Die Revision des Zollvereins⸗Tarifs.
In der Beilage zu Nr. 130 d. Bl. haben wir unseren Lesern die Denkschrift vollständig mitgetheilt, mit welcher die Staatsregie⸗ rung die von ihr beabsichtigten Vorschläge wegen Abänderung des bestehenden Zolltarifs den hierher berufenen Vertretern des Han⸗ dels und Gewerbestandes und der Landwirthschaft zum Gutachten vorgelegt hat. Nachdem die Staatsregierung die der Denkschrift beigefügten Vorschläge, mit Rücksicht auf den Inhalt der abgegebe⸗ nen Gutachten, einer nochmaligen Erwägung unterworfen und die auf Grund dieser Erwägung festgestellten Anträge auf Abänderung des Zolltarifs den Regierungen der übrigen zum Zollverein gehö— renden Staaten mitgetheilt hat, sind wir im Stande, unseren Le⸗ sern über den Verlaͤuf und die gegenwärtige Lage dieser wichtigen Angelegenheit weitere Mittheilungen zu machen. =
Es wird zunächst nicht überflüssig sein, den Gesichtehunkt klar
zu machen, welcher bei der stattgefundenen Vernehmung der Ver⸗ treter des Handels, der Industrie und der Landwirthschaft leitend gewesen ist. Bei der Beibehaltung oder Abänderung der meisten Posttionen des Zolltarifs sind sehr verschiedene, häufig diametral entgegengesetzte Interessen betheiligt; diese Interessen gegen einander abzuwägen, den Konflikt der Partikular-Bestrebungen auf den hö⸗ heren Standpunkt des Gemeinwohls auszusöhnen, mit einem Worte: die Entscheidung darüber, was das wahre Interesse des ganzen Landes erheische, ist die Aufgabe der Regierung in Gemeinschaft mit den Kammern. Um diese Aufgabe lösen zu können, bedarf die Regierung nicht minder als die Kammern einer klaren Anschauung der Wirkungen, welche die Beibehaltung dieser oder die Abänderung jener Tarifbestimmung auf die dabei betheiligten Sonderinteressen auszuüben geeignet ist, und um diese Anschauung zu gewähren, erscheint vorzugsweise die Vernehmung der Betheiligten selbst als der geeignete Weg. Daß man in Großbritanien, in Frankreich, in Belgien und in anderen Ländern solche Vernehmungen, wenngleich in sehr verschiedenen Formen, der Entscheidung über wichtige Fra gen der Handelsgesetzgebung vorhergehen läßt, ist bekannt; denselben Charakter, dieselbe Bestimmung hatten die Vernehmungen unserer Landwirthe und unserer Handels- und Gewerbtreibenden. Sie sind sich wohl bewußt gewesen, daß sie nicht die Vertreter des Landes, sondern die Vertreter bestimmter Interessen seien, und die Regie rung ist sich wohl bewußt gewesen, daß sie ihre Entschließung nicht vom Standpunkte bestimmter Interessen, sondern vom Standpunkte des allgemeinen Staats⸗Interesses aus zu treffen habe. Die hierher berufenen Abgeordneten des Handels- und Ge— werbstandes vier aus jeder Provinz waren für die Provinz Posen, wo gesetzliche Organe des Handelsstandes nicht vorhanden sind, von dem Ober-Präsidenten ernannt, in allen übrigen Provin— zen von den Handelskammern und kaufmännischen Corporationen frei gewählt worden. Die Kaufmannschaft in Memel hatte, nach— dem ein von ihr gewählter Abgeordneter das Mandat nicht ange⸗— nommen, eine fernere Wahl unterlassen; die Wahl der Kaufmann— schaft in Elbing war auf einen Mann gefallen, welcher weder dem Handels- oder Gewerbstande, noch der Provinz Preußen angehört und welcher deshalb zu der Berathung nicht zugelassen werden konnte. Die Anzeigen über beide Wahl-Ergebnisse gingen zu spät ein, um Ersatzwahlen anordnen zu können und es ist daher die Provinz Preußen nur durch zwei Abgeordnete vertreten gewesen.
Im ganzen Laufe der Berathungen, welche vom 16. bis zum 23. Mai währten, sprachen sich die Vertreter des Handelsstandes der fünf Provinzen Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland, so wie zwei Abgeordnete der Provinz Posen für gelegten Abänderungs-Vorschläge, sowohl in ihrer allgemei—
Tendenz, als auch in Beziehung auf die meisten und die wich—
) tigsten unter den einzelnen Sätzen aus. Die Abgeordneten aus den Provinzen Preußen und Pommern, so wie die beiden anderen Abgeordneten aus der Provinz Posen, waren nur mit den vorge— schlagenen Zollbefreiungen für Fabrik-Materialien unbedingt ein
verstanden; im Uebrigen trugen sie bei den meisten einzelnen Posi— auf die Annahme desjenigen Zollsatzes an, welcher in einem aus den norddeutschen Küstenplätzen im Jahre
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1848 zu Frankfurt a. M. ausgearbeiteten Tarif-Entwurfe vorge— schlagen worden ist. Für die Erzeugnisse der Landwirthschaft ins— sondere nahmen sie weit bedeutendere, als die vorgeschlagenen
zungen in Anspruch und sprachen sich namentlich gegen — iltung der bestehenden Zollsätze für Getraide und Vieh auf der östlichen Gränze aus. Uebrigens konnte von ihnen nicht behauptet werden, daß die vorgeschlagenen Zollerhöhungen für Garne und einige Arten von Geweben das Interesse der Ostsee— ifen direkt beeinträchtigen würden, da ein Einfuhrhandel mit ieser Art über jene Häfen kaum stattfindet. Vertreter der Landwirthschaft die Mitglieder des Lan— e-Kollegiums und Mitglieder der landwirthschaftlichen l inzen — hatten die Vorschläge einer Kom
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nission zur Vorberathung überwiesen. Sowohl im Schoße dieser Kommission als auch bei der am 31. Mai stattfindenden Plenar zerathung sprachen sich Stimmen dafür aus, daß der in dem Zoll— gesetze vom 25. Mai 1818 verheißene und auch nach Abschluß des zollvereins von allen Vereins⸗Regierungen stets festgehaltene Schutz
der einheimischen Production aufgegeben und durch ein System
— — 111 1 .
bloßer Finanzzölle ersetzt werden möge; die Mehrheit der Ver⸗ sammlung hat jedoch, indem sie sich gegen die vorgeschlagene Ermä⸗ ßigung der Schutzzölle für landwirthschaftliche Erzeugnisse und für
mehrere von den vorgeschlagenen Zollerhöhungen für Fabrik⸗-Er zeugnisse aussprach, zu erkennen gegeben, daß sie die fernere Be⸗ solgung des bisherigen Systems für dem Interesse der Landwirth⸗ schaft entsprechend erachte.
