1850 / 244 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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väre, wenn ihm damals die Wichtigkeit gegeben wäre, welche ihm ganz andere Bedeutung. Die im 8. 4, der Convention ausge. egt nachträglich beigelegt wird? sorochene Absicht, das Interim noch gen foll über die ursprüngliche Es kommt aer darauf, ob dies oder jenes Wort Frist zu verlängern, zeigt, daß der . zedante zum Grunde lag, das ichtig gebraucht worden, gar nicht an. Es könnte sogar Interim werde dauern, bis 3 desinitive Einigung über die Ver zugegeben werden, daß, genau genommen, nur von der fassung zu Stande gekommen sein werde. Da die Kompetenz der . aan werden Central⸗Kommission die Verfassungs-Angelegenheit und die dem Ple⸗

Uebertragung der Ausübung von Rechten ge

konnte. Das ganze Argument beruht nämlich au ständniß über das Rechtsverhältniß. Es wird a

die Bundes-Versammlung der „Inhaber welche sie nicht verlieren ; wenn in dem, wel übung übertragen, die Fähigkeit zu dieser erlösche. Versammlung hatte aber überall gar keine eigenen selbst als ein Organ Regierungen nur die solchen, n Inhaberin nicht sie war, sondern Regierungen waren.

Wenn sie die ihr übertragene Ausi anderen Händen zur Ausübung übertrug, was sie selbst besaß, gab sich eben damit selbst auf. Eine rechtliche Existenz als Inhaberin hielt sie nicht, eben weil jene Rechte nich sondern den Regierungen, den Mandanten, zust Ausübung des provisorischen Verwaltens aufhörte,

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ber“ von Rechten gewesen sei,

„Ausübung“

ibung von Rechten wiederum so gab sie

rechtlich

standen.

sprochen we feinem Mißver daß

num vorbehaltenen Geschäste nicht umfaßte, und es nicht in der Absicht lag, für beides gar keine Vorkehr zu treffen, so wurde die Bestimmung des §. 3 der Convention getroffen. Ueber das, was nach Ablauf des Interim geschehen werde, hat dadurch nicht ent⸗ fernt vorgegriffen werden sollen. Der Werth dieses Argumentes kann nach dem Vorstehenden auf sich beruhen. ;

2) Eine anderweite, in den Anlagen enthaltene Ausführung betrifft vesentlich die politische Seite der Sache, welche nicht Ge genstand dieser Tenkschrift ist. Jene Ausführung schließt sich den hier widerlegten Gründen an und bringt nur beiläufig eigene von Alles weg, ihnen verschiedene bei. und faktisch Der erste ist der, es werde unerschütterlich an dem Grundsatze ener Rechte be festgehalten, daß das Bestehen des deutschen Bundes ohne eine Ver— er Mandatarin, fassung und ohne ein gemeinsames Organ nicht denkbar sei. Hier—

Wenn die nach müsse man es aber zugleich als eine Pflicht aller Genossen ingen die Rechte dieses als unauflöslich erklärten Vereines betrachten, die vertrags⸗

ngenommen,

sie die Aus⸗

Die Bundes⸗ Rechte, sie hatte bl

die

hem

Inhaber ren Inhaber

selbst freilich nicht unter, ie fielen allerdings zurück, aber nicht an mäßig eingeführte Verfassung so lange anzuerkennen und zu beob— ein früher beauftragtes Organ, sondern an die Mandanten, die achten, bis auf gesetzlichem Wege eine neue zu Stande gekommen Regierungen. Ties ist denn auch nach dem Zurücktreten des sein werde, und nicht minder dafür Sorge zu tragen, daß der Bund Reichsverwesers der Fall gewesen, und die Regierungen haben sich eines rechtmäßigen Central-Organs nicht entbehrcs. Ohne die Er

ein neues Bundes-Organ geeinigt. welcher dann freilich Versammlung sei das dauernd

anderweit über Meinung die sein, fehlte die Bundes

Ausübung von Bundesrechten, sie habe nur provisorisch dem Erlöschen des Provi— wäre dabei übersehen, daß die Bun—

übung übertragen, und diese müßte nach soriums an sie zurückfallen, so des-Versammlung für sich gar nichts übertragen übertragen konnte, sondern daß die Uebertragung, so auch den nach, und daß nach r r Versammlung ohne Weiteres die Wiederaufnahme sondern den Regierungen, welche einstimmig genommen haben, die freie, durch keine Majorität zi schließung zusteht, ob sie jene Geschäfte einer wieder übertragen wollen oder nicht. Mit diesem Satz sinkt die ganze Wenn nun noch behauptet wird, der auch während des keit geblieben, so kann man mit Recht fragen, wo des Versammlung gewesen, welche sie hätte übe Grund, daß sie sie nicht geübt, werden in der bestr rung die Uebergriffe der National Versammlung b wenn eine Bundes-Versammlung überall noch wäre, so hätten gerade diese Uebergriffe Grund ei werden müssen.

