orstellung: Vorspiele, von E. Raupach.
und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 77 Sgr. Ein Fremdenlogen⸗
2 Rthlr. Donnerstag, 24. Okt. Saat und Frucht,
Drama in Drama in
Königsstädtisches Theater.
Im Schauspielhause. 170ste Abonnements⸗ Akten
Sryern Vorstellung.)
1754
(Die Nachtwandlerin).
Sonnambula. von Bellini. Wegen K 6 einem l icht g 5 kauften Billets bleiben zur heutigen Donnerstag, 24. Okt.
La neuen Darstellungen).
rankheit der Sga. Viola kann die Oper „Capuletti d i Montecchis heute nicht gegeben werden, die dazu bereits ge— Vorstellung des Professors der indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann, in 2 Abtheilungen (mit Zwischen der ersten und zweiten Abtheilung,
Oper in 2 Akten. Musik
(mit neuen
pern-Vorstellung gültig. Plunder.
zum erstenmale wiederholt: Caprice aus Liebe, Liebe aus Caprice. Lustspiel in 1 Akt, von Fedor Wehl.
Freitag, 25. Gn. Letzte musikalisch-deklamatorische Darstellungen). Posse mit Gesang in 3
Benefiz für Herrn und Mad. Keller.
und mimisch-plastische Akademie
Hierauf: Junger Zunder, alter Akten, S. Kalisch.
von D
Zum
.
an AM 52 S* Mittwoch, 23. Okt.
* 1 5 r d (Italienische Opern
—
ih intestato verstorben. Da dessen Erben so werden dieselben und deren Erbnehmer hierdurch vor— geladen, sich im Termine den 29. April 1851, Morgens 41 Uhr, beim Deputirten, Kreisgerichts⸗Rath Delius, zu melden und ihre Erb⸗Ansprüche nachzuweisen, bei Gefahr der Prällusion nach Allg. Landrecht Theil j. Titel 9. 5. 494. Minden, den 12. Juli 1856. Königl. Preuß. Kreisgericht. II. D e J ĩ 1 8.
Abtheilung.
16 Deffentliche Vorladung. l . November 1849 ist hierselbst die unverehe— ö. J Krie Friedericke Thomas, so viel bekannt, ohne . 3 eines Testaments verstorben. Sie war . . am 298. Januar 169 hier verslorbenen . Ren , n, in , . welche am 22. Februar 3. . j Buhring, Auf An nag ves Jiachias. u rczols . ri j 5 ß . 3 ⸗ = n 3 . ée enn ib le. ; ; ö nsten ( verwandt zu sein angiebt, werden die unbekannten . hierdurch aufgefordert, vor oder spätestens in dem auf den 5. September 1861, Vorm. 113 Uhr,
O0 ktobe x.
werden, und der nach erfolgter che t meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen tigt, sondern sich lediglich mit dem, von der Erbschaft handen wäre, zu bunden sein soll. Berlin, den 3. Oltober Königliches Stadtgericht. Deputation für Kredit⸗ ꝛ2c.
zu fordern berech— was alsdann noch begnügen ver—
1850. Abtheilung für Eivilsachen. und Nachlaßsachen.
599 Bekanntmachung. . Der zur Verpachtung des Lunstgärtner Pohlschen Gartens hierselbst auf den 8. November 1650, Nach. mittags um 4 Uhr, anberaumte Termin wird hiermit aufgehoben. ⸗ Breslau, den 17. Oktober 1850. ö Königl. Stadtgericht. Abth. II. für Vormundschaftssachen.
597 Bekanntmachung. . Mit Bezugnahme auf unser Publikandum vom 25. August C. machen wir hiermit bekannt, daß von den gemäß Privilegiums vom 14. März 1845 (Gef. Samml.
