1850 / 229 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. 1 . . ö.

, .

1422

7 YHanner l⸗saas X f

wieder erholt; alte 5proz. Hopesche Obligationen blieben vorige Woche Il. gef sen; a e en. 200 Last 1055 und konnten gestern nur 1055 56 bedingen; proz. Certisi⸗- bis 2 . . kate bei denselben fielen von 893 bis 88 P. Von österreichischen ar ö . 3 Staatspapieren sind 5proz. neue wiener Metalliq. stark ausgeboten . s J 16G fd. Wehen zu worden und dadurch von 84 auf 83 26 gefallen, gestern / wurde . ö. 2 2 bei etwas Frage 83 2 angelegt. Die Spelulanten beschäftigten 3 . 1 . . sich diese Woche wieder häufig mit spanischen Schuld dokumenten, . von welchen Ardoin⸗-Obligationen zwischen 24 und 115 * wech⸗

gestern bei

Last Erbsen 210 Fl., 2

ausgezeichnet schöner einigem Anschein fl 1329fd. zu 380 bis 430 Fl. 130 Fl. gemacht und unter den n auch ein ziemlich bedeutend über Zusammen betragen genannte Ab⸗ schlüsse 990 Last und die der ganzen Woche 1750 Last Weizen. abe J 200 Last Roggen sind zu

130. 133pfd. zu

8 .

Vom Speiche

s s zupische drückten si Die in dem Diensta richt erwähnte selten und mit 111 * schlossen; Zproz. binnenländische drückten sich Die 1 er be. * gs bericht ermã pnten Rog von 33 bis 3357 nd galten estern 33 55 9h Ardoin⸗Coupons 215 51. Gemaqht; aus dem Wasser wurden seitdem 31 2 549 ö * * 9 ** . . . ; 66 n 6 Por elssche Obligationen ver⸗ 1 l . 207 Fl. geschlossen; Portugiesische Vh!it . l f 1

sind von 83 auf 8 Y gegangen. ogg . kehrten in gleicher Stimmung und wurden von, ., . Das Welter ist erñ 4 l; 6 abgelassen. Südamerikanische wurden selten verhan de, , ,. ; liger verkauft; brasilianische Obligationen von 63 ö 9 . . rüanische do. zu 80 75. 3proz. französische . . 51 * gen Sonnabend 55 6, gingen im Laufe dieser Woche is 545 50 herunter und erreichten gestern 5 .

den letzten Tagen

Früchte weniger anzugreifen wie sonst.

men sind.

Stettin, 19. Aug.

Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 20. Au gust. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54 58 Rthlr. Reggen loch 323 345 Rthlr. pr. Aug. 32 Rthlr. Br., 32 G. „Sept. / Dkt. 324 a 328 Rthlr. verk., 325 Br., 3 G. n pr. Frühjahr 1851 374 Rthlr. Br., 37 bez. u. G. Gerste, große loco 24 26 Rthlr. kleine 22 23 Rthlr.

u bleiben. Ziemlich bedeutende Umsätze kam auf welchen Artikel noch

Stande, S

Die Kartoffelkrankheit verbreitet sich ziemlich stark,

(Ostsee⸗3Ztg.) den letzten Tagen kühler, noch immer aber fehlt es an Regen. In unserem Produktengeschäft wurde es gegen Ende voriger Woche etwas stiller, indeß behaupteten sich die Preise doch ziemlich gut, und im Allgemeinen scheint die bessere Meinung, welche sich seit kurzem dieser Branche des Handels zugewendet hat, vorherrschend z

etwas veränderli

)*

r bleibt jedoch den Aerndtearbeiten günstig und sehr warm.

scheint aber die Die Schiffsfrachten zeigen einige Neigung zum Steigen, da kürzlich wenige Schiffe eingekom⸗ Steinkohlen und alt Eisen ohne Begehr.

397

131pfd. oberpolni⸗ auerer Stimmung

r sind

n nicht

Last

. ferner 5 sz Last 109pfd. Gerste 136 Fl.

ch ge⸗

Das Wetter war in

en noch in Spiritus zu immer ansehnliche Ordres von

chlesien eingehen. Die Nachrichten aus dieser Provinz über die Aus⸗ sichten auf die Kartoffel-Aerndte lauten übrigens sehr traurig; man schreibt, daß die Frühkartoffeln zum Theil schon jetzt auf dem Felde in Verwefung übergehen, und daß sich die Krankheit jetzt auch über die späte Saat ausdehne. Es steht zu wünschen, daß diese Berichte

„I0pfd. Er, Sept. kt. 185 Rthlr. Br., 18 G sich nicht bestätigen mögen, denn anderenfalls würde das Unglück „18pfd. 18 Rthlr; Br; 175 G. für jene Gegend um so größer sein, als die Armuth derselben in 9. 5hpfd. pr. Frühjahr 207 Rthlr. Br., 20 G jüngster Zeit so oft heimgesucht wurde. Erbsen 34— 490 Rthlr. l In Weizen kam seit Freitag kein einziges Geschäst von einiger . ! 3 G. Bedeutung zu Stande.

