1850 / 163 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.

furt ertheilte, der theilte Instructien

theilungen hin weitere Anträge zu stellen.“

Das Reg. Bl. enthält eine Bekanntmachung über die Auf⸗ Bestimmungen in

nahme des neuen Anlehens, deren hauptsächliche Folgendem enthalten sind: Behufs der

Kammer der Abgeordneten aber gar nicht mitge⸗

diesen Rechten 'nicht vergeben und lediglich das Verhältniß der Staatsregierung berühren kann; erachtet der Aus⸗ schuß zur Zeit keinen Anlaß gegeben, auf die ihm gemachten Mit

Aufnahme des Anlehens

werden fünsprozentige Schuldscheine, und zwar zu

500 Fl. und zu 100 Fl. im

dem Wunsche des Darleihers entweder auf den Inhaber oder a weißem Papiere in unter dem Datum: „München, den 1. Juli 1850“ ausgestellt und mit sechs Zinscon 1857. Termin 1. Februar, ver⸗

Namen gestellt. Die Obligationen sind auf Bogenformat auf halben Bogen gefertigt, pons fuͤr die Jahre 1852 bis inkl. sehen. Die au porteur

minal⸗ Obligationen auf Kapitalanfalle bei jeder derselben ausgestellt.

Anmeldungen, so wie die Emission, der Schuldscheine, Die Königlichen Regierungen, Kam⸗

Kreiskassen besorgt.

die

mern der Finanzen, sind jedoch ermächtigt, im Falle Bedürfens

auch einige Rentämter des Regierungs⸗ Bezirkes

annahme und Sbligationen-Emission zu beauftragen. Der Darlei⸗ her ist gehalten, sogleich mit der Anmeldung das Geld zu erlegen.

Obligationen werden durchgängig Königliche Staatsschuldentilgungs Spezialkasse Würzburg, die No⸗ die einzelnen Spezialkassen nach dem Die Aufnahme der

1024

Zahlungsstatt angenommen,

furt a. M., eingelöst.

24, Guldenfuße, ausgegeben und nach

1000 Fl., zu auf

Jtalien. (Wand.) Ueber das

auf die

wird durch zurückkehrten, das

Leute seien dann hinzugeströmt,

/

Klassen, man sei kaum im Stande, die Kirche zu schließen, am

mit der Geld- alle seien erstaunt, alle bestätigen, und so sei kein Zweifel ein mehr. Der Unglaube habe das geleugnet. Man habe das Glas

pitalserlage an, und die von diesem Tage bis inkluswwe 31. Januar 1851 treffenden Zinsraten werden sogleich von welcher die Gelderlage stattsindet, baar e Coupons werden bei allen Königlichen Kassen und . und bei sämmtlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskassen, Sber-Aufschlagsämtern und Rentämtern, so wie bei dem Handlungshause M. A. von Rothschild und

Ansland.

Von der italienischen Gränze, 7. Juni. Wunder in Rimini hat der Missionar Antonio Sorci unterm 16. Mai einen Bericht an den Bischof von Fuligno, Nicola Belletti, erstattet, worin es heißt, daß zwei und eine Frau zuerst die Bewegung der Augen bemerkten; anfangs blos unter sich, dann aber, Wunder in Gemeinschaft sahen. aus allen Gegenden und von allen

als Ursache angegeben oder eine Vorrichtung;

derjenigen Kasse, bei Die Zins⸗

hinausbezahlt. Aemtern an

richte.

Söhne zu Frank⸗ werden.

prozeß

junge Mädchen am Marienbilde als sie nochmals Eine Menge

Vor einer großen

schaft Longiano,

die Madonna ihn geheilt hätte. hätten endlich weinend den Platz verlassen. übrigens, daß es nicht an solchen fehle, einen Betrug der Missionare gens darin, daß die Madonna den Blick bittend Der Bischof von Rimini hat in einem Hirtenbriefe vom 15ten geistliche Exercitien wegen dieses Ereignisses ausgeschrieben. Das Wunderbild sollte nach einer bracht und nach mehrtägiger Verehrung wieder

Florenz, 5. Juni. i des Razionale vor dem Appellationshof sind geschlossen.

Der Vertheidiger hatte Journalen sehr beifällig aufgenommener als inconstitutionell bezeichnet. . / Das Nazionale berechnet die Kosten für Decupationstruppen auf pations-Corps wird aus x S060 Artillerie und 300 vom Genie-Eorps

Ron . Sterbetage Gregor's XVI., wurde in der Seelenamt gefeiert. Eine Räuberbande

*

Auch ungläubige Personen

Der Missionar sagt welche das Ganze als Wunder bestehe übri⸗ nach aufwärts

28 Das

schildern.

anderen Kirche in Prozession ge⸗— zurückgetragen

(Lloyd.) Die Debatten über den Preß⸗ in vierstündiger, von den demokratischen Rede, die Verurtheilung

die österreichischen Millionen Lire. Das Occu

ungefähr 3 . . 1500 Kavallerie,

7460 Mann Infanterie, bestehen.

Am verflossenen Sonnabend, als

(Lloyd.) r Sixtinischen Kapelle

überfiel dieser Tage die wohlhabende Ort⸗— tödtete sechs Personen, verwundete viele und trug 20, 000 Seudi davon.

