1850 / 227 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Holstein zwei Jahre lang die Lasten des Kriegszustandes geleistet und ertragen hat, und nach den Beweisen hoher Tapferkeit, welche die dortigen Truppen abgelegt haben, möge immerhin die Annahme gerechtfertigt erscheinen, daß der zu beginnende Kampf unter gun⸗ stigen Auspizten für die deutschen Waffen sich eröffnet. Welches aber dessen schließlicher Ausgang sein werde, darüber kann kaum ein Zweifel bestehen, wenn man erwägt, welchen Rückhalt die dänische Regierung für ihre Ansprüche bei den außerdeut⸗ schen Mächten gefunden hat. Dürfte auch eintretendenfalls den im Artikel 4 des Friedens ⸗Traktates enthaltenen Wor⸗ ten: „S. M. Danoise sera libre d'étendre au Holstein les ures militaires et d'employer

3 cet effet ses forces armées'', die in der Denkschrift noch besonders bestätigte Bedeutung beigelegt werden, daß nur dänische Streitkräfte in Holstein selbst verwendet werden könnten, so ist doch keinesweges ausgeschlossen, Laß zu e. kämpfung der schleswig - holsteinischen Streitkräfte außerhalb der Gränze Holsteins fremde Hülfstruppen verwendet werden würden. Bas endliche Resultat des Kampfes kann daher kaum e, . sein, als die gänzliche Unterwerfung der herze sihlmer auf nade und Ungnade nach neuen nutzlosen Opfern von Blut und Eigenthum,

Und in welcher Stellung befindet sich alsdann Deutschland! Schon das Einrücken dänischer Truppen in Holstein würde vor dem Jahre 18418 als etwas Unmögliches betrachtet worden sein, und im Jahre 1850 müßte der deutsche Bund ruhiger Zuschauer bleiben, wenn durch die bewaffnete Dazwischenkunft einer fremden Macht die Geschicke eines Bundeslandes entschieden würden. Ist es je er laubt, von einer Schmach Deutschlands zu reden, so wäre es in diesem Falle. .

Die Denkschrift der Königlich preußischen Regierung scheint allerdings gegen solche Konsequenzen durch nachstehende (S. 6 er sichtliche) Stelle Beruhigung zu gewähren, wo gesagt wird: „Es versteht sich indeß von selbst und liegt auch unzweifelhaft in dem Rechtsvorbehalte des Artikels 3, daß dem Bunde stets vorbehalten bleibt, ob und wie er wieder in die Angelegenheit eintreten will, sobald seine eigenen Verhältnisse und die Lage der Sache es ihm räthlich erscheinen lassen. Es versteht sich eben so von selbst, daß die Rechtszustände, die aus der Selbstentwickelung der Angelegen heit in den Herzogthümern möglicherweise hervorgehen könnten, das Bundesrecht in keiner Weise affiziren, und daher weder eine Aner kennung derselben von Seiten des Bundes, ohne vorgängige Prü— fung seinerseits, gefolgert, noch weniger aber eine stillschweigende Genehmhaltung oder Garantie derselben vorausgesetzt werden darf.“

Inzwischen liegt die Besorgniß sehr nahe, daß diese Gewähr leistung eines späteren Wiedereingreifens des Bundes in die Ange— legenheit des Herzogthums Holstein, namentlich was dessen Bezie hungen zu Schleswig anlangt, zu einer sehr illusorischen werden möchte. Denn einerseits erscheint es sehr zweifelhaft, ob die in der Denkschrift, mit Bezugnahme auf Art. 3 des Friedenstraktats, ge⸗ zogenen Folgerungen von Seiten Dänemarks und der europGäischen Kahinette nach der Unterdrückung eines bewaffneten Aufstandes der Herzogthümer gegen die Gewalt des Königs⸗Herzogs noch vollstän—

dig anerkannt werden würden; andererseits liegt es in dem ge—

wohnten Gange der Dinge, daß die Dazwischenkunft des Bundes zu Gunsten Holsteinz, wenn dieses erst durch die Exeignisse zu einer eroberten Provinz geworden wäre, weit weniger wirksam sein könnte, als wenn, unter Vermeidung eines Kampfes, die Erledigung der

schwebenden Streitfrage einer Lösung im Wege der Unterhandlung J

offen erhalten bleibt. Der Art. 4 des Friedenstraktats hat nun allerdings die Füg—

lichkeit geboten, daß der König⸗- Herzog die Dazwischenkunft des deutschen Bundes in Anspruch nehme, um die Ausübung seiner

legitimen Autorität in Holstein wieberherzustellen. räumt aber zugleich dem deutschen Bunde die Befugniß ein, diese Dazwischenkunft zu versagen, und stellt es gleichermaßen als möglich hin, daß diese Dazwischenkunft eine erfolglose sei.

lässige und mit der Würde des Bundes vereinbare nicht anerken— nen. Eben so wenig vermag sie eine eventuelle Verweigerung der Bundeshülfe mit dem in dem Artikel selbst in Bezug gendmme nen Bundegsrechte und insbesondere mit Art. 11 der Bundesakte und Art. 26 der wiener Schlußakte in Einklang zu bringen. Ja, ganz abgesehen von diesen positiven Bestimmungen der Bundesge— setze, hält die diesseitige Regierung einen solchen Ausnahmezustand, wie ihn der Art. 4 des Friedenstraktats feststellt, mit dem Wesen jedes Bundes für unverträglich.

