1850 / 231 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. 4. ö 3 . 6 ö. * J * * . J * ö. . ; ; * 6 41 . . . . ö

Augenblick die Bundes-Versammlung in ihre

Wirksamkeit wieder eintreten zu lassen, um ohne

Centralorgan für die Leitung der laufenden

zu erlangen, und in demselben Augenblicke die Revision der ehmen zu mehr n

ltnisse, wie sie

ungesaumt fur den

unabweislichen

die

2 2

ae chtiat vesto vollständ berücksichtigt, desto vollstandi

1 fassung geleiteten Provisoriums und

nde Revision der

zu nberger h 1 Königlich preußisch ) ten s J Uebereinkunst unter icher 0 zember v. J e, n solgten Erlöschen der und ntral⸗ ssan vorerwähnte, ft vom 30 ; icht in ig nde 7 len l provis l erkanntes offn a a4 D lichk ö im bis schassen st geschwunde diese Einrick fung nicht n die unter unterbrochen assungsmö Organ des W des Bundes erklärte Bundes⸗V lung zurückfa Hof erblickt mit Befriedigung ein weis für r dargestellten 1 Au der Sa daß der von 1 Begutachtu Kaiserlich wählte A ni einstimm rechtlich ihren verfassung anerkennt; wenn er gleich mi hn vorläufigen Antrag in engere Gran zu stellen sich gen ĩ Der Kaiserliche Hof hat bis eine so Nas Reaktivirung V . sichten, die zu n Er sieht . der ihm wie er Aufst haltung der wird diesem o la hen ser vollkommen ündet N h ein Aufgeben rovi in vollkommenes Zurück ĩ dem selbẽ⸗ n 1 ( . 6st abgea ann dentsche Bun d päischen S einnehmen, d ihm dur ie allgemein anerk— ten und allgemein bindenden Verträge eingeräumt Rur sem Wege kann aber auch der Bund in einem ) dri ndsten und heiligsten Angeleg dompet n sin? enig Stellung einnehmen, ei Are, so n ihm rechts- und vert ide Ei sropäische Politik er Beru narversammlur

gesichert wird. Man

dem Worte O reichs v rd ihm ben schenken, wenn der Kaiserliche Hof dasselbe verpfändet, daß jseinem trage nicht die Absicht zu Grunde liege , zu den frü— eren zusté en Formen als letztem Zwecke zurückzukehren und sein Schritt ihm entheil als das einzige noch erübrigzende Mittel gelte, zu einer dürfnissen de zeit entsprechenden Neugestaltung des Bundes zu ind bis dahin die Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten Va des auf eine, seine Würde, seine Bedeutung im europäischei steme, so wi ; nd seine wahrende, den setzen des B! ise sicher z . Lird aber diese fe liche Zusage fgenommen, so fönnen nur m zweifelhaften formellen Gründen e leitete Beden ( Vorgang erhoben werden, und d Hof darf sein lic Lrwartuͤng dahin aussprechen, daß woh rsucht werden wird nter den gegebenen Verhältnissen solch ri der Welt noch t ma hen und die Geltendmachung vor Veutschland in einem treten zu wollen, wo Deutschlands Wohlfahrt und Zukunft Spiele steht. Es darf vorausgesetzt werden anwesenden Herren Bevoll n der hohen Regierungen für die ni ö versehen sein werden. 9 tli d hier vertreten in Ka r Ermessen der anheim ev clan beh ct dlichen chen würde, bei Fassung l n Jes auf jen Umstände gebührende cht zu ne welche n naher Beziehung stehen. Der prä 9 her die Ehre, den Antrag zu stellen, die hohe Versa 1 erklären: „Daß sie die Beweggründe des von dem Kaiserlichen

