Der Constitutionnel sagt: „Herr Lourion, Repräsentant des Cher und eines der in die Vorgänge des 13. Juni verwickelten, aber freigesprochenen Mitglieder des Berges, hat gestern seine Demission in die Hände des Prästdenten niedergelegt. Wie man sagt, bezweckt diese Demission einen Protest gegen das neue Wahlgesetz, Dies ist ein Gewissensfall, und wir haben nichts einzuwenden. Wir bezweifeln blos, daß dieses Beispiel viele Nachahmer finden wird. Man weiß, daß das neue Gesetz aus dem Wahlkörper nomadische Bevölkerun⸗ gen und gewisse Kategorien früher gerichtlich bestrafter Per sonen ausscheidet, welche das alte Gesetz zur Abstimmung zuließ. Sich aus Anlaß dieser Ausschließungen seines Mandats begeben, heißt fo viel, als anerkennen, daß man dasselbe ohne die Unterstützung, welche das neue Gesetz abschneidet, gar nicht erlangt haben würde.“ Das Journal des Débats theilt mit, daß Lourion durch ein Schresben an Dupin seine Demission gegeben habe, und setzt in ciner Note hinzu: „Man versichert, daß Lourion's Schreiben eine Protestation gegen das Wahlgesetz enthalte, und daß 20 Re⸗ präsentanten der äußersten Linken aus den nämlichen Gründen ebenfalls ihr Mandat niederlegen wollen. Somit würde dann zwi— schen jetzt und sechs Monaten die neue Wahlart zur Vollziehung kommen.“
Die Ordre äußert, daß von den Feinden der Regierung aller hand erfundene oder verleumderische Angaben über die Beziehungen, welche zwischen Louis Bonaparte und den bedeutendsten Mitgliedern der Majorität aus Anlaß des Wahlgesetzes herrschten, verbreitet würden. Er setzt hinzu, dieselben würden besser thun, die Vorschläge zu veröffentlichen, welche angeblich von gewissen Repräsentanten des Berges, autorisirt oder nicht autorisirt, dem Präsidenten gemacht worden, um ihn zu vermögen, daß er diesem Gesetze seine gesetzliche Gutheißung versage, Vorschläge, welche mit Kälte und Verachtung zurückgewiesen worden seien.
Niederlande. Aus dem Haag, 6. Juni. Vorgestern früh starb hier der Prinz Wilhelm Friedrich Moritz Alexander Heinrich Karl
von
Vell
992
gegen kam, hat auch auf Turin wieder eine sehr günstige Rüchwir⸗ kung geäußert, Savoyens Dynastie war vielleicht nie populairer, als in diefem Augenblicke, wo die piemontesischen Stämme sehen, daß Viktor Emanuel wirklich den Forderungen der Neuzeit Rech⸗ nung tragen will und sein Ministerium redlich und offen auf die⸗ sem Wege mitarbeitet. Die Klerikalen werden matt. Das ist ein gutes Zeichen. Wenn eine solche Partei, welche die Agitation bis zur Tollheit getrieben, das Geständniß ihrer Ohnmacht ablegt, so ist das kein geringes Kompliment für das Volk, auf das es ab— gesehen war. Der LCattolico springt freilich noch seinen Veits⸗ tanz, doch sieht man es ihm an, daß er müde wird, und daß er den Muth verloren, weil seine grotesken Productionen den Janhagel nicht mehr ziehen. Wahrscheinlich wird aber der Prozeß des Erz⸗ bischofs von Sassari diesen Leuten wieder etwas Leben einflößen. Der Kriegs-Minister hat einen Gesetzvorschlag zur Verbesse⸗
rung der Pensionen der Unteroffiziere von der Land-Armee ein— gebracht.
Der König hat aus seiner Schatulle Kirchen in Savoyen angewiesen.
45,000 Fr. für acht
Florenz, 29. Mai. (Statuto.) Der Jahrestag der Schlacht bei Eurtatone ist hier durch ein in der heil. Kreuzkirche abgehaltenes sehr besuchtes Todtenamt für die im Kampfe gefalle nen koscanischen Soldaten feierlich begangen worden. Se. Durch— laucht Fürst Liechtenstein, Kommandant des österreichischen Truppen— Corps, hatte bei dieser Gelegenheit ein an den Kriegsminister ge richtetes und von diesem im nachstehenden Tagesbefehl veröffentlich⸗ tes Schreiben erlassen: „Se. Durchlaucht der Fürst von Liechten— stein ist in Kenntniß gesetzt worden, daß die toscanischen Truphen in der Pfarrkirche einer zur Gedächtnißfeier unserer auf dem Schlacht⸗ felde von Curtatone gefallenen Braven abzuhaltenden Messe bei⸗ wohnen würden; er spricht sich hierüber in einem an den Kriegs minister gerichteten Schreiben in ritterlicher Weise als tapferer Sol dat wie folgt aus: „„Es hätte mir sehr leid gethan, wenn Sie
der Niederlande, zweiter Sohn des Königs, geboren den 15. Sep tember 1843. Die zweite Kammer hat heute deshalb eine Beileids Adresse an Se. Majestät gerichtet.
Dänemark. Kopenhagen, 6. (68. C. Die Reichstags-Mitglieder feierten gestern durch ein Festessen den Jah. restag der Bestätigung der Verfassung durch den König. Sonst fanden in der Hauptstadt keine Festlichkeiten statt.
Italien. Von der italienischen Gränze, 3. Juni.