Nach dieser allgemeinen Charakteristik des Zweckes und des Ganges der angestellten Vernehmungen kann auf die einzelnen zur Berathung gestellten Gegenstände und auf die getroffene Entschei⸗ dung übergegangen werden.
Laut der der oben erwähnten Denkschrift beigefügten Zusam⸗ menstellung der Abänderungs⸗Vorschläge war unter Rr. JI. eine Zoll-Ermäßigung für Getraide, Butter, Rindvieh und magere Schweine und unter Nr. II. eine Zollermäßigung für Brennholz und Talg in Aussicht genommen. Tie Motive für diese Vorschläge lagen einerseits darin, daß die Staateregierung bereits im Anfange des Jahres 1848 den Regierungen der übrigen zum Zolloereine gehörenden Staaten Zoll-Ermäßigungen für die gedach—
. proponirt hatte und zu vermuthen war, daß dieselben Gi , . General ⸗Konferenz jedenfalls von anderen
daß we . ee r . werden, andererseits darin, chen die Zärüdnahme . 1 . rechtfertigt erschienen 5 . 6 . , . * der Landwirth aft fast eint nnn n er, habes ch Ii Rertr ger gungen , , f 8 die gedachten Zoll- Ermäßi⸗ Landwirthschaft im . en jetzigen Augenblick, wo die ihrer Erzeugnisse zu ident ö nter ungewöhnlich billigen Preisen
und wo dem größeren Grundbesitz
insbesondere durch Maßtegeln der Gesetzgebung manche Opfer auf⸗ nicht für geeignet halten, einen
erlegt oder in Aussicht gestellt sind
1098
namentlich die Produkte der Viehzucht, auch bei günstigeren allge— meinen Konjunkturen dem Interesse der Landwirthschaft für ent= sprechend erachtet wird. Diese Motive, welchen, bei den gegenwär⸗ tigen Preisen der landwirthschaftlichen Produkte, ein überwie⸗ gendes Interesse der Konsumenten nicht entgegensteht, hat die Staats⸗ regierung für gewichtig genug erkennen müssen, um von Vorschlä— gen auf Abänderung der Eingangs⸗ Abgaben von den genannten Gegenständen Abstand zu nehmen und damit auf die von dem Han— delsstande der Ostsee Provinzen und Schlesiens lebhaft gewünschte Erleichterung des Handels mit Getraide und Talg und auf die nur durch eine Ermäßigung der Eingangs⸗Abgabe vollständig zu errei⸗ chende Unterdrückung des Schleichhandels mit Butter zu virzichten.
Unter Nr. I. der vorgedachten Zusammenstellung ist ferner eine Zollermäßigung für Reis, und zwar für geschälten auf 15 Rthlr., ür ungeschälten (Poddy) auf 3 Rthlr. vom Centner vorgeschlagen. Die Mehrzahl der Vertreter des Handelsstandes hat eine wellere Ermäßigung auf 1 Rthlr., beziehungsweise I Rthlr., für den Cent— ner beantragt; die Mehrzahl der Vertreter der Landwirthschaft da—
gegen hat sich für Beibehaltung des Zolls von geschältem Reis auf 2Rthlr. und für Festsetzung des Zolles von ungeschältem Reis auf 1 Rthlr. vom Centner ausgesprochen. Es konnte kein wesentliches Bedenken sinden, auf den Antrag des Handelsstandes einzugehen. Es war weder von der Kommission, noch im Plenum der landwirth— schaftlichen Versammlung behauptet worden, daß eine Zollermäßi— gung für Reis einen nachtheiligen Einfluß auf den Preis des Getraides auszuüben im Stande sei, wie denn auch, bei einem mittleren Preise von etwa 5 Rthlr. für den Centner unver
steuerten Reis, ein solcher Einfluß, der Zoll mag 1 Rthlr. oder 2 Rthlr. betragen, in der That nicht zu befürchten ist. Auch im finanziellen Interesse lagen, nach früher gemachten Erfahrungen, erhebliche Gründe gegen die beantragte Ermäßigung nicht vor. Es wurden nämlich in den drei letzten Jahren, während welcher der Reis allgemein mit dem früheren Satze von 3 Rthlrn. vom Cent— ner besteuert war, den Jahren 1836 — 38, durchschnittlich 97,020 Ctr. zu einem Zollwerthe von 291,060 Rthlr. verzollt, während in den drei Jahren, welche auf die Zollermäßigung auf 2 Rthlr. vom Centner folgten, den Jahren 1840 — 42, durchschnittlich 173,791 Ctr. mit einem Zollwerthe von 347,582 Rthlr., also mit einer Mehr— einnahme von etwa 560,000 Rthlr. verzollt wurden. Will man auch von einer noch weiteren Ermäßigung ein gleich vortheilhaftes Re
sultat nicht erwarten, so wird man doch, auf jene Erfahrung ge
stützt, im schlimmsten Falle nur einen geringen Ausfall zu befürch
ten haben. Auf der anderen Seite mußte es im Interesse der Kon— sumenten als wünschenswerth erscheinen, den Zoll für dieses wich— tige, nur im Auslande erzeugte Nahrungsmittel, welcher jetzt bis 46 pCt. vom Werthe beträgt, in ein richtigeres Verhältniß zu dem Werthe zu bringen. Es wuͤrde dadurch überdies eine völlige Gleich
heit des diesseitigen mit dem im Steuerverein bestehenden Zollsatze erreicht werden. Gegen das vorgeschlagene Verhältniß der Zollsätze von geschältem und ungeschältem Reis ist von der Mehrheit beider Versammlungen nichts erinnert worden.
