Vortrag der Orgel⸗Begleitung übernommen hat. Die Solo⸗Par⸗ feen werden ausgeführt von den Damen Bernhard, Hoppe, Leo, Ischiesche, und den Königlichen Sängern Herren Krause, Mantius und 3schiesche. . ; Villets 2 10 Sgr. sind bei dem Küster der Garnison⸗Kirche, Herrn Burchard, Reue Friedrichsstraße Nr. A6, so wie in der Hof⸗
1028
Musilhandlung von Bote und Bock und bei den Hauspolizei⸗-In⸗ spektoren des Königl. Schauspiel⸗ und Opernhauses, Herren Harcke und Tack, zu haben, woselbst auch das für die Feier der Grund— steinlegung entworfene Programm gratis ausgegeben wird.
Bie Einnahme ist durch die Gnade Sr. Majestät des Königs den Fonds zur Unterstützung der Angehörigen der in den Jahren
*
1848 M49 gebliebenen Krieger und zur Errichtung des National⸗ Krieger⸗Denkmals überwiesen worden. ö
Billets zur Zuschauer- Tribüne hei der Baugrube während der Felerlichkeit der Grundsteinlegung für das zu errichtende Na⸗ tional⸗Krieger⸗Denkmal, am 18. Juni, sind à 1 Rthlr. an den oben genannten Orten zu haben.
Berliner Börse vom 15.
Juni.
IH echsel- Course.
kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt 2 Mt. 2 Me. 2 Mt. 2 Mt. S Tage
250 FI. 250 FI. 300 M. 300 Mk. * 1 Lst. 300 Fr. 150 FI. 150 *I. 100 TbIr.
Fusa.. . 100 Tuir. 2 Mt
9 , 100 sRkkl. 3 Wochen! 1074
Amsterdam -.. 1 do. Hamburg
do.
Leipzig in Courant isn 14 ThIr.
Frankfurt a. M. si (dd. W. Fetersburg
In lündische Fonddls, PEfandbrie/se, Kommunal- Papiere umd
Cell! - Course. at. Briet. Preuls. Freiv Anl 5 195 ö ö St. Schuld- Sch. 37 S5 5 8k Sech. Prim. Sch. — — ⸗ ¶ K. u. Nm. Schuld. 3] / do. Lt. B. gar. do. Berl. Stadt- Obl. 5 Pr. Bk. Anth. - Sch.
40. do. 37 . 8 k Westpr. pfandbr. 3 5 Friedrichsd' or. Grossb. Posen do. 4 And. Goldm. à ht. —
do. do. 33 Disconto. Ostpr. Efandbr. 35 —
zt. Brief. Geld. Gem
5
geld. Gem. O02 3. 3 951
95
*
ö
Pomm. Pfandbr.
& C
ö
Kur- u. Nm. do. Schlesische do.
Ausländische Fonds.
Russ. Ilamb. Cert. — do. IlIope 1. Anl. 4 . do. Stiegl. 2. 4 A. 4 — P d0. 40.
do. do. 5. A. 4 — do. v. Rihsch. Lst 5 1095 do. Engl. Anleihe 4 95 P do. Poln. Schatz 0. 4 795 do. do Cert. L.A. 5 9235 Kurbh. Pr O. 40 ib. — P 3 do. do. L. B. 200FI — N. Bad. do. 35 III. —
Poln. nene pfahr. . do. Part. 500 FI. 4 . 300 FI. — . Iamb. Feuer-. 3* . do. Staats- Pr. Anl. —
Lübeck. Staats A. 44 97 1101. 23. Ih Int. 27
Eis enk ahn- Actie n.
Rein- Ertrag 1849.
Stamm- Actien. AK. apital.
Ter Reinerirag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 35 pCt. ber. Actien sind v. Staat gar.
Tages- Cours. 2
Börsen- Lins- Rechnung
Hrioritäts - Actien. Kapital.
Sirnmtliche Priorilzts-Actien werden dur. h jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
S885 2 S8 bz. u. G. 835 6. 102 R 6035 bæ. 138 6
Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin -Starg. . do. Pots d. Magd. .. Magd. Halberstadt do. Leipziger Halle · Thüringer. .. Cöln - Minden do. Aachen. Bonn. Cöln Pũüsseld. Elberfeld... 11,400, 009 Steele - Volrrinkel .. 1.300, 009 Niederschl. Märkisch. 19, 000, 000 do. zweighahn 1, 50h. 900 Oberschl. Lit. A. 2, 253, 100 k 2. 400. 0069 Cosel - Oderberg. ... 1. 200 9000 Breslau - Freiburg... l, 70h, 999 Krakau-Oberschl.. .. 1. 800, 000 Berg. Märk. 1, 000. C09 Stargard - Posen 5, 000, 000 Brieg - Neisse. 1. 109, 9000 Magdeb. Wittenb. . 4,500, 000
6, 000, 000 8, 000, 0090 4,824, 000 4,0900, 000 1,700, 000 2, 300,000 9. 000,000 3, 900,000 4,500, 9000 1.051, 200
21 62 95 95
39
78 6 304 hz. 835 B. 1044 6. 1023 br. 703 G. 72 6.
70 R. 695 6.
S — 2 2 3
.
Quiltung s- Bogen-
Aachen- Mastricht . 2, 750,000
J
Auslünd. Aclien.
40 2 41 bæ- 985 B.