(Wanderer.) Am Aten sollte der Herzog von Genua mit seiner Gemahlin in Turin eintreffen. Der herzliche Gruß, welcher dem Könige aus allen Schichten der Bevölkerung auf seiner Reise ent⸗
aus Rücksicht für uns es unterlassen hätten, die Todtenfeier für jene Soldaten abzuhalten, die tapfer zu kämpfen und zu sterben wußten. Die toscanischen Truppen sind durch jenen Kampf ihrer Pflicht nachgekommen. Sie gehorchten den Befehlen ihres Mo narchen. Der einzige Vorwurf, den wir ihnen machen können, liegt in dem Umstande, daß sie sich besser schlugen, als wir gewünscht hatten. Wenn ich mir nicht die Freiheit nehme, jener Messe bei⸗ zuwohnen, so geschieht dies, weil ich, so weit es von mir abhängt, jeden Umstand vermieden wissen will, die Empfindlichkeit Jener rege zu machen, welche die Ehre auf den Lippen und nicht im Herzen tragen. Da mir die Gelegenheit zu Theil geworden, die Tapferkeit
unserer Gegner am 29. Mai zu bewundern, so hätte ich es mir zur
Ehre gerechnet, dieser Messe beizuwohnen. Ich bleibe ihr nur des⸗ wegen fern, um nicht den Thoren Gelegenheit zu geben, mir meine Gegenwart zum Vorwurfe zu machen, indem sie das mich zu solchem Akte bewegende echt militairische Gefühl ganz anders auslegen wür⸗ den. Genehmigen Sie am Vorabende des Tages, an welchem mir die Ehre Ihrer Bekanntschaft zu Theil geworden, die Versicherung meiner vollständigsten Hochachtung, die ich für Sie, Herr General, hege. Florenz, 28. Mai 1850. Liechten stein.““ Dieses Schrei ben eines ausgezeichneten Feldherrn, der früher gegen uns kämpfte, muß der toskanischen Armee als ein immerwährender Beleg der von ihr bewiesenen Tapferkeit und der großherzigen Gerechtigkeit gelten, welche wackere Krieger sich gegenseitig erzeigen, und die von Ande ren nicht so bereitwillig geleistet werden dürfte. Florenz, 29. Mai 1850. Der Kriegsminister: de Laugier.“
Königliche Schauspielt.
Montag, 10. Juni. Im Schauspielhause. 8ste Abonnements 7 z —— 5. z 96 . 1 4 8 . . 1 Vorstellung: Die Schachmaschine, Lustspiel in en , nach
Der Kaiser und die Millerin,
Hierauf:
dem Englischen, von Beck. Der ser von F. W. Gubitz.
historisches Lustspiel in 1 Akt, 7 Uhr. . Wegen Unpäßlichkeit der Frau Crelinger Das Glas Wasser, nicht gegeben werden,. Dienstag, 11. Juni. Im Schauspielhause.
Anfang halb kann das Lustspiel
99ste Abonnements
Vorstellung: Donng Digna, Lustspiel in 4 Abth., nag dem c pa. nischen des Don Augustin Moreto, von West. Anfang halt
7 Uhr. Mittwoch, 12. Vorstellung: Der
65ste Abonnements⸗
Im Opernhause. ⸗ nach dem Fran
Juni. Oper in 5 Akten,
Prophet.
zösischen des Eugene Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstal Mussk von Meyerbeer. Ballet vom Königlichen Balletmeister Ho guet. (Herr Ander, vom K. K. Hof⸗-Operntheater zu Wien: Jo
hann von Leyden, als erste Gastrolle; Frl. Johanna Wagner
Fides, als letzte Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
Königsstädtisches Theater. 10. Juni. Ein Prophet, oder:; * Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Lanzen (mit theilweiser Benutzung eines älteren von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen und Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Seiten ansicht des Palastes; im dritten Akte: Explosion- und Einsturz Pavillon, Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche
Newaꝛnc;, sind vom Maschinenmeister und Delorationsmaler Herrn Köhn
e ö ß 23 Leide! Montag, Johannes Leiden
und Freuden. und Gruppirungen Sujets), in 3 Akten,
der
. m
Berlin, 8. Juni. Die Umsätze in Eisenbahn Actien und Fonds haben sich im Laufe dieser Woche noch gesteigert, und die Tourse nahmen einen weiteren mitunter bedeutenden Aufschwung, da unsere Spekulanten mehr Unternehmungslust als und der Privatbesitzer mit den Verkäufen zurüchhielt. diesen Umschwung weniger den sich fortentwickelnden besseren Zu ständen in Frankreich als den beruhigenden Erklärungen i deutschen Angelegenheiten zuzuschreiben, wodurch wegen eines deutschen Krieges, die bereits bedenkliche Weise in verschiedenen Kreisen Welt verbreitet waren, sehr beschwichtigt sten Ausdruck allgemeiner Beruhigung, so
auf eine der wurden.
wie der
d
nicht allein die Steigerung der Course, sondern die Art der Bewe
gung des Geschäfts selbst. Bisher war bei der vorherrschenden
Steigung zur Baisse⸗-Speculation das ganze Geschäft in den Hän
den der Contremine, es gelang derselben, durch billige Offerten auf fixe Lieferung die Eourse zu drücken, und bei der Aengstlichkeit der Spekulanten é la hausse fand sie nur geringen Widerstand; seit einiger Zeit und besonders in den letzten Tagen hat der Unterschied zwischen Kassa⸗
seirher zeigen Wir haben
in den die Besorgnisse höchst kaufmännischen
Verbesse⸗ rung oder gänzlichen Wiederherstellung des Vertrauens, giebt uns
1 6 r d 6.
Cassa⸗ Cours bewilligt wird. zweifeln nicht an den günstigen Einfluß, welchen Geld auf unsere Geld-Institute ausüben wird. anlassung sind worden und in den letzten Tagen von Wie isolirt übrigens die Ansicht für die Gefahr eines steht, beweist die stattgehabte Betheiligung an der neuen
wofür an der Börse über den Emissions-Cours bezahlt wird.
so waren solche in einzelnen Eisenbahn⸗Actien, die in Betracht gün
/ trächtlich. / Hamburger, die von 78 bis 803 pt.
34 bis 39 pCt. gestiegen sind.