Es möge jedoch ein solcher vorläufig zugegeben und der Fall gesetzt werden, daß der König von Dänemark, nach Maßgabe der im Artikel 4 enthaltenen fakultativen Bestimmung, die Da zwischenkunft des deutschen Bundes anriefe, um seine legi— time Autorität im Herzogthum Holstein herzustellen, so wäre die Alternative gegeben, daß entweder der Bund in der im Artikel selbst vorgesehenen Weise so zu interveniren sich weigerte, in wel— chem Falle dann jene obenangedeutete Dazwischenkunft fremder Hülfe noch gewisser in Aussicht gestellt würde, oder daß der Bund, gemäß dem Bundesrechte, die verlangte Intervention gwährte. Im letz— teren Falle müßte dann dem König⸗Herzoge, nach Maßgabe Art. 36 der wiener Schluß⸗Akte und Art. 6 der definitiven Executions-Ord= nung, die verlangte Bundeshülfe geleistet und es könnte dieselbe weder an Bedingungen geknüpft, noch in Widerstreit mit den An— trägen des Königs⸗Herzogs in Anwendung gebracht werden.

Wenn daher die Denkschrift sich dahin ausspricht, der Bund würde, wenn er das Prinzip der Unverletzlichkeit der Bundesgränze von außen durchführen wollte, in die traurige Lage gerathen, in— nerhalb seiner Gränzen seine Waffen gegen das eigene deutsche Land kehren zu müssen, so ist hiermit eine Nothwendigkeit angeden— tet, welche in viel bedauerlicherer Weise eintritt, r ; ! schluß mit seinen o kommt; denn es Bundesland einsch Blut und Eigenth gekämpft hat, als des Kampfes verh. deslande als Gese

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t Die letztere Eventualität kann die diesseitige Regierung als eine zu⸗

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abzuschließenden Frieden dahin zusammen: wärtigen Umständen die Wiederherstellung wie solches nach Maßgabe des Art. 2 des ? in't en abe der von den Königlich preußischen Unterhändlern gleichze cr gegebenen verwahrenden Erklärung geschehen, eine , . Basis des Friedens sei; daß aber 2) eine erspriehliche 3 nutzung dieses Abkommens für den deutschen Bund un für das Herzoͤgthum Holstein insbesondere sich nur dann ne m lasse, wenn der Deutsche Bund über Zurückweisung der Verwen. dung nichtdeutscher Streitkräfte im Beutschen Bundesgebiet die Pacification des Herzogthums Holstein sich se lbst vorbehalte und kie Wiedereinsetzung der Behörden im Herzogthume, wie solche bis zum Jahre 1848 bestanden, in Einvernehmen mit dem Koͤnig⸗ Herzog übernehme; endlich 3) daß unter dieser Modification der Bund durch einen Gesammtbeschluß den abgeschlossenen Frieden ratisiziren und auf solche Weise seinen unzweifelhaften Willen der Beendigung des Kriegszustandes den Herzogthümern zu erkennen gebe. Die Berechtigung zu einer solchen eventuell auch unaufge⸗ forderten Einschreitung steht dem Bunde vermöge Art. 26 der Wiener Schlußakte in Verbindung mit Art. 6 der Execcutions— Ordnung unzweifeshaft zu. ö.

Die nähere Betrachtung des letztgenannten Punktes führt zu⸗ gleich zu der Beantwortung der zweiten der gegenwärtiger Denk⸗ schrift vorangestellten Fragen, inwiefern nämlich, die beantragte Ratification des abgeschlossenen Friedenstraktats seitens der königl. sächsischen Regierung statthaft sei. .

Der vorliegende Friedens- Traktat ist von Sr. Majestät dem Könige von Prkußen im Namen des deutschen Bundes abgeschlos⸗ sen. Die vorliegende Denkschrift legt ausdrücklich dagegen Ver— wahrung ein, daß dieser Frieden ein preußischer Separat⸗Frieden sei. Wenn aber die diesseitige Regierung aufgefordert wird, diesen Frieden zu ratifiziren, so wird ihr nichts Anderes angesonnen, als selbst, im Widerspruche mit Art. 2 der Bundesakte, einen Separat

Frieden zu schließen. ;

Die Königlich preußische Regierung war berechtigt, diesen Frie⸗ den zu verhandeln und abzuschließen, da ihr hierzu die provisorische Bundes-Kommission, auf welche durch den Vertrag vom 30. Sep— tember 1849 die Befugnisse des engeren Rathes der Bundes-Ver sammlung, daher auch das Art. 49 der wiener Schlußakte dem letz— teren beigelegte Recht der Friedens-Unterhandlung übergegangen war, Vollmacht ertheilt hatte.

Zufolge desselben Artikels und Art. 12 der wiener Schlußakte steht das Recht der Annahme und der Bestätigung eines Friedens— vertrags dem Plenum zu.

