— 0 0
Mautres affiches donneront Spätere Anzeigen werden den la distribution et le prix des Verkauf und e ent der Plätze places. ; bestimmen.
Messieurs les ahonnés qui. Die resp. Abonnenten des K. dèsireraient conserver leurs Opernhauses, welche zu den Vor⸗ places pour les représentations stellungen der Mlle. Rachel ihre de Mllè. Rachel, sont pris de Plätze beizubehalten wünschen, vouloin bien faire prévenir la werden ersucht, am Tage vor veille de chaque représentation einer jeden Vorstellung, Mittags avant une heure. bis 1 Uhr, die Billets abzuholen,
Ladministration du ihéatre widrigenfalls solche anderweit se verra dans l'obligation de verkauft werden.
1290
disposer des places qui après se temps n'auraient pas éêtè retenues. .
On peut dès aprèsent Fadres- Von heute an wird die Gene⸗ zer 3 administration du thédtre ral-Intendantur der Königlichen pour prendre des abonnements Schauspiele Abonnements-Gesuche ux huit représentations que auf die von Mlle. Rachel zu ge— doit donner Mlle. Rachel. benden acht Vorstellungen an⸗
. nehmen. . . Nachricht. Chez Mr. Asher et Co,“, un- Bei Herrn Asher und Comp.,
ter den Linden No. 20, on unter den Linden Nr. 20, ist das
peut ze procurer le répertoire vollständige Programm derjenigen complet des pieces que doit Stücke, unter namentlicher Be⸗ jouer Mlle. Rachel avec, la zeichnung der Künstler, welche distribution exacte des röles, die Rollen geben werden, zu que rempliront les artistes qui haben.
accompagnent.
Berliner Börse vom 26. Juli.
M echsel- Course.
Geld. Amator dan 250 FI. Kuræ 1413 1414 do. 250 Fl. 2 Mt. 140 Hamburg...... 300 Mk. Kurz 1502 150 do. ; 300 Mik. 2 Mt. 149 London 11v8t. 3 mit. 356 23 3060 Er. 2 Mt. . „ien in 20 Xx. 2 Mt. P . 87 Augsburg 2 Mt. . 19015 Breslau 100 TpbIr. 2 Mt. 992 8 Tage 99 ö 199 , . 9 99 1060 41. 2 Alt. z 56 16 100 sl. 3 Wochen * —
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss ...
Frankfurt a. M. sidd. W. Petersburg
Inländische Fonds, HEfandbriesfe, Kommunal- Papiere und
Celd- Course.
If. Brief. Geld. Gem.
Preuss. Freiw. Anl 107 106 St. Schuld- sch. 35 S865 86 Seeh. Prüm. - Sch. — 107 K. u. Nu. Schuldv. 3 S3 83 Berl. Stadt- Ob. 5 10435 — do. do. 3 . Westpr. Pfandbr. 33 91 90 Grolsh. Posen do. 4 101 ö do. do. 33 91 — Ostpr. Pfandbr. —
zf. Brief.
Pomm. Pfandbr. 3 954 Kur- u. m. do. 35 Schlesische do. 3 do. Lt. B. gar. do. 37 Pr. Bk. Anth.- Sch.
Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. — Disconto,
Ausländische Fonds.
Russ. Hamb. Cert. Poln. neue Pfdbr. do. Uope 1. Anl. do. Part. 500 EI. 2 . 8 . — — do. 40. 360 RFI.
o. do. 5. A. ö. — Hamb. Feuer- K. do. v. Rthas ch. Lst. 110 1105 lo. Staats- Pr. Anl. do. Engl. Auleie 7 — Libock. Staats- A. do. Poln. Sehatz0. — oll. 23 96 Int. d0. d0 Cert. I. A. 285. 291 kKurk. Pr O. 0 ih. do. do. L. B. 2001 . 17 N. Rad. do. 35 RI. —
953 955
P oln a. Pfdbr. a. C. —
EIS en hahn -— ACtien.
Stamm- Actien. Kapital.
H 5. * Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. Tages- Coumns. in der dazu bestimmten Rubri ausgefüllt.
Die mit 35 pCt. ber. Actien sind v. Siaat gar.
Börsen- Zins-
Rechnung. Rein- Ertrag 1849.
Hrioritäts - Actien. A apitel. dd , 7 ,
. . . ages - Coum- Säammtliche Priorisläts-Actien werden durch 8 . jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt
Berl. Anh. Litt. A. B-
do. Hamburg
do. Stettin -Starg. .
do. Potsd. Magd. .. Magd. Halberstadt..
do. Leipziger Halle Thüringer Cöln - Minden
do. Aachen Bonn. Cöln Diüsseld. Elberfeld... 1,400, 000 Steele Vohwinkel .. 1,300,000 Niederschl. Märkisch. 10,000, 000
do. zweighahn 1,500,900 Oberschl. Lit. A. 2, 253, 100 do. i . 2, 400, 000
Cosel - Oderberg . . .. 1.200, 000 Breslau - Freiburg. . . l, 00, 000 Krakau- ö, . 1. 800,000 Berg. Märk. ... ..... 1, 000, 009 Stargard - Posen 5, 000, 000 Brieg - Neisse 1, 100,000 Magdeb. Wittenb. ... 4,500,000
6, 000,000 S, 000, 0060 1, 824, 000 1.000, 000 1.700, 000 2.300, 000 g, 000,000 13,000, 000 1, 500, 000 1.0951, 200
61 n. 137
ö
i
1083 B. 108 6. 1047 bz. a. G. 723 6.
75 B.
692 B.
41 k.
S2 be.
.
ö
= . e = . . . 8 ge = e = Q Q = e = e . = 2
Quiiiungs - Rogen.