Cours und Lieferung nicht nur ganz aufgehört, sondern die vermehrte Speculationslust fürs Steigen der Course hat den Deport in Report verwandelt, so daß auf längere Lieferungen bereits bedeutend über Wir erblicken hierin den ersten An⸗ fang für die Bewegung der bisher müßig gelegenen Kapitalien und der Begehr nach Aus dieser Ver— auch Bank-Antheile besonders speculationswerth ge⸗ M44 bis 96 pCt. gestiegen.
nahme von Friedr. Wilhelm Nordbahn Actien, die von 38* bis 39 tie gen, aber bis 37 Ih wieder gewichen sind, minder umfangreich. — Berlin Anhalter von 877 a S8. bez., Berlin Stettiner 1913 2 1025 . Niederschl. Märkifche 2. 4 S335 „6, Stargard Posen . Dberschk Tirt. A. 1065 2 36, , Halle Thüring; 5a zn d
ö i 570,
Potsdam-⸗Magdeb. 595 2 4 P, Düsseldorf-Elber elbe ee Krakau Oberschl. 67 a 68 h bezahlt. In Bergisch , n, Rheinischen und Steele⸗Vohwin kel ist nur wenig umgegangen. Magdeb, Wittenberge 545 2 56 3 bez., Breslau⸗Schweidn. Freiburger heute
F5ll
Krieges da⸗ 43proz. Anleihe, welche dem Vernehmen nach vollständig gezeichnet ist und
Auf die Umsätze in der abgelaufenen Woche zurückkommend,
stiger Einnahmen für speculationswerth gehalten werden, sehr be— Hierzu gehören Köln-Minden, die von 935 a 96 pCt.,
und Mecklenburger, die von Auch die Course der übrigen Actien 1 f Fremde Fonds behaupteten sich
272 990 gesucht; Kosel Oderberg 57 6 bez. und Geld. zeigte sich wieder viel Begehr
Eisenbahn⸗-Prioritäts⸗ Obligationen vi unt wurden solche zu besseren Coursen gehandelt. Für ein elne Gattungen, als besonders für Stettiner, Köln Minden 48 , Düj seldorfer und Niederschl. III. Serie, fehlten Abgeber zu den notir ten Geldeoursen. . ; . . Preußische Staatsschuldscheine kamen anfangs der Woche größeren Posten als gewöhnlich aus den Provinzen zum Verkauf, wurden jedoch von der Seehandlung gekauft, und deren Cours hat sich nicht wesentlich gedrückt. 5proöz. freiwillige Anleihe gesuchter
in
—
——
—— —
haben sich zwar ansehnlich gebessert, doch war das Geschäft darin mit Aus
Auswärtige Börsen.
Breslau, 8. Juni. Friedrichsd'or 1135 Br. Louisd'or 112 bez. I? bez. Oesterr. Banknoten 85, 86 u. S5 bez. scheine 85 bez. u. Br. 1037 Br. Pos. Pfandbriefe Aproz. Schlesische do. 33 proz. 955 bez., do. Zz proz. M2, Br.
Poln. Pfandbr. alte proz. 963 Gld., Gld., do. Partialloose 2 300 Fl. 126 Gld;, bez, do. Bank⸗-Certif. a 2065 Fl. 177 Br. Schatz⸗Obligationen 2 4 pCt. 793 Br.
Actien: Oberschlesische Litt. A. 1033 u. 102 Br. Breslau Schweldn. Freib. 717 bez. u. Gld— schlesisch Märkische 37 Br., do. Ser. III. 102 Br. (Köln- Mind.) JM Gld. Neisse Brieg 35 Br,.
Staats schuld
Nieder
Wechfel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 141 Gld. Hamburg à vista 150 * Br.
do. 2 M. 1497 Br., 14943 Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 24 Gld. Berlin à vista 1004 Br.
do. do. 2 M. 995 Gld. Met. Hproz. 45, 3,
4 *
Wien, 7. Juni.
kz. A4proz. 723 — 73. 2K proz. 49 495. Anleihe 34: 176 — 175. 39: 1115 — 111. Nordbahn 1973, 3, 3. Gloggnitz . Mail. 78 — 7875. Pesth 4proz. S8 - 88. Bank⸗Actien 1100, 1097.
Silber 118. ] Wechsel⸗Course.
Amsterdam 166 Br.
Augsburg 1195 Br.!
Frankfurt 119 Br.
Hamburg 176 Br.
London 12 bez. u. Br.
Paris 141 Br.
Gold 1253.
8 2 . . In Folge starker Kauf-Ordres war die Börse sehr animirt;
dagegen fremde Devisen zproz. niedriger und offerirt.
Leivzig, S8. Juni Juni. lb. Ceigz. B. ä. 157 Glö Sch ssch⸗ Vaxrische S853 Br. 238 Br. Löbau-Zittau n 88 Gld. ordbahn 397 Gld. Altona Kiel 94 Gld., do. B. 1155 Gid. weer. B. . Glͤ.
Frankfurt a. M., 7. Jun.
Schlesische 927 Br. 24 Br. Krakauer 68 Gld.
Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 955 Gld. Poln. Papiergeld
Seehanblungs-Prämienscheine a 50 Rthlr. 100 Br., do. 3 proz. 90 bez. do. itt. B. 4proz. 99* Gld.
do. neut 4proz. 956 do. a 500 Fl. 8011 Russisch⸗Polnische
z bez., do. Litt. B.
Ost⸗Rhein. Krakau⸗Ober⸗ schlesische 58 bez. u. Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 395 Br.
1. A4ppre3. T2,
Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 107 Leipzig⸗Dresd. E. A. 1205 Br. Chemnitz ⸗Riesa Magdeburg⸗Leipzig 212 Br. Friedrich ⸗Wilhelms⸗ Deß. B. A. X. 142
. ĩ An heutiger Börse herrscht für mehrere Fonds und Aetiengattungen 6 ur w ö.
Preisen
worin verschiedene Verkäufe zu weichenden Friedr.
Darunter hielten sich vorzüglich 3proz. Spanier, Nordbahn und Bexbacher Actien gedrückt. Nach
Veränderung.
Desterr. 5proz. Metall. 79 Br., 79 Gld.
1091 Br., 10685 Gld. Baden Partial⸗Loose a 590 Fl. v. J. 1840 53. Br., 53 Gld., do. 2 35 Fl. v. J. 1845 31 Br., 31 Gld.
745 J. Kurhess. Partial-Loose à 140 Rthlr. pr. Sard. 5proz. Obligationen 86 Br., 85 Gld. Fr. bei Gebr. Bethmann 335 Br., 33 Gld. Loose a 50 Fl. 75 Br., 743 Gld., do. . ( Gld. Württemberg. proz. Oblig. bei Rothschild 73 Br., Gld., 31proz. do. do. 825 Br., S824 Gld. 3234 Br., zZ2 Gid. Poln, 300 Fl. Koose 5srr Fl. Sbligatlonen sh Bre, 0 *. Gld— s80 Br., 80 Gld. Köln- Minden 94 Br., 933 Gld. Wilhelms ⸗Nordbahn 14053 Br, 1407 Gld.
