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2.
1374
Herr D. Maclean, Lobby, Custom House.
Herr C. T. Major, 21 Billiter Street.
Herren Phillips und Rowell, 11 Waterlane, Thames
Herren Sialschmidt und Comp, 14 Marklane. Bristol.
in allen Fällen wirklich durch die Centralbehörde sollen eingesandt werben, wennschon sie der Meinung sind, daß dieses im Allgemei⸗ nen die befriedigendste Einrichtung sein würde; es ist aber unum⸗ gänglich, daß die Genehmigung solcher Behörde in allen Fällen ausdrücklich ertheilt werde, und daß sie die Verantwortlichkeit dafür tragen, daß solche Artikel sich zur Ausstellung eignen, so wie dafür, daß sie ihre Zustimmung nicht zur Ausstellung einer größeren Menge ertheile, als in dem den Erzeugnissen des fraglichen Landes zugewiesenen Raume untergebracht werden kann.
Falls die Central⸗Behörde eines Landes der Meinung sein Herr sollre, daß der den Erzeugnissen dieses Landes zuerkannte Raum Neweastle. größer sei, als erforderlich ist, so bitten die Kommissarien, daß diese John Ormston, 58 Quay Site. Meinung ihnen mitgetheilt werden möge, da es augenscheinlich nicht Dover. gut aussehen würde, wenn sich ein großer leerer Raum in der ei⸗ Herr John Hayward jun nem Lande zugewiesenen Abtheilung befinden sollte. John Friend.
Die Kommissarien behalten sich das unbeschränkte Recht vor, die Aufstellung aller eingesandten Güter in einer solchen Weise an—
Street.
Herren Fords und Canning.
Hull.
NYood, Todman und Comp. Liverpool.
Herren
Sherlock.
Folkestone.
Herr F. M. Faulkner.
zuordnen, als sie geeignet halten. Sie werden sich, insoweit die Herr Theodor Walsh. Art der ausgestellten Gegenstände dieses zuläßt, bemühen, daß die Southampton. Anordnung eines jeden Abschnitts einige Beziehung zu der Natio⸗ Herr G. A. P. Brady.
9 — ⸗
nalität der in demselben ausgestellten Erzeugnisse habe, und werden IV. Preise und Preisrichter. sie die Erzeugnisse eines Landes mit denjenigen eines anderen nicht Ihrer Majestät Kommissarien haben den Gegenstand der den vermischen, in Fällen, wo die Zwecke der Ausstellung erreicht wer- Ausstellern zuzuerkennenden Preise in Erwägung gezogen und be⸗ den können, ohne daß sie solches thun. Welcher Art indessen ihre schlossen, sogleich das Nöthige wahrzunehmen, um (drei) Medaillen Anordnungen auch sein mögen, so übernehmen sie es doch, für alle verschiedener Größen und unterschiedener Darstellungen geprägt zu diejenigen von einem jeden Lande eingesandten Gegenstände Raum erhalten, indem sie der Meinung sind, daß dies im Allgemeinen die zu schaffen, welche, wenn sie zusammengestellt sind, in dem diesem wünschenswertheste Weise zur Vertheilung von Belohnungen ist. Lande angewiesenen Gesammtraume ausgestellt werden könnten, wo- Sie haben entschieden, Bronze als das Material zu wählen, in bei nun die Bedingung stattfindet, daß sie in genügender Zeit da⸗ welchem die Medaillen auszuführen sind, indem sie dafür halten, von benachrichtigt werden, welcher Umfang dieses Raumes für Roh- daß dieses Metall besser als irgend ein anderes dazu geeignet ist, Erzeugnisse, welcher für Maschinerieen, welcher für Manufaktur um vorzügliche Kunst und Geschicklichkeit im Medailliren darzulegen, Artikel und welcher endlich für Gegenstände der schönen Künste ge und daß es zu gleicher Zeit dasjenige ist, welches die meiste Wahr⸗ braucht wird. Diese Benachrichtigung muß am oder vor dem 1. scheinlichkeit darbietet, ein dauerndes Andenken an die Ausstellung September eingesandt werden. zu schaffen. II. Anordnungen In Betreff der Weise, in welcher — e, der Zollbehörde, um ausländische und Kolonial-Erzeugnisse zu den werden, halten die, Kommissarich es ir ungeeignet, genau . Zwecken der Ausstellung von 1851 zollfrei zuzulassen. schriften zur Beschränkung der Beschlüsse der Yreisrichter „ gel chen Alle zu der Ausstellung bestimmten Gegenstände werden in die die Aufgabe schließlich zufallen wird, auszusprechen. Für jetzt wird
. 2. 1 . * r j 9. 82 4 ö 6 ö säße ö x 6 sem Lande bei ihrer ersten Ankunft zollfrei zugelassen werden; die es genügend sein, die allgemeinen Grundsäßtze i, ,, nach wel — hsam sein wird, bei der Zuerkennung von
chen es wahrscheinlich rath ke
Preisen für die erfolgreiche Mitbewerbung in den verschiedenen Ab— sheilungen der Ausstellung sich zu richten. ;
Jü der Abtheilung der rohen M aterialien und Erzeug nisse zum Beispiel werden Preise unter Berücksichtigung des Wer— thes und der Wichtigkeit des Artikels und der größeren Vortrefflich— keit der ausgestellten besonderen Stücke zuerkannt werden; bei zu⸗ bereiteten Rohstoffen, welche unter diese Abtheilung der Aus stellung kommen, werden die Preisrichter die Neuheit und die Wichtigkeit des bereiteten Erzeugnisses und die größere Kunst und Geschicklichkeit, welche bei der Bereitungsweise dargelegt sind, in Anschlag bringen.
