1850 / 208 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

August d. J. verwilligt wurde, die Erhebung indirekter wie direkter Ab⸗ gaben aber ohne vorgängige Verwilligung durch die Landesvertretung gleich unzulässig ist, so ist die Wahl und Einberufung der neuen Landesversammlung so zeitig erforderlich, daß vor dem 1. Septem⸗ ber d. J. der zu berufenden Versammlung das erforderliche An⸗ sinnen wegen weiterer Steuerverwilligung von der Regierung zukommen, und eine Verabschiedung in den verfassungs mäßigen Formen, so wie eine Verkündigung derselben stattsinden, kann. Nun erfordert aber die Wahl einer neuen Landes⸗Versammlung, von Verkündigung der dieselbe ver genden Verordnung an, nach Art. 12 des Geseßes vom 1. Juli d. J. 32 Tage, und die Zusendung der Wahl-Urkunden an die Gewählten, und von diesen an den Ausschuß der Landes Versamm⸗ lung, so wie die Prüfung der Legitimationen durch letzteren, immer= hin so viele Tage, daß bereits von jetzt an, bei unverwelltem Erg scheinen des Wahlausschreibens, die Zelt kaum noch als hinreichend erscheint, um den Vorschriften der Berfassung möglichermeise Genüge lelsten zu können. Der Ausschuß der Landes Versammlun g, hält es daher für seine Pflicht, das Königliche Gesammt⸗ Ministerium auf diefe Verhältnisse und auf die Verantwortlichkeit der Königlichen Regierung den verfassungsmäßigen Rechten. des Landes gegenüber aufmerksam zu machen. Der Unterzeichnet ist beauftragt, dem Königlichen Gesammt⸗Ministerium hiervon Mittheilung zu machen. Sich damit 2. Stuttgart, 21. Juli 1850. Der Präsidenk des Ausschusses der Landes⸗Versammlung: A. Schoder.“

II. „Nachdem schon die erste verfassungberathende Landesver⸗ sammlung in ihrer Adresse vom 15. Dezember v. J. die von Sr. Majestät so feierlich anerkannten und durch die bündigsten Akte der Landesgesetzgebung bekräftigten Rechte des Volks auf Erhaltung der Werke der Rational⸗Versammlung und auf endliche Regelung der deutschen Frage durch dieselbe, der Königlichen Regierung aufs dringendste ins Gedächtniß zurückgerufen hat; nachdem hierauf der . unterm 2. März 1850, unter ausführlicher Darlegung der gesetzlich verbürgten Rechte des Landes, sich aufs feierlichste da⸗

egen verwahrt hat: 1) daß die Königliche Regierung zu einer ortdauer des Interim über den 30. April d. J. ihre Zustimmung ertheile, und 3) daß sie überhaupt von dem im April v. J. von ihr anerkannten Grundsatze abgehe, nach welchem nur der Na⸗ tional-Vertretung die Einsetzung einer provisorischen Central⸗ gewalt, wie die definitive Erltdigung der Oberhauptsfrage zu stehe; und nachdem die zweite verfassungberathende Landes- versammlung mittelst Adresse vom 27. Juni 1859 der Königlichen Staatsregierung erklärt hat: 1) Daß die beiden Verträge voin Jh. September 1849 (über das Interim) und 27. Februar 1850 (das münchener Bündniß) für Württemberg nicht zu Recht bestehen und daher aus denselben in keiner Weise irgend eine Verbindlich⸗ feil des württembergischen Staates oder seiner Angehörigen, abger leitet werden könne; 2) daß die Landesversammlung jedes Bündniß, welches die Regierung mit anderen Mächten, sei es auf der Bun⸗ dezakte von 1815, sei es als durchaus neue Uebereinkunft, definitiv oder provisorisch ohne Zustimmung der Landesversammlung ab⸗ schlleßen würde, so weit für gesetzwidrig und unverbindlich erklär als dadurch staatsrechtliche Verpflichtungen irgend welcher Art für Württemberg anerkannt würden oder vasselbe sonst nach 8. 85 die Zustimmung der Landesvertretung erheische; 3) daß di Landesvertre⸗ tung übrigens als befugt zur Ne elung der deulschen Verfassungsfrage und zu Einsetzung einer Ee erf, wie definitiven Centralgewalt, im Einklange mot den wiederholten Anerkenntnissen der Königl. Regie⸗ rung, ausschließlich nur eine auf Grund des Bundesbeschlusses vom 7. April 1848 gewählte konstituirende deutsche National⸗Versamm⸗ lung anzuerkennen vermöge und es als dringendes Bedürfniß des engeren wie des weiteren Vaterlandes und als ein tief begründetes Recht des Landes betrachte, daß die Regierung auf die möglichst baldige Einberufung einer solchen bei den übrigen deutschen Regie= rungen mit allen Kräften hinwirke; nachdem endlich durch Beschluß der Landesversammlung von demselben Tage bei dem Staatsgerichts⸗ hofe auf Bestrafung des damaligen provisorischen Chefs des Kö⸗— nigl. Departements der auswärtigen Angelegenheiten, von Wäch— ter⸗-Spittler, wegen Verletzung der diesfälligen verfassungsmäßigen Rechte des Landes angetragen worden ist uͤnd das Letz— tere einer Entscheidung hierüber mit gespannter Erwartung entge—

