Ari. 17
Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung durch das Gesetzblatt in allen Landestheilen diesseits des Rheins in Wirksamkeit.
Jagd Pachtverträge, welche vor diesem Tage abgeschlossen wurden, können einseitig vom Verpächter oder Pächter aufgelöst werden, vorbehaltlich der Entrichtung oder Wiedererstattung des Pacht ⸗Schillings nach Maßgabe des Zeitraums der bisherigen Jagdbenutzung.
Die Kündigung muß, wenn sie statthaft sein soll, längstens bis zum 1. Juli 1850 erklärt werden, worauf die Auflösung inner⸗ halb des im Artikel 24 des Gesetzes vom 30. März d. J., „die Ausübung der Jagd betreffend“, bezeichneten Termines erfolgt.
Unser Staats Minister der Justiz ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben Nymphenburg, den 15. Juni 1850.
L.
von der Pfordten. von Kleinschrod. r. von Aschen⸗
11 *
brenner. Br. von Ringelmann. von Lüder. von Zwehl.
München, 29. Juli. (Nürnb. K orresp.) Der Landtags⸗ Abschied ist verkündet. Sämmtliche Gesetze sind sanctionirt, das Finanz- Gesetz unter Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Krone. Bei etwaigem Mehrbedarf für den Militair-Etat wird die Genehmigung des nächsten Landtags eingeholt, bei Ausfall in den Staatseinnahmen geeignete Maßnahmen nach Tit. VII. §8§. 8 und 12 der Verfassungs⸗Urkunde (welche von außerordentlichen Auflagen und Aufnahme von Staatsschulden unter Zustimmung des Land tags handeln) ergriffen werden. Es wird die Versicherung ertheilt, daß die Reformen ununterbrochen gefördert und die Mitwirkung des nächsten Landtags dazu in Anspruch genommen werden soll.
Würzburg, 27. Juli. (Fr. J.) Zwischen Kurhessen und Bayern ist nun der Vertrag über Erbauung einer Eisenbahn von Hanau nach Aschaffenburg abgeschlossen und gegenseitig ratifizirt worden. Den Bau dieser Bahn wird wahrscheinlich die hanauer Eisenbahn-Gesellschaft übernehmen.
Württemberg. Stuttgart, 30. Juli. (Schwäb. Merk.) Hier ist folgende Königliche Verordnung, betreffend die Belassung des Eisenbahnwesens in dem Geschäftskreise des Finanz Ministeriums, erschienen:
„Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir haben Uns, auf den Antrag Unserer Ministerien des Innern und der Finanzen und nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, bewogen gefunden, die Leitung des Eisenbahnwesens, welche nach Unserer Verordnung vom 25. April d. J. an das Ministerium des Innern übergehen sollte, bei dem Finanz⸗Ministerium zu belassen und die Eisenbahn-Kommission der Ober-Finanzkammer als vierte Abtheilung für die Eisenbahn-Verwaltung gleicher Weise, wie die Abtheilungen für Domainen, Forsten und Bauten nach Maßgabe der Verordnung vom 21. November 1849 zuzutheilen. Unsere Mini sterien des Innern und der Finanzen sind mit Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. ; —
Gegeben Stuttgart, den 23. Juli 1850.
Wilhelm. Miller. Linden.
Knapp Diessen *
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 29. Juli. (Veip. 3tg. Das von unserer Abgeordneten⸗-Versammlung vor einigen Wochen en bloc angenommene thüringische Strafgesetzbuch, welches bereits in den meisten thüringischen Staaten in Kraft getreten ist, wurde in der letzten Nummer des Regierung s-Blattes auch für unser Herzogthum als Gesetz verkündet. Abweichend von un serem seitherigen Strafkoder schafft dasselbe die Todesstrafe ab, aus genommen, wo das Kriegsrecht sie fordert. In Bezug auf die An stiftung von bewaffneten Volksversammlungen, auf Verführung des Militairs zum Treubruche, so wie auf den beabsichtigten und voll führten Hochverrath enthält diese Gesetz⸗ Sammlung sehr namhafte Freih eitsstrafen.
Von dem Landtage in Koburg wird beabsichtigt, der St Regierung die zur Deckung der schleswig«⸗ holsteinischen Entschädi gungs- Forderungen nothwendigen Geldmittel zu bewilligen; dem hiesigen Landtage liegt ein ähnlicher dringlicher Antrag vor.
Schleswig-⸗Hoölstein. Schleswig, 27. Juli. (Alt Merk.) Hier sind folgende Bekanntmachungen erschienen: „Ueber die Stadt Schleswig nebst dem Gebiete derselben und dem König lichen Schlosse Gottorff wird hiermittelst von morgen, den 27sten d. M., angerechnet, der Belagerungszustand verhängt, und werden demnach die unter solchen Ümständen gewöhnlichen Bestimmungen und namentlich das Kriegsgesetz zur Anwendung kommen. „Jede Passage nach der Stadt und aus derselben ist ohne ausdrückliche z6here Erlaubniß verboten. Allen Anordnungen der Militair-Be hörden ist bei Vermeidung der strengsten Strafe unweigerlich Folge zu leisten. Sämmtliche Einwohner der Stadt haben sich bei Ver⸗ meidung der Verhaftung und strenger Ahndung von 9 Uhr Abends bis 5 Ühr Morgens zu Hause zu halten. Vorstehendes wird hier durch öffentlich bekannt gemacht. Hauptquartier Schleswig, den 6. Juli 1850. von Krogh, General-Major und kommandi⸗ render General der Armee.“ .