Aachen -Mastricht .. 2, 750,000
Ausland. Actien.
Friedr. Wilh-Nordb. 8, 000, 090 40 41 ba. do. . k 98 B.
Schluss-Course von Cöln-Minden 965 6.
Berl Inhalt. do. Hamburg. ...... do. do. II. Ser. do. Potsd- Magd. . . 2, 367, 200 do. do. 3. 132, S0 do. do. Litt. D. 1,000, 000 do. Stettiner 800, 000
Magdeb. Leipziger... 1,7885, 000
Halle Thüringer. . .. 4, 000, 9090
Cöln - Minden 3, 674,500
ß 3. 500,000
Rhein. v. Staat gar. 1,217, 000
do. 1. Priorität.. 2, 487, 250
do. Stamm -Prior. 1, 250, 000
Disseldorf- Elberfeld. 1,000,000
Niederschl. Märkisch. 4, 175,000
do. do. 3, 500,000
do. III. Serie. 2, 300, 000
do. Zweigbahn 252, 000
Magdeb. Wittenb. ... 2, 9000, 000
Oberschlesische 370, 300
Krakau- Oberschl. .. 360,000
Cosel - Oderberg 250, 000
Steele VohwGinkel .. 325, 000
do. do II. Ser. 375,000
Breslau - Freiburg... 400, 000
Berg. Märk. . ...... I., 100, 000
1. 411, 800 5, 000, 000 1.000, 009
95 k.
1005 bz. 983 B.
33 n. 102* bæ. u. G . 101 bæ. 1055 6.
g9z* 6.
99 2 987 bz. 1013 B. 035 beæ.
ö
o- e
ö
—
98 6. S887 B.
D — w — — — 2 — — — — 2 — — 2 — — —
100 be.
Börsen- Zins en
Ausl. Slamm-Act.
Reinertr. 1848
kiel - Altona P. Amsterd. Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.
2.050, 000 6. 5 0, 000 1, 300, 000 fre. —
ͤ
von Preussischen Bank-Antheilen gs ba.
Das Geschäft war heute nic fangreicher, als ; e 6 ; 7 ß ; 7 f 7 ̃ . ; ht umfangreicher, als gestern, und die Course erfuhren meist keine wesentliche Veränderung, schossen aber im Allgemeinen etwas matter, als gestern. Düsseldorf-
Elberfelder fortdauernd gesucht, ohne Abgeber zu finden.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 25. Juli. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. Friedrichsd'or 1135 Br. Louisd'or 111 Br. Poln. Papiergeld ab*. und bez. Oesterr. Banknoten S745 — * bez. und Br. Freiwillige Staats⸗Anl. 5proz. 1065 Br. Staats⸗Schuldsch. S6 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 1075 bez. Pos. Pfandbriefe proz. 1007 Gld., do. 36proz. 91 Br. Schlesische Pfandbriefe 33proz. 96 bez. u. Br., do. neue 4proz. 1017 Gld., do. Litt. B. 4proz. 10045 und bez. und Gld., do. 31proz. 925 Gld.
Poo—ln. Pfandbr. alte proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 96 Gld., do. Partiallvose a 300 Fl. 134 Gld., do. a 500 Fl. 81 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 Gld. Russisch Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 81 Br. . Acetien: Oberschlesische Litt. A. 108 1085 bez., To. Lit. B. 10943 Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburg 76 Br. Niederschlesisch Märkische 834. Br., do. Prior. 1045 Br., do. Ser. III. 1037 Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 964 Gld. Neisse⸗ Brieg 367 Br. Krakau⸗Oberschlesische 697 Gld. Friedrich⸗= Wilhelms⸗Nordbahn 41 bez. u. Gld. Wechsel⸗Course. Amsterdam ? M. 1403 Gld. Hamburg a vista 1505 Br., 160 Gld. do. . 1493 Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 235 Gld. Berlin à vista 100 Br. do. do. 2 M. 995 Gld. Paris 2 M. 80 Gld.
Wien, 24. Juli. Met. 5proz. N K. 4proz. 766. 843. Anleihe 34: 1833, 39: 119. Nordbahn 1113. 1260. Mailand 787. Pesth 83. B. A. 11956.
Wech sel⸗Course. Amsterdam 1607 Br. Augsburg 11735. Frankfurt 1163. Hamburg 171. London 11. 40. Paris 1373.
K. Gold 205. Silber 163.
In Fonds und Actien lebhaftes Geschäft. bei weichenden Coursen ausgeboten.
Leipzig, 25. Juli. Leipzig Dresdener Part. Dblig. 195 Uld. Leipz. B. A. 1575 Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 131 . Sächsisch-Bayerisch S7 Br. Schlesische 4. Br. i hemit⸗ Tela 1 2147 Gld. Magdeburg⸗Leipzig 219 z. Anhalt. 27 Gld. Fiel 947 Br.
B. A. 146 Br. Preuß. B. A. ,. Kiel 4 Br. Deßauer
rankfurt a. Mt., 24. Juli. Die Börse für meh Wi,, 24. ‚ hrere . i heute willig, und das Geschäft J. von einigem tember Qn Osterr. Gattungen, proz. Sard. und 4 proz. würt⸗ bsterr. Mn nd nr, bad, Loose, insbesondere 3proz. Spanier und ahlt. Nur aner er. begehrt, und wurden dafür bessere Course be⸗ à turhess. Toose und berbacher Actien blieben flauer.
lle übri e. u 69 Fonds und Attien ohne Veränderung, zum Theil ei.
