1850 / 174 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

(Adele und Georgine Zum Schluß, Lustspiel in 1 Akt,

Proscenium Galster: Fritz

le hie Hes eber )

Amphitheater ö 2 dem Französischen,

Köni zstãdtisck . 19 . Königliches Opernhaus

Nit Allerl höchster Genehmigung Freitag, den 28sten d. M., der glücklichen Genesung Sr. Majestät des Kö⸗ ie, 1. gefälliger Mitwirkung der Mitglieder der Königl. Oper des Ballets und der Kapelle,

, monatlichen Schlie ßung Leiden und Freuden. Gruppirungen Sujets), in 3

lung zu r Feier

G ö mit Gesängen,

des Frl. Starcke, Ditt aus Ham⸗ Balletmeisters Winrich aus Kassel,

8 Schauspiels, m n aus Kassel, burg, Reer aus Gotha und des im festlich geschmückten Opernhause.

Akten, von schustu Raver. Die neuen , süin, n, und

. ö eines

. aler Herrn doöͤh esproche vo

ne vom Maschinenme smaler Herrn Kohn. 9g, gedicht gesprochen vom Hofschauspieler

? ͤ von Rellstab,

transparentes

1097

Juni.

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1 a pill.

6, 000, 000 / 8. 000,000

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Halberstadt

Leipzig in Courant im 14 ThHIT

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H /anclhris /sse ; CelcI - (Ouunse.

In lindclischie AoOmmiumdl - Papiere In cl

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K. u. Nin. Schuldv. Berl. Stadt- Obl.

Grolsh. Posen do.

lusläündischie

Russ. 1LIJamb. Cert.

do. v. R thseh. Lst

do. Poln. Schatz 0

Poln a. Pfdhr. a. (.

2Aus wär tige

ö berg.

Friedrichsd'or

ts schulbscheine

zrämienscheine

Hamburg,

Bergedorf 89! Kiel 93 Br

Allgemeinen dagegen Eisenbahn

,

Dart nb e in 5.

ö 25.

Markt ⸗Berichte. Getraidebericht

Am heutigen Markt waren die Qualität 50

Sic ich Vayniisch S6 Br. 6 Krakauer 683

6 Kiel 4

Preuß. B. * 967

Frankfurt a. Ve. mehrere Umsãätze

ihres Weichens von P und Actien wo

Schlesssche 93 Leipzig 212 Br.

6 Preise wie folgt: ö .

Weizen nach Roggen loco

Spaniern fan- un . ö.

ö Cours

In allen übrigen . tän derten Coursen sehr wenig Württemb. Obligationen

. bei unver Gerste, große loco 21—22 Rthlr. kleine 17 19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 Erbsen 27 32 Rthlr.

Nüböl loch 10 vr. Juni 1075 u. Jun / Juli 10) Rihlt. Br.

und , he. dn . hielten en Met. 795 3 peru Lor v. J. 1845 31 preuß. 327

n sich ne 6e Den g gn n. 20 31. v. Br., 313 Gld.

.

53 hi do. Partial ai a 10 Obligationen bei Rolhschlln 83

Rthlr. bez. u. Br. . G.