Friedr. Wilh. Nor db. 8, 000, 00690
do. ier
Schluss-Course von Cöln-Minden 95 ba
1,411, 800 5, 0900, 000 1. 000,000 2.367.200 3, 132, 800 1, 000,000
800, 000 1,788, 000 4, 000,000
3, 674, 500 3,500, 000 1,217, 000 2.487, 250 1.250, 000 1. 000,000 4, 175, 000 3, 500.000 2,300,000 252, 000 2, 000, 000 370,300 360,000 81 250, 000 100 B. 325,000 965 B. 375,000 SI b. 400, 000 ; 1,100, 000
Berl. Anhalt... Hamburg.. 19. Potsd. Magd. .. do. . do. Litt. D. Stettiner... .... Magdeb. Leipziger .. Halle - Thüringer. . .. Cöln - Minden do. do. Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do do. do. III. Serie. do. zweighahn Magdeb. Wittenb. ... Obèrschlesische Krakau- Oberschl. Cosel- Oderberg... Steele - Vohwinkel do. do. II. Ser. Breslau- Freiburg ... Berg. Mãärk. .. ......
. 1004 B.
Einsen.
Ausl. Stamm- Act.
.
* D 0 1 3*
ö 10
kiel Altona Sp. 2, 050, 000 Amsterd. Rotter d. FI. 6, 500, 0090 Mecklenburger Thlr. 4.300, 000
von Preussischen Bank Antheilen gét e 4 kb.
Poln a. Pfdbr. a. 0. 4 - 96 ö
ö ⸗ . 11. 366rse Durch die besseren Notirungen der auswärtigen Börsen
war heute das Geschäft auch hier in allen Actien- Gattungen,
besonders
auf Lieferung, sehr lebhaft Namentlich waren Nordbahn
Actien zu steigenden Coursen gesucht.
Auswärtige Börsen. Wien, 13. Juni. Met. proz. 9d z, 4, 4. proz. . 3. 45proz. 823, 4. 2Eproz. 50 — 50 Anleihe 34: 17! 176. 33: Norkbahn 1058, 4, 4. Gloggnitz . tg. Pesth 4proz. ö Bank Actien 1125 — 1120. Wech sel⸗Course. Amsterdam 1657 Br. Augsburg 1193 Br., 1195 Gld. Frankfurt 1195 Br., 119 Gld. Hamburg 176 Br. London 12 Glͤ. Paris 141 Br., 141 Gld. Gold 125 bez. Silber 1183 bez. —⸗ Fonds und Actien niedriger. Fremde Valuten unverändert, nur in London war zu 12 Fl. größerer Umsatz.
Mall. 783 - 2.
Part. Oblig. 108 Leipzig⸗Dresd. E. A. 1213 Gld. Schlesische 2 Gld. Chemnitz Magdeburg⸗Leipzig 211
Leipzig, 14. Juni. Leipzig⸗Dresdener Gld. Leipz. B. A. 157 Gld. Sächsisch⸗Bayerische 854 Gld. Riesa 235 Gld. Löbau-Zittau 24 Br. Br. 210 Gld. Berlin? Anhalt. 885 Br., 83 Gld; Krakauer 69 Gld. Friedrich-Wilhelms-Nordbahn 140 (ld, Altona⸗ Kiel M, Br. Deß. B. A. A. 145 Gld., do. B. 118 Gld. Preuß. B. A. 96 Br. 96564 Gld.
Frankfurt a. D., 13. Juni. Spaniern war an heutiger Börse wiederum von Belang und deren Cours ging in Folge ihres Steigens von Paris und Madrid um höher als gestern. Dester. Fonds und amerik. Oblig. waren mehr angeboten und blieben etwas niedriger. In allen übrigen . und Eisenbahn-Actien war beinahe kein Umsatz und Verän⸗ gerung.
Besterr. Sproz. Metall. 9 Br., 78] Gld. Bank, Actien 117 Br., 109 Gid. Baden Partial-Loofe à 50 Fl. v. J. 1810 s3. Br., 53 Glö., do 36 Fl. v. J. 1815 32 Br;, 313 Gl. Kurhess. Preuß. Partial Loose a 10 Rthlr. pr. 32 Br., 323 Glö. Sardin. proz. Obligationen bei Rothschild Sö Br., S5 Gld. Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 335 Br., 333 Gld., Darmstadt Partial⸗Loose 2 50 Fl. 743 Br., 743 Gld., do. a 25 F1. 71 Br., 263 Glv. Württemberg. 4ꝓproz. Oblig. bei Rothschild , Br., 7 Glö., 3zproz. do. do. 823 Br., 827 Gld. Spanien Zproz. inländ. 32 Br., 327 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 127
Gld.,, Do. 500 Fl. Loose 81 Br., 8o4 Gld. Friedrich⸗Wilelms⸗ Nordbahn 41 Br., 415 Gld. Ludwigshafen -Bexbach 81 Br.,
Das Geschäft in Z3proz.
österr., wirkten in gleicher
ö 4, 3.
Gold al marco 17 a 18. Dukat. 11. 75 a 50. Die höheren Notirungen fremder Börsen, wie der engl. und Weise auf hiesigen Platz.
Nach der Börse. 5proz. 94. 30.
London, 12. Juni. Zproz. Cons. p. C:. u. 4. 3. 977 . Izproz. N77, B. Ard; 13, 37 3Zproz. 3385, 38. Hass. Russ. 5proz. 109, 107. Int. 57, 3. A4proz. SE, . Goll .
Cons. eröffneten zu 975, 4 p. C. u. 974, 3 a. Z., wurden zu 974, 4, 4 p. C. u. Mä. 4 4. 3. gemacht und schlossen so.
2 Uhr. Cons. p. C. 7, gb, a. 3. .
Eisenbahn-Aciien unverändert.
Amsterdam, 12. Juni. Die Stimmung für Holl. Fonds war heute bei einigen Geschäften in Int. etwas angenehmer. In Span. war der Handel sehr belebt. Russ. 4 proz. blieben fort⸗ dauernd gefragt. Test. anfangs sehr willig, blieben dann wenig besser, als gestern. In Süd-Amer. ging wenig um.