In der Abtheilung der Maschinen werden die Preise mit Bezug auf die Neuheit der Erfindung, Vorzüglichkeit der Aus füh⸗ rung, vergrößerte Wirksamkeit oder größere Wohlfeilheit bei der Benutzung des ausgestellten Gegenstandes zuerkannt werden. Die Wichtigkeit der Zwecke des Gegenstandes in gesellschaftlicher oder anderer Beziehung werden ebenfalls berücksichtigt werden, wie auch die Größe der Schwierigkeiten, welche zu überwinden waren, um
zer die Preise zuzuerkennen sein
/ Güter werden keiner Untersuchung an der Wasserseite unterworfen sein, sondern nach dem Orte der Ausstellung auf Kosten des Ein- senders unter Aufsicht der geeigneten Zollbeamten gebracht werden, / um dort durch den Einsender oder seinen Agenten geöffnet und in / Gegenwart des zuständigen Zollbeamten untersucht zu werden, zu dem Zwecke, um den Zollbetrag festzustellen, welcher davon im Falle des Verkaufs in diesem Lande zu erheben sein würde. Auch sollen dort den Gütern solche Zeichen hinzugefügt werden, als nöthig er- achtet werden, um die Identität der Güter festzustellen.
Die zur Ausstellung gebrachten Güter werden nach den Vor- schriften über die öffentlichen Lagerhäuser als in den zur Ausstel-⸗ lung eingerichteten Räumen gelagert angesehen werden; und muß in einem jeden Falle Sicherheit für die schuldige Wiederausfuhr der Güter oder die Zahlung des Zolles am Schlusse der Ausstellung gestellt werden; keine zollpflichtige Güter dürfen irgendwie vor Schluß der Ausstellung aus den Räumen entfernt werden, und dann nur gegen Bezahlung des Zolles oder zur Wiederausfuhr.
Alle aus dem Auslande zur Ausstellung bestimmten Güter müs— sen über einen der folgenden Häfen eingeführt werden:
London, die Erfindung zur Vollkommenheit zu bringen.
Liverpool, In der Abtheilung der Ge werbs⸗⸗Erzeugnisse Bristol, werden diejenigen Gegenstände belohnt werden, welche die in Hull, der bereits veröffentlichten Liste der Abschnitte niedergelegten
Bedingungen am meisten erfüllen, als: vermehrte Nützlichkeit, Dauer der Farben, verbesserte Formen und Anordnungen bei Artikeln allgemeinen Gebrauchs u. s. w., vorzüglichere Güte oder
. P Neweastle, größere Geschicklichkeit in der Ausführung, neue Verwendung be 4 ͤ
Dover, Folkestone, Southampton.
Die Packungen, wenn sie nicht in Begleitung der Eigener an⸗— kommen, müssen an Agenten adressirt sein.
Die Agenten in den Außenhäsen werden das Nölhige wahr— nehmen, um die Packungen unter den Anordnungen der Zoll-Kom missarien ungeöffnet nach London zu befördern (im Fall sie nicht direkt im Hafen von London eingehen) und sie ungeöffnet in dem Gebäude abzuliefern, in welchem sie zur Ausstellung kommen. Im Fall der Einfuhr von Packungen in den Hafen von Lon /
kannter Stoffe, Verwendung neuer Stoffe, neue Verbindungen von und Töpferarbeit, Schönheit des oder beider mit Rücksicht auf den Vorzüglichkeit des Erzeug—
Materialien, wie bei Metallen Musters in Form oder Farbe, Nutzen, Billigkeit mit Bezug auf die nisses.
In der Abtheilung der Bildhauer⸗Kunst, der Nodelle und der bildenden Kunst, werden die Belohnungen die Schön heit und Ursprünglichkeit der ausgestellten Stücke, die Vervollkomm mungen in dim Bereitungsverfahren, die Anwendung der Kunst auf Gewerbe, und bei Modellen das Interesse berücksichtigen, welches dem durch sie dargestellten Gegenstande beiwohnt.
Diese allgemeinen Andeutungen genügen, um zu beweisen, daß es der Wunsch der Kommissarien ist, so weit als möglich alle Ge— genstände in irgend einer Abtheilung der Ausstellung zu belohnen, welche sachverständigen Richtern irgend eine entschiedene Vorzüglich— keit, welcher Art sie auch sein möge, zu besitzen scheinen. Es ist die
don werden die Agenten, an welche sie adressirt sind, sich ihrer bei ihrer Ankunft annehmen und sie ungeöffnet nach dem Ausstellungs Gebäude befördern.