Reaktivirung der Bundes⸗-Versammlung gestellten

sommen wärdige und es daher dem Präsidialhofe als die Einberufung vorzunehmen.“ Königreich achsen: Die

dereintritt des verfassungsmaäß als unvermeidliche K ; Zustandes der Dinge in Deutschland und namen Bestrebungen derjenigen Regierungen, welche ohne Rücksicht auf den Widerspruch anderer Bundesglieder eine von ihnen im voraus festge— sellte Form eines neuen Bundes⸗-Verhältnisses, sei es für ganz Deutse e für einen Theil desselben, verwirklichen wollen und daher ere 5 indigung unter den Bundesgenossen auf der Grundlage freier , ,, r ein, , n e als den einzigen Weg, l t richten und die on n. zer, als einen kräftigen Staatenbund auß , n weben Men Seiten als nothwendig. anerlannte Revision der 6 . ban endlich mit Aussicht auf Erfolg in Angriff zu nei s ingend das Bedürfniß se Deutschland seiner ö ziehungen zum Ausland ; ß, sei, Denise . beschluß saähigen e, e wegen, wieder mit dem Bande sich bei Belegen dei 9. Dlgans zusammen zu halten, das hat schen Bundes gefchloss eden äugst von Preußen im Namen des zu weiserer Deg ß deln n deutlich herausgestellt, und es wir unter dem Illen * angh i n die Denkschrift Bezug genommen, welche vorgelegt wowen ist. Aber 366 sämmilichen hohen Bundesregierungen lands ist dieselbe dioth wendig f lan die inneren Angelegenheiten Deutsch diesseits fortwährend ais n e che i, Abgesehen zunächst von der fassung, wird die Eigreifung so , . erachteten Nevision der Bundes ver—= lands eben so sehr, als fär ven Wilm das Gesammt- Inteiesse Deutsch⸗ regel unmöglich, so lange ein Then 8 i Ginzelsigaten heilsamen Maß= liche Recht beimessen darf, solche Anordnt undesglieder sich das ausschließ angen im Bereiche eines Sonder—

.

volle längeren Aufenthalt ein Geschaͤfste Bundes⸗Ver⸗

die bisherige Erfah—

* 175 vem daß auf dem

1434

bundes zur Ausführung zu bringen. Es sind dahin nicht allein einzelne Gegenstände der Gesetzgebung zu rechnen, deren gleichförmige Gestaltung sich für sämmtliche Staaten des deutschen Bundes längst als wünschens— werth erwiesen hat, sondern auch die hochwichtigen Fragen, an deren Lö— sung sich die Verschmelzung und mit ihr die Förderung der materiellen In— teresse Noch mehr aber ist es gerade der aufrichtige Wunsch der viesfeitigen Regierung, jene dem deutschen Volke wiederholt verheißene Um sverfassung zur Wahrheit werden zu lassen, welcher in ervorgerusen hat, daß die hierzu erforderliche Ver

8 J 929 . 1 * utschen Regierungen zusam⸗

n knüpft.