g . ßůischen Staat— X zig. Juni Scene aus dem 4ten Akt der Hugenotten. M1 14. B 4 i I ag e 3u m. P 35 t u l n tJ⏑⁊a hals n l i e r. Donnerstag d. 22. Juni. La manolla, spanischer Nationaltanz. ; 28 2 . ö . 6 Scene aus dem 4ten Akt der Jüdin. . . . ö e ; ö w. Solotanz. ö h ut der Kontrolle der Bundesgewalt unterltegen, sollen die Ko⸗ fügungen zu begutachten. 5. 12. Der große Rath besteht aus Scene aus dem letzten Akt der Lucia. nhalt. sten der Erhaltung solcher Anstalten nicht überschreiten. Abgeordneten, welche zum größeren Theile von den Vertrrtern der Zweiter Akt aus Cortez. * utschland. Der nämliche Grundsatz findet Anwendung auf die Fluß⸗Schiff⸗ gewerblichen Interessen, und zwar dort, wo Handels- und Gewerbe Der Verkauf der Buͤlets sindet vom Mittwoch früh 9 Uhr ab * ö. fahrt und die Flußzölle, überhaupt auf die Wegegelder, deren kammern bestehen, von diesen gewählt und zum geringeren Theile im Verkaufs Lokal des Königlichen Schauspielhauses zu den höch Bayern. München. Verfügung, betreffend die Schließung der Arbei- allgemeine Regelung unter billiger Entschädigung derjenigen Staa von den Regierungen ernannt werden. Die Zahl der Abgeordneten, sten Opernhauspreisen statt, als: ter- Vereinr. . w . ten, welche dabei große Geldopfer zu bringen haben, zu bewirken welche jeder Staat zu senden hat, wird n. der handelspolitischen Erster Rang und Prosceniums Loge 2 Rthlr. Fremden-Loge 19 rautfurt. (,, , a. M. Fortsetzung der Denkschrift des österrei⸗ ist. §. 8. Die Bundesgewalt hat die Zoll⸗ Verwaltung in allen Wichtigkeit desselb en bemessen. 8. 13. Der große Rath wählt seinen 3 Rthlr. Sperrsitz und Tribüne 1 Rthlr. 15 Sgr. Zweiter chischen Handels⸗-Ministers. Ländern des Bundes zu überwachen und die , aller be⸗ Präsidenten, seinen Vict . Prafi denten . seine Schriftführer, so wie Rang 1 Rihlr. 19 Sgr. Dritter Rang und Parterre 235 Sgr. Ausland. züglichen Bestimmungen zu kontrolliren. * §. 9. Der Rein- die Mitglieder des Ausschusses, letztere in der Art, daß Oesterreich, Amphitheater 10 Sgr. Türkei. Konstantinopel. Reise des Sultans Ertrag der gemeinschaftlichen Zölle und Abgaben wird, nachdem Preußen, die . eijsten siaaten und Süddeutschland darin Zu abonnirten und reservirten Plätzen bleiben die Billets bis ai ö. 5 1 . ͤ die durch die Bundesgewalt auszuschreibenden Matrikular-Beiträge vertreten sein müssen. 14. Die Bundesgewalt wird ihr Han⸗ Donnerstag Mittags 12 Uhr aufbewahrt. Hie Revision des Zollvereins-⸗Tarifs. der Einzelstaaten aus den Zoll- Einkünften vorweg entnommen wor— delsamt als Cin n fichts B hörde für Handel-, See und Fluß⸗— Die Rein⸗Einnahme ist wohlthätigen Zwecken gewidmet, worüber 2Wissenschaft und Kunst. den sind, unter die zollvereinten Staaten vertheilt. *) 8. 19. schifffahrt, Verkehrsmittel, Wahrung des geistigen Eigenthums seiner Zeit öffentliche Rechnung abgelegt werden wird. n. (Foitsetzung.) Gesellschaft naturforschender Freunde. Der Bundesgewalt steht ein Bundes⸗Rath für Handel und Schiff (Privilegien und Patente) Münz-, Maß- und Gewichtwesen, aus Meroni. Rud. Cerf. fahrt vorbereitend zur Seite. Demselben liegt ob: die pra n wärtige Handels-Vertretung, Auswanderung und Colonisation, fer— / / /// / o Handelspolitik des Bundes zu be ner ihr statistisches Büreau und ihre Zol lkontrole= und Rechnungs ruhen hat; die Untersuchung der Hemmnisse für Handel und Ver Kammer besitzen. Dieses wären die wesentlichen Bestimmungen, . K 8 2 * . . . 