„Der Königl. dänische Kommandant der Stadt Schleswig läßt hierdurch bekannt machen, daß alle Waffen ohne Ausnahme und alle sogenannte schleswig-holsteinlsche und deutsche Fahnen heute Nachmittag um 4 Uhr auf dem Rathhause abgeliefert werden sollen. Wer bei einer vorzunehmenden Haus- Untersuchung im Besitz von obengenannten Sachen befunden wird, wird eine Geldstrafe zahlen und außerdem 5 Tage auf Wasser und Brod gesetzt werden. Es ist verboten, sogenannte schleswig-holsteinische Kokarden zu tragen; wer es thut, wird arretirt und 3 Tage auf Wasser und Brod ge— setzt. Alle Klubs ohne Ausnahme sind verboten und geschlossen; wer zuwider diesem Befehle handelt, wird arretirt und von der Kommandantschaft bestraft. Nach 9 Uhr Abends dürfen die Ein wohner der Stadt nicht ihre Häuser verlassen; wer dawiderhandelt, wird arretirt. du Plat, Kommandant.“
Von dem allerhöchsternannten außerordentlichen Regierungs— Kommissär für das Herzogthum Schleswig, dem Herrn Geheimen Irn ferenzraih. Kammerherrn von Ällisch, bin ich, der unterzeichnete 66 — Schrader, als Bürgermeister und Polizeimeister der Stadt 29 r n r worden, auf die Weise, daß mir sämmtliche, FJunctionen n er und Polizeimeister in Schleswig zustehende ; ertragen sind und daß mir die Polizeigewalt über alle in dem Bezirke der Stadt Schles wi zohnhaht . . über alle in demselben bel . z wehnhaf . Persenen, so . e , 1 egenen Häuser und Immobilien, in sonderheit über das St. Johannis kloster, über 6 3 . z kloster über sämmiliche Freihäuser und über das Schloß Gottorff cum bert. zustehen soll ; . . ; Indem ich dieses öffentlich bekannt mache, spreche ich es aus, Laß mein Bemühen dab ier feln wi 6 1 die öffentliche Ruhe und Ordnung n en , n, zu erhalten. Die von mir angestellten bewaffneten Polizeiviener
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sind darauf angewiesen, Jedermann mit Höflichkeit zu begegnen, aber auch Jeden, welcher ihren Anordnungen keine Folge leisten oder sich gegen sie widersetzlich loder unanständig betragen sollte, zur gefanglichen Haft zu bringen und, wenn es erforderlich sein sollte, von ihren Waffen Gebrauch zu machen. Auf den Straßen der Stadt und den öffentlichen Plätzen dürfen nicht mehr als 5 Personen zusammen stehen, im Gebiete der Polizei Jurisdiction darf nicht geschossen werden, keine Civilperson darf Waffen tragen. Je der, welcher diesen Anordnungen zuwider handelt, wird inhaftirt und zur Strafe gezogen werden. Schleswig, den 27. Juli 1850. L. Schrader.“
Kiel, 30. Juli. (Alt. M.) Die Statthalterschaft hat fol gende Zuschrift der Fürstlich waldeckischen Regierung erhalten:
„An ein schleswig⸗holsteinisches hochpreisliches Departement der auswärtigen Angelegenheiten in Kiel:
„Das gefällige Schreiben vom 13ten d. M. wegen Erstattung der von Seiten der Herzogthümer Schleswig Holstein für Verpfle gung des diesseitigen Kontingents im vorjährigen Feldzug aufge wandten Kosten haben wir zu empfangen die Ehre .
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gehabt. Ob
zwar die einem schleswig⸗holsteinischen Departement der auswärti gen Angelegenheiten unter dem 19. April c. auf Verlangen zurück gesandte Zusammenstellung der diesfälligen Kosten noch nicht wieder an uns gelangt und unschwer zu erkennnen ist, welcher weiteren Aussicht die diesseitige Schadloshaltung von Seiten des deutschen Bundes unter den gegebenen Verhältnissen anheimgestellt sein wird, so haben wir gleichwohl in gerechter Würdigung der schweren und bedeutungsvollen Lage der Herzogthümer keinen Anstand genommen, der als Empfangs-Behörde bezeichneten schleswig ⸗holsteinschen Hauptkasse zu Rendsburg den Betrag von 5000 Rthlrn. einsenden zu lassen.