Holl. Int. 56 F, 4. Zproz. neue bb 4, 3. Span. Ard. Gr. Piecen 134. R, 3. Russen A4proz. 883. Stiegl. 87. Oest. Met. 5proz. Jö, , . 2zhproz. 4115. Mex. 299, S8. Peru 77.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 15. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 — 64 Rthlr. Roggen loco 27 Rthlr.
pr. Zuni, 273 Rthlr. Br, 275 G.
Juni Juli 5 . Juli / Aug. 277 Rthlr. Br., 27 * bez. , 275 G.
Sept. / Ottbr. 233 Rthlr. bez. u. Br., 285 G. Gerste, große loco 21— 22 Rthlr. „ lleine 17 — 19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 155 — 17 Rthlr. Erbsen 266 — 32 Rthlr. Rüböl loco 103 Rthlr. Br., 101 G. pr, un . Inn Juli 10 Rtylr. Br., 103 G. Juli Aug. ö . Aug. / Sept. 105 Rthlr. Br., 10 12 G. . Sept. / Okt. 1907 Rthlr. Br., 1016 bez. ü. G. Okt. / Nov. 10 Rthlr. Br., 1043 G. Leinöl loco 11 Nthlr. Br., 104 G. w Juni Juli 105 Rthlr. Br., 1065 G. Mohnöl 135 2 13 Rthlr.
71
93 .
s0M Gld. Köln-Minden 957 Br., Is Glo.
992 Damburg, 13. Juni. Zz proz. p. C. 873 Br. 1. (lv. C. R. 1633 Br. Stiegl. 87 Br.
St, Präm. Obi. 92 Br. 6 (lb. Mänische Jo] Br., 70 Gld. Ard. 115 Br. proz. 30 3 6 (Ghz. (lmerzt. Gproz. P. St. 10636 Br. Hamb. Berl. er., 824 Gld. Bergedorf sh Br. Magdeburg Wittenberge Gld. Altona Kiel 93 Br., J27 Gld. Köln⸗Minden
58 Br., 57 Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 393 Br., 395
dä, Br., ML Gld Gld. Mecklenburg 374 Br., 37 Glͤ.
un Fel eaälemctmen fen, besonders Rus., Magdebs-Wit.
ehrt. Paris r bahn is, 12. Juni. Zproz. 56. 65. Spro3. M. 21. Nord-
Amsterd. Wr (er Course. Damb. 1853.
Berlin 3673. London 25. 23 Frankf. A0. Petersb. 3983.
Palmöl 12 2 11* Rthlr.
Hanföl 13 Rthlr.
Südsee-Thran 111 Rthlr.
Spiritus loco ohne Faß 14 * Rthlr. bez. „mit Faß pr. Juni 147 u. 143 Rthlr. Juni Juli 9 14 Br., 8 G. ö. Juli Mug. 147 Rthlr. bez. u. Br., 145 G. Aug. / Sept. 143 Rthlr. bez. u. Br., 14742 G.
= Sept. /Oit. 145 Rthlr. Br., 14 bez. u. G.
Stettin, 14. Juni. Für Weizen lauten die engl. Berichte
nicht besser, jedoch fest. . ö Roggen matt, loco 86pfd. 28, pr. Okt. S2pfd.
verk.,
S5pfd. 28, 7 . Spiritus matt. 2565, 26, Aug. 256, 26. Rüböl ziemlich fest, 108, pr. Okt. 1030.
Woll ⸗Bericht. Posen, 14. Juni. (Pos. Ztg.) Bis inkl. 9. Juni wurde . eingebracht und auf den hlesigen Waagen verwogen: Ctr. 30 Pfv., zum Verkauf wurden ermittelt 566 Ctr. .
2517 Ctr. 17 Pfd. Mittel- und 101 Ctr. 16 Pfd. ordinaire, in Summa 3184 Ctr. 63 Pfd. Wolle. An demselben Tage wurden noch 1328 Ctr. 95 Pfd. verkauft. Am 10ten d. M. wurden
Ganzen gewogen; 3083 Ctr. 16 Pfd.; zum Verkauf ermittelt wa⸗ ren: S035 Ctr. feine, 5464 Ctr. 50 Pfd. Mittel- und 432 Ett 17 Pfd. ordinaire, überhaupt 6701 Ctr. 67 Pfd. Wolle; am sel bigen Tage wurden 14347 Ctr. 78 Pfd. verkauft. Am 11ten d. M. wurden 11460 Ctr. 198 Pfd. gewogen und 191 Ctr. 67 Pfd. feine, 2091 Ctr. 13 Pfd. Mittel⸗ und i03 Ctr. 19 Pfd. ordingire, im Ganzen also 2285 Ctr. 99 Pfd. Wolle zum Verkauf ermittelt; an demselben Tage sind 4230 Etr. verkauft worden. Am 12ten wur den gewogen 1342 Ctr. 63 Pfd.,
zum Verkauf gestellt waren: 99 Cir. feine, 401 Ctr. 101 Pfd. Mittel- und 15 Ctr. 100 Pfd. ordinaire, im Ganzen also 576 CEtr. 91 Pfd. Wolle; das Verkaufs Quantum dieses Tages läßt sich indessen heute noch nicht feststellen, Es sind demnach hiexorts bis inkl. 12. Juni 9346 Ctr. 9) Pfd. Wolle gewogen, 12,48 Ctr. 100 Pfd. zum Verkauf ermittelt uͤnd' bis inkl. 1ften d. M. 9906 Ctr. 63 Pfd. wirklich verkauft worden. Die Preise standen am 9gten und i0ten am höchsten, in den letzten Tagen waren sie gedrückter, so daß mancher Produzent am Dienstage unter dem Montags gebotenen Preise verkaufen mußte. Die ordinaire und