daß eine Rückzahlung solcher bereits erlegten Taxen unter gar kei⸗ nem Vorwande stattfinden könne. Zugleich wurde bestimmt, daß diejenigen Männer, welche legal oder illegal abwesend sind, und deren zum Eintritte in den Militairdienst berufenen Nachmänner sich durch den Erlag dieser Taxe von der persönlichen Dienstleistung freimachen, bei ihrer erfolgenden Rückkehr oder Aufgreifung und befundener Diensttauglichkeit sogleich assentirt zu ihren Truppen abgesendet und ihrer Gemeinde auf das etwa noch schul⸗ dige Kontingent oder, falls dieses bereits ganz abgestellt ist, als Guthaben für die nächste Stellung angerechnet werden solle. Die ausdienenden landwehrpflichtigen Kapitulanten sind nach den bestehenden Vorschriften in jedem Frühlinge zu klassifiziren und so— dann entweder zu entlassen oder in die Landwehr-Bataillone einzu— reihen. „Unter den jetzt obwaltenden Umständen“, berichtet der Lloyd, „hat aber das Kriegs⸗Ministerium bezüglich jener Kapitular ten, deren Entlassung mit Reskript vom 5. Dezember v. J. ange ordnet wurde, bestimmt, daß alle derlei Kapitulanten, welche sich reits beurlaubt befinden, einzurufen, zu klassifiziren und er
ent ) die Landwehr⸗-Bataillone einzureihen si
Graf J ie Tode abgegangen. Dem zufolge, hat eine Gesellschaft englischer Kapita listen der osmanischen Regierung den Antrag gemacht, von Kon stantinopel an die Meeresküste und nach Salonichi Eisenbahnen auf eigene Kosten, mit der Staatsverwaltung ß
gegen abzuschließende Verträge, zu erbauen.
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Bayern. Kissingen, 3. Juni. 3.) Von hohen Badegästen, welche hier angekündigt sind, ist Ihre Majestät die Königin von Württemberg mit zahlreichem Gefolge bereits hier eingetroffen.
Nürnberg, 6. Juni. Laut Bekanntmachung des Königlichen Telegraphen-Amtes wird die Telegraphenlinie von Augsburg bis Bamberg als Fortsetzung der bereits dem Betrieb übergebenen Linie von Salzburg über München nach Augsburg am 10ten d. M.
en. Dresden, 8. Juni. jestät der König haben Allerhöchstihren früheren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister zu Paris, wirklichen Ge heimen Rath von Könneritz, von gedachtem Posten abzuberufen und dagegen den seitherigen Geschäftsträger am Königlich bayerischen Hose, Kammerherrn Grafen Adolph ls bevoll
von Hohenthal, als mächtigten Minister bei der französischen Republik zu beglaubigen geruht.
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Hannover. Hannover, 5. Juni. (H. 3.) Die Gratu lations-Adresse an des Königs Majestät lautet, wie folgt: „Aller durchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Die gegenwärtig versammelten getreuen Stände des Königreichs begrüßen an dem heutigen Tage mit der aufrichtigsten Freude die abermalige frohe Wiederkehr Ew. Königlichen Majestät hohen Geburtsfestes. Stände danken dem Allgütigen, daß er Ew. Majestät auch in dem zurückgelegten Jahre in Gesundheit und Kraft erhalten hat, und bitten Gott, daß er ihren allverehrten Kö nig und Herrn zur Freude des Königlichen Hauses und zum Heile des Vaterlandes noch lange Jahre im kräftigen Wohlergehen erhalten wolle. Wenn Stände bei derselben Gelegenheit vor zwei Jahren in einem ernsten und verhängnißvollen Momente die zuver sschlliche Hoffnung aussprachen, daß Hannovers Fürst und sein reues Volk mit Gott auch die große und schwere Aufgabe der Zeit würdig vollbringen würden, so sehen Stände nunmehr, nach Verlauf von zwei Jahren, sich diesem Ziele in vielen Beziehungen um ein Bedeutendes näher gerückt. Sie können mit Befriedigung zurückblicken auf den festen, gesetzlichen und ruhigen Gang, welchen