Zur Sicherstellung, daß alle Packungen an dem Ausstellungs Orte ungeöffnet und ununtersucht ankommen, werden sie im Lan dungshafen mit dem Amts-Siegel des Zoll-Amts versiegelt werden, welches zu gleicher Zeit dem Betheiligten und der Staats-Einnahme
Sicherheit darbieten wird. Absicht der Kommissarien, Vortrefflichkeit, in welcher Form „Alle für die Ausstellung bestimmten Gützer werden sie sich zeigen möge, zu belohnen und nicht zur Aus fürs erste zollfrei zugelassen werden, und falls nicht in zeichnung einer blos individuellen Mitbewerbung Veranlassung England über sie verfügt wird, werden sie zur Wiedergusfuhr zoll- zu geben. Wenn schon die Kommissarien beschlossen haben, frei zurückgeliefert werben. Wenn über sie in England verfügt rei Medaillen verschiedener Größen und Darstellungen her—
zustellen, so beabsichtigen sie doch nicht, die Preisrichter zur Zuer kennung derselben, als ersten, zweiten und dritten Grad des Prei ses für dieselbe Gattung von Gegenständen zu veranlassen. wünschen nicht, die Preisrichter durch irgend welche genaue Be schränkungen zu fesseln, sie halten aber dafür, daß die Preisrichter die drei Arten Medaillen eher als ein Mittel ansehen werden, um suhht werden, und werden sie sich dann in Verwahrung der Kom die bezüglichen Eigenschaften den zu belohnenden Gegenstände zu wür— mission besinden, ohne deren Ermächtigung sie von der Ausstellung tigen und auszuzeichnen, als um Unterscheidungszeichen in einer nicht entfernt werden dürfen. und derselben Klasse ausgestellter Gegenstände zu machen. Sie , d eingesandten Güter verbleiben in Verwah⸗ erkennen es vollkommen an, daß Vortrẽfflichkeit in der Erzeugung bea sprkch⸗ . bis sie von einem Agenten des Absenders nicht allein bei sehr wer hvollen Gegenständen, bei denen große i , 5 . n ,. Vorzeigung des Connoisse⸗ Kosten ür Arbeit und Geschicklichkeit verwandt sind, zu suchen ist, Lande erfhci ten , . von den Central⸗ Behörden in. jedem sondern sie muntern auch zur Ausstellung von wohlfeilen Fabrika bestimmt und gie gie n gung. daß solche Güter zu: Ausstellung ten uf, falls sie Güte mit Niedrigkeit des Preises oder Neuheit darzulegen haben ln gniß, solche nach dem Gebäude zu befördern, , verbint eu. Sie können sich leicht denken, daß die
Geer, pl 6 ; ö. Preisrichter, veranlaßt sein werden, die selbe Art der Medaille dem Königliche e nn dne Zollhaus Agenten den Beamten der billigsten, ür den brasilianischen oder einen anderen südamerikani Agen Vurgscha . werden, und für welche der schen Markt bestimmten Kattun und dem schönsten Stücke Seiden durch den Agenten 9 n hat, dürfen von der Ausstellung nur oder Woll-Mousseline zuzuerkennen, wenn beide eine Vortrefflich workhen! entfernt werden, vermittelst dessen sie ausgestellt keit eigener Art besitzen.
Die Kommissarien werden bei der Wahl der Preisrichter, welche sie bei ihrem Aussxpruche schließlich zu leiten haben werden, . 9 rr h, den 3h . , anwenden, die Dienste von Männern anerkannter ¶Jellh nn e h ür die Ausstellung von Fähigkeit zu sichern, um ein über den Verdacht sowohl nationaler ne e e, i en eng in ich solches zu als individueller Parteilichkeit serhabenes Urtheil abzugeben Gu nannten Aenne 6, erklärt haben. Ein . , ., welchem Zwecke sie theils aus Engländern, theils aus Ausländern zufenden. reit, dag Verzeichniß seine! a chf bestehen werden), und von denen man erwarten darf, daß sie Ver—
; Kostensätze ein⸗ dienst anerkennen und schätzen werden, wo es sich auch finden und Herr Chinnery, y. Lower . wie ö sich auch zeigen mag. . K herren Lighttz; und Sinn hn Street. 6 wird keinem Mitbewerber eines Preises in einer Abtheilung Herr Me Cracken, 7 Dld Fan venchurch Street. gestattet werden, an einem Preisgerichte Theil zu nehmen, welches
wird, so muß der von ihnen zu erhebende Zoll vor ihrer Entfer nung von dem Ausstellungsorte bezahlt werden; doch können sie nicht vor dem völligen Schlusse der Ausstellung entfernt werden.
Nachdem die Packungen in dem zur Ausstellung bestimmten Gebäude gehörig niedergelegt sein werden, werden sie in Gegen wart des Eigenthümers oder seines Agenten geöffnet und unter—
Sie
die Preise für diejenige Gattung von Artikeln zuzuerkennen hat, in welcher er ein Mitbewerber in ö .
— —
Die Namen der Personen, welche zu Theilnehmern an den Preisgerichten gewählt sind, werden veröffentlicht werden, sobald die Wahl stattgefunden.
