht eingetreten ist, da zu viel auf einmal auf den Markt kam. Machen Sie, meine Herren, der Regierung das wich⸗ tige und schwierige Geschäft des Vollzuges dieses Gesetzes nicht noch schwieriger, und nehmen Sie die Anträge des Ausschusses an. (Die mit vieler Wärme und einer gewissen Herzlichkeit gesprochenen Worte des Herrn Ministers verfehlen nicht, einen sichtbaren Ein— druck zu machen, Es wird nunmehr zur Abslimmung über die vorliegenden 29 Anträge geschritten. De gen hart beantragt na— mentliche Abstinmung. (Ohi Oh!) Es wird über diesen Antrag abgestimmt und derselbe einstimmig abgelehnt. (Großes Gelächter, da der Antragsteller selbst gegen seinen Antrag stimmt, eine Un
aufmerksamkeit, welche sich von Seiten dieses Herrn beständig wie
derholt und die Würde der Kammer sehr beeinträchtigt. Es kommen nun die Ausschußanträge zur Abstimmung. Der 'erste An— trag fällt weg und kommt gar nicht zur Abstimmung, da es der Kammer nicht zusteht, Jemand auf den Rechtsweg zu verweisen. Die übrigen 8 Anträge werden angenommen; dagegen sämmtliche Anträge der Linken, so wie der des Abgeordneten Wagner, verwor— fen. Während der Abstimmung über dis letzteren entstand eine stür
mische Scene, wie wir sie an diesem Landtage noch nicht erlebten. Der erste Präsident ließ nämlich über die einzelnen „Wünsche“ der Linken abstimmen; einzelne Stimmen erinnerten an „Anträge“, was den Abgeordneten Freiherrn von Lerchenfeld zu der Behauptung veran⸗ laßte, daß blos Wünsche und nicht Anträge hier zur Abstimmung kämen. Der Präsident beschwichtigte, man möge nicht um Namen streiten, wogegen von Lerchenfeld entgegnete, daß es sich hier um ein
Prinzip handle. Fürst Wallerstein erklärte nun, daß er die Vor⸗
schläge der Linken als Anträge eingebracht und durchgeführt habe,
und daß es gewiß der Majorität einerlei sein dürfte, unter welchem
Namen sie dieselben begrabe. Freiherr von Lerchenfeld: „ Nan
hat heute morgen von dieser Seite die feierliche Erklärung gehört,
daß man von Anträgen abstehe und nur Wünsche einbringen wolle.“
(Mehrere Stimmen: So ist's! Andere: Nein! Nein! Die Aufre
gung nimmt überhand; mit großem Geräusch erhebt sich ein Theil der Ab geordneten; Freiherr von Lerchenfeld steht mit geballter Rechten in der Mitte des Saales, versteht aber vor stürmischem Lärm nicht, was ö spricht. Endlich gelingt es dem Präsidenten, die Ruhe herzustel en.) einige Mitglieder der Linken heute auf den Tisch des Haufes nie dergelegt haben, geht hervor, daß die Linke von ihren Anträgen, als solchen, abstand.“ Dr. Schmidt: „Dem ist nicht so. Dle Linke
Inkompetenzerklärung der Kammer ihre Vorschläge als einfache
Anträge ein. Die Erklärung, welche auch ich unterzeichnet habe, spricht nicht blos von Wünschen, sondern auch von Anträgen.“ Dr. Jä ger beruft sich zum Beleg seiner Aeußerung auf eine Pri⸗ vatmittheilung des Herrn Prell. (Man sieht sich vergeblich nach diesem Herrn um. Derselbe scheint den Verlauf der von ihm haupt sächlich mit angeregten, höchst wichtigen Verhandlung nicht abge
wartet zu haben.) Der Präsident verliest den Eingang der erwähn
ten Erklärung von 5„Abgeordneten, woraus hervorgeht, daß aller dings nicht blos von Wünschen, sondern auch von Anträgen die Rede war
Mit der Linken hatten in allen Fragen gestimmt die Herren: Rabl, Jordan; zum Theil die Herren Högg, Gummi, Dr. Arnheim, von Hafen
brädl, Schnizlein, Meuth. Die Sitzung schließt Nachts 9 Uhr Die 19 formulirten Anträge der Linken betrafen folgende Ge genstände: 1) die Frohndienste, 2) den Blutzehnt, 3) die Fructifi cationszeit des Ackerlandes und die Hegezeit des Wieslandes, ) die Ablösung der Hut- und Weiderechte, 5) die Mortuarien, 6) authen
tische Interpretation des Begriffs persönlicher Abgaben, 7) Einfüh
rung von Kompromißgerichten zur Entscheidung der Frage über die persönliche oder nicht persönliche Natur der Abgaben, 8) die fakul— tative Natur der Fixation, 9) die Fixirung der Zehnten, 10) die Aufhebung früherer Gutspachtverträge zufolge der Fixirung von Weiderechken, 11) die Ermittelung des Aequivalents für den Hin
wegfall des Obereigenthums und für das Recht zur Erhebung von Befitzänderungsabgaben, 12)
vernichtet; sind die Felder rein wie abgemäht selbst durchaus keine Rede.
