1850 / 283 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berliner

1700 Börse vom 12. Oktober.

¶( * ö '! Course. z f rel d 1 ) 142 . ; ) : 1414 10 2 156 211i bn 8 2 22 91 3 Pari ; ) 5.5 Wien in 20 Xr ; 1 ĩ— ö 101 Ausgsburę c 992 Breslau ö Leipzig in ; 3 * 0 Fran 1 1 2 z 1 7 * nine iãs- z L Preuss. Freim. A l . h I St Anul . St.- Schuld-Scl 1 = Od. -Deichb.--Obl l Sech. Präm.-& 110 ; . u. Niu. Schuld . z ; 2 kerl. Stadt- ObI J l ) 121 4. 10 8 1 1 134 . 1 101 J 102 19 ö 101 J 7 . 2 Russ. Il 2 1 . Hope 1. Anl 31 81 Stiexl. 2. 4. A 1 ] z 1 10 h J 1 R z do. v. Rthsch. Lst. . Px. Anl ; . ] / 164 lo. Engl. Anleihe d 6 he ztaats-A. 43 ) do. Poln. Schatz 0. 4 791 oll, 2. 2 do. d0 Cert. L. 93 z l 0. 40th J do. L. 01 f . 0M ( . Ur ni 8 . Wien, 190. I 1 1 J roz. S5 27 69 ( z 186 18.5 ] 118 j 11 s 118 1 1 11 I I z 6 pe J 8 1 11 1 206 119 2 17* J . l 11 11 ; 15 18 1 l 15 06 d 1 l l Fon l öl l l stlege! ! s ) ĩ 1668 ö 1 ĩ 16 1 biin 16 8Id. Leipz. B. 2. 160 Gld. Leipzig⸗ Dresdener 6 ö 86 4 5364 921 93 . Br. 2äaUach sisch ; ee , . hemnit , ) 8 ( / X ; niesng 22 7 1ttuan 2 l J ĩ Gsr ) ; ; 2195 Glw Ii 1 G1 na⸗Rlel 8 B! R 3 1 Bi 6 ) . . B. A. A. 151 Br., do. 1 preuf l. in par e,, . Eourse alle

itz beschränkte

sich jedoch nur auf

übrigen Fonds und Actien bei sehr geringe Geschäft ohne Bewe gung, zum Th i letien 114 r. Ba? ) X 3 2 Gld., de Gld. ess Part. Lor Zard. Part. bose a 36 Darmstad partial ⸗Lo . 8 Br., . n Gld. Poln 00 Fl. Loose 1356 Br., 135 Gld., do. 4proz. Obligationen a 500

81 Gld. Köln g 87 Br. 904 Gld. sehr belebt. . Holl. 9 K 895 Br., 895 Gld., S 1 räm.⸗Obli onen . 8 106 Stiegl. 88 Br 104 1 1 8 rdöol 1645 8r. proz. 31 , 91 91 Mer. 2 ) Amer. 6proz. V. St. 1067 Br., 106 Gld. Hamburg⸗Berl. 895 ö. Br., 897 Gld. Bergedorf 93 Br. Magdeburg Wittenberge 53 1 nr ,. . 2 t / Grunde aus dem Jahre 1819 an die

Bekanntmachungen.

Kasse der Anstal hierdurch aufgefordert, sich innerhalb dreier 1580 8e gn ni m g ch un g der gedachten Kasse, spätestens aber in

Nachdem von dem unterzeichneten Stadt- und Kreis gerichte der Konkurs über das Vermögen des hiesigen * den alle diejenigen, welche eine Forderung an die Masse zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich binnen ;

* 3 . 1 * P 282 9. J Kaufmanns Valentin Potrykus eröffnet worden, so wer— im Gerichts⸗Lokale, Lindens

den 21. Januar 1851, Vorm. 11 Uhr, erklärt und an

panier Alle

5ö. 8. Br., 80. G. Zr. Wilh. Nor vb. 406 Bre, 40 G. Bexbach

Deputirten, Herin Kreisgerichts Rath

geltend zu machen, widrig Monaten und spätestens in dem auf ben, daß sie ihrer Ansprüche ie Person de

Kis enkba hn ACGCiäienm.