Unter Rr. II. der Zusammenstellung ist die Aufhebung der Eingangs-Abgaben von 5 Sgr. vom Centner Krapp, Flachs, Werg, Hanf und Heede und von 15 Sgr. vom Centner Kleie vorgeschlagen. Die Vertreter des Handelsstandes haben sich für, die Vertreter der Landwirthschaft gegen diese Vorschläge erklärt. Die Bedenken der Letzteren konnten für begründet nicht erachtet werden. Von Krapp werden im Inlande etwa 40000 bis 50060 Ctr. jährlich, und zwar in den Kreisen Breslau, Ohlau und Neu⸗ markt, erzeugt; diese Production wird jedoch durch den Wegfall des Zolles, welcher ohnehin noch nicht 1 pCt. vom Werthe beträgt, in keiner Weise berührt werden, da der schlesische Krapp von dem seeländer und Avignon -Krapp qualitativ verschieden ist, mithin neben und unabhängig von diesen Krapparten seine ganz bestimmte Ver wendung in der Färberei hat, deshalb auch in nicht unbedeutenden Mengen exportirt wird. Was die Artikel: Flachs, Werg, Hanf und Heede anlangt, so besteht der überwiegend größte Theil der Einfuhr aus russischem Gewächs, welches über die Landgränze ein⸗— und über die Seegränze wieder ausgeht, also nicht im Lande ver—⸗ bleibt; der kleinere Theil der Einfuhr kommt im Gränzverkehr aus Hannover nach Westfalen und Braunschweig und aus Oesterreich nach Schlesien und Bayern. Die Aufhebung der Eingangs⸗Abgabe soll einmal den für die Provinz Preußen wichtigen Transit handel mit russischem Flachs nach Großbritanien und Frankreich erleichtern, andererseits den Gränzverkehr von einer, nicht sowohl in der Höhe der Abgabe, als vielmehr in den mit Erhebung der letzteren verbundenen Förmlichkeiten liegenden Belästigung befreien und sie soll gleichzeitig eine Maßregel der Reziprozität gegen Hanno ver sein, wo eine Eingangs-Abgabe von diesseitigem Flachs nicht erhoben wird. Die bestehende Eingangs-Abgabe hat niemals ein Schutzzoll für die inländische Flachsproduction sein sollen und ist, mit Rücksicht auf ihren geringen Betrag, niemals ein olcher Schutz— zoll gewesen. Kleie, in Oesterreich nur mit 1 Kr. vom Centner be steuert, im Wechselverkehr mit Hannover auf Grund des Vertrages vom 16. Oktober 1845 schon jetzt zollfrei, kommt nur als Gegen— stand des Gränzverkehrs in Betracht, auf dessen Erleichterung die vorgeschlagene Aufhebung der Eingangs-Abgabe allein abzielt.
Der vorgeschlagenen Ausgangs-Abgabe von 10 Sgr. für den Centner der über die Gränze der Provinz Westfalen ausgehenden Heede haben die Vertreter der Landwirthschaft zugestimmt. Den auf Erhöhung dieser Abgabe und Ausdehnung der davon betroffenen Gränzstrecke gerichteten Anträgen der Mehrzahl von den Vertretern des Handelsstandes standen im Interesse der Landwirthschaft und aus Rücksicht auf die Reziprozität gegen Hannover überwiegende Beden— ken entgegen.
Den wichtigsten Theil der Vorschläge bilden die Zollerhöhungen für leinene, baumwollene und wollene Garne, für rohe Seide und und für einige Arbeiten von Geweben.
Nach §. 8 des Gesetzes über den Zoll und die Verbrauchs steuer von ausländischen Waaren vom 26. Mai 1818 soll bei Fabrik und Manufaktur-Waaren des Auslandes die Verbrauchssteuer zehn vom Hundert des Werthes nach Durchschnittspreisen in der Regel nicht übersteigen; sie soll aber geringer sein, wo es, unbeschadet der inländischen Gewerbsamkeit, geschehen kann. Bei der Ausführung dieses an die Spitze der Zollgesetzgebung gestellten Grundsatzes ging man im Jahre 1818 von dem den Interessen des Landes vollkom men entsprechenden Gesichtspunkte aus, daß die damals vorhandene industrielle Bildung und die damals vorhandenen Kapitalien nicht ausreichten, um alle für die National⸗Wohlfahrt wichtigen Zweige der Gewerbsamkeit gleichzeitig und neben einander zu entwickeln, daß es vielmehr vor allen Dingen darauf ankomme, im Anschluß an die bereits bestehenden Elemente einigen besonders wichtigen In⸗ dustrieen den verheißenen Schutz zuzuwenden. So wurde, um auf die beiden bedeutendsten Gewerbzweige hinzuweisen, die Fabri— cation baumwollener und wollener Gewebe mit einem den
Schutz zu vermindern, dessen Festhaltung für rinzelne Gegenstände,
Satz von 19 Prozent des Werthes weit übersteigenden Zolle . schüßßt. Die segengreichen Folgen dieses Verfahrens liegen seit
Jahren vor Augen: beide Fabricationszweige haben eine Stufe der Entwickelung erreicht, auf welcher sie im Stande sind, die von den bestehenden Zöllen besonders betrossenen Artikel res allgemeinen
— ——
Verbrauchs in einer solchen Vollkommenheit und zu solchen Preisen zu liefern, daß nicht nur der inländische Konsument keine Ver— theuerung der Waare durch die Eingangs-Abgaben mehr zu erlei— den hat, sondern auch eine namhafte Ausfuhr derselben stattfindet. Im Hinblicke auf diese Erfahrungen und auf die hohe Entwickelung, welche die industrielle Bildung und der Kapital⸗Reichthum des Landes unter den Segnungen des Friedens erlangt hatte, war schon vor Jahren ein näheres Eingehen auf die von mehreren Seiten angeregte Frage nicht abzuweisen: ob es nicht an der Zeit sei, auch einigen anderen für den Wohlstand des Landes wichtigen Ge⸗— werbszweigen den durch die Zollgesetzgebung verheißenen und zu ihrer Ausbildung erforderlichen Schutz zu gewähren, und es mußte sich hierbei, nachdem für die Weberei wenig mehr zu thun war, die Aufmerksamkeit vorzugsweise derjenigen Industrie zuwenden, welche die Grundlage der Weberei bildet, der Spinnerei.
Die Verhältnisse in Beziehung auf die Spinnerei waren ver⸗ schiedener Art. Fremdes Leinengarn war nur mit einer Kontroll—
Abgabe von 5 Sgr. vom Centner besteuert; es rührte diese Abgabe aus einer Zeit her, wo die Maschinenspinnerei für Leinengarn sich noch in ihrer Kindheit und die einheimische
Leinen-Industrie sich in einem befriedigenden Zustande befand. Erst nach und nach erreichte die mechanische Leinen-Spinnerei in Groß— britanien ihre hohe Ausbildung und drückte, vermöge der Vollkom menheit der aus ihrem Erzeugniß gewebten Waaren, die Ausfuhr deutscher Lelnen aus den Hauptstapelplätzen Hamburg und Bremen von 75 Millionen Thalern im Jahre 1839 auf 23 Millionen Tha ler im Jahre 1848 hinab. Die Versuche, welche die Staatsregie⸗ rung schon seit einer Reihe von Jahren gemacht hatte, um der Maschinen-Spinnerei auchlin Preußen Eingang zu verschaffen, waren zwar nicht ohne allen Erfolg geblieben, sie koönnken aber, der Natur der Sache nach, nur vereinzelt wirken und waren nicht im Stande, dem immer rascher eintretenden Verfalle der Leinen⸗-Industrie Einhalt zu thun. Das ausländische Baumwollengarn unterlag einer Ein⸗ gangs⸗-Abgabe von 2 Rthlr. vom Centner. Diese anfangs nur als Finanzzollscharakterisirte Abgabe hatte zur Folge-daß die in der Rheinprovinz und in Sachsen zur Zeit des Kontinental-Systems entstandenen Spinnereien sich erhalten und eine wenn auch nicht erhebliche Ausdehnung gewinnen konnten, sie war aber, wie eine langjährige Erfahrung gelehrt hatte, nicht genügend, um die ein heimische Spinnerei, gegenüber der damals mit einem Zoll von 19 pCt. vom Werthe geschützten britischen Spinnerei, in (iner dem Garnverbrauch des Landes nur irgend entsprechenden Weise zu entwickeln.
