ten, Legationsrath von Baumbach, 3) den Vorstand des Kriegs⸗Ministe · riums, Major von Havnau, wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt und we— gen Hochverraths, nach Anhörung des Antrags des Staats ⸗Prokurators, auf erstatteten Vortrag nachstehenden Beschluß: In Erwägung, daß nach 8. 100 der Verfassungs - Urkunde die Anklagen gegen Vorstände der Ministerien wegen Verfassungs Verletzung vor dem Ober-Appellationsgericht anzubringen sind, daß somit, da die faktische Begründung der nen Anklage unzweifelhast dahin gerichtet ist, die sterial⸗Vorstände wegen Verfassung-Verletzung stellen, die Anklage von den Landstanden vor tionsgericht zu erheben war, . . und in Abweichung hiervon die Anwendbarkeit des S. 61 der Verfassungs - Urkunde dadurch nicht begründet werden kann, wenn in erb! Verletzung zugleich ein Mißbrauch ohnehin im untergebenen Falle
gegenwärtig erhobe⸗ genannten Mini- vor Gericht zu
dem Ober ⸗Appella⸗
dem Verbrechen der Versassungs⸗V
der Amtsgewalt liegen sollte, was ü
nicht anzunehmen ist, indem die Contrasignatur der Verordnung vom
7ten d. M. als ein Mißbrauch der Amtsgewalt seitens der gedach⸗
ten Ministerial-Vorstände nicht angesehen werden kann, nach Ansicht des §. 468 des Strafprozeßgesetzes vom ber 1848
Einleitung des
Sen tember
31. Okto
Instructions-Verfahrens abgelehnt.
1859
wird die Kassel, am 9 . (gez.) Fleischhut. VII.
Durch die am 7ten d. M. an den Straßenecken angeschlagene und nunmehr auch im Gesetzblatt erschienene Verordnung sind sämmtliche furhessische Lande in den Kriegszustand erklärt, mitten im Frieden, ohne alle rechtliche Veranlassung; alle Volls-Versammlungen, alle Vereine sind verboten; die Herausgabe von Zeitungen politischen Inhalts ist von der Genehmigung des Ministeriums des Innern abhängig gemacht; alle Staatsbehörden, mit Ausnahme der Gerichte, sind unter einen militairi— schen Oberbefehlshaber gestellt, welcher, der verfassungsmäßigen Verantwort— lichkelt überhoben, Behörden und Beamte suspendiren und alle möglichen Willkür⸗Maßregeln treffen darf.
Wir brauchen kaum zu sagen, daß diese Verordnung, obwohl ihrer äußeren Erscheinung nach auf den §. 5 der Verfassungs⸗ Urkunde gestützt, ohne Zustimmung des bleibenden landständischen Ausschusses ergangen ist.
Wir finden vielmehr darin einen unerhörten groben Mißbrauch der Amtsgewalt, darauf abzweckend, die bisherige Einrichtung und Verfassung des Landes zu Grunde zu richten, somit nach §. 1 der Verordnung vom 14. Februar 1795 zum Begriffe des Hochverraths qualifizirt.
. Beides, grober Mißbrauch der Amtsgewalt und Hochverrath, fällt den Veikündigern und Vollziehern der Verordnung, nament- lich dem Staats — Minister Hassenpflug, dem Major von Haynau
und dem Legationsrath von Baumbach zur Last. So haben wir denn noch am Abend des 7ten des l. M. nach §. 64 der Verfassungs Urkunde die Anklage gegen die genannten Drei beschlossen und den Herrn Staats-Pro—- kurator hierselbst nach §. 75 des Gerichts Organisations-Gesetzes ersucht, diese Anklage zum gerichtlichen Verfahren zu bringen. Es ist dies auch nicht ohne die Vermittelung des Herrn General-Staats- Prokurators ge⸗ schehen. Ganz unerwartet, aber kommt uns so eben ein Beschluß der Raths—⸗ Kammer des Kurfürstlichen Obergerichts hierselbst zu, womit die Einleitung des Instructions-Verfahrens abgelehnt ist.
. Wir können uns hierbei nicht beruhigen, halten vielmehr eine Be⸗ schwerdeführung für eben so gegründet als pflichtgeboten.
Der Rathskammer-Beschluß geht davon aus, daß nach S. 100 der Verfassungs-Urkunde die Anklagen gegen die Vorstände der Ministerien we gen Verfassungsverletzung vor dem Ober - Appellationsgericht anzubringen sind, und daß die Begruͤndung der erhobenen Anklage die „genannten Mi⸗ nisterialvorstände unzweifelhaft wegen Verfassungsverletzung“ angreife.
So richtig das Erstere ist, so bestimmt müssen wir das Letztere in Ab⸗ rede stellen. Nicht auf den Grund ihrer ministeriellen Verantwortlichkeit haben wir die Herren Hassenpflug, von Haynau und von Baumbach ange klagt, sondern eben well sie von ihrer Amtsgewalt groben Mißbrauch ge⸗ macht haben, bis zum Hochverrath.