ensieht == hat es den Anschein, als ob die so wohl begründeten, feierlich anerkannten und gesetzlich verbürgten Rechte des Landes mehr als je gefährdet seien. Wenn man nämlich den übereinstim— menden Nachrichten der öffentlichen Blätter, welche über die Ver— handlungen der deutschen Regierungen am besten unterrichtet zu sein pflegen, Glauben schenken dürfte, so wäre es der württembergische Bevollmächtigte in Frankfurt, von Reinhardt, welcher im vollstän⸗ digsten Widerspruche mit der feierlichen Erklärung Sr. Majestät vom 25. April v. J. und der dieselbe bestätigenden Erklärung der damaligen Minister bei den Ständen, so wie mit den von der württembergischen Regierung verkündigten Reichs und Lan⸗ desgesetzen, sich erlauben würde, unter Berufung auf die unstichhaltigsten Gründe auf Wiederherstellung der Bundes Versammlung hinzuarbeiten. Da der Ausschuß der Lan— desversammlung in diesen Schritten des gedachten Bevollmächtigten, zumal, wenn er ohne Anweisung des verantwortlichen Ministeriums gehandelt hätte, so wie in einer etwanigen solchen Anweisung oder sn einer Genehmigung eines solchen Vorgehens eine Handlungs⸗ weise erblicken würde, welche ihn bestimmen müßte, die alsbaldige Wahl und Einberufung einer nach dem Gesetze vom 1. Juli v. J. gewählten Landes versammlung zu verlangen, damit das verfassungs⸗ mäßtge Recht der Anklage zum Schutz und zur Sühne der Rechte des Landes ausgeübt werden könne, so hat derselbe den Unterzeich⸗ neten beauftragt, das Königliche Gesammtministerium um baldge⸗ fällige * über Len Grund oder Ungrund jener Nachricht zu ersuchen. Sich damit 2c. Stuttgart, den 24. Juli 1860. Der Präsident des Ausschusses der Landesversammlung: Schoder.“

Anhalt ⸗Bernburg. Bernburg, 21. Juli, (D. 35) Nachdem bekannfsich schon bärch Verordnung vom 14. März d. J. die preußlsche Militair⸗-Gesetzgebung eingeführt wurde, ist jetzt ver= fügt, Daß vas Gericht der preußischen 7ten Division, ohne daß es einer Theilnahme der bernburgischen Truppen an seiner Besetzung bedürfte, die . Untersuchungen gegen Angehörige die= ser Truppen zu führen hat, nur behält sich der Herzog die Bestä⸗

1308 Die Vollstreckung der erkannten Fe⸗

tigung der Erkenninisse vor. .

stungsstrafe erfolgt in preußischen Festungen. nung setzt an die Stelle der eine verhältnißmäßige Freiheitsstrafe.

Ausland.