„Indem wir Einem Hochpreislichen Departement der auswär tigen Angelegenheiten hiervon mit dem ergebensten Ersuchen um gefällige Revision der erwähnten Kostenzusammenstellung Anzeige machen, bitten wir, unserer ganzen dem Wohlergehen der Herzog— thümer zugewandten Theilnahme sich versichert halten zu wollen, und verbinden hiermit den erneuerten Ausdruck unserer ausgezeich—⸗ netsten Hochachtung.
Arolsen, den 25. Juli 1850. ich waldeckische Regierung
Schumacher. K
Altona, 29. Juli Die Nordd. Fr. Pr. giebt folgende Namen todter, verwundeter oder vermißter Offiziere der schleswig— höolsteinischen Armee, bemerkt jedoch, daß diese Liste keinesweges voll ständig sei: 1stes Bat. Hauptmann Ohlsen verwundet, Schuß durch den Arm; Lieutenant Hansen todt, Schuß durch Mund und Kopf. 2tes Bat. Hauptmann Jeß todt; Hauptmann Wenk verwundet, Schuß durch den Oberschenkel; Lieutenant Gurlitt verwundet, Schuß durch den Fuß. ltes Bat. Hauptmann Unruh todt. Ftes Bat. Hauptmann Holst todt; Lieutenant Westphal todt; Lieutenants Hedde (Brunsbüttel), Schmidt, Röhe und Andersen verwundet. 7tes Bat. Hauptmann Blees todt; Lieutenant Schönfeldt ver mißt; Lieutenants Kühl und Falck verwundet. 9tes Bat. Haupt mann Gülzow (?) todt. 19tes Bat. Hauptmann Sanders⸗ Hoffmann, todt; Hauptmann Heseler, todt; Lieutenants Herbing und Francke verwundet; Lieutenant Hartz gefangen. 13tes Batail lon: Major Lützow verwundet; Hauptmann Bohner verwundet, Schuß durch den Oberschenkel. 14tes Bataillon: Hauptmann Gotz (oper Gutz) todt; Hauptmann Tripp schwer verwundet; Lieutenant Behrens verwundet am linken Fuß; Lieutenant Hacke, Prellschuß
am Bauch; Dr. Heilbut, todt; Lieutenant Schneider, Streifschuß
am linken Bein; Lieutenant Engelbrecht, Streifschuß an der linken Wade; Leli vermißt. 15tes Bataillon: Lieutenants Wettstein und und Weiß verwundet; Hauptmann Graf Schaardofski, todt. 1stes Jäger- Eorps: Lieutenant und Adjutant Köhler, leicht verwundet. Ites Jäger-Corps: Hauptmann Fuchs -Nortorf verwundet. Htes Jäger-Corps: Hauptmann Köppen, todt; Hauptmann Gurnatzki, todt; Hauptmann Hohli, verwundet. Von der Artillerie: mann Krause, todt.
Haupt
Rendsburg, 30. Juli. (H. C.) Gestern in der Frühe hat unsere zweite Brigade eine Rekognoszirung gegen Eckernförde zu unternom men, wobei einige Schüsse mit dem Feinde gewechselt wurden, ohne daß sie von Erfolg gewesen wären.
Heinrich von Gagern wird als Hauptmann in unsere Armee eintreten; er hat bekanntlich früher gedient und als 16jähriger Jüngling bei Waterloo eine Compagnie geführt, deren Offiziere alle gefallen waren.
Frankfurt. Frankfurt 4. M., 30. Juli. (D. 3.) Die Bevollmächtigten der Unionsstaaten haben in Folge ihrer gestern hier eingegangenen Abberufung theils heute schon Frankfurt verlassen, theils stehen sie im Begriff, abzureisen
Musland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 29. Juli. Den Vorsitz führt Dupin. Obwohl beinahe Nie mand im Saale sich befindet, verliest der Präsident einen Lolal gesetz-Entwurf und bringt ihn zur Abstimmung. Stimmen: „Wir sind nicht in gehöriger Anzahl.“ Dupin: „Es liegt kein Amen dement vor, wollen Sie gegen das Gesetz sprechen?“ Stimmen: „Nein! Aber das Votum wäre lächerlich.“ Der Präsident er lärt das Gesetz für angenommen. Nach und nach finden sich die Nepräsentanten ein und es beginnt die Fortsetzung der Budget Debatte. Marine⸗Ministerium Kap. 1—) ohne Debatte angenom— men. Kap. 10. Gesammtapprovisionirung der Flotte, 22 Millionen. Schoelcher macht darauf aufmerksam, daß in wenig Jahren 7 leichte Goeletten zu Grunde gegangen sind, und will, daß man diese Schiffsgattung, wenn die Urfache am Baue liegt, abschaffe. Der Marine-Minister geht nicht darauf ein. Kap. 19 wird ange⸗ nommen: Kolonialdienst. Bissette giebt zu verstehen, daß theil⸗ weise selbst Regierungs-Beamte in den Kolonieen Ruhestörer seien, was der Minister entschleden zurückweist. Ch. Da in protestirt gegen Bissette's Denunciationen und behauptet, die Beamten seien diesem nur als Republikaner verhaßt. Kap. 1 bis 4 werden an genommen. Der Minister bestreitet die Angabe Perrinon's, daß auf Guadeloupe während des Belagerungs-Zustandes junge Leute vor das Kriegsgericht gestellt worden, weil sie „Es lebe die Repu— blik!“ gerufen. Kap. 5, Subventionen. Auf Flavigny's In⸗ terpellakion erwiedert der Minister der auswärtigen Ange— legenheiten, er hoffe von Nord-Amerika wegen Schädigung französt⸗ scher, Rhedern von havre und Bordeaux gehörender Schiffe die gebührende Entschädigung zu erhalten. Die letzten Kapitel der Marine werden ebenfalls angenommen. Der Kriegs-Minister überreicht einen Supplementarkredit-⸗Entwurf von 13 Million Franken zum Budget