Destr. proz. Met. 82 . Br., 1217 Gld. Bad. pa r , 827 Gld. Bank- Actien 1221
e a 50 Fl. v. J. 1840 544 545 Gl., do. à 35 Il. v. J. 1 5 323 gi. 37 Gld. .
proz. Gloggnitz
Fremde Valuten
Partial-Loose à 40 Rthlr. preuß. 327 Br., 32 Glo. Sardin. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 333 Br., 333 Gld. Darmstadt Partial - Loose à 50 Fl. 767 Br., 767 Gld., do. 2 26 Fl. 281 Br., 275 Gld. Spanien Z3proz. inländ. 333 Br., 33 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 137 Gld., do. 4proz. Obligat. 2 500 Fl. Ssz Br., 8iz Glb. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 437 Br., 43 Gld. Berbach 81 Br., 807 Gld. Köln-Minden 97 Br., 963 Gld.
Hamburg, 24. Juli. SZzpröz. p. C. 88 Br., S7? Gld. C. R. 105 Gld. Stiegl. 887 Gld. Dän. 733 Br., Z Gld. Ard. 117 Br., 3proz. 317 Br., 3143 Gld. 6proz. Amertk. Ver. St. 196 Br., 1066 Glo. Hamb. Berl. 87 Br., 873 Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeb. Wittenb. 59 Br., 587 Gld. Altona⸗-Kiel 9 Br., 92 Gld. Köln-Minden 96 Br., 96 Gld. Friedrich-⸗Wilh. Nord⸗ bahn 413 Br., 418 Gld. Mecklenburg 365 Br., 36 Gld.
In 3Zproz. Span. und Eisenbahn-Actien Umsatz.
London, 23. Juli. Zproz. Cons. p. C. b, ., 4. 3. 963, 2, Zzproz. 985, 3. Int. 574, 57, 4proz. S9, S83. Ard. 173, z, 3proz. 373, 37. Pass. 33, 3. Russ. 5proz. 112, 110, 44proz. Ib z, 96.
Durch den Ueberfluß an Geld blieben Cons. stationgir; der Umsatz war gering.
2 Uhr. Cons. durch bedeutende Verkäufe in Partieen ge⸗ wichen, p. C. 62, 3.
Eisenbahn⸗Actien fester.
Amsterdam, 23. Juli. Holl. Fonds bei einigen Geschäften
in Int. gut preishaltend. Span, waren im Allgemeinen etwas an= genehmer. Port. höher. Russ. fest. DOesterr. neuerdings mehr
19. Juli 1850 142 Rthlr. , 144 9 23. 1475 u. 14 * Rthlr.
angeboten. . Holl. Int. 577, 3, é, Zproz, neue 686, z. Span. Ard. 1234, gr. Piecen 12 *. Russ. alte 1063, 4proz. S935. Stiegl. 883,
89. Dester. Met. sproz. 806, 4, 23proz. 436, 42.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 26. Juli. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 51 — 55 Rthlr. Roggen loch 29 —- 305 Rthlr.
ö pr. Juli 9a 3 Juli / Aug. 29 Rthlr. Br. u. G. n Sept. / Okt. 295, 3 a 4 Rthlr. verk., 297 Br., 4 G. — pr. Frühj. 1851 32 2 325 Rthlr. bez., 324 Br., G. Gerste, große loco 23 —= 25 Rthlr. „lklleine 20 – 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualttät 165 — 18 Rthlr. Erbsen 29 — 36 Rthlr. Rüböl loco 113 Rthlr. Br., 1113 G. pr. Juli 113 Rthlr. Br. 115 G. Juli Mug. 115 Rthlr. Br.. 11543 G. Aug. / Sept. 1132 Rthlr. Br., 113 G. Sept. / Okt. 11 23 Rthlr. bez., 115 Br., 11 G. Skl. / Nov. 117 a 3 Rthlr. bez., 115 Br., 113 G. Nov. Dez. 11 3 Rthlr. bez, 115 Br., 111 G. Leinöl loco 117, Rthlr. bez. „pr. Juli-= Ott. 117 Rthlr. Br., 11 G. Mohnöl 12 Rthlr. Palmöl 117 Rthlr. Südsee⸗Thran 114 Rthlr.
Met. proz. 723, 5proz. 823. 325. Wien 102.
Köln⸗Minden 965.
Spiritus loco ohne Faß 14 a 1456 Rthlr. bez. O a . . 133 Rthlr. Br., 137 bez. u. G. Aug. / Sept. 133 a 3 Rthlr. bez., 133 Br.,, 133 G. Sept. / Okt. 145 Rthlr. Br., 1414 G. pr. Frühjahr 1851 145 Rthlr. Br., 143 G.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 25. Juli. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 2 Rthlt;;
Roggen 1 Rthlr. 13 Sgr, auch 1 Rthlr. 11 Sgr;; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf.; Hafer 57 Sgr. 6 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.
Zu Wasser: Weißer Weizen 2 Rthlr. 10 Sgr., auch
2 Rihlr. 6 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch
1Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. z Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. (lschl.
Sorte). Mittwoch, den 24. Juli.
Das Schock Stroh 8 Rihlr., auch 7 Rthlr. Der Centner
Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 16 Sgr.
Kartoffel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 25 Sgr. 65 Pf, auch 15 Sgr., metzen⸗
weis 1 Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr.
Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am
frei ins Haus geliefert pr. 10,800 P nach
23. 145 Rthlr. ale
. 1. 1, Rthlr.)
26. * 1410 Rthlr. Berlin, den 25. Juli 1850. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Stettin, 26. Juli. In Weizen kein Geschäft: S9pfd. 1711h. feiner weißbunt. bromb. 56 Rthlr. zu machen, 88pfd. weißbunt.
poln. zu 54 Rthlr. erlassen.
Roggen 285, 28, pr. Okt. 29, 2853, pr. Frühj. 317 Rthlr. Spiritus 25 ., pr. Aug. 263, 26, pr. Frühjahr 25. Rübsl 115, pr. Okt. 115, 4, pr. Nov. 11 bez.
