1850 / 256 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Westpr. Pfandbr. 3

Grolah. Posen d

kimo's versteht, und bevor ich dieses Schreiben schließe, werde ich Ihnen melden können, ob mir dieses gelungen. Wir überholten die dänische Brigg „Titus“ und kamen 4 Tage früher als sie hier an, obwohl wir die „Mary“ im Schlepp hatten. Ich bin u. s. w.“

Nach schrift: „Ich habe das Vergnügen, hinzuzufügen, daß ich deu gewünschten Dolmetscher erhalten habe; es ist ein Eskimo, der Dänisch spricht, und da jetzt alle Vorbereitungen getrof⸗ fen sind, gehen wir weiter unter Segel. Ich versuche zuerst, den Durchgang auf einmal zu bewerkstelligen, und im Falle dies nicht gelingt, gedenke ich den gebräuchlichen Weg an der Ostseite der Baffins⸗Bay einzuschlagen.“

Einer neuen Zoll⸗Verordnung zufolge dürfen Schiffe beim Einlaufen in englische Häfen ihren Schiffszwieback unverzollt ein⸗ führen, vorausgesetzt, daß der Capitain die Erklärung abgiebt, sein Zwieback sei britisches Fabrikat.

In Bezug auf die (bereits gestern gemeldete) Abreise des Grafen von Salvandy nach Frohsdorf bemerkt die Times in einem Artikel: „Der Graf von Chambord und die Familie Orleans“, Folgendes: „Man kann nicht umhin, diesen Austausch von Höflich⸗ keiten zwischen den beiden Linien der Bourbons mit aufrichtigem Beifall aufzunehmen. Unter solchen Umständen darf man wohl mit Grund hoffen, daß das gegenseitige Entgegenkommen, welches mit dem Tode Ludwig Philipp's so herzlich beginnt, nicht gestört wer⸗ den wird und die Einleitung zu einer Versöhnung' bilden dürfte, welche den Gefühlen und Interessen beider Parteien zusagt. Ein solches Ereigniß würde von der allergrößten Wichtigkeit sein, denn es würde zur Wiederherstellung der Ordnung in Frankreich führen. Männer von richtigem Urtheil sind der Ansicht, daß jede andere Lösung ein gebrechliches Aushülfsmittel sei und eben so wenig Garantieen für die Sicherheit der Gegenwart, als der Zukunft bieten könne. Europa hat das größte Interesse, in Frankreich eine regelrechte und solide Regierung zu gründen; und es ist kaum ein Zweifel, daß das Entgegenkommen des Grafen von Chambord und

1560 das edle Benehmen der Königlichen Famille in kurzem zu einem glücklichen Schlußakt führen werden.“

Niederlande. Aus dem Haag, 10. Sept. Durch eine Königliche Verordnung vom 31. August ist eine neue Ersparung eingeführt worden. Seit 1843 erhielten die General-Stabs-Offi⸗ ziere, die zugleich Adjutanten eines Divisions⸗ oder Brigade⸗Gene⸗ rals waren, eine jährliche Subvention von 300 Fl., vom 1. Januar 1851 an wird ihnen dieselbe durch jene Anordnung entzogen.

Nach dem Rotterd amschen Courant beschäftigt die Regie⸗ rung sich mit der Vertagung der Eröffnung der Generalstaaten bis zu dem Zeitpunkte, wo die Provinzialstaaten vollständig gebildet sind und die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer, die densel— ben zusteht, haben vornehmen können.

Herr M. J. E. Bruce ist zum General-Gouverneur des nie⸗ derländischen Ostindiens ernannt worden.

Spanien. Madrid, 6. Sept. Mendizabal, Finanz⸗ Minister unter Espartere unb bekannt durch seine Finanz⸗Dpera tionen, ist zu St. Sebastian gestorben.

. Königliche Schauspiele.

Dienstag, 17. Sept. Im Opernhause 100ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Kaifer und die Müllerin, historisches Lustspiel in 1 Akt, von W. Gubitz. Hierauf, neu einstudirt: Der Ser⸗ räuber, großes Ballet in 3 Abth., nach dem Gedicht des Lord yron: „Ihe Corsair“, von P. Taglioni. Mustk von Gährich. (Herr Karl Müller, erster Tänzer vom Theater der Königin zu Lon— don, Schüler des Königlichen Balletmeisters Taglioni, wird im

D F.

( . . , zweiten Akt ein Pas de deux mit Frl. Marie Taglioni aus⸗ führen.) . .

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang

Rthlr. Erster Raug, erster Balkon baselbst und Proscenium

1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Bal 6 556 20 Sgr. Amphitheater 19 Sgr. 6 . 29 256 Mittwoch, 18. Sept. Im Schauspielhause. 145ste Abonnements-

1561

Beilage zum Preußischen 8Staats-Anzeiger.

Dienstag d. 17. Sept.

1 *. Deutschland.

. , . Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürste

Dienstag, 17. Sept. Zünfte Vorstellung des Professors der gere en- Weimar. Weiman. bir 66 12 hen Verhandlungen

indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrinann aus Hannover, ber Grosherzoglichen Kreisgerichts,. Einberusung, . ö

in 3 Abtheilungen. (Mit neuen Darstellungen.) Ausland H s Mittwoch, 18. Sept. (Italienische Opern-Vorstellung.) Zum Frankreich. Paris. Vermischtes. .

erstenmale wiederholt in dieser Saison: La Sonnambula. (Die Großbritanien und Irlaud. London. Die Angelegenheiten Ir—

Nachtwandlerin). Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. J

Rönigsstädtisches Theater.

lands.