die öffentlichen Angelegenheiten unseres Landes auf der Bahn des Fortschrittes unter der sicheren Leitung Ew. Majestät und Aller höchstihrer Räthe genommen haben, und mit desto fester begrün deter Zuversicht können Stände der glücklichen, Durchführung der großen Reformen entgegensehen, welche Ew. Königl. Majestät, den allgemeinen Wünschen des Landes und dem Verfassungsgesetze entsprechend, in ihrer Weisheit unternommen haben, und welche gegenwärtig auch in der Stände⸗Versammlung ihrer endlichen Exle— digung entgegengehen. Unter solchen Aussichten dürfen Stände, dankbar vertrauend auf Ew. Königl. Majestät ruhmwürdige Willenskraft in Vollendung des Unternommenen mit Ruhe in die Zukunft blicken, und indem sie die Versicherung unwandelbarer Anhänglichkeit und Treue erneuern, erbitten sie sich und dem Lande die Fortdauer der
Königlichen Huld und Gnade und ersterben in tiefster Ehrfurcht /
Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste allgemeine Stände des Kö nigreichs.“ Württemberg. Stuttgart, 3. Juni. (Schwäb. M.) In der heutigen Sitzung der Landes-Versammlung vom 3. Junt macht Mohl der Versammlung im Namen der Verfassungs-Kom misston die Mittheilung des (vorgestern bereits mitgetheilten) An trages hinsichtlich des Interims. Hierauf beginnt die Berathung des Berichts der Finanz-Kommission über das Königliche Reskr zt vom 29. Mai 1850). Berichterstatter Stockmaier: In diesem Reskript hat die Regierung das Ansinnen an die Landes-Versamm lung erneuert, daß der vorgelegte Haupt⸗-Finanz-Etat auf die drei Jahre von 1849 —52 festgestellt und nicht, wie die Versammlung am 30sten v. M. beschlossen hat, auf die zwei Jahre von 1849 bis 1851 beschränkt werde, weil die Verfassungs-Urkunde die Verab schiedung eines dreijährigen Etats als Regel feststelle und die Be rathung eines nur zweijährigen Etats nicht weniger Zeit und Kosten erfordere, als die eines dreijährigen. Zugleich hat die Regierung die Erwartung ausgesprochen, die Landes-Versammlung werde die nächste Zeit der Etats-Berathung widmen und hiermit um so weniger aussetzen, da es mit ihrer Haupt -Aufgabe, der Verfassungs⸗Berathung, dahin gekommen sei, daß vorerst die Minister und Deparlements⸗-Chefs sich hierbei nicht weiter be⸗ theiligen können. In Beziehung auf die Frage, ob ein zwei- oder ein dreijähriger Etat berathen werden soll, stellt die Kommission den Antrag: die Landes-Versammlung wolle dem Gesammt⸗Mini— sterium gegenüber aussprechen, daß dieselbe eine gesetzliche oder derfassun Smäßige Bestimmung nicht kenne, wonach der Haupt⸗ Fin anz= Etat immer auf drei Jahre berathen werden müsse, daß sie i * , , der Zweckmäßigkeit bei der Entschei⸗ lung dach 6e gr en . ob die gegenwärtige Landes-Versamm⸗ pre chr gen Mer d er Regierung auf die Berathung eines B. 3. ele e ee, ending ten Sitzung dom 30. April von , n ie Berathung eines zweijährigen Etats . , öl eingehe. In Betracht aber, daß 4) es sich zunächst nur um eine Ergänzung der Eiats-Perlode von 1848 1831 handle, von welcher ein Jahr bereite berathen und? verabschledet' ij daß 2) eine veränderte Organisation in fast allen Theilen e. 1. lebens im Laufe des nächsten Jahrlolt an h . aatt⸗ ag. ; geführt werden sollte und daß die Landes-Versammlung ein Hinäusschieben dieser Auf⸗ gabe in eine unbestimmte Ferne durch Verwilligung eines Etats, der auf die seitherige Organisation sich gründet, nicht unterstützen
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könnte, daß aber 3), wenn diese veränderte Organisation berücksich⸗ tigt werden sollte, ein auch nur annähernder Maßstab für den wirk⸗ lichen Bedarf sich nicht ermitteln läßt, und die Festsetzung eines Etats somit keinen anderen Werth hätte, als der Regierung auf ein weiteres Jahr die Mittel zu verwilligen, auf dem in der 13. Siz— zung vom 36. April gefaßten Beschlusse zu beharren und die Be⸗ rathung des von der Regierung eingebrachten Etats auf die zwei Jahre 1849 bis 1851 zu beschraͤnken. Was nun die in dem Re⸗ stripte