Der Rathskammer-Beschluß entgegnet, barkeit des 5. 61 der Verfassungs⸗-Urkunde be in dem Verbrechen der Verfassungs -Verletzun Amtsgewalt liegen sollte.“
Wir glauben, daß es lediglich in bleibenden landständischen Ausschusses liegt, ob er niger anklagen, die Anklage auf das eine oder anders ßen will.
daß dadurch nicht die Anwend gründet werden könne, „wenn ig zugleich ein Mißbrauch der
dem pflichtmäßigen Ermessen des das Mehr oder das We— Verbrechen beschlie
Rathskammer e Bern ß glauht schließlich nicht annehmen zu dür—
fen dat Jeünnbknen Falle die Contrasignatur der Verordnung vom
Lit äh, als ein Mißbrauch der Amtsgewalt seitens der gedachten Mi— nisterial-Vorstände anzusehen sei. Wir wünschten diese Worte aus dem
Gedächtaisse und der Geschichte tilgen zu können. Hat es jemals einen ärgeren Mißbrauch gegeben, als wenn diese Verordnung inmitten der fried— lichsten Zustände und der größten Ordnung sämmtliche kurhessische Lande in den Kriegszustand erklärt, Versammlungen und Vereine verbietet, alle Civil- und Verwaltungs-Behörden der Willkür eines Militair⸗Oberbefehls habers unterwirft und diesen bei Anwendung von Waffengewalt der Beob— achtung der Gesetze überhebt und lediglich dem Regenten verantwortlich erklärt?
Das sind Verletzungen der Sittlichkeit und des Rechtsgefühls, Ver⸗ letzungen, nicht blos der Verfassung, sondern zugleich ganz einfacher Lan— desgesetze, die aber der Ausdruck der Sittlichkeit, der menschlichen Würde sind. Deshalb verfolgen wir gerade nicht das formelle Verbrechen der Ver fassungs ⸗Verletzung, sondern diesen groben Mißbrauch der Amtsgewalt und hoffen, gerechte, pflichttreue Richter dafür zu finden.
8
. 12 4 Zur Licitation Bekanntmachungen. 1538 2 m 3.
Das im Angermündeschen Kreise der Uckermark bele— gene, 2 Meilen von der Kreisstadt Angermünde, 24 Meilen von Neustadt⸗Eberswalde und 87 Meilen (inel. 66 Meilen Eisenbahn) von Berlin entfernte Königliche Domainen⸗Vorwerk Grimnitz, enthaltend:
an Ackerland.... S883 Morg. 38 MRth. )
Pachtliebhaber ken eingeladen,
an mn, . 17 . ö,, 1 ertatt . J * 2 2 * an Garen. ö 35 der Licitations zusammen 1252 Morg. 4 (Rth.
und an Hof- und Baustellen und Unbrauchbarem .. 51 ö 2
2 überhaupt 1303 Morg. 94 IRth. nebst Brennereinutzung, ferner eine Fläche bisheriges , ,. don S6 Morgen 148 IRuthen nebst 59 i,, 155 ¶Ruthen Unland, welches Forstland mit 1 6 gränzt, und die Fischerei und Rohrung . rimnitz. See, sollen auf die 18 Jahre von
sinitatis 1851 bis Johannis 1869 im Wege der Li— , mei verpachtet werden. . 8a, . und allgemeinen Verpachtungs -⸗Bedin⸗ bem Vorwerle len tiens Qrdingungen, die Karle von ,,, dan e e en lnde das Vermessungs⸗ . , , können täglich,
ge, vom 23sten d. M. an in
der Do malnen-⸗Regi ö ; eingeschen wen. stratur der unterzeichneten Regierung
Auch besindet sich d ti ö
e ĩ ch der zelti ch⸗ ter der Domaine Grimnitz, 1c. . ö , Karte und eines Registers von Vorwérke Grimnitz und
dem Forstlande, und ist derselbe vo ?
biese KWegensainde den Pabhlbene n neff er 7 Einsicht vorzulegen, auch denselben die ern, Bezug auf die örtlichen Verhältnisse wünschenzwerthe Auskunft zu ertheilen.
367 E
Gegen den von hier ist unterzeichneten
d O
worden
—
.
, /// ö
haben wir einen Termin auf ober d. J., Vormitt. 19 Uhr, von dem Departements -Rathe, Regierungs-Rath Bertram, in dem Sitzungszimmer der unterzeichneten Regierungs— h Abtheilung anberaumt. werden ; daß dieselben sich vor dem Beginn der Licitation über die zur Uebernahme der thigen Eigenschaften ze lichen Vermögens genügend auszuweisen haben. Verlangen wird unsere Domainen-⸗-Registratur Abschrist und der speziellen Pacht-Bedingungen ꝛ gegen Erstattung der Topialien verabfolgen lassen. Potsdam, den 15. September 1850. Königliche Regierung. der direkten Steuern, Domainen und Foisten.
1 1 bergerichts-Assessor August Reinstein nachdem derselbe durch Beschluß des Kreis⸗ März c. und des hiesigen Königlichen Appellationsge⸗ richts vom 26. April c. die Anklage wegen Hochverraihs erhoben. Zu seiner Vernehmung haben wir einen Termin auf den 20. März 1551, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, zu welchem derselbe mit der Aufforderung vorgeladen wird, in demselben zur sestgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, unter der Ver— warnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in contumaciam verfahren werden wird. Naumburg 4. d. S., den 27. Mai 1850. Königliches Kreis- und Schwurgericht.
1562
Die vom bleibenden Ausschuß beschlossene Anklage muß verfassungs= mäßig schleunig „untersucht“, es muß die Anklage zu einem Ergebniß auf gesetzlichem Wege gebracht werden, und das kann unseres Dafürhaltens nur durch Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens geschehen.
Wir ersuchen daher Sie, Herr General-Staatsprokurator, die Be— chwerde gegen den Rathskammerbeschluß vom 9. . M., wovon wir eine Abschrist aniegen, zuständigen Orts zur Erledigung zu bringen.
