1850 / 213 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

werden noch jetzt von den Franzosen als unübertroffen volle bezeie Antik ist im Racine nichts als der Name seiner Helden; Sitten, Zustände, alles Uebrige ist dem Zeitalter Ludwig's XIV. entnommen.

seiner Sklavin Andromache mit der

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als seinen Beutetheil erhalten, hat sie mit ihrem Sohn? rus geführt und bewirbt sich nun! Gleichzeitig hält sich an seinen und der Helena, auf, welche i die er aber zu heirathen säumt. mione, wird von den m Pyrrh . e Astyanax zu begehren, von dem sie künftige Gefahren fürchten. Pyrrhus verweigert die Auslieferung, in der Hoffnung, dadurch die Liebe der Andromache zu erwerben. Als Andromache dennoch seine Werbung zurückweist, erklärt er sich bereit, die Hermione zu heirathen, die

schon mit dem Orestes Rachepläne bereitet hatte. Im letzen Augen⸗ blick giebt aber Andromache nach; die getäuschte Hermione verspricht dem Orest Gegenliebe, wenn er den Pyrrhus ermorde; Pyrrhus wird, während er mit der ÄAndromache am Altar steht, getödtet, und Hermione, noch immer von Liebe zu ihm erfüllt, giebt sich selbst den Tod.

Was kann es mehr den griechischen Sitten Widersprechendes geben, als der Aufenthalt der Braut im Hause des Bräutigams vor der Hochzeit, da ja die Heirath nicht durch Trauung vor dem Altar, sondern durch den Einzug der Braut zum Bräutigam vollzogen wurde? und als die Weige⸗ rung einer Sklavin die Liebe ihres Herrn anzunehmen, dessen rechtmäßige Beute sie war? Im Euripides fürchtet Andromache für das Leben des Molossus, ihres mit dem Porrhus erzeugten Sohnes, den Hermione mit seiner Mutter sterben lassen will. Die Neueren, meint Racine in seiner Vorrede zur Andromache, könnten sich nun aber die Frau des Hektor nicht als die Mutter eines von einem Anderen erzeugten Sohnes denken, und so

abe er denn diese geringen Aenderungen am Stoffe vornehmen müssen.

.

Wenn die französischen Tragiker trotz ihrer Nachahmung der Alten überhaupt nur sehr wenig antik sind, so ist es doch Nacine noch bei wei⸗ tem weniger, als Corneille. Corneille will der Dichter des Heroismus sein; dit Eigenschaften, die er mit Vorliebe schildert, sind Vaterlandsliebe, Kühn⸗ heit, Seelenstärke; in der Liebe hat man ihn am schwächsten gesunden. Im Style strebte er nach Stärke und Gedrängtheit, und das Pathos der Lertu¶ die er überall hervorhebt, giebt ihm allerdings etwas antiken Beigeschmack. Racine dagegen scheute sich nicht, in den ältesten Stoffen seinen Helden den modernsten Charakter zu geben; er hatte eine bei weitem größere Empfäng- lichkeit für die zarten, als für die energischen Empfindungen der Seele; die Liebe bildet den Hauptgegenstand seiner Schilderungen, und viele derselben sind von einer verführerischen Wahrheit. Dem entsprechend ist der Vorzug seines Styls auch nicht die Stärke, sondern die Mäßigung im Pathos; Versbau und Sprache sind bei weitem anmuthiger, als im Corncille, und

llendet bezeichnet.

Der Inhalt der Andromache ist der Kampf der Liebe des Porrhus zu Leidenschaft seiner Braut Hermione zu Pyrthus hat bei der Zerstörung Troja's die Gemahlin des Heltor Astvanax nach Epi- schon ein Jahr vergebens um ihre Liebe. n Hose“ Hermione, die Tochter des Menelaus ihm nach der Zerstörung Troja 's verlobt ward, Orestes, der frühere Liebhaber der Her⸗ Hriechen zum Porrhus geschickt, die Auslieferung des

Diesem modernen Charakter des Stücks gemäß faßt Frl. Rachel auch

ihre Rolle ganz modern auf. Die Camilla in den Horatiern hatte sie in der plastischen Ruhe des Alterthums dargestellt; ihte Hermione war ganz

moderne Leidenschaftlichkeit. Die Plastik ihres Spiels vielleicht ihre schönste Seite trat deshalb in dieser Rolle nicht so hervor, wie in der

ensten; dagegen zeigte sich ihre Kunst in der Darstellung der Leidenschaften in desto größerem Maße. Gleich in ihrem ersten Auftreten läßt sie uns die Bewegung der Hermione bei dem Gedanken sehen, Pyrrhus, der ihr Treue geschworen, könne sie um einer Sklavin willen verlassen. Hermione willigt darein, den ihr verhaßten Orestes zu sehen, um ihn zum Instrument ihrer Rache an Pyrrhus zu brauchen. Mit welcher Feinheit giebt die Rachel hier die Jronie wieder, mit der Hermione die galanten Klagen und Be— iheuerungen des Orestes aufnimmt.

Que parle vous du Scythe et de mes cruautés? Songer plus à ces rois, que vous représentez,

Dégagerc vous des soins dont vous étes chargé.

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derwillen gegen Orest und der Nothwendigkeit ihn durch Schmeichelei zu . I ĩ ae bie Liebe des Pyrrhus zu ihr zu= gewinnen, dar! Dann ihre Freude, a do nl e i f, d .

rächzukehren scheint! und den schneidenden

Andromache, ihren Sohn zu retten, aufnimmt: ‚. Feil Kut ssechir Pyrrhus, qui le peut mieux que vous Vos veux asse long- temps ont regnè sur son ame; kaite] Je prononcer j) s0uscrirai, madame.

Der Triumph über die, bestegte Nebenbuhlerin konnte nicht sprechender, als schon im Blick der Rachel, dargestellt werden.

