1850 / 177 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.

35,162 Rthlr. 16 Sch.,

sonen⸗

uf 1351 Rihlr. 37 Sch. 6 Pf., nach dem Etat von 1791 Rthlr. 32 Sch., weniger 436 Rthlr. 43 Sch. 6 Pf.; für die Bahn⸗Ver⸗ waltung auf 28,522 Rthlr. 2 Sch. 1 Pfd., nach dem Etat von

weniger 6640 Rthlr. 13 Sch. 11 Pf.

[1

und für die Transport⸗-Verwaltung auf 34,153 Rthlr. 18 Sch. 19 Pf., mehr gegen den Etat von 29,876 Rthlr. 27, ö Rthlr. 39 Rthlr. 19 Sch. 5 Pf, nach dem Etat von 66,830 Rihlr. 27 Sch., also weniger 2800 Nthlr.

1276 Sch. 10 Pf. Zusammen wirkliche Ausgabe 64930 6 Sch. 7 Pf. ö

2 8 . er ö . E ) as 8 6

Die Gesellschaft besitzt gegenwärtig 15 Lokomotiven, 2 4

852 25 x ; 65 habe und 139 Güter- und Viehwagen. Die Lokomotiven haben 17,930 Nutzmeilen durchlaufen.

Was die finanzielle Lage dem abgestatteten Bericht hervor: der Gesellschaft ermittelt, daß eine Summe

.

Se s 5 su 23 * der Gesellschaft betrifft, 1 geht aus Gesellschafts - Ausschusses Folgendes Anschläge des technischen Tirigenten

Rthlr.

Es war durch genaue

1b

von ca. 900, 00

9 39 9 28e erforderlich sein we um die Bahn in ihrer ganzen Ausdehnung betriebsfähig herzustellen urch welche Summe dann zugleich die früher zur betriebsfähigen Herstellung der Bahnstrecke von Schwe rin bis Wismar, groß 40,000 Rthlr urückbezahlt werden konnte.

V ·LIDIII J 915 1 1 (

deren Rückzahlung in bestimmten

6 r Großherzog die Garantie

Rest d

Außerdem existiren ältere Terminen verheißen war, und fur die o 11 . Hias K ,, Meß J * übernahm. Diese betrugen 371,006 Rthli. e s iteren Ausbau der Bahn

8 ö vor ohne die aber

Geld e 8 dienen, doch eine Eröffnung

ö. 5 14 faktischen Verhält

und

2 f . 8 8 des Betriebes möglich ist. In Grundlage t

1* * . o Söö— r 1 18 r er o 7 nisse wurde der nachstehende Plan gesaßt und von der Lan de gierung genehmig Die ganze Anleihe solle betragen die ne

1,500,000 Rihlr., das heißt einschließlich aller durch die An nden Kosten und während der Bauzeit darauf zu bezahlenden Zinsen. Davon solle die Gesellschaft, erster Priorität die Summe von 900,000 Rthlr. negociren. Den Rest von 700,000 Rthlr. würde dann der Staat in zweiter Prio rität und zwar al pari selbst hergeben,

gemacht wurde, daß der Staat nicht verpflichtet sei, auch jen ten provisorischen Anleihen im Betrage von 371,009 Rthlr

Johannis 1850

von leihe selbst entstehe

Und zwar in

wnuhbei zepn Die ? wobei jedoch die

v6 Db ö 1

der

vin k

2

zahlungen zu machen. eitpu . RN ; 290 an Reklr zahlung des Restes Betra von 329,000) Rthlr. vorbehielt h ihrer Konvenienz näher zu

e von 900,000 Rthlr. andes⸗Regierung chli Es gelang denn auch das Geschäft t. und 1 pCt. Provision für die ersten Unternehmer

so gelang es ohne besondere Kosten,

8

ge⸗

die Prolongation doör mehrerwähnteu provisorischen Anleihen von 371,000 Rthlr. z wirken, und nachdem dieses erreicht war, wurde der Staatsvertrag dem mecklenburg - schwerinschen Gouverne

ment abgeschlo

wn R, R r Markt ⸗Berichte. 2 ' . . 2 .. 1Ddę 28 5 851 Fpreise der vier Haupt-Getrgide Arten ö. in den für die preußische Monarchie bedeutend sten Marktstädten Monat Mai 1850 nach einem mo-— natlichen Durchschnitte in preußischen Silbe grosche n nd Scheffeln angegeben. Namen der Städte. Ageizen ter 14 h 360 22 15 266

den Jugendunterricht in unserem Vaterlande es doch welche es den Erwachsenen möglich machen, von der in nd 'esens einen nützlichen Gebrauch zu machen un