Belgien. Brüssel. Vermischtes.

Wissenschaft und Kunst.

zstädtisches Theater. (Italienische Opern-Vorstellung. Lucia di Lam

Meteorologische Seobachtungen. mermoor.]) ö.

Eisenbahn⸗Verkehr

28

1850. Morgens Nachimittugs Abends Nach einmaliger 3 . ae. 15. Sept. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Ubr. Beobachtung. / ö . ö t 6 6 85 9 6 5 4 9 ö 3 K w 2 . 2 . P 1 17 16 66 4 . Luftdruck 40,03“ Par. 340, 22“ Har. 340,40“ Par. Guellwärme 7, 7* n 3 . 3 9 55 1 9 m ö 6 16 ö ö E ö = 1 R. Flusswärme 11,0 R- 3 . ö . . .

Luftwäriuc--.... * 8

R. 14,87 R. 4 8, 5

rhängten K

Thaupunkt -.. . 6,8 * * 4,7 n. . 5,97 R Boden würme Dunstsättigung 88 pl . 415 pCt. 81 pCt. Aus 4ahnatuns 235 Entf hl * J trübe. halbheiter. hall beiter Nte ders ehlag 9,01 1 Rb. = 5 ö * 7 6öy 14 2 2 3.

, NO. 0RO. 0XRO. Wärme wechsel 41 1,5 Hesse 1 Ka 57 l 11 Sep Den Morfl 1 Wolkenzug ... 0X0. ono. 9X0. . 5, 965 ; e , ) . . 1. ; 85 ept. 6 Wortlaut . r dem

Tagesmittel: 340,22 Par * 109.32 3 12 5 89 h 71 pCt. 0X0 5 . 6. ö ,. . . 1 . . 3 ö .

; tiegszustand ertheilten Antwort ist nach der )

Wetter

6 ESC VOI I 6. 8 6 pt 6 mb SL. ö r 9 ö; ige der Sache, die Neth ndigkeit de

ö . Ltg. folgende „Auszug aus dem Protokoll des Ministeriums . un., Kassll, am 10. September 1850. Eingabe di Stadtraths der Residenz, wodurch derselbe gegen die Verordnung zom ten B. Y die Erklärung des Kriegszustandes betreffend, ee = eee ee eee. rote legt. Beschluß: Dem Stadtrath der Residenz ist hierauf n: Die se Eingabe biete die willkommene Veranlassung dar ĩ l J erlassenen Ver

6 ec hsel- Coumse. LErief Ciel d Amsterdam ...... 250 kl. Kurz 141 ö 141 w 250 I. 2 Mi. 10 115 ann,, 300 Mr. Knrz 150 150 U do. K 300 Mr. 2 Mt. 1495 1493 oll 113et1. 3 Mt. 6 223 ö J ... 300 r. 2 Mt. S0 , 150 FI. 2 Mt 85 85; Augsburt....ö c 150 PFI. 2 Mt 101 5 Breslau.... J 100 Thlr. 2 Mt. . 992 . ö 8 Tage 99 Leipzig iu Courant im 14 Thlr. Fuls ... 100 TIr 2 Mi. 99 . Frankfurt a. M. südd. W. 100 FI. 2 Mt. 56 1856 14 100 skb 3 Wochen 107 . 107

Hetersburtpz..-.- w 60 * h 1

Handbriese, Nommundal- Papiere und / Geld- Course.

Inländische Fonds,

Gem. XF. kriet. Geld. Gem. Grh. Pos. Pfdbr. 3 9112 9076

Ostpr. Pfandbr. 3*

z. Brief. Geld

5 1063

1001

Preulss. Freiw. Anl

Anl. v. 50 4

do St 1 9. 2 . 4

St. Schuld- Sch. 3 865 Homm. Pfandbr. 35 96 z

Od. Deichb. Ob. 4 . Kur- u. Nm. do. 35 963

Seh. - Präm. Sch. . 112 3 Seblesische do. 3 r

IC. u. Nin. Schuldv. 33 w do. Lt. B. gar. do. 3 .

Berl. Stadt- Obl. 5 102 Pr. Ek. Anth. - Sch. 98 97 do. do. 37 84 Friedrichsdror. 133. 13

ö And. Goldm. à 5th. - 113 11 ö 9. 1 101 MNDiseonto. . 4.

Ausländische Fonds. . Poln. neue ptapr. 4 96 do. Part. 500 FI. 4 / 81 * 81 zoo FI. 1377 amb. Feuer-. 33 . . do. Staats-Pr. Anl.

Lübcke. Staats- A. 43 98 1

Russ. HIamb. Cert. 5

do. IHIopbe 1. Anl. 4

o. Stiegl. 2. 4. A. 4 92 do. do. do. do. 5. A. 14 923 5

do. v. Rthsch. Lst. 5 1 11 1 104

do. Eungl. Anleibe 47 97 963

do. Poln. Schatz O. 14 80 * IIoll. 2 Ih Int. 2 * do. do Cert. . 5 95 944 Kurh. Pr. O. 40 th. 51 3 31* 1

do. do. L. B. 200FI. 183 18 ö X. Bad. do. 35 FI. 18 1 ö (

K sScukBnah n- ACetiem.

deren Geltung als inwirksam bleiben müssen, belehrende Aufklärung zu

Gesetz, gegen welches überhaupt de ersterer bereits 1

gegebene zu deutlicherer An

Stamm- Actien. Kapitel. . Hrioritä lis -Actien. Kapital. ge: Die Erklärung des Kriegszustandes über