Mittelwolle stand um 2 bis 5 pCt. hö⸗ her, als im vorigen Jahre, und wurde diese von 64 bis 77 Rthlr die ordinaire von 44 bis 64 Rthlr;, feine Wolle indessen nur sehr wenig verkauft. Der Markt hat einen eben so schnellen, als günstigen Verlauf gehabt. Aus Polen wurde verhältnißmäßig we nig Wolle hier eingebracht. Die Käufer bestanden größtentheils in Faͤbrikbesitzern, Geschäftstreibenden und Spekulanten des Inlandes, namentlich aus Niederrhein und der Lausitz; von Ausländern war nur ein englischer Kaufmann, dagegen aber Franzosen und Nieder⸗ länder gar nicht anwesend. . . Dresden, 12. Juni. (Dre sd. J.) Heute hat der hiesige Wollmarkt begonnen. Die Zufuhren sind beträchtlich und haben sich heute Vormittag von Stunde zu Stunde vermehrt. An Käufe ist kein Mangek, doch scheinen dieselben noch wenig Entschlossenhr zum Kaufe zu zeigen. Im Allgemeinen sind mittelfeine und. hoch feine Wollen am gesuchtesten und war in diesen Sorten gegen Mittag bereits in einigen Posten mit 16 Rthlr. und 19 Rihlr. pro Stein (* Rthlr. bis 1 Rthlr. höher als voriges Jahr) abgeschlossen; bei minder guter Wäsche ist der vorjährige Preis erlangt worden. Das Hauptgeschäft wird im Laufe des heutigen Tages realisirt werden und sich, wie es jetzt Nachmittags Uhr) den Anschein hat, bei obigen Preisen zu gegenseitiger Zufriedenheit gestalten. (Rachmittags 5 Uhr.) Der größte Theil der Wolle sst verkauft. Für hochfeine Wolle wurden 15 bis 20 Rthlr. (einige Posten noch höher), fur mittelfeine 15 bis 16 Rthlr., für geringere 12 bis 14 Rthlr. pro Stein willig gezahlt und genommen. Im Vergleich zu den vorjährigen Preisen hat sich unsere obige Angabe bewährt; es wurde im Allgemeinen bis 1 Rthlr. pro Stein mehr gezahlt, als voriges Jahr.
Telegraphische Notizen.
Frankfurt a. Mi., 14. Juni. 27 Uhr. dh
Met. proz. b8. 6proz. 783. Span. 33. Bad. 313. 323. Wien 99.
Hamburg, 14. Juni—
Nordbahn 395. Kurh.
25 Uhr. Börse angenehme Stim⸗ mung. Berl. Hamburg. S2. Köln⸗-Minden M.. Magd. ⸗Witt. 573. Nordbahn 408. London 13. 83. Amsterd. 35. 85.
Weizen anhaltend sehr fest. Roggen unverändert. .
Paris, 13. Juni. 5 Uhr. proz. 56. 490. proz. 83. .
Umsterdam, 13. Juni. 45 Uhr. Int. 6 . Span. 583 *. Met. Tiproz. 113. 6proz. Ib - „pr S3. mien diz, Rus. pro Hope ssz.́ Russ. 4proz. Stiegl. 875. Neue Russ. Anl. 95. Neue Dän. 97.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
1029
M 163.
. . Den tschlan d. Oesterreich. Wien. Aufhebung der Zwischenzoll- Linie zwischen Un⸗ garn, Crgatlen⸗ Slavonien, Siebenbürgen und den übrigen Kronlän— dern. Aufruf der Kommission für die londoner Industrie⸗Ausstellung. Vermischtes. . Bayern. München. Schluß der gestern abgebrochenen Sitzung der Ab- geordneten Kammer. Württemberg. Stuttgart. Auswanderung nach Ungarn. Baden. Baden. Verkehr hoher Fremden. HJessen Marburg. Frequenz der Universität. Mecklenburg Schwerin. Schwerin. Staatshaushalts - Etat. Ludwigslust. Reise des Großherzoglichen Hofes. Braunschweig. Braunschweig. Waterloofest. Oldenburg. Oldenburg. Regulirung des Gꝛundsteuemwesens. k 9g Dbferdeman lt Sachsen⸗Weimar. Weimar. Trigonometrische Aufnahme Thüringens. ö ö Ausland , Gesetz gebende Bersammlung. Reclamation Gram⸗= . , der Diskussion des Gesetzentwurfs über Pensions= und tungs- Kassen. Antrag auf gerichtliche Verfolgung eines
Abgeordneten Paris. Eirt , ,. . . ⸗ 987 ; irkular des Polizei-Präfelte der Fremden. Polizei⸗Präfelten hinsichtlich
Griechenland.
Spra. Ankunft des griechische . = zürkei. s griechischen Königspaares.
Konstantinopel. Diplomatische Konf En e, , Konferenz. Wissenschaft und Kunst.
Königliches Opernhaus. (Der Prophet.)
sichtamtlicher Theil.
