1850 / 256 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

fens zu Harburg zum Freihafen mit gänzlicher Beseitigung jeder Zoll⸗Revision und Kontrolle im Freihafen⸗Gebiete; die fortgesetzte Verbesserung der Stromtiefe auf der Strecke von Altona bis Har= burg, wodurch schon jetzt Schiffen von 12 14 Fuß Tiefgang hei ordinairer Fluth der unbehinderte Aufgang nach Harburg moglich gemacht ist; endlich die jetzt erfolgte Befreiung aller direkt us See nach Harburg gelangenden Güter vom brunshauser stader) Zolle, ohne Unterschied der Waaren und Flagge

Verfassungs

S ep t.

Württemberg. Stuttgart, 11. Entwurf. (Schluß.) —ͤ .

Art. 140. (§. 160.) Beide Kammern werden durch die An⸗ wesenheit von zwei Drittheilen der Mitglieder beschluß fähig. (8. 161.) Wenn und so lange eine Kammer nicht in beschlußfähiger Zahl dor handen ist, gehen die Befugnisse des Landtags au die beschluß fähige Kammer über, ohne daß die Mitglieder der anderen Kammer berechtigt wären, an den Verhandlungen theilzunehmen. Die er⸗ schtenenen Mitglieder der unvollzähligen Kammer haben jedoch das Recht, die abwesenden Mitglieder zu berufen und, wenn diese auf die an sie erlassene Aufforderung nicht erscheinen, ihren Ausschluß zu beschließen und die Anordnung von Ergänzungswahlen zu ver anlassen, welche sofort zu geschehen hat. Art. 141. (8. 160.) Sobald von den einberufenen Kammern wenigstens so viele Wahlen der er⸗— schienenen Mitglieder für unbeanstandeb erkannt sind, daß die beschluß fähige Anzahl versammelt ist, wird dem Staats-Ministerium Anzeige gemacht. Der König wird hierauf, wenn auch nur die Beschluß⸗ fähigkeit Einer Kammer angezeigt ist, den Landtag in Person oder durch einen bevollmächtigten Minister eröffnen. Art. 142. Die Sitzungs-Perioden sind für beide Kammern dieselben. Die Einbe

rufung einer Kammer ohne, die andere ist verfassungswidrig. Art. 143. (8. 186). Dem König steht das Recht zu, den Landtag auf drei Monate zu vertagen (vergl. übrigens Art. 146). Jede Kammer kann sich selbst bis auf vier Wochen vertagen. Art. 144.

(8. 156). Der Schluß der Sitzung wird durch den König bestimmt. Art. 115. (8. 157). Alle vier Jahre wird eine nene Wahl der zweiten Kammer und alle acht Jahre der ersten Kammer vorgenem

men. Die austretenden Mitglieder beider Kammern sind wieder wählbar. Art. 146. (8. 1865. Der König kann beide Kammern oder eine derselben auflösen. Die Auflösung einer Kammer hat die gleichzeitige Vertagung der anderen Kammer bis zur Wiederbe⸗ rufung des Landtags zur Folge. Im Falle der Auflösung wird spä—

testens binnen 6 Monaten ein neuer Landtag einberufen werden. Es ist hierzu eine neue Wahl der Mitglieder der aufgelösten Kammer nöthig, bei welcher jedoch die vorigen Mitglieder wieder gewählt werden' können. Art 147. (6. 164.) Jede Kammer wählt für die Dauer einer Sitzungsperiode durch absolute Stimmenmehrheit einen Prästdenten und einen oder zwei Vice⸗-Präsidenten, und durch re lative Stimmenmehrheit die erforderliche Zahl von Schriftführern. Von diefen Wahlen ist dem Könige Anzeige zu machen. Wenn und so lange weder ein Präsident noch ein Vice-Präsident vorhanden ist, versieht das älteste Mitglied die Stelle des Vorstandes und be⸗ stimmt vorlaufig einige Schriftführer. Art. 148. (8. 165.) Der Präsident einer jeden Kammer sorgt für die Aufrechthaltung der Ordnung, bestimmt die Sitzungstage, eröffnet und schließt die Siz⸗ zungen, ordnet den Gang der Verhandlungen, (leitet die Berathun

gen und Abstimmungen und beaufsichtigt die Geschäftéführung der Beamten der Kammer. (5. Abs.) Wenn die Rücksich— ten des parlamentarischen Anstandes oder die Vorschriften der Geschästs⸗ und Hausordnung durch Mitglieder der Kammern verletzt werden, so steht den Präsidenten zu, diesel ben zur Ordnung zu rufen Bedeutendere Verfehlungen sind zur Entscheidung der Kammer zu bringen. Jede Kammer ist berechtigt, Mitglieder, welche sich unwürdig verhalten oder beharrlich weigern, an den Sitzungen Theil zu nehmen, auszuschließen. Der Beschluß der Ausschließung kann jedoch nur mit einer Mehrheit von zwei Drittheilen gefaßt werden. Art. 149. (8. 166.) Die Mit

glieder der Kammer sind verbunden, jeder Sitzung anzuwohnen und die von den Kammern oder Kommissionen erhaltenen Aufträge zu be

sorgen. Im Fall eines gegründeten Hindernisses haben sie solches dem Präsidenten anzuzeigen und gehörig zu bescheinigen, Während d

185,

der Dauer der Sitzungen dürfen sie sich nicht ohne Erlaubniß des Präsidenten ntfernen, und bei einer über acht Tage dauernden Abwesenheit nicht

ohne Bewilligung der Kammer. Art. .

Die Siz—

zungen beider Kammern sind öffentlich. Bei Ruhestörungen, welche von den Zuhörern ausgehen, namentlich wenn sie Zeichen des Bei falls oder der Mißbillilgung geben, hat der Präsident sie zur rd nung und Stille zu ermahnen, und wenn der Ermahnung keine

Folge geleistet wird, die Galerieen ganz oder theilweise räumen zu lasftn. Art. 51. (8. 168.) Die Sitzungen werden geheim, theils auf das Begehren der Minister oder K. Koömmissäre, bei Vorträgen, welche sie ihrer Erklärung nach im Namen des Königs in gehei mer Sitzung zu machen haben, theils auf den Antrag von drei Mit⸗ gliedern, wenn in diesem Fall nach vorlänfigem Abtreten der Zuhö rer die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beistimmt. Art. 152408. 169). Die Minister und Königlichen Kommissäre haben das Recht, den Ver⸗ handlungen beider Kammern beizuwohnen und jederzeit von denselben gehört zu werden. Auch können sie sich von anderen Staatsdienern begleiten lassen. Art. 163. Die Minister werden auf die an sie ergangene Einladung in den Kammern erscheinen und etwaige An⸗ fragen sogleich oder an einem von ihnen zu bestimmenden Tage be⸗ antworten oder den Grund angeben, weshalb eine Auskunft über⸗ haupt ober zur Zeit nicht erthellt werden kann. Art. 151 (8. 171). Die Verhandlungen in den Kammern sind mündlich. Nur die Mi⸗ nister, die Königlichen Kommissäre, die Berichterstatter von Kom misslonen und die Mitglieder, welche einen Gegenstand zur Berg thung in Antrag bringen, haben die Befugniß, schriftliche Vorträge in der Versammlung abzulesen. Art. 155. (8. 170.) Abordnungen können die Kammern weder annehmen, noch ohne Erlaubniß des Königs absenden. Eben so wenig dürfen Ueberbringer von Vitt⸗ schriften in den Kammern zugelassen werden. Art. 156. (8.1 73.) Mn der Regel soll kein Gegenstand der Berathung in derselben Sitzung, in welcher der Antrag dazu gemacht wird, zur Berhand lung und Abstinimung gebracht werden. Wenn jedoch drei Vier⸗ theile der Mitglieder einstimmen, kann ein Gegenstand für so drin⸗ gend oder so unwichtig erklärt werden, daß von jener Regel abge⸗ gangen werden kann. Art. 157. (8. 174.) Die Abstimmung erfolgt 6 Regel mündlich mittelst Namensaufrufs durch einfaches Ja . Begründung. Die Anwendung abgekürzterer Ar= ab. In Mh nn ng. jedoch von dem Ermessen der Kammern heim schrn ch en Fällen muß namentlich abgestimmt werden. Ge⸗ z iche Stimmgebung findetnur statt bei Wahlen oder wenn ein