Rüböl loco 12 Rthlr. B l pr. Aug. 115 Rthlr. Br., 115 G. n Aug. / Sept. 114 Rthlr. Br., 115 G Sept. / Okt. 117, a 5 Rtihlr. bez., 113 Br., 3 G. Okt. / Nov.] ö, , Dez Leinöl loco 117 Rthlr. Br. „pr. Aug. Okt. 11 Mohnöl 12 Rthlr. Palmöl 117 Rthlr. Südsee⸗Thran 114 Rthlr

11 Rthlr. Br., haben werden.

Rthlr. 88 scher 909fd. auf 62 Rthlr. gehalten.

der angenehmer, loco und Aug. S2pfd. 32

Da nun der Ertrag und die Qualität des neuen Weizens in Schlesien, Pommern, der Uckermark ein durchaus guter ist, so dürfen wir der Hoffnung Raum geben, daß wir auch im nächsten Jahre bei mäßigen Preisen guten Abzug nach England Man hält jetzt gelben schles. S9pfd. loco auf 56 Rthlr., während 55 Rthlr. nur geboten wird; weißer schlesischer S8tipfd. in loco bleibt zu 55 Rthlr. offerirt, weißer bromberger F9pfd. 56 Rthlr., 89 90pfd. 57 Rthlr. gefordert, pommer

Roggen am Sonnabend anfangs matt, machte später sich wie⸗

Rthlr. bez., S6pfd. 33

Spiritus loco ohne Faß 163 Rthlr. bez. Rthlr. Sept. —Okt. S82pfd. zu 32 Rthlr. begeben, später 324— mit Faß pr. Aug. ( Rthlr. bez., 86pfd. 33 Rthlr., Okt. Nov. L2pfd. 323 =33 Rthlr.

Aug. / Sept. . 167 Rthlr. Br., 16 bez. u. G. G., Frühjahr S2pfd. 36 Rthlr. bez., 85 86pfd. 37 Rthlr. bez. Sept. / Okt. . ö. Gerste wenig angetragen, schles. 75 76pfd. loco 26 Rthlr.,

pr. Frühjahr 1851 175 * 177. Rthlr. bez, 177 pomm. 76— 77pfd. 24 Rihlr., alte Oderbruch 24 Rthlr. nominell. Br. u. G. Hafer ohne Umsatz und ebenfalls wenig offerirt, pomm. H2pfd.

20 Rthlr., märker 50 52pfd. 17

Marktpreise vom Getraide.

Berli d 9. 2 ö ; Berlin, den 1. Auguß, Rüböl still, loco 113 Rthlr., Sept.

Kleine Kocherbsen 36 37 Rthlr., Futtererbsen 35

Okt. 11 Rthlr.

—18 Rthlr.

36 Rthlr. .

b 63. ,

a 185 Rthlr. gehandelt; 100 Wispel 50pfd. pomm. pr. Frühjahr zu 26 Rthlr. verkauft.

Spiritus in loco ohne Faß bei Kleinigkeiten 215 20 bezahlt, mit Faß 23 225 36 bezahlt und Gld., pr. Frühjahr 21 5 bez. und Geld.

Rübsl pr. Sept. Okt. Mehreres gehandelt zu 11 à * Rthlr., Okt. —Nov. 119 Rthlr. bez., Br. und Gld.

Schottisches Roheisen Nr. 1 zu 1 Rthlr. 115 Sgr. er— lassen. Schottische Heringe, ungestempelt 1850, 8 Rthlr. versteuert gefordert.

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 19. Aug. 27 Uhr. Nordbahn 433. Met. 4 proz. 714, proz. S1. B. A. 1188. Loose 1554, 101. Span. 3235. Bad. 325. Kurh. 314. Wien 1011.

Hamburg, 19. Aug. 23 Uhr. Börse fest. Hamburg

Berlin 89g a. 3. 90 bez. Köln⸗Minden 96. Magdeburg-⸗Witten⸗ berge 575. Nordb. 1403.

Weizen still.

Roggen anhaltend flau.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 21. Aug. Im Schauspielhause. 130ste Abonnements Vorstellung. Neu einstudirt: Der junge Ehemann, Lustspiel in 3 Abth., nach dem Französischen des Mazéres. Hierauf: Der Vetter, Lustspiel in 3 Abth., von R. Benedix.

Im Spernhaufe. Achte Vorstellung der Mlle. Rachel, in Be— gleitung von Künstlern des Théätre frangais: Ldrienne Lecou vreur, drame en cin actes et en prio9se, Par Mrs. Scribe et

lle. kachel: Adrienne Lecouvreur.,) Anfang halb

Legouvè. 7 Uhr.

Bilets zu dieser Vorstellung sind im Billet-Verkaufs-Büreau zu folgenden Preisen zu haben: .

Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ran⸗ ges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und den Parquet-Logen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rihlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗ findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗ gen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Frem⸗ den-Logen 3 Rthlr.

