1850 / 218 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der britische Kreuzer „Cormoran“ hat das brasilianische Schiff „Santa Cruz“ aufgebracht, seine Mannschaft ausgeschifft und dasffelbe als angebliches Sklavenschiff sammt allen Schiffe pa—= pieren verbrannt. Der Constituttonnel tadelt diesen Vorgang, als einen neuen Beweis englischer Anmaßung, in sehr heftigen Worten. . .

Man erwartet allgemein, daß die modifizirten Eisenbahn⸗Kon⸗ zessions-Bedingungen von Tours-Nantes und Orleans⸗ Bordeaux angenommen werden dürften. .

Herr Guizot ist gestern Abend in Begleitung zweier Freunde nach Brüssel abgereist. Der Zweck seiner Reise ist unbelannt., ö

Svilon Barrot foll die Absicht haben, seine Demission als Mit-

lied der permanenten Kommission zu geben. K . ; Der e en une n . Genoux verläßt n , Paris, um sich nach Chambery in Savoyen zu be n. r il zur Redaction des daselbst erscheinenden Varro, 1 be⸗

Herr Poitevin, der durch seine kühne Luftfahrt h ö , .

' , . H pem Schauspieldirektor von Madrid kannt geworden ist, steht mit dem Scham p) Aufsteigung zu wie— in Unterhandlung, um in dieser Stadt seine ö derholen.

Paris, 4. Aug, (Köln. 3 tg.) HGestern Mittag fand ein anderthalbstündiger Ministerrath beim Präsidenten statt; . Regie rung soll sehr wichtige Depeschen aus Konstantinopel empfangen haben. Um 1 Uhr begab sich Lord Normanby zu Lahitte, dessen Rückkehr aus dem Elysee er abwartete. Changarnier hielt gestern Vormittag wieder eine lange Konferenz welcher Carlier beiwohnte,

mit mehreren seiner Generale. Das Gepäck des Präsidenten wird gegenwärtig nach St. Cloud gebracht, wo der Präsident während der Ferien residiren will. .

Wegen der schleswigschen Angelegenheit werden täglich Noten zwischen der hiesigen Regierung und Lord Palmerston gewechselt. Erstere dringt angeblich auf gemeinschaftliches Auftreten Frankreichs und Englands zur Beilegung der Feindseligkeiten. .

Die letzten Nachrichten aus Buenos-Ayres reichen bis zum 27. Mai. Zu dieser Zeit war der Admiral Lepredour seit 40 Tagen in Buenbs⸗-Ayres, ohne etwas von Rosas erlangt zu haben. Erst am 15. Mai erhielt der Admiral eine lange Denkschrift als Ant wort auf das Ultimatum der französischen Regierung. Rosas fängt in derselben mit der Erklärung an, daß es eine offene Verletzung der Verfassung sei, mit einem bewaffneten Vermittler zu unterhan— deln. Aus Rücksscht für den Admiral wolle er jedoch einige Modi⸗ sicationen an dem ersten Vertrag Lepredour's machen. Ungeachtet dieser traurigen Lage, in die man den Admiral versetzt, hat derselbe den glänzenden Festen, die Rosas während des Monats Mai gege⸗ ben hat, beigewohnt. Der Admiral hat sehr viel Langmuth. Ue⸗ brigens ist nan fowohl in Buenos-Ayrrs, als in Montevideo, trotz dieser Liebenswürdigkeiten überzeugt, daß zwischen Lepredour und Rosas nichts abgemacht werden wird. Das Geld ist ungeheuer ge⸗ stiegen, und ist dieses in jenem Lande ein viel sicherer Thermome⸗ ter, als bei uns, weil alle Handelsgeschäfte in Papiergeld abge⸗ macht werden und der courshabende Papier⸗ Piaster, welcher ge wöhnlich 4 Fr. 50 C. gilt, jetzt nur zu 20 C. angenommen wird.

Man hat Nachrichten von Washington, denen zufolge der Mi⸗ nister der auswärtigen Angelegenheiten, Clayton, sich in Bezug auf dle von der französischen Regierung wegen der Beschlagnahme fran— zösischer Schiffe in San Francisco gemachten Reclamationen ver⸗ neinend ausgesprochen hat. Man hoffte jedoch, daß das neue von Herrn Fillmore zu ernennende Ministerium diese Angelegenheit von einem anderen Gesichtspunkte aus betrachten werde. Man weiß

übrigens, daß Clayton nie sehr freundlich gegen Frankreich gesinnt war. Zugleich hat man die Nachricht erhalten, daß Libri, der von den französischen Gerichten wegen Veruntrenung von Büchern der französischen Staats-Bibliotheken zu mehrjähriger Gefängnißstrafe verurtheilt wurde, in New⸗YJork angekommen ist.

Vorgestern hat der Präsident die Ernennung von 86 Rektoren der durch das neue Unterrichtsgesetz geschaffenen Departemental— Akademieen unterzeichnet. Alle legitimistischer Gesinnungen ver— dächtige Namen sollen systematisch ausgeschlossen worden sein.

In Gemäßheit des neu erlassenen Gesetzes über die Theater⸗ Pollzei hat der Minister des Innern eine Censur - Kommission er—⸗ nannt, die folgendermaßen zusammengesetzt ist: fünf Examinatoren (Florent, Caritan, Pellissier, de Meynard, Neveu), zwei Inspektoren (planté, Louis Boyer) ünd einen Secretair (Victor Hallays). Vier dieser Censur-Beamten hatten schon vor der Februar⸗Revolution dieselbe Anstellung. 66

Nach einer in den Werbe-Büreaus angeschlagenen Note ist bis auf weiteren Befehl der freiwillige Eintritt in den französischen Mi— litairdienst nicht mehr gestattet. .

