1850 / 285 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1714

7) Die Blumenkönigin, ausge⸗

ät n D erss 7. Okt. Im Opernhause. 113te Abonnements⸗ Sündfluth, von L. Keller (neu). ö pes on 1 Sitf Sr. Maje er zu⸗ Donnerstag, 17. Okt. J 3 : ; ö ( Gess e- . 3 ** . 1 m 67 wan, gol Vorstellung zum erstenmale wiederholt: Die Zigeunerin, ro⸗ führt durch Blumenspenden, von Mad. Keller (neu). 8) Moderne 9. r 1 1 8 21m ö ö 3 große un ö eln * * 98 ( a * * r 5 ö 6 23 83 h m. oorae solge in der heutigen Sitzung zum erstenmale . gro . 322 theilt e,, S ger mn 3 Akten Musik von M W Balfe. Ballet von Gedankenfreiheit. Komisches Gedicht mit Unterbrechungen, vorge dene Medaillen als Auszeichnung an diejenigen Meister der Kunst verthe mantische Oper in * . Y. ö ;. 95 Die Bekränz den deut⸗ k st. Ausstellung vor⸗ Taali tragen von Herrn Grobecker. 9) Die Bekränzung (den de ö elche h durch ihre Werte auf der letzten Kune „ud . Xag ; ; ; K Ster J wurden, welche sich durch ihre Werke auf der letzten Kunst-Lusstellung 1. P. Taglioni 3 Par Trihi a, chen Dichter gewidmet), von Keller (neu) Hierauf: Mit zugsweise hervorgethan. Auch wurden die Preise in der Konkurren; . Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang schen Dichtern gewidmet), von Junger Aunver, alter schichts⸗Malerei ertheilt. Den Hauptpreis gewann Gottfried Bierm 66. Rtölr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proseenium neuen Scenen, Couplets und gingen , , 6 Mustt . . ! 7 5 ür Chor, * h ; . 3 63 , 9 ö e 9 aus Berlin. Eine Fest⸗Kantate, nach Worten der heiligen,s . Ji 2 Rehir. 109 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst Plunder. Posse mit Gesang in 3 Atten, von O. Kalisch 2 8 . . 1 nmschloß sich dieser Rede . h . * . ͤ S S ff.. Solo und Orchester komponirt von Heinrich Vorn, schlo ; ch . n . 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. von A. Schäffer. an. Angemessen aufgefaßt, war dieselbe besonders in dem gianztnetnn : K ñ 1 n , n Schluß⸗Chore: än i ne tst5dti che Theater Meteorolo ) e0obathtungen. . n Rönigsstädtisches Theater. Meteorologische Geobachtung . „Denn der König hofft auf den Herrn, ich“ ö . ; s ara K ; ; Und wird durch die üte des Höchsten fest bleiben en iglich. 91 Mittwoch, 16. Okt. Vorstellung des Professors der indischen 1850. . . P Nach einmaliger von trefflicher Wirkung, so daß die ĩ chkeit dadurch einen würdigen Ab⸗ und chinesischen Magie, Herrn Herrmann aus Hannover, in 2 Abthei⸗ 13. Okt. 6 Ubr. 2 Uhr. 10 Ubr. Beobachtung. ö * . en,. . . w s— 3 * D. 1 269 9 3 . * Herr . 0 schluß erhielt. lungen. Zwischen der ersten und an,, l eng: Ent . 51 Luftdruck 33 38,31“ Par. 337,12“ *ar. 336.331“ Par. Guellwärme 7,7“ KR. und, eine Dame. Lustspiel in 1 Akt, von E. Blum. ö Hann, ,,,, , n , ' B, n. . Ta, n., Fleer äre, S'oe m. stönialich Donnerstag, 17. Okt. Benefiz des Herrn D. Kalisch: z ) J Tom n L 22 u a,, nnen, Rönigliche 379 6 V eller. 3) Der alte . z . . 65 Abonnements P rolog. 2) Neptun und Amphitrite, von L. Kelle 1. 3) Ver alte Dunstsättigung d6 pCt. 79 pCt 8 / pt Aus dünstung Mittwoch, 6. Ytt, n Sg ; Abtl n H. zieten, von Th. Fontane, komponirt von A. Schäffer, ausgeführt werter Schuee trübe crül⸗ Niederschles G, o96 Rh * ö ö 8 5 ler 9 . . 123 2 2 . 5 r ür wechse * Vorstellun , dom Chorpersonale. 4) Diana im Bade, von Mad. Keller, ) Wing... NV W R , . 1 and ispiel ei Rrrrrrrrr! ein ander Bild! Mobile Weltanschauungen des Hand Wohrenzuß.... ; ; . , . 1 ] ö J 5 8 . 8 8 an It el 33 25 ö 1— . . . ngen z ; schuhmachers Flöricke, vorgetragen von Herrn Edmüller. 6) Vie Fagesmittel 337,25“ Par . 2 l 1 1 1 161 . h mn . . ·¶ᷣ—U—Qäůiiůiͥ, e, ee, de, d, =. n. a -m e. ar m . 128 1 28 f . 1 I ; l ] 5 2 9 1 * * ö x dn 1 rELIIIIGCE HDGOESC VOII 9. 1 0ObDCEL. . . ö 3. . ö 3 2. 2 141 . 89 * Kis en kB na hn - A CCE CA. 6. . Hrioriläls - Actien. A apital. 149 SIlamm- Actöien. H cep il il 933 Prioritäls- Aclie⸗ 6. ; ö ] . 