Es kann daher schon den bestehenden bundesrechtlichen Bestim⸗ mungen zufolge eine einzelne Regierung nicht das Recht in Anspruch nehmen, einen im Namen des Bundes abgeschlossenen Friedensver⸗ trag zu ratifiziren. Dagegen wird eingewendet werden, daß in die⸗ sem Augenblick eine von sämmtlichen Bundesgliedern beschickte Ple⸗ narversammlung nicht bestehe, und daß eine successive oder gleich⸗ zeitige Adhäsion sämmtlicher Bundesglieder einen Plenarbeschluß er⸗ setzen könne. ; ;

Angenommen jedoch, obschon nicht zugegeben, daß letztere Vor⸗ aussetzung bundesrechtlich statthaft sei Art. 10 der wiener Schluß⸗ Akte spricht geradezu das Gegentheil aus so läßt das von der Königlich preußischen Regierung eingeschlagene Verfahren der Ein⸗

holung zustimmender Erklärung der einzelnen Bundesglieder selbst rhatsächlich einen gewierigen Erfolg nicht erwarten. Denn daß das vorgelegte Friedens⸗Instrument unbedingt und man mit ziemlicher Gewißheit verneinen.

1) daß unter den gegen⸗ des Status quo ante, Friedens⸗Traktats und

Fehlt aber die pure zu

stimmende Erklärung einer einzigen Regierung, so ist der Bund als solcher durch den Friedensschluß nicht gebunden und die von

einzelnen Regierungen abgegebenen zustimmenden Erklärungen sind wirkungslos hei späteren, von Seiten des Bundes zu fassenden Beschlüssen.

Bei so bewandten Umständen würde auf der einen Seite die Krone Dänemark den Friedens -Traktat als vom Bunde vollzogen nicht zu betrachten haben, während auf der andern Seite die kriegs— lustige Partei in den Herzogthümern in jenem Mangel die siete Hoffnung einer bewaffneten Dazwischenkunft Deutschlands zu deren Gunsten schöpfen und auf eine Weise ausbeuten würde, welch, den einzelnen deutschen Regierungen ernste Verlegenheiten bereiten könnte, ohne daß darum für die Herzogthümer und für Dentschland eine bessere Zukunft in Aussicht gestellt wäre.

Diesen Schwierigkeiten zu entgehen, scheint nur ein Weg ge⸗ boten, der einer Beschlußfassung der Bundesglieder mittels Abstim mung in einer Plenar-Versammlung nach Maßgabe Art. 12 der wiener Schlußakte. .

Es ist nicht die Absicht der Königlich sächsischen Regierung durch diesen Vorschlag der vorliegenden Angelegenheit eine ihren Ansichten günstige Wendung in Bezug auf die deutsche Verfassungs⸗ Angelegenheit abzugewinnen. 56 . J

Allerdings ist es für die diesseitige Regierung eine traurige Genugthuung, in der gegenwärtigen Verwickelung die vollständige Berechtigung der von ihr seit Jahresfrist beharrlich behaupteten Ansicht zu finden, daß das Zusammenhalten des gesammten Deutschland unter einer gemeinsamen Bundes Verfassung das erste und dringendste Bedürfniß sei und daß daher jeder Versuch einer verbesserten Neugestaltung des Bundes zuerst und vor Allem diesem Zwecke zugewendet sein muß.

Jener Vorschlag jedoch beruht lediglich auf der Ueberzeugung, daß das wohlverstandene Interesse Deutschlands in der hier zu⸗ nächst liegenden Frage die Einhaltung des angegebenen Weges erheische. .

Zur Bethätigung dessen steht die diesseitige Regierung nicht an, die fernere Ansicht auszusprechen, daß es wohl statthaͤft sein würde, wenn sämmtliche Bundesglieder, unter Beiseitesetzung der über die Verfassungsfrage schwebenden Differenzen, durch spezielle Bevollmächtigung eine Berathung im engeren Rathe und Beschkuß⸗ fassung im Plenum für die vorliegende Angelegenheit schleunigst einleiten wollten. 3

Daß bei Hinweisung auf die in gegenwärtiger Denkschrift ent— wickelten Momente eine angemessene Verlängerung der für die Ra⸗ tification bestimmten Frist von der dänischen Regierung zu erlangen sein werde, ist wohl kaum zu bezweifeln. . .

Dresden, den 14. Juli 1850.“

Dresden, 16. Aug. (Dresd. J.) Auf der Registrande der heutigen Sitzung der ersten Kammer befand sich ein Kommu⸗ nikat des Gesammt⸗Ministerlums, wonach der neben den Staats‘ Ministern Dr. Zschinsky und von Friesen am Ministertische heute bereits anwesende Geh. Kriegsrath Göttling von Abendroth zum Königl. Kommissar bei den Kammern für die Verhandlungen über die Verordnung vom 7. Mai 1849 ernannt worden ist.

Die Tagesordnung war die Fortsetzung der Berathung des De e e n, Set gte über die Verordnung voöm 7J. Mai 1819, das 3 bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit be⸗

Die Dehatte begann heute mit §. 11 der Verordnung. Ehen

von allen deutschen Regierungen ohne allen Vorbehalt werde ratifizirt werden, darf

) z den vorzulegen, bis dahin aber die ss.

reich unterstützt.

so wie bei §. 1 und aus demselben Grunde beantragt die Deputa— lion auch bei 8. 11 den Wegfall des Citats (die Grundrechte Art. III. . 8), ohne dasselbe aber die Annahme des Paragraphen, und die Kammer trat diesem Antrage sofort einstimmig bei. Die §§. 12 und 13 *) enthalten Bestimmungen, welche bei den Berathungen beider Kammern des letzten Landtags die verschiedenartigsten An⸗ sichten und Anträge hervorriefen und endlich dahin führten, daß man in der zweiten Kammer zuletzt beschloß, beide Paragraphen ab⸗— zulehnen. Die Deputation fühlt sich ebenfalls bewogen, für den gänzlichen Wegfall der 88. 12 und 13 zu stimmen und selbigen zu beantragen. Ueber diesen Antrag der Beputation entspann sich eine sehr ausgedehnte Debatte.