Alle Personen, sie seien die Entwerfer oder Erfinder, die Fa— brikanten oder die Eigenthümer der Gegenstände, sind zur Ausstel⸗ lung berechtigt; sie müssen aber die Eigenschaft angeben, in welcher sie ausstellen. Sie mögen auch die Namen Aller oder Einiger von denjenigen angeben, welche bei der Herstellung mitgewirkt haben. Bei der Zuerkennung der Prämien werden die Preisrichter indessen in jedem einzelnen Falle zu berücksichtigen haben, wie weit die ver— schiedenen Arten des Verdienstes anerkannt werden sollen; sie wer⸗ den darüber zu entscheiden haben, ob die Prämie dem Aussteller, oder Einem oder Mehreren derjenigen zuertheilt werden soll, welche bei der Herstellung wirksam gewesen sind.
Schließlich brabsichtigen die Kommissarien, indem sie ihre auf Vertheilung von Preis-Medaillen gerichtete Absicht bekannt machen, nicht, Geldgeschenke gänzlich auszuschließen, sei es als Belohnungen für erfolgreiche Mitbewerbung oder als Zuerkennungen unter be sonderen Umständen, mit und außer der Ehren ⸗Auszeichnung der Medaille. Es können Fälle vorkommen, in welchen wegen der Le benestellung des vorzüglicheren Mitbewerbers (wie z. B. bei Hand⸗ werkern) die Zuerkennung einer Summe Geldes die passendste Be⸗ lohnung für größere Vortrefflichkeit sein mag; und andere Fälle einer besonderen und ausnahmsweisen Art, in welchen aus Rück sicht auf die bei der Herstellung oder Uebersendung eines besonde ren, zu einer Prämie berechtigten Artikels verwandten Kosten, ver bunden mit der schuldigen Berücksichtigung der Stellung unt der Vermögens-Verhaältnisse des Ausftellers, der Ehren Auszeichnung ein außerordentliches Geschenk passen derwrise hinzugefügt werden mag. Die Kommissarien sind nicht in der Lage, für jetzt wenig⸗ stens, über
diefe Punkte Bestimmungen festzustellen. Sie halten es wahrscheinlich, daß den später einzusetzenden Preisgerichten ein wei ter Spielraum in Betreff der Zuerkennung von Geld-Prämien oder der Gaben von Geld außer den Ehren-Auszeichnungen zu gestanden werden wird, wobei solcher Spielraum unter der Aufsicht und Kontrole der Kommission zu benutzen sein wird.
ff c in den S Aufforderungen nachgegeben, nicht allein den So /
Artikel mit der Bezeichnung: „Nicht zur Mitbewerbung“ kön— nen nicht zugelassen werden. Palast von Westminster, 29. Juli 1850. J. Scott. Russel. Stafford. H. Northeote . zu nachträglichen freiwilligen Beiträgen für den Bau
National Hauses zu
(Hranit zum
des Postamentes in polirtem Invaliden
Krieger-Denkmale im Park des Berlin.
Der Unterstützungs- Verein von Berg und Mark, so wie zum Bau des National Krieger Denkmals im Invaliden-Park hierselbst, hat, obgleich die Subseription zum Denkmale als geschlossen zu be trachten ist, dennoch den von allen Seiten eingegangenen dringlichen
ckel des Piedestals,
sondern auch den Bau darüber bis zur Säulen Vase, in polirtem Granit ausführen zu lassen, vorausgesetzt, daß die Mehrkesten, im eine gleiche öffentliche allgemeine Theilnahme gedeckt werden dürfte, wie solche sich zur Zeit für die sen Wunsch ausgesprochen hat. Diese Mehrkosten sind um so we niger nicht unerheblich, wenn die Absicht des Vereins von Berg und Mark erreicht werden soll, das National-Krieger⸗T enkmal am 18. Juni k. J. unabänderlich zu enthüllen, was auch wohl dem Interesse aller Theilnehmer entsprechen dürfte. ö
Hierdurch sehen sich die ergebenst Unterzeichneten veranlaßt, zu vorgenanntem' Zwecke von dem Verein von Berg und Mark beauf tragt, den patriotischen Sinn aller Vaterlandsfreunde mit der er—
Vergleich zu Sandstein, durch
gebenen Bitte anzuregen: zur Ausführung dieses Granitsteinbaues dieses Jahres die geneigten freiwilligen Beiträge unter
bis ult ꝛ so wie an die respektiven hie
Adresse „General von Maliczewsky“,
sigen Zeitungs-Redactionen oder direkt an den Verein von Berg und Mark gelangen zu lassen. Wir müssen um so mehr diesen gemessenen Termin stellen, da der ganze Mehrbetrag gegen das ursprüngliche Projekt die Kosten um 6000 Rthlr. übersteigt, und im Laufe dieser Frist sich die wißheit herausstellen muß, ob der Zweck des gegenwärtigen Auf rufs durch freiwillige patriotische Gaben sich wird erreichen lassen.
Wenn die Feier der Grundsteinlegung allen Vaterlandsfreun den ein erhebender Beweis gewesen ist, daß der Verein von Berg und Mark nur den hohen Zweck fest im Auge gehalten hat, das RNational-Krieger-Denkmal fernerhin geweiht sein soll, so zwei felt derselbe keinen Augenblick an einer regen Theilnahme von allen Seiten, um das großartige Denkmal bei seiner Enthüllung mit der Zuversicht der Nachwelt zu übergeben, daß dasselbe, auf einem Gra nit-Postament ruhend, den kommenden Jahrhunderten ein mahnen des Zeichen sein wird, wie ein edles Volk die Opfer zu ehren und der Nachwelt zu überliefern weiß, die aus seiner Mitte der eigenen Erhaltung, so wie seiner äußeren Selbstständigkeit, auf dem Felde der Ehre' dargebracht worden sind.