Tie Höhe der Darstellung erreichte die Rachel aber in den Scenen, wo sich der Grimm der Hermione über die ausgesprochene Absicht des Pyr⸗ rhus, sie der Andromache zu opfern, ausspricht. Die Art, mit der sie den SBrest, der ihre Rache vollziehen soll, anheischt:

Je veux savoir, seæigneur, si vous m'aimen! und auf seine Betheurungen nur engez-moi, je crois tout!

antwortet, war unübertrefflich. Berühmt ist die Scene, in der Hermione dem Porrhus, der sich bei ihr zu entschuldigen kommt, ihre Liebe und ihren Zorn offenbart. Welche verbissene Bitterkeit in dem Tone der Rachel, wo Hermione auf das Geständniß des Pyrrhus von seiner Liebe zur Andro-= mache ironisch antwortet:

Seigneur, dans cet aveun dépouillé d'artifice,

Jaime 1 voir, ig du moins voi s vous rendieꝝ justice! etc. Und darauf dieser gewaltsame Ausbruch der Liebe, als Pyrrhus der Her= mione vorwirft, sie empfände nicht mehr für ihn, als er für sie! wie die ersten Worte:

Je ne t'ai point ain, cruel! gleichsam nicht über die Lippen wollen und sie dann in namenlosem Schmerz dazusetzt: qu'ai je done fait?

und nun in unaufhaltsamen Vorwürfen ihre Opfer und seine Härte ihm vorhält und sich bei seinem Schweigen zu immer höherem Zorn steigert, bis sie mit den Worten schließt:

Porte au pied des autels ce coeur qui m'abandonne,

Va, cours: mais crains encor d'y trouver Hermine! Das wird Jedem unvergeßlich bleiben, der es einmal gehört hat. Die Dar⸗ stellung des Schmerzes der Hermione bei der Nachricht von dem Tode des Pyrrhus und des Ausbruchs ihres Unwillens gegen den Mörder Orestes sonnte den nicht in Erstaunen fetzen, der bei der ersten Vorstellung den Schmerz und Zorn der Camilla gesehen hat.

Die Vorstellung der Andromache hat unser Uriheil über die Rachel bestätigt: sie ist groß und unübertrefflich in der Darstellung einzelner Si⸗ tuationen; selten wird es einem Schauspieler gelungen sein, mit solcher Wahr⸗ heit die heftigsten Empfindungen der menschlichen Seele darzustellen; sie besitzt eine wunderbare Kunst, durch einen Blick des Auges, durch ein Aufwerfen der Lippe, durch eine kaum merkliche Bewegung des Armes oder der Hand die tiessten Regungen anzudeuten; aber ihr Streben geht auch nur darauf, im Einzelnen Wirkungen hervorzubringen. Die Absicht, einen Charakter zu schildern, haben wir nicht an ihr bemerkt. Möglich, daß die Schuld an den Dich- tungen liegt, in denen sie auftritt; die Personen Ter französischen Trauer⸗ spiese sind eiwas charakterloz. Darin liegt aber die Verschiedenheit unseres und des französischen Geschmacks. Wir sehen in Dichtung und Darstellung auf das Ganze, die Franzosen auf das Einzelne. Den Effelt im Einzel nen hervorzubringen, scheuen die Franzosen kein Mintel; sie opfern dafür die Wahrheit des Charakters wie die Schönheit, Und Frl. Rachel ist ganz Französin. Schon in den Horatiern ist uns aufge fallen, wie wenig Harmo⸗ nie eigentlich in ihrer Darstellung der Camilla in den ersten drei Akten und in dem vierten herrscht; die ruhige Würde der Römerin würde sich schwer⸗ lich zu dem Uebermaß des Schmerzes, wie Frl. Rachel ihn im vierten Akte daistellte, haben hinreißen lassen! So trat auch in ihrer Darstellung der Hermione kein Zusammenhang hervor; wir können uns wohl die einzelnen Theile des Charakters mühsam zu einem Ganzen zusammensetzen; den Ein⸗ druck der Einheit aber haben wir nicht erhalten.

Frl. Rachel wird das nächste Mal in Maria Stuart auftreten; wir

sind gespannt, sie in einem wesentlich deutschen Stück spielen zu sehen.

Bekanntmachung. Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Befehls vom

151en d. Mts. zu bestimmen geruht, daß der in der Potsdamer⸗ Straße neugebauten Landwehrkanal-Brücke der Name:

Potsdamer⸗Brücke

beigelegt werde.

Berlin, den 29. Juli 1850. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.

Meteorologische Beobachtungen.

Abonnement: Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in Blum. Hierauf: Das Versprechen hinter'm Heerde, Scene aus den österreichischen Alpen, mit National-Gesängen von Alexander

Baumann.

gleitung von Künstlern des

des ersten Ranges un Parquet und den Parquetlogen, chester, 1 Nihlr. ? Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet zu den Logen des dritten

Ranges, Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Fremden-Logen 3 Rthlr.

1859. NMortzens Nachmittags Abends / Nach einmaliger

3. Aug 6 Ubr. 2 Uhr. 109 Uhr. Beobachtung. Luftdruck .. 339, 11“ *ar. 338,752 *ar. 338,0 1 Par. aQuellwärme 7 6 Luftwürme -..... 1 12,2 R. 4 18 37 R. 1 t, Fluss warme ,, Thaupunlet--. * . 4 9, 2* R. * 10,3? R. Boden wärme Dunstsättigung 79 pCt. 49 pCt. 78 pCt. Ausdũünstunz ,, heiter. heiter. heiter. Ntedersehles O Rh, n,, W / W. W. Würmewechsel 19.1 5 Wolken zus.... W. P * 12,5

Tage smittel: 338,52 Par. . 4 1 1 R... . 95 n. 69 pet. W

Ränigliche Schauspiele.

Montag, 5. Aug. Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem ĩ 3 Abth., von C.

Dritte Vorstellung der Mlle. Rachel, in Be— Thaëätre frangais: Marie Stuart, tra-

par Lebrun. (Mlle. Rachel:

Im Opernhause.

die en cin actes et en vers,

Flarie Stuart.) Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, d im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum so wie zur Tribüne und dem Or⸗ 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten

im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum

Dienstag, 6. Aug. Im Opernhause. ZSaste Abonnements⸗

Vorstellung: Ezaar und Zimmermann, komische Oper in 3 Abth, Musik von Lortzing.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang

1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon das Amphitheater 10 Sgr.

elbst 20 Sgr.