ausgedrückte Erwartung, die Versammlung werde die nächste Zeit der Etats⸗Berathung widmen, und das beigefügte Motiv, die Departements-Chefs könnten sich an der Verfassungs-Berathung vor⸗ erst nicht weiter betheiligen, betrifft, so ist die Kommission der An⸗ sicht, die Landes-Versammlung sollte vor Allem darüber aufgeklärt sein, in welchem Sinne jene Ausdrücke von dem Gesammt⸗Ministe⸗ rium verstanden sein wollen; sie stellt daher den Antrag: die Ver⸗ sammlung wolle gegenüber der Staats-Regierung die bestimmte Er— wartung aussprechen, daß dieselde durch die Worte des Königlichen s »Aufgabe, der Verfas
die Minister und
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vielmehr das Gesammt⸗Ministerium der Landes ung hierüber eine beruhigende Erklärung geben werde. In Absicht auf die Zumuthung der Regierung, die Landes- Versammlung möchte (mit Hintansetzung ihrer eigentlichen Aufgabe, der Verfassungs-Revision) die nächste Zeit der Etats— Berathung unausgesetzt widmen, stellt die Kommission den Antrag: „Die Landes-Versammlung wolle gegenüber von diesem Ansinnen der Regierung sich dahin aussprechen, daß ihrer Haupt -⸗Aufgabe, r erfassungs-Berathung, immer die erste Zeit gewidmet sein werde, daß sie aber keinen Anstand nehmen werde, die ihr übrig bleibende Zeit auch anderen Aufgaben, insbesondere der Etats Berathung, zu widmen und von diesem Beschlusse die Regierung in Kenntniß zu setzen.“ Die Minderheit der Kommission wollte statt dessen beantragen: „Die Landes-Versammlung wolle sich ge Ansinnen der Regierung dahin aussprechen, daß sie Berathung in so lange nicht eingehen werde, bis die Regierung über die in dem zweiten Antrage proponirte Anfrage“ auf befriedigende Weise sich, ausgesprochen habe, und von diesem Beschlusse die Regierung in Kenntniß zu setzen.“ Cine andere Minorität hatte beantragt, zu erklären: „Zwar auf die Berathung des Etats eingehen zu wollen, aber jetzt schon sich dahin auszusprechen, daß die End-Abstimmung über den Etat nicht früher als bis die Regierung mit der Landes-Ver⸗
genüber dem
auf eine Etats
vorgenommen werde, r t sammlung über die Hauptpunkte der Verfassungs-Revi ion sich geei⸗ niat habe.“ Finanz -Minister von Herdegen: Der Sinn der Worte in der Erklärung des Gesammt⸗Ministériums, dasselbe werde sich, vorerst wenigstens, an den Berathungen über die Verfassungs— Nevision nicht weiter betheiligen, ist leicht zu fassen, wenn man die Beschlüsse dieser Versammlung in der letzten Woche betrachtet Diese Versammlung hat die Regierungs Vorschläge en hloc verworfen und will eigene Vorlagen über die Verfassung an die Regierung bringen; so lange nun diese Be schlüsse von der Versammlung noch nicht gefaßt sind, ist es natür lich, daß die Regierung abwartet, bis dieselben an sie gebracht sind; — die Regierung wird dann diese Vorlagen zu prüfen und zu untersuchen haben, oh sie dieselben im Einzelnen durchberathen oder auch en bloc verwerfen soll. (Große Heiterkeit, Was nun den Etat betrifft, so bleibe ich auf der Ansicht, daß die Verfassung eine dreijährige Feststellung desselben als Regel festsetzt und daß dringende Zweckmäßigkeitsgründe zu einer Abänderung dieser Regel durchaus nicht vorliegen. Ich glaube, die Regierung kann verlan gen, daß die Versammlung auf die Berathung ihres wiederholten Ansinnens eingeht, wo es sich dann zeigen wird, welche Beschlüsse darüber gefaßt werden, nicht aber darf, wie es mir scheint, dasselbe weitere Berathung abgelehnt werden. Noch einmal wie derhole ich, daß das Verfassungswerk durchaus noch nicht abge— brochen ist, daß von einem definitiven Ablehnen des Ein gehens in die Verfassungs-Berathung nicht die Rede ist. Rey scher: Ich wünsche, daß es endlich einmal zu einer Entscheidung komme, sei es nun entweder durch die Landesversammlung oder durch die Regierung.