Das Abonnement beträgt

Stamm- Actien.

er Reinertrag wird nach in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt Die mit 35 pCt., bez. Actien sind v. Staat gar.

AKapital.

Rthlr. für

Prioritäls - Actien. AK apitel. Tages- Churs, illen Theilen der Monarchie

Sämmtliche Frioritäts-Actien werden durch

ci nzelnen Uummern

Berl. Anh. Litt. A

do. Hamburg ...... do. Stettin -Starg. . do. Potsd. Magd. ..

1 1 1 19 Uagd. Halberstadt

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l 40 Leipziger. hüringer.

Gl Al D 21 119 . J 162 069 1st 1m erli 1 s⸗ ö 19 11 111 n don, 65 ni 8, 573 pass. 3 Russ 89 Mer 31 Lnal. Fonds N ) kl l 51 wenig Geschäst u Am 1am 5 Pari ö Jie et ; Am sterdam Paris und Wien Holl. Fonds war z 91 Ucht Al

von ihrem Rückgang erholt

w. J . ! R Forderungen zu haben

den 19. November d. J., VBonm. ! traße Nr. 54 hierselbst, an beraumten Termine zu melden und ihre enfalls sie zu gewärtigen! an die Kasse für verlustig zjenigen verwiesen werden,

vor dem Stadt- und Kreisrichtet Herrn Mix angesetzten mit welchem sie kontrahirt haben. Termine mit ihren Ansprüchen zu melden, dieselben zu Potsdam, den 6. Juli 1850.

liquidiren und die Richtigkeit derselben nachzuweisen, wobei die hiesigen Rechts-Anwalte Walter, Koßmann und Besthorn als Mandatarien in Vorschlag gebracht

werden. 1361 Subhastations-Patent— . Das in der großen gesetzten Termine weder in Person, noch durch einen Vol. IJ. No. 300. Fol mit seinen Ansprü . gew zeichnete, dem Kantor Carl Friedrich ĩ

inen Unsprüchen an die Masse präkludirt und ihm Haus nebst 4 Ruthen Wiesen, welches zufolge

Derjenige von den Vorgeladenen, welcher in dem an— Bevollmächtigten erscheint, hat zu gewärtigen, daß er gegen die übrigen Krebitoren ein ewiges Stillschweigen

auferlegt werden wird. Danzig, den 21. September 1850.

as7] Editral— Citation. Frankfurt a. d. O., den 29. Mai 1850. Auf den Antrag des Direktoriums des hiesigen Kö= Königliches Kreisgericht.

niglichen Großen Militair⸗Waisenhanses werden alle diejenigen, welche für Lieferungen oder sonst aus einem

dem Hypothekens.

Taxe auf 19,325 Thlr. abgeschätz

ie, , . ber 4 am 16. Dezember d. J.,

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. 1. Abtheilung. an Gerichtsstelle vor dem Obergerichts⸗ subhastirt werden.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

chein in der Registratur einzusehenden t worden, soll Vorm. 11 Uhr, Assessor Rehfeld

Oest. und Span. war de

Zproz. neue 677, z. Span. Ard.

// ///

; . Administratio 14. ͤ

Scharrnstraße Nr. 39 gelegene, 301. des Hopothekenbuchs ver Waldau gehörige

J. Abtheilung.

Tuges - Coums. ährliche Verloosung è 1 pCt 4 194 . 53. Berl. Anhalt. . . 145 895 bæ. , , 57 1965 n do. do. 1 5 106 6 ! ö, 114 635 ba. u. R. do. Potsd. Magd. 31 . J 18 134 b do do. 23 do do. 125 J 2 . 4 2 112 622 63 br do. Stettiner .... 38147 96 ua. a. 6G Magdeb. Leipziger . * t ;. . 1 1 . 1 e 1 , u, G6 Halle - Thüringer. ö In M ; 5 6 Cöln - Minden 43 do. do. K ö Rhein. v. Staat 335 37 SI uæ. do. 1. Priorität J / do0 Stamm-Prior. 3 525 1087 b— Düsseldorf-El 35 5 1014 4 . Niederschl. Märkisch. 7 7 1 4 ö . d0 J . do. III 156468 u— . do. weighahn J 13631 Mag deb. - Wit 32 3 81 Oberschlesische Krakau - Obersehl 154 1 . Cosel- Oderberg. Steele - Vohwinkel ö do 40 Breslau - Freiburg Berg Vär . lusl. Stamm 161 a1 HI J Iton? . ( jthen-Bernb 9 Mecklenburger . jen 1082 1 SIsche

Sgr. berechnet

ürttemberg.