Alle Redactionen preußischer Blätter werden freundlichst er sucht, dem vorstehenden Aufrufe ihre patriolische Theilnahme durch geneigte Aufnahme schenken zu wollen.
. Berlin, den 30. Juli 1859.
1 Ve
dem
Humboldt, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. Blesson, Ingenieur-Major a. D.
von Maliezewsky, von General-Major und Kommandant des Königlichen Invalidenhauses von Redern, von Bagensky, Wirklicher Geheimer Oberst. Rath. ( . Brunckow, von Forst ner, . ausführender Architekt Oberst⸗Lieutenanta. D. Justizrath. des Monument⸗Baues ö 3 , , Hoffmann von Holleben,
Geppert,
8 2 8 9I * 3 ö j warn Y 8. Buchdruckerci⸗-Besitzer. Major in der Ar lillerie. Major in der Ad jutantur. Kuhr, Kuntze, Lange J.,
St. Lieutenant im 20sten
Landwehr-Regiment
Wagener, Konsul.
Pastor an Elisabeth.
Schulz,
Oberst.
Königlicher Hof-Kunsthändler.
Nietz, . Ingenieur-Hauptmann und Königl. Baurath.
S. Wöhl ert, Fabrik ⸗Besitzer. Für den Verein von Berg und Mark: Harkort J., Premier- Lieutenant.
e
Nußland und Polen. Italien.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für 4 Jahr. 41 Rthlr. * Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mi: 23 Sgr. berechnet
taats-
*
,
Alle Post⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen Bestellung auf
= 9 2 dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Prenß. Staats⸗ Anzeigers: - . ⸗ 6. Behren⸗ Straße nr. 57.
1850.
Amtlicher Theil. D eutschlan d.
Preußen. Berlin. Verordnungen des General⸗-Post-Amts
Oesterreich. Wien. Genehmigung des Gesetzentwurfs über den ober en Gerichts- und Cassationshof. Hofnachrichten. Telegraphen Vertrag. Gemeinderaths · Beschlüsse. Eilaß hinsichtlich der Leihbi bliotheken. Vermischtes. .
Bayern. München. Die Bavaria.
Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen Schreiben des Mi— nisteriums der auswärtigen Angelegenheiten an die schleswig holsteinische Staithalterschaft. -. .
Schleswig ⸗Holstein. an den Senat zu Lübeck. Pulver- Explosion Getödteten.
Kiel. Note des auswärtigen Departements Mm * * 2 1 . Rendsburg. Beerdigung der hei der
Gefecht.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Petitions-Bericht. r ,. m,. Paris. Reiseroute des Präsidenten und Vertretung des Justiz, Ministers Pferde ⸗Ankaguf in England. Enthüllung 56 . ö Etgndbilp. ; Legitimisten nach Wiesbaden. — Guizot. . , iß der Majoritat der National Versammlung zu den einzelnen Ninistern. Antrag in Betreff den Gesetzgebung. Portobefreiungen. — Vermischtes. . .
Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Peti⸗ n,, um öh ampfschiffverbindung mit den australischen Kolonieen. Hie ll über die Grafschaftsgerichte. — Beschweide Lord Biougham's ,, Jeitungs grtite, Annahme der Unterhaus-Amendements . ene , Wählerbill. — Unterhaus. Definitive Bewilligung
ö fü en Herzog von Cambridge beantragten Jahrgehalts. Ver⸗ mischtes. London. Hofnachrichten. Versammsung für ein Mo- nument zu Ehren des verstorbenen Herzogs von Cambridge Badereise des preußischen Gesandten. — Vermischtes. .
i, mn. St. Petersburg. Hosstaats-Ernennungen.
. ,, Freisprechung von Redacteuren. Petition der Tri-
J (onche in Livorno. — Der Zwiespalt der sardinischen Regie—
ing mit Rem. — Parma. Dekret über Srganisation des Heeres. —
I,. Quarantaine gegen die Ptovenienzen aus Malta. — Fran«
Flotte vor Tunis. Rom. Nuntius für Brüssel. Die
Montemolin.
nitarier
Ancona. zösische Gräfin ͤ ꝛ J New Nort. Das Furchtbarer Orkan Schlechte Aussichten auf die Abermalige Feuersbrunst in Kalifornien.
neue Kabinet. * aumwollen-⸗Aerndte.
Börsen⸗ und Handels-Nachrichten.
— wr ᷣ¶—ϊ+ce .
Amtlicher Theil.