4 Benmlee;, w 1635 36 5 26 3 231 2. Brandenburg.... ..... ö 325 231 2235 k 663 33 29 225 i 60 321 2465 225 8 w g . d, w,, . 3 3. 21 19* * Stettin ö w 602 23 3 114 25 9 21 5 604 333 23 185 , 60 10 28 0 22* kJ 66 3 32 23 5 20 J 16 *, 2865 211 1 19 . 57 3477 24 19* J ,) hin, 353 dan, n,. J t, 29 w 65 5 1333 6. Hirschberg .. 65 34 7. Schweidnitz 366 * 29 i 8. Glatz 33 28 54 14 1 18 27 * 11. Ratibor 15 2741 J 2. Stendal 2 31 * 3. Halberstadt. 195 327 1. Nordhausen 18 281 5. 1 18 ; 28 12 5 59In 3 . 17 31 . 7 8 32 12 21 ö 28 . 20 ö. ö 37 6 30 211 J. 53 , 3185 27 2337 3 ( 56 38 28 1 22 * ͤ 1. Dortmund ... 61 42* k 1 . 2. Elberfeld 6414 4535 39 22 3. Düsseldorf b0 4 38 306 214 J. Krefeld 62 13935 13656 29 5. Wesel. . 6. Kleve ..... hon 38 331 18. ,, 6i n 10n 331 G, JJ d 6 i o 10. Saarbrück ...... , 41 30 22 11. Kreuznach ...... .. 36 261 21 12. Simmern. . . 19 16 390 . 1 14. Wetzlar 17 222 ö ö Durchschnitts-Preise der 12 Preußischen Städte 15 2 03 141 Posenschen Städte 4 6 29 22 19 9 Brandenburgischen und Pa-kükmné⸗ . merschen Städte 60 9 K 11 Schlesischen Städte . 51 0 23 5 1181 Sächsischen Städte 30 243 181 Westfälischen Städte ) 37 360 233 àRheinischen Stad 61 11 2 9 M 6 l e l Pr estis tet des 1848 t s geringen Eintrittspreises W von 12 Vorträgen festgeserzt ü Theilna 's Publikums an diesem Unter— neigennützigkeit der Mitwirkenden in den Stand gesetzt t unbedeutende Summen zu erübrigen, welche er nicht besser wmkfönnen geglaubt hat, als wenn er dieselben allgemeinen Volks⸗ zzwecken widmete. Die Wahrnehnung, daß bei aller Fürsorge

ganz an Anstalten

J ia * tr Jugend

zu den oberflächlichsten und am wenigsten empfehlungswerthen Erzeugnissen der Tagesliteratur wendet, hat den wissenschaftlichen Verein veranlaßt, der Stadt Berlin die Summe von 4000 Thalern zur Anlegung von 4 Volks- bibliotheken zu überweisen. Die städtischen Behörden haben dies Geschenk mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs dankbar angenommen, auch ihrerseits für die nächsten drei Jahre 10090 Thaler jährlich für diesen Zweck bewilligt und die unterzeichnete Kommission mit der Ausführung der Sache beauftragt.

Nachdem die letztere den Ankauf der geeigneten Bücher bewirkt und alle sonst erforderlichen Einrichtungen getroffen hat, sollen nunmehr die Volks⸗-Bibliotheken nach dem Schluß der Schulferien vom 1. August d. J. ab der Benutzung des Publikums geöffnet werden und bringen wir über die Art und die Bedingungen dieser Benutzung Folgendes zur öffentlichen Kenniniß.

Die vier städtischen Volks-Bibliotheken sind:

1) eine größere, mehr allgemein wissenschaftliche Werke enthaltende in dem Lolal des Friedrichs-Werderschen Gomnasiums, Werderschen

Markt Nr. 7, unter der Verwaltung des Herrn Oberlehrers Schmidt

daselbst, -

2) die zweite in der Königsstädtischen höheren Stadtschule, unter der

Verwaltung des Herrn Birektors Dielitz, Schießgasse Nr. 31, .

) die dritte in der Dorotheenstädtischen höheren Stadtschule, unter der

Verwaltung des Herrn Direktors Krech, Georgenstraße Nr. 23,

I) die vierte in der Louisenstädtischen höheren Stadtschule, unter der

Verwaltung des Herrn Direltors Grohnert, Sebastiansstraße Nr. 49, und sollen für das Publikum wöchentlich dreimal, Mittwo ch und Sonnabend von 12 bis 1 Uhr und Sonntag von 1t bis 12 Uhr geöffnet werden. .

