den Antrag des Herrn Bürgermeisters Hennig müsse sich die Staats⸗ Regierung erklären.
Die ganze Debatte bewegte sich hierauf lediglich um die An⸗ träge der Majorität und Minorität. Hören wir zunächst die Red⸗ ner, welche in der letzteren Richtung sich äußerten. Bürgermeister Hennig setzt in den Willen der Regierung, die Schwurgerichte einzuführen, keinen Zweifel; allein die ernste Absicht der Regie⸗ rung reiche nicht aus. Es gehöre auch die Genehmigung der Kammer dazu. Wenn er nun auch nicht glaube, daß diese den be⸗ treffenden Gesetz⸗-Entwurf ablehnen werde, so habe er doch auch keine Gewißheit, daß es nicht geschehen werde, Sein Antrag bezwecke aber weiter nichts, als die verfassungsmäßige Gewißheit herbeizu⸗ führen, daß das Institut der Geschworenen im Prinzipe aufrecht erhalten werden solle. Prof. Dr. Tuch hält es für bedenklich, jetzt, wo alle Länder um Sachsen herum sich des Geschworenen⸗Instituts erfreuten, dieses Institut, wenn auch nur vorübergehend, zu besei tigen. Darin stimme er indeß mit der Majorität überein, daß die von den nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. November 1848 ein⸗ geführten Geschworenen gehegten Erwartungen weit hinter der Wirklichkeit zurückgeblieben seien, und daß die Ursache davon in der Identifizirung der richterlichen mit den politischen Wahlen zu suchen sei. Auch setze er in den ernsten Willen der Regierung nicht den ge⸗ ringsten Zweifel; allein zwei Jahre, welche bis zur Einführung der neuen Strafprozeß Ordnung etwa vergehen könnten, wären jetzt ein langer Zeitraum, und Manches könne sich in demselben ereignen, was dei Regierung die Ausführung unmöglich mache. Er wünsche verfassungsmäßige Garantieen für die Beibehaltung des Geschwor⸗ nen-Instituts, und deshalb werde er für den Minoritäts⸗ Antrag stinmen. Superintendent Großmann macht zuvörderst darauf aufmerksam, daß er 18418 zwar für Oeffentlichkeit und Mündlich keit, nicht aber für die Geschwornen gestimmt habe. Die Erfahrun- gen der zwei letzten Jahre seien auch nicht geeignet gewesen, ihn zu einem fanatischen Freunde der Geschwornen umzuwandeln. Wenn er nichtsdestoweniger gegen die Vorlage und für den Hennigschen An— trag stimmen werde, so geschähe es, weil er die jetzige Zeit nicht für geeignet halte, mit einem solchen Gesetze hervorzutreten. Es werde nur dazu dienen, das Vertrauen zu der Regierung zu erschüttern und dem Radikalismus in die Hände zu arbeiten. Der Grund sei⸗ ner Besorgniß liege nicht in der Staatsregierung, sondern in dem Radikalismus. Bürgermeister Wim mer erklärt unter der Versicherung, daß er das größte Vertrauen zur Regierung habe, dennoch für den Minoritäts-ÄAntrag stimmen zu müssen. Stadtrath Pfotenhauer giebt, selbst auf die Gefahr hin, verkannt zu werden, dieselbe Er— flärung ab und glaubt, daß, so lange die Grundrechte des deut schen Volkes noch in Kraft wären, auch das provisorische Gesetz voöm 18. November 1818 nicht aufgehoben werden könne. Se tretair Starke erklärt ebenfalls im Interesse der Regierung, der Stände und des Volkes, für den Minoritäts⸗ Antrag stimmen zu müssen. Indem Herr Superintendent Dr. G . oßman n zum Schlusse der Debatte nochmals das Wort ergreift, ruft er der Kam mer zu: Maß zu halten in allen Dingen, auch in der Restaura tion. In der anderen Richtung, für die Vorlage, äußerte sich zu⸗ vörderst Freiherr von Frlesen gegen Bürgermeister Hennig da hin, daß das Prinzip des öffentlichen und mündlichen Gerichtsver fahrens mit Schwurgerichten bereits in s. 24 des Gesetzes vom 23. November 1848 enthalten und eine weitere Garantie also gar nicht nöthig sei, wogegen ersterer den freilich von mehreren Seiten, auch von Herrn Staats-Minister Dr. Zschinsky, bekämpften Satz aufstellt, daß das allegirte Gesetz erst eine Konsequenz des Gesetzes vom 18. November 1848 sei, swas man jetzt aufzuheben im Begriff stehe. Dber-Hofprediger Dr. Harleß kann sich nicht überzeugen, daß man das Prinzip aufhebe, wenn man das beseitige, was man jetzt für das Prinzip der Oeffentlichkeit. und Mündlichkeit halte. Der Zweck der Vorlage sei hauptsächlich die Beseitigung des Wahl⸗ modus. Was jetzt öffentlich heiße, das sei in Winkeln geboren, und das, was man nach dem Provisortum Recht nenne, sei das Unrecht ausgeübt unter dem Scheine des Rechts. Das Provisorium vom 18. November enthalte keine Wahrung des Rechts und gebe keinen Schutz. Jeden Tag, wo es noch bestehe, müsse er als eine Landes-Kalamität bezeichnen. Amtshauptmann von Welck kann nicht glauben, daß Jemand, welcher noch den Glauben an Treue und Wahrhaftigkeit sich bewahrt hat, zu bezweifeln im Stande sei, die Staats ⸗Regierung oder die Stände oder beide vereint wür⸗ ven dem Volke das Institut der Geschwornen wirklich gewähren. Se. Königliche Hoheit Prinz Johann ist ebenfalls gegen den Hennigschen Antrag, denn er sei kein Freund vom Aufschieben; was nothwendig sei, müsse man sofort thun. Uebrigens werde man, man möge beschließen, was man wolle, eine größere Garantie doch nicht zu erlangen im Stande sein, als die Staatsregierung. bereits gegeben habe. Secretair von Polenz und von Heynitz sprechen sich ebenfalls für das Majoritäts⸗-Gutachten aus. von Posern ist der Ansicht, daß nichts die Kammer in der Achtung des Volkes mehr herabsetzen würde, als wenn sie das schlechteste aller Gesetze noch länger wollte fortbestehen lassen. Regierungs⸗Rath von Zeh⸗ men endlich meint, daß das Gesetz vom 18. November 1848 nicht länger bestehen dürfe, wenn das Vertrauen zu der neuen Gerichts versassung nicht gänzlich untergraben werden solle. In ihm liege auch die Ursache, aus welcher die Presse gewissermaßen in Belage⸗ rungszustand hätte erklärt werden müssen und die Annahme der Preßverordnung vom 3. Juni nöthig geworden wäre.