Juli d. J. will Ich der Gemeinde das Recht zur Erhebung von Chausseegeld nach Oberveischede, für Viertel
Tarife für die Staatsstraßen ver Tarife vom 29. Februar Chausseepolizei⸗Ver
sinden
Auf den Bericht vom 8. Helden im Kreise Olpe . von Helden
jedesmaligen
Chausseegeld⸗
auf der Straße drei nach dem leihen; auch sollen die dem 1340 angehängten Bestimmungen wegen der
f die bezeichnete Straße Anwendung
oy :. Meilen
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wärtige Erlaß ist durch die Gesetz-⸗Sammlung tenntniß zu bringen. SZanssouci, den 15. Juli 18560 gez Friedrich Wilhelm. (gegengez) von der Heydt. von Rabe An en Minister für Handel, Gewerbe und öffentlich
Arbeiten und den Finanz?“ Minister
Ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
Dem Konsul Johann Franz Barrié in Corunn Premier Lieutenant a. D. Henke zu Striegau, t in der ten Infanterie Regiments-Garnison-Compagnie, de Or! vierter Klasse; so wie dem Seconde Klitzing II. des 24sten Infanterie-Regiments und dem Grenadier Johann Boer des 2ten Bataillons (Breslau) 3Zten Gar
Regiments, die Rettungs-Medaille am Bande zu vei
1è und dem I. uletz — ma 1 —91* — Rothe n A ler
Lieutenant von
z J Orden de⸗Land leihen
wehr
Ministerium der geistlichen 14. Angelegenheiten.
!. Bekanntmachung.
Die Kandidaten der Baukunst, welche in der Prüfungs- nach Michaelis d. J. die Bauführer Prüfung abzulegen beabsich tigen, werden hiermit aufgefordert, vor dem 15ten k. M. sich schrift— lich bei der unterzeichneten Behörde zu melden und die vorgeschrie benen Nachweise und Zeichnungen einzureichen, worauf ihnen wegen ihrer Zulassung das Weitere eröffnet werden wird. Meldungen nach dem 15ten k. M. können nicht berücksichtigt werden.
Berlin, den 10. August 18560.
Königliche technische Bau-Deputation.
zeriode
Nichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Preußen. Berlin, 11. Aug. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem Hauptmann von Fabeck des 1sten Garde⸗ Regiments zu Fuß den St. Annen -Orden dritter Klasse zu ver⸗ leihen geruht.
⸗
/
Berlin, 11. Aug. Das Amtsblatt des Königlichen Post Departements enthält die Verordnung, betreffend die Portofreiheit auf Korrespondenz⸗ und andere Sendungen in Nentenbank⸗ Ange legenheiten; desgl. betreffend die nähere Bezeichnung und Behand lung der „Vereins⸗Korrespondenz“; desgl. betreffend die Erledigung der Differenz-Nachweisungen in Beziehung auf die Revision der Abrechnungen über die im verflossenen Jahre auf Briefe geleisteten Post-Vorschüsse; desgl. betreffend die nähere Bestimmung über das Verfahren in Absicht auf die Anfertigung, Ab- und Rücksen dung der Attest⸗-Karten bei Brief⸗-Kartenschlüssen mit Königl. säch sischen und Kaiserl. Königl. österreichischen Post⸗-Anstalten; desgl. betreffend die Taxirung der Korrespondenz nach und aus den Kai serl. Königl. österreichischen Post-Anstalten in der Walachei, Tür- kei ꝛc.; desgl. betreffend die Erhebung des Porto für Fahrpost— Sendungen zwischen Preußen und Bayern
Oesterreich. Wien, 9. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat mittelst Entschließung vom 7Tten J. M. auf din Antrag des Justizministers und auf Gutachten des Ministerraths dem vorgeleg— ten Gesetz⸗Entwurf über die Organisation des obersten Gerichts- und Cassationshofes in Wien die Kaiserliche Genehmigung ertheilt.
Se. Königl. Hoheit Erzherzog Ferdinand d'Este ist in Be—⸗ gleitung des Haushofmeisters Grafen von Ferry vorgestern von Brünn hier angekommen. Ihre Königl. Hoheit die Frau Erzher— zogin⸗Wittwe Elisabeth d'Este unternahm vorgestern eine Andachts⸗ reise nach dem Wallfahrtsorte Mariazell und ist gestern wieder zu— rückgekehrt. Die Gemahlin des Herzegs von Bordeaux und die Herzogin von Angouleme wurden zur Hoftafel gezogen; Letztere ist bereits nach Frohsdorf zurückgereist; Erstere befindet sich noch hier und weilt im Palais d'Este, wohin sich auch die Erzherzogin Elisabeth d'Este und der gestern angekommene Erzherzog Ferdinand d'Este begeben haben. —
Der Lloyd meldet: „Zwischen Oesterreich, Bayern, Sachsen und Preußen ist ein Telegraphen-Vertrag zu Stande gekommen und vor einigen Tagen unterzeichnet worden, welcher den interna— tionalen Telegraphen-Verkehr zum Gegenstande hat und sich über ein Telegraphennetz von mehr als 1006 deutschen Meilen erstreckt.“
Der Gemeinde ⸗Rath hat beschlossen, den städtischen Zuschlag zur Einkommen⸗Steuer von denjenigen nicht abzunehmen, welche weder Angehörige der Gemeinde Wiens sind, noch hierorts Reali= täten besitzen, aber dennoch aus einem zufälligen Grunde ihre Ein kommen⸗Steuer bei der hiesigen Behörde überreichen. Die betref— ,,, J hat über die vom Magistrate , , Yar ens . vielmehr seien 8. 38. ( ; . erungen in wesentlichen Punkten festzuhalten, namentlich feine Steuer unter! 3 Kmr und nicht von Schlacht⸗ und Stechvieh, Bier, Er äpfeln und ori nairem Gemüse zu erheben. Zur Deckung der hierdurch mit 200,000 Fl. wegfallenden Einnahmen wird unter Anderem ein städtischer Verzehrungesteuer-Zuschlag auf sonstige Gegenstände mit 25 pCt. und auf jede Maß Milch mit „ Kr. vorgeschlagen.