Die Benutzung der Volks -Bibliothelen ist jedem Einwohner Berlins unentgeltlich gestattet; jedoch bleibt hierzu die Beibringung eines Cau- tionsschtins erforderlich. Geld -Cautionen werden nicht gefordert, konnen jedoch ausnahmsweise und in besonderen Fällen, wenn der Eautionsschein nicht beigebracht werden kann, als persönliche Bürgschast durch Erlegung von Einem Thaler Unterpfand für jeden Band zugelassen werden. ur Ausstellung von Cautionsscheinen sind berechtigt:

1) alle hiesige Beamte, welche ein Dienstsiegel führen, zirksvorsteher, Schiedsmänner 20, 2) die Vorsteher der Handwerker⸗Innungen und Lehrlinge ihrer Gewerke, Der Vorstand des hiesigen

den Klassen und . . lle diejenigen Männer, welche den Verwaltern der Volksbibliotheken als sicher und zuverlässig bekannt sind. Die Verwalter der Volks— zibliotheken selbst sind zur Uebernahme von Cautionen nicht berechtigt Der Cautionsschein ist nur für das laufende Viertel jahr gültig und erlischt am Schlusse desselben. Es wird in der Regel nur ein Band verabreicht, welcher jederzeit an den oben ange gebenen Tagen und Stunden gegen einen anderen umgetauscht wer den kann, dessen Rückgabe jedoch in der Regel spätestens nach 14 Tagen erfolgen muß. Wird das Buch ohne vorherige Genehmigung des Bibliothekars nach 14 Tagen nicht zurückgeliefert, so wird daf selbe durch einen Boten abgeholt, dem dafür von dem Entleiher 2“ Sgr. zu zahlen sind. Das Beschädigen der Bücher verpflichtet den

Ersatz und hat nach Umständen die Aus

19

insbesondere Be

in Bezug auf die Gesellen

okalvereins für das Wohl der arbeiten

Leiher zu deren schließung desselben von der Benutzung der Bibliotheken zur Folge. Der Katalog der Volksbibliotheken, dessen Druck bereits angeordnet u einem möglichst billigen Preise iejenigen Personen, welche die wollen, haben

15) sich an den Verwalter der betreffenden Volksbibliothek zu wenden u

abgegeben werden.

stäbtischen Volksbibliotheken benutzen

24

win

1

sich von demselben ein Formular zu dem Lautions! hein

erbitten, welches unentgeltlich verabreicht wird.

2) Den von dem Bürgschaftsleistenden vollzogene untersiege zautionsschein übergeben sie sodann dem Verwalter der Biblio und erhalten von demselben demnächst dafür ebenfalls unentgeltlich eine Erlaubniß karte zur Benutzung der Bibliothek, welche jedesmal be ing eines Bu . b) Eine An zahl von 6 en Empfar

s jeden iche . ö ein Buch zu entleihen legen sie dem Verwalter Erlaubnißkarte S vorschriftsmäßig ausgestellte über den Empf vor, welches ihnen i Bei der Zurück ferung des Buches erhalten sie n Empfang ausgestellt

Quittung wieder zurück.

Indem wir dem Publikum die Benutzung unserer städtischen Volk Bibliotheken angelegentlichst empfehlen, ersuchen wir di u serer geehrten Mitbürger, welche dies, wie wir hoffen, ie nehmer durch Geschenke an Büchern oder durch Beitre an Geld zu unterstützen geneigt sind, diese Geschenke unter der Adresse mitunterzeichneten Stadt