Herr von Posern sprach sich für Beibehaltung der §§. 12 und 13 aus, beantragte in §. 12 nach dem Worte „Schäden“ noch die Worte „und Kosten“ einzuschalten. Er äußerte, daß er sich gerade von diesen Paragraphen die beste Wirkung verspreche, denn durch seine, den Geldbeutel angreifenden Bestimmungen würden ge— rade die „Fühlhörner“ gewisser Revolutionairs am zweckmäßigsten getroffen; namentlich würden auch durch diese Bestimmungen pflicht⸗ vergessene Beamte zum Ersatz angehalten werden, während jetzt für diese loyale und ruhige Bürger die Revolution bezahlen müßten.

Herr von Schönberg-Bibran stellte den Antrag, die Be rathung über die §§. 12 und 13 für heute auszusetzen, dieselben zu nochmaliger Prüfung an die Deputation zurückgehen zu lassen und diese zu beauftragen, hierüber baldigst und namentlich mit Benutzung der in dem preußischen Aufruhr- und Tumultgesetz hier einschlagenden Bestimmungen weiter Bericht zu erstatten.

Bürgermeister Starke spricht ebenfalls gegen tions-Antrag; er hält die Beibehaltung der §§. um so nothwendiger, als gerade durch sie eine höchst in unserer positiven Gesetzgebung ausgefüllt werde,

Bürgermeister Wimmer schlägt vor: An die rung den Antrag zu stellen, der künftigen Ständeversammlung einen Gesetz-Entwurf über den Ersatz der bei Tumult *erursacht en Schä⸗

x 12 und der Vorlage in Gültigkeit zu behalten. Er motivirt den Antrag auf ein besonderes Gesetz über diesen Gegenstand dadurch, daß er. darau hinweist, wie es die erste Pflicht des Staates sei, Gesundheit, Leben und Eigen thum seiner Bürger zu schützen.

Alle diese Anträge wurden ausreichend, bez

Herr von Friesen, als Referent, und nigliche Hoheit Prinz Johann, als Vorstand der ersten eput tion, rechtfertigen den von derselben gestellten Antrag auf Wegfall der S5§. 12 und 13. Nicht um die Tumultuanten und pflichtver⸗ gessene Beamte zu begünstigen, habe die Deputation den Wegfall beantragt, sondern lediglich, weil sie der Ansicht gewesen, daß der artige ci vilrechtliche Bestimmungen nicht in ein Gesetz, gehör ten, wie das vorliegende, das sich nur mit polizeilichen Bestimmun gen zu beschäftigen habe. Uebrigens wurde von ihrer Seite leinem der obigen Anträge entgegengetreten, sondern nur das Versahren der Deputation beleuchtet. Staatsminister Dr. Zschin 869 äußerte daß, wenn die unveränderte Beibehaltung der SS. 12 und 13 nich beliebt werden sollte, die Regierung sich dann für den Antrag Herrn von Schönberg-Bibran entscheiden werde, um in der kation ihre Ansichten über diese allerdings schwierige Re näher entwickeln zu können.

Auf Antrag des Herrn von Nostiz-Wallwit Debatte über diese beiden Paragraphen geschlossen.

Bei der Abstimmung wurde vom Präsidium die auf den Antrag der Deputation gerichtet und dieser 11 Stimmen verworfen. Dagegen wurde der Antrag des He von Schönberg-Bibran nun gegen 2 Stimmen angenommen und durch die Verweisung des Gegenstandes zu nochmaliger Berichter stattung an die Deputation fanden vorläufig Herrn von Posern, so wie der des Herrn B ihre Erledigung.

Bei §. 14 schlägt die Deputation ganzen Paragraphen vor, indem die der Sturmglocke manchem begründeten Zweifel der Behörde auch ohne ausdrückliche Vorschrift dürfte, sich dieses Mittels, sobald es angemessen scheint, nen. Die Kammer erklärte sich mit dem Wegfalle dieses Pa phen einverstanden. 5§5. 15 gab weder Deputation Kammer Anlaß zu einer Abänderung.

