1850 / 230 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

noch auf Verweisung an die ordentlichen Richter erkannt werden, und im äußersten Falle liege es ja in der Hand des Ober⸗Befehls⸗ habers, eine nochmalige Untersuchung zu veranlassen. Herr von Erdmanns dorf bringt hierauf die Zuziehung des Auditeurs zu der Kommission in Erinnerung, und Herr von Zeh⸗ men spricht zur Widerlegung, wobei er sich namentlich gegen den erhobenen Vorwurf, daß durch seinen Antrag das Zustandekommen des Gesetzes verzögert werde, mit dem Bemerken n, nn, die beste Beschleunigung des Gesetzes die sei, daß es gut dur 86. arbeitet an die andere Kammer gelange. Staate Ministe ö. Zschinsky bemerkte gegen Regierungsrath von , , Dem Standgerichtsverfahren, wie es in s. 17h. normirt . . sem unterfuchung, welche jebenfalls von dem Ankläget de, ee. , . würde, nicht ausgeschlossen bliebe. Das , ,, , her ten von Friesen bezweckt auch hauptsächlich die , . ö. don Herrn von Zehmen erhobenen Bedenken, un 9. na fallen⸗ Redner dabei rücksichtlich der Kürze der Zeitfrist ö. len hierbei ja den Ertenntnisse lnsbesondere karatnbin, k Kerben! Kandle. 1 64 . k zu Bemerkungen Die §§. 17 c., 174. und 14 e. he ö 16 9

keine Veranlassung gegeben. . 3. . ; ei 6 Aab il num un] ergab folgende Resultate: 1) der Antrag des

Regierungsrathes von Zehmen wird h . H 2) die S5. 16, 1742 bis mit 176. werden in . vo ö. e ö. . ta⸗ tion vorgeschlagenen Fassung unter Wegfall der S8. ) und 9. der Vorlage vorbehaltlich der Beschluß assung über . einzelnen Amen demenkts einstimmig genehmigt; 3 Herr don Watz dorf und Herr General-Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz lletzterer blos in Betreff des Amendements zu dem Worte „Oberbefehlshaber“) ziehen ihre Anträge zurück; 4) der Antrag des Herrn General Litutenants von Nostiß-⸗Wallwitz rücksichtlich des Briefgeheimnisses wird mit. 18 gegen 13 Stimmen verworfen; 5) der, Antrag des Herrn von Erd⸗ mannsdorf wird mit 19 gegen 11 Stimmen angenommen,, eben so 6) die Anträge der Herren Bürgermeister Hennig und Müller mit Stimmeneinhelligkeit. Zu §. 18 der Vorlage hat die Deputation etwas zu erinnern

. selbe einstimmig Annahme.

nicht gefunden, und es fand derselbe

Zu §. 19 endlich beantragt die Deputation den Wegfall der Worte: „des Innern und des Kriegs“, da es möglich ist, daß bei der Vollziehung des Gesetzes auch ein anderes Ministerium, na⸗— mentlich das Justiz⸗-Ministerium, betheiligt sein könne.

Mit diesen Modificationen wird auch dieser und zwar der letzte Paragraph des Entwurfs einstimmig angenommen.

Die Schluß⸗-Abstimmung blieb, wie schon gestern bemerkt, aus⸗ gesetzt, und sprach hierbei Se. Königliche Hoheit Prinz Johann den Wunsch aus, daß unerwartet derselben die Protokoll-Auszüge Über die gegenwärtig beendigten Berathungen an die zweite Kammer gelangen möchten, welchem Wunsche zu entsprechen Präsident von Schönfels sich bereit erklärte.

Mnsland.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. New⸗ Nork, 31. Juli. (Köln. Ztg.) In Philadelphia traf am Asten General Jose Paez ein, der Held Venezuela's, der mit Simon Bolivar sein Vaterland Venezuela zur Würde eines freien Staates erhob. Nach dem bewegtesten Leben fiel er als ein Opfer der Parteiwuth, schmachtete seit 1849 nach der Schlacht beim Hafen Coro gegen Monagas bis zum 24. Mai d. J. in Ketten. Er er⸗ hielt die Freiheit unter der Bedingung, sein Vaterland zu verlas— sen. Der Abschied des greisen Helden war ein Triumph. In ein paar Tagen wird er hier erwartet, und sein Empfang, an dem sich die ganze Stadt betheiligen wird, soll noch feierlicher sein, als sein Empfang in Philadelphig.

Aus Cuba haben wir keine näheren Nachrichten; nur bestätigt es sich, daß im Innern der Insel die Cholera große Verwüstungen anrichtet, besonders unter den Negern, so daß man für die nächste Zucker-Aerndte in Besorgniß ist, da es an Armen fehlt, die Felder zu bestellen. In Mexiko raffte die Krankheit nach den letzten Be— richten bis zum 23. Juli noch täglich Hunderte von Personen hin. Nicht minder fürchterlich tritt die Krankheit in den anderen Städ ten auf. Man hat allenthalben Hospitäler errichtet, doch stirbt das Volk lieber ohne alle Pflege, als sich diesen Anstalten anzuvertrauen. In den westlichen Staaten dauert die Krankheit auch noch fort, doch sind gegen das Ende dieses Monats, besonders in St. Louis, nur täglich höchstens zehn Todte vorgekommen.

Der hierher bestimmte türkische Gesandte hat sich mit seinem Gefolge auf dem Schiffe „Erie“ eingeschifft und wird in den näch— sten Wochen hier erwartet.