5 ; 6 ö ö 3 14 benen Fertigkeit des j Schulraths Schulze in dem Büreau der städtischen Schul- Deputat . 1 ich zweckmäßige Lektüre ihre Mußestunden zu ihrer weiteren, intelleltufllen Berlinischen Nathhause anmelden oder abgeben zu lasse 3 1 ; d sittlichen Ausbildung zu benutzen; daß ferner die hiesige Königliche Berlin, den 22. Juni 1850. , . Ver. . . dieselbe auch ist und so freigebig ihre Benutzung ge⸗ Die Kowmmission zur Verwaltung 1 J. wit ö 21 19 u Ansprüchen der sogenannten Gebildeten zu ge⸗ Schulze von 5. K 5 9 23 Stande ist daß daher das große Publikum sich nur zu oft arm mmm, , x . n D , 2 1 . e / // / 2 * 3 J ; . 2 7 e Pi ela n 4 2p . . 1 . 8 ö . . . 297 9 . e J J 3 gn 9 J gas . au zVb 1 cht . r X ekannimachungen. e ck ĩ l eldis 11 n Na Kralau⸗ bersch lsischt des ö . * mmen 021 5 ö iermit verbinden wir die Anzeige . 139 ng. n eser Schuldoerschreibungen ö Tisenbahn. 1) daß wir vom 1. Juli ab auf Speesen⸗Na . ents vom 9. April! hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehöti- Auszahlung der Dividende pro 1819 von 5 Thlr. pro Act nahmen eine Preyision ; . . intgesetzös vom 2. gen Coupons Serie II. Nr. 2, 3 und 4 am 31. Der 1) in Breslau vom 1. bis 15. Juli in der Central⸗ Beträge von 1 Thlr. und daruber) , . 6 zember d. J. an unsere im hiesigen Königlichen S . se Kasse auf dem Oberschlesischen Eisenbahnhofe von den, welche vom Ver sender ent ö er Anstalt befindliche Kasse ab n u en den Nenn 8 bis 1 Uhr en geringster Betrag mit 6 ache gem 26 werth nebst den bi s⸗ enen Zinsen in 2) in Berlin vom 18. bis 31. Juli bei Herren Op- kommen wird, und daß Stationen li ; ö. zuni 1830. Empfang zu ne hmen. . penheim's Söhne in den gewöhnlichen Ge⸗ 2) vom 1. t h Don n, 6. ö. tzeichneten Unterbleibt die rechtzeitige Erhebung des Geldes, so schäftsstunden. ) Wittenberge und ,, 9 e en Güter mit ir der Eig kann daraus kein Anspruch auf fernere Zinsverguütigung bendaselbst Einlösung der Dividendenscheine pro . des 6 , . werden eldi m B . ; —z 6. * S ffn . dire Frach 1 rden . j ; sc j 89 Ainstalt geltend gemack ö. rn, 1847 mit 3 Thlr. 36. ZYtück. Di . . . ale sind in den genannten Exp bu z in ,, , 2 . ö J ö / t in n , ., n n denselben ist f rner das „Ve 8 bungen wurde t 8 liche T ctio er Eichsfeldischen Tilaungs-Kasse. ionen einzusehen; in denselben ist lerner das Beren f . nigliche Direction der 7 eldi 1Tilgur isse. Reglement“ Y Sgr., so wie Formulare zu den darin j . 8 k 37 ; ; ö ; J ö. 7 r. * 3 n 2 8ryn* als Deputirte l . 98 ] 1 6 n 3 vorgeschriebenen direkten Frachtbriefen, zu haben 8 ; —— ö ñ * 2 4 ö , . . e . ö ) 2 in 1850 des Hertt 32 li , rn r n or- Sjsonspnhsy Berlin und Hamburg, am 24. Juni = als Deputirten Neige Mri (G 3 Ber in-) ambur 91 l Eist noahn. 1 . 57 * 9 39 22 * 2 * 9 ; ö mern der bereits e Meisst Brieger Eisenbahn— / 0 6 RI 395 gezo ; . 1 ] ; 24 ; . gezogen: . ö . * n b wird das vom Ver⸗ = , . ; gezogen: 2 ch z * 2 282 9 J , Vw: 224 ⸗— sa ; * . . ; 2 . 96 n ly . 