Für die legis Zeit an einem gesetzlichen Organ, fehlt. l ssi

Es ist aber nicht schh Thätigkeit eines unterge

Worten

Argumenta Bundes

wie es auch h daraus, daß für

der genauere Ausdruck

„Namens der Regierungen“ stattfand, dem Erlöschen eines Provisoriums nicht der Bundes

ihr die Geschäfte ab— Bundes Versammlung

Versammlung sei Provisoriums die ganze legislatorische Wirksam⸗

existent gewesen

islatorische Thätigkeit fehlte es in jener

füllung dieser beiden unerläßlichen Bedingungen der Existenz des Bundes sei auch eine Anerkennung der Gültigkeit der Bundesver⸗ träge und der aus ihnen hervorgegangenen Rechte und Pflichten nicht denkbar, da die Bundesverfassung den Inbegriff dieser Rechte und Pflichten feststelle und die Geltendmachung der einen, wie die Erfüllung der anderen nur durch das verfassungsmäßige Organ res Willens und Handelns der Gesammtheit gesichert zu werden vermöge.

Schon der Vordersatz dieser Ausführung, des deutschen Bundes ohne ein gemeinsames Organ seines Willens und Handelns nicht denkbar sei, ist unrichtig. Die Geschichte wi derlegt ihn. Der deutsche Bund hat vom Juni 1815 bis zum Herbst 1816 bestanden ohne eine Bundes-Versammlung, ohne ein gemeinsames Organ seines Willens und Handelns. Oesterreich hat wie alle übrigen Regierungen in dieser ganzen Zeit die Gültigkeit der Bundes-Verträge und der aus ihnen hervorgegangenen Rechte und Pflichten anerkannt. Die Behauptung, daß ohne Bundes⸗ Organ die Existenz des Bundes

Sollte aber die

e Organ für die diese Aus⸗

hat und nichts wie der Sache,

daß das Bestehen

der Befugnisse,

. é bindende Ent-

tion zusammen.

und die Anerkennung der Bundes⸗

denn die Bun Verträge undenkbar sei, erweist sich also, da der Bund unter Aner n sollen? Als kennung der Bundes-Verträge sehr geraume Zeit hindurch ohne ittenen Ausfüh- Bundes-Organ wirklich existirt hat, thatsächlich als nichtig. Es

nicht erst auf die zweite Hälfte des Jahres 1849 gleichfalls ohne gemein⸗ heil die ses Vordersatzes,

ezeichnet, aber darf hiernach hingewiesen werden, in welcher der Bund samts Organ war. Aber auch der andere T daß der deutsche Bund ohne Verfassung undenkbar sei, ist unrichtig. eute noch Taran Die Bestimmungen der Bundesakte zerfallen, wie die Königliche einen Theil der Regierung darauf mehrfach hingewiesen hat, in solche, welche ledig

lich völkerrechtlicher Beschaffenheit sind, und solche, welche die inne⸗

ner Wirksamkeit

Bedeutung haben, so kann es nur unter der Vorausfetzung sein, die Bundesversammlung bestehe an sich nicht mehr. Denn, würde angenommen, sie bestehe noch, so hätte das ganze Argument keinen Sinn, es wäre nicht abzusehen, was damit

Satz überhaupt eine

rückfallen sollen; bei dem einen dieser untergegangenen Organe sind die rechtlich zwingenden Bedingungen so wenig vorhanden, als bei

dem anderen. Mit demselben Rechte wäre zu behaupten, die erledigten Gewalten müßten an das nächst vorangegan— gene Provisorium, an den Reichsverweser, oder an das— jenige Organ übergehen, welches die längste definitive Dauer in

Deutschland gehabt hat, der gegenüber alles Nachfolgende den vor übergehenden Charakter trägt, an Kaiser und Reich. Mit so will fürlichen Schlüssen ist nicht weiter zu gelangen, Aus der Unzu lässigkeit einer Unterbrechung sener Gewalten folgt nur die Noth wendigkeit und die Pflicht, sich über einen neuen Träger derselben für die Zukunft schleunig zu vereinigen, keinesweges die gung einzelner Bundesglieder, die anderen zu zwingen, diesen oder jenen untergegangenen Organismus als noch geltend anzuerkennen Endlich

582 4 * Berecht

5 8 2. 6 . n den Anlagen der Note vom 16ten d. M. der ich ö Reel ;

) In den Anlagen der tote vom 16ten M n Preußen. Berlin. Verordnungen des General-Post⸗ von einer dritten Seite die Behauptung aufgestellt: als die Bundes Desterreich. Wien. Abreise der Erzberzoage Kar! . ; en n. zee, Mefztanisse dem ich weser . ö 4e . Irzherzoge Karl und