4731 , . 8. . . Nachdem der Strumpfwaarenhändle 0 an 868 tile b Thierfelder jun. in Neukirchen . ö. ö. angezeigt und auf y , . Konkurs⸗-Prozesses an ra at, wir aber hierau . Neunzehnten Dezember 1850 1 Liguidations-Termine, ö . Ersten Februgr 1 851 ation des Präklusiv-Bescheids, den Achten dess. Monats. .; zur Pflegung der Güte, so wie in Entstehung eines
Vergleichs
zur Publie
den Funfzehnten ej n zur Inrosulation der Akten und endlich .
den Funfzehnten M rz . n zur Publication eines Locations Bescheids oder Urtels anberaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten Thierfelder's bekannte und unbekannte Glaubiger hier mit edictaliter und peremtorie geladen, im Liquida- tions-Termine persönlich oder durch hinlänglich legiti⸗ mirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche an den Gemeinschuldnen bei Strafe des Ausschlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen
, ·· ; ö 2 8 m D R mw ; 25 Berliner Börse vom 22. K . . — — ö . w. —— His en ka hn — ACti6em. 3 166 37 * ; d ö. ? — —— ö 10 xa wital FPrioritäls- Actien. Kapilal. 14 Stamm- Actien. N apital. * . J. 11 22 94 , 7142 C On a, 141 532 1 a8Ges . H e . ö t ö Der Reinertrag wird nach ersolgter B kannt: 4. 38 ö 5 mumtli e Prioriläts-Actien werden durch in der dazu bestimmten Rubrik ausgesüllt 36 3 * jährliche Verloosung à 4 pCt., amortisirt . Iamburę 19 Die mit 31 bez. Acti 8 * ö K . e — — — 6 24 — —— ; ; a4 l ( 1. Litt k. Berl. Anhalt. . 942 e Inh. Lit ö. 16 ; 3. ö. ; do. Hamburg 01 . ( Hamburg J. do 1 3er . 106 Xi 01 Stettin - Sta ; d z F ö 3 XI do. Potsd. Magd 1 u! 992 ; Pots d. Mag . 6. 8 161 . . ] 0. (10 . 5 1 ; eslau 9 991 Magd. Halberstadt do . 5 1601 — Lelp 236 ö 168 g in Coura 1 . . do. Stettiner 1 1 96 9 Hallo Lhuringe M ö 6. 71 1 14 191 7 6E Frankfurt a. M 9 1 6. z n J. agdeh. l 1p 218 1 - Petersburg x ö 53 rer Halle - Thüringer. ; 9 n * (1 . n 1 1 66 1 ö ; s l CGOlIn - Minden 1 z . ö n 611 Im Län dische Fond 11 . 6. Un Kö, 42 ; do. do 5 Inläncdisciie 5 14. Flberk 2 ᷣ 3 Rhein. v. Staat gar. ; j Lohn ) ö . M ) do 1. Priorität . Ef. Brief. Geld. G . 00 lo. Stamm-Prior . ö j. Ui e win 9 * ; 7 10 066 n pf 33 90 90 53.100 110; Düsseldorf Elberfeld. 6 Preuss. Frein. An ö * z ü 2 1 z F, , , * J x. nl Märkisch . g 5 5olq 100 ztpr. Pfandbr 3 93 2 . 660 37 / 1062 B Niederschl är 104 ö. ! * 101 bor m lan db 33 95 1 . 