Gulzot will, wie es heißt, nach Wiesbaden reisen, um bei dort stattfindenden Besprechungen über Aussöhnung der beiden Bour bonen⸗Zweige die Interessen und Ansichten der Orleanisten zu ver⸗ treten. Wie man hört, will Berryer dem Grafen von Chambord, der den Weg nach Wiesbaden über Berlin, nimmt, bis Hannover entgegenreisen. Die Legitimisten haben die Einrichtung getroffen, daß minder Bemittelte die Reise nach Wiesbaden hin und zurück für 80 Fr. mitmachen können. .

Die Nachricht von unruhigen Auftritten zu Marseille in Folge der Auflösung der dortigen Sanitäts- Intendanz hat sich bestätigt. Kaum war diese Maßregel und die Ernennung eines außerordent lichen Reglerungs-Kommissars an Stelle der Intendanz bekannt geworden, so wurden in der Börse und an anderen Orten Auffor⸗ derungen an den Handelsstand gerichtet, sich in, Masse nach der

Präfektur zu begeben. Um 3 Uhr war bereits die Präfektur von einem dichten Menschenhaufen umlagert, und eine Deputation be gab sich zu dem den abwesenden Präfekten vertretenden General

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en ser n e er , , ,, u protestiren. Dieser entgegnete , . ; de. kigleih durch den Telegraphen an , ,, . Einige Rufe: „Nieder mit dem inn 14 F h I a , General- Secretair der Präfektur wiederholt aus ein hört. Als der General-Secne bun rl Granpbe und genöthigt seßte, daß er selbst nichts zu thun n J äandersetzt, urig abzuwarten, entgegnete ihm ein sehr ,, r . ille: „als die Pariser unsere Mo⸗ angesehener Fabrikant von Marsei ich! 6 nöthi die Mar seiller richie umstürzten, hielten sie es nicht für nöthig, Mar seiller ug hath! u fragen. Die Marseiller wollen jeßt auch nicht mehr . den pon ssrn cat hengen und sich regieren, wie es ihnen gefällt.“ A, die Haltung der in und um das Präfektur Gebäude Versammelten immer drohender wurde, kündigte der General Danthy an, daß er nöthi⸗ genfalls mit Waffengewalt einschreiten würde, worauf ihm mit dem Rufe geantwortet wurde: „Nieder mit dem General!“, Endlich gelang es jedoch, die friedliche Räumung der Präfektur zu bewirken. Gleichwohl befand sich die Stadt in einer solchen Aufregung, daß noch lange zahlreiche Patrouillen von Infanterie, Kavallerié und Gendarmerie die Straßen durchziehen mußten. Es hieß sogar einen Augenblick, daß der Belagerungszustand erklärt werden würde, was sich indessen bis jetzt nicht bestätigt hat. Die ganze Aufregung scheint durchaus keinen politischen Eharakter zu haben. Ihr Ursprung wenigstens besteht lediglich in der Furcht der marseiller Bevölkerung, daß die von der Regierung zuerst befohlene Aufhebung der Quarantaine, die später in eine bloße Verkürzung derselben verwandelt wurde (und zwar auf die energischen Vorstel⸗ lungen der hiesigen Repräsentanten von Marseille, namentlich Ber⸗ ryer's), der Cholera, die im Augenblick zu Malta grassirt, Thür und Thore öffne. Zum Ueberfluß hatte sich auch noch beim Abgang der letzten Nachrichten zu Marseille das Gerücht verbreitet, daß schon mehrere Cholerafälle sich gezeigt hätten.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ Nork, 17. Jull. Von allen Enden wird gemeldet, daß die Cho— lera wieder ausgebrochen und namentlich in St. Louis, Pittsburg, Cincinnati und Nashville in der letzten Zeit heftiger aufgetreten sei. In Mexiko sollen Ende Juni täglich 1000 Personen an dieser Seuche gestorben sein. ;

Bei einem großen Brande in Philadelphia, dessen Schaden auf zwei bis drei Millionen Dollars geschätzt wird, sind über 150 Men⸗ schen theils umgekommen, theils verwundet worden. ö

In den letzten Jahren hat sich die Woll⸗ Production in den Staaken des Westens außerordentlich gehoben und mit derselben die Wollen-Fabriken und Manufakturen.

New-⸗Pork, 17. Juli. (A. 3.) Der am 9. Juli in Washing⸗ ton an der Cholera verstorbene Praͤsident der Vereinigten Staaten, General Zacharias Taylor, war, so schreibt ein New-Norler Blatt, am 24. November 1786 im Staate Birginien, Orange⸗-Grafschaft, geboren, auf einem Boden, wescher der Union schon mehrere Prä⸗ sidenten gegeben. Als der kleine Zachary erst wenige Monate alt war, wanderte fein Vater, Oberst Richard Taglor, der sich im Re— volutionskrieg ausgezeichnet hatte, mit seiner Familie nach Kentucky aus. Er war einer' von den „Schanzgräbern“ der Civilisation in Amerika. Kaum zehn Jahre zuvor hatte sich die erste Wohnung eines weißen Mannes auf dem weiten Landstrich zwischen der West-— gränze Virginiens und dem fernen Mississippi erhoben. Auch zur Zest, wo Oberst Taylor dort einwanderte, war der kühne Ansiedler noch genöthigt, mit seiner Büchse dem Indianer und den Raub⸗ thieren sein Anrecht auf den Boden abzuringen. Viel nützliche, wenn auch rauhe Disziplin lag in diesem Gränzerleben. Die Fährlichkeiten, denen er fortwährend ausgesetzt war, gaben ihm Selbstvertrauen, Geistesgegenwart, und lehrten shn die Gefahr verachten, eine tüchtige Vorschule für wich- tige Unternehmungen. Alle Leibes⸗ und Geisteskräfte wurden da in beständiger Üebung erhalten, gestählt und geschmeidigt zum Handeln.