Die nun folgenden 5§. 16 und 17 Standrecht) bilden den Kern der ganzen größten Schwierigkeiten des ganzen Gesetzee Deputations-Berichte, „kommen in den 8§§. 16 und schein, wie auch aus den sehr ausführlichen und gründlie handlungen der beiden Kammern des vorigen Landtags zu ist. Hier mußte daher die Deputation vorzüglich bemüht sein, eine solche Wortfassung aufzufinden, welche nicht nur a) im Allgemeinen entstehenden Zweifeln und Bedenken in der Anwendung möglichs wenig Raum ließe, sondern auch namentlich b) die Verantwortlich keit des Gesammtministeriums als unbezweifelt vorausgesetzt, ausdrückte, was in dem Worte „Kriegsstand“ enthalten u unter zu verstehen, mithin wofür das Gesammtmin sterium verantwortlich sei, wenn es den Kriegsstand erkläre, welcher ferner c) eben sowohl das Publikum den Umfang und Inhalt der verhängten Maßregel, auch d) der Ober Befehlshaber den Umfang der ihm übertragenen Ge walt möglichst genau erkennen könne; eine Fassung endlich, aus wel cher e) klar hervorgehe, daß die strafrechtliche Untersuchung, wenn sie auch noch so kurz und summarisch ist, doch alle wesentliche Bestandtheile einer Untersuchung und jene Bürgschaften der Ge rechtigkeit enthalten müsse, deren der Verbrecher oder Kontravenient auch in den schwersten Fällen nicht beraubt werden darf. Gestat tete dabei die Präzision des gesetzlichen Ausdrucks auch nicht eine ausführliche Umschreibung aller denkbar möglichen Fälle, so darf da— bei nicht übersehen werden, daß die nähere Anweisung der mit der Ausführung beauftragten Behörden und Personen in den Bereich der zu erlassenden Verordnungen gehört.“

Die genannten Paragraphen gelangten mit zwei wesentlichen Amendements der Herren' von Erdmannsdorf und Bürgermeister Hennig einstimmig zur Annahme, eben so die beiden letzten Para graphen der Vorlage, die §§. 18s und 9. Die Schluß -Abstim mung über das ganze Gesetz mußte aber, wegen der §§. 12 und 13, die, wie oben bemerkt, zu nochmaliger Berichterstattung an die Deputation zurückgegangen sind, für heute ausgesetzt bleiben.

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Hannover. Hannover, 16. Aug. Hannover. Ztg.) Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz

d 8. L. Aue, veltze nach ze geeinglgen Tuffsordeugzsih gleich. wohl nicht entfernen (8. 8) oder sonst ihrer Entwaffnung oder Verhaftung sich gewaltthätig widersetzen (8. 10), sind neben den sonst noch rechtlich dazu Verpflichteten solidarisch zum Ersatze sämmtlicher durch die Tumultuanten vernrsachten Schäden verbindlich.

§. 13. Die gleiche Verbindlichkeit trifft alle Behörden und Mannschaf— ten, insoweit sie brj solchen Vorgängen (S. 1) eine Vernachlässigung, Ver⸗= absäumung ober Verletzung ihrer Pflicht sich zu Schulden kommen lassen.

und Ihre Hoheit die Herzogin Karoline von Mecklenburg-Strelitz sind gestern von Verlin hierselbst angekommen und im Königlichen Palais abgestiegen.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 16. Aug. Darmst. Ztg.) Gestern Nachmittags um 5 Uhr hat Se. Ma⸗ jestät König Ludwig von Bayern Auerbach verlassen und sich nach Aschaffenburg begeben; Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin von Modena hatte schon zwei Tage früher die Weiterreise angetreten. Unser Großherzoglicher Hof wird nunmehr morgen zu einem Fa⸗ milienbesuche nach Aschaffenburg abgehen, wo Se. Königl. Hoheit der Großherzog einige Tage und Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin wohl etwas länger verweilen dürfte.

Schleswig-Holstein. Altona, 14. Aug. Die N. Fr. Pr. enthält Folgendes: „Durch viele deutsche Zeitungen gingen verletzende Nachrichten über die Haltung des 13ten Bataillons in der Schlacht bei Idstedt. Wir haben aber Gelegenheit gefunden, genaue und in Bezug auf Wahrhaftigkeit verläßliche Erkundigungen über diese Angelegenheit einzuziehen, welche das Bataillon von der hm zur Last gelegten Schuld ziemlich freisprechen, wenn auch viel leicht Verstöße in der Ausführung höherer Befehle vorgekommen in mögen. Das Bataillon wurde, wie wir hören, gegen 5 Uhr Morgens vom Krüderholz kommandirt, Idstedt mit dem Bajonett nehmen. Dieses wurde ausgeführt, und das Bataillon wurde dann über Idstedt hinausgeführt. Hier wurde der Fehler gemacht, daß keine Tirailleurs vorausgeschickt wurden, so daß di Kolonne plötzlich in dem Hohlwege zwischen einer Anhöhe zur Linken und der ündung des Langsees zur Rechten, dessen von den Dänen besetzt waren, in ein furchtbares Kreuz⸗

er gerieth, das allerdings, zumal bei der Ueberraschung, einen ganz geordneten Rückzug veranlaßte. ndessen konnte das zataillon doch später wieder zur Deckung zweier halben Batterieen werden. Gegen Mittag nahm es noch einmal Idstedt, aber später wieder verlassen, da es bei der bekannten Centrums nicht genug unterstützt werden konnte. kgang sammelte es sich hinter dem 15ten Bataillon,

in dem Kreuzweg von Neuberend und

Ein sicheres Zeichen, daß das Bataillon sich Pflichtwidrigkeit im Dienste des Vaterlandes zu

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weder eine rafe verhängt hat, noch einem Armeebefehl oder Alle Zeitungsangaben in Beziehung auf es Bataillons sind unwahre Erfindungen.“

ö 821 6 ho Tadel über dasselbe in ausgesprochen.

