lung bei auswärtigen Regierungen, durch Bestätigung der mit sol⸗ chen Regierungen geschlossenen Verträge, durch Betheiligung bei Erforschungs Expeditionen, durch Erleichterung bei Beschaffung von Material und Arbeitskräften und dergl. unterliegen zunächst der Prüfung des Auswanderungs und Colonisations Amts.
§. 23.
Das Auswanderungs⸗ und Colonisations⸗ Amt sammelt das zur Kenntniß der deutschen Auswanderung, Niederlassung und An— siedelung erforderliche Material mit gleichzeitiger Beachtung des In teresses der Wissenschaft, des Handels, der Schifffahrt und In dustrie in den Unions⸗Ländern. Zu dem Ende sind die Regierun gen, so wie die diplomatischen und Konsular-Agenten der deutschen Unionsstaaten, verpflichtet, dem Auswanderungs- und Colonisations— Amte die ihm erforderlich erscheinenden regelmäßigen und genauen statistischen Mittheilungen zu machen.
§. 24. . der von der Unions⸗Regierung selbst veranlaß
Das Ergebniß . derselben in Bezug auf
ten Erforschungs⸗Expeditionen, so wie das u
die Auswanderungs- und Colonisations Angelegenheit zugehende
Material, ist durch das Auswanderungs; und Colonisations⸗ Amt 77 3 n sch fich Me 65e
der allgemeinen Kenntnißnahme und wissenschaftlichen Bearbeitung
zugänglich zu machen. .
7
8. 25.
Die Organisation des Auswanderungs- und Colonisations Amts wird durch ein vom Vorstande der Union unter Zustimmung des Fürsten⸗Kollegiums zu erlassendes Reglement bestimmt.
§. 26.
Die deutsche Union wird darauf Bedacht nehmen, den Bestim mungen des gegenwärtigen Gesetzes auch in den nicht zur Union gehörigen deutschen Staaten im Wege der Uebereinkunft Geltung zu verschaffen.
Gegeben c.
Oesterreich. Wien, 31. Juli. Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie ist vorgestern Abends mittelst Separat— Train von Dresden hier angekommen und wurde im Bahnhofe von Sr. Majestät dem Kaiser, den Erzherzogen Franz Karl, Ferdinand, Karl und Ludwig, dem General Jablonowsky, dem Statthalter Dr. Eminger und mehreren anderen Civil⸗ und Militair-Autoritäten erwartet. Se. Majestät der Kaiser, dessen erlauchte Mutter und die übrigen Mitglieder der Kaiserlichen Familie verfügten sich vom Bahnhofe direkt nach der Sommer⸗Residenz Schönbrunn. Die Ab reise Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Franz Karl mit Familie nach Ischl wird in der ersten Hälfte Augusts erfolgen. Se. Majestät der Kaiser wird gleichzeitig die schon erwähnte Gebirgsreise antreten. Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Albrecht hat sich nach Mainz begeben. Der Feldmarschall Fürst Windischgrätz wird sich in einigen Tagen auf seine Güter in Ungarn begeben; er wurde während seiner An— wesenheit in Salzburg zur Tafel der Kaiserin⸗-Mutter gezogen, und auch hier wurde ihm, wie der Lloyd bemerkt, ein ausgezeich⸗ neter Empfang bei Hofe zu Theil.
Se. Majestät der Kaiser hat, wie das Neuigkeit s-Büreau als verläßlich mittheilt, die Vorlage der Verzeichnisse über die von dem wiener Kriegsgerichte verurtheilten Personen selbst angeordnet und in den Verzeichnissen die zu amnestirenden und die Art der Amnestie eigenhändig bezeichnet.
Bei der Anwesenheit Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Albrecht in Wien soll, dem Lloyd zufolge, die bevorstehende Auf— lösung des verstärkten Armee⸗Corps in Böhmen besprochen worden sein. Dem Vernehmen nach, werden die Regimenter mit dem ver— minderten Mannschaftsstande im Monat September von der nörd— lichen Gränze abrücken, die Winter⸗Quartiere theils im südlichen Böhmen beziehen, theils in ihrem Marsch nach Werbebezirks-Sta tionen gesetzt werden. Die Militair⸗Transporte sind in neuester Zeit sehr unbedeutend. Weder nach Böhmen noch Italien gehen Verstärkungen von hier ab oder hier durch. Die bereits eingelei tete Reduction der Armee wird, demselben Blatt zufolge, bedeutende Veränderungen in den General-Brigade⸗Kommanden mit sich bringen.
In Folge eines Kriegs⸗Ministerial⸗Erlasses vom 20sten d. hat Se. Majestät der Kaiser angeordnet: 1) daß die 13 galizischen Landwehr-Bataillone auf den Loco⸗Stand von 60 Gemeinen und 16 Chargen per Compagnie herabgesetzt werden; 2) sämmtliche vier Bataillone der deutschen und slavischen Werbbezirks-Regimenter werden in die Länder der Werbbezirke zurückgezogen und für die Compagnie der Loco⸗Stand auf 60 Gemeine herabgesetzt, die Char gen verbleiben auf dem Kriegsstande; das vierte Bataillon Erzherzog Rainer bleibt während seiner Dislocation in Mainz auf dem Kriegs stande; 3) die Depots sämmtlicher Jäger⸗Bataillone und aller deut⸗ schen Kavallerie⸗Regimenter werden aufgelöst, bei den Husaren Regimentern unterbleibt die Errichtung derselben; die, Haupt Munitions- Reserve, die Kriegsbrücken⸗Equipagen und sämmtliche überzählige Batterie⸗Bespannungen werden aufgelöst; die Unter stützungs Reserven werden auf die Hälfte und die Kriegs-Trans port⸗Divisionen auf den Friedensfuß herabgesetzt. Ferner wird die Ueberschreitung des obigen festen Locostandes ein- für allemal un
Italien rekrutir⸗
tersagt und die Mannschaft der aus Ungarn und
ten Infanterie⸗Regimenter zur Ersparung der Verpflegung bei den vorkommenden Festungsbauten in Verwendung zu bringen, ange ordnet.