Kassel, am 10. September 1856. 3
. Der bleibende landständische Ausschuß:
K Bayrhoffer. Henkel. Kellner. Gräfe.
n
den Herrn General⸗Staatsprokurator.
(Schluß folgt.)
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 12. Sept. (D. A. 3.) Heute und gestern haben bei dem hiesigen Großherzogl. Kreisge— richt die ersten öffentlichen Verhandlungen stattgefunden, und zwar unter dem Vorsitze des Kreisgerichts-Direktors von Egloffstein. . Weimar, 13. Sept. (W. Ztg.) In Folge der von dem Unions⸗ Vorstande angeordneten Inspizirung mehrerer thüringischer Kontingente, unter anderen auch des weimarschen, sind die Beur laubten des Großherzogthums einberufen worden.
en sland.
Frankreich. Paris, 12. eine Konferenz sämmtlicher Generale Garnison bei Changarnier.
Ein Schreiben des Handelsministers Dumas vom 8. Septem ber zeigt den Präfekten an, daß der von Frankreich geforderte Raum auf der londoner Industrie-Ausstellung mit beiläufig 9500 Quadrat⸗Meter zugestanden wurde, daß die Sendungen bis Paris den Ausstellern, von da hin und zurück dem Staate zur Last fallen. Die Präfekten sind zur möglichsten Verbreitung dieses Schreibens aufgefordert.
Der offiziellen Anzeige des Moniteur zufolge, sind bis heute 212 Anmeldungen zur londoner Industrie-Ausstellung bei der be treffenden Kommission eingegangen. Davon kommen auf Paris 793, auf die Departements 419. Es befinden sich darunter 141 Firmen, welche die goldene, 212, welche die silberne Medaille bei französischen Industrie-Ausstellungen erhalten haben. Unter den Departements ist das Departement du Rhöne (LFęon) am stärksten, nämlich mit 80, vertreten. .
Die Nepalesen sind von dem Aufenthalte in Paris so bezau bert, daß sie ihre Abreise aufgeschoben und beschlossen haben, bis Ende September hier zu verweilen. Heute Abend wohnen sie der Vorstellung der großen Oper bei. Es wird das Ballet Le Violon Ja Diablé gegeben, da sie gewünscht haben, Fanny Cerrito tanzen zu sehen. Die Marquise Aguado hat ihnen ihre Prosceniums⸗Loge abgetreten.
Herr Emil von Girardin zug auf seine Polemik wegen „Ich schlage dem National
Heute Morgen war der pariser
Sept. und Obersten
macht heute dem National in Be— der „Lösung“ folgenden Vorschlag: vor, sich mit mir dahin zu einigen, daß wir die ganze demokratische Presse von Paris und den Depar temenls zu einer allgemeinen Versammlung zusammen berufen. Ex möge in derselben seine Lösung vortragen und ich die, meinige,. Ich werde mich derjenigen anschließen, welche die Majorität erlangt hat. Ist ihm dieser Vorschlag genehne? Srsülll er beim Peuple? ver Réppublique? dem Evénement? dem Sigele?“
Die Testamenta-Exekutoren, welche Ludwig Philipp gewählt hat, sind Montalivet, Dupin der Aeltere, Montmorency, Laplaque-Bar ris und Advokat Scribe, der Bruder des Dramatikers.
Das Pays versichert, der päpstliche Hof und Piemont haben die Vermittelung von Frankreich zur Lösung der obschwebenden kirch lichen Differenz beansprucht. Dasselbe Blatt fragt, ob Ge⸗ neral Chagarnier wirklich die Absicht habe, im Jahre 1852 als Kandidat für die Präsidentschaft der Republik aufzutreten.
2. Sept.
Großbritanien und Irland. London, 1. Briefe aus Dublin von gestern melden, daß die, Schlußsitzung der katholischen Synode am 190ten d. M. mit allen üblichen Ceremo nien in der Kathedrale stattfand. Die Beschlüsse der Synode wur⸗ den von sämmtlichen auwesenden Prälaten unterzeichnet, und der irländische Primas, Erzbischof Cullen, ermahnte in einer kurzen Pre⸗ digt das Volk, die Geistlichkeit in ihren Bestrebungen zur Hebung des Katholizismus zu unterstützen. strahl gegen die Queen's Colleges besteht, nach Allem, was man hört, in der Weigerung der Blschöfe, diesen Erziehungs-⸗Anstalten ihre Empfehlung zu geben, und in dem Beschluß, eine römisch-ka⸗ tholische Universität in Irland zu gründen. Nach dem Freeman von gestern Morgen hat der Primas von Irland und Erzbischof von Armagh, Dr. Cullen, beschlossen, jegliche Art von Anstellung bei den Königlichen Kollegien abzulehnen, nur Ueberbürdung mit
den Arbeiten der Synode hat ihn abgehalten, seinen Entschluß der
ü
192
ö
zu demselben mit dem Bemer— ͤ 5 Pf. abgeschätzt worden, soll Pachtung nö—
und über den Besitz des erforder⸗ ĩ Auf
werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Königliches Kreisgericht.
Der (bereits erwähnte) Bann
/
Nothwendiger Verkauf,
Das in der breiten Straße hierselbst gelegene, Vol. ]. ͤ t No. 23. Fol. 95. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem denn die Zahl der durch selbige herbeigeführten Todes— Glasermeister Bach gehörige Haus nebst Zubehör, ches nach der nebst dem Hyppthekenscheine in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe auf 11,429 Thlr. 16 Sgr.
am 12. Februar 1851, Vormittags . an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Particuller Benjamin Hartmann als Real- Gläubiger
Frankfurt a. d. O., den 25. Juli 1850. J. Abtheilung.