Telegraphische Notizen.
Frankfurt a. M., 25. Juli. 2 Uhr. Nordbahn 433. Span. 33. Bad. 323. Kurh.
Hamburg, 26. Juli. 23 Uhr, Hamburg-Berlin 87. Magdeburg⸗Wittenb. 583. Nordbahn 41. Weizen still. Roggen fest.
Paris, 24. Juli. 5 Uhr. Zproz. 55. 26. Sproz. 96. 70. Amsterdam, 24. Juli. 4 Uhr. Integr. 577. Span.
inl. Zproz. 335. Met. 2Iproz. 43, proz. 80, neue 5proz. S4. Russ. proz. Hope 89. Stiegl. S8, neue desgl. 88. Anl. 964.
Neue russ.
KRüböl pr. Mai 343, pr. Okt. 343. Roggen unverändert: 121pf8. preuß. 160 J.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckeret. Beilage
zum Preußischen Staats- Anzeiger.
1291
nhalt. Deutschlan d.
Desterreich. Wien. Grund zige der in Siebenbürgen einzuführenden
Gerichtsversassung. — Vermischtes. Bremen. Bremen. Beantwortung der hannoverschen Note.
Ausland.
Oesterreich. Krakau. Weitere Mittheilungen über die Feuersbrunst.
Nußland und Polen Warsch au. Verordnung über die Namen der Isrgeliten. Vorschrist über die Verbreitung von Abbildungen reli giöser Gegenstände. .
Aegypten. Alexandrien. Abneigung des jetzigen Vicekönigs gegen Alexandrien. — Die Marine. .
Wißssenschaft und Kunst. Wissenschaftlicher Kunstverein.
R — — —
Nichtamtlicher Theil. Dent fchland.
Desterreich. Wien, 23. Juli. Der Minister der Justiz, von Schmerling, hat über die Grundzüge der in Siebenbürgen einzuführenden Gerichts⸗Verfassung folgenden Vortrag an Se. Majestät den Kaiser erstattet:
„Allergnädigster Herr! Die bedauerlichen Folgen des Bürgerkrieges, welchen die gänzliche Stockung der Rechtspflege, sowohl für bürgerliche Rechtsangelegenheiten, als auch für Straffälle, im Königreiche Ungarn zu— zuschreiben gewesen ist, haben sich im Großfürstenthume Siebenbürgen in ben Landestheilen außerhalb des Sachsenlandes in weit größeren, die per— sönliche Freiheit und das Recht des Privat⸗Eigenthums bedrohendem Maße herausgestellt und leiten die Aufmerksamkeit der Regierung Ew. Majestät auf die dringende Behebung des Uebels. ;
Während in Ungarn durchgängig ein Gesetz und eine gemeinschaft— liche Prozeß -Ordnung bestand, hatte Siebenbürgen seine besondere, von der des Königreichs Ungarn unabhängige Staats ⸗Verfassung, die auf das Dasein dreier, ihr eigenes Gebiet bewohnenden Nationen gebaut war, dreierlei Geseze, verschiedenartige Prozeß Ordnung und besondere eigenthümliche Gewohnheitérechte, welche die durch Abstammung, Sprache, eigene Munizipal-Verhältnisse, von einander getrennten Nationen ganz selbstständig einricht ten. Ihr gemeinschastliches Zusammentreffen und Wirten auf dem Boden der allgemeinen Gesetzgebung dehnte sich ursprüng- lich blos auf die Landesvertheidigung, Besteuerung, Wahl und Dotation ves Fürsten u, s. w. aus, und es hat die durch die Coordination der drei verschiedenen Nationen gebildete Landes-Repräsentation auch in der Folge nie eine andere Form gehabt, als die einer Landesvertretung dreier ver- schiedenen unföderirten Nationen. .
Diese verhandelten ihre inneren Munizipal-Angelegenheiten in ihren abgesonderten eigenen National⸗-Versammlungen selbstständig. Hier ordneten sie auch ihre Rechtspflege. Rach Erlöschung der National - Ver= sammlungen der Ungarn und Szekler hatten diese nunmehr nur auf dem gesammten Landtag Gelegenheit, in ihren Gesetzen und gesetzlichen Einrichtungen Verbesserungen zu beantragen, welche durch die Zuslimmung des Landesfürsten verbindende Kraft erhielten.
Die sächsische Nation, ihre besondere freie Verfassung stets vertheidi⸗ gend, von der Regierung geschützt, erfreute sich des Fortbestandes ihrer Na— sional-Versammlungen bis zum heutigen Tage, sie erfreute sich der Gerecht⸗ same der eigenen inneren Gesetzgebung unter unmittelbarer Zustimmung des Landes fürsten.
In diesem Lande hat es also die Regierung mit den besonderen Ge⸗ setzen und Nechts⸗Institutionen der verschiedenen Nationen zu thun, und es kann die schwierige Lösung der wichtigen Aufgabe nur in der einheitlichen Feststellung des Rechtszustandes bewirlt werden. ; .