Im ganzen Westen sind alle Aerndten reichlich ausgefallen; Weizen und Korn übertrifft alle Schätzungen. Die Baumwoll— und Zucker-Aerndte ist, außer in Texas, allenthalben sehr gering ge— wesen, und geringer, als man anfänglich glaubte.

Der englische Gesandte, Sir Henry Lytton Bulwer, sich in Staten Island.

befindet

Washington, 29. Juli. (Köln. Ztg.) Unser Präsident hat seiner Gesundheit wegen das weiße Haus verlassen und sich nach Georgestown begeben. Seine Politik wird in allen Beziehun⸗ gen eine konservative bleiben, und so nimmt er auch jetzt schon darauf Bedacht, neue Männer in sein Kabinet zu bringen, und

1424

zwar aus dem Süden, um die sünlichen Staaten zufrieden zu stel⸗ sen. Winthrop oder Hoar wird Webster im Senate ersetzen.

Nach einer im National Intelligencer mitgetheilten Kor⸗ respondenz des englischen Gesandten war es eine Unwahrheit, daß England Costa Rica unter seinen Schutz genommen habe.

General Lopez bleibt hier ganz unbeachtet. Wie man vernimmt, will er mit General Paez mehrere Schiffe ausrüsten, um Monagas

aus Venezuela zu vertreiben. An Geldmitteln zu dem Unternehmen soll es nicht fehlen. Die Präsidentschaft Monaga's hört im No— vember auf.

Aus Montevideo haben wir die traurigsten Berichte; die Noth ist aufs Höchste gestiegen. Man erwartet, wenn auch keine Ret— tung, aber doch Linderung von der französischen Escadre, die jetzt dort stationirt mit ungefähr 1500 Mann, über deren Absicht man jet och nicht im Klaren ist. Die meisten Bürger würden die Stadt verlassen, hätten sie nur die Mittel und Gelegenheit dazu.

In Rio Janeiro sind nicht weniger als 30, 900 Menschen am

gelben Fieber gestorben. Der moralische Eindruck dieser Krankheit war um so schrecklicher, da die Stadt noch nie von derselben heim— gesucht worden. In den brasilianischen Gewässern sollen mehrere nordamerikanische Schiffe von englischen Kreuzern behelligt worden sein, angeblich wegen des Sklavenhandels. . . Aus den Südstaaten wird berichtet, daß die Indianer, nachdem sie festen Widerstand gefunden, sich meist in die Berge zurückgezo— gen haben. Sie werden aber fortwährend eine Plage der Ansiede⸗ lungen sein, indem sie die Todfeinde der Weißen bleiben.

In den meisten Städten und großen Ansiedelungen in Texas haben Volks-Versammlungen stattgefunden, und allgemein war der Beschluß, die Territorial- Rechte von Texas mit Gut und Blut zu behaupten.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Holsteinische Eisenbahnen.

Im Jahre 1849 wurden im Ganzen auf allen drei Bahnlinien befördert: 426,633 Personen, dazu von und nach den Anhaltepunkten resp. mittelst der Güterzüge 14,759, zusammen 471,392 Personen. Das Benutzungsverhältniß der verschledenen Klassen auf der Al⸗ tona⸗Kieler Bahn ist, ungerechnet der von und nach den Anhalte⸗ punkten beförderten Personen: J. 1; 1II. 36,52; III. 355,06. Das Verhältniß der II. zur III. Klasse 1: 9,72. Die Benutzung der ersten Wagenklasse nimmt seit Eröffnung der Bahn fortwährend ab, die Zahl der Relsenden in derselben betrug im Jahre 1845 18473 1846 1603, 1847 1574, 1848 1281, 1849 941. Die etwas schlech— tere Benutzung der zweiten Wagenklasse in den beiden letzten Jahr ren gegen die früheren liegt wohl darin, daß die Zahl de nach Norden und Süden weitergehenden Reisenden abgenommen hat, worin auch die Abnahme der Frequenz auf der Station Kiel ihren Grund hat. Auf einer Meile Bahnlänge reduzirt fuhren auf den drei vereinigten Bahnen 2,680,413 Personen, auf der Altona⸗ Kieler Bahn 2,071,662, oder durchschnittlich die ganze Bahn 147,976 Personen. Der Durchschnittspreis pro Person und pro Meile ist auf den vereinigten Bahnen 3,79 Schilling, auf der

Altona-Kieler 3, zas Schilling. Der Güterverkehr hat durch die Kriegs-Verhältnisse ganz bedeutend verloren, namentlich zwischen den Endpunkten Altona und Kiel. Aus nachfol gender Zusammenstellung ist zu ersehen, welchen außeror⸗

dentlichen Einfluß auf den Verkehr zwischen diesen beiden End—

punkten das Eingehen der Schifffahrt in Kiel ausübt, sowohl auf

den Personen- als den Güterverkehr. Ein Theil dieses Ausfalles

ist gedeckt worden durch den immer stärker werdenden Zwischenver

kehr, indessen bleibt der Ausfall immerhin ein sehr bedeutender. Verkehr im Jahre

Einnahme dafür. Einn. dafür. Ges. Einnahme,.