141 263533 ITagesS - Conn. ö 150 3 wird nach ersolgter Bebanntm. 3 = 25 . imtliche ridri ati r 1 ! J 1 1 6 l bestimmten Rubrik au llt 2 ö 1 Vero 1 1p amor . 11 19 be Actien sind . . . l ) z 6 21 9 , ; 11860 943 6 ö ö ö 60g 990 4 95 Berl ARnhalll 1.411,80 . ö 9 Me 30 Ber! Inh Litt * B. 6 C00 000 ; ö. 36 ö. 90 . d 0 H im burg 539 . 666, O ,. 1 100 6 ö. 150 1 8* 84 84 do. Hambur!⸗⸗—⸗ 8, O00, 000 4 13 39 3 ) 33 ö II. Ser 1.6606. 0660 J 94 6 wi Co 1e J 53 p 3 1 6 61 * . ö 9 0 F! 101 do. Stettin - Starg 1. 824, 00 4 65 . z . 10. Potsd. Magd 2, 29060 14 2 B. . 0 1 ) de Potsd. Magd 1, O0 0, 000 1415 ö . 9 J ö ; ; 3, 132,800 5 16121 kresl 1 Magd. Halberstadt 1.700, 000 4 8 4 6 ! . iq. 3h 0 Len . l ; 991 40 / eipziger . 390. 000 ĩ 123 ] Stettiner - 809.000 5 1014 k - 3 , 6900 000 ö ) 62 . tettin 3 22. n 1091 Malle - Thüringer. ö NMagdeb. Leipziger. 1,7588, 009 4 . . 1 Cöln - Minden ... 00mg, . . ö Hafie- Thüringer l, 000, 900 43 9835 u ö 2. do. Aachen.. ..... t,, 990 4 1 ö GCöln - Minden. . . . 3,674, 5090 47 100 ndläindischie Fonds, fand hnrie / e A Ommicndl!- H G Bonn- Göln; ö , . ĩ 9 90 do do. 3.500, 000 5 1025 k. Geld- (Qu! Düsseld; , Elberfeld. 1 k Rhein. v. Staat gar 1,217, 006 3 . 3 ink el L. 300.000 4 3 z 1 8 ; . t Steel Lohginl , ee, 100 3 ö 8 do. 1. Priorität.. 2,487, 23 4 237 h . 1 . Geld. Niederschl. Märkisgh. 19, 6hühhf . do Stamm-Prior 1, 250, 000 4 8 ki . 6 s. . . a6! * J 8t 1 ; 106 ö 29a ) 40 Lweigbahn 1, 990 1 9 Dusseldorf -Elbertfeld. 1.000, 000 4 10* 1 1 6 . . ach. , ] st Oberschl. Lit ö ö. = . 33 2 16 Niederschl. Märkisch 4, 175, 000 4 91 lo. St Anl. , . ] 6 31 ; do , 2, 400, 0660 33 . 104 . do 3.500, 000 5 103 Schuld- Sch. 5 ) * ; 37 ; Cosel- Oderberg .. 1,200, 00 1 37 d0 III. Serie 2.300, 000 5 r . 2 J ' 1 17461 160 j 46 5 s 2 86 3 hann, gn! 7 Breslau - Freiburg J do. Zweigbahn 252, 000] 43 k 1 3 Krakau-Oberschl 1.809, 009 14 5 6 Aae deß Witten 2, 000,000 5 91 K. u. Rin. Schuld. 33 k . Berg. Märk 1.000, 000 4 . Obèrschlesische 70.300 4 Rer. Stadt. Op! 9. 191 . , ne, 16 12 targard Posen. , 606, 00 33 3 ĩ Krakau Oberschl 360, 000 8 ö 3 3. 1 40 3 ; 3 N 8 LI. 100, 000 . ö ĩ * ö 5 . z f ö am. à 5 11 . 6. . . Cosel- Oderberg , , Westpr. Flaud 9 z lag Witten? ( 436 Steele Vohwinkel 325, 000 7 63 Grolsb. n 4d 1D P ö. 69 IJ. Sen 375.000 5 8 . 18 1 Bm 100.000 IS Lñι li Fonds. . 4 Hoger J Breslau Frelburę 1 3 960 z ) 1 . Berg. Märk , Mast ) 600 ; ö 4.5 boln. nene Pfadbr. 4 ö ichen - Mästrieh 64 k f ] bart. 500 FI 1 81 1 Lachen 1 elIdort 1 182 1 . 10 19p* Eul. 4 4 Lart. 2 ! 8 ö. ö 10. Sueg. 2. . A 4 923 ao. 10. 300 EI. . 110. , 6 d0. 0. 5. A 1 92 . Hamb. Feuer- 3 11 (i671 . ) . ) 38 2 050.000 ) * 1 1 21 1 nl 2 8 1114 ö. 2 29 ., 7 do. v. Ichs ch. Est. . . 1 ö ,, n, , J l hen - Bernb Thi 650.000 2 1 Eugl. Anleihe 4 -96 8 J k,, J 1h e 37 . Uecklenburge Thli 1.300, 000 fre : do. Poln. Schatz 0. 4 792 3 lloll ö 11 . 97 Mech g lo. d0 Cert. L. A. 5 93 92 xu h. Er. O. 10 tl l l . K ; 18 J 5 -. ; Preussische 1 1 J 9 Kassen-Vereins-Bank-Actien 1083 bz. u. G . ussisehe * ö br. a. C. 4 * 65 2 —— ; ,, f h upteter ich ohne 1 Das chäft war heute hensfal]! n de . J ö 1. 90. Nor 6 Auswärtige Borsen. r d J 9 Breslau, 14 Okt Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Br. h e vo ) 10 38 Rthlr ) 1 . J ö F J 9 Mas 161d —ͤ Friedrichsd'or 33 Br. Louisd'or 111 Br. Poln. Papiergeld Wechsel⸗Eourst G 955 bez. und G Oesterr. Banknot. 85 85 bez. Freiwil⸗ Amste 210 122 1 127 E lige Staats-Anleihe 5p 1063 Br. Staats⸗Schuldscheine S5 Br. b. 185 . 121 G Zeehandlungs⸗Prämie 50 Rthlr. 110 Gld. Pos 91 3675. 2. 2 ö ?. 1 ö 6 5 N 3hles )— ) 12 riefe 4proz. 101 2 zproz 0 606 bez. U (hl 25 1 * ' Pfandbriefe 33 proz. bez., do. neue 1proz. . d, . Rtl 19 u. G ) ; 1 ,, ö 1 . z Litt proz. 1 3brbz3. 7* OM. 210. 3212 Rthlr G ö 9a * In! 1proz. 955 Gld., do. neue rz. 39 Fehr, rz n. 4 2 ͤ poln. Psand J oz .. 