Wie vortrefflich stellt sie den Kampf der Hermione zwischen ihrem Wi—

Berlin, 3. Aug. Unsere Börse, welche bereits seit einiger

Zeit sehr verstimmt gewesen, hat sich auch nach der Monats⸗ Liqui dation, welche bereits schwierig von Statten ging, nicht erholen können, sondern zeigte eine weitere entschiedene Neigung zur Baisse, obschon der Rückgang der Course im Allgemeinen unbedeutend war und von keiner Seite ernstliche Verkäufer auftraten. Wesentliche Verbesserungen erfuhren indeß solche Eisenbahn-Actien, die nicht zu den Speculations⸗Gattungen gehören, und deren Erträgnisse sich mit

jedem Tage bedeutend günstiger stellen, so daß man mit Sicherheit auf eine höhere Dividende rechnen kann. Vornehmlich sind Ober⸗ schlesische und Düsseldorf Elberfelder Eisenbahn⸗Actien hierzu zu rechnen; letztere haben bereits im vorigen Jahre eine Dividende

von 4756 abgeworfen und weisen schon in dem ersten Halb— jahre eine Vermehrung der Einnahmen nach, die auf einen Ertrag von mindestens 55 . schließen lassen. In Folge dessen stieg der Cours von 80 bis 87 56, ging jedoch durch einige Verkäufe wieder etwas zurück. Oberschlesische Actien und besonders Litt. A. blieben

. ; ͤ . ö 28 ö Berli in er Börse. letzten Zeit von 106 bis 1085 He bezahlt worden, wichen zwar we⸗ gen einiger Abgaben bis 107 „5, wurden aber wieder bis 1098 9h bezahlt. Auch Köln-Minden-AUctien, wiewohl durch Ueberfluß eini— ger Speculations-Posten von 7 a 96 und 95 Y gedrückt, blei⸗ ben beliebt und zu Kapital-Anlagen gesucht; der Rückgang war daher von keiner Dauer, und einige Kauf⸗Ordres reichten hin, den Cours heute wieder auf 96 „6 zu stellen. In den übrigen Actien⸗ Gattungen wurden die Course durch die Speculations-Bewegung geleitet; deren Schwankungen waren jedoch ebenfalls nicht beträcht⸗ lich und stellten sich, wie olg Berlin-Anhalt von 925 à 91 bez. Berlin-Hamburg von 88 à 865 bez. Potsdam-Magdeburg von ba à 63 bez. Magdeburg⸗Wittenberge von 585 à 57 bez. Friedr. Wilh. Nordbahn von 415 à 393 u. 40 bez. Mecklenburger von 384 32 38 bez. Halle-Thüringer von 64645 à 63 bez. In Berlin-Stettiner nur geringer Umsatz, deren Cours aber

von 105 bis 1017 3 gewichen; auch Niederschlesisch⸗ S835 bis 83 Ic und Stargard⸗Posen von gangen. In Krakau⸗Oberschl. zuletzt 69 * schäst. Rheinische, Bergisch⸗Märkische und Steele⸗ ben offerirt und ohne Umsatz.

von der flauen Stimmung ' hielten sich preußische Staats Fonds, und Pfandbriefe fest; nur Staatsschulds einiger Umtausche zeßen hältniß sich gehoben haben. gewichen, blieben dazu Br. und Geld.

besonders rus— 1094 95, 4 proz. von von sl a S0 96 gewiche Pfandbriefe, blieben gesucht.

Märkische von 823 bis 82 Ih zurückge⸗ 9 Ih bezahlt, wenig Ge⸗ Vohwinkel blie⸗

Sämmtliche Eisenbahn⸗-Prioritäts Actien blieben begehrt und der Börse ganz unberührt; nicht minder so wie Kommunal“ Papiere scheine drückten sich wegen zproz. preuß. Anleihe, die in dem Ver⸗ Preuß. Bank-AUntheile von 99 bis 98 * Ih

In fremden Effekten schwaches Geschäft, und deren Course, sische Fonds, weichend; russische 5proz. von 1104 77 a gb! 6 gewichen; poln. Schatz⸗Oblig.

ichen; andere poln. Effekten, und besonders

ebenfalls aus gleichen Gründen vielseitig beachtet und sind seit der

Auswärtige Börsen. Breslau, 3. Aug. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 967 Br.

Friedrichsd'or 1135 Br. Louisd'or 112 Br. Pon. Papiergeld I5 n. Br. Desterr. Banknoten S7 3134— * bez. u. Br. Freiwillige Sta ats-Anl. 5proz. 107 bez. u. Br. Staats-Schuldscheine Sb Br. Seehandlungs-Prämienscheine n 590 Rthlr. 1075 Gld. Posen. Pfandbriefe 4proz. 1091 Br., do. 35proz. 91 Br. Shhlesische Pfandbriefe 33 proz. 96 Br., do. neue 4proz. 101 Gld., do. Hitt. B. proz. 1060 u. K bez., do. 3 proz. M Gld.

1

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 Glde, do. neue 4proz. 965 do. Partialloose 2 3090 Fl. 136 Gld., do. 4 50) Fl. 81

Glv., do. Bank⸗-Certif. 2 200 Fl. 18 Gld. Russisch Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 80 Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 1074 Gld., do. Lätt.

B. 1047 Gld. Breslau Schweidnitz⸗- Freiburg 745 Br. Nie⸗ derschlesssch⸗Märkische 3 Br., do. Prior. 104 Gld., do. Ser. III. 103. Br. Ostrhein. (Köln-Minden) 967 Br. Neisse⸗ Brieg 35 Br. Krakau Dhberschlesische 69! bez. Friedrich-Wilhelms— Nordbahn 39 bez.

Wechsel-Course.

Amsterdam 2? M. 140 Gld. Hamburg a vista 15903 Br.

do. 2 M. 1494 Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 235 Br. Berlin à vista 100 Br.

do. do. 2 M. 995 Gld. Paris 2 M. 794 Gld. Wien 2 M. 894 Gld.

Wien, 2. Aug. Met. Fproz. 73. A4proz. 752. 46zproz.

S843. Anleihe 34 . 183 39 ; h . che 34, is. zo; 1163. 1i49. 6 1235. Malland 79. Besch Sar . r K

Wechsel⸗

Amsterdam 161 n K Augsburg 1 Br. Frankfurt 1169 G. Hamburg 1707 G. London 11. 38 G. . Paris 137. .

Gold 215. Silber 16 93.

In Wechseln unbedeutender Umsatz. Fonds und Actien fest bei beschränktem Umsatz. .

Leipzig, 3. Aug. Leipzig⸗-Dresdener Part. Oblig. 198 Gld. Leipz. B. A. 1674 Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 1335 Br. Sächsisch. Baperische . Br.. Schiesshe 94 Zr. Nagdeturg= Leipzig 218 Br. Berlin-Anhalt. 913 Br. Altona ⸗Kiel 93 Br.

Deßauer B. A. 146 Br. Preuß. B. A. 98 Br.

Hamburg, 2. Aug. 35 proz. p.

helm⸗Nordbahn 40 Br. Mecklenburg 355 Br. Wechsel⸗Course. Paris 189. St. Petersburg 314. London 13.73. Amsterdam 35. 85. Frankfurt 88. Wien 1731. Breslau 1523. Louisd'or 11. 235. Gold al Marco 433. Dukat. 102. . Preuß. Thaler 503.

rung. Nur einige Gattungen etwas matter.

é Köln⸗Minden 873 Br., 964 Gld.