- 6 . im ges 2 . Hm . Lande sei überhaupt nicht durch bereits vor⸗ Der Reinertras wird nach erfolgter Bekanntm. 3 Tage S - Cours. 4 . . . 2 1 . Coꝛars, e 8 . 3, . reit ,. in der dazu bestimmten Rubrik ausgesüllt 6 Sim milie e Prioritäts-Actien werden durch 5 g —1 91 ung De. ssentliche 8 rdnung hervorge pie nl zr pCt. bet. Actien sind . Siaat ger. ] sährsiche Verloosuns S 4 pi. amoriisin dieselbe namentlich der Residenzstaͤdt Kassel in 8 Marz . 3 !. . * ;

. . . d Vorwurf gemacht, daß in derselben durch

Berl Anh. Litt. A. B. 6, 000, 000 4 4 95 n. 947 G. do. Hamburg ...... 8S, 00,0090 4 45 91 bz. u. B. do. Stettin - Starg. . 4.824, 000 4 5 1053 ba. do. Fotsd. Magd. .. 1,000,000 4 13 65 Bz. 64 6. Magd. Halberstadt .. 1.700, 9000 4 18 ö,, do. Leipziger... 2,300,000 4 123 Halle - Thüringer. .. .. 9g, 900, 000 4 72 64 .

Cöln -Minden .. ..... 13, 000,000 33 45 975 6 do. Aachen ..... ... 4.500, 000 45 1* 1 9 Bonn Cöln .... *. 1, 61,200 5 5 Püsseld. Elberfeld. . 1,400, 00 5 45 93 n. Steele Vohwinkel. . 1,300,000 4 . Niederschl. Märkisch. 19,009, 0090 35 35 82 m.

do. zweighahn 1.500, 000 42 = K Oberschl. Lit. A. 2. 253, 1090 35 535 108 k.

do. Lit B 2,400,000 35 52 10423 t Cosel - Oderberg .... 1.209, 9099 1 35 85 h Breslau - Freiburg... 1.7090, 999 1

Krakau - Oberschs. .. 1.809, 999 45 0 6 Berg. Märk.. ...... 4, 0090999 Stargard- Posen. 5, 900,000 35 3 817 B Brieg - Neisse 1.100, 000 37 Magdeb.- Witten 1,500,000 4 574 h ¶Q uit tin s- Hosen.

Aachen - Mastricht 2, 750, 600 4

Auslcindl. Aclien. Friedr. Wilh. Nordh 6, 660, 000 4 J 40 Prior. . . 15 98 k.

1

Schluss- Gourse von Cöln-Minden 977 6.

jner Veranlassungen gegeben seien, zu der be

1.411, 800

Berl nhalt.

do. Hamburg; -. S. - G0 eifen ibe es vielmehr mit Geuugthuung do. do. II. Ser. 1, C00, 609 das nehmen der Bewohner der Restden do. Potsd.- Magd... 2, 867, 200 setzlich , . . . . ; ö . . do. do. 83, 132, So0 urch di⸗ , 6 anderen rte do. do. Litt. D. 1,000, 009 . ö . or en Ei. Nicht in anarchi⸗ do. Stettiner . ...... S00, 000 ,, , im Gegentheil das Treiben Magdeb. Leipziger .. 1.788, 000 ; , , , . de- Versammlung ohne Störung der Ord Hate - Thüringer. . . . 41,000,000 6 1b vielmehr lägen, wie in der Verordnung aus Cöin - Minden? . ...... 3, 674, 500 rochen, ndere Veranlassungen und, rechtliche Vorschriften in do. do. 3.500, 000 itte, durch welche Tie Nothwendigkeit, den Kriegszustand zu Rhein. v. Staat gar. 1,217, 000 en, gegeben sei Es könne ganz dahingestellt bleiben, ob do. 1. Priorität.. 2.187.230 Gesammt⸗Staatsministerium, wenn dasselbe sich als lediglich do. Stamm-Prior. 1,250, 0090 uf eigenes Ermessen verwiesen zu betrachten gehaht hätte der

züsse f -Elberfe 1,000, 00 a. B heit der S t E Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 ßerordentlichen Begebenheit der Steuerverweigerung mit der Er⸗

Niederschl. Märkisch. 4, 175, 0090 d, . do do. 3. 500,000 rung des Kriegszustant 6s entgegenzut! eiten sur erforderlich ge⸗ do III. Serie. 2, 300, 90090 halten haben würde, die, von ihm dem Landesherrn anzurathenden 99. zweigbahn 252, 000 chritte hätten ihre Richtung durch die Gesetze des deutschen NMagdep. Wittenb. 25,000, 000 erhalten müssen. Eine aufmerksame Erwägung des In— Oberschlesische 8 370.300 8 der Verord nung. müsse davon überzeugen, daß durch dieselbe Krakau Oberschl. .. 369.009 i Notlhwendigkeit begründet werde, eine, ständische Cosel- Oderberg. .... 250, 000 2 Au frul 6 and läge diefen Steele - Vohwinkel 325,000 . elnen folchen zu vem 40 do. II. Ser. 375, 000 , n, Al elner Stänbe zreslau- Freiburg... 490,000 r Revolut ; ; n . zerg. Märk.... 1.100, 000 2 er n alu , . , ,n. 95 ( sei, daß de ugen im Interesse der des gan erforderlich betrachtet Ausl. Stamm- Act. wie von Staaten nicht allein Fxiste des deutschen Bundes selbst, sondern auch die Bun kiel Altona ..... Sp. 2, 050, 000 zrechts anerkannt werde und nur über den rechtlichen Bestand d Cöthen-Bernb. Thlr. 650, 000 Fundes versammlung von den Bundesstaat eset Mecklenburger Thlr. 4,300, 000 nnch vertreten würden ö n en l. M. in Bezug genommene che henti

von Preussischen Bank-Antheilen g8 ba.

n m n . 9lsa a3

vßbllig anerkannter 2Wirtsamteit. Als autl 5 ö * . 92 9 ö

tze des deutschen Bundes sei der

Fon a. Pfabr. a. c. 4 96 .

