1850 / 240 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

9 . —w—

* liche türkische Flotte wird binnen kurzem hier erwartet.

nn g un g

Wir bringen hierdr Schifffahrt auf dem Landwehr-Kanal am 2. September öffnet werden wird. Das betheiligte Publikum wird ru der Benutzung des Kanals auf das hierunter veröffentlichte ment verwiesen. Berlin, den 27. August 1859. . Königliche Kommission für den Bau des Schifffahrts Nandi Berlin und für die Bauten im Köpenicker Felde. gez.) vo . Reck. (gez ·˖ Berg er. Rg e me . . für den andwehr und Luisenstädtischen Einleitung Das schifffahrttreiben de Publikum, o e 9 diejenigen, welche den Landwehr und Luisenstädtischen Kant zu

gewerblichen oder anderen vie Bestimmungen des leme gen achten und allen Anweisungen der betreffenden Kanal Folge zu leisten. 4

; Gd Beschaffenheit der

8.

zulässige Länge und Breite der Schiffsgefäße ist durch das Regula

3

tiv vom 8. November 1845 bestimmt und darf nach demselben vom

J. Januar 1853 ab, erstere nicht über 128 von Spitze zu

letztere nicht über 1453 betragen. Soweit es die Räumlichkeit ge stattet, sollen jedoch auch Fahrzeuge von größeren Dimensionen zu

gelassen werden; doch müssen dieselben, falls andere normalmãäßi

Rähne vorhanden, so lange vor der Schleuse warten, bis sie mit

einem derselben, dessen Breite mit der ihrigen zusammengerechnet 1

nicht mehr als 32“ beträgt, durchgeschleust werden können 1 M 164 6 Mer

hölzer können bis zu eintz Br

von 128 bis 130“ verbunden sein. Unverbundenes

.

niemals steif verbunden sein.

. Kähne. Die Kuffe eines unbeladene Fahrzeuges darf nicht höher als 8 Fuß über den Wasserspie

hervorragen. w zulässige Höhe der

La

2D

nach dem Regulativ vom 8. November 1845 höchstens 8 Fuß

. ĩ 24 14 . . R * ragen. Die Ladung darf in der Breite nicht über den Bord

vorragen. Ausnähmsweise dürfen Kähne, welche Heu,

Wolle' und andere leichte und lockere Waäaren führen, nach d eben angeführten Regulativ bis zu 10 Fuß Höhe und 15 Fuß er Fahrt durch zu große e dadurch herbeigeführte Beschädigung der Brücken, bestraft werden. Ein beladener Kahn

Breite laden, doch soll jede Hemmung d Höhe und Breite der Ladung, so wie ed

muß überall mindestens 8 Zoll Bordhöhe haben, es sei denn, er durch ein Verdeck oder auf sonst geeignete Weise gegen den Wel⸗ lenschlag geschützt gei, in welchem Falle die B ordhöhe 2 Zoll we⸗

niger betragen dars.

4

g. 5. Belasten der Steuer. Die Steuer dürfen nicht ohne

Herabfallen der beschwerenden Körper belastet werden. Kasten, welche sich zum Zwecke der Belastung auf den Steuern befinden, müssen mit einem Deckel versehen sei Steuer, welche vörübergehend ohne Leitung gelassen werden, müssen

völlige Sicherheit gegen das

so befestigt sein, daß sie andere Fahrzeuge nicht gefährden.

8

R 6. n fäße müssen so bemannt sein, Daß sie icken passiren und schnell genug in die Schleuse stoßen können.

1

über 70 Fuß Länge müssen mindestens zwei starke Leute am Vor dertheil und einen Mann am Steuer haben. ; ö s. 7. Bemannung der Floß hölzer. Es dürfen höch

S. [ * . ö ö 3 n, . acht Plätze Floßhölzer, jede unter 45 Fuß Länge, und hächstens

sechs Plätze, jede über 15 Fuß Länge, auf einmal trausportirt wer⸗ den, wenn sie der Länge nach und nicht steif verbunden sind.

der Thalfahrt müssen s Bergfahrt mit acht Let sen der

Mann bereit sein.

