1850 / 284 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Mack 46, Tafel 40, men. Weitere Stimmen erhielten:

ist die erste Kammer den Beschlüssen der zweiten Kammer,

1 chen Haus Finanz⸗N

Die Tagesordnung

d l ! k derte Verhältnisse und die da aus hervor de ten ve n daher Kommission mit e ; ge é Stimmen in den Antrag zu * . * M l r 1 na di ( mlu k ö ( . e pen ockn 1 Rechnung J (ach ̃ . ] [ z j ) B Usge . 1 2 V . ö 24 . M f 1 Ver 1g * 1 . / z l l en st l en sammlun 9 5 Mor am Festst 1 n die Vers amm ; 14 . 3 XI lung di eckmͤ l g che für d rmin vom 1. Juli 1852 sprechen nicht verkennen wir Dörtenbach spricht für den 1 lte, sagt ie kürzere Frist nicht * 14 2 4 fi ; n Eta m 1. Juli 1851 sest⸗ set u o gut di provisorisch anger Wir llen aber bei der Berathung Irbeiten, daß vir ür Versammlung keine erhalten. Nach zterst Kommissions-Antrag nochmal t zt hat Antrag Mohl's, den Etat 14 4 2 2844 * if ! mit 43 gegen 15 st her Oesterlen, steger, f nn Schnitzer, S tt, 241 /. 5 . ger Mohl Der Komn ö ä ( J sions Antrag wurde allgemein angenommen. Hierau 6 präsldent ein Königliches Reskript, Wochen, bis zum Aten künftig 21 8 Ko Hl Bho men Zeit zu ihren A N A

1.

husses geschritten. Der Namens⸗ z ö.

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ebt 59 anwesende Mitglieder,

n dem Präsidenten aus fünf Mit

sschuß wurden gewählt: Stockmaier Schnitzer 406, Mohl 37, Seeger 33 Stimmen ien erhielten: Römer 16, Reyscher 16, Probst 16, 12, In den weiteren Ausschuß folgende 6 it 53,

39, Pfahler 36, Schweickhard

Huck 16, Kuhn

Fetzer

gmund Schott eröffnet, daß die Petitions⸗Kommi

stituirt und ihn zum Vorstand erwählt hake. Der Präsi aumt die nächste S auf Montag den 4. November an und sagt den in die Heimat zurückkehrenden Mitgliedern ein J ĩ

Okt (Sch wäb. Merk.) Nach einer Anzeige des Präsidenten

wonach ngs⸗Nachweisungen des Ministeriums des Großherzogli⸗

. . es und der auswärtigen Angelegenheiten, des Justiz und

nission zurückgewiesenen, die Disziplinar Behörden und s von en einzuhaltende Verfahren betreffenden Paragrap ericht Das Ergebniß der neuerlichen Kommissions de daß nunmehr der Präsident des Ober lvertreter und die sechs ältesten Ober⸗Hofge in of s 1 ( ci l erselb Pi Stellver treter nebst den drei ltesten Ol en und d Rie stan icht ngeh stegte⸗ ung e inf Jahre zu ernennenden Beamten den f d zen Staatsdiener bilden sollen. ; der t ie engesetzte Anträge gestellt und beson? verlangt daß die Staatsanwalte, die Unter u Amt t rst⸗Instanzrichter, h den er Gerichtshöfe behandelt werden sollen, die me rauf nicht n Erwägung, daß di illen der es Institut besteht, zu den At trat t h . ucl müssen, und in sernerer w ; j 1 zeit weder hter noch Unt rs icht j och nicht ins gerusene neue st u vegen der Erstinstanzrichter erst dann Bestün mungen getrossen werden können, wenn einmal 1 zust ; 1 Administratit int ist, der fommissionsantrag in seine neuer lichen Fassung ihre Zustimmun 9 jenehmigte die Ka hen des Gesetzes die Kommissionsanträge und stimmung, daß die Sitzungen des Diszi P ausgenommen, wo derselbe ermißt, daß durch rhandlung die sittliche Schicklichkeit oder das verletzt würde. Bei einer der Schlußbe⸗ 1