Samburg, 7. Juni. 33 proz. p. C. 87 Br., St. Präm. Obl. 92 Bie F, R. 104 Br, Siegl. Bänische 0 Br. Ard. 11 Br., 113 Gld. 3 proz. 30 Glö. Amerik. Hproz. V. St. 10897 Br. u. Glsd. u. Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeburg⸗Wittenberge Gly. Altona Kiel 93 Br., 92 Gld. Köln -⸗Minden 941 g37 Gld. Friedrich-Wilhelms⸗Nordbahn 395 Br. 36 Br. u. Gld.
, Partial-Loose à 3 Darmstadt Partial
85
Wech sel ⸗Course. Paris 189. St. Petersburg 343. London 13. 85. Amsterdam 35. 75. Frankfurt 883. Wien 178. Breslau 1521. Lÿouisd'or 11.32. Dukat. 1023. Gold al Marco 436. Preußische Thaler 50 *. Das Geschäft in Wechseln war höchst gering. Eisenbahn-AUctien, anfangs flau, schlossen fest Paris, 6. Juni. proz. 58. 65. 5proz. 94. 65. bahn 445, 450. . Nach der Börse. 5Hproz. 94. 70. Gold al marco 16 a 17. Dukat. 11. 70 a 11.75. Wechsel⸗Course. Amsterd. 210. Hamb. 18535. Berlin 3673.
stattfanden. Wilh. der Börse ohne
Bank ⸗Actien 325 Gld.
. , Bm, 967 Spanien 3proz. inländ. 127 Gld., do. 4proz. Ludwigshafen⸗Bexbach Friedrich⸗
S875 Gld. Gld. Br., 30 Hamb. Berl 890 Br. 5st. Br., 55 Br. Mecklenburg
Fonds fest. bel beschränktem Umsatz.
Nord⸗
London 25. 421. Frankf. 210. Wien 2087. Petersb. 3983.
Die Rente eröffnete niedriger, burch Einkäufe stieg sie wieder e 4 2. auf 94. 65. London, 7. Juni. 3proz. Cons. 86, , 34 proz. 97, Int. 574, 565. 4proz. S6, 853. Ard. 175, 1 3 proz. 38, 375. Pass. 4, 35. Russ. Hproz. 109, 10 13proz
ge, Föz. Cons. blieben zu ihren Eröffnungs Preisen unverändert. Eisenbahn-Actien erlitten einen kleinen Rückgang. 2 Uhr. Cons. p. C. 964, a. 3. 97, 963.
U ; , . Eisenbahn-Actien waren fester.
/ Amsterdam, 6. Juni. Sowohl in Holl. als fremden Fonds war die Stimmung heute flau. In Int., Span., Oesterr. und Mex. war der Handel belebt. Holl. Int. 557, 6, 3proz, neue 661, 66. Zpan. Ard. 12 3, 3. Gr. Piecen 133, 12. 3proz. 377. Russen alte 1043. Stiegl. S5z. Desterr. Met. Hproz. 78, 773, 23 proz. 41115. Mexik. 30, 9, Wechsel-Course. Paris 563. Wien 303 Br. Frankfurt 997 G. London 2 M. 12. 235. n . Hamburg 355. Petersburg 188. l Markt ⸗Beriehte. Stettin, 8. Juni. Weizen gelb. schles. Sopft. 523, Roggen 82pfd. pr, Juli 27, pr. Aug. 27 pr. Okt. 284. Rüböl pr. Okt. 10 *, pr. Juni 104, pr. Dez. 103. Spiritus 26, 25 6,6 pr. August 269, 24 Telegraphische Notizen, 6 Frankfurt a. Me., 8. Juni. Nordbahn, 405. Met. . Bad. 313. Kurhess.
It proz. 693. 5proz. 795. Span. 3 , 1 9 1. 2 . bose ! 7 7.
333. Wien 1008. Bank⸗Act. 1105.
7 *5 .
442 841 * —KgA13 Met. Töproz. 418. 5proz. 7656. proz. neue 13.
Hope 863. Stiegl. S6.
fest mit geringerem Umsatz als seither.
Paris, 7. Juni. (5 Uhr.) Zproz. 56. 60. 5proz. 94. 20.
ö . 5 Int. 566. Span. 323. 5 1m ter dam 6. Juni. (4 5 Uhr.) In 5 — pe 16 2Ams⸗ . Ruff. proz.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosfbuchdruckerci. Beilage
M I57.
Inhalt
ann, Deutch lan d. Bayern. Nünchen., Erste Kammer: Die griechische Anlehensfrage; Berathung über den Gesetzentwurf in Betr 1 ch ileh ge; inisterielle Erklä a 15 in Betreff der Familien- Fideikommisse; ministerielle Ertlärung in Bezug auf den Gesetzeniwurf über den Lehens⸗ verband; einstimmige Aunahme des Gesetzeniwurss über die Familien= Fideikonmisse; Zustimmung zu den Gesebeniwürfen über den Bedarf für Lisenbahnkau en . . die Staatsschuld. — Abgeordneten Kammer: Zutimmmung. . gen en,, Amen - Gesetzeniwurf; Verwerfun ines Gesetzentwurss in Bezug auf die Ablöfung der K. . g Verloosung der 34Iproz. Staatsschuld. h .
Ausland. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Stem— Verwerfung der Dundesteuer. Vermischtes. Paris Schreiben aus Toscana. Thätigkeit des Staalsraths.
Frankreich. pelgesetzes. Diplomatisches Vermischtes.
Beilage zu m Preuß isch
fichtamtlicher Theil.
Dentfschland.