Personen. Mrk. Sch. Güter ꝛc. Mrk. Sch. Mrk. Sch. 1846 46,629 150,025 596,000 242, 106 392,131 1847 52,274 170,352 8 1,050, 89065 358,572 6 628,924 14 1848 25,949 7*,6607 131,335 146,988 11 225,595 11 1849 32,270 100,820 336,875 132,035 10 232,855 10

Die Einnahmen pro 1849 waren im Allgemeinen folgende: Für Personen 582,914 Mrk. 3 Sch.; Gepäck ⸗-Ueberfracht und Hunde 11,565 Mrk. 7 Sch.; für Equipagen 1148 Mrk.; und extraordi naire Einnahmen aus dem Personen⸗Verkehr 2145 Mrk. 5 Sch.; zusammen aus dem Personen Verkehr 598,972? Mrk. 15 Sch. Für Frachtgüter betrug die Einnahme 377,482 Mrk. 10 Sch.; für Post⸗ und Eilgüter 38,928 Mrk. 7 Sch.; für den Viehtransport 37,198 Mrk. 12 Sch.; und extraordinairer Gewinn von Garantie-Prämien 3683 Mrk. 14 Sch.; zusammen aus dem Güter-Verkehr 456,393 Mrk. 11 Sch. Diverse Einnahmen, als Pächte und Miethen, betrugen 15,842 Mrk. 14 Sch. Für Truppen⸗- und Kriegsmaterial-Transporte 148,414 Mrk. 8 Sch. Summa der sämmtlichen Einnahmen 1,218,724 Mrk. Die Ausgaben betrugen: Für die allgemeine Verwaltung 42,494 Mrk. 35 Sch.; für die Transport-Verwaltüng 337,217 Mrk. 8 Sch.; für die Bahn⸗-Verwaltung 199,309 RMrk. 8 Sch. Ferner Verzinsung der temporairen Anleihen nach Abzug der wiedergewon— nenen Zinsen 196 Mrk. 57 Sch., Verzinsung der von der Rends— burg-Neumünsterschen Gesellschaft eingeschossenen 112,500 Mkr, 3750 Mrk.; Verlust am Cours der Kassenanweisungen 2022 Mrk. 8 Sch. Summa der sämmtlichen Ausgaben 5534 99 Mr. 13 Sch. Dieselben ab von der Einnahme von 1,218,724 Mrk. Bleibt Ueber— schuß 633,733 Mrk. 145 Sch.

Die Einnahmen auf der Glückstadt⸗Elmshorner Bahn betrugen im Ganzen 74,814 Mrk. Der Ersatz, den die Glückstadt⸗

Elmshorner Gesellschaft nach dem seit Anfang 1849 in Gültigkeit

getretenen Vertrage an die Altona⸗Kieler Gesellschaft für Auslagen und Leitung des Betriebes zu leisten hat, beträgt im Ganzen 46,169 Mrk. 55 Sch. Es bleibt der Glückstadt- Elmshorner Ge— sellschaft also ein Ueberschuß aus den Betriebs- Einnahmen pro 1849 von 28,644 Mrk. 107 Sch.

Die Einnahmen auf der RendsburgNeumünster Bahn betrugen im Ganzen 233,574 Mrk. Außerdem 5 pCt. Zinsen für 8 Monate von 112,800 Mrk. eingeschossenes Kapital 3750 Mrk. Zusammen 237,324 Mrk. Die sämmtlichen Ausgaben betrugen 101,221 Mrk. 135 Sch. Mithin bleibt ein Ueberschuß von 136, 102 Mrk. 253 Sch.

Die Gesammt⸗Einnahmen der Altona-Kieler Bahn, inkl. der Erträge der Glückstadt⸗Elmshorner und Rendsburg ⸗-Neumünster Bahn, betragen 1,314,512 Mrk. 7 Sch. und die sämmtlichen Aus— gaben, inkl. der beiden Nebenbahnen, 849,166 Mrk. 3 Sch. Bleibt Ueberschuß 465,446 Mrk. 67 Sch.

Die Betriebsmittel, welche gegenwärtig die Gesellschaft besitzt, bestehen in 18 Stück Lokomotiven, 14 Tendern, 44 Personen⸗ und 176 Pack- und anderen Wagen; die Anzahl der Wagen hat sich im ver⸗ flossenen Jahre um 4 Stück vermehrt. Die Lokomotiv⸗ Reparatur betrug im Ganzen an sämmtlichen Lokomotiven, bei 45,6157 zurück⸗ gelegten Lokomotiv-Meilen, 31,542 Mrk. 4 Sch., an den Tendern 3996 Mrk. 10 Sch., zusammen 36,532 Mrk. 14 Sch. Hiervon gehen ab die in der Summe enthaltenen Kosten für Verzinsung der Reparatur⸗Werkstätte, welche auf sämmtliche in der Reparatur⸗ Werkstätte gemachten Arbeiten, des Verhältnisses mit den Zweigbah⸗ nen wegen, vertheilt werden mit 4942 Mrk. Bleiben, Kosten der Reparatur an Lokomotiven und Tendern 30,590 Mrk. 14 Sch., oder pr. Lokomotiv-Meile 0,976 Mrk. Die Kosten der Wagen⸗Reparatur betrugen im Ganzen 5i,176 Mrk. 75 Sch., davon gehen ab an Verzinsung der Neparatur Werkstätte mit 4942 Mrk., bleiben 16,234 Mrk. 75 Sch., oder auf 1,348,007 Räderpaar⸗Meilen G,os 4s Mrk.