Kammermitglied bei einem Veh hne zersönli heilt 9. 158 (6. 1M E, nn, Tschluse persönlich betheiligt ist. xt. ö weit die Verfassung keine Ausnahme macht,

werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stim⸗ Präsi= ö so weit die Verfas⸗ , , , . Erforderniß 12 Die Präsidenten haben ,,. wie die Mitglieder der Kammern.

zeschlüsst über Verfassungs - Aenderungen er=

men gefaßt. Bei Sümmengle chbeiel ko dn, de, sung keine PVorschrift enthält, die ; absoluter oder relativer Stimmenmehrheit. bei Wahlen gleiches Art. 155 (8. 176.)

1558 fordern in jeder Kammer die Zustimmung von zwei Drittheilen

der anwesenden Mitglieder. Verfassungs⸗Aenderungen , sie mögen in Aufhebung oder in Umgestaltung einzelner Punkte der Verfassung bestehen, müssen sowohl bei ihrer Vorlage in den Kammern, als bei der Bekanntmachung als solche ausdrücklich be— zeichnet werden. Dasselbe gilt von Zusätzen, sofern ihnen die Be⸗ deutung von Verfassungs-Bestimmungen zukommen soll. Bestim⸗ mungen eines Gesetzes, welche mit Vorschriften der Verfassung im Widerspruch stehen oder eine Abweichung von derselben enthalten, sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich als Verfassungs-Aen— derungen bezeichnet und unter den für Verfassungs-Aenderungen vorgeschriebenen Formen verabschiedet worden sind. Art. 1690 (8. 177.) Die zum Wirkungskreis des Landtages gehörigen Angelegenheiten

verden in jeder Kammer besonders verhandelt. Eine Aus lahme von dieser Regel tritt ein bei der Eröffnungs- und Schlußstzung, so wie in den Fällen, in welchen beide

Kammern gemeinschaftliche Wahlen vorzunehmen haben. Auch kön nen dieselben, um eine Ausgleichung verschiedener Ansichten zu ver— suchen, sich zu vertraulichen Besprechungen ohne Protokollführung und Beschlußnahme vereinigen. Bei gemeinschaftlichen Sitzungen

führt der Präsident der ersten Kammer den Vorsitz. Art. 161. (8. 178). Es hängt von dem Könige ab, Gesetz⸗ Entwürfe oder

andere Vorschläge an die eine oder die andere Kammer zu bringen, ausgenommen, wenn sie die Einnahmen oder Ausgaben des Staats betreffen, in welchem Falle sie immer zuerst an die zweite Kammer gelangen. Sowohl die Königlichen Anträge als die von Kammer Mitgliedern ausgehenden Gesetzvorschläge sind, ehe sie zur Bera thung in den Kammern kommen können, an Kommissionen zu ver weisen, welche über deren Inhalt Vortrag zu erstatten haben. Art. 162. Is. 182.) So weit die Verfassung nicht Ausnahmen festsetzt, gilt als Grundsatz, daß nur solche Beschlüsse, worüber beide Kammern nach gegenseitiger Mittheilung einverstanden sind, an den König gebracht und vom König bestätigt werden können. (§. 179.) Die

von der einen Kammer gefaßten Beschlüsse werden daher der ande ren zur gleichmäßigen Berathung mitgetheilt. 8. 180) Die Kam

mer, an welche die Mittheilung geschieht, kann den Antrag der mit thrilenden verwerfen oder annehmen, und zwar entweder unbedingt oder mit Modificationen. zeit mi Anführung der Gründe geschehen.

stehender Regel treten bei Verabschiedung des gende Ausnahmen ein: 1) über den Entwurf dieses Gesetzes wird fn der zweiten Kammer nach vorgängiger Prüfung der einzelnen Ausgabe- und Einnahmesätze (vergleiche Artikel n im Ganzen Beschluß gefaßt; 2) dieser Beschluß wird sodann der ersten Kammer mitgetheilt, welche denselben nur im Ganzen ohne Aenderung annehmen oder verwerfen kann; 3) erfolgt das Letztere, so werden die bejahenden und die verneinenden Stimmen beider Kammern zusammengezählt und wird alsdann nach der Mehrheit simmtlicher Stimmen der Beschluß des Landtags gefaßt. Tritt in diesem Falle Stimmengleichheit ein, so hat der Präsident der zwei ten Kammer die Entscheidung. Art. 164 (8. 179.) Zu Ausübung des Rechts der Bitte und Vorstellung, der Beschwerde und der Anklage der Minister ist jede Kammer auch einzeln befugt. Art. 165. Im Uebrigen hat jede Kammer das Recht, unter Beobachtung der Vorschriften der Verfassung, sich eine Ge— schäftsordnung zu geben. Das hinsichtlich der geschäftlichen Beziehungen beider Kammern unter einander einzuhaltende Verfahren ist durch Uebereinkunft festzustellen. weit die Geschäftsordnung der ie Regierung und

Die Verwerfung muß aber jede Art. 163. (8. 181. 2 on vor⸗ Finanzgesetzes fol

So Kammern für die ihre Organe verbindlich sein soll, ist die Zustimmung der Regierung er forderlich. Art. 166 (8. 185.) Kein Mitglied der Kammer kann wegen seiner auf dem Landtage gehaltenen Vorträge und gegebenen Abstimmungen zur Verantwortung gezogen werden. Jedoch sind Beleidigungen und Verleumdungen der Regierung, der Kammern oder einzelner Personen der Bestrafung nach den bestehenden Ge setzen in dem ordentlichen Wege des Rechtes unterworfen. Art. 167 (s. 184). Kein Mitglied der beiden Kammern kann während er Dauer der Sitzungs- Periode ohne Einwilligung etreffenden Kammer in Untersuchungshaft gebracht werden, en Fall der Ergreifung auf frischer That wegen ei nes Verbrechens ausgenommen; im letzteren Falle ist, die Kammer von der geschehenen Verhaftung mit Angabe des Grun des unverzüglich in Kenntniß zu setzen. Wenn Verhaftungen gegen Mitglieder des Landtags schon vor Eröffnung einer Sitzung ver hängt waren, so steht den Kammern kein Recht zu, in das gericl

lichs Verfahren einzugreifen. Art. 168. (8. 199). Wegen Unter suchungen, welche f den Umsturz der Verfassung gerichtet sind,

aus oder wegen Verletzung einzelner Punkte der Verfassung, können die

der

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Mitglieder der Kammern durch die Regierung vor dem Staats gerichtshof (vergl. Art. 67) angeklagt werden. Art. 169. (§. 194,