Frankreich. Paris, 26. Juli. Der Consttitu⸗ tionnel bringt heute einige bei den Haussuchungen der letztentdeckten Verschwörer aufgefundene Dekrete. In dem ersten derselben befinden sich folgende Artikel: Die Sicherheit der Stadt Paris wird den Bürgern anvertraut. Auf Emigration steht die Strafe der Confiscation sämmtlicher Güter. Die Güter der 17 „Burggrafen“, der Minister Louis Bonaparte's und Lud⸗ wig Philipp's und der Mitglieder der National⸗Versammlung wer⸗ den zum Nutzen des Staates konfiszirt und als National-Eigen⸗ thum erklärt. Dieselben erhalten ein Tagegeld von 2 Fr. 50 Cent., welches ihnen täglich ausgezahlt wird. Freunde oder Verwandte, die ihnen Geld geben, werden als Feinde des Vaterlandes bestraft. Sofortige Rückerstattung der 145 C. Rückzahlung der Milliarde durch die Emigrirten⸗Umwand⸗ lung der Bank von Frankreich in eine Nationalbank mit Zweig⸗ banken in den Hauptstädten aller Departements, ihr Zinsfuß auf 23 pCt. festgesetzt. Gründung eines unentgeltlichen Journals, Moniteur du Peuple. Allgemeine Arbeitstaxirung. Freie Association unter Staatsschutz. Kein Unternehmen ö allgemein und keines individuell sein. Die Frau wird für erbunfähig erklärt, um die „Ausbeutung des Fleisches“ abzuschaffen. Steuer und Ein⸗ gangszölle auf Getränke sind abgeschafft. Unentgeltliche Justiz, Ab- fetzäarkeit der durch Wahl ernannten Richter. Abschaffung der geistlichen Seminarien und der Börse. Unmittelbare Revision des Gesetzbuches. Kriegserklärung gegen England. Den eu- ropässchen Mächten eine Kontinentalsperre angekündigt. Wahl der Sffiziere bis zum Bataillons - sommandanten. Einthei⸗ lung der Armee in drei Corps am Rhein, an den Alpen, an den Pyrenäen. Alle Bürger zwischen 18 und 45 Jahren sind sofort militairpflichtig. Eine außerordentliche Rekrutixung für Land⸗ und Seemacht finder Statt. Alle Seestädte und Häfen werden in Belagerungszustand erklärt und Kaperbriefe ausgegeben. Form der provisorischen Regierung. Verantwortliches Trlumvirat mit ein⸗ jähriger Amtsdauer und Rechnungslegung beim Abtreten; die Mit- glieder müssen das 2öste, Jahr vollendet haben; sie wohnen im Stadthause; eine Ehrenbürgergarde von 1509 Mann beschützt sie; sie beschließen über Krieg und Frieden, ergreifen die Initiative in jeder sozialen Reform und beziehen 200,060 Fr. Repräsentations⸗ Kosten; ihre Befehle sind unwiderruflich, kein Gesetz kann sie ver⸗ hindern; sie ernennen die Beamten und führen den Vorsitz beiöffentlichen Feierlichkeiten. Umnter ihnen leiten 6 General⸗Comité's die verschie⸗ denen Departements. Jedes Comité besteht aus 9 von den Trium⸗ virn ernannten Mitgliedern. Für den Norden, Osten, Westen und Süden von Frankreich und für die Kolonieen werden 56. General⸗ Kommissäre ernannt. Der Zweck der Gesellschaft ist ausgesprochen im Eingange der „Statuten des Einen und unsichtbaren französi⸗ schen Revolutionstribunals.“ Im Jahre 1859 der christlichen Zeit- rechnung und im Jahre Ill der zweiten französischen Republik wird eine Gesellschaft unter dem Namen des Einen und unsichtbaren Re⸗ volutionstribunals gegründet, um durch ihre Einheit und Kraft jedwede tyrannische Regierungsform zu bekämpfen und durch alle erdenklichen Mittel den großen Prinzipien der sozialen Befreiung zum Siege zu verhelfen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre einen unversöhnlichen Haß aller tyrannischen Reaction und Ausbeu⸗ tung, Verfolgung unter allen ihren Gestalten, Vertheidigung der unveräußerlichen Rechte der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit überall und gegen Jedermann. Ich schwöre lieber sterben zu wol len, als die Geheimnisse des Einen und unsichtbaren französischen Revolutionstribunals zu verrathen.“

Eisenbahn⸗Verkehr. Köln-Mindener Eisenbahn. Im Monat Juni 1850 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗ Transport 78,771 R. 22 S. 1Pf. Güter⸗ Transport

1 1

86,962 1 24 1 10 1

Summa 165,734 R. 16S. 11P. wurden ein⸗

Im Monat Juni 1849

genommen:

aus dem Personen⸗ . Transport 62, 86 R. 3 S. 8 Pf.

Güter⸗

Transport 67,889 2 5 8

Summa 130,765 * 6

Mithin im Juni 1860 ein Plus von... 34,969 R. 10 S. In den ersten sechs Monaten des Jahres 1850 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗ Transport 324,384 R. 28 S. 11 Pf. *) Güter⸗ Transport 493,933 16 * 3 * Summa 818,318 15 » In den ersten sechs Monaten des Jahres 1849 dagegen:

aus dem Personen⸗ ; Transport 338,241 R. 1 S. 2 Vf. **) Hüter⸗ Transport 384,905 29 * 3 Summa 723,147 * Mithin pro 1850 ein Plus von go, 171 R. 14 S.

= nss. 2697 Rthlr. 22 Sgt. für Militair⸗Transporte. . * 50, 570 * 5 * 1 * *

1 1

) 1

Kauf- Nöhr

aber solcher chweigen oder

doch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Nechte, in das gerichtliche Deposisum abzuliefern, widrigenfalls die · selben zu gewärtigen haben: daß, wenn dessenungeachtet dem was bezahlt oder ausgeantwortet werden sollte, sol. ches für nicht geschehen geachtet und Masse anderweiti

zurückbehalten sollte, er noch außer= dem seines daran habenden Unterpfand⸗ und anderen Rechts für verlustig erklärt werden soll.

sann, 23. Juli 1850.