Versammlung die Ausübung ihrer Befugnise, dem reiche g n, r, Reise des Königs von Griechenland. übertragen, habe es eines bestimmten Vorbehalts über den Mückfall Bayern. nchen. Bayrisches Ber Corpz

der Gewalten an sie, wenn das Provisorium zu seinem Ziele nicht führe, nicht bedurft, dieser Vorbehalt habe sich von selbst verstanden Es darf hier nur an den oben entwickelten geschichtlichen Zusam werden; wenn die Bundes-Versammlung ihre

menhang erinnert

Das Abennem ent beträgt

bewiesen werden sollte; das zu beweisende würde sich von selbst ver 2 Rthlr. für 4 Jahr. stehen. Nun ist aber in der That nicht abzusehen, weshalb die er⸗ 1 Rthlr.« J Jahr. sebigten Gewalten unter den verschiedenen untergegangenen deut⸗ 8 Rthir 1 Jahr. schen Verfassungs-Organen gerade auf die Bundes versammlung zu in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis ⸗Erhöhnng.

a- 15 24 4.

arm.

Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mi: 25 Sgr

berechnet

Theil.

D en ts ch lan d.

und resden.

München-Salzburger Eisenbahn. Kapitalrenten⸗ Zachsen. gung in

Einkommensteuer. . Kammer-Verhandlungen J. Kan Bezug auf die sächsischen

Finanz⸗Zustände.

Thätigkeit für beendet erklärte, so gab das, was unmittelbar vorhen 8 * ass el. Außerordentliche Sitzung der Stände. sti im Augesicht der Nation geschehen war, dieser Erklärung einen mit . . der Versammlung. Ankunft der ihren eigenen Worten übereinstimmenden unzweid eutigen Sinn, dem ,,,. 4 . 2 örnberg. .

n . . M 9 re e am, ; 3 ; S zig⸗-Holstein. Rendsburg. Ansprache an d Avantaard gegenüber kein Vorbehalt, keine stillschweigende Reservation sich von illifh deb Verordnungen . ,, . selöst verstanden, sondern jede beabsichtigle Einschränkung ausdrück— rung auf. Kiel. ,,, , lich erklärt werden mußte. Eine andere von derselken Seite kom⸗ Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Ge . n ne 96 mende Behauptung geht dahin, daß, weil der Reichs verweser die Sachsen⸗Koburg Gotha. Gotha. Die , provisorische Gewalt von der Bundes Versammlung erhalten, diese Besteuerung des Privat-Vermögens des Herzogs. . Gewalt, wenngleich sie von ihm nur an Bevollmächtigte Oester Schaumburg Lippe. Bückeburg. Geh. Kabinets-Rath Stre reichs und Preußens übergeben worden sei, gegenwärtig nach dem 6 Frankfurt a. Mi. Vermischtes. fnung d Erlöschen des Interims auch nur an die Bundes-Versammlung zu⸗ . Hraf Ehambord. nato rückgegeben werden könne. Schon hierzu sei ihre Wiederherstellung .. rechtlich nothwendig. Es waltet hierbei derselbe Irrthum ob, dei Frankreich. Paris. Minist Die Generalräthe

J

schon oben in anderer Beziehung hervorgehoben worden, der Irn . thum, als ob die Bundes- Versammlung die Trägerin eigenen Reck tes gewesen sei. Namens der Regierungen übergab sie, lediglich als ein Organ, die ihr anvertraute Gewalt dem Reichsverweser mit Zustimmung der Regierungen übe rgab der Reichsverweser, we er erhalten, der Bunde s-Central-Kommission, und diese wird

seiner Zeit die überkommenen Rechte und Pflichten dem Organ zu übergeben haben, über welches für diesen Zweck der übereinstim mende Wille aller Regierungen sich vereinigt. Das Organ selb ist, rechtlich betrachtet, das Nebensächliche; vesentlich ist der über