Siße der Versammlung des Landtags der Abgeordneten erhalten Reise⸗

. M; 11

16

Absatz 4). Die nicht am wohnenden Mitglieder der Kammer ü kosten und Taggelder, deren Betrag gesetzlich bestimmt wi Mitglieder der ersten Kammer empfangen keine Entschädigung. Art. 170. (5. i93.) Das Amtspersonal des Landtags besteht aus einem ge meinschaftlichen Kanzlei-Vorstand, welcher in Unterordnäng unter die Präsidenten beider Kammern, dem, Archiv und der Bibliothek des Landtages vorsteht, die Aufsicht über die Registratur beider Kammern und die richtige Besorgung der Kanzleigeschäfte führt und für die Befriedigung aller sächlichen Bedürfnisse der Kammern Sorge zu tragen hat. Bei nicht versammeltem Landtag nimmt der Kanzlei-Vorstand etwanige Einläufe in Empfang, beaufsichtigt das Kanzlei-Personal und besorgt die ihm innerhalb des allgemeinen Geschäftskreises besonders ertheilten Aufträge. Der Kanzlei⸗Vor— tand wird von den vereinigten Kammern gewählt. Außerdem wählt jede Kammer die erforderliche Zahl von Kanzlei Beamten. Die Ouiescirung, Pensionirung ober Entlassung dieser Beamten geschieht in gleicher Weise, wie deren Anstellung, und richtet sich im Uebrigen nach dem bei den Staatedienern geltenden Gesetze. Von der Ernennung der mit Staatsdienerrecht versehenen Beamten ist dem Könige Anzeige zu machen. Die Annahme und Entlassung der Kanzleidiener haͤngt von dem Gesammt-Vorstand jeder Kammer ab. Art. 171. (8. 194.5 Eine besondere unter der Aufsicht beider Kam— mern durch einen gemeinschaftlich ernannten Kanzlei⸗Beamten ver⸗ waltete Kasse, welche die jedesmal in den Finanz-Etat vorzusehende Summe in bestimmten Raten aus der Staatskasse erhält, bestreitet den Aufwand des Landtags. Hierher gehören die Reisekosten und Taggelder der Abgeordneten, die Besoldungen der Beamten und Diener, die Belohnungen derjenigen, welche durch besondere Auf träge der Kammern bemüht gewesen sind, die Unterhaltung einer angemessenen Büchersammlung, die Kanzleikosten überhaupt, und andere mit der Geschäftsführung verbundene Ausgaben. Die un⸗ mittelbare Aufsicht über die Kassen- und Nechnungsführung wird im Namen des Landtags durch eine gemeinschaftliche Kommission ausgeübt, in welche jede Kammer die gleiche Zahl von Mitgliedern ernennt. Diese Kommissson entwirft den Etat des Landtags und übergiebt denselben dem Finanzministerium. Sie weist die staͤndigen Ausgaben an und verfügt die Ausbezahlung unständiger. Sie em⸗ eng Kassenberichte, nimmt Kassen⸗Visitationen vor und sorgt für die Einzahlung der etatsmäßigen Zuschüsse. Die jährliche Rechnung,

welche mit Angabe aller einzelnen Ausgaben und Einnahmen zu führen ist, wird von der Kommission geprüft, in den Kammern zum öffentlichen Vortrag gebracht und durch Beschlußnahme erledigt. So lange der Landtag nicht versammelt ist, tritt für die in der Zwischenzeit fortlaufenden Ausgaben die Staatsschulden-Kommission an die Stelle jener Kommission.

Baden. Karlsruhe, 12. Sept. (Schw. MH n der heutigen Sitzung der zweiten Kammer übergiebt Mathy Namens der Budget-Kommission seinen Bericht über die Entschädigungsfor— derung der schleswig-holsteinischen Statthalterschaft für Truppenver— pflegung, eben so Kimmig einen solchen über Rechnungs Nach⸗ weisungen, bezüglich auf den Post- und Eisenbahnbetrieb. Stolz berichtet über die Rechnungen des Archivariats, die Kosten des letz— ten Landtags betreffend, und beantragt, dem Rechner, Archivar Rau, unter lobender Anerkennung seiner Verdienste, das Absolutorium zu ertheilen. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen und sofort zur Berathung über zwei Berichte der Majorität und Minorität der Petitions? Kommission übergegangen. Sie betreffen die Be schwerde des pensionirten Hofgerichts-Raths von Itzstein, welche dieser, aus Bühl bei Barr im Unter⸗Elsaß vom 19ten v. M. da— tirt, an die Kammer gelangen ließ, und in welcher derselbe die Ungültigkeits Erklärung eines Staats- Ministerial; Erlasses vom 5. August d. J. verlangte, ver Mandat als Abge

ordneter des 30sten Aemter⸗Wahl (Bretten unk Eppingen) für erloschen erklärte und diesem zufolge eine Ersatzwahl anordnete. Dieser Erlaß stütze sich, sagt der Beschwerdeführer auf ein vor dem richterlichen Urtheil im Verwaltungswege erlassenes Erkenntniß, welches ihn in Folge einer wegen Theilnahme am Hoch

verrathe eingeleiteten Untersuchüng des Staatsbürgerrechts für ver

lustig erklärt habe, wogegen er aber nun um so mehr protesti

ren und auf seiner Einberufung bestehen müsse, als das sechste Constitutions Edikt, worauf man sich zur Begründung dieses Er

lasses stützte, hier keine Anwendung finde und als mittlerweile von dem Hofgerichte Bruchsal ein lossprechendes Urtheil

sein Bezirks

erfolgt sei. Die ungleich stärkere Mehrzahl der Petitions Kommission (C7 gegen 2) beantragte den Uebergang zur Tages sich auf das sechste Constitutions-Edikt berufend, welches die hierher bezügliche Bestimmung enthält: Das Staatsbürgerrecht geht verloren durch