11 ank 2666 0 März / April 1 Rthli ö 6 Br., do. Partiallvose 3 500 Il, 81 . z ö ö. ö pCt ,,, r April, Mai 12 Rthlr. Br., U1* bez 6 Fl. 185 Gld lnische Schatz⸗Obligationen a 4 1 n 11.99 ö. 1 h 61 loco 13 Rthlr. B 125 G * ? 191 . J ( Dol 1 1 19* ö . d n eichen? oz. Wicher . ) Glt . 1084 be H. . ; ö 63. 91 76 r. Okt. / No 12 Rihl vie etien: Ob . . l ; 6 ö k. , . iscl ö ö , P pr. Frühjahr 12 Rthlr. 1, 1 68 105 Br. Breslau ⸗Schweidnitz⸗Freib. 47 Bi Nieder schlesiser . z C n . . Kw, P) 104 Br ĩ III. 103 B London Ol proz. Eons. p. E. U. 4. 5 . Mohnsl 135 a2 1537 Rthlr. m 99 1 yo 2 851 y 5 ) 3 1 J 691 21 189 EDI, 12 . 1 1 ) 9 h ; Naärtische l ./ . DD. Prir 3 3 9 4 92* K 55 uU 1 . 48 ] 18 3proz * Pass. . Int Palmöl 11 Rihl 85 r —2n 8uͤs irn de 96 Gld. teil Brieg ** än 1d lidl 3 p11 . J . 3 ö 21 * ; . w 2 strhein. (Rhin , 91 ; dei * osso⸗ im J dbahn 397 J 1p Russ sproz J 109, 1 proz. 97 ö Sil lsee Lhruün 13 ühlt ez. U J 2 411 26 . 25 My F ed ö. 11 21601 . L21111 ö 7 1. ö 9884 . 2 ö ö . 26 241 , Aberschlesische 68öin bez. u. Br. Grtebrie Lons. fanden heute zu 97 p. 3. u. a. C. Käufer und stiegen 3Zpiritus loco ohne Faß 106 17 Nthlr. be 3 Me üunden hrüule g . 2. / ‚. ] . . 1 ö . RIr s 9 , .. auf 97 n Fremde Fonds l beschränktem Umsatz ohne mit Faß pr. Okt. 16 Rthl Br 164 2 5 2 9 16e ö Okt. Nov. 163 Rihlr. Br 16 ! G ) forwam 2 65997 18d BFeranbderung. 1 ö . . ; j Amsterdam 2 M. 14 D. ? 3 . 18 höhen Von Fremden Mme, ov. / Ve 16 1 lh! zez., 1 165 6 Hamburg a vista 1505 Gld 2 Uhr. s mn, , n, . ; Frühj. 1851 1 1 thlr. bez., 185 a2 Br. u. E imburg à2 1 1 61 . pr. Frü ; ö 99M 935 Gld J . b. Ir M. 14 5 . 21 Gli Wech sel⸗Course Marktp i 0 Getraide. 8 . fr 8 * 5* J 2 6 1 ; ö. London 1 Pfd. St. 3 M. 9 Amsterdam 11.1 18 erlin, den 14. Oktober. Berlin 19a 99 (Ssp , . ; * ; J Say 10 3 Mhh Berlin . . ö Hamburg 13.9 9 Zu Lande Weizen Rthlr 10 Sgr. auch 6 . ,, ,, 17 . ir. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr., auch 1 Rthlr. 15 Sgr. ) 2 M. 80 Gli ö 9 . z Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sg paris 2 M 3 Frankfurt 120 1195 große Gerste n,, 838 6 D auch i i, . Wien, 13. Okt. (Sonntag.) Wien 12. 5— 11. 58 9 Pf.; Hafer 1 Rthlr., auch 20 Sgr. 2 hin 15 S uck * 2 1 rn J ; RS. 383 . —Reß 5 ar. ch Met. 5proz. 975! z Petersburg 373, zu Wasser: Weizen (weißer) = Rth 11 pf 91 9 ! (. zproz. 5. ö. n; i , . 2 Rthlr Sgr. 3 Pf.; Rogge proz. S23- 835 gemacht. ö 2 Oft. In Int. war der Handel wieberum 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. und = Rthlr. 6 Sgr. 3 P). z ogg . 91 669? A nste r da 116, 19. Vökt 38 n m . . ; . ö R hl 16 Sar z Pf J. Gerste 1 Rthlr f 8 gr. 6 Pf. . auch . DI 22 1 5 ö 3x 5 yy . . l S ö ö. 1 * ) . 1 ö Nordb. 109 sehr belebt; die Preise derselben wenig verändert; pre twas 1 Rthlr. 10 Sg e . hr ch 25 Sgr.; Erbsen ß . ö,, , mon übrigen fremden Effekten waren Mex Ritt, 5 Sh nn, ,,,. Leipzig, 14. Okt. Leipzig-Presdener Part. Oblig. 108, mehr angeboten. Von den übrigen si Dukaten 5 7 5. 65 Kthlr. 22 Sgr. 6 Pf. (schl. Sorte.) ö. , 6. 56 , F 3 . ,, ; Me 293 .. ö . . Rthlr. —* Sgr. PI. 2 ö 84 Glͤ. Leipz. B. A. 160 Gld. Leipzig X resdener G. A. 136 etwas angenehmer. Mex. 29 15 n tüte Sonn g bend w ktober 1850. 46 J Ioss ck 22 8 . 9.3 599s db 1p 32 ö 364 ; 5 6 4 * 5 8 Jer Br. Sächsisch-Vayer: Sb Br. Schleüische R; Br. 3 Gld. Gold al Marco 135, 12. ; Zpan. Ard. 11 Das Schock Stroh 8 Rthlr., auch ? Rthlr. 19 Sgr. Der . . c * 3 na mw* vr va 1 . 86 2 11 5 ue 6 1 16 2 . ö ö. . T Chemnitz⸗Riesa 22 Br. Löbau-Zittau 25 Gld. MNagveburg Holl. Int. 656 45, r, . 3proz, neue 16 Dest Ret 5 Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr. ; J Fa ö 91 R ; ; Kw . Net. 5proz. E 16 25 Sgr., g J ö. Leipzig 2195 Br. Berlin-Anhalt. 957 Br. Altona⸗Kiel 895 Br. gr. Piecen 113, Coupons S4. Russ. alte 1043. Ve '. t ti 14. Okt. 23 Uhr. Roggen pr. Herbst 33 * ; 9 ö . w 3 9 Ry ö Ste . , 2 zr. Mogg ö 2 Deß. B. A. A. 161 Br., do. B. 119 Br. Preuß. B. A. 9605 Br. 767, 24 proz. 40) 2 eng,

