lanquet für die Regierung verlange. Ein Tilgungs⸗ 2 8 he ist allerdings angegeben, indem der §. 6 e u die bei der Landes-Kreditkasse künftig weiter angelegt werden— pen Ablösungs-Kapitalien, an deren Eingang, weil er auf gesetz⸗ lichen Bestimmungen beruht, kein Zweifel geknüpft werden kann,
bezeichnet hat.“
Ausland.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Juni. (H. C.) Daß von Seiten der Bürger Kopenhagens keine Anstalten zur Jahres⸗ feier des Grundgesetzes getroffen worden, schreibt Faedrelandet den bis jetzt noch unentschiedenen äußeren Verhältnissen zu. An dem Bankett auf der Schießbahn nahmen etwa 200 Personen, wor⸗ unter 110 Reichstagsmänner, Theil. Auch 5 Minister waren zu⸗ gegen. Unter diesen brachte Sponneck einen Trinkspruch für die März -Minister aus, wogegen sich Tscherning in seiner Antwort an⸗ erkennend über die Persönlichkeit und Bedeutung des Conseils⸗ Präsidenten, Grafen Moltke, aussprach. Minister Clausen brachte, unter beinahe ununterbrochenem Beifall, einen Trinkspruch für Schleswigs unauflösliche Verbindung mit Dänemark aus. .
Duich Königliches Patent vom 16. Mai wird die im König— lichen Reskript vom 23. September 1848 in Aussicht gesteltte Ver⸗ sammlung in Island auf den 4. Juli 1851 festgesetzt. Die Er⸗ füllung seines Wunsches, sie schon in die sem Jahre stattfinden zu lassen, heißt es im Reskripte, habe, der König mit Rücksicht auf dabei in Betracht kommende Verhältnisse für weniger zeitgemäß an⸗ sehen müssen.
Moldau und Walachei. Bukarest, 29. Mai. (Wien. Ztg.) Der außerordentliche Divan, der in Folge des Sened von Balta Liman provisorisch anstatt der früheren General⸗Versammlung eingesetzt ist, wird morgen seine erste Sitzung halten. Mehrere Finanz- Vorlagen, unter denen auch einige Ersparungen im Bud⸗ get, werden den Gegenstand der ersten Berathungen bilden. Se. Durchlaucht der regierende Fürst wird zu Ende dieser oder anfangs künftiger Woche einige Distrikte bereisen und sich zu⸗ erst nach Braila begeben, um dort, als der wichtigsten Handelsstadt des Fürstenthums, die etwa nöthigen Verfügungen und Abänderun gen anzubefehlen. Von da wird Se. Durchlaucht über Fokschan durch die Distrikte von Rimnik und Buseo nach der Hauptstadt zu—
ren. . in,, Finanz- Ministerium macht bekannt, daß es die Absicht der Regierung sei, den Geldverkehr, besonders im Interesse des Handelsstandes, zu erleichtern, und daß daher für alle jene Kapi⸗ ralien, welche die Vestiärie jetzt mit 12 pCt. verzinst, künftig nur die landesüblichen Zinsen gezahlt werden sollen. Wer sich mit die— sen gewöhnlichen Zinsen begnügt und sein Kapital ferner der Vestiärie lassen will, hat am 20sten d. M. im Finanz⸗Ministerium zu erscheinen, um seine Obligation nach diesem Zinsfuß umschreiben zu lassen. n ; ; m,
im Finanz⸗Ministerium einzufinden und die Rückzahlung seines Ka— pitals zu gewärtigen.
Eisenbahn⸗Verkehr. Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn.
Die Betriebs⸗Resultate des Jahres 1849 gegenüber denen des Jahres 1848 haben eine Besserung erfahren, jedoch denen des Jahres 1847 nicht gleichgekommen. Befördert wurden im, Jahre 1849: 722,502 Personen gegen 725,495 Personen in 63415 und 787,209 im Jahre 1847, mithin weniger 1849 gegen 18418 2993, und 1847 561,707 Personen. Von den beförderten Personen
Wer aber damit nicht zufrieden ist, hat sich am 1. Juni
1018
Monat beförderte Anzahl von Personen war S3, 837, und zwar im Monat April; im gi 1848 betrug dieselbe 78,154 im Monat September und 1847 91,450 ebenfalls im Monat September. Die geringste zeigt der Monat Januar mit nur 37,956 Personen, im Jahre 1848 und 1817 der Monat Februar resp. mit 38, 292 und
Iz, 52 Personen. Die Veränderung der Frequenz zwischen den Hauptstationen stellte sich wie folgt: es fuhren von Magdeburg nach Leipzig 22,944 Personen gegen 20910 in 1818 und 23514 in 1817; von Magdeburg nach Halle 18,976 gegen 17520 in 1818 und 17,77 in 1847; von Halle nach Magdeburg 191125 gegen 18,86 in 1848 und 19,241 in 1847; von Halle nach Leipzig 58,989 ge⸗ gen 62, 69 in 1848 und 78,535 in 1847; von Halle nach Berlin 11,395 gegen 12'258 in 1848 und 16,516 in 1817; von Leipzig nach Halle 58,780 gegen 62,673 in 1848 und Jo, 958 in 1847; von Leipzig nach Magdeburg 28,394 gegen 22,434 in 1813 und 24,532 in 1847; von Leipzig nach Berlin 82b5 gegen 15.449 in 1848 und 27.870 in 1847; von Berlin nach Halle 11,265 gegen 13,107 in 1848 und 17,246 in 1847; von Berlin nach Leipzig fuh⸗ ren 10,305 Personen gegen 15,023 in 1848 und 28,845 in 1847. An Gütern wurden tranzportirt: 2,265, 1575 Ctr. Frachtgüter und Produkte gegen 2,208,203 Ctr. im Jahre i848 und 2,694, 0b Ctr. in 1847; ferner Eilgüter 93,994 Ctr. gegen Sö, 9865 Ctr. in 1848 und 100 8705 Ctr. in 18473; in Summa 2,349,709 Ctr. gegen 2,294,188 im Jahre 1848 und 2,794, 936 im Jahre 1847. Es wurden sonach in 1849 gegen 1848 mehr be⸗ fördert 55,520 Ctr., dagegen weniger gegen 1847: 44,522 Ctr- Das größte in einem Monat beförderte Saantum betrug 269, 204 Ctr. und zwar im Monat Oktober; im Jahre 1848 betrug dasselbe 299,3345 Ctr. im Monat September und in 1847 betrug dasselbe 291,527 Ctr. im Monat Oktober. Eingenommen ist für jeden Centner Frachtgut und Produkte 5 Sgr. 4,79 Pf. gegen ö. Sgr. 11,38 Pf. im Jahre 1848 und 5 Sgr. im Jahre 1847; für jeden Centner Eilgut wurde eingenommen 10 Sgr. 2, 62 Pf. gegen 9 Sgr.