363 kehr im Innern der verbündeten Staaten; die Prüfung der Han⸗ welche nach den Ansichten der Kaiserlichen Regierung das Grund Jil jtamt 11 er 760 ö dels und Schifffahrtsverträge der einzelnen Staaten, inwiefern gesetz des deutsch-österreichischen Zoll und Handelsbundes zu bil sie dem gemeinsamen Systeme entgegenstehen, so wie der neu den hätten. Die der Bundesgewalt eingeräumten Befugnisse sind ö. Dent tfehlan d abz . Verträge des Bundes; die Erstattung ven Gut⸗ sol lche, ohne welche ein dauerndes einträchtiges Zusammenwirken der . ' Conne 22 achten, Vorschlägen und Auskünften über alle in seinen Wir kunge einzelne Bundesstaaten, ihre kräftige Vertretung nach außen und n J , . fe , n. kreis gehörige Angelegenheiten; ; die Darlegung seiner Wahrneh⸗ ein helle rg der Verhältnisse nicht gedacht werden kann. . U . * 1 . y, . ,, solgende Verfugung ange über die Bedürfrisse und den Stand des Handels und der Des Beirathes zs Sachkundiger bei Würdigung der großen gewerbli— Priorität s- ctien. HKapital. Königlichen tegierung . Mittelfranken werden sämmtliche Schifffahrt, der Hül lfsanstalten und Verkehrsmittel; die Vorschläge chen Interessen kann keine Nation enkbehren; damit aber die— ö 1en durel 1 . ö K . . . , ; für die Wahl der gemeinsamen Handelsagenten; die Begutachtung ser Beirath ein wohlgeordneter sei, müssen die Sachkundigen ,,,, . nn,, . Majestät des ö brite dereine in Fragen über Handels- und Seerecht, über Münze, Maß und Ge durch das Vertrauen ihrer Fachgenossen wie der Regierungen . J lfranken haben nach den hierüber gepflogenen ausführlichen wicht. Der Bundesgewalt liegt die Pflicht ob, in allen Schiff zu ihrem Posten berufen werden und nicht einseitig aus diesem K,, 1.411.800 1 4 1 95 n. 943 J , ,. die ö . ,,. Dil fahrts- und Handelssachen, so wie über alle Zollbe estimmungen oder jenem Lande, sondern genau im Verhältnisse der handelspoli⸗ do. Hamburg. . . . 5. 000, 000 45 100 ö 9 . ,, , n zichten, ihr Handels- und, Schifffahrtsverträge, Aufstellung und Ernennung tischen Wichtigkeit ihrer Heimat gleichmäßig aus allen Theilen des do do U. 8er l, 000,000 47 973 v . ,, auf eine allgemeine Umgestaltung der sozialen von handelspolitischen Vertretern das Gutachten des Bundesrathes Bundes hervor gegangen sein. Damit dieser Beirath nie fehle, min⸗ do. Potsd Magd 2 367.2090 4 921 n rhaltntsse des rberterstandes, die heutzutage eine der wichtigsten einzuholen. §. 11. Der Bundesrath für Handel und Schiff- der wichtige Geschäfte auch schneller und in einem kleineren Kreise do do. 3. 132,509 5 101 ba. ö allen öffentlichen Angel 'genheiten einnehmen. Sie fahrt besteht aus einem großen Rathe, welcher regelmäßig jedes abgethan werden können und der großen jährlich oder bei außer— do 40 1 . ü h he 5 . w 11eg ö daher ö . Anordnungen über politische Jahr zusammenberufen wird und in Fällen von Wicht ligkeit auch ordentlichen Veranlassungen zusammentretenden Versammlungen der gen, r iger; . ö 9976 . 