Es läßt sich nicht leugnen, daß der Bürgerkrieg auf den Nechtszustand ver größeren Klasse der siebenbürgischen Staatsbürger so bedauerlich einge⸗ wirkt hat, daß Zeuge der Erfahrung gegenwartig, ausschließlich im Sach⸗ senlande Civil- und Kriminal-Justiz gehandhabt wird, in den übrigen Thei⸗ sen des Landes zwar einstweilen provisorische Strafgerichts ⸗Kommüissionen wirken; alle Civil⸗Rechtspflege dagegen dermalen beinahe aufgehört hat. Mit Recht ist es daher auch hier wie in Ungarn eine unerläßliche Aufgabe der Regierung, in der Begründung des durch eine kräftige Exekutivgewalt verbürgien Rechtszustandes, jenen Genuß der bürgerlichen Rechte zu sichern, welchen die Reichsverfassung als ein Gemeingut allen österreichischen Staats⸗ bürgern verheißt, und es bedarf allerdings eines kräftigen Schutzes der Person und des Eigenthumes durch eine unparteiische gewissenhafte Rechts⸗ sflege und einer umfassenden Reform der bisherigen bürgerlichen und Straf⸗ Gefetz gebung, welche nach den vorhergegangenen landtäglichen Verhandlun⸗ gen, von der siebenbürgischen Landes-Repräsentation im Bewußtsein der mangelhaften Rechtspflege als dringend nothwendig selbst anerkannt wor— den ist. ö . Gleichwie in Ungarn der Reichstag vom Jahre 1848 die Aufhebung der Komitats-Congregationen, in deren Schoße neben der gesammten ad⸗ ministrativen, auch ein großer Theil der richterlichen Gewalt über Adelige und nicht der städtischen Jurisdiction Unterworfene geübt wurde, versügte, eben so ist Siebenbürgen jener Komitats-Congregationen und Szeller— Stuhlversammlungen entledigt, und hier wie in Ungarn mangelt es an den zur Ausübung der Rechtspflege befähigten Organen, indem ber Bürgerkrieg ine bedeutende Zahl von öffentlichen Beamten theils aus freier Selbst⸗ bestimmung, theils in Folge des angewandten Terrorismus den Reihen der Revolutions⸗-Partei zuführte. ;
Diese Thatsachen, verbunden mit dem Umstande, daß das veraltete ungarische Gesetz, das mit zahllosen, bis zur gesetzlich gewordenen Wider- standsleistung gegen die Urtheilsvollstreckung reichenden Rechtsmitteln ange- füllte Rechtsverfahren in bürgerlichen Angelegenheiten, der gänzliche Man- gel an festen gesetzlichen Normen in Beziehung auf das Strafrecht jenen
Grundsätzen keinesweges entsprechen, welche die Reichsverfassung vom 4. März 1849 über das übereinstimmende Bedürfniß in allen civilisirten Staaten als unabweisliche Bedengungen einer jedem Staatsangehörigen gleich zu spenden, gerechten und schleunigen Nechtspflege erkennen, daß endlich der mrößere Theil der siebenbürgischen Bevölkerung die Betheiligung mit dem oösterreichischen allgemeinen bürgerlichen und Strafgesetzbuch sehnlich wünscht spricht für die sofortige Durchführung einer völligen neuen Organisalion der Nechtspflege. . . ;
Zu diesem Ende habe ich im Vereine mit Männern, welche das Vertrauen der einzelnen Landestheile hierzu empfahl, die Grundzüge für die künftige Orga⸗ nisation der Gerichtspflege im Großfürstenthume Siebenbürgen mit Einschluß bes Sachsenlandes sestzustellen für meine Pflicht ergchtet, und erlaube mir solche im Sinne der §8. 8 und 120 der Reichs ⸗-Verfassung Ew. Majestät mit dem ehrfurchtsvollen Antrage vorzulegen, denselben die allerhöchste Sanc⸗ tion eriheilen Und mich züt prodisorischen Einführung der neuen Gerichte und der davon unzertrenulichen Verordnungen allergnädigst ermächtigen zu wollen. . Wenn irgendwo die Anerkennung der durch die Reichs · Verfassung vom 4. März 1849 den Staatsbürgern, aller Kronländer gleichmäßig ge⸗ währleisteten Nechts. Institutionen in ihrer Wirkung von wohlthaͤtigem Einflusse ist, so. sindet dies in Siebenbürgen statt, wo die fruͤher rechislose Klasse einer zahlreichen Bevölkerung in der Reichs verfassung ein Geschenk der Gnade und Gerechtigkeit und in der Anwendung der Rechts⸗ Jnstuntionen tie Gelegenheit erhalten hat, zu einem höheren Grade der Tivilisat on emporzusteigen.
Mit dieser Betrachtung sind bei Abfassung dieser Grundzüge jene, welch? Ew. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 12. Juni 1819 für die Organisation der Gerichte in den deutschen Kronländern und jene für Ungarn mit allerhöchster Entschließung vom 3. November 1849 zu ge⸗ nehmigen geruht haben, als Grundlage benutzt worden. . 4
Bie wenigen Abweichungen von den schon allerhöchst genehmigten Be⸗ stimmungen, welche die besonderen Verhältnisse Siebenbürgzens erheischten, erlaube ich mir in Nachstehendem ehrfurchts voll hervorzuheben
Bei der Gliederung der Gerichte sind die Benennungen, wie sie in den Grundzügen für Oesterreich vorkemmen, beibehalten worden, als Bezirks-, Bezirks -Kollegial⸗, Landes- und Ober- Landesgerichte. . .