Für Kapitals-Anlagen, welche früher erfolgen, als die Anfertigung Menschenmasse habe der Monsignor Vicario das Glas weg- eine Beute im . 6 nn verheißenen baldigen und Versendung der auf den Inhaber lautenden Schuldscheine er⸗ genommen und gezeigt, daß keine Vorrichtung sei. Das Bild. ö delg⸗ a, , . ö . ende . , st . . möglicht werden kann, werden von den betreffenden Kassen einst⸗ heißt es, erschien ohne Glas noch schöner. Das Volk war Einlösung 3. e ü gh gn , dünze ist das Ag 3 16 . . n 91 = . ' 1 ĩ II * 98 ? 26 7 . ) ) ? J ö weilen Haftscheine ausgestellt. Sobald die Ausfertigung der U⸗ außer sich. Ein Weib hatte ein lahmes Kind im Arm , etzt sogar schon von auf 12 pCt. gesunker kunden bewerkstelligt ist, was noch im Laufe des gegenwärtigen halten und um Gnade gebeten; als sie aus der Kirche i, / K nats zu erwarten steht, werden die Obligationen gegen Rückgabe ten, konnte das Kind gehen und das Weib schrie: ö ö. / der Haftscheine verabfolgt. Die Zinsen laufen vom Tage der Ka⸗ Ein Mann habe ferner dem Missionar selbst gesagt, 1 * . 6 1 44 9 e * 79 - 1 ant Sächsi sch⸗Schlesische

Bekanntmachungen.

363 Auf kündigung der Posener 339rozentigen Pfandbriefe.

Die Inhaber der Posener 31 prozentigen Pfandbriese werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die Verzeich— nisse der gezogenen und in terming Weihnachten 1851 an unsere Kasse gegen Baarzahlung des Nennwerths ein zuliefernden 34 prozentigen Pfandbriefe bei den beiden kandschaftlichen Kassen hierfelbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, so wie, daß solche in den hiesigen Zeitungen und in den öffentlichen Anzei⸗ gern der Königlichen Regierungs Amtsblätter in Posen und Bromberg, nicht minder in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung eingerückt worden sind.

Indem wir diese Pfandbriefe hiermit kündigen, for⸗ dern wir die Inhaber derselben unter Hinwessung auf die Allerhöchste Kabinets- Ordre vom 15. April 1842 (Hefetsammlung Nr. 11 Pro 1842) auf. solche nebst den dazu gehörigen Zins-Coupons von Johanni d. J. ab schon in dem pro Johanni d. J. bevorstehenden Zinsen⸗Auszahlungs⸗Termine, bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öffentlichen Aufgebots, an

unsere Kasse gegen Empf

Nennwerth der eingelieferten Gelde am 3. Januar 1851 zu erheben. Posen, den 4. Juni 1850. General-Landschafts⸗Direction.

12231 J

In der Untersuchungssache wider den Dienstknecht Johann Friedrich Schütze wegen Beschädigung fremden Eigenthums aus Bosheit ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz auf

den 5. September 185090, Vormitt. 10 Uhr,

in unserem Sitzungssaale, Lindenstraße Nr. 15, anbe⸗ raumt, zu welchem der am 19. August 1826 zu Jessen bei Wittenberge geborene Angeklagte, dessen gegenwar=

tiger Aufenthaltsort unbekannt ist, auf den Antrag des Kbniglicken Ober-Staats-Anwalts hierdurch öffentlich und mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festge · setzten S zu erscheinen. Wenn der Angeklagte poder sein misvorgeladener gewählter Vertheidiger nicht erscheint, wird mit der Verhandlung und Entscheidung

re 1

der Sache in contuma— iam verfahren. Berlin, den 5. April 1850. Krimmal' Senat des Königlichen Appellationsgerichts.

Abtheilung III.

181

Das zum Carl August Wilke gehörige, Rr. 11 hierselbst belegenée, in dem Hopothekenbuche Vo. J. Rr. 135. verzeichnete Haus nebst 3 Nuthen Wiesen, nach der gerichilichen Taxe auf 5348 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. abgeschätzt, soll in dem

am 21. August c., Vormittags 14 Uhr, an der Gerichtsstelle vot dem Obergerichts-Assessor Gra— sen Finkenstein anstehenden Termine meistbietend, ver= lauft werden. Tare und Hoöpothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Interessenten Nunverehelichte Pauline Wilke, 2) der Carl Friedrich Wilhelm Bahtz, werden aufgefordert, sich bei Vermei⸗ dung der Pläflusion im Verkaufs⸗Termine zu melden.

Frankfurt 4. 8. O., den 30. Januar 1850.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.

Subhastations⸗ Patent. Nachlaß des verstoͤrbenen Eigenthümers in der Tuchmacherstraße

1441]! Nachstehender Verkauf.

Das im, höiestgen Kreise belegene und mit Zubehör auf A1, 97 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. landschastlich abge⸗ schäßte adelige Gul Lonezin Nr. 145. Lil. B. soll in dem n hd, d n f. i t 11 Uhr,

2 erichis Lokale a e i . 3. ga n c nstehenden Termine sub

are und Hoöpothek in si

ge ern enschein sind in der hiesigen Re—

9 den 15. Februar 1850.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

. N n an n. Das im . er Verkauf.

zenko Nr. 277, ig

23 Sgr. 65 am 30. September e. ]

im hiesigen Gerichts Lotose a n nr ge 11 Uhr, Die Tare und der Hypolhek werden.

gistratur des unterzeichneten n en sind in der Ne-

hiCarthaus, den T6. Febru! elhznsehen.