1 5

ie jedoch mindestens mit vier und ten bemannt sein. e ;

5

n U b schn itt.

Verhalten beim Anlegen, insbesondere beim Ein

und Ausladen. 8. Allgemeine Grunds ätze beim Anlegen.

On .

Anlegen zum vorübergehenden Stilleliegen ist an jeder nicht verbotenen Stelle gestattet, so weit die Vorschriften für den Verkehr mit steuer pflichtigen Gegenständen dasselbe zulassen; doch darf kein Fahrzeug en, daß es die Schifffahrt hindert. Die Kanal-Verwaltung hat darüber zu bestimmen, wie lange einem Fahrzeuge mit Rück sicht auf das Interesse ungehinderter Schifffahrt das Stillliegen im

11 o danule

Kanal gestattet werden kann. Flösse müssen den Kanal in unun⸗ terbrochener Fahrt passiren, beziehungsweise zu ihrem Bestimmungs-⸗

.

ort am Kanal bewegt werden, ohne anzulegen. Das Anlegen zum Aus- und Einladen, wozu in jedem einzelnen Falle die polizeiliche Erlaubniß nachgesucht werden muß, darf, dagegen nur an solchen

Stellen stattfinden, die als Ausladestellen bezeichnet, in dem Erlaub chriebenen Vor kehrungen zum Befestigen der Fahrzeuge versehen sind.

Fahrzeuge sind dem Ufer so nahe wie möglich und zwar streckt zu legen; das Nebeneinanderliegen zweier Fahrzeuge

nißschein namhaft gemacht und mit den vorge

Bassins und öffentlichen

reihe sich nicht schon aus der Lage der Fahrzeuge ergiebt abgewichen werden darf, wird dies il

die Schiffsführer wohl thun, dem S gleich nach ihrer Ankunft anzuzeigen, um ißheit vorzubeugen.

32. Verhalten während des Schl schützen, so w ö

ist nicht gestattet.

oder Flöße treckten Lage

Plätzen von der ges besonders angegeben.

zho dus, 9. Aug. (W. 3.) Die derzeit vor Suda besind—⸗ chleusenwärter

2 . * Preusßischer rzeuge und der ; 49 ;

befestigt werden, reißen, herumschlagen, die Fahrt sperren, r andere Fahrzeuge und Flöße beschädigen Brückengeländern oder son⸗ zegenständen ist untersagt, Ufer oder in die Böschun geworfen werden. Ueberwintern der unter besonderer E

gung der Fah lo

Kähne und Flöße i sie nicht bonnement beträgt r Ufer abtreiben, sich urch zur öffentlichen Renntniß, daß fer und Bauwerke. er z Sas Befestigen an Bäumen, Befestigen nicht best „Pfähle dürfen nicht in d en und Anker nur ins Wasser Ueberwintern den hne darf nur an bestimmten . laubniß stattfinden.

der Monarchie

Jedes starke s z Erhöhung.

der Schleusen ist sorgsam und jede einzelne Verbindung von mindestens gehemmt werden muß. leistenden Arbeiten müssen genau nach

sen-Wärters erfolgen.

Be festigung?s

ĩ 1nzelnen gen eingeschlag .

27 Sgr. berechnet

* ) dieses Blatt an, für Berlin die 83 6 6 Expedition des Preuß. Staats— Anzeigers: 3 Behren⸗Straße Ur 57. w

September 1850.