wurden versandt: von Magdeburg nach Halle 204,319 Etr. gegen 192,119 Ctr. in 1848 und 234,135 Ctr. in 1847; von Magdeburg nach Leipzig 674,876 Ctr. gegen 480,479 Ctr. in Sl8 und h ha Ctr; in 18475; von Eöthen nach Halle 15,269) Ctr. gegen 17,245 in 1318 und 30,318 Ctr. in 1847; von Cöthen nach Leipzig 14,714 Ctr. gegen 57,759 Ctr. in 1848 und 1 10460 Etr. in 1547 von Halle nach Leipzig 153,715 Ctr. gegen 170,541 Etr, in 1848 und 130,355 Ctr. in 1847; von Halle näch Cöthen 10,523 Ctr. gegen 7, 44 Etr. in 1848 und 13709 Etr, in 1847; von Halle nach Magde= burg 76,587 Ctr. gegen 85,519 Ctr. in 1848 und 604M Ctr. in 1545; von Berlin' nach Halle 71,378 Ctr. gegen 74,564 in 1848 und 154,367 Ctr. in 1847; von Berlin nach Leipzig 3 369 Ctr. gegen 153,429 Ctr. in 1848 und 368, 174 Ctr. in 184753, von Leipzig nach Halle 221,895 Ctr. gegen 195,654 Ctr, in 1818 und 118,931 Ctr. in 1847; von Leipzig nach Berlin bö, 22 Ctr. gegen 93,989 Ctr. in 1848 und 162,201 Ctr. in 1847, von Leipzig nach Magdeburg 200,780 Ctr. gegen 116,659 Ctr. in 1818 und 131, 87 Ctr. in 1847. .
Die Betriebs-Einnahmen betrugen aus dem Personenverkehr; 371,656 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf. gegen 351, 365 Rihlr; 19 Sgr. 9 Pf. in 1848 und 400,167 Rthlr. 29 Sgr. in 1847; aus dem Frachtgutverkehr: 106,009 Rthlr. 15 Sgr. b Pf. gegen 363, 919 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf. in 1848 und 4195944 Rthlr, 3 Sgr. 9 Pf. in 1847; aus dem Eilgutverkehr: 31,858 Rthlr. 6 Sgr, 10 Pf.
gießen 0 KRihlt,. 29 gr. 2 II. in 1848 und , in 1847; aus dem Pas⸗ sagier⸗ Gepäck: 97109 Rthlr. 20 Sgr. 2 Pf. gegen M94 Rihlr. 1 Sgr. 1 Pf in 1848 und 12,436 Rthlr. 21 Sgr. 9 Pf. in 1847; aus dem Equipagen Transport: 6136
Rthlr. 9 Sgr. 104 f. gegen 4365 Rthlr. 14 Sgr. 9 Pf. in 1848 und 8318 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf. in 1847: aus dem Viehtransport 11,664 Rthlr. 16 Sgr. 4 Pf. gegen 5470 Rthlr. 28 Sgr. 7 Pf. in 1848 und 4663 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf. in 1817. Summa der Einnahme 837,035 Rthlr. 17 Sgr. gegen 762,457 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. im Jahre 1848 und 907,961 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. in
8, so Pf. im Jahre 1848 und 9 Sgr. 11,96 Pf; in 1517. Es.
1Pf. Zu der oben angegebenen Einnahme von 837, 035 Rihlr. 17 Sgr. kommen noch 36,938 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. als zufällige Ein— nahmen, welche nicht aus dem Betriebe entsprossen sind, so daß sich eine Gesammt-Einnahme von 873,963 Rthlr. 28 Sgr. 11 Pf. herausstellt, — Die Ausgaben betrugen: A. Für die Bahn⸗Ver⸗ waltung 96,075 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf. — 1818: 111,631 Rthlr. 11 Sgr. 1 Pf. B. Für die Transport-Verwaltung 248,776 Rthlr. 24 Sgr. — 1848: 280 265 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf. C. Für die allgemeine Verwaltung 33,197 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. — 1848 24,891 Rthlr. 9 Pf. Summa der Betriebs⸗-Ausgaben 378,049 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf. Hierzu treten noch 1) Verzinsung der Prio⸗ ritaͤts Actien 62,282 Rthlr.; 2) Amortisation der Prioritäts-Actien 12,50) Rthlr.; 3) als Antheil der Leipzig⸗-Dresdner-Eisenbahn⸗ Gesellschaft an dem Ertrage der sächsischen Bahnstrecke 38,791 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf., zusammen 119,576 Rthlt. 19 Sgr. 5 Pf. Mithin Ausgaben überhaupt 497,623 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. Die⸗ selben abgezogen von der Einnahme bleibt ein Gewinn von 376,340 Rihlr. 23 Sgr. 4 Pf. Davon sind nach dem Beschluß des Gesellschafts-Ausschusses 287,500 Rthlr. als eine Dividende von 123 Rihlr. pro Actie vertheilt, 48,0090 Rthlr. auf die in den Jah— ren 1847 — 48 angeschafften Betriebsmittel und ausgeführten Bau⸗ ten abgeschrieben und 40,840 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. dem Reserve⸗ Fonds überwiesen. Nach dem Abschlusse der Rechnung pro 1848 betrug der Reserve-Fonds 28,364 Rihlr. 29 Sgr. 6 Pf.; obige 10, 8o1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. hinzu, ergiebt 69, 205 Rthli; 22 Sgr. 10 Pf. Verausgabt wurden aus demselben für Bahn Materialien und neue Bauten 40,196 Rihlr. 9 Sgr., wonach sich ein Bestand von 29,09 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf. ergiebt. ö.