Mittelst Entschließung vom 21sten d. M. hat Se. Majestät der Kaiser den General der Kavallerie, Freiherrn von Puchner, seiner Function als Militair⸗Gouverneur der Stadt Venedig in Gnaden enthoben und diesen Posten dem General der Kavallerie, von Gorz kowski, verliehen. Zugleich hat Se. Majestät angeordnet, daß der General der Kavallerie, Freiherr von Puchner, auf die ihm vorbe haltene Stelle als zweiter Capitain der Arcieren-Leibgarde zurück⸗ zukehren habe.
Die letzten Spuren der Oktober-Revolution werden, nach dem Lloyd, in Kürze verschwunden sein. „Alle Privat-⸗Häuser, welche damals während der Erstürmung Wiens ein Raub der Flammen wurden“, sagt dies Blatt, „sind im Wiederaufbau begriffen. Auch an den schwarzgefärbten Mauern des Odeon besinden sich bereits Baugerüste; nur das Nebengebäude des Filial⸗Militair-Invali denhauses in Lerchenfeld, Eigenthum des Militair-Aerars, steht noch immer als traurige Ruine da.“
Der Lloyd sagt: „Die hiesigen Bauum⸗, Schafwolle⸗ und Seiden- Fabriken sind mit Bestellungen derart überhäuft, daß sie denselben kaum genügen können. Jene Fabrikbesitzer, welche die
k 1 6. Waaren⸗Vorräthe . .
J ausgeze äfte si ü über⸗ none, i . , it und sind für das i
Tel Bau einer Eisenbahnstrecke von Krakau nach Bochnia ist beschlossen; die azthigen Vorerhebungen sind bereits eingeleitet und die Herstellung derselben selbst dürf Io v f
schon im nächsten Früh ürfte, wie der Lloyd berichtet, ) Frühjahre in Angriff genommen werden.
Sach sen. Dresden, 31. Juli — 9 , . Abgeordn. Schäffer) über das Königliche Delret vom 18. Ju
om 18. Juli, den
1326
Gesetzentwurf über die Wirksamkeit der provisorischen Gesetze vom
15. November 1848 betreffend, erstattet und mit demselben zuglei ch
die Kompetenzfrage erledigt.
Der Hauptantrag der sich, wie §. 78
Deputation lautet: „Die Kammer er⸗ der Verfassungs⸗ Urkunde vorschreibt, im Verein mit der ersten Kammer, als das gesetzmäßige Organ der Gesammtheit der Staatsbürger, und als sol es berufen, deren auf der Verfassung beruhende Rechte in dem durch selbige bestimmten Verhältnisse zu der Staats⸗Regierung geltend zu machen und das unzertrennliche Wohl des Königs und des Landes mit treuer Anhänglichkeit an die Grundsätze der Ver fassung möglichst zu befördern“, und dadurch die Kompetenz der Kammer auszusprechen.
; Ferner heißt es: Endlich noch sind der Deputation die Er—⸗
klärungen der die Statthaftigkeit zur Einberufung zu gegenwärti gem Landtage bezweifelnden Abgeordneten und Stellvertreter, na— mentlich der Herren Dr. Geißler, Brockhaus, Fleischer, Rewitzer, Dr. Meißner, Voigt, Mauckissch, Werner, Bodemer, Haberkorn, Hauswald, Haden, Kunzmann, Wolf, Wagner, Harkort, Seyfferth, Evans, Böhler, Gehe, Winkler und Hecker, zut Begutachtung über wiesen worden. Die Deputation, welche die Kompetenz der gegenwärtigen Stände⸗Versammlung anerkannt hat, welcher üher die Berechtigung der Staats⸗Regierung, dieselbe einzuberufen, eben so wenig ein Zwei fel beigegangen ist, als sie jedes Mitglied dieser Versammlung für verpflichtet, verbunden und gehalten erachtet, einzutreten und die Pflichten zu erfüllen, welche die Verfassungs-Urkunde auferlegt, kann der Kammer keinen dringenderen Antrag empfehlen, als in dem Be schlusse sich zu einigen, die Bedenken der vorerwähnten Herren als nicht begründet zu erkennen und die vorernannten Abgeordneten, so wie beziehentlich die Stellvertreter, so rasch als möglich zum sofor tigen Eintritt in die Kammer aufzufordern und mithin diese Her ren einzuberufen. er stellvertretende Abgeordnete Gehe hat außer dem vorangegebenen Zweifel überdies einen Grund für seine Wei gerung, in die Kammer einzutreten, noch in überhäuften Geschäfts⸗ Arbeiten gefunden. Mit diesem Grunde ist derselbe schon im Jahre 1842 zurückgewiesen worden, eine andere Ansicht gegenwärtig zu verfolgen, liegt keine Veranlassung vor, daher die Deputation noch überdies dafür hält, auch diesen Grund unbeachtet und bei be schlossenen Einberufung es bewenden zu lassen.
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ber
Schleswig⸗Holstein. Kiel. 31. Juli. (B. H.) Zwi— schen Eckernförde und Kiel stehen noch keine dänischen Truppen, da— gegen liegen vor beiden Häfen dänische und russische Kriegsschiffe. WVeutralen Schiffen ist der hiesige Hafen nicht gesperrt und die Ka nul- und Eiderfahrt auch noch bis jetzt schleswig-holsteinischen Schif— fen nicht verwehrt.
