Telegraphen-Direct ttsindet. nternationale Depeschen. welche
mszuschließenden geh
er dasür, daß die
ußischen Telegrav 7 7
l 1 n. sen ; ĩ ĩ ei zun Nie . l Ibsen? n J 11 1 11 1 1 n ⸗ ? 3 n e ] ( J y ) 1 1 57 1 ? In ö — 149g — j ; r in ; Inf ö 1 1 1 1 111 1 trüber l ! sen ours n 1 691 U ö ⸗ 91 l 1 n n vi 61 — pu 1 z 1 1 1b gung sällen m Absender 1 en t so ist l s be wi ken 1 l 5 n 1 ( 1 1 l l ; ⸗ . l en elegraph pl ion 18 u ihrem l . J erpressen Boten, ; n, ist die Art einer sole 1 ) 9 nder ausdrudd ] 146 — 6 I 6 icl 6 r ö gl hllel nung Ui — 9 , lange rbin z l s 1 8st rahtleitung unterhalten möglich 1 1 . j Y 1glich u machen, dars ni teleg o 100 Worte enthalten. erer Depeschen eines und desselben leichwie die Beförderung größerer 2 venn der Apparat nicht von anderen der tion selbst, oder auf den ubm! Anspruch genommen wird k I* 5 3 förderung auszuschließen Jin s eit Befördern Die zulässigkeit di Besbl ru! Kücksicht auf ihren Inhalt steht der u — 3 . s rfatißsnen und Telegraphen⸗Stationen un solche Privat⸗Vepesche l J 169 5 r* iuszuschließen, welche in! rer 2G. w De kRäs verstoßen oder aus Rücksichten der hi ⸗ J r J ret 1 öffentlichen Wohls und der Zittlichkeit zi
net zu erachten sind
zweifel, ob eine Nachricht zur Ae Telegraphen geeignet ist, so ist darüber ; son einzuholen, gegen welch
aus Dem einen der vier Vere
B. von Preußen nach Oesterreich, über im §. 8 gedachten von der Besorderung werden von der Uebergang— tation mit
und Zuverlässigkeit weiter gegeben. richtige Ueberkunft jener Vepeschen ub
Ueberkunft in gewisser Zeit erfolge, wir! internationalen, wie bei denen im Bereich henlinien aufgegebenen und zu bestellenden
an Vereins Regierungen von Preußen, Oesterreich,
eh, Sachsen verbleibt die Befugniß, nach Gutbesinden ein en ( ] ; 9 569 ö
. alle oder für gewisse Arten der Korrespondenz
außer Nerrz e e * . * ß d Zetrieb zu setzen. Sobald ein solcher Fall eintritt, ubrigen Vereins s
Regierungen davon sofort in Kenntniß
irung no * ; (. Tel. . Sü tion s; und anderen Orten. Xklegräaphen⸗ Stationen sind befugt, telegraphische De
na
. van h — 22 eder anderen Station anzunehmen. Auch
gesetzlich gestatteten
ldung der Depesche von
Gebühr ei
Aufstellung der
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Verwaltung,
änger in einem
zifferstellen sind je 5 Ziffern und eben : anzunehmen, darstellbare
Rückerstattung ᷣ angenommene derselben Regierung dem Absender ein An der gesammten erlegten Gebühren zu. hingegen bei einer Station einer anpe der Absender nur den Betrag für Beförderung noch
8 zurückgewiesen, so steht
Vermuthen eisraths Prinz nicht dure einzelte jähe That eines Auslä einer Rüge über die lange Dauer der Bogen das Justiz⸗Ministerium: was oberaufsehende
nächsten Assisen
etwaige Ueberschuß, al Wort anzusehen.
e) Adreffe und Unterschrift werden bei Auszählung der mitgerechnet, dagegen sind
die etwaigen Notizen, in welcher Weise letzten Telegraphen⸗ sämmtliche Zeichen und Worte, Verwaltung selbst der Depesche zum Zwecke de zufügt, nicht mitzuzählen.
auf Rückerstattung Erfolgt die Zurückweisung Regierung, so hat sejenige Strecke zurückzuerhalten, auf welcher die nicht stattgefunden hat. Im Uebrigen sindet e legraphische Depeschen in Bestimmungsorte in eine
befördert werden soll, fer welche die Telegraphen— s Dienstes hin
tation weiter
ine Rückerstattung der Gebühren für te nur dann statt, r Weise verstümmelt ankommen, daß sie
handlung der Sache vor
wenn solche . 4 folgende außerordentliche Assise bringen werde
Interpellation
1617
Darmstad fragt mit Bezug auf Art. 9 ZStrafgesetzbuchs, ob die den Eorrectionshaus Sträflingen
Iich na 11 1 ö * 9214 9 J Erleichterungen e Hnade oder als Recht ; : ne weitere Interpellation des Abge ⸗ zrunbbücher . 6 (Hrundbucher l so wie die fi n M. sen Ibs anam . Anschuldigun gegen den Großl 1 wegen . t 1 1498 ‚ iter suchur nge ⸗ 15 ; ) 1 K ) 1 * l 1 l n 6 y 1c Us ö 9 — 1 91 t zu ( vi — ug en behin 6 ni tzung und sol ĩ nehn ĩ erin, den e 1 18