der Bundesverträge zu Verfahren des A führt, als dazu zl und die Regierungen, welche sich m ae dieten sollen, einander geg zl itfremde preußisch e und die mit ihr * en Reg bereit gewesen was sie nicht waren iufiger er gänzliche fgebung d Unionsprosektes ei ton ] ich desglieder schick so wäre einer solche Ver un i nicht ter de Bunde s l ol l igen gen nder Er l eit er l l her achten Erfal 91 7 11 ett ( ing 0 Men ell . l 1 1” 9 1 runde l l J tan 11 1st g ĩ— . zestre se iuna s Kgöͤntali ; l 81 J n 11 I en lnsicht . 1 t sich t cl ö tituirte ö . s 1 1 1 1 1 l l h lu t ( h 1 1 j N stündig sestg yt . un l ausgeh id u seit ) * 1 l el 1 l ] d ] ĩ J l J J 9 1 69 l . 11 18e ! s hel 1 1 1 119 J sa rel oft e 1 ist l lei maächs dem berich l tell 9 m Gegenitat l l . ĩ die sseitige Regie ng der s . l ele 1 t l ten provisorise ent t e irsni scl daß den P ĩ li urzer Frist ei en ; WVirksamkeit et Nac . err] ] l * 1lusgs nirgg : elne l 41 lt ang erathüung im engen l t I l 3 ĩ zescl ne l h hren ch st der B zers i ĩ l ht dieser Bezie ĩ lich ug gen 1j wiesen ĩ erhält ö ntritt volle zirksamkeit l l ische Regi ö. ö 9 ich 1 l ! dat eb t, di 1 s z fräf l ind 5 j ö e ie sich die Gelten chung ihne te mimt ese eich 1 R in Versammli J rsel Voll 111 1 1 1 el raue 1 l 11 ) inde rj l Bedursm err . I J J un ach 1f t t rsiche del König l J ] treten 1 ĩ Bevollmächtig t 1 folgend erklä l 1 ö 1 16 8 keit inde 1 l10ch bie Mi itu ] 4 1 ̃ s h ill 1 l f C111 1 1 1 / t ürfnif 1 t n ; J lan 1 st aut a n rden hat aheris i nd si . ufrichti un ] ] non 9 J J 11 ) n, darau na l 1 De l alle herrschen uu 1 1 UCrnauflös lte] blo eint le, vertragsmäßige X tung n Regi sondern ch d innerste 1 l en Nation ist Die Erhal— 1 l Bunde bel 11 h er ein Vrgan hat lches verfassungsmäßig seinen Willen auszusprechen, seine Pflichten zu füllen und seine Rechte zu wahren vermag ieraus folgt na h Uebe ugung der igli R iderl icher Gewißh 4 ie alte Versasst zu nicht l eine neu h ülti vei s ommen is ung soris ind r h der 2. Jul 1 ud durcl n 30. ; 1 ht noch die lung l l die 1 in ründeten 8rgg l . lemal ö daf blauf Pr l n Vestuitivin ht in racht sei Virku käme der Ausl 3 d darum ware eine erauf htete Al t ben n Bundes pflichten l den wah sen der deutschen Natio vesen ; solche Absicht in darf mithin von keine ndesregierung vom werden, sie darf nicht den Maßstab bie ür ie 7 ten in beschlusse vom 1 ĩ 18 und der E o 30. September 18649. Weder eine Regierung der anderen, noch die Nation den gesamm ten Regie mgeg kann vo oraussetzung einer solchen Auffas⸗ ung ausge Un in ein njenigen Regierungen, welche eine solch Absicht zurückweisen d Ro rf gemacht werden ollte, d sie de Re sormbestrebungen der l tzten Jahre untren werden, so vermögen sie mi oller Ruhe das Bewußtsein entgegenzusetzen, daß die wahre Treue diejenige ist, welche dem Rechte huldigt, daß nur dasjenige Reformbestreben Aussicht auf rfolg hat, welches von der Anerkennung des geltenden Rechts ausgeht, und daß die Beseitigung des Geltenden, bevor ein Neues rechts— gültig an seine Stelle esetzt n Wesen der Re—

erden kann, das zerstören, aber nicht zu bauen desgewalten haben mit dem 1. Mai d. IJ ihr Ende erreicht, und es ist weder ein neues Provisorium noch ein De— finitivum zu Stande gebracht worden. Es bleitt daher jetzt nur die Wahl, entweder den Bund der Auflösung zu überlassen, oder die auf seiner zu Recht bestehenden Verfassung ruhenden Organe wieder ins Leben treten zu lassen, mit der zweifachen Aufgabe, des Bundes Pflichten und Rechte zu erfüllen und zu üben und die Revision der Bundesverfassung auf gesetzli⸗ chem Wege baldigst zu bewirken. Angesichts dieser Alternative konnte die Königliche Regierüng nicht zweifeln, welchen Entschluß ihr Pflicht, Ehre und Vaterlandsliebe gebieten, und sie hat diesen Entschluß mit um so giö—

volution ist, die nur zu vermag

Die provisorischen Bund

ßerer Beruhigung gefaßt, als der Kaiserliche Hof sein Wort verpfändet hat, daß seinem Antrage nicht die Absicht zum Grunde liege, zu den früheren