, me Q——ůepe—ů'' ipiᷣoe'eͥꝑeᷣ 22222222222! 2

festigt oder

Waaren. den dazu bestimmten Stel⸗ für steuerpflichtige Geg iften und nach erfolgter polizeil

die Benutzung

und Ausladen der Waaren findet nur ar 8) unter Beachtung bestehenden Vorschr Die Grundbesitzer, welchen und Entladung von Fahrzeugen n Grundstücke zug

ind Ausladen

onntag den

M 240.

rr, mn mm, , *

er . 9 ede Beschädigung derf Kanga , 10 4901 ung ; (

en mr mme m, n, mmm, .

d

wecken zu benutzen berechtigt sind, haben die Uferstraße angränzend bei den polizeilichen Vorschriften genau Fo schädigung der Schälung, des Uf des Kanalbettes, muß

er vor diesem Zeitpunkte nach

nachfolgenden Reglements genau zu ö k Amtlicher

r eigentlichen Anku Niemanden bekannt.

Organisirung der hat der Justiz Majestät den Kaiser erstattet: llergnädigster Herr!

Stangen untersagt.

Fahrzeuge und ihrer Ladung.

beschlagener s IJ. Länge und Breite der K ähne und Flöße. ;

darf, sorgfältig vermieden werden.

bestimmten Ausschwemmens

Allerhöchster Ent⸗ zer neuen Gerichts- Majestät treuge⸗ Allerhöchsten Bemerkungen

Zur Durchführung vom Iä. Juni 1843 genehmigten Grundsäk Dalmatien, unterbreitet nachstehenden zur Begründung desselb

schaffen des F Erlaubniß der mit Hülfe von Pfrahmen s erhalten hat, bleibt f der Verunreinigungen des

Freihafens in zes Prinzen von

Allgemeine verfassung in dem Kronlande

ngen des Ufers

etwanigen Beschädigu

Verunreinie antwortlich .

und erlaubt sich

Verhandlungen. . ; vorauszuschicken:

Protokoll der londone

hen Gesandten größeren und

auf den Kanälen uutschen Quadratme

den Kanälen Masten und

Böschungen und Banquets an enraume beiläufig 418,600

rigen politischen Eintheilung in die vier Kreise zezirke eingetheilt sind, bie Gerichtsbarkeit in schweren Polizei— räturen in den gen—

eite von 10“ und bis zu einer ahrzeuͤge, welche

. 711 . * 5 W ĩ fül dies möglich ist, die Wiedereinführung zusa und Cattaro, in denen die po che Verwaltung bertretungen den politischen vier und zwanzig Land-Präturen anvertraut ist. Mit dieser Eintheiluͤng kommt auch jene in pflege überein, indem in den genannten vier Städte und Cattaro landesfürstliche Kollegialgerichte bestehen, en Kreis, die Civil-Jurisdiction aber nur rk, welcher mit jenem der politischen Stadt⸗ bestimmten Fällen auch vierundzwanzig landes- politischen Verwaltung

Holz wird

laden werden, in die Schleusen gelassen;. Auch dürfen die Flöße der Bauhölzer

desgleichen

Aufwuchses, e Hindernissen, ist untersagt.

Sch fffahrts

w übrige Treidelwege S5 d . Lreidelwege Städten und

rechtsseitige,

Treideln. ei der Thalfahrt wird der linksseitige Treidelweg benutzt.

des Nebeneinanderfahrens. oder zwei Holzflöße dürfen

getreidelt wer den.

Bergfahrt der

Vermischtes.

. 4 56 * *. Hor vero * 32 Hofnachrichten. elress der Gerechtigkeits

Spalato, Ra welche die Kri

benutzt, auch darf auf dieselben oder gehütet werden. 1 TLasserschöpfen ist 1s Baden ist nur inner Pferdeschwemmen

getrieben oder

nicht längere Zeit neben ich in den Kanal hineinziehen. ähne verboten.