Von dänischer Seite soll wieder auf einen 19tägigen Waffen⸗ stillstand angetragen sein, worauf jedoch diesseits nicht eingegangen.
Von der jetzigen Stellung des Feindes hört man, daß sie noch immer eine konzentrirte in und um Schleswig ist, doch sind nur im südlichen Theil der Stadt Soldaten einquartiert; jetzt schei⸗ nen sie sich indeß langsam im Osten herunterzuziehen, und gestern sollen ihre Vorposten in Gettorf gewesen sein, vielleicht nur eine Rekognoszirungs- Patrouille.
Am gestrigen Abend gegen 8 Uhr gerieth die russische Flotten Abtheilung vor unserem Hafen in große Bewegung; es ward un aufhörlich zum Salut geschossen, vielleicht kam der Großfürst Kon. stantin selber an, jedenfalls eine hohe Person Von dänischen Schiffen liegen nur ein paar vor dem Hafen, vier aber in Eckern förde, um die Stadt mit zu vertheidigen.
Der in die Umgegend von Eckernförde eingerückte Feind ver fährt im Ganzen human. In Eckernförde selbst ist kein Däne ein quartiert, die Bivouaks erstrecken sich von Missunde über Birkensee, Grasholz bis zu den Mühlen vor Eckernförde. Die äußersten Vor— posten stehen nördlich vom Sandkrug und haben den Weg über Windebye bis Flekkebye inne. Das ganze in und um Eckernförde liegende Corps beschränkt sich auf das 4te Linien -Infanterie⸗ Ba taillon, kommandirt von Major Neergaardt. Die dem Bataillon beigegebenen 4 Kanonen sind auf dem Mühlenberge aufgepflanzt
Der in der Kirche zu Eckernförde eingemauerte Anker vom „Christian VIII.“ ist herausgenommen und auf eine Fregatte bracht worden. ‚ ;
Das Gerücht von der Verwendung der männlichen Bevölkerung der Stadt Schleswig zu Schanzarbeiten bestätigt sich nicht. General Bülow hatte dort sein Hauptquartier, und die dänischen Truppen waren von Falkenberg her an der Chaussee bis Bustorff einquar tiert; der Lollfuß und die Altstadt hatten am 258sten noch keine Ein— quartierung.
Oldenburg, 29. Juli. (Alt. Merk.) Nach Privatbriefen aus Rendsburg vom 28sten d daselbst eine große Menge Prediger und andere Beamte den von den Dänen besetzten Theilen des Herzogthums Schleswig als Flüchtlinge eingetroffen. Sämmtliche Beamte hatten Schleswig, meistens zu Fuß, verlassen und ihre Familien zurücklassen müssen.
Von Fehmarn erfährt man, daß gegenwärtig nur etwa 100 Dänen sich daselbst befinden. Der dort kommandirende Major Voigt wird allgemein als ein ehrenwerther Mann gerühmt, der die strengste Mannszucht über seine Untergebenen übt und böswillige Angebereien von versteckten deutschen Fahnen, Waffen u. dg, die sich hinterher als ungegründet bewiesen, an den Angebern auf der Stelle bestrast hat. Außer dem im Sunde zwischen den Fährstellen postirten Dampfschiffe soll gegenwärtig kein dänisches Fahrzeug sich daselbst aufhalten. Von holsteinischer Seite wird Niemand mehr nach dem Sunde zugelassen. In Großenbrode, Stunde von der Fährstelle, ist ein Posten aufgestellt, welcher Jeden zurückweist, der aus Neu⸗ gierde oder aus sonstigen Ursachen nach dem Sunde will.
Flensburg, 27. Juli. (Alt. Merk.) Der Flens b. Corr. vom 25östen enthält zwei von Tillisch unterschriebene Bekanntma⸗ chungen vom 22sten, die erste betrifft die dem höchstbefehlenden Ge⸗ neral ertheilte Befugniß zur Anordnung eines Kriegs- und Stand gerichts, die zweite betreffend die fortdauernde Gültigkeit der von der Landes ⸗-Verwaltung für das Herzogthum Schleswig erlassenen Verfügungen und Anordnungen, namentlich aüch der Bekannt ma chung vom 27. August v. J., betreffend die Errichtung einer Cen tralkasse.
Bie heutige Nummer bringt wieder zwei Bekanntmachungen des dänischen außerordentlichen Regierungs-Kommissärs Tillisch. Die eine vom 22sten datirte verbietet die Veröffentlichung von Nach⸗ richten, welche den Krieg betreffen, während der Dauer der gegen— wärtigen Kriegs-Verhaͤltnisse bei Strafe von 60 bis 1000 Mark Courant. Es sind dies Nachrichten über bevorstehende oder erwar⸗— tete Kriegs- Unternehmungen, über die Stärke, Stellung und Be⸗ wegung der Königlichen Truppen, den Transport von Kriegs⸗Ma⸗ terlal, den Aufenthalt und die Reisen der Ober Befehls haber, so wie über vie Ankunft und den Abgang der Königlichen Kriegeschiffe. Die andere vom 23sten datirte Bekanntmachung betrifft die Ueber⸗ tragung der Ober⸗Aufsicht über das gesammte Kriegefuhrwesen im Herzogthum Schleswig für die dänische Armee während der Dauer
waren
9118
der gegenwärtigen militairischen Operationen an die Kommission zur Ausschreibung von Lebensmitteln für die dänische Armee im Herzogthum Schleswig. .
Dasselbe Blatt widerspricht der von „Dannev.“ gegebe⸗ nen Nachricht, daß 24 Schleswig- Holsteiner, meistens in Uniform, zu den Dänen übergegangen selen.