In Beziehung auf die Ober- Landesgerichte schien die von der frühe⸗ ren ganz abweichende politische neue Gebiets Eintheilung Siebenbürgens Berücksichtigung zu erfordern. Da nämlich statt dem srüheren Lande der Ungarn und der Szekler als eigene Gebierstheile fünf Militair⸗ Distrilte ge⸗ schaffen und die provisorische politische Verwaltung Functiongiren aus! allen Nalionalltäten anvertraut, dies auch bei den provisori= schen Strafgerichten eingehalten, hierbei in manchen Distrikten No⸗ manen in ' bedeutender Jahl zu öffentlichen Bezirks Beamten in Verwendung gestellt worden sind, welche sich im amtlichen Verkehre mit ihren Untergeordneten vielfach ihrer Muttersprache zu bedienen haben werden; so wäre es, wenn der mißliche Zustand, welcher durch die zwischen den verschie= denen Nationalitäten des Landes während der Revolutions Epoche entstau⸗ dene empfindliche Erschütterung der Bande sozialer Verträglichkeit hervorste⸗ hender geworden ist, gemildert werden soll, nicht wünschenswerth, die der Vereinigung einer Landes-Central⸗Richtergewalt stets abgeneigten Nationa⸗ sitäten? Son cinem einzigen gemeinschasftlichen Ober ⸗ Landesgerichte abhängig zu machen. Es wäre nicht zu vermeiden, aus die⸗ sem BHrunde nicht solche Senate außustellen, in welchen die Nationalitäten ihre vertrauenswerthe Vertretung sinden sollten. Daher schließen die Grundzüge die Veranstaltung in sich, daß drei Senate des Ober Landesgerichtes an verschiedenen Orten des Landes unter einem Ober-Präsidenten gebildet werden sollen. .
Der Umstand, daß in einigen Theilen des Landes, wo die Kompetenz der Gerichte erster Instanzen nicht beschränkt war, die Einzelrichter, jeßt Bezirfsrichter, ohne Rücksicht auf die Größe des Suhstrates, Richten in esster Instanz waren, insonderheit klare Forderungen im summarischen münd⸗— lichen Verfahren entscheiden konnten, hat für den Fortbestand eines schleu· nigen in der Anwendung heilsam befundenen Verfahrens sehr gesprochen; es ist daher in Fällen liquider auf unbezweiselte Urkunden gegründeter Forderungen, dann, wenn die Parteien in der Wahl des Gerichts freiwillig übercinkommen, die Wirksamkeit der Bezirksgerichte auch ohne Rücksicht auf den Betrag bedingungsweise eingeräumt worden. ;
Die Erwägung, daß auf den einzelnen Dörsern oder denen Ackergrün⸗ den die Fälle sehr häufiger, zum Theil aus Unwissenheit geschehenen Grän— zen- oder Furchenverletzungen vorkommen, deren augenblickliche örtliche Er⸗ hebung nothwendig ist, macht es empfehlenswerth, daß den Gemeinde⸗Vor⸗ ständen, neben dem friedenerichterlichen Erkenntnisse über geringe Klagen bis auf 13 Fl. auch der Ausgleichungsversuch in geringeren Feldstreitigkeiten jedoch mit der Vorsicht belassen wurde, daß bei sehlgeschlagenem Ausglei⸗ chungsversuche die Amtswirlsamkeit des Bezirksgerichtes einzutreten habe. Rücksichtlich der Verhandlung von Verlassenschaften haben in einigen Thei— len Siebenbürgens eigene Abhandlungs -Behörden bestanden, welche vor— nehmlich aus Personen zusammengestellt waren, die nebst der Kennt— niß des Erbrechtes die besondere Fertigkeit in Abschätzung der be⸗ weglichen Fahrnisse, Viehgattungen und liegenden Gründe besaßen und zur 'angemessenen Werthbestimmung vorzugsweiste berufen wa⸗ ren. Durch? Zuweisung des diesfälligen Wirkungskreises an die Bezirksgerichte können nun jene besondere Theilungs Aemter wegfallen; es schien jedoch, um den Bezirksgerichten die Nachlaß⸗-Abhandlungen zu er. leichtern, gerathen zu sein, deuselben es freigestellt zu lassen, bezüglich der Nachlaß-Verzeichnung (Inventar) und Vermbgens-⸗Abschätzung sich der be⸗ treffenden Gemeinde -Abgeordneten ferner zu bedienen.
Dem Institute der Grundbuchführüng ist schon bisher in manchen Städten der Komitate, im Sachsenlande aber durchgängig Aufmertsamkeit und Beachtung geschenlt worden, so daß die Aufnahme des bezugs⸗ weisen Territorial - Gebietes einige Förderung gefunden hat. Um nun diefes Institut in Wirksamkeit zu erhallen, habe ich den Bezirksgerichten die Fortführung der Grund- und Intabulationz. Sachen zu übertragen für zweckentsprechend erachtet. Eine demnächst in Berathung zu nehmende Grundbuchs-Ordnung wird die Bestimmungen enthalten, nach welchen die Verbuchung des unbeweglichen Besitzes und die Versicherung der Dritten, darauf zustehenden dinglichen Rechte zur großen Wohlthat für das Land und für den bisher beinahe unbekannten Realkredit ohne Rücksicht auf den bisher bestandenen Unterschied, adeligen oder unadeligen oder stadtischen Besitzes, ganz allgemein durchgeführt werden soll.
In Anschung der Pupillar⸗- und Waisen-Angelegenheiten hat in Sie beubüͤrgen das Spstem bestanden, daß die Ueberwachung der Waisengüter und Waisenrechte nicht richterlichen Functionairen, sondern eigenen Pupil⸗ lar-⸗Vehörden anvertraut waren. Da nun insbesondere die Besorgung der Waisenmassen nach den Grundsätzen der österreichischen Gesetze den Gerich⸗ ten zugewiesen ist, so ist in dieser Beziehung die Wirksamkeit der politi= schen Autoritäten aufgehoben und die Pupillar⸗ Angelegenheiten, über die eine eigene Verordnung demnächst dringend noihwendig ist, insofern sie nicht richtiger als Gemeindesache zu behandeln sind, im Sinne der vor— ausgegangenen Organisations⸗Bestimmungen den Gerichten zugewiesen worden.
Bei der Normirung des Wirkungskreises der Gerichte in Strafsachen ist die Frage über die Einführung der Schwurgerichte künftiger Entschei⸗ dung vorbehalten worden.