Donnerstag, 22. Aug. Im Opernhause. S9ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Trompeter des Prinzen, komische Oper in 1 Att, nach dem Französischen des Melesville, von J. C. Grünbaum. Mustk von F. Bazin. Hierauf: Die Insel der Liebe, oder: Das unausführbare Gesetz, phantastisches Ballet in 2 Akten, von P. Taalioni. Musik von Gährich.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und. Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. kt. Nov. 115 3 Rthlr 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; Hafer 28 Sgr. 9 K auch 2 Sgr. 6 Pf . ö Leinöl 113 Rthlr. , , 9 . = . 28 5 Von Rappsamen wurde bei Partie ichts offerirt. Von Rüb⸗ ; he He * s zu Ha sscr! Weißer Welzen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf, sen säh' ' 4ho bn, wine grchr ö JJ Meteorologische Beobachtungen. auch 2 Rthlr. 10 Sgr. und 2 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf. z. Roggen w . hlt begehen, . 1èRthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 1 NRthlr 1 Sgr. 3 Pf . große Niappluc en 52 a 35 gr. gesordert. . . 4 . 9. h ,,, . i a * )! 3 ein kuchen 14 4 2 ö 2 . Ihr obachtung. Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr.; Hafer 26 Sgr. reintuchen 4 16 Sg J , ͤ 9. Aus. . 2 ; ö. . 23. 3 ZSpiritus in loco und pr. Au n e zur Versendi mac ,,, D D ; 738* 3 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf. ) . . ; . d . . . '. , lh . 6 6 Luftdruck 35, o: bar. 332, 15 par. 332 48 Par. QGuellwärme 2138 . Sonnabend, den 17 Augnst. 2chlesten ; . 25 . 5h hez., 1 SR , nn Luft w rm . . 13,3 R. 4 18,2 n 1 1,2 R. Flusswürme 16,0 2 Das Schock Stroh . Rthlr. 15 8 gr. auch 6 Rthlr 5 2 2 l 5 bez. U SID. . . . 6 . Thaupunkt --- w I 1 13 4 9,7 1 w— 58 R Boden wärme . . ; . ö 3 hne Hank el 43 Rthlr. Br. 1. Rthlr. Gld r Retina 89 51 po 64 pCt. Aus qdünstung Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 19 Sgr. * ö . i . . l ö ; J 9 36 * 6 f der Bör e. Endlich hat sich ziemlich he stiger Regen (in⸗ Wetter regnig halbbeite halbheiter Niederschlag 0, 202“ Rh Danzig, 17. Aug. Die Kornbörse war innerhalb der Pr lt. ,,, 6 . . ö 9 stelung, wie der Dienstags Bexicht sie angab, fest und der Umsatz Von Weizen ist nichts gehandelt. Wolkenzutßzz.. , . ; K 6 . kö. bedeutend, wobei verhältnißmäßig die statigehabte Preis-Emr oggen schließt angenehmer, S7pfd. in loco 335 Rthlr. bez., Tagesmittei: 332,56 Far 1 3 gung für feinen Weizen sich um etwa 10 Fl. minder, ls die fü! 82 , . pt. 899kt 321 12 Rthlr. bez. und Br. / 32 Rihlr. D ittle P 9 69 53a r 1940 92 nithin war erster f 5 TI I . 1 1214 686 de: un? G) Früh 867 ö n r . . - mittle Gattungen bemerkbar mack te; mithin war erstere uf 15 Fl., (6591 ö . oy. . sithlt; bez. . Hld., Frühjahr 36 12 Rthlr. Berlin Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdru ferei. letztere auf 25 Fl. gegen den höchsten Standpunkt anzunehmen. Am bez. und (Glo, auf 36 Rthlr. gehalten. . . . ö Mittwoch wurden 160 Last 130. 1329f8. Weizen zu 70 bis 4427 Hafer 52. 53pfd. polnischer in nit etwas Geruch zu 18 41 . 3 R 3S HC z * 9 ; ĩ . Berliner Börse vom 20. August. 1j αchuel - Cours. E is enhba n - ACtiem. 53 . iriof. Gel. , . ö ö . J 23 250 FI. Kur ö. S lamm -= Aclien. A assital. 165 * 23 Priori äls Actien. 39 anilal. / 3 bee. J i 250 11. 2 M. 1 10 s ; wird nach erlfoltzter Bekannim ö ö 4 1 Ges -= Coums. ö . 2 1 GC eS -= Coins. 1 6 309 Mr. Kur 1503 / 1590 56 e n, nuhrst. ausgesüll ö 2562 86 23 , a ,,. . * do. J 2 Mi. . 1 19 bie mit 36 pCt. ber,. Actien sind v. Siaai gar. * c jährliche Verloosun à Gi. amertisir ͤ . J 1136. 3 Mt. 6 221 6 224 ö e 300 *r. 2 Mi. 860 . Soi Berl. Anh. Litt. A. B. 6, 000, 90900 4 4 g3 pz. u G6 Berl. Anhalt. ..... 1141806 i, 246 p Wien in 20 Xr. 150 HI. 2M 86 865 do., siamburg .- 8, C0, 90h 14 45 890 vp⸗ do. Hampurg, 2. o, 000. 0090 45 10905 h— Kd , . 6 J K ö 2470 55 110 . do. do. 511. Ser. 1.00, 000 45 983 et b. u. H e 150 *I. 2 M. 102 1091 . do. Stettin -= Starg. ö 1,82 1,000 ö 5 ba. u . ; . n ö. 7 9 Rrealau. 100 *bIr ͤ 2 mi 993 do Potsd Magd. . 4, 000, 000 113 64 . ; ö do Potsd Magd. . 2.367, 200 1 927 ba . 2 M. ** 7 ö . ö . * ö ö . 96 1 141211 . , . 8 Tage 99 . Magd. Halberstadt . / 1,700, 000 4 8 1344 6 do. 49 3, 132, 809 5 1615 6. äirꝛis in Carant in 14 Tui. Tek... 100 rut. 2 n, 3h59, ds. Leipziger --- 2.300, 600 4 iz; . do. g0. Litt. D. 1.9939] 8 191 Lb. * 6 Frankfurt a. M. ai dd. w. 100 11. 2 Mt. 66 is Halle Thüringer --- 9, 000, 00090 4 2 6415 2 d br. u. 6 do. Stettiner, 00, 9001635 ö. 33 Hetereburr 100 supl. 3 Woehen 107 077 CGöln - Minden ..... .. 13, 000,000 35 45 965 be. u. 6 Magdeb. Leipziger. 1,7885, 000 4 995 6. ö 740. Aachen.. ...... 4,5090, 9990 4 1 11 6 Halle - Thüringer. .. 1, 000,000 45 99 6. 8 . * . ö . 2 . J ; * * . 8 6 f n i 3 5 z Inländische F ons, H sandhrie /e, K ommundl- Papiere und Bonn. Cöln .. 1, 051, 209090 5 5 Cöln - Minden... 3. 67 14500 4 1013 E. Geld- Course Püsseld. · Elberfeld... 1, 400,000 5 45 895 k do. do. 3,500, 000 5 1035 B . Steele - Vohwinkel... 1.300, 000 4 1 347 6 RKhein. v. Staat gar. 1.217, 000 33 ö . ö a, , , K ö 1 3 . 1 221 161 3 . 795 9 ! lat. hriet. Geld. d. u. xt. Nriet.] Geld. Gem. Niederschl. Märkise ö 19, 900, h) 35 35 83 8 * Bh. do. 1. 1 rioritat 2 218, 2569 4 39. pPreuse. Prein. An 5 1067 . ; a9 90 do. zweigbahn 1,500, 000 4 do. Stamm 1 rior. 1, 250, 009 4 763 k a0 Si. Anl. olaf] gg: 53 Erh. 6. abr. 3; ö.. GOperschl. Lit. A. 2.253, 1900 33 5234 198 etw. ba. u. h. Düsseldorf - Elberfeld. 1, 000,000 4 893 6 St - Schul Se. 3 86. 835; o e . J 33 g6 6: do. ö 2.400, 000 35 535. 104 6. Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 4 914 n od. heichh. obi. 41 100 13, ö ,, 6 6 9835 Oos Oderberg... 1.200099 4 35 773 a. do. . 3, 500, 000 5 1053 6 Seed. Prim. Scr. 2 = 110 . , ö Breslau - Freihurg... 1,700, 0090 4 141 do. II. Serie. 2.300, 009 5. 1025 Ru. Nm. Schuld. 35 . 6 ; * 33 Krakau - Gperschf. .. 1.800, 000 4 5 68 ba. u 6. do. Zweigbahn 252,000 4 . 6 do. Lt. P . 27 * 7 M * 1 4 5 * Berl. Stadt- pl. 5 io 103 . n , , 2198 . Berg. Müäürk. ...... 4, 966060, 9099 4 395 6. Magdeb. Wittenb. ... 2, 000, 900 5 . 8 . 14 es 6 . 13 137. Stargard Posen .. h, O0, 0090 385 35 824 ba. u. 6G. Obèrschlesische ..... 370,300 4 . 1 mn. 3 vit 91 ee, ed. . . 13 1 42 Brie - Neisse. . ...... 1.100, 9000 4 Krakau- Oberschl 360.009 . S853 6 160, * . . ö ö . Magdeb. Wittenh 4.500, 00 4 58 h Cosel - Oderberg ..... 250. 9 5 10 —— . —— Steele Vohwinkel 325,009 5 * Aus lind; . . ͤ do. do. II. Ser. 375,000 5 S635 6 nel i⸗ ö 26 ; ; socke Fonds. Qui inis Hotzen. Breslau- Freiburg. 100,000 4 Kur. aal ονυά J 1 7 . / : z ö Ho hoh J 5 9991 9 . J j ' ö 2x rk 6 9 r* 2 ore i. 23 K Lulu. ven Pfdbr. 4 / 6953 Aachen-Mastricht .. 2, 750, 0090 4 Berg. Märk.... 1.100. 6 21 . 6 9 da, . 3 zoo vi. 4 6 81* ͤ 55 *8 . . 8. R.] 933 ö do. d0. 300 FI. ] 12 7 *. R ; . . ‚. 7 2 2* 0. v. Rach. 3. 5 eic 1 IIamb. Feuer- K. 3 . . Aus lin. Actiem. ͤ Ausl. Stamm- Act. 7 32 1. Engl. Anleihe 4. 873 J 8 lo. gele- . Ini. - K . 1 21 2 . 7 7 5 2 6 5 5 WQ do. Poln. Schata o. 4 doe 8h lLuükhock-. Steste-A. 43 98 Triedr. Wilh.-Nordh. 8, 000,000 4 415 a4 be. Kiel w 8b. 2, G60, 09h 5. . do. do Cert. L.A. 5 9 93. . toll. 23 h 1nt. 2 , do. . 3 Cöthen- Bernb. Thlr. 6,500,000 23 503 B do. do. L. n. 200. 18 kKurh. Er. O. 40 h. 3235 ) 313 Mecklenburger Thlr. 4, 300,000 fre. 383 br P oln a. Pfdbr. a. C. 4 953. N. Rad. d0. 35 r. 187 J 2 2 2 2 9 1 ; Schluss- Course von Cöln-Minden 96 br von Preussischen Bank-Antheilen Sz br.