*

. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung

angnahme einer dafür auszu⸗ reichenden Recognition einzuliefern und demnächst den Pfandbriefe in baarem

Köln-Mindener Eisenbahn. as! General-Versammlung. Am Freitag den 28. Juni C.,

finden.

Unter Bezugnahme auf die §8. 33 bis 39 des Sta⸗ tuts werden die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Actionaire hiermit eingeladen, an dieser General-Versammlung in Person oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Statuts Theil zu nehmen, indem wir bemer- ken, daß in Anwendung der §§. 33, 34 und 39 ibid. die Eintrittskarten und Stimmzettel am 24. und 25. Juni in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, am T6. und 27. Juni in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr in unserem Geschästs⸗-Lokale am Franken⸗

platze hierselbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der Actien oder einer genügenden Bescheinigung über den Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung, außerdem

gegen Vorzeigung oder Einsendung der Vollmacht, in

Empfang genommen werden können. Außer der vorbe⸗·

merkten Zeit werden keine Einlaßkarten verabreicht. Köln, den 20. Mai 1850.

, r .

Rheinische Eisenbahn—

lass Gesellschaft. . Amortisation der 4 6 und 33 56 . privil. SBbligationen. 2 Bei der am 22. Dezember v. J. statt⸗ Agehabten Ausloosung der per 1. Juli

, ‚is50 zu amortisirenden Obligationen

n sind folgende Nummern gezogen worden: A. 55 Stück 4 9.

Nr. 146. 1468. 612. 849. 875. S876. 1011. 1552. 2291. 2987. 2990. 3013. 3088. 3125. 3322. 3323. 3388. 3641. 3642. 3753. 3909. 3921. 4067. 4136. 4611. 5005. 5299. 5379. 5443. 5603. 5694. 5873. 0b. 6206. 6498. 6727. 6744. 6838. 7038. 7472. 7511. 7589. 7591. 8034. 8054. 8092. 8099. 8198. 8319. 8431. S618. 9308. 9430. 9718. 9902.

z. 38 Stück 3 5.

Nr. 111. 1429. 561. 833. 976. 1199. 1244. 1290. 1378. 1391. 1417. 1534. 1535. 15687. 1603. 1691. 1656. 1783. 1838. 1963. 2140. 2154. 2257. 2298. 2741. 2839. 2955. 3071. 3163. 3313. 3968. 5007. 5052. 5174. 5372. 5787. 6134. 6140.

Wir fordern die Inhaber dieser Obligationen hier— durch auf, dieselben vom 1. Juli d. J. an mit den nach dem 1. Juli d. J. verfallenden Zins- Coupons entweder bei üns selbst oder bei den nachbenannten Bankhäusern:

Herrn J. D. Herstatt in Köln,

Herren S. Oppenheim jun. G. Co, in Köln,

dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Köln,

Herrn J. H. Stein in Köln,

Herren Oeder L Co. in Aachen,

Herrn S. Bleichröder in Berlin, gegen Empfangnahme des Nennwerthes und der bis dahin verfallenen, noch nicht erhobenen Zinsen, einzu— liefen. Vom 1. Juli d. J. an hört die Verzinsung dieser Obligationen auf, und es wird der Betrag der—⸗ jenigen, nach dem 1. Juli d. J. verfallenden Coupons, welche bei Einlösung der Obligationen nicht mit einge⸗

liefert werden, von dem Kapitale abgehalten und zur späteren Einlösung dieser Coupons verwendet.

Wir machen zugleich bekannt, daß von den zur Amor— tisallon pro 1847 ausgeloosten 4 Ib Obligationen die Nummern 668t, sis und 8979, von den pro 1848 ausgeloosten die Nummern 4205 und 9761, und von den pro 1819 ausgeloosten die Nummern 4235, 4333,

reise, belegene adelige Gut War-= , M chasttich abgeschätzt auf 5ig/ Th.

6301, 6440, 6702, 8369, 8759, S595 und 9853, so wie endlich von den pro 1848 ausgeloosten 33 6 Obli= gationen die Nummer 909, bisher zur Einlösung nicht präsenlirt worden sind, daher wir die unbekannten In— haber dieser Obligationen hiermit wiederholt auffordern, dieselben an uns oder an eines der obigen Bankhäuser zur Empfangnahme des Nennwerthes einzureichen, da von den vorbenierkten Amortisations- Terminen ab keine Zinsen mehr davon vergütet und die nach diesen Ter minen eiwa erhobenen Zinsen bei Auszahlung des Ka— pitals in Abzug gebracht werden. z Köln, den 15. Januar 1850. Die Rin e , ge n. Hirte, Spez. Dir.

Berlin-Hamburger Eisenbahn. mi,, Nachdem in der General ⸗Versammlung J cr = dLer Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesell⸗

. schaft vom 14. Mai d. J. beschlossen 3 worden ist, die nach §. 14 des Statuts

8

,

3 vom 28. Juli 1843 wegen ver späleter 5 w Einzahlung auf die Actien Litt. A. ein- gezogenen Strafgelder zurückzuzahlen, werden diejenigen, welche seiner Zeit solche Strafgelder bezahlt haben, hiermit aufgefordert, an den Wochentagen vom 17. Juni e. ab, in den Stunden von 10 bis 1 Uhr Vor— mittags, in den Geschäfts Lokalen auf dem Bahnhofe zu Berlin oder zu Hambuig, je nachdem die Zahlung der Conventionalstrafe zu Berlin oder Hamburg erfolgt ist, sich zu melden und gegen Rückgabe der Quittungen und eventuell gegen gehörlge Legitimation die Rückzah⸗ lung entgegenzunehmen.