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Nassau. Wiesbaden, 14 nahmen die Diners und großen Soireen bei dem Herzog von eaux ihren Anfang; Soiree wohnten hundert und einige izig Personen bei. e improvisirte, aus mächtigen Blech-In—⸗ enten bestehende Hauskapelle, deren Mitglieder von den Ober—

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tücke, darunter den Außer den angekommenen zwanzig Deputirten der jetzigen französischen Versammlung sind noch folgende fünf eingetroffen: du St. George, de Keridee, Leabbe Le Crom und Dahirel Jouffroy, der Prinz de Cystria, A. de Maussa—

zraf de Montgommery, Julien de la Rochejaque d'Annis, Vicomte Walsh, Adrien de Lavau, Perrier der Prinz Gaston de Montmorency, Thierry-Tollard dl der Graf de Lambertye, der Baron Le Prince und de Clocheville, G. de Clocheville, Baudesson de moree, Maupon, Gaudy, Guihaneuf, Votte, Lheu— (Milchmann), Clery, Obry Vater, Obry Fizilier, Haftermeyer, der Graf de Cerza Lu Anatole de Puisegur, Vicomte Ernest de Tarra Priest, General Marquis de Rastignac, Cha⸗ (Publizist), 8 Berton (desgleichen), der

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dem Grafen zwischen 3 und 4 Uhr nen

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Chambord von dem Mal Gemälde, das von Franz J. erbaute,

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Das Gemälde ist meisterhaft ausgeführt Rahmen ist mit dem Wappen Frankreichs und des Grafen

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Frankfurt g M 16 un. (S. P. J Prinz Adalbert von Preußen hat verlassen und seine Inspections

oßherzogthum Baden weiter fortgesetzt.

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Samburg J nd fand ein Seegefecht bei Frederiksort zwischen einem däni— nebst Kanonenbooten und dem holsteinischen Kanonenbooten statt, welches bis 8? sich zurückzogen, dauerte. Der den Rumpf, ein Kanonenboot

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Alte sland. Venedig, 14. Aug. (W. 3 1062

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übernommen

15. Aug. In dem Journale Le Pouvoir

. eine weitere Korrespondenz aus Dijon vom 13. August ieser zufolge glich die Ankunft des pPräsidenten einem wahren Triumphzuge. Abtheilungen vom 2ten und 14ten leichten Regimente und ein Detaschement Dragoner wa⸗ ren bis zum Freiheitsthore aufgestellt. Das Thor selbst zeigte in⸗ mitten einer glänzenden Illumination den Namenszug des Präsiden— ten. Die Behörden empfingen denselben und das Volk rief: Es lebe der Präsident! Es lebe Napoleon! Um 104 Uhr Abends war großer Empfang. Am anderen Morgen um 8 Uhr empfing der Präsident, umgeben von den Ministern, seinen Adjutanten und Ordonnanz-Of— zieren, den General Castellane, den Präsidenten des Appellhofes, den Divisionsgeneral Vesco, den Bischof von Dijon mit seinem Klerus, den Generalstab, das Gerichts und Unterrichtspersonal, die pensio=—

Frankreich. Paris

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nirten Offiziere, die Brücken, Straßen- und Bergbau⸗-Ingenieure, den Rabbiner, die Landwirthschaftsgesellschaft, die Abgeordneten des Handelsstandes, die barmherzigen Schwestern. Längere Zeit unter hielt sich der Präsident mit einer Veteranen -Deyputation der alten Armee, an die er ein Ehrenlegions-Kreuz und Geld-Unterstützun⸗ gen vertheilte. Einem Arbeiter, der mehrere Personen geret⸗ tet, ertheilte er ebenfalls das Ehrenlegions⸗ Kreuz. Um 11 Uhr hielt er Revüe über die Truppen und verlieh mehre ren Offizieren und Unteroffizieren den Ehrenlegions-rden. Das Pays beginnt seinen Bericht mit der Erzählung, daß 880 Arbeiter verschiedener Gewerke zusammengesteuert haben, um dem Präsidenten eine gestickte Fahne zu überreichen. Am Abend vor der Ankunft habe ein Sozialist einen Wachposten mit einem Messer an⸗ gefallen und demselben Stiche beizubringen beabsichtigt. Ein Unter⸗ offizier habe aber den Sozialisten mit seinem Säbel zweimal in den Rücken gestoßen, ihn gefährlich verwundet und der Justiz überlie— fert. Der Gemeinderath von Dijon bestehe aus 15 Ordnungs⸗ männern und 12 Sozialisten. Die Stadt leide sehr unter dieser Spal tung, welche bei der Durchreise des Präsidenten schlagend hervor⸗ getreten sei. „Die 12 Sozialisten erklärten nämlich“, berichtet das genannte Blatt, „dem Präsidenten nicht entgegengehen zu wollen. Um 8 Uhr Abends wurde die Straße durch Gendarmen abge sperrt. Darauf zogen die Arbeiter mit ihrer Fahne dem Pri unter dem Rufe: Es lebe Napoleon! entgegen. Endlich ertön zwei Kanonenschüsse, die Civil⸗ Behörden, darunter eine gewisse Anzahl Gemeinderäthe, sich in Der Präsident wurde mit Rufe: Republik! Es lebe Napoleon! empfangen. war überwiegend, von gewissen Individuen wurde er in beinahe drohendem Tone ausgestoßen. Es waren di unheimliche Gestalten oder meist betrunkene Straßenjungen, sich bis an die Pferde des Wagens, in as Staats⸗ haupt saß, drängten. Augenscheinlich die Wühler gearb in der That war ihre Mühe t ganz umsonst. Die aufgestellten PoMmpiers riefen sogar vielfach Rückwärts rief man ziemlich ebe Napoleon!“ Der Berichterstatter des Pays Ruf: Es lebe der Kaiser! vernommen haben, s daß Abends eine ziemliche Anzahl Häuser andere Berichte dies nur von den öffentlichen Gebäuden melden Nach einer Korrespondenz des Evenement aus Dijon war der bei der Anwesenheit des Präsidenten von einer Volksmenge von 20,000 Menschen ausgebrachte Ruf ausschließlich: Es lebe die Re publik! Noch um 11 Uhr Abends ertönte dieser Ruf in der Um— gebung des Präfektur- Gebäudes, des Absteigequartiers des Prä sidenten. Der National enthält heute ein Schreiben aus Semur im Departement Coted'or, in welchem berichtet wird: „In T hört bekanntlich die Eisenbahn auf, und die erste Stadt, welche Präsident nun zu Wagen passirte, war Montbard. 1 Uhr kam staubbedeckt ein Courier angesprengt, der Auftrag gab, die Pferde bereit zu halten, den Präsiden ten vorsichtig, im Galopp zu fahren