Zich begegnende Fahrzeuge gezogene Fa Leine gezogenen Fahr— nacht der aufwärtsfah⸗

große Kähne uer Geschäftsträger der Vereinigten Staaten.

einander herfahren 3

ist das Kuppeln zweier Ausweichen.

minalgerichtsbe über den ihnen Prätur zusammenfällt und blos über den ganzen Kreis ausüben, Land⸗Präturen

q. 3. Höhe und Breite der Ladung, Bordhöhe—. Ladung über dem Wasserspiegel richtet sich

.

dem Wasserstande und der Höhe der vorhandenen Brücken u

rkeit über den gan

Louis Bonaparte's an Narvaez. wm v—on Nord⸗Amerika.

ten Kabinets.

n einigen gesetzlich wo hingegen den nebst der oben erwähnten und Gerichtsbarkeit in schweren Polizei- Uebertretungen d Rechtsangelegenheiten mit Ausnahme der auch die Erhebung des Thatbestandes der in ihren

7Jzoroß Vereinigte New-Aork. Die Bill wegen Kaliforniens.

Vertheidigungsplan

in der Regel rechts aus, beim Ausweichen

zeugen immer

Gold- Ausfuhr. 3 , . Richteramtes in Eivi gedeuteten Fälle, so wie vorfallenden Voruntersuchungs-Akten obliegt; girte Instanz des Fiskus und sachen, welche nach dem Strafgesetze zugewiesen sind. Dieser Zustand

den Kanal,

Wassertreppen ꝛe

Leinpfadseite. der Kanalbehörd dels⸗Nachrichten. zeit widerruflich, yer des Grundstücks,

Erneuerung,

stillhalten muß.

angsam fahrend Käl das Kollegialgericht in Zara ist privile⸗

hat die Gerichtsbarkeit dem Kriminalgericht

Ueberholen. lerfahrende vorbeilassen und ihnen

e müssen schnel . ; in senen Kriminal

reies Fahrwasser

der Gerichtsverfassung bot für die eine um so größere Erleichterung dar, als Bezirks-Abgränzungen mit wenigen neu be⸗ bh vielsährige Erfahrung bewährt hat.

Dalmatien hauptsächlich Verwaltung ezirks Kollegial⸗ und andesgerichte

gehinderten Vorbeifahrens Durchführung der dabei eine Schifffahrtsst i . Wenn der vorbeifahrende an der Leinpfadseite Platz zu geben, Ziehbaum fe ̃

zrung veranlaß Kahn treidelt, so hat der nöthigenfa

1 2 2 itlicher Theil. r König haben Allergnädigst geruht

Regierungs

lnlage zu gestatten ] , ; ; 63656 Zweckmäßigkeit der bisherigen

antragten Abänderungen dure

Es handelt sich somit in Trennung der Justiz von der politischen gung der Bezirke unter

Tourkahn ihm z auch Leinen und

§. 4. Tiefgang der K ähne. So lange nicht Untiefen im Kanale Ausnahme⸗Bestimmungen nöthig machen, werden die

mit 4 Tiefgang zugelassen. Der Kanal-Meister oder S hleuse Wärter ist berechtigt und verpflichtet, den Tiefgang jedes Fahrzeu ges, welches in den Kanal eingelassen werden will, zu untersuchen.

nur um die völlige

be stim mungen

8

mit Eichenlaub

vorbeifahrende die zu rückweisun eine ga t k . und Advokatenstande mit Zuziehun das allgemeine Vertrauen genießenden Personen in jhre Operate und Anträge dem Justiz schen Appellationsgerichte mit d Innern zur Erzielung richtsOrganisation mit der vorgegangen.

Darstellung der

Männern vom

Flöße dür⸗ befindlichen Flößen vorbei fahrt von Brücken, desgleichen

Beschränkung des noch im Gange Kähne dürfen in der D auf Kahnlänge ober

bezeichneten icht einander vor beifahr mehr muß der vor Kanalstrecke

Ministerium vom dalmatini⸗ dessen Gutachten vorgelegt, und mit dem der nöthigen leberei

administrativen

en Kanal nicht eingelassen.