Berlin und Hamburg, den 30. Mai 1850.

R

1441 de a2 dung

Zu dem Vermögen des Kaufmanns Herrn Theodor Weiners allhier haben wir auf dessen Insolvenz⸗ Anzeige den Konkursprozeß eröffnet; es werden daher hierdurch von uns mit Bezug auf die desfalls im Stadthause hierselbst öffentlich aushängende Bekanntmachung alle und sede be- und unbekannte Gläubiger selbigen Herrn Weiner's bei Strafe des Ausschlusses von der vorhan⸗ denen Aktiv-⸗Konkursmasse und bei Verlust der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand edictaliter geladen,

J 61

vor uns an der Gerichtsstelle hierselbst persönlich oder sonst legal zu erscheinen, ihre habenden Forderungen und Ansprüche, sie mögen herrühren aus welchen Rechts- gründen sie wollen, behörig anzumelden und zu beschei⸗ nigen, auch, da nöthig, mit dem Herrn Curatore litis darüber, so wie der Priorität halber unter sich zu ver⸗ fahren und binnen 6 Wochen zu beschließen, demnächst aber

, B 4 5 der Bekanntmachung eines Präktlusiv⸗Bescheides sub poena publicati, nicht minder, wenn in dem zum J 1 zur gütlichen Beilegung des Kredüwesens angesetzlen Termine, als in dem sie sich bei Strafe, daß die ungehorfam außenbleibenden, eben so wie diejenigen, welche sich über den vorseienden Vergleich deutlich und bestimmt nicht erklären, für in den Beschluß der Mehr⸗ heit der Gläubiger einwilligend geachtet werden würden, anderweit vor uns an der Gerichtsstelle gesetzlich ein⸗ zufinden haben, ein Vergleich nicht getroffen wird, d n g, ug ß l . des Schlusses der Atten und nach Befinden deren In= rotulation und Versendung nach rechtlichem Erkenntnisse so wie endlich 1 , , 9 der Eröffnung eines Locations-Bescheids oder Urtels sub poena . erwärtig zu sein. Uebrigens ha⸗— ben bei 5 Thlr. Individual- Strafe die ausländischen Gläubiger gerichtliche, hingegen die nicht hierselbst wohn⸗ hasten hier im Orte Gevollmächligte zu den Akten zu bestellen. Dippold swalde, am 19. Januar 1850. Das Stadtgericht allda. C. F. A. Haase, v. Stadl.

1801 Der Wollmarkt in Güstrow,

durch Zoll- und Steuerfreiheit für ein= und ausgehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahre am 24., 25. und 26. Juni abgehalten und die Wolle schon vor Beginn des Mark⸗ zes gelagert, so daß mit Anfang des ersten Marlttages die Herren Käufer das ganze Quantum übersehen können. Güstrow, den 14. März 1850. Bürgermeister und Rath.

2 s Rostocker Bank.

Die dritte Einzahlung auf das gezeichnete Actien⸗ Kapital ist zum Belaufe von 26 6 des Nominalwerths bestimmt und der Einzahlungs-Termin auf die Tage vom 20. bis 27. Jun d. J. angesetzt. Den Herren Actionairen wird es freigestellt, die Einzahlungen ent weder direkt an die hiesige Bank oder

5 9 2 2 in Berlin an die Herren Breest & G elpck l, in Leipzig an die Leipziger Bank, in Hamburg an den Herin Salomon Hein“ zu leisten.

Rostock, den 15. April 1850.

Der Verwaltungs⸗-Rath der Rostocker Bank. Bauer. C. H. Brockelmann. J. J. Koch.

Ernst Paetow. Schalburg. Strömer.

1216

Sisenb Eisenbahn. Bekanntmachung,

5 betreffend. Die Dividende auf die Actien der Sächsisch⸗Schlesi⸗ chen Eisenbahn⸗ Gesellschaft für das halbe Jahr vom J. Januar bis 30.

Juni 1850 ist auf

2 Thaler

1338 Einlösung der Dividendenscheine Nr.

Auszahlung gegen Einlieferung des Divädendenscheins Nr. 5

1. Juli 1850 ab

bei hiesiger Hauptkasse,

bei der Bank in Leipzig,

bei Herrn G. E. Hey demann in Bautzen,

bei Herrn F. Mart. Magnus in Berlin,

bei Herren Gebr. Guttentag in Breslau (an letzteren drei Orten nur bis zum 34. Juli) ohne Abzug erfolgen, welches hierdurch in Gemäßheit des §. 30 der Gesellschafts Statuten öffentlich bekannt ge— macht wird.

Dresden, den 1. Juni 1850.

FD r e t e r wu nm

der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Franz Netcke, in Stellv. des Vorsitzenden.

Seeländische Eisen⸗ say bahn.