Die Spinnerei von wollenem Garne endlich hatte in gewissen Zweigen einen Grad der Ausbildung erlangt, welcher kaum etwas zu wünschen übrig ließ, in einem Zweige jedoch, der Verfertigung von Kammgarn für gewisse, anfangs der Mode angehörige, später in den allgemeinen Verbrauch übergegangene Waaren, war sie zurückgeblieben.
So lagen die Verhältnisse, als die Frage wegen Erhöhung der Garnzölle im Jahre 1845 von der Staats-Regierung zum Gegen— stande umfassender und wiederholter Erörterungen gemacht wurden. Es handelte sich damals um die Anfertigung des Zolltarifs für die Jahre 1846— 48, und es kam darauf an, welche Stellung Preußen zu jener im eigenen Lande, wie in fast allen anderen zum Zollverein gehörigen Ländern, lebhaft verhandelten Frage einzunehmen habe. Im Handelsrathe, in welchem nach der damaligen Verfassung (Ver— ordnung vom Juni 1844), unter dem Vorsitz Sr. Majestät des Königs, die wichtigeren Angelegenheiten des Handels und der Ge werbe zu berathen und zur Allerhöchsten Entscheidung zu bringen waren, kam am 27. Mai jenes Jahres die dem preußischen Be
vollmächtigten zur General⸗Konferenz zu ertheilende Instruction zur Beschlußnahme. Nach einer ausführlichen Diskussion der Gründe und Gegengrüude war der Gesichtspunkt entscheidend, daß eine Vermehrung der Gewerbthätigkeit die Vermehrung des National
Reichthums zur Folge habe und deshalb Opfer der Staatskasse zur Unterstützung der Industrie nicht zu scheuen seien; daß nicht blos solche Gewerbe den Schutz als einheimische verdienten, welche aus dem Grund und Boden entsprossen seien, wie die Eisen-Indu
strie, die Leinen und Wollen-Fabrication, sondern auch andere, wenn sie einmal im Lande Wurzel gefaßt hätten, und daß es an
gemessen sei, auch solchen ursprünglich fremden Industriezweigen zur rechten Zeit, wenn sie auf den Standpunkt gediehen seien, um sich im Lande einzubürgern, Schutz und Pflege angedeihen zu lassen ihnen einen kräftigen Nachdruck zu geben, um sie völlig einheimisch zu machen.
Es wurde demgemäß und unter Vorbehalt weiterer Beschluß— nahme je nach den aus der Rücksicht auf die von anderen Seiten zu erwartenden Vorschläge sich ergebenden Gesichtspunkten bestimmt, daß von Seiten Preußens eine Erhöhung der Eingangs ⸗Abgabe von allem fremden Leinengarn auf 4 Rthlr. und von fremdem Baumwollengarn auf 3 Rthlr. vom Centner, unter Gewährung eines Rückzolls von 3 Rthlr., beziehungsweise von 13 Rthlr. für den Centner der ausgeführten leinenen, beziehungsweise baumwolle. nen Gewebe in Vorschlag zu bringen sei.
Nachdem die Ansichten der übrigen Vereins-Regierungen über den Gegenstand vorlagen, fand, wenige Tage nach dem Beginn der General-Konferenz, am 10. Juli 1845, eine zweite Berathung der Sache im Handels-Rathe statt. Es wurden bei dieser Berathung als leitende Gesichtspunkte vorangestellt, einmal, daß bei dem Sy stem, welches der preußischen Zoll⸗Gesetzgebung zum Grunde liege, der einheimischen Industrie einen mäßigen Schutz gegen das Ausland zu gewähren, stehen zu bleiben und nicht zu Prohibitiv Zöllen, wie solche in einigen angränzenden Ländern bestehen, über zugehen seiz ferner, daß die den Wünschen nahe verbündeter Re— gierungen schuldige Rücksicht es erheische, auch über das im unmit telbaren Interesse Preußens wünschenswerthe Maß des Schutzes hinauszugehen, sofern man dabei nur überhaupt innerhalb der Grän= zen mäßiger Schutzzölle bleibe. Auf Grund der an diese Gesichts⸗ punkte sich anknüpfenden Erwägungen wurde bestimmt, daß zwar an den von Seiten Preußens gemachten Vorschlägen nichts zu än— dern, daß aber, wenn die übrigen Vereins⸗-Regierungen entschieden auf höhere Zölle für die Garne dringen möchten, alsdann auf einen Zollsatz bis zu 4 Rthlr. für Twiste, Leinengarn und wollenes Kammgarn, mit einem Rückzoll von 3 Rthlr. für die aus diesen Garnen gewebten Zeuge, einzugehen sei. ;
Inzwischen ergaben die waͤhrend der Monate Juli und August auf der General-Konferenz gepflogenen Verhandlungen nicht, daß in dem Wunsche nach höherer Besteuerung ber, Garne eine wirkliche Einstimmigkeit vorhanden sei. Es wurde ngmentlich von zwei Regierun gen sowohl den von Preußen, als auch wen von anberen Selten vorgeschla— genen Zollerhöhungen widersprochen, unt es wurbe hierdurch eine noch malige Erwägung der Sache im Hanbelsrgthe, namentlich eine Ent— scheidung darüber erforderlich, oh unter ben obwaltenden Verhält⸗ nissen die am 10. Juli bebingungemesse beschlossene, bis dahin noch nicht abgegebene Erklärung wegen glescher NMesteuerung der leinenen und baumwollenen (Garne ünb ber woöllenen Kammgarne, unter Be⸗ willigung gleicher Rückzölle für nie Gewebe, noch für angemessen zu erachten sel. Hei vteser aus is September stattsindenden Bera— thung wurh hett aß 1 Erhöhung der Eingangs Abgabe
von wollenem Kammgarn Abstand zu nehmen sei, da diese Erhö⸗ hung nur von wenigen Seiten besonders lebhaft vertreten war, daß dagegen, zur Vermittelung der Ansichten über die Besteuerung der beiben anderen Garnarten, die Erhöhung des Zolls von leinenem Maschinengarn und baumwollenem Garne auf 4 Rthlr., unter Be willigung eines Rückzolls von 3 Rthlr. für ausgehende Leinen- und Baumwollgewebe, vorgeschlagen werden solle. Dieser von dem preußischen Bevollmächtigten demnächst gemachte Vorschlag hatte sich indessen der allgemeinen Zustimmung nicht zu erfreuen, und da auch keinem von anderen Seiten gemachten Vorschlage eine solche Zu⸗ stimmung zu Theil wurde, so ging die General-Konferenz aus ein⸗ ander, ohne (ine Löfung der Frage herbeigeführt zu haben.