So lange er noch jung war, unterstützte der künftige Präsident seinen Vater in der Feldarbeit und bei der Jagd, und diese frühzeitige Abhärtung gegen alle Rauheiten und Abwechselun⸗ gen des Wetters bei einfachster Kost legte den Grund zu einer Körper-Constitution, welche ihm in den Strapazen und Gefahren seines späteren Lebens wohl zu statten kam. In den Winter⸗Mo⸗ naten besuchte er die Schule, wo eine solche, wie entfernt auch im— mer, zugänglich war, und im Sommer arbeitete er auf dem Farm. Die Abenteuer seiner Schulzeit bildeten ihm einigermaßen seine krie— gerische Zukunft vor. Bei einer Gelegenheit wurde ein Indianer in englischer Uniform in der nächsten Nähe des Schulhauses er schossen; ein älterer Mitschüler scheuchte in dem umliegenden Gehölz vier Indianer auf und erschoß sie im Lauf einen nach dem anderen. Dieser junge Mann, Whetsel mit Namen, wurde hernach Taykor's Lehrer in der Kriegskunst. Während er noch minderjährig war, schienen die Bewegungen Aaron Burrs im Westen die Integrität der Union zu bedrohen, und Taylor beeilte sich, in ein patriotisches Freicorps einzutreten. Nach bald wiederhergestellter Ruhe kehrte er zu seinen landwirthschaftlichen Arbeiten und seinen Studien zurück. Als bald darauf ein älterer, Bruder starb, wurde er an dessen Stelle, auf Verwendung seines Verwandten James Madison, vom Präsidenten Jefferson zu einem Lieutenant in der— Armee ernannt, am 3. Mai 1808. Taylor war nicht so bald in den Kriegsdienst seines Vaterlandes eingetreten, als er für dasselbe sein Leben wagte. Durch seine Vertheidigung des Forts Harrison gegen eine große Ueberzahl schützte er eine Gränzmark vor Verwü⸗ stung. Diese frühe Waffenthat war gleichsam der Grundstein, auf welchem sich der Bau seines Ruhms durch eine vierzigjährige Dienst= zeit hoch und höher hob, bis ihm zuletzt sein glücklicher Feldzug in Mexiko, welcher Kalifornien für die Vereinigten Staaten erwarb, einen Ruf gewann, der sich über die ganze Welt ausbreitete. Auf viele Punkte

seiner Laufbahn deuten seine Landsleute mit großem Stolz. In dem Kriege mit England vertheidigte er tapfer den obengenannten nur halbbefestigten Gränzposten gegen eine an Zahl weit überlegene Schaar Indianer und schlug sie mit einer Handvoll Leute in die Flucht. Gleich berühmt machte er sich während des Indianer⸗Krie⸗ ges im Nordwesten, durch seine Siege im Florida⸗Krieg, durch die Wegnahme der starkbefestigten und starkbemannten Stadt Monterey, und endlich durch seinen entscheidenden Sieg über das 25.000 Mann starke mexikanische⸗ Heer unter Santana, welchen er mit 4090 Frei- willigen, die noch niemaks im Kampfe gewesen, und 500 Mann regulairen Truppen schlug. In diesem wie in dem späteren mexi— kanischen Kriege war seine väterliche Sorgfalt für seine Truppen bemerkenswerth; immer bereit, sich persönlicher Gefahr auszusetzen, suchte er stets nur den Frieden als den besten Lohn für alle seine kriegerischen Anstrengungen. Viele charakteristische Anekdoten von der Tapferkeit und dem exzentrischen Wesen des Generals Taylor haben sich aus jener Zeit erhalten. Auch schildert ein damaliger Bericht sein persönliches Aussehen. „Der alte Zack“, heißt es darin, „ist ungefähr 5 Fuß 10 Zoll groß und auffallend ist die Kürze seiner Beine im Verhältniß zur Leibeslänge, wie beim hoöͤmerischen Ulyß, eine gedrungene, muskulös kräftige, aber nicht korpulente Gestalt. So sitzt er in einem olivenfarbnen ein fachen Soldatenrock fest auf seinem Braunen, und unter seinem breit⸗ rändigen mexikanischen Sombrero hervor blitzt ein Falkenauge, wäh⸗ rend jeder Zug seines Gesichts ein redliches und ruhig entschlosse⸗ nes Gemüth verkündigt.“ Als ein Beispiel von feinen Ruhe im Gefecht erzählt man: In der Schlacht von Nesaea de Palma hielt er mit gezogenem Degen mitten im heißesten Kampfe zu Pferd, während dit Kugeln rechts und links um ihn pfiffen. Oberst E. bemerkte ihm: es wird ziemlich heiß, und schlug ihm vor, etwas zu rückzureiten. „Lassen Sie uns ein wenig näher reiten, die Kugeln werden dann hinter uns fallen“, antwortete Taylor. In der Nacht vor dem Kampfe bei Buena Bista hatte der General einen Kriegsrath ver— sammelt. Einige Offiziere erhoben Einreden gegen die Annahme der Schlacht, die Einen riethen Verstärkungen abzuwarten, die An⸗ deren sich zurückzuziehen. Da fragte der alte Held: „Sind Sie alle fertig, meine Herren?“ Keiner hatte mehr etwas vorzubringen. „Nun wöhlan, meine Herren!“ sagte Taylor, „ich will diese Ver—⸗ sammlung aufheben bis nach der morgenden Schlacht.“ „Gut!“ war die allgemeine Antwort. Die Schlacht wurde geschlagen und gewonnen. Lakonische Kürze war überhaupt die, Seele seiner Rede wie seiner Schrift. Nach seiner siegreichen Rückkehr aus Mexiko wurde Taylor von seinen Freunden als Kandidat für die Präsident schaft vorgeschlagen. Eine Zeit lang zeigte er wenig Lust zur Be— werbung, als er aber endlich eingewilligt, in die Schign— ken zu treten, gewann ihm sein gerades und einfaches Be nehmen viRele neue Unterstützer. Seine zwei Gegner waren General Caß und Herr Van Buren, eigentlich aber nur der Exrstere. Im November 1848 wurde der Kampf entschieden: die Wahlstimmen der Staaten ergaben 163 für General Taylor, 12, für General Caß, Taylor war mit einer Mehrheit von 36 gewählt. Seine Amts— führung von da bis zu seinem Tode war gemäßigt, besonnen und versöhnlich, und sein Verlust wird daher von allen Parteien als ein nationaler betrauert. Gleich beim Antritt seines Amtes hatte er erklärt: „Obgleich nach meinem Beruf ein Kriegsmann, bin ich poch nach meiner Gesinnung ein Mann des Friedens.“ Seine seierliche Bestattung erfolgte am 13. Juli in Washington. Man wird ihm auf dem Kapitol eine Statue errichten.

