es doch geradezu der geistigen Würde der Menschheit widerspre⸗ chen, wenn man die Ansicht jenes Einen nicht höher achten wollte, als die Ansicht der übrigen 20. Wir aber kommen auf unseren wiederholt schon ausgesprochenen Satz zurück, daß das allgemeine Wahlrecht der ärgste Feind des constitutionellen Prinzips ist, daß eine offene und ehrliche Durchführung des letzteren, eine parlamen⸗ tarische Regierung, ja nur irgend eine Befestigung staatlicher Ordnung, völlig unvereinbar sind mit dem allgemeinen Wahl⸗ rechte, wie es bei uns besteht. Wer das hier will, muß auf das Andere verzichten.“
Leipzig, 5. Juni. (D. A. Ztg.) Es ließ sich erwarten, daß die von der Staatsregierung verfügte Wiedereinberufung der früheren, auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1831 gewaͤhlten Standekammern, so wie die gleichzeitig wegen der Presse und des Vereins- und Versammlungsrechts erlassenen Verordnungen an un— seren Stadtverordneten nicht spurlos vorübergehen würden. In der heutigen öffentlichen Sitzung derselben erbat sich Buchhändler Heinrich Brockhaus vor dem Uebergange zur Tagesordnung das Wort, um einen hierauf bezüglichen Antrag einzubringen. Er er⸗ klärte, daß er von seinem Standpunkte aus das im Jahre 1848 verein- barte Wahlgesetz eben so wenig, als die durch die neuen Verordnungen so wesentlich modifizirten Gesetze über die Presse und das Vereins- und Ver⸗ sammlungsrecht für zweckmäßig habe erachten können, daß er viel—⸗ mehr die Nachtheile, welche sie dem Lande gebracht, nicht verkenne. Gleichwohl müsse er die Art und Weise, in welcher das Gesammt Ministerium gegenwärtig jene Gesetze beseitigt habe, offen als eine Verfassungs⸗Verletzung bezeichnen und er erachte es für Pflicht des Stadtverordneten⸗-Kollegiums, einen solchen Akt bei dessen unend— licher Wichtigkeit für den Rechtszustand und das Rechtsgefühl im Lande nicht mit Stillschweigen vorübergehen zu lassen. Es scheine ihm angemessen, daß das Kollegium seine Ansichten gegen den Stadtrath auf dem durch die Staͤdteordnung vorgezeichnẽten Wege ausspreche, und er beantrage daher, folgende Eingabe an den Rakh zu richten:
An den Stadtrath zu Leipzig. Wir halten uns verpflichtet,
in einer das Interesse unserer Stadt wie des ganzen Landes auf das nächste und unmittelbarste berührenden Angelegenheit dem ge— ehrten Stadtrathe folgende Mittheilung zugehen zu lassen. Durch eine Bekanntmachung des Königl. Gesammtministeriums vom 3. Juni d. J werden die Kammern des Königreichs nach dem Ge— setzt vom Jahre 1831 einberufen und es liegt darin eine einseitige Aufhebung der beiden Gesetze vom 15. November 1848 wegen eink⸗ ger Abänderungen der Verfassungsurkunde und des provisorischen Wahlgesetzes, während nach §. 88 der Verfassungsurkunde einseitige Abänderungen der Verfassung und des Wahlgesetzes auch in Fällen dringender Noth unzulässig sind. Die Königl. Staatsminister er— klären zwar in einer Ansprache an das Volk diesen Schritt für einen völlig gesetzlichen und verfassungsmäßigen; wir aber vermögen nach der völlig unzweideutigen und bestimmten Vorschrift des Gesetzes darin nichts als eine Verletzung der Verfassung zu erkennen. Und in dieser Vernichtung unseres Rechtszustandes erblicken wir eine große Gefahr, so groß, so unmittelbar für das Ganze wie für die einzelne Ortsgemeinde, daß wir hier zu schweigen für eine Ver— kennung unserer Pflicht halten müßten. Das Grundgesetz des Lan⸗ des, einmal verletzt von den verantwortlichen Räthen der Krone, wird nicht mehr als die unantastbare Schutzmauer für Gesetz und Ordnung gelten; das Rechtsgefühl des Landes, so im Innersten erschüttert von den verantwortlichen Räthen der Krone, wird in der Regierung nicht mehr vertrauensvoll die Hüterin und Schützerin des Rechts und Gesetzes anerkennen. Die Folgen, die mit unaus— bleiblicher Nothwendigkeit aus dieser Maßregel hervorgehen müssen, können nimmermehr zum Heile des Landes dienen, denn der Grund- pfeiler eines geordneten Staatslebens ist dadurch zerstört. Aus dem Boden der Ungesetzlichkeit können nie die Früchte der Gesetz⸗ lichkeit erwachsen, und die Gewalt, die jetzt über das Recht siegt, wird dem Lande nimmer die Segnungen des Friedens bringen.
Angesichts der Verwirrung und Zerrüttung, der großen Ge—
fahren, die für das Land wie für unfere Stadtgemeinde aus sol— cher Vernichtung des Rechtszustandes hervorgehen müssen, sind wir der Verpflichtung unvergessen, welche das Gesetz uns, als den Ver— tretern Leipzigs, auferlegt. Wenn §. 1156 der Städteordnung den Stadtverordneten die Verpflichtung auferlegt, „dem Stadtrathe auch unaufgefordert Vorschläge zum Besten des städtischen Gemeinwesens, so wie darauf sich beziehende Wahrnehmungen und Beschwerden zu eröffnen“, so würden wir dieser vom Gesetz uns auferlegten Pflicht zuwider handeln, wollten wir dem tiefverletzten Rechtsgefühle Schweigen auferlegen, wollten wir unterlassen, dem Stadtrathe ge— genüber es auszusprechen, daß wir in dieser offenen Verletzung der Verfassungsurkunde eine unhellvolle Maßregel erkennen, die unserem städtischen Gemeinwesen eben so wie dem ganzen Lande die größten Gefahren und Nachtheile bereiten muß.
Die gewissenhafte Wahrnehmung der städtischen Interesse, die das Gesetz uns zur Aufgabe macht, verpflichtet uns, dem Stadt— rathe diese unsere Ansicht offen darzulegen, demselben überlassend, diese unsere Ansicht auf geeignetem Wege zur Aufklärung über die Stimmung im Lande zur Kenntniß der Königlichen Reglerungsbe— hörde zu bringen. Mit größter Hochachtung ꝛc. Leipzig, 5. Juni 1850.