Ordnung

Aufsage und Entschlagung. Als solche werden unter Anderem betrachtet, die beharrliche Landesflüchtigkeit, d. i. ein solcher Aus⸗ tritt aus dem Lande, womit man ein oder der anderen Staats

pflicht auszuweichen fucht, und welche man nach erfolgter öffentlicher Vorladung zur Rückkehr und zur Verantwortung über die vorge— schriebene Frist hin ohne rechtlich gültige Entschuldigung fortsetzt, und 'endlich ferner ein wissentlich unbefolgt gelassener Heimruf der Obrigkeit, die einem in erlaubten Absichten auswärts befindlichen Staatsbürger aus gesetzlichen Ursachen die Verlassung seines aus— wärtigen Aufenthalts oder die Heimkehr ins Vaterland auferlegt hat Da nun von Itzstein sich auf die an ihn erlassene öffentliche Vor⸗ nicht gestellt und mit dem Staatsbürgerrecht folgerichtig auch das Recht, einen Bezirk in der Kammer als Abgeordneter zu vertreten, verloren gehe, so hielt die gedachte Mehrheit seine Beschwerde für ungegründet. Die Minderheit suchte aber nachzu weisen, daß die Bestimmungen des ten Constitutions Edikts späte aufgehoben worden, daß der Beschwerdeführer sich keiner positiven Staatspflicht durch entzogen, und daß durch ein

1 65 ladung

sein Ausbleiben mittlerweile ergangenes freisprechendes hofgerichtliches Urtheil der Grund, vor Gericht zu erscheinen, weggefallen. Nach einer langen Debatte, welche sich hauptsächlich um die richtige Auslegung der einschlägigen Gesetze drehte, und wobei auch noch ed aufge stellte Ansicht, daß Itzstein durch Entfernung von freiwillig ausgetreten betrachtet werden müsse, C bei der?» Abstimmung der Antrag der Mehrh

ie weiter seinem Amte als gang fand, wurde it der Kommission, nämlich der Uebergang zur Tagesordnung, mit bedeutender Stim menmehrheit angenommen und jener der Minderheit verworfen. Letzterer ging dahin: 1) die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, den Abgeordneten Herrn von Itzstein einzuberufen, um 2) dessen Veschwerde wegen Entzichung des Staatsbürgerrechts dem Groß Stagts-Ministerium mit Empfehlung zu überweisen.

1

I 56YSM ort herzoglichen

Karlsruhe, 13. Sept. (Karlsr. 3tg.) Nach Eröffnung

der heutigen Sitzung der ersten Kammer ergreift Staatsrath von Marschüll das Wort: „Durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren! Ich freue mich, Sie nach so langer Unterbrechung Ihrer Arbeiten hier im Namen der Großherzoglichen Regierung freundlichst will—

Willkomm mir

kommen

den dringenden Wunsch zu

heißen zu dürfen. An diesen erlaube ich

J 8a ß Norkandl Sog knüpfen, daß die Verhandlungen des

fortgesetzten Landtags von dem gleichen Geiste beseest sein möch ten, wie ihn Lie hochverehrlichen Mitglieder beim Beginn desselben kundgegeben haben. Die Regierung wird von ihrer Seite nichts versäumen, was dahin führen kann, ß s möglich werde Die unglücklichen Ereignisse der letzten

!

daß die Jahre h tief erschüttert. Allein wenn die Ren Faktoren der Gesetzgebung ihre Kräfte dahin zu wissen, daß die Geschäfte in vollkommener Harmonie befördert wer den, dann werden alle guten Kräfte im Lande wieder gehoben, und dann sind wir nach allen Seiten hin stark. Zu diesem Zwecke müs sen wir uns aber, ehe wir das blos Wünschenswerthe erstreben, an pas Nothwendigste und Erreichbare halten.“ Derselbe verliest hier auf das Reskript vom 9. September, wonach Se. Königliche Ho heit der Großherzog geruhten, den Freiherrn Franz Rinck von Bal denstein zum dritten Vice Präsidenten der ersten Kammer zu ernen. nen. Freih. von Rinck: „Durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren! Das so eben von dem Herrn Präsidenten des Ministeriums des Innern Ihnen mitgetheilte allerhöchste Reskript, durch welches Se. Königliche Hoheit der Großherzog mich mit dem ehrenvollen Auftrag betraut, zeitweise Ihre Verhandlungen zu leiten, erregt in mir verschiedenartige Gefühle. Ich erkenne nämlich die volle Wich⸗ tigkeit der mir gewordenen Aufgabe; ich hege den, lebhaftesten Wunsch, ihr zu genügen, aber ich fühle nicht minder die Unzuläng lichkeit meiner Kräfte; ich fühle sie um so mehr, als ich den er⸗ habenen, hochverehrten Präsidenten vertreten soll. der seit Begim Arbeiten dieses Hauses mit so ho⸗

verschiede

vereinigen

vahbon ! dhe nt

unserer Verfassung die . 1

her Würde und Einsicht leitete, wie nicht leicht ein Anderer. In Ihren Händen, durchlauchtigste , hochgeehrteste Herren, liegt es, den Widerstreit meiner Empfindungen zu . schenken Sie mir vor Allem Ihre gütige Nachsicht, deren ich

so sehr bedarf; schenken Sie mir Ihr Vertrauen und Ihre reund⸗ liche Unterstützung. Diese, vereint mit meinem reglichen Willen, werden es mir vielleicht ermöglichen, dem ehrenvollen Vertrauen Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, so wie Ihren gerechten An⸗ , mir selbst aber die Beruhigung treu er

fullter Pflicht zu gewähren.“ Das Präsidium zeigt sodann den Ein⸗ lauf mehrerer Mittheilungen der zweiten Kammer an, welche dann an die Budget⸗Kommission verwiesen werden.

Sept. P. A. 3tg.)

forderungen, zu entsprechen, n

(Fr. O. Morgen

Freiburg, 12.

Abend um 5 Üühr trifft Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen hier ein und wird am Bahnhofe von den CEivil- und

NMilstair-Behörden festlich empfangen. Um 8 Uhr ist große Sere⸗

nade vor der findet große Lazareth. Am Sonntag früh 6 Uhr begiebt sich

Hessen. Kassel, sche Geschäftsträge !

eingetroffen mi

stande, Major von Haynai

Wohnung des Prinzen. Parade und Nachmittags besichtigt Se. Königl.

Manover auf dem Exerzierplatz

Hoheit die ist feierlicher Kirchgang und der mit dem ersten Bahnzug ü

yr Prinz

13. Sept. (N. H. Ztg.) Der preuß

t einer

von dem Kriegsministerial-Vor i, unterzeichneten Depesche,

wonach di

Sonnabend Morgens 9 Uhr statt. Kasernen und das Montags

1559

Besteuerung des Weins und des Branntweins betreffend, legt Minister-Rath von Biegeleb en vor. Der Gesetzes⸗Vorschlag will im Wesentlichen die Tranksteuer von dem zum Verbrauch ein⸗ gelegten Wein auf 2 Fl. 10 Kr. erhöhen, dagegen die bisherige is Bewegungs-Abgabe von 30 Kr. auf 20 Kr. herabsetzen, auch die bisherige Zapfgebühr verhältnißmäßig mindern. Nach der Ver⸗ loosung der Abtheilungen schreitet die Kammer zur Wahl der stän⸗ digen Ausschüsse. Mitglieder des Finanz- Ausschusses sind: Frank,