C. 88. Br., 887 Gld. C. R. 105 Gld. Stiegl. S8. Gld. Dän. 747 Br., 745 Gld. Ard. iz Br.,, 3proz. 314 Br., 3! Gld., Hprez, Amerik. Ver. St. 1067 Br., 1066 Glo. Hamb. Berl. 86 Br., 85 Gld. Bergedorf 90 Br. Altona⸗Kiel M2, Br., 92 Gld. Magdeb. Wittenb. 57 Br., 57 Gld. Köln-Minden 95. Br., 954 Gld. Friedrich⸗Wil⸗

Xrankfurt a. We., 2. Aug. Desterr. Fonds und Frie⸗ drich Wilhelms⸗Nordhahn wurden heute zu etwas billigeren Coursen abgegeben. Alle übrigen Fonds und Actien blieben ohne Verände⸗

Mehr. sproz. Met. Sl Br., S8it G,ld. Bank; Actien 1195 Br., 193 Gld. Bad. Partial⸗Loose à 35 Fl. v. J. 1845 32* Br., 325 Glo. Kurthess. Partial-Loose a 40 Rthlr. preuß. 32* Br., 328 Gld. Sardin. Loose a 36 Fr. bei Gebr, Bethmann 333 Br., 331 Gld. Darmstadt Partial⸗Loose 2 50 Fl. 761 Br., 76 Gld., do. a 25 Fl. 283 Br., 277 Glod. Spanien Zproz. in⸗ länd. 327 Br., 3215 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 138 Gld., do. 4proz. Obligationen a 500 Fl. 82 Br., 81 Gld. Friedrich⸗ Wil⸗ helms⸗Nordhahn 42 Br., 42 Gld. Bexbach 816 Br., 805 Gld.

1. Aug. Holl. Fonds bei geringem Geschaft waren Span. ziemlich wie war der Handel zu

Am sterdam, . zol fast unverändert. Von fremden Effekten war gestern. Russ. etwas weniger fest. In Oestr. niedrigeren Preisen sehr belebt. ö

Holl. Integr. 57 6, 3. Zproz. neue 68 *. . , 124 g39r. Meren 1273. Russ. alte 1653. ö. ,,, 89. Stiegl. 885. Oesterr. Met. HFroz , ,

; Wechsel⸗Course.

Paris 567 G.

Wien 303 Br. Frankfurt 100. London 2 M. 12 Br.

19 91 87.

Span. Ardoins

Hamburg 36. Petersburg 188 Gld.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 3. Aug. 2 Uhr, 9

Net. Impro. 715, Hproz. 815. B A. 1195. Span. 326.

325. Kurh. 325. Wien 1014. f

. 1 Er os⸗ chwa he s

Samburg, 3. Aug. 2 Uhr. Börse fest, doc Gia ches

Geschäft. Hamburg Berlm S6ę. Köln⸗Minden 959. Magdeburg⸗ Wittenb. 579. Nordbahn 393.

Getraidemarkt wie gestern. . .

Paris, 2. Aug. 5 Uhr. proz. 58. 50. proz. 7. 10.

. ö .

Amsterdam, 2. Aug. 45 Uhr;, Int; 573. Span.

334 hct. 26proz. 73. öproz. 7. Nene ohros. 3. .

Hope 89. Stiegl. 8). neue Russen e s Neue Dän. Anl. 1013.

Rüböl pr. Mai 3451, pr. Herb .

Roggen 416pfd. getrockneter 133 Fl.

m

Nordbahn 413. Bad

Markt ⸗Berichte.

in. 3. Aug. Weizen geschäftslos. , 2300 pr. Herbst 31, pr. Frühjahr 34 bez. Jäub sl loco pr. Juli, Herbst 416. Gld. Spiritus 265, pr. Frühjahr 24 bez. ;

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Sofbuchdruckerei. Beilage

M 21

Deutschlan d. reich. Wien. Provisorische Verwaltung der vene = Bestimmung in Betreff der Adjutantur.

tianischen Statt Verordnung ber Oesterreich verwiesenen Ausländer. München. Landtags⸗AUbschied. Ausland. Versammlung.

(Fortsetzung.)

Eisenbahnfrage.

Gesetzgebende ; Ordens verleihungen.

Finanz⸗Ministers. Paris. Vermischtes. sprechung eines Redacteurs.

Frankreich. Vorlagen des Reise des Herrn Thiers.

Florenz. Frei rantaine⸗Maßregeln.

Griechenland.

Ti Konstantinopel.

Wissense Oeffentliche Sitzung der Königlichen naturforschender Freunde.

Genua. Qua⸗

reßgesetz Kommi . r , Polizeimas⸗

chaft und Kunst.

Akademie der Künste. Gesellschaft

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

Wien, 1. August. Juli den G

Se. Majestät der Kaiser eneral der Kavallerie, Ansuchen und unter Bezeugung prießlichen Dienstlei⸗ hen Provin⸗

Oesterreich. hat mittelst Entschließung vom 21. Freiherrn von Puchner, auf sein der Zufriedenheit mit seiner eifrigen und ers stung, von dem Posten des zen enthoben und gestattet, denetianischen Provinzen Trient, Georg Ritter von Toggenburg, übertragen

Mittelst Befehlschreibens vom 14. Juli d. J. h der Kaiser in Betreff der Auswahl und der Beförderun Adjutanten für künftig bestimmt: 1) Zur Offiziere aus In ganz besonderen Fällen ist es je⸗ te Hauptleute und Rittmeister, welche pe gedient haben, Beförderung auch deren Einrücken zur Truppe

Statthalters ver venetianise daß die Leitung der Statthalterei der provlsorisch dem Kreis⸗Präsidenten in

at Se. Majestät g der Ge⸗ neral⸗, Flügel⸗ und Corps⸗ höheren Adjutantur sollen in der Regel nur Stabs; der Truppe berufen werden. doch gestattet, auch ausgezeichne bereits einige Zeit in dieser Charge bei der Trup beantragen. zum Oberst⸗ Lieutenant hat

betreffenden 2) Gleichwie es ehedem bei den General all war und noch gegenwärtig bei den Offizieren als Norm

Unentbehrlichkeit gesehen wissen will. Kommando-Adjutanten der F in besonderen Anstell gilt, haben die General-, nem Range mit ihren Hintermä diglich behufs ihrer zugewiesen werden wird. Einreihung der gegenwärtig in der Oberst⸗Lieutenants⸗ Charge slehenden General⸗, Flügel« und Corp den Jiegimentern und sonstigen Truppenkörpern

ungen verwendeten Stabs⸗ Flügel⸗ und Corps⸗Adjutanten nach je⸗ nnern vorzurücken, welcher ihnen le⸗ g bei den verschiedenen Regimentern Die Rangsbestimmung oder vielmehr die oder Majors⸗ s⸗Adjutanten bei wird nachträglich