von 1850. Finanz ⸗Ministerium: Bis einschließlich Kap. 47 nach einer kleinen Debatte über Sauteyra's Antrag auf Gehaltsreductio— nen angenommen. Kap. 48, Forsten. Auf Chegaray's Bemer kung verspricht der Minister, für die Beamten der früheren Civil⸗ Liste zu sorgen. Eben so erklärt er auf Combarel's Anfrage, daß man nicht an Abschaffung der ambulanten Postämter denke. Der Rest des Finanz-Ministeriums wird ohne Debatte angenommen. Die einzelnen Ministerien sind erschöpft. Es werden dann die Gesammt⸗ Ausgaben mit 1, 367,677,000 Fr. bewilligt. Der Minister des Innern überreicht einen Organisations⸗Entwurf der Nationalgarde. Der Präsident beantragt, sofort das Einnahme⸗Budget zu bera⸗ then. Es sind auch noch die Gesetze über Theater, Kolonial⸗-Ent— schädigung und Eisenbahnen im Rückstande. Finanz⸗Minister Fould überreicht eine Kreditforderung für den Postdienst im Mittelmeere. Von den einleitenden Artikeln des Ausgabe-Budgets erregt Art. 11 eine kurze Debatte. Berryer weist nach, daß seit 1830 die Pen sionssubvention um 11,200,000 Fr. vermehrt worden. Nach kur⸗ zer Debatte werden alle einleitenden Artikel, und zuletzt das ganze Ausgaben-Budget mit 358 gegen 155 Stimmen angenommen. Die Sitzung wird aufgehoben
Paris, 28. Juni. Ein Dekret des Präsidenten verordnet di Anfertigung neuer Stempel und bestimmt den Verwaltungsgang ver Stempelung der Handels-Effekten. Ein zweites Dekret bestimmt dit Vorschriften bei Stempelung der Journale nach dem neuen Preß gesetze. Der Staatsrath hat in letzter Woche vier Sitzungen gehalten. in zweiter Lesung wurde das Gesetz über Grundeigenthums-Kre— dit Gesellschaften angenommen und die Diskussion des Verwaltungs Reglements für das neue Unterrichtsgesetz beendigt. Endlich wurde die Debatte über Kolonialbanken begonnen.
Man spricht vielfach von einer Demonstration zu Ehren der Juli-Revolution, welche heute stattfinden soll. Der vom Volke er wählte Schauplatz soll der Bastillenplatz sein Abermals sollen Kränze von Prozessionen an der Julisäule niedergelegt werden, sehr verbreitete Gerüchte sprechen auch von zu haltenden Reden. Die Polizei hat alle moglichen Vorsichtsmaßregeln getroffen, um die Demonstration zu verhindern. Der unaufhörliche starke Regen dürfte auch das seinige dazu beitragen, um diese Wallfahrt wenig stens heute, Sonntags, zu verhindern.
Der Moniteur bringt eine Liste von dreizehn englischen Jacht klubs, deren Vergnügungsschiffe beim Einlaufen in französische Hä fen weder Tonnen- noch Hafengebühren bezahlen. Die einzige Be dingung dieser Begünstigung ist, daß sie ein Zeugniß vom Seere tair des betreffenden Klubs mit sich führen und keinen Handel treiben.
Der heutige Moniteur enthält ein Dekret des Präsidenten, wonach die von Gegenden, wo die Cholera herrscht, kommenden Schiffe einer Quarantaine von 3 bis 5 Tagen in den Häfen des Mittelländischen unterzogen werden. Auf Vortrag des Handels Ministers ist die Sanitäts-Intendanz von Marseille, weil
sie eigenmächtig über ein von Tunis kommendes, der Cholera ver Ver
Meeres
dächtiges inglisches Schiff die Quarantaine verhängte mittelst V ordnung des Präsidenien der Republik abgesetzt und mittelst dei nämlichen Verordnung der Doktor Melier als außerordentlicher Sanitäts-Kommissär nach Marseille gesendet.
Herr Gonon hat im Saale der National⸗-Versammlung seine neuen Telegraphen gezeigt. Dieselben sind zu Land und zur See anwendbar, bieten außerordentliche Vortheile in Deutlichkeit und Schnelligkeit und fanden allgemeinen Beif
Der Kriegsminister hat die Lokalit— ;
Paris besichtigt, wohin Abd el Kader von Amboise gebracht wer
zeifall. it
in des Schlosses Meudon en soll.