tzes, besagend: „das gegenwärtige Gesetz tritt an die Stelle bes hiermit aufgehobenen Gesetzes vom 30. Januar 1319 über die Rechtsverhältniffe der Staatsdiener und bildet einen Bestandtheil der Verfassung“ stellte die Schlußworte wegzulassen oder doch wenigstens einzelne näher bezeichnete Paragraphen herauszuheben, die nicht als Ver fassungsbestandtheil gelten sollen, sonach durch eine spätere Kammer mit einfacher Stimmenmehrheit und nicht, wie es ein Verfassungs⸗ gesetz erfordert, mit zwei Drittheilen der Stimmen wieder abgeän⸗ 19 , 9 Dieser Antrag, welcher 26 Zal ist jedoch , n, . zur Folge gehabt hahen würde, I n 6 n rr Stimmenmehrheit verwor⸗ mig angenommen worden in ng, . Geset selbst einstim⸗ hierauf berathenen Gefetze ub n 56 auch bei dem weiteren Verfügungen angestellten Eianisys? 34 n durch Ministerigl⸗ Fall. Nach der Abstimmung 6m ohne alle Erörterung der Früher schon begnttagten Rotr b 5 zte Zentner die Aufstellung eines l 9 rmaletats in Erinnerung und Schmitt

stimmungen de Gese

1706

beantragte einen weiteren dahin gehenden Kammer⸗Beschluß, daß

die so eben angenommenen Gesetze nicht eher ins Leben treten sol

n, als bis nicht das hierher einschlägige Gesetz über die Rechte der

Miltta atsdiener berathen und genehmigt sei. Die Kammer ging

er af nicht ein, sondern sprach nur die Erwartung aus, daß

Regierung das letzterwähnte Gesetz auf diesem Landtage noch rlegen werde, was ihr auch zugesichert worden

ürlsruhe, 11. Okt. (Karlsr. Ztg.) Es ist uns der

ende Corpsbefehl zugegangen, welchen Se. Excellenz der

e in den Marken, General der Kavallerie von Wran-⸗

seither in der Mark stationirt gewesenen Großherzoglich

en erlassen. Derselbe ist datirt Berlin, 5. Oktober,

4 s r n mmer zus ben 16 1 r*

. rn 1e J l 2 191 5 5raꝛbDa n ) rf 6 11 1 J 6 Ma e 1 . 51 . ( 111 J ( 1

Hessen Kas l dem Wortlaut nach a fe on Haynau, erlassen bei Uebernahm aber mit 5 1 l nur ungen SGi J Uutet dasse Nach eingetret 1 bisherigen fehlshaber neral r. Königl m Kurfürsten durch Alle September ) u e nsionszustand zugleich während des Krieg ustandes mit ausgedehnter Lommandeur des Armer ich d au r gere rn dem öchsten Vertrauen Sr. en un 8 olle Amt übernommen, ssenheit der ni tände in verfassungswidriger in zum Staatsbedarf rforderlichen Abgaber ie Anmaßungen und öffentliche Anhetzungen des hl nden Ausschusses gefährdete gesetzliche Br nung so schleun herzustellen Daß zur wichtigen Zweckes unser stammter Landesh tie verletzte ein