Beförderun

den österreichischen Kronländern verwiesenen Ausländer ist in diesen Tagen von Seiten des Ministers des In⸗ nern im Einverständnisse mit dem Justiz⸗Minister folgende Verord⸗ an die Statthalter ergangen, welche, wie der D Aufsichts Behörden die nothwendige Kenntniß größere Gleichförmig⸗ gte Verbreitung der in o wie die entsprechende erzielen soll: sprochene Landes⸗Verwei⸗ Abschaffung aus sämmtlichen ertretung und

Ueber die aus

geschrieben wird, den und Uebers keit, Vollständigkeit u dieser Beziehung eingef Mitwirkung der Justiz „Jede durch ein gerich sung wegen eines V Kronländern in jenen Kronländern, 17. Januar 1850 noch nicht i einer schweren Polizei⸗Uebertretung, sichten verfügte Abs Statthalter der Aufsichts-Behärden anzuz Verweisungen oder Abschaffungen zu legenden diesfälligen monatlich langen und dadurch schenzeit etwa versuchte in das Kaiserliche Gebiet zu verhindern. außer Land Geschafften w ladthauptmannschast redigirt, in Druck gelegt Dle Mittheilung des hierzu erforderlichen Ma— die Statthalter und be— Zu diesem Ende veranlassen 1) die welche ihnen von Staats⸗Anwalten ten und Bezirks⸗Einzel⸗ n Kronländern aber, wo die neue Gerichts-Or— icht durchgeführt ist, von den Gerichts-Behörden den politischen und Polizei⸗Behörden unmittelbar zukommen, am Schlusse jeden Monats die Zusammenstellung nach dem hierüber erlassenen Cirkulare und befördern selbe zum weiteren Amtsgebrauche unmittelbar an die wiener Stadthauptmannschaft. 2) Jede Behörde bleibt für die nachtheiligen Folgen verantwortlich welche aus der unterlassenen Anzeige einer von ihr verfügten Landes⸗ Verweisung oder Abschaffung entstehen. ( Verzeichnisse aus den einzelnen Kronländern an die Redaction ist dringend zu behandeln, so daß dieselben am 6ten und mit Rücksicht auf die weitere Entfernung des Ortes der Einsendung längstens bis 10ten jeden Monats bei der Stadt⸗Hauptmannschaft in Wien 4) Die Redaction hat dieselben sodann bis 13 ten eines 5) Die in Druck gelegten Ver⸗ sind sodann von der wiener Stadthauptmannschaft den tern und Länder-Chefs unmittelbar zuzusenden, zugleich ür die Kaiserlichen Misstonen bestimmten Exemplare weiteren Veranlassung dem Ministerium des Innern vor⸗ 6) Von den Statthaltern sind sodann die gedruckten politischen Behörden, den Staats- Anwalten und ehörden, endlich der Gendarmerie so⸗ hin aus denselben den alphabetischen nach Ablauf eines Jahres von der fassende Index ist den Statt⸗ Was die in den Jahren hauptmannschaft noch

icht derselben erleichtern und eine nd möglichst beschleuni ührten Verzeichnisse, s hörden zu diese tliches Urtheil ausge

m Zwecke,

erbrechens oder eines Vergehens oder einer Uleb wo die provisorische Strafprozeß-⸗Ord⸗ n Wirksamkeit ist, wegen ie jede aus Polizei- Rück—= änders, ist von Fall zu Fall ungesäumten Verständigung eigen, damit diese von den Landes⸗ noch vor Empfang der in Druck en Hauptverzeichnisse Kenntniß er⸗ d versetzt werden, das in der Zwi⸗ Wiedereinschleichen abgeschaffter Ausländer Die monatlichen Haupt⸗ erden auch in Zukunft

chaffung eines Ausl der Landeschef zur

in den Stan

verzeichnisse der wiener S und versendet. terials an die Redaction geschieht durch ziehungsweise Länderchefs. Länderchefs aus den Anzeigen, bei Landesgerichte gerichten, in jene ganisation noch n selbst, dann von

Bezirks⸗-Kollegialgerich

Zusendung der

jeden Monats in Druck zu legen. aber die f

Verzeichnisse den beziehungsweise den Gerichtsb gleich zuzusenden, welche sich so Indey zu verfassen haben. Der wiener Stadthauptmannschaft zu ver haltern und Länder Chefs zuzumitteln. 1845 und 1849 verfügten und etwa der Stadt cht bekanntgegebenen Abschaffungen anbelangt, so sind

1339 eu ß

Montag d. 5. Au gust.

isch

weilt zu sammeln und derselben zuzusenden, welche nachträglich deren Drucklegung und Versendung veranlassen wird. Dr gh der Mi⸗ litairgranze werden übrigens im Sinne der obigen Bestimmungen

.

von dem Kriegs⸗-Ministerlum die in ihren Wirkungskreis gehörigen Einleitungen getroffen.“

Bayern. München, 29. Juli. (Münch. 3.) Fort⸗ setzung des im gestrigen Blatte des Preuß. Staats⸗-Anz. ab⸗ gebrochenen Landtags- Abschiedes.

§. 16. Kredit für außerordentliche Bedürfnisse der Armee betreffend. Das Gesetz, einen Kredit für außerordentliche Bedürfnisse der Armee be⸗ treffend, haben Wir mit Genehmigung der von den beiden Kammern des Landtages vorgeschlagenen Modisicationen unter dem 22. Mai d. J. sanc⸗ tionirt und durch das Gesetzblatt vom 23sten desselb. Mts. (Stück 16) bekannt machen lassen. Auf die aus Veranlassung dieses Gesetzes an Uns gebrachten Wünsche erwiedern Wir: Im Militasr-Etat sind bereits alle nit dem Stande der politischen Verhältnisse nur immer vereinbaren Erspa⸗ rungen und Einschränkungen eingeführt, und Wir haben Unser Kriegs⸗Mi⸗ nisterium angewiefen, auch fernerhin jede mit den politischen und militai⸗= rischen Rücksichten vereinbare Ersparung eintreten zu lassen. Bei dem Vollzuge dieses Gesetzes ist, wie bei den früheren Anlehen, das vorzüg⸗ lichst! Augenmerk darauf gerichtet worden, daß der für das Staats- Aerar vortheilhafteste Weg eingeschlagen und die entsprechende Rücksicht auf die gewerblichen und bee on f h Interessen Bayerns durch die Herbeizie⸗