Rendsburg, 1. Aug. (D. R.) Unsere Armee steht diesseits und jenseits der Eider konzentrirt; die Vorposten sind in Sehestedt, das Hauptquartier ist Rendsburg, welches gesperrt ist. Dänische Vorposten schwärmen bis zur Eider. Die Armee so ll sich wieder komplettirt haben.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 30. Juli. (Leip. 3tg.) Am gestrigen Tage kam der Antrag wegen Verwilligung der Geldmittel zur Deckung der schleswig-holsteinischen Entschädi gungs⸗Forderung (19,606 Rtihlr.) bei hiesigem Landtage zur Be rathung. Da die vom Antragsteller aus einem Reskripte des Reichs⸗Kriegsministeriums vom 13. März v. J. hergeleitete recht⸗ liche Begründung jener Forderung vom Staats-Ministerium um deswillen nicht anerkannt werden konnte, weil nach einer in die selbe Zeit fallenden Benachrichtigung des gothaischen Bevollmäch tigten bet der Centralgewalt die Reichs-Kontingente kostenfrei ver pflegt werden sollten, sobald sie die Gränze der Herzogthümer überschritten hätten, überhaupt aber auch nach der Ansicht des Staats -Ministeriums noch keine definitive Feststellung der von der Statthalterschaft erhobenen Forderungen und demnach noch keine Auswerfung der matrikularmäßigen Beiträge für die einzelnen Staaten erfolgt sei, eine prinzipale Zahlungsverbindlichkeit der letzteren aber nicht angenommen werden könne, so legte der Vor sitende einen Antrag ins Mittel, nach welchem die Hälfte der von den Herzogthümern gestellten Forderung (für Gotha 6800 Rthlr.) sofort und vorläufig bezahlt werden sollte. Dieser An⸗ trag gewann die Majorität für sich und wurde zum Beschlusse erhoben.
Lübeck. Lübeck, 31. Juli. (Lüb. 3.) »Zur Berichtigung falscher und entstellter Zeitungs-Nachrichten hinsichtlich des Verfah rens der travemünder Behörde gegenüber dem Führer des schleswig—⸗ holsteinischen Schrauben-Dampfbootes „von der Tann“, sind wir in den Stand gesetzt, folgende Aktenstücke zu veröffentlichen:
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„Schreiben des schleswig - holsteinischen T ments der auswärtigen Angelegenheiten an nat der freien und Hansestadt Lübeck.
Dem hochlöblichen Senat der freien und Hansestadt Lübeck ist es gefällig gewesen, der Statthalterschaft der Herzogthümer Schles⸗ wig-Holstein mittelst Schreibens vom 20sten d. M., eingegangen am 22sten d. M., die Anzeige zu machen, daß Wohlderselbe den von der preußischen Regierung am 2ten d. M. für sich und im Namen des deutschen Bundes abgeschlossenen Frieden mit Dänemark ratifizirt habe, und damit das Ersuchen zu verbinden, daß das Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck, so wie der Hafen von Travemünde, diesseits als neutral angesehen werden möge.
Bevor noch dieses Schreiben einging, hatte der Lieutenant Lange von der schleswig-holsteinischen Marine berichtet, daß ihm am 20sten d. M., als er mit dem von ihm befehligten Kanonen-Schrauben dampfboot „von der Tann“ und einer aufgebrachten dänischen Jacht in den Hafen von Travemünde einlief, von dem dortigen Magistrate angekündigt sei, daß er den Hafen sofort zu verlassen oder die Waf fen zu strecken habe, so wie daß er in Folge dieser Aufforderung sich genöthigt gesehen habe, trotz der von dänischer liebermacht drohenden Gefahr wieder auszulaufen. TD as Schiff ist bei dem Ver such, den Hafen von Neustadt zu erreichen, völlig verloren gegangen. Der hochlöbliche Senat wird es unter diesen Umständen für gerechtfertigt halten, wenn das unterzeichnete Departement in dem
em travemünder Magistrat bewiesenen Verfahren, so wie in
Lokal-Verhältnissen, eine dringende Aufforderung findet, um
dem gedachten Magistrat gegen den Lieutenant Lange be obachtete Berfahren gebilligt habe, und welche völkerrechtliche Grund sätze lübeckischerseits in Betreff hiesiger Kriegsfahrzeuge, die den Hafen von Travemünde anzulaufen sich genöthigt sehen sollten, künftig werden beobachtet werden. Kiel, den 25. Juli 1850. Schleswig-holsteinisches Departement der auswärtigen Ange— legenheiten. (unterz.) Francke.
Antwort des Senats der freien und Hansestadt Lübeck auf vorstehendes Schreiben.
Auf das Schreiben des hochverehrlichen schleswig⸗-hr Departements der auswärtigen Angelegenheiten vom 2östen wodurch der Senat um eine haldgefällige Aeußerung darüber er— sucht wird, ob er das von der travemünder Behörde gegen den Lieutenant Lange bei seinem Einlaufen in den travemünder Hafen mit dem Kanonen-Schrauben⸗Dampfboot „von der Tann“ beobach⸗ tete Verfahren gebilligt habe und welche völkerrechtliche Grundsätze lübeckischerseits in Betreff schleswig - holsteinischer Kriegsfahrzeuge, welche den Hafen von Travemünde anzulaufen sich genöthigt sehen sollten, künftig würden beobachtet werden, haben wir die Ehre, Fol gendes zu erwiedern:
Nachdem wir dem von der Krone Preußen für sich und Na mens des deutschen Bundes mit der Krone Dänemark abgeschlosse⸗ nen Frieden unsere Ratification ertheilt hatten und dadurch den Herzogthümern Schleswig-Holstein wie Dänemark gegenüber in den Zustand der Neutralität getreten waren, mußten wir auf die Nach richt, daß Schiffe der mit einander bereits in Kampf gerathenen Parteien sich unserem Hafen näherten, uns veranlaßt finden, die Bestimmungen festzustellen, nach welchen die Neutralität des Hafens Travemünde gehandhabt werden solle.