ven Heeres mit Entschi rechnet und das Heer diesem Aller

höchsten Vertrau prechen wird, be im si weniger einer Versicherung, da in dem gegenwärtigen Zeitpunkt Augen von ganz Europa auf dies kleine, in der T n angestammten Fürsten s in indem die Wiel t bl unser er n l treuer bit d Angrif n. 1 J es keitliche Ordnung zu zerstoren und Grundsätze zu sie selbst, wenn sie zu regieren hätte, nimmermehr versolger e cht Erklärung de ; s J treff der Verordnung und de Nanise ü. ein nder Be he stigter ewiss ie Augen nen llte. E ird hier mit ausdrücklichen Won it, das Folge ht uUnserer Verfassung selbst die unterste l sse l 2 en J naswidriger An dnungen hindern tom zu ei Wäre rd s ann ire allen tegierung jede Anerken nung erfügung einer gesetzlichen Be selbst des F il und dessen Minister würde erst von ten und t und en müssen und Mißverstand und Bo könnte ng dem Vorwande der Verfassungswidrig keit den fehlen den Gehorsam verweigern. Wäre dem so, dann vermöge seines fürstlichen Amtes vor Hott

ürde der Landesherr

ind seinem Gewissen die heiligste Verpflichtung haben, auch gegen ben Willen der Landstände einem solchen Zustande ein Ende zu machen und so den Staat von dem gewissen Untergange 3

; Unterthan wäre von Gott, seiner brit verpflichtet, darin seinem Fürsten allen Kräften die Unterstützung zu leisten. Aber sere Staatsverfassung stellt uns noch nicht in einen solchen zu stand der Nothwehr geger die Anarchie des S taates nu oder unbegreiflicher Irrthum hat in dieser— Hinsicht die Gewis sen verirrt. Nach dem 5. 108 der Verfe Ürkunde erhält

6 r Diener und keit und seinem Gewissen

f verlangte

ind jeder

issungs sede die Regierung des Staats betreffende Anordnung und Verfü Landesherrn durch die Contrasignatur der betreffenden Minister allgemeine Glaubwürdigkeit und Vollziehbarkeit. Diese Fontrasignatur ist das Zeichen, daß die landesherrlichen Verfügun gen und Anordnungen auf verfassungsmäßigem, Wege behandelt b. h. zu Stande gebracht worden seien, und dafür sind die contra signirenden Minister verantwortlich, welche nach 8. 100 wegen Ver⸗ faͤssungs-Verletzungen nur vor dem Ober⸗ Appellations⸗ Gerichte welches dann als Staats ⸗Gerichtshof zusammentritt, von den Landständen angeklagt werden können. Die übrigen Staats diener und Unterthanen dagegen sind bei der ihnen obliegen pen Vollziehung der Anordnungen und Verfügungen kompetenter Obern nach §. 61 der Verfassungs Urkunde lediglich dafür ver antwortlich, daß sie keine nicht, in verfassungs mäßiger Form ergangene Verfügung zur Ausführung bringen, und daraus solgt, daß sie an solchen Verfügungen auch nur die Form ihrer Beurtheilung unterwerfen können. ö weiter als ihre Ver⸗—

gung des

Denn

antwortlichkeit kann a sind nach §5. 61 der lich und haben nur dafür zu sorgen, daß sie nicht selbst verfassungs widrige Verfügungen erlassen, und keine nicht in verfassungswidriger Form ergangene höhere Anordnung vo iehen, und daraus erklärt sich auch, inwieweit sie, nach §. 61 Verfassungs ihren auf die Verfassung geleisteten selben verpflichtet erscheinen Sobal nungen der kompetenten Obern, oder die Art und selben zu Stande gekommen sind, Handlungen einrichten wollen, maßen sie sich aber welches nur höheren Organen oder Landständen zusteht Alles dies gilt namentlich von Gesetzen Nicht fi fassungsmäßigen Inhalt der Gesetze, welche nach