; önigl. Stadt- und Kreisgericht.

457 Von dem Königlichen

gene, im Neubau begriffene, senbuchs extra moenia als witzsche Mühlengrundstück, 12 Sgr. 73 Pf. zufolge dritten Büreau einzusehenden am 6. Februar k. J., an ordentlicher Anklam, den 8. Juli 1850 Königliches

Gemeinschuldner et⸗

der nebst

fit Besten der Taxe,

beigetrieben, im Fall aber der In⸗ elder oder Sachen dieselben ver=

aufgehobenen körperlichen Züchtigung.

16. 11.

der 12

Markt ⸗Berichte.

Preise der vier Haupt-⸗-Getraide⸗Arten in den für die preußische Monarchie bedeutendsten M axktstädten im Monat Ju ni 1850 nach einem mo⸗ natlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

Namen der Städte.

Weizen Roggen

w 27 * 2. , 1* 3. Tilsit ö 4. k 5. Rasteuburg .. 6. Neldenburn gt. . ...... e , 2 . , 10. Graudenz. . ...... ..... ... 4 k w . 9 nn,, .

J. Posen ..... ..... 2. Bromberg. ..... .... 83. Fraustadt k a a K 2 Behnhenburg. , . 3. Roth , k 5. Landsberg a. d. W.

6. Stettin .

8.

9.

1. renlgnn. , , 2. 2. Grünberg. . ...... ...... n ,,

4. Uegnitz.... ... . 3 3 6 , , J w , . ,,,, e Vobschtge . ......

Nan nr .

J. Magdeburg .. ...... ö k

3. Halberstadt

4. Nordhausen .. .....

8. n,, J ,

8. Torgau...

1. Minster..... K

2 ,, 3. Paderborn.. ...... ...... 66. 4. Dortmund

m,, 2. Elberfeld 3. Düsseldorf ... . , ö, . . g. Wesel. .. ...... , , ö,, , n , , ö. 8. Malmedy ...... . 9. Trier. . . . 10. Saarbrück ..... .... 11. Kreuznach ... .... 12. Simmern .. ...... ...... 4 13. Koblenz.... ...... . 14. Wetzlar.... .

Durchschnitts⸗Preise

Preußischen Städte. „5 Posenschen Städte

9 Brandenburgischen und Pom⸗

merschen Städte ö

11 ö 3 Städte . ......

z Sächsischen Städte . . .... ..

Westfälischen Städte ......

14 Rheinischen Städte ..

Bonn, 26. Juli. (25 Scheffel.)

Weizen, neuer 5 Rthlr. 19 Sgr.

Roggen, neuer 4 Rthlr. 7 Sgr., alter

Gerste, hie sige 3 Rthlr.

Hafer 2 Rthlr. 2 Sgr.

RFeps 8 Rthlr. 15 Sgr. a 9 Rthlr.

Neuß, 26. Jult. Weizen 2 Rthlr. 2 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 6 Sgr., Sommer gerste 1 Rthlr. 5 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 10 Sgr., Hafer 23 Sgr., Erbsen 1 Rthlr. 20 Sgr., Rappsaamen 3 Rthlr. 20 Sgr., Kar= toffeln 15 Sgr.

Heu pr. Ctr. von 110 Pfd. 25 Sgr.

Kleiner Samen 3 Rthlr. 109 Sgr.

Rüböl pr. Ohm à 282 Pfd. o. F. 33 Rthlr., pr. 32 Rihlr. 15 Sgr.

Rübkuchen pr. 1000 St. 30 Rthlr.

Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 25 Rthlr.

Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 19 Rthlr.

Gereinigtes Oel 34 Rthlr. 145 Sgr,

Stroh pr. Schock von 1209 Pfd. 4 Rthlr. 20 Sgr.

2

ö

2

5.

3 Rthlr. 22 Sgr.

Olt.

Nothwendiger Verkauf.

Krelsgerichte zu Anklam soll das vor dem Stolper Thore der Stadt Anklam bele= Pagina 125 des Hypothe⸗ Garten berichtigte Kraecke⸗= abgeschätzt auf 7832 Thlr. vpothelenschein im

Vorm. um 10 Uhr, Gerichtsstelle subhastirt werden.

Kreis gericht. 1J. Abtheilung.

Getraide preishaltend; Rüböl unverändert fest.

1401 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Krotoschin. / Das im Krotoschinet Kreise, Regierung s, Bezirls Po- sen, , adelige Rittergut Trzebowo, abgeschätzt auf 43,0890 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. eig: der nebst Hypo⸗ thekenschein und Vevingungen sehenden Taxe, soll am 16. Januar 1851, Vorm. 9 Uhr, an ordentlicher Grrichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Interessenten der Landrath Ignaz Nowackischen Pupillen Masse wer · den hierzu öffentlich vorgeladen. ä n ben 4. Mai 1850,

n der Registratur einzu-

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für J Jahr 4 Rthlr. 3 Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mi: 25 Sgr. berechnet.