gedachte Pfandbriefe amortisirt, in den

stellt worden, folgern zu wollen, daß jener Untergang selbst nicht ren Verhältnisse des Bundes und seine Organisation betreffen. einstimmende Wille aller Regierungen. Er hat nicht gefehlt, stattgefunden habe, wenn er sonst unzweifelhaft ist. Dies aber ist Nur die letzteren Bestimmungen sind erloschen und durch neue zu der Reichsverweser das Amt übernahm, nicht gefehlt, als es in A tli 2 ** ,,, er, wenn, wie in der obigen Darstellung, der Beschluß vom 12ten ersetzen. Die Auflösung des Bundes in den völkerrechtlichen Ber Hände der Bundes Central-Kommission überging, und es ware 4 Mm 1 7e ! The il ; Juli 1848 in seinem ganzen geschichtlichen Zusammenhange betrach— ziehungen, welche er für die zu demselben gehörigen Staaten ordnet, solgenschwerer Rechtsbruch, wenn es ohne den übereinstimmenden . . . tet wird. folgt in keiner Weise aus dem Untergang der Verfassung und Willen aller Regierungen an ein anderes Organ, es sei dies nu Najestät der König haben Allergnävigst geruht Ein anderer Grund wird in der bestrittenen Ausführung noch müßte zur Begründung der beweislosen Behauptung, ohne Ver- ein neues oder ein willkürlich wieder hervorgerufenes, übertragen Dem des Tlrektors des Kaiferlich russtschen Museums dem 8. 3 der Convention vom 30. September v. J. entnommen. fassung sei der deutsche Bund nicht denkbar, allererst nachgewiesen werden sollte. . ; . . . er Eremitage, Dr. Köhne zu St. Petersburg ven Rothen . Er lautet: werden. Das Fallen des Vordersatzes nimmt der ganzen Argumentation In dem Vorstehenden ist der Nachweis geführt, daß die Bun Orden dritter Klasse; dem Großherzoglich , , ; Arzt „Während des Interims bleibt die deutsche Verfassungs- die Unterlage. Wäre er aber auch richtig, so würde es doch ein des⸗Versammlung nicht blos thatsächlich, sondern auch rechtlich auf im ? zufanterie-Bataillon, Dr. Beck, den Rothen Adler- 4 Angelegenheit der freien Vereinbarung der einzelnen augenfälliger Fehlschluß sein, daraus die Pflicht herleiten zu wollen, gehört hat, zu bestehen, und daß die Einwendungen sämmtlich un vierter Klasse; dem katholischen Schullehrer Pantke zu Henners Stäaten überlassen. Dasselbe gilt von den nach Ark. VI. die ursprünglich vertragsmäßige Verfassung so lange anzuerkennen, haltbar sind, welche dagegen erhoben worden. Jede Bundes⸗Regie dorf, im Regie s-Bezirk Breslau, und dem bei der Regierung der Bundes⸗Akte dem Plenum der Bundes-Versammlung bis eine neue zu Stande gekommen sei. Wenn die Verfassung ganz rung hat das Recht, an die übrigen den Antrag zu richten, sich zu Magdeburg angestellten Kanzleidiene: Pabst, das Allgemeine zugewiesenen Angelegenheiten.“ oder theilweise mit dem Willen Aller aufgehoben worden oder er- darüber zu erklären, ob sie in die Wiederherstellung willigen wollt Ehrenzeichen; so wie dem Maurer Wilhel Bee Langen Hieraus soll folgen, daß, weil dies jur während des Interims loschen ist, so folgt aus der behaupteten gänzlichen Unzulässigkeit Keine aber hat das Recht, eine Bundes-Versammlung auszuschrei 1 m Kreise E feld, die tung J m Bande zu gelte, nach Ablauf der für dasselbe geordneten Zeitfrist nothwendig eines solchen Zustandes nur, daß die Bundesgenossen sich über KReun ben; und wenn dies geschehen, und wenn es mehr sein sollte als erleihe das Gegentheil eintreten müsse. Wollte man den Schluß e con— gestaltung oder Ergänzung so schleunig als möglich zu vereinigen der Versuch, die Meinung der Bundesgenossen über ihre Zustim ö Heindorf zu P trario zulassen, so würde er nicht, wie willkürlich vorausgesetzt derpflichtet sind. Dieser Pflicht ist die Königliche Regierung zu mung ober Verweigerung zu erforschen, wenn der unberechtigte inzi ial Kollegiums in wird, die Rückkehr in den alten Bundes⸗Organismus als Resul aller Zeit eingedenk gewesen und hat danach gehandelt. Die Schuld Aus schreibung die Anwendung von erloschenen Zwangs vorschrifte⸗ legun s Geheimen Regierunf fer tat geben. Der Schluß e contrario erweist sich aber als unstatt-⸗ mangelnder Einigung trifft sie nicht. folgen sollte: so würde dies, so fern auch die Voraussetzung liegt den Ka von Gräfe zum 1329 haft, denn er würde dahin gehen, daß die Verfassungs⸗Angelegen⸗ Beiläufig wird in der bestrittenen Ausführung ohne weitere ein Bruch des Bundes Rechtes sein, welcher dieses selbst in sein Kollegiums und zerich heit nach dem Ende des Interims nicht weiter der freien Verein- Begründung bemerkt: die den Provisorien anvertrauten Gewalten ganzen Umfange in Frage stellen müßte. g . erungs-Rath und ede barung überlassen sein solle, während grundgesetzlich keine Ver- müßten nach Erledigung der ersteren an das beständige ver fassungs⸗ Berlin, den 26. August 1850. ms de P Brandenburg; fassungs-Veränderung ohne allseitige freie Zustimmung zu irgend mäßige Organ, die Bundes versammlung, zurückfallen, da die Aus⸗ ö . b rigen Appellationsgerichts⸗- h Förster zu Stett einer Zeit stattsinden darf. Der klare Sinn jenes Satzes hat eine) übung jener Gewalten nicht unterbrochen werden dürfe. Soll der! chts zu Hall un z ichts-⸗Räthen 18dtgen M 3 * ö er Wendt aàrtn nul ͤ ) zins ⸗C Ius zr el rr e 4 Eraehkende Präßlusiv-Erkenntniß damit für beschädi sind, so k der Gesammtschaden nicht 1schk Rosen 1 ur plattn se 45 ; von Zins-⸗Eoupons honorirt, vielmehr den Exlrahenten die demnächst ergehende Praätlusiv-r rkenntniß damit sur beschadigt sind, 1 t cht 6 g und Platt Bek anntima ch Un gen. des ÄAufgebots an die Stelle der also amortisirten neue immer werden abgewiesen und ausgeschlossen werden. 91 ichtlich. . . ö IAI. zu Kreisgericht Räthen 56 Pfandbriefe werden ausgefertigt und ausgereicht werden. Bergen, den 8. Juli 1850. ö botsdam, den S eptember 1850. Departement de Appellationsgericht 15141 a f. Verzeichniß der aufgebotenen Pfandbriefe. Königl Kieisgericht. J. Abtheilung. I . Königsberg Der wegen Beschädigung sremden Eigenthums aus J. Schwarzwaldau S8. J. Nr. 2890 3 50 Thlr., Bul⸗ debrecht. 