Zwischen den beiden sich gegenüberstehenden Ansichten nimmt von Schönberg⸗Bibran eine vermittelnde Stellung eing er bringt in diesem Sinne einen von der Kammer zahlreich unterstüitz⸗ ten Antrag des Inhalts ein, daß nach den Worten des Majoritäts- Vorschlags gesetzt werden soll: „will jedoch, im Fall die Kammer sich mit dem Deputations⸗Antrage einverstanden erklären sollte, aus drücklich beantragen, daß in der ständischen Schrift ausgedrückt werde, wie man sich der Erwartung hingebe, das Gerichts verfahren werde nach den Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit geordnet und über schwere Verbrechen durch Schwurgerichte entschie⸗ en werden.“ Staats- Minister Dr. Z sch in sky erklärt, daß die Staats ⸗Regierung gegen diesen Antrag etwas nicht einzuwenden habe; er glaubt aber, daß der Herr Antragsteller sich mit folgendem aus 8. i der revidirten Verfassungs⸗Urkunde entnommenen Zusatz einverstanden erklären werde: „Ausnahmen bestimmt das Gesetz.“ don Schönberg⸗Bib ran giebt sein Einverständniß damit zu er 3 ein Gleiches vermag er sedoch nicht mit folgendem vom Secretair e e chlagenen Amendement zu thun: din bim in, 8. 24 . en, 3. November 1845 zugesicherten Maße. Es Anteaß . vom Secretair Starke als selbstständiger linter i gun gn Mah ndet aber in der Kammer keine ausreichende
Vel ber, un folgenden Absimmung wird, 1) der Minorltäts= Antrag des Bürgermessters Henni 3 Sit wogegen 2) der des von 8 eg immen verworfen, Hhenchmigung sindet; chen ellen ibran, gegen 10 Stimmen
. en o gelangten 3) die sechs Paragraphen des Entwurfs gegen 7 bis bezichentlich 19 Stimmen ohne glle B balte zur Annahme; bei der a e an in 5 ,. a rufe fand 4 die ganz . gegen 10 Stimmen , Annahme. Gegen den Entwurf stimmten; die Bürgermeister Vice—
1564
Präsident Gottschald, Secretair Starke, Wimmer, Pfotenhauer, Müller, Hennig und Löhr, alsdann Professor Dr. Tuch, Superin⸗ tendent Dr. Großmann und Dr. Prihonsky.
Die öffentliche Sitzung wurde hierauf geschlossen und die Kam⸗ mer hielt alsdann noch eine kurze geheime.
Dresden, 15. Sept. (D. J.) Da bei dem anhaltend gu⸗ ten Befinden des Prinzen Albert bestimmt zu erwarten ist, daß der Heilungsprozeß des Bruches in dem gewöhnlichen Zeitraum von einigen Wochen ohne Störung glücklich zu Ende gehen werde, 9 unterbleibt von morgen an das bisherige Auslegen der ärztlichen Notizen.
Württemberg. Stuttgart, 13. Sept. ö Majestät der König ist heute wieder für einige Tage nach Baden abgereist, wohin ihm Prinz Friedrich nebst Gemahlin (Tochter des Königs) vorgestern voranging. Auch der Minister des Innern, Freiherr von Linden, hat sich heute zur Fortsetzung seiner Rund⸗ reise durch das Land wieder auf den Weg gemacht. Bis zu dem am 27sten d. M. eintretenden 69sten Geburtsfeste des Königs wird jedoch die ganze Familie wieder hier beisammen sein, auch der Kronprinz und die Kronprinzessin, welche eben auf einer Schweizer⸗ reise begriffen sind. Das den Tag nach des Königs Geburtsfest stattfindende kanstatter Volksfest wird diesmal ganz ungewöhnlich stark besucht werden, da man namentlich der Eisenbahnverbiudung wegen eine große Menge von Oberländern erwartet, die sonst nur sehr spärlich zu diesem Fest zu kommen pflegten.
Baden. Baden, 14. Sept. (Karls. 3tg.) Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Prinz von Preußen ist gestern zur Truppen⸗ Inspection im Oberrhein- und Seekreis, so wie in den Fürstenthü⸗ mern, von hier abgereist. In der Begleitung des Prinzen befinden sich die Adjutanten von Bergh und von Hartmann, Hofmarschall Graf Pückler, Sceretair Licutenant Borck und der Großherzogliche Geheime Rath Schaaff. Dem Vernehmen nach wird die Reise 14 Tage in Anspruch nehmen.
Se. Masestät der König von Württemberg ist gestern hier an— gekommen.
Freiburg, 13. Sept. (K. Ztg.). Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen sind heute Abend 5 Uhr in Begleitung Sr. Excellenz des Herrn Generals von Schreckenstein hier eingetroffen. Se. Königl. Hoheit wurden am Bahnhofe von dem Stabe der hier liegenden Königlich preußischen Truppen und den Vorständen der Civilbehsrden, so wie dem Gemeinderathe, empfangen.