Das Geschäft war .

und deren Course, so wie die ührig mie lehrt ais gestern,

? doch zeigte sich für z ĩ en, Febaupteten sich fest 8 ch für mehrere Actien,

s Rosel - Oderberger, Steele Vohwinkel und Frakau-Oberschlesiche, menrseitiger Begehr

Bailage

M 229.

Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen. Ausland. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New Jork. Gene⸗ ral Paez in Philadelphig. Die Cholera in Cuba und Mexiko.

Veimischtes. Washington. Politik des neuen Präsidenten. Bexichtigende Erklärung des englischen Gesandten. General Lopez. Nachrichten aus Montevideo und Brasilien. Zustände in den südlichen Staaten. Eisenbahn⸗WBerkehr. Markt ⸗Berichte.

Türkischer Gesandter.

——

ichtamtlicher Theil.

Dentschland.

Sachsen. Dresden, 18. Aug. (Dre sd. J.) Für die heutige Sitzung der ersten Kammer war der Bericht der ersten De⸗

putasion über die durch Königliches Dekret vom 19. Juli 1850 der Ständeversammlung zu nachträglicher Genehmigung zugefertigte Verordnung vom 3. Juni d. J., einige Zusätze zu dem Preßgesetz vom 18. November 1848 betreffend, zur Berathung auf die Tages⸗ ordnung gebracht worden. Referent ist Herr von Welck.