Nach der Assemblée nationale werden die Fahnen der französischen Armee einen Trauerflor für den Präsidenten Taylor tragen, eine Ehre der Monarchie keinem Souverain er wiesen worden.
Die Sapeurs-Pompiers sind bis auf den H
denselben sind dem Kriegsminister
uniformirt.
delle vorgelegt In der Gemeinde Houga starb dieser Tage das hundertneun
jährige Fräulein Lacroi ztzlich, während sie ein Licht ausblies
Sie war ) zollbesi l
und geistigen Kräfte.
Bixios und Barral haben gestern aus dem Garten des Obser
ftfahrt unternommen Um Nachrichten von
Tauben mit, welche am Observatorium
vatoriums eine neue sich zu geben, nahmen sie ihre Nester haben. Es ist noch nicht bekannt men sind.
Von den Actien der Reforme sollen bereits 17, vergeben sein. Buvignter hat das Eigenthumsrecht ren Mitgliedern des Berges, Miot, Brives und Anderen tragen. Die Verhaftungen wegen der geheimen Gesellschaft „Nemesis— dauern noch immer fort.
Im Quartier du Temple soll auf Anrathen Carlier's ein Win tergarten erbaut werden, damit die dort wohnenden Arbeiter der sozialistischen Verführung in den Weinstuben entzogen werden.
Das von der gesetzgebenden Versammlung angenommene und im Moniteur amtlich publizirte Gesetz über die Vereine zur gegenseitigen Unterstützung lautet:
. Die unter dem Namen „Vereine zur gegenseitigen Unterstützung“ bekannten Associationen können auf ihr Verlangen unter den nachfolgenden Bedingungen zu gemeinnüktzlichen Anstalten erklärt werden.
Art. 2. Diese Vereine haben zum Zweck, den kranken, ver wundeten oder gebrechlichen Vereinsmitgliedern vorübergehende Unterstützungen zuzusichern und für die Beerdigungskosten der Ver einsmitglieder zu sorgen. Pensionen dürfen sie den Vereinsmitglie⸗ dern nicht versprechen.
Art 3. Sie müssen wenigstens 100 Mitglieder zählen und 2000 nicht übersteigen. Indeß kann der Ackerbau⸗ und Handels Minister auf Verlangen des Maire's und des Präfekten die Ver⸗ eine ermächtigen, über 2000 Mitglieder zuzulassen. Die Minimum zahl 100 kann für die Landgemeinden oder in Ausnahmefällen noch herabgesetzt werden . ö
Art. J. Diese Vereine stehen unter Schutz und Aufsicht, der Munizipal-Behörbde; ver Matre oder ein von ihm bevollmächtigter Adjunkt haben das Recht, jeder Sitzung beizu wohnen; wenn sie in einer solchen anwesend sind, führen sie den Vorsitz. Die Präsiden ten und Vice-Präsidenten werden, nach den in den Vereins⸗Statu ten festgestellten Vorschriften, von der Association gewählt. Sie können in derselben Weise, entsetzt werden. .
Art. 5. Die Beiträge jedes Vereins-Mitgliedes werden in den Statuten nach den von der Regierung angefertigten oder be stätigten Krankheits- und Sterblichkeits-Tabellen festgestellt.
Art. 6. Wenn die in der Kasse eines Vereins von mehr als 100 Mitgliedern befindlichen Fonds 3000 Fr. übersteigen, wird der Ueberschuß in die Depots und Consignations-Kasse übertragen. Wenn der Verein aus weniger als 100 Mitgliedern besteht, kann
Parts, 29. Jul.
diese Uebertragung schon stattfinden, wenn die in seiner Kasse be⸗ sin lichen Fonds 1009 Fr. übersteigen. Der Zinsfuß der nieder- gelegten Summen wird auf 43 pCt. jährlich festgesetzt, bis ein Ge⸗ setz anders verfügt. Die Vereine zur gegenseitigen Unterstützung können in den Sparkassen Fonds von demselben Gesammtbetrage niederlegen, wie er fuͤr alle einzelne Vereinsmitglieder zusammen⸗
gerechnet gestattet sein würde. ; 4 Art. 7. Die zu gemeinnützlichen Anstalten erklärten Vereine können, wenn sie in gehöriger Weise dazu ermächtigt worden sind, ᷣ Geschenke und Vermächt⸗
N 85
2 Vi
spätere Entscheidung der Behörde gilt vom Tage dieser Entgegen nahme an gerechnet.
Art. 8. Nöthigenfalls haben die Gemeinden den in gehöriger Weise autorisirten Vereinen oder den in ihrem Umfang bestehenden Sectionen die nöthigen Lokale unentgeltlich herzu geben Auch, die für die Verwaltung und das Rechnungswesen erforderlichen Bücher und Register haben sie ihnen unentgeltlich zu liefern. Im Fall der Unzulänglichkelt der Gemeindemittel fällt diese Ausgabe
tement zur Last.
