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uswärtigen Angelegenheiten hinsicht d üuswün 1 ö. — 3 J 3 ; Provis gemachten
92 Vor
lb des Fürsten-Kollegium sassende Entscheidung unmit 1 vie auf Grund d , . Regierungen, welche bisher im provisori Kolle nach 6a . : düegsum noch nicht vertreten seien, wurden pienßischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten vollmächtigten ve. n er auswärtigen Angelegenheiten, rungen ar. 9m Unions⸗-Vorstandes, um Abgabe 111 gen erjue wer? . den ausdrü . werden, unter der gleichzeitig an sie M anusdrüclichen Anforderung,. e hrersꝑcit visorische Fürsten⸗ K derung, nunmehr auch ihrerseit Urllche Fürsten⸗Kollegium beschicke Die 1R ung endlich An die nach ) zu beschicken. Viejenigen Regierungen . . der von ihnen faktisch eingenommenen beben d, nicht mehr ergehen könne, — terbleiben die ses Ersuchens selbst — ͤ ten entbunden, die J *
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aren Entschließungen
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Stel könne, würden durch das Un ie sie in Gen redend keiner der noch ungelösten Pflich ö ö e . . emeinscha j er i . n,. Regierung durch Abschluß Ia. Hest mit der Königlich preußischen
rch Zutritt zu demselben rages vom 26.
3 Mai 1849 oder ̃ . übernommen haben. Das provisorische Fürsten
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er Bevollmächtigte der Fre Y .
dikus Dr. Banks,
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zansestadt Hamburg, giebt
gen trauliche Mittheilung der
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1 visorischen Fürsten t. 6 beschäftigt sich mit der Hu Erwiederung, die der Senat der von n der Werkzeuge und Zagbh ihm vertretenen freien Stadt an die Königlich hannoversche Ref der Kumulirung der JagdgesetzUebctretungfsn,. Die, Mitglieder des provisorfschen ähh rung auf deren Zuschriff vom Töten v. M. jetzt hat gelangen lassen. Kompetenz der Untersuchungs— ,, e . in dem vorstehend mite de n . 3. Kollegiumg wer⸗ Es erfolgt die in der zweiten Sitzung de Behörden. Art. 19 und 11 enthalten die . heilten Schreiben Gültigkeit Publication und den
Vollzua de en Vollzug
Kollegium aA
Kollegium bes ch lie st
des Königlich
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und
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x schen Für⸗ sten⸗Kollegiums vorbehaltene Ergänzung des Verfassungs⸗Ausschus
j ⸗ mi iemlich stimmungen über di r , i ziemlick : Diesem fol kö
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