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hung von Kapitalien aus dem Auslande genommen werde. Die desfall⸗ sigen Wünsche des Landtags haben daher die entsprechende Berücksichtigung bereits gefunden. Bei Anschaffungen für das Militair wurde schon bisher nach den bestehenden Verordnungen den Gewerbsmeistern und Fabrikanten des Inlandes möglichste Berücksichtigung zugewendet, und wird solches auch künflig insoweit geschehen, als die Rücksicht auf die nothwendige Erhal- mung entsprechender Militair-Etablissemenis es möglich macht und nicht wegen Dringlichkeit des Bedürfnisses oder wegen Beschränktheit der verfüg⸗ baren Fonds die Konkurrenz größerer ausländischer Fabriken zugelassen werden muß. §. 17. Kompetenz- Konflikte betreffend. Wir haben dem Gesetz⸗Entwurfe, die Kompetenz- Konflikte betreffend, unter den von den beiden Kammern vorgeschlagenen Abänderungen am 28. Mai I. J. Un⸗ sere Sanction ertheil' und das Gesetz hierüber unter dem 29. Mai d. J. durch das Gesetzblatt (Stück 17) bekannt machen lassen. S. 18. Die Herstellung eines telegraphischen Netzes für Bavern betreffend. Wir haben dem Gesetze, die Herstellung eines telegraphischen Netzes für Bayern betreffend, mit der von den beiden Kammern vorgeschla⸗ genen Modification am 6. Juni d. J. Unsere Genehmigung ertheilt und solches durch das Gesetzblatt vom Tten desselben Monats (Stück 18) bekannt machen lassen. Dem beigefügten Wunsche: „die Königliche Staats⸗Regie⸗ rung wolle durch abzuschließende Verträge die Verbindung mit den Nach- barstaaten und die Annahme eines gleichmäßigen Tarifs baldmöglichst her stellen und die Anfertigung des verzinkten Eisendrahtes auf bayerischen Ei⸗ senbahnen thunlichst begünstigen“, werden Wir besondere Berücksichtigung zuwenden. In ersterer Beziehung sind Verhandlungen mit den Nachbar— staaten bereits eingeleitet. 5. 19. Erbauung einer Eisenbahn von Augs— burg nach Ulm betreffend. Wir haben das Gesetz über die Einleitungen zu der Erbauung einer Eisenbahn von Augsburg nach Um mit Genehmi⸗ gung der von dem Landtage vorgeschlagenen Modificationen unter dem 5. Juni d. J. sanctionirt und durch das Gesetzblatt vom 7. desselben Mo⸗ nats (Stück 19) bereits verkünden lassen. S. 20. Ersatz des Wild- schadens betreffend. Den Gesetzentwurf, den Ersatz des Wildschadens be⸗ treffend, haben Wir unter den beantragten Modificationen durch Unsere Sanction am 15. Juni d. J. zum Gesetze erhoben und dasselbe durch das Gesetzblatt vom 17. Juni d. J. (Stück 20) bekannt machen lassen. 8. 21. Die Aufbringung des Bedarfes für den Eisenbahnbau in den Jah⸗ ren 1849 50 und 1850 = 51 betreffend. Das Gesetz über die Aufbrin⸗ gung des Bedarfs für den Eisenbahnbau in den Jahren 1849 50 und 1850 51 ist von Uns nach dem darüber gefaßten Gesammtbeschlusse des Landtages unter dem 30. Juni l. J. sanctionirt und durch das Ge— setzblatt vom 5. Juli J. J. (Stück 21) verkündet worden. Wir ertheilen dabei auf die der Zustimmung zu dem erwähnten Gesetzentwurfe beigefüg⸗ ten Wünsche folgende Erklärungen; 1) Es ist Unser Wille, daß der Aus- bau der gesetzlich genehmigten Eisenbahnlinien möglichst beschleunigt und insbesondere dafür gesorgt werde, daß die Ludwigs ⸗Süd-⸗Nordbahn bis Lindau wenigstens gleichzeitig mit der Bahn von Augsburg nach Ulm in Betrieb ireie. 2) Wegen Vollendung des zweiten Schienengeleises auf den Staatsbahnen werden seiner Zeit die nöthigen Vorlagen an den Landtag behufs der Zustimmung desselben zu der erforderlichen Ausgabe⸗Position gelangen. Bis dahin hat diese Vollendung des zweiten Schienengeleises auf sich zu beruhen. 3) Nach Vollendung der Ludwigs ⸗Westbahn soll für Gütersendungen von Nürnberg nach Würzburg und umgekehrt eine dem Umwege über Bamberg entsprechende Tariferleichterung festgesetzt werden. a) Wir werden den Wünschen der Kammern wegen Verbindung der bave— rischen Eisenbahnen mit den böhmischen Bahnen möglichste Beachtung zu⸗ wenden, so wie bisher schon in den Verhandlungen mit der Kaiserlich König-= lich österreichischen Regierung bezüglich der München-Salzbnrger Bahn die Bahnverbindung über Bruck mit Steyermark und Triest wiederholt beantragt worden ist. 5) Es soll dem nächsten Landtage, auch abgesehen von einem Anschlusse an böhmische Bahnen, ein Gesetz- Entwurf über die Einleitung zur Erbauung einer Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach Regens— burg und die zur Bestreitung dieser Vorarbeiten erforderlichen Mittel zur Vorlage gebracht werden. 6) Wir gestatten, daß in den geeigneten Fällen von den P' bejreffenden Staats- Ministerien Anträge auf Pachtung des Be⸗ friebes von Privat- Eisenbahnen für Rechnung des Staates an Uns ge⸗ bracht werden. 7) Wir genehmigen die Herabsetzung des Gesammt redits für den Bau der Ludwigs-Westbahn von 29 Millionen auf 22 Millionen Gulden, behalten jedoch die Postulirung nachträglicher Kredite vor, wenn außerordentliche Verhälinisse solche unabweislich erfordern sollten. 8) Wir wollen, daß die für die unumgänglich nothwendigen Vollendungsarbeiten ac. auf der München- Augsburger Eisenbahn noch erforderlichen Summen für Rechnung des durch das Gesetz vom 23. Mai 1846 bewilligten Kredits bis zum letzten September 1851 zur Verausgabung gelangen, und geneh— migen, daß der am 1. Oktober 1851 noch verbleibende Restkredit als er— loschen zu betrachten sei. S. 22. Die Kapitalrenten- und Einkommen steuer betreffend. Der Gesetz⸗= Entwurf über die Kapitalrenten- und Ein— sommensteuer ist in der von beiden Kammern des Landtages vorgeschlage⸗ nen Fassung unter dem 11. Juli d. J. von Uns zum Gesetz erhoben und letzteres im Gesetzblatte vom 1I7ten des nämlichen Monats (Stück 22) ver⸗ kündet worden. 5. 23. Die Einquartierungs⸗ und Vorspannslasten in Friedenszeiten betreffend. Das Gesetz über die Einquartierungs- und Vorspannslasten in Friedenszeiten ist in der von beiden Kammern des Landtages vorgeschlagenen Fassung von Uns sanctionirt und das hiernach ausgefertigte unter Ziffer J. anliegende Gesetz in verfassungsmäßiger Form erlasfen. Dem aus Veranlassung dieses Gesetzes an Uns gebrachten Wunsche wegen Bekanntmachung eines Regulativs über die Kost- Portion der einzu= quartierenden Mannschaft und über die Pferde- Rationen soll durch eine mit Unserer Genehmigung von den Staals-Ministerien des Innern, der Finanzen und des Krieges gleichzeitig zu erlassende Bekannimachung, welche durch das Regierungsblatt, dann das Amtsblatt der Pfalz und sämmt⸗ liche Kreis- Intelligenzblätter zu veröffentlichen ist, entsprochen werden. §. 24. Den Geschäftsgang des Landtages betreffend. Den von bei⸗ den Kammern des Landtages beantragten Modificationen des Gesetz- Ent wurfes, den Geschäftsgang des Landtages betreffend, haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt und das hiernach ausgefertigte Geseßz unter Ziffer II. hier beifügen lassen. S8. 25. Die Einrichtung des die Kunststraßen im Königreiche Bayern befahrenden Fuhrwerkes betreffend. Wir haben ben von? beiden Kammern des Landtages beantragten Modifsic ationen zu dem Gesetz⸗= Entwurfe, die Einrichtung des die Kunststraßen im