Fes heutigen jüdischen Feiertags wegen dar das 6

eschäft nur sehr geringfügig, und die Course in Folge dessen ziem

ic ünreräͤndert, im Allgemeinen aber etwas matter. r . . welchen die Verordnung sich gründe, in keiner

Auswärtige Börsen. 14. Sept. Met. 5proz. 5, , 4, 90. 51

4proz. Anl. 34:

Wien,

„6 = 755. 44proz. S353, 8a, 833. 24proz,. 52 1567 1855. 39: 1194 3. Nordbahn 1115 3, 1115. Glogg⸗

niz 119 118. Mail. I8 7. Pesth 895 3. B. A. 1165 1162. Wechsel⸗Course. Amsterdam 162 Br., 162 Gld. Augsburg 1173 Br., 1175 Gld. Frankfurt 1177 Br., 117 Gld.

Wittenb. 57 Br., 566 Gld. Minden 974 Br., N. Gld. 39 Br. Mecklenburg 35 Br, In Fonds im Allgemeinen wenig Umsatz. In Actien flaue Stimmung und unbedeutendes Geschäft.

Eisenbahn

Paris, 13. Sept. 3Zproöz. 58. 5. 5proz. 93. 75. Nord⸗

bahn 462. 50.

Gold al marco 7 3 8. Dukaten 11. 80 à Wechsel⸗Course.

Amsterd. 210.

11.90.

Hamburg 1732 Br., 173 Gld. London 11.42 Br., 11. 41 Gld. Paris 139 Br., 1383 Gld. K. Gold 12335 Br., z Gld. Silber 1163 Br., z Gld. In Fonds und Actien wenig Geschäft Fremde Valuten mehr Brief als Geld.

Frankfurt a. M., 14. Sept. Die Börse war heute sehr still. In Fonds sowohl als in Eisenbahn⸗-Actien ging beinahe gar nichts um. Die Course aller Gattungen derselben erhielten sich dennoch fest auf ihrem Stande von gestern. Nur die österr. Actien blieben höher.

Destr. proz. Met. 813 Br., S1 Gld. Bank-⸗Actien 1198 Br., 1194 Gld. Bad. Partial-Loose a 50 Fl. vom Jahre 1310 53 Br., 525 Gld., do., n 35 Fl. vom Jahre 1845: k Br 313 Gld. Hessen Partial-Loose a 40 Rihlr. preußisch 33 ö. 314 Gld. Sard. Part. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 383 Hi * Gln. Darmstadt Partial ⸗Loose a 60 Fl. 79 Br.,

sänd. 334 7 . 29 Br., 283 Gld. Spanien Zproz. in- 2 nnen G ,n: 500 Fl. 815 Br., 81 Gld. Friedrich ⸗Wilhelms⸗

Nordbahn 423 Br., 42 2 ñ Minden S8 ** a6 . ,

Hamb. 1853. Berlin 3673. London 25. 20. Frankf. 2103. Wien 2133. Petersb. 396. Nach der Börse, 5proz. 93. b7z. Die Rente stleg anfangs, ging jedoch durch ziemlich bedeutende Verkäufe wieder zurück.

ge 963, 53, 5, *, a. 3.

3Zproz. Cons. p. C. 1... Aproz. 903. Ard.

London, 13. Sept. 964, 4, 4, 5. ZI proz. , 1935, . 3Zproz. 37, . Pass. 48, 4. Russ. 5proz. 114, 109. 1ztos. S7, S6. Braf. 93, 3. Mer. 23 e Hern S243,

Bie steigende Bewegung in engl. Fonds behauptete sich bei geringem Geschäft.

Iremde Fonds ziemlich unverändert.

2 Uhr. Engl. Fonds still. Fremde bei geringem Umsatz sehr fest.

AM insterdam, 13. Sept. Die Stimmung in holl. Fonds war, bei ziemlich belebtem Geschäft in Int., neuerdings etwas an⸗ genehmer. In span. war der Handel besonders in Ard. sehr be⸗ lebt und stiegen diese ca. . XP seit gestern. In den übrigen frem⸗ den Fonds wenig Handel und Veränderung.

Samburg, 14. Sept. 31 ;

29 . Z pproz. 895 Br., 895 Gld. . Pr. Oblig. 39 Gld. E. Ri. 1 6 Ehle. Snlegf' 6 , n. 94 Br., A Gly. Ard: 114. Br., 113 (id. proz. Zi Br., zi Glo. Amer. hproz. Verꝛinigte Staaten 1065 Br. u. Gld. Ham⸗ burg Berl. 1 Br., 907 Glo. Bergedorf 933 Br. Magdeburg⸗

Holl. Int. 573, Js. Zproz. neue 684 Span. Ardoins 123, K. gr. Mecen 1273, . Coupons 93, 10. Russen 4proz. S83. Güegl. s3s7. Seslerr. Met. proz. I85, 3, 2tzproz. 413. Mex. 293.