Dent schland.
erreich. Wien, 12. Juni. Das heute ausgegebene s allgemeinen Reichsgesetz und Regierungsblattes und das sem Stücke ausgegebene Beilageheft enthalten das unten Kaiserliche Patent vom 7. Juni 1850, wodurch die Zwischenzoll-Linie zwischen Ungarn, Croatien, Slavonien, Sieben⸗ kürgen und den übrigen Kronländern vom 1. Oktober 1850 ange— fangen, die Einhebung der Eingangs und Ausfuhr-Gebühren don Ochsen, Stieren, Kühen und Kälbern, die lebend über die Zwischen— zoll-Linse gebracht werden, sogleich aufgehoben wird, nebst dem nach⸗ stehenden Vortrage des Finanz-Ministers von Krauß, womit die Anträge wegen Erlassung des obgedachten Patentes gestellt werden. „Ew. Majestät! Die Reichsverfassung 8. enthält die wichtige Bestimmung, daß das ganze Reich Ein Zoll- und Handelsgebiet zu bilden hat, und daß Binnenzölle, wo solche zwischen einzelnen Gebietstheilen des Reiches gegenwärtig bestehen, sobald als möglich aufzuheben sind. Der erste dieser beiden Grundsätze hat in dem Verkehre mit dem Auslande bereits früher für das ganze Reich mit Ausnahme von Dalmatien, wo ein eigener Zolltarif besteht, und der Zoll Ausschlüsse, Geltung erlangt. Dagegen ist für den inneren Verkehr das gegen außen mit einer Zolllinie umschlossene JJ . n. ll⸗Linie in zwei nicht ganz gleiche Hälften ge⸗ en, garn, Croatien und Slavonien, die Woiwod— schaft Serbien, das temescher Banat und Siebenbürgen, die andere aber alle anderen im gemeinschaftlichen Zollverbande gegen außen begriffene Länder und Gebietstheile enthält. Noch immer unterliegen die . n , se Gegenstänhe, welche aus der einen dieser beiden Dälften des gemeinschaftlichen Zollgebietes in die andere gebracht wer— den, der Entrichtung von Eingangs- und Ausfuhr-Gebühren, und es ist überhaupt der Verkehr über die Zwischenzoll-Linie dem Zoll— verfahren und den für dasselbe nothwendigen beschränkenden Anord⸗ nungen unterworfen. Der treugehorsamste Minister-Rath war un— ausgesetzt bemüht, die Bedingungen zur Erfüllung zu bringen, ohne welche es nicht zulässig ist, den inneren Verkehr von diesen höchst nachtheiligen und lästigen Banden zu befreien. Die Bedingung, in welche sich alle übrigen Voreinleitungen für diesen Zweck zu—= sammenfassen lassen, ist die Durchführung des Grundsatzes, daß alle Theile und Bewohner des Gesammtreiches ebenmäßig zu den gemeinschaftlichen Lasten beizutragen haben, eines Grund satzes, ohne dessen vollständige und ausnahmslose Vollstreckung weder die Gleichberechtigung Aller sich als eine lebenskräftige Wahr⸗ heit geltend machen kann, noch das Reich jene innere Kraft zu ent— falten vermag, die seinen unermeßlichen Hülfsquellen inwohnt. Dieses Ziel festhaltend, schlug man vor, und Ew. Majestät geruh⸗ ten es zu genehmigen, daß in den jenseits der Zwischenzoll⸗ Linie gelegenen Ländern die direkte Steuer auf alle Bewohner, ohne Zu⸗ lassung der bestandenen Befreiungen, umgelegt, daß die Einkommen⸗—⸗ steuer daselbst eingeführt und in Anwendung der für das Grund steuer-Kataster bestehenden Grundsätze, ein den Forderungen der Ge— rechtigkeit entsprechendes Grundsteuer-System provisorisch in das Le⸗ in gerufen werde. In Verbindung mit diesen großen Maßregeln und der zweckmäßigen Einrichtung der Verwaltungs-Behörden sind auch die Vorbereitungen zur Vervollständigung des Systems der in direkten Besteuerung in jenen Ländern so welt vorgerücit, daß der Zeitpunkt bestimmt werden kann, in welchem die naͤchtheiligsten Un⸗ gleichheiten in der Besteuerung und mit denselben die wichtigsten Hindernisse der Freigebung des gegenseitigen Verkehrs über die Zwischen Zolllinie behoben sein werden. Unter diesen Verhältnissen schlägt der treugehorsamste Ministerrath Ew. Majestät vor, ein Allerhöchstes Patent nach dem beiliegenden Entwurfe zu er lassen wodurch die Einhebung der Eingangs- und nun fuß i und Dreißigst-Gebühren vom 1. Oktober d. J. an allge mein aufzuheben wäre. Der Zeitraum von einigen Mo— naten bis zur Auflassung der Gebühren-Entrichtung ist in Berück— sichtigung der Handeltrelbenden nothwendig, welche in Ungarn und den übrigen jenseits
folgende
der Zwischenzoll- Linie gelegenen Ländern Waaren - Vorräthe besitzen, von denen die nicht ganz unerheblichen Zoll- und Dreißigstgebühren entrichtet worden sind, und deren Ab⸗ satz nur allmälig erfolgen kann. Eine Ausnahme von dieser Verfügung hätte nur vorübergehend rücksichtlich derjenigen Ge— genstände eines Staats — Monopols, namentlich Salz und Taback, einzutreten, rücksichtlich deren zum Schutze des Staats gefälles eine Ausgleichungs Abgabe bei der Uebertragung aus einem Gebletstheile in den anderen erforderlich sein dürfte. Dieses Erforderniß wird, in keinem Falle für eine lange Dauer bestehen, indem man bemüht sein wird, baldmöglichst ein solches Verhältniß herzustellen, daß auch dieser letzte Rest einer abgesonderten Besteue⸗ rung der gegenseitigen Bewegung von Gegenständen des Verbrau⸗ ches entbehrlich werde. Gleich jetzt wäre mit Rücksicht auf die ge⸗ genwärtige Höhe der Fleischpreise der Cin, unt alus trieb; Ses Rinde diehrs über die Zwischenzolllinie freizugeben, und überhaupt der Verkehr uit Hornvieh durch Ungarn in die übrigen Kronländer von den beschrän—⸗