Es konnte dieses Ergebniß nur als ein sehr unbefriedigendes bezeichnet werden. Es war bei den bestehenden Zöllen für fremde Garne verblieben, nicht weil dieselben von allen oder auch nur von der Mehrheit der betheiligten Regierungen für die angemessensten gehalten wurden im Gegentheile hatten alle Regierungen, mit zwei Ausnahmen, eine Aenderung derselben als wünschenswerth an erkannt sondern lediglich, weil eine Verständigung über Art und Maß der Aenderung nicht zu erzielen gewesen war. Es war des halb von Preußen und von der Mehrzahl der anderen Vereins-Re— gierungen bei dem Schluß der karlsruher Berathungen ausdrücklich erklärt worden, daß man die Frage nicht als bis zur nächsten Re visiton des Tarifs vertagt ansehen könne, sich vielmehr vorbehalten müsse, dieselbe noch als schwebend zu betrachten und deren Erledi gung auf geeignetem Wege weiter zu verfolgen, und es wurde von Seiten der preußischen Regierung schon im Anfange des Jah res 1846 dazu geschritten, von diesem Vorbehalte Gebrauch zu machen.
Die Art und Weise, in welcher hierbei zu verfahren sei, wurde in einer Sitzung des Handels-Rathes am 25. Januar 1840 fest= gestellt, und es ist als Ausdruck der bei dieser Gelegenheit laut ge wordenen Ansichten und gefaßten Beschlüsse eine Benkschrift anzu sehen, welche noch in demselben Monat den übrigen Vereins-Regie— rungen mitgetheilt wurde. Es wurde in dieser Denkschrift die vermittelnde Stellung hervorgehoben, welche Preußen während des ganzen Laufes der karlsruher Berathungen (inzunehmen bemüht ge⸗ wesen sei, und welche es, ungeachtet der Erfolglosigkeit seiner da— maligen Bemühungen, festzuhalten bestrebt sein werde; es wurde, mit Rücksicht auf die in Karlsruhe kundgegebene Abneigung meh— rerer Vereins Regierungen gegen die Bewilligung von Ruͤckzöllen und auf die gegen Rückzölle im Allgemeinen sprechenden Bedenken, der Vorschlag gemacht, eine ohne Ruͤckzoll⸗Bewilligung ausführbare Erhöhung der Garnzoͤlle,
auf 2 Rthlr., für Baumwollengarn auf 3 Rthlr. vom Centner 'ein—
treten zu lassen, und es wurde, gegenüber der aus den Erklärungen
ihrer, Konferenz Bevollmächtigten entnommenen Tendenz einiger Vereins⸗-Regierungen die Ansicht erklärt, daß bei den Prinzipien des beste kene ) Systen . x j ⸗ t s.
bestehenden Zoll-⸗Systems, unter Anderem auch bei dem Grundsatze
daß die Gewährung von Bonificatlonen bei der Ausfuhr von Fa— brikaten unter allen Umständen mit großen Bedenken und in der D 1 N AM (on J ; t l . 2 Regel mit Nachtheilen verbunden und (Sy rt
nur aus ganz besonderen ründen als eine Ausnahme und nur als eigentlicher Rückzoll zu— lässig sei, festgehalten werde. Der gemachte Vorschlag sollle indeß keinesweges ein Ultimatum, als eine Lossagung von den in Karlsruhe gemachten Vorschlägen angesehen werden.
. „Indem die preußische Regierung“, heißt es in der Denk chrift, „in ihren weiter oben entwickelten speziellen Tarif-Vorschlä zen (3 Rthlr. für Twiste und Warps und 2 Rithlr. für Leinen ⸗⸗Maschinengarn, ohne Einführung von Rüäckzöl— en) den von Kurhessen gemachten Vermittelungs-Versuch
1 ( (oben ad b)) im Wesentlichen adoplirt, ist sie aber nicht meint, sich von dem in Karlsruhe gemachten
8 1 . 53 c. 357 ö j und zwar für leinenes Maschinengarn
ständnisse bestimmt loszusagen; sie erklärt vielmehr von neuem, daß sie, wenn es ihr nicht gelingt, die übrigen Vereins- Regierungen für ihre Ansicht zu gewinnen, Lereitwillig auch zu hrem letzten Vorschlage (oben ad d) 2), der sich von dem Hroßherzoglich hessischen Vorschlage (oben ad a) 3) nur durch die r höheren Leinengarnsteuer auf das Maschinenge spinnst unterscheidet, oder noch lieber zu dem sächsischen Vorschlage (oben ad ) zurückkehren wird, insofern dadurch eine alle Theile ufriedenstellende Einigung herbeigeführt werden kann“ ᷣ Denkschrift entwickelten Vorschläge kamen auf
Beschränkung
1 v elle
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; 1846 zu Berlin abgehaltenen General-Konferenz zur
zerathung und wurden von den übrigen Vereins Regierungen an nommen. Diese Annahme erfolgte jedoch, was die Erhöhung des fün Baumwollengarn von Rthlrn. auf 3 Rthlrn. anlangt
Mehrzahl der Vereins-Regierungen nur mit gro ders Wenn schon, wurde bemerkt, der Eingangszoll von 2 Rthlrn. für Twist und der Betrag der Bezugs- und Ver sendungs⸗Spesen den im deutschen Binnenlande arbeitenden Fabri⸗ kanten Mehrkosten auferlegen, die nur durch niedriges Arbeitslohn und Beschränkung des Arbeitsgewinnes aufgewogen werden können, wenn ferner die englische Fabrication durch die leichtere und schnel ere Verbindung mit den Weltmärkten, durch großen Kapitalreiclh thum, durch das enge Ineinandergreifen vieler Handel und In— dustrie befördernden Einrichtungen, sich, im Vergleiche mit der deut schen, in einer weit günstigeren Lage bef wenn
n Seiten der
ßem Wiederstreben.