Bayern. München, 1. Juni. (N. K.) Sitzung der Kammer der Reichsräthe. Es wird in der griechischen An lehensfrage von Freih. von Aretin Bericht erstattet und ohne alle Diskussion dem Antrag der Kammer der Abgeordneten beigetreten. Den beigefügten Antrag, den Art. 14 des Gesetzes von 1811 be—
treffend, hält der Ausschuß zwar für unmotivirt und für zu schroff gehalten, räth jedoch, um die leidige Angelegenheit bald zu beseiti⸗ gen, zur Annahme, die auch mit allen gegen 2 Stimmen (Freiherr von Freyberg und erster Präsident) erfolgt. Hierauf folgt die Be⸗ rathung über den Gesetz⸗Entwurf, die Familien⸗Fideikommisse be⸗ treffend (Referent Graf Reigersberg Graf K. Seinsheim: Die meisten Lehrer an den Hochschulen hätten sich von jeher aus staats⸗ wirthschaftlichen Gründen gegen die Fideikommisse ausgesprochen. Der eigentliche und Hauptgrund sei aber der gewesen, daß man dem Bestand und der Blüthe der adeligen Familien nicht hold war, eine Ansicht, die aus der französischen Revolution herstamme, wo man mit einem Federstriche die Rechte des Adels als eines „nichts nutzigen Standes“ gestrichen habe. Dieselbe Ansicht sei sogar in die bayerische Gesetzgebung übergegangen, wie die Verordnungen vom 12. Juni 18066 und vom 22. Dezember 1811 bewiesen. Gottlob, daß nach dem Sturze Napoleon's das ältere Recht wie— der zur Geltung gelangt und das VII. Verfassungs - Edikt entstanden seil! Der Umsturz von 1848 habe auch da zerstören wollen, wie die in Frankfurt „ausgeheckten“ Grundrechte
z
bewiesen. Dank der Vorsehung, Dank der jetzigen Verwal— tung, selen diese Grundrechte nicht zur Krast gelangt. Die Fi⸗ veiksmmisse seien die Bürgschaft, einen gesicherten Besitzstand zu erhalten, sie seien eine Schanze gegen die Pläne der Umsturzpartei, penn durch dle Schaffung von Fideikommissen werde der Erzeugung des Proletariats vorgebeugt. Daher begrüße er den Gesetzentwurf, der die Befugniß, Fideikommisse zu errichten, auf jeden Staats- bürger ausdehnt, mit Freuden. Graf Arco⸗Valley richtet an den Ministertisch die Frage, warum das Gesetz nicht auch für die Pfalz gelten solle? Minister von Kleinschrodz Die Regierung sei bei dem Gesetze lediglich vom Standpunkte der Revision des bereits bestehenden Gesetzes, welches sich nicht auf die Pfalz beziehe, aus⸗ gegangen, ferner seien die Fideikommisse mit den Eivilgesetzen in der Pfalz, dann mit dem dortigen Bestand des Besitzes nicht vereinbar. Das Gesetz solle nicht staatsrechtlicher, sondern nur privatrechtlicher Graf Arco-Valley behält sich die Stellung ei⸗ An der weiteren allgemeinen Diskussion be— theiligen sich von Maurer, der aus rechtsgeschichtlichen Gründen das Institut der Fideikommisse als ein rein bäuerliches be⸗ zeichnet und nach dem Grundsatze der Gleichheit dieses Gesetz für den Bauernstand mit dem Adel zugleich gegeben wünscht, fer⸗ ner von Niethammer und Graf Eastell. In der speziellen Diskussion wird der Eingang, gegen den Freiherr von Frey⸗ berg das Bedenken erhebt, daß in denselben nicht die Worte „für die Landestheile diesseits des Rheins“ aufgenommen sind, mit allen gegen fünf Stimmen (Fürst Wrede, Graf A. Seinsheim, Freiherr von Frey⸗ berg, Graf Rechberg, Heintz angenommen. Art. 1: „Familienfi⸗ deikommisse, kraft welcher ein Grundvermögen als ein unveräußer⸗ liches und untheilbares Gut einer ganzen Familie bestimmt wird, können zum Vortheil einer jeden Familie und von Jedem, welcher über das Deinige frei zu verfügen bestimmt ist, errichtet werden“, wird ohne Diekussion angenommen. Art. 23 ö
Wirkung seyn. nes Wunsches vor.
: „Ein Familien⸗Fideikommiß kann nur aus einem in Bayern gelegenen Grundvermögen gebildet wer— welches mit einem Simplum der Grund- oder Häusersteuer
den, . von 25 Il. belegt und bis zu dem diesem Steuerbetrage entsprechen Grundwer the schuldenfrei ist. In denjenigen Bezirken, in wel chen das Steuer? Definitivum nach den Gesetzen vom 15. August 1828 noch nicht durchgeführt ist, wird der dem Steuersimplum von 25 Fl. enisprechende Betrag durch Regierungs-Verordnung be jnmmt.“ von NMMng er beantragt, um jede Beschränkung bel Er⸗ richtung eines Jideikommisses zu entfernen, die Weglassung der ähh so daß der Artikel folgende Fas ; . Summe, ajdelkommiß kann nur Fassung erhalten würde; „Ein Familien -Fide, nur aus einem in Bayern gelegener errichtet werden.“ Freiherr von
x „en Grundvermögen schuldenfreien . Feen? rstitzt diesen Antrag, der Xnus; . - g. der Justizminister spricht da—
Mr*etin unter 2. 2 Aretit Grundstücke und selbst
aon Alle . w den klei . Wmos⸗ ö 1 gegen, (nthlich, denn hier könnten gar . Besitz zuzulassen, sei nick per Antrag des Herrn? iele Prozesse eutstehen. Ferner erschwer, der Antrag des Herrn von Raursèr die Err ö. .. Iideikommissen, indem er, ohne ein Min ie Frrich⸗ ung von nen ganz schuldenfreien Besitzst:! m inimum anzu . Sinne von Niet hammer. 9 7 In
ichem S ,, m,, on ? *r . sodann das Wort Ischuldenfrej. von Arnkid . err streich wnrerschen Antrag, dagegen Fürst Hohenlohe 9 . den Yl daß nach dem Maurerschen Antrs Von dem Gesichts punkte aus, daß nan z h. Antrag am E
schuldete Gut zum Fibeikommiß gemacht werden iz nde
ganzen Instituts verfehlt werden inn .