Frankfurt a. Pr., 13. Okt. (In der Effekten⸗ Sozietät.) Zproʒ. Spanier und vorzüglich österr. Fonds waren heute gesuchter, und man bezahlte dafür höhere Course als gestern. Es ging darin Mehreres um. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn-AUctien bei stil— lem Geschäft gut preishaltend. Det. SFroz. Met. 787 Br., 78 Gld. Bank ⸗Actien 1170 Pr 4460 Cid. Bad. Partial⸗-Loose a 59 Fl. vom Jahre 1845: 0 Br. 30 Gld. Hess. Part. oose a 40 Rihlr. preuß. 31 Br., 306 Gld. Sard. Part. Lobse a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 323 Br., 2. (lb., Darmst. Partial-Loose 2 50 Fl. 704 Br., 75 Glv. Spanien Zproz. inländ. 334 Br., 335 Gid. Poln. proz. Obli— gationen a 30M Il. 81 Br. S0 Gld. Fr. Wilh. Nordb. 46. Br., 0? G. Bexbach 77 Br., 7. Gly? Köln! Minden v6 Br' 96 Gld.

ß ‚. 241 ö Roggen loch 3435 —37

Ber Am heuti Weizen

1

Markt ⸗Berichte. liner Getraidebericht vom 15. Oktoben gen Markt waren die Preise wie folgt: nach Qualttät 52 66 Rthlr. 373 Rthlr. . ö J —ͤ 347 Rthlr. Br., 347 G., Okt. Dez. in Verkäufers Wahl n, 345 bez. Rov. Dez. 345 Rthlr. Br., 345 G. pr. gn ih 1551 387 Rthlr. Br., 385 G.

w Okt. / Nov.

Gerste, große loco 26—29 Rthlr.

1 Hafer

n

79.

fleine 23 26 Rthlr. loco nach Qualität 19 —21 Rthlr. 48pfd. pr. Okt. 187 Rihlr. Br., 18 G.

Frühjahr Rübösl 125 . 89 Spiritus 23, pr. Frühjahr 2!

Gld., pro Winter 117 bez. bez. u. Gld.

Telegraphische Motizen. Frankfurt 3 1 Ott. 2 Uhr. Nordb. 49. 4proz. 687. 5proz. 78 B. A. 1159. wayse 165, 97. nter Jzz. Bad. 353. Kurh. 305. Wlen Y. Hamburg, 14. Ytä. . Uhr., Hamburg- Verlin Köln Mind. 969. Magdeb. Wittenb. 523. Getraidemarkt ohne Leben. ' ö 85 Paris, 13. Ott. 3 Uhr. (Pass. de l'Op.) Hproz. 91. S6.

Met.

Spa⸗

883.

20

Ober-Hosbuchdruckerei.