Der vorstehende Antrag wurde lebhaft unterstützt und alsbald in Berathung genommen. Die Stadtverordneten Kaufmann Olea⸗— rius, Handlungs- Deputirter Wünning und Kramermeister Poppe erklärten sich indeß entschieden dagegen. Sie bezweifelten einestheils die Zweckmäßigkeit des Antrags an sich, anderentheils die Kompetenz des Kollegiums, die sie in dem angezogenen Paragraphen der Städte⸗ Ordnung nicht begründet fanden. Kramermeister Poppe wünschte wenigstens, vor definitiver Beschlußfassung die angeregte Frage durch eine Deputation erwogen und geprüft zu sehen und stellte einen besonderen Antrag hierauf, der auch, da sich der Antrag⸗ steller Brockhaus damit einverstanden erklärte, vom Kollegtum mit überwiegender Stimmenmehrheit angenommen wurde. In Folge dessen wird die Angelegenheit der Begutachtung der Deputation zu den lokalstatutarischen Angelegenheiten unterliegen.
Baden. zur.)
. G. Holstein. Flensburg, 4. Juni. Eine
31. Mai i e. . heute versendete ,, der . waltung ist durch das am 14. Mai von Prälaten und Ritterschaft zu Kiel beschlossene Statut nebst Anhang, wodurch die adlichen Klöster und Güter beider Herzogthümer in Beziehung auf die von der Statthalterschaft
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unterm 19. April d. J. ausgeschriebene Zwangsanleihe und Kriegs⸗ steuer als eine Gesammt⸗Kommune organisirt sind, hervorgerufen worden. „Die Landes⸗Verwaltung“, so lautet der dispositive Theil der Bekanntmachung, „ sindet sich hierdurch veranlaßt, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß, da die in dem obigen Statut nebst An⸗ hang in Bezug genommenen Veränderungen der Statthalterschaft in Kiel, gleich wie jede andere von derselben während der Dauer des Waffenstillstands erlassene Verfügung, für das ganze Herzog⸗ thum Schleswig keine Gültigkeit haben, auch Beschlüsse und Ver⸗ anstaltungen, welche auf die Anwendung dieser Verordnungen in irgend einem Theile des Herzogthums gerichtet sind, der zu ihrer gesetzlichen Gül⸗ keit erforderlichen Autorisation entbehren. Wie demnach im Allge⸗ meinen Anleihen, welche nach Maßgabe der erwähnten Verordnun— gen im Namen von Kommunen des Herzogthums Schleswig kon— trahirt werden, und die desfalls ausgestellten Schuldverschreibungen für die Kommunen den bestehenden Bestimmungen zufolge nicht ver— bindend sind und die Darleiher sich dieserwegen nur an diejenigen halten können, mit denen sie kontrahirt haben, so ist auch das er⸗ wähnte Statut nebst Anhang, wodurch die adlichen Klöster und Güter in Beziehung auf die fragliche Zwangsanleihe und Kriegs— steuer als eine Gesammt-Kommune organisirk sind, für das adliche St. Johanniskloster vor Schleswig und die im Herzogthum Schles— wig belegenen adlichen Güter ohne rechtliche Bedeutung und ver— bindende Kraft. Wonach ein Jeder sich zu achten.“
Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 29. Mai. Die Neustrelitzsche Zeitung theilt folgende Erklärung der mecklen⸗ burg⸗strelitzschen Regierung mit: „Mecklenburg⸗Strelitz glaubt die vorbehaltene Erklärung nunmehr ohne Bedingung und ohne Vor⸗ behalt abgeben zu müssen: Es hat sich bereits gegen die erfurter Beschlüsse über eine Reihe von Reichs- und Unions⸗Verfassungs⸗ Paragraphen, mit deren Erörterung das Geschäft begonnen wurde, ausgesprochen, weil es einestheils dafür hält, daß man Verbesserun— gen nur annehmen kann, wenn man zugleich dasjenige, was dadurch verbessert wird, annimmt, und weil anderentheils nach vollster Ueber zeugung der diesseitigen Regierung der vorliegende Reichs- und Unions— Verfassungs-Entwurf unter den gegenwärtigen Umständen weder in rechtlicher, noch in pelitischer Hinsicht die Grundlage einer gedeihlichen Entwickelung der allgemein deutschen Verfassungsver— hältnisse sein kann. Das Bündniß vom 26. Mai 1849 erkennt nicht blos den deutschen Bund und die Bundesakte vom 8. Juni 1815 als gültig fortbestehend an, sondern es bezweckt auch mit kla— ren Worten, der Gefährdung der vom deutschen Bunde gewährten inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands entgegenzutreten, und behält sämmtlichen Gliedern des deutschen Bundes, also auch den dem Bündnisse beitretenden, alle aus dem deutschen Bunde hervor— gehenden Rechte und die diesen Rechten entsprechenden Verpflich— tungen ausdrücklich vor. Das Verfassungswerk, auf welches das Bündniß vom 26. Mai 1849 mitgerichtet ist, wurde daher diesseits von Anfang an nur als ein solches betrach— tet, welches die deutschen Verfassungs-Verhältnisse zur Be— förderung der deutschen Einigung, nicht aber zur Spaltung Deutsch— lands ordnen sollte, und welches daher unter allen Umständen einen allgemein deutschen Charakter behalten mußte. Nachdem dieser all⸗ gemein deutsche Einigungs-Charakter mehr und mehr zurückgetreten und dagegen das Bündniß vom 26. Mai 1849 zu einer Ursache ernster Besorgnisse in Bezug auf den Frieden Deutschlands gewor= den, hat zwar Mecklenburg-Strelitz Inhalts der Verhandlungen des Verwaltungsraths den Ansichten, welche das Bündniß leiteten, sich so lange untergeordnet, als diese die Möglichkeit einer Zurück führung des Verfassungswerkes auf die Hallfeitig anerkannten Grundlagen des deutschen Bundesrechtes offen ließen; endlich aber, als durch die Additional „Akte das deutsche Reich