Am 22sten d. M. wurde die ordinaire General ⸗Ver⸗ sammlung der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschaft im Beisein des Königl. Kommissarius unter Leitung des Herin Ober-Auditenr Steenstrup hierselbst abgehal⸗ sen. Durch den Bericht des Ausschusses wurde der Versammlung unter Anderem mitgetheilt, daß der gegen die Gesellschaft eingeleitete Prozeß noch nicht beendigt sei und daß die Bividende fuͤr das Jahr 1849 mit S Rbthlr. 48 Sch. pr. Actie ausbezahlt werde. Da die Versammlung weder bei diesem Bericht, noch bei dem der Direction, welche beide statutgemäß zur Kennt⸗ niß der Actionaire gebracht waren, etwas zu bemerken hatte, wurden gewählt: ein Mitglied des Ausschusses, Herr Capitain Friedenreich, 5 Suppleanten desselben und 10 Mitglieder des Wahl Comité's.

Kopenhagen, den 27. Mai 1850.

Der Vorsitzende des Ausschusses. Ehlers

ö s ) 56 4 * 1 4 Dampf-⸗Paket-Fahrt zwischen . 1 ö ö . 8 2 Stettin und Riga in Korrespondenz mit den Bairdschen Dampfschiffen nach Reval und St. Petersburg durch das Dampfschis „Düna“, geführt von Capitaln Gustav Böhme. Abgangstage: von Riga von Stettin

5961

den 11. Mai R. S. Sonntag den 19. Mai. N. S. Mig. » 25. 5 v v J . . . J ö y * 27. ) ) 3 3 J. 2 ) ) 6 Juli y * 14. Juli . y 20. * 1 9 3G 3 7 J 3. August * v 11. August » y * 17. 7 * 1 ) 265. n 9 y 31 * * 5 . 8. Septbr. y * ö 4. S eptbr. 1 1 9 * 5 5 1 28. . ) * ) 6. Oltbr. ) ) 12. Oktbr. , ö ö

Passage: 1ster Platz Person 33 Thlr. Pr. Ert. Kinder ,,,, 3 Y die Hälfte. Fracht für Güter aller Art und jeder Größe; 590 Kopeken Silber pr. Kubikfuß und 10 Kaplacken. Riga, im April 1850. . Das Börsen⸗ Com igt. Nähere Nachrichten ertheilen die Herren Agenten: in Riga Helmsing 4 Grimm, in Stettin D. Witte.

Das Abonnement betragt:

2 Rthlr. für Nahr

1 Rihlr. .

8 Rthlr.« 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie . ohne Preis⸗Erhshung. ö Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

. 163.

k

Amtlicher Theil. D entsch lan d Preußen. Berlin. . ĩ Qi Verordnung. Dester reich. Wien. Große militairische Revue. des sardinischen Gesandten. Erzherzog Albrecht. zu dem deutsch-österreichischen Postvertrage. 35. der Avitizitätsfrage. ĩ in Wien. Bestimmungen w Auf ischs Wien. gen wegen Aufhebung der Fleischsatzung. ,, nn, ,, der Juden Straf-⸗Contribution. . Hrn fies. gern. München. Abssimmung der Abgeordneten Kammer in der

Breslau. Frequenz der Universität.

beutschen Frage. Senat für E f

, , ,, 8 r Entscheidung der Kompetenz- Kon⸗ 14 ,, Gerichts und Verwaltungs . Behörden. r! fin die Teleglaphenlinien. Regierungs- Erlaß, betreffend die Auflöfung des

ö Central-⸗Schullehrer-⸗Vereins in Nürnberg

3 8 73 4 * *

,, Hannover. Erste Kammer: Städteordnung; Königlichts . 3 oͤschreiben auf die Gratulation · Adresse; Annahme eines Antrags 6 auf ie, ,, und Kirchenvorstände; Steuerverwaltung. . R ö , Landgemeinde⸗Ordnung; der Ver= . andischem Salze; Budgetber 3 Inter son i : . z Budg athung; Interpellation über die

2 J ̃ Di 4 —ᷣ Baden. Mannheini. Die deutsch-fatholische Gemeindc. Entschädi⸗

gungssumme an die Bewohne f Breis Lin gesum e ewohner von Ludwigshafen. Breisach. Sen ; ö . Dessen. Kassel. Ständeversammlung: Grundstenergesetz; das proviso⸗

96 Finanzgese. Auflösung der Ständeversammlung. H 5 k eingabe an das Staats ministe= ; ungen des Wahlgesetzes Mecklenburg Sch ,, , hide lee Me Schwerin. S ichtniß Medaille , , i Schwerin. Gedächtniß⸗Medaille für

Lübeck. beck , .

eo Anwesenheit der Prinzessin der Niederlande mit Frankfurt a. M. Garnisonwechsel.

Hamburg, Hamburg. Notificationsschreiben des Herzoglich sachsen-

meiningenschen Konsuls.

ö ; . Ausland.

Desterreich. Mailand. Ankunft Ravetzkö's.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Ge⸗ sehen wurf über die Pensione⸗ und Unterstützungs-Kassen. Kredit fur daz Grab Napoleon's. Verwerfung des Gesetzentwurfs zu Gunsten der Jebruar. Kampfer. ö Paris. Vermischtes. Die britisch-französische

n, Die Dotations-Kommission. Vermischtes.

ö. ö 3 ,. London. Hofnachricht. Das Ge⸗ ! ea große Industrie⸗Ausstellung. Briti 3 fi einen Armenier in Persien. err rn . nn , nnn, , mn,

Dänemark. Kopenh fmars ĩ

2 . . ,, , Levetzau nach Stock

1. h hen Vorschläge der schleswig⸗ in sch

ltauensmänner zurückgewiesen. .