Beilage

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimer

der Kirche oder in einem sonst hierzu geeigneten Pfarr-, Schul oder Gemeindegebäude vorgenommen. , den wenigstens eine Woche vorher bei dem Haupt Gottesdienste der Kirchengemeinde öffentlich bekannt gemacht und von dem Pfar⸗ rer oder dessen Stellvertreter, und wo mehrere Pfarrer in einer Kirchengemeine angestellt sind, von dem ersten Pfarrer, geleitet. 8 8. vollmächtigungen oder Stellvertretungen zur Abgabe oder Ueber gabe von Wahlstimmen sind unzulässig. entweder durch numerirte, von den Wählern eigenhändig unter— zeichnete Stimmzettel oder mündlich zu Protokoll. lesung der Wahlzettel und des Protokolls werden die Namen der Wähler verschwiegen und nur die Nummern der Wahlstimmen ver⸗ kündet. als die Zahl der zu wählenden weltlichen Mitglieder des Kirchen Vorstandes beträgt. tenden Pfarrer oder dessen Stellvertreter ein Wahlausschuß von 5 Mitgliedern zur Seite, welcher von den Wählern aus ihrer Mitte auf

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1715 um Preußischen Staats-Anzeiger.

Inhalt. Deutschlan d.

Bayern. München. Allerhöchste Entschließung, betreffend die Einfüh⸗ rung von protestantischen Kirchenvorständen. Beschleunigung der Ju⸗ stiz'Geschäfte bei den Eisenbahnbauten.

Baden. Konstanz. Prinz Friedrich von Baden.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum.

A u s lan d.

Großbritanien und Irland. London. Vermischtes Wißssenschaft und Kunst.

Altfranzösische Poesie.

Eisenbahn⸗Verkehr

Eisenbahn.

Auswärtige Börsen.

mn ⸗Wilheln inz⸗ Wilhelm

nichtamtlicher Theil.

Dentschland.

Bayern. München, 11. Okt. (N. Die Aller⸗ Entschließung, „die Einführung von Kirchen-Vorständen be welche an das protestantische Ober-Konsistorium ergangen ist, lautet: Maximilian II., König von Bayern ꝛc. 3c. Auf euren nach vorgängiger Berathung durch die jüngste protestantische eneral⸗Synode in Ansbach und mit Berücksichtigung der Beschlüsse ben gestellten Antrag, finden Wir Uns bewogen, die Einfüh ung von Kirchen -Vorständen in den dem lutherischen Bekenntnisse angehörigen Kirchengemeinden der proͤtestantischen Kirche des König— eichs Bayern diesseits des Rheins gemäß nachstehender Vorschriften hmigen: §. 1. In jeder Kirchengemeinde besteht ein Kirchen Vorstand. 58. 2. Zum Wirkungekreis des Kirchen-Vorstandes ge— hören: 1) Die Berathung über Wünsche der Kirchengemeinde in Beziehung auf Gegenstände des öffentlichen örtlichen Gottesdienstes, auf Verrichtung liturgischer Handlungen oder auf Ertheilung des Religions-Unterrichts; 2) die Befugniß, über wichtige die Orts— Kirchengemeinde speziell berührende neue kirchliche Einrichtungen und Anordnungen von Seiten der kirchlichen Stellen und Behörden mit seinen Wünschen, Erinnerungen oder Vorschlägen vernommen zu werden; 3) die Wahrung der kirchlichen Rechte der Kirchenge neinde gegen Störungen, Eingriffe und sonstige Nachtheile und, venn er solche nicht selbst zu beseitigen vermag, die durch Vermittelung 8 Pfarramtes zu erstattende Anzeige an die vorgesetzte Kirchen-Be— hörde; 4) die Förderung der Anstalten christlicher Wohlthätigkeit und hätiger christlicher Liebe, so wie überhaupt die Hebung des kirch— lichen Lebens in der Gemeinde; 5) die Wachsamkeit auf die Siche⸗ gute Bewirthschaftung des Pfarreigenthums und der zu die⸗— zweck dem Pfarrer oder Pfarrverweser zu leistende Beirath; 6) die Mitwirkung zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung bei öffentlichen Gottesdiensten und namentlich bei außerordentlichen kirchlichen Festen oder Feierlichkeiten; 7) die Verleihung der Kirchen⸗ stühle und die Ablieferung der Einnahmen hieraus an die zum Empfang Berechtigten; 8) die Vertretung der Kirchengemeinde bei Ausübung der derselben zustehenden Präsentationsrechte und aller damit verbundenen Befugnisse, vorbehaltlich der Rechte Dritter; 9) die Wahl der zu der Diszesan-Synode abzuordnenden welt- lichen Mitglieder; und 10) die Befugniß, bei Einsetzungen der Pfarrer, bei Kirchen-Visitationen, so wie bei anderen felerlichen Gelegenheiten, bei welchen die Kirchengemeinde zu vertreten ist, zugezogen zu werden. 5. 3. Dem Kirchenvorstande gebührt ein besondeérer Amts- und Ehrensitz in der Kirche, wenn die Räumlich— keiten und Einrichtungen solches gestatten. S. 4. Der Kirchenvorstand besteht: 1) aus sämmtlichen an der betreffenden Kirche angestellten Heistlichen, mit Einschluß der wirklichen Pfarrverweser, der exponir— ten und ständigen Vikare, so wie der Hauptprediger, sofern el