in eine engere Union verwandelt werden sollte, hat Mecklenburg-Strelitz gegen diese Additional⸗Akte, welche seiner Ueberzeugung nach des ausdrücklichen Konsenses aller verbündeten Regierungen bedurft hätte, um zu einer Vorlage an den Reihstag gemacht werden zu können, offen und bestimmt sich erklärt. Eine rechtliche Verbindlichkeit über die jetzt ablaufende Dauer des Bündnisses vom 26. Mai 1849 hin— aus und eine Verpflichtung zur Publication der erfurter Verfussung, wobei überdies auch eine Rücksicht auf die Landesvertretung zu neh— men wäre, findet daher nach der Ueberzeugung der diesseitigen Re⸗ gierung nicht statt, und sie würde 'ses nicht für nö⸗ thig gehalten haben, dies zu erwähnen, wenn nicht auch in dem gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen der Rechtspunkt unbestimmt geblieben und sogar eine entgegen— gesetzte Ansicht ausgesprochen wäre. Unter solchen Umständen und da jedes Eingehen auf das neue interimistische Bündniß, so wie es proponirt ist, die demnächstige Annahme der erfurter Reichs ⸗ und Unions⸗-Verfassung zur Bedingung macht, hält Mecklenburg-Strelitz es für cine Pflicht gegen das deutsche Vaterland, sich an der Her— beiführung eines Zustandes in Deutschland nicht zu betheiligen, der nach diesseitigem Dafürhalten mit dem deutschen Bundesrechte nicht in Einklang zu bringen ist, und der Preußen die ihm gebührende Stellung nicht auf einer haltbaren Grundlage gewährt. Es erkennt das Heil des gesammten deutschen Vaterlandes, und der kleineren deutschen Staaten insbesondere, vor Allem im Festhalten der Grundlage des Rechts, so wie darin, daß die Möglichkeit eines dauernden Einverständnisses zwischen Oesterreich und Preußen in der Leitung der gemeinsamen deutschen Angelegenheiten erhalten bleibe. Diese Möglichkeit aber würde, wenn nicht ausgeschlossen, doch sehr erschwert werden durch jeden Vorvertrag der unterm 26. Mai 1849 verbündeten Regie⸗ rungen in Bezug auf den von Oesterreich eingeleiteten Versuch, die deutschen Verfassungs-Verhältnisse auf der allseitig anerkannten Grundlage des deutschen Bundesrechts und in Uebereinstimmung mit den europäischen Verträgen zu regeneriren. Mecklenburg-Stre= litz hält es für eine Pflicht aller deutschen Regierungen, solchen Versuch mit möglichstem Eifer zu fördern, und glaubt daher, wenn auch entfernt davon, seinen politischen Einfluß zu überschätzen, auf die ihm dabei gebührende Mitwirkung nicht verzichten zu dürfen. Es giebt wenige Staaten in Deutschland, welche durch ihre geographische Lage, so wie durch sonstige Verhältnisse und Interessen, zu einem dauernden Anlehnen an Preußen, das außer— dem schwere Gefahren von Deutschland mit kräftiger Hand abge⸗ wandt und auf dessen Dankbarkeit gerechten Anspruch hat, mehr Ver⸗ anlassung haben, als Mecklenburg-Strelitz, welches dies auch stets im Auge gehabt; um so mehr sieht es sich zu seinem tiefsten Be—⸗ dauern durch eine entgegenstehende Rechtsüberzeugung in Betreff der deutschen Bundes Verträge verhindert, Preußen auf dem in Ansehung des Unionswerkes betretenen Wege für jetzt weiter zu folgen, wobei es die Hoffnung festhält, daß die weitere Gestal⸗ tung der deutschen Verfassungs-Verhältnisse ihm die Möglichkeit gewähren werde, jene Rücksichten mit der eigenen vollsten Ueberzeu⸗ gung und mit den aus dieser folgenden Pflichten zu vereinigen. Es versteht sich übrigens, wie Mecklenburg⸗Strelitz bemerkt, von selbst, daß es, obwohl es jede neue Separalverpflichtung in Bezug auf die deutschen Verfassungs⸗Verhältnisse ablehnt, doch aus dem einmal eingegangenen Bündnisse vom 26. Mat 1849 für die noch übrige Zeit seiner Dauer nicht austritt und zur Erfüllung der von
ihm anerkannten Verbindlichkeiten aus demselben nach wie vor be⸗ reit ist. Berlin, den 14. Mai 1850.“
Samburg. Hamburg, 5. Juni. (H. C) In der nächsten Bürgerschaft wird folgender Antrag des Senats, die kon= stituirende Versammlung betreffend, vorkommen: „Wenngleich die Aufgabe der mittelst Rath⸗ und Bürgerschlusses vom 7. Septem- ber 1848 zusammenberufenen konstitutrenden Versammlung durch den Rath- und Bürgerschluß vom 23. Mal d. J., kraft dessen eine neue Verfassung für den hamburgischen Staat beliebt worden, an— derweitig erledigt ist und daraus 'das Aufhören jener Versammlung von selbst folgt, so findet E. E. Rath sich doch, zur Vermeidung jedes etwanigen Zweifels, veranlaßt, bei Erbgef. Bürgerschaft dar⸗= auf anzutragen, es mitzugenehmigen: daß die durch den Rath⸗ und Bürgerschluß vom 7. September 1848 zusammenberufene konstitui= rende Versammlung für aufgelsst erklärt werde, wobei E. E. Rath bemerkt, daß Ehrh. Oberalten und Löbl. Kollegium der Sechziger diesem Antrage vorgängig beigetreten sind.“
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Ausland. Oesterreich. Zara, 28. Mai. (Lloyd.) In Travnik werden 18,000 Mann türkische Truppen aus Rumelien erwartet. Ein stark verbreitetes Gerücht will wissen, der Tod des bosnischen Wesirs Tahir Pascha sei durch Vergiftung erfolgt; als Thäter werden Fasli Pascha Serifovich und Mustai Pascha Babich bezeichnet.
Venedig, 28. Mai. (Lloyd.) Der hiesige Vertrauensmann, Herr Reali, ist bereits zurückgekehrt, während die übrigen noch in Wien verweilen. ö ,
Venedig hat zwei Millionen Lire zu der Anleihe gezeichnet.