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Was den Etat betrifft, so glaube ich, daß die Versammlung berechtigt ist, auf zwei Jahre sich zu beschränken.
Pfeifer: Ich glaube, daß jetzt schon die Regierung ganz bestimmt ihre Grundscktz? gegenüber der Verfassungs-Revision aussprechen sollte und könnte; es ist dies im Interesse des Volkes und der Re— gierung selbst, welche uns nicht der w Arbeit einer Verfas sungs-Revision aussetzen darf, ohne da die mindeste Aussicht auf Erfolg haben. Das Volk verlangt eine offene Erklärung von der Regiesung. Römer: Ich bin heute noch der Ansicht, daß diese Versammlung berechtigt ist, von der Regel einer dreijährigen Berg thung abzuweichen und die Berathung auf zwei Jahre zu beschränken. Die Dunkelheit, von welcher die Finanz-Kommission spricht, habe
ich in dem Königlichen Reskript nicht finden können, mir sind diese Worte ganz klar. Man will Zeit gewinnen und läßt uns in Folge der Initiative einen Verfassungs-Entwurf verfassen und vielleicht be rathen. Heutiges Tages kommt alles darauf an, Zeit zu gewinnen, und zu diesem Zwecke muthet man uns Etats⸗-Berathung zu. Ich bin auch der Ansicht, daß endlich cinmal eine Entscheidung erfolgen sollte. Was die Verfassungs-Revision betrifft, so scheint eine Ver einigung nicht zu Stande zu kommen, denn in zwei Haupt⸗Diffe renzpunkten stehen die Ansichten dieser Versammlung und die der Regierung zu weit aus einander. Warum sollte man, zumal die Stäatskaffe leer ist, noch weiter Geld zu vergeblichen Verhandlun gen aufwenden. Ich behalte mir vor, eine bestimmte Anfrage an das Ministerium zu formuliren und einzubringen; je nachdem die Antwort ausfällt, werden wir das geeignete Verfahren einzuleiten haben. Mohl: Die ganze Lage der Dinge beweist allerdings, daß wir nicht in verfassungsmäßigem Zustande sind. Das Mi⸗ nisterium hat eklatante Niederlagen erlitten, und in jedem anderen Lande wäre ein solches Ministerium wohl schon funfzigmal abgetre— ten. Wir sollen verbluten! Allerdings blutet das Land, und das Ministerium nimmt nicht die mindeste Rücksicht darauf. Aber wir dürfen in keiner Weise das Ministerium auffordern, einen Bruch, mit dieser Versammlung zu machen, welche da ist, vermöge ihrer Initia—⸗ tive das Verfassungswerk auszuführen, und deren Pflicht nicht min⸗ der es ist, den Etat zu berathen. So lange jedoch eine Verfassung nicht vorhanden ist, können wir nicht die Endabstimmung über das Budget vornehmen. Ich bin daher mit dem Kommissions-Antrage einverstanden, von Iwerger: Jede fernere Berathung über die Verfassung des Etats wäre bei der gegenwärtigen Sachlage Ver schwendung an Zeit und Geld. Wir müssen eine Entscheidung wänschen, und das Ministertum möge an das Volk appelliren! Mi⸗ nister von Schlayer: Man hats geglaubt, dem Ministerium aller⸗ lei höchst unangenehme Dinge sagen zu müssen, wie: es habe nicht mehr als zwei oder drei Anhänger in diesem Saale, es erlebe eine Niederlage um die andere, und man wundert sich darüber, warum es nicht längst schon abgetreten sei. Meine Herren! Die Män—