Im Gasthof zum Deutschen Hof, wo Se. Königl. Hoheit höchstdero Absteigequartier nahmen, empfing der Prinz die Aufwar⸗ kung des ganzen Offizier-Corps.
Um 8 Uhr brachten die Musik⸗Corps der hier liegenden Trup⸗ pen Sr. Königl. Hoheit eine feierliche Serenade, und um 9 Uhr war großer Zapfenstreich mit Musik.
Die Kaserne und andere öffentliche Gebäude waren mit Fah nen und Laubgewinden geschmückt.
Karlsruhe, 14. Sept. (Karlsr. Ztg.) Folgendes sind die Standquartiere der Großherzoglich badischen Truppen in Preu ßen. J. Generalstab: Berlin. II. Infanterie: «) Drittes Infan⸗ kerie Bataillon, Stab, 2te, Zte und Ate Compagnie: Perleberg; erste Compagnie: Lenzen. b) Fünftes Infant erie⸗ (Füsilier=) Bataillon, Stab, Jte und Ate Compagnie: Havelberg; Iste und 2te Compag nie: Pritzwalk. III. Reiterei: a) Zweites Reiterregiment: Stab, iste und 2te Schwadron: Königsberg i, d. N. M.; Zte und 4te Schwadron: Arnswalde. h) Drittes Reiterregiment: Stab, l ste und 2te Schwadron: Kottbus: 3te und 4te Schwadron: Wrietzen. JV. Artillerie: 2Tte, Zte, te und 5te Fußbatterie: Prenzlow.
Hessen. Kassel, 14. Sept. (D. R.) Die uns so eben zugekommene Abschrift des gestern erfolgten Beschlusses des Gene⸗ al Auditöriats in der Anklage⸗Sache des bleibenden landständischen Ausschusses gegen den General-Lieutenant Bauer, lautet:
Auszug aus dem Inquisitions⸗Protokoll des General⸗Audito⸗ riats. Kaffel, den 13. September 1850. Nr. 399, betreffend die von dem bleibenden landständischen Ausschuß wegen Amtsmißbrauch, Verfassungsverletzung und Theilnahme am Hoöchverrath gegen den Heneral-Lieutenant Bauer hierselbst erhobene Anklage. Beschluß: Das hiesige Garnisonsgericht erhält auf Grund des 8. 33 der Militairstrafgerichts Ordnung hiermit den Auftrag, die in der an liegenden Eingabe des bleidenden landständischen Ausschusses vom gestrigen Tage zu 3) und 4) bezeichneten, wider den. General⸗Licu⸗ fenank Bauer zur Anzeige gebrachten, behauptermaßen in Vollzie⸗ hung der Verordnung vom 7ten d. M, begangenen und hiernach als mit Verletzung der Verfassung verübten Mißbrauch der Amts⸗ gewalt sich darstellenden Handlungen zu untersuchen und sonst auf die Eingabe w. R. zu verfügen.
Dagegen liegt für die Ausdehnung des Auftrags zur Unter- suchung der unter l und 2 der erwähnten Eingabe angeführten Thatsachen, welche den Thatbestand eines Vergehens nicht genügend erkennen lassen, eine Veranlassung nicht vor. 2) Dem bleibenden landständischen Ausschuß wird von dieser Verfügung andurch Nach⸗ richt gegeben.
von Uͤrff, General⸗-Major. Eichen berg, General -Auditeur,
Die in diesem Beschluß angezogenen Punkte der Klageschrift lauten: 26 Die durch die Verordnung vom 7ten d. M. erlassenen Bestimmungen sind demnach formell und materiell ungültig und unverbindlich. Gleichwohl hat der General Bauer bei deren Aus— führung sich wesentlich betheiligt dadurch, daß er: ;
I) nach seinem unter A anliegenden Erlasse an die städtische Po⸗= lizeiverwaltung vom Sten d. M. die ihm durch eine weitere Verordnung vom Tten d. M., die Ernennung eines militairi⸗ schen Oberbefehlshabers betreffend, übertragenen Functionen, und zwar schon am Sten d. M., also noch vor der Publicg⸗ tion, da die Aufnahme in das Gesetzblatt erst am ten d. M. erfolgt ist (Verordnung vom 8. September 1815 und Minist. Ausschr. vom 265. Oktober 1829) übernahm und als militai⸗ üischer Oberbefehlshaber unzuständige Handlungen vollzog, insbesondere aber ö. .
2) daß er an dem nämlichen Tage die Suspension des Bürger⸗ meisters Henkel von ben Geschäften eines Hülfsbeamten der Staatspolizei⸗Verwaltung aussprach und diese Geschäfte ei—⸗ nem Anderen übertrug; .
3) daß er am Sten d. M. ausweislich der unter (. nebst An⸗ lage beigefügten Eingabe des Obergerichts Anwalts Friedrich Oetker hierselbst das Forterscheinen der von diesem heraus⸗ gegebenen Neuen Hessischen Zeitung gewaltsam ver⸗ hindert und den Drucker dieser Zeitung, Fr. Scheel, in der
enutzung seiner Druckerei störte;
4) daß er am 10ten d. M. ungeachtet eines inmittelst er gange⸗ nen, unter D. angebogenen Vekrets des hiesigen Obergerichtes,
der erlassenen Verfügung
durch welches die Zurückziehung
aufgegeben und untersagt worden war, den Druck, die Her⸗ ausgabe und Verbreitung jener Zeitung zu verhindern, die Beschlagnahme der hierselbst erscheinenden Blätter, die Neue Hessifche Zeitung, der Volksbote und die Hornisse angeordnet, den Druck und die Herausgabe derselben verboten und verhindert hat, wie solches die unter E. beigefügten Ak⸗ tenstücke näher erweisen.