0906 83 ) J do 19 11 St. Schuld- S z 101 Ho 1. 000 z 33 9 91 ur- u. Nin. do0 * 9 5 5 . 000 5 / (1 ĩ Od. -Deichb.- Gh ) 7 . 9 de 1 r ⸗ . 60 ; . Seeh. Främ. - Sch n 36 P 916 . B J Magde . . 82 B J ! 4 1383 * . l H. u. Nm. Schuldv. 3 & 24 . He 99 p z . Oberschlèsisch 16 4 = J 97 7 8 . Berl. Stadt- Ob 1945 . ö * 3 ü 1 ) ( ö 34 ] 34) 0 15 006.001 Läakäal 9 J ö ĩ 2 der 1 5 9 14 ] I 1 J 5 1 ; Westpr. Pfandbr. 3 ! nd. Goldm b. it 5451 18 Ie - Vohwink- 25. 15 Posen do. 4 101 100 Pisconto ] do. II., Ser. 375, 15 slau- Freiburg 100, 000 4 1 . 94 1 ( U 3*1 1160. 000 i . . Var k 1.160, ht 2.750, 000 4 Russ. IIamb. Cert. S . j ) 3 82 1 ( J / ; ; pe 1. Anl. 4 Ausl. Slamm- Act. l ; . do. Stiel. 2. 4. A. 4 ö ͤ 1. 0. 6. A. 3 suslünd. Alien Kiel - Altona 3p 9 ) 1 o. v. Ethsch. Lst. Cöthen 3 x 69 n . 13 Engl. Anleihe 4 ö dr. Wilh. Nor db (06 ⸗ 1M lenb gen Ih l do. Poln. Schatz0. 4 do Prior ) Cert. I. A. l ) ert. 1.1. A. ) 15 1 J ! 1 do. do. L. E. 200 F . . . ö Poln a. Pfabr. a. 1 — varen abermals sehr b 111 1 9 29 . 1 Een ahbe = — . ö 2 e 95 Gn Ehemnitz⸗ on J 1 ö 7 üGehsiseh I r . ; 2 ö 6900 van vro 38 8 . en. ; ) 1 834 6 Mag eburg Leipzig 5 2 1n . , I ö 4 U ö , ) s Nen ö. ͤ serl. Dukaten 96 Gld. ,. Gli Krakauer 697 Br. Friedr. 41proz Mex . Breslau, . ö ) Berlin - Anh 887 R ö die P ) vn 5 vierg — . n 5 h J * J . Friedrichsd'or 1135 ll 18 2 ö ] 3 Wilh. Nordbahn 3 Id. Alt 18 r Allgeme — 963 ö . ; ö reiwillige ö ö . ö 1 9 w. A 97414 (G 1 6. ; , ö rrei n bez Freiwillte ö — . — Pre 97 6 . 3 3 3 9 3chul scheine 855 B ö K . 5f ] 9 9 2 J 73 160 ? 11 . 9. — X. 8 z (* 9Ffen Staats⸗-Anleihe 5proz. 16 , , ,, . . ,, n . 0 5 . ten — ö sc ) 2 (GID Posl. Psar z3§5rants J! t ö 2 1 . 5 . Seehandlungs ; , 1 ö h. S ⸗ , nge heute auf die weichende Ni Ce r z 1602 3hůͤ le Pfa l . l 1119 * W 1 1 Do. proz. 90 bez. — Ihle] 1 . n. 9 s k Ros zpriü brlefe 9. 3 1 691 ung 1 zuruekh doch ohne will 9 Abgeben. 6 Amsterdam 11 l 2. Br 1 p ] ; 4 62 6enekrt n ö ö ( l roz ; U panier Nordbahn-Actien hielten sich mehr begehrt und Frankfurt 119 1 Do * 1 . ö . roi kaltend Das G ; ) y . 1 1vro: J Gl . ; s gen y ri 1 Fonds ind Actien preishaltend. Ol s 1 H Iimburg 143 4 8 ö . 590 ö, 1 — 1 5 1 1 * ** ö 1 ⸗ 65 1 Poln. alte 4 . 5090 5 B schäft we n Allgemeinen nicht sehr belebt. Gen, . 1 Parti loose : . 51 2 ( J I Al , 6 s s s . * ) bez. Partigallob] — . , 8 Gld. ank-Actien 1156 36. 