1850 / 217 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

/

/

6

§. 14. Die Regierung übernimmt daher auch keinerlei Bürgschaft für

ie wissenschoaftlichen oder vädagogischen Leistungen solcher Privat -⸗Anstalten, es dleibt vielmehr ganz denjenigen, welche ihre Kinder oder Pflegbefohlenen ihnen anvertrauen, uberlassen, sich davon zu überzeugen, ob sie ibres Ver= tranens werth sind oder nicht. S. 12. Ale Privatlehr-Anstalten stehen unter der Ober- Aussicht der Regitrung; sie sind daher verpflichtet, die von dieser geforderten Auskünfte äber ihren Justand zu geben, und die Regierung ist berechtigt, in der ihr geeignet scheinenden Weise sich von diesem Zustande genaue Kenntniß zu versch affen.

8. 13. Verweigert eine Anstalt den Regierungsbehörden die in An

genommene Einsicht, so kann sie geschlossen werden; dasselbe kann zu

Zeit geschehen, wenn sie einen in moralischer oder politischer Beziehung

lichen Charakter annimmt.

S. 14. Keine Privar⸗Lehranstalt als solche, mag sie den Namen eines GSvomnasiums oder einer Realschule zu führen berechtigt worden sein oder nicht, kann ihren Schülern staatsgültige, d. i. solche Zeugnisse ausstellen, denen der Staat Gültigkeit zuerkennt, wenn es sich für die Schüler dersel- ben um den Eintrist in Staatsschulen, in den Staatsdienst, oder um an⸗ dere vom Staate zu machende Zugeständnisse handelt, deren Erlangung die Gymnasial- oder Realschulbildung voraussetzt.

Zur Erlangung staatsgültiger Zeugnisse haben die Schüler der Privat- Anstalten sich der Prüfung an einer öffentlichen entsprechenden Lehranstalt zu unterziehen.

S. 15. Es können jedoch Privat- Lehranstalten vom Ministerium in den Rang öffentlicher Gomnasien oder Realschulen erhoben werden, wenn ihre Einrichtung die für den beabsichtigten Erfolg des Unterrichts nöthigen Bürgschaften darbietet; in diesem Falle erhalten sie das Recht, staatsgültige Zeugnisse auszustellen.

8. 16. Wer häuslichen Unterricht in den Lehrgegenständen der Gym— nasien und Realschulen zu ertheilen wünscht, bedarf dazu keiner besonderen Bewilligung der Behörden. .

Es ist daher künftig, wenn Schüler, welche häuslichen Unterricht ge⸗ nießen, an öffentlichen Lehranstalten als Privatschüler oder zu einer Prü— fung an einem Gymnasium oder an einer Realschule sich melden, die Vor⸗ weisung eines Lehrfähigkeits⸗-Zeugnisses ihrer Hauslehrer nicht mehr ge— fordert.

§. 17. Privat⸗-Anstalten, welche einen Unterricht beabsichtigen, der in dem Spysteme der Staats Schulen seinem Wesen nach nur an Anstalten ertheilt wird, die den Unterricht der Gymnasien oder Realschulen schon vor— aussetzen, können nur mit besonderer Bewilligung der Regierung errichtet werden.

Die Errichtung und der Fortbestand setzt voraus:

1) Daß kein Lehrer bestellt werde, welcher nicht mit Rücksicht auf seine wissenschaftliche Befähigung und auf sein moralisches und politisches Be— tragen von der Regierung als befähigt anerkannt worden ist;

2) daß die Subsistenzmittel der Anstalt für eine Reihe von Jahren wenigstens mit einem hohen Grade von Wahrscheinlichkeit gedeckt sind.—

§. 18. Die Bestimmungen der §§. 2, 3, 12, 16 gelten auch von die⸗ set Art von Privat- Lehranstalten, doch kann eine Zulassung der Schuler dieser Anstalien zu Staatsprüfungen oder zu Prüfungen an öffentlichen An= stalten, um staatsgültige Zeugnisse zu erwerben, nur insofern beansprucht werden, als Erwerbung solcher Zeugnisse nicht gesetzlich von dem Besuche öffentlicher Lehranstalten abhängig gemacht ist. .

§. 19. Die Errichtung von Lehranstalten für Zeichnen, Musik, Schön— schreiben und ähnliche Gegenstände unterliegt den in den 88. 8 106 ent— halienen Bestimmungen.

Andere Lehranstalten, wie z. B. Handelsschulen, werden nach den sür diejenigen Anstalten geltenden Bestimmungen behandelt, welchen sie ihrem Wesen nach am nächsten verwandt sind.

§. 20. Für den Privat⸗Unterricht, insoweit er die Volksschulen ersetzen soll, bleiben die bisherigen Vorschristen noch in Wirksamkeit, nur ist auch