Der General Bauer hat sich durch diese Handlungen eines Mißbrauchs der Amtsgewalt und einer Verletzung der Landes⸗ Verfassung schuldig gemacht (68. 1 d. B. O. vom 14. Febr. 1795) an dem Verbrechen des Hochrerraths Theil genommen, womit man die Ruhe und Sicherheit des Landes feindselig zu stören und dessen bisherige Einrichtung und Verfassung zu Grunde zu richten sucht. Auf den Grund des 8§. 61 der V. U. haben wir daher die Anklage gegen den General Bauer wegen der oben näher bezeichneten Hand- lungen auf Mißbrauch der Amtsgewalt c. beschlossen und bitten Kurfürstl. General⸗Auditoriat: 3
wegen Untersuchung und Aburtheilung derselben schleunigst das Erforderliche anzuordnen. Schon hier stellen wir übrigens den gehörigen Orts zu erle⸗ digenden Antrag: daß die Verhaftung des werden, um dessen immer noch ves Landes in hohem zu thun.
Angeklagten alsbald möge verfügt fortdauernden gemeinschädlichen, die Ruhe Grade gefährdenden Handlungen Einhalt
Kassel, Montag, 16. Sept., 9 Uhr. (D. R.) Die, Minister⸗ Anklage beim Ober - Appellationsgericht ist noch unerledigt. Ge⸗ neral Bauer ist noch Oben⸗— Befehlshaber. Weitere Schritte rer Regierung werden vorerst abgewartet. Die Ruhe ist völlig ungestört.
Frankfurt a. M., 16. September, Nachmittags 3 Uhr. Der Kurfürst von Hessen ist hier eingetroffen, auch Has— senpflug soll hier sein. Gestern wurde in Kassel das Verfassungs⸗ fest würdig begangen.
. . .
Hessen und bei Rhein. Darm stadt, 14. Sept. (Darm. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Großherzog ist in Begleitung des Prinzen Alexander Großh. Hoheit und Ihres Gastes, des Prinzen Luitpold von Bayern Königl. Hoheit, gestern von Aschaffenburg hier angekommen. Heute Morgens wohnten die ho— hen Herrschaften einem scharfen Schießen der Großh. Artillerie bei, welches mit so eminenter Präzision vollzogen wurde, daß auf eine Distanz von 800 Schritten 75 Prozent Scheibenschüsse gezählt wur⸗ den. Montag ist, dem Vernehmen nach, der Besuch Sr. Maje⸗ stät des Königs Otto von Griechenland in Aussicht, bei welcher Veranlassung die Aufführung des „Prophet“, von Meyerbeer statt
findet.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 15. Sept. § C) De Großherzogliche Hof wird sich morgen nach Ludwigelust begeben. ö Das hiesige Militair, welches heute beurlaubt werden sollte, hat plötzlich Contre Ordre erhalten. . .
Heute werden 150 preußische Husaren in Ludwigslust eintref⸗ fen und daselbst übernachten.
Schwerin, 16. Sept. Das Regierungs⸗ Blatt für das Großherzogthum Mecklenburg Schwerin enthält folgende Ver— ordnung:
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr 20. Nachdem Wir in Uebereinstimmung mit dem Erlasse der provisor: schen Bundes -Central Kommission vom 28. März d. J. über die Reclamation der Vertreter der Ritterschaft gegen die Rechtsgültig2 keit des Staatsgrundgesetzes vom 10. Oktober v. J. ein Kompro miß auf Grund der Patent-Verordnung vom 28. November 1817 zu gewähren beschlossen, haben Wir, nach Vereinbarung mit den Klägern, denjenigen Weg zur Bildung des Schiedsgerichtes gewählt, welcher in der gedachten Patent⸗Verordnung durch die Bestimmung des §. 2 uh Nr. 2 geordnet ist.
Demzufolge haben Wir an Se. Majestät den König von Han— nover das Ersuchen gerichtet, einen der Schiedsrichter zu ernennen, während die Vertreter der Ritterschaft ihrerseits Se. Majestät den König von Preußen durch Unsere Vermittelung um Ernennung des anderen Schiedsrichters ersucht haben. Ihre vorgedachten Maje—⸗ stäten haben hierauf, und zwar Se. Majestät der König von Preu ßen Allerhöchstihren Vice Präsidenten des Ober⸗ Tribunals Dr. Götze, Se. Majestät der König von Hannover Allerhöchstihren Ge⸗ heimen Kabinets-Rath a. D. Freiherrn von Schele zu Mitgliedern des zu bildenden Schiedegerichts ausersehen und abgeordnet, welche beide, in Gemäßheit des S. IV. der mehrgedachten Patent⸗Verord⸗
nung, den Königlich Sächsischen wirklichen Geheimen Rath und Yräsidenten des Ober- Appellationsgerichts Dr. von Langenn zum
Obmann erwählt haben.
Das solchergestalt gehörig konstituirte Schiedsgericht hat nach stattgehabtem prozessualischen Verfahren dasjenige Urtel gefällt und zu Freienwalde am 12ten d. M. in Gegenwart der Bevoll⸗ mächtigten beider streitenden Theile, publizirt, welches hier folgt und wörtlich also lautet: Urtel. In Sachen der mecklenburgischen Ritæ terschaft, vertreten durch die Gutsbesitzer Rettich auf Rosenhagen, Graf Bassewitz auf Schwiessel und, von Dewitz auf Miltzow, Klägerin an nn, des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Franz, e Herzegs von Mecklenburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzebus , auch Grafen zu Schwerin, der Lande Rostock und Star⸗ gard Herrn, Beklagten am anderen Theile, erkennt das zur Ent⸗ scheidung über die Streitigkeiten, welche in Bezug auf die unter bem 10. Oktober 1849 für das Großherzogthum Mecklenburg⸗ Schwerin eingeführte Verfassung entstanden sind, in Gemäßheit der Patent -Verordnung vom 28 November 1817 eingesetzte, Schieds⸗ gericht, nach geschlossenem Verfahren der Parteien, für Recht: I) Daß die gegen die Legitimation der Klägerin erhobenen Einwen⸗ dungen Les Herrn Beklagten zu vernmensen; Y daß das durch Ge— setz vom 10. Oktober 1849 eingeführte Staatsgrundgesetz für
baz, Großherzogthum Mecklenburg Schwerin, nicht minder 6 27 demselben Tage ertassene Großherzogliche Gesetz,
betreffend die Aufhebung der landständischen Verfassung, für rechts eee el nicht 6 vielmehr, den Anträgen der Ritterschaft gemäß, wie hierdurch von Schiedsgerichts wegen geschieht, für nichtig zu erklären; 3) daß hiernächst Se. Königl. Hoheit der durchlauch tigste Herr Großherzog für verbunden zu achten, nach Anleitung des mecklenburgischen landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs vom Jahre 1755 für den Herbst des Jahres 1869 einen Landtag auszuscht ei⸗ ben. Von Rechts wegen. De sssen zu Urkund ist gegenwärtiges Ur⸗ tel von den Mitgliedern des Schiedsgerichts unterzeichnet und mit
deren Siegeln versehen worden.