Frankreich. Gesetz gebende Versammlung. Sitzung vom 4. Juni. Den Vorsitz führt Dupin. Mit 439 gegen 102 Stimmen wird ohne Debatte dem Budget der Ehrenlegion für 1848 ein Supplementar-Kredit von 16,584 Fr. S5 C. für unvorherge— sehene Ausgaben bewilligt. Hierauf folgt die Wahl dreier Quä— storen der National-Persammlung, welche um 3 Uhr endigt. An die Tagesordnung kömmt die Fortsetzung der Debatte uber das Stempelgesetz. Man war gestern bei Art. 12 stehen geblieben. E. Leroux erstattete Bericht über das inzwischen von der Kommisston geprüfte Amendement Renoard's, welches folgenden Art. 12 vor— schlägt: „Eine Frist von 3 (2) Monaten nach Bekanntmachung gegenwärtigen Gesetzes ist gestattet, um alle stempelpflichtigen Effek⸗ ten außerordentlich ohne Strafe stempeln zu lassen. Nur die frü— here Gebühr ist zu entrichten. Den Vorschuß giebt der Inhaber vorbehaltlich des Rekurses gegen die Verpflichteten.“ (Der Rest wie im Entwurf.) Die Kommission und die Versammlung verwer⸗ fen das Amendement. Art. 12 der Kemmission wird angenommen. Fould bringt als Repräsentant folgendes Amendement ein: „Art. 13. Vom 1. Juni 1850 angefangen, können Rechnungs⸗Abschlüsse und Börsenschlußzettel von Wechsel-Agenten und Mäklern bei Strafe von 500 Fr. gegen den Kontravenienten nur auf Stempelpapier ausgeführt werden.“ Angenommen. Zu Art. 14 bringt Sau⸗ teyra ein Amendement ein, welches verworfen wird, dagegen wird der Artikel der Kommission angenommen. Art. 15: „Cessionen von Ansprüchen oder Actien-Certifikate sind stempelfrei. Angenommen. Art. 16: „Die Interimsscheine oder Actien⸗-Certifikate werden ei⸗ nem Stammregister entnommen und sowohl Stamm als Ab— schnitt gestempelt. Angenommen. Art. 17: „Uebertragungen und Erneuerungen von solchen Effekten werden mit einem Grakisstem— pel versehen.“ Sauteyra verlangt Weglassung des Artikels. Derselbe wird angenommen. Art. 20: „Eine Frist von 6 Mona ten wird zur Stempelung oder nachträglichen Visirung solcher Ac— tien⸗Certifikate gegeben, welche, den bestehenden Gesttzen zuwider, vor ... ausgestellt sind. Nach Verlauf dieser Frist verfällt der Kontravenient der Strafe des Art. 7.“ Leboeuf will hier einen firen Stempel von 35 Centimen haben, der Bericht⸗ erstatter ist dagegen. Der Finanz mini ster be⸗ kämpft beide zugleich. Er zieht die ursprüngliche Fassung der Regierung vor. Ueber den Gegenstand sprechen noch E. Leroux, Benoist d'Azy, Berryer, Mauguin, Chegaray und Vatismenil. Man verlangt den Schluß. Der Präsident bringt Chegaray's Amende— ment zur Abstimmung, welcher folgenden Anfang für Art. 20 be— antragt: „Es ist eine Frist von 6 Monaten zur Stempelung und Nachvisirung ohne Strafe der Handels- Effekten, und zwar' dem Proportionalstempel zu 5 Cent. für 106 Fr. gemäß, gestat⸗ tet.“ (Rest wie im Entwurfe.) Angenommen. Die Kom⸗ mission beantragt folgenden Zusatz: „Die offizielle Anzeige im Monite ur von der Erfüllung der Stempelpflicht' sst vollkommen gleichgeltend mit der vollzogenen Stempelung für die Eingangs bezeichneten Effekten.“ Art. 21 (neu): „Es soll Art. 17 nicht anwendbar sein auf die in Art. 20 bezeichneten Pa pierc. Sie bleiben einfach den Einregistrirungs-Gebühren unter— worfen.“ Der Präsident giebt Kenntniß von dem Resultate der Quästorenwahl. Gewählt wurden Leflo mit 5I4, Baze 475, Pannat mit 402 Stimmen. Fortsetzung der Stempelgesetz Debatte. Ein Amen? dement Chegaray's wird an die Kommission verwiesen. Art. 22 bis 27 werden, wie in zweiter Lesung, mit kleinen Redactionsänderungen ange⸗ nommen. Art. 32, Staatsrenten. Der Finanz⸗Minister erklärt, die Regierung sei mit der Kommissions-Ansicht über deren Stempelung nicht einverstanden, da eine solche den Staatskredit erschüttern würde. Er bemerkt, daß nach dem diesfälligen Beschlusse in zweiter Lesung fremde Fonds anzogen, franzoöͤsische sanken. Man glaubte dem Staate dadurch ein Einkommen von 1,400,000 Fr. zu sichern. Er widerlegt dies mit Ziffern. Man habe dadurch dem Grundeigen— thum aufhelfen wollen, was durch den Augenschein widerlegt werde. Man hbewirke durch Entfernung der Kapitalien das Gegentheil. Das Budget von 1851 gewähre ihm übrigens schon 26 bis 27 Millionen Erleichterung. Er verweise auf das Beispiel Englands, jetzt, wo der Sozialismus über solche Maßregeln juble. E. Leroux, Be— richterstatter, beharrt beim neuen Kommissions-Antrage, „jeden Franc Rente mit 1 Cent. zu besteuern“ und „Renten au porteur nicht auf länger als 5 Jahre auszustellen.“ Stimmende 628: dafür 302, dagegen 326. Finanz⸗Minister Fould legt einen Gesetz⸗Entwurf zur Erhöhung des Präsidenten- Gehaltes auf drei Millionen vor und liest auf Verlangen die Motivirung. Ein Theil der Linken begehrt heftig die Vorfrage. Der Prästdent will nicht darauf ein- gehen. Die Majorität beschließt Verweisung an die Abtheilungen. Die Sitzung wird aufgehoben.
Frankreich. Paris, 4. Juni. Das Deportations-Gesetz kömmt jetzt in dritter Lesung an die Reihe, ihm folgt das Klub- gesetz. Der Gesetz⸗Entwurf über Vermehrung der Cautionen und Einführung des Stempels hei politischen Journalen und periodischeu Schriften ist bis zur Berichterstattung fertig.