ich ihre Prüfungsbefugniß nicht reichen. Sie

r Verfassungs-Urkunde nur dafür verantwort 1

fassungs-Urkunde lediglich der Landesherr zu s1 die verfassungsmäßige Weise des Zustandekommens si Behörden bei der Ausführung verant Form. 3u die U und 1 J. chr Hesetz r 1 vun ssch n schi cht n Iten ton ch publizirt, dienen alse m zur Regel und Richtschnur, bi 1 ber ausgesproche d r u ie if ver Wege zu 11 auck ze Auss fa 1 w l gel alt e Umst ni eschritte 1 l n prüfung 10 21 yt el . 1 1 R inge iufg we n ndtag wird leck en mäßi ö rt ) 1 l aat Verletzur n nn hat J I 1 Del J . in t t De klare 1 1 un Soldaten nden dnun g Lan 1 iberneh 11 n 1 21 1 1 noch . 9 n 1 1 9 m ls Mitgl 1 i n . r tairgerich l unn 21 n 1 ö. ing u ng z J 1mad hat l l 9 76 ö gehe l se l in setz so sind beide genannte Männer ta A anzutreten und befinden s l inthe häft Dem „Ober Be habt gel (. uch nir be] In Irn aus der Haupt . en, mußte Auszahlung n, inder in der Finanz⸗-Minister eine jede Auszahlung von Gehalt inte igt, und zweitens noch gar keine Zahlung Anweisung eines Ober-Befehlshabers ertheilt habe Gestern hat sick er Haynau durch den Garnisons-Pfarrer Martin das heilige Aben! mahl reichen lassen; Herr Martin ist religiöser und politischer Gla ensgenosse Haynau's. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwe) l C.) Von 69 Bürger⸗Nepräsentanten der te Rostock und

Schwerin ist folgende Aufforderung an die Bürger⸗Repräsentanten sämmtlicher Städte des Landes erlassen word nisterial⸗-Erlasse vom 14ten v. M. ist der Spruch der Kompromih Instanz verkündigt und zugleich das Staatsgrundgesetz vom 10. Oktober 1849 für aufgehoben erklärt. Rei den hierdurch herbei geführten Wirren sind zugleich die materiellen Interessen unseres Vaterlandes und unserer Kommunen tief gefährdet, und erschien es uns unterzeichneten Bürger⸗-Repräsentanten Schwerins und Rostocks nothwendig, daß alle Städte des Landes zu gemeinsamen Schritten sich einigen. Wir fordern deshalb die Bürgervertreter aller Städte Mecklenburgs auf, sich zu dem Zwecke am Mittwoch, den 16ten d.,

Durch die M

sen 20

Uhr zu Rostock in dem Saale zu Bellevue zu ver 1 V n Und Rostock am 1 O ktober 1850 ö (Folgen ib eck. eck, 8. Okt. (Rost. Ztg.) Die Differenzen J und de ürgerschaft wegen des Budget⸗ chts scheinen ihrer Ausgleichung nahe zu sein. Die chaft hat in ihrer letzten Versammlung auf den Antrag Mitt wählten Kommission die Erklärung ab U daß sie auf Grund des §. 49 der Verfassungs-Urkunde ährlicher insbe ͤ ein Jahr kten illigungs 7 s P 2 1 J ung r Bur ne Dl ge . me 21 u u e pf ͤ ] n z 5 1 zenat er e ͤ u J . . 1 [ ] j ö I ĩ 1 1 l 1 . enbli 11 1 D n M nal Senat t d d 1 . 1 60 6 en ge l N ng ahlen ir Ule ü grün nie . 1 t : 7) J 1 11 ö ) . . 11 Vveahl l R ! 9 ö 6 1 n ; 3 9 r lu ; 69 ö 1 ( sich 19 6 err (Hün B hl l l Intrag D ) Ar j zr cat hüss 1 1 1 ; luße l ünf 111 ) 1 11 1 13 9 si l end en Zi in J . mit mmun⸗ sung (l èêWiderspruch stehen, bis zu hebung ol Abänd g auf dem Wege der Gesetzgebung kraft. Bis dahin, daß die zur Ausführung der Bestimmungen den s8. 10, am Ende 12, 20, 23, 24, 26, 39, 41, 126, 126 128, 1, 2, 4, 134, 136, 150, 155, 158 der Verfassung erforder

chen einschlagenden Gesetze und Einrichtungen erlassen und getrof fen sein werden, bleiben die bestehenden in Kraft und Wirksam— Wenn man eine solche Bestimmung nicht vorsehe, deduzirt ldschmidt, so unterbreche man den ganzen Staatsorganismus

h l die Grund⸗

und brächte Alles in Verwirrung. Das go rechte, welche das Bestehen der Partikularrechte außer Auge gelas ̃ i.