So geschehen Freienwalde an der Oder, 1850.
Dr. von Langenn, Königlich sächsischer Wirklicher Ge⸗ heimer Rath, Präsident des Ober⸗ Appellationsgerichts zu Dresden.
G. 85)
den 11. September
Dr. Götze, Präsident des Königlich preußischen Ober- Tribunals.
Vice⸗
, 8 3 Freiherr von Schele, Königlich hannoverscher Geheimer Kabinets-Rath a. D. . 6
Indem Wir hiermit diesen Rechtsspruch Unserem Lande ver⸗ kündigen, behalten Wir Uns vor, diejenigen Verordnungen alsbald zu erlassen, welche zu dessen nach §. XII. der Patent-Verordnung Uns obliegenden Vollziehung sich als nothwendig ergeben.
Wir werden ungesäumk die erforderlichen Einleitungen treffen, damit das Werk der Reform der ständischen Vertretung und der Landes-Verfassung, welches auf dem außerordentlichen Landtage im Frühjahre 1848 begonnen wurde, unter verfassungsmäßiger Mitwir⸗ kung Unserer getreuen Stände wieder aufgenommen werde.
Gegeben durch Unser Gesammt-Ministerium, Schwerin, am 14. September 1850.
Friedrich Franz.
Graf von Bülow. von Schröter. von Brock.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden, Großherzog von Me klenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr 1 Ausführung des durch Unsere Verordnung vom heutigen Tage vẽr⸗ kündeten Urtels des zur Entscheidung über den Rechtsbestand der Verfassung vom 10. Oktober v. J. niedergesetzten Schiedsgerichtes, verordnen Wir wie folgt: 1) das am 10. Oktober 1849 publi zirte Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum, so wie die auf Grund desselben bestandene Landes -Vertretung, sind hiermit auf⸗ gehoben und treten vom heutigen Tage an außer Wirksamkeit. entbinden hiermit Unsere Beamte und Unterthanen von den gegen die gedachte Verfassung übernommenen Verpflichtungen. 3) Die Verordnung vom 10. Oktober 1849, betreffend die Aufhebung der landständischen Verfassung (Nr. 20 des offiziellen Wochenblattes von 1849) wird hiermit außer Wirksamkeit gesetzt.
Gegeben durch Unser Gesammt-Ministerium, 1850.
Friedrich Franz.
Bülow
2) Wir
. Schwerin, am 14. September
Schröter. von Brock
1.
-
s . 2 g 36 * E ns land. Frankreich. Paris, 14. Sept. Der Moniteur enthält
Folgendes: „Einige Journale haben angekündigt, der Präsident der stepublik würde auch den Süden Frankreichs bereisen. Diese Nach— richt ist grundlos. Die Jahreszeit ist schon zu weit vorgerückt, als daß der Präsident daran denken könnte, eine dritte Reise zu unter nehmen.“ .
Der Herzog von Nemours und Prinz Joinville haben im Na men der Familie Orléans ein Dankschreiben für den in der Tuile⸗ rieen Kapelle abgehaltenen Gottesdienst an General Changarnier gerichtet.
Aus dem Constitutionnel erfährt man, daß General Chan garnier den Prästdenten nicht am Bahnhöfe erwartete, sondern sich durch einen Adjutanten vertreten ließ. Der General war am Tage der Ankunft des Präsidenten beständig in Militair-Uniform und hatte die Besatzung des Palastes der Natlonal⸗Versammlung, worin die permanente Fommission eine Sitzung hielt, um mehr als die Hälfte verstärkt.
Die permanente Kommission hat heute dem Minister des Innern die Aufforderung zukommen lassen, sich zu ihrer nächsten Sitzung am Donnerstag einzufinden. Obschon mehrere Journale früher Aehnliches berichteten, ist dieses doch das erstemal, daß die perma⸗ nente Kommission den Minister zu sich entbietet. Man ist gespannt auf die Ursache dieses Schrittes.
Im Laufe dieses Monats kommen drei Garnison nach Paris.
Herr Berryer ist gestern Abend Lon seinem Landsitze Anger ville angekommen. Die Nachricht mehrerer Journale von seiner
Regimenter der lyoner
Unpäflichkeit ist ungegründet. Die (gestern mitgetheilte) Nachricht von Mendizabal's Tod ist falsch. Heute langte ein Brief von ihm hier an
Briefen aus Alexandrien zufolge, sind in Ober⸗Aegypten an der Küste des Rothen Meeres so reichhaltige und der Qualität nach ausgezeichnete Schwefelminen entdeckt worden, daß Siecilien eine harte Konkurrenz zu bestehen haben dürfte.