115 die Kreisrichter Falk zu Osterod ra zu Muthwillen zur Untersuchung gezogene und zu einer lendorf G. S ir. * 300 Thlr., Beneschau O. 5. . ä . h , De mm shi rttahr henstein, G?org Frièdrich R sastinki achtundvierzigstündigen Gefängnißstrafe verurtheilte Mül⸗ 204 à 100 Thlr., Hertsch. Goschütz B. B. Nr. 125.3 513 8 st ͤ Nächste Abfairt des Dampfschifss „Dünda“ . 6 ze Meblf leraesell Car! Evnùard Schwarz hat sich der Straf- 390 Thlr., Nisgawe J. W. Nr. 8 2 100 Thlr., Uiest 2. a mn . äs Stettin am 8. Septempher 836 , . . . ö. . verbüßung entzogen. Sein Aufenthaltsort ist nicht zu N. G. Nr. 61 à 200 Thlr. Extrahent: Haushälter ö Die Lieferung von 790 Stettiner Last D. Witte, Agent in Stettin l ig. u Wa n ö. n 9 . zu Teng ' ermitteln, und werden deshalb sämmtliche Civil und Kleinert zu Camenz. . Coaks 3 72 Preußische Scheffel, von de 77 ü, pi tt ien zu ehl iu Karl ah n zu Guttstadt Militair-⸗Behörden ergebenst ersucht, auf den S ch warz II. Eujau O0. 8. Nr. 83 1 100 Thlr. Ertrahent: G. nen 60 Last als Probe, noch im Laufe Ruf die Insolvenz- Anzeige Wilhelm Ferbinand's und drich The! Me um an n zu Zinten, Steiner Acht zu haben, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und das Königliche Vormundschaftsgericht hier selbst. ö . . dieses Jahres, die übrigen in der Zit Kall zulius Eduard's Gebrüdern Schmidt, der Besitzer . sberg, 2. ä sbec zu Ger dauen, W eit nmulle an unseren Gefängniß⸗Inspektor abzuliefern. IIIÜ. Neuhof und Zugehör S. J. Nr. 20 J 500 Thlr. 69 . . vom 16 Mai bis 1. November 18651 der hiesigen Papiermühle, ist von uns zu deren Vermö— 1 Mehlauken, Otto Edugrd Joke ph Hieronymus Bütow, den 10. August 1850. Extrahent: Fleischermeister Bergmann hierselbst. rr, n, franco auf dem Ufer der Netze bei Dahn] Jen Lei Kenkurg. Prozeß eröffnet worden, und es ergeht hn zu Heiligenbeil, n de? Gröben zu Seeburg Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Breslau, am 27. Juni 4860, hof Kreuz unweit Filehne resp; auf dem Ufer der Brahe eher an alle bekannte und unbekannte Gläubiger der. cheinert zu Tapiau pringer zu Ortelsburg und Der Polizei-Richter. Schlesische General-Landschasts⸗— Direction. bei Bahnhof Bromberg abzuliefern sind, soll im Wege selben hiermit die Vorladung, in dem auf he u Mohrungen Sig nalement. der öffentlichen Submission . g ven 25. Oktober 1850 é Devarteme Appella ie u Der Müllergesell Carl Eduard Schwarz ist aus 13351 Nothwendiger Verkauf. den 16. September e, Mittags 12 Uhr, anberaumten Liquidations Termine zu rechter frühe, rrienwer Pickuken bei Konigsberg in Pr. gebürtig, 2. Jahr alt, Das Niltergut Wielichowo im Kreise Kosten, abge— verdungen werden, ö. ; Aufschrift: Zeit an allhiesiger Gerichts stell . in Person oder durch Kreisrichter Schmi zu Marienburg, Viebe : tvangelisch, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat graue Augen, dun= schätzt auf 143,223 Thlr. 49 Sgr. 4 Pf. zufolge der Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrist: hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ni ,,, n Werth enn zu Strasl ,, kelbraunes Haar, schwarzen Bart, miltelmäßigen Mund, noebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regi⸗ „Lieferung von Coafs für die Ostbahn ihre Förderungen, bei Verlust derselben und der ihnen . , Karttlans , . . . vollständige Zähne, stumpfes Kinn, gesunde Gesichts- stratur einzusehenden Taxe, soll . . unterzeichneten Direction portoftei einzureichen, und eiwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung hig , , n, ,. zu 1 farbe und ist mijtler Statur. ; am 21. Dezem ber 1850, Vorm. 10 Uhr, sollen in deren Central-Büregu in Gegenwart der etwa in ven vorigen Sand, gehörig anzumelden und zu be—⸗ uenb Thiele zu Strasburg, e,, nan u zu Tuchel ö ; 3 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. erscheinenden Submittenten in jenem Termine eröffnet ͤ scheinigen, zugleich gütliche lnterhandlung zu pflegen 9 eli zu zempel urg, von Nycz 1 Rlesenburg 4 A061 Edit tal-Ladung. Kosten, den 10. Februar 1540. 6 . n,, , ,. und, wo möglich, einen Vergleich zu . wobei Grolp zu Löbau, Si on ho lz zu lo pe s h end Auf Antrag der unten benannten Extrahenten werden Königliches Kreisgericht. Abtheilung! . eln e ge, ö. 6 n n : diejenigen, welche sich entweder 9h 96 3 1 zu Pr. Stargardt, Godzebg zu Stiashurg, Wollen . die nachstehend verzeichneten Schlesischen Pfandbriefe Bromberg, den, gn 2 Ostbahn deutlich erklären, für in die Desch . 6. Mehrzahl schläger zu Kulm und Wolff zu Marienwerder; ö. Br Heck der Fänplichen Amor nsatichn derfelben nach las) p 9e m Königliche Direction der Ostbahn. einwilligend werden geachtet 66 , , 9 3) im Departement d Appellationsgerichts zu . i . * Allgemeinen Gerichis⸗ Ordnung Th. 1. Alle, welche an das von dem Guts besitzer J. E. Tiedt 2 folge eme Vergleichs , 1 n Insterburg: U ö. 1. 88. 126. 127. hiermit öffentlich aufgeboten unterm 6 zuni g. an den Gutsbesitzer Eduard v 2 ; * . . vertreter rechtlich zu ver hren, Piel'Kreisrichter Paulini zu Johannisburg, Linden . 9 eiwanigen unbekannlen Inhaber , 9 , g , auf Rügen im ir l e ru zsi n Berlin⸗Potsdam⸗Magdebur ger / den 25. Rae em b, 1850 ; ö Dan . zu ,,, 28 ne nn it i pri ; . * ö ; eat ĩ ö a eide z itte zhucke zu Goldapp, Rappuhn Firn l e re ihren. Ain sprüchen daran bis zum ͤ legene Gut vsse vit . nebst Saaten, Ackerarbeiten 15165 Ei 2 der Publication . iitoisen ö . ! ö ö. i g. ö 9 R ö. . 9 den 3. , , spätestens aber in dem auf und Inventarien aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ 1666 - isen zahn. , . m 6 9 9 . e . not zu, . ö, . 36. 9 In⸗ anberaumten Teimine , 9 seäch. und Forderungen e fh err mengen , , bn, e , ,,. 56 , . e. Inf nn n 31. . 1850 6 h ö ö. ,,, J selbst sich zu melden, widrigenfalig : hier / genen Güterzug hat den Unfall betroffen, daß 5 der Publication cines Leer lo ng. Vescheides gewärtig zu , ö. e . 5 ; e, ,,,