Sachsen⸗W—eimar. Weimar, 8. Sept. In Eisenach werden bereits Vorbereitungen für die dort am 265sten und 26östen d. M. stattfindende Haupt⸗Versammlung des Gustav⸗Adolphs⸗Ver⸗ eins getroffen. Zu den auf die Tagesordnung gestellten Anträgen gehört unter anderen auch der des rheinischen Hauptvereins auf Unterstützung von Reise⸗-Predigern für die in katholischen Ländern zerstreut lebenden protestantischen Gemeinden. ,

r 1

1

ser Frage in formeller Beziehung eine Sitzung auf heute Abend

zeugniß des guten Einvernehmens und der Uebereinstimmung zwi⸗ 1 Uhr anberaumt. ; ;

Gewalten, und einzig

ö schen allen großen sozialen und gesetz lichen

r, Herr vo Thi 3190 2 c zwes Tagen hier ( 3 ; f = 66 M ö ; . ,. ger, Herr von hiele, ist seit zwei Tagen hier an von Reddighausen, Hainz, Lehne, T iehm und Müller-Melchior 8; vesend. ar e, B ann ff nn Tei 9 4 ; . —— des Legitimations⸗Ausschusses: Lehne, Weidig (Landrichter), Matty ns re AI . . MGfavr or . z 3 NMirtl in: d Sog 9 n, n n, 1282 Kassel, 13. Sept., Morgens 11 Uhr. Wie wir schon ge (Pfarrer), Kuhl und W n. des Petitions⸗Ausschus e . . . . . . , . es: Wi Steinberger Weidie Landrichter) Bogen 8. meldet haben, ist der Kurfürst heute Nacht in tiefstem Geheimniß es: ittmann . . 264 2. i . , , aris, 13. rästdent ist gestern mit sämmtlichen Ministern abgereist. Er hat die Richtung nach Schmitz. Der wichtigste Gegenstand der heutigen Sitzung wieder hier ine Ankunft war Sannot 3inaes a 2 z 24 j ö par ein A g von Lehne de väͤrtia Ministeriun ( ; , , , Hannover eingeschlagen und wurden die Wagen gegen 4 Uhr Mor- war Lin Antrag von Fehne , . aͤrtigen Mani erium und eine olksmenge hatte sich 21 orm . s 9 ; 91.. 4 26 3 Die Steine 9e 146er Wwe y nacl kurze Dis kuss J ** t ö gens auf dem sandershäuser Berge gesehen. Auch Vilmar ist fort; die Steuern *. ,,,, welcher nach kurzer Diskussion 4 Bahnhofee Eisenbahn versam er hat gestern einen dreiwöchentlichen Urlaub erhalten. Eben so an den Finanz- Ausschuß n,, ; Her Antrag war da⸗ melt tt untersagt jmpagnieen der Jä—⸗— wurde der Ministerial-Refere inkerfues heute nich getroffen durch motivirt, daß verschiedene Verordnun ind Regi run . 6 as gen 84 u. . wurde de Ministerial-Reserent 3 . nicht angetroffen. r 6 i. . ,. ö. h. u 1 Legtrrun 1 rleans waren innen aufgestellt. Zwei Schwadronen Dra⸗—⸗ 6 va 1 ; 44r . 30 . Meral a Aandlungen entschiedene (C Hesetzes n. 98 Verletz ‚. H r n. * , n , . 54 4 sz lim Uhr war der landständische Ausschuß in Berathung versam . 1g 3 1 9. 5 1 ; , . 1 ung . 1 und begleiteten den Präsident n, welcher sich zu melt. Er hat zunächst durch den Vorsitzenden, Obergerichts⸗Anwalt enthielten. Als solche sind u. A. bezeichnet Las Verbot er Wa ie Straße von Havre Straße Tronchet, über 2 / ; . Versamm J g., rb ratßs Mitaligher e k e , ,, ,. Schwarzenberg, und durch den Landsyndikus Dircks, welche sich per⸗ Versammlung der Bezirksraths-Mitglieder, un en⸗Platz un ie Vorstadt St. Honoré nach dem . 233 . . ; ö ; x . ; ü . . , 5, . 5 . 1 1 114g 8 Vvoöndt 1040 (em sonlich in sämmtlich e Ministerien begaben, feststellen lassen, daß g ke nigsbünd niß, die Beschr kung der Ve 1 ure s l f genwärtig kein einziger verantwortlicher Minister hier anwesend st. die Verordnung vom 17. September 18 69 Das Journal des Döbats sagt über die Reise des Von den Referenten, so weit sie hier angetroffen wurden, wußte ten Landtag die Störung der freien 1 bung 1 Dies voi y , 63 . z K bestimmte Auskunft z heilen J , K thei ung 2 ung 2 s . ; ö 3 . 1 war dem ersten sehr a . s. ö . w r Stadt ist nicht th in ng, , ͤ Einen haben: „Es leb Präsident!“ die Anderen: einen Augenblick irgendwie gestört worden. Alles eifert sick den num ztags, die Michteinberust 8 ses * 7 siF 1!“ 3 / * ĩ 4 , ,, ,,,. 3e d ; fassune ö 1 . Jrist ö ; ebe die Republik!“ gerufen. Einige Stimmen haben den ungesetzlichen Schritt Bel 1 Di verfassungsmaßigen r ist ie Ausweisung hesst e eh, . (, . . h 2 ; n ; I! Bürgergarde scher at ü . . g. 1 rssch n ; ö ] ö 6 lebe der Kaiser! gew agt, und es ist wahr scheinlich, daß ein in Bürgergarde sche Staatsbürger 1us inländischl (Hemeind die 1b 91 ö , 1 s ; 25 i n . ĩ . i 9 ; Ur ih ĩ w ö dritter Ausflug dem zweiten stark gleichen würde. Für den Au⸗ ißt s setzung vieler ehter ohne rihf! und ech, ö Vb nhl vag Kann rrryssz a 3 a ; z f æs⸗ iner die se rordnu! ' und Verfügungen Fh ö. genblick ist das Land ruhig, und da es noch nicht lange in diesem erwa Verordnungen nd Verfügungen zum Theil von den ande fi s . s a, 66 der R fi nzstadt Mi üisteri 3a 1 3 e, . 