„Leider haben sich sagt die Deputation die Voraussez⸗ zungen, unter denen im Jahre 1848 die erste Kammer dem Preß⸗ gesetze vom 18. November 1848 ihre Genehmigung ertheilte, in dem gehofften Maße nicht erfüllt, und die traurigen Erfahrungen, welche man in Preß⸗Angelegenheiten mit dem Institut der Ge⸗ schworenen gemacht hat, so wie die höchstens eben nur hierdurch erklärbare Unthätigkeit der Staats- Anwaltschaft, haben eben zu

dem Zustande faͤktischer Schutzlosigkeit der Einzelnen sowohl, als des ganzen öffentlichen Staatslebens gegen die beleidi⸗

genden Angriffe und wühlerischen Tendenzen der Presse geführt. Die Deputation ist der Ueberzeugung, daß es die Pflicht einer ihren hohen Beruf gewissenhaft erfassenden Regierung war, gegen solch einen Zustand einzuschreiten, und je mehr sie gewünscht hätte, daß eine derartige Maßregel sofort nach Unterdrückung des Mai⸗Auf⸗ standes ergriffen worden wäre, um so weniger kann ihr ein Zweifel darüber beigehen, daß derartige Maßregeln zur unerläßlichen Noth— wendigkeit in dem Augenblicke werden mußten, wo die Staats⸗Re⸗ gierung den, Entschluß faßte, mit Kraft und Konsequenz den schwan— fenden Zuständen der letzten Vergangenheit ein Ende zu machen, der immer mehr überhandnehmenden Auflösung des Staats-Qrga— nismus entschieden entgegenzutreten und dem Recht und der Wahr neue wieder Geltung zu verschaffen. Die Deputation er achtet mithin den Erlaß der Verordnung vom 3. Juni d. J. sowohl in formeller als in materieller Hinsicht durch §. S8 der Verfassungs Urkunde für vollkommen gerechtfertigt und beantragt andurch: die nachträgliche Genehmigung des Erlasses derselben.“ Die Kammer trat diesem Antrage einstimmig bei, nachdem vor⸗ Superintendent Dr. Großmann den Vorbehalt ausgesprochen hatte, daß die Abstimmung über diesen allgemeinen Antrag rück⸗ sichtlich der einzelnen Paragraphen der Verordnung vom 3. Juni nicht Fräsudizirlich sein könne, wogegen freilich Se. Königliche Ho⸗ heit Prinz Johann, der Präsident und Secretair von Po⸗ Lenz einhielten, daß man allerdings geglaubt habe, hier von der Berathung der einzelnen Paragraphen absehen zu können. „Diese Genehmigung“, sagt weiter der Deputations⸗-Bericht, sschlicßt jedoch die anderweite Frage nicht aus: Ob man sich auch Fortbestehen der in der Verordnung enthalte⸗

1. R heit aufs

her

ur Das

sernerweite

nen Bestimmungen erklären solle? Ohne das Hauptprinzip des Preßgesetzes vom 18. November 1848 die Aufhebung aller und

seder Präventivmaßregeln zu verletzen, räumt dessenungeachtet die fragliche Verordnung, namenllich in den 8§. 1, 2 und 3 den Polizei⸗ ehörden einen Einfluß und eine Machtvollkommenheit ein, welche, bei pflichtwidriger und gewissenloser Handhabung, leicht zu großen Mißbräuchen führen kann, namentlich auch in Berücksichtigung der 3 angedrohten Strafen. So wenig nun auch die Deputa

geschliche Sanctionirung derartiger Maßregeln für alle Zu⸗ inft wünschen kann, so erachtet sie deren Fortdauer doch noch auf so lange für dringend nöthig, bis auf dem Wege der Gesetzgebung ander und ausreichende Garantieen dagegen geschaffen sein wer⸗ den, daß die Presse nicht mehr zur Verewigung der Revolution, zu Entsittlichung des Volks und Verhöhnung der Religion und zum Fummelplatz der gehässigsten Leidenschaften mißbraucht werden könne. Da die Staatsregierung sich in den Motiven selbst dahin ausspricht: daß die Verordnung voöm 3. Juni keinesweges eine genügende Re⸗ gelung der Angelegenheiten der Presse enthalte, auch den versam melten Ständen die Vorlegung eines vollständigen Preßgesetz-Ent wurfs verheißen wird, so stellt die Deputation, im Vertrauen auf die Erfüllung dieser Zusage, den Antrag: die erste Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer die Gültigkeit der Verordnung vom 3. Juni d. J. bis zu erfolgter Erlassung des in Aussicht ge⸗ stellten Preßgesetzts aussprechen, sich dabei jedoch ausdrücklich vor⸗ behalten, noch im Laufe dieses Landtages auf eine spezielle Prü— fung und nach Befinden auf Movificationen einiger Bestimmungen der gedachten Versrdnung zurückzukommen, falls, wider Erwarten,

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die VBorlegung des in Aussicht gestellten Preßgesetz Entwurfs nicht

erfolgen würde.“

Die Diskussion über diesen Theil des Deputations-Gutachtens eröffnete Staats-Minister von Friesen. Er wolle hier, sagte derfelbe, die schon in den Motiven niedergelegte Erklärung wieder⸗ holen, daß noch auf gegenwärtigem Landtage ein vollständiger Ent wurf eines Preßgesetzes zur Vorlage kommen werde, Derselbe sei bereits fertig und würde in kürzerer Zeit bei der Kammer einge⸗ hen, als vielleicht dazu nöthig sein dürfte, die einzelnen Paragra— phen der Verordnung vom 3. Juni in beiden Kammern zu be— rathen. Die Regierung habe niemals die Ansicht gehegt, die Ver— ordnung vom 3. Juni als ein vollständiges Gesetz gelten zu lassen. Diese Versicherung werde, wie er glaube, hinreichen, die hohe Kam⸗ mer dem Deputatious⸗Gutachten beistimmen zu machen.