d den Anfallszeitpunkt des Aequivälents für den Hinwegfall des Obereigenthums, 13) die Nichtberechtigung zu Erhebung einer jährlichen Laudemialrente, 14) authentische In terpretatien bezüglich der Ermittelung des ganzen Leibgeldes, 15) die örtliche Kundgabe des Ablösungsgesetzes vom 4. Juni 1848, 16) die Normen über Regulirung des Bodenzinskapitals, 17) die Normen über den Geldanschlag der Naturalabgaben, 18) die Ent— richtung des Aequivalents für Besitzänderungs-Abgaben bei deren Ueberweisung an die Ablösungskasse des Staates, 19) die Repar tition der fixirten Grundlasten auf die einzelnen Gutsbestandtheile
— —
Musland.
Moldau und Walachei. Der regierende Fürst der Walachei ein Reskript an den Großban und ersten lassen, worin demselben bekannt gemacht Fürsten gemäß, der außerordentliche Divan, welcher einstweilen die Stelle der Stände-Versammlung vertritt, am 18ten d. M. seine Sitzungen beginnen soll. In Folge dessen wird der Herr Großban und Präsident desselben aufgefordert, dies sämmtlichen Mitgliedern dieses Senats zu eröffnen, damit sie sich an dem bestimmten Tage zum Beginn ihrer Arbeiten in der Hauptstadt einfinden
Bukarest, 8. Mai. (Lloyd. hat unterm gestrigen Datum Bojaren der Walachei er wird, daß, dem Willen des
w
Sir Strat
Türkei. Konstantin opel, 25. Mai. ford Canning und Herr von Titoff haben in Angelegenheit ver tür— lisch-persischen Gränz Ausgleichung mit dem Großwesir mehrfache Konferenz gehabt. In den nächsten Tagen reist der Sultan nach
Seio.
(LIlohyd
Anatolien war heuer von einer ägyptischen Plage, von Heu schrecken, bedroht, welche die schrecklichsten Verwüstungen nach sich gezogen haben würde, wenn nicht auf Veranlassung des General Gouverneurs, Hallil Pascha, geeignete Maßregeln ergriffen worden wären. Diese bestanden in dem strengen Befehle, die Larven wäh rend der Verpuppung zu sammeln und zu vernichten. Um sich einen Begriff von der Unmasse dieser Insekten im Lande zu machen, er— wähnen wir, daß blos in der Provinz Magnesia allein 215,600 Oka Larven zusammengebracht worden sind; man denke nun Zerstörung die gefräßigen Insekten angerichtet haben würden. Auch in der Nähe von Smyrna wurden deren in überaus großer Masse in anderen Gegenden aber, wo dies nicht geschehen ist einer Aerndte ist da
welche
Und von
*
Salontich, 23. Mai. (Lloyd.)
Bosnien bestimmte Renegat Omer Pascha getrossen. der bosnischen Unruhen.
Man erwartet von seiner Energie die baldige Beilegung
Ä
Bekanntmachungen.
lol Su bhastations⸗Patent. Das in der Richtstraße Nr. 14 hierselbst gelegene, Jol. 1. Nr. 14. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Nagelschmiedemeister Johann Heinrich Ferdinand Spor rer jun, gehörige Haus mit 11 Ruthen Wiesen, wel— ches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Re— gistratur einzusehenden Tare auf 7277 Thlr. 22 Sgr. Pf. abgeschätzt worden, soll
am 27. August ., Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle fubhastirt werden.
Frankfurt 4. d. O., den 22. Januar 1850.
Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
3371
343 Bekanntmachung. Der Landwehr Unteroffizier von Wittenburg, früher in Olbers dorf, jetz seinem Aufenthalte nach unbelannt, ist durch Kontumazial-Erkenntniß des hiesigen Schwur⸗ gerichts vom 49. Dezember v. J. der Masestäts-Belei= ung ür schuldig erachtet und demzufolge mit Ver= ust der National- Kokarde, des National⸗-Militair⸗Ab⸗ 1 Degradation zum Gemeinen, Versetzung in . Klasse des Soldatenssandes; zweimonatsiche 1 in gn ß aft üind den Kosten der Üntersuchung be— . . hierdurch auf den Grund des chweidniz, den 1 Hu mr bekannt gemacht. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkauf des alten Theaters
3a zu Breslau.
Die Besihzerin der vorbezeichneten A t beabsichti dieselbe aus freier Hand zu e eure heit mit Annahme von Geboten und Leitung der Verlaufe Verhandlungen beauftragt.
Die Verkaufs⸗Bedingungen, so wie eine Beschreibung Grundstücks, (Herrnstraße Nr. 29) einzusehen, auch wird Abschrift derselben, so wie jede sonstige Auskunft, auf portofreie Anfrage von mir ertheilt. ist angewiesen, Kauflustigen die Besichtigung der Loka—Q 16 litäten zu gestatten.
Breslau, den 30. Mai 1850.
X [ — 124 * — GC — Berlin-Stettiner Eisenbahn. ⸗ Die während der diesjährigen Wollmarktzeit über
unsere Bahn nach Stettin oder Berlin gehende Wolle . werden wir resp. von unserem hiesigen und dem Berli— ner Bahnhofe nach dem Bestimmungsorte durch unser Gespann befördern lassen, wenn bis zur Ankunft der selben von Seiten der Empfänger unserer Güter-Exype— dition nicht anderweite Bestimmung zugegangen ist. Das dafür zu zahlende Rollgeld beträgt 4 Sgr. per Ctr., ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplatze zu fahren, so sind 2 Sgr. per Ctr. an Rollgeld zu entrichten.
Unsere Güter-Expeditionen können aber nur solche Wolle zur Versendung übernehmen, die bereits gemarlt, gewogen und mit einem vollständig ausgefüllten Fracht⸗= briefe versehen ist.
Stettin, den 1. Juni 1850.
ö nm. Witte. Fretz dorff. Lenke.
34 72. bael Thürin Wir beabsichtige
gische Eisenbahn.
, 1 , des zur Bekleidung en erforderlichen indest⸗ sorpet uten n nr . chen Tuches an den Mindest Der Bedarf ist: 1L‚ blaues Tuch:
sind in meinem Geschäfts- Lokale 269 * y 3 II. graues Tuch: Der Kastellan der Anstalt
Die Lieferungs-Bedingungen, Graefs, Justizrath.
Etwanige Offerten sind bis zum K
ferung“ an uns einzusenden.
15. Jul æ. Erfurt, den 30. Mai 1850.
1507 Ellen Berliner Maß, J.
I
724475 n .
S6 Ellen Berliner Maß, !
.
,, v 1
so wie Proben für
Farbe und Qualität des Tuches, können in unserer Re
gistratur eingesehen, resp. gegen portofreie Einsendung von 5 Sgr. abschriftlich von dort bezogen werden.
versiegelt und mit der Aufschrift „Offerte zur Tuchlie—
Die Bescheidung darauf erfolgt spätestens bis zum
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 93
9 ss. Dioidendensch 39
Klasse, Dividendenscheins Nr 3 HSom 1. Juli 1850 ab
bei hiesiger Hauptkasse,
bei der Bank in Leipzig,
vdemann in Bautzen
Klasse,
)
bei Herrn G. E. He
bei Herrn F. Mart. Magnus in Berlin
bei Herren Gebr. Guttentag in Breslau (an letzteren drei Orten nur bis zum 31. Juli) ohne Abzug erfolgen, welches hierdurch in Gemäßheit des §. 30 der Gesellschafts⸗Statuten öffentlich bekannt ge⸗ macht wird.
Dresden, den 1. Juni 1850.
, der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft. Franz Netcke, in Stellv. des Vorsitzenden.
)
e 182 b .