2 eren, ö den Zustande sich befindet, so ist es desselben noch nicht überdrüssig. leslbenzstabt Diinisterten zaup und Hallwachs erlassen seien, so habe das ge S chor j , 3 ** ö, n. ! e in ge 6 tige Win öh n die . theil kli Sicherlich hegt es nicht ein großes Gefühl von Vertrauen auf die n l genwärtige Ministerium dieselbe eil icklich ill⸗ Ztettakeit feier gaegenwärtiagen Ans t at Abs i . . ,,, . J Stetigkeit seiner gegenwärtigen Institutionen, aber es hat Abscheu ir e schweigend gebilligt, auch seinen Eigenwillen seinen am fen en r n,, R,, ö gäsgt ; ö 3 Maßregeln agen Geseh und ann n n. 1 jeder gewaltsamen Veränderung, und es stößt jede übereilte J 061 el gege! Yesetz und rsassung J genugen ha Daß ; 6 , z ; K e nn w. . k . ẽ,,, . 11 . ung weil es die Hoffnung bewahrt, eine friedliche zu gung ; Wirtungslosigkeit Minister Anklage der Kammer nur di ; ge per nnn, , . z purc r . 6. , , , . , J = hat der Präsident die von ihm durch⸗ ngsten Dunn esetz lie it h übe ( rkennung j9 1Iusubung des Der Steuerverweigerung bleibe. z saul 88 6 2 . ., . ö : . k NRüller Meschio 9 und wir glauben, daß das ganze 81 5 . n 11 well 21 94 Ye nuller Vielchiors: 1mGme 91 51 = —̃— ö h Di 1 l hin diesen l li, dann *. ö 3 1 f 366 *, . . .. . a1 mer . 1 nämliche Gesinnung hegt. Wenn aber 2169 t 6rech J ni 5er sur das versasslngsmaßige Verhalten u ꝗStändekam ö . . 5 13 a. ( cht fern , , . , e n, ,. 3 3 wohl auch etwas gleichgültig ist, so e mer, dem Permanenz⸗Ausschuß, den Gerichts valtungsbe ; . ) l l 1350. 2 l hörden, so wie der Bevölkerung Kurh ss hört 8 il es weiß, daß es einen Theil der 1 n 1850 l ] neister der hörden, jo wie der Bevolterung . hessens, den unerhsrtesten Will 351 34 s ĩ ö . ö 3 , . 3 8 . . , irtig genießt, dem weisen und muthi 1 ( naßregeln und Rechtsverletz JJ . ul 5 8 ; ie j 11 6 d . B terl n 8 , ird hi 3 . ö 36 s ö 83 z denten schuldet Auch hat es ihm dies I Eine z des Kurfürsten hat den Vaterlandes ar Hwtrd hn Diskussie nit allen Stim nne e. he . Vor B ; ö 5 ie , . k PR yl ; . ö N ö 4. . . unmittelbarsten Vertreter bezeugt. Vor⸗ auer 91 innoverisch⸗Münden den Befehl e, zum 2 . erhoben. Von den sechzehn verschiedenen c der Generalräthe, der Stadtbehörden, Der Kommando v rst beizubehalten den Kriegs Anträgen des Abgeordneten Thudichum ist nur der ar nter⸗ 2 1 9 36 . z , , . . e st beizubel alten, den Kriegs stu ö ö ; l 96, neten jj ö . 1 1 der ö Unt ; Handels-Kammern hat der Präsibent den Ausdruck der Gesinnun⸗ , er sogenannte Verordnung“ voi stutzun er Herzogthumer Sch wig-Holstein hervorzuheben, wel gen der B 66 . . ; 6 nc sug in der *r 6 e . ten Be . vom ö t . m 6 g . rg nn, we, gen der Bevölkerungen sammeln können. Auch suchen wir in der Staats Polizei betreffend, in Ausführung zi cher an die Abtheilungen verwiesen wurde wei Interpellationen e , n, selbst feiner 3 de . 9 reffend, in Aus führung zu ; , ,. ö. 5 3 3 239 p urde. Zw . Interpellationen Sprache des Präsidenten selbst, mehr als in jener seiner Freunde, l e Presse und Vereine ꝛͤ en ) we 8 'ordneten Herrn Matty (Pfarrer), die Entschädigung für r ,, n, mn, 3 . s 6. a n fc Mi , . 9. . ,, ö. , , . Entschädigung für den wahren Ausdruck seines Gedankens und seiner Wünsche. Mit itt. Schon vorher ist be 1 worde die ein preußische Cinquartierun m Ke ) nt in. ; S499 Tg., ; 6 der se der a en n n , , , . 46 . n,, , Jahre 1849 Freuden nun sehen wir, daß man von der einen wie von der an— entlassen. Auch soll nach Aeußerungen des und die Verlegung des Kreisgerichts zu Alzey nach Worms betref⸗ . l ; ̃ 5 var rłan ene Eini 26 . . ͤ nal Aeußerungen Des , . èrlegu! M, . J gerie 15 zu 13 nach Worms betre deren Seite allgemein die Nothwendigkeit anerkannt hat, jene Einig⸗ Gauer die Mittheilung erfolgt sei di Re end, werden de linschlägigen Meinisterien J en. 3 Sel 2 s m 6 S frecht n alte vel 1 e Mitthei un erfolgt sein , d ie Re 1 l D. n en en c lag en X inisterten überwiesen. ö um Schlusse keit zwischen den gro zen Staats ewalten aufrecht zu alten, welche in die Provinz Hanau verlegt werden und solle regt der Präsident Mohr noch die Frage an, ob die Eröst⸗ 40. v, ö . ( Ort sicher , , , e , verlegt werden und solle das nn h Hl ? ch die Frage an, ob auf die Eröff⸗ allein die Fortdauer der durch sie hergestellten Ordnung sichern vo 536cken bein aus 510 nasrede ie Adr 2 ö 3y 2 31 . 8 Iasse - -w: * z T . 5 . s * 35 j 6 r. ö . i . ersolgen s e n,, eine 2A resse von Seiten der zweiten Kammer erlassen kann. Diese glücklichen Ergebnisse, für welche der Präsident überall Uhr egen Mitt ist ein Courier aus dem Hannsver— werden solle. Auf mehrseitizen Wunsch wird zur Besprechung die⸗ auf seinem Wege verdienten Dank empfangen hat, sind das Er⸗