Altona⸗Kiel 91 . 90 Gld. Föln⸗ Markt Berichte. orie Del Ausnahmegesetze und Beschlüsse, seDytichk Wi . 16 29 . 1 31 1 . . ö . ; ; . j 3 ufa hob sei ] zähle 1 13D Caßz ö . 769 wendung Friedrich Wilhelms Nordbahn 3 Berliner Getraidebericht vom 16. September. ö 4 , . ͤ . . . racht werden müssen. Sollte demnach eine Steuer Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: n,, , , a 1, . . rch eine Ständeversammlung als Aufruhr behandelt

Weizen nach Qualität 56 59 Rthlr. . . ͤ Roggen loch 33 35 Rthlr. li n ö . ) urch , ., des y zr. Sevt. / O 41 . he p standes eine Präventions-⸗Maßregel eintreten zu lassen, damit nicht

er, Sey. / Okt.; 347 Rthlr. Br.. 33 234 bez. u. G. . ö. . der als Verkrefung des ganzen Landes anzusehenden Okt. / Nov. 3435 Rihlr. Br., 344 bez., 34 G. ,,,, , n , udeversammlung ein wirklich thatsächlicher entstehe. So wie ln

89 MBthwendiakeit egl Die Nothwendigteit

v pr. Frühjahr 1851 38 a 39 Rthlr. bez., 39 2 . 1 ;

IZ83 Br., 383 G. - Staatsregierung durch die von ihr getroffenen Ausnahmemaßregeln Gerste, große loco 27-29 Nthlr. im B ßtsein der, Erfüllung ihrer Pflicht gehandelt habe, so sei

» lleine 23 26 Rthlr. sie a er unzweifelhaften Verpflichtung tief bewußt, die Landes⸗

erhalten, wie solche durch die Verfassungs

vorhandenen Kriegszu

149 Rthlr. derfassu aufrecht zu Urkunde, die auf

nde begründet sei. Daß während des

Hafer loco nach Qualität 18 „Idpfd. pr. Sept. / Okt. 185 Rihlr. Br. urk

„Aspfd. pr. Frühjahr 20 Rthlr. Br., 20 G. standes einzelne Bestimmungen der Verfassungs⸗

„50pfd. 21 Rthlr. Br. u. G. der Voraussetzung völliger innerer Ruhe und Sicherheit des Staats Erbsuen 40 45 Rthlr beruhten, nicht in Ausführung kommen könnten, liege in der Natur Nüböl loco 13 Rthlr. Br., 124 bez. u. G. der Sache, hebe aber in keiner Weise die Aufrechthaltung der Lan vielmehr die Staatsregierung eben

Rthlr. bez, 127 Br., 123 G desverfassung auf, zu welcher A, Rthlr. verk., 125 Br., M G. so verpflichtet wie fest entschlossen (j. Rihlr. Br., 123 G. Die Verorknung vom sten l, M. ha, Rthlr. bez. u. Br., 125 G. tung eines einstweilen geltenden, Esetzes, Die nachtrgtglich einzu holende Beistimmung der Landstände, welche §. 95 der Verfassungs⸗

denn zu

würden, be⸗

„pr. Sept. 124 a „Sept. / Okt. 123 2 Okt. / Nov. 12. Nov. Dez. 1274 y Dez. M . l 1 de, he . 3 2854 Rthlr. Br., 125 G. Urkunde vorschreibe, ergebe die e Folgerung . y Febr. / März) Verordnungen, welche ven der 8 , nn e, . nb „März April (22 89 /. dürfe es einer landständischen Zustimmung nicht; wo; iese nur vor- Aprů / Mai 1233 Rthlr. Br., 12. G. läusig für nicht erforderlich, aber als eine nachträglich einzuholende geindl . 125 Yithlr. bez. hingest llt wurde, könne nur van einem ie . ö „pr. Sept. / Okt. 12 Rthlr. bez. u. Br. Gesetze aber seien unbedingt zu befolgen und ki nne lic der Veob Mohnöl 135 2 13 Rthlr. achtung von solchen Niemand entziehen, wie denn auch aus der Vo Palml 117 Rthlr. schrift des 8. 108, sich ergebe, daß die allgemeine Glaubwürdigkeit und Vollziehbarkeit einer vom Landesherrn erlassenen und von ver⸗

habe ferner die völlige Bedeu⸗ Die nachträglich einzu

unmittelbar,

J 5 L

35 Thran 12 a2 12 RNthlr Südsee-Thran 126 a 12 Nthlr,— Ninis asigni zerord keinem Zweife er e. loco ohne Faß 155 Rthlr. verk. u. Br. antwortlichen Ministern kontrasignirten Verordnung keinem Zweifel

unterliege. . .

Man gebe sich der beruhigenden Erwartung hin, daß eine noch⸗ malige Erwägung der Sache den Stadtrath bestimmen werde, mit 17 Vertrauen auf die nur auf das Wohl des Landes und Erhaltung der Landes-Verfassung gerichteten Bestrebungen der Staats⸗Regie⸗ rung hinzublicken. Nachricht hiervon den Stadträthen sämmtlicher furhessischen Städte. Hassenpflug.

; mit Faß 15 Rthlr. verk.