Zu diesem Vorbehalte hat der Umstand wesentlich beigetra— gen, daß nach dem ausgesprochenen. Wunsche, des größeren Thei⸗ ses' der Landes Bevölkerung die Annahme des österreichi schen bürgerlichen und Strafgesetzbuches ohne Schwierigkeit durch gesührt werden könne, woraus folgt, daß, besonders wegen gänzlichen Man— gels einer Strasprozeßordnung, auch diefe, wie sie bereiis Allerhöchst bestäti get worden ist, angenommen werden dürste. Es wird einer genauen Prü⸗ fung und Würdigung der Verhältnisse die Frage zu unterziehen sein, ob die für mehrere Kronländer demnächst in Wirksamkeit tretende Strasprozeßord⸗ nung vom 17. Januar 1850 unverändert oder mit Modificationen in Sie⸗ benbürgen einzuführen sein wird, und wie weit es räthlich sei, das Institut der Schwurgerichte in einem Krionlande in das Le⸗ ben zu führen, dessen Bwwohner auf sehr verschiedener Stuse der Bil dung stehen, und die zum Theil in Folge eines unheilvollen Bürgerkrieges vom Hasse und Nachegefühl erfüllt sind. . ;
Die in der Reichsverfassung zugesicherte Einführung der Schwurgerichte für schwere Verbrechen soll auch den Bürgern Siebeubürgens nicht vorbe- halten bleiben, aber es bedarf ruhiger Verhältnisse und mancher organischen Vorbereitungen, bis dieses Rechts-Institut mit der Bürgschast gedeihlichen Wirkens gegeben werden kann. ⸗
Gewlß ist, daß in mehreren Theilen des Kronlandes alle Elemente vorhanden sind, um Schwurgerichte eintreten zu lassen.
Da Siebenbürgen mit Recht als derjenige Theil der österreichischen Monarchie betrachte! werden kann, in welchem der wuthentbrannte Bürger⸗ krieg, geführt mit der zügellosesten Gehässigkeit feindselig sich begegnender Nationen, die bellagenswertheste Nachwirfung, auf materielle und privat⸗ rechlliche Verhälmnisffe zurückgelassen hat, so wird dieser Provinz durch die Herstellung des gesetzlichen Rechtszustandes, durch Regelung der Gerichts pflege und Sicherstellung des Lebens und Privateigenthums ganz gewiß senei Genuß der bürgerlichen Rechte dargeboten, welchen Ew. Majestät in der Reichsverfassung als Gemeingut der Bewohner aller Kronländer verhei⸗ ßen, und die Bewohner Siebenbürgens werden die landesväterliche Gerech⸗ ligkeit Ew. Majestät in treuergebenem Danke preisen. .
Gestützt auf diese Darstellung erlaube ich mir daher die Bitte, Ew. Majestät wollen die Allerhöchste Genehmigung dieser Grundzüge für die Reform der Justiz-Organisation im Großfürstenthum Siebenbürgen mit In—= begriff des Sachfenlandes nach, dem beigeschlossenen Entwurfe zu ertheilen
und mich zu den weiter nöthigen Vorkehrungen zu ermächtigen geruhen. Wien, 20. Juni.“
Sonnabend d. 27. Juli.
Das heute ausgegebene Stück des allgemeinen Neichsgesetz⸗ und Regierungsblattes enthält bereits die auf obigen Vortrag be⸗ gründete Kaiserliche Verordnung vom 4. Juli.
Dem Vernehmen nach, wird Se. Majestät der Kaiser die in Mähren stehenden neu organisirten ungarischen Husaren⸗Regimenter inspiziren. .
Die in Frohsdorf versammelten legitimistischen Notabilitäten haben sich durch den angekommenen Herzog von Ragusa vermehrt.
Zur Vermählungsfeier des Banus Jellacic sind gestern sechs Seressaner in der Nationaltracht nach Napagedl abgesendet worden.
Mehrere Gesuche von Gemeinden, welche Vorstellungen gegen die Verpflichtung zur Einkommensteuer- Entrichtung erhoben, wurden vom Finanz-Ministerium abschlägig beschieden.
Die in Ungarn befindlichen, in Folge von kriegsrechtlichen Ur⸗ theilen konfiszirten Güter werden auf höhere Anordnung nicht ver⸗ äußert, sondern vorläufig nur auf drei Jahre in Pachtzgegeben.
Bremen. Bremen, 23. Juli. Die Wes. Ztg. theilt nach der Deutschen Ztg. folgende von Seiten Bremens erfolgte Erwiederung auf die unter dem 7. Juni an die Regierungen von Oldenburg, Bremen und Hamburg gerichtete hannoversche Note mit:
„Aus dem Inhalte des Schreibens, mit welchem der Senat unter dem 7Ften v. M. von dem hochverordneten Königl. hannover⸗ schen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten beehrt worden, hat derselbe die Ansichten und Motive entnommen, welche die der⸗ malige Lage und Entschließungen der Königlichen Regierung in Beziehung auf deren Theilnahme an dem Buͤndnisse vom 26. Mai 18349 * herbeigeführt haben. Je vollständiger und dankbarer der Senat das ihm dadurch bewiesene offene Vertrauen anerkennt, desto dringender muß er sich verpflichtet achten, es mit einer gleichen of⸗ fenen Darstellung der Ansichten und Motive, welche sein bisheriges Verfahren in Beziehung auf diesen Gegenstand von dem bremischen Standpunkte aus geleitet haben, zu erwiedern.