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kenden Anordnungen zu entledigen, denen derselbe bisher unterliegt. Diese Maßregel wird für den Urproduzenten in den jenseitigen Gebietstheilen eben so sehr, als für die diesseitigen Konsumenten von günstiger Wirkung sein; für die diesseitigen Viehzüchter hin⸗ gegen ist eine Beeinträchtigung eben wegen des bedeutenden Stei- gens der Fleischpreise nicht zu besorgen. Zugleich bittet man Ew. Majestät um die allergnädigste Ermächtigung, auch andere Gegen⸗ stände des Verkehrs, bei denen die Aufhebung der Zwischenzölle sich als dringend nothwendig und ohne Nachtheil für die Production ausführbar darstellt, noch vor dem 1. Oktober d. J. von der Ge⸗ bühren-Entrichtung freizulassen. Zur Erleichterung des Ver⸗ kehrs wären ferner die Gränz⸗ und Landmäuthe, die an der Zwischenzoll - Linie bestehen und nicht an den Aerarial⸗ straßen oder Brücken eingehoben werden, sogleich, sofern die Einhebung derselben hingegen verpachtet ist, vom Aus⸗ gange der Pachtung an aufzuheben. Die Zoll- und Dreißigstämter an der Zwischenzoll-Linie werden zur Einhebung der Ausgleichungs⸗ Abgabe, so weit solche nothwendig erkannt werden sollte, und zur Ausbildung einer Kontrolle über einige Waarengattungen, die in dem diesseitigen Gebiete kontrollpflichtig sind, noch durch einen be— schränkten Zeitraum, dessen möglichste Abkürzung ich mir besonders angelegen sein lassen werde, fortbestehen müssen, bis auch in dem Kontroöͤllverfahren volle Uebereinstimmung in den verschiedenen Thei⸗ len des gemeinschaftlichen Zollgebietes hergestellt werden kann. Geruhen Ew. Majestät, diesen Anträgen die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen, so geschieht durch das Fallen der Zoll schranken im Innern des Reichs zu dessen Einigung und innerer Kräftigung ein großer Schritt, dessen Wichtigkeit kaum zu hoch an⸗ geschlagen werden kann, und dessen wohlthätige Wirkungen, in Ver⸗ bindung mit der bedeutenden Vereinfachung der Geschäftsverhand⸗ lung und mit der Verminderung der Gefällsämter und des Stan⸗ m , , in jedem Falle den daraus entspringenden . ö der Zoll— Einnahme von 3 0. 0h Fl. weit aufwiegen. ,,, wird der gegenseitige Austausch der Erzeugnisse des , ewerhflethes zwischen den verschiedenen Gebieten . . , der Belästigung und den Hemmnissen der Entrich⸗ J g besonderer Abgaben und eines bei jeder Ueberschreitung der e ,,, sich erncuernden zweifachen Zollverfahrens unter⸗ , ö fehlerhafte System gewaltsam getrenn= 9 . ergehaltenen Theile des Reiches werden durch den f ien Verkehr einen namhaften, mit der Belebung der gegen- seitigen Austausche steigenden Gewinn erlangen. Während Lie Industrie in den dichter bevölkerten und in der Kultur weiter vor— geschrittenen Ländern ihren Bedarf an Rohstoffen aus den Ge⸗ bietstheilen, die mit einem Ueberflusse an den letzteren gesegnet sind, leichter als bisher beziehen kann, wird eben diesen vorzugsweise zur Urproduction geeigneten Gebietstheilen der Absatz ihres Ueber- flusses an Erzeugnissen um lohnende Preise gesichert und erleich- tert. Die Kapitalien werden aus jenen Laͤndern die Richtung nach diesen Gebietstheilen, die eine vortheilhaftere Verwendung dar⸗ bieten, nehmen, und es werden in den letzteren, unter dem Schutze einer gleichmäßigen Gesetzgebung und Rechtspflege, Industrie-Unter⸗ nehmungen entstehen und sich ausbreiten, die den dortigen Verhält⸗ nissen angemessen sind, bisher aber wegen der mangelhaften politi⸗ schen und kommerziellen Zustände des Landes nicht zu gedeihen ver⸗ mochten. Die Hinwegräumung der Zollschranken wird, indem sie in allen Richtungen erleichternd, belebend und versöhnend zu wirken strebt, sich als eines der erfolgreichsten Mittel bewähren, um die Spuren der letzten Wirrnisse zu verwischen, die Wunden, die der Bürgerkrieg schlug, zu heilen und alle Völker des österreichischen Staates that— sächlich zu überzeugen, daß die Wohlfahrt Aller und die Bewah rung und Pflege ihrer thenersten Güter als Lebensbedingung und unerschütterliche Grundlage die innigste Einigung Aller zu einem großen Ganzen unter dem Schutze einer gemeinsamen Verfassung voraussetzt, die Allen gleiche Freiheit, gleiches Recht und gleiche Sicherhelt gewährt. Wien, 1. Juni 1850.“ . Hierüber erging folgende Kaiserliche Entschließung: „Ich er— theile den Anträgen Meines Ministerraths Meine Genehmigung, und schließe das mit Meiner Unterschrift versehene Patent zurück: Wir Franz Joseph der Erste u. s. w. Die Reichsverfassung setzt fest, ß das ganze Reich Ein Zoll und Han—
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Staats-Anzeiger.