Haupt-Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben vom 14. November bis ult. Dezember 1849. Einnahme. Actien-Kapital 7,687,500 Mrk.; erworbenes Kapital 299,133 Mrk.; Dividende von 1845 auf 2 Actien 30 Mrk., dito von 1846 auf 12 Actien 225 Mrk., dito von 1817 auf 426 Actien 9585 Mrk., dito von 1848 auf 452 Actien 8475 Mrk.; Cautionen 3233 Mrk.; Reservefonds 203,450 Mrk. Sch.; Kapital der Rendsburg-Neumünster Eisenbahn⸗-Gesellschaft 112,500 Mrk. laufende Rechnungen 7746 Mrk. 15 Sch.; Ueber⸗ schuß aus der Einnahme der Glückstadt- Elmshorner Eisenbahn 28,644 Mrk. 10 Sch. 6 Pf.; dito der Rendsburg⸗Neumünster Ei senbahn 134,331 Mrk. 3 Sch. 6 Pf.; Ueberschuß der Betriebs⸗ Rechnung pro 1849 165,446 Mrk. 6 Sch. 6 Pf. Summa 8,760,300 Mrk. 7 Sch. 6 Pf. Ausgabe. Bau-Conto 8,341,187 Mrk. 2Sch. 6 Pf.; Betriebs ⸗-Conto 262,719 Mrk. 5 Sch.; Extraordinaria. Vorarbeiten der Altona-Lübecker Bahn 2635 Mrk. 1 Sch.; Belegte Kapitalien 60,350 Mrk.; Kassabestand, baar und in Effekten 295,108 Mrk. 15 Sch. Summa 8, 960,300 Mrk. 7 Sch. 6 Pf.

Markt ⸗Berichte.

Breslau, 19. Aug. Weißer Weizen 456, gelber Weizen 165, 56, 58, 60 Sgr.

Roggen 36, 38, 40, 41 Sgr.

Gerste 24, 26, 28, 30 Sgr.

Hafer 17, 18, 193, 22 Sgr.

Kleesaat, weißes 8 bis 107 Rthlr. und rolhes bis 12 Rthlr bezahlt.

Rapps 80 bis 8 und 8

Sommer-Rübsen 66 bis

Spiritus 8 Rthlr. Gld

Rüböl 114 Rthlr. Br.

Zink loco 4 Rthlr. 16 Sgr. Br.

Weizen blieb heute ziemlich unverändert was besser.

56, 59, 627 Sgr.,

9)

2 Sgr. bez.

Roggen dagegen et

(25 Scheffel.) Weizen direkt 5 November 5 Rthlr. 16 Sgr. Waare, do 39 pfd. 5 Rthlr. 27 Sgr. Waare, 5 Rthlr. 26 Sgr. März 5 Rihlr. 20 Sgr. Waare, do. 89psd. 6 Rthlr. Waare, pr. Mai 6 Rthlr. 3 Sgr. Geld.

Roggen direkt 3 Rthlr. 20 Sgr. Waare, pr.

Köln, 17. Aug. 15 Sgr. Waare, pr. Geld, pr.

6 Sgr.

Rthlr. 27 Sgr. Waare, 3 Rthlr. 26 Sgr. Geld, pr. é Rthlr. 8 Sgr. Waare, 4 Rthlr.7 Sgr. Geld, pr. Mai 4 Rthlt 10 Sgr. Waare.

Gerste, hiesige 3 Rthlr. Waare.

Hafer 2 Rthlr. Waare.

Rapps 8 Rthlr. 25 Sgr. a 9 Rthlr. Waare. k

Rübsl pr. 256 Pfd. mit Faß compt, 29 Rthlr. 2 Sg. 6 Pf. Waare, in Partieen 29 Rthlr. 15 Sgr. Wagre, pr Okt. 29 Rthlr. 15 Sgr. Waare, 29 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Gld., pr Mal 29 Rthlr. 15 Sgr. Waare, 29 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Geld,

geläutert 31 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.

Bekanntmachung en.

a Oeffentliche Vorladung.

a ö verehelichte Handarbeiter Schmidi, Christiane

Amalie geb. Hoehne, zu Torgau hat wegen bösliche

. Schmidt, welcher seit Jahresfrist Torgau

2 hat und dessen Aufenthalt unbekannt ist, die hescheidungsklage angestellt.

ie mn , . den Handarbeiter Carl Gottlob richter Trescher . vor unserem Deputirten, Kreis⸗—

Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

B 1 2 n g

*

welche demnächst gegen Partial Prozent umgetauscht werden.

die Artikel 10 und 11 des Gesellschaftsstatuts (Ge⸗ setzsamml. sür 1846 S. 404 ff und den unterm 29. r September 1849 mit der h e fis, en, abge⸗ (anf schlossenen Vertrag (Ge⸗

Unter Bezugnahme auf

maßlich bis zum 4. Juli

den 31. Sttober anbergumten Tamm ß Bermittggs 11 uhr,

gebracht.

. setzsamml. für 1850 S.

Derlgsung gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter /

ĩ sich zu gestell . ehor zu gestellen und die Klage 336. ; . widrigenfalls auf ferneren gl spröchen und. e * Trennung der Ehe ausge— erklärt werden wird hmidt für den schuldigen Theil Torgau, den 45. Juli 185

Röniglichee Rreisgeri 8

cht. J. Abtheilung. nach ihrer Wahl

11561 in Berlin 81 é . . . 3 m,, 1 2mptsehifffakhr Hauptkasse, oder ; r. de Dam sac hl. Di n aus Stein an 25. . ünn 3rre 3 Q re, Rgem in Sieinn liefern.

naire der Aachen ⸗Düsseldorfer hierdurch aufgefordert, die fünfte Einzahlung mit zehn Prozent oder 20 Thlr. per Actie

am 1. Oktober

im Comtoir der Königlichen lung, in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs—

in Aachen bei unserer Directions -Kasse, zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial— Uüitiungen über die früheren Einzahlungen mit einzu⸗—

152) werden die Actio— S. Eisenbahn⸗ Gesellschaft .