Wir mußten dabei von dem allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsatze ausgehen, daß ein neutraler Staat bei Festsetzung sol cher Bestimmungen sein eigenes Interesse zur Norm zu nehmen und die beiden kriegführenden Parteien vollkommen gleich zu behandeln habe, mithin keiner derselben etwas verwilligen könne, was er der anderen nicht zugestehen wolle, und eben so keiner derselben etwas verweigern könne, was er der anderen zuzugestehen willens sei. Wir hatten ferner dabei zu beachten, daß es einem kleinen Staate, der seine Neutralität respektirt zu sehen wünsche, geziemt, in Bezug auf den Charakter der Neutralität in Allem, was den Krieg selbst betrifft, die strengeren Grundsätze festzuhalten. .
Aus diesem Gesichtspunkte haben wir uns für folgende Fest⸗ setzungen entschieden: .
1) Als lübecksches neutrales Gebiet ist zu betrachten der Mee— resstreifen längs der lübeckschen Küste bis auf Kanonenschuß⸗ weite; . . ; die auf solchem neutralen Gebiet sich zeigenden dänischen oder schleswig⸗holsteinischen Kriegsfahrzeuge sind aufzufordern, sich auf Kanonenschußweite von der lüheckschen Küste zu ent— fernen; wenn solche Fahrzeuge den neutralen Schutz behufs Ueber treten auf neutrales Gebiet nachsuchen sollten, so sind die—⸗ selben zu entwaffnen und in Sicherheit zu bringen;
holsteinischen d. M.,
I) dänischen oder schleswig⸗holsteinischen Fahrzeugen, welche durch Seenoth auf lübecksches Gebiet getrieben werden, ist zwar der Aufenthalt zu gestatten und die erforderliche Hülfe zur Ab⸗ wendung der Seenoth zu leisten, jedoch nur für so lange und insoweit solches durch eine Seenoth geboten wird.
Diesen Bestimmungen ist der Stadthauptmann zu Travemünde vollkommen gemäß und gewiß unter Beobachtung der möglichsten Rücksicht verfahren.
Der Lieutenant
Lange .
Nachmittags 4 Uhr mit seinem Kriegsfahrzeuge ohne Weiteres auf die innere Rhede des trave⸗ münder Hafens, unmittelbar unter der allerdings nicht armirten und besetzten Schanze gegangen, begab sich darauf zu dem Stadt⸗ hauptmann und richtete an ihn die Fragen, ob man ihm in Trave⸗ münde Schutz gewähren werde, und ob er, wenn er angegriffen würde, sich vertheidigen dürfe. Der Stadthauptmann machte ihn hierauf auf die neutrale Stellung Lübecks aufmerksam und forderte ihn auf, seine Handlungen dieser Stellung gemäß einzurichten, mit dem Bemerken, wenn der Lieutenant Lange ihn nicht sofort aufge⸗ sucht hätte, so würde er sich selbst an Bord des Dampfbootes be geben und ihn auf die neutrale Stellung Lübecks hingewiesen haben, ein Verfahren, welches er gleichmäßig bei dänischen und schleswig— holsteinischen Schiffen zu befolgen für seine Pflicht halte. Der Lieutenant Lange erwiederte darauf: „Er glaube die Nei alität des Hafens am Evidentesten dadurch anerkannt zu daß er die diesen Morgen gemachte Prise wiederum lassen“, und begab sich an Bord zurück Wie nun nach Verlauf von zwei noch keine Anstalten zur Abfahrt traf, begab sich der Bord desselben und richtete an den Lieutengnt der Anzeige, er sei beauftragt, allen schleswig-holsteinsschen nischen Kriegsfahrzeugen, die etwa auf hiesiges Revier würden, zu eröffnen, daß sie sich auf Kanonenschußweite vom gen neutralen Gebiete zu entfernen hätten, widrigenfalls in Verbleiben eine Verletzung des s erblickt werden
musse, es Gebiet übergetreten,
1 hal (
Stunden das
mann an
hiesi ihrem neutralen Gebietes sei denn, daß sie, als auf neutrales die Waffen niederlegen würden, die Aufforderung, den hiesigen Ha fen zu verlassen. ö
Der Lieutenant Lange entgegnete, er werde gehen, nahm einen Lootsen an Bord, verließ den Hafen und legte sich Kanonen schußweite demselben vor Anker. Dänische Kriegsfahrzeuge waren damals so wenig, 10 Uhr, wo das Kanonen dampfboot die Anker lichtete und entfernte, in Sicht.
Indem wir uns bei dieser der Sache der Ueberzeugung hingeben dürfen, daß Ein Hochverehrliches schleswig⸗- holsteinisches Departement der auswärtigen Angelegenheiten das — fahren als vollkommen d Völkerrechts gemäß anerkennen werde, glauben wir noch in Veranlassung der in dem verehrlichen Schreiben vom I. enthaltenen Aeußerung, der Lieutenant Lange sei mit dem von ihm befehligten Kanonen schraubendampfboot und einer aufgebrachten dänischen Jacht in den
Hasen raven
münde eingelaufen, eine Berichtigung beifügen zu sollen .