Art. 9. Alle Akte im Interesse der isirten Vereine zur gegenseitigen Unterstützung und Einregistrirungs⸗-Gebühren.
10. Modificationen in den Statuten eines autorisirten zegenseitigen Unterstützung haben nicht volle Rechts
g genehmigt sind.
in gehöriger
sind frei von
sie nicht vorher von der Regierun
Auflösung ist ebenfalls erst nach dieser iehmigung gültig. Auflösung eines Vereins zu linterstützi Vereinsmitgliedern, die zu der Zeit i
e betreffenden Einzahlungen, so
Mittel dazu reichen und nach Abzug
Ausgaben, zurücke . D
lich ver Rückerstattung werden unter die in Hemeinde be
9 Art oder wohlthätigen Anstalten oder, in gelung, unter die in ̃
Unterstutzungs Vereine des Vepar
gehöriger Weise Utoristrten ge
Verhält ihrer Mitglieder vertheilt.
öffentlichen Verwaltung wird be
Die allgemeinen ingungen und Bürgschaften, unter
die Vereine zur gegenseitigen Unterstützung als gemeinnütz
liche Anstalten in den durch gegenwärtiges Gesetz festgestellten Grän
n anzuerkennen sind; 2) die Art Staats-⸗A ufsicht
Anstalten; Ursachen, welche die Präfekten berech
könnten, eine Suspension dieser Vereine an
und Bedingungen für ihre Auflösung. ils gemeinnützliche Anstalten anerkann⸗ önnen auch fernerhin nach ihren Statuten Die Vereine, welche keine Genehmigung
so lange bestehen, daß hinlängliche Zeit wa
Verwaltung zu prüfen, können auch
ĩ Statuten nicht ganz mit den Bedingungen des ge—
en Gesetzes übereinstimmen sollten, als gemeinnützliche An
Die anderen gegenwärtig bestehenden oder
sich bildenden Vereine zu gegenseitiger Unterstüz
et werden, so lange sie nicht
Anstalten anerkannt zu werden verlangen. Nichts
sie, im Fall betrügerischer Führung, oder wenn
gegenseitige Wohlthätigkeitsvereine her
ich die Regierung, nach Vernehmen des Staats
verden. Im Fall des Zuwiderhandelns gegen den
sollen die Mitglieder, Vorsteher oder Stifter
der im Artikel 13 des Gesetzes vom 28. Juli
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daß Verständigung der französischen Unterhändl General Rosas wegen der 8 t des Letzte zu Stande gekommen sei.
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erung des Präsiden enau demjenigen ähnlich sehe, welcher die Monarchie u Grunde gerichtet habe. Die Ermächtigung zum Straßenverkauf, welche dings ertheilt worden war, ist ihm heute wied den. Man meint, daß in dieser Hinsicht ein Zwiespal bolizeipräfekten, welcher dem Blatte wohl wolle,
1 11 111
J 12 515 ** 1x [Mo 2 2 . . J 2 j ö tattzusinden scheine. Das heutige Po uvoir sucht zu be
Daß 1e
eine Restauration der älteren wie der jüngeren Bour dben so unml glich sei, als die Repul lik, und daß daher duis Bonaparte's verstärkt werden müsse.
Der Moniteur du Soir erzählt, der Präsident der Republik habe die in großer Noth lebende Mutter Walker's, der ein Atten tat auf ihn beabsichtigte, reichlich beschenkt.
ͤ Antrag auf Verkürzung der Vertagungsdauer der Natio nal-Versammlung soll bereits zahlreiche Unterschriften finden
Der National bemerkt heute: „Man erzählt, daß die impe— rialistischen Manifestationen sich ohne Unterbrechung folgen werden.
Regierungsgewalt L
Man spricht von einem nautischen Feste zur Feler des nächsten 15. August, welchem der Präsident beiwohnen wird. Bekanntlich ist dies der St. Napoleons⸗Tag.“
Ein Journal hatte mehreren Repräsentanten, worunter Schöl
cher und Perinon, die Solidarität des Proudhonschen Artikels ge⸗ gen die londoner Exilirten zugeschrieben, weil sie unter den Actlo nairen des Peuple de 1850 aufgeführt worden waren. Diese Volksvertreter weisen nun jene Vermuthung in einem Schreiben an den National zurück. „Das Comité für Elementar-Unterricht in Toulouse hat ein stimmig gegen die Verordnung protestirt, welche die Kinderbewahr⸗ Anstalten den weltlichen Aufscherinnen entzieht, um sie dem Non— nenorden der barmherzigen Schwestern zu übergeben.
1321
Die gestern verbreiteten Gerüchte über eine Demonstration zu Ehren der Juli Revolution haben sich als ungenau erwiesen. Da⸗ gegen versammelten sich heute sämmtliche hier ann e fende Halt T cko⸗ rirte zu einem Gottesdienste in der Kirche St. Paul. Von da 9 gaben sie sich nach dem Bastillen platz und legten Kränze auf das Grab ihrer gefallenen Brüder. Dargun beschräntte sich die ganze Feier, welche beim Volke keine große Theilnahme fand. . . In der verflossenen Nacht sind abermals neue Verhaftungen von Mitgliedern der geheimen Gesellschaft „Nemesis“ vorgenommen worden. Auch ein fruͤherer Kommissar der provisorischen Regierung im Departement Cote d'Or ist verhaftet worden.