Hierauf ergriff Superintendent Dr. Großmann das Wort. Die Mißbräuche der Preßfreiheit, sagte derselbe, wolle er keines⸗ veges in Abrede stellen, und daher halte er auch die Verordnung vom 3. Juni d. J. für nothwendig; allein seiner Ansicht nach gehe s. 3 derselben über das Bedürfniß hinaus. Diese seine Ansicht stütze er auf rechtliche, sittliche und politische Gründe. Indem der Redner nun fortfahren will, seine Ansichten in der angedeuteten Richtung weiter zu entwickeln, wird er vom Präsidenten von Schönfels mit dem Bemerken unterbrochen, daß es sich jetzt um die Annahme oder Ablehnung des Deputations-Antrags und nicht

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1423 Zeil age zum Preußischen Staats-Anzeiger.

um die Berathung der einzelnen Paragraphen der Verordnung vom 3. Juni handle. Es könne erst alsdann über die einzelnen Para⸗ graphen gesprochen werden, wenn die Kammer einen darauf bezüg⸗ lichen Beschluß fassen sollte. Als sich Herr Superintendent Dr. Großmann hiermit nicht einverstanden erklären konnte, so entspann sich in Folge dessen eine längere Debatte über die Formfrage, ob wegen der Berathung der einzelnen Paragraphen der vorliegenden Verordnung an die Kammer eine Frage, zu richten sei oder nicht? Präsident von Schönfels hielt dies für einen vollständigen Pleo⸗ kasmus und den Antrag des Superintendenten Dr. Großmann mit dem Deputations-Antrage für synonym. j

Die bereits geschlossene Debatte wurde auf Beschluß der Kam⸗ mer wieder eröffnet und Herr Superintendent Dr. Großmann fuhr nun fort, sein Bedenken gegen den 8. 3 der Verordnung in ausführlicher Weise zu entwickeln. Jene ging im Wesentlichen da⸗ hin, daß die in §. 3 angeordnete Maßregel nicht durch die Ver⸗ waltungs- Behörden, sondern erst in Folge eines richterlichen Er⸗ kenntniffes zur Ausführung kommen müsse, denn es handle sich hierbei mehr oder minder um einen Eingriff in Eigenthumsrechte. Nachdem Präsident von Schönfels sich abermals veranlaßt fand, den Sprecher zu unterbrechen, so bemerkte dieser erläuternd, daß er nur die Absicht gehegt habe, seine Abstimmung zu motiviren und die Regierung zu veranlassen, die erforderliche Abänderung in der neuen Gesetzvorlage eintreten zu lassen.

Secretair von Polenz stellte nun zwar den von der Kammer unterstützten Antrag, an die Kammer die Frage zu richten, ob sie die Berathung der einzelnen Paragraphen der Verordnung eintreten lassen wolle? es zieht jedoch denselben der Herr Antrag— steller selbst noch vor der Abstimmung zurück.

Nachdem noch Staatsminister von Friesen in Beziehung auf Dr. Großmann des Umstandes gedacht hatte, daß noch gar kein Deputations - Gutachten über die einzelnen Paragraphen der Ver ordnung vorliege, wie solches in Gemäßheit des 8. 123 der Land⸗ tags-Ordnung erforderlich sei, und daß ohne ein Deputations⸗ Gutachten solche vereinzelte Anträge jeder festeren Basis entbehren müßten, wird zur Abstimmung auch über den zweiten Deputations⸗ Antrag verschrltten und derselbe gegen 2 Stimmen (Dr. Großmann und Bürgermeister Müller) angenommen. Bei der Abstimmung mit Namens-Aufruf über das ganze Dekret erklärten sich ebenfalls nur die beiden so eben genannten Mitglieder der Kammer dagegen.

Hierauf bringt nach kurzer Motivirung Bürgermeister Hen⸗ nig folgenden Antrag ein: „Es wolle der hohen Staatsregie rung gefallen, ehebaldigst der Kammer einen Gesetz⸗Entwurf, die Wahl der Geschworenen für Preßvergehen und politische Verbrechen betreffend, vorzulegen.“

Staats-Mintster Dr. Zschinsky bemerkte darauf, daß das, was der Herr Antragsteller in der Motivirung seines Antrages ge— sagt habe, allerdings richtig sei, und daß dies auch die Staats⸗ Regierung bewogen, wegen Aufhebung des Gesetzes vom 15. No⸗ vember 1848 einen Gesetz⸗ Entwurf ausarbeiten zu lassen, der in den nächsten Tagen der hohen Kammer zugehen werde.

Hiernächst bemerkte Präsident von Sch önfels, daß der Ver⸗ treter der Universität Leipzig, Herr Professor Dr. Tuch, im Laufe der heutigen Sitzung unter Beibringung der legalen Vollmacht zum Eintritt in die Kammer sich angemeldet habe, und daß er dessen Einführung wahrscheinlich in der nächsten Sitzung werde bewerkstelligen können, da die Vollmacht von dem derzeitigen Rektor und 4 Dekanen in legaler Weise unterzeichnet sei.

Hierauf erstattete noch Bürgermeister Müller, im Auftrage der vierten Deputation Bericht über die Petition Brügmann's und Genossen zu Burgstädt um Aufhebung des Kommunalgarden-Gesetzes vom 11. April 1848. Die Deputation, welcher davon Kenntniß geworden ist, daß die Regierung selbst beabsichtige, in dieser An⸗ gelegenheit Schritte zu thun, schlägt vor, die Petitien an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben; welcher Vorschlag gegen eine Stimme (von Nostiz-Wallwitz) die Genehmigung der Kammer erhält.

Die Sitzung wird hierauf von dem Präsidenten mit dem Be⸗ merken geschkossen, daß er die nächste auf Dienstag den 20. August anberaume.

Dresden, 17. August. (Dresd. J.) (Schluß des gestern abgebrochenen Berichts über die Berathung des Gesetz⸗ Entwurfes, das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicher— heit betreffend. Die s§. 16 und 17 (den Kriegsstand und die Standgerichte betöeffend) veranlaßten eine sehr ausgedehnte Debatte. Die Deputation hatte die Ablehnung der beiden Paragraphen in der Fassung der Regierungs-Vorlage und dieselben unter Hinweis der schon gestern mitgetheilten Erwägungen in ganz veränderter und erweiterter Form vorgeschlagen. Bei der geführten Debatte kamen lediglich die §§. 16, 17a und 170 in Betracht. Dieselben lauten vollständig wie folgt:

§. 16. Das Gesammt-Ministerium kann bei Aufruhr und hochverrä⸗ therischen Unternchmungen, so wie überhaupt wegen besonderer Gefahr für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, das ganze Land oder einzelne Bezirke und Orte in Kriegsstand erklären und dabei die Bestimmungen der Verfassungs Urkunde über Gerichtsstand, Verhaftung, Haussuchung, Brief- geheimniß, Presse, Vereins - und Versammlungsrecht zeitweise außer Kraft setzen.