Amtlicher Theil.

Deutschland. Preußen. Berlin. Verhandlungen im Fürsten⸗Kongresse. Vesterreich. vorstehende Reise des Kaisers. nach Paris. schen Zolleinigung. zustandes. Vermischtes. Schleswig ⸗Holstein. ments. Vermischtes. schauplatze. Altona. Lauenburg. Ratzeburg. schusses.

Kiel.

Schleswig. Nachrichten vom Kriegs

Ausland. Gesetzgebende Versammlung.

Frankreich.

ats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch den T1. Juli

Wien. Begnadigungen und Strafmilderungen. Be—= Rückreise des Gesandten von Hübner Oesterreichische Anträge in Betreff einer deutsch-österrei⸗ Vorbereitungen zur Aufhebung des Belagerungs-⸗

Bekanntmachung des Kriegs-Departe⸗ r 2 I Adresse an den preußischen General von Hahn.

Beschluß des Landesversammlungs-⸗Aus⸗

Hitzige Debatte über

die Interpellation hinsichtlich der Zeitungs- Angriffe auf die Versamm⸗

lung. Diskussion des Kriegs -Bndgets. Publikum nach der gestrigen Sißung der National ⸗Versammlung. Vermischtes.

6roßbritanien und Irland. schub der Heiraths-Bill. Unterhaus. auf regelmäßige Dampfverbindung mit Australien. in Algerien von England noch nicht anerkannt.“

Parlament. Oberhaus. Verwerfung eines Antrags

9 * . Frankreichs Besitz

Paris. Stimmung im Auf

Parlamentarische Eid⸗

frage in Betreff des Baron Rothschild. London. Versammlung in

der City wegen Rothschild's Wahl ins Parlament. Italien. des Erzbischo fs von Sassari. Moldau und Walachei. unterschleifes. Griechenland. einkunft. Türkei. Gouverneur⸗Ernennunh. trägers. Feier des Ramazan. nach der Küste von Albanien.

Bukarest.

Athen. Unterzeichnung der griechisch-englischen Ueber-

Konstantinopel. Neueste Nachrichten aus Bosnien.

Börsen- und Handels⸗Nachrichten.

r

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Unterarzt Strobel beim Kaiser Alexander Grenadier⸗ Regiment das Militair-Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen; so wie

l. In Departement des Appellationsgerichts zu

Posen:

den früheren Land Direktor des Kreisgerichts Land- und Stadtgerichts⸗ Kreisgerichts in Ostrowo, . Land und Stadtgerichts-Direkttor v on Splittgerber zum Direktor des Kreisgerichts in Rawitz, . Land und Stadtgerichts Direktor Aren dt zum Direkter des Kreisgerichts in Rogasen, Land? und Stadtgerichts⸗Direktor Clein ow des Kreisgerichts in Samter, Land⸗ und l des Kreisgerichts in Wreschen,

in Kosten, den den den Direktor

den zum

den

S hnhorst zum Direktor

den Land⸗ und Stadtgerichts-Direktor Ho ves Kreisgerichts in Krotoschin,

den Kreisgerichts in Birnbaum,

den ire rektor des Kreisgerichts in Grätz,

den

Direktor des Kreisgerichts in Kempen, .

Land und Stadtgerichts⸗Direktor Willmann zum Direktor

des Kreisgerichts in Lissa und

Land- und Stadtgerichts-Direktor

Kreisgerichts in Pleschen.

I. Im Departement des Appellationsgerichts zu

Naumburg; and- und Stadtgerichts⸗ Direktor, Geheimen Justiz⸗

Den N

den

den früheren L rath von Bra Erfurt, Land⸗ Kreisgerichts in Torgau, Direktor des früheren Grãflich gsch Roßla zum Direktor des Kreisgerichts in Eisleben, Lanb Könen, zum Direlte Land- und Stawbtgerichts bes Kreisgerichts in Liebenwerda, Land? und Stadtgerichts Direktor Horn zum Direktor des Kreisgerichts in Naumburg, Land? und Stadtgerichts Direktor pes Kreisgerichts in Merseburg. Land- und Stadtgerichts⸗-Direktor Kreisgerichts in Querfurt, Land- und Stadtgerichts⸗Direktor Kreisgerichts in Sangerhausen, Land- und Stadtgerichts Direktor bes Kreisgerichts in Suhl und Land- und Stadtgerichts-Direktor Kreisgerichts in Wittenberg.