Großbritanien und Irland. London,; 29. Juli. Der heutige Globe meldet: „Dem Vernehmen nach, wirt das Parlament entweder am Sonnabend den 17ten oder am Montag ren 19. August von Ihrer Majestät in Person prorogirt und der Hof sich dann nach Schottland begeben.“
Nach den neuesten Berichten aus New-⸗NYork M. reichen, hatte der neue Präsident der Vereinigten err Fillmore, die sämmtlichen Kabinets⸗Minister zu verbleiben. Dies hatten sie und nur bis zum 21. Juli die Geschäfte fortzuführ lassen. Das Leichenbegängniß des hatte mit großem Pom man vernimmt, wird der Bau de allgemeinen Industrie⸗ Ausstellung „beginnen. Es wird so gebaut und in Zukunft als Wintergarten Baues werden auf 150,000 Pfd
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fahrzeuge K schaft Festung Teugen ein Corps von 360 Mann Ge meiner der jernoͤmorsschen Linien-Bataillt und der asowschen setzte dasselbe, nebst 2 Falkonet Barkassen 4sten der Mündung des genannten Flusses zu. unerwartet ausgeführter Landung wurden die feind
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Verschanzungen und das Räuberschiff genommen, die Mann
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die Flucht geschlagen und der Aul Kedem, der Sammel den Flammen übergeben. Der eine halbe Meile gelegene andere feindliche Aul Besche, wurde der 1s p In beiden mit Erfolg gekrönten
Unsrigen Kontusionen. Auf
1 1111
der Räuber,
zum Meere Zerstörung gleichfalls preisgegeben. Affairen erhielten nur zwei Mann en übrigen Punkten Kaukasiens ist, nach den Heldenthaten der Ko saken an der Laba und der Freiwilligen auf der lesginschen Linie, Alles ruhig. Der Ober-Kommandirende des abgesonderten kaukasischen Corps hat, im Verein mit dem General Adjutanten Fürsten Ar gutinski⸗Dolgoruki, an den nellen des Samur eine Rekognoszi⸗ rung ausgeführt und bei dieser Gelegenheit eine starke Stellung über dem Dorfe Lutschet bezeichnet zum Aufbau einer Festung, welche samurschen Bezirk, den Kreis Nucha und die neue Strate nach dem schinskischen Engpasse decken wird. Die Ausführung Befestigungs-Arbeiten ist dem General- Major Fürsten Orb und einer aus 5 Bataillonen bestehenden Abtheilung übert General -Adjutant Fürst Woronzoff hat sich von dort über T und Temir-Ehan-Schura auf die linke Flanke der kaukasischen Li begeben.“
2 1 934 543 3tockh ol m, 24. Juli.
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Schweden und Morwegen Lü beck. zur immte Abtheilung Korvette „Najaden“ den Befe u
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Heinander. Eine kleine Escadre, norwegische Korvetten,
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nach Beunruhigende reitiv Maßrege n in nur, daß die Hülfsgesellschaften eine vickeln, weil die neulich zenügend sich erweisen
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deren Unterstützung
ben votirten 100,000 Fr. als ung hatte dite ten Verkauf des Arsenals zu Genug an eine
prüfen, welche dasselbe zur Errichtung von Docks und den dazu ge hörenden Lokalitäten verwenden will. Sie hat der Regierung al daufschilling 5,500,000 Fr. angeboten, Wenn dieser Kauf zu ande kömmt, würde die Königliche Marine nach Spezia verlegt
Mission des Herrn Galvagno zum
und dessen Hafen dann gehörig erweitert werden.
dn, Full (l.) Yin befinden sich gegenwärtig über 15,000 Fremde, deren Aufenthalt unt Durchreise der während der Revolutions - Epoche schwer heimgesuchten Stadt zu großem Nutzen gereicht. Auch der Ankunft der von Neapel kommenden Her zogin von Berry sieht man entgegen, die sich von hier nach Florenz begeben wird.
Livorno, 26. Juli. (Austr ig.) Canino kam aus Nizza mit preußischem Passe am 2bsten in Livorno an. bwohl der französische Konsul den Paß richtig fand, hat dennoch die Regie rung zwei Gendarmen zur Bewachung an Bord gesandt.
Rom, 22. Juli. (El.) Ueber den Berathungen der Karbi—⸗
näle schwebt fortwährend ein undurchdringlicher Schleier; nur Jo viel verlautet im Publikum, daß in den jüngsten Konferenzen die Organisirung der neuen Munizipien und die Expropriation von Grundstücken behufs der Anlegung von Eisenbahnen zur Sprache gekommen. ; Die Verurtheilung der bei der Anfertigung pyrotechnischer Feuerwerksstücke betroffenen jungen Leute zu fünf- bis zwanzigjäh⸗ riger Zwangs⸗-Arbeit hat die Bevölkerung Roms sehr unangenehm berührt. 1
Die wegen der Austreibung der Jesuiten angeklagten Perso nen sind größtentheils als unschuldig erklärt worden.