Die Betriebs-Ausgaben von 378,049 Rthlr. 16 Sgr.* Pf. betragen 43,2s pCt. der Gesammt-Einnahme. Rechnet man . vie aus dem Reservefonds bestrittenen Kosten zu den Betriebs-Aus= gaben mit 10,196 Rthlr. 9 Pf. hinzu, so betragen dieselben 47,86 pCt. der Gesammt-⸗Einnahme.
Niederschlesische Zweigbahn. J
c 1 7 ĩ ö * 9 9M 8
Auf der Niederschlesischen Zweigbahn sind im Mongi Mai .
7642 Personen und 17,914 Ctr. Güter beförderi, wofür 57“ Rthlr. 11 Sgr. 8 Pf. eingenommen wurden.
Prinz Wilhelm ⸗Eisenbahn. Uebersicht der Einnahme im Monat Mai 1860.
dg rn, n Nthir, Sgr. Pf 113,410 Scheffel Kohlen 4596 * . 4 *
m , nere, 604 j h d ,, 79 y k 6 4 Total-Einnahme 9685 Rihlr. 27 Sgr. 4 Pf
Die Einnahme im Mai 1849
barnnee, JJ 49906 9 62 * . Mithin pro Mai 18650 Mehr— . ö , J 1689 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf.
Hamburg. 11. Juni. (H. C.) Aus dem in der General- Versammlung der Actionaire der Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft vom 16. Mai d. J. verlesenen Jahresberichte der Di⸗ rection für das Jahr 1849 geht hervor, daß die Gesammt -Ein nahme 211,742 Mrk. Beo. 12 Sch. betragen hatz darunter die Pachtquote für die Bahn selbst (15 pCt. von der Betriebs -Ein nahme der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗-Gesellschaft p. r. der Ham- burg-Bergedorfer Bahnstrecke 1) mit 71,195 Mrk. Beo. 10 Sch. Die Ausgaben haben betragen 7839 Mrk. Beo. 6 Sch., der Ueberschuß des Jahres 1849 ist also 203,03 Mrk. Beco. 6 Sch. gewesen, wozu noch der Ueberschuß vom 31. Dezember 18418 mit 137, 845 Mrk. Beco. 55 Sch. kommt, so daß disponibel gewesen sind 341,778 Mrk. Beo. 165 Sch. Davon sind benutzt im Jahre 1849: zur Ein⸗ lösung der Actien-Zins-Coupons pr. 1. Mai 1847 fällig 123,840 Mrk. Beo., der Prioritäts-Obligationen-Zins-Coupons von bege⸗ benen 1,400,000 Mrk. Beo. pr. 1. September 1849 fällig, 70, 000 Mrk. Beo., und der amortisirten Prioritäts-Obligationen erster
fuhren bie erste Wagenklasse 3730 gegen 37653 im Jahre 1848, ö. ö Hoe 3 . zweite Wagenklasse, befuhren 10549 gegen 103,579 in 1848, und 143.785 Personen in 1847 die, dritte Flasse befuhren 613,281 gegen bid. H] in 1848, und 63d, 912 Per⸗ sonen im Jahre 1847. Berechnet man die beförderten Personen auf die Weite einer Meile, so ergiebt sich die Zahl von 497), )97 1 Personen gegen 3 Sb, 873 im Jahre 1848, und 4. 120,633. J. 1847. Durchschnittlich hat jede Person die Bahn 5,64 Meilen befahren und eingebracht exkl.
Gepäckfracht 15 Sgr. 5,2 Pf. gegen 14 Sgr. 6,8 Pf. im Jahre Die größte in einem
1818 und 15 Sgr. 3 Pf. im Jahre 1847.
1817.
70,926 Rthlr. 9 Sgr.
46,426 Rthlr. 17
Es sind demnach 1849 gegen 1848 mehr eingenommen 74,577 Rihlr. 22 Sgr. 10 Pf., dagegen weniger gegen 1847: y ,, brachte in allen drei Jahren der Monat September mit 108,025 Rthlr. 21 Sgr. 1 Pf., in 1849 mit 95,214 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf.
in 1848 und mit 106,743 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. in 1847. Die
Sgr. 10 Pf. und 1847 mit 45,343 Rthlr. 7 Sgr.
größte monatliche Einnahme
— — = 2 — nn m,
Ziehung, 7500 Mrk. Beo. ein Ueberschuß von 140,438 Mrk. Beo. 115 Sch. vorhanden. Von den zur Begebung reservirten 200,000 Mrk. Beo. 5proz. Priori— täts⸗-Obligationen sind 100,000 Mrk. Beo. vernegoziirt worden. Im Januar 1850 wurden die Zins-Coußons pr. 1. Mai 1848 mit 123,840 Mrk. Beo. ausbezahlt.