Königreiche Bapern befahrenden Fuhrwerkes betreffend, Unsere Geneh⸗

migung ertheilt und das hiernach ausgefertigte, unter Ziffer III. an- liegende Gesetz in verfassungsmäßiger Form erlassen. 5. 26. Die desinitive Häusersteuer betreffend. Dem Gesetz-Entwurfe, die defini⸗

en Staats-Anzeiger.

tive Häusersteuer betreffend, ertheilen Wir mit d

beantragten Modificationen unf! Genehmi . . ; hmigung und haben hierüber das

unter Ziffer IV. angebogene Gesetz ausfertigen lassen. Dem wegen Um⸗ gestaltung des Häusersteuergesetzes vom 15. August 1828 geäußerten Wun⸗ che werden Wir sorgfältige Erwägung widmen, weshalb Wir Unserem Staats-Ministerium der Finanzen aufiragen, die erforderlichen Einleitun⸗ gen zu treffen. S5. 27. Die Unterstützung und Verpflegung hülfs- bedürstiger und erkrankter Personen betreffend. Dem Gesammibeschluß des Landtages über den Gesetzentwurf, die Unterstützung und Verpflegung hülfs= bedürftiger und erkrankter Personen betreffend, haben Wir Unsere Ge⸗ nehmigung ertheilt und demzufolge das unter Ziffer V. beigefügte Ge⸗ setz erlassen. 5§. 28. Die Aufhebung der Moraßorien betreffend. Dem von Uns an den Landtag gebrachten Gesetzentwurf, die Aufhebung der Moratorfen betreffend, haben Wir auf erfolgte Zustimmung beider Kam⸗ mern Unsere Sanction ertheilt und demzufolge das Gesetz Zisser VI. ausfertigen lassen. S. 29, Die allgemeine deutsche Wechselordnung betreffend. Wir haben die zu dem Gesetzentwurfe, die allgemeine dentsche Wechselordnung betreffend, von der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beantragten Modificationen ge⸗ nehmigt und hiernach das beiliegende Gesetz Ziffer VII. sanctionirt. Dem gleichzeitig an Uns gebrachten Antrage, baldmöglichst einen Ge⸗ setzentwurf über das Verfahren in Wechselstreitigkeiten und einen Ge⸗ setzentwurf über kaufmännische Anweisungen den Kammern zum Beirath und zur Zustimmung vorzulegen, werden Wir entsprechen, und insbeson= dere fogleich nach Eröffnung des nächsten Landtages zu diesem Zwecke den Kammern einen Gesetzeniwurf über kaufmännische Anweisungen vorlegen lassen. 5. 30. Die Ueberweisung der Depositen und Einstandskapitalien von der Staatsschuldentilgungs⸗-Anstalt an die Königliche Bank in Nürnberg betreffend. Das von Uns nach erklärter Zustimmung des Landtages sanc⸗ tionirte Gesetz, die Ueberweisung der Depositen und Einstandskapitalien von der Staatsschuldentilgungs-Anstalt an die Königliche Bank in Nürnberg betreffend, lassen Wir unter Ziffer VIII. hierbei folgen. 5. 34. Das Staats⸗ schulbenwesen betreffend. Wir haben dem Gesetzentwurfe über das Staats schuldenwesen in der von den beiden Kammern vorgeschlagenen Fassung Un⸗ sere Sanction ertheilt und lassen hiernach das Gesetz Ziffer 1X. hiermit folgen. Auf die in dem Gesammtbeschlusse über diesen Gesetzentwurf gestell⸗ ten Anträge erwiedern Wir: 1) Die Kammern sind durch den Antrag, „es sei die Staatsregierung zu ermächtigen, die Bestellung von Amts bürgsch af⸗ ten der Beamten, so wie der Einstandskapitalien für die Folge durch Hin⸗ terlegung bayerischer Staats-Obligationen jeder Art, sofern sie im Zins⸗ fuße nicht unter 3 Prozent, zuzulassen., dem Bestreben der Staats- Re⸗ gierung, die Staatsschulden⸗Tilgungs-Anstalt von der schwebenden Schuld möglichst zu erleichtern und nach und nach gänzlich zu befreien, nur ent- gegengekommen. Wir werden deshalb, was dle Amts-⸗-Bürgschaften be⸗ trifft, gern alle jene Rücksicht eintreten lassen, welche ohne dadurch entste⸗ hende Gefährdung der Erfüllung der gesetzlichen Hauptzwecke der Staats⸗ schulden⸗Tilgungs-Anstalt nur immer möglich ist. Bezüglich der Einstands-= Kapitalien unterliegt die beantragte Gewährung ohnedies keinem Anstande, zumal wegen künftiger Anlegung der diesfallfsigen Baarerlagen in Folge des Gesetzés über die Ueberweisung der Depositen und Einstands⸗Kapitalien von der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Anstalt an die Königliche Bank in Nürn⸗ berg bereits eine neue Einrichtung getroffen ist. 2) Der Antrag, Hes sei das Königliche Staats -Ministerium der Finanzen anzugehen, sorgsamen Bedacht zu nehmen, daß die bei der Königlichen Staatsschulden ⸗Tilgungs⸗ Anstalt anliegenden Staatskassa⸗Effekten nach Kräften der Kassabestände jedoch ohne Beeinträchtigung der Erfüllung der Zwecke der Anstalt all- mälig der Staatskassa heimbezahlt werden“, erscheint gewissermaßen als eine Wiederholung desjenigen, was diesfalls bei den Kammer- Beschlüssen