Großbritanien und Irland. London, 14. Sept. Gestern Abend gingen vom Kolonial-Amte Depeschen für den Goun— verneur von Kanada und die Gouverneure sämmtlicher anderen nordamerikanischen Kolonieen ab
Der Herzog von Wellington schwebte bei seiner Rückreise von Dover nach Walmer Castle einen Augenblick lang in einer sehr dro henden Gefahr. Die Pferde seines Wagens scheuten vor einigen ausgehängten Papieren zurück, der Postillon koennte die Pferde nicht mehr halten und der Wagen stürzte von der Straße zwei Fuß tief hinab auf ein Stoppelfeld. Eines der Pferde sttrztt , der Junge wurde, ohne weiter Schaden zu nehmen, vom Kutschbock hinabge schleudert. Zufällig kamen zwei Marine-Offiziere des Weges und halfen dem Herzog aus dem Wagen. Er konnte sogleich seine Reise weiter fortsetzen.
In Bezug auf das von der Times und den meisten anderen Blättern in ihren Berichten aus Cherbourg erwähnte Faktum, daß an Bord des französischen Kriegeschiffes „Valmy“ die schweren Deckgeschütze vermittelst einer einfachen Schraube viel schneller und leichter gerichtet würden, als dies auf englischen Schiffen der Fall sei, wird heute in einem Briefe an den Herausgeber der Times nachgewiesen, daß die neue bewunderte Schraube des „Valmwy“ seit nicht weniger als 50 Jahren bei englischen Wall- und Veckge— schützen in Gebrauch ist, daß alle Kanonen der Martello Thürme und der Batterieen längs der Küste von Suffolk und Essex, mit Einschluß des Landguard-Forts und der Redeaute, die den Hafen von Harwich vertheidigt, nach diesem S ysteme bedient würden.
Versuche, die unter der Leitung von Sir Thomas Hastings und Capitain Chads angestellt wurden, zeigen, daß elserne Kriegs dampf⸗ schiffe nicht eben sehr praktisch sind, indem Metallplatten, als Schiffs rippen⸗ Verkleidung, gegen 32⸗ und selbst gegen 8⸗Pfünder weder für das Fahrzeug, noch für die Mannschaft den erwarteten Schutz bieten. Bereits 1842, 1546 und 1349 machte man im Hafen von Portsmouth Versuche, die jenes Resultat gaben; die neuesten Ver⸗ suche, im Juli 1856, bestätigen die Erfahrung, daß nicht nur 8 bis 10 Zoll dicke Eisenplatlen von gewöhnlichen Dampfboot-Geschützen auf eine Entfernung von 400 —= 500 Schritten ganz durchbohrt wer⸗ den, sondern daß bei dem Widerstand, den die nicht unmittelbar, sondern nachträglich getroffenen Planken auf der entgegengesetzten
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Schiffsseite leisten, die Kugel einen Regen gefährlichster Splitter auf das Verdeck fallen läßt, Auch Holzwerk zwischen zwei Platten von Schmiedeeisen helfen diesem Uebel nicht ab. Der offizielle Be⸗ richt über diese Versuche ist so eben auf Verlangen und Kosten des Parlaments gedruckt worden.
Eine von den Ausstellungs⸗Kommissären angestellte Untersuchung des begehrten Raumes zeigt, daß der größte Theil desselben für Maschinen und mechanische Instrumente in Anspruch genommen wird, und zwar, wenn man die schönen Künste als Einheit an⸗ nimmt, ergiebt sich folgendes Verhältniß: Schöne Künste 1; Reh⸗ materiallen 1,02; Manufakturwagren 6,7; Maschinen und mecha⸗ nische Arbeiten 13,1. Den Amerikanern wurden bekanntlich 80, 000 Qugadrat-Fuß Raum zuerkannt; aber auf ihre Vorstellung, daß dies nicht genügen würde, hat ihnen die Kommission ein neues Zuge⸗ ständniß von 5000 Q. Fuß gemacht. Die britischen Kolonien zu— sammengenommen erhalten 107,050 Q. Fuß, wovon auf Indien, mit Einschluß von Singapore, 60,0 & Fuß kommen, für China sind 5000, für Frankreich 100,000 Q. Fuß bestimmt. Belgien ver⸗
langt 28,800 Q. Fuß. Von denjenigen Parteien, welche bereits Sendungen angekündigt haben, gehören 258 Industrielle zu Nie⸗ der⸗Oesterreich, 160 zu Böhmen, 108 zu Ober-Oesterreich. Ungarn, Croatien, Siebenbürgen und Slavonien zusammen meldeten 70 Aus⸗ steller an, die Lombardei stellt 47, Mähren und Schlesien kündigen 10 an.
Ein Brief von der Menai-Straße, datirt vom 13. September, enthält folgende Angaben über die große Tubularbrücke: Nach Jahren unermüdlicher Arbeit haben die Ingenieure, welche an diesem großen Werke betheiligt sind, am heutigen Tage die letzte der Brittania⸗ Röhren auf ihren bestimmten Standpunkt hinabgesenkt. Der Re gierungs Kommissar wird sofort den Bau genau untersuchen, bevor er dem ungestörten Verkehr übergeben wird. Trotzdem daß seit dem März fortwährend schwere Lastzüge durch die Röhrenbrücke gehen, ist bis jetzt nur eine theilweise unbedeutende Senkung wahr— geno]mmen worden. Es wurden mittlerweile mehrere interessante akustische Phänomen beobachtet. Pistolenschüsse, im Innern des Tubus abgefeuert, gaben ein sechsfaches Echo. Die oberen und un— teren Zellen werden von den Ingenieuren als Sprachrohr benutzt, und sie können von einem Ende zum Anderen ohne Anstrengung sich unterhalten, wenn sie nur etwas laut sprechen. Folgendes ist der (bis jetzt noch nicht veröffentlichte!) Kostenbetrag des gan⸗ zen Baues: Grundpfeiler und Aueläufer, auf der Seite von Caernarvon 17,459 Pfd.; der Caernarvon- Thurm 28, 626 Pfd.; der Brittania⸗-Thurm 38,671 Pfd.; der Anglesea⸗Thurm i, 130 Pfd.; Grundpfeiler und Ausläufer auf dem Ufer von An glesea 40,470 Pfd.; die Löwen 2048 Pfd.; im Ganzen 158,701 Pfd. Sterl.; Schmiedeeisen für die Röhren 118,946 Pfd.; Guß eisen für die Röhren und Thurmpfeiler 30,197 Pfd.; der Bau der Röhren 226,234 Pfd.; Pontons, Seile, Drehwinden und Anstrei cher-⸗Material 28,9906 Pfd.; Hebemaschinen 9,82 Pfd.; Zimmer- mannsarbeit. Ferner die Arbeit beim Schwemmen, Heben und Zu⸗ sammenfügen der Brücke 25,498 Pfd.; Versuche 3968 Pfd.; im Ganzen 601,8b5 Pfd. Das Totalgewicht eines jeden der Eisen⸗ wege, die nun vollendet sind, beträgt 12.000 Tonnen. Das Mauer⸗— werk, welches die Brücke trägt, begreift im Ganzen eine Million Kubikfuß. Das Werk wurde mit einer Geschwindigkeit von drei Fuß Arbeit in der Minute ausgeführt.