3. . ö Ene Keutscher Cents. Köln-Mindener Eisenbahn. . lctione den z ies ö Verwaltungen festgestellte . rren Actiongire werden zu der diesjährigen 4 f ., Verwaltung :.. . . l 414 26,9) lichen J ders ) 1 . R l ] 1 . , Vereins⸗Reglem 5 D ) dend 2210 ) 0 8 1. ) t n General-Versammlung ) ; 5 3 e . n Unze 38 z P s ' m. 362 . . - . f den 17. Julisc,., Vormittags 11 Uhr, m j 9 für den terer Die aus dem Betriebs⸗Ueberschusse des 22 fe zum schwarzen Adler in Neisse eee nr, , nnn m,, lehr, 4. 4. Stettin . Jahres 1849 unter die Actionaire zu 171 20706) ergebenst 1den. Außer den im §. 20 des Statuts Mm 1 1. April 1859, auch Jertheilende Dividende ist auf e in Pro- 394 ö 1111 . 5 . . Ha 5 ö . 1 ) i * . . . 109 zenständen wird zur Berathung und 2a auf der Berlin- Vambur⸗- geen hf get warden, und kann diefelbe 97 100 gestellt werden: w ger Eisenbahn, sowohl im dom U! ili v. , ab 196 50 auf welche Weise die rückständigen Zinsen inneren Transportbetriebe, als auch in den direkten Ver— . * . ; . 19 1 der Actien pro Termino zohannis bis Weih« kehrsverbindungen derselben mit den Anschlußbahnen, d 1) in Berlin bei dem Herrn S . 238 ö! . ö ö. . . '. ö ö * J ; * ö = . ; l . hten 1848 berichtigt werden sollen? zur Anme idung kommen. Es werden daher die 6 ara⸗ Bleichröder in den gewöhnlichen Geschästsstun J bei der erfolgien Kündigung des mit der graphen 8, 10, 20 und 33 unseres eigenen „Negle. . 1 47 . x . 5 eee * . 24 . ö z 6 1 * ꝛa6 ö schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft geschlossenen ments für Hüterbeförderung“ vom Dezember 18146, so e. t . 246 2 9 90 SMwor. 6 ! * 2 3 J 222 13 ö Anrministrations-Perttages sein Bewenden behalten wie die späteren Bekanntmachungen, welche dem „Ver⸗ 2) in 2 üsseldorf n J d nnd 3, Jul 53 . der dieselbe zurückgenommen werden solle? eins Reglement“ entgegenstehen, hiermit aufgehoben und f , n R of. Inspektors. Vor— 10 2 . ,. ; Pesti mm e , rn Ve 3-Regl im Büreau des dortigen Bahnhof-Inspeltors, Vor 407 5 10 z) ob und unter welchen Fedingungen das Vermögen dafür die Bestimmungen im 5. 12 des , . egle⸗ mitlags von 9 bis 2 Uhr, k . der Gesellschaft der Oberschlesischen Eisenbahn⸗— ments zur Heltung gebracht. Alle übrigen Bestimmun⸗ . k 5 Gesellschaft käuflich überlassen werden solle? gen unseres eigenen Reglements für Güterbeförderung 3) in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) K 5 Endlich wird sowohl, als die späteren Bekanntmachungen, soweit die J . . r 4 ; ö ; . l J ; ; ; ; 662 8 5 8 . 2 3 P A) über den Antrag eines Actionairs, das Gesell! selben dem, Vereins- Reglement nicht entgegenstehen oder Vormit ags, » 137 2 5 schafts⸗Vermögen zu liquidiren, so wie für den soweit sie Vorschriften für spezielle und lokale . mit zwei Thaler pr. Actie gegen Auslieferung * X ? . . ö ; ö J ; h , ö h . . wie oben ds Nm Fol der Zustimmung zu diesem Antrage über die nisse unserer Bahn enthalten, bleiben in Kraft. a4 Kir ankenschins Nr. 2 in Empfang genommen r . u. Modalitäten Lieser Liquidation beraihen und be- mentlich wird vie Entschädigung für Pieh nach Maß— des Dividendenscheins Ni. 9 Freun vliek, Kreigrichter . werden. gabe des Nachtrags zu unstrem Reglement für Güter- werden. , 6866 7 6. 9 . 8 2 3 J h . s ; 6 ; 2.7. : 9 x Althaus, Bürgermeister. en,, 26. Juni 1830. . besörderung vom November 16547 geleistet; höhere Ver⸗ Köln, den . n ,, ö . sicherung für Vieh bedingt bei jedem Hunvdert Thaler! ‚— .