Die Gesellschaft für Elementar- Unterricht hat am verflossenen Sonntage ihre Z35ste Jahres⸗-Versammlung gehalten, Boulay (de la Meurthe), der Vice⸗Präsident der Republik, präsidirte. Er be⸗ merkte unter Anderem, daß man nach der Februar -Revolution und
Angesichts der neuen le, ,, ,,, , sich nach der frühe⸗ ren Regierung sehnen müsse. Zwei silberne Medaillen wurden ver⸗ theilt, eine an Herrn Barrau für seine „Praktische Moral“, die andere für „Unterricht über die heiligen Evangelien zum Schul⸗ gebrauche“ an Fräulein Ferment.
Der Constitutionnel spricht von dem glücklichen Einflusse, welchen das Votum des Wahlgesetzes auf Handel und Industrie geäußert habe. „Gegenwärtig“, fährt dieses Journal fort, „dürfen wir uns aber über die Tragweite der bereits seit Annahme des Wahlgesetzes bewirkten Verbesserung nicht täuschen. Dieses Gesetz und alle noch nothwendigen Ordnungsgesetze können zwar die Ge⸗ genwart sichern, keinesweges aber geben sie das Vertrauen in die Zukunft, ohne welches Operationen auf lange Frist, weitausgehende Unternehmungen, bürgerliche und industrielle Bauten gleich unmög⸗ lich sind. Wenn dies die Meinung der rothen Journale und ihrer Bundesgenossen ist, so oft sie von der Ohnmacht der Regierung und der Majorität sprechen, so haben sie vollkommen Recht. An wem aber liegt die Schuld, als an den Urhebern und Förderern solcher Einrichtungen, welche zur Unterhaltung einer ewigen Unge⸗ wißheit im Lande eigens ausgedacht scheinen? Nehmen wir an, daß wir noch Jahre unter dem Brucke der Unsicherheit blieben, welche die Lebenskraft der nationalen Production zu Grunde richtet, was würde die Folge davon sein? Der Moniteur Industriel giebt uns darüber Auskunft. Unsere Manufakturen werden ihr altes Material aufarbeiten und nicht ersetzen. Sie werden bei den alten Methoden bleiben. Während der Zeit aber schreiten England, die Vtreinigten Staaten, alle konkurrirenden Nationen vorwärts, sie werden ihre Fabriken erneuern, verbessern, vergrößern, sie werden besser und billiger probuziren, so daß wir, von unseren Nebenbuh— lern überflügelt, es vielleicht unmöglich fänden, das verlorene Ter— rain wieder zu gewinnen. Wenn die Feinde der gesellschaftlichen Ordnung sich über diese Lage freuen, nimmt uns dies nicht Wun der. Sie sind konsequent, denn die Noth ist ihre Bundes genossin. Unglaublich aber ist es, daß sie der Regierung eine Ohnmacht auf zubürden wagen, welche doch durch eine nach ihren Doktrinen redigirte Constitution bedingt ist. Was uns anbelangt, wir werden' die Staatsgewalten immer daran erinnern, daß sie über Annahme von unerläßlichen Ordnungsmaßregeln zur Sicherung der Gegenwart die gebieterische Nothwendigkeit nicht aus den Augen lassen dürfen, Mittel zur Herstellung des Vertrauens in die Zukunft zu treffen. Es ist dies eine Frage, welche früher oder später, man mag wollen oder nicht, in Angriff genommen werden muß.“ .
Die Macadamisirung der Boulevards und der Rue St. An— toine hat heute bei der Madeleine und Barriere du Tröne, den beiden Endpukten, begonnen, ohne daß das Volk, wie man ver muthete, der Sache Aufmerksamkeit schenkte.
Der pariser Schneidermeister Fabien hat den bei ihm be— stellten Krönungsmantel des Kaisers Soulouque nach Haiti expedirt. Der Mantel ist von Sammet, mit Gold und Edelsteinen verziert und kostet 50,000 Fr.
Ein Sohn Kossuth's wird in Paris erwartet, um hier seine Studien zu beginnen.
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Bereits findet sich eine seiner Tanten hier. erselbe wird wahrscheinlich das Collége Rollin besuchen.
Auf Montalembert's Rede vom 19. Oktober v. J. in der rö— mischen Frage wird gegenwärtig eine Denkmünze geschlagen.
Der Dix Decembre giebt von heute an auch eine Abend Ausgabe in kleinem Format.
Die Kommission für die londoner Industrie-Ausstellung aller Nationen veröffentlicht heute eine Erklärung, welche Erzeugnisse man dort vertreten wünsche.
Die Patrie macht heute die Regierung darauf aufmerksam, welch großer Uebelstand es sei, daß Blätter, wie Presse, Sidele und dergleichen, so viele Inserate erhielten. Man habe wohl die Voix du Peuple und Démocratie pacifique beseitigt, die République gehe an ihrer Bedeutungslosigkeit zu Grunde, aber die Ausrottung der anarchischen Journale erfordere, daß dieselben keine Inserate mehr erhielten. Eisenbahn⸗Gesellschaften, Notare, Ge schworene und Privatpersonen möchten nur den Journalen der Ord⸗ nung Annoncen zukommen lassen. ,
Drouyn de Lhuys soll, einem hiesigen Blatte zufolge, eine Gratulation als Nachfolger Lahitte's positiv angenommen haben.
Der Montagnard Lourion hat wegen Annahme des Wahlge— setzes seine Demission gegeben. Nach der Gazette de France wollen ihm noch zwanzig seiner Kollegen folgen.
Zwei unter der Monarchie politisch Verurtheilte, welche nach ber Februar⸗Revolution kleine Pensionen erhielten, bekamen, als sie gestern im Ministerium des Innern den fälligen Betrag in Empfang nehmen wollten, zur Antwort, man habe kein Geld mehr für sie
Heute ist das sFte Husaren-Regiment in Paris eingerückt.
London, Jun,
Großbritanien und Irland. nd Entschädigung für
England soll vom Papste 12,000 Pfd. St. englische Unterthanen verlangen. ; . .
Vor Port au Prince sind drei nordamerikanische Kriegsschiffe wegen Reclamation von 400,000 Dollars erschienen.