Der Bank Ausweis der letzten Woche bis zum T. September lieferte folgende Resultate: Noten waren 19,481,585 Pfd. im Um— lauf; somlt eine Abnahme von 201,160 Pfd. Der Vorrath an Barren 16,706,943 Pfd.; demnach 62,630 Pfd. weniger als beim letzten Ausweis.
Der Lord-Lieutenant von Irland lichen Einzug in Belfast. großes Bankett.
Nach dem Freeman's Journal hat die Elektrische Tele—⸗ graphen⸗-Gesellschaft bereits Vorbereitungen getroffen, um (ine elek⸗ trische Verbindung zwischen Irland und England herzustellen. Ihr
Agent, Mr. Gray in Dublin, erwartet einen Ingenieur der Ge sellschaft,
der nächstens die Passage zwischen Kingstown und Holy⸗ head, zur Anlegung des unterseeischen Drahtes, vermessen wird.
hielt vorgestern seinen feier— Der Stadtrath gab ihm zu Ehren ein
Italien. Turin, 10. Sept. (Wand.) Briefe aus Rom versichern, daß der Kardinal Antonelli stets vermeide, sich mit Pi— nelli in Gespäche über die piemontesische Frage einzulassen. Er verweise den sardinischen Gesandten an den Papst, bei welchem je—⸗ doch Pinelli bisher nur Privataudienzen und noch keine offizielle erlangen konnte. Man vermuthet sonach, er werde unverrichteter Sache zurückkehren.
Rom, 6. Sept. (LI. ) Die provisorische Munizipal Kommis sion macht bekannt, daß der Papst im Interesse der Bevölkerung und bei dem jetzigen hohen Preisstande der Feldfrüchte die Wieder⸗ herstellung der im Jahre 1800 eingeführten und im Jahre 1838 abgeschafften Brot-Taxe für zweckdienlich erachtet, und deren Ei führung demgemäß verordnet habe.
Türkei. Widdin, 3. Sept. (Wand.) Der am verflosse⸗ nen Sonnabend aus Konstantinopel hier angekommene Counter brachte den Ernennungs⸗Ferman für Ali Riza Pascha und die Ab setzung Zia Pascha's. Jun der Mittagsstunde wurde dieser Ferman von dem höchsten Imam Widdin's im Beisein der beiden Pascha's und sämmtlicher Beamten vorgelesen und mit 21 Kanonenschüssen begrüßt, worauf sogleich die Uebergabe und Uebernahme erfolgte. Zia Pascha hatte drei Tage vorher seine älteste Tochter mit seinem irsten Secretair, Damat Bey, verheirathet und ihr eine glänzende Hochzeit bereitet, ohne den nahen Fall zu ahnen. Morgen wird er sich auf stromabwärts fahrenden „Stadt Pesth“ einschiffen, in KRustus nns Land steigen und zu Lande seine Reise nach Warna fossrtzen. Seine Pferde und Wagen sammt Bagage sendete er schün heute mit einem türkischen Zegelschiffe nach Rustuk ab
Ver zeichniß der Vorlesungen und praktischen Uebungen bei der Königlichen Akademie der K ünste im Winterhalbjahne vom 1. Oktober 1850 bis ult. März 1851. H. Fächer der bildenden Kunst⸗ 1) Zeichnen und Modelliren nach dem lebenden Modell, geleitet von den Mitgliedern des Senats der Akademie.
2) Unterricht in der Composition und Gewandung: Professor Begas.
3) Zeichnen und Malen im Königlichen Museum: Professor Herbig.
I) Anatomie: Dr. du Bois-⸗Reymond.
53) Zeichnen nach Gips⸗Abgüssen: Professor D äg e. U
6) Landschaftszeichnen: Professor Schirmer.
7) Zeichnen der Thiere, besonders der Pferde: Maler Eybel. 8) Die Prüfungsklasse: Professor Däge.
P 9) Zeichnen nach anatomischen Vorbildern und Proportionen des menschlichen Körpers: Maler Dom schke. 1
39
6 Pf. do. S9 pfd. 6 Rthlr. Waare, 5 Rthlr. 27 März 5 Rthlr. 27 9 Sgr. Waare, 6 Rthlr. ö
10) Kupferstechen: Professor Buchhorn.
11) Holz- und Formstechen: Professor Gubitz.
12) Schrift⸗ und Kartenstechen: der akademische Lehrer Rey her.
135 Metall-Graviren und Steinschneiden: der akademische Lehrer K. Fischer.
14) Bronzegießen: der akademische Lehrer H. Fischer.