Vorscheiften zu Halberstadt zu

Ausrüstung Kanalstrecken,

Organisation glaube ich noch s Sicherheitswache Herichtsbarkeit Zicherheitswache sondern anderweitig ersetzt werden gegenwartig den Streitigkeiten über die

Bemannung der Schiffsgefäße. Die Schifssge sei e die Brücken mit Leichtigkeit Schuldforderungen

Durchgang

Angelegenheiten

ndeigenthümern von Ra— digen Leistungen eine be en Gegenstand eines eige ig des dalmatinischen Kolonenwesens bezweckenden Antrags

Kandidaten Dr. Karl

Dampfschiffen g der Maschine durch

fügten Schar en

dem Durchschleu⸗ Geschworenengerichte

) 1 der Floßhölzer müssen, die Schleusen-Gehülfen ungerechnet, 6

für nicht räthlich gehalten, betrachtet werden tigen Landesvertretu

Freiarchen Annäherung an ruchschilich der en. Fahrzeuge und Flöße, wele ih Anweisung des

Schleuse.

9 Warten vor die Schleusen muß langsam ges hleusen ankommen, ers eine solche Lage annehmen erer Fahrzeuge in keiner Weise senwärter hat darüber soll, und darf ohne seine Erlaubniß ke eine halbe Kahnlänge den geschlossenen Dagegen muß der nächste Kahn od Schleusenwärters, in die

Kahns verwirkt

. eichnung unt den durch Flößer 8 ing

nachgewieser

Schleusenwär Bezirksgerichte. Gegenwärtig Gerichis bezirke

Nagusa und

. . Oer S chleu

ein Fahrzeug nähern

Günni alicse RKoönigiicht?

zu bestimmen,

8 a mf n va 14

Schleusenthoren na allerhöchster Enischließuung der Aufforderung des n ,,,, augenblicklich nachkommen.

g. 21. Reihenfolge beim Schleu sen. der von Steuerbeamten begleiteten Fahrzeuge liche Schleusen von bei der Schle gefäßen anschließt, welche vor der Eben so schleusen Flöße unter sich nach d Liegen Fahrzeuge und Flöße vor der . Schleusungen mit Kähnen, Fällen, wo die Reihenfolge des Auesschusses an d

Mit Ausnahme gt das gewöhn lge, in welcher

Ausführung eingetretenen Gerichts -Organisation bis! der Bestellung

amtlicher Theil. schland.

Nach dem heutigen Milita atte ist „Hauptmann vom Garde-Artillerie—⸗ 1s Major mit der Regiments-Uniform, Aussicht auf Civil tz, Hauptmann vom 19ten Infanterie Uniform und Pension; von Lützow, Hauptmann vom (sten Bataillon 18ten Land⸗

lließung war in Folge der bevorstehende

erkannte Nothwendigkeit Vergoraz stellt sich auch gegenwärti.

in der Reihenfo oder sich der chleuse auf das

chiffsgefäßen Behörden in gend heraus. Ueberdies wurde auch im Interesse der Gerechtig gung der Geschäfte, der örtlichen Verhältnisse und der die Bildung zweier nothwendig anerkannt. Gerichtsbezirk von

Durchschleusen Reihe der An use, so erfolgen eine mit Floßholz. In je wartende Kahn

22 ö aßwechselnd zwe ander z ] , , ) versorgung und anderen Gerichte,

. als Major

mit der Regiments ö umsaßt einige bishe

Bekanntmachungen.

511 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg.

2 Schiffer Knebelschen E döri stück

e. een, gehörigen Grundstücke, abgeschätzt thekenschein und B

am 17. April 1851, P ; j 31 Or an ordentlicher Gerichtssteu⸗ h nne ge n nn Brom berg, den 6. Mmgust A850, n.

ere e e, m meer Stadt sehr entfernte Inseln, Macarsca gehörigen Ge

Ausscheidung von zwölf

Regiments, als Major; Ilian, Hauptmann vom faillon 18ten Landwehr-Regiments, als Major mit der Regiments-— Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete der Abschied bewilligt worden.