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und Militair⸗ setzten Bewe⸗ gung. dem

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wil auch den wie er gesehen hat wie er gesehen hat, 4 4

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nicht —ͤ und am Ende der Station ehrfurchtsvoll an den Wagenschlag zu treten, um das Trinkgeld in Empfang zu nehmen. wie nur der Wagen, in welchem d'Hautpoul und Bineau

So Louis Napoleon, die Minister d und der Präfekt Pages saßen, anlangte, erscholl der tausendstimmige Ruf: Es lebe die Republik! Derselbe begleitete ihn bis zur Post, das Gedränge wurde so stark, daß im Schritt gefahren werden mußte. Endlich hält der Wagen an. Die Gendarmen können das Volk nicht abhalten, man spricht zum Präsidenten, man faßt an, er sitzt lächelnd und stumm, seinen Gefährten wird unheimlich. Immer fort ertönt der Ruf: Es lebe die Republik! Plötzlich tritt ein Eisenbahnarbeiter in blauer Blouse an den Schlag heran. spricht und gestikulirt heftig Man hört die Worte: Straßburg, Boulogne, römische Republik, allge meines Wahlrecht.“ Bonaparte bleibt stumm Dem Arbeiter folgt ein Hauptmann der Nationalgarde, er faßt den Präsidenten bei der Hand, ruft: Es lebe die demokratische Republik! und läßt ihn nicht eher los, als der Präsident erwiedert mein Freund, lebe die de ratische Republik! Endlich sind die Pferde angespannt, der Waf gegen und lange noch erschallt der Ruf: Es lebe die ͤ . bemerkt, das offene und

werde durch seine neueste Reiseroute dargethan

wohl zu diesem ersten und entscheid Versuche ihm persönlich e gebene gewählt habe? Nein. Der Boden, welchen er betrete

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selbe gelautet haben Juni 1848 behandelte. genwärtig nur Lager, das des Sozialismus nung, in welchem letzteren Louis Napoleon, Chan berühmtesten Generale sich befinden. Die Armer Präsidenten, weil sie für die Anarchie weder ist,! Dasselbe Journal bestätigt die sozialistischen während der Reise des Präsidenten gemacht worden. zwar keine Bedeutung beilegen, bemerkt aber d nente Kommission morgen eine Sitzung halten

selben zum Gegenstand haben solle. B

Débats beschuldigt den M

tagnard der konstituirenden Versammlung, daß er

um einen freundlichen Empfang des Präsidenten zu

Derselbe soll sogar den gutgesinnten Nationalgarden den T verweigert haben. Dagegen hatte er am Eingange des

zialisten aufgestellt, welche den Auftrag hatten, Lärm

chen. Der Bericht bestätigt, daß beim Einzug in Dij

Es lebe die Republik! weit überweigend war, j

einen feindlichen Charakter beizulegen suchten. „Wir

„Leute mit ganz sonderbarem Eifer sich an die Pfer

ten herandrängen gesehen, um hart neben ihm:

publik zu rufen, welchem Rufe sie den Ton einer Drohung zu ge ben beflissen waren. Größtentheils waren es zerlumpte Kerle, meh rere waren betrunken. Neun dieser Individuen wurden verhaftet.“ Der Constitutionnel beginnt seinen Bericht mit dem Empfange des zweiten Tages zu Dijon. „Eine rührende Scene,“ sagt der selbe, „beendigte diesen Empfang beim Neffen des Kaisers. Auf Befehl des Prinzen war für die Veteranen ein eigener Salon bestimmt worden, damit sie nicht zu sehr ermüdeten.