ner, welche dermalen auf dem Ministerposten sich befin⸗ den, thun dies nicht, um auf ihrem Sitze unter allen Um⸗ ständen zu bleiben; sehen Sie uns nur Alle, Mann für Mann, an! Privat⸗Interessen wahrlich kommen hier nicht ins Spiel, sondern wir bleiben auf unserem Posten, um das wohlverstandene Interesse des Landes geltend zu machen. Wir thun es auch nicht, um Ihnen zu gefallen, und die Nachgiebigkeit, welche wir üben, werden wir gewiß unter keinen Umständen zur Pflichtwidrigkeit kommen lassen. Das aber ist gerade das Widrige unserer Lage, daß wir in dem Wahlgesetz eine so unangenehme Erbschaft von dem vorigen Minis sterium erhalten haben. Meine Herren! Betrachten wir unsere Lage ganz offen. Ist nach uns ein anderes constilutionelles Ministerium möglich? (Einige Stimmen: Ja wohl!) Nein, es ist durchaus nicht möglich; ich frage das ganze Land: Männer von republi— kanischer Gesinnung können das Interesse einer constitutionellen Monarchie nimmermehr haben. Der zweite Gegenstand der Debatte betrifft den Stand der Verhandlungen über die Verfassungs- Frage. Man sollte meinen, wenn man die Ver handlungen in diesem Saale nur so obenhin vernimmt, daß hierbei die Regierung im klarsten Unrecht sei, und die Regierung auf ihrer Seite an ihrer Ansicht starr festhalte. Aber die Regierung hat be reits fünf verschiedene Verfassungsvorschläge gemacht, und hat be
reits aufs neue wieder erklärt, auf alle weiteren billigen Vorschläge und Modificationen eingehen zu wollen, welche diesseits des allge meinen Stimmrechtes stehen. Dies hat die Regierung so bestimmt ausgesprochen, daß zu verwundern ist, wie man nur abermals dar über Anfrage stellen will. Weiter bringt man die Verfassungsfrage in Zusammenhang mit dem Etat und will der Regierung das ns thige Geld verweigern. Hier ist man durchaus auf verfassungswi drigem Boden. Die Verfassung ist ein Vertrag, und die Regie rung steht auf dem gleichen Boden, wie Sie, sie ist Ihnen nicht untérgeordnet; ich frage nun: ist das ein Vertrag, wenn der eine Theil sagt: „Wenn du nicht in kurzer Zeit thust, was ich will, so lasse ich dich Hungers sterben!“ Man hat auch ferner von einer Anklage gesprochen; gehe ich aber bis auf das Jahr 1848 zurück, so sind von der Regierung Anklagen zu erheben. Was endlich den Etat anbelangt, so möchte ich wissen, warum man jetzt auf einmal von einer dreißigjährigen Praxis abgehen will. Die Natur der Sache nicht minder weist hin auf den Begriff eines ordentlichen Landtages, und zum Begriffe desselben gehört die Verwilligung des Etats. Es wäre ganz naturwidrig, wenn es die Regierung in das Belieben der Stände stellen würde, vielleicht schon nach sechs Mo— naten oder gar sechs Wochen wieder einen Landtag zu halten, um aufs neue einen weiteren Brocken Steuern verwilligen zu können. Eben so spricht die Doktrine für die bestimmte, ordentliche Fest setzung des Etats; selbst in Frankreich, wo doch schon wunderlich“ Dinge vorgekommen sind, ist es noch Niemanden eingefallen, auf sechs Monate die Steuern zu verwilligen. Ausnahmen findet mar nur in entgegengesetzter Richtung, wie in Bayern, wo der Etat auf sechs Jahre festgesetzt wird. Sie haben Verfassung, Praxis Natur der Sache gegen Ihre Ansicht und gegen die Kommisstons Anträge. Vice-Präsident: Es ist von Rö israg gestellt worden: „Wenngleich diese Vr sa numlung nur für die Verfassungs-Revision berufen ist, so will sie gleich zur Berathung des Etats schreiten, jedoch nur, nachdem nisterium zuvor eine bestimmte Erklärung gegeben hal es nach den Beschlüssen, welche diese Versammlung i Kapitel der Verfassungs- Urkunde gefaßt noch für möglich halte.