befindet, utsche Exporthandel keinesweges die dem Fortschritte der Industrie entsprechende Vermehrung zeigt, so wird sich nicht behaupten lassen, daß ihm unbedenklich noch eine weitere künstliche Erschwerung auf
legt werden könne. ; l s8 um 1 Rthlr. könne bei manchen Artikeln Werthes betragen. Für viele Aussendungen solcher Waaren gingen ie Retouren erst nach Jahresfrist ein und gäben dem Unternehmer
1 / 1
bis 2 pCt. des
) „b. Kurhessen machte, mit Rücksicht auf die gegen Rückzölle und Aus fuhrprämien sprechenden Bedenken, den Vorschlag: Den zollsatz für Twist auf 3 Rthlr. und für Leinengarn auf 2 Rihlr. zu erhöhen, wobei es der Bewilligung von Nückzöllen nicht bedürfen werde.“ 2) „4d. Von Preußen wurde die Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben insofern dadurch ein Einverständniß erzielt werden könne, in eine Eihoͤhung des Eingangszolls für Twist (einschließlich der Waps) auf 4 Rihlr. mit Rthlr. Rückzoll zu willigen, wobej jedoch hinsichtlich des Leinengarns der ursprünglich beantragte Zollsatz von 4 RNthlr. auf Maschinengamn be⸗ schränkt wurde.“ Daß mit dem Antrag auf Erhöhung des zolls sür Lei⸗ nengarn der Antrag auf Bewilligung eines Rückzolls von 3 Rthlr. verbun⸗ den war, ist oben bemerkt.
) „a. Vom Großherzogthum Hessen wurde vorgeschlagen, das baum
wollene und das leinene Garn gleichmäßig mit 4 Rthir., unter Bewilligun/ tines gleichen Rückzolls von 3 Rthlr. zu besteuern.“ . 39 „e. Von Sachsen wurde vorgeschlagen, von einer zollerhö—⸗ hung auf Twist — — vorerst ganz abzusehen und nur den Eingangs zoll auf leinenes Maschinengarn, ohne Gewährung eines Rückzolls, auf 1 githir bis höchstens 1 Rthlr. zu erhöhen.!“ ö ö „) Aus der oben abgedruckten Stelle der Denkschrift ergiebt sich die Unrichtigkeit der aus einer präsumtiv wohlunterrichteten Quelle herstam⸗ menden Behauptung, daß die im Jahre 1845 in Karlsruhe gemachten Zu . im Jahre 18346 förmlich und ausdrücklich zurückgenommen wor— einn, und, daß die beiden Vorschläge, welchen Preußen im Jahre 1846
eventuell sti t m ; 26 38 hann zustimmen zu wollen erklärt, jeden Rückzoll ausgeschlossen
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Diese Erschwerung durch Erhöhung des Zoll⸗
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dann vielleicht 6 oder 7 Prozent für Zinsen und Nutzen. Wie möchten derartige Geschäfte fortgesetzt werden können, wenn dieser geringe und prekäre Nutzen eine so beträchtliche Kürzung erfahre! Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß die auf Herabsetzung der Preise der Lebensmittel in England gerichteten Aenderungen der dasigen Zollgesetzgebung, dem wichtigsten Vorzuge, welchen bisher die deutsche Fabrication vor der englischen vorausgehabt habe, der Wohlfeilheit des Arbeitslohns, nothwendiger Weise Abbruch thun und der ersteren sonach die Konkurrenz mit der letzteren erschweren werde, und es wurde auf Beispiele hingewiesen, wie einzelne ledig⸗
lich für die Ausfuhr arbeitenden Zweige der Weberei, welche in
dem Kampfe mit fremder Konkurrenz sich in einem stets ge fährdeten Zustande befinden, durch eine auch nur Vertheuerung der Waare zum Stocken gebracht werden können. Bei so gewichtigen Bedenken erfolgte die Zustimmung nur aus dem Grunde, um es nicht von neuem zu einer erfolglosen Berathung kommen zu lassen, und von Seiten einiger Regierungen unter dei ausdrücklich ausgesprochenen Erwartung, daß, wenn die von ihnen besürchteten Nachtheile der Maßregel sich erfahrungsmäßig an den Tag legen, wenn namentlich die vereinsländische Weberei und die Ausfuhr ihrer Fabrikate unter der Zollerhöhung für Garn leiden sollten, alsdann die übrigen Vereins-Regierungen sich mit ihnen vereinigen würden, das zur Abhülfe dienliche zu beschließen.
Leider sind die befürchteten Nachtheile für die Weberei in vollem Maße eingetreten. Es kann in dieser Beziehung auf die in Denkschrift (Beil. zu Nr. 130 des St. Anz.) angeführten Th sachen verwiesen und es kann hinzugefügt werden, daß einzelne Re gierungen sich dadurch veranlaßt gesehen haben, zeitweise theils wirkliche Rückzölle, theils Ausfuhr-Begünstigungen, welche den Rück zöllen sehr nahe kommen, eintreten zu lassen. Es würden diese Nachtheile weniger ins Gewicht fallen, wenn ihnen enigstens er hebliche, in Folge der Zollerhöhung eingetretene Vortheil Entwickelung der Spinnerei gegenüber staͤnden, solche Vortheile sind aber, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht vorhanden.
. Die Staatsregierung mußte es als ihre Pflicht erkennen, einen Zustand, welcher einem der wichtigsten Gewerbszweige des Landes, ver Weberei, wesentlich schadet, ohne anderen In— teresse wesentlich zu nützen, nicht fortdauern zu lassen, ohne Alles von ihr Abhängende versucht zu haben, um denselben zu beseitigen. Es boten sich zu diesem Zwecke zwei Wege dar: Ermäßigung der Harnzölle auf den bis zum Schluß des Jahres 1846 bestehen den Satz, oder Erhöhung dieser Zölle unter Bewilligung von Rück zöllen für die ausgeführten Gewebe. Die Staatsregierüng sah sich durch diese Alternative genau in dieselbe Lage zurückversetzt, in wel cher sie sich im Jahre 1845 befand, nur um die Erfahrung war sie reicher geworden, daß der im Jahre 1846 zwischen diesen Alterna tiven eingeschlagene Mittelweg unhaltbar sei.