1

neuen an die Stelle träten, wenn man aus dem Provisorium nicht er müsse den Vorschlag als eine noth

ein Chaos machen wolle;

9 707 hat in diesem Anforderungen der ihei teren, die mit Olbers gelebt und ihn von Angesicht

wendige Folge der neuen Verfassung empfehlen. Hr. Donner unter⸗ t t u n Angesicht zu Angesicht gesehen stützt den Antrag, eben so Dr. Souchay, mit dem Wunsche der haben, sinden in 73 * blberfannten Züge Nichtaufzählung der einzelnen Paragraphen: Dr. Blum dagegen vollständig wieder, die ihn ben nicht ge mit der Einschaltung: insbesondere der Paragraphen u. s. w. sehen haben, blick n Gestal r, welche im Mit dieser Modification erhält der Antrag Genehmigung Bei artiger i. Beaabmn dem Eintritt des Art. 16, der von dem Gehalte der bisherigen hoch, in hart k schen Senatoren handelt, entfernt sich der Präsident, Senator Kl nen 4 Zoll hohen mit seinen übrigen Kollegen, und übernimmt Dr. Souc den t Olber— Ast mer Vorsitz. Dr. Mappes propo ĩ Streick Pos. 2 un . senkt fechten zu 3 die Ergänzung: „Den athsgl on ; neuem gewählt werden, zun 8 Ge eine Stelle a z in den Gerichten oder de Weil 1 ug Hin Al imung bei der erste nkt so m mdkrau Dr. Souchay den Vorsckh 6 Antrag Dr. Mappes“, w fer ß hönh J teliefs uf ; f n Die jetzt wechselnden R n piedestals. W en in emen kein C 1 roßt 1d . stisch N t dessen Betrachtun nen t n Ge 85 ge 36 J ö ] rt d SGeste ] Pall und Ves ( Sin Ueber l ent 1 I n chluß antrag n ] s er d P estals pfl 1 l l j ers in Betracht d Tage l ze rnrol . ouck k d ) j . Instär eit de Ein u e s ö m 1 J ) 1 ĩ s —⸗ J h Klassisiz ch st 5e eic u tin deͤ tsprechen? ) agen zwischen nuf l f Liuigung n r ) weil jene kterist st di s 5 : 4 n lusna z ĩ ĩ 1 in n rsassung tat en 1 2. 1 7 l 1 1 erung stimmt we ] zes st ͤ g läu assun Hrundreck un angt l i ĩ st mit J n Seite hen n n : ] J Ian ( i 5 rst esetzes ) ten e zun n betreffend ich 1 ö n tobe . . ö 1 selbst st st 3 ? r Gemeir n h n ! n n f. Arm Anst lt l l 1 l ö l 1 ch 1use . e er zerrn D ich e zefül - tel ne t st N ns A ; tion l er eines jeden Aufki Uu l Bremer lung des àlbe allen Kreisen der X l 1 gangen. Auf dem se 1 gen Wallanlagen, r* r deutschen Naturforscher und Aer el erhebt sich nun sein Me b ei Eifer angestrebtes Ziel ist Ueberwindung en rigkeiten erreicht worden, nde zremen die Ruhn nes um die Welt verdienten Mithi chuldige Ehrenpflicht ent z richtet hat, ist es durch sein in dieser Bilde immer neuertes Ge z s dächtniß selbst an Ehren er geworden. Unser Lands fehl z nis Steinhäuser in Rom ist diese Werkes iser Minist 8 J an den G