1354

und zu leiten. In diesen Beschlüssen haben die Bischöfe es sich zur Pflicht gemacht, alles, was an der bestehenden Gottesdienst⸗ Ordnung zweckmäßig und heilsam ist, sorgsam aufrecht zu halten und keine Abänderung ohne Zustimmung der Provinzial⸗Synode zu machen; sie haben ausgesprochen, daß sie in der veraͤnderten Stellung der Gesetzge⸗ bung eine doppelte Aufforderung finden, jeder willkürlichen Nene⸗ rung und jedem Mißbrauche, welcher sich beim Gottesdienste ein⸗ schleichen könnte, mit unermüdlicher Thätigkeit zu begegnen. Die politischen Behörden haben lediglich darauf zu achten, daß sich al= lenthalben nach obigen Beschlüssen benommen werde, und, wenn wider Erwarten Abweichungen davon stattfinden sollten, den Lan⸗ deschef in die Kenntniß zu setzen, welcher darüber mit dem Bi⸗ schofe das Einvernehmen zu pflegen, das Geeignete zu veranlassen oder nöthigenfalls an das Ministerium die Anzeige zu erstatten haben wird. In Betreff der Pfarr⸗Konkursprüfung haben die polilischen Behörden keinen weiteren Einfluß zu nehmen, sobald dem Statthalter von den Bischöfen des Kronlandes die Mittheilung gemacht worden sein wird, daß von ihnen die Examinatoren ür die Pfarr⸗Konkursprüsung aufgestellt und die nöthi⸗ gen Einleitungen zum Vollzuge der Beschlüsse der bischöflichen Versammlung getroffen wurden. Nur wenn hervorkommen sollte, daß ein von diesen Beschlüssen abweichendes Verfahren von der geistlichen Behörde beobachtet werde, hätte sich der Statt⸗ halter mit Rücksicht auf den in der Kaiserlichen Entschließung vom 18. April l. J. ausgedrückten Vorbehalte mit dem Bischofe ins Ein⸗ vernehmen zu setzen oder an das Ministerium des Kultus und Un⸗ terrichts zu berichten. Die Beschlüsse der bischöflichen Versammlung in Betreff der Konkursprüfung sind folgende: Die Pfaxrkonkurs⸗ prüfung soll in jeder Diözese jährlich zum wenigsten einmal und zwar mündlich und schriftlich vorgenommen werden, aus der Dogmatik, der Erläuterung der heiligen Schrift nach der Vulgata, aus' ver Moral und Pastoral fammt Lisurgie mit vorherrschend praktischer Richtung, aus dem Kirchenrecht, aus dem vollständigen Entwurf und theilweiser Ausarbeitung einer Predigt, aus dem mündlichen Vortrage und der Katechese. Zur Erlangung eines selbstständigen STelsorgeramtes ist erforderlich, daß der Bewerber die Pfarrkonkursprüfung mit gutem Erfolge bestanden habe. In⸗ wiefern für Kanonikate, mit welchen zwar die Verpflichtung zur Seelsorge, aber kein selbstständiges Seelsorger⸗Amt verbunden ist, die Pfarr-Konkursprüfung nothwendig sei, bleibt dem Ermessen des Tiöcesan-Bischofes überlassen. Zur Pfarr- Konkursprüfung sollen nur solche zugelassen werden, welche seit wenigstens drei Jahren die Befugniß zur Verwaltung der Seelsorge erlangt haben. Die Konkursprüfüng hat in der Regel für sechs Jahre zu gelten, doch kann durch das Provinzial-Konzilium ein längerer oder kürze rer Zeitraum bestimmt werden. Nur die dienstthuenden oder eme⸗ ritirten Professoren der Theologie, jene Doktoren der Theologie, welche zur Erlangung dieser Würde sich den strengen Prüfungen unterzogen, und solche Männer, welche sich in einem theologischen Fache als Schrifisteller ausgezeichnet haben, dürfen von Ablegung ver Pfarr-Konkursprüfung dispensirt werden. Von Wiederholung derselben kann der Bischof auch solche loszählen, welche als Seel⸗ sorger oder in anderer Weise ihre theologischen Kenntnisse hinrei⸗ chend erprobt haben. Kein Bischof ist verbunden, die Pfarr⸗Kon⸗

kursprüfung, welcher sich ein Bewerber in einer fremden Diözese

hier zur Ertheilung des häuslichen Unterrichts nicht mehr ersorderlich, daß unterzogen hat, als für Pfründen seines Sprengels genügend an⸗—

die Lehrer sich mit einem Fähigkeits-Zeugnisse ausweisen.“

Nachdem den Bischöfen die selbstständige Ausübung der kirch⸗

lichen Strafgewalt durch die 88. 3 und 4 der Kaiserlichen Verord- nung vom 18. April d. J. eingeräumt worden ist, hat es in Folge

einer Ministerial⸗Verordnung von dem durch Hof-Kanzlei⸗Dekret

**

vom 3. März 1792 angeordneten Verfahren, dem zufolge Disziplinar

Untersuchungen gegen katholische Geistliche mittelst einer aus geist⸗

lichen und weltlichen Beamten zusammengesetzten Kommission vorzu nehmen waren, abzukommen. Ihrerseits werden die welt— lichen Behörden innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskrei⸗ ses ebenfalls selbstständig vorzugehen, und es werden densel— ben dabei folgende Bestimmungen zur Richtschnur zu dienen haben: 1) Wenn ein katholischer Geistlicher eines Verbrechens oder eines der gerichtlichen Amtshandlung unterliegenden Vergehens beschuldigt wird, so ist die Angelegenheit der kompetenten Gerichts⸗ behörde zu überweisen, und die politische Behörde wird dabei nur insoweit einzuschreiten haben, als sie durch die gesetzlichen Vor— schriften überhaupt zur Unterstützung der Gerichtsbehoörden ange— wiesen ist. 23 Wenn gegen einen katholischen Geistlichen Beschwer— den anderer Art über seine geistliche Amtsführung oder sein Be— tragen in einem geistlichen Amte erhoben werden, so ha⸗ ben sich die politischen Behörden in der Regel in eine Amts— handlung darüber nicht einzulassen, sondern dieselben an den kirchlichen Vorgesetzten zu verweisen. Sollte jedoch von die ser keine Abhülfe geschafft werden und Grund zu der Be— sorgniß vorhanden sein, daß daraus Gefahr für die öffentliche Ruhe und Ordnung hervorgehe, oder sollte das Benehmen eines Geistlichen der öffentlichen Ruhe und Ordnung unmittelbar Gefahr drohen, so wäre hiervon sogleich die Anzeige an den Statthalter zu erstatten, welcher sich mit dem Bischofe über die erforderlichen Maß- regeln in das Einvernehmen zu setzen und zu beurtheilen haben wird, ob zu diesem Ende die politische Behörde zur Erhebung des Thatbestandes zu schreiten habe. Ohne Weisung des Statt halters ist mit Erhebung des Thatbestandes nur dann vor— zugehen, wenn Gefahr im Verzuge ist, und in solchen Fällen gleichzeitig die Anzeige an den Statthalter zu erstatten. Die den politischen Behörden obliegende Pflicht, ven Vollzug der in Betreff der Führung der Matriken, des Schul- und Armenwe sens bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, bleibt durch diese Bestimmungen unberührt. Hinsichtlich des Gottesdienstes haben die politischen Behörden nicht anordnend einzugreifen, weil es jedem Bischofe frei steht, den Gottesdienst in seiner Diözese im Sinne der von der Versammlung der Bischöfe gefaßten Beschlüsse zu ordnen