4us von
Abends ich Lage diesseitige Ver den Grundsätzen des
25sten d. M.
von
Nach
dem Berichte nann befand
1 cht 10
unseres Lootsen⸗Commandeurs Dieckel⸗ schleswig⸗holsteinische Kanonenboot am 20sten Morgens ganz nahe der lübeckischen Küste, ungefähr 400 Fuß vom östlichen Ufer, dem Badehause gegenüber, als das auf hier be stimmte dänische Schiff „Skiold“, Schiffer Thers, von Aarhuus kom mend, sich zeigte.
Das Kanonenboot fuhr darauf diesem Schiffe entgegen, setzte, als es in dessen Nähe kam, ein Boot aus, nahm das Schiff und legte sich mit demselben bei der rothen Tonne vor Anker. Der Lieu tenant Lange ging ans Land zum Lootsen⸗Commandeur und fragte denselben, ob er die Prise in den hiesigen Hafen bringen könne, worauf dieser ihm entgegnete, daß solche nach seiner Änsicht auf lübeckischem Gebiete genommen sei. Nachdem Lieutenant Lange sich wieder an Bord mit dem Kanonenboote, die dä nische Jacht im Schlepptau am Spiegel führend, wieder in Als sich aber jetzt ein dänisches Kr schiff zeigte, ließ er die Jacht fahren und kam diese nun um 10 Morgens ohne holsteinische z den travemünder Hafen.
Besatzung in wir einem Hochverehrlichen
Das
begeben, ging er
See. Uhr
Indem Departement der tigen Angelegenheiten hiermittelst die gewünschte Auskunft dig gegeben zu haben glauben, verbinden wir damit daß wir von den durch uns hinsichtlich der er diesseitigen Neutralität getroffenen Bestimmungen nischen auf vertraulichem Wege eine Mitt ind benutzen wir u. s. w.
27. Juli 1850.
9 1 * 9 * 151 Anzeige, Handhabung
Regierung zugehen Senat der freien und
Hansestadt Lübeck.
präsidirender
NHranktsnrt, Fenn furt n. M, 30. Jult, (D. 85 Die Freunde des allgemeinen Friedens werden in der Pauls-Kirche m Frankfurt a. M. ihre dritte Jahres-Versammlung el, 1849 Paris) abhalten; die Sitzungen werden am 22. 24. August stattfinden. Der frankfurter Ausschuß für di
11
z (1848 Brüs
reitungen zum Friedens-Kongreß besteht aus den Herren Phil Bary, Banquier; L. Bonnet, Prediger der französisch-reformirten Gemeinde; Dr. Carovèé, Dr. 3 M. Jost, ni isrgeli tischen Realschule; Dr. K. M. Kirchner, Pr luthe rischen Gemeinde; L. Schrader, Prediger der resormir ten Gemeinde d , duchay; Di. G. A. Spieß, Arzt; Di Georg Varrentrapp, Arzt; H. A. Wedewer, Inspektor der katholischen Selektenschule. Das Einladungsschreiben, welches hen versendet wird, ist außer dem genannten Ausschusse noch von den Vertretern der auswärtigen Friedens-Kongreß Ausschüsse unter— zeichnet Diese sind: Victor Hugo (Paris); August Vischers (Brüs sel)z; Karl Hindley (London) z A. Coquerel (Paris); Richard Coh⸗ den (London); De Guerry Paris); W. Ewart (London); Heinrich Richard (London); Joseph Garnier (Paris); Ducpetiaux (Brüffel); Karl Sumner (Boston); Elihu Burrit (New⸗York). Als Schriftfüh' rer des Friedens⸗Kongresses, an welche die Zuschriften frankirt zu richten sind, werden die Herren Richard und Burrit (Hochstraße, 4) g nannt. Nach dem Einladungsschreiben wird sich vie BVerfammlung. einer bedeutenden Theilnahme angesehener Kongreß⸗Mitglieder aus d ika's, aus England, Frankreich, Belgien und anderen europäischen Ländern zu erfreuen haben. Die von dem Ausschusse bezeichneten Gegenstände der Verhandlungen betreffen: 1) die Mittel und Wege, wie künftighin zwischen Völ— kern sich ergebende Streitigkeiten schiedsrichterlich beigelegt werden sollen; 2) das baldige Zusammentreten eines allgemeinen Ausschus⸗ ses verschiedener Völker mit der Aufgabe, ein völkerrechtliches Statut für die internationalen Beziehungen zu entwerfen; 3) die Dringlichkeit alle Regierungen auf die Nothwendigkeit eines allgemeinen und gleichzei⸗ ligen Entwaffnungssystems aufmerksam zu machen; ) die Beseiligung so mancher Veranlassungen zu Voölkerkriegen, mittelst geeigneter politischer und ökonomischer Maßregeln, insbesondere durch Entwickelung der Communicatlonsmittel, Erweiterung der Post-Reformen, Verminde— rung der Staats- Ausgaben, Verbesserung des Unterrichts- und
Lehrer an der
del
1327
Erziehungswesens, möglichste Gleichheit der Münzen, Maße und Gewichte 2c. und endlich durch Ausbreitung und Weiterverzweigung
der Friedens⸗Gesellschaften. zur Vertheidigung des Krieges das
Das Programm bestimmt ferner, daß Wort nicht gegeben wird. Alle
Erörterungen in der Versammlung dürfen nur die Mittel betreffen, den Krieg abzustellen und blutige Entscheidungen durch angemessene, der vorgeschrittenen Gesittung entsprechende Einrichtungen zu ersetzen.