S121 Personen und 15,512 Centner Güter befördert, Einnahme 5215 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf. betrug.
Bis inkl. 31. August c.
Regierung früher anzuzeigen. Trotz der gestern bekannt gewordenen Absagebriefe der Erzbischöse Mac Hale und Slattery veroffentlicht die Evening Post eine vollständige Liste der von der Regierung ernannten Universitäts-Inspektoren (Visitors). Sie enthält 20 Na⸗ men, unter denen außer einer ziemlich gleichen Anzahl katholischer und protestantischer Würdenträger sich auch Laien befinden, z. B. der Herzog von Leicester, der Präsident des Kollegiums der Wund ärzte u. s. w. Der Ober-Richter Doherty ist Sonntag Nacht auf Anglesea, wo er die Sommerferien zubringen wollte, plötzlich an einer Herzkrankheit gestorben; als seinen wahrscheinlichen Nachfolger nennt man Mr. Monaghan. Doherty begann seine Carriere im Jahre 1803 als Barrister und war von mütkerlicher Seite mit Canning verwandt; als Mitglied des Unterhauses gehörte er zu den persön— lichen Gegnern Daniel O'Connell's. Der Lordstatthalter von Ir— land, Graf Clarendon, war auf Besuch bei dem Marquis von Londonderry in Garron Tower, wo er unter großen Feierlichkeiten empfangen und festlich bewirthet wurde.
Belgien. Brüssel, 11. Sept. Eben ist das Reglement erschienen, welches für den Seitenkanal der Maas zwischen Lüttich und Mastricht die Schifffahrtsgelder feststellt. Für die Tonne wer den für jede Wegstunde für beladene Schiffe 10 Cent. zu entrichten sein, für leere Schiffe nur 5 Cent.
Der Moniteunr bringt das Programm für die Feierlichkeiten bei den September-Festen. Am 26. September findet die feierliche Grundsteinlegung des Monuments zum Andenken an den National Kongreß statt. Der König wird morgen von Ostende schon zurück⸗ erwartet.
wissenschaft und Runst. Königsstädtisches Theater. Italtenische Opern-Vorstellung. Zum erstenmale in . Lucia di Lammermodr. (Den 14. September.)
Die Vorstellung der obengengunten Oper (am Sonnabend) fand unter der Mitwirkung der Sgra. Viola, als Lucia, des Sgr. Guie ciardi, als Lo d Asthon, und des Sgr. Pardini, als Edgardo statt. Der Letztgenannte trat somit zum erstenmale in dieser Saison, und zwar in einer Partie vor das Publikum, die gewöhnlich durch Sgr. La bocetta vertreten zu werden pflegt. Beider Leistungen verdienen übrigens hohe An— erkennung. Wie die Individualität Labocetta's mehr geeignet ist, die zarteren Momente zur besonderen Geltung zu bringen, so weiß Par
dini das henoische Element der Rolle wirksamer zu erfassen, wobei ihm seine kräftige, männliche Erscheinung und seine glücklichen Ga—⸗ ben der Darstellung als treffliche Stützen dienen. Sein Spiel ist abgerundet und durchweg edel, in einzelnen. Momenten sogar großartig. Zu diesen darf besonders die Schlußscene des zwei— ten Aktes gezählt werden, nach welcher rauschender Beifall und
die Ehre des Hervorrufs ihm mit Recht zu Theil wurden. In der Sterbe⸗ scene erreicht er Labocetta jedoch nicht, der durch zarten Schmelz der Stimme und den seelenhaften Ausdruck seines Gesanges hier wirklich wun derbare Wirkungen erzielt. Sgra. Viola angehend, so leistete sie auch diesmal als Lucia, namentlich in musikalischer Hinsicht, wieder recht Schätzenswerthes, indem ihr Gesang viel Sicherheit und Kunstfertigkeit entfaltete. Weniger Gelungenes bot die Leistung dagegen hinsichtlich der Darstellung, die vorzugsweise in Scenen, wie im Duet des zweiten Aktes mit Asthon, den Mangel an Wärme und Leidenschaftlichkeit fühlbar wer den ließ und auch der Wahnsinnsscene im dritten Akt nicht die richtige
Färbung zu ertheilen vermochte. Doch gelang es, ihr, die bedeu nde Fechnit, uber welche sie im Gesange zu gebieten hat, nament-
lich in den Arien, glücklich zur Geltung zu bringen, so daß ihr öfters Beifall gespendet wurde. Sgr. Guicciardi sang den Asthon mit Ge— schmack und ausgebildeter Bühnengewandtheit, so die Vorstellung der Oper in wirklich künstlerischer Weise fördernd. Obwohl die Stimme des Sängers nicht die umfangreichste ist, zeichnet sie sich doch durch einen angenehmen Klang vortheilhaft aus. Dabei zeugt sein Gesang von trefflicher musikali scher Durchbildung, so daß seinen Leistungen, durch ein entsprechendes Dar⸗ stellungs-Talent ünterstützt, stets einen befriedigenden Eindruck hinterlassen. Von den kleineren Partieen befand sich die des Raimondo in den Händen des Sgr. Bianchi de Mazzoletti, der diese Rolle mit Mäßigung zu Dank ausführte. Das Ensemble der Vorstellung war ebenfalls ein befrie— digendes. Das berühmte Sextett im zweiten Akt erfreute sich des gewohn— ten Dacapo⸗Rufs, wie denn überhaupt die Theilnahme des Publikums an der Vorstellung ein lebendiges Gepräge trug.