“ Römer: T nern hat von der üblen Erbschaft, 1849, gesprochen; ich meine aber, war, so hätte das Ministerium aber, wenn auch auf das Wahlgesetz gegriffen wird, werden die Minister jsorität erhalten. Der Redner spricht des Steuerverweigerungs-Rechtes, ohne welches lismus nur ein Schein⸗Constitutionalismus sein Präsident: Es ist so eben von den Abgeordi Schweickhardt, Mohl, Winter . übergeben worden: „Der es sich von Anklagen handle, 1848 zurückgreifen. Wenn der der der La Versammlung Angriffe gemacht hab so sei es Pflicht der sung zu wahren habe, gegen solche . ste Antrag der Kommission, sammlung beschränken“, N angenommen, unter Verwerfung einiger besserungs-Anträge S. Schott und Ammermüller. Der zweite Hauptantrag Kommission, von den Worten: die Landes- Versammlung gegenüber“ bis „Erklärung geb Antrag, mit welchem sich erstatter, Stockmaier, vereinigen könnte, Regierung heute ausgesprochen, durch Uebergang ordnung beseitigt. Schnitz er's Antrag, auf die Etats— ; nicht einzugehen, bis die Regierung und diese Versammlung sich über die Hauptpunkte der Verfassungs-Revision geeinigt haben w den, wird mit 41 gegen 16 Stimmen, und Römer's Antrag, die Regierung zu einer k estimmten Erklärung aufzufordern, ob sie eine Verständigung für möglich halte, wird mit 34 gegen 23 Stimmen abgelehnt. Der letzte Antrag der Mehrheit der Kommission: „T Landes⸗-Versammlung wolle gegenüber von diesem Ansinnen“ bis „Regierung in Kenntniß zu setzen“, wird mit 30 gegen 27 Stimmen abgelehnt. Mimhin liegt hierüber kein Beschluß vor. Mohl: Meine Herren! So eben veibreitet sich in diesem Saale das Gerücht, daß, nachdem diesen Vormittag die Verfassungs-Kom— mission Ihnen angezeigt hat, sie werde in der Versammlung den Antrag auf Anklage eines Ministers stellen, nunmehr, und zwar heute noch, eine Vertagung eintreten soll. In diesem Falle erlaube ich mir, sämmtliche Mitglieder dieser Versammlung zu bitten, daß sie Stuttgart nicht verlassen, bis sich zeigen wird, abn. t den der Ausschuß nach §. 188 der Verfassungs-Urkunde zu thun verpflichtet ist, von Erfolg ist; denn der §. 188, ö „In dieser Hinsicht liegt dem Ausschusse ob, die ihm nach ber Ver sassung zur Erhaltung derselben zustehenden Mittel in Anwendung zu brin gen und' hiervon bei wichtigen Angelegenheiten die in, dem Königreiche wohnenden Stände - Mitglieder iu Kennutniß zu setzen, in den geeigneten Fällen bei dele— höchsten Staatsbe hörde Vorstellungen, Verwahrungen . . hi, , , . und nach Erforderniß der Umstände, . m es sich von der Anklage der Minister handelt, um Einberufung einer außer= ordenllichen Stände⸗-Versammlung zu bitten, welche in letzterem Falle nie verweigert werden wird, wenn der Grund der Anklage und die Dringlichkeit derselben gehörig, nachgewiesen .. Präsident: Es ist ein Königliches Nestript eingekommen, wonach vie Landes-Versammlung vom Aten bis 2bsten d. M, vertagt wird, um der Finanz-Kommission Zeit zu geben, die mit dem Finanz⸗ Etat in Verbindung stehenden Gesetz⸗ Entwürfe und sonstigen Finanz⸗ Vorlagen zu begutachten. Es versteht sich von selbst, fügt der Vice⸗ Präsident bei, daß außer der Finanz-Kommission, die hier genannt
und Dessaller f Minister des Innern hat könne die Regierung auf Minister glaub ö
2M os Eandes en
sso wolle
auf Fetzer's