Zuständen und Formen zurückzukehren und sein Schritt ihm im Gegentheile

als das einzige noch erübrigende Mittel gelte, zu einer den Bedürfnissen der Zeit entsprechenden Neugestaltung des Bundes zu gelangen, welche er seinerseits redlich und nach Kräften zu fördern bemüht sein werde. Dieser feierlichen Zusage schenkt die Königliche Regierung volles Vertrauen. Diese Absicht theilt sie und in diesem Sinne wird sie handeln. Wenn diesem Bestreben sich die Bu lieder anschließen und das deutsche Volk es un—

1 t der Gegenwart überwunden und Deatsch lands Zukunst gesichert werden können. Wenn dagegen es den Leidenschaf— e Bande abzustreifen, welche das geltende Recht den Interes zum Wohle des Ganzen auferlegt, so wird das Verderben seinen Deutschland nur noch in der Geschichte vorhanden sein. Auf vor und Ueberzeugungen gestützt, stimmt die K. Regierung dem so eben Antrag auf Reaktivirung der Bundes⸗-Versammlung und deren durch den Kaiserlichen Präsidialhof vollkommen bei. Hanno

urchdrungen von der lüieberzeugung, daß das vollster Rechtsgültigkeit bestehe, verkennt

Neugestaltung der

ö

terstutzt, so werde!

51nd 1 1aamäßiae Men uf bundesverfassungsmäßigem Wege 1165 hen leich P 14(189gehen h * * isck Re rung tandige Mea Bun 5 36 di 4an 3 1 S stimmt die on t Var en ie aiserliche ANegie lei j n n,, ! f run leich di n er KWaise en Regie ne l ( st fassun zersprechen ; ) ö 1dei l 121n ‚— 1 J sst 1 1egit ) 1 it ßalt che te l s ; J 55 1 176 1 11 ich t . hu ratl r ij 11 11 58 ö z nd . ass In 1 j ines n. 1 1 1 1 21 ] ) 1 te r j ; ; . . ; n t l 1 1 K J J 1 ] 71 s ͤ l liserlich österr . ) X j ; t l ; . [1 113 l ! J ; Ratl 16 ö n ) . 11 J 1 ner ĩ 11 nelle inde 1 1 1 1 91 110 ö . ( iegenl ö 1 zi eso⸗ l den huf rfass Re 1 11 t . . 1 lichen 1 1 rerseit Folge ; Uel sst d er de nt d rlich sterreichische x t rung and in w 1 . z ; e J ell legiern ĩ . l d Kaiserlichen bi nicht di t J J j r 1 Solmen zl (13 ] 11 1 ti ö 110 zedi 11 I ] stalt l mae! sch ise s he ; f sein se f ) ĩ J n pie 1 1 n 1 eitlichen l l l 1 l ichtun hig l ĩ este ei s sel e m ß ein sol 2 ) 1 elt DI 1 1 J ĩ ie z 1 1 n ) hi . z ĩ . j zer 1 lch . ert 1 it ach NX 1 en 181 l r ie Vorgä 1 90 ö 1 taatsa J cht n 1 t * 91 ; ͤ fi . 1 l 1 1 1 1 14 s 1 n I 11 1 10 J 1 1 1 ) n d in j fül telpl 0 5 J 1 11 1 2 ; ö j u 1 1 ng 1 1 J nd ü indem der . v5 um 89 1 ĩ l 1 J l an / / 1b Dil 11 J DI en II J J 1 1 941 id 9 . r st l l tonne 1 1 (ht die 1 ach ; . ler 1 der . 1 Ü al 1 it 1 len 1 11 1 . ; J * 17 79 . 1 1 1 e Gestaltung de ofort anzug l s⸗ N w . 1 zu einem e gest Versassungs⸗Revision u r ss r ö 31 5 1 1 11 6 J 161 rgane gesührt se , un * z ; Ren 1 11 eistim 2 Int des Tais 6 zsterreichischen 119 m tzðn gestellten Antrag des Kaiserlich österreichisck 85 . 46 6. und Lanuenbur, Der Königlich ien. Dänemark, wegen Holstein un n g . J h . 1* naethe jaung de vom Wevollmächtigte ist im Stande, in un ie, . Allerhöe

htigten entwickelte Motive für seinen Al

rrn Präsidial⸗Bevollmäe

z . ) m ma des r sten Hof Anträgen beizupflichten, aus welchen die Real ng de er fassungsmäßigen Organs für Wollen un , ,. 6 auch die aufrichtigst gewünschte Herstellung setzlicher und bun , . ; . ; . . ? 658 s5uff er N t her zustände in jeden Theile Deutschlands e, n , .