Vergoraz mehrere bisher zum Gerichtsbezirk von meinden', der Gerichtsbezirk Kistagne wird durch Gemeinden aus den Gerichtsbezirken von Obrovazzo, der Gerichtsbezirk rung der zum Sindgéate Much gehörigen, lato zugewiesenen Gemeinden. Demzufolge wurde für Dalmatien Bezirksgerichten beschlossen, den Präturen beibehalten können. dieses Bezirks fallen mit jenen der ge einiger weniger aus den be und der Bildung der vier fritt der Wirksamkeit dieser Gerichte indem die v

die Cholerg jedoch in Vergleich zu hältniß zu der hiesigen gen Grade gezeigt hat, aus nicht als eine nu

ach ung. dwirlhschaftlichen Lehr⸗ nen die Vorlesungen de 2. November d. Verzeichniß derselben weisen die Amis blätter der Königlichen Regieru Anmeldungen zur? unterzeichneten zu richt oder mündlich die erfo Ober⸗Schlesien, den Der Direltor der Königl.

Bei der Königlichen höheren lan Anstalt in Proskau begin

ter⸗Semesters

von Much entsteht durch die

Konieczena ü ; bisher dem Gerichtsbezirke Spa⸗

Sprzueda * n i. Sad jat o v 8 . h e S4d powiat H e in Dr dlterẽ dorff sub No. 5, 6 und 8 bele⸗ Grunta w Szretersdonsie August und Lonise, geb. Gutschfe, zone, malzonkom Augzustinowi i Guiszke 82 0 R cbelom naleza ce 2 * yprom n ; 6 4 Pf. zusolge der nebst Hypo⸗ na 8384 al un * * ö 9 . . schenden Taxe, onen gungen in der Registratur einzu⸗ brzejrzangj wraz wykazem hypotecznym kami w RKegistraturze, maja bye 1 nia 1780 Kwietnia 1851r, prwved poludniem o go dzinie 11t ey, he nlgilches Kirch s). w miejscu z**Mñklem posiedzen sadowem s rzedanc, ch . Abtheilung. By dgore⸗ nia 6. Sierpnia 1850. Krol. Sad powiatonwy. Wydzial .

W. Bydgosz zy. einigermaßen erhebli 6. . Die Feier der Grund neuen evangelischen Kirche in hiesiger e hier in würdiger Weise begangen. e deutung derselben wurde noch durch die Anwesenheit Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen erhöht, welche in Herrn Sber-Präsidenten Eichmann dieser Feier bei— wohnte, zu welcher auch sdie evangelische Geistlichkeit von Koblenz, so wie ein Sänger-Chor von daher gekommen war.

Oesterreich.

Boppard, 26. Aug. (Elberf. Ztg.) steinlegung zum Bau einer Stadt wurde gestern

die Errichtung von zweiunddreißig zin die Benennung von Sowohl der Umfang, als die Amtsorte genwärtigen Präturen mit Ausnahme Tabellen ersichtlichen Abänderungen neuen Gexichtsbezirke so zusammen, daß der Ein— leicht und ohne bedeutenden Kostenauf- orhandenen Amtslokalitäten zu Ausnahmen genügen dürften, und auch Präturen die Unterbringung der⸗

Studirender sind an den einer Bevölkerung von en, welcher auf Verlangen rberliche Auskunft ertheilen wird. August 1850. landwirthschaftl. Lehr- Anstalt. Heinrich.

welche auch noch ferner vorgekommen, auch zeit einen weit mil sst im Abnehmen be⸗ derselben auf Handel

era Erkrankten hier hat die Krankheit in der letzteren deren Charakter angenommen unt Ein nachtheiliger Einfluß ist übrigens bis jetzt in unserer ends wahrgenommen worden.