Das Oberhaus hat gestern eine vom Bischof von London ein gebrachte Bill, welche den anglikanischen Bischöfen das Recht wah ren sollte, in allen Fragen der Kirchenlehre endgültig zu entscheiden, und wodurch die Befugniß einer Appellation an das Königliche Geheimeraths- Kollegium in solchen Angelegenheiten aufgehoben werden sollte, mit 84 gegen 51 Stimmen verworfen. Die Minister sprachen und stimmten gegen, der Herzog von Cambridge mit den Bischöfen für die Bill.
Den neuesten Nachrichten aus New⸗-Nork vom 22. Mainz folge, war nun wirklich von den Vereinigten Staaten eine Frei schaaren⸗Expedition zur Seer unter Anführung des General Lopez gegen Cuba abgegangen. Die nordamerikanische Regierung hatte Schritte gethan, dieses Unternehmen zu hindern, im Kongreß aber war es in Frage gestellt worden, ob dies staatsklug sei.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Mai. (H. C.) Die Ernennung des Contre⸗-Admirals Gyllengranat zum Ober⸗Befehlshaber des zur Einholung der künftigen Kronprinzessin und ihrer sie begleitenden Familie bestimmten Geschwaders ist jetzt offiziell; zugleich ist Befehl gegeben, die Dampf-Korvetten „Gefle“ und „Thor“ zum 8. Juni einzumustern. Der „Gefle“ nimmt die Prinzessin auf, die über Djurgärden, Ladugardsgärden durch den Bellevuepark nach Haga⸗-Schloß ziehen wird. In der großen Kirche in Stockholm wird die Trauung stattfinden.
Dänemark. Kopenhagen, 4. Juni. (H. C.) Nach Fädrelandet lautet der von der diesseitigen Regierung zurückge⸗ wiesene Vorschlag der Vertrauensmänner: Ein Statthalter für beide Herzogthümer mit besonderen Departements-Chefs für jedes. Ferner räume es eine besondere gesetzgebende Nepräsentation für jedes Herzogthum ein, aber nur nach einem und demselben Wahlgesetz gewählt. Diese Repräsentanten-Kammern sollten gemeinsam mit dem Statthalter das Recht haben, die schon bestehenden Gesetze zu bestätigen oder zu verwerfen und neue aufzunehmen. Hiermit würde neben dem Königreich Dänemark eine Art unabhängiger schleswig⸗ holsteinischer Unlonsstaat mit einem Zweikammersystem gebildet.
Ferner solle der König sich über den zu ernennenden gemeinschaft—⸗ lichen Statthalter erst mit der jetzt bestehenden Statthalterschaft
nicht, dagegen würde man auf C. Plessen eingehen. Zum Schluß Schuld an das Ausland mit Dr.
Bundes⸗Kontingents beschränken, doch müsse es von beiden Herzog⸗
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das Zollgefäll mit Unter den
Leute, wie Karl Moltke, Scheel und Höpfner, wolle man trage von
it 2,870. 000 Dr., Stempel mit Domainen erscheinen die Salinen mit einem Er—= 480, 200 Dr. Bei den Ausgaben erscheint die ; sl . 5, 355,613. 20, jene an wolle man das schleswig- holsteinische Heer wohl auf die Stärke des das Inland mit Dr. 379,981. 12, die Civilliste mit JG00, 066, die
Ministerien mit 11,139, 84. 12, und zwar Aeußeres 433,069, Ju⸗
1,000, 000.
einigen.
thümern unterhalten und ganz Schleswig müßte durch preußische stiz L209,1091. 95, Inneres 1,719,230. 96, Kultus und Unter richt
Truppen besetzt werden.
von Genua zurückerwartet.
zwischen dem Redacteur der Concordia, Herrn Valer
dem Herzogthum einverleibt worden.
Roma enthält die Allocution Sr. Heiligkeit des Papstes, welche er Der heilige Vater erwähnt in derselben zuerst der überstandenen
denselben.
des Königs von Neapel, sowohl rücksichtlich der von diesem Monar⸗ Verfahren rechtfertigen dürfen X 1h 6h 9 .
zweiter
782,526 86, Krieg 4, Ss 7, 805 7, Marine 1,574,844. 58, Finanzen 533,915. 75. Auch die Entschädigungen kommen hier vor mit 178,938. 94 und die Indemnität an die Pforte mit 104,245 59. So schön auch dieses Budget in Theile und Bruchtheile gesondert ist, so findet man doch auch hierüber sich lustig zu machen, und na— mentlich ist es der Umstand, daß das Budget schon halb verbraucht ist, worüber man bei seinem Erscheinen witzelt. Man hat übrigens nicht ermangelt, von der Kammer gleich wieder einen provisorischen
Kredit für 4 Monate zu verlangen.
Die Räubereien nehmen fortwährend zu. Die Regierung wollte die Gendarmerie durch die Gränzwache ersetzen, um die räuberischen Exzesse hintanzuhalten. Im Publikum wurde diese Maßregel übel aufgenommen, weil man zur letzteren Körperschaft kein großes Zu— trauen hat. Wie übrigens die Räuber im Lande, so wirthschaften die Steuereinnehmer in den Kassen. Der Steuereinnehmer in Phiotis ist verschwunden, und hat ein Defizit von einigen 80,000 Br. zu⸗ rückgelassen.
Italien. Turin, 30. Mai. (Lloyd.) Heute, als am Frohnleichnamstage, hielten die piemontesischen Kammern keine öf⸗ fentliche Sitzung. Gestern wurde das Stempelgesetz mit 93 gegen 10 Stimmen angenommen.
Morgen werden der König und die Königin, am Zten der Fürst von Carignano und am 4ten der Herzog und die Herzogin
ikampf hat
Juni. e o, und dem
ö (Lloyd.) Ein blutloser Zw
Deputirten Grafen Martini stattgehabt.