3 pr. Sept. kt. 155 Rthlr. bez. u. Br., 15 G. . Okt. Mov. 1535 Rthlr. Br., 153 G.

pr. Frühjahr 1851 17 a 173 Rthlr. bez., Br. u. G.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hosbuchdruckerei. Beilage

Vorstellung: Die Karlsschüler, Schauspiel in 5 Akten, von H. Laube. ;

Von dieser Verfügung ist in der Waisenhaus⸗Druckerei ein Abdruck von h0 Exemplaren genommen, und sind selbige noch heute nicht allein an die Stadträthe in den Städten, sondern an sämmt liche Regierungen des Landes abgegangen. Der landständische blei bende Ausschuß, dem diese Verfügung gleichfalls zugegangen ist, hat sich heute Abend zur Berathung und Beschlußfassung über die felbe im Ständehause versammelt. Es hieß heute allgemein, Herr Abee, welcher bekanntlich in Abwesenheit Hassenpflug's das Ministe rium des Innern versah, sei nach Berlin abgereist, um der preu ßischen Regieruͤng nähere Aufklärungen über die Maßregeln des hiesigen Gouvernements zu geben. landständischen

955 3

7.7.

loi kendo bleibenden

ittheilung des

Fortsetzung der M 8 5. Preu Anzeiger Nr.

Ausschusses: (S. Preuß. Staats

J

ö 1 n rr 8B r R m 9 * 860 —5rspe J y51 . on 8 Wir Friedrich Wilhelm der Erste, Kurfürst und souve von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Ver Va ind Isenburg, Graf zu Katzenellnbogen, Dietz,

Schaumburg ꝛc. ꝛc. 1d und zu wissen: 1 ßr .

labruch durch die Stände⸗Versammlung selbst, über wel- in solchen Zuständen sich ergebende Unzulänglichkeit der

übrr die Hesetze Wir in Unserer Verordnung vom 4ten l. M. Uns aus⸗

haben, und der nach der Verordnung vom 18. Juli 1832 Nr. II. lbe verkündeten, einhellig gefaßten, die Auslegung der Grund⸗ Bundesbeschlusses als Aufruhr sich dar⸗

e Pflicht auf, die gefährdete Sicherheit

Bundes betreffenden

X unabweislich di

stellt ö . legt Uns

ie bedrohte öffentliche Ordnung mit einem solchen Schutze elcher s unmöglich macht, anaichische Zustände zur that⸗ nung kommen zu lassen, wie solche sowohl die fort und

als das Verhal⸗ unternimmt,

;. k * resse anzubahnen,

ö n 254 * v T5 Frechheit der Tages dständischen usses hervorzurusen

ung ihn dazt rieben, an Unsere Behörden und ien Aufforderung iderstande gef Unsere obige e hbarkeit nach dem Schlußsatze des

deren Vollziehbar l

rkunde so wenig einem Zweifel unterliegen, als

dlage einer anderen, als der den Landständen durch 8. 95 der Verfassungs- Urkunde überwiesenen Beurtheilung ausgesetzt sein kann. Da nut durch krästig eingreifende und schützende Maßregeln es sich erreichen läßt, die ganze Verfassung über den Abgrund, den der Bruch derselben in )

inüber zu füh⸗

Sverurvnen Mir verordnen Wir,

Ganze eröffnet hat, über denselben er Verfassung zu sichern, so 91 1 s sol dische Ausschuß allgemein gegen seine Zu⸗ iderspruch eingelegt hat, nach Anhörung Un—

einem Punkte für das ren, milhin den Fortbestand de achdem der bleibende landstät ung verfassungswidrigen W seres Gesammt⸗Staatsministeriums, welches über die unabweisliche Noth

*

1 J 5

wendigkeit und Dringlichkeit der zu ergreifenden Maßregel sich ausgesprochen

hat, auf den Grund des S§. 95 der Verfassungs⸗-Urkunde Folgendes:

S8. 1. Sämmtliche kurhessischen Lande sind bis auf Weiteres in Kriegs= zustand Durch welchen jedoch der gewöhnliche bürgerliche Verkehr keiner lei Beschränkung zu erleiden hat erklärt, und es treten während der Dauer des Kriegszustandes die in den folgenden Paragraphen enthaltenen Vestimmungen ein, deren Vollzi hung und der weiteren, durch den Kriegs— zustand bedingten, von Unseren Ministerien ergehenden Anordnungen militairischen Ober-Befehlshaber übertragen wird, unter, diesem Zwecke das stehende Heer, so wie die in

einem dessen Befehle zu den einzelnen Gemeinden

bestehenden Bürgergarden und sämmtliche Eivilbehörden, mit Ausnahme der

ihre gesetzlichen Functionen gestellt sind. ö

. Biesem Sber-Besehishavei, so wie den ihm Kommandanten, ist insbesondere die obere Leitung der sammten Staats⸗-Polizeigewalt übertragen.

Gerichte, S. 3. untergeordneter

§. 3. Alle Volks⸗Versammlungen sind verboten, Versammlungen von Vereinen aber nur mit Genehmigung des Militair⸗Befehlshabers des be— treffenden Orts oder Bezirks statthaft. ; . .

§. 4. Zeitungen politischen Inhalts diüfen ohne Genehmigung Un- seres Ministeriums des Innern nicht herausgegeben wenden.

Von einem jeden Blatte einer politischen Zeitung ist, bei Meidung ihrer auf polizeilichem Wege zu bewirkenden sofortigen Unterdrückung, eine Stunde vor der Ausgabe ein Exemplar dem Kommandanten des beireffen— den Srts oder dem von ihm bestellten Kommissar vorz legen.