36. eichfalls dagegen Minister von Kleinschrob . ig ff et Graf K. Seinsheim. Freiherr vo in der Maurerschen Modification nach a , . 68. der Worte: „zur Tragung der Fideikomn die Einschaltung rte; ag ang er r, ö 39 en. eigneten.“ Graf A. S einsheim beantragt einen Zu 6 3 ausnahmsweise auch bewegliche Sachen, M. ah , Familie ein pretium alle ctionis⸗ haben, Gegen. . einer Fideikommißerrichtung sollen sein können.
jedes ver ; purch der Zweck des irde, spre⸗ und der
zweite n Frey⸗
berg beantrag.
Bei der Ab⸗
992
en Staats-Anzeiger.
Montag d. 10. Juni.
stimmung wird der Artikel Stimmen (Arnold, Freiherr von Würtzburg, Graf Arco-Valley, Freiherr von Lotzbeck, von Maurer, Freiherr von Freyberg, Graf A. Seinsheim, Freiherr Anton von Gumppenberg, Freiherr von Aretin) angenommen, der Zusatz⸗Antrag des Grafen A. Sensheim gegen 11 Stimmen abgelehnt. von Niethammer beantragt einen rad Artikel, wonach Fideikommisse, welche die im Art,? bestimmte Größe übersteigen, mit Hypotheken in Bezug auf den Theil, der jene Größe hat, nicht sollen belastet werden dürfen. Der Antrag wird nach län- gerer Debatte angenommen. Nun regt der Justiz⸗Minister die Frage an, ob der Beschluß über diesen neuen Zusatz-Artikel zu Recht bestehe, Da er nur mit einfacher Mehrheit gefaßt worden, während es sich doch um Abänderung einer Verfassungs⸗Bestimmung handle. Nach längerer Debatte spricht sich die Kammer dahin aus, daß 3 der Stimmen erforderlich gewesen wären, so daß hiernach der ange⸗ nommene neue Artikel wieder in Wegfall kömmt. Ein Zusatz⸗ Artikel des Grafen Montgelas wird an den Ausschuß gewiesen. Die folgenden Artikel enthalten nähere Bestimmungen über die Modalitäten und Föoͤrmlichkeiten der Fideikommiß⸗Errichtung, die Rechte und Pflichten des Fideikommißbesitzers, Auflösung der Fideikom⸗ misse u. s. f. Art. 3 — 6 werden ohne Diskussion angenommen. Bei Ark. 7, wonach vor der gerichtlichen Bestätigung der Fideikommisse in einer Ediktalladung zur Geltendmachung etwaiger Einsprüche ein angemessener“ Termin vorgesetzt werden soll, beantragt Frhr. von Aretin, statt „angemessener Termin“ zu setzen: „ein Termin von höchstens 6 Monaten.“ Graf K. Seinsheim unterstützt di se Mo⸗ dification als nothwendig, da die Gerichte ohnehin sich den Fidei— kommissen abhold zeigten. Der Artikel wird mit der Modifica— tion angenommen, eben so der vom Ausschuß beantragte neue Ar⸗ tikel 8: „Das Eigenthum des Fideikommißvermögens steht nicht dem jedesmaligen Besitzer desselben allein, sondern auch den übrigen zur Nachfolge Berechtigten (Anwärtern) zu“, wogegen der ent⸗ sprechende Artikel (9) des Regierungs⸗Entwurfs wegfällt. Art. 8 (nun 9), 10—12 des Entwurfs werden unverändert, Artikel 13 mit einer Modification von Maurer's zum ersten Absatze und mit Weglassung des dritten Absatzes („eine zweite Familie kann nicht für den Fall, daß die erste erlischt, zur Nachfolge in das FJideikommiß substituirt werden, unbeschadet des Rechts des letzten Besitzers, ein neues Fideikommiß aus der Gütermasse zu errichten“), unverändert wiederum die Art. 14 — 21 angenommen. Die Abstimmung über das ganze Gesetz wird, weil die Modification des Grafen Mont⸗ gelas an den Ausschuß zurückverwiesen worden ist, auf die nächste Sitzung vertagt. Graf Arco-Valley verzichtet auf seinen Wunsch bezüglich der Pfalz, indem er bemerkt, daß, wenn ein Pfälzer ein , n. gründen wolle, er dies im diesseitigen Bayern thun önne.