M. Ztg.)

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te letztere nicht wirkliche, in Aktivität stehende Mitglieder des Königlichen Ober-Konsistoriums oder eines Konsistoriums sind; 2) aus einer Anzahl weltlicher Kirchengemeindeglieder von mindestens 4 und öchstens 12, je nach der Größe und dem Bedürfnisse der Ge meinde. Die nähere Bestimmung über die Anzahl der weltlichen Kirchenvorsteher bleibt den Konsistorien vorbehalten, wogegen jedoch der Kirchengemeinde das Recht der Berufung an das Ober-Konsi storium zustEht. S. 5. Wahlstimmberechtigt bei der Wahl zum Kir— chenvorstand sind alle männlichen selbstständigen Mitglieder der Kir— hengemeinde nach zurückgelegtem 2lsten Lebensjahre, sofern sie der protestantischen Kirche lutherischen Bekenntnisses angehören, im Sprengel der Kirchengemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben, bayerische Staatsangehörige sind, und nicht schon wegen eines Verbrechens oder wegen des Vergehens der Fälschung, des Betrugs, des Diebstahls oder der Unterschlagung verurtheilt wurden. Äls selbstständig können jene nicht betrachtet werden, welche für sich kei

nen eigenen Familienstand bilden, oder als konskribirte Arme Unterstützung aus einer öffentlichen Armenkasse genießen. Das

Wahlstimmrecht steht insbesondere auch den geistlichen und weltlichen Mitgliedern des Kirchenvorstandes selbst zu. Dieses Recht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden. 5. 6. Wählbar in den Kir chenvorstand sind alle wahlstimmberechtigten weltlichen Mitglieder der Kirchengemeinde, welche das 26ste Lebensjahr zurückgelegt ha— ben, einen christlich sittlichen Lebenswandel führen und sihre dem Glauben und Bekenntnisse der Kirche entsprechende Gesinnung durch Theilnahme am öffentlichen Gottesdienste und am heiligen Abend— mahle an den Tag legen. 8. 7. Die Wahl wird in der Sakristei

Zeit und Ort derselben wer

Jede Wahlstimme muß persönlich abgegeben werden. Be 8§. 9. Die Wahl geschieht

Bei der Vor

Jeder Wähler hat doppelt so viele Namen zu bezeichnen,

S. 10. Bei der Wahl steht dem dieselbe lei

Pflicht genommen wird.

richtig berechnet werde; 3) alle Wahl⸗Reclamationen sofort zu prü fen und selbstständig zu entscheiden; endlich 4) über Wahl-Ableh

Gründe und Nachweise sogleich zu erkennen. §5. 11. gegen die Beschlüsse des Wahl -Ausschusses sind nur wegen Unge

die Wahlverhandlung wird ein Protokoll geführt,

hierauf vom Ausschusse gefaßten Beschlüssen

und von sämmtlichen Mitgliedern zu unterzeichnen ist.

nen Stimmen enthält.

sammten Wahlausschusse unterzeichnet. 5§. 14. Abstimmung wird das Wahlergebniß durch den Ausschuß festgestellt wobei Jene, welche bei der Wahl nach Maßgabe der relativen Stim menmehrheit die meisten Stimmen erhalten haben, nach der Reihen folge der erhaltenen Stimmenzahl als gewählte Mitglieder Kirchenvorstandes zu bezeichnen sind. Die nach der Zahl der er haltenen Stimmen zunächst Folgenden sind als Ersatzmänner zu be

.

Wahlperiode für die Zeit, für welche der zu Ersetzende gewählt war

nach der Reihenfolge der Stimmenzahl ein.

Loos zieht. §. 15.

Erklärung über die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl aufzu fordern. Wahlausschusse geprüft und entschieden. §. 16. handlungen zur Bestätigung sofort anzuzeigen. darf nur wegen einer wahrgenommenen Ungesetzlichkeit des Ver fahrens und dadurch herbeigeführten Nichtigkeit der Wahl verwei gert werden. In diesem Falle findet eine neue Wahl statt.

Konsistorium zur Bestätigung vorgelegt. §. 17.

3 zu 3 Jahren statt. Diese Mitglieder werden auf 6 Jahre ge

austretenden Mitglieder sind stets wieder wählbar. Außerordent

den ordentlichen Ersatzwahlen mehr als 6 Monate in Mitte gemindert hat, und zur Erganzung der abgängigen Mitglieder keine Ersatzmänner mehr vorhanden sind. §. 18. Gültige Gründe zur Ab— lehnung der Wahl sind: 1) das zurückgelegte 60ste Lebensjahr; 2) nach

gewiesene geistige oder körperliche andauernde Unfähigkeit; 3) Berufs— oder Familienverhältnisse, welche die Ausübung des A z eines längere

Kirchenvorstehers entweder unbedingt oder wenigstens Dauer unmöglich machen, und 4) unmittelbar voraus sechsjährige Verwaltung des Kirchenvorsteher⸗? in welchem

kegangene

auf Verlangen hiervon befreit zu bleiben 8. 19. Nach erfolgter Bestätigung werden die weltlichen Kirchenvors eher bei dem nächsten Sonntags-Gottesdienste durch den einschlägigen Pfarrer oder dessen