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ist, auch die Verfassungs⸗-Kommission zurückbleibt; denn welche Kom⸗ missionen zu verblelben haben, darüber hat die Versamm lung zu entscheiden. Meine Herren! Diese Vertagung unter⸗
unsere Thätigkeit zwar nicht unerwartet, aber doch ge— wiß unerwünscht; denn nach zehnwöchentlicher Thätigkeit, bei der sich wenigstens die Versammlung keinen Vorwurf zu machen hat, kommen wir ohne Resultat und, was fast noch mehr ist, ohne Hoffnung nach Hause. Was uns auch getrennt haben mag, Eines dient uns zur großen Beruhigung: daß wir, nachdem wir auf dem Standpunkte angelangt sind, auf dem wir stehen, nur noch zu er⸗ halten, nur noch die errungenen Rechte festzuhalten haben, und, meine Herren, ich weiß es auch von meinem kleineren Vaterlande, daß es fest und entschieden ist, wo es gilt, errungene Rechte festzu⸗ jalten; es gilt zur Ehre und Würde einer Versammlung und eines Volksstammes, an dem einmal errungenen Rechte festzuhalten! Ich bin überzeugt, was sich auch in der Zwischenzeit ereignen mag, der gleiche Sinn wird uns vereinigen, wenn wir wieder zusammentreten; denn ich
f Recht muß nicht nur Recht bleiben, sondern muß
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ten Glaubens:
11
Die Ve vertagt; es heißt ausdrücklich: „vom 4. Juni an.“ -Präsident: Um dem
zu geben, nehme ich die Sitzung für dies Fetzer: Zu Anfang der heutigen Sitzung der Verfaͤssungs-Kommission Minister des Auswärtigen i ag Daß die Entscheidung über diesen Antrag oder
; . Einleitung des
Tribune. Vice
Prozesses gegen den betreffenden Departements-C höchst dringlicher Gegenstand sei, versteht von selbst; . ird unterhandelt ül Einsetzung illegalen Centralgewalt, als die letzte Ick ist dies Grund genug, klären und die uns gegebene i, um zu einer Entscheidung darüber er Ausschuß erst beauftragt werden, um dereinberufung dieser Versammlung bei der so wissen wir nicht, ob dieses Ministerium Minister des Aeußern angekündigten Anklage te, die Vertagung der Versammlung auszusp Muth haben wird, die Versammlung gegen
einzuberufen. Ich
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. ber die ersetzung des Ministers y n garwèé 1 in 9 F(agestan“ non ; ; Auswartigen in Anklagestand einen
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mmen. Hierauf stellt Höl; den dringlichen daß die Verfassungskommission, welche ebenfalls hier bleiben soll, beauftragt werde, ihre Arbeiten so fortzusetzen, daß bei dem Wiederzusammentritt dieser Versammlung ein vollständig revidirter Berfassungsentwurf zur Berathung vorbereitet sei. Römer: Dies versteht sich nach den früheren Beschlüssen ganz von selbst. Die Versammlung hat einmal beschlossen. von ihrer Initiative Gebrauch zu machen, und es versteht sich nun von selbst, daß die Verfassungs⸗ Kommission ihre Arbeit so beschleunige, daß sie uns, wenn wit je bereits einen fertigen En f Der Antrag ist also gar nicht nöthig; ich trage daher auf Uebergang zur Tagesordnung an. Die Versammlung erklärt jedoch mit 38 gegen 18 Stimmen den Antrag für dringlich und beschließt die vorgeschlagene Auflage an die Verfassungs Kommission. M. Mohl verlas nun die Begründung der in der heutigen Morgen -⸗-Sitzung gestellten Anträge der Verfassungs Kommission auf eine Anklage des Chefs des Ministe⸗ riums der auswärtigen Angelegenheiten vor dem Staatsgerichts hofe u. s. w. Dann verliest Probst als Korreferent den Entwurf
wieder zusammenkommen, twurf vorlegen kann.