Italien. Rom. Aufforderung an die Besitzer von Banknoten. Orga— nisation der päpstlichen Miliz. Vermischtes. Neapel. Ernennung

zum Distoriographen. Prozeß gegen die Unitarier.

Spanien. Madriv. Ernennung. Prüfungs⸗Kommission.

Börsen- und Handels⸗-⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben All ergnädigst geruht: . Den bisherigen Appellationsgerichts⸗Rath Hecker zu Frank— furt 4. d. O. zum Geheimen Justizrath und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium; und .

Den Geheimen expedirenden Secretair uud Kalkulator Mölle im Finanz⸗Ministerium zum Rechnungs-Rath zu ernennen

y,,

über das Befinden Sr. Majestät des Königs.

Se. Majestät der König haben diese Nacht vollkommen ruhig Jeschlafen. Die Vernarbung der Wunde ist bis auf einen kleinen Punkt vollendet.

Se. Majestät der König haben daher zu befehlen geruht, daß fernerhin keine Berichte über Allerhöchstderen Befinden veröffentlicht werden sollen.

Schloß Sanssouch, am 15. Juni, Morgens 9 Uhr

(gez) Schönlein. Grimm. Langenbeck. Gerl

Ihre Königl. ö . ,. nn. . . a, ,, rwitiwete Frau Großherzogin von Mecklenburg Sw werin ist, von Hamburg zurückkehrend auf Schloß Sanssouci eingetroffen. ; . .

Berk

Gemäß der , 2 1 . n 6, ö 2sten v. M. (G. S. S. 339, der en ll erh c en Erlasses vom fonderen Central -Kommission für die , . he banken, wird hierdurch bekannt gemacht, daß euer n der Renten⸗ weit derselben die Bearbeitung aller Angelegen helle n, n, f die Ausführung des Gesetzes vom 2. März d. J n t, Je tung von Rentenbanken, insbesondere die erste . Errich- Rentenbanken und die Ober-Aufsicht über dieselben . . des 8. 5 dieses Gesetzes zum Gegenstande haben * . gen Tage in Wirksamkeit getreten ist. ; em heuti⸗

Wegen des Zeitpunktes, mit welchem die ob 26 Aufsicht über die fi einzelne Landestheile bereits 3. Eritung und

ic zelne X . zestehenden Ren“ ten-Tilgungs-Kassen auf die Central-Kommission überzugehen hat, wird eine besondere Bekanntmachung noch vorbehalten. . At,

Berlin, den 11. Juni 1850. Für den Minister für landwirthschaftliche . Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage (gez von Manteuffel.

Der Finanz-Minister (gez) von Rabe.

Beförderungen und Abschiedsbewilligung in der

Audienz t Beitritt ; vertrage. Kommission zur Lösung Zwanzigjährige Steuerfreihrit für Neubauten

Preuß ischer

taats- Anzeiger.

Berlin, Sonntag deu 16. Funi

Abgereist: Der

Stettin.

Fürst von Thurn und Taxis, nach

sichtamtlicher Theil.

Vent schland

Preußen. Berlin, 16. Juni. Nach dem heutigen Militair⸗ Wochenblatte ist von Leszinsky, Hauptmann und Artillerie— Offizier des Platzes Posen, zum Major im 5ten Artillerie⸗Regi— ment, von Lehwald, Hauptmann vom Generalstabe, zum über⸗ zähligen Major ernannt und vom dritten zum sechsten Armee Corps versetzt, und Theirich, Hauptmann vom Tten Artillerie⸗Regiment, als Major mit der Regiments-Uniform mit den vorgeschrlebenen Abzeichen für Verabschletete, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden. ö . Dasselbe Blatt enthaͤlt die Verordnung, betreffend die Aus⸗ führung des die Stellung unter Polizei—⸗ Aufsicht betreffenden Ge— setzes vom 12. Februar c. auf die dazu verurtheilten Militair⸗ personen. Sie lautet, wie folgt: ;

Nach dem Gesetz vom 12. Februar dieses Jahres (Gesetz⸗ Sammlung von 1850 Seite 49) sind die Gerichte ermächtigt und resp. verpflichtet, gegen die wegen der dort aufgeführten Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe Verurtheilten außer derselben die Stellung unter Polizei ⸗Aufsicht auf ein oder mehrere Jahre auszusprechen,

Een, eine große militairische Revue vor Sr. Majestät dem Kai statt. „Prinz Albert,“ berichtet der Lloyd, „befand sich in

deren Wirkungen darin bestehen, daß

1) dem Verurtheilten der Aufenthalt an bestimmten Orten, so wie das Verlassen seiner Wohnung während der Nachtzeit,

untersagt werden darf, und .

2) Haussuchungen bei demselben hinsichtlich der Zeit, zu welcher sie stattfinden vürfen, keiner Beschränkung unterliegen.

Diese Maßregeln können zwar gegen Solvaten dis Dienst= standes ohnedies schen aus Rücksichten i die militairische Diszi⸗ plin eintreten. Nichtsdestoweniger ist es aber erforderlich, daß auch gegen sie nach den Bestimmungen des allegirten Gesetzes die Stel⸗ lung unter Polizei⸗Aufsicht von den Kriegs- und Standgerichten ausgesprochen wird, da in den meisten Fällen die Wirkungen die⸗ ser Maßregel sich über die Dienstzeit des Verurtheilten hinaus er⸗ strecken und bei Fällung des Spruches sich nitmals voraussehen 6 , ,, . der Verurtheilte nach Verbüßung der auf—

; Freiheitsstrafe, mit w é die polizeili An fst j ,

Das Königliche General Auditoriat - genommen, pic bir r tern: auf die k Februar c. aufmerksam zu machen. .