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Großer Jubel war beim Eintritt des Erben Napoleon's, welcher einem der— selben, Morizot, nebst dem Orden der Ehrenlegion auch eine Bank note von 500 Fr. überreichte.“ Es folgt nun eine Beschreibung der Merkwürdigkeiten Dijons. Dann wird des Gewinns erwähnt,

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nommen haben,

welchen die Schneider und Handschuhmacher durch die Reise des Präsidenten gehabt, und am Schlusse heißt es: „Diese merkwürdi⸗ gen Tage haben auch dazu gedient, den abscheulichen Geist und die völlige Ohnmacht der Demagogen herauszustellen. Die rothe Re— publik hat namlich in Dijon mehr lärmende als zahlreiche Partei gänger. Ihre Taktik ist aber an der Partei der Ordnung geschei⸗ tert. Unter den Verhafteten soll sich auch ein ehemaliges Mit— glied der National⸗Werkstätten befinden.“ Aus Chalons an der Saone vom 14. August, 11 Uhr Vormittags, meldet heute der Präfekt dem Minister des Innern auf telegraphi⸗ schem Wege: „Der Präsident hat sich gestern nach Firin begeben. Um das Monument Napoleons war bedeutender Zulauf der Bevölkerung, die lebhaftesten Zurufe geschahen während seines Aufenthaltes und Rückweges. Bei dem Bankette brachte der Maire von Dijon einen Toast aus, dessen Beantwortung lebhaften Beifall fand. Der von der Stadt Dijon gegebene Ball versammelte 2000 Personen. Die Reise von Dijon und Chalons an der Saone ist glücklich vor sich gegangen. In Nuits, Beaune und Chagny er⸗ warteten die Natlonal⸗Garden den Präsidenten, welcher sehr gut fgenommen wurde. Der Empfang war auch entsprechend in Cha⸗ Waffenplatze Revue und im Stadthause Empfang

nach Macon wurde um 11 Uhr auf dem

bewerkstelligt.“

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wo auf dem

Die Ab handlungen d offiziellen Sitzur

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gs⸗ Protokolle folgende Stelle: „Die den Präsidenten der Republik mit der Ehrfurcht und Zuvor⸗ f welche dem ihm von der Constitution an⸗

von ihm

kommenheit empfe g eines Balles auf Sub⸗ in dieser Hinsicht, „dürfte Republik eben so, wie dem Anstande unter denen wir leben,

entsprechen.“

15. Aug. Osborne

im 3 Uhr

id Irland. London, brecht sind gestern Mittag von in London eingetroffen. . Ihre Majestät im Buckingham⸗-Palast eine Geheimeraths⸗ Nor nmliun n zelcher vie Hr Rede 1x Schl 8s do Parla⸗ Versammlung, in welcher die Thron- Rede zum S der arle ments-Session angenommen Heute um 2 Uhr erschien die : und schloß das Parlament mit

Großbritanien Die Königin und Prinz? auf der Insel

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mühseligen Session entheben zu können. vomit Sie sich den Geschäften wid⸗ erheischten, verdienen Meinen herz⸗

der Pflichten einer Die Sorgfalt und Emsigkeit, meten, die Ihre Aufmerksamkeit lichen Beifall. „Die Akte zur besseren Regierung Meiner australischen Kolo⸗

wird hoffentlich den Zustand jener aufblühenden Gemeinschaf⸗ ten verbessern. Es wird Mir stets erfreulich sein, die Vortheile der Repräsentativ-Institutionen, welche den Ruhm und die Wohl⸗ fahrt Meines Volkes bilden, auf Kolonieen ausdehnen zu können, die von Männern bewohnt sind, welche die Vorzüge der Freiheit zu ihrem eigenen Nutzen auszuüben die Fähigkeit haben.

„Mit großer Befriedigung habe Ich der Akte, welche Sie zur Verbesserung des Kauffahrtei⸗Marinedienstes dieses Landes ange—

Meine Zustimmung gegeben. Sie wird gewiß da zu dienen, das Wohl jeder mit diesem wichtigen Zweige der Natio— nal⸗Angelegenheiten verknüpften Klasse zu fördern.

„Die Akte wegen allmäligen Aufhöérens der Beerdigungen in⸗ nerhalb der Gränzen der Hauptstadt entspricht jenen aufgeklärten Absichten, welche die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit zum Zweck haben. Ich werde mit Theilnahme den Fortschritt der auf diesen wichtigen Gegenstand bezüglichen Maßregeln überwachen.

„Der Akte zur Ausdehnung des Wahlrechts in Irland habe Ich von Herzen Meine Genehmigung ertheilt. Ich erwarte die heilsamsten Folgen von einer Maßregel, die in der Absicht ergan— gen ist, Meinem Volke in Irland eine billige Betheiligung an den Wohlthaten unseres Repräsentativ⸗Systems zu gewähren,;

„Mit der größten Theilnahme und Befriedigung habe Ich die Maßregeln betrachtet, welche zur Verbesserung der Rechtspffege in

Zweigen worden sind, und Ich erwarte d voriheilhaft für das all

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Ferner Verstärkung gehörende

von Jahren und darunter Musterung diese nicht bei den früheren, seit dem Ausbruche und

stattgefundenen Musterungen sich gestellt hat, zum Dienst in der Armee genommen wor . Endlich

her oder später D sollen bei dieser Session sämmtliche, ohne Rücksicht das Alter, aus dem aktiven Dienst kassirten Verstärkungsmän ner, Soldaten und Trainkutscher sich stellen und deren Dienst⸗An⸗ gelegenheiten schließlich behandelt werden, wenn solches auf den früheren Sesstonen nicht schon geschehen ist

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