Am 31. Dezember 1849 war demnach
Bekanntmachungen.
362 Haus ⸗Ver kauf. ;
Auf Requisstion der Münchhoffschen Erben habe ich Termin zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe des denselben zugehörigen, in hiesiger Stadt sub No. assec' 319. am Berge belegenen, vormals Feuerbaumschen Hauses nebst Garten und sonstigem Zubehör auf
den g., Juli e Morgens präcise 10 Uhr, an Ort und Stelle anbe— raumt, und erfuche Kauflustige, sich in demselben ein zufinden.
Käufer, welche das Haus zuvor besehen wollen, wen den sich an den Herrn Kreisgerichts⸗Direktor Rib ben trop hierselbst. ö
Blankenburg am Harz, den 11. Juni 1859.
Der Notar Römcke.
a2 p
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. em m In der gestrigen Verloosung von * w . * 41 * s 2 WPioritäts-Actien unserer ' Gesellschaft sind folgende Nummern ge⸗ 36 zogen worden: — — X. 17 Actien à 569 Thlr.: Vr. 35. 115. 259. 324. 346. 407. 499. 501. 589, 618. S824. 940. 1006. 1026. 1121. 1228. 1300. R. 113 AUctien 2 100 Thlr.:
Nr. 31. J9. 85. 116. 410 249. 287. 350. 365 20. 530. 317. 585. 725. 740. 764. 950. 997. 1000.
1122. 191. 1440. 1565. 1587. 16090. 1870. 1969.
w, , wn, Zis, Bis, Who. zor. zr.
2751. in. When. org. 3,
2925. 297. 321. 3155. 3198. 321. 3. Ww. Zig. zend. sr. sas, d,. ie, w, , , , w, e.
ucht werden, solche . J bei unserer Gesellschafts⸗-Haupt-Kasse (am. Askanischen Platze Nr. 6) nebst den noch vom 1. Juli g. ab lau= senden Zins-Coupons gegen Zahlung des Nennwerths der Actien einzuliefern. ⸗ . — Der Betrag etwa fehlender Zins-Coupons wird bei der Einlösung gekürzt, und wegen solcher Actien, welche bis ult. Dezember e, nicht zur Einlösung vor= elegt werden sollten, tritt gerichtliches Depositions⸗ ier, ein.
Aus früheren Verloosungen
sind noch folgende Actien nicht zur Einlösung vor⸗ elegt worden: . Actien à 500 Thlr.:
Nr. 214 und 294. Actien à 100 Thlr.: ö
Nr. 105. 309. 336. 551. 553. 575. 690. S56. 1033. 2107. 2531. 3099. 3769. 4151. 4846 5783. 601i. 6671. 7226. 7598. 7834. 7942. 8325. 8370 und 5451.
Berlin, den 3. April 1550.
. n, Fournier, Vorsitzender.
5 — y . 1 2 — — aus Thüringische Eisenbahn.
Die geehrten Actionaire der Thüringischen Eisen⸗ bahn. Geselischaft werden hiermit eingeladen, zu der un= ler Zustimmung des Verwaltungs-Rathes auf
Sonnabend den 29. Juni c., von Morgens 9 Uhr ab, in dem Saale der Klemde zu Eisenach anberaumten
4483. 4530. 4567. 453. iz. 36. 4361. 1966. i530. Sü35ß. , . ag. 1017. 392.
Werd. S3 ry. Sinz 5693. 5753. 5778. 5795. 5798. . . 333. S553. oz. Loe, . Te. e, .
6056 6225. 6337. 6343. 6395. 6532. 656 öde. bös. zol. i, el, ss. sd. es.
ordentl. General-Versammlung
sich einzusinden, und ersucht, die etwa von ihnen zu stellenden besonderen Anträge, nach §. 30 des Statuts, sätestens acht Tage vor der General-Versammlung an den Vorstitzenden der Direction schriftlich einzureichen.
Von uns werden zur Beraihung und Beschl n vorgebracht . hung eschlußfassung
1) der Verwaltungsbericht pro 1848. Derselbe kann
vom 14. Juni ab bei unseren Einnahmen in Em—
pfang genommen werden;
2) die mit dem Direktorium der Magdeburg-Cööthen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft in Folge Be schlusses der letzten General-Versammlung gepflo⸗ genen Unterhandlungen zur Erreichung eines selbst⸗ ständigen und erleichterten Betriebes auf der Bahn— strecke Halle⸗Leipzig und, hiermit in Verbindung, der Bau der Leipzig⸗Weißenfelser Zweigbahn;
3) die Abänderungen des Statuts;
4) die Wahl von drei neuen Mitgliedern des Ver— waltungs · Rathes.
Berechtigt, an der General-Versammlung Theil zu nehmen, sind nach Ss. 26 und 27 des Statuts alle die⸗ jenigen, welche Inhaber von fünf Actien sind und diese entweder mit Ueberreichung einer Designation bei un⸗ serer Hauptkasse (ohne Dividendenscheine) hinterlegen oder beim Eintritt in die General⸗Versammlung vorzeigen.
Gleiche Geltung wie die Actien selbst sollen alle von öffentlichen Instituten resp. Behörden über die Hinter legung Thüringischer Eisenbahn - Actien ausgestellten Scheine haben.
Die an sich zum Erscheinen berechtigten Actionaire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten vertreten lassen (8. 28). Einfache mit Namens -Unterschrift und Sie- gel versehene Vollmachten sind ausreichend.
Die Actionaire haben freie Fahrt. Sie erhalten diese gegen Vorzeigung der Actien oder der mit densel- ben gleiche Geltung habenden Depositenscheine bei un⸗ seren Einnehmern, welche sie in ein Couvert verschließen und dieses mit einem Fahrten⸗Stempel versehen. Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht bean⸗ spruchen. Dieselbe gilt nur am Tage der Versamm= lung. Für diejenigen, welche nach deren Schluß mit einem Zuge nicht nach Hause zurückkehren können, aus- nahmsweise auch am folgenden Tage.