enn D Eisenbahn⸗Verkehr. Niederschlesischen Zweigbahn wurden im August e. wofür die
Auf der
Per sonen⸗Frequenz der Magdeburg-⸗Leipziger Eisenb ahn. wurden befördert. . Personen,
3 , 193, 765
vom 1. Septbr. bis inkl. 7. Septbr. c. inkl. 1256 Personen aus dem Zwischenverkehr . ...... n
in Summa
ö
ausgesprochene Hoffnung, daß die Cholera auf hiesigem Platze ihrem Erlöschen entgegengehe, hat sich bestätigt,
fälle hat sich in dem letzten siebentägigen Zeitraum ge— gen den vorhergehenden wiederum wesentlich vermindert, und sind vom Ften bis 13ten dieses Monats an der- selben hier mehr nicht als 20 Personen verstorben. Leipzig, den 14. September 1850. Der Rath der Stadt Leipzig. Der Bezirls⸗AUrzt. Koch. Dr. Sonunenkalb.
wel
—
ss Löbau⸗-Zittauer Eisenbahn.
Die Herren Actionairs der Löbau-Zittauer Eisenbahn
Abtheilung für die Verwaltung
fg dr, n, me.
I 209
und Schwurgerichts vom 30.
in den Anklagestand versetzt Hannover abgehenden Zug.
mittags, von Berlin, Sden, und Hannover eintreffenden Zug.
15 b
aus Stettin am 22.
J Köln-Mindener Eisenbahn.
Vom 15. April ab tägliche . Abfahrten der Personenzüge: von Minden nach Deutz 7 Uhr 30 Min. Vormit⸗ tags, im Anschluß an den um 5 Uhr 10 Min. von
von Minden nach Deutz 12 Uhr 45 Min. Nach⸗ im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen 3)
Stettin-Rigaer Dampfschifffahrt. Nächste Abfalimt des Dampfschifss „Düna“ September.
D. Witte, Agent in Stettin
werden hiermit zur diesjährigen regelmäßigen (siebenten) —8* . * General-Versammlung eingeladen, welche . Mittwoch den 16. Okt ber a.« allhier im kleineren Saale der Sozietät abgehalten werden soll. . ,
Auf der Tagesordnung befinden sich
genstände: ö
1) der Geschäfts-Bericht auf das 2) der Rechnungs-Abschluß vom ben Jahres, . Mittheilungen über den Betrieb der Bahn,
A) die Wahl zweier Ausschuß-Mitglieder.
Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen.
In Betreff der Legitimation zu dem Eintritt und zu der Stimmberechtigung wird auf §8§. 44 u. 45 der Sta⸗ tuten, so wie §. 15 des Nachtrag-Statuts, verwiesen.
Zittau, am 6. September 1850.
folgende Ge⸗
Jahr 1849, 31. Dezember dessel⸗
1637
Bekanntmachung. Die in unserer Bekanntmachung vom ten d.
Das Direktorium / der Löbau- Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Exner, Vorsitzender.
M.
Das Abennem ent beträgt 2 Rthlr. für 233 4 Rthlr. * . 5 Rthlr.« 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei elnzel nen nummern wird
der Bogen mi: 25 Sgr. berechnet
M 257.
aats- J
Berlin, Mittwoch den 18. September
Preußischer
(
nzeiger.
Alle Post⸗Anstalten zes In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
1850.
ö t sch land.
Amtlicher Theil.
De u
Preußen. Elberfeld, Köln. Vermischtes. Desterreich. Wien. Hoftrauer für Ludwig Philipp Lombamdisch⸗
venetianische Anleihe. Banern . München, Nürnberg. Vermischtes. Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen.
7 erh Prinz Albert. Württemberg. Stuttgart. Reise des Königs.
Baden. Baden, Freiburg. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen. Karlsruhe. Standquartiere der Großherzogl. badischen
Truppen in Preußen.
Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Ankunft des Großherzogs.
Mecklenburg⸗ Schwerin. Sch ö erin. Vermischtes. ö wegen Verkündigung des schiedsrichterlichen Urtels der zur Entscheidung über den Rechtsbestand des Staatsgrundgesetzfs vom 15. Oftober 1845 niedergesetzien Kompromiß-Instanz.
. u elan bh.
Frankreich. Paris. Widerlegung. — Schreiben des Herzogs von
NR 8 . a.. . ) * 2 ö J, , und des Prinzen Joinville an General Changarnier. — Ver—=
, n . und! Irland. London. Vermischtes.
Italien. Turin. Ritter Pinelli Re Wiedereinfüh r . P Rom. Wiedereinführung der Türkei. Wid din. Ernennung.
Börsen⸗- und Handels-Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
„Dem bisherigen Königlich sardinischen Geschäftsträger bei Al⸗ lerhöchstihrem Hofe, Grafen d An tioche, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; so wie dem Oberförster Mendel zu Reppen, Re⸗ gierungs-Bezirk Frankfurt, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Beilage.
— —
——
Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl ist nach Müncheberg abgereist.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. K Post⸗Dampfschiff⸗Ver bindung zwischen Stettin und
Kronstadt (St. Petersburg.) ie Abfertigung der Post⸗Dampfschiffe erfolgt: Aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges von Berlin; aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. Der „Preußische Adler“ geht ab: —
Aus Stettin den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 21. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober; aus Kronstadt den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den O. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September, den 12.
und 26. Oktober.
