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obersten Bau letzten Gesammt⸗Uebersicht au nehmen lassen und zur Vorlage bringen 3 Die Königliche tg Regierung wolle fuüͤr die Zukunft den Unterhalt und Neubau Amperbrücken, als auf einer Distriktsstraße befindlich, nicht me auf den Bau⸗Etat des Staatsfonds übernehmen.“ Ferner en angendmmen der eventuelle Antrag Wiedenhofer's: (Die Regierung für die aus Distriktsstraßen zu Staatsstraßen zu hebenden Straßen vorgeschlagene Summe von 35,592 Fl. ledigl , und der Verfügung der Regierung anheimzustellen, ren ie ble her R , zu prüfe n, wvilch⸗ solcl . Twist itte Anträge wert 6 6. aatstosten zu bauen seien. Ae übrigen — bgelehnt.
Es wird nun 11 . . r zu dem E des M . . übergegangen. Etat des Finanz⸗Ministeriums (Kap. X.)
2 3. Ausschuß postulirt hierfür die Summe von . begntr al . Il. weniger als die Regierung). Rein aogesetzt werben! und „icl'lle dies. Position auf 752,5 Zl. her aug . ; 1 uch dic sen Abstrich zu begründen. Kirch g 63 er en * solle den Rechnungsrevisoren an den Kreis e n,, ; 5 Junction entsprechende Stellung verliehen wer— den. ere, ,,, so wie der Staatsminister der Ringn fn een das Unbegründete des Reinhart'schen An= trages und seiner Motivirung nach. Diesem schließt sich die Ab⸗ stimmung an. Der Antrag des Abgeordneten Reinhart wird mit
Irganen, jährlich
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1174
egen 4 Stimmen verworfen, dagegen das Ausschußpostulat
Kirchgeßnersche
ohne Diskussion
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Antrag wird abgelehnt. das Ausschußpostulat über 71,678 Fl genehmigt. O
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jedoch stimme er unbedü für die Ansicht, daß die Einverständnisse
dürften, wenn d zern un
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rung ähnliche Abänderungen vornehmen Minister sich auf jene Verfassungs daß Majorität zur Andersbestim erforderlich beruse er sich auf das Gesetz vom 1848, demgemäß diese hier eine solche Gewalt nicht üben könne, weil schon im Prinzip die Unversetzbarkeit selbst jeder einzelnen Richterperson ausgesprochen und anerkannt sei. Um so weniger könnten im Verordnungswege ganze Sprengel anders eingetheilt oder ein anderer Gerichtssitz gewählt werden, um z. B. dem unversetzbaren Richter seine Gerichts-Untergebenen zum größten Theil zu entziehen, oder um eine indirekte Versetzung auszusprechen. Ter Staats-Minister der Justiz: Das Gesetz vom 4. Mai 1548 hat wohl vie erste Bestimmung, lber die Abänderung der Ge— richtssprengel oder Sitze ist dort nichts zu finden. von Heintz: ur eine Konsequenz der treffenden gesetz—
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die früheren Beschlusse, mit allen gegen stimmen. (Schluß fi ne
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von Instanz, von Senat auszum ies wegvotiren zu nicht
als Ausharren; wie ) mich denn auck welche dieser Roman in ein paar Jahren auf Man eim Wiederlesen machen wird. Wenn ungeachtet all schrei's das, was das Büchlein enthält, als ein unveränderliches Faktum vor Einbildungskraft steht, wenn man sieht, daß man mite willen daran doch nichts ändert, so läßt man sich auch so ein appr i kind gefallen, wie man sich in der Geschichte die Hinrichtung eines alten Könige und die Krönung eines neuen Kaisers gefallen läßt. Das Gedichtete hauptet sein Recht, wie das Geschehene.“ Auf diese doch von einer ge wissen Mißstimmung zeugende Betrachtung erwiedert Reinhard die tröstlichen Worte, daß das, was der Dichter vom Wiederlesen der Wahlverwandtschaf— ten voraussage, bei ihm bereits eingetroffen sei; worauf er die Hauptgestal⸗ ten des Romans in einer Weise beurtheilt, wie es dem Autor sehr ange— nehm sein mußte. Von Ottilie sagt er: „Dieses liebliche Wesen steht un ter einer Art von Naturnothwendigkeit, die von ihr auf alle ihre Umgebun— gen ausgeht, durch Anziehen und Zurückstoßen. ie eristirt so zu sagen in einem beständigen Zustand der Magnetisation. Weder in ihrem Wicken, noch in ihrem Leiden ist volles, helles Bewußtsein; sie handelt und empfin⸗ det, sie lebt und stirbt so und nicht anders, weil sie nicht anders kann.“ Bei Eduard gesteht der Freund: er versehe es freilich darin, daß er sich et= was nachsehe. „Aber fügt er hinzu — wer sieht sich nicht etwas nach, und wer hätte darum Recht, ihn einen ärmlichen Charakter zu schelten ? Der Dichter äußert sich sehr erfreut darüber, daß Reinhard ihm seine „liebe Ottilie“ so echt, gut und freundlich nehme und auch dem Eduard Gerech⸗ tigkeit widerfahren lasse. Ihm selber scheint derselbe „ganz unschätzbar, weil er unbedingt liebt!“ Diesem Urtheil würde freilich auch Reinhard, der den
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fi es ießliches Verhältniß zwi= schen n ge er gleich meine. Er schreibt Rein- han ; Was Boisser ee mit seinen Künstlern geleistet, könne man ohne Be⸗ dingung loben Die andlung des Gegenstandes sei trefflich: der Ge⸗ genstand selbst aber nur an seiner Stelle schätzenswerth, als ein T okument . . e , ,, setzt er hinzu gute ungen . 1 tn cher itte 1M ö oberst fi. . ö bien e, ö . 6 ,, in obersten , , , ü mühsamen Ar ͤ ehmen? Wenn der Ritter seine Schöne nicht für die schönste und einzige hielte, würde er Drachen und Ungeheuer um ihretwillen bekäm⸗
vfen 7 . , . , . . len s Am klarsten und bestimmitesten spricht er endlich feine Meinung aus, wenn ganze Rückwendung nach dem Mittelalter
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Karl V., sollte das Gegenstückh cher aus öffentlichen Bibliotheken Arbeit ihn vorzugsweise in Wien Archive geöffnet worden sind Plan sei, ist mir unmöglich, werde dem Sektenstifter immer im Es ist wohl kaum nöthig, zu die wir als bedeutsame mitgetheilt
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