Budget von 1848 1850, Verwaltung von 1848

mit einer Uebersicht der Resultate der

1850, welche einen bedeutenden Ausfall

ganz unbedeutend zu sein scheint, sind noch keine offiziellen Listen

zu sein schein ö fiziel hoffen kann, daß Sie dieses Schreiben vor Oktober trifft, will ich eingegangen. Der feindliche Verlust ist nach der Schätzung des

meine Rechnungen, Quittungen ꝛé. nicht schicken, indem ich hoffe,

legierung des Landes vorerst nicht verlegt werden soll. Bald nach . . ; dadurch, daß man auf dieser Bahn beharrt, wird man sie zum Inukfun * . a5 8 166 * 9 . 8 2 24 571 9 n * 2. . . I. ) 1 lnkunft jenes Couriers traf ein hannoverscher Stabs⸗-Offizier da Schleswig S nlstein. Altona, 15. Sept. Der Alton Früchtetragen bringen können.“ J . 5862 . . h 11 * . . 2 8 9 y F -. m . ö , , . . . 7 12 9 . r ein, welcher sich sofort zu dem österreichischen Geschäftsträger naer Merkur enthält folgenden Armeebefehl: „Haupt⸗Quartier Das ministerielle Bulletin de Pari bemerkt heut nei * . . 3. ö 5 . ö 246 , , 985. 3 ö ; 2 231 e Bw l 12 PF 6 18 (mer (Ute 1 J von Kübeck, begeben hat Schulendamm, den 13. Sept. Ich danke der Armee für die in den nem Artikel unter der Ueberschrift: Die Ultra's“ dies 5 . 96. 4 8 9 z 6 36 ö. 8 d J ür * 1 Ulle 61 1 L G11 s1 * TD 11 1111 8 1611 (8 . . . . . Tagen vom 12ten und 13ten bewiesene Ausdauer und Tapferkeit. seien, welche alle Parteien ruiniren k . Kafsel 13 Sept. Abends. (N. H zt g.) Hinsichtlich der Alle Truppe zelche 6 fech Theil ; j ; . 6. pff, * seien, welche alle Parteten ruintren. „Die Ultra-Bon en ge , . ; ; , . ,,,, Alle Truppen, welche am Gefecht Theil genommen, haben ihre Pflicht fährden durch ihr Verlangen nach dem Kaiserreic ö 8 lbreise des Kurfürsten gehen uns weiter folgende Nachrichten zu gethan die Armee wird so immer kriegsfähiger Die Tage sind ' 2 2, r 6 C4 7 . ; ö ö . , / . 98 1 = Dl E ! 9 Der Bem 5ungias Rr . 3 CGI 22 * * Kurfürst nebst Gefolge, worunter einer feiner Söhne, sodann nicht ohne schmerzliche Verluste gewesen, das 1ste Bataillon hat durch folg der Bemühungen unabhängiger Freunde des Elysee zur E issenpflug, von Baumbach ze rkannt wurde ,,, . 5 , ,, at durch wirkung einer Verlängerung der Präsidentschaftsdauer. . . . . Die ge senpslul 2 Ygqumbach . rann wurden ist heute um? seinen ruhmwürdigen Angriff auf den Brückenkopf von Missunde q ziffenbaften Männer ber konfervativen Meinung sind r , . l ens in Münden angekommen. Der Kurfürst hat sich etwa am meisten gelitten. Wir haben erreicht, was wir wollten, dem , . e, , . . ,, ten mit dem Kommandanten der hannoverschen Truppen Feinde durch eine gewagte Unternehmung, die ihn aus seiner Stel⸗ ,, 3. ein, zerlängerung 36 ö räsidentschaftsdauer für Frank⸗ . . s d 78 ö j . , 7 , . . . ö reichs Wohl usthig erachten, ohne deswegen die gefährdenden Um ni weiter gereist. Die Stärke der hanno lung von Schleswig herauslocken sollte, die Schlacht auch im offe⸗ ,, fe,, 3 , , . 6 . 84 ö . J , n,, , ,, ,, , , . triebe jener zu billigen, welche nach dem Kaiserreiche verlangen.“ scher Tru . D anz . 8 8 Mann, davon nen Felde unter den günstigsten Bedingungen für ihn angeboten, Das Pouvoir sucht in seinem heutigen Leit , w . ö . 5 . . . 1 6 . J 1. 2 . * 1 i, , = T d L 11 etIIirtln bhiuliis Vell rte n be ) (unden und l rigen in den örsfern vandwehrhagen haben ihm alle seine Verschanzungen und Lager im Osten bei Eckern⸗ ; J 1 s n 7 . z 9 / n J l ö ben I J h ö. e 1 he i unge , el m sten bet C garn weisen, daß es eigentlich in Frankneich gar keine Republikaner gebe ni itternb liege förde, Holm, Kochendorf und Hummelseldt zerstoört, ihm gezeigt, daß Die Partei, welche sich diesen Namen b ̃ bestehe nu 3 11 M Morge! Ne 11 8 z ) au 11 . 1 * 8 ö chlos 5 . . 23 , 21 2 84 . 11 . 110 ö s „Iiüleli bel 1 1 111 ! 1 4. ige (al iner ö. . te / er nicht . n chles kJ g n, 50h lern. Die se Wühler wollten nicht etw e ; get ssenen epesche soll J 1 n (. 6⸗ E ee en enn jsten der ent 1 um eichnet Lapse 1 ndern Herrschaft üb J dasselbe s 5 . 9 2 ( ö s 6119 24 . R 6. . ö 1 6 * h ö . . 2 11 1 1 1 L. rt nach ckenheim (bei Franksurt) begeben. energ ieutt keit durch Beförderungen zu belohnen er kommandirende Gene Lord Normanby ist gestern wieder hier eingetroffen d 364 z ; . 8 . ; , Lor 01 1anbr l 1 wi l r eingelsrossen in it Bauer ist b jetzt noch nicht abgereist. Oerselbe n gesten al, e n n a, n,. Fi nister Thult 9. ful ao ĩ 3 ö. 1n * m anschla en lassen 5 1 . if. ö gen wird der Finanz Minister Foul ni end Betanntmachunsz Aanuschlagen 1ss1en C8 1rd T e, . z 9851 , ,, . hel 3 9 ; . ö Das Gerücht einer Reise des a0 : s rmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Se. Königl heit . Sept. , ,. In heutigen Sitzung der ingegründet =. ß 2. 9 J ; 6 5. . ; . X ö ungegru 1. Kurfürst geruht haben, den der Regierung bis auf Wei— Versammlung machte der Departements-Ehef Francke sol⸗ . 8 , n, n, , g , ; , , . , ,, . , . zerr von Lamartine ist heute ach London abgereif eres in en Bezirk Hangdu zu erlegen. RKaäasse!l, am 15. Septen (noi 1ti seilung: r 18590. Oberbefehlshaber Bauer, General-Lieutenant un Am vorgestrigen Tage ist mit einem Theile unserer Armee gegeir Großbritanien und Irland London, 13. Sept. 9. nterimistischer Eommandeur des Armeg-Corps.. den feindlichin linken Fluͤgel eine größere Rekognoszirung unternom- Der Herzog von Wellington war gestern in Dover, um einer Mittags 11 Uhr. Ueber die Reise des Kur ürsten und seiner nen, durch welche der beghsichtigte Zweck vollkömmen erreicht ist. . thung der Hafen Kommission beizuwohne ( Minister erfahren wir weiter Folgend es: Der Kurfürst ist in De feindliche linke Flügel, welcher, etwa 6000 Mann stark, in de Marine und den Einwohnern mit vielfachen zuruf l s . J ö 8 8 11 Fwrcsroirdnr; 8 4 ** 1 * . 8 ** 8 j . 