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr 6 Rthlr. * Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußischer

8t aats- ne i

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers: BSehren⸗ Straße Rr. 57.

w Berlin, Sonntag den T6. Juni 1850.

eginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke Der vierteljährliche Prännmerations-Preis beträgt 2 Thlr.

Anfang danach bestimmt werden könne.

* 11 8 11

und Personen-Register für

k ä /

h mtlicher Theil. Deutschlan d. Sreußen. Berlin Sitzung des provisorischen Fürsten⸗Kollegiums. rde und Abschiedsbewilligung in der Armee. Kriegs⸗

Verordnungen. Stettin. Aufenthalt

des Prinzen

Wien. die Verleihung eines

Patent über Grundgesetzes

für die kroatisch⸗-slavonische und banatisch-serbische Militairgränze. rmischtes Trie st. Neues Kriegsdampfschiff. Bayern Nünchen. Verhandlungen der Abgeordneten -Kammer. . emberg. Stuttgart. inft des Herzogs von Leuchtenberg.

a 16 Karlsruhe. Vie

es Einmarsches der preußischen

Lruppen

achsen⸗Weimar. Weimar. Auflösung der Landes-Regierung

Sachsen⸗-Koburg-Gotha. Gotha. Verhandlungen der Abgeord- neten⸗Versammlung . Sachsen-⸗Meiningen. Meiningen. Vertagung des Landtags. *I 5 2 Ausland. Frankreich. baris. Neue Kreditbewilligung für das Elysee Vermischtes zroßbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Die instellung des Sonntags- Postdienstes. Unterhaus. Debatte über Roebuck's Motion. London. Hofnachricht. Vermischtes. panien Radrid. Ernennung der Herzogin von Montpensier zur Spanien Verstärkungen nach Cuba. Gerücht von ner karlistischen Verschwörung. Wissenschaft und Kun st. ligl. Opernhaus. (Fest⸗Vorstellung zur Feier der Genesung Sr. Maj Kon Börsen-⸗ und Handel s-Nachrichten. 2 ö —— = 2 1 * . 1 Imtlicher Theil 1m y 1691 ell. tjestät der König haben Allergnädigst geruht Den rförster, Major a. D. Richter zu Mauche, Krei nst, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; tisch zte und Leibarzte des Prinzen Georg von Preu— önigl. Hoheit, Dr. Koner in Berlin, dem Erzpriester und rer Rinke zu Loncznik im Kreise Neustadt, Regierungsbezirk peln, und dem evangelischen Pfarrer Wilsing zu Hörde im Kreise Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Türcke, Adjutanten des Erbprinzen von Sachsen it, den St. Johanniter-⸗Orden zu verleihen; itherigen Regierungs-Rath von odelschwingh Magdeburg zum Ober⸗Regierungs-Rath; und Den Lanbdgerichts-Assessor Vierhaus zu Trier zum Staats⸗ at ernennen. Königl oheit der Prinz Albrecht ist von Meinin⸗ 1 ni 8 Königl. heit der Prinz Adalbert von Swinemünde ingetroffen e. Hohe r Prinz Friedrich von Hessen⸗Kassel ist

Sywinift nz” Finn S R se *

tinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. R I

; Königlich preußischen und der Kaiserlich liglich österreichischen Regierung abgeschlossene Vertrag über die ng eines deutsch österreichischen Post-Vereins, welcher die Fest⸗ g gleichmäßiger Bestimmungen für die Taxirung und Behanbà ung der Postsendungen zum Zwecke hat, kommt mit dem 1 Juli Ausführung. ; sem auf die gesammten Staaten des Kaisers von Oester

ich, ausgedehnten Vereins Vertrage sind für jetzt die Königlich bayerische, die Königlich ͤ

derisch ächsische, die Großherzoglt mecklenburg- strelitzsche Regierung, . auch die a eg steinische oberste Post-Behörde beigetreten. . . In Bezug auf den internen Postverkehr Bezirke ttt in Zolge dieses Vertrages eben so wenig, wie zwischen Preußen und den nicht zum Verein gehörigen Staaten eine Ver⸗ änkerung ein. Dagegen werden die Vereins-Bezirke bei der Brief= zo als ein vereinigtes, ungetheiltes Postgebiet angesehen. . Zur Briefpost gehören gewöhnliche und rekommandirte Briefe ohne 3 gegebenen Werth bis 4 Loth Zollgewicht exkl, ferner schwerere Briefe ohne angegebenen Werth, wenn der Absender die Heforde⸗ rung mit der Briefpost ausdrücklich auf der Adresse verlangt hat; , mit angehängten Waarenproben (Mustern) bis zum rn . 69 Loth Zollgewicht exkl., wobei der Brief selbst das win. 1. . nicht erreichen darf, Kreuzband⸗Sendungen his exkl. endlich Zeitungen.

1 Cor , zwischen der

d. J. zur Vie 29 84 Veli Ma 6 std (

im preußischen Post

8

D

ie verehrlichen Abonnenten des Preußischen Staats-Anzeigers werden ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit dem J. Juli d. J

o eben ausgegebene Sach- und Personen-Register zum Preußischen Staats-Anzeiger für das Jahr 1848, elseitigen Wünschen zu entsprechen, auch abgesondert in unserer Expedition, Behrenstraße Nr. 57, für den Preis von 3 Thlr. zu haben. . en Jahrgang von 1849 wird gleichfalls binnen K

Das Porto für frankirte Briefsendungen wird auf die verschiedenen Landes-Gebiets⸗Gränzen vom zum Bestimmungsorte, wie folgt, erhoben:

Bei einer Entfernung bis 10 Meilen inkl. 1 über 10 bis 20 2 . über 20 ö

Für unfrankirte Korrespondenz mit den Vereinsstaaten tritt den vorstehenden Portosätzen ohne Rücksicht auf die Entfernung eir Zuschlag von 1 Sgr. für den einfachen Brief hinzu. T erselbe Zu schlag tritt auch bei unvollständig frankirter Korrespondenz ein.