Der „Wladimir“ dagegen;
aus Stettin: den 25. Mai, den 8. und 2 Jun, bn 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September und den 12. und 26. Oklober; aus Kr onst adt: den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober.
Passage-Geld: J. Platz 62 Rthlr., II. Platz 140 Rihlr., III. Platz 235 Rthlr. In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschluß des Weins einbegriffen.
Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr', mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 55 Rthlr. preuß. Court. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert.
Berlin, den 24. Mai 1850.
General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
8
zu der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats-⸗-Anzei gers wiederholt abgedruckten Bekanntmachung, die Post Dampfschiff-Verbindung zwischen Preußen und Schwe den betreffend, vom 19. Juni d. J., ist nachträglich zu bemerken, daß, einer Bekanntmachung des Königl. General-Postamts vom 5. September zufolge vergl. Staat s-Anzeiger vom 6. Sep⸗ tember Nr. 245), jene Bekanntmachung nur noch insoweit Gel⸗ tung hat, als sie sich auf die Dampfschifffahrten zwischen Stral⸗ sund und Ystadt bezieht, während die zwischen Stettin und Istadt seit Anfang dieses Monats für dieses Jahr gänzlich ein—⸗ gestellt worden sind.
—
nichtamtlicher Theil. Dentschland.
Preußen. Berlin, 17. Sept. Se. Majestät der König haben? Allergnädigst geruht: Dem Major Schmitt und dem
Hauptmann Witkse vom Zten Artillerie- Regiment die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog zu Sachsen⸗Ko⸗ burg Gotha' ihnen verliehenen respekt. Ritterkreuzes und Verdienst⸗ freuzes vom Sachsen Ernestinischen Hausorden; so wie dem Kom— merzienrath Abraham Grah zu Solingen die Erlaubniß zur
Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Königl. sächsischen Verdienst-Orden zu ertheilen.
Elberfeld, 14. Sept. (Elb. Ztg.) Nach Aussage von Reisenden aus Dortmund ist Herr Hassenpflug nebst Gemahlin heute Mittag gegen 12 Uhr mit der Eisenbahn daselbst angekommen und nach Köln zu weitergereist; eben so später gegen 5 Uhr Nachmit⸗ tags der Kurfürst von Hessen mit seinem Sohne und in Begleitung der Minister Baumbach und Haynau.
Köln, 14. Sept. (K. 3.) Abends 9 Uhr. Der aus Min— den Mittags, wo der berliner Zug noch nicht eingetroffen war, ab⸗ gegangene Convoi ist eben in Deut angelangt. Der Kurfürst von Hessen hat sich auf demselben nebst den Ministern Baumbach und Haynau bis zur Station Langenfeld befunden, ihn dort aber auf den Rath eines höheren Polizei⸗Beamten aus Düsseldorf verlassen und mit Extrapostpferden in seinen Equipagen die Reise auf Frank⸗ furt zu fortgesetzt.
Oesterreich. Wien, 15. Sept. Die Wien. 3tg. meldet: „Auf allerhöchste Anordnung wird für weiland Se. Majestät König Ludwig Philipp die Hoftrauer von morgen, den 16. September, angefangen, durch zwölf Tage mit einer Abwechselung, und zwar die ersten sechs Tage, d. i. vom 16. bis einschließlich den 21. Sep⸗ tember, die tiefe, dann die letzten sechs Tage, d. i. vom 22. bis einschließlich den 27. September, die mindere Trauer getragen
. — werden.“ Dasselbe Blatt veröffentlicht heute die näheren Bestimmun⸗
gen der 5proz. Anleihe für das lombardisch-venetianische Königreich.
Bayern. München, 13. Sept. (N. M. Ztg.) Der Herr Minister-Präsident Dr. von der Pfordten ist heute Mittag nach Hohenschwangau zu Sr. Majestät dem König abgereist.
Nürnberg, 15. Sept. (N. C.) Auf einer Reise nach Ho⸗ henschwangau begriffen, kam gestern Abend kurz nach 9 Uhr der
König von Sachsen mittelst eines Extrazuges hier an und nahm im
„Bayerischen Hofe“ sein Absteigequartier.
Heute Morgen ist der⸗
selbe mit dem gewöhnlichen Bahnzuge, nach Kaufbeuern weiter
gereist. ; Die Reaktivirung des Professors Dr.
von Hermann als Mi⸗
nisterlalrath im Staats⸗Ministerium der Finanzen unter Beibehal⸗ tung seiner Stelle als Professor an der Universität München wird
amtlich bestätigt.