Antheile 96 bz.

in den meisten Acti

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Fonds haben sich einigerma J 3

4 ö s J ö ' ss . o J *nur Coupons Sas, 8, 4. Russ. alte Samburg ) ; 1 2 1 2 21 * * 2 proz 39 Bras 90 Köln Mind. 9065. Roggen mehr beachtet. Berlin, Druck und 2 2 a 2 a m mm,, =. . 2 ü

3b ,

Da im Januar 1851 der letzte Zinsen“ Coupon der Oesterreichischen Bankactien fällig wird, so hat die Di— lion der priv. Oesterr. Nationalbank beschlossen, zur

Hinausgabe neuer Couponsbogen z schreiten.

Diese Coupons werden auf (inem halben Bogen bis Ende 1860 ausgefertigt, somit zwanzig an der Zahl sein jeder derselben enthält die Namen des Rassen-Direktors J. C. von Weittenhiller und des Kas⸗— sirers der Actienkasse, von Decret, und jeder derselben wird mit einer Stampiglie, das Siegel der Oesterr. Na⸗ tionalbank enthaltend, und mit einer geschriebenen Zahl versehen werden.

zur Erleichterung der Herten Actiongire im Aus⸗ lande wird die Beilegung neuer Couponsbogen auch in Augsburg und München, Frankfurt g. M., Leipzig, Mannheim, Amsterdam durch die gefällige Vermittelung der geehrten Handlungshäuser Joh. Lor. Schäzler, M. A. von Rothschild C Söhne, Frege C Co. H. L. Hohenem ser C Söhne und des K. K. Oesterr. General- Konsuls in Amsterdam, Herrn Philipp J. Krieger, im Namen der priv. Oesterr. Nationalbank gütigst und unentgeltlich besorgt werden. Pie in Leipzig und dessen Umgegend befindlichen Be⸗= sitzer von Actien der priv. Oesterr. Nationalbank belie- ben sich daher an die Herren Frege 6 Co. daselbst zu wenden und sämmtliche in ihrem Besitze befindlichen Desterr. Bankactien, welche schon dermal mit Coupons verfehen waren, jedoch oh ne den letzten Coupon für das zweite Semester 1850 bei denselben zu produziren, um

ben Allergnädig

Ruffmann

kleine

den Rothen

Wasserbau⸗Inspe

Ratifications

Zraunschweig und Sr. Königlichen

wei Ausfertigungen

Hofbuchdruckerei.

. otha, General⸗-Lieutenant,

Stempel verseher zu Artillerie Inspection, zum Kon wird das geehrte Handlungshaus Bekanntmachung

Gefälligkeit haben, jeder Vorderseite links, ober dem Vermerkungs⸗-Stempel mit schwarz n sogleich wieder zurück-

ält folgende Allerhöchste Verordnung

buvernemenk dön zberg in 5 nements Königsberg in Dehorden ein; Kommandanten rten übertra vernements-Gerichte bleiben ohne irgend eine

ö Gerichte fortbestehen. hiernach weiter Erforderliche zu? v

h Ablauf dieser vierzehntägigen Vermerkungsfrist enden Couponsbogen von mit möglichster Beschleunigung

lungshaus in Leipzig gesendet

werden die entsprech Direction verlangt und an das genannte Hand

Friedrick ail Friedrich Wilhelm.

(gegengez. )

ndlungshaus den Empfang neuen Eouponsbogen öffent⸗ macht haben wird, belieben die ür Leipzig vorgemerkten Handlungshause zu überreichen, wel- auf der Vorderseite links oben (gerade Actiennummer) einen neuen Mit Coupons Nr.. aufdrücken, die entsprechende len, den neuen Couponbogen beilegen Actien gegen förmliche Empfangs- r zurückstellen wird.