155 Kunftgeschichte: Dr. Guhl. .
16 Mythologie: Professor Pr. Geppert.
B. Baufächer.
17) Die Lehre von der zweckmäßigen Anlegung der Gebäude, ver⸗ bunden mit praktischen Uebungen im Entwerfen derselben: Professor Rabe. Privatim wird der selbe vortragen: ) die Lehre von den Constructionen oder: wie die Gebäude und seder einzelne Theil derselben den Forderungen der Festigkeit gemäß zweckmäßig zu errichten sind. b) Die Geschichte der Baukunst bis zur gegenwärtigen Zeit, verbunden mit der Be⸗ schreibung der verschiedenen Bauwerke der Vorzeit und der Gegenwart.
18) Die Projectionen, die Lehre von den nach Vitruv, Perspeklive und Optik: und Professor Bechmann.
19) Zeichnung und Composition Professor Bötticher.
20) Entwerfen der Gebäude: structionen: Derselbe.
21) Perspektive für Architekten: Professor Beckmann.
22) Modelliren architektonischer Verzierungen und Glieder: fessor A. Fisch er.
Säulen⸗ Ordnungen Professor Hummel
architektonischer Decorationen:
Professor Strack. 4) Bau⸗Con⸗
Pro⸗
G. Musik.
23) Lehre der Harmonie: Musik-Direktor Bach.
24 Doppelter Contrapunkt und Fuge: Derselbe.
25 Choral- und Figural⸗Styl: Derselbe.
26) Freie Vokal-Eomposition: Die Musik-Direktoren Ba ch und
Professor Rungenhagen.
27) Freie Instrumental-Compositionen: Dieselben.
ß. Bei der mit der Akademie verbundenen
Zeichnenschule:
28) Freies Handzeichnen, in drei Abtheilungen, unter Leitung der Professoren Herbig, Lengerich und dem akademischen Leh⸗ rer Holbein.
Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst⸗ und
Gewerkschule:
29) Freies Handzeichnen: die Professoren Herbig, Lengerich and die akademischen Lehrer Holbein, Schütz und der Kupferstecher Linger.
30 Modelliren nach Gips-Abgüssen: Professor Wichmann und Professor Fischer.
zi) Geometrisches und architektonisches Reißen: Professor Zielke und Professor Stövesandt.
Für die Unterrichtsgegenstände von Nr. 1 — 28 hat man sich zuvor zu melden im Akademie Gebäude jeden Mittwoch von 12 bis 2 Uhr im Konferenz⸗Zimmer, und für Nr. 29— 31 Sonntags von 10 bis 12 Uhr ebendaselbst.
Berlin, den 26. August 1850.
Königliche Akademie der Künste. . Professor Herbig, Vice⸗Direktor. Markt ⸗Beriehte.
Berliner Getraidebericht vom 17. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualtität 56 — 59 Rthlr. Roggen loco 33— 35 Rthlr. pr. Sept. / Okt. 335 a Rthlr. bez., 34 Br., 335 G. Skt. Rob. 34 Rthlr. bez. u. Br., 337 G. pr. Frühjahr 1851 3 533 Br., 38 G. Gerste, große loco 27— 29 Rthlr. 3 kleine 23—25 Rthlr. Hafer loco nach Qualttät 18—19 Rthlr. „50pfd. pr. Sept. Okt. 185 Rthlr. Br., 18 G. 48pfd. pr. Frühjahr 20 Rthlr. Br. 50pfd. 21 Rthlr. Br., 204 G. Erbsen 40 —– 45 Rthlr.
Rüböl loco 127 Rthlr. Br., 12 bez., 1275 G.
pr. Sept. 12 Rthlr. Br., 12 bez, 125 G. Olt. 127 a 5 Rthlr. bez., 125 Br., 125 G 123 23 Rthlr. bez, 125 Br., 125 G
2 Rihlr. Br., 127 bez. u. G. ez. / Jan. 123 Rthlr. Br., 12 G. Jan. Febr. 124 a 4 Rthlr. bez., 12 Br., 125 G Febr. / März 124 Rthlr. Br., bez G. März April 127 Rthlr. Br., April/Mai 124 Rthlr. Br., zeinöl loco 127 Rthlr. Br., 125 G. pr. Sept. / Okt. 1245 Rthlr Br., 12 G
121 bez. U. 12 G. 12 G.
sohnöl 135 a 137 Rthlr
Palmöl 117 Rthlr.
Südsee⸗Thran 12 a 12 Rthlr.
Spiritus loco ohne Faß 15! 5 Rth rk mit Faß pr. Sept. Okt. 157 Rthlr. Br Okt. Mov. 155 Rthl Br 15 8 pr. Frühjahr 1851 164 a 6 Rthlr
177 Bü., 17 G. Marktpreise vom Getraide
Berlin, den 16. September Zu Lande: Roggen Rthlr. 18 Sgr. 2 Pf., auch 1 15 Sgr. große Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 P Hafer 28 Sg Pf., auch 25 Sgr.
Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 15 S8 Roggen 1 Rthlr. 15 Sgr., auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5
Sonnabend, den 14. September. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 Rthlr. Der
Gentner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr.
Stettin, 15. Sept. 25 Uhr. Roggen 36, 334, pr. Herbst 333, pr. Frühjahr 37 bez. u. Br.
Rübsl loco bis Dez. 123, .
4 6
Spiritus 24, pr. Frühjahr 223 bez. u.
Köln, 14. Sept. (25 Scheffel.)
Gld.
i Weizen 5 Rihlr. 17 Sgr Waagre, pr. November 5 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Waare, Sgr. 6 Pf. Geld, pr. Sgr. 6 Pf. Waare, do. S9pfd. 6 Rthlr. Sgr. 6 Pf. Geld.
Roggen direkt 4 Rihlr. 19 Sgr. Waare, pr. November 1 Rthlr. 6 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 4 Sgr. Geld, pr. März
4 Rthlr. 19 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Geld, pr. Mai
4 Rthlr. 24 Sgr. Waare, 4 Rihlr. 23 Sgr. Geld.