Sachsen. Dresden, 13. Sept. (D. J.) Erste Kammer. Die Tagesordnung enthielt den Bericht der ersten Deputation über den mitkelst allerhöchsten Dekrets vom 20. August vorgelegten Ge⸗
im Verhältniß zu den vielen Anlässen zum Einschreiten, welche von Seiten der Presse seither gegeben worden sind, so auffallend geringe Zahl, daß man den Grund dieses Ergebnisses in einer Unthätigkeit der Staatsanwaltschaft suchen zu müssen geglaubt hat. Ein solcher Vorwurf ist aber ungegründet, denn es sind von derselben 350 Un⸗ tersuchungen beantragt und bereits 182 Anklageschriften gefertigt worden; die Ursache liegt tiefer, sie liegt in dem Ergebnisse der bis jetzt verhandelten Preß⸗Prozesse und der unverkennbaren Ürsache der ersteren. Von jenen 25 Sachen haben 16 mit Freisprechungen, zum Theil im offenen Widerspruche mit dem Thatbestande, geendigt, und im Einzelnen hat sich ein noch auffallenderes Verhältniß heraus gestellt; denn bei den leipziger Assisen sind von 14 Angeschuldigten 10 und in Bautzen sämmtliche freigesprochen worden. Diese Ergebnisse nun, deren Grund nur in der dermaligen Beschaffenheit des Geschwornen⸗ Instituts zu suchen war, mußten jeden weiteren Versuch nicht nur als eine Zeit- und Geldverschwendung ansehen, sondern auch deshalb als bedenklich erscheinen laffen, weil durch wiederholte Erfolge der seitherigen Art das Vertrauen zu dem Geschwornen⸗Institut, dem doch im Stäats-Organismus für die Zukunft eine wichtigere Rolle zuge—⸗ dacht ist, als die ihm jetzt angewlesene, untergraben, ja der Glaube an die Macht und den Willen der Regierung zu Verwirklichung der Rechtsidee wankend gemacht werden muß.“ Die große Aufgabe, fährt der Bericht alsdann später fort; einer auf die Geschwornen⸗ gerichts Verfassung zu gründenden Strafprozeß⸗-Ordnung sei, eine intelligente und unabhängige Jury zu schaffen. Der durch das Ge—⸗ stz vo0m 18. November 1818 eingeführte Wahlmodus gewähre nun aber nicht die geringste Garantie für die Erlangung weder einer intelligenten, noch einer unabhängigen Jury. Es glaubt die Depu⸗ talion hierdurch die Meinung gerechtfertigt zu sehen, daß es höchst bedenklich sei, den aus diesem Wahlverfahren hervorgegangenen Ge⸗ schwornen noch fernere Wirksamkeit zu gestatten. Endlich ist in dem Berichte noch die in den Motiven angeregte Frage einer sorgfälti⸗ gen Erörterung unterworfen worden, ob es nicht möglich sei, einen Mittelweg zwischen der sofortigen gänglichen Aufhebung des Provisoriums und dessen unveränderter Beibehaltung zu sinden, um, ohne die faktisch eingetretene Straflosigkeit der Preß⸗ vergehungen fortdauern zu lassen, dech von dem längst ersehnten und im Jahre 1838 theilweis gewährten neuen Gerichtsverfahren nicht jede Spur zu vertilgen. Es boten sich der Deputation zu diesem Behufe zwei Modificationen des Provisoriums dar, nämlich: A. die Aufhebung nur des von der Wahl der Geschworenen han⸗ delnden Theils des Gesetzes, unter Substituirung derjenigen Vor— schriften welche die Regierung, bei der allgemeinen Einführung der Mündlichkeit und C effentlichfeit für die Ernennung der Geschwo⸗ renen zu ertheilen gemeint ist, oder B. die Beibehaltung des An⸗ klageprozesses, so wie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Ver⸗
setzentwurf zu Aufhebung des Gesetzes, die provisorische Einrichtung handlung, jedoch mit Wegfall des Schwurgerichts nach Art des cor⸗ pes Strafverfahrens bei Preßvergehen und dergleichen betreffend, rectionell gerichtlichen Verfahrens, welches in den Ländern, wo das
vom 18. November 1848. Referent war Amtshauptmann von Bieder⸗ mann. Der Bericht wendet sich zuvörderst zu dem Eindrucke, welchen die Vorlage im Lande hervorbringen werde. In dieser Beziehung konnte sich die Deputation nicht verhehlen, daß derselbe als Einleitung zu gänzlicher Beseitigung der Schwurgerichte könne gedeutet und in die
sem Sinne für Parteizwecke ausgebeutet werden; sie konnte aber auch bie Befürchtung nicht unterdrücken, daß mancher gebildete, treue Freund der Verfassung und der gesetzlichen Ordnung, wenn jene Be⸗ sorgniß bei ihm Wurzel schlagen sollte, im Allgemeinen Mißtrauen gegen die Faktoren der Gesetzgebung fassen und weniger geneigt bleiben werde, ihren Bestrebungen zur Befestigung eines geordneten Zustandes der Dinge Anerkennung und Unterstützung angedeihen zu lassen. War nun zwar die Deputation der Meinung, daß der Hinblick auf den Inhalt von §. 24 des Gesetzes vom 23. Novem ber 1848, die Umgestaltung der Untergerichte und die dem Gerichts verfahren künftig unterzulegenden Hauptgrundsätze betreffend, so wie auf §. 61 der den Ständen vorgelegten revidirten Verfassungs