Frankfurt a. M., 31. Juli. Die O. P. A. Z. meldet: Da die
Kaiserl. österreichische Regierung nicht geneigt gewesen ist, die Voraus setzungen, unter welchen allein die Unions Bevollmächtigten an Kon⸗ Theil nehmen eg für die Neugestaltung Deutschlands bezeichnet hat, als die Wiederaufrichtung des Bun destags, so verlassen sämmtliche hier anwesend gewesene Unions
der
ferenzen über deutsche Verfassungs-Angelegenheiten
konnten, zu erfüllen und keinen anderen W
Es waren hier eingetroffen:
Bevollmächtigte die hiesige Stadt. Rath Mathis für
Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs Legations-Rath Freiherr von Porbeck für Baden, beck für die thüringischen und anhaltinischen Sta Rath Dr. Liebe für Oldenburg, Braunschweig, Legations⸗R Bülow für Mecklenburg penberg für Dr. Elder für Lüb für Bre war Bevol
emen. Für von Peucker,
— 172 Fo 8 * 6 assau tein Bev
Lieutenant der zum ersten bei diesen Berathungen e
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den
Ausland.
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Frankreich. nde
vom 30 d 2
Gesetz gebe Den Vorsitz führt Benoist Gesetzentwürfe ohne dem Finanz⸗-Minister ein Supplementar 129 Stimmen bewilligt. An der polizei⸗Gesetz. No sl Parfait bekämpft die der Staatsrath eine bezügliche Arbeit in Angriff genomme der ultrareagetionairen Wuth so mancher Theater s Unfall vorgekommen, daher diese Censur überflüssig. wird angenommen. Art. 1: „Bis das binnen Jahresfrist einzubrin gende allgemeine Gesetz über die Theater entschieden hat, darf kein dramatisches Werk ohne vorläufige Erlaubniß des Mini— sters des Innern in Paris oder des Präfekten in den Departements aufgeführt werden. Die Erlaubniß kann jederzeit zurückgenommen werden.“ Lancastel's Amendement auf Deponirung der Manu skripte bei der Behörde und eventuelle Schließung der Theater wird verworfen und Art. 1 angenommen. Art. 2: „Uebertretungen wer mit 100 bis 1000 Fr. bestraft, unbeschadet der gerichtlichen Eben so, wie die letzten 2 Artikel, ohne alle und endlich das ganze Gesetz mit 352 gegen 194 angenommen. Der Handels Minister ürhberreicht einen Kredit-Entwurf von 50,000 Franken für die Pensions-Kassen. Eine Abänderung des §. 9 des Kolonial⸗-Entschädigungsgesetzes da— hin, daß „die Rententitel der Anspruchskonstatirung ausgefolgt
Debatte angenommen Kredit un gegen Tagesordnung
Dringlichkeit,
7 1bötz
Polizei
werden“,
und
Tours-Nantes und Orleans-Bordeaux. Die Kommission n Arbeiten vertheidigen die Dring
2 Minister der öffentliche
1Fo T lichkeit. S
vertagen wolle, weiter herunter drücken würde derspruche die Dringlichkeit
zweifelhaften Probe. Die Gesammt-Debatte wird eröffnet. teyra wundert sich, daß in der Motivirung zwar sehr viel politischen eignissen, gedrückter Lage der Compagnieen, gends von der Verpflichtung der Compagnieen gegen die Rede sei, geschlossene Kontrakte einzuhalten handnehmenden Privat-Conversationen kann man die
nicht vernehmen. Die Sitzung wird
weil dann die gemachte Eröffnung die Trotz Grevy's nochmaligem Wi—
wird erkannt, jedoch erst nach einer
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den
Redners gar aufgeho
Regier ung
Die Mittelmeer 14
Gegenbesehl erhalten
soll Der Präfekt des
Vereine aufgelöst
eintreffen
als Mitglied zuzulassen und den Huldigungseid is alte Testament zu leisten, anzunehmen sei nicht * entspann sich eine kurze Debatt Rothschild vor den Schranken noch über die nde zu fragen sei, die auf Testament den Eid zu leisten Kanzlers der Schatzkammer wurde Rothschild nd vom Sprecher befragt, warum er diese Eidesformel verlange, vorauf er einfach die Antwort gab, weil die Schwur l ie er für sein Gewissen als die bindendste ansehe, worauf wieder entfernte. Nachdem ein Antrag Wortley's, Rothschild n ragen, , ene rn, , n worden, stellte Hume ein Amendement dahin, Erklärung Rothschild's der Zecretair des Hauses ange wiesen werde, ihm auf das alte Testament den Eid ab zunehmen. Hierüber entspann sich eine längere Debatte, in welcher Lord J. Russell die Ansicht aussprach, daß man den Eid Roth schild's auf das alte Testament zulassen müsse, jedoch ohne Parla ments⸗Akte den Abschwörungseid nicht ändern dürfe. Das Hume⸗— sche Amendement wurde nach mehrstündiger Debatte mit 113 gegen 59 Stimmen angenommen. Die Abnahme des Eides blieb auf heute ausgesetzt.