Das Fehlschlagen der im Jahre 1848 allgemein anerkannten Aufgabe, dem Fortgange der damaligen revolutlonairen Bewegun⸗ gen durch eine die deutschen Bundesstaaten enger verbindende und kamit dem Auslande gegenüber in kräftiger Einigung darstellende Verfassung dauernd zu begegnen, hat wohl in keinem dieser Staa⸗ ten schmerzlicher empfunden werden können, wie gerade in den Han⸗ sestädten. Ihre geographische Lage und eine Jahrhunderte hindurch fortgesetzte praltische Würdigung derselben hattz sie zu den vorzüg⸗ lichsten Organen des deutschen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Verkehrs mit dem Auslande erwachsen lassen, sie hatten in der Kultur dieser Verhältnisse ihren vaterländischen Beruf und in der Anerkennung desselben vom In- und Auslande eine Sicherstellung ihrer Selbst⸗ ständigkeit und ihrer freien Verfassungen gefunden, welche auch die gewaltsamen Stürme der Unterjochung Deutschlands Lurch fremde Uebermacht zu überdauern vermocht; ja sie waren mit erneuerter und verstärkter Lebenskraft aus diesen Stürmen hervorgegan⸗— gen. Die kommerziellen Verbindungen Deutschlands mit allen Welttheilen wurden seitdem von ihnen zu einer Ausdehnung gefördert, wie sie nie zuvor stattgesunden, und die wohlthätige Rückwirkung hiervon auf alle deutschen Gauen machte sich auf die unverkennbarste Weise geltend. Es kam hinzu, daß sich gerade in ver Widmung für diesen Beruf ein lebhafteres, stets rege erhalte⸗ nes Gefühl für das, was dem Vaterlande gebrach, bei ihnen ent— wickeln mußte, wie bei der Mehrzahl der uͤbrigen Genossen dessel—⸗ ben. Denn jener Unterschied in der Behandlung, welcher auch beim friedlichen Verkehr der Völker sich in der verhältnißmäßig größeren Achtung derer geäußert, die einer ermangelnden Berücksichtigung ihrer Interessen kräftig zu begegnen wissen, und unter welchen das getheilte Dentschland von jeher zu leiden gehabt, wurde zunächst und zumeist immer von den Hansestädten empfunden, wenngleich ,, , stufenweise auch über diejenigen ver= ehrte, 39. ö . Vertretung sie mit dem Auslande ver⸗ h en,, . ite ih aher nur der redlichste Ernst sein, wenn sie sich bereit erklärten, von einer isolirten Selbstständigkeit der Ge⸗ sammiheit des Vaterlandes so viel zum Opfer zu bringen, als er. forderlich sein möchte, um ihrem gedachten valerländischen Beru fe sich desto erfolgreicher widmen zu können. ö .
War nach jenem fehlgeschlagenen Versuche nichts Anderes übrig geblieben, als das unterbrochene Werk der nationalen Einigung von Seiten der einzelnen Bundesstaaten selbstthätig wieder aufzuneh— men, so mußte es Bremens nächste Sorge sein, nach Verbündeten zu diesem Zwecke sich umzusehen, und was konnte ihm außer dem engen, auch von allen auswärtigen Staaten fortwährend anerkann— ten Bündnisse, in welchem es sich mit den verschwisterten Hansestäd⸗ ten seit Jahrhunderten befindet, näher liegen, als die Frage nach der Richtung, welche das ihm durch nachbarliche und freund schaftliche Verhältnisse mit seinem ganzen Verkehr so innig ver— bundene Königreich Hannover unter diesen Umständen einzuschlagen sich veranlaßt finden möchte. .
Die Auskunft über diese Frage wurde von der Königlich han— noverschen Regierung entgegenkommend durch die Aufforderung, dem von derselben unter dem 26. Mai 1849 mit Preußen und Sachsen abgeschlossenen Bündnisse beizutreten, ertheilt. Ein an den Senat gerichtetes Schreiben vom 13. Juni 1849 enthält die Aeuße rung: „wie die Königliche Regierung es sich nicht versage, ihrer— seits dem Senate ganz besonders die Hoffnung auszusprechen, daß ihr die Genugthunng einer Betheiligung der freien Stadt Bremen an dem Bündnisse vom 26. Mai d. J. baldigst werde gewährt werden.“ j
Wenn die Aufforderung zur Theilnahme an einem Bündnisse das in Ermangelung aller anderen Aussichten das unterbrochen? Werk der engeren Einigung der deutschen Staaten wieder aufzu— nehmen bestimmt war, auch zunächst nur diejenige der bedeutendsten Staaten des nördlichen Deuischlands praktisch in Aussicht stellte, so konnte dieselbe bei den Hansestädten doch um so weniger unbeachtet bleiben, als sich mit Zuversicht erwarten ließ, es würden von diesem Standpunkte aus sowohl ihre besonderen, als die ihnen mit den übrigen deutschen Staaten gemeinsamen Interessen weitere Förde⸗ rung finden. Und wenn die Königlich hannoversche Regierung bei dieser Veranlassung auch durch Mittheilung der Vorbehalte, unter welchen dieselbe diese weitere Entwickelung erwartete und erstrebte dem Senate ein besonderes Vertrauen bezeugte, so hatte derselbe das
(. zwar mit gebührendem Danke anzuerkennen, war aber um so weni ger im Skande, sich jenen anzuschließen, als bei den weiteren Ver handlungen über die Theilnahme an dem gedachten Bündnisse von Seiten des Bevollmächtigten der Königlich hannoverschen Reglerun selbst, auf einen unbedingten Beitritt bestanden wurde Tir an n städte sahen sich daher bei solcher Veranlassung auf die all 3 Schilderung ihrer Motive und dabei gehegten K a. auf. das Abwarten dessen beschränkt, was von Seiten . bei Gelegenheit der beabsichtigten Reichstags Verhandlungen unter
em auf jene Vorbehalte zur Sprache gebracht werden
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