Marchese Nunziante hat neuerlich ein sulminantes gen die Banditen in Calabrien erlassen.
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Spanien.
* 1 y 15 4 heute, aus Anlaf Mutter,
zon der türkischen Gränze. Nachrichten zufolge ist in der Nacht vom 12ten auf Gränze gegen Serbien, gegenüber von Racsa be er T rina aufwärts, von den Türken stark be⸗ ferner Omer Pascha die serbische Regierung mehrere Angesehene zur Besprechung mit ihm Aufforderung nach dem allgemeinen Glauben werden dürfte. Als Grund dieser Maßregeln j die Serben an den Unruhen in Bulgarien
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(Ll.) Die erwähnte, am 16ten d. an Kommission hat ihre Aufgabe gegeu alle
Frwartung glücklich und die Aufständischen zur Ruhe und Rückkehr ku ihre Dörfer bewogen. Als die Kommission in Belgrad⸗ s ankam, vers sich die Häupter der Bulgaren und be grüßten freundlich dieselb nahmen die ihnen von ihr gemachten Borschläge ohne Zögerung an und wählten sogleich fünf Deputirte aus ihrer Mitte, um sie, nach dem Wunsche des Brigade⸗Generals und Kaiserlichen Kommissärs Risa Pascha, nach Widdin zu demfel ben zu schicken und ihm im Namen der bulgarischen Nation ihre Klagen und Bitten vorzutragen. Ein Kommissions⸗Mitglied begleitete die Deputation, während der Bischof mit noch fünf Mitgliedern Vorsichts halber im Lager der Aufständischen bis zur Rückkehr der ersteren zurückg ' Ichon am 17ten früh kam die Deputation in und de bei Risa Pascha sogleich vorgelassen, der sie mit besonderer Freundlichkeit mit dem heiligsten Verspre⸗ chen, daß er ihre einem Kaiser, von
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oll genommen hat. ische Verfahren der Türken wie es genau bekannt ist, z zukömmt. Die Bitte der Nation ist: aben . turalien, von denen dem Sultan gar nichts zufließt 5 abzu schaffen? 2) ihnen die Tragung der Waffen, so wie den Türken und ihren Nachbarn, den Serbiern, zu gestatten, un 3) die Con⸗
tribution nach Besitz und Reichthum für die Folge bemessen und
ihnen den Ort, wo sie selbe zu der bestimmten
ben werden, anzuweisen, und endlich, daß die
Subaschy's (Richter und Steuer⸗E
ihnen selbstgewählte christliche Richter ersetzt werden
hierauf, daß er ihre Bitten und Aussagen gerech agen werde.
stät bereits befohlen,
getreu seinem Monarchen vortre
Spfer betrifft, habe Se. Maje
Kopf der niedergemetzelten Bulgaren ohne Ausnahme
Piaster bezahlt werden, und daß dieses Türken, die daran Schuld tragen, als
müsse. Mit diesem Versprechen wurde die Deputation entlassen
in das Lager zurückgeführt. Am 18ten Abends kehrte der Bi
mit den anderen Kömmissions⸗Mitgliedern und mit der Nach
zurück, daß die Bulgaren bereits ihr Lager verlassen und mit
fen in ihre Dorfer zurückgekehrt sind. Gestern ist eine
die den Auftrag hat, die Zahl
schäden genau aufzunehmen,
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32,000
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zu wählende
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erman e, in J die unschätzba Kirchenmusik u die besonderen
Akademie gebühr
Choral: „Ein' feste Burg ist unser Gott“
Institut Würdigung solgte der Bach sche beitung, woran sich Mess de 8 Meister 3
die Ausführung eines großen Theils der H-=r
schloß Das großartige
Werk kam zwar ohne O nur am Flügel d en enormen Schwierigkeiten unten deuteten Verhältnissen keinesweges in vollendeter Ausführung
Gehör, bewirkte aber dennoch durch die Tiefsinnigkeit und Genialität seines
Inhalts einen wahrhaft ergreisenden Total⸗-Eindruck. Eine noch allgemeinere
Birk als das eben erwähnte, durch seine streng polhphone Haltung nicht
Jedem zugängliche Meisterwerk, rief hierauf Bachs bei weitem festlicher ge⸗
haltene, darum nicht minder schön und ausdrucksvoll behandelte Kirchen
Kantate: „Gottes Zeit ist die allerbeste Zeit“, hervor. Zum Schluß vor—
trefflich gelungen ausgeführt, wurde sie mit wahrer Andacht gehört, so daß
die zahlreich versammelten Hörer den mit dem sinnig geschmückten Bildniß
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Bach 's und Fasch's verzierten Saal, in welchem ihnen schon so manche schöne Kunstfeier geboten wurde, wieder in sichtlich erhobener Stimmung verließen