Es sind oben die Gründe charakterisirt, welche im Jahre 1345 dahin führten, eine Aenderung der damals bestehenden Zoll säätze zu beantragen oder doch gutzuheißen. Die seitdem eingetre— tenen Verhältnisse haben diesen Motiven nicht nur nichts an ihrem Gewichte entzogen, sondern daselbe noch wefentlich verstärkt. Da⸗ mals befand man sich in einem seit einer langen Reihe von Jahren bestehenden Zustande, welcher zwar der Spinnerei wenige Aus ich ten darbot, welcher aber für die Weberei im Allgemeinen nicht un— günstig war; verblieb man in diesem Zustande, so hatte man das Bestehende für sich, man verzichtete zwar auf die wünschenswerthe Entwickelung der Spinnerei, aber man entzog wenigstens keinem Gewerbszweige einen bereits vorhandenen Schutz. Wollte man jetzt zu dem Zustande des Jahres 1845 zurückkehren, so würde man sich nicht nur mit demjeuigen in Widerspruch setzen, was durch die Zoll Erhöhungen im Jahre 1846 anerkannt wurde, nämlich nit der Absicht, der einheimischen Spinnerei, im Interesse des Gemeinwohls, einen höheren, ls, den damaligen Schutz zu gewähren, sondern man würde der Spinnerei einen bestehenden Schutz entziehen. Mit einem Worte: man würde den in Beziehung ; bisher befolgten Gang verlassen. .
Regierung hat daher nur dasjenige wieder auf
heile für die
irgent elnem
auf die Spinnerei
Die Staats nehmen können, wozu Preußen bereits im Jahre 1815 entschlossen
war und hat demgemäß den übrigen Vereins-Regierungen die Er höhung der Eingangs-Abgaben für leinene, baumwollene und wol
lene Garne auf 4 Rthlr. vom Centner vorgeschlagen. Wenn nach
7 Re. 9. 5 e . * — . ö . . diesem Vorschlage, was früher nicht zur Sprache gekommen ist, auch für wollenes Streichgarn eine Zoll-Erhöhung eintreten würde, so hat dies seinen Grund in der Besorgniß, daß eine verschiedene
Besteuerung von Streichgarn und Kammgarn in der praktischen Ausführung Schwierigkeiten unterliegen möchte und in der Erwägung, daß eine Erhöhung des Zolles von Streichgarn für die vereinsländische
Wollenwagaren⸗-Fabrication insofern gleichgültig ist, als dieselbe
ausländischen Streichgarne verwendet. Die gleichzeitig vorgeschlag
Erhöhung der Eingangs ⸗-Abgabe von roher Seide
1 Rel oi rt 266 se d . 9
von 4 Rthlrn. erscheint angemessen, theils um das V
Gewähru erleichter theils um d w der
ng der Rückzölle zu erleicht ĩ ch die
Zollvereins-Staaten eine dur V eines Luxus⸗Artikels vollkommen gerechtfertigte Einnahme 2* J 63 ĩ 1 nn 121 34 J
35,00 bis 40,0900 Rthlr. jährlich zu gewähren
Es ist in der Dentschrift ausführlich dargestellt word
die zur Wahrung der Interessen der der öhung der Garnzölle in Verbindung zu setzei ll inen 1
transitorischen Charakter haben und in ninde v
den sollen, als die Einfuhr ausländischer Garne in Folge der Ent wickelung der inländischen Spinnerei abnimmt, als mithin die in ländische Weberei im Stande ist, ihren Garnbedarf wohlfeil im Inlande zu beziehen, und welche Maßnahmen zu treffen sein möck ten, einerselts um der Staatskasse nech für mehrere Jahre eine be trächtliche Einnahme aus den Verzollungen fremder Garne zu be lassen, andererseits um Mißbräuche und Betrügereien bei der Ausfuhr der mit dem Anspruch auf Rückzoll ausgehenden Waaren zu verhüten. Es kann hinzugefügt werden, daß es für das in dieser Beziehung vorgeschlagene Verfahren von Seiten der Beamten keiner größeren technischen Bildung und
überhaupt keiner weiteren Kontrollen bedarf, als solche hinsichtlich der Eingangs- und Durchgangsgüter erforderlich sind, bei deren Abfertigung das Interesse der Staatskasse in weit Maße betheiligt ist, als bei Abfertigung der zum Rückze ten Waaren.
Sowohl mit den vorgeschlagenen Erhöhungen der Garnzölle, als auch mit den in der Denkschrift dargestellten Grundsätzen über Bewilligung von Rückzöllen, haben sich die Vertreter des Handels und Gewerbstandes mit der im Eingange bezeichneten Majorität einverstanden erklärt. Es fehlte nicht an Stimmen, welche, im Interesse einer rascheren Entwickelung der Spinnerei, eine höhere Normirung der Garnzölle gewünscht hätten; auch diese Stimmen traten indessen dem Votum der Mehrheit darin bei, daß die vor geschlagenen Zollsätze genügen würden, um der Spinnerei einen nachhaltigen Impuls zu geben. Die landwirthschaftliche Versamm lung hat sich in ihrer Mehrheit für die vorgeschlagenen Zoll erhöhungen auf Leinengarn und Baumwollengarn und für die Bewilligung von Rückzöllen bei der Ausfuhr von Geweben aus die sen Garnen ausgesprochen, dagegen wider die Zollerhöhungen auf
eblicherem
berechtig
geringe
zu schutzen
sein muß, ehe Du dieses liest.
Baumwollengarn und Seide gestimmt. Mit Rücksicht auf die oben da sgestt gte n, für diese Erhöhung sprechenden Gründe konnte diesem Votum ein eutscheidendes Gewicht nicht beigelegt werden. Die Kom⸗ mission der Versammlung hatte nach einer längeren Berathung der Sache iht Gutachten tahin algegcben, aß säz ncht e goes; befinde, über diese den Interessen ver Landwirthschaft ferner liegende Frage eine bestimmte Ansicht auszusprechen; bel ien ger ahn ma e. selben im Plenum gebrach es an Zeit, um die , eee. 2 wickelte Materie nach allen Seiten hin zu besprechen dund in vai rechte Licht zu stellen. : Was die Besteuerung der Gewebe anlangt, so ist für rohe Leinen eine Zollerhöhung nur um denselben Betrag vorgeschlagen um welchen der Garnzoll erhöht werden soll; für gebleichte Lemmen
der Satz von 25 Rthlr., welcher für einen Theil dieser Waaren 1st
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höher, für einen anderen Theil derselben niedriger bemessen ist, als der bestehende. Rohe und gebleichte Baumwollengewebe sollen auf die Hälfte des jetzigen Tarifsatzes, also auf 25 Rthlr., ermä ßigt werden. Die hinsichtlich der Gewebe sonst vorgeschla en Zollerhöhungen treffen ohne Ausnahme Gegenstände des s, nämlich: leinene Battiste, Gazen, Stickereien, Kanten und pitzen, baumwollene Jaconets, Battiste, Tülle, Gazen, Musseline, Stickereien und Putzwagren, welche auf 75 Rthlr., seidene Waaren, welche auf 150 Rthlr., halbseidene Waaren, welche auf 75 Rthlr.