zuerkennen.

.

Wissenschaft und Kunst. Zur Kunde des nördlichen Polarmeeres.

An arctic voyage to Baffin's Bay and Lancaster Sound, in friends with Sir John Franklin. By Rob.

search of

q Anstruther GoOdodsir, late Pres. of the R. med. Soc.

ol Edinburgh. London: John v. Voorst. 1850. 8. VIII. u. 152 S. nebst Karte und lith. Abbild.

Diese Reisebeschreibung hat mehrfaches Interesse. Zunächst werden die Aussichten und Hoffnungen, mit welchen Herr Goodsir im vergangenen Jahre seine arktische Reise unternahm, ihm die Theilnahme und die Herzen vieler Leser zuwenden. Unter den Begleitern der Franklinschen Expedition, deren Schicksal jetzt ein Gegenstand der großartigsten Nachsorschungen ge⸗ worden ist, befindet sich ein Bruder des Verfassers. Es läßt sich denken, wie man mit wachsender Aengstlichkeit und Besorgniß in dessen Familie auf Nachrichten harrte. In dleser Stimmung ersah sich Herr G. die Ge— legenheit, einen Wallfischfahrer in diejenigen Gegenden des nördlichen Eis- meers zu begleiten, von welchem er zunächst Aufschlüsse oder Nachrichten über die Erpedition zu erlangen hoffte. Seine Erwartungen, Hoffnun— gen und Wünsche sind gänzlich fehigeschlagen. Zuerst erfolgte die Abreise offenbar zu spät (am 17. März 1649); denn in der Melville ⸗Bai begeg⸗· nete der „Advice“, mit welchem Herr G. reiste, einem Aberdeenschen Wall= sisch- Schiffe, welches bereits aus der Poundsbai zurückkehrte und dort einen Monat sich aufgehalten. Ferner erschwerte gänzliche Unbekannischaft mit der Eskimo-Sprache die Unterhaltung und das Verkehren mit den Bewoh⸗ nern der arktischen Küsten. Das Vorhaben des Verfassers, auf einigen mit Hunden hespannten Eskimo- Schlitten Erkursionen in das Innere des Lan— des und nach Gegenden zu unternehmen, die das Schiff nicht erreichen konnte, scheiterte an demselben Hindernisse. Ein der englischen Sprache kundiger Eskimo, auf den besonders gerechnet war, besand sich nicht in sei⸗ ner Heimat, sondern war zum Lachsfange weithin ausgefahren. Dagegen erhielt Herr G. eine sehr deutliche Anschauung über das Entstehen jener trüglichen Eskimo Berichte, die vor einigen Monaten auch bei uns die lebendigsten Hoffnungen auf die Wohlbehaltenheit und baldige Rückkehr Franklin's angeregt hatten. Er sah aus eigener Erfahrung, wie sehr leicht es kommen konnte, daß einzelne Fragen der Europäer von den Eskimos mißverstanden, und daß die auf solche Fragen ertheilten Antworten wieder von den Europäern mißdeutet wurden. Sobald die Es— kimos erkannten, welche Nachricht und Kunde ersehnt und mit großer Freude aufgenommen warde, lag es einzelnen unter ihnen nahe, Hoffnun⸗ gen zu erwecken, die doch nur auf sernliegende Vermuthung sich gründeten. Aus diesen Hoffnungen entstanden durch Wiedererzählen selbst unter der Mannschaft eines Schiffes faktische Nachrichten, die dann begierig aufge— nommen und mit Vorliebe weiter verbreitet wurden. Die Reise unseres