Leipzig, den 2 3 Der Rath der Stadt Leipzig.

von an der Chol

in og « * bv

Begleitung des igeschlossenen

deren Unterbringung mit wenigen an den Sitzen der neu zu errichtenden vier selben keinen besonderen Hindernissen entgegensieht, überdies aber die Ueber- gabe der Geschäste mit Leichtigkeit vorsichgehen kann.

st Wien, 29. Aug. nister⸗Präsidenten Fürsten Schwarzenberg wird, dem L bis Sonnabend dauern.

Die Abwesenheit des Mi⸗ loyd zufolge, Es wird daher vermuthet, daß auch Se.

Bekanntmach un Um auswärts mehrfach ver rüchten zu begegnen, machen w

rtriebenen Ge⸗ ir hiermit bekannt, daß

breiteten übe

Alle post⸗AQAnstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf

81

II. Bezirks⸗Kollegialgerichte.

Die Vereinigung mehrerer Gerichtsbezirke unter ein Kollegialgericht wegen der Untersuchung und Entscheidung uber Vergehen kann in Dalma⸗ tien nicht in jenem größeren Umfange vor sich gehen, als sie in anderen Provinzen ausführbar war.

Das Festland Dalmatiens ist theilweise durch sehr hohe und schwer zugängige Gebirge durchschnitten, welche die Communication zwischen den einzelnen Landestheilen, besonders zur Winterszeit, hindern und unterbre⸗ chen, es gränzt seiner größten Länge nach an türkische Provinzen, mit denen auch vielfache Beziehungen in Civil und Kriminal Angelegenheiten statt⸗ haben, und mehrere zu Dalmatien gehörige Inseln sind vom Festlande zu fehr entfernt, ihre Verbindung mit demselben wegen der Unsicherheit der Seefahrt zu sehr eischwert, als daß eine Vereinigung unter ein Gerücht ausführbar wäre.

Diese besonderen örtlichen Verhältnisse und die Ergebnisse der Ge— schäfts ausweise der dalmatinischen Gerichte, welche eine bedeutende Bethei⸗ ligung derselben an der Strafrechtspflege entnehmen lassen, machten es zur Nothwendigkeit, die in den angeschlossenen Ausweisen bezeichneten sechs Präturen von Knin, Sebenico, Sign, Macarsca, Lesina und Curzola als Kollegialgerichte in Strafsachen über Vergehen zu bestellen. Von den wsechsundzwanzig Präturen wurden mit Rücksicht auf die Größe des ftsumfanges und der Bevölkerung vierzehn als Präturen der zweiten

1 111

1 Geschã

und zwölf als Präturen der dritten Klasse erklärt.

III. Landesgerichte.

Die bereits angedeutete ganz eigenthümliche Gestaltung Dalmatiens, so wie die nicht zu übergehende Verschiedenheit der Bewohner in Rücksicht auf Ursprung, Sitten, Religion und theilweise auch Sprache, brachte die Ueberzeugung hervor, daß die Zahl der Landesgerichte nicht minder sein kann, als die der gegenwärtigen Kollegial— Gerichte. Allein in Erwägung der bedeutend geringeren Bevölkerung der Kreise Ragusa und Cattaro wurde eine Abstufung in der Classification der zu bestellenden vier Landes⸗Gerichte ange⸗ nommen, wie sie bereits bei der Gerichts⸗Organisirung von E roatien und Slavo⸗ nien Eingang fand, und sofort die Landesgerichte zu Zara und Spalato als Landesgerichte erster Klasse, jene zu Nagusa und Cattaro aber als Landesgerichte zweiter Klasse erklärt. Diesen würde zwar die volle Ge— richtsbarkeit erster Instanz und auch jene von Appellhöfen in Strafsachen, die von Einzelnrichtern über Uebertretungen behandelt werden, eben so wie den Landesgerichten erster Klasse zustehen. Dagegen würt die den Landesgerichten in Ragusa und Cattaro zugewiesenen Bezirk Präturen) als Appellhof in allen anderen Angelegenheiten, in welch ug in

zweiter Instanz an das Landesgericht t, insb in Tivilrechtssachen der Zug an das Landes t als d gelegene einzutreten haben.