1 . man zfeld mit Hassenpflug, von Baumbach und von Hayngau, welche Hegend von Rochendor ind Osterbye stand, und Eckernsoͤrde auf Der Marquis von Lansdowne hat gestern Londt ) . dahin unter der Firma dreie bremer Kaufleute vorausgereist der enk Fleckebye auf der anderen Seite besetzt hielt, ist von un⸗ lassen, um auf seinen Landsitz nach Wiltshire zurückzukehren 5 . waren, zusammengetroffen. Nach Abfertigung einer Staffette nach, serer Avantgarde und ersten Brigade angegriffen Der Feind hat . ben sich zahlreiche Gesellschafte bild Kassel wurde die Reise sortgesetzt. Der Kurfürst ist um 10 Uhr dabei alle seine Verschanzungen um Eckernförde, bei Holm und vor den Besuck Abends in Hannover angekoͤmmen und mit den Herren von Haynau Missunde geräumt und hat sich in großer Eil und mit namhaftem er Sout K 7 n ü, ee, n . Nerin bar 2 , . ; a. ö 26 und von Baumbach alsbald zum König gesahren. Hassen Verlust über die Brücke bei Missunde zurückgezogen Dier en nit . wurde nicht gesehen. Auch Vilmar ist in Hannover angekommen sich am Nachmittage von beiden Ufern der Schlei ein heftiger Geschül können un ie Kosten Am 14ten Morgens 9 Uhr wurde die Reise nach Köln fort zesetzt. kampf, der bis gegen 6 Uhr währte. Der Feind entwickelte am spät hilling nem 8 . 1. 14 1 ; ) zal Nachmittag einebedeutende Artillerie am nördlichen Ufer bei Missunde, von n, ogar Frauen schießen 9 11 J 1 6p (68 J 1 Morge ant kahrestadge ö 2 ä . s. J ) = ! ö ö. ,,, ö 36 . das Terrain das südliche Ufer beherrscht. Da es nicht d Kasse, um ihrerse 1 Verfassung, sindet in der St Nartins Kirche d r en 634. . 2 . J ö ; 1 j 9 31 . hienst ö J. . w . Kirche dahier ein icht war, den Uebergang über die Schlei zu sorciren ließ f j . Gottesdienst statt ie gesammte Bürgergarde und 6 ' . 5 j f ; , , k irde und Die General gegen Abend den Geschützkampf abbrechen und zog die Das Comit e edenen Bataillone Schutzwachen versammeln sich ohne Waffen ; leich beal r ; . , , , güuß? M ! l 61 6 gleich beabsichtigt war, in die Stellm n ter ! l tsammen unt l ke 5 l 1 e Konigsplatze geg 9 Uhr Morgens, um sich von da, mit 1 , , 7 83* 86 z 31apt . . 26 J ö und Pummelseld zuruck. Die dänische Harnison von Gacern Theilen ands zuströmen ; . einem Zuge, zur Kirche zu begeben 9. ,, R Y . . ? war bhne LEiderstan nach Ybrden abgegangen 86 nunsere 1 ge l iusn b ge! J Ka ssel, 14. Sept ittags. (N z.) Der hiesi n welche bis zu der borbyer Mühle vorgedrungen waren, beset ndon 5 ist durch eine allerhöchste Ordre, d. d. Kassel den 13. r ten die Stadt nicht, um sie nicht dem Feu feindlichen Schisse 1 rüft r bekannt gem er Regierungssitz in den Bezirk zu opfern. Nur einzelne Patrouillen haben die Stadt durchzogen Experimente oft der gefährlichsten legt sei. das General⸗Kommando der Truppen nach im dorligen Lazareth befindliche Verwundete befreit. zestellt und seinen Bemühungen namentli Bockenheim verlegt und der General -Lieutenant Bauer befehligt hat der Feind die nutzlose Grausamkeit gehabt, unbe Parlament für die Reform der ch . worden, mit den nöthigen Offizieren sofort dahin abzugehen Be der Stadt Eckernförde von seinen Schiffen aus zu be⸗— Der Secretair der Hudsons⸗Bay einen Brie heute Mittag 12 Uhr war Letzteres indessen noch nicht geschehen. ! Auch die von preußischen Truppen besetzte Fregatte vom Capitain James Clark Roß erhalten, iniges n (Dem Vernehmen nach ist Oberst-Lieutenant von Cochenhausen vom „Eckernförde“ ist von den Dänen beschussen, und ein in unmittelba theilt über die Schicksale des Geschwaders zur Aufsuchung ö R ͤ . 3 ö. 6 ö 1 3 11 nl eslaager z 141k 106 . o ö. 9 8 4 ö 8 Generalstab nach Bockenheim gereist, um die Erkrankung des Ge⸗ Nähr der Fregatte belegenes Holzlager ist von ihnen durch zohn Franklins am 23. Mai von Schottland aus unter Segel 2 23 5 * 3 ö ö ; . fräͤnze 11nd ; J . 7 P * s . 7 ö ö . 4 ö . neral-Lieutenants Bauer zu melden.) Pechkränze angezündet. ging, und ist vom Juni aus Holsteinborg (Davisstraße, ungefähr . . d bei N 14 2 Sämmtliche Truppen, welche im Gefecht gewesen, haben sich 675 30 nördl. Br.) datirt; es lautet: „Mein theurer Herr! Ich 3 ö 3 8 dor 2 nern 11Itad 01 17 51 ss für o or wo 279 * 2 J 10 9I [I Ie 8 . * 2 * * . 5 5 fc ; z . ie, 6. . Sept 1 die volle Zufriedenheit des Generals erworben. Alle Hüttenlager, lasse dieses Schreiben bei dem dänischen Konsul von Holsteinborg . aäachden J der he en Sitzung d zweite Kan z Schanze 8 MmlIackkßnrssr per dcn sm die ße Missunde i ner, ; 2 5 ; 86 . * ĩ m , n. . heutigen, 8 itzung de zweiten Kammer mehrer— ö chanzen und Blockhäuser der Dänen diesseits Missunde in östlicher blos um Ihnen mitzutheilen, daß wir nach einer guten Reise glück⸗ Mitglieder, welche de Trossnung Sitzung nicht beigewohnt hatten, und nordöstlicher Richtung von Fleckebye sind zerstört; einige 50 lich hier angekommen sind. Obgleich wir zwei schwere Stürme aus . vereidiat wore aren, leate Dir zr des Tir Mint sterla fange sind hier in W . e . z . 2. z 2 2 . dereidigt woren waren, legte der irektor des Finanz⸗Ministeriums, Gefangene sind hier in unsere Hände gefallen. Die Stadt Eckern⸗ zustehen hatten, können wir uns doch über keinen Schaden beklagen ; dreißerr z 10chenck 87 S eseßentw 50 v. 6 ker vis für de s 3 1 8 aF 636 Santi sche 5 ] . ; z ö . 6 e f. ö. ,, von Schenck ; zwei Gesetzentwürfe vor: 1) über die sörde, welche von den im Hafen liegenden dänischen Schiffen be⸗ und wir haben jetzt mehr als je die leberzeugung, daß der „Felix“ z Verl 1er der Steuerbewi 1 18 2 1 39 Dio s 2 vos yrse 16 eéster vworio dor 3 1701 ĩ 2 Fr. (. 81 4 9 XI) 2 8 ö * ; 3 9 . Verlängerung der Steuerbewilligung bis zum Schlusse dieses Jahres herrscht wird, ist gestern wieder von feindlichen Truppen besetzt. und die „Mary“ eben so treffliche Schiffe, als tüchtige Segler sind H und 2) das unveränderte, bereits den letzten Kammern vorgelegte Ueber unseren Verlust an Todten und Verwundeten, der nicht kurz, sie lassen beide nichts zu wünschen übrig. Da ich nicht *

der Einnahmen, namentlich

win den Forst-Domainen und indirekten

Auflagen, und eine Vergrößerung der Ausgaben in Aussicht stellt, wobei die Deckung dieses Defizits in dem Budget von 1851 —1855

zugesichert wird. Einen

weiteren finanziellen Gesetzentwurf, die

Generals bedeutend größer, als der unsrige. Die Armee hat erneutes Vertrauen zu ihren Kräften gewonnen und sieht freudig neuen Kämpfen entgegen.

die „Emma Eugenia“ bei den Wallfisch⸗Inseln, oder doch ein ande⸗ res heimwärts segelndes Schiff anzutreffen, welches England vor Oktober erreicht. Meine Absicht bei meinem Hierherkommen war, einen dänischen Dolmetscher aufzutreiben, der die Sprache der Es⸗

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