Verfassers ging in der Davisstraße der grönländischen Küste entlang. So erreichte er Anfang Juli die Melville⸗Bai. Von hier wendete sich die Fahrt nach der Pondsbai und dann noch ztiefer in das nördliche Eismeer hinein, in den Lancgstersund. In diesen Gegenden wurden mehrere Cylin-= der mit allerlei Nachrichten, mit den neuesten vorhandenen Zeitungen u. s. w. für später dorthin gelangende Reisende und namentlich für Mit- glieder der Franklinschen Expeditlon an hervorragenden und weithin sichtbaren Stellen, mit Flaggenstangen versehen, niedergelegt. Bald er= heischte die vorgerückte Jahreszeit und die wieder eintretenden Nächte die Rückkehr, die dann auf jenem kürzeren Wege an der Küste des Bafsinslan= des erfolgte, welcher in der ersten Hälste des Jahres durch das Treiben der Eisschollen äußerst gefährlich wird. Obgleich die Stimmung des Ver= fassers sich immer mehr trüben mußte, da er die Hoffnungslosigkeit und das Fehlschlagen seiner Erwartungen von Tag zu Tag entschiede— ner gewahr wurde, so gab er sich dennoch keinesweges einer dum pfen Unempfänglichkeit für die Erlebnisse und Anschauungen einer solchen Reise hin. Er ist entzückt über die Landschaftsbilder, welche seinem Auge sich darstellen. Der Reiz einer in unabsehbaren Eisfeldern erglän= zenden Rundschau, die Ansichten der Gebirgszüge an der grönländischen Küste, die merkwürdigen Erscheinungen sonderbar gestalteter Eisberge und der mit wilder Gewalt drohend umhertreibenden Eisschollen, besonders aber die stillen, klaren Nächte und der Blick auf die unbewegte Wasserfläche in mitten jener Eiswelt, alles das ergreift seine Seele mit hinreißender Gewalt. Wiederholt kommt er bei solchen Schilderungen auf den Wunsch zurück, daß Landschaftsmaler hier an Ort und Sielle ihre Studien machen, daß sie den unbeschreiblichen Eindruck dieser großartigen Natur im Interesse der Wissenschaft und Kunst den Bewohnern seines Vaterlandes zugänglich und anschaulich machen möchten. Auch über die Bewohner der grönländischen Küste, welche an dem Schicksale Dänemarks und an dem Verlgüfe des scheswig=hol= steinschen Krieges den regsten Antheil nahmen, lesen wir einige ansprechende Nachrichten. Endlich nimmt der Verfasser auch an den Beschästigungen und Arbeiten des Schiffsvolls, namentlich am Wallfischfange, vielfach An—= theil. Seine Erzählung enthält eine anziehende Darstellung und sehr belebte, detaillirte Gemälde derartiger Unternehmungen. Er hatte dazu um so günstigere Gelegenheit, da das Schiff, dessen Gast er war, in dieser Hin= sicht sich vom Glück begünstigt sah und mit reicher Beute nach achtmonat— licher Abwesenheit die schottischen Küsten wieder begrüßte.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Per sonen⸗Frequenz der Magdeburg⸗-Leipziger Eisenbahn. Bis inkl. 20. Juli . wurden befördert. 101,152 Personen, vom 21. Juli bis inkl. 27. Juli c. inkl. 1382 Personen aus dem Zwischenverkehr 16,258

in Summa 117,419 Personen.

E inn ah me der Leipzig⸗-Dresdener Eisenbahn⸗Compagnie vom 1. Januar bis 31. März 1850. S4, 733 Personen 56, 297 Rthlr. 27 Ngr. Pf. Fracht, Brutto⸗-Einnahme 57,986 * 7 n do. von der Königl. Post .. 1 J 7491 P . die Magdeburger Bahnstrecke 7974 22 aus dem direkten Verkehr zwischen Berlin, Hamburg, Leipzig und Dresden 8, 795 K .

*

Frequenz und Einnahme der hoölsteinischen Eisen— bahnen im Juni 1860.

k

J. Personen⸗Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 38,046 Personen 45,312 Mk. 14 Sch., 2) von und nach den Haltestellen 333 Mk. 6 Sch., zusammen 45,661 Mk. 4 Sch. II. Güter⸗Verkehr. 1) Passagiergepäck 277,471 Pfd. 666 M. 11 Sch., 2) Eil⸗ und Frachtgüter 11,544,629 Pfd. 23,897 Mk. 3 Sch, 3) Equipagen-Transport 48 Mk., 4) Hunde-Transport 36 Mk. 12 Sch., 5) Vieh⸗-Transport: 20 Pferde, 770 Ochsen, 14 Starken, 216 Kälber, 1521 Schweine, 26 Ferkel, 44 Schafe, 10 Lämmer und 1 Ziege, 4314 Mk. 4 Sch., 6) auf der geneig⸗ ten Ebene in Altona 820 Mk. 3 Sch., zusammen 29,783 Mk. 1 Sch. III. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken: 1791 Mk. 6 Sch. Zusammen für Altona Kiel 77,225 Mk. 11 Sch. ;

,

J. Personen⸗Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 6217 Personen 3701 Mf., 2) von und nach den Haltestellen 1797 Personen 531 Mk. 2 Sch., zusammen 4232 Mk. 2 Sch. II. Güter Verkehr. 1) Passagiergepäck 32,501 Pfd., 30 Mk. 6 Sch., 2) Eil und Frachtgüter 1,061,465 Pfd., 685 Mk. 14 Sch., 3) Vieh Transport: 4 Ochsen, 11 Kälber, 2 Schweine und 1 Ferkel, 11 Mk. 6 Sch., zusammen 727 Mk. 10 Sch. III. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken 126 Mk. 10 Sch. Zusammen für Glückstadt⸗Elmshorn 5086 Mk. 6 Sch.

Rendsburg -- Neu mun ste r.

J. Personen⸗-Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 12,642 Pers., 11,920 Mk. 13 Sch.I, 2) von der Haltestelle Bockelholm 78 Mk. 10 Sch., zusammen 11,999 Mk. 7 Sch. II. Güter⸗Verkehr. 1) Passagiergepäck 110,707 Pfd., 118 Mk. 4 Sch., 2) Eil⸗ und Frachtgüter 3,699, 375 Pfd., 4394 Mt. 7 Sch. 3) Equipagen-Transport 17 Mk. 4 Sch., 4) Hunde⸗Transport 6 Ml., 5) Vieh⸗-Transport: 31 Pferde, 589 Ochsen, 2 Starken, 5 Kälber, 208 Schweine, 5 Ferkel, 2 Lämmer und 1 Ziege, 977 Nk. 12 Sch., zusammen 5513 Mk. 11 Sch. III. Beförderungen für die hohe Statthalterschaft zu militairischen Zwecken: 1285 Rü. 12 Sch. Zusammen für Rendsburg-Neumünster 18,798 Mt. 14 Sch. Altona, den 31. Juli 1850. .