Die Errichtung eigener Handels Wechsel te hat si für dieses Kronland nicht als nothwendig gezeigt in die Beziehung die in den Allerhöchst genehm 8 r Gerich fassung aufgestellten Normen zu befolgen sein.

Bie Berggerichtsbarkeit in Streitsachen ist in diesem ind der Verwaltung des Berg- und Hüttenwesens bereits vollke getrei

dessenungeachtet behalte ich mir vor, nach gepflogener Rücksprache mit

Ministerlum für Landeskultur und Bergwesen zu beantragen, Landesgerichte oder nur einige derselben entweder blos in 1 einem ausgedehnteren Umkreise die Berggerichtsbarkeit ar : sollen 1V. Land e richt Ueber sämmtliche in n Kronlande zu bestellenden Gerichte w e zer ⸗Landesgericht ihm gesetzlich ewiesenen Wirkungskreise die höhere Instanz bilden. Was den Sitz des dalmatinischen Ober- Landesgerichts betri war immerhin die In war bisher der S— a * nahe Nitte 1 im die ig hi t e de I n 96 urat n 1 Verle il . n icht th sein das Ober-Landesgericht J l olitische ef des Kronlandes dort wird daher von in der Folge einzuleitenden ungen d Fitzes der administrativen Behörde von Zara wünsch und ausführbar sei, abhängen, ob auch in dem Sit und der General-Prokuratur eine Aenderung eim V. Gerichts⸗Orte. . Ils Gerichtssitze der zu bestellenden Bezirksg 1 11 Im Jurisdictions = Sprengel de ö zara, 2 Selve 3) Arbe, 4) Page 3) Obb Sebenico, 8) Scardona, 9) Dernis, 10) Von diesen sind Bezirksgerichte erster Kla kollegialgerichte: 1) Das Bezirksgericht zu Sebeni die Bezirke Dernls und Scardona 2) Das Bezirksgericht zu Knin den Bezirk Kistagne. ) Das Landesgericht zu Zara ist zug für die Bezirke Zara, Selve, Arbe, Pago, Obbrovaz B. Im Jurisdictions 3 ö 1) Spalato, 2) Trau ( r 2 7) Verlieca, 8) Macaréca i a 12) Lesina, 13) Lissa. Von diesen sind Bezirksgericht rste sse d zuglei Bezir Kollegialgerichte über Vergehen 6 1) Das Bezirksgericht zu Sign für seinen eigenen Bezirk, da 2 die Bezirke Much und Verlicca. 6 . 2) Das Bezirksgericht zu Macarsea sur Leiner eigenen Bezirk 3 für die Bezirke Imoschi, Vergoraz und Fort Opus. ö 3) Das Bezirksgericht zu Lisina für seinen Bezirk und senen von ] * 4) Das Landesgericht zu Spalato ist zugleich Strafgericht über Ver ö gehen für die Bezirke Spalato, Trau, Almisse und Brazza. ; G. Im Jurisdictions⸗Bezimke des Landesgerichts zweiter Klasse zu Ragusa I) Ragusa, 2) Ragusa vecchia, 3) Stagno, 4) Curzola, 5) S abioncello ö Von diesen ist das Bezirksgericht Curzola in der ersten Klasse und 6. 5 gleich Bezirks -Kollegialgericht über seinen eigenen Bezirk und jenen von ö Sabionrello. ö

Die Bezirke Ragusa, Ragusa veechia und Stagno stehen unter dem Landesgerichte zu Ragusa als Strafgericht über Vergehen.