Stellvertreter der Kirchengemeinde in der Kirche vorgestellt, und nach vorgängiger Belehrung über die Obliegenheiten ihres Amtes mittels Handgelübdes verpflichtet: „die Obliegenheiten eines Kir

chenvorstehers in Uebereinstimmung mit den bestehenden kirchlichen Gesetzen und Verordnungen zum Besten der protestantischen Kirche und insbesondere der Kirchengemeinde N. getreu und in christlichem Geiste zu erfüllen.“ 5. 20. Der Austritt eines weltlichen Kirchen

vorstehers im Lauf einer Wahlperiode hat zu erfolgen, wenn der selbe die Vorbedingungen zur Wählbarkeit nicht mehr besitzt. Die Entscheidung hierüber kommt dem Kirchenvorstande se l haltlich der Beschwerde hiergegen an die vorgesetzte Behörde. Uebrigens ist auch letztere befugt, den Kir zur Prüfung und Beschlußfassung über die Nothwendigkeit des Austritts eines Mitglied es in dem obenbemerkten Falle aufzufordern §. 21. Der Pfarrer oder dessen Stellvertreter, und wo in einer Kirchengemeinde mehrere Pfarrer angestellt sind der erste Pfarrer, führt in den Versammlungen des Kirchenvorstan— des den Vorsitz und leitet dessen Verhandlungen. Der selbe beruft die der regelmäßig einmal in jedem Monate, außerdem oft dringende Berathungsgegen— stände vorhanden sind Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden Die gefaßten Beschlüsse sind in einem chronologisch fortlaufenden Protokolle einzutragen, welches jederzeit nach geschehenem Vorlesen von den Anwesenden zu unter— unter der Unterschrif

zeichnen ist. Die Ausfertigungen geschehei des Vorsitzenden. Die Versammlungen u Kirchen-Vorstandes haben in der Sakristei der Kirche oder solches unthunlich sein sollte, in dem Pfarr- oder Schulhause zufinden. 5. 22. Sollte ein Beschluß des Kirchen⸗Vorstandes dem Bekenntnisse der Kirche, den Rechten und Befugnissen des Pfarr Amtes, den allgemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen, oder über⸗ haupt dem wohlverstandenen Interesse der Kirche widerstreiten, so ist der vorsitzende Pfarrer oder dessen Stellvertreter als solcher ver pflichtet, über diesen Beschluß, bevor er ihn vollzieht, an die vor gesetzte Behörde Bericht zu erstatten und die höhere Entschließung zu erbitten. Hiernach habt ihr das weiter Geeignete zu verfügen.

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ind Berathungen des . oe nnn staätt

1

München, den 7. Oktober 1850. (gez) Max. Dr. Ringelmann. Hänlein.

München, 11. Okt. (N. C.) Zur Beschleunigung der Eisenbahnbauten werden im Auftrag des Justiz⸗-Ministe—=

riums sämmtliche Gerichte in Oberfranken (wahrscheinlich

auch in den übrigen betreffenden Landestheilen) zur möglichst raschen

Dekanate, oder wenn der functionirende Dekan als Pfarrer selbs— bei der Wahl betheiligt war, von dem einschlägigen Konsistorium

Falle der Gewählte Anspruch darauf hat, für die nächsten 6 Jahre.

die ihnen beliebige Weise, und wenn kein Uebereinkommen stattfindet, durch das Loos ernannt und vom Pfarrer durch Handgelübde in Die Befugnisse und Pflichten dieses Wahl⸗ Ausschusses sind: 1) darüber zu wachen, daß Niemand eine Stimme abgebe, der hierzu nicht berechtigt ist, und daß Niemand gewählt werde, der nicht wählbar ist; 2) darauf zu sehen, daß jede Wahl stimme vollständig aufgezeichnet, gezählt und die Stimmenmehrheit

2

nungen nach genügender Untersuchung der hierfür angegebenen Beschwerden

setzlichkeit des Verfahrens zulässig und werden von dem vorgesetzten

t

beschieden. Durch solche Beschwerden darf aber die im Gange befindliche Wahlhandlung nicht gehemmt werden. S5. 12. Die Wahlverhandlung und die Thätigkeit des Wahlausschusses bleibt

lediglich auf den Gegenstand der Wahl beschränkt. 8. 13. Ueber in welches alle Wahlstimmen, so wie alle Reclamationen und Beschwerden nebst den eingetragen werden, welches von einem Mitgliede des Ausschusses zu führen und Eben so ist von einem Mitgliede des Wahlausschusses ein Kontrollverzeichniß zu füh⸗ ren, welches die Namen der Gewählten und die Zahl der erhalte— . Auch dieses Verzeichniß wird von dem ge⸗ Nach geschlossener

.

des

trachten und rücken in Erledigungsfällen während der Dauer einer

.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos, wobei die anwesenden Betheiligten selbst loo— sen, für die Abwesenden aber ein Mitglied des Ausschusses das Unmittelbar nach Feststellung des Wahlergeb— nisses ist jeder als Kirchenvorsteher oder Ersatzmann Gewählte zur

*

Die allenfallsigen Ablehnungsgründe werden von dem Das Ergebniß der Wahl ist dem vorgesetzten Dekanate unter Vorlage der Ver— Diese Bestätigung

Die Wahlverhandlungen derjenigen Kirchengemeinden, deren Wahl der Dekan selbst als Pfarrer geleitet hat, werden dem einschlägiger Die ordentlichen Wahlen der weltlichen Mitglieder des Kirchenvorstandes finden von

ĩ

wählt, und nur von den bei der ersten Wahl Gewählten tritt die Hälfte nach Bestimmung des Looses schon nach 3 Jahren aus. Die

liche Zwischenwahlen werden nur dann vorgenommen, wenn bis zu : n liegen oder die Zahl der weltlichen Kirchenvorsteher sich bis auf die Hälfte

———

Mittwoch d. 16. Okt.