Die Kommandanten, beziehungsweise die vor nen bestellten Kom— P missare, haben Blätter, in welchen Schmähungen gegen Unsere Allerhöchste person, die Staatsregierung und deren Organe oder Ausreizungen zum sinachorsam oder zur Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit enthalten sind, .

t Beschlag zu nehmen. Diese Bestimmungen finden auch auf politische Flu sschriften, bildliche Darstellungen Anwendung. 5. Ob und wann in vorkommenden Fällen gaffen nach Kriegsgebrauch Anwendung zu machen ist, hängt und der Entschließung des Oberbefehlhabers or

welcher in dieser Beziehung

sosorlt in

von der Gewalt der

dem Urtheile fenden Kommandanten ab,

wortlich ist.

6. Der Oberbefehlshaber und in dringenden Fällen vorläufig der Militair Kommandant einzelner Gebietstheile, welcher jedoch zum eck der Genehmigung schleunigst Anzeige an jenen zu machen hat, ist

Staatsbeamten zu suspendiren durch Kommissare zu be—

stehenden Behörden und

derselben

ermächtigt, die be bie Ausübung der Amtsgewalt

sobald die Erhaltung

wirken, so wie die Bürgergarden aufzulösen, der cherheit und der öffentlichen Ordnung in den unter ihrer Befehlen Auszug aus dem in der 22sten Sitzung vom Jahre 1 einhellig gefaßten Bun desbeschlusse II. Da gleichfalls nach dem Geiste des eben angeführten Art der

Schlußakte und der hieraus hervorgehenden Folgerung, welche der Ant 58 gspricht, keinem dentschen Souverain durch die Landstände die zur Füh— den Bundespflichten und der Landesverfassung entsprechenden so werden Fälle,

in welchen ständische Versammlungen die Bewilligung der zur Führung der erforderlichen Steuern auf eine mittelbare oder unmittelbare

rung einer Regierung erforderlichen Mittel verweigert werden dürfen,

91

t wollten, unter diejenigen Fälle zu zählen sein, auf welche die 26 der Schlußakte in Anwendung gebracht werden müssen.

(Art. 25. den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu. jedoch, in Rücksicht auf die innere Sicherheit des gesammten Bundes und in Folge der Verpflichtung der Bundesglieder zu gegenseitiger Hülfeleistung die Müwirkung der Gesammtheit zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Ruhe im Falle einer Widersetzlichkeit der Unterthanen gegen die Regierung, eines offenen Aufruhrs oder gefährlicher Bewegungen in mehreren Bundes staaten, stattfinden.

Alt. 26. Wenn in einem Bundesstaate durch Widersetzlichkeit der Un⸗ terthanen gegen die Obrigkeit die innere Ruhe unmittelbar gefährdet und eine Verbreitung aufrührerischer Bewegungen zu fürchten oder ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist und die Negierung selbst, nach Er schöpfuüng der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, den Beistand des Bundes anruft, so liegt der Bundes⸗Versammlung ob, die schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung der Ordnung zu veranlassen. Sollte im letztgedach- ten Falle die Regierung nohorisch außer Stande sein, den Aufruhr durch eigene Kräfte zu unterdrücken, zugleich aber durch die Umstände gehindert werden, die Hülfe des Bundes zu begehren, so ist die Bundes⸗Versammlung nichtsdestoweniger verpflichtet, auch unaufgerufen zur Wiederheistellung der Ordnung und Sicherheit einzuschreiten. In jedem Falle aber dürfen die verfügten Maßregein von keiner längeren Dauer sein, als die Regie⸗ rung, welcher die bundesmäßige Hülfe geleistet wird, es nothwendig er

achtetet).

Die Aufrechthaltüng der inneren Ruhe und Ordnung in

Als Ausnahme kann

1

Ausübung der ge⸗—

stehenden Gebielstheilen solche Maßregeln erfordert und diese unaufschieb⸗ lich erscheinen. .

§. 7. Die Vergehen des bewaffneten Widerstandes gegen die keit und deren Diener, des Aufruhrs und des Hochverraths sind nach den Kriegsgesetzen zu untersuchen und zu bestrafen.

§. 8. Die vorstehenden Vorschriften bleiben so lange in Kraft, wegen deren Genehmigung an die baldthunlichst zu Landstände die erforderliche Vorlage gemacht werden kann.

Urkundlich unter Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatssiegels gegeben zu Kassel am 7. September 1850.

b versammelnden

ü. 6 Friedrich Wilhelm. Hassenpflug. Haynau. Baumb II. zn der heute Abend öffentlich bekannt gemachten, hier beifolgenden

19n

Verordnung haben die Staatsminister Hassenpflug, Major von Haynau und Legationsrath von Baumbach dahier

[) über sämmtliche kurhessische Lande, mitten im Frieden, ohne liche Veraulassung und ohne Zustimmung des bleibenden landstän schen Ausschusses, den Kriegszustand erklärt;

2) alle Volksversammlungen und Versammlungen von Vereinen verboten;

3 die Herausgabe von Zeitungen politischen Inhalts von der Geneh— migung des Ministeriums des Innern abhängig gemacht;

) einem militairischen Oberbefehlshaber bestellt, denselben der verfassungs⸗ mäßigen Verantwortlichkeit überhoben und zur Suspendirung der Be⸗ hörden und Staatsbramten und zu sonstigen Willkür ⸗Maßregeln er= mächtigt;

5) die Staatsbürger den Militairgerichten und Gesetzen unterworfen.