Wenn jedoch einestheils durch den Ausspruch, daß ein Sol- dat auf eine gewisse Anzahl von Jahren unter Polizei-Aufsicht zu stellen, das Mißverständniß erzeugt werden könnte, als ob dadurch der bürgerlichen Polizei⸗-Behörde ein Mitbeaufsichtigungs Recht über dem Dienststande angehörende Soldaten eingeraͤumt werden sollte, anderentheils aber es nöthig ist, wenn unter Polizei-Auf⸗ sicht gestellte Soldaten während der Dauer derselben aus dem Vienststande ausscheiden; der Polizei⸗Behörde ihrer Heimat von dem Erkenniniß, welches diese Aufsicht ausspricht und dem Zeit— punkte, von welchem ab dieselbe begonnen hat, Nachricht zu geben, so erfuche ich das Königliche General-Kommando ergebenst, die demselben untergebenen Militair-Behörden und Trupoen-Befehls⸗ haber darauf aufmerksam zu machen, daß

1) in den Fällen, wo in Gemäßheit des Gesetzes vom 12. Februar c. von den Kriegs- und Standgerichten gegen Militairperso⸗ nen auf Stellung unter Polizei⸗Aufsicht erkannt worden ist, dieselbe, so lange die zu Beaufsichtigenden dem Dienststande angehören, ausschließlich von den militairischen Vorgesetzten nach den bestehenden Disziplinar⸗Vorschriften ausgeübt wer⸗ den muß. .

2) wenn zur Stellung unter Polizei-Aufsicht Verurtheilte aber vor Ablauf der für dieselbe angeordneten Frist aus dem Dienst⸗ stande ausscheiden, der Orts⸗Polizei⸗Behötde ihrer Heimat der tenor des betreffenden Erkenntnisses in beglaubigter Ab— schrift zu übersenden und zugleich über die Berechnung der Dauer 'der Polizei-Aufsicht (efr. 8. 7 des Gesetzes) genaue Auskunft zu ertheilen ist. . Berlin, den 9. Juni 1860.

Der Kriegs ⸗-Minister

von Stockhausen. An die Königlichen General-Kommandos ze.

Breslau, 12. Juni. (Schl. 3Ztgi) Von Michaelis 1819 bis Ostern 1850 besuchten die hiesige Universität 819 Studirende. Davon sind abgegangen 138 und dazu gekommen 99, so daß die Gesammizahl der immatrikulirten Studirenden jctzt 780 beträgt, und zwar zählt die evangelisch⸗theologische Fakultät 60 (2 Auslän⸗ der), die katholisch-theologische Fakultät 229 12 Ausländer), die juristische Fakultät 245 (7 Ausländer), die medizinische 79 (5 Aus⸗ länder) und die philosophische Fakultät 167 (3 Ausländer), zusam⸗ men 780. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als zum Hören berechtigt: solche, deren Imma⸗ triculation noch in suspenso ist, und Pharmazeuten, Oekonomen, Bergbeflissene, zusammen 17. Es nehmen also an den Vorlesungen überhaupt Theil 797.

Oesterreich. Wien, 13. Juni. Gestern Vormlttags zehn Uhr fand am Glacis zwischen dem Burg- und Schottenthore zu Ehren des Großherzogs von Toscana und des Prinzen Albert von

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ uud Au landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fur Berlin die Expedition des Prenß. Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

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1850.

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unmittelbarer Nähe des Kaisers. Eine glänzende Suite von Ge⸗ neralen, darunter die Kaiserlichen und Großherzoglich tos canischen Prinzen, Feld-Zeugmeister Freiherr von Welden und Jellacic verherrlichten das militairische Schauspiel, zu welchem die drei Infanterie Regimenter Kaiser, Haynau und Wasa, zwei Gre⸗ nadier⸗ und zwei Jäger⸗Bataillone, zwei Kavallerie Regimenter

und sechs Geschütz⸗Batterieen in vollster Parade ausge⸗ rückt, waren. Die Truppen defilirte zweimal. Zum Schlusse manövrirte noch eine Kavallerie-Batterie vor Sr. Majestät

dem Kaiser. Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie, die Gemahlin des Großherzogs von Toscana und Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Hildegarde erschienen zu Wagen. Das Manöver endete erst gegen die Mittagsstunde. Vor der Parade hatten Se. Majestät, wie an jedem Mittwoch, Audienz gegeben und bei hundert verschiedene Gesuche übernommen.“ .

Der neue Königl. sardinische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Graf Revel, hat Sr. Majestät dem Kaiser in der ihm am ten ertheilten Audienz sein Beglaubigungsschreiben überreicht. ; .

Erzherzog Albrecht wird von Böhmen nach Mainz reisen. Im Großherzogl. Palaste sind, dem Lloyd zufolge, bercits Gemächer zu seinem Empfange vorgerichtet.

Der Lloyd meldet: „Dem am 6. April d. J. abgeschlossenen deutsch-österreichischen Postvereins-Vertrage sind nunmehr auch die Regierungen von Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg und die freie Hansestadt Bremen beigetreten.“ ö

Zur vollskändigen Lösung der Avitizitätsfrage ist in Wien eine eigene Kommission zusammengetreten, die am 9ten d. M. ihre Sitzungen begonnen haben soll. Von Seiten Croatiens sollen Graf Sermage, der General-Prekurator Mazuranie und Hermann von Busan, Präsident der Distriktualtafel, von Seiten der serbischen Woiwodschaft Avvokat Stojacovie zu dieser Kommission berufen worden sein.