Außer diesen Portosätzen kommt für die Vereins-Korrespondenz weder ein Transitporlo, noch irgend ein Zuschlag (mit Ausnahme der Korrespondenz nach und aus der Lombardei bei der Beförde— rung durch die Schweiz) zur Erhebung.

. Das Porto, so wie der Portozuschlag für unfrankirte Korre spondenz, ist nach folgender Gewichts-Progression zu erheben:

1

bis 1 Loth Zoll⸗ Gew. exkl. . . . . . . Ifach,

von 1 2 * ö . 9 2 51

. k 3fach,

ö . .

m .

mehr.

Zollgewicht der einfache Portosatz Porto für einen einfachen Brief: frankirt: unfrankirt:

. jedes fernere Loth; Hiernach beträgt z. B. das

von Berlin nach Leipzig ...... Sgr. 3 Sgr. » Neu-⸗Strelitz . .... ? * 3 Prag Wien n d . n 1 Dresden ] Rendsburg! » Mail. via Schweiz 3 1 Mail. via Wien ö 1 Halle Leipzig ö 1 2 n 3 . Magdeburg , . Nürnberg . n 1 Münster J 1 Breslau ,,, . 1 Görlitz , ) Oppeln WJ, 2 Trier Kaiserslautern .. 2 a an, Mailand Rur e l P 2 1 via Schweiz!

Für gedruckte Sachen unter Kreuzband, welche außer der Adresse, dem Datum und der Namens⸗Unterschrift nichts Geschriebenes ent halten dürfen und gleich bei der Aufgabe frankirt werden, ist ohne Unterschied der Entfernung der gleichmäßige Satz von 4 Spf. pro Loth exkl. (d. h. nach obiger Gewichtsprogression) festgestellt wor— der. Dieser Satz wird in Preußen in der Art abgerundet, daß:

für 4 Spf. Sgr. für 8 . berechnet wird.

Waarenproben (Muster), welche den Briefen auf haltbare Weise angehängt werden müssen, zahlen für 2 Loth exkl. einfaches Briefporto. Der Brief selbst darf das Gewicht von 1 Loth nicht erreichen, anderenfalls wird die Sendung mit der Fahrpost beför— dert und nach der Fahrposttaxe taxirt. Sind die Waarenproben in den Brief eingeschlossen, so kommt das gewöhnliche Briefporto in

Anwendung.

Rekommandirte unterliegen dem Frankirungszwange Außer dem gewöhnlichen Briefporto nach Maßgabe der Entfernung und des Gewichts ist eine Recommandations⸗ Gebühr von 2 S r. vorauszubezahlen. Bei unfrankirten Briefen, welche die Be zeichnung: „Rekommandirt“ tragen, ist diese ohne Einfluß und wird in solchen Fällen gestrichen. unfrankirte Briefe behandelt.

Laufzettel, welche von Privatpersonen müssen nach dem Briefporto⸗Tarif frankirt werden.

Bei Briefen, welche den Adressaten an einen anderen als den ursprünglich auf der Adresse bezeichneten Bestimmungsort nachgesen det werden, wird für die Nachsendung das gewöhnliche Porto nach Maßgabe der Entfernung und nach der Taxe für frankirte Briefe hinzugeschlagen.

In Bezug auf die Behandlung und Versendung der Zeitun gen bleiben die bisherigen Bestimmungen auch ferner in Kraft.

Bei den Fahrpostsendungen regulirt sich das Porto nach den Entfernungen bis zu und von den Gebietsgränzen.

Zur Fahrpost gehören:

Briefe ohne angegebenen Werth von 4 Loth Zollgewicht an, insofern selbige nicht auf Verlangen des Absenders mit der Brief— post Beförderung erhalten; ferner einfache Briefe mit angehängten Waarenproben (Muster) von 16 Loth an; Briefe mit angegebenem Werthe (Geldbriefe) und Pakete mit oder ohne Werthangabe.