Seehand⸗

werden.“

in Anrechnung gebracht,

Die vorgenannten Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims-Quittungen ertheilen, Quittungen über 35

Gleichzeitig machen wir auf die §§. 14 und 15 des Eingangs erwähnten Vertrags vom 29. September v. J. aufmerfsam, welche wörtlich wie folgt lauten:

„S. 14. Die eingezahlten und noch einzuzahlenden Raten des Aclien-Kapitals sollen nach erfolgter Ein— zahlung der nächsten zehn Prozent während der muth—

1852 dauernden Bauzeit mit vier Prozent verzinst werden; die Zinsen werden auf die späteren Einzahlungen jährlich in Anrechnung

15. Auf den Wunsch der Actionaire können die Quittungsbogen künftig über den Betrag der Actien, also je über 200 Thlr. ausgestellt werden. len die Actiongire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzuzahlen. Sie erhalten alsdann Actien ausgehändigt, welche bis zum 1. Juli 1852 (858. 14) mit 4 Prozent, von diesem Zeitpunkte ab mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst

Die Zinsen von dieser fünften Rate werden von dem oben bestimmten Tage der Einzahlung ab mit A4 Prozent bei Einzahlung der ersten nächstjährigen Rate

Ueber die voll einzuzahlenden Beträge wer— den die obengedachten Kassen Interims⸗-Quittungen aus- stellen, welche spätestens binnen 4 Wochen gegen die entsprechenden Actien umgetauscht werden können.

Mit den Actien werden für die halbjährigen Zins Termine in der Zeit vom 1. Juli d. J. bis zum 4. Juli 1852 vierprozentige Zins -Coupons und für die solgenden Zins-Termine eine angemessene Anzahl von drel und ein halbprozentigen Coupons und Dividenden scheinen ausgegeben. J

Die Zinsen der ersten vier Raten von 25 Prozent werden den Actionairen für die Zeit vom 5. Mai d. J.

bis zum 1. Inli 8. 6 in Anrechnung

gebracht, wogegen die Zinsen für 75 Prozent des Actien⸗ Betrages vom J. Juli d. J. bis zum Zahlungstage in Abrechnung kommen, da, den Actiongiren durch den Zins-Coupon pro 41. Juli 1550 bis 1. Januar 1851 die halbjährigen Zinsen für den vollen Betrag jeder Actie vergütigt werden. ; Aachen, den 15. August 18509. . Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Auch sol⸗

*** 1j ht gung. In der früheren Bekanntmachung, Stück Nr. 228, ist irrthümlich anstatt des 1. Juli d. J. der „Tag der Volleinzahlung“ angegeben.

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für ꝗRthlr. 8 Rthlr. i Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhnng.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mi: 23 Sgr. berechnet

2

. 22 123 12 *

M 230.

Preußischer

tants-Anzei

Berlin, Don nerstag den 22. Au gu st

w

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße r. 57.

1850.

1 1*

Amtlicher Theil. Deutschlan d.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Eisenbahnbauten. Ver⸗ mischtes. . Baden. Karlsruhe. Ankunft des Prinzen Adalbert von Preußen.

Schleswig⸗-⸗Holstein. Rendsburg. Erklärung des General⸗Majors von der Horst.

Lübeck. Lübeck. Antwort des Senats auf eine Note des schleswig⸗ holsteinischen Departements der auswärtigen Angelegenheiten.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Depesche des preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, von Schleinitz, an den preußischen Ge—⸗ sandten Grasen Bernstorff. Protokolle.

Ausland.

Frankreich. Paris. Berichte über die Reise des Präsidenten. Belgien. Brüssel. Die Ueberschwemmungen. Italien. Turin. Noten des Ministers d' Azeglio. Die Ausweisung

Giovini's. Ankunft des Königs. Vermischtes. Florenz. Stim⸗ mung in Genug.

Wissenschaft und Kunst.

Königl. Opernhaus. (Cosi fan tutte.)

Börsen- und Handels-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der aachen-krefelder Bezirks- straße zu Birk über Euchen nach der aachen kölner Staatsstraße bei Vorweiden mit einer Verzweigung von Euchen nach Neusen ge— nehmigt habe, will Ich der Gemeinde Broich behufs der künftigen Unterhaltung der Straße auf jeder der beiden Verzweigungen der— selben die Erhebung eines halbmeiligen Chausseegeldes nach dem sedesmal für die Saats-Chausseen geltenden Tarife gestatten, in⸗ bem Ich zugleich festsetze, daß die dem Chausseegeld Tarife vom 29. Februar 1849 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ polizei-Vergehen auf diese Straße Anwendung finden sollen.

Fharlottenhof, den 22. Juli 1850.

(gez. Friedrich Wilhelm.