Durch eine solche Erklärung wird von ihrer Bekanntmachung an, in dem betroffenen Bezirke oder Orte, die Anordnung und Ausführung aller die Wiederherstellung und Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit bezweckenden oder darauf Bezug habenden Maßregeln aus⸗ schließend und unbedingt in das Ermessen des Ober ⸗Befehlshabers der Truppen gestellt. Dieser ist in einem solchen Falle berechtigt, mit seinen Befehlen Straf Androhungen zu verbinden, welche nach Befinden selbst bis zur Todesstrafe ansteigen können.

Innerhalb des Kriegsstandsbezirks hat Jedermann ohne Ausnahme den getroffenen Anordnungen des Ober-Befehlshabers zu Vermeidung der an— gedrohten Strafe unbedingte und unweigerliche Felge zu leisten. .

Gegen die Anordnungen des Ober -Befehlshabers steht nur der Weg der Beschwerde an das Gesammt-Ministerium offen; Rechtsmittel mit Sus⸗ pensivkraft sind unzulässig.

§. 174. Hat das Gesammt-⸗Ministerium das Land oder einzelne Be⸗ zirke oder Orte desselben, zugleich mit Suspension der Bestimmungen über den Gerichtsstand, in den KRriegsstand erklärt, so kann der Ober⸗Befehls⸗ haber jn dem betroffenen Bezirke und zwar nach Befinden sofort das Stand⸗ recht proklamiren, und hat zu bestimmen, welche von Civilpersonen began⸗=

gene Vergehen oder Verbrechen dem standrechtlichen Verfahren unter= liegen. Zur Untersuchung und Aburtheilung derselben ernennt er eine be— sondere Kommission (Standgericht), die aus einer gleichen Anzahl

von Offizieren und mit dem Richter Eide belegten Civil ⸗Beamten, und zwar zusammen aus mindestens vier Personen bestehen muß. Unter den Offizieren muß sich stets ein Stabs-Offizier oder, wenn dies nach den Umständen nicht möglich ist, wenigstens ein Hauptmann oder Rittmeister befinden, welcher den Vorsitz in der Üntersuchungs-Kommission führt. Die Sitzungen derselben sind öffentlich. Mit Ausnahme der Todesurtheile, zu denen Einstimmigkeit erfordert wird, werden die Aussprüche dieser Kommis⸗

Mittwoch d. 21. Aug.

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sion durch Stimmenmehrheit gefällt. i Sn ichbel cheipet bi dem Angeschuldigten . . timmengleichheit entscheidel die

Die Kommission erkennt entweder auf die geseßzliche oder die ven dem Oberbesehlshaber angedrohte Strafe, oder auf Freisprechung, oder auf Verweisung vor den ordentlichen Richter. Der letzte Jall tritt ein, wenn . Ueberzeugung der Richter die Wahrheit nicht sofort zu ermitteln ge—

esen.

Jeder richterliche Civilbeamte, welcher zum Beisitzer in der Kommission vom Oberbefehlshaber gerufen wird, hat dieser Aufforderung bei Strafe der Amtsentsetzung Folge zu leisten.

§. 176. Für jeden Fall ist von dem Oberbefehlshaber ein Ankläger zu ernennen. Von diesem ist dem Angeschuldigten das, was gegen ihn vor- liegt, mündlich vorzuhalten. Auch ist der Letztere mit seiner Vertheidigung zu hören und ihm, wenn er es verlangt, von dem Vorsitzenden der Kom⸗ missson, unter thunlichster Berücksichtigung seiner Wünsche in Bezug auf die Person, ein Vertheidiger zu bestellen, der jedoch nicht nothwendig juri—= stisch befähigt sein muß. Der Vorsitzende ist jedoch verpflichtet, einen Miß⸗ brauch des Vertheidigungsrechts zu verhindern, und es kann durch Beschluß des Gerichts äußerstenfalls das Wort zur Vertheidigung entzogen werden.

Die Konimission hat ihre Erkenntnisse binnen 21 Stunden, von dem Zeitpunkte ab, wo die Anklage erhoben worden, zu fällen.

Ueber die ganze Verhandlung ist ein kurzes Protokoll aufzunehmen, welches den Nachweis der gesetzmäßigen Zusammensetzung der Kommission, die Anklagepunkte, die haupisächlichen Aussagen des Angeschuldigten, die wesentlichen Momente der Vertheidigung und das gesprochene Urtheil mit seinen Hauptgründen enthalten muß und von den Mitgliedern der Kommis⸗ sion zu unterzeichnen ist.

Verurtheilende Erkenntnisse sind dem Ober Befehlshaber zur Bestäti= gung voizulegen und nach deren Eingang sofort zu vollstrecken, dafern der Ober-Befehlshaber sich nicht bewogen findet, den Verurtheilten der Königli⸗ chen Gnade zu empfehlen. Im Fall der Nichtbestätigung ist die Sache an den ordentlichen Richter zu verweisen. Bestätigte Todesurtheile werden mi⸗ litairisch vollzogen.“