UI. Im Departement des Appellationsgerichts zu

Frankfurt:

pen früheren Justiz-Kanzlel-Direktor von Beerfelde in Pförten

zum Direktor des Kreisgerichts in Lübben,

den den den zr des Kreisgerichts in Halle, den den den den den 5 Francke zum Direktor des

den Lympius zum Direktor des

Direktor Babka zum Direktor des . nza! pr Staats-Anleihe werden hierdurch aufgefordert, gegen Rückgabe der

8 J w ; Direktor Stadtgerichts-Direktor Guderian zum Virettor ö. ; bekannt gemacht werden.

Theune zum Direktor des ĩ l h zum Direktor des / Osten, gerichteten vertraulichen

Honigmann zum Direktor ssorff, vom 2ten und 17ten d.

lungen unbedingt abgelehnt werden.

Turin. Protest des römischen Hofes gegen die Verurtheilung

Untersuchungen wegen Geld⸗

Erdbeben. Reise des griechischen Geschästs- Therapia. Türkisches Geschwader

w

und Stadtgerichts⸗Direktor Suttinger zum

Preußischer

Land- und Stadtgerichts-Direktor Bauer zum Direktor des Kreisgerichts in Soldin,

Land- und Stadtgerichts⸗-Direktor, Kreis⸗Justizrath Calow, zum Direktor des Kreisgerichts in Sorau,

Land- und Stadtgerichts-Direktor, Kreis Justizrath Kähler, zum Direktor des Kreisgerichts in Guben,

früheren Land- und Stadtrichter Mäder in Schwiebus zum

Direktor des Kreisgerichts in Züllichau,

Land- und Stadtgerichts Direktor, Kreis zahn, zum Direktor des Kreisgerichts in Küstrin, Land- und Stadtgerichts-Direklor von zum Direktor des Kreisgerichts in Friedeberg,

Stadtgerichtsrath Seemann in Rathenow zum Direktor des

Kreisgerichts in Spremberg, . Land? und Stadtrichter, Kreis⸗Justizrath Tannen, rektor des Kreisgerichts in Zielenzig und

zum Di⸗

Land- und Stadtrichter Wollmar zum Direktor des Kreis⸗

gerichts in Luckau;

Im Departement des Appellationsgerichts zu Köslin:

früheren Land- und Stadtgerichts Direktor von Tabuillot

zum Direktor des Kreisgerichts in Köslin, Land- und Stadtrichter, Justizrath von Hornemann, zum Direktor des Kreisgerichts in Kolberg,

früheren Direktor des Kreisgerichts in Franzburg, Schade n⸗

berg, zum Direktor des Kreisgerichts in Dramburg,

Land und Stadtgerichts Direktor Schmidt zum Direktor des

Kreisgerichts in Lauenburg, Stadkrichter, Justizrath Gäde, zum Direktor des Kreisgerichts in Schlawe und

den Land- und Stadtgerichts-Direktor, Kreie-Justizrath Walter, zum Direktor des Kreisgerichts in Stolp.

V. Im Departement des Appellationsgerichts zu Stettin:

den früheren Land und Stadtgerichts⸗Direktor, Kreis⸗Justizrath

Protzen, zum Direktor des Kreisgerichts in Anklam,

den Land? und Stadtgerichts Direktor Lobeck zum Direktor des

Kreisgerichts in Demmin,

den Stadtrichter, Kreis-Justizrath Nem itz, zum gerichts in Greifenberg und

den Land- und Stadtgerichts⸗Direkfor, Kreis⸗Justizrath von Gries⸗ heim, zum Direktor des Kreisgericht« in Stettin

zu ernennen.

Direktor des Kreis⸗

Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung Die Inhaber von Interimsscheinen über die hier an die Haupt— Seehandlungs-Kasse geleisteten Einzahlungen zur 15prozentigen

Interimsscheine und ein Verzeichniß der Nummern und Beträge

derselben, die ausgefertigten Staats⸗Schuldverschreibungen bei der

Land- und Stadtgerichts-Direktor Eding zum Direktor des Land? und Stadtgerichts⸗-Direktor Gillischewski zum Di⸗

Land- und Stadtgerichts-Direktor Schultz-⸗Völcker zum

Schultz zum Direktor des

zrauchitsch, zum Direktor des Kreisgerichts in und Stadtgerichts-Direktor Kn auff zum Direktor des stolbergschen Landgerichts in und Sladtgerichts-Direktor, Geheimen Justiz⸗Rath von; Direktor Clauswitz zum Direktor

Kollegium Kenntniß von einer unter

Bodenstein zum Direktor

die von ihr denjenigen deutschen Regierungen,

ebenerwähnten Kasse an den Wochentagen in den Vormittagsstun⸗ den von R bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen.