durch richterlichen Spruch gänzli

Landschafts⸗Registern und 666 löscht, und wenn selbige späte Vorschein kommen sollten,

/

Hypothekenbüchern ge⸗ thin auch wieder zum

r dennoch we Fa 6 . ; lung an Kapital oder Zinsen, 13 ke ö vor dem hiesigen Königlichen Kreisgerichte gehörig an=

und vorgeladen, solche Ansprüche in einem der nachste— henden Termine, als: am 2. o der am 23. September oder 14. Ok- tober d. J., Morgens 10 Uhr,

auf den Antrag des Verkäufers hierdurch aufgefordert ͤ ur befindlichen Strang geleitet

geringer Geschwindigteit aus

Es sind deshalb auch weder

zumelden und auszuführen, bei Strafe, daß sie durch

salsche Stellung einer Ausweiche auf einen in und die Maschine bei dem Geleise gegangen ist. Personen verletzt,

vie Maschine und die Bahn erheblich gelitten; da nur zwei Güterwagen im Holzwerke un

sein. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur An nahme künftiger Ausfertigungen gehörig legitimirte Be⸗ volimächtigte in der Nähe hiesigen Orts zu bestellen. Nevdaschütz bei Bautzen, am 27. Mai 1850. Die Gerichte allda und Ehrig 1. G. V.

noch hat

d wenige Colli stark

Erzbischoss von Hari

Wissen schaft

(Vll

Glogau:

die Kreisrichter Skalley zu Meffersdors,

11 111

1nd

paris. Vermischies

Gr DE. = j r Großbritanien und irland. Londo in Edinbur Beisetzung Ludwig Philip

1

und K . Rachel

[

Aufenthalt der

Vermischte unst.