Den im Reichsgesetzblatt enthaltenen Erlaß, die Ertheilung von Leihbibliotheks-Befugnissen betreffend, hat das Handels-Mi⸗ nisterium dahin erläutert, daß die Bewilligung zur Errichtung neuer Leihbibliotheken seiner eigenen, im Einvernehmen mit dem Ministe⸗ rium des Innern zu fassenden Entscheidung vorzubehalten sei. Zu der individuellen Verleihung der neu zu errichtenden Leihbibliotheks Befugnisse bleiben aber die Statthaltereien auch fernerhin er mächtigt.
Eine bedeutende Anzahl junger Leute beabsichtigt, dem Lloyd ufolge, zur Armee nach Schleswig⸗Holstein abzugehen, um am dortigen Kampfe Theil zu nehmen. Es ist jedoch noch nicht be stimmt, ob die Ausfertigung der Pässe für dieselben erfolgt.
Eines der nächsten Reichsgesetzblätter, bereits im Satze, wird,
im Lloyd zufolge, den Kaiserlichen Erlaß über Kreirung eines Obergerichts- und Cassationshofes für das ganze Reich, mit dem Zitze in Wien, bringen.
Das Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt enthält ven Minister-Vortrag und die Kaiserliche Verordnung, wodurch die Ge richts-Organisation für Dalmatien festgesetzt wird. Dalmatien (mit einem Flächenraum von 222 deutschen Quadratmeilen und ei⸗ ner Bevölkerung von beiläufig 118,600 Seelen) zerfällt hier— nach in 32 Bezirks⸗-Gerichte (Präturen), denen meist die bishe— „durch vieljährige Erfahrung bewährte politische und Ge richts-Eintheilung mit wenigen neu beantragten Abänderungen zu Grunde gelegt ist. Die territorialen Verhältnisse und die Ergebnisse der Geschäfts⸗Ausweise der dalmatinischen Gerichte stellten die Vereinigung mehrerer Gerichts-Bezirke unter Ein Kollegialgericht in Dalmatien als nicht in jenem größeren Umfange ausführbar dar, wie es in anderen Provinzen der Fall ist; und es wurden daher 6 Präturen (von Knin, Sebenico, Sign, Ma carsca, Lesina und Curzola) als Kollegialgerichte in Strafsachen über Vergehen bestellt. Von den übrigen 26 Präturen wurden 14 als Präturen der zweiten und 12 als Präturen der dritten Klasse erklärt. Die Zahl der Landesgerichte wurde auf 4 (zu Zara, Spalato, Ra gusa und Cattaro) festgestellt. Die ersteren zwei sind Landesgerichte erster, die letzteren beiden Landesgerichte zweiter Klasse. Die Errich« tung eigener Handels-, Wechsel⸗- und Seegerichte hat sich für die⸗ ses Kronland nicht als nothwendig gezeigt. Die Berggerichtsbarkeit in Streitsachen ist in Dalmatien von der Verwaltung des Berg⸗ und Hüttenwesens bereits vollkommen getrennt. Ueber sämmtliche Gerichte Dalmatiens bildet ein Ober-Landesgericht die höhere In stanz. Der Sitz desselben ist jedoch noch nicht definitiv festgesetzt. Vorläufig kömmt es wahrscheinlich nach Zara, so lange der politi—⸗ sche Chef des Kronlandes gleichfalls seinen Sitz dort hat. Sollte aber in Folge später einzuleitender Erhebungen es wünschenswerth erscheinen, die administrative Behörde von Zara an einen geeignete—⸗ ren Ort (Spalato, welches beinahe in der Mitte des Landes liegt)
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zu verlegen, so würde auch in dem Sitze des Ober⸗-Landesgerichts und der General⸗Prokuratur eine Aenderung eintreten. =
Nach dem Widensky Dennik steht nun auch die Organi— sation Galiziens nahe bevor. Dieselbe solle nächstens dem Kaiser zur Sanction vorgelegt und Galizien in drei Theile getheilt wer—
den, mit den Hauptstädten Stanislawow, Lemberg und Krakau oder Tarnow. Der erste Theil wäre rein russinisch, der zweite ge⸗
mischt, der dritte rein polnisch. Jeder Theil hätte seinen besonde⸗ ren Präsidenten und Kreistag. Die Wirkungssphäre dieser Kres⸗ tage und Präsidenten wäre weit ausgedehnter, als in den anderen Kronländern. Die Kreistage hätten den Landes-Ausschuß zu wäh
len, aus dem erst die Abgeordneten zum Reichstage gewählt wür den. An der Spitze des gesammten Landes soll der Statthalter stehen. Das genannte Blatt spricht den Wunsch aus, daß auch
*
Ungarn in gleicher Weise in drei oder vier Theile (nach den Haupt⸗ Nationalitäten) getheilt würde.