Parma, 1. Juni. (Lloyd.) Die Po⸗Insel Menght ist
Rom, 27. Mai. (Lloyd.) Das heutige Giornale di
in de 20. Mai z he me insistori alte . ⸗ ,, in dem am 20. Mai gehaltenen geheimen Konsistorium gehalten. Türkei. Konstantinopel, 265. Mai. (Wanderer.) Türken sehen die bosnischen Angelegenheiten im rosenfar⸗ Lichte. Omer Pascha's Name allein soll genügt haben, um Schrecken in die Reihen der Insurgenten zu bringen. Die Paschas von Zwornik und Tuzla haben Agenten nach Konstantino⸗ pel geschickt, um zu erwirken, daß sie daselbst erscheinen und ihr Jene Provinz soll nun, gleich den übrigen, dem Tanzimat unterworfen werden. Das sei eine wohl⸗ thätige Einrichtnng, gegen die sich höchstens einige verrottete An⸗ y . , . habe. („In hänger des Feudalsysteniz sträuben können, die man aber nicht an⸗ 1 Reihe wird h . ,, e,, . ö . hört. In der Hauptstadt, herrscht für den Augenblick keinerlei po- . w . . , 1g d i,, ‚ . litische . man müßte denn eine . die , A8 X ! 6. S8 e 06 3, Die Wiedere ez 2 13 si so 89 NT 51 z on 2 ochne 968 hein em päpstlichen Regierung zu bewirken. Von Sr. Majestät dem Kaiser 60 . n,, e , . n, ,. then af über von Ocesterreich heißt es sodann Gleiches Lob und Dankbarkeit 6 ö ö ö. ö se . 6 ⸗ 21 ö. ist ge das bon, Weßerretch heißt es odann; „Gleiches Lob und Dankbal die eigenen Angelegenheiten sich zu machen. zermals ist es de ö. . , 1 , , . schon in einem früheren Ministerrathe e, gl behandelte Stra⸗ AKaisler von Resterreich, dem erlauchten apostölischen König von Vöh senprojekt, dessen nächsten Angriff man bespricht. men, Ungarn u. s. w., erweisen, der durch seine angestammte Fröm . Die türkische Ilolte ö eigentlich eine Abtheilung von 3 Li— migkeit und Ehrfurcht gegen den Stuhl des heiligen Petrus, in nienschiffen 1 Fregatten, Briggs, 2 Korvetten, 1 Goelette und tapferer kräftiger Mitwirkung eifrigst beitrug, um die weltliche Re⸗ 5 Damfern wird sich r en den Befehlen des Kapudan Pascha im gierung dieses apostolischen Stuhles zu vertheidigen und mit seinen Kanale aufstellen und hat theilweise das Arsenal verlassen. siegreichen Truppen vorzugsweise die Provinzen Emilia, Pi Am 23sten war Ministerrath unter dem Vorsitze des Groß⸗ ceno und Umbrien von ungerechter und harter Bedrückung wesirs, der , dann nach in, Kaiserlichen Palaste von Tscherazan befreit und sie wieder unter Unsere gesetzmäßige Regierung und den ab n mit dem Sultan arbeitete. Am 17ten hat die Deputa⸗ heiligen Stuhl stellte. In gleich anerkennender Weise wird sodann tion von Samos dem Minister des Aeußern aufgewartet und ein der spanischen Regierung und deren Theilnahme an der Interven⸗ Aktenstück überreicht, worin vas Bedauern über die letzten Vorfälle tion gedacht und dankbar der indirekten hülfreichen Mitwirkung der ausgesprochen wird. akatholischen Mächte Erwähnung gemacht, welche, wenn auch nicht Graf Stürmer stellte dem Sultan am 23sten d. M. den Le⸗ in ö , s 2 durch , Jö die . gationsrath Herrn von Klezl 1 , ellas ge. Und weltlichen Interessen der römischen Kirche zu schützen gesucht. ter vor. Die in Konstantinopel angesiedelten Oesterreicher haben Die Allocution geht nun auf sämmtliche am römischen Hofe akkre— Tages darauf dem 5 eine Dankadresse überreicht. Auch ver⸗ ditirte Gesandten über, welche vor der Abreise des heiligen Vaters schiedene diplomatische Banketts waren dem Internuntius zu Ehren veranstaltet worden.
. der Rückkehr waren; mit, besenderem Lobe wird der Theil Am 19ten war Konstantinopel von einem großen Unglücke be⸗
Trübsale und der durch göttlichen Schutz veranlaßten Rettung aus Er erkennt es sodann als Pflicht, seinen Dank in dieser ersten nach seiner Rückkehr gesprochenen Allocution den katholischen Schutzmächten auszudrücken, und erwähnt in dieser Beziehung zuerst
chen geübten glänzenden Gastfreundschaft, als auch der Bereitwil ligkeit wegen, mit der er sich behufs der päpstlichen Re— stauration an die Spitze seiner Armee gestellt
dessen Person schützten und ihm treue Begleiter im Exil und auf mahmscder ganzen kathelischen elt, dzs postolischen Eifers der droht. Es brach Feuer im Pulberthurme von Barut-Hänch aus, katholischen Bischöfe in deren heiligem Berufe, der Standhaftigkeit wurde aber noch' zur rechten zeit bemerkt und gelöscht. und Anhänglichkeit der Kardinäle erwähnt und abermals Gott und Gestern hatte Graf Stürmer seine Abschie ds⸗ Audienz beim Sultan, der heiligen Jungfrau der innigste Dank für die Restauration der dem er zugleich das Abberufungsschreiben seines Kabfinets voörlegte— ir en Res ng, k . ö 6 In diesem Schreiben zählt der Kaiser von Oesterreich zuerst alle . artige (h ältnt . ) en che zer — . S 37 D. 7 6 32 16 r ut Y inn n n hin, . , 6 , n, er,, i . i , 3. 26 1 ,, 6) schwächen, ihren Einfluß zu schmälern und, wenn irgend möglich, . 36. , n . eln i n n getan, in it , , den Stuhl des heiligen Petrus zu stürzen bemühr sei. Der , 4 ö. . , Di un ft n, Ir gun lich eit heilige Vater erklärt sich bereit zum unermüdlichen Kampfe 3 . , , n, . , ,,, gegen diese Einflüsse unde fordert eine. Zuhbrer, so, wie ,, . ö die Bischöfe der gesammten katholischen Welt zu gleicher Thätig⸗ laßt sich nicht den ken j daß ö. 66, . . keit auf, welche diese wieder dem ihnen unterstehenden Klerus zuͤr a. Gratisit ation fiir 576 Ges⸗ . ver. Doch i , . esetzten Pflicht machen sollen. Der heilige Vater erwähnt (tue Siatistealtit 3. n n 99 29 ng. a e. dem mo gt nnausgesetzten Pflic en zellige 2 ut wie immer sein, Graf Stürmer hat neuerdings eine Tabacks— dose im Werthe von 40,000 Piastern mit dem einfachen Namens— zug des Sultans erhalten. Man macht die boshafte Glosse, daß in der Dose ein Zettel mit den Worten: „wird im Staats schatz nicht angenommen,“ enthalten war; dies ist offenbar eine Anspie— lung auf die Geschichte mit der früheren Tabacksdose, und wir sind überzeugt, daß Graf Stürmer auch ohne eine solche Erinne— rung das Geschenk des Sultans, der ihn so lieb gewonnen, sorg fältig bewahren werde. Der Graf verläßt heute die Türkei und geht, wie es heißt, mit einer ganz speziellen Mission seines Kabinets betraut, nach Athen. Nachher begiebt er sich nach