München, 4. Juni, (N. K.) Sttzung der Kammer der Reichsräthe. Nach Verlesung des Einlaufs, beziehungs⸗ weise des Beschlusses der Kammer der Abgeordneten über den Ge⸗ setz- Entwurf, den Artikel IV, des Lehens⸗Ablösungsgesetzes vom . . ergreift Minister von der Pfsordten das aussetzung . ,,,. jenes Gesey Entwurfs sei unter Var= e . gar? ö , KJ die Re⸗ lheilend noh n din ö ih daß hier eine Majorität von zwei Drit⸗ n e rsen ö urchaus nicht getheilt; es, handle sich nicht um ; erfassungsgesetz, sondern blos um die Abänderung eines Theils eines Verfassungsgesetzks. Dieses sei keine Verfa ssungs änderung. Im gegenwärtigen Falle könne zwar von dem eben ausgesprochenen Prinzipe keine Anwendung gemacht werden, da der Gesetzentwurf, ö. abgelehnt, in dieser Sitzung nicht mehr eingebracht werden ,,, die Staatsregierung für nothwendig erachtet, adopkir ö . ö . welches in der Kammer der Abgeordneten . en, zusprechen und sich gegen die daraus allenfalls zu ziehenden Konsequenzen zu verwahren. Hierauf folgt die Vor— tragserstattung über den am Sonngbend an den Ausschuß zu= rückgewiesenen Antrag des Grafen Montgelas zu dem Artikel 2 des Gesetzes, die Familien „Fideikommisse betreffend. Derselbe lautet: „Zur Ausmittelung des schuldenfreien Grundwerthes, welcher einem Steuer Simplum von 26 Fl. entspricht, wird in denjenigen Bezirken, in welchen das Steuer Definitivum bereits durchgeführt ist, angenommen, daß ein Gulden Steuer Simplum einen? Werth von 1300 Fl. repräsentirt.ß' Der Ausschuß begut⸗ achtet denselben zur Annahme; dieselbe erfolgt auch heute, eben so die einstimmige Annahme des ganzen Gesetzentwurfs. Diesem folgte die Diskussion über den Gesetzentwurf, die Aufbringung des Be⸗ darfes für den Eisenbahnbau in den Jahren 1849 / 50 u. 1850 61 betreffend. In der allgemeinen Diekussion ergreift Niemand das Wort, und in der speziellen werden die Art. 1 und 2 ohne Diskussion angenommen. Art. 3 giebt dem zweiten Präsidenten Veranlassung, sich gegen die Beschränkung, welche der Regierung rüchsichtlich der Aufnahme des Anlehens durch die Einschaltung der Worte hal pant auferlegt sei, auszusprechen, indem dadurch die Regierung leicht in Verlegenheit kommen könne. Graf Reigersberg spricht sich be stimmk für jenen Zusatz aus, indem allerdings unter der früheren Verwaltung das Recht, unter pari aufzunehmen, furchtbar miß⸗ braucht worden sei. Minister Aschenbrenner gesteht zwar zu, daß in jener Bestimmung eine Beschränkung liege, glaubt jedoch, daß hierdurch die Befugniß der Regierung, bei Kontrakts⸗Abschlüssen auf auswärtigen Märkten Provisionen ꝛ2c, zu geben, nicht ausge⸗ schlossen sei. Der Artikel 3 wie die noch folgenden Artikel werden ohne weitere Debatte genehmigt, eben so das ganze Gesetz. Die, von der Kammer der Abgeordneten vorgeschlagenen Anträge werden sämmtlich genehmigt, mit Ausnahme des Antrags 3: „die in meh reren Eingaben vertretenen Anträge auf Abänderung der gesetzlich festgesteliten Richtung der Ludwigs . Westbahn oder auch auf eine andere Ausführung derselben, als von der Königlichen Staats Regierung vorgeschlagen worden, seien nicht zu befürworten“ (ab gelehnt deshalb, weil dieser Antrag überflüssig erscheine, indem es sich von selbst verstehe, baß ohne Zustimmung der Kammern die Staats- Regierung auf jene Anträge keine Rücksicht nehmen könne), ferner des von dem Abgeordneten Kolb in der Kam mer der Abgeordneten angeregten Wunsches, Lie elektro⸗ magnetischen Telegraphen betreffend. Aus den Erklärungen des Ministers von der Pfordten geht hervor, daß die Regierung die bestimmte Absicht hat, die Bahn bis Lindau bis zum Jahre 1854— 55 zu Ende zu bringen und bis zu gleichem Zeitraum den Anschluß an die badische Hauptbahn zu bewersstelligen. Hierauf folgte die Annahme der von der Kammer der Abgeordneten gefaß ten Beschlüsse über die Staatsschuld und Schuldentilgungs Anstalt. 6. der Finanzminister. von Aschenbrenner ergriff zweimal das Wort, um die kurze Mittheilung zu machen, daß die bereits zuge⸗ cherte Verloosung älterer Staäatsschulden im Betrag von Einer
3 . am 15. Juli stattfinden und morgen oder übermorgen schon usschreibung im Regierungs-Blatt erfolgen werde. Desglei⸗
2 des Regierungs⸗-Entwurfs gegen 9
chen kündigte er einen bereits vorbereiteten Gese Entwurf an, die Ausscheidung und Tilgung der schwebenden 36 . 33.
München, 3. Juni. (Nürnb. K.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Den ersten Berathungs⸗Gegenstand bilden die drei im Jahre 184 mit Belgien und Holland resp. Luremburg ab— geschlossenen Verträge des Zollvereins. Die Kammer ertheilt den selben nach dem Antrag des Ausschusses ihre Zustimmung ohne De⸗ batte. Vor der Abstimmung über den mit Luxemburg geschlossenen Vertrag erhebt sich jedoch Fürst Wallerstein und weist auf den traurigen Zustand hin, daß ein deutsches Ländchen mit anderen deutschen Ländern noch Separatverträge schließe, und daß es hierzu noch der Zustimmung einer Separat-Vertretung bedürfe. Hierauf erstattet Abgeordneter Ruland Vortrag über den Armengesetz-Ent⸗ wurf des Abgeordneten von Koch. Der Ausschuß beantragt, dem—⸗ selben die Zustimmung zu versagen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung und Schlußfassung über den von der Kammer der Reichsräthe bereits unverändert angenommenen Gesetz-Entwurf: den Artikel IV. des Gesetzes über die Ablösung des Lehenverbandes vom 4. Juni 1848 betreffend. Der Ausschuß begutachtet die Beistimmung zum Gesetz⸗- Entwurf in unveränderter Fassung. Zu dem Eingange des Gesetz⸗Entwurfes liegt eine Modifi⸗ cation des Fürsten von Wallerstein vor. Derselbe beantragt, daß die Worte: „unter Beobachtung der im Tit. X. §.7 der Verfassungs⸗ Urkunde vorgeschriebenen Formen“ eingeschaltet werden, nach welchem Paragraphen zur Annahme jedes