Virginie

Handels-⸗Nachrichten.

Wunsch zu

Sagan, Metzte und Borchmann daselbst, Greulich

zu Bunzlau,

Göbel

daselbst,

Keßler zu Karolath,

gtaat

Berlin, Donner stag den 5.

Sreußischer

m m e me mem

/

zrodke zu Freistadt, Hoff! daselbst und M au sch ) 1n 2 parti t P en dkreisrichter T ter Tyxrxicki zu l n M 1 ch w dasell st Alb t 1 oszyn, Schir u Birnbe z selbst 39 A ] * der zu Bünde Pelizäus zr n u Rl . Viedenbrück, d f ] im U l . P 1 s 7 11 1 M NM ( j 11 U Da publikur cht om 1 tober 5. ab die r schreibungen üb d Staats e 850 in d , . die Zinscoupons inen realisirt werden.

Die

der

Oktober

erfolgt

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und 1.

Zinsen Jahres

fälligen

1 Marx il ( . ; ? 1 Mprn jeden allein

cht mit Ausnahme der drei letzten Tage jeden Monats, von sondern auch in den Monaten April,

9 ö. November bein

s 1 Uhr Vormittags, ktober und

en

deren Spezial⸗Kassen. Außerdem können auch die

fälligen

Zinscähupons auf

Königlichen Kassen schuldigen Steuern und sonstigen Pächte, Gefälle und Domainen Veräußerungs oder Abl baaren Geldes in hlung gegeben werden

Gelder statt

mehrere l

alisiren will

We Zinscoupons re

einem nach den Beträgen geordneten und genau aufgerechneten Ver hnisse der betreffenden Kasse übergeben ) in 30. August 1850 außpt - Berw u n er Ma ] Insfanter! rigat n . A 1 ö h it Staats⸗ te Bernst . ) . st ö n ö k ö.

tamtliche

Deut sehland.

Breußen. Berlin, 4. ept. Ze. Majestät der 8 id haben dem Geheimen Medizinalrath, Profess 9 n den St. Annen⸗Orten zw r n, 3 Sept Vas Am blatt dee l I Departements enthält die Verordnung, betreffen i er Gesetz⸗Sammlung und der Regierungs-Amtsh hen betreffend das bayerische Porto für Fahrpost-Sendunger en dem östlichen preußischen Post⸗Bezirke und der bayexrische pfalz; desgleichen betreff Personengeld für u mn Bockplätzen bei Personenpof desgleichen treffen d lung solcher Briefe, welche auf Eisenbahn-Re wohne Spedit Büreau den Eisenbahn-Post-Conducteuren auf Unterwet tatio: einzeln zur Beförderung übergeben rden Oesterreich. Wien, 2 ept loy e Brüde Sr. Majestät ed Kaisers, Ihre Kaiserliche Hoheiten die Erzherzog

Karl und Ferdinand, haben gestern früh in Begleitung des Feld marschall-Lieutenants Fürsten Jablonowski, zweier Flügel⸗-Adjutan ten, des Archivars Dr. Kaltenbäck, professor Geiger und eines Leib Arztes die Reise nach dem Orient angetreten.

In der Nacht vom 29. August um 12 Uhr reiste Se. Majestät König Otto von Griechenland von Salzburg wieder ab; das ne chste Reiseziel ist Hohenschwangau. Der König besuchte in Begleitung Ihrer Majestät der Kaiserin Mutter seiner Tante, das Lustschloß Mirabell, wo er mit sichtlichem Interesse in jenem Zimmer ver— weilte, in dem er geboren wurde. Eben so begaben sich die hohen Herrschaften in den dortigen schönen Dom, wo sie das kostbare Tauf⸗ zeug und die Taufkerze, welche bei des Königs Otto Taufe ge braucht wurden, in Augenschein nahmen.

vom . Staatsschulden-Tilgungskasse (Taubenstraße Nr. 30) in den Wochen

9

Regierungs⸗Haupt⸗Kreis⸗ und an

uslandes nehmen Bestellung auf Blatt an, für Berlin die preuß

n de Staats-

nzeiger⸗

Bayern. München, 30. Aug. (A. Ztg.) Einer Aller

sten Bestimn d Staats⸗Ministerium des Krieges vom

en ufolge, h vier Bataillone Infanterie, vier Schwadronen Chevauxlegers, eine halbe Batterie Fuß⸗ und eine lrtillerie sofort Marschbefehl nach Aschaf—

sich konzentriren. 1

sollen in dessen Nähe as erhielt General-Major Graf Guiot du Ponteil us dem hiesigen Generalquartiermeisterstabe Max Graf von Bodmer beigegeben wurde.