hier dankbar und freudig Sr. Majestät des Kaisers von Oester reich und sagt: „Wir haben in Unseren Trübsalen den mächtigsten Trost durch die Erlasse Unseres geliebtesten Sohnes in Christo, Franz Joseph's, Kaisers von Oesterreich 34, empfunden, der in Folge seiner ausgezeichneten Religiösität Unsere Wünsche und Begehren, so wie diejenigen der ehrwürdigen Bischöfe Seines weiten Reiches, zur größten Verherrlichung seines Namens und zur größten Freu digkeit der Guten erfüllte und freudigst und bereitwilligst, in lüiebereinstimmung mit seinen Ministern, der Freiheit der ka— tholischen Kirche in seinen Staaten den so sehr gewünsch ten, Zugang gewährte. Wir danken daher diesem erlauchtesten ztalien, um sich in' Florenz niederzulassen', doch Kaiser und, Fönig für ein so ausgezeichnetes, eines latholischen zuch dann nicht aufhören, seiner Regierung, wenn auch Jürsten volllommen würdiges Thun und freuen uns mit, ihm im bisherigen Eigenschaft, zu dienen. Herrn, so wie wir. hoffen, daß die ser religiöseste Monarch . ,, Nächste Woche tritt der Sultan eine Vergnügungsrei ; Liebe zur kathelischen Kirche sein herrliches Werk fortführen und rem Archipel an; er geht nach Chios, Rhodus und vielle sinen Verdiensten um den Katholizismus die Krone aufsetzen wird.! bis Candia. Smyrna jedoch wird er nicht besuchen, Der heilige Vater bespricht hierauf in schmerzlicher Weise das in fangs davon die Rede war; seine Begleiter sind der Piemont erlassene Siccardische Gesetz und die Verhaftung des Erz Ethem Pascha, sein erster Adjutant Diese soll bischofs Franzoni und bemerkt, daß er durch den Unter -Staats— 1 k Secretair Protest, sowohl gegen das Gesetz, als gegen die Verhaf tung, habe einlegen lassen. Noch wird des besonderen Eifers der Helgier für die gathelische Religion erwähnt, der Wunsch ausge denen die Angelegenheit der türkisch-persischen ) ochen, daß alle Akatholilen in den Schoß der crömisch. kathol wurde. Der englische Gesandte unterstützte die hen Kirche zurückkehren mögen, und Gott um seinen Schutz für vermuthlich weil es im Interesse des londoner Kabine dieselbe gebeten. der russische Einfluß in Persien der türkischen Macht wicht halte. Die Gerüchte von einem Ministerwechsel und einem Zwiespalt im Scho ße des Kabinets sind verstummi. Die Pforte beschäftigt sich gegenwärtig mit der Angelegenheit der in Schumla befindlichen Neapel, 28. Mai. (Lloyd.) Kraft eines Königlichen De— Flüchtlinge, die definitive Entscheidung soll dieser Tage erfolgen, krets werden die Güter aller politisch Geflüchteten fonstszirt wer doch scheint es, daß Oesterreich, trotzdem es die Noten der Pforte den. Uebrigens hat des Königs Gnade in neuester Zeit mehrere angenommen hat, neue Forderungen stellt; es glaubt sich vermuth politische Verurtheilte amnestirt. lich durch die Zusagen des Herrn Mussurus, welche es für bindend hält, hierzu berechtigt. Man versichert, daß die Pforte mit dem Benehmen dieses Gesandten sehr unzufrie den sei und dieses auch seinem Schwiegervater, dem Fürsten von Samos, habe fühlen lassen. Doch glaubt man, daß es schon genug gegen die Wahllisten eingelaufen, und es scheint denn zu nichts Weiterem als zu Vorwürfen kommen werde, denn doch nicht, daß dieser politische Alt so ganz ohne alle Störung ab Sir Stratford Canning pflegt seine Schützlinge energisch zu ver— laufen werde, wie manche Optimisten sich und der Regierung schmei⸗ theidigen. Graf Stürmer forderte, als letzten Akt seiner Wirk⸗ chelten. . samkeit, die Internirung eines Magyaren, der sich unter falschem Das Budget für 1869 ist veröffentlicht. Es weist die Ein! Namen von Schumla nach Kintahia begeben hatte. Die Pforte nahmen mit Drachmen 20,670,285. 41 und die Ausgaben mit Dr. soll dies zugestanden haben, und man ersieht daraus neuerdings 20,304,916. 43 nach. Die Rubrik der direkten Steuern kemmt da daß die Angelegenheit der Internirung noch immer in der Schwebe mit Dr. 8,539,714. 84 vot. Die einträglichste darunter ist die ist und Oesterreich, dem die Liste offen bleibt, die Internirung aller Grund- und Nutznießungssteuer. Sie liefert Dr. 6,548, 000. derer verlangen kann, welche die Proskribirten besuchen. / Die indirekten Steuern sind mit 4265,ů980 angesetzt. Hier figurirt Nach der Ankunft des französischen Dampfers am 22sten d. M.
Reise Tage dauern. . Sir Stratford Canning hatte mehrere
Großwesir und dem Minister der auswärtigen AM
Rom, 29. Mai. (Lloyd.) Den während der letzten Re— volution treugebliebenen Soldaten werden besondere Ehrenzeichen verliehen werden.
Griechenland. Mai. Demission eingereicht.
Die Wahl⸗Agitationen beginnen bereits; auch der Klagen sind
Athen, 28. Balbis hat seine