Bayern. München, Aug. (Nürnb. Korresp.) Heute wurde der Kopf der Bavaria, ein Koloß von über 200 Cent⸗ nern, auf einem von 12 Pferden gezogenen, festlich geschmückten Wagen nach der Theresienwiese gebracht. Die hiesige Liedertafel begleitete den Zug. Ein sinnig gezierter Wagen irug die Büste Schwanthaler's. Trotz der ungünstigen Witterung (es regnete wäh-
rend der ganzen Handlung) hatte sich das Publikum auf der Wiese zahlreich eingefunden. An dem Orte der Bestim⸗ mung angelangt, wurde dem Gründer der Bavaria, dem König Ludwig, sodann den Manen Schwanthaler's und Stiegl⸗
mair's, endlich dem Direktor der Königlichen Erzgießerei, Herrn Miller, ein dreimaliges Hoch gebracht. Ein interessantes Schau⸗ spiel bot sich dar, als ein Theil des Arbeiter⸗Personals der Erzgie⸗ ßerei in das Innere des Kopfes der Bavaria stieg und denselben ausfüllte. Nachdem hierauf der Koloß einige Fuß hoch aufgezogen worden war, wurde still gehalten und eine Leiter angelegt, und nun stiegen dreißig Mann aus der Höhlung des Kopfes hervor. Die Bewunderung der Anwesenden machte sich in einem lauten Bravo Luft.
Sachsen. Dresden, 8. Aug. (Dresd. Journ.) Die heutige Sitzung begann nach 19 Uhr in Anwesenheit sämmtlicher Herren Staatsminister. Die ständische Schrift über die Wahlen für den Landtags ⸗Ausschuß zur Verwaltung der Staatsschulden kam zum Vortrag und genehmigt
Auf der Tagesordnung war zur Berathung angesetzt der Be richt der ersten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, die Wirksamkeit der provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 be⸗ treffend. Die erste Deputalion der jenseitigen Kammer, d
wurde wurde
welcher die Begutachtung dieses Gesetz⸗Entwurfs oblag, hat selbige bekanntlich auf zwei andere Fragen mit erstreckt, nämlich a) ob die dermalen lam menbgrufenen Stände als das gesetzmäßige Organ der Staat ürger z tn en s— K e ; .
ger zu betrachten die sogenannte Kompetenzfrage, welche
ihr zur , 36. . . 3 b) ob es, um die i, ,, h. fen gen För mlich leiten bedürfe, woran nach 8§. 132 ö Urkunde Beschlüsse über Abänderung der letzteren gebunden find. Da in der jenseitigen Kammer über die erste dieser F ein Beschluß gefaßt worden ist, so hat auch die Deputation der er sten Kammer (Referent Herr von Biedermann) deren Beleuch tung als einen Theil des ihr gewordenen Auftrags betrachtet. In Bezug auf die von der hohen Staatsregierung in den Motiven zu dem Gesetz-Entwuxfe unter Hinweisung auf die Proclam J. erklärte Meinung, daß die provisorischen Gesetze und dadurch die s
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reits zur Erledigung gekommen ir Verfassungs Urkunde vom 4. September 13831 und das Wahlgesetz vom 24sten dess. Mts. und Jahres wieder in ihrem ganzen Inhalte in Kraft getreten sind, so daß es sich jetzt also nur darum handle, dies im legislativen Wege auszusprechen, sti Deputation
der Argumentation der Kammer im Haupt werke bei und glaubt, genheit, welche jede mögliche rechtfertigt zu sein, wenn sie Berichts zu dem ihrigen mach kennt, daß gegen die Richti können, so ist sie doch der Uebe gun tigen Falle, wie der gegenwärtige, selbst dann diejenige M die Oberhand behalten müsse, von deren Ver ig die S und Erhaltung des Staates abhängig ist Die Deputation beantragt daher, dem in der zweiten mit 5 gegen 3 Stimmen gefaßten
klärt sich, wie §. 78 der Verfasf
ein mit der jenseitigen Kammer, als das geset Gesammtheit der Staatsbürger und der Verfassung Rechte in dem durch
Deputation de durch die große Dringlichkeit dieser Angel 9 — —
l fl ch mach . Pflicht mache, ge
beruhende Verhältnisse zu der Staats⸗Regie unzertrennliche Wohl des Königs hänglichkeit an die dern“, beizutreten
Ueber diesen Theil des Deputations r sondere Debatte eröffnet Zuerst ergriff Staats⸗Minister Di Zschinsky das Wort. Es sei nicht seine Absicht, äußerte der selbe, hier nochmals alle die Gründe speziell darzulegen Regierung zu den von ihr im Juni ergrissenen Maßregeln bewo gen hätten und welche dieselben rechtfertigen. Diese Gründe seien sowohl in den Motiven des heute vorliegenden Gesetzentwurfs, als auch in dem Deputations-Berichte der jenseitigen Kammer und in der bei der Verhandlung daselbst von ihm gegebenen Erklärung enthalten. Er beziehe sich also hier nur auf die betreffende Num mer der Landtags⸗Mittheilungen, erkläre dies aber ausdrücklich damit über die Ansichten der Regierung kein Zweifel obwalte.
Superintendent Dr. Großmann erklärt, daß er „im Gan zen mit dem Resultate des Deputations Berichts in der Haupt sache“ übereinstimme, aber aus anderen Gründen zu diesem Resul
rung geltend und des Landes
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