3. iin, [, en H gn 4 ö . . außergewöhnlich u der Vun de sg walt versammelt werden kann, verarbeitete, Stoff 3u ihren Berathungen zu Gebote stehe, bietet sich slafe Thüringer 1.000. 000 15 987 1 y l orhebungen . sst d d I ; rb 9 n ö. 3 h. . Au sschusse welcher als eint bleibende Be von selbst sener aus dem großen Bundes: athe hervorgehende engere öln Minden 3, 674, 500 47 105 bs 1 ) 36 nur ö. ,, ö. ö. ö . der ö zur Seite steht. Er hat Ausschuß dar, gewissermaßen der handelspolitische Staatsrath der do do 3.509.900 5. 1038 und Auslandes? in hoorgan ö ö j . Arbeiten für den großen Rath vorzubereiten oder zu vollziehen, Bundesgewalt. Bei dem Handelsamte stellt sich in mancher Hin⸗ Rhein. v. Staat gar. 1.217, 000 37 hoben ö olche Verbi ; . . . . 9 lie 3. ie von die sem angeordneten sachkundi gen Unte rsuch ungen an ustel llen sicht das englische Board of Council for Trade, bei dem et sti do. 1. Prioritãt.. 2, 487, 259 4 89 6 ,, U . . ? indung, wie sie deutlich und un⸗ und die in den Wirkungskreis der Bundesgewalt gehörigen Ver- schen Büreau die in mehreren Staaten, namentlich auch in Oester⸗ do. Stamm-Prior. 1, 250, 000 4 76 h. ,, , ö . . ö ö. deutschen Arbei⸗ reich, destehende Einrichtung als Vorbild dar. Beide Institũ sind ; Elberfeld. 1,000,000 89 6 I erscheinenden Blatte: Die Verbrüderun nn fn , a. ,,, der Handels⸗ 1 ,, 1.175.060 . 6 orgeht, sich als eine nothwendige Bedingung zur ö „c) Jett wird, die gegenseitige Kontrole von den Staalen des Zoll ö,, 3 3. , . 46 44 3. 500. 6060 5 101 be. a. k de orgesetzten Zwecke darstellt, während sie dagegen nach den ge 2 geübt; die allgemeine Kontiole durch die Bundesgewalt ist ein— 2 n, ,, rung . . .. 9 9 . . un. zrie, 23 bh 38 og än , über Vereine in ö, zulässig sst sacher. ö ö außen unerläßlich. Die Zollcontrolls Be zörde s an die ae,. . do. zweighahn 252, 000 45 . sieht sich tigte Stelle veranlaßt, sämmtliche Arbeitel⸗ H 9 . . . . . , n,, J e,, 6 6 2 . Man geb witten 2, 50 H 57 998 6. Jerelle auf den Giund bes Geschte dnn nne rh er Han J gegeben . jedoch eine gewisse Stäligkeit behaupten. Dem Zoll⸗ Fes Centralbüreau s in Berlin mit jenen Abänderungen 66 wele 1 Obeèerschlesisches. 370.300 1 9 1h, isfer 4 31 sch ießen und bie Distrikts Holtzei Beh Y. r g. ge hn . zegründete früher Hannover auf die ach wel lung tines lurch die beabsicht tigte engere Verknüpfung der einzelnen Bundes Krakau- Oberschl. 360, 9000 4 84 6 1 an, l a,. . . . ehörden . 3. ,, , ,. an Kaffee, Zucker, n. slemden , und 4 hervor gerufen werden. Es ist klar, daß alle diese Vor⸗ Cosel-Odèrberg. . .. 259.909 5 199 . 2, . 3on in Nenntniß zu setzen. J, ,, krnadten, dann wegen angeblichen Verlustes an Durch- sch läge hier nur in ihren Umrissen auge geben werden können, da Steele - Vohwinkel 325, 000 5 9725 6 l k bnigliche Regierung von Mittel⸗ d n,, den Anspꝛuch auf Gewährung besonderer Enischãdignng In ihre Festsetzung eben der Gegenstand der einzuleitenden Verhand do do. II. Ser 375,009 5 841 Kammer des Innern. von Voltz.“ * i. i, n, 6. ben. Cn hdl en , , 14 lungen sein wird, und Oesterreich weit entfernt ist, seine Ansich w 1 000 3 . JJ. ö. ö . el erein ginn auf dieses Ansinnen nicht ein, indem nicht Alles was . ,,,, maßgebend hinstellen zu wollen. Doch hält . 