September 1850.

Pipitz, Bank⸗Gouverneur.

Sina, Bank⸗Gouverneur- Stellvertreter. Robert, Bank⸗Direktor.

Nachdem das erwähnt der von Wien erhaltenen lich bekannt ge Actionaire die f bei dem geehrten

. von Stockhausen. ! Kriegs⸗Mini (ctien neuerlich . g.

Ferner die von migte Instruction für zunehmenden i

Majestät unterm 8. August

mi d. J. geneh⸗ in Hinsicht der von ihnen vor

achteckigen Stem⸗ . pel mit den Worten: e 1860“ in roth

5 ewöhnlichen Nummer ausfü— gewöhnlicher

Garnison kommandirten einschließlich l

1 außergewöhn lichen Wachsdienst der ffizie

Mannschaften, Ronde⸗Offiziere, sind zur Verhaftung, so wie vorläufigen Ergrei⸗ fung und Festnahme einer Person in folgenden Fällen und unter Beobachtung nachstehender Vorschriften befugt und verpflichtet. 8. 2.

Bestätigung wiede Wien, am 30.

. .

Berlin, Montag den 14. Oktober

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ie fsffrmlt eh 836 ,, 2 Die förmliche Verhaftung einer Person darf

dlung oder gleich

1

2

itair⸗-Vorg sestzune

ö halten zu haben, einen men, e Iffizier sich augenscheinlich eines Ver⸗ der gegen die Wache selbst schuldig außer Üniform, d. i. in Civilkleideri

rdnungen der Wache widersetzten,

ivilperson behandelt wird 8 werden von den Wachen vorläufig stgenommen: 1) die velche bei Ausfüh⸗

aren Handlung

—; 1 Anordnungen nicht Folge leisten, besonders

leidigen oder

*

der Laternen, Bürgersteige, Bri

! 2 durch die Flucht sich zu entziehen versuchen. 2) Unteroffiziere und gemeine Soldaten, welche, ohne sich im Dienst zu befinden oder ohne besondere Erlaubniß erhalten zu haben, nach dem Zapfenstreich

U

nn die Person

rd. Gesandtschaft ge⸗ z gedachte eigener Macht⸗ esetzten 9

oder gleich nach derselben betroffen ahin gehören namentlich auch Personen, lich widersetzen, sie insultiren oder be—

.

es auf Stillung eines Tumults, Zerstrenuung von Auf lichtung von Schlägereien oder Verhinderung eines die e störenden Straßenunfugs ankommt; desgleichen die gemein bekannter, am Orte geltender Polizei⸗Vor⸗

wegen schnellen Fahrens und Reitens, Beschädigung ken u. s. w., wenn sie diese Ver— gehen Angesichts der Wachen verüben und der verwirkten Strafe

ußerhalb ihres Quartiers betroffen werden. 8. 7. Das Recht, in den gesetzlich zulässigen Fällen die vorläufige Ergreifung und Festnahme einer Person den Wachen zu befehlen, haben die den

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers: Behren⸗Srraße Nr. 57.

1850.

Fällen jedoch nur, wenn der schleunigst herbeigerufene Polizei⸗Beamte dies für nöthig erachtet; anderenfalls die Entlassung des Festgenom⸗ menen erfolgt. §. 12. Die Wachen müssen sich bei der Verhaftung, vorläufigen Ergreifung und Festnahme einer Person alles unnöthi en Redens, so wie aller wörtlichen und thätlichen Beleidigungen zlich enthalten, andererseits aber, wenn eine förmliche Verhaf ing auf Grund richterlichen Befehls, oder eine vorläufige Ergrei⸗ ing und Festnahme nach §s8§. 6 bis 10 erfolgen muß, dieselbe sigenfalls nach Anleitung des Gesetzes vom 20. März 1837 über den Waffengebrauch des Militairs mit Gewalt erzwingen. Es müssen daher in jedem speziellen Falle, wenn es irgend möglich, so viel Mannschaften abgeschickt werden, daß der Zweck unter den obwaltenden Umständen jedenfalls erreicht werden kann. Findet aber der Führer dieser Mannschaften, wenn r an Ort und Stelle anlangt, daß das ihm anvertraute Kommando zu schwach ist, um den Zweck zu erreichen, so muß er sofort denjenigen, der ihn abgeschickt hat, um die erforderliche Ver⸗ stärkung des Kommando's ersuchen lassen. Inwieweit das kom⸗ mandirte Militair bei De gleichen Die ; Gebrauch machen kann, um einen von sich abzuwehren, einen ih iberwältigen, oder die Fluch em als Anhang dieser J e Närz 1837 näher vorgeschrieben. oder Verhaftung erfolgt is Schutz der Wache. Führt er