Schließlich bemerken wir, daß die Rechnungen und Beläge über das Betriebsjahr 1848 nebst den dagegen
ezogenen und von uns erledigten Erinnerungen des kid rung! dias von heute ab in unserem Geschäfts⸗
Lokale hier, nach 8. 42 des Statuts, zur Einsicht der
Aetlonaire bereit liegen.
Erfurt, den 5. Juni 1850.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
86 b! Nummern -Verzeichniß der in der öffentlichen Sitzung der Direction des ga— lizisch-ständischen Kredit⸗Vereins in Lemberg am sten d. M. verloosten Pfandbriefe, welche am 31. Dezember 1850 nach ihrem Nominalwerthe in Con—= ventions⸗Münze baar eingelöst werden: der Serie II. zu 5000 Fr., zwei (2) Stück, Ser. Zahlen: 265. 266; der Serie Ill. zu 1000 Fr., vierzig drei (43) Stück, Ser. Zahlen: 47. 166. 167. 4097. 920. 1438. 1765. 1803. 1816. 1907. 2529. 2689. g,, , o, , 6. 3678. 3782. 3825. 4006. 4094. 4151. 4660. 4934. 4969. 5011. 5060. 5186. 5337. 5823. 5982. 6106. 6479. 6725. 6771. 6821. 7004. 7020. 7164. 7313; ö der Serie IV. zu 500 Fr., funfzehn (15) Stück, Ser. Zahlen: 42. 53. 141. 223. 635. 14061. 1593. 1509. 1523. 1585. 1919. 2089. 2300. 2368. 24453 der Serie V. zu 100 Fr., vierzig zwei (42) Stück, Ser. Zahlen: 125. 449. 640. 641. 820. 935. 1055. 1331. 1484. 1930. 2232. 2760. 2828. 2985. 3028. 3122. 3479. 3724. 4069. 4142. 4608. 4706. 5047. 5172. z , 55658. 5597. 5693. 5704. 6002. 6015. 6105. 6t 3. 6150. 6186. 6337. 6350. 6504. 6535. 6629. 6721. . . Die Direction des galizisch-ständischen Kredit Vereins fordert die Inhaber obiger Pfandbriefe hiermit auf, die · selben bei der Kreditskassa in Lemberg oder bei den mit bem Vereine in Geschäfis⸗Verbindung stehenden Hand= lungshäusern der Herren: Kendler . Co. in Wien, Michael Kaskel in Dresden, Men dels sohn 3 Go. in Berlin, Gebrüder Bethmann in Frank= surt a. M. und Franz Anton Wolf in Kralgu ein. lösen zu wollen, weil die Coupons, welche über die Verfallszeit eines verloosten Pfandbriefs eingelöst wor⸗ den wären, im Sinne des §. 11 den Statuten von dem baar erliegenden Pfandbriefs⸗ Kapitale in Abzug ge— bracht werden . . emberg, den 8. Juni 1820, ö der . der galizisch ständischen Kredit⸗Anstalt.
Das Ade nn ement betragt: Athlr. fur ahr . n ga.
8 Rthlr. « I Jahr.
in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Erhöhnng. ei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
2
8 n hght.
ü D e utsch land
Preußen. Berl in. Verfügungen des Justiz . Ministers Vesterreich. Wien. Hofnachrichten. Bayern. München.
Amtlicher Theil.
Abgeordneten Lang. — Graf Ester ge 9. 8 azb. Sachsen. Leipzig. ö
J Versammlungs . Recht betreffend. Hannover. Hannoser. Prinz Ale —
. ö Alexande S B . . Prinz 1 zu Solms-Braunfels. nig von Preußen. — F ; ĩ i nig 1 ö Freguenz der Universität. Hessen. Kasfel. ö .
rt, Ständeversammlung:
Hassenpflug zum Bevollmächtigten⸗ Kongreß nach Frank⸗ Bericht über die deutsche Verfaffungs=
Angelegenheit; Ankündigung baldiger Auflösung; Auskunft über Inter-
pellationen. — Abreise' des Kurfursten.
M enen und bei Rh i * ; 9 * ö. ; rel bu ? = chles w 19 * Holstein. A I t ng. W ö z ⸗
Frankfurt. F ö . F furt. Frankfurt a. M. Se. Königl. Hoheit Prinz Georg von
Preußen. . ; A u sland Tra = ; Pari z j 36 Frankreich. Paris. Reden des Präsidenten bei der Preis verthei=
lung und bei dem Bankett in St — ᷣ ö ; in Si. O fe 3 nach seiner Rückkehr. Quentin und Konferenzen im Elysee
Großbritanien und Irland. lungene Expedition des Generals X — 2 Topez n d
handlungen. ö
Spanien. Madrid. Kein Ministerwechsel.
? ö Nö ; 4 Gouverneurs von Cadiz. Versetzung des Civil
Börsen- und Handels-Nachrichten.
Amtlicher Theil.
. V über das Befinden Sr. Majestät des Königs.
. Se. Majestä er Köni . ; schlaff WKlrstet Ker König haben in dieser, Nacht ruhig ge—
kommen gutes Aussehen. Schloß Sanssouci, am 14. Juni, Morgens 9 Uhr (gez Schönlein. Grimm. Langenbest
Beila ge.
Nachdem durch die Allerhöchste Verordnung vom 6ten d. M. die Zweifel über das Fortbestehen der Bestimmuͤngen der allgemei- Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 in Betreff der Buch und Kunsthändler, Buch- und Steindrucker u. s. w. beseitigt sind, kommt es nunmehr darauf an, den Gesichtspunkt festzustellen, von welchem bei Handhabung dieser Bestimmungen auszugehen sein wird.