. 1 e, e me, ==, e, rn.

Hekanntmachungen. Säch fich. Schlesische un Eisenbahn.

Die achte or— 8 dentliche

General⸗ Versamm⸗ lung

der Actionalre d

Dächer,, Pig G schen. Eisenbahn. vesellschast soll am

nehmen.

R , , mm s

* 3 Donnerstag den 15. August a. C. in Dresden abgehalten werden.

Die Herren Actionaire werden hiermit eingeladen, am genannten Tage zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags im Hause Nr. 4 der inneren Pirnaischen Gasse in dem Sitzungssagle der Stadtverordneten, welcher hierzu gü⸗

ligst überlassen worden, sich einzufinden, sodann bei den lequirirten Herren Notaren ihre Actien vorzuzeigen und die als Legitimation und zu dem Eintritt in die Ver— sammlung dienenden Stimmkarten, worauf die Zahl der einem Jeden nach §. 48 der Statuten zulommen- den Stimmen bemerkt weiden wird, in Empfang zu

Mit Punst 10 Uhr wird der Si e s ven en 4 wird der Sitzungssaal geschlossen,

egenstände der Tagesordnung, die zum Vor— nag und resp. Beschlußsassung iommen, sind: P

1) Der Geschästsbericht des Jahres 1849.

mn Ta.

betreffend.

ses, und zwar;

ter in Bautzen,

wählen hat.

erhandlung beginnt.

2) Der Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der Staatsregierung, die Abtretung der Bahn

. . 3) Die Wahl für die auszuscheidenden (ieder neu wählbaren) Mitglieder des Gesellschafts-Ausschus⸗

Herr Hauptmann und Rentbeamter von Reu⸗—

Herr Landesältester von Thielau in Bautzen, Herr Rittergutsbesitzer Schütz auf Schweta,

von welchen statutengemäß die General-⸗Versamm⸗ lung zwei, der Ausschuß in sich

4) Der Bericht über einen Beitrag zur Kranken- und Unterstützungskasse der Angestellten. Der gedruckte Geschäftsbericht mit Rechnun S6-Abschluß ist nach §8. 50 der Statuten vom 8. August a. «é. an in unserem Hauptbüreau, Antonstraße Bahnhof daselbst,

zu erhalten. Dresden, den 15. Juli 1850. Das Direktorium der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn - Gesellschaft. Anton Freiherr v. Gablenz. Franz Netcke, v. Burgsdorff. 115 Stettin- Rigae Damp fechifffahrt Nächste Abfahrt des Dampfschifss „Düna“ aus Stettin am 11. August. D. Witte, Agent in Stettin

den dritten zu 482

Dle Königlich Portugiesische Gesandtschaft in Berlin zeigt hiermit den Empfängern von Pensionen an, daß sie von der Königlich Portuglesischen Regierung ermächtigt ist, zwei Quartale ihrer Pensionen am 9ten und 10ten dieses Monats von 12 bis 2 Uhr, Wilhelms straße Nr. 69 a, auszuzahlen.

Das Abonnement beträgt 2 Athlr. für 4 Jahr 1 Rthlr.« J Jahr. 8 Rthlr.« 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mi: 23 Sgr. berechnet.

M

M 217.

w

Amtlicher Theil.

Deutschlan d.

Berlin. Patent, die Erneuerung des Luisen⸗Ordens be⸗ treffend. Stettin.

DOesterreich. Wien. Ergebnisse dei Untersuchungen über ben Brand in Krakau. Vermischtes. Reise des Ministers von Thinnfeld. Organisation des obersten Gerichtshofs. Montenegro.

Schleswig ⸗Holstein. Kiel.

. Alton a. Gefecht bei Wohlde.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Ankunft des Herzogs von Sachsen⸗ Meiningen. Verhandlungen der gesetzgebenden Versammlung.

. ; Ausland.

Vesterreich. Ragusa. Türkische Flotte bei Korfu.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Die Konzessions= Bedingungen der Eisenbahnlinien Tours-Nantes und Orleans-Bordeaux.

Vermischtes. Paris. Aenderungen in der Reise des Piäsidenten. Entschädigungs-Zuerkennung für die Sklavenbesitzer auf Guadeloupe. . Theagter⸗-Censoren. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Parlamentsverhandlungen. Befriedigung der englischen Reclamationen in Sicilien. Die Beziehun= gen Englands zu Rom. Nordamerikanisches Geschwader bei Gibral tar. Bericht über die englischen Eisenbahnen. Vermischtes. Piotokoll der londoner Konfeienz. .

Rußland und Polen. St. Petersburg. fentiteln.

Belgien. Brüssel. Thiers nach Deutschland. Schweden und Norwegen. Christiania. Konsulatwesens. Schweiz. Bern. Rundschreiben in Betreff der Flüchtlinge. Ver— sassungsfeier. Großrathsverhandlungen. Luzern. Eidgenössisches

Sängerfest. Genf. Graf A. von St. Priest mit einer Biographie

Veltaire's beschäftigt.

Italien. Turin. Ankunft des Prinzen von Carignan. Abreise des Erzbischofs von Sassari. Vermischtes. Genug. Anzeige des peruanischen General-Konsuls. Livorno. Näheres über die Aue— weisung Canino's. Kontumazverlängerung. Parma. Paß⸗ Vorschriften. . Rom. Abreise des Herzogs von Rivas. Vermischtez. Neapel. Der Prozeß der Senta del unita italiana. Einhalten in der absolutistischen Reaction. Beschluß hinsichilich der englischen For= derungen. Vermischtes.