Wegen des gleichzeitig angeordneten Umtausches der Interims⸗ scheine, welche uͤber die bei den Königlichen Bank-Comtoiren er⸗ folgten Einzahlungen ertheilt sind, wird von denselben das Nähere

Berlin, den 30. Juli 1850. General-Direction der Seehandlungs-Societät. (gez.) Bloch. Wentzel.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Präses der Ober-Militair-Examinations⸗-Kommission, von Sela⸗ sinski, aus der Rhein⸗-Provinz.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ob er⸗Prasi dent der Provinz Psomern, von Bonin, von Franzensbad. Se. Excellenz der Herzoglich nassauische Staats⸗Minister, Wintzingerode, von Wiesbaden.

Abgereist: Der Ober-Präsident der Provinz Preußen, Auerswald, nach Dresden.

von

von

. . , r r. b '

nichtamtlicher Theil. Dent schland.

Preußen. Berlin, 30. Juli. In der Sitzung vom 27sten d. gab der Porsitzende auf den Grund eines an ihn gerichteten Er⸗ lasses des Königl. preußischen Ministers der auswärtigen Angele⸗ genheiten, Freiherrn von Schleinitz, dem provisorischen Fürsten⸗ dem 21sten d. M. von dem Kaiserlich Königlich österreichischen Minister⸗= Präsidenten, Für⸗ sten von Schwarzenbeng, an den Kaiserlich Königlich österrei⸗ chischen Gesandten am Königlichen Hofe, Freiherrn von Proktesch⸗ ; Depesche, durch welche die in den Erlassen an den Königlichen Gesankten zu Wien, Graf von Bern— n M. näher bezeichneten Verhand— Der Vorsitzende bemerkte sich somit er, sehe, bis j estgehaltene Hoffnung au zugeben, mit e, deren Vertreter sich in Frank⸗ furt a. M. als eine Bundes⸗ Plenar-Versammlung geriren, zu einer solchen Berathung über die Neugestaltung des deutschen Bundes zusammenzutrelen, wie Preußen dieselbe allein als rechts⸗ beständig zuzugeben vermöge, nämlich zu einer „freien Berathung der souverainen Staaten Deutschlands, deren Beziehungen auf dem

dabei, daß die Königliche Regierung

Justizrath Malt⸗

Rabenau in Driesen

Alle Post⸗Anstalten zes In⸗ uns Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fur Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

1850.

.

völkerrechtlichen Grunde vollkommener Freiheit und Unabhängigkeit ruhen, und beren Zusammentritt und Vereinigung daher nur aus vollkommen freien Entschlüssen hervorgehen können.“ Der Vor⸗ sitzende erklärte sich demgemäß beauftragt, das provisorische Für⸗ sten-Kollegium davon zu unterrichten: daß noch heute die Zurückziehung der den beiden in Frankfurt 4. M. befindlichen Königlichen Bevollmächtigten ertheilten Voll⸗ machten erfolgen und dem Wirklichen Geheimen Ober ⸗Regie⸗ rungsrath Mathis gleichzeitig die Anweisung zur sofortigen Abreise von Frankfurt a. M. zugehen werde. Der General⸗ Lieutenant von Peucker werde nur als Mitglied der proviso⸗ rischen Bundes -Central-Kommission dort ferner verweilen. Der Vorsitzende verband hiermit den Antrag: diese Mittheilung sogleich zur Kenntniß der sämmtlichen unirten Regierungen und ihrer in Frankfurt a. M. befindlichen Bevoll⸗ mächtigten zu bringen und, insoweit die Letzteren nicht, wie vor⸗ ausgesetzt werde, bereits angewiesen sein sollten, Frankfurt a. M. gleichzeilig mit dem Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs⸗Rath Mathis zu verlassen, eine solche Anweisung unverweilt nachzu⸗ suchen. Sämmtliche Bevollmächtigte erklärten sich bereit, die⸗ sen Antrag der Königlich preußischen Regierung noch heute zur Kenntniß der von ihnen vertretenen Regierungen und der in Frankfurt a. M. verweilenden Bevollmächtigten dieser Regierungen zu bringen.

Wien, 28. Juli. Se. Majestät der Kai⸗ ser hal mittelst Entschließung vom 27. Juli d. J. 44 theils wegen Theilnahme an dem wiener Oktober-Aufruhr, theils wegen Ber— brechen und Vergehen gegen die Vorschriften des Ausnahmezustan des in Wien zu Freiheitsstrafen von zwei- bis zehnjähriger Dauer kriegsrechtlich verurtheilten Personen den Rest ihrer Strafe ganz erlassen, rücksichtlich 9 anderer Verurtheilten aber deren Strafzeit auf die Hälfte herabgesetzt. Wegen unverzüglich er Vollstreckung dieses Kaiserlichen Gnaden⸗Aktes ist bereits das Erforderliche ver⸗ fügt worden. Unter den Ersteren befinden sich Johann Porsch, Dr. ber Rechte und Privat-Dozent, Eduard Palucci, Dr. der Medizin, Ritter Johann von Voglberg, Studirender, Ludwig Ravegur, Han

dels-Agent aus Köln, Freiherr Eduard von Callot, Geometer der Nordbahn, Johann Zwettler, Hofbuchhaltungs -Rechnungsrath, Alexander Peplowsky, Dr. der Medizin, Karl Bürgermeister, Hof

Kriegs⸗Buchhaltungs⸗Rechnungsrath; unter Letzteren Freiherr Ca⸗ millo von Schlechta, ohne Beschästigung, und Schriftsteller Wilhelm Ehrlich.