Das Ministerium des Innern hat für alle Neubauten inner⸗ halb der Linien Wiens, welche längstens bis Michaeli 1859 bis zur Höhe des Erdgeschosses gebracht werden, eine zwanzigjährige Steuerfreiheit zugestanden. „Von dieser Begünstigung“, sagt der Lloyd, „wird, wie die häufig in Angriff genommenen Neubauten zeigen, um so mehr Gebrauch gemacht, als eine weitere Steuerfrei⸗ hest bei Neubauten nicht mehr zu erwarten sein dürfte.“

Die Bestimmungen wegen Aufhebung der Fleischsatzung werden nächstens veröffentlicht werden. „Der Zeitpunkt“, heißt es im Lloyd, „mit welchem diese Verfügung ins Leben treten soll, ist dem Vernehmen nach auf den 1. Juli festgesetzt, und es wurde bei Jeststellung derselben hauptsächlich darauf Bedacht genommen, eine möglichst ausgedehnte Konkurrenz zu erzielen. Den Vieh-Eigen⸗ , , ist gestattet, ihr Vieh selbst auszuschrotten und sich dazu beweglicher, auf, den Marktplätzen aufzustellender Verkaufsständer wie dies gegenwärtig bei den Schwein und Kalbfleischhändlern der Fall ist, zu bedienen. Die neueste Verordnung, womit die Einhe⸗ bung der Eingangsgebühr aus Ungarn von Schlachtthieren aufge⸗ hoben wurde, steht mit den neuen Rindfleischverkaufs⸗Bestimmungen in wesentlicher Verbindung.“ ;

In Angelegenheit der Juden-Strafcontribution ist, wie die O std Post berichtet, an das pesther israelitische Verwaltungs⸗Comitè folgende Zuschrift ergangen: „Das hohe Zte Armee Kommando hat erneuert mit Verordnung vom 7. Juni d. J. anher eröffnet, daß es, durch wich⸗ tige Gründe bestimmt, nicht nur allein die Durchführung aller auf die Juden-Strafcontribution bezüglichen Amtshandlungen ausschlie— ßend dem Distrikts⸗Kommando zuzuweisen, sondern auch die nun schon zu lange hingehaltenen Purisications⸗-Verhandlungen über die Judengemeinden und Judenfanilien ohne weitere Gegenvorstellung in Gang gebracht und sofort ihrem Ende zuge führt wissen will. Die unter dem Reskript vom 15. März mitge— theilte General-Kommando⸗ Verordnung vom 13. März d. J. enthält die bestimmte Erklärung, daß die allgemeine Repartition des den hierländigen Juden-Gemeinden auferlegten Strafbetrages durch die nachträglich bewilligten Nachsichten nicht modifizirt wird, da die in Folge der letzteren sich ergebenden Ausfälle einfach von der Hauptsumme von 2,300,900 Fl. abzuschreiben kommen. Das von dem Comité ausgearbeitete hier erliegende Operat hat somit in seiner vollen Kraft zu bleiben, indem eine Modifizirung des Repartitions Operates erst nach Beendigung und dem Resultate des ganzen Pu ristcations-Verfahrens wird eintreten müssen, und zwar durch üm lage der ganzen Straf⸗Contribution auf die nicht gerechtfertigten, welches Operat ssodann dem Ministerium vorgelegt werden wird. Demgemäß werden nun auch ohne Verzug unter der Leitung des Distrikts⸗-Kommando's durch den Herrn Ministerial-Kommissär die Purificationen vorgenommen werden, bei welchen es durch Ur— kunden oder Zeugen-Aussagen auf die Herstellung des Beweises ankommen wird, daß sich der Purificationsbewerber weder durch Worte, noch durch Thaten, weder mit geistigen, noch mit materiellen Mitteln überhaupt an der Revolution selbstthätig gar nicht bethei ligt hat. Zur Einbringung der gehörig dokumentirten Purifica— tiönsgesuche ist der Termin bis Ende August d. J. festgesetzt, und auf später einlangende wird keine Rücksicht mehr genommen werden. Dies als Erledigung auf den Bericht von neulich ohne Datum. Pesth, 9. Juni 1850. Heyntzl, General⸗Major.“ Hierzu be⸗ merkt der Wanderer: „Wir überlassen es dem Urtheile aller inbefangenen, zu entscheiden, nicht ob diese Maßregel billig, sondern ob sie überhaupt möglich und ausführbar sei.⸗“

Den politischen Verwaltungs-Behörden des Sachsenlandes ist

die Weisung zugekommen, den Titel Kaiserlich Königlich zu ge⸗ brauchen. Die Bestimmungen wegen Behandlung der politischen Verwaltungs-Beamten im Sachsenlande Siebenbürgens als wirk— liche Staalebeamte werden noch gewärtigt. ; . Der Wasserstand der Donau hat eine für die gegenwärtige Jahreszeit ungewöhnliche Höhe erreicht; er beträgt im Donau⸗ Kanale 6 19 ober Null und ist seit einigen Tagen im Zunehmen. Vor einem Monate war derselbe noch 3. 7.