Wir finden hierin einen unerhörten groben Mißbrauch der Amtsgewalt, welcher sogar nach §. 1 der Verordnung vom 14. Februar 1795 in die Ka⸗ tegorie des Hochverraths fällt, indem er offenbar darauf abzweckt, die bis⸗ herige Einrichtung und Verfassung des Landes zu Grunde zu richten, haben deshalb nach §. 61 der Verfassungs-Urkunde die Anklage gegen die Vorge⸗ nannten auf den Grund obiger Thatsachen beschlossen, und ersuchen die Staats- Prokuratur, nach S. 75 des Gerichts-Organisations-Gesetzes vom 34.

jober 1848, diefe Anklage zum gerichtlichen Verfahren zu bringen, auch

ö f 86 369 8 , 5 6 wegen der auf dem Verzuge haftenden großen Gefahr die so fortige Verhaf⸗

tung der Angeklagten zu veranlassen. Unsere Legitimation ergiebt die weitere Anlage. Kassel, am September 1850.

Der bleibende landständische Ausschuß.

III.

In dem in vergangener Nacht empfangenen geehrten Schreiben, vom gestrigen Tage werden dem Staats-Minister Hassenpflug und den Ministe—⸗ onsrath von Baumbach hier—

selbst Handlungen zu Last gelegt, in welchen wie auch in dem geehrten Schreiben selbst anerkannt wird ohne Zweifel eine Verletzung der Ver⸗ fassung, insbesondere der S8. 95, 37, 106, 107 2c, der Verfassungs⸗Urkunde, enthalten sein würde. Anklagen gegen Ministerial⸗Vorstände wegen Verfassungs⸗V stehen aber nach §. 100 der Verfassungs⸗ Urkunde allein der Stän sammlung micht auch einem Ausschnsse derselben zu, und die Unter⸗— suchung und utscheidung über solche Anklagen gehört ausschließlich zur Kompetenz des O ber-Appellationsgerichts. Auf solche Anklagen findet das Straf-Prozeßgesetz vom 31. Ottober 1848 nach s. 168 desselben keine An⸗ wendung, und eine Mitwirkung der Staats⸗Behörde findet dabei nicht statt. . ch Ministerial⸗Vor⸗ standes, welche sich als Verfassungs-Verletzung darstellen, wozu ich ins⸗ besondere stets gegen die Vorschriften des 8. 95 der Verfassungs⸗Urkunde

verstoßende Abänderung einzelner Bestimmungen der Verfassungs⸗- Urkunde Gesichts⸗

rial-⸗Vorständen Major von Haynan und Leg

Für unzulässig muß ich es halten, Handlungen eines

——

und anderer Gesetze rechnen muß unter einem milderen punkt, namentlich dem eines Mißbrauchs der Am die Anwendbarkeit des §. 61 der Verfassungs-Urkun aber das verfassungsmäßige Verfahren bei Anklagen

stüÿnd nien 2 23 . 9 1 wegen Verfassungs-Verletzung zu vermeiden. Außerder 1 ach Be 3 3 —ᷣ. ,,. . muß ich noch bemerken, daß eine nach 8. 61 der Verfas⸗ vent Urkunde gegen den Major von Hayngu zu erhebende Anklage bei dem Genergl⸗gludijtorgt⸗ als dem . nm * ge 9 11 DIIbDIG¶iIs 118 im ir ihn us 18 Berid ö . . sein würde. . n!] 1 3 istandigen ericht⸗ anzubringen Aus diesen 63 . J n gründen sehe ich mich außer Stande, dem geehrter ; zu entsprechen J außer Stande, dem geehrten Gasu⸗ z l, den 8 l 1 5319 89 An den blei n 18st 1 us schu 1X Al I 1 111 11 111111 hies 1 * hlesige die aleie in Al n Not sind . d 1 der usschusse 8 chtlichen Verfahren zu Eine che Anklage ist vo be en und Kurfürstlicher Stagts t l leitu ĩ om t l ! 1 unsere Ankl ? stl ist d ? 1 111 18 d wobei es n Ki ĩ . 3 ! n ] Gemäßheit des ze ide l ständischen Archiv niedergelegten Reve abschristli [* 211 . 1 1ss 18 1 ver M dert zu entnehmen 16 daß 17 bo . ) ) m nannt t Hor d fömpetenten Behörde zum Rerfahren vor der kompetenten Behörde zum vrelsahit Wir bitten hiernach: die Kurfürstliche Staats-Proku n Ersuchen ungesäumt zu ents n. Kassel, am 8. September 1851 Der bleibe landständische Aus hwarzenberg. Bayrhoffer. Kellner Gräfe. Henke An Herrn General-⸗Staats⸗Prokurator hierselb V. aus dem Protokolle d General Staats ⸗Prokuratore 8. September 1850. Nr. 2309 O. R. Betreffend die bleibenden landständischen Ausschusses gegen die eine Ankla wider den Staats-Minister Hassenpflug, den Major von Haynau und den J * 1 8 11 j 1 * 9 58 11 8 2 Legations-Rath von Baumbach, wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt

Beschluß: Spalte 3). VI. Die Rathskammer des Kurfürstlichen Ober-Gerichts hierselbst ertheilt in der Anzeigesache gegen 1) den Staats⸗Minister Hassenpflug, 2) den Votstand des Ministerinms der Justiz und der auswärtigen Angelegenhei⸗

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