Spanien. Madrid. Ankunft des englischen Gesandten. Vermischtes.

Griechenland. Athen. Ankunft Lamartine's. Vermischtes.

Türkei. Widdin. Deputationen nach Konstantinopel.

Vereinigte Stagten von Nord-Amerika. New dung des neuen Kabinets. Kongreßverhandlungen. richtung Websters. .

Börsen⸗- und Sande ls Nachrichten.

Preußen.

Besinden des Vladika von

Verfügung der Statthalterschaft.

Bestätigung von Gra—

Zunahme der Aussuhr. Neue Organisirung des

York. Bil⸗ Tag der Hin⸗

il ag 6.

ne, e, na mr m mee, , e me. 82

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Bürgermeister Brandt in Brandenburg den r⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen

Rothen

Ministerinm der geistlichen 34. Angelegenheiten. Bekannt m chung

Nach den für die Königliche Bau-Akademie zu Berlin am 1. August 1849 ertheilten Vorschriften muß die Anmeldung zur Aufnahme vier Wochen vor dem Beginne des Unterrichts schriftlich bei dem unterzeichneten Direktor eingehen und die Befähigung zu— gleich durch Einreichung der im §. 6 bestimmten Zeugnisse nachge wiesen werden.

Da der Unterricht des bevorstehenden Winterhalbjahres am 8. Oktober beginnt, werden die Meldungen zur Aufnahme zum 8. September c. erwartet. . Die Vorschriften vom 1. August v. J., so wie die auf die Prüfungen im Bauwesen bezüglichen Bekanntmachungen vom 18. September und 1. Dezember v. J.,, sind bei dem Geheimen Secre⸗ tair Röhl in der Bau⸗-Akademie zu haben.

Berlin, den 8. August 1850.

Der Geheime Ober-Baurath und Direktor der Bau-Akademie. Busse.

Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll mächtigte Minister am Königlich schwedischen und norwegischen Hofe, Kammerherr von Brassier de St. Simon, von Stockholm.

nichtamtlicher Theil. Der tschland.

Preußen. Berlin, 8. Aug. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem dienstleistenden persönlichen Adjutanten des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit, Seconde⸗ Lieutenant Grafen von Waldersee II. des ersten Garde⸗-Regi— ments zu Fuß, den St. Annen-Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Berlin, 8. Aug. Die heute ausgegebene Nr. 29 der Ge⸗— setzsammlung enthält das Patent, die Erneuerung des Luisen⸗ Ordens betreffend.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. 2c. bestimmen auf den Antrag des, unter Vorsitz Ihrer Majestät der Königin, Unserer vielgeliebten Gemahlin, am 23. April d. J. zu Charlottenburg gehaltenen Kapitels des Luisen-Ordens, wie folgt:

taats-An

Berlin, Freitag den S. Augn st

Ankunft des Prinzen Friedrich der Niederlande.

Die

er

Es soll auf Veranlassung des erhebenden Beispiels, welches der

hingebende Patriotismus vieler Frauen und Jungfrauen in den Jahren 1848 und 1849 durch Pflege von Verwundeten und durch andere hochherzige Handlungen gegeben hat, eine Erneuerung des Luisen-Ordens stattsinden, und zwar ausschließlich zur Vertheilung an solche Frauen und Jungfrauen, die in den beiden gedachten Jah— ren sich um das Vaterland verdient gemacht haben.

Das Ordenskreuz, das Wir bei dieser Gelegenheit verleihen werden, wird sich von der ursprünglich bestimmten Decoration da— durch unterscheiden, daß der Avers, statt der Jahreszahlen der Be⸗— sfreiungskriege, die Zahlen dieser beiden Jahre zeigt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Sanssouci, den 15. Juli 1850.

(L. 8.) Friedrich Wilhelm.

Graf von Brandenburg. Stettin, 5. August. (Ost see⸗Ztg.) Heute Mittag 16 Uhr traf der „preußische Adler“ nach einer 5astündigen Fahrt mit 68 Passagieren hier ein, unter Letzteren befand sich Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrich der Niederlande.

zei

2

Auf der Höhe von Dagoe traf

der „Adler“ eine russische Flottille von 11 Schiffen an, welche die

von dem „Adler“ aufgezogene holländische Flagge salutirte.

Oesterreich. Einer Mittheilung aus durch die beinahe zu kein Verdacht her⸗

angelegt worden.

Wien, 5. Aug. Krakau entnimmt der Lloyd, daß Ende gediehene Untersuchung sich bisher ausgestellt hat, das Feuer am 18. Juli sei

Auch ist nicht festgestellt, ob eine sträfliche zum Ausbruche des Brandes in der Königlichen Mühle Veran— lassung gegeben habe. Nicht einmal rücksichtlich des am 26. Juli auf dem Kleparz ausgebrochenen Feuers konnte bisher der Ver— dacht der absichtlichen Brandlegung sicher gestellt werden. Man hat nun schon seit einigen Tagen angefangen, eine Feuer⸗ Revision der Häuser vorzunehmen, und dringt mit großer Strenge auf die Beobachtung der gegebenen Vorschriften. Das Fi⸗ nanz⸗Ministerium hat den Vorstand der krakauer Gubernial⸗Kom⸗ mission ermächtigt, der Gemeinde von Krakau zum Behufe der un⸗ entbehrlichsten durch Brand zerstörten Gemeinde ⸗Anstalten einen Kredit von 50,000 Fl. zu eröffnen. Ein anderer Kredit, ebenfalls

von 50,000 Fl., wurde Behufs der Vorschußteistung an Haus⸗-Ei⸗

Nachlässigkeit

genthümer in Krakau, deren Gebäude durch den Brand hbeschätigt /

oder zerstört wurden, und welche die Mittel zur Wiederherstellung derselben nicht besitzen, bewilligt.