feine Shawls, welche auf 100 Rthlr., bedruckte, brochirte und ge stickte Wollenwaaren und wollene Spitzen, welche auf 75 Rthlr. zu erl steue⸗
ö6hen sein würden. Es sind dies Artikel, deren höhere Be rung eine Vermehrung der Zoll-Einnahme in sichere Aussicht stellt, vorgeschlagenen Sätze, welche meist noch unter 10 pCt. vom
1nd di 111k 11
) Werthe bleiben, sind niedriger als die entsprechenden 3 1
den meisten anderen fabrizirenden Staaten und so bemesse 1
eine Aufforderung zum Schleichhandel nicht enthalte Von Seiten der Vertreter des Handels- und Gewerbstandes waren für einzelne von diesen Artikeln höhere, als die vorgeschla⸗
indessen geglaubt, ausländischen diesen An
genen Sätze beantragt, die Staatsregierung hat h deim w enn, , 57 ö 35 an dem Grundsatze einer mäßigen Besteucrung der Gewerbs-Erzeugnisse festhalten zu müssen und deshalb
trägen nicht nachgeben zu dürfen.
Als Konsequenz der Zollerhöhung für Seidenwaaren ist für neue Kleider eine Erhöhung auf 1650 Rthlr. und sür Wachstaffte eine Erhöhung auf 12 Rthlr. vom Centner vorgeschlagen.
Endlich ist es angemessen erschienen, für die Eingangs Abgaben von Cigarren, Schnupftaback und rohem ungeschliffenem Spiegel⸗ glas eine Erhöhung von 15 Rthlr. auf 25 Rihlr., beziehungsweise von auf 33 Rthlr. vorzuschlagen. Diese Erhöhung, welche nur Luxusgegenstände betrifft, stellt für den Zoll-Verein eine nahmhafte
Mehr⸗Einnahme in Aussicht.
Was die vorgeschlagenen Abänderungen der Zöl fuhr und Durchfuhr anlangt, so haben sowohl die Vertreter des Handels- und Gewerbestandes, als auch die Vertreter der Land— wirthschaft, der beabsichtigten Ermäßigung der Durchfuhr- und Fluß zölle freudig zugestimmt. Dagegen hat sich in beiden Versammlun— ge: eine obwohl nur kleine Majorität gegen die Aufhebung der Ausgangs-Abgabe von den über die Seegränze exportirten Knochen
Staatsregierung geglaubt,
ausgesprochen. Dessenungeachtet hat die diese Aufhebung vorschlagen zu müssen. Die Ausgangs-Abgabe be trägt etwa 75 bis 90 pCt. vom Werthe der Knochen in der Pro— vinz Preußen und hat deshalb die Ausfuhr dieses Artikels von Jahr zu Jahr vermindert. Der hieraus entstehende Nachtheil trifft nicht
. 2. . . * . 2 ana R 14 21191 ö VI s sowohl den Handelsstand, als vielmehr einen Theil der aàrmsten Ein⸗
n sasso war o 16 J . ?. wohnerklasse der Ostsee-Provinzen, welcher sich mit dem Einsammeln Sun „Ho . 3 2 . 26 ö = von Knochen eln kürgliches Brot zu verdienen gewohnt 161. Ein ‚ , 9y s 1 J 5 * J ) inländischer Markt für Knochen findet in jenen Provinzen nicht statt, ii r 5 Ia nge vtRschaFkelis ** Nꝛ2 7 J da wie auch in der dwirthschaftlichen Versan mlung zugegeben wurde, die Knochen bei der Landwirthschaft in Preußen mern zu Zeit teln Berwendung sinden. 11 101 d ö 264 . . 65 * 8 . * durfte auf das für die Ma ltat in beide Versammlungen leitend Le weseig Mt: 6 8a Srl iM ö ö . daß nämlich die Zeit kommen könne, wo die Land wirthsch 4 = 836 * . 5 nig . der Ostsee⸗-Provinzen der Knochen bedürfe, um so we iger ein t sch eien L ] , ein entscheidendes Gewicht gelegt werden als es sich bei Aufhebung der Aba , , , kö 8 46 n Abgabe lediglich um Erhaltung eines in früheren Seiten schwunghaften jetzt ö S1! 36 l 6 n ruh eren rückten Gewerbes hann nur durch die Wirkung des Zolles ge uc te werbes handelt. ; . wmickenschaft ar Wissenschaft und Runst. Stein. l ) st 61 ) S n (8 Y) Bert 91 leimer 850 1e ) I 1 . — J ) c letzte Hesandte l it cinem Ka ank 1 — wi Herr von S bern ela — Fränze n af am 16te r rde i wo sfranzos lichen An g bekannt gemach oft ersten Mal, den Namen einen Un 6e pt dadurch J rt m mn em preußischen Staate an, nun der Unzen civil Von Prag begab sich Stein schon nach wen Lagen h Grafen Stadion, des österreichischen Ministers der auswärtigen Ange egenheiten, nach Brünn. Er hatte eben Zeit gehabt, seine frühere Bekannt— haft mit Gentz zu erneuern und die Briefe seiner besorgten Freunde zu npfan Der König selbst schrieb ihm und gab ihm Beweise der auf— chtigsten Theilnahme. Trotz des Drängens des sranzösischen Gesandten hatte er mit dem Erlaß der Verhaftsbefehle gegen Stein gezögert, bis er ihn in Sicherheit wußte, und Gneisenau war ausdrücklich beauftragt, ihn
Was seine Freunde für ihn empfanden, zeigt folgender Brief Nieb uhr's
n Denkmal für den Charakter Beider: „Du kannst Dir denken, wie mich
die Voistellung von Stein's Proscription mit Bildern quält, die man sich nicht ausdenken und auch nicht von sich entfernen kann. Hoffnung, daß es nicht bis zum Aeußersten kommen werde, tröstet mich zu—= weilen und ermuntert noch mehr zur Entfernung der fürchferlichsten Vor— stellungen: es wäre doch nicht das erstemal, daß man sich begnügt hätte durch ein ausgesprochenes Urtheil zu strafen und zu schrecken. nichts über eine Sache vermuthen, die durch die Begebenheiten ensschieden
Eine schwache
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ͤ Es scheint ein Dämon im Spiel zu sein, er ihn von einer Verblendung zur anderen fortgerissen hat, ihn bald durch
Hoffnung, bald durch Verzweiflung, bald durch Sicherheit, bald durch Zu— trauen täuschte und so in den Abgrund führte, und dieses Schicksal ängstigt mich mehr als Alles mit der Furcht, daß er bis in die äußerste Tiefe des
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