ollmächtigte

Niederlande für Limburg: daß, in sofern die nothwendig finden

vorgehen werden.

glaubt die Ueberzeugung aussprechen zu können,

reichische Regierung es den Umständen angemessen K. . sollte, sämmtliche Bundesstagten zur Wirderherste lung . Ber sammlung in ihrer bundes verfassungsmäßigen , . Linzuladen, eine allerhöchste Regierung einer solchen Einladung zu . um so mehr geneigt sein wird, als sie jederzeit die ,, , und der organischen Gesetze des Bundes zur , , , . z , ge nommen hal. Mecklenburg- Str elitz: ie Groß , , n, n, von der Ueberzengung durchdrungen, daß . we, d, , halt arne Grundlage und zugleich der sich erste Weg n zur Beendigung der Ver=

nisckelungen ist, in welche die deutschen Verfassungsverhälinisse gerathen sind,

del

it gewordenen

des deutschen

Aufmerksamkeit einer Zweifel Bundes, ist, noch zu Recht besteht unter den Mitgliedern nachdem das durch

genguen Prüfung der auch

widmen zu

den

tem erin ffassun aben die Verträge nicht raft und Gültigkeit behalten, si muf Int g dies Hültigkeit dahin äußern, 19 inkfurt a. M ngeladene Gesammthei 1 inden Bundes⸗l als . ersfassune z ren pte d zen en 3 18 . Ber U 6 lig e 9 ug l tschen ĩ ht aber imlu h di n. ö ; ; e lerken n J eln Bestin inge I bur b Bewegt tlicher ese ) (c s s uf n 1 1 r t J ) ; 1 l e j och 1 1 l st l n 11 J . lu . 519 ; J 611 ni f itze 3 l r Abfass 1 . 191 ] ö! J tegieri 1 n 1 1 J 61 35 * R inba f n s1nitt s st J ; / ; 1 ; e s ste 1b 1 1 1 2 l ni un elegenhe in fuhrun . I 1 el sam 1 icht zustand. asselb leich! z, als es den Gru stan ten der tsch Regiern 1 hält, e das relatum. Dies Gesetz nun charakter h s provisorium, von dem vorausgesetzt wurde af iarchisch⸗constitutionelle Reichsversassung rgehe halt des Gesetzes, also auch die zub 13 enthalt Firksamkeit der provisorischen Centra

Eintritt der des Bundestags auf“ war von dieser sich um so weniger aus irgend einer

nehmen, das auch für den Fall des

Stelle

1

Scheiterns

sassung der bisherige rechtliche Organismus des

mussen

1 91

welche ohne die Bundes—

bestehe

1

gegangen 9 ö blos im

sich auch in

oder nicht?

Vertrag vom 30. S . 9) 1 * * ist Nach der ein

daß

Allgemeinen i

vefinitiven Rei esinitiven Lell

rstört sein sol

ie

e 8 ep⸗

n hre

in die vor

Bundes⸗Mi

3-Plenar Versammlung

ßen Recht hat

zwar lerdings e

l. 16

relben 1üuhen 1 n (

3st 1 1ts

1Ihuüandel I d z d 1 1 1 1 J 1 itt s wer J ) ( irt ut 1 n 1 1 1 1s 14 1 1 191 vel 1 1 11 1 1m Re l ] zriff z s hi 18149el llt s d (94111 1 t d je! ] 1 erse ] ö J! Harn itt nit 1 1 ) J v ren ) 11 81 s I 1 eil 510 1so6f lig sßäteren A rrłeonr pe J nertennu 1 sem 1n z! ast 1 ] in in l 1D e 491 Lvest lm 8 immune Mit nd 19 alt hör Des Bestel 11issen ind es 1 ö ch Dil Absich (