Heute früh um halb 8 Uhr brach in einem Hause in der Woll⸗ zeile ein Feuer aus, welchem nur durch die raschen, von allen Sei⸗— ten herbeigerilten Lösch-Anstalten Einhalt gethan wurde. In der verflossenen Nacht brach auch in Bisamberg ein großes Feuer aus, über welches noch nichts Näheres bekannt ist.

In der verflossenen Nacht war hier in der Umgegend ein Me— teor in Form einer feurigen Kugel sichtbar.

Berichte aus dem Banate bezeichnen die Aerndte als eine der Quantität nach ergiebige, die Qualität bleibt hinter den Erwar— tungen zurück.

Wien, 6. Aug. wesen, Ritter Ferdinand von Thinnfeld gereist.

Der D. Z. a. B. wird geschrieben: „Das Statut über die Organisation des obersten Gerichtshofes soll nächstens erscheinen. Derselbe wird, wie man uns mittheilt, für alle Provinzen des Reiches gleich endgültig sein. Die größeren und wichtigeren Kron länder der Monarchie werden in demselben durch einzelne Abthei lungen (Senate) vertreten sein, deren Mitglieder entweder aus jener Provinz geboren oder der Sprache derselben vollkommen mäch tig sein müssen. Der Senat von Verona wird wahrscheinlich nach Beendigung der Purification und der noch schwebenden Prozesse nach Wien verlegt werden, obwohl noch Viele sich der Ueberzeu— gung hingeben, daß er provisorisch noch lange in Verona belassen werden dürfte.“

Der Gesundheitszustand des Wladika von Montenegro hat sich wesentlich gebessert; mit dem aus Cattaro angekommenen Dampf— schiffe sind zwei Neffen des Wladika, wovon einer nach Italien, der andere nach Belgrad abgehen wird, eingetroffen.

Der Minister für Landes-Kultur und Berg— ist nach Gmunden ab—

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 5. Aug. (Börs. H.) Die Statthalterschaft hat folgende Verfügung, betreffend die einst⸗ weilige Außerkraftsetzung mehrerer Artikel des Staatsgrundgesetzes vom 15. September 1848 für das Herzogthum Holstein, erlassen: „Mit Rücksicht auf den Krieg gegen Dänemark verfügt die Statt halterschaft der Herzogthümer Schleswig-Holstein kraft des Artikel 152 des Staatsgrundgesetzes vom 165. September 1848 wie folgt: Artikel 1. Die Artikel 16, 18, 19 und 22, so wie der Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes, letzterer so weit er sich auf das jedem Schleswig-Holsteiner eingeräumte Waffenrecht bezieht, werden für das Herzogthum Holstein, so weit es nicht schon durch die Verfü gung vom 10. Juli d. J. geschehen ist, auf die Zeit von drei Monaten, falls nicht schon früher ein Friedensschluß mit Dänemark erfolgt, außer Kraft gesetzt. Artikel 2. Alle Civil- und Mili tairbehörden sind verpflichtet, von jeder auf Grund dieser Anord⸗— nungen abgegebenen Verfügung an das betreffende Departement sofort Anzeige zu machen. Kiel, den 3. August 1850. Die Statt⸗ halterschaft der Herzogthümer Schleswig- Holstein. Reventlou. Beseler. Boysen. Francke. Krohn. de Fontenay. Reh hoff.“

Altona, 5. Aug. Ein Zusammenstoß beider⸗

(Börs. H.) welches folgendermaßen berichtet wird. 159 Mann vom 4sten Jä— ger-Corps sind mit 4 Kanonen hinter einer Verschanzung bei Wohlde postirt gewesen, als 6— 700 Dänen mit 2 Kanonen und einer An⸗

q q q

seitiger Vorposten soll am Freitage bei Wohlde stattgehabt haben,

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ uns Auslandes nehmen Bestelinng auf ö ; dieses Blatt an, für Berlin di; Expedition des Prenß. Staats- Anzeigers: Behren⸗ Straße nr. 57.

1850.

zahl Wagen die Straße entlang gezogen sind und alle Eingangs⸗ thore und Latteneinfriedigungen der Koppeln ausgehoben haben. Man hat die Dänen bis auf halbe Kanonenschußweite herankom⸗ men lassen und darauf mit Shrapnels zwischen sie geschossen; auch haben die Jäger zweimal gefeuert. Die Dänen sind hierauf umge⸗ kehrt und haben statt der Thore 2c. ihre Verwundeten aufgeladen. Unsererseits ist nicht ein Einziger verwundet, nur die Verschanzung, auf welche die Dänen geschpssen, ist etwas demolirt, jedoch gleich wieder hergestellt worden. 13 Todte sollen die Dänen gehabt haben.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 5. Aug. (O. P. A. 3.) Se. Hoheit der regierende Herzog von Sachsen-Meiningen ist hier eingetroffen und hat sein Absteige⸗Quartier im russischen Hofe ge⸗ nommen.