1338
Säch si sch⸗Sehle si sche 8 Eisenb ahn. Bekanntmachung, Einlösung der Dividendenscheine Nr. 5 betreffend.
auf die Actien der Sächsisch⸗Schlesi⸗ schen Gesellschafm für das halbe 1. Januar bis 30. Juni 1850 ist auf
) 2 Thaler pr. Actie sestgesetzt Die ; ö ö worden, und wird deren Auszahlung gegen Einlieferung des
. Damypsschifffahrt
z wischen
ö 2 R — . Hamburg und den Nordseebädern Cuxhaven un Helgoland.
Die Dampfböte der Hamburger Elb -Dampfschiff— fahrts ⸗ Compagnie werden ihre regelmäßigen Fahrten während der diesjährigen Bade Saison wie folgt be— werkstelligen:
Von Hamburg nach Helgoland (über Euxhaven) vom 19. Juni an bis zum 17. Juli
jeden Mittwoch und Sonnabend; vom 20. Juli an bis zum 10. September jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend; vom 14. September an bis zum 28. September, jeden Mittwoch und Sonnabend. Di Dire n o m.
Die Dividende
Eisenbahn⸗
Jahr vom
Dr. Jäger bittet um's Wort: „Aus der Erklärung, welche
stand blos von ihren Initiativanträgen ab und brachte nach der
Q 83
Das Abonnem ent betragt:
2 Rthlr. für 7 4 Rthlr.,. Ja 8 Rthlr.
in allen Theilen der Monarchie
E. 1 Jahr. ohne Preis⸗Erhöhung. e an, . Bei einzelnen Nummern wird l 12 . . .
der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
6 6
156.
Preußischer
nzeiger.
Berlin, Sonntag den 89. Juni
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ uud Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats. Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. 57.
1850.
Mit der heutigen Nummer sind das Verzeichniß der Redner und das Sachregister zu den stenographischen Berichten über
die Verhand
lungen der im Februar geschlossenen Ersten Kammer, 3 Bogen stark, an die gegenwärtigen Abonnenten versandt worden. Die Register zu denselben Verhandlungen der Zweiten Kammer werden demnächst nachfolgen.
a1 Amtlicher Theil.
Deuntsch lan d.
Berlin. Beförderung in der Armee. Allerhöchste Kabi⸗ Verordnungen des General-Post⸗Amts. Marie n⸗ werder. Unglücksfall auf der Fähr⸗Anstatt zu Unterschloß Mewe. Stettin. Korvette „Amazone“. — Stalistisches. Köslin. Gerichtsferien.
Oesterreich. Wien. Besuch des Kaisers im Militairspitale und ver— schiedene militairische Verfügungen. — Vermischtes.
Bayern. Kissingen. Ankunft der Königin von Württemberg. Nürnberg. Telegraphenlinie von Augsburg bis Bamberg.
Sachsen. Dresden. Gesandtenwechsel.
Hannover. Hannover. Gratnlations-Adresse an Se. Masjestät den König.
Württemberg. Stuttgart. Landesversammlung: Berathung des Be— richts der Finanz-Kommission über das Königliche Reskript in Betreff der Etatsdauer; Debatten mit Hinsicht auf das Vertagungs⸗Reskript; Verwer⸗ fung der Dringlichkeitsfrage über den Antrag auf Anklage des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten. Bitte um Einberufung einer außer= ordentlichen Versammlung.
Hessen. Kassel. Abreise des Großherzogs von Hessen und bei Rhein
Hessen und bei Rhein. Gießen. Professor von Madai .
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Konferenz wegen des Polizei⸗-Straf— gesetzbuches. ö
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha. Vereinigung der beiden Herzogthümer.
Anhalt-Eöthen. Cöthen. Eröffnung des Sonder -Landtags.
Preußen. nets⸗Ordre.
Vorlage über die organische
Ausland.
Frankreich. Paris. Päpstliches Geschenk an den Präsidenten. — Der Antrag auf Erhöhung der Dotation des Präsidenten.
ihnen ein die Stückzahl und den Betrag enthaltendes aufsummirtes Verzeichniß beizufügen. Berlin, den 4. Juni 1850.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
sardi
Ma
Angekommen: Der Königl. Gesandte und bevollmächtigte Minister, Turin. —
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant Inspecteur der Festungen und Chef-der Ingenieure und Pioniere, Brese, nach Wittenberg.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs-Rath und Direktor im Ministerium des Innern, von Puktkammer, nach T anzig.
General
Irland. Parla- ments-Veérhandlungen über die griechische Frage.
Rußland und Polen. Warschau. Der Kaiser in Suwalki. Verordnung hinsichtlich der im Auslande verweilenden Unterihanen aus dem Königreich Polen.