Die Gewerbe-Ordnung, welche die Rechte und Pflichten der Gewerbetreibenden unter einander und gegenüber dem Staate regelt, verlangt gewisse Garantieen von den Unternehmern solcher Gewerbe, deren Betrieb durch ungeeignete Hände dem betheiligten Publikum oder der Gesammtheit Gefahr und Schaden droht. Daher macht sie den Gewerbebetrieb von einer ausdrücklichen und entziehbaren Erlaubniß der Behörde abhängig und legt zugleich dieser die Ver⸗ jflichtung auf, darüber zu wachen und dafür zu sorgen, daß der Gewerbebetrieb ohne das Vorhandensein der gesetzlichen Erforder⸗ isse nicht stattfinde.
In Betreff der im §. 18 der Gewerbe-Ordnung genannten Gewerbetreibenden ist die Entscheidung über die Zulassung zum Ge— werbebetrieb der Königlichen Regierung übertragen, deren Plenum nach den in §§. 71 und folgende enthaltenen Bestimmungen über ie Entziehung der Erlaubniß unter Beachtung der daselbst vorge— schriebenen Formen zu befinden hat.
Die erheblichen Nachtheile, welche daraus, daß diese Vorschrif⸗ n in den letzten Jahren außer Anwendung geblieben, erwachsen sind, werden der Königlichen Regierung nicht entgangen sein; sie nd in dem veröffentlichten Staats-Ministerial-Berichte vom Zten d. Mts. in allgemeinen Umrissen bezeichnet worden. Die Aufgabe der Königlichen Regierung wird es sein, diesen Nachtheilen fort— an durch eine ernste und umsichtige Anwendung der gesetzlichen Be⸗ stimmungen zu begegnen.
Es handelt sich dabei keinesweges um eine Wiedereinführung der Censur, und das Recht der freien Meinungsäußerung kommt hier nicht in Frage; je weniger dieses Recht aber irgendwie be— schränkt werden soll, um so mehr Veranlassung ist vorhanden, die zur Verbreitung der freien Meinungs⸗Acußerung dienenden Ge— werbe, welche unter dem Schutze des Staates stehen und seinen Ordnungen unterworfen sind, in Gemäßheit der letzteren zu behandeln.
Wenn nun in dem allegirten §. 48 vorgeschrieben ist, daß Ge— werbetreibende der bezeichneten Art unbescholten und zuverlässig sein und einen genügenden Grad von Bildung besitzen sollen, so folgt daraus, daß sie sich der Bedeutung ihrer Wirksamkeit bewußt sein und den Willen bethätigen müssen, ihr Gewerbe nicht Zwecken dienstbar zu machen, welche das Bestehen des Staates gefährden oder seinen Zwecken zuwiderlaufen.
Dieser Gesichtspunkt ist namentlich da, wo es auf Entziehung ver bereits ertheilten Erlaubniß ankommt, festzuhalten, und es darf vorausgesetzt werden, daß eine von dem Herrn Präsidenten mit Einsicht geleitete Plenar-Berathung in allen Fällen dahin führen werde, diejenige Linie zu finden und zu beobachten, welche ein Ein— schreiten des Staats vom gewerbepolizeilichen Standpunkte aus rechtfertigt und erheischt, ohne in eine dahin nicht gehörige Kritik von Spezialitäten einzugehen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die vielfach in zerstörender
Die in der Vernarbung begriffene Wunde hat ein voll-
Bericht über die deutsche Frage u fallsi un r ö. Fraf nd d Anträge, . Abgeordneten / Kammer: Interpellationen; Ke . Ersatz des Wildschadens; Diskussion der deutschen Frage. Antrag des
Verordnung zur Ausführung d 1 ĩ — — l hrung der auf Grund des 8 88 der Verfassungs⸗Urkunde erlassenen Verordnung, das Vereins= n.
Religiöse Dankfeier für Se. Majestät den Kö-
X h Lon don. Näheres über die miß⸗ a4. — Parlamentsver⸗
Richtung wirkenden, für die unteren Klassen bestimmten, kleineren
Preußischer
taats-Anzeiger.
Ber lin, Sonnabend den 15. Juni 1850
Volksblätter.
und irreleitenden Lehren nicht gewähren.
fältigen Prüfung zu unterziehen sind.
Nach der Bestimmung der Verordnung werden auch diejenigen, welche bisher ohne Erlaubniß ihr Gewerbe betrieben haben, dieselbe nachträglich innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachzusuchen haben.
Wenn ihnen bei Prüfung dieser Anträge jede billige Berücksichti⸗
gung zu Theil werden mag, so wird dabei immerhin die Art, wie
sie ihr, Gewerbe bisher betrieben haben, nicht unberücksichtigt blei— ben dürfen, und sofern der Gewerbebetrieb ohne Erlaubniß begon⸗
nen oder fortgesetzt werden sollte, werden dagegen diejenigen Mit— tel, welche §. 20 des Gesetzes vom 11. März d. J. gewahrt, mit aller Kraft zur Anwendung zu bringen sein. Berlin, den 9. Juni 1850). . Der Der Minister für Handel, Ge— Minister des Innern. werbe und öffentliche Arbeiten. (gez) von Manteuffel. von der Heydt. An . sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hier.
Finanz⸗Ministerinm. Bekanntmachung.
. Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes vom 15. April 1818 wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 31. Mai d. J M414 3332 Rthlr. in Darlehns-Kassenscheinen in Umlauf waren.
Berlin, den 12. Juni 1856. Der Finanz⸗Minister. von Rabe. Angekommen: Se. Excellenz der anhalt-deßauische Staats- Minister von Plötz, aus Deßau. . Der Pair von Großbritanien London.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und
Ober- Präsident der Provinz Pommern, von Bonin, nach Teplitz.