2 . 06h 5 100 n Frankfurt. Frankfurt a. M., 21. Juni. (Fr. O. den hannoverschen SHGränzen verzollt wird, auch im Lande zum Verbrauche 16 . ,, . 6 . . ; Berg. Märk.. 1, 100, 0 3 = MJ tg.) (Fortsetzung der Denkschrift des Kaiserlich oster rei gelange, nach der Vereinigung der starkere Verbrauch der Fremdartikel wegen sich die Kaiserliche Regierung. für berechtigt, die hier entwickel— ö ö . ; ö natürlichen Imports vieler vereinsländischer nicht foridauern würde, ten Grundsätze sämmtlichen hohen deutschen Regierungen zur ern— Ausl. Stamm- Act. 3 * Nit Rücksicht auf dieses wesentliche Bedürfniß, welchem in dem dunn bi m gans ir In, ö,, ö n, , . sten Prüfung zu . Sie häst K vorläufig an ** * zrößeren österreichisch-deutschen Zollverbande nothwendig abgehol— krrähmikädkta' en, dangäover wehl zu, herigen dal die Zollein. gedeuteten Bundes-Organismus nicht blos für mögli sonder P hisch-deutschen Zollve nor t ndig abgehe künfte erhältnißmäßig im Zollvereine, ja selbst theilweise in Oesterreich ö k ö . Minn 3h. 2,050,900 5 ni en muß, hat diese Denkschrift daher gerade den we, troßz seines bisherigen Zollspstems mehr zunehmen als im Steuervereine, auch für geeignet, um allen billigen Wunschen zu entsprechen ter; hl. 6300.9n e 1 eit Bestimmungen hinzuweisen, welche nach Ansicht der öster⸗ daß überhaupt in Staaten mit blühenden Generben der Kosoniaswagren? Jeder Unbefangene wird zugestehen, daß nach den hier nieder— Ihlr. 4,300,000 fre 39 a 383 bz. u. G reichischen Regierung zu jenem Ende in die Bundes-s Verfassung Verbrauch in höherem Maße wächst als in sogenannten Ack e rgustagten, gelegten Vorschlägen die einheitliche Leitung der Handelspolitik des inehmen wären 5. 1 Alle Bundesstaaten bilden ein durch zu welchen Hannover sich rechnen will. Zudem würde die günstige ? Lage Bundes auf einer sorgfältigen organischen Gesammtvertretung von Preussischen Bank-Antheilen gö5? vz. u. 6 leiche Zoll und Handels⸗Gesetzgebung verbundenes Gebiet, um— ö. , . bei höherem Zollschutze hne Zweifel in weit größerem der Interessen, so wie auf umfassender sicherer Kenntn derselben 5 oursen Maite e Frage . 21 3. ö 16 n v. j ftliche h ollg: , . ö Aussonde rung ö . * 0h, k ,, kennshen, würde. Weiteres lann . 89 dea. sationsplane . iner Gebietstheile sus der gemeinschastlichen Zolllinie, 0 wie ungcheures Gebiet zum freien Absatze offen stände. Derlei naturgemäße „nickt gefordert, werden, als auf dem vorgesch lage nen Wege aller Rüböl Juli /A 1 6 ndene zest i mun zen übe t intichtungen . a . Fabrit⸗Anlagen in unmittelbarer Nahe der großen Seemãrfte würden sicher Wal hischein lichteit nach das vorgesteckte Ziel sich v and ig erreichen Ruböl Juli / Aug RNthlrt⸗ bez. u. 6. es Handels zollt Waaren, Messen, noch ganz andere Ergebnisse liefern, als‘ im tiefen Binnenlande, Das läßt, ohne Mißleitung oder Abirrung besorgen zu dürf Aug. Sept. 1093 Rthlr. Br., 199 a 105 G häfen blei valt vorbehalten.