Verfassungsgesetzes eine Mehrheit von zwei Drittheilen der Stimmen nothwendig ist. Der Staats⸗ Minister von Ringelmann: Die Regierung habe dies nicht für nothwendig erachtet, weil durch das vorliegende Gesetz lediglich eine bestimmtere und klare Fassung des Art. 4 des Gesetzes über die Ablösung des Lehenverbandes bezweckt, keinesweges aber eine Neue⸗ rung beabsichtigt werde; wenn jedoch die hohe Kammer die Ansicht hegé, daß auch in diesem Falle die Bestimmung des Tit. X. 8. ö zur Anwendung zu kommen habe, so finde das Staats⸗Ministerium nichts dagegen zu erinnern. Auf diese Erklärung hin wird sofort zur Abstimmung über den Eingang des Gesetzes geschritten und der⸗ selbe mit dem Amendement des Fürsten Wallerstein angenommen. Hieran reiht sich die Diskussion über den Art. 1. Fürst Waller⸗ stein: Er sehe sich veranlaßt, nicht nur gegen den Art. 1, sondern überhaupt gegen das ganze Gesetz sich aufs entschiedenste auszu⸗ sprechen. Bas Gesetz sei ein Zwillingsbruder des Ablösungsgesetzes. Während, wie neulich vorgerechnet wurde, durch das Ablösungsgesetz so und so viele Millionen den Berechtigten entzogen wurden, um sie den Pflichtigen zuzuwenden, habe das Lehengesetz mit wenigen Ausnahmen die ganze Masse der Lehen gegen sehr geringe Entschä⸗ digung in das Eigenthum der bis dahin Lehenpflichtigen übergehen lassen. Nachdem der Redner diese Parallele gezogen hatte, führt er dieselbe weiter in Folgnedem aus: „Meine Herren! Wir haben das Ablösungsgesetz nicht
Ihnen 19 Anträge vorgelegt, um
abzuändern, sondern nur kheilweise zu erläutern. Wir ha⸗ ben Ihnen Bestimmungen vorgeschlagen, die rein in das Kulturgesetz gehören, wie z. B. die Bestimmung über die
Fructifteationszeit des Acker- und Wiesenlandes. Wir haben so⸗ gar einfach die Bitte gestellt, daß das Laudemium oder Aequivalent sogleich möchte repartirt werden, ein Antrag, von dem selbst der Herr Finanz-Minister erklärt hat, daß er nicht gewillt sei, ihm ent⸗ gegenzutreten. Die hohe Kammer hat alle Anträge ohne Ausnahme verworfen, einfach aus dem Grunde, weil der Herr Referent das Prinzip der Stabilität angerufen hat und der Meinung war, man müsse an einem Gesetz, welches erst vor zwei Jahren ins Leben ge⸗ treten sei, nicht schon wieder rütteln, ungeachtet wir an anderen Ge— setzen, die öffentlichen Freiheiten betreffend, z. B. am Preß⸗Edikte, tüchtig gerüttelt haben. Hier aber ist eine enge Verwandtschaft zwi⸗ schen den genannten Gesetzen unverkennbar. Durfte das Ablösungs⸗ gesetz nicht interpretirt werden, um 1000 und 10,0090 und noch mehr Prozesse abzuschneiden ist es denn besser, daß der Verpflichtete ge⸗ genüber dem reichen Berechtigten sich Allem fügen müsse, damit er nicht die Kosten eines unerschwinglichen Prozesses zu tragen habe, . so müssen auch die dunklen Punkte des Lehengefetzes in Gottes amen durch den Rechtsweg ausgeglichen werden. Die hier Be⸗ theiligten können die Prozeßkosten leichter tragen, als die große Mehrzahl der armen Pflichtigen. Das ist der Grund, warum ich ehrend den Beschluß der Majorität, auch konform gegen dieses Ge⸗— setz, mich entschieden aussprechen muß.“ Der Referent von Breiten⸗ bach sucht diese Ansichten des Redners zu widerlegen und führt die⸗ jenigen Momente an, welche zur Entkräftung seiner Argumentation pienen; was auch mit kurzen Worten von dem Staats-Minister von Ringelmann geschieht, worauf zur Abstimmung übergegangen und die eventuelle Annahme des Art. J beschlossen wird. Ohne Dis kussson werden gleichfalls eventuell die Art. 2 und 3 angenommen. Zu Abschn. 3 des Art. 4 stellt Dr. Arnheim die Modification: ss solle die jährige Frist auf 1 Jahr ermäßigt, werden. Nach kurzer Diskussion, an welcher der Finanz Minister und Referent von Breitenbach sich betheiligen, wird der Art. 4 mit der genann ten Modification angenommen. Bei Art. 5 ergreift Stöcker das Wort und verbreitet sich über die Behandlung der Anträge auf Interpretation des Ablösungsgesetzes, spricht sich mißbilligend üben den in der letzten Sitzung von der Kammermehrheit beliebten Schluß der Debatte aus, wird jedoch von Stimmen aus der Rech ten und dem Centrum stürmisch unterbrochen, worauf der Präsident den Redner auffordert, zur Sache zurückzukehren. Auf diese Auf forderung hin erklärt derselbe denn, daß er gegen das Gesetz stim— men werde, weil, was dem Einen Recht, dem Andernen billig sei „Hat man uns auf den Rechtsweg verwiesen, so verweise man auck die Lehenspflichtigen dahin.“ Dr. Arnheim erklärt, daß er fü das Gesetz stimmen werde; obwohl er sehr gewünscht hätte, daß Anträge auf Interpretation des Ablösungsgesetzes genau und ein gehend gewürdigt worden wären, so sei doch, weil dies nicht ge schehen, für ihn kein Grund gegeben, das Gute, was das gegen⸗ wärtig vorliegende Gesetz enthalte, zu verwerfen. Tröger schließt sich dieser Erklärung sammt ihren Motiven an und giebt die wei tere Erklärung ab, daß er dies ausdrücklich bemerke, weil seine Ab stimmungen schon öfters der Gegenstand von Verdächtigungen ge⸗ wesen selen. Der Staats „Minister von Ringelmann findet es unbegreiflich, wie man von jener Seite des Hauses gegen das vor⸗ liegende Gesetz stimmen könne. Beiden Gesetzen, dem über die Ab⸗ löfung des Lehenverbandes sowohl, als dem Ablösungsgesetze, liege das Prinzip der Freiheit zu Grunde. „Wollen Sie konsequent sein, meine Herren, so müssen Sie dafür stimmen, denn sonst stimmen Sie gegen die Freiheit!“ Fürst Wallerstein entgegnet mit der nochmaligen Berufung auf seine bereits abgegebene Erklärung zu Art. 1. Hierauf findet die Abstimmung statt, in welcher die even= suelle Annahme des Art. 5 beschlossen wird; dasselbe ist mit Art. 6, ven Vollzug des Gesetzes betreffend, der Fall. Es folgt nun die Abstimmung über den ganzen Entwurf durch Namens ⸗Aufruf.