Großbritanien und J London. Hofnachricht.
Börsen⸗ und Handels-Nachrichten.
w
zniag haben Allergnädigst geruht: en Regierungs-Rath Freiherrn von Kercke den Charakter als Geheimer Regierungs
9 1 — M 24 8 1 9 [ r ö
Dem in Ruhestand tretenden Hofrath Burchardt in Magde
Vel — Iuhtsllüll!'! 1 1 . ö . ö
Zecretair bei dem dortigen Provinzial⸗Schul Kollegium, der Secd eld! 1 3 11 n . .
Geheimen Kanzlei-Raths beizulegen
3 )
,,,, ; . ; . efinden Sr. Majestät des Kö Majestät des Königs wurt
dem
über das B Die nächtliche Ruhe Si Schmerzen im Fuße unterbrochen, an de . m; abgelaufen sst. Die Heilung der Wunde schreitet
,, G82 nk Morgens 9 Uhr *
Charlottenburg, am 8. Juni,
Bi 11 Grimm.
— w 2 4 91 he ; Schönlein. Langenbeg
Justiz⸗Ministerium. . bisherige Appellationsgerichts⸗Referendarius Horn ist zum
anwalt bei dem Kreisgerichte zu Militsch, mit Anweisung sei—
Wohnsitzes Der Landgerich Köln Hrund Königlichen Appellationsgerichtshofes zu
und Referendarius Gabriel Ign az Hert der bestandenen dritten Prüfung zum
manni zu Advokaten im Bez Köln ernannt worden
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Dem Oberlehrer und Prorektor an der Löbenichtschen höheren gerschule in Königsberg in Pr., Dr. Krakow; und . Dem Oberlehrer an dem Gymnasium zu Aachen, Dr. Franz
ebeke, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Finanz⸗Ministerinm.
Bekanntmachung. ; .
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Staatsschuldscheine können gegen Ablieferung der Coupons Serie X. Nr. ö. schon vom 17ten d. M. ab bei der Staatsschulden⸗ Tilgungekasse hierselbst Taubenstraße Nr. 30, par terre links, in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags erhoben werden. 2 . Die Coupons müssen nach den Appoints geordnet sein, und ist
——— — —
Uichtamtlicher Theil. Dent schland.
Preußen. Berlin, 8. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Major von Borcke des 2ten Infanterie- (Königs-) Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs zu Sachsen-Altenburg Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗-Kreuzes 2ter Klasse des sachsen-ernestinischen Haus Ordens; so wie dem Stadtrath Risch in Berlin die Erlaubniß zur
selbst schon zu mehreren Ueberfahrten benutzt worden, ohne die ge⸗ ringste Spur einer Schadhaftigkeit zu zeigen. Es hat auch keine Ueberlastung des Gefäßes stattgefunden, da das Zeichen der Trag⸗ fähigkeit und die Schwelle des Prahms noch ungefähr einen halben Fuß über dem Wasserspiegel blieben; das schreckliche Unglück ist vielmehr dadurch entstanden, daß bald nach dem Abstoßen des aller⸗ dings schwer beladenen Gefäßes durch eine unbedeutende Spalte der Spitze, deren Verdichtung nachgelassen hatte, Wasser eindrang, wel⸗ die Zunächststehenden veranlaßte, unter lautem Rufen zurück⸗ zudrängen. Indem sich der von ihnen verbreitete Schrecken den Uebrigen mittheilte, wurde die ganze Masse nach einer Seite hin auf den hinteren Theil des Prahms geschoben, welcher dadurch das Uebergewicht erhielt, und während die Spitze in die Höhe wurde, eintauchte, Wasser schöpfte und so den Prahm zum Sinken brachte. Die Mehrzahl der Verun glückten scheint unmittelbar von der gegen den hinteren Theil des Gefäßes andrängenden Masse in das Wasser gesto⸗ ßen zu sein. Bei einer noch am Zten d. M. durch Sachver⸗ ständige bewirkten genauen Untersuchung des ans Land gezogenen und versuchsweise in der Spitze mit 70 Personen belasteten Prahms drang durch die Spalte nur so wenig Wasser in das Gefäß, daß dessen Brauchbarkeit und Sicherheit auch da keinen Eintrag erlitten hatte. Nur mit Entsetzen vermögen wir niederzuschreiben, daß die Zahl der Verunglückten sich nach allen Schätzungen auf mehr als 106 beläuft. Nur von Wenigen ist der Name und Wohnort be⸗ kannt, so daß nicht einmal die traurige Pflicht erfüllt werden kann, die Angehörigen von diesem erschütternden Unglücksfalle in Kennt⸗ niß zu setzen. Die Mehrzahl schien entfernteren Gegenden anzu
1
gehoben
Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Herzoglich anhal⸗ gehören und namentlich aus dem danziger Regierungsbezirk herbei⸗
tischen Gesammt-Hausorden Albrecht's des Bären zu ertheilen.