“) alles würde den Küstenländern vorzüglich zu Statten kommen und ihrer Turch die gemeinsame Leitung aller handelspolitischen ö Sept. / Okt. 105 Rthlr. Br., 195 be 1. G . u nachbarter Staaten in den deutsch -6sterrei Gewerbthätigkeit, ihrer Schifffahit, ihrem Handel einen kaum ge— n durch Eine Zolllinie um ein z gn e,, f, ö Okt. Nov. 193 Rthlr. B 95 G en llverband und die allgemeine Regelung ihres Ver ahnten Antrieb geben. Jedenfalls dürften die reinen Einkünfte Han— . Zollverfassung, Ein Kon u lar uf i fe ö ö sti Leinöl loco 113 Rthlr. bez hältnisses darin geschieht durch Bundesbeschlüsse, durch welche jedoch novers, hliebe es für sich, in weit geringerem Maße zunehmen, als Verhasinisse hergeftellt und bei ungleich , . 6 pr. Juni Juli 11 Rthlr. Br., 105 C jende derart erträge nicht aufgehoben oder einseitig abgeän— wenn es sich anschlösse. Die Ausfälle an Steuern aber, welche Lurch y, . Gesammtwohl auch ungemein viel an Kosten ö. . 6 . wäuhnßt 135 Rthlr. . ö. , . Innern der geme inschaftlichen 304 gegenseitigen Befreiungen der in ländisch en Crzengnisse von den Eingangs. erspart werden, de i,. zur Linderung der chi ann Kräften zalmäöl 117 Rthlr , er, , m e, J . ö . ai. Ab Raben entstehen würden, an sich ohne große Erheblichkeit, sind. gar nicht Klassen, so wie zur Erhöhung der Wohlfahrt der Gesan . einzelner 12 j si der Verkehr frei, mit alleinigem Vorbehalte der wegen in in Betracht zu ziehen, da die eigenen Staats-Angehörigen als Konsumen⸗ als durch sonst' etwas beigetragen würde as mtheit, mehr gane 13 Mthl chs s Finanzmonopole bestehenden oder ge⸗ ten den Betrag dieser Steuer gewinnen und zuͤdem die Ersparnisse an 1 n,, . . Alle , 4. ce n n, übsee⸗Thran 12 Rthlr. Br n Beschrär ö Die Regelung der Ein- und Verwaltungskosten denselben überwiegen würden Dagegen würde durch sbiochen . . . n . . . ihrer bis ritus loco ohne Faß 14 u. 146 Rtl be n Rück chgangszölle steht ausschließlich der Bun⸗ ie angemessene Negelung der Eingangssteuersätze eine verhältnißmäßige ö . , . ö. , w . , ,, mit Faß pr. Juni! nn , . gewalt zr . Bundesgewalt, in Ausübung ihrer Be- Erhöhung der Summe der Zollerträge, ohne Gefährdung anderer Jnttrsssen, 6 6 inträe 6 . ö k ,. ö Juni / Juli ö ugniß zur völkerrechtlichen Vertretung des Bundes in seinen handels cl werden können. Zur verzehrt Oesterreich zur Zeit an ausländische 26 k 6. ö , . Juli Aug. 133, Rthlr. bez., 133 Br G lit fchen Verhältnissen hat Handels Konsuln im Auslande zu be- Waaren, . vorzugeweise als Einnahmequellen der Zolllassen aifchehten dels⸗ ertrage . eine erleuchtete wirksame Aug. Sept. 14 Rthlr. Bi . 14 bez. u. G stellen, mit dei Verpflichlung, die Angehörigen aller zollvereinten . . das übrige ö eutschland; z im ö J reine Zoll- Sec um 4 Sept. / Okt. 14 Rthlr. bez. u. Br., 145 6 ten ohne Unterschied zu vertreten und deren Verkehrs-Interessen Srtiag 160 enn en chr in e esserre. k ö . . K . wogegen freilich die Verwaltunge ö. sich hier mehr t pi Frühjahr 1851 15 Rthlr. Br ren serner das Verhaltniß . stʒ use 3. in welchem die so hoch denn dort erlaufen. Allein die offiziellen . ; ; J del der Einzelstaaten zu denen 8 Bundes stehen den einen Anhalt für die Eimlttelung degßz wahren rauchsver⸗ Stettin, 25. Juni. In Weizen kein Umsatz. llen **). 5§. 5. Die Bundes gewalt is . lich befugt, mit hältnisses in Deutschland und Oesterreich, und es wurde ganz unthunlich Roggen in Folge des Steigens in Berlin auch hier höher mden Staaten Handels- und Schifffahrts-V ö welche den ein, danach den , für die Vertheilung der Zoll⸗Nevenüen bestim . 