Der neue Präsfident, Herr Millard Fillmore, 7. Januar 1800 geboren und der Sohn eines Farmers im Staate New - Vork. Sein Vater war nicht wohlha⸗— bend; der Sohn erhielt nur kärglichen Unterricht und trat später bei einem Tuchmacher in Lirimpton County in die Lehre. In seinem neunzehnten Jahre wurde er dem Judge Wood bekannt, der die Fähigkeiten des Tuchmacher-Lehrlings bald entdeckte und ihn bewog, einen anderen Beruf zu wählen. Der junge Fillmore war zwei Jahre Schreiber des Richters, machte bedeutende Fortschritte in der kurzen Zeit und wurde ein geschickter Attorney und Land messer zu gleicher Zeit. Im Jahre 1822 errichtete er ein Law-Ofsice in ersterer Eigenschaft zu Buffalo in der Grafschaft Erie, nachdem * vorher sich eine Zeit lang als Lehrer durchgeschlagen. Im Jahre 1829 wurde er zum Abgeordneten der Grafschaft im Hause der Reprä sentanten von New⸗Nork gewählt und zeichnete sich bald so aus, daß sein Votum den Ton angab. „Wenn Fillmore dafür stimmt, ; hieß es bei allen Maßregeln, „thun wir es auch.“ Im Jahre 1832 kam er zuerst in den Kongreß. Auch hier schlugen seine Talente bald durch, und wir finden ihn an der Spitze der schwierigslen rn mn sionen, der Finanz⸗ und der Wahl Kommission, Im Jahre 4 11 war er Whig⸗Kandidat für die Gouverneurstelle von New -Nork blieb aber in der Minorität. Aehnlich wie Taylor, der Nachfolger des im Amte 1840 gestorbenen Harrison, durch ein Kompromiß Kandidat geworden war, wurde Fillmore von den Whigs von New York, der Clay Partei, festgehalten, nachdem die größere Popularität des alten Zacharias Henry Clay in den Hintergrund gedrängt hatte. Daß der jetzige Präsident seinen Vorgänger an staatsmännischem Talent weit übertrifft, ist allbekannt; aber von der Politik, welche er einschlagen wird, weiß man doch nichts Gewisses. Eine Hinneigung zur Zollerhöhung be fürchtet man. Dagegen wird er als Henry Clay's Freund die Kompromiß-Bill unkerstützen, welche durch den Widerwillen des gewesenen Kabinets sehr bedroht war. Eine amerikanische Biographie spricht von Fillmore als einem rechtschaffenen, tüchtigen und ver— fassungstreuen Manne. Es ist eigene Anstrengung allein, welche den Tuchmacherlehrling zum Präsidenten der Republik gemacht hat

t

ist am

Sckanntmachungen.

Der unten näher bezeichnete Webergeselle Johann Jo seph Hartung, 6. anne gebürtig, ist wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung eines Men- en zu viermonailicher Strafarbeit rechtskräftig verur= heilt und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein w er Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. 4 Wanwelchät van dem Aufenthalte des zr. dern . ennsniß hat, wird aufgefordert, davon un— 2 ä nächsten Gerichtz, oder Polizei⸗-Behörde 64 Milian KBleichzeiig werden alle Civil. und ; e. h n e- tretungs falle fe igiliren, ihn im Be⸗ , n . . . allen bei ihm sich porls an rie hiesg; Ges eldern mittelst Trans-

geboren zu

Es wird die un ge aun e an denen baaren Autzlagen und d des Auslandes eine gleiche Re

Berlin, den 16. 86 1856. Königl. Stadtgericht. Abt

ellun t 66 I . d err hunzesacher. 1) rn. Friedrich August Hartmann,

Signalement des 2. Hartung.

Derselbe ist 24 Jahr alt, katholischer Neligion, in ; Berlingerode bei Heiligenstadt geboren, 5. Fuß 1è3oll 484 1 67. groß, hat schwarzbraune Haare, braune Augenbrauen, gewöhnliches Kinn, ovale Gesichtsbildung, gesunde Ge⸗ sichtsfarbe, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, ra sirten Bart, vollständige Zähne, ist von schlanker Ge— stalt, spricht die deutsche Sprache.

Bekleidung kann nicht angegeben werden.

. 6 n.