(gegengez) von der Heydt. von Rabe.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Regierungs -Assessor von Rohrscheidt und den bisherigen Obergerichts-Assesson Schwenzner zu Landräthen zu ernennen.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Wien, 19. Aug. Das Geburtsfest Sr. Ma—

Oesterreich. ne am Glacis abgehaltene

jestät des Kaisers wurde gestern durch ei Felvmesse militairischerseits und durch ein solennes Hochamt im St. Stephansdome von Seiten der Civil Autoritäten gefeiert. „Eine große Menschenmenge aus allen Ständen der hiesigen Be⸗ völkerung“, sagt der Lloyd, „wohnte der gottesdienstlichen Feier bei, und aus den Herzen Tausender stiegen die heißesten Wünsche für das Wohlergehen des Monarchen zum Himmel empor.“ Dle Kaiserin⸗ Mutter hat am 15ten Innsbruck verlassen, um sich nach Ischl zu begeben. Ihre Majestäten Kaiser Ferdinand und Kaiserin Maria Anna sind am 17ten nach Meran gereist, von wo sie Ende l. M. nach Innsbruck zurückkehren werden.

Am 15ten Vormittag fand die erste Probefahrt zwischen Lo⸗ bositz und Außig statt. Die Hinfahrt dauerte 50, die Rückfahrt 46 Minuten. Bie genannte Strecke soll bis zum 1. September dem Verkehr übergeben werden,, Die Arbeiten an der Eisenbahnstrecke zwischen Gloggnitz und Mürzzuschlag nehmen, wie der Lloyd aus den Mittheilungen eines Augenzeugen erfahren, einen eben so ra— schen als gedeihlichen Fortgang, und die Gerüchte von unübersteig⸗ lichen Hindernissen, in Folge deren der Weiterbau eingestellt wer⸗ den sollte, entbehren allen Grundes, „Die bedrutendsten Terrain⸗ Hindernisse“, berichtet dies Blatt, „sind bereits überwunden. Diese dürften sich an den Felswänden des unteren Atlitzgrabens erhohen haben, wo an einem senkrecht aufsteigenden Felsen in einer Höhe von vielen hundert Fuß die Bahn recht eigentlich aus dem Felsen herausgesprengt werden mußte, zu welchem Ende vie Arbeiter, um an den Ort ihrer Arbeit zu gelangen,

auf Strickleitern von der Höhe der Felsen herabsteigen müssen. Gegenwärtig finden so eben Sprengungen an der Weinzettelwand statk, und es gewährt dem Beschauer einen imposanten Anblick, wenn die Minen eyplodiren und die Masse der aufgeworfenen Steine lavinenartig über die Abhänge in das Thal hinabstürzt.

Die am Ende des unteren Atlitzgrabens hinter dem Wirthshause zum Spieß zu errichtende Brücke (Viadukt), über welche die Bahn von der rechten Seite des Atlitzgrabens auf die gegenüberliegen— den Höhen geführt und hierdurch mit dem Semmering in Verbin⸗ dung gebracht wird, ist schon in Angriff genommen und im Bau

der Fundamente bereits vollendet. Die Höhe der einzelnen Pfeiler wird 24 Klafter betragen.“

Feldmarschall-Lieutenant Graf Gyulai hat bereits in Mailand das Kommando des fünften Armeecorps übernommen.

Die Bewohner in der Gegend von Stagno piccolo in Dal— matien schweben wieder in großer Angst. Am 7, 28., 29. und 30. Juli, dann am 2. August wurden von neuem Erdbeben verspürt, die jedoch bisher ohne traurige Folgen geblieben sind.

In Galizien zeigt sich wieder in vielen Gegenden die Kartof— felkrankheit.

Baden. Karlsruhe, 17. Aug. (Karlsr. 3tg.) Heute Nachmittag ist Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preu⸗ ßen hier eingetroffen.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 18. Aug. (A. M.) Der General-Masor von der Horst hat folgende Erklärung veröf⸗ fentlicht:

„Die sich neuerdings wiederholenden Gerüchte, als seien Be wohner des Dorfes Ober⸗Stolk wegen angeblicher Betheiligung an dem Gefechte des 25. Juli dänischerseits eingekerkert und sogar mit dem Tode bedroht, legen mir die Verpflichtung auf, diesen Be— schuldigungen entschieden entgegenzutreten und sie als unwahr zu

bezeichnen. Das ganze Gefecht um und in Ober-Stolk, von An⸗ fang bis zu Ende, fand seitens der von mir befeh— ligten dritten Brigade unter meiner Führung und unter meinen Augen statt, und wenn dabei irgend eine Be⸗

theiligung der Bewohner wirklich vorgekommen wäre, so mußte sie jedenfalls von mir bemerkt werden. Auf meine Ehre aber kann ich versichern, daß I) nicht das mindeste Vernehmen, weder direkt noch indirekt, zwischen mir und irgend einem Einwohner der dortigen Gegend in Bezug auf meinen Gegner stattgefunden hat; 2) daß ich weder bei noch in Ober⸗Stolk Bewohner gesehen habe, welche sich irgendwie an dem Gefecht betheiligt hätten, oder daß ich davon gehört hätte, daß dies geschehen sei. Wäre es der Fall gewesen,

so hätte ich es aber nothwendig sehen müssen. Es waren keine andere als“ flüchtende und sich verbergende Einwohner sichbar. Wenn übrigens mein Gegner das Gefecht gegen

Dber-Stolk für einen Ueberfall erklärt, so muß ich dies zwar seiner Ansicht überlassen, es jedoch entschieden in Abrede stellen, daß ich mich dabei anderer als meiner eigenen Kräfte bedient hätte. Die in Rede stehende anderweitige Hülfe würde von mir nicht einmal acceptirt worden sein. Möge diese offene und wahre Erklärung den unschuldig Eingekerkerten ihre Freiheit wieder geben und ihren Richter vor einer Blutschuld bewahren, die ihn einst schwer be⸗ drücken würde. Rendsburg, den 18. August 1850. Freiherr v. d. General-Major und Brigade schleswig⸗holsteinischen Armee.