Für jede Fahrpostsendung kommt das Porto nach dem Ge⸗ wichte und der Entfernung zur Erhebung, ein Werth-⸗Porto wird außerdem nur dann erhoben, wenn auf der Sendung ein Werth angegeben worden ist. ]

Als Minimum des Gewichtsporto für eine aus einem Ver⸗

Bytgf Briese

Ibgesandt werden

Solche Briefe werden wie gewöhnliche

der Auflage gleich zu 127 Bogen stark, ist,

urzem erscheinen.

einsgebiete nach einem anderen bestimmte Fahrposisendung wird für jedes Gebiet erhoben: bis 10 Meilen 1 Sgr. über 10 bis 20 J über 20 3 Für alle Sendungen, für welche sich durch Anwendung des

Porto nach dem Gewichte ein höheres Porto ergiebt, wird für je 5 Meilen 2 Spf. pro Pfd. preußisch erhoben.

Für diejenigen Postsendungen, deren Werth deklarirt worden, ist außer dem Porto nach dem Gewichte ein Werthporto für jedes Gebiet besonders zu entrichten, und zwar

bis zur Entfernung bis 50 Meilen für jede 100 Rthlr. 1 Sgr. über 50 Meilen » y v K,, mit der Maßgabe, daß bei geringeren Summen als 100 Rthlr. der Betrag für das volle Hundert erhoben wird. Es macht hier⸗ bei keinen Unterschied, ob der Inhalt einer Versendung in baarem Gelde, in Kassen-Anweisungen oder in anderen Effekten besteht.

Ueberschießende Lothe werden gleich ein Pfund gerechnet.

Gehören mehrere Pakete zu einer Adresse, so wird für jedes einzelne Stück der Sendung die Gewichts- resp. Werthstaxe er⸗ hoben.

Die Vereins- Fahrpostsendungen können entweder unfrankirt oder ganz frankirt abgesendet werden.

Eine Frankatur bis zur Gränze ist nicht gestattet.

Hiernach beträgt z. B. das Porto für einen Brief mit 30 Rthlr. Kassen⸗Anweisungen und 15 Sgr., 25 Loth schwer, von Berlin nach Leipzig

a) für Preußen (177 Meilen) Gewichtporto 2 Sgr. Werthporto J *

Gewichtporto 1

Werthporto 1

b) Sachsen (27 Meilen)

. 1. ir Pak 221 Pf Ne z . Für ein Paket von 22 Pfd. von Berlin nach Leipzig: 2) für Preußen à Pfd. 8 Pf. 155 Sgr.

b) Sachsen n 2 * k ,

.

Für ein Paket 200 Rthl 7 193 Sgr.

ö 2 . Mt 9 Wer d ag nr m . 26 nach Nürnberg: Ar. Werth, 20 Loth, von Magdeburg a) für Pre 3e P Preußen Gemwichtporto 3 Sar , 8 8 Werthporto K

Wago ö 1 65 l Bayern Gewicht po rto 6 Rr . Werthporto für 356 R ,, Werthporto für 350 Fl. 8 k 8 . inen 51 124 Lotl per Fahr ost ö.. . ¶— 11111 * II ) ' 6 8 87 ö Hahrpost von Berlin nach . . Meilen) 2 Sgr , , Sgr. 1e 3 iran 3856 P 16 86 ant 5 Pfd. von igs ira 2 13 f rto 137 Sgr rto 20 5 n Gewichtporto 363 Werthporto 10 204 inen 156 Rthl Rass iger 6 tetti n 1c : . Dreußen 10 gar 16 5 Oesterreich rt rto J 50 n 8 2 Juni 1850. General ⸗Post⸗Amt Sch mückert Angekommen: Der General⸗Major Leo, von Jülich.

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

Preußen. Berlin, 29. Juni. Se. Majestät der Kön haben Allergnädigst geruht: Dem Obersten 3 zu Arolsen, zuletzt Commandeur des 2östen Infanterie m mn die Erlaubniß zur Anlegung der von Ihrer Durchlaucht vir Für stin zu Waldeck ihm verliehenen Feldzugs- Medaille; so e, g wen herrschaftlichen Oberförster Leonhardt zu Beutnitz Rrlis Krossen ie Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen goldenen Ebien? ö des Fürstlich hohenzollernschen Haus- Srdens zu er⸗

heilen. d

ö 3 4 7 . 2 . 99 7 * * 7 ö 362 . 3 2 9 7 in * 6. . 2 e 26 * 29 1 6 6 ö . * 2 . e . d 22 8 * 2. z 2.

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