tungen von seinen Waffen en oder gedrohten Angriff

riffenen zu vereiteln, ist in igefügten Gesetze vom 20. Sobald die Ergreifung der Festgenommene unter dem

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J e und um sich, für deren Aufbewahrung er nicht selbst Sor ann, so liegt die einst⸗ weilige Sicherstellung derselben der ichfalls ob. Festgenom⸗

erzeit sogleich alle gefährlichen

die Briefschaften, welche sie etwa

menen Kriminal-Verbrechern müssen und verdächtigen Werkzeuge, so wie bei sich führen, abgenommen und an welche der Festgenommene überl

darauf bedacht sein, daß sowohl Ergreifung und Festnahme einer waltenden Verhältnisse, auf di

Zu dem Ende ist, wenn der F

selben vorgesetzten Offiziere und Behörden, nämlich: der komman⸗ gebracht worden, n Ablieferung dirende General, der Kommandant oder der dessen Functienen Anstand zu nehmen, bis sich herbeigezogen versehende Offizier, der Platzmajor und die zum Garnison eder verlaufen hat; auch ist es dienst kommgndirten Offiziere. Sobal den Wachen ge enn er es wünscht, in einem auf vorgesetzten Militair⸗Behörden und O die vorläufige schaffe d sodann die ihn Ergreifung und Festnahme einer Person fehlen, muß die- 8 f 1 Hh

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11 genen darf die verfolgende der zugez zur Nachtzeit in eine W : in

Zutritt zu den von Militair-Vorgesetzten od licher Befehle auch zur bot, in eine Wohnung zur Nachtzeit 3) nicht die Fälle einer Feuers- ober Wassersn gefahr oder eines aus dem Innern der Wohnung hervorgegang! nen Ansuchens; es bezieht sich endlich: 4) nicht auf die Orte, in welchen während der Nachtzeit das Publikum ohne Unterschied zu gelassen wird, so lange diese Orte dem Publikum geöffnet sind. F. 11. Alle festgenommenen Personen werden nach dem nächsten Wachtgebäude gebracht und dem Kommandanten, oder dem dessen Stelle vertretenden ältesten Militair- Befehlshaber gemeldet, der, insofern die Festgenommenen vom Militair sind, weiter über sie dis ponirt. Sind die festgenommenen Personen vom Civil, so werden sie so bald als möglich (Betrunkene, wenn sie nüchtern geworden),

an die Polizei-Behörde abgeliefert, in den im §. 9 bezeichneten

selbe ohne weitere Prüfung auf die Gefahr des Befehlenden er

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fand sich auch Staatsrath, Freiherr von Linden.

en namentlich

eich die

. müht sein. Andererseits aber

hergestellt ist

en . . ] Del ell Dude Die Kammer ; 21 ö I 1 81 X z J 51 * 1 2 2 J 1 91 ickenbau beträgt 1 1 3 R ; Tors är de 5e und Forstgebäude 1 aut J 8 * yl 1Immobiliar⸗Brandversicherungs⸗Beiträgen 70,000 Rt

Württemberg. Stuttgart, 10. Okt. (Sch. M

ist gestern Abend von seiner Reise nach Frankfurt au enbahn von Heilbronn her wieder zurückgekommen. Diesen Vor iittag um 9 Uhr : au

L begab sich Se. Majestät auf ein

Eisenbahn an den Bodensee. In der Begleitung

Iso 216 (S wo 1 hre ö **. Die evangelische Synode ist auf Dienstag den 5. November zu

ihren diesjährigen Verhandlungen einberufen.

Es wird eine Vertagung der Landes-Versammlung bis zum