oder ber die Frage ob ihn ver An
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die ses sich en wolle, verworfen
daß auf die
Dänemark. Kopenhagen, 30. Juli. (B. H.) Die Berlingsche Zeitung theilt den folgenden Tagesbefehl des Ge neral Krogh mit: „Hauptquartier Schleswig, den 26. Juli. Sol⸗ daten! Ihr habt gestern meine Erwartungen gerechtfertigt. Nach einem angestrengten Marsche und nachdem Ihr am Tage vor— her gekämpft, der Ruhe entbehrend, habt Ihr einen kräftigen Wi derstand besiegt und den Feind aus seiner festen Stellung hinter die Schlei zurückgeworfen. Soldaten! Wieder steht Ihr auf dem alten Dannewerk. Aber neue Kämpfe, neue Anstrengungen er⸗ warten Euch! Ihr werdet dieselben mit demselben Geiste und der⸗ selben Kraft wie bisher bestehen und ertragen! Eine musterhafte Disziplin und Ordnung hat bei der Besetzung von Schleswig stait⸗
verbleibt hier in
den zu Entschädigenden nach Maßgabe wird angenommen. Es folgt die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfes über Abänderung der Verpflichtungen und Konzessions⸗Bedingungen der Eisenbahn-Linien
der
Sauteyra und Loyer sprechen dagegen. Der Minister wollte das Gesetz lieber gar nicht eingebracht haben, wenn man es verwerfen oder Actien noch
1 ) )
gefunden, ich hoffe, daß dieselben auch fortgesetz von Euch beobach⸗ tet werden. Soldaten! ich danke Euch! Krogh.“
Kjöbenhavnsposten widerspricht den übertriebenen Berich— über die Theilnahme der angeler Bauern an den Feindseligkei⸗ ten gegen die Dänen; auch rühmt sie, daß die feindlichen Truppen sich zuvorkommend gegen die verwundeten und gefangenen Dänen bewiesen, die eine kurze Zeit, bis die Dänen wieder eingerückt seien, in ihren Händen gewesen. Ferner rügt dieses Blatt die Pöbel⸗ Auftritte, die am Sonnabend bei Ankunft der Gefangenen statt⸗ gefunden. Die geringe Militairbedeckong und die Civilpolizei, denen es nur mit der größten Anstrengung gelungen, die Gefangenen zu schützen, seien dabei selbst mißhandelt worden.
ten
Wohlgekleidete Personen hätten sich durch brutale Exaltation aus⸗ gezeichnet, indessen seien einige davon ergriffen und würden hoffent⸗ lich gebührend bestraft werden. Die deutschen Blätter würden sicher⸗ lich Nutzen aus diesen Auftritten ziehen, und damit es nicht heiße, daß Niemand dagegen protestirt habe, übernehme sie (die Kjöben⸗ havnspost) dieses. Auch Fädrelandet rügt diese Auftritte.
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Italien. Turin, 22. Juli. (Lloyd.) Die Regierung hat
Bischöfe von Cuneo und Saluzzo aufgefordert, ihre Proteste
Siccardische Gesetz, die nach dem Vorgange des Fran⸗
Rundschreibens gemodelt sind, zurückzunehmen, und gleich⸗
Drohung ausgesprochen, im Weigerungsfalle ihre bischöf⸗
zu sequestriren. Dem Vernehmen nach hat der
Papst dem piemontesischen Episkopate die Weisung gegeben, den auf
die Kirche Bezug habenden Landesnormen sich nach Möglichkeit zu akkomodtren
lichen Einkünfte zu
)
Griechenland. Athen, 23. Jult. (Lloyd.) Thouvenel
benutzte das Dampfschiff „Vauban“, welches gestern den Piräeus verließ, zur Rückkehr nach Frankreich. Das englische Dampfschiff „Spitfire“ legte sich vor einigen Stunden im hiesigen Hafen vor Anker. Es kömmt aus Malta und hielt in Aegina die Quaran- taine wegen der die in Malta noch immer wüthet. Der französische Admiral Trehouart begiebt sich am Bord der „Pandora“ sammt den Dampfschiffen „Vedette“ und „Briche“ in den nahen Hafen von Munichia. In der Sitzung vom 15ten d. beklagte sich der Senator Si⸗ über das Zunehmen der Räubereien trotz der von der Regie—⸗— rung dagegen getroffenen Maßnahmen. Der Kriegsminister repli⸗ zirte auf die Anschuldigung durch die einfache, jedoch nicht motivirte Angabe, die Plage hätte in Folge der eingeleiteten Regierungs⸗ Dispositionen ihr Ende erreicht. Silas widerlegte ihm durch Do⸗ kumente, die keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, ja selbst von Provinz-Präfekten bestätigt werden, daß Raubanfälle so zahlreich wie ehemals vorkommen und sogar Gränzwachen sich an denselben betheiligen. Die Debatte gelangte zu keinem entscheidenden Ab⸗ schlusse, beide Theile beharrten auf ihren Aussagen.
Die neuerliche Wendung der englisch⸗griechischen Differenz brachte in Athen den günstigsten Eindruck hervor.
ö Cholera,
1a 148
Markt ⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 2. August. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54 — 58 Rthlr. Roggen loch 305 — 323 Rthlr. pr. Aug. 305 Rthlr. Sept. / Okt. 31 a 314 Rthlr. bez., 313 B pr. Frühjahr 1851 35 a 357 Rthlr. bez. u. G., 355 Br. Gerste, große loc 24 — 25 Rthlr. leine 21—23 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 17—19 Rthlr. pr. Sept. / Okt. 148pfd. 16 Rthlr. Br., 151 G. 50pfd. 175 Rthlr. Br., 17 G. ö 36 Rthlr.
Rüböl loco 11 Rthlr. y
Erbsen 29
JJ Aug. / Sept. 113
—4 1 3s 6 RMesM 1 auch o Mthlr.
)s., geringere Sorte
Rm ry eie ? 61 6
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auch metzen weis
ö Preise von Kartoffel Spiritus waren am Rthlr. eschäf 666 ae t frei ins Haus geliefert pr. 10,800 * nach : Tralles.
Preise 1850 14 ohne 14 J 141
J 5) 14 August „ 14 Berlin, den 1. August 1850.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Stettin, 1. August. In Weizen blieb es still.
Roggen pr. Aug. 30, pr. Herbst 304, pr. Frühj. 35, 341. Rüböl pr. August 113, pr. Herbst 113 Gld. — Spiritus 263, pr. Frühjahr 24 bez.
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