Es ist auf Todeserklärung folgender Abwesenden: 1) des Kaufmannsdieners Gustav Gottfried Buehl,

nes Sohnes des zu Kleinkaing verstorbenen Pre, 483 uz. digers Buehl,

ist 2) des Sattlermeisters Johann Gottlob Boehme von

Jaucha, geboren zu Rehmsdorf am 3. März 1798,

3) des Schuhmacher⸗Sohnes Johann Christian Bue⸗

163 geboren zu Weißenfelß am 26. September

naten und spätestens

den wird. ; Weißenfels, den 24. Januar 1850.

Königl. Preuß. Kreisgericht. J.

hier angetragen worden, weshalb dieselben, so wie die etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbneh⸗ mer, hierdurch vorgeladen werden, innerhalb neun Mo—

den neunten Dezember 18560, Vorm. 11 Uhr, im Lokale des hiesigen Gerichts sich schriftlich oder per= sönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, unter der Verwarnung, daß sonst die Abwesenden für todt erklärt und ihr Vermögen ihren hier Bekannten, nächsten Verwandten und Erben ausgeantwortet wer=

Ueberschüssen der Jahre 1849 und 1850 erfolgen, und zwar aus den bereitesten Mitteln. .

In Gemäßheit dieses Beschlusses wird auf den Zins- Collpon Nr. auf die am 1. Januar 1849 sällig ge⸗ wesenen Zinsen pro 2tes Semester 1848

fürerst Ein Thaler zur Auszahlung gelangen in⸗ bem wir uns vorbehalten, über die Restzahlung mit Beginn des nächsten Jahres weitere Bekannt- machung zu erlassen.

Unsere Central-Kasse ist angewiesen worden, vom 19. August d. J. ab die Abschlagszahlung zu leisten, und bitten! wir, die in einem Verzeichnifßz. nach den Nummern geordneten Coupons in den gewöhnlichen Vormittags

Abtheilung. Nin ostunden einzureichen, auf jeden Coupon einen Tha⸗

Neulirchen am 16. Januar 1811, ei-

tigen set.

eißenfels am 9. November 180, Die Berichtigung dieser Zinsen soll

Neisse⸗Brieger Eisenbahn.

Dle General⸗-Versammlung unserer Actiongire am 171en d. hat beschlossen, daß die Zinsen der Stamm Actien für das zweite halbe Jahr 1848 als eine Schuld. der Gesellschast zu betrachten und demgemäß zu berich-

ĩ ehmen zu lassen, und werden dann die ,, gi, i versehenden Coupons „nur für einen Thaler gültig“

den Präsentanten zurückgegeben werden. Breslau, den 31. Juli 1850. Das Direktorium der Neisse⸗Brieger Eisenbahn.

aus den Betriebs⸗

Das Abonnement beträgt 2 Athlr. für 4 Jahr. 1Athlr. 7 Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mi: 235 Sgr. berechnet,

M 218.

k Amtlicher Theil. Deuntschlan d. Oesterreich. Wien. Straf⸗Erlaß. Post⸗Verordnung. von Amnestirten. ͤ stimmung der türkischen Flotte bei Korfu. Hannover. Hannover. Bekanntmachung. Württemberg. Stuttgart. Innern an die bürgerlichen Kollegien in Eßlingen wegen des dänisch preußischen Friedens. . : Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Pulver-Explosion. machungen des Generals von Willisen. sion in Rendsburg. Kiel

Vermischtes.

. Altona. Die Pulver⸗Explo Vermischtes.

Ausland. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Kreditbewilligungen

i. den Unterrichts-Minister. Annahme des Gesetzentwurfs über die Bahnlinien Tours-Nantes und Orleans-Bordeaur. Der Gesetzens warf über Aufhebung des Zwangscourses der Banknoten. Genehmigung

der Ausgaben für den General⸗Ackerbau⸗Rath. paris. Der Präsident zum Diner bei Mols. Die Legitimisten . Reisen nach Wies baden. Vermischtes. . Anzeige über die Reise des präsidenten. Abreise von Legitimisten nach Wiesbaden. Die für za versailler Lager bestimmten Truppen. Verordnungen zur Ausführung des neuen Unterrichtsgesetzes. Die Aufregung in Marseille wegen Aufhebung der Sanitäts⸗Intendanz. Fremden⸗ Frequenz. Vermischtes. ;

Großbritanien und Irland. Parlament. nehmigung der Berichte des Subsidien-Ausschusses. Anträgen, 2 Nichtzulassung Rothschild's. London. Post⸗ Anzeige. 9 Bank Status, Vermischtes. Zuschrift der londoner NKommission für die allgemeine Gewerbe- Ausstellung an die auswär—

666 Lommissionen Goldsendung und Nachrichten aus Süd-Amerika.

Be lgien, Brüssel. Zustand der Kolonie St. Thomas. Historische Arbeit L. de Laborde's, ,

Schweiz. B ern. Der neapolitanische Fahneneid. , ., Werbungen für Neapel. . Das Gesetz über die Bezirks- Ir an sen Finanz Zustände. . Schluß der Großrathssitzungen.

Bundesraths -Beschluß hinsichtlich der Flüchtlinge. Gesuch der würltembergischen Regierung an den Bundesrath. Genf. Projekt einer Vermögenssteuer. Arbeiter⸗Verein. Zahl und Beschäftigung der Flüchtlinge. .

Italien. Turin.

; Oesterreich.

Spanien. wech el.

Portugal. Lissabon. Vertagung der Cortes.

Griechenland. Athen. Rückreise Lamartine's. Der griechische Be⸗ vollmächtigte nach Konstantinopel. Die französische Floꝛte Ver⸗ mischtes. . ö

Türkei. Erzerum. Konfession.

Unterhaus. Ge⸗— Ankündigung von

Großrathsverhand⸗—

: Polemik sardinischer und florentinischer Blätter gegen Vermischtes Madrid. Hofnachricht.