Sonntag d. 16. Juni.
werden. 5) Bereits jetzt hat die Einhebung der Eingangs- und Ausfuhrgebühren von Ochsen, Stieren, Kühen und Kälbern, die lebend über die Zwischenzoll-Linie gebracht werden, aufzuhören, und es haben die besonderen Bestimmungen, welche bisher für die ge⸗ nannten Viehgattungen bei dem Eintriebe aus dem Auslande nach Ungarn, der Woiwodschaft Serbien, dem Temescher Banate, Croa⸗ tien, Slavonien und Siebenbürgen, in Absicht auf die Zoll und Dreißigst-Behandlung bestehen, außer Wirksamkeit zu treten. 6) Die Einhebung der Gränz- und Landmäuthe, die bisher unabhängig von den für die Benutzung der Straßen oder Brücken einge führten Mauthen, an der Zwischenzoll-Linie zu entrichten sind, soll gleich⸗ falls sogleich, wo aber deren Einhebung verpachtet ist, von dem Ausgange des Pachtvertrages an eingestellt werden. Unsere Mi⸗ nister der Finanzen und des Handels sind mit der Vollstreckung dieser Anordnungen beauftragt. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien am siebenten Juni des Jahres Eintausend acht⸗ hundert' fünfzig, Unserer Reiche des Zweiten. Franz Joseph. Schwarzenberg. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Gyulai. Schmerling. Thun. Kulmer.“
Die österreichische Kommission für die Einsendungen doner Ausstellung im Jahre 1851 hat folgenden Aufruf erlassen:
„Die österréichische Kommission für die Einsendungen zur lon—⸗ doner Industrie-Ausstellung im Jahre 1851, welche über den An⸗ trag des Ministeriums des Handels und der Gewerbe mit der Al⸗ lerhöchsten Entschließung vom f
zur lon⸗
7. Mai d. J. ins Leben gerufen wurde, hat sich heute konstituirt und die Einleitung getroffen, daß auch die Filial-Kemmissionen in Mailand, Prag und Feldkirch so⸗ bald als möglich in Wirksamkeit treten. Sie hält es für ihre erste Pflicht, mit Beziehung auf die Ministerial⸗Kundmachung vom 11. Mai d. J. die Urproduzenten, Industriellen und Künstler Oester⸗ reichs dringend zur Betheiligung an der londoner Ausstellung und zur moͤglichst baldigen Uebermittelung der betreffenden Anmel⸗ dungen aufzufordern. Diese Ausstellung umfaßt die Produkte aller' Länder und Völker der Erde, und nicht blos die Erzeugnisse des Gewerbfleißes im strengsten Sinne dieses Wortes, sondern auch Roh- und Hülfsstoffe aus allen drei Reichen der Natur, und Werke der plastischen Künste, wie Modelle von Bauten, Skulpturen, Intaglios, Emails, Metallstiche und Steindrücke. Diejenigen Pro⸗ duzenten Oesterreichs, welche ihre Erzeugnisse zur londoner Ausstellung einsenden wollen, haben sich hierzu der Vermittlung der österreichischen Kommissson zu bedienen, indem die Königliche Ausstellungs-⸗ ommission in London mit keinem Privaten in unmittelbare Verbindung tritt. Durch diese Dazwischenkunft der österreichischen Kommission werden aber den Ausstellern Oesterreichs mehrere Vortheile zugewendet. Es werden nämlich die von ihr als zulässig erkannten Gegenstände von Wien und beziehungsweise von Mailand, Prag und Feldkirch aus auf Kosten des Staates nach London hin, und falls sie dort nicht ver⸗
kauft werden, wieder zurückgebracht, und nur im Falle des Verkau⸗ fes der Waare ein Ersatz der Transportkosten angesprochen werden; serner werden jene Gegenstände von der londoner Kommission ohne weitere Prüfung zur Ausstellung zugelassen, und wofern die Aussteller nicht selber einschreiten oder andere Bevollmächtigte er⸗ nennen, werden eigene, vom Handels-Ministerium aufgestellte Agen⸗ ten die Waare auspacken, aufstellen und seiner Zeit wieder ein⸗ packen und zurücksenden. Das Ministerium des Handels und der Gewerbe hat in der bereits erwähnten Kundmachung vom 11. Mai d. J. die von ihm aufgestellten Grundsätze über die innere Ein⸗ richtung und das Verfahren der österreichischen Kommission, so wie über die Verpflichtungen der Auesteller, welche ihre Vermitte
delsgebiet bildet und Binnenzoͤlle, wo solche zwischen einzelren Gebletstheilen des Reiches bestehen, sobald als möglich auf— zuheben sind. Ein Gegenstand Unserer besonderen Sorgfalt und Un⸗ seres lebhaften Wunsches war es, die Vollführung dieser Bestim⸗ mung für den Verkehr zwischen den Kronländern vorzubereiten und zu beschleunigen, welche bisher durch die längs der Gränze von Un⸗ garn, Croatien und Slavonien, dann Siebenbürgen hinziehende Zwi⸗ schenzoll-Linie getrennt sind. Nachdem die Einführung eines gleich- mäßigen Systems der Besteuerung in diesen Kronländern theils er⸗ folgt ist, theils einer nahen Ausführung entgegengeht, so haben Wir erkannt, daß es in kurzem ausführbar sein wird, den Voͤlkern Oesterreichs den Vollgenuß der Segnungen zu eröffnen, die der freie, ungestörte Verkehr zwischen den verschiedenen Gebietstheilen und der Allen gleich vortheilhafte gegenseitige Austausch ihrer Ex⸗ zeugnisse gewährt. In der Ueberzeugung, daß es dringend noth⸗ wendig ist, hierin einen entscheidenden Schritt zu thun, und daß eben in der Herstellung des freien Verkehrs eines der wirksamsten Mittel gelegen ist, um die Wunden, die der Bürgerkrieg leider einem großen Theile des Staatsgebiets geschlagen hat, zu heilen, finden Wir über den Vorschlag Unseres Ministerraths auf der Grundlage der Reichs-Verfassung S8. 