Uichtamtlicher Theil. Dent schland
Preußen. Berlin, 14. Juni. Das Justiz⸗Ministerial— Blatt enthält die Verfügung vom 18. Mai, die Kosten der Stell— vertretnng für suspendirte Beamte betreffend, den Plenar⸗Beschluß des Königlichen Ober-Tribunals vom 22. April d. J., den Anfang der Verjährung bei Geltendmachung eines außerhalb dem Falle eines Kontralts erlittenen Schadens betreffend, das Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 20. April d. J., die Unzulaͤsstakeit des Rechtsweges für die Legung und Abnahme der Rechnungen über die von einem öffent— lichen Beamten geführte Kassenverwaltung betreffend, die allgemeine Verfügung vom 6. Mai d. J, die Aufbringung der durch die Fest⸗ stellung verübter Vergehen und Verbrichen, so wie durch die Ver— folgung und Verhaftung der Thäter entstehenden uneinziehbaren Kosten betreffend. Letztere lautet wie folgt:
„Es sind seit Emanation der Verfässungs- Urkunde vom 5. Dezember 1848 mehrfache Anfragen ergangen über die Verpflich= tung zur Uebernahme der durch die Feststellung verübter Vergehen und Verbrechen, so wie durch die Verfolgung der Thäter entste⸗ henden uneinziehbaren Kosten. In dieser Beziehung sind für die durch Zahlung oder Verrechnung noch nicht endguͤltig erledigten Fälle dieser Art und bis zur Ausführung der Gemeinde ⸗ Ordnung und des Gesetzes über die Polizei⸗Verwältung vom 11. März d. J. nachfolgende Bestimmungen zu beobachten. . Bei Beantwortung der Frage, welcher Behörde resp. Kasse jene Verpflichtung obliege, ist im Allgemeinen davon auszugehen, daß jede Behörde die innerhalb ihres Amtsbereiches erwachsenen Auslagen zu übernehmen hat. Demgemäß sind von den vorgedach— ten Kosten die Haft- und Transport-Kosten mit dem Augenblicke der Ueberweisung des Verdächtigen von der Polizei- an die Gerichts—⸗
behörde, sei es behufs der Voruntersuchung oder der förmlichen Untersuchung von dem Kriminalfonds, beziehungsweise den noch zur Uebertragung der Kriminalkosten subsidiarisch verhafteten städti— schen Gemeinden zu tragen. Haft- und Transport⸗Kosten, welche bis zu solcher Ueberweisung oder, ohne daß es zu dieser überhaupt gekommen, erwachsen, fallen, wenn sie innerhalb des Bereichs einer Polizeibehörde, deren Kosten eine städtische Gemeinde zu tragen hat, entstanden sind, dieser zur Last; in allen anderen Fällen hat sie, der fiskalische Péelizeifonds zu tragen.
Reise⸗ und Zehrungs-Kosten der Zeugen, solche Reisekosten der Staats⸗Anwalte, welche in Fällen entstaänden sind, wo dieselben nach F. 7 der Verordnung vom 3. Januar v. J. verfabren, Kosten der Erhebung des Thatbestandes, der Einnahme des Augenscheins, der Haussuchungen z6., fallen dem Kriminalfonds, oder den noch für die Kriminalkosten subsidigir verhafteten städtischen Gemeinden alsdann zur Last, wenn die Maßregeln, durch oder für welche die Kosten entstanden, von der Gerichtsbehörde vorgenommen sind, und zwar ohne, Unterschied, ob eine Untersuchung eingeleitet worden oder nicht, da in beiden Fällen diese Maßregeln lediglich Handlungen der strafgerichtlichen Amtsthätigkeit sind. Wären dieselben aber auch
Wenn die Herausgeber derselben in ihrer auf Ent- durch entstehenden Kosten n g. 7 ö
6. 323 ꝛ ; h Kosten, wenn die Maßregeln, für welche sie en sittlichung und Störung der Ruhe und Ordnung gerichteten Thä hregeln, für e sie tigkeit fortfahren, so darf ihnen, wenigstens das dem Gesctz unter⸗
worfene Gewerbe, das Mittel zur Verbreitung ihrer verderblichen
Der Erwähnung wird es nicht bedürfen, daß die Anträge we— gen Ertheilung der Erlaubniß zum Gewerbebetrieb einer sehr sorg—
und Irland, Ward, aus digkutirt werden soll, hat ein mä
nicht durch die Gerichtsbehoͤrde vorgenommen, so fallen doch die da=
8
Anzeigers: Behren⸗-Straße r. 57.
1101
Theile Fer icht li s als Theile der Verhandlungen einer gerichtlichen Untersuchung oder Voruntersuchung, oder auch vor derselben nicht auf Verlangen des Staatsanwalts vorgenommen werden, lediglich im Bereiche der Po—
lizeiverwaltung vorgenommen sind, und deshalb auch die dadurch
Der Finanz⸗Minister Der Justiz-Minister von Ra be. Simons.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: von Puttkammer.
An sämmtliche Königl. Regierungen, mit Ausschluß derer zu Aachen, Trier und Köln und an sämimtliche Königl. Appellationsgerichte
mit Ausschluß von Köln.“
DODesterreich. Wien, 12. Juni. Vorgestern Nachmittag war Familien⸗Diner in Schönbrunn bei Sr. Majestät dem Kaiser, welchem die Großherzoglich toscanische Familie und der aus München hier Abends fuh⸗ Se. Majestät der Heute früh rückt die ganze hiesige
eingetroffene Prinz Albert von Sachsen beiwohnten. ren die Tafelgäste in die reizenden Umgebungen. Kaiser begleitete sie zu Pferde.