lle,

1435

die Möglichkeit des

als zu jener Zeit an Scheiterns der beabsichtigten posttion

Reichsverfassung nicht gedacht wurde. Sollte aber auch eine große Anzahl klärungen mit lebhafter Befriedigung von Mitgliedern der National-Versammlung, was allerdings nach dem em Kaiserliche fe gestellten Antrag Geiste, der in ihr herrschte, wenigstens denkbar ist, beabsichtigt haben 1 pfl mad in ** rechtlichen Organismus des deutschen Bundes sofort zu zerstören und die nif setze neue Gestaltung desselben der ungewissen Zukunft zu iberlassen, so hat In ; doch die Anerkennung der deutschen Bundes⸗Regierungen, auf die es, wie schon bemerkt ist, rechtlich allein ankommt, in dieser Hinsicht dem Bestrel der National⸗Versammlung nicht Am n, die N Versammlung wollte den bestehende tzersti var dies ein direkt aus dem Prinzi 1 tät fließender Ait re r Willkür, woran n tl aben l hreiben vom 29 di ndes riserl Hoheit r han s da c cn 2 lusse Del zerat pio orischen 11 i 1 l En I l 1 * . ] le . . J n . l ad 4 1 ] ni I Dltoll 1 154 6 ö 11 11 J J 1 1 ] J 11 11 n ĩ 1 tre 1 ö 2 491 1 1 1 w . ist ö ) 1. rb ꝛ— delle! . J J m 1 ! l ben J B ! n ) r st ann 1 In 1 1 J 3 I l . 1 ngen igel J l ! . Pf n yf ent n besonde n 7 1 1 r unger l .. ich Crit l 91 ges ] . che 1 ö 1 c 1c ng hatt hi d ; 111 16 mel ? c ] 1 1 ) den te bi 1 sasst ö Bur werb er trar 1 ) n mpf r geben, und daß sei Al l l 66t t dem am ing nvent ö 1 1 I l kten X chde ] 1h N . 1 . Nit l J h 10 leichwe Reid weser : n Rech flicl unde l d 9e t M ickg . eren Zustimmung in . zaise! st 5 1 ) ö in 1 9 t 7 1 (1 1 ten ste ! ! 1 9! . 1 3 1 tell in . rim l nigen b ä ! J lehmen olle f J ] el l l l seit l m satti tzigen X desk ĩ ! Il der 1 1 ö 16 verlrge 1apigen 1 J wichtige Gegenstände in Anspruch g nüsse al unde licht angesehen in mäßige Organ de zunde iederun n noch a treie sei daher angewiesen, sich dafür auszu er Veren velcher d daß dem Kaiserl. österreichischen Hose z R r Ra 5 J emen . . Bundesglieder zu Besendung der legalen f8 ö ö vollständigen Reaklivirung auszufordern essen r landgrä alistisc ö. nommen liche Bevollmächtigte ist ermächtigt, der n Präsidial⸗ elöst uthigr e

mi aus nen Er⸗ 1 è dem von und wi h 3 genehmen hiervon in Kennt- ö 1 69 1 1e J 7 den n ; 3t* mi z l 1 er rn 61 ) RM esl 111 1 Kön Nie r

undes entralorgans. essische Herr Bevollmächtigte ( ohen Regierung beauftragt, klo abzugeben weshalb neuen Sitzung be—⸗ hessische Herr Bevollmächtigte er— heit Großherzog betrach⸗ zur Herstellung eines llig mitzuwirken Unter den ält es die Großherzog⸗ licht förderlich, die be⸗ erörterte Streit- allen ihren einzel

Lrörterung hier zu un⸗— l Kaiserlich öster⸗ rufung der Bundes Ver⸗— gesteckte Ziel so Voraus setzung, haltend, zu der so

n werden, ist der

des Kaiserlichen m Se. Königliche von welcher das

daß nämlich Versammlung leitende

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1 1 28 * chstdieselben eine starke Nertret ĩ zeru g von ertretern 1 1 nter j 1 n * 1 E wich n Inien en f . 1 1 n eln 1 1 0n e ; d Tren ö nao . . 1 l l Mm 1 1 1 191 1 1 k s ) Pe

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