Herr Referent Freiherr von Friesen bemerkte berichtigend nach dem Vortrage der Paragraphen, daß in 8. 176 die Worte: „dafern der Ober-Befehlshaber sich nicht bewogen findet, den Ver⸗ urtheilten der Königlichen Gnade zu empfehlen“, wegfallen müßten und dafür zu setzen wäre: „im Fall der Nichtbestätigung aber an die ordentlichen Richter zu verweisen.“ Hiernächst beantragte aber Herr von Erdmannsdorf bei §. 174 rücksichtlich der Zusammen⸗ setzung der Standgerichte die Beiziehung eines Au diteurs dergestalt, daß der betreffende Passus nun heißen müsse: „die (nämlich Kom— mifsion) aus einem Auditeur, einer gleichen Anzahl von Offizieren und mit dem Richtereide belegten Civilbeamten und zwar zusammen mindestens aus fünf Personen bestehen muß.“ Hieraus folgte aber der Parallel-Antrag auf Wegfall folgender Worte in 8. 174. „Bei Stimmengleichheit entscheidet die dem Angeschuldigten günsti⸗ gere Meinung,“ Der Antrag fand in beiderlei Beziehung zahl⸗ reiche Unterstützung. Regierungs-Rath von Zehmen machte zu dem Fassungs-Vorschlage der Deputation einige Bemerkungen von eingreifender Natur. Mit den von der Deputation aufgestellten Maximen einverstanden, hegt er dennoch gegen die praktische Aus führung derselben, wie sie von der Deputation vorgeschlagen wor⸗ den sei, einige Bedenken. Den in den §§. 17 a. und 17 b. einge⸗ schlagenen Gang findet er nicht logisch geordnet und die Bestim⸗ mung selbst unbestimmt und unvollständig. Nach einer weiteren Ausführung dieser beiden Punkte stellt er folgenden Antrag: „Die

hohe Kammer wolle die Beschlußfassung über die §§. 172. und i7b. aussetzen und die Deputation mit der wiederholten Be⸗ richterstattung über dieselben beauftragen.“ Der Antrag wird

unterstützt.

Kammerherr von Watzdorff fügt hierauf einige kurze Bemer⸗ kungen zu 8. 16 hinzu und beantragt schließlich anstatt der Worte: „die Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde“ zu setzen: „gesetzliche Bestimmungen.“ Auch dieser Antrag findet Unterstützung. Gene— ral-⸗Lieutenant von Nostiz-⸗W allwitz ist im Allgemeinen mit der Deputation einverstanden, nur in Bezug auf 8. 16 beantragt er: a) den Wegfall des Wortes „Briefgeheimniß“ b) eine nähere Bezeichnung des Ober⸗Befehlshabers dergestalt, daß im Paragraphen nach diesem Worte gesetzt werde: „der im Kriegsstandsbezirke aufge— stellten Truppen“ c) den Wegfall des ganzen dritten Satzes in §. 16 von den Worten an: „Innerhalb des Kriegsstandsbezirks u. s. w.“ Hierüber bemerkte derfelbe noch, daß er den Antrag des Herrn von Erdmannsdorf nicht unterstützt habe, weil der betreffende Auditeur krank sein und deshalb das Standgericht alsdann nicht abgehalten werden könnte. Auch Bürgermeister Müller hat den von Erdmannsdorfschen Antrag nicht unterstützt, aber aus einem anderen Grunde, wie der vorhergehende Sprecher. Er möchte nicht

gern den Satz: „Bei Stimmen-Kleichheit entscheidet die dem An

geklagten günstigere Meinung“, in Wegfall gebracht sehen oder, wie er späker erläuternd hinzufügt, weil alsdann, wenn die zwei Offiziere das „Schuldig“ und die zwei Civil⸗Beamten das „Nicht⸗ schuldig“ aussprächen, der Auditenr das Urtel ganz allein in den

8 Händen hätte. Gleichzeitig beantragt derselbe Sprecher, Aussage der Zeugen in dem nach §S. 17 aufzunehmenden Prote folle enthalten sein und daß nach den Worten: „des Angeschuldig ten“ eingeschalten werden sollte: „und der Zeugen.“

Graf von Einsiedel-Wolkenburg macht auf die Unde lichkeit folgender Bestimmung im 8. 17 a. aufmerksam: auf die gesetzliche oder die von dem Ober⸗Befehlsh Strafe“ indem es hiernach scheine, als ob die oder der anderen Strafe in das bloße Ermessen der Standgerichts Kommission gestellt wäre. 1Verl

„entwe aber angedro Wahl der einen Nach mehreren gemachten Verbesserungs Vorschlägen findet folgender, von Herrn Bürgermeister Hennig

gebrachter Abänderungs-Antrag, dahin gehend, den meisten Ankle daß nämlich für den angefochtenen Passus gesetzt werden möc „die Kommission erkennt entweder auf die vom Ober⸗Befehlshe angedrohte Strafe oder, in Ermangelung einer setzliche.“

Staatsminister von Friesen beleuchtet hierauf in einen geren Vortrage sämmtliche eingebrachte Amendements, und ver

weilt er hierbei namentlich bei dem Antrage des Herrn von Zehmen Unter dem Zugeständnisse, daß die logische Ordnung in den Ss. 172 und 176 allerdings manches zu wünschen übrig lasse, finde meinte der Staatsminister, dagegen die gewünschten genaueren stimmungen über das bei den Skandgerichten einzuhaltende Verfah

ren sehr bedenklich, namentlich eine Verlängerung der Frist von 24 Stunden, innerhalb deren die Erkenntnisse gefällt werden sollten Man müsse bedenken, daß der Zweck eines so außerordentlichen Ver⸗ fahrens, welches seine Rechtfertigung nur in der Dringlichkeit der Umstände finde, vereitelt werde, wenn es möglich sei, das Stand

gericht lange hinauszuziehen. Dies mache einen gehässigen Eindruck und erbittere die Gemüther. Es komme bei dem ganzen Verfahren eben darauf an, daß Alles rasch von Statten gehe. D

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Damit sei aber nicht gesagt, daß die Untersuchung oberflächlich geführt werden solle. Folge sie auf frischer That, werde der Aufrührer mit den Waffen in der Hand ergriffen, dann werde die Kommission ohnehin nicht lange in Zweifel sein; in wirklichen Zweifelsfällen könne überdies