2p d. pr Juli 27 Nthlr., S0öpfd. 285 Rthlr. bez., pr. Okt. S2pfd inzen Bund umfassen und alle Staaten gleichmäßig verbinden men zu wollen. Die bisherige Verschiedenheit it der Steuersätze der Ver Türkei. Konstantint ; ) s 36 Rihlr., . Frühj. 185 ö 1 Rthlr. berechtig ibzuschließen. Derartige Verträge, welche von den waltung, der libh af betriebe ne Paschhandel nach Oesterreich, di ,, n, Die mit den Staats⸗-Dan pfschifen einlaufenden Berichte i Rüböl 102 Rthlr. ht o, Fr, r o zelstaaten mit fremden Ländern eingegangen werden, dür fen den türliche Verbrauchsfähigkeit fast aller Kronländer des Kaiserstagtes, . Befinden S— ; l fried d ; Nang ) z 9 . w Rthlr ; ; ; . J . ; selbst in der erstaunlich raschen Zunahme des Gebrauchs einzelner fremder ) ; hen 6 n,, Rthlr., pi 1 ih ziim, pr. Jan. Febr., 105 Rthlr. Verträgen des Bundes nicht widersprechen §. 6. Die Bundes . 5, . . he, . vie nr z Majestät is igen in Lemnos angetommen, won? Spirilus 25, pr. Juni 264, pr. Aug. 267, 255, 3 Gld . überwacht . bi den wann el im aner en, , ,. lrtikel bei einiger . lun dgegeben. hat, ö 96 n m nng . kerung den Ho chen auf das freudigste empsing d j über 1c nd ordnet den Handel im Innern des Bundes, Bodens, die Gewißheit, daß unter der neuen Zoll⸗ und Handelsgesetzgebung ) ; k 5 r l Handel, die Schifffahrt und den Verkehr des . der Verbrauch in Oesterreich um so schnellere Fortschritte machen werde, als Sultan brachte lacht ö ö . J m Auslande. S. 7. Die Bundesgewalt hat die Oberauf« er unter den früheren Hemmungen zurückgeblieben ist, alle 1 Umstände sten zen ird die Nichtung . nan Eandia eingeschla ; . ; cht iber die Anstalten für den Verkehr, die Post ab müssen in Anschlag gebracht werden Die ganze Frage hat übrigens gegen gen Die Kaiserliche Flotte zieht , vora A Telegraphische Notizen. elegraphen, im ga inzen n J. des Bundes . e muh en n . rr ihrer Wichtigkeit verloren Der Zollverein als den Dardanellen wird vom 4. Juni 2. Juni M Frankfurt . 5 , Hh, Nordbahn 123 ; die unmittelbare Verwaltune rselben ö Die Seeschiff— solcher hatte mit Ausnahme der Erhebungske ö keine gemeinsamen Ausla⸗ gens signalisirte ein vom Fort Khosse on abgefseuerter Kar tet. 5proz. 795. 43proz. 69 Span. 32 35. Bad. 315. Kun fahrts⸗-Anstalten unterstehen den Küstenstaaten, welche für deren gen, er hatte keine gemein same Central Behö keine Central. Vertretung, nenschuß die Ankunft des Regierungs⸗Dampsfschiffs, an dessen hess. 32. Wien 995. Benutzung Abgaben erheben dürfen. Diese Abgaben, welche kleine gemeinsamen Kensuln, keine Flotte zur 6 a, 6 sich Se. Majestät befand. Sogleich zogen alle Forts ihre Flaggen ü, Interessen zu unterhalten; der auf den einzelnen zoll verein sstaat mn allend in festlicher Weise auf; Gleiches thaten die Konsuln der verschiedenen Hamburg, 25. Juni. 2 Uhr. Hamburg Berlin 83 63 Unterschied in den Verbälunsst 18 . Aniheil an den; Zollvereins-Einkünften floß ,, . ,, w. n nen, Der Gouverneur der Stadt, das Sanitäts-Corps und Köln-Minden 945. Magdeburg-Wittenberge 567. Nordbahn 40 w ĩ , ,, . der Staten und ihrer ein- ausschließlich für die Bedürfnisse , n esten des y , ö. . ,,,, ,, Ha fit on, , , . London 13.75. Amsterd. 