7, 87 und 120 zu verordnen, wie folgt: 15 Vom 1. Oktober 1850 an haben die Ein- und Ausgangs- Gebühren, die an der Zwischenzoll -Linie unter den Benennungen Zoll-, Dreißigst“ der Ein- und Ausfuhr der Waaren oder anderen ständen aus dem einen Gebietstheile in den anderen zu entrichten sind, sammt den Zuschlägen zu denselben, dann die Ein- und Aus angsverbote, welche für den Verkehr über die Zwischenzoll-Linie bestchen, aufzuhören, und es wird von dem gedachten Tage an all ö k. von Waaren oder anderen Gegen⸗ Zwischenzoll- Linie ö. . oder Ausfuhrgebühr über die ,, h en, 2) Eine Ausnahme von dieser Be⸗ 1 6 sicht, auf diejenigen Gegenstände eines Staats⸗-Monopols einzutreten, von welchen noch vorübergehend di Einhebung einer Abgabe zur gegenseitigen Gebiü 57 36 . . ng. ' zur gegenseitigen Gebühren-Ausgleichung unumgänglich nothwendig wäre, worüber eine besondere Kundmach erfolgen wird. 3) Der Tag, mit welchem die an der ur n, m Linie bestehenden Zoll- und Dreißigst⸗Aemter gänzlich a m . samkeit zu treten haben, wird durch eine abgefon derte , chung zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. 4) Bis die Auf— lösung dieser Aemter erfolgt, werden einige Maßregeln der Ucbei⸗ wachung des Verkehrs einstweilen fortbestehen. Dieselben werden aber, so weit es der Zweck zuläßt, auf das mindeste Maß zurückge⸗ führt und durch eine besondere Verordnung allgemein kundgemacht
und Nebengebühren von Gegen⸗
lung in Anspruch nehmen, ausführlich dargestellt. Eben so wurde von demselben ein Verzeichniß über die Gegenstände, welche von der londoner Ausstellungs-Koömmission als für die Ausstellung geeignet aufgezählt werden, und eine Zusammenstellung sämmtlicher bisher bekannt gewordener Erlasse der londoner Kommisston und der Ver⸗ fügungen anderer an der londoner Ausstellung sich betheiligenden Slaaten um Gebrauche der Gewerbetreibenden in Druck gelegt. Alle y. , chen liegen bei den Kommissionsglieder n zur Einsicht bereit. uch in der Folge wird Alles, was von solchen Erlässen bekannt wird oder sonst auf die londoner Ausstellung Bezug nimmt in dem vom Handels- Ministerium herausgegebenen Tagblatt Austria und den offiziellen Blättern der Kronländer veröf—⸗ fentlicht und auch besondere Abdrücke im Wege der Kom⸗ missionsmitglieder writer verbreitet werden. Alle diejenigen, welche ihre Erzeugnisse durch Vermittlung der österreichischen Kom— mission in London auszustellen gesonnen sind, haben ihre schriftliche Anmeldung binnen zwei Monaten, vom Tage gegenwärtigen Auf⸗ rufs an gerechnet, also längstens bis einschließlich den 3. August d. J. unter der Adresse der österreichischen Kommission für die Ein⸗ sendungen zur londoner Ausstellung in Wien zu Handen des Lei—⸗ tungs -Comité's derselben einzusenden. Auf spätere Anmeldun⸗— gen kann keine Rücksicht genommen werden, indem noch im Laufe des August dieses Jahres der Königlichen Ausstellunge— Kommission in London die Specification des Raumes über— mittelt werden muß, welchen die österreichischen Aussteller in jeder der Sectionen, nach denen die Einsendungen in London geordnet werden, in Anspruch nehmen. Diese Anmeldung hat den Namen und den Wohnort des Ausstellers, die Gattung und das ungefähre Quantum (jedenfalls mit Angabe des beiläufigen Gew chtes) der für die Ausstellung bestimmten Erzeugnisse, so wie die ungefähre Angabe der zur Ausstellung derselben benöthigten wag- und senk rechten Aufstellungsfläche nach beiliegendem Formulare zu ent ten. Die nicht in Wien, Mailand, Prag und sässigen Aussteller haben gleichzeitig die Erklärung abzugel ob sie bei der Haupt⸗Kommission oder bei welcher Kommissionen sie ihre Ausstellungs — Gegenstände der unterziehen werden: die entsprechende Verständigung Kommissionen wird von Seite des Leitungs-Comité'
Tel vferr e Veld lire
folgen. Auch werden die Herren Aussteller hiermit ausdrücklich
auf aufmerksam gemacht, daß die zur Ausstellung bestimmten zeugnisse in dem Zeitraume vom 1. November bis 15. Dezember 1850 behufs der vorzunehmenden Beurtheilung auf ihre Kosten an die von der Kommission zu bezeichnenden Magazine übergeben sein müssen. Die Kommission richtet schließlich ihre Bitte an alle wak feren Landwirthe, Gewerken, Fabrikanten, Handwerker, Ingenieure und Künstler Oesterreiche, sich zahlreich, eifrig und zweckmäßig an der londoner allgemeinen Ausstellung des Jahres 1851 zu betheiligen. Die bisherigen Anordnungen der londoner Ausstellungs⸗Kommission lassen eine gerechte Würdigung der sremden Erzeugnisse hoffen, und es haben bereits die meisten Staaten Europa's ihre Theilnahme an dieser Weltausstellung zugesagt; auch Oesterreich konnte nicht zu⸗ rückbleiben. Run gilt es, den eingegangenen Wettkampf würdig bestehen, die Ehre und den Ruhm des Vaterlandes, seines Gewerb⸗ 964 und seiner Kunst vertheidigen, die Stellung erringen, welche e im Weltverkehr einzunehmen berechtigt sind, die alten Handels⸗ verbindungen erhalten, neue anknüpfen und thatsächlich die Vorur⸗