der hiesigen, so wie der schwarzburg-rudolstädtischen und sonders⸗ hausenschen Regierung, zur Berathung eines gemeinschaftlichen Po⸗
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der Anklage-Akte. Die Anklage wird darauf gegründet, daß der Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten bei dem Beitritt zum Interim und bei der münchener Uebereinkunft definitiv abgeschlossen habe, ohne die Zustimmung der Landes-Vertretung vorzubehalten. Dadurch werde die Landes⸗Gesetzgebung wirklich verletzt, wie denn die Bundes-Centralkommission daraus habe Ver anlassung nehmen können, in die Angelegenheiten Württembergs bei dem Postvertrag mit dem Fürsten Taxis sich einzumischen. (Die beiden Aktenstücke sind so umfangreich, daß das Verlesen derselben über anderthalb Stunden erforderte., Mohl f gründung des Antrags noch einmal das Wort. „heute schon das viertemal, daß Ihre deutsche Frage Bericht erstattet. Wir haben he Anträge vorläufig angekündigt und hätten be
nächsten Donnerstag auf die Tagesordnung zu
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allseitige, ins Detail gehende Prüfung derselben vo: aber da kommt plötzlich das Ministerium an demselben Tage, wo wir die Anträge anlündi Lage der Dinge will das Ministerium die gleiche welche es bisher befolgt hat, d Politik des Temporisirens, die Politik des Zeitgewinnens uns entgegentreten, welche im entgegentreten will. Es ist ke z der Verfassung n Versammlung das Mit alten hat, den h der Anklage Stand zu he ticht wieder einberufen; wir t, welchen der Ausschuß würden darob mehrer
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rathung zu nehmen sei. Hierzu sind drei Viertheile
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ing, gestützt 1838 de — die Königliche Staats-Regierung um brrusung einer außerordentlichen Versammlung zum Zweck nd
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die Könje Re gierung abgehen
Gessen,. Kassel, 6. Juni. (K. 3.) (** 5 ß6ßer2zi ö. . 55. 8 162 I ö . 81 21419 3 XJ 2 Hroßherzog von Hessen und bei Rhein sind heute mit Gefolge nac
Varmstadt abgereist
Hessen und bei Rhein. Gießen, 5. Juni. (Fr. J.) Unsere Universität hat einen großen Verlust erlitten. Gestern den Iten l. M. starb der erst vor kurzem von Freiburg hierher beru⸗ fene ordentliche Professor der Rechte, Dr. Karl Otto von Madai.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 5. Juni. (D. A. 3.) Seit einigen Tagen findet hier eine Konferenz von Kommissarien
lizei⸗Strafgesetzbuchs statt.
Sach sen⸗Koburg⸗Gotha,. Goth a, 2. Juni. (O. P. A. 3.) Die Vorlage der Staatsregierung über die organische Vereinigung
der beiden Herzogthümer Gotha und Koburg ist gestern der hiesigen
Abgeordneten⸗Versammlung mitgetheilt worden. Sie setzt fest, daß das Herzogthum Koburg-Gotha ein Bestandtheil des deusschen Bun— desstaates und als solcher den Bestimmungen der allgemeinen deut— schen Verfassung unterworfen sei. Die Vorlage, bas f gothaische Staatsgrundgesetz, bestimmt, daß ᷣ
zu wählende Abgeordnete, 21 für Gotha
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Zahlenverhältnisse für den
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verträge, Veräußerungen einzelner Gebietstheile, Abär Staatsgrundgesetzes u. s. w. nicht 3, sondern * der
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n. ublik vermeiden, wenn man Folgendes ist der Wortlaut des „Der Präsident der Republik de für Erhöhung das Kap. Supplementar Kredit 2400, 000 januar 1850 angefa
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Dem 5inganzminister wird
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Nußland und Polen Kuryer Warszawski melde e Begleitung des Großfürsten Juni auf der Rückreise nach St. Petersburg in Suwalki eingetroffen sei, dort den zu seiner Begrüßung daselbst angelangten preußischen General Grafen Dohna, den Commandeur des ersten russischen Armee⸗ Corps, Kavallerle-General Sievers und den Civil-Gouverneur von
Augustovo empfangen, dann eine Musterung über die im Lager bei Suwalki zusammengezogenen Truppen abgehalten und am folgen den Tage die Reise fortgesetzt habe. Der Großfürst Thronfolger war schon am 2ten Abends nach Kauen vorausgereist. Dasselbe Blatt zeigt an, daß eine Kafferliche Verordnung hinsichtlich des Verfahrens gegen diejenigen Unterthanen aus dem
2e. Funn.
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