über die Nachweisungen der Verwendung der Staats⸗Einnahmen für die Jahre 1845 46 und 1846 47 beantragt worden ist, und Wir verweisen deshalb hier lediglich auf die dortselbst erfolgte genehmigende Zusicherung. §. 32. Die Gerichtsverfassung betreffend. Wir haben den Modificatio⸗ nen, welche durch den Gefammtbeschluß der beiden Kammern zu dem Ge— setz-Entwurfe über die Gerichtsverfassung vorgeschlagen worden sind, Un⸗ sere Genehmigung ertheilt, und erlassen das hiernach gefaßte unter Ziffer X. anliegende Gesetz. Den Antrag, die gegenwärtige Zahl der Kreis- und Stadtgerichte auf jene der künftigen Bezirksgerichte jetzt schon zu vermeh⸗ ren und die hiernach zu bildenden an die Spitze der künftigen Bezirks⸗ gerichte zu legen werden wir in reifliche Erwägung ziehen. 5. 33. Die Bestrafung der Jagdfredel betreffend. Nachdem der Gefetz Entwurf, die J ,, die Zustimmung beider Kammern rn hat, h Wir en unter den vorgeschlagenen Modifica⸗ tionen als Gesetz sanctionirt, wie solches unter Ziffer XI. hier bei- folgt. 8. 34. Die Zoll Verhältnisse im Allgemeinen und für die Zu⸗ kunft betreffend. A. Wir haben die nachbezeichneten zwischen dem Zoll⸗ vereine und anderen Staaten abgeschlossenen Handels- und Schifffahrt. Verträge, als: 1) den Vertrag des Zollvereins mit den Staaten des Steuervereins wegen Beförderung gegenseitiger Verkehrs⸗Verhältnisse vom s6. Oktober 1815 (publizirt den 16. November 1846), 2) die Ueberein= kunft zwischen dem Zollvereine und Belgien wegen Unterdrückung des Schleichhandels vom 26. Juni 1845 (publizirt den 31. Januar 1647) 3) die Uebereinkunst zwischen dem Zollvereine und Belgien wegen gegen seitiger Behandlung der Handelsreifenden (publizirt am 2. April fs17) 4) den Handels- ünd Schifffahrts-Vertrag zwischen dem Zoll vereine und dem Königreiche beider Sicilien vom 27. Januar 1847 (publizirt am 11 Juni 1847), 5) den Vertrag zwischen dem Zollvereine und dem Großher? zogthume Luxemburg wegen Fortdauer des Anschlusses des letzteren am deütschen Zollvereine vom 2. April 1847 (publizirt am 27. August 1847) den Kammern zur Anerkennung bezüglich der ihren verfassungsmäßigen Wir= kungskreis berührenden Punkte mittheilen lassen, welche auch durch Ge⸗ sammtbeschluß beider Kammern erfolgt ist. B. Wir ertheilen dem Gesammt⸗ beschlusse der Kammern in Ansehung der die Zollverhältnisse für die Zu⸗ kunft betreffenden Postulate Unsere Genehmigung, wodurch die Ermãchligung gegeben ist, 1) die Verminderung oder auch Aufhebung, so wie die Erhö— hung der Zölle und andexer Gebühren im Interesse der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels, wenn die übrigen Zollvereins -Staaten nach ven Bestimmungen der in Mitte liegenden Vereinsverträge sich des falls für sich oder auch zur Verständigung mit anderen Staaten vereinbaren sollten, oder wenn für das Königreich Bapern in Ansehung der Gebühren, welche eine privative Einnahme bilden, im Interesse der Landwirthschast, der Industrie „der des Handels eine Herabsetzung oder Verminderung derselben für an⸗ gemessen erachtet werden sollte, unter dem Vorbehalte der Vorlage an die Kammern und deren Zustimmung, im Hinblicke auf die gleiche Bestimmung im Landlagsabschiede vom 23. Mai 1846, J. Abschnitt, 8. 21, die gollver⸗ hältnisse für die Zukunft betreffend, zu verfügen; 2) nach Erforderniß her vortretender Umstände zum Zwecke der Befestigung und Erweiterung des oll vereins jene besonderen finanziellen und sonstigen Verfügungen und Anordnungen sogleich treffen zu können, wodurch dieser Zweck gesichert und erreicht n unter dem gleichen Beifügen, wie zu 4) bereits angeführt ist, daß nan Maßgabe der Beziehung auf den Wirkungskreis der Kammern die Voꝛr⸗ lage bei ihrer nächsten Versammlung und deren Zustimmung vorbehalten bleibe. EG. Rachdem in Ansehung der den Kammern zur nachträglichen Anerkennung vorgelegten Verordnung vom 4. November 1846 über die beim Zoll-Kongresse zu Berlin vereinbarten und mit dem 4. Januar 1847 in Kraft getretenen ergänzenden Bestimmungen zum Zolltarif für die Tarij⸗

Periode 1846 48, desgleichen der Verordnung vom 28. Juni 1847, die

1 * j ! k

Zuckerzölle und die Besteuerung des Rübenzuckers für die Periode v

F ĩ A* z h 390 * 8. om 8 September 184? bis dahin 1848 betreffend, die e r. derselben ver⸗ möge Gesammt⸗ Beschlusses vom 196en lauf. Mis. erfolgt ist, so hat dieser Gegenstand seine verfasfungsmäßige Erledigung gefunden. 5. 35. Finanz⸗

Gesetz für die sechste Finanz⸗Periode und zwar für die e 3

b ö ĩ rsten zwei Ja derselben 1849 50 und 18156 —5t betreffend. Wir . in ib müde. des Tit. VII., S6. 3 und 4 der Verfassungs⸗ Urkunde den beiden Kammern des Landtags das Budget für die sechste Finanz-Periode und zwar vor—

erst für die ersten 2 Jahre derselben 1849—50 u 50-5

. ; 8 97— nd 1850-51 zur Prüfang vorlegen lassen, ertheilen dem die Grundlage deslelben his! den Finanzgesetze für besagten Zeitraum in der beantragten Fassung unter

Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte Unserer Krone Unsere Genehmi⸗