Urkunde, hinreichende Beruhigung in obiger Beziehung gewähren müsse, so glaubte sie doch auch der Befürchtung entgegentreten zu müssen, als könne es doch vielleicht der Wille der Regierung sein, deren Ausführung auf eine fernere Zukunft hinauszuschieben. Sie erwähnt deshalb der ihr von Seiten des Ministers der Justiz gewordenen Zusicherung, daß sämmtliche zu der Ordnung des neuen Strafverfahrens erforderlichen Vorlagen an den nächsten ordentlichen Landtag gleich nach dessen Eröffnung ge⸗ langen sollen. Diese Vorlagen schon an, den jeßigen Landtag zu bringen, hat der Minister für eine Unmöglichkeit erklärt, obschon die neue Strafprozeß⸗Ordnung, in welcher die Grundsätze der Oef fentlichkeit, Mündlichkeit und Staats-Anwaltschaft festgehalten wor⸗ ben und die schwereren Verbrechen zur Aburtheilung durch die Jury nerwiesen worden seien, und das neue Kriminalgesetzbuch bereits bis zur Prüfung durch das Justiz⸗Ministerium fertig und auch die auf die neue Behörden-Organisation Bezug habenden Gesetze und Verordnungen seitens der damit beauftragten Kommission zum größ- ten Theile entworfen seien; allein es müßten alle diese Gegenstände wegen des genauen Zusammenhangs, in dem sie zu einander stän⸗ den, den Ständen gleichzeitig vorgelegt werden, und man werde wohl ermessen können, daß während der Dauer eines Landtags dem Ministerium die zur Prüfung so umfassender Arbeiten erfor
derliche Zeit nicht zu Gebote stehe. Hierauf wendet sich der Bericht in ausführlicher Weise zur Beleuchtung der Gründe, mit denen die Regierung die Vorlage in den beigegebenen Motiven zu rechtfertigen bemüht ist. Unter Anderem ist in demselben gesagt: „Das Provisorium habe sich in der Aus⸗ führung so wenig bewährt, daß ein, wenn auch nur einstweiliges Fortbestehen desselben, ber Straflosigkeit derjenigen Vergehungen, auf welche sich dasselbe bezieht, ziemlich gleichkommen und das Ge⸗ schwornen-Institut selbst, auf welches die neue Prozeß⸗Ordnung in ihrem hauptsächlichsten Theile gegründet werden solle, in der öffent⸗ lichen Meinung herabsetzen würde.“ Der Deputations-Bericht be⸗ merkt Folgendes dazu: „Es ist bekannt, daß überhaupt nur 25
25 Sachen zum Verspruch vor die Geschworenen gekommen sind, eine
Kommissar zu vernehmen. dahin aus, daß die Regierung für einen der obigen Vermittelungs-Vor⸗
ren könne, sondern wünschen müsse, daß entweder das
schlußfassung über ꝛ ; bie revidirté Verfassungs- Urkunde, insonderheit 8. 61 derselben, be⸗ rathen migt worden ist“, so lange chehen Bürgschaft nicht vorhanden sei, könne das ganze Institut des Ge schwornengerichts
der in der überzeugendsten
nen⸗Ins zu ; j der Regierung nicht einseitig geschehen könne,
öffentliche Strafverfahren bereits allgemein eingeführt ist, für minder wichtige Vergehungen besteht. Dieser Gegenstand schien der Deputation so wichtig, daß sie es für angemessen hielt, sich darüber mit einem Regizrungs⸗ Dieser sprach sich nun aber im Allgemeinen
schläge oder überhaupt für ein neues Proviforium sich nicht erklä—⸗ Gesetz vom 18. November 1848 unverändert fortbestehe, oder daß es gänzlich aufgehoben werde.
Durch das Gewicht der von der Regierung hierfür angeführ—
ten Gründe überzeugt, daß man nur zu wählen habe zwischen gänz-
licher Aufhebung und unveränderter Beibehaltung des Proviso— riums, hat sich die Deputation entschlossen, den ersten dieser beiden Wege der geehrten Kammer zur Annahme zu empfehlen. Da nun die einzelnen Paragraphen ihr zu weiteren Bemerkungen
keine Veranlassung gegeben hatten, so empfahl sie demnach in ihrer Majorität „die unveränderte Annahme der Vorlage.“
Eine Minorität dagegen, Bürgermeister Hennig, der im Uebri gen mit dem Berichte einverstanden ist, hatte beantragt: „die Be den vorgelegten Entwurf so lange auszusetzen, bie und, soweit dieser Paragraph auf verfassungsmäßige Ein des Schwurgerichts gerichtet ist, von din Kammern
denn, fügte der Herr Separatvotant hi nicht geschehen und also eine positiv gesetz
8
führung
47 neo geneh .
letzteres
als gefährdet erscheinen, einer solchen Gefahr möge
er es aber um so weniger ausgesetzt wissen, als die Berathung der revidirten Verfassungs-Ürkunde und mithin des §. 1 innerhalb we
niger Wochen erfolgen werde.
Die Debatte eröffnete Staats-Minister Dr. 3schinsky mi Weise ausgesprochenen Versicherung, ?
es der Regierung nicht in den Sinn komme, die durch die Gesetz gebung von 1848 dem Volke zugesicherte Einführung des Geschwor—
kituts demselben zu entziehen. Abgesehen davon, daß dies von habe er noch einige Thatsachen anzuführen, welche jeden für Gründe empfänglichen Staatsbürger zu beruhigen im Stande wären. Die zur Ausarbei⸗ tung der leuen Strafprozeß⸗Ordnung niedergesetzte Kommission habe ihre' Arbeiten vollendet; es sei aber diese Strafprozeß⸗Ordnung auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Anklageschaft gegründet. Er habe ein metallographirtes Exempel derselben mit in die Kammer ge⸗
bracht; es könne sich Jeder von der Wahrheit dessen, was er ge⸗
sagt, überzeugen. Er sei es übrigens selbst gewesen, welcher die Kommission ernannt und niedergesetzt habe, Beweis genug, daß das jetzige Ministerium nicht gemeint sei, von früher gegebenen Zusagen abzugehen. Endlich habe noch vor kurzem ein Beauftragter des Justlz⸗Ministeriums das Land bereist, um wegen Herstellung der zur Abhaltung der Assisen erforderlichen Lokalitäten an Ort und Stelle Erörterungen anzustellen. Was die Böswilligen anlange, so wisse er, daß sie nicht auf Gründe hören, daß sie sich nicht überzeugen lassen wollen, ihnen gälte es blos, Andere irre zu führen. Gegen