Dem Lloyd zufolge, tritt Se. Majestät der Kaiser binnen kurzer Zeit eine Gebirgsreise an, wird während derselben Salzburg, Gmunden und Ischl berühren und sodann die neuorganisirten Hu⸗ saren Regimenter inspiziren. Gestern früh sind die Salonwagen zur Bildung eines Separatzuges für Ihre Kaiserl. Hoheit die Erz herzogin. Sophie nach Oderberg abgegangen. Die Erzherzogin wird in Olmütz übernachten und muthmaßlich heute hier eintreffen; 6 ist die Zeit der Ankunft noch nicht genau bekannt. Se. Majestät der Kaiser wird seine erlauchte Mutter im Bahnhöfe . .

Der österreichische bevollmächtigte Minister bei der franz 6sischen Republik, Herr von Hübner, welcher sich auf kurzen Urlaub hier befand, wurde vorgestern zur Kaiserlichen Tafel gezogen; er ist gestern nach Paris zurückgekehrt. .

Der Lloyd theilt aus einer neuen Weisung des Fürsten von Schwarzenberg an den Freiherrn von Prokesch, datirt 21. Juli welche die deutsch-österreichische Zoll-Einigung betrifft, die Anträge mit, welche Oesterreich an den kasseler Zoll-Kongreß stellt, und die dahin lauten: „Daß die Königliche Regierung auf der bereits eröffneten Zoll⸗Konferenz in Kassel dahin wirken möge, daß entweder un mittelbar eine allgemeine deutsche Zoll⸗Kouferenz zur Vorbereitung und zum eventuellen Abschlusse der österreichisch⸗deutschen Zolleinigung be rufen, oder, was mit den früheren Aeußtrungen der Königlichen Regierung mehr in Einklang stände, daß Preußen, Sachsen und Bahern von den übrigen Zollvereins-Regierungen ermächtigt wer den, im Namen des Zollvereins mit Oesterreich, auf Grund der in bessen Denkschriften entwickelten Vorschläge, in Wien über eine in einem nicht allzu entfernten Zeitraume in volle Wirksamkein tre tende Zoll und Handelseinigung und üer die in der Uebergangsperiode bis zum Eintritte dieser Einigung zu ver einbarenden gegenseitigen Zoll und Verkehrs-Erleichterungen in

Verhandlung zu treten. Im Falle der Zoll Verein auf diese An

träge einginge, ist gar nicht zu zweifeln, daß es dem vereinten Ein

flusse der Staaten des Zoll-Vereins und Oesterreichs gelingen würve, auch den Steuer-Verein und die außer den Zoll- und Steuer

Vereinen befindlichen norddeutschen Staaten zur Theilnahme an jener Verhandlung sei es in gleicher Weise wie Oesterreich und der Zoll⸗Verein, oder doch in folcher Form zu bestimmen, daß die Ergebnisse jener Ver

handlung als Grundlage eines allgemeinen in Frankfurt a. M. abzuhaltenden deutschen Zoll Kongresses mit Aussicht auf einen günstigen Erfolg des letzteren benutzt werden könnten. Als einen Beweis einer geneigten freundnachbarlichen Gesinnung würde es Desterreich auch betrachten, wenn die preußischen Vorlagen für die kasseler Zoll-Konferenz in dem, was die böhmischen Leinen— die Seide und die speziell österreichischen Weberwaaren betrifft, in 66 den Rechten und Interessen Oesterreichs zusagenderen Weise abgeän— dert würden.“ ĩ

Die Aufhebung des hiesigen Belagerungszustandes steht, wie das Neuigkeits-Büreau berichtet, nunmehr wirklich in naher Aussicht. „Einige dieser Maßregel vorangehende Verfügungen . heißt es im Lloyd, „als ein Theatergesetz, mehrere durch die Erfahrung nothwendig gewordene Abänderungen im Preßgesetze, eine Organisirung des. Bürgermilitairs, können in der nächsten Zeitperiode erwartet werden. Der zum großen Theile rechtliche und gesunde Sinn der Einwohner Wiens ließ das Ministerium nunmehr über alle Bedenklichkeiten hin⸗—

Oesterreich.

weggehen, welche gegen die Aufhebung des Belagerungszustandes