5 Commandeur in der

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Lübeck. Lübeck, 20. Aug. Die Antwort des Senats vom 17ten d. M. auf die an denselben in Betreff des Dampfkanonen— boots „von der Tann“ seitens des schleswig holsteinischen Departe⸗ ments der auswärtigen Angelegenheiten erlassenen Note vom ten v. M. (s. Nr. 220 des Staaks-Anzeigers) lautet folgender— maßen: .

„Das hochverehrliche schleswig holsteinische Departement der auswärtigen Angelegenheiten hat in seinem Schreiben vom 6ten D. M. sich dahin ausgesprochen, daß wir nicht befugt gewesen seien, bei Feststellung der Regeln, nach denen wir die Neutralität in dem Hafen von Travemünde gehandhabt wissen wollten, zunächst unser eigenes Interesse zu berücksichtigen; es ist der Ansicht, daß wir le diglich die Normen des bestehenden allgemeinen Völkerrechtes hätten befolgen und eigene durch unsere besonderen Verhältnisse gebotene Bestimmungen überall nicht treffen dürfen. Bei Entwickelung dieser Ansicht wird von der Voraussetzung ausgegangen, daß solche all— gemeine Grundsätze unbestritten und von allen Nationen als unbe dingt verpflichtend anerkannt seien; das Schreiben selbst ergiebt aber, daß dies keinesweges der Fall ist. Es wird dort angeführt, Dä— nemark habe den Grundsatz, daß die Aufnahme von Kriegsschiffen der einen oder anderen der Krieg führenden Parteien und deren Prisen mit der Neutralität vereinbar sei, zu Bernstorff's Zeiten, Großbritanien und Preußen gegenüber, in glänzender Weise ver⸗ theidigt; daraus geht also hervor, daß Großbritanien und Preußen jenen Grundsatz nicht anerkannt hatten. Und wenn ferner auf die Kongreß -Akte vom 4. November 1804 Bezug genommen wird, durch welche der Präsident der Vereinigten Staaten autorisirt ward, nach seinem Belieben allen Kriegsschiffen fremder Nationen das Einlaufen in die Häfen der Republik zu gestatten oder zu ver⸗ bieten, auch sie, zwei Fälle ausgenommen, mit Gewalt abzuhalten, so folgt eben daraus, daß jeder Staat an und für sich berechtigt ist, die Bedingungen festzustellen, unter denen er das Einlaufen fremder Kriegsschiffe in seine Häfen gestatten oder verbieten will. Daß dies ein von dem allgemeinen Völkerrechte anerkannter Grund⸗ satz sei, war in dem diesseitigen Schreiben vem 27sten v. M. ber hauptet, und durch die in dem Antwortschreiben vom 6hten d. M. angeführten Vorgänge wird es nur des Mehreren bestätigt; nach den Aussprüchen aller Lehrer des Völkerrechts kann es auch überall nicht in Zweifel gezogen werden.

Handelte es fich aber sodann um die Prinzipien selbst, die wir, in Ausübung dieses unseres Rechtes, annehmen wollten, so mußte uns dabei zunächst die Rücksicht auf die Art und Weise leiten, wie schleswig- holsteinischerseits unser Hafen behandelt wurde, und die

Urberzeugung, daß wir unser Gebiet nur durch Adoption der stren—⸗

geren Grundsätze der Neutralität vor kriegerischen Ueberfällen und Turbationen zu schützen vermöchten.

Der Lieutenant Lange hatte sich, ohne der Behörde irgend eine Anzeige zu machen, mit seinem Kanonenboote fast unmittel⸗ bar vor dem Ausflusse der Trave vor Anker gelegt. Er ist von

dort einem ansegelnden dänischen Schiffe entgegengefahren, hat dasselbe auf der travemünder Rhede, innerhalb der See⸗

tonnen, genommen und nun bei unserem Lootsen-Commandeur angefragt, ob er seine Prise in den hiesigen Hafen bringen könne. Auf die Bemerkung des Lootsen⸗-Commandeurs, nach seiner Ansicht sei das Schiff auf lübeckischem Gebiete genommen, ist er mit seiner Prise in See gegangen und hat sie erst später, bei dem Erscheinen eines dänischen Kriegsschiffes, freigegeben.

Wir sind nicht der Ansicht gewesen, daß die dänischen Krieges⸗ schiffe einen solchen Akt offener Feindseligkeit, von unserem Hasen aus und auf unserem Fahrwasser geübt, sich ruhig gefallen lassen würden; wir glaubten annehmen zu müssen, daß sie dadurch sich veranlaßt finden würden, auch ihrerseits Feindseligkeiten auf unse⸗ rem Gebiete gegen das schleswig-holsteinische Kanonenboot zu er⸗ öffnen, eventuell dasselbe bis in unseren Hafen zu verfolgen, sind auch nicht zweifelhaft darüber, daß nach dem neueren Völkerrechte (Klüber, Europäisches Völkerrecht, Bd. 1, S. 455) eine Berechti⸗ gung dazu vorlag, und da unsere Küstenschanze nicht armirt war, stand uns überall kein Mittel zu Gebote, einen Kampf vor und in unserem Hafen zu verhindern.