Berlin, 8. Juni. Nach dem heutigen Militair-Wochen⸗ blatte ist von Schmeling, Major a. D., zuletzt im 5ten Hu⸗ saren-Regiment, zum Führer des 2Zten Aufgebots vom 2ten Ba— taillon gten Regiments ernannt worden.
Dasselbe Blatt enthält die Allerhöchste Kabinets-Ordre, betref— fend die Aufhebung der besonderen Militair-Dienstvervflichtung für genossene Benefizien:
„Ich habe beschlossen, daß die in den Bestimmungen vom 26. Februar und 30. Juli 1824 den Zöglingen des potsdamschen gro ßen Militair⸗Waisenhauses und des Militair Knaben⸗-Erziehungs Instituts zu Annaburg, so wie den Militair-Fundatisten der Rit— ter-Akademie zu Liegnitz und den Söhnen von Offizieren, Militair Beamten, Unteroffizieren und Soldaten für das aus Staatskosten genossene Erziehungs-, resp. Pflegegeld, auferlegte beson dere Militair⸗Dienstverpflichtung forthin nicht mehr gefor⸗— dert werden, und dieser Nachlaß auch sowohl auf die mit einer solchen Verpflichtung schon im Heere dienenden, als ge genwärtig noch in den bezeichneten Anstalten befindlichen Zöglinge und die Erziehungs- resp. Pflegegeld empfangenden Offizier⸗, Mi litair⸗Beamten⸗-, Unteroffizier⸗ und Soldaten-Söhne dergestalt zur Anwendung kommen soll, daß sie der besonderen Dienstverpflichtung für das bereits Genossene entledigt werden. Ich gebe hiernach dem Kriegs ⸗Ministerium die weitere Veranlassung und Bekannt— machung anheim.
Charlottenburg, den 14
Mai 18590.
(gez) Friedrich Wilhelm.
1 gegenge 3.7 von das Kriegs⸗-Ministerium. hierdurch zur
Die vorgedruckte Allerhöchste Ordre wird verfahren
meinen Kenntniß der Armee gebracht, um danach zu Berlin, den 31. Mai 1850. Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗-Departeme In Vertretung Kunowski. von H
nt
erwarth.“ Berlin, 8. Juni. Das Amtsblatt des Königlichen Post Departements enthält die Verordnung, betreffend den Brief- und Frachtkarten⸗Wechsel zwischen Königlich preußischen und Großher zoglich mecklenburg - schwerinschen Post-Anstalten; desgleichen be treffend die Revision der Brief- und Frachtkarten nach dem Aus⸗ lande, so wie der betreffenden Personen⸗Manuale und Personenzet tel; und das Cirkular an sämmtliche Königliche Ober- Post-Diree— tionen, wonach der frühere Beschluß des Königlichen Staats⸗M nisteriums wegen der den Civil⸗Beamten, welche im Dienste Uni form tragen müssen, auferlegten Verpflichtung zur Anlegung der deutschen National-Kokarde, außer Kraft gesetzt worden ist.