35. 95. . n zaunsgedähntes Freilagerspstem det. Ganz natürlich, daß unter diesen Umständen der mehr fonsu , . ö nd der Durchfahrt des „Taifs“ auf, der London 13.7 . Amsterd. . . 4. K t im nn e . Dandels auch Freihäfen können nicht unbed dingt Staat sich mit W ziderstreben dem X Vertheilung prinzip nach dem Kopf unter⸗ ten sich in Spalier wahne er ; . 8 sahrt des „2 ais auf, der Weizen und Roggen unverändert. Sommerkorn beachtet. vorhir in aus geschlossen und jedenfalls könnten die kleinen Eilande der zog. Gegenm artig stehen die D inge ganz anders, sofern nämlich die reinen um halb neun Uhr die Landspitze von Nagra umfuhr und unter . ö n , 5 Uhr a, 66. proz. 94. 70 Nondtüste . badischen he inen in der Schi weiz, das dalmatini sche Jollerträgnisse vorzugeweise auf Bestreitung der gemeinsamen Ausgaben dem unaufhörlichen Donner 6 Geschütze, den Freuden gesängen und Paris, 24. Juni. 5 Uhr. 3proz. z füstenland nicht t wohl dem allgemeinen Zollspstem unterworfen werden. der zollvreinten Staaten veiwendet wüden. Darin, daß ein erheblicher zujauchzen der griechischen, armenischen und israelitischen Bevölke (Abends.) 5proz. 95. 10. 3 Mme * zetracht, daß bie Vers schledenheit der Lebensweise und der Theil der Zolleinkünfte nicht mehr wie früher in die Kassen der ein zelnen ung und der beide Ufer . Meerenge bedeckenden Volksmenge die sxer 24. Juni. 45 Uhr. Int. 57 . Ard. 134 ere due, . V gleicher Verbrauchs -Abgaben noch Staaten flürßen würde, läge offenbar ting billige sinsgltichunß, inten gt. Reife fortsetzte. Drei andere Dampfschiffe fo ö. n dem „Taif Amsterdam, 24. Juni. 16 Uhr. 6 J Ard. 33 sehr im Wege steht, kann auch die Aufhebung aller Binnenzölle, zumal der Küstenländer, welche am meisten zu den Zöllen beisteuern, auch den größ⸗ Se. Majestät haben die Reise ohne Aufenthalt tzt.“ A 3proz. inl. 33 5. Met. 21Iproz. 415, 5proz. 774, neue 5proz. 82 üebergangs Abgaben, in der Bundes Verfassung nicht unbedingt ausge- ten Vortheil von dem Schutze der Flotte, einer wirksamen Konsulgrvertte. Man nt do, Küste . e vorüb fuh fortgesetzt Als fest. Hope 8935. Stiegl. 89. Neue russ. Anl. fest. sprochen werden. Im Zollverein kommen trotz aller Anstrengungen für tung ꝛc. 2c. haben. Mit einem Worte, i de mn, , ,, 66 , , , , 9 an ich a . . ) . ,, Roggen geschiflẽ lo . . , . Heseitig: ing noch Uebergangs⸗ Abgaben von Wein, Bie r, Branntwe in, würden sich fortan in Mitteleuropa ganz so at solten⸗ n n ,,. e, ij ö 4. ; ste . Flottil 1e sogleich Un⸗ Rüböl pr. Mai 341, pr. kt. 331. aner er ! die Shorsten lern sind eine Art Binn enzölle. oder in England oder in Nord Amerita, . we n . 6 e. ter Segel. Die Fahrt war vom heitersten Welter begünstigt. He, f ö. n . das sür manche sehr wünschenswerthe daß die Zollrevenüen zu , n, ö n eh, ; J vertrelen 9. leaf 6 . h, . ,, Hanf sebezi hungen Lande heile . , . an fremden Artikeln mehr ver K sulate in? 6 ,, . ö. b g . k 6 ein solcher Anspruch auch noch dies- 8 (. K 5 2 ' e Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. erh tni durch die Bundesgesetzgebung zu ö . , gf. . neben, wenn die Zollrevenüen sortan gemeinsamen Zwecken empfehlen, die Konsuln einzelner Staaten als Bundeskonsuln zu bestellen. dienten. Beilage