Der Lieutenant Lange hat freilich nach dem Antwortschreiben vom ten d. M. in Abrede gestellt, daß er die Prise auf lübecki⸗ schem Territorium genommen; die Thatsache ist aber durch die eid⸗ liche Aussage der gerichtlich vernommenen Besatzung des dänischen Schiffes konstatirt. Damit stimmt auch überein die in unserem Schreiben vom 27sten v. M. hervorgehobene und nicht in Abrede gestellte Aeußerung des Lieutenants gegen die travemünder Behörde: „Er glaube die Neutralität des Hafens am evidentesten dadurch an⸗— erkannt zu haben, daß er die an diesem Morgen gemachte Prise wieder habe fahren lassen.“ Jedenfalls ist sich der Lieutenant Lange wohl bewußt gewesen, daß er nach dem, was vorgegangen, in dem travemünder Hafen vor den Verfolgungen der dänischen Schiffe nicht gesichert fei, denn sonst würde seine Frage an die travemün— der Behörde: „Ob er, wenn er in dem Hafen angegrissen würde, sich vertheidigen dürfe?“ keinen Sinn gehabt haben.

Bei Feststellung jener Prinzipien sind wir ferner allerdings da— von ausgegangen, daß von der Krone Preußen im Namen und im Auftrage des deutschen Bundes mit der Krone Dänemark ein Frie— den abgeschlossen war, welchen wir bereits ratifizirt hatten. Wäre auf den Umstand von uns ein Gewicht gelegt, daß die Ratifications Urkunden über diesen Frieden noch nicht ausgewechselt worden, so hätten wir lediglich der bis dahin geltenden Waffenstillstands-Con⸗ vention vom 10. Juli 1849 nachgehen dürfen, welcher wir, wie wir der hohen Statthalterschaft am 8. August 1849 angezeigt, beigetreten waren. Diese Convention aber verpflichtete uns positiv, auf unse⸗ rem Territorium überall nichts zu dulden, wodurch eine Feindselig keit gegen Dänemark irgendwie begünstigt werden würde. .

Wenn dagegen in dem Antwortschreiben vom ten d. M. wie⸗ derholt geltend gemacht wird, wir hätten uns durch „das Bundes⸗ Verhältniß Holsieins zur Aufstellung milderer Grundsätze veranlaßt sehen sollen und jedenfalls die von uns angenommenen Prinzipien nicht früher zur Anwendung bringen dürfen, als nachdem wir die Absicht kundgegeben, neutral bleiben zu wollen, so enthält dieser Einwand nicht nur eine gänzliche Verkennung des uns durch jene Rücksichten gebotenen Standpunktes, sondern zugleich einen Vorwurf, der eben so ungerecht als unzutreffend ist, und der nach Lage der Sache am wenigsten von jener Seite erwartet werden konnte. Wollte die hohe Statthalterschaft, ungeachtet des im Namen des deutschen Bundes abgeschlossenen Friedens, der bei einem etwanigen Kriege des Herzogthums Holstein mit dem Königreiche Dänemark den deutschen Bundesländern völlige Neutralität zur Pflicht macht, noch auf das Bundes-Verhältniß Holsteins Bezug nehmen, so lag doch für alle Fälle ihr ob, den Bundesgenossen anzuzeigen, daß sie die Feindseligkeiten gegen Dänemark beginnen wolle, ehe sie erwar ten konnte, von den Bundesgenossen darüber unterrichtet zu wer— den, wie diese sich bei den Feindseligkeiten verhalten wollten. Eine solche Anzeige ist aber von Seiten der. hohen Statthalterschaft gänzlich unterblieben, und je weniger in Ermangelung einer solchen von uns eine Erklärung erwartet werden konnte, und je unange—

uns sein müßte, durch den plötzlichen Beginn von Feind—

nehmer es . den . seligkeiten in der Nähe unseres Hafens, so wie durch das vo rechtswidrige Benehmen des Lieutenants Lange zu schleunigen An ordnungen uns gedrängt zu sehen, desto unbegreiflicher ist es, wie man daraus, daß wir unsere Neutralität vorher nicht angekündigt

die nothwendige Folge jenseitigen Versäumnisses einen Vor wurf gegen uns hat herleiten mögen. .

Wir müssen uns jedoch enthalten, auf die einzelnen von uns festgesetzten Bestimmungen weiter einzugehen, da das Schreiben vom 6ten d. M. sich über dieselben in einem Tone ausspricht, wie er bis jetzt, auch bei obschwebenden Differenzen, im diplomatischen Geschäftsverkehre nicht vorgekommen ist, und von Unterstellungen ausgeht, welche wir auf das entschiedenste zurückweisen müssen. Es bedarf aber auch weiterer Aeußerungen darüber nicht, da diese Be stimmungen in jenem Schreiben lediglich deshalb einer Kritik un— terzogen sind, um Lie auffallende Forderung zu begründen, daß vol ler Ersatz für den Verlust des Dampfbootes „von der Tann“ von uns geleistet werde. Das zur Rechtfertigung eines solchen Begeh— rens Angeführte trifft vorliegend überall nicht zu.

Alle Schriftsteller über das Völkerrecht sind darüber einig, und die Verträge der größten Seemächte schreiben vor, daß das auf einem neutralen Seegebiete sich befindende Kriegsschiff eder feind seligen Handlung gegen Schiffe der Nation, mit welcher der Krieg entbrannt ist sich enthalten müsse, und das Schreiben vom hten d. M. erkennt selbst an, daß die Entwaffnung eines Zu⸗ flucht suchenden Schiffes als Bedingung der Zulassung dann auf⸗

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