1 1⸗
Marienwerder, 4. Juni. Das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Marienwerder enthält folgende Bekanntmachung:
„Ein beklagenswerther Unglücksfall hat sich am 2ten d. M. Vormittags bei der Fähr Anstalt zu Unterschloß Mewe ereignet. Als ein auf der Wallfahrt zum Ablaß in Lonk befindlicher, aus ungefähr 200 Personen bestehender Zug im Begriff war, von Mewe aus über die Weichsel zu setzen, ging ungefähr 5 Ruthen vom Ufer entfernt der Prahm mit der ganzen Ladung unter, und es gelang den augenblicklich zur Hülfe herbeieilenden Kähnen, leider nur die kleine Zahl von etwa 30 Personen zu retten. Nach dem bis⸗ herigen Ergebniß der sogleich angestellten Untersuchung ist der gesunkene Spitzprahm nur erst vor ungefähr 14 Tagen durch den Wasserbau⸗Beamten untersucht und vollkommen tauglich befunden, auch an dem Tage des
Unglücksfalles
gekommen zu sein. Bis zum 3Zten d. M. Abends waren bei den noch fortdauernden Nachsuchungen 50, der Mehrzahl nach weibliche Leichen aufgefunden worden. Vorstehendes Ergebniß der bisherigen, unter Leitung des Staats—
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Anwalts, an Ort und Stelle angestellten Ermittelungen halten wir uns verpflichtet, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, um Entstel lungen und Uebertreibungen dieses schon in seiner wahren Gestalt so schmerzlichen Ereignisses zu begegnen. Marienwerder, den 4. Juni 1850. Königlich preußische Regierung.
Abtheilung des Innern.
Ztg.) Die Korvette „Ama⸗ 70 Knaben haben sich be
Stettin, 7. Juni. (Ostsee zone“ ist gestern von hier abgegangen. reits gemeldet, um als Schiffsjungen die bevorstehenden Uebungen auf dem Marine⸗-Schiffe „Merkur“ mitzumachen, so daß man zur Erwartung berechtigt ist, die noch fehlende Zahl von 36 gleichfalls ohne Weitläufigkeiten zu beschaffen.
Nach einer Mittheilung aus Köslin hat die Ende 1849 statt⸗ gefundene Volkszählung des kösliner Regierungsbezirks folgende Resultate ergeben: Die Gesammtzahl der Einwohner betrug 445,251; von denselben leben in den Städten 89, 284, auf dem platten Lande 355,067. Die Zunahme der Bevölkerung gegen 1846 beträgt 15,544. Von den Einwohnern sind männlichen Geschlechts 221,689, weiblichen Geschlechts 223,562, also mehr 1873. Die Anzahl der Familien betrug 82,497. An Gebäuden sind Privat 15,079, Kirchen und Bethäuser 455, Gebäude 511.
vorhanden:
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dere ö ffentliche hiesige Amtsblatt en
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Köslin, 6. Juni. 2ter Instanz .
Ordnung für die Gerichte pellations-Gericht, so wie bei s tlichen Stad richten, sollen alljährlich in der rndtezeit auf sechs
zwar vom 21. Juli bis September, Ferien Während der Ferien ruht der Vertrieb aller nicht schleunigen Schleunige Sachen müssen als solche begründet und al— bezeichnet werden Nicht unterbrochen werden Präsidial- und Direktorial-Geschäfte, die monatlichen K sionen, der Subaltern⸗ und Unter⸗Beamtendienst, doch gend entbehrliche Beamte beurlaubt werden. Außer Aerndleferien finden noch Gerichts-Ferien statt: zu Ost Pfingsten drei Tage vor und drei Tage nach! 38 und zu Weihnachten vom 23. 3
k und die Beamten
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Dezember
Handelsgerichte gar keine Ferien. Oesterreich. Wien, 6. Juni. Se. Majestät der erschien am Zten d. ganz unerwartet im hiesigen Militairspitale besuchte die Krankenzimmer und äußerte große Zufriedenheit Verpflegung und Wartung der Patienten. Im Spitalgarten weilte der Monarch längere Zeit und bezeigte seinen Antheil an der Hei terkeit der Rekonvaleszenten. Auf Befehl Sr. Majestät des Kai sers wurde eine eigene Kommission zur Durchsicht und Um arbeitung des Kavallerie — Exerzier Reglements niedergesetzt Auf einen Vortrag des Kriegs-Ministerlums hat der Kaiser die angetragene Umänderung der unter dem Arrestanten⸗-Aufsichts⸗Per sonale vorkommenden Benennung „Stockmeister“ und „Steckelknecht“ in „Ober⸗Beschließer“ und „Beschließer“ genehmigt. Das Kriegs Ministerium hat die Abschaffung der bisher üblich gewesenen pariser Klafter bei fortifikatorischer Genie und allen an— deren Militair⸗-⸗Baulichkeiten angeordnet und bestimmt, daß in Zukunft die wiener Klafter in Anwendung zu kommen habe. Nachträglich zu den im Reichsgesetzblatte publizirten Vorschriften über die Befreiung militairpflichtiger Männer vom persönlichen Ein⸗ tritte gegen Erlag der Taxe, macht das Kriegsministerium bekannt,
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