Die Cortes.“ Gesandtschafts⸗

Konstantinopel. Bau einer Kunststraße von Trapezunt nach Zwiespalt unter den Mitgliedern der armenisch«- katholischen

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Be ila ge.

Amtlicher Theil Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regiments-Arzt Dr. Sachs des 24sten Infanterie⸗-Re giments den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; den Gendarmen

Heinrich August Waesemann und August Julius Guttke von der 1sten Gendarmerie- Brigade das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Hütten- Zimmermann Heinrich Moock zu Schiercke die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen; Den Landgerichts-Präsidenten Merrem zu Saarbrücken an das Landgericht zu Bonn zu versetzen, den Ober⸗Prokurator Deu ster zu Trier zum Landgerichts-Prä— sidenten in Saarbrücken, . den Landgerichts-Rath Lambertz zu Bonn zum ständigen Kam mer⸗Präsidenten bei dem Landgerichte zu Bonn, den Staats-Prokurator von Breuning zu Aachen zum Prokurator bei dem Landgerichte zu Bonn, Staats -Prokurator Oppenhoff zu Aachen zum Prokurator bei dem Landgerichte zu Trier, Staats-Prokurator Weyers zu Bonn zum Landgexichts Rathe bei dem dortigen Landgerichte, . Landgerichts-Assessor Bürgers zu Köln zum Landgerichts Rathe bei dem dortigen Landgerichte, Landgerichts⸗Assessoren Grach zu Kleve, Helmentag zu Köln und Oppenhoff zu Aachen zu Staats-Prokurato

ren zu ernennen.

potsdam, 7. August. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der (

! Nieder sst von Petersburg kommend,

land auf Schloß Sanssouci ein

getrossen

Justiz⸗Ministerinm.

Der bisherige Kreisrichter, Gerichts Assessor Nobilin g zu Gollnow, ist zum Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Greifenberg in PoTMmmern und zum Notar im Departement des Ap pellatlonsgerichts in Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Labes, ernannt worden. Ministerium der geistlichen 14. Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Drogan an dem Friedrich⸗Wilhelms⸗Gym⸗ nasium hierselbst ist das Prädikat „Professor“ beigelegt; (

Der Kreis-Chirurgus Ilse zu Olpe in gleicher Eigenschaft in den Kreis Bochum, Regierungs-Bezirk Arnsberg, versetzt;

In Firm . Ankunft Die Tabacks-Monopol-Frage in Ungarn. Be⸗

Schreiben des Departementschefs des

Bekannt⸗

Preußischer

taat

Berlin,

Der Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfer Karl Lange zu Profen zum Kreis-Wundarzt des Kreises Zeitz; und

Der Thierarzt erster Klasse, l : zum Kreis ⸗Thierarzt im Kreise Ortelsburg Königeberg, ernannt worden.

Negierungs

; Hel tm aäachung. Mit dem 16. Oktober d. J. beginnt der Unterricht in der

niglichen Bau⸗Gewerbeschule, welcher bis Mitte März k. J. täg—

lich Vormittags und Nachmittags ertheilt werden wird. ; des Maurer-, Zimmer- und Steinmetz- Handwerkes, Theil nehmen wollen, haben sich dazu unter Einreichung 1) ihres selbst verfaßten Lebenslaufs, ; 2) ihrer Nachweise über gehörig zurückgelegte dire Lehrzeit und J . ) der Bescheinigung ihrer ihre bisherige Führung bis zum 15. September d. J. bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung schriftlich zu melden Bei denjenigen, welche die Königliche Bau⸗Gewerbeschule bereits früher befucht haben, bedarf es keiner Zeugnisse, sondern nur der Angabe des Jahres, worin dieses geschehen. Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufge nommen werden kann, einige aber schon früher sich gemeldet haben, so wird nach Ablauf jenes Termins denen, die sich gemeldet haben, eine Benachrichtigung zugehen, ob ihre Aufnahme, unter Erlegung von fünf Thalern an Aufnahme⸗Gebühr, erfolgen könne . Berlin, den 8. August 18606. . Der Geheime Ober-Baurath und Direktor der Bau-Akademie. (gez.) Busse,

ijährige

Brodhh rr] er 6 knrRęryron 6 Orobherkt oder rherren Uber

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Dem Schlittschuh-Fabrikanten Eduard Engels zu Rem⸗ scheid ist unter dem 4. August 1850 ein Patent auf eine Befestigungsart der Schlittschuhe, wie sie durch Modell und Beschreibung nachgewiesen worden ist,

auf süns Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um

sang des preußischen Staates ertheilt worden

A unge ko mmen: Se. Excellenz der General der Kavallerie und berbefhlshaber in den Marken, von Wran gel, von Kis⸗ singen.

Abg ereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats und Minister des Innern, Freiherr von Manteuffel, . Golssen. t .

Nichtamtlicher Dentschland.

Oesterreich. 7. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat mittelst Entschließung vom 1. und 3. August d. J. dem wegen Vorschubleistung zum bewaffneten Aufstande in Ungarn zur drei⸗

jährigen Festungsstrafe verurtheilten ehemaligen pensionirten Ritt meister Johann Soupper, dann den wegen Theilnahme an diesem Aufstande zur zehnjährigen Festungsstrafe verurtheilten ehemaligen Hauptleuten Baron Alois Wiedersperg und Grafen Georg Lazar den Rest ihrer Strafzeit nachgesehen.

und Regierung sblatt enthält nachste⸗

Theil.

Wien,

Das Reichsgesetz hende Verordnung des Handels-Ministeriums vom 27. Juli, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wegen Einführung von Post Anweisungen gegen baare Einzahlungen und wegen Annahme ver siegelter Sendungen mit Geld und mit Werthpapieren.