Garnison aus, um vor Sr. Majestät dem Kaiser und dem Groß⸗ Die hierzu be⸗ stimmten Exercitien wurden bereits gestern in Gegenwart des Ei vil⸗ und Militair⸗Gouverneurs Freiherrn von Welden von den
herzog von Toscana am Glacis zu manövriren. U
Truppen durchgemacht. / Bayern. München, 10. Juni. (Nürnb. K.) der Kammer der Abgeordneten.
*
gelockt.
eins⸗Gesetze Volks bötin erschien nun ein Artikel, billigte und unterzeichnet war: „von einem Trotzdem das Blatt nun nicht mit Beschlag belegt und der Redacteur auch nicht zur Rechenschaft gezogen wurde, sieß sich das Landwehrkommando beigehen, eine ünterfuchung hierüber einzuleiten
Einem hierbei vernommenen Zeugen wurde, da er als Winth über die in seinem Gastzimmer gemachten Aeußerungen kein Zeugniß ab⸗ geben wollte, mit Arrest gedroht, und ein anderer zeuge, welcher
um seine Wissenschaft von dem Vorfalle befragt, die Kompetenz des Landwehrkommando's zur Führung einer derartigen Preßuntersu⸗
chung bestritt, wurde mit Arrest bestraft und solcher weiter für so lange in Aussicht gestellt, bis er die Kompetenz anerkennen woll Einer eingelegten Berufung wurde kein Suspensiv- Effekt einge räumt, selbst seiner Erklärung, daß er aus dem Landwehr-Ver— bande ausscheiden wolle (er ist nämlich Volontair) wurde keine Wir— kung zugestanden. An diese Geschichtserzählung knüpft nun der Interpellant Erörterungen aus der Landwehr-Ordnung, dem Ver— eins- und Preßgesetze, und bestreitet auf Grund dieser allgemeinen Gesetze dem Landwehr-Kommando das Recht, eine Preß⸗Untersu⸗ chung zu führen. Der Staats⸗Minister des Innern, von Zwehl, entgegnet hierauf, daß ihm eine dienstliche Anzeige nicht, wohl aber eine Beschwerde des Landwehrmannes Rechts- Praktikanten Hektor Stuntz hierüber zugekommen sei, welche auch sofort zur Berschter
stattung hinausgeschlossen wurde. Ein Bericht hierauf sei noch nicht eingelaufen; sobald dies der Fall sei, werde die Regierung nicht ermangeln, auf Grund der Aktenlage, der Kompetenz und der Ge
setze die geeigneten Verfügungen zu erlassen. Hr. Jäger verliest hierauf eine Interpellation an den Staats- Minister des Krieges. Dieselbe lautet: Seit Jahren verlauten mannigfache Klagen uͤber
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den ungenügenden Zustand der Militair- Sanität. Besonders sind die Mängel dieses Zustandes in der jüngsten Zeit be Nothwendigkeit des Ausmarsches ins Feld ans Licht get Denn: 1) ist eine nicht unbedeutende Anzahl von Militair Aerzten nicht felddiensttauglich, und es müssen daher ihre Dienste von An deren versehen werden; 2) sind nicht alle statusmäßigen Stellen die ses Dienstzweiges besetzt; 3) hat sich im dänischen Kriege, wie bei den Zügen in die Pfalz, in Franken und Baden, sowohl ihre per sönliche wie ärztliche Ausrüstung als unzweckmäßig erwiesen; 4) fehlt es gänzlich an einem unterrichteten Personal von ärztlichen Dienern oder Sanitäts- Soldaten. Zur Exreichung ihrer Zweck bedarf die Armee der Unterstützung verschiedener Wissenschaftszweige welche mit der Schwertführung nichts zu schaffen haben, der tech nischen Hülfscorps, des Generalstabs und der Ingenieure. Ein sol ches Hülfscorps ist auch die Militair-Sanität, und die Corps - Orga— nisation desselben möchte daher dringend nothwendig sein, weil sie es allein möglich macht, Einheit und Kontrolle in den Sanitätsdienst sowohl in den Spitälern als bei den Truppen zu bringen. Sie be— steht auch bereits in Holland und bei dem Spital-Personal der eir genössischen Truppen seit 9 Jahren mit dem größten Vortheil, und auch in Frankreich hat man im Jahre 1848 deren Einführung be— schlossen. Bei der gleichen, auf Universitätsbildung beruhenden Qualification der Aerzte des bayrrischen Heeres, hei dem Mißver— hältnisse zwischen ihren Leistungen und ihrer Stellung, bei den of fenen Maͤngeln endlich in den Einrichtungen der Militair-Sanität
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ uud Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗
wachsen sind, als Theile der Verhandlungen einer gerichtlichen Untersuchung oder Voruntersuchung, oder guch vor derselben auf Verlangen des Staats -Anwalts von der Polizei⸗Behörde vorge— nommen worden, ebenfalls dem Kriminalfonds, ober den zur Ueber⸗ tragung der Kriminalkosten subsidiair verpflichteten städtischen Ge— meinden zur Last, wogegen die fraglichen Maßregeln, wenn sie nicht
Sitzung Die deutsche Frage, welche heute ßiges Publikum auf die Tribünen Dr. Morgenstern erhält das Wort zur Begründung seiner an den Staats-Minister des Innern gerichteten Interpellation. Dem Interpellanten gab folgender Vorfall Anlaß zu seiner Anfrage: Bekanntlich hatten mehrere Landwehr⸗Offiziere sich geweigert, den vom Königlichen Staats⸗Ministerium vorgeschriebenen Eid über den Beitritt zu Vereinen abzuleisten, da sie denselben nach dem Ver— für nicht gerechtfertigt hielten. In Ler hiesigen welcher diescs Benehmen Land: vehrmann.“