In der heutigen Sitzung der hiesigen gesetzgebenden Versamm⸗ lung stand der Gesetz⸗ Entwurf über die Gleichheit aller Ehefrauen im Konkurse ihrer Ehemänner auf der Tagesordnung. Es lag dafür vor: ein Gesetz⸗Entwurf von dem Senat, ein Mehrheits⸗ Antrag der Kommission mit einem neuen Gesetz-Entwurf und ein Minderheits-Antrag. Die Abwesenheit von zwei Kommissions⸗ Mitgliedern veranlaßt die Vorfrage, ob es nicht zweckmäßiger wäre, die Berathung bis zu deren Rückkehr zu verschieben, was jedoch die Mehrheit verneinte. Der ursprüngliche Gesetz Entwurf, das Mehr⸗ heitserachten mit dem neuen Gesetz-Entwurf, und das Minder⸗ heitserachten, welches auf Annahme des Senats Antrages mit dem Wunsche eines Zusatzes wegen bereits bestehender Rechte gerichtet ist, wurden verlesen. Den Mehrheits-Antrag trug vor und vertheidigte Dr. Binding, der Minderheits⸗Antrag wurde von dem Abg. Nortz vorgetragen und von Dr. Jucho ausführlich vertheidigt. Der Mehrheits⸗Antrag wurde in namentlicher Abstim⸗ mung mit 45 Stimmen gegen 26 verworfen. Es wurde nun der Senats-Antrag im Allgemeinen und unter Vorbehalt artikelweiser Berathung zur Grundlage genommen; in dieser Erörterung, in welcher sich außer den angeführten Rednern noch Schöff, Dr. Gwin— ner, Dr. von Oven u. A. vernehmen ließen, wurden die einzelnen Artikel mit geringen Abänderungen und der erwähnte Wunsch der Minderheit, von Schöff Dr. Harnier als Zusatz-Artikel eingebracht, angenommen, so wie der ganze Entwurf, und damit die Sitzung um

71

77 Uhr Abends aufgehoben.

Ausland.

Oesterreich. Ragusa, 29. Juli. (XI.) Angesichts Korfu in der Commenizzabai wurde die türkische Flotte ankernd erblickt. . Frankreich. Gesetz gebende Versammlung. vom 5. August. Den Vorsiß führt Dupin. Ein Lokalgeseß wird ohne Debatte angenommen. Dann fa, . 6, ĩ Kw : . folgt Fortsetzung der Dehatte über Abänderung der Konzessionsbedingungeh der Eisenbahn- Li Tours-Nantes und Orleans-Bordeaux.“ Art. 2: . e rn , fn 1 der Vergütung für erworbenes Terrain und Buulich r ien (n Bahnstrecke an den Staat entlastet.“ Zwei Amendements, welche blos eine Entlastung von 35 und 77 Millionen vorschlagen, werden verworfen. Flotte stellt das Amendement, es solle dem Minister ein Kredit von 14 Millionen eröffnet werden, um die Actien nach und nach zurückzukaufen, wenn sie unter 176 Franken fallen. (Lärm.) Die Rechte verlangt Vorfrage. Miot: Wollen Sie denn wirklich glauben machen, daß Sie bezahlt sind? (Tumult. Der Präsi⸗ dent ruft Miot zur Ordnung. Von der Rechten beginnt nun eine heftige Scene, die von Miot aufgenommen wird und damit endigt, daß über Miot die Censur verhängt wird. Flotte's Amen dement wird verworfen. Combarel de Leyval's Antrag auf Theilung des Reinertrages über 6 pCt. bis zur Abzahlung von 7, 500,000 Fr. an den Staat wird von der Kommission und von der Versammlung angenommen. Art. 3. „Provisorisch wird der Betrieb zwischen Angers und Nantes mit einem Geleise gestattet, das zweite muß binnen 2 Jahren, vom Betriebsbeginn an gerech net, gelegt werden. Art. 4: „Die noch auszuführenden Baulich keiten fallen sämmtlich der Gesellschaft zur Last.“ Angenommen. La Rochette's Antrag, daß alle diese Arbeiten der Staat über⸗— nehmen solle, wird verworfen. Art. 5. „Die Compagnie hat zehn Jahre Zeit zur Ausführung. Die Compagnie hat aber den Betrieb auf Einem Geleise binnen Jahresfrist zu beginnen.“ Art. 6. „Die Gesellschaft kann keine Entschädigung vom Staate beanspruchen.“ Angenommen. Es kömmt die Bahnlinie Orleans⸗Bordegux an die Reihe. Du fournel ist mit den Zugeständnissen an die Tours⸗Nantes⸗Linie ganz verstanden, nennt jedoch ein Gleiches bei der vorliegenden gr

lose Verschwendung. Die Bahnlinie Tours-Orleans habe

und 1849 weit über alle Hoffnungen eingetragen, sie blühe ñ und es würden deren Actien von ihren Besitzern sorgfältig bewah Mouchy entgegnet, daß die Behauptungen seines Vorgängers genau seien und man daher die Actionaire, welche sich in so gedrück ten Umständen befänden, unterstützen müsse. Du fournel steht für seine Angaben ein und will sich höchstens zur Garantie eines In— teressenMinimums 9 Minister der öffent-

Sitzung

herbeilassen. Der lichen Arbeiten lehnt sich dagegen auf und erklärt die Gesell

schaft (nämlich die Orleans-Bordeaux⸗Gesellschaft) für ver— loren, wenn das Gesetz nicht angenommen werde. Grevy macht abermals darauf aufmerksam, wie gut diese Bahn rentire, und will daher die angeblichen Verluste nachgewiesen haben. Der Berichterstatter erwiedert, wenn man das Gesetz nicht annehme, werde die Bahn nicht gebaut werden. Ueberhaupt opfere der Staat ja gar nicht so viel. Schluß der allgemeinen Debatte. Art. 1: „Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt, die Konzession der Orleans⸗Bordeaux⸗Bahn, wie folgt, abzuändern: 1) Die Konzes⸗ sionsdauer wird auf 50 Jahre erhöht.“ Links verlangt man Skru⸗ tinium durch Theilung. Stimmende 583: dafür 318; dagegen 265. „2) Die Compagnie ist ermächtigt, den Betrieb auf Einem Geleise zu eröffnen. Das zweite ist binnen 3 Jahren von Eröffnung jeder