. der Absicht, den durch die Post zu vermittelnden Geldverkehr zu erleichtern, findet man wegen Einführung von Geldanweisungen bei der postanstalt, dann wegen Annahme versiegelter Sendungen mit ʒ mit Werthpapieren, folgende Bestimmungen vom 1. Offsober 1850 ange— sangen in Wirksamkeit treten zu lassen. 1) Bei Postãmtern wo Ztaahs bramte angestellt sind, können Geldbeträge bis zu 50 Fl gegen uin bhe sun⸗ gen auf Postämter gleichen Ranges baar eingezahlt , . ö an bene n dere Kundmachung der General-Direction der Eommunicasionen werden die Postamter, bei welchen Einzahlungen, so wie jene, bei welchen Auszahlun⸗ gen stattfinden können, namhaft gemacht werden, und es wird die Aus ,, ͤ dieser Mafiegel auf. andere Postämter ersolgen nach Naß des sich zeigenden Bedürfnisses. 2) Für solche Anweisun gen ist die tarifmäßige Gebühr für Papiergeld Sendungen u eni⸗ richten. 3) Die Auszahlung der baar eingelegten Vetraͤge er- solgt nach vorausgegangenem Aviso an den Vorzeiger der Auweisung der auf der Rückseite den Empfang bescheinigen muß. 4) Die Post. Iinstalt übernimmt sür die baagr eingezahlten Beträge die Haftung, gleichwie für Geldsendungen nach gezähltem Inhalte. 5) Mit dieser Einrichtung wird gleichzeitig die Aenderung der §§. 10, 11, 12, 28, 29, 41 b der Fahrpost i hung vom 6. Juli 1838 gestattet. Geldsendungen jeder Gattung in Briefen und Paketen verschlossen zur Post zu bringen. Die so überbrach— ten Sendungen müssen a) nach Vorschrift wohl verwahrt, und Pb) Pa— pier Geldsendungen in Briefen und kleinen Paketen innerhalb sowohl als äußerlich mindestens mit zwei Siegeln verschlossen sein; Kreuz CEouverte müssen aber vier Siegel enthalten, jedoch die zusammenlaufenden Spltzen für das postämtliche Siegel freilassen. ) Die Geld⸗Speciflcation und das Summiren der spezifizirten Beträge auf der Adresse muß noch ferner den bisherigen Be stimmungen gemäß stattfinden. 6) Der Aufgeber einer verschlossenen Geld sendung erhält ein Aufgabe⸗Recepisse mit dem Beisatze zur Geldsumme „nach Angabe.“ Den gleichen Beisatz erhält die Adresse. 7) Die Post— anstalt haftet bezüglich solcher Sendungen nur für die richtige Uebergabe im unbeschädigten äußeren Zustande mit unverletzten Siegeln und mit vol— lem Gewichte, ohne Einstehung für die Richtigkelt des angegebenen Inhal⸗ tes. Werden bei der Zustellung die Siegel oder die äußere Verwahrung verletzt befunden, so kann der Empfänger beim Abgabe Postamte die Nach- wägung der Sendung, so wie die Eröffnung und die' Ueberzählung des /

ͤ

Geld und

Inhaltes, begehren. Zeigt sich ein Abgang, so tritt von Seiten der

K. K. österreichischen Post⸗Anstalt die Verpflichtung zur Ersatz

Au gu st

Friedrich Albert Baudius, Bezirks

Gesellen welche daran

thümer des belasteten Grundstücks abgeschlossenen lästigen

chen nach dem Tage der Veröffentlichung dieses Gesetzes bei der NVerwal 2 ö 1 ö 9 . 66. *

Verwaltungsbehörde, auf deren Bezirk sie sich erstrecken, vom Jagdberech tigten anzumelden. ade . ein durch §5. 1 aufgehobenes behandelt.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, fuͤr Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

. e ö Behren⸗Straße

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1850.