„Bayerisches Beobachtungs-

im das siebente und funfzehnte Infanterie⸗Re⸗

ut geben Bataillone, so wie das zweite und dritte

. erie⸗Regiment eine halbe Batterie dazu ab. Weitere Trup⸗ lungen des Armee -Corps haben zu gleichem

s Beseh Marschbereitschaft erhalten. Die beur⸗

schas gsten vier Altersklassen des ersten Armee⸗—

mg pteml zum Herbst-Exerzieren einzu⸗

velc tn e Mangel an Raum in den hie

1è8 in ; uf dem sogenannten Ober⸗—

ens en l n

Die rarbeiten zu de avern und Oesterreich, wie für den

hen, ja europe Verkehr gleich wichtigen Mün⸗ l Lisenbahn werden eifrigst beirieben. Eine Anzahl 1 enwe mit Absteckung der Linie beschäftigt, velch e Die Linie vom hiesigen Bahnhof an n di in von Rosenheim in einer Länge von etwa 16 unden abgesteckt; sie überschreitet zwischen Hessellohe Menterschweige die Ifar, berührt Holzkirchen und zieht sich w durch den Teufelsgraben nach Abbling hin und Rosenheim zu. Man versichert, daß der Brückenbau über die Isar schon die

fen Winter in Angriff genommen werden soll. Auf der anderen Seite ist auf österreichischem Gebiete, wo auch der Erzherzog Jo

hann mit dem Kaiserlichen Handels-Ministerium das lebhafteste In⸗ teresse für Durchführung der großen Verbindungsbahn zwischen der Nordsee und dem Adriatischen Meere bethätigt, die Bruck⸗Salzbur⸗ ger Bahn bereits bis Hüttau im salzburgischen und bis Gröbening in Steyermark abgesteckt, und bis Ende di ö ; sl mit dem Abstecken ganzer irg fertig zu sein.

e neun kürzlich für

Jahres rechnet ma Jahres rechne man

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D. J.) Die heutige Sitzung der des Staatsministers Behr

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un J [icke . 66 z j r Röniglichen Kommissare Geheimer Rath Wehner und FYing 2M 7 2 . d . n anz ra 9 Kühne mit dem Verlesen und der Genehmi Pr tokolls der letzten Sitzung nach 10 Uhr eröffnet.

6s ataàminister WeBkr erari P . Fre * ö taatsminister Behr ergriff zu folgender Erklärung das Wort:

rr Präsident! Ich erbitte mir das Wort, um eine Erklä— , nit liegenden Gegenstande nem entfernter doch gewissen Zusammen sch bin v 9 ve Ueberzeugung durchdrun r s ins hier t tun Artikeln nicht zu befassen ha in si ß von de t sind, daß sie Besorgniß erre e nachtheil nen, wenn sie ß lschweigen r al r . gl ch, l l nad 1 Dlese gegen Ich 7 he] 1 ke ten l 6e 1 ( A ike 4 ch nne tschen R ungen nachgesuchten ückt sich d ö ] 61 ne 1 7 m J 8 berichtet 91 Ver 1 ! hrit 3 RMeoimmtn n Nei sch Hal gell l licher u a sti l llenthalo l len e ch eine el ärun uge r lugenblide n J 1 n 9 1 . R 1 In no m 1In oi h ] Kleinen ein 691 l n n Uig osf 1 Va . hni . Ausnahn fie n mächtigt wa locl ger hat sie im ein Anlehen zu l n und darauf . n rhalte Es is ollständig unwahr, daß! rschie ffurter oder an Häusern in dieser nsicht Schritte eschehen wund daß man ur ausdrücklicher Hinweisung auf die Zweifelhaftigkeit verfassungsmäßigen Garantieen allent ha n ] rt erhalten habe. Hiermit wäre eigent lich der digt Ich bin aber gegenüber dies nicht begründeten Umständen in der glücklichen Lage gewese gerade entgegengesetzt verfahren zu können. Während man Umstände als wahr anführt, die gleichwohl nicht begründet sind, habe ich bis jetzt keine Veranlassung genommer über entgegengesetzte

Thatsachen zu sprechen, welche begründet sind. Der sächsischen Re gierung sind nämlich, ohne daß bis jetzt der Gegenstand in Kammern verhandelt worden, mithin ehe sie noch selbst im Stande gewesen ist, ein Programm über die Anleihe aufzustellen, dennoch so wohl vom Inlande, als auch vom Auslande, namentlich von einem

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