Erledigung aller den Eisenbahnbau berührender Justizgeschäfte, ins besondere der Entschädigungs⸗Prozesse für Zwangs abtrẽtung von Grundeigenthum aufgefordert, mit dem Bemerken, daß der Vollzug dieser Anordnung strengstens überwacht werden wird. ; ;

Baden. Konstanz, 10. Okt. (K. Z.) Am FTten d. M., Abends 6 Uhr, kam der Prinz Friedrich von Baden ganz unerwar tet in unserer Stadt an. Die gegenwärtigen Vorstände der Groß herzoglichen Kreisregierung, des Großherzoglichen Bezirks-Amts und der Bürgermeister machten dem Prinzen sogleich ihre Aufwar tung, der sie aufs freundlichste empfing. Am anderen Tage, Mor gens 8 Uhr, machten Se. Großherzogl. Hoheit einen kleinen Aus flug nach Salem und Heiligenberg und kamen Abends 6 Uhr mit dem Dampfboot von Meersburg wieder hierher zurück. Schon eine Stunde vor der Ankunft des Prinzen hatte sich eine große Men— schenmenge auf dem Hafendamm versammelt, auch der Gemeinde rath der hiesigen Stadt mit dem Bürgermeister an der Spitze be gab sich zum Empfang desselben an diese Stelle und brachten Sr. Großherzogl. Hoheit beim Aussteigen aus dem Schiff, ein Lebehoch, welches von der umstehenden Menge lebhaft erwiedert wurde. Der Prinz, sichtlich überrascht von diesem freundlichen Empfang, sprach dafür seinen verbindlichsten Dank aus und begab sich hernach in sein Absteigequartier. Am 9ten d. M., Vormittags, besichtigte der Prinz die St. Stephans⸗ und die Münsterkirche, bestieg den Thurm der letzteren und erfreute sich der herrlichen Aussicht von der Platt⸗ form aus. Nachmittags 3 Uhr gaben Se. Großherzogl. Hoheit ein Diner, wozu außer dem Königl. preußischen Herrn General-Major von Cölln, dem Königl. preußischen Oberst von Götze und Major von Barby nebst ihren Adjutanten noch die Vorstände der Staats und Gemeinde-Behörden geladen waren.

Hessen. Kassel, 12. Okt. (O. P. A. 3tg.) Die Ordre,

durch welche jetzt den Offizieren die Vollmacht theilt wurde, lautet wie folgt:

Ordre vom Kommando des Armeecorps (ohne den Herren Offizieren bekannt zu mach Unter den gegenwärtigen schwierigen Ver landes haben Se. Königl. Hoheit der Kurfürst Allerhöchstsich ver⸗ anlaßt gefunden, mir eine ausgedehntere Vollmacht zu ertheilen, welche wörtlich also lautet:

2c. 20.

Wäre es möglich, daf

punkt, in welchem der Landes

kur fürstliche mitge⸗ Nr. nur allein Kassel, 9. Oktober 1850. hältnissen unseres Vater⸗

1 urhessischer Offizie

Kriegsher r sich

in einem Zeit⸗ auf die Treue

und Anhänglichkeit seines * i muß, wanken könnte, wohin seine Pflicht ihn ruft, wäre ch, daß auch nur einer darüber zweifeln könnte, was die T er wohl

ihm gebietet, möge idlungsweise

, Welt

bedenken, welches Urtheil die fällen würde, wie alle deutschen d einen Offizier beurtheilen müßten, der in einem

wil

der gegenwärtige, seinen Fürsten u gsherri und seine Truppen verläßt.

Wir sind jetzt im Kri cher Offizier darf und wird m Kriege seine Fahne

Der Zeitpunkt ist 1, wo unser Allergnädigst Kurfürst bestimmt wissen welcher Seine Offiziere Vollziehung der in völl ißiger Form von Ihm lassenen Allerhöchsten leinen Befehlen willige, treu— und hingebende Befolgung leisten oder den kurhessischen Dienst ver

lassen wollen.

Ein Jeder unter uns sich jet er, seinem Fahneneid get it Eif dienen und, seinem Verfasf den 5 fassungs⸗Urkunde für gülti— oder ol bedacht beide Eide brechen n der ind die Verfassung verletzen will

Indem ich nochmals auf den J Ordre Nr. I vom Aten d. M. hinweise, will ich hier bemerken: Der z. 108 steht geflissentlich in der kunde, damit r mann an der itur rantwortlichen Minister 1

den ersten

Kontrasi Blick erkenne, ob eine

1 Allerhöchste Verordnung )

7 N

glaubwürdig

en Off ure der in u ien 2 tunden ü n n ch 3 1 2m ; 24 tunden ch Pi rden ene 1 Rl 1 nentirt Iffizi einsch ( etwan Abschiedsge suck 1 ] n lsent m ö 91 2 n m ; Compagnie kurhessise E helmsl abgegange um r ĩ . z velche chritte ihnen in J nis liegen Wilhel 8 d 1 1 1 Kurfü den Staats⸗Minister dee assenpflu der ihm aufgetragenen ein inanz N steriums entbunden und de ings Dire Otto Heinrich Julius zum Gehei Rath und Vorstand des t.

unseres

ihr

. 5 R RB Xa fk r Gawziok oli sat Kurstaats die Justiz daniederliegt,

Lauf doch nicht hemmen.

Wenn auch an manchen Orte so läßt sich an anderen General von Haynau hatte den er—

sten Verwaltungs-Beamten in Rotenburg, Herrn von Urff, von sei

nem Amte suspendirt, weil dieser ihm die Plakate wieder schickt hatte, mit dem Hinzufügen, nicht publiziren könne und werde. T

zurückge daß er sie als verfassungswidrig Der zweite Verwaltungs-Beamte

in Melzungen, Herr Faber, der hierauf in Folge Befehls von Hay nau nach Rotenburg sich begab und in die Functionen des Herrn