leistung des abgängigen Betrages in dem Falle ein, als der Abgang sich im Bereiche derselben ergeben hat. Die unbeanstandete Uebernahme von Seiten des Empfängerg enthebt die Postanstalt jeder Ersatzpflicht. Für den Verlust der ganzen Sendung wird der Ersatz nach den allgemeinen Be— simmungen mit dem vollen angegebenen Werthbetrage geleistet. 8) Jenen Versendern, welche es vorziehen, den Geldinhalt bei der Aufgabe nachzãh⸗ len zu lassen, bleibt es unbenommen, dies insoweit zu begehren und da⸗ durch sich der Haftung für die Richtigkeit der Summe nach den bisherigen Bestimmungen zu versichern, als die Nachzählung des Inhaltes nach der bestehenden Vorschrift geschehen muß. Hiervon sind ausgenommen: Die Sendungen der öffentlichen Behörden und Aemter, welche ohne Unterschied nach Vorschrift verwahrt und versiegelt zur Post ge⸗ bracht werden müssen. 9) Bei Reichs - Schatzscheinen und ande⸗ sem verzinslichen Papiergelde darf, wenn dasselbe offen zur Post ge— bracht weiden will, nur die Summe, auf welche es lautet, ohne Rücksicht der darauf haftenden Interessen, auf der Adresse ange etzt werden. 10) Vermischte Geldsendungen (§. 12 der Fahrpost Ordnung) dann Sendun⸗ gen mit Werthpapieren aller Gattungen, welche nicht als Geld cirkuliren sind ohne Ausnahme veischlossen zur Post zu bringen. 11) Allen ver⸗ schlossen zur Post gebrachten Sendungen mit Geld oder Werthpapieren wird das postämtliche Siegel beigedrückt. 12) Die Postbediensseten haben der Er- öffnung und Nachzählung des Inhaltes der blos nach Angabe des Wer⸗ thes zur Post aufgenommenen Sendungen bei der Abgabe nicht beizuwoh⸗ nen, den Fall ausgenommen, daß bei der Zustellung Verletzungen an der äußeren Veiwahrung oder an den Siegeln wahrgenommen würden. (Punkt 7).“ ͤ Dae Neuigkeits-Büreau meldet: „Vorgestern Nachmit⸗ ags versammelten sich am Landungsplatze der Dampfboote zu Nuß⸗ dorf wieder einige Hundert Menschen, um die ankommenden Am⸗ nestirten zu begrüßen. Es kamen auch wirklich mit dem Dampfboot „Wien“ an: Freiherr Eduard von Kallot, früher Geometer der Nordbahn, Leopold Wittenberg, Handelsmann, und Franz Schönin⸗ ger, Buchbinder. Der Schriftsteller Andreas Schuhmacher war in Tuln ans Land gestiegen und ist von dort heute hier angekommen. Außer den gewöhnlichen Begrüßungen unterblieb jede wie immer geartete Demonstration; doch konnte der unbefangene Beobachter vernehmen, daß in jedem Gespräch, das sich zwischen den Angekom⸗ menen und den Anwesenden entwickelte, das Lob Sr. Majestät des Kaisers für seine Gnade und Milde offen hervortrat. Die Frage des Taback-Monopols ist, wie das Neuigkeits Büreau vernimmt, bereits so weit entschieden, daß die Tabacks— Fabriken in Ungarn auf Staatskosten nicht angekauft werden sollen, sondern, wie bisher, auf eigene Kosten produziren und ihre Erzeug⸗ nisse dem Staate abliefern würden. „In der Voraussicht“, bemerkt das Neuigkeits-Büreau, „daß nach einigen Jahren, wenn die Handels -Einigung mit Deutschland erzielt ist, die Aufhebung des Tabacks-⸗Monopols doch erfolgen muß, will man den Finanzen die ungeheure Last, welche der Fabriks-Ankauf momentan mit sich brächte, nicht aufbürden.“ Dor 2 J ö z 212 * . ö. ö 0 . 1 Zweifel, daß die tür⸗ i. . in ? vor Korfu gesehen wurde, den Weg nach dem Adriatischen Meere nehmen wird, um den Bewe⸗ gung parteien in Albanien und Bosnien entgegenzuwirken.“ ö - Am 6. August reiste Ihre Majestät die Kaiserin-Mutter von Salzburg nach Innsbruck, Se. Majestät König Ludwig nach Mün— chen und Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Ludwig nach Ischl ab

Ein Beschluß von Wichtigkeit ist, dem Con st. B l. a. B . folge, dieser Tage im Finanz⸗-Ministerium gefaßt worden. Die .

loosten und verzinslichen ungarischen Kammer-Obligationen werden

nämlich gegen verloosbare und unverzinsliche Staatsschuldverschrei bungen umgetauscht werden. Bisher blieben die Obligationen den Vesitzern permanent in der Hand, und es wurden die' entfallenden Zinsen ohne Umsatz erhoben. Nun werden sie wie die übrigen Schuldverschreibungen der älteren Staatsschuld behandelt werden „Ungarische Finanziers“, heißt es in dem genannten Blatt, sind auf diese Maßregel nicht gut zu sprechen, theils aus speziellem Pa- triotismus, theils aus geringem Vertrauen zu den österreichischen Finanzzuständen.“

*** 1 ö M . ö 8 i B , g. liest man: ie wiener erlitt 11111

, gingen Nerliust Sarvoh . 7 3 8 ; /

einen Verlust durch den Tod des reichen jüdischen Börse

Goldstein. Der Mann kam als armer Nun 14

99 ö. 1 Oer Hann tam als armer Junge nach

als Eomtoirist in das Hauses Hoff

hinterläßt nun ein Vermögen von nahe an 4 Mil

Seit Jahren nervenkrank, wurde er

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n seinem Vand hrt. Er hinterläßt

Minister nkirchen

Hannover. Hannove Der Minister des Innern hat lassen:

Nachdem das Jagdgesetz für Tage in der Gesetz Sammlung erschienen ist, finden nachstehende Bestimmungen desselben zu allgemeinerer

§. 1. Das Jagdrecht auf fremdem Grund und Be

Installation

Königreich Han

als dingliches Recht besteht, ist aufgehoben und kann ner erworben werden.

§. 2. Das Jagdrecht, welches erweislich durch einen mit dem Eiger 1 8iIgen

Vertrag erworben

ist, kann jedoch nur durch Ablösung nach den Bestimmungen des s aufgehe ben werden. Das bei liebertragung des Grundeigenthum?è 28. haltene Jagdrecht fällt nicht unter diese Bestimmung. .

vorb

S. 17. Die durch 8. 2 geschützten Jagdrechte sind binnen sechs W

Vb

oberen erblesl . ( ; Unterbleibt die Anmeldung, so wird das Jagdrecht wie

Die Frage, ob ein Jagdrecht nur durch Ablösung aufzuheben sei, ist

im Streitfalle vom Richter zu entscheiden; die Abl s f

im fall Rid z Ablösung selbst aber erfolg in Gemäßheit der Bestimmungen der Abiosunge irn auf Unn . w . Grundeigenthümers durch Erstattung der sür m Jagdrechts gegebenen Gegenleistung nach dem G

! ö gegebe e Beldw e, de Zei des Vertrags⸗Abschlusses hatte. , . Grundstücke mehrerer Eigenthümer, so muß di öss n

n . Ei ; 5 die Ablösung mindestens alle innerhalb derselben Feldmark belegenen Grundstücke um sassen 1c. ö

den Erwerb des

Erstreckt sich ein solches Jagdrecht uber