45 C. I Gld Russisch olnis cha le estr. )pIbz3. rl. 2 9 Kö 184 118 Eertif. . ö ; ] Gld Bat 860 7Fßö'I 0m Jahre ter ure z 1 . 69 (SI (6. 7 E23. 9 J ,, . 5d. . 6 R. 1 Glz Loose 10 Fl 6 Skorseßlos J ; 110 62 60 . I 31 . 8 ; . ö . ö Actien Oberschles. Li . . ö ; , a, bir u 3 Amsterdam, f 1631 RN — 39 — x z il ĩ 1 0 ö 1. . . 9 . . f — 11 ö 105 Gld. 8 3 ö J 35 16e Bethm 33 2 1 bei geringem Gel . 53 2220 1635 ö (GI d Mm 1 2414rdin Pa ; ö 1 ͤ = j n f sch- G s ; 60 ez. U. OS lb., ol h 1 11 bII = *. 5a ; n n ud sisch⸗Märkische J 6. ; . 9. . nie r 33 Gld poln. Effekten waren 1. Und 2 M 9 8 he j n l⸗Minder 1 11 ell Yi . . 8 J, ⸗ u l 103 he n, Göld. 4. oh — ⸗ 92. 6 Rl. 82 2 81 ) J Gl d Friedr. Amerik. bli en U t Bri 33 Gld sche 609 u lz GJ — doöln Min! 87 Bre, ll it 16 ; Brieg 3 ) i 6. ez J 34 ill Nor 11 81 Rhin Minden 5 C1 Hol ö 1 Friedrich Wilhe . 28 / GbBbupl . u ) 1 9 ) . * 9 10 ⸗ n 4 2 ) ) Ppyb 2 7. oört Amsterdam Hwaris pre 9 89 urg 1 Hamburg J ) J ⸗ 8 9 J J 24 do. l 6 ö , — Ol 1 1 . London 1 z ou 3 R 1 9 * Imste Berlin a Imste l ; 9 8 f Har ( . Ru do. do. . J Paris 2 erlin 36 5 1 z Köln er 9 kondon 25.7 Wittenl J W 1e n, 2. = . )* ) 2 ; 2 Met. 5proz. 94! ) ranks. 210 ehalter . ,, ö ö ; 0638 LL proz. 82 gemacht. ien 2083 ; ; . . ; ö tersb. 396 l Nordb. 108 * 1 ters ö 9 , ö . : — ö 68. hn (Syn 1 (arco 4 . 153 ) Fonds waren in Folge starker Verkäuse, ohne kate 1.80 1 09 ; ds w z 3st m ⸗ Vutkaten 1 ] 611 Icke bBekann zar recht matt ĩ J ö s 6 r . r rs Uckere Ursache betannt w . — . . Die Rente stieg bedeutend; ie Hese 16 — lin, Druck und lag de f. — 414 1 118 2 C mn — Leipzig 21. Ott Leipzaig⸗Vresbdene ] ' . . zig. . ö 1 8 1 yy bel bt . M l ʒ 9⸗ 91 15 sehr elebl. — * 2 * — Xe. Gld. Leipz. B. A. 1617 Gld. elpzig 3 / —V—VQäu—iyi— ⏑—wt 000 0000 00 2 ꝛ u m m me n. 2 ' 2 x . ; ; ,, . m, e p , 0 2622322 2222 2 2 2— * . K n Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in car mcm, ue, bär 2 ü . ü ö 94 ,, au zaegebenen Memeler 148 . ; ö . Stadtgerichts ⸗ Rath r 10 1549 pag . 60 9 16. ; ͤ 1 en kten gehörig anzuzeigen * 3 7 n en stelle anberaumten Termine ligationen og en 214 170 157. 257. 194. 100. inigen, fsodann mit dem bestellten Konkurs . 1 * n zar unter J ) 61. 174 177. 178. 248. 110. ,. . . nöthia unter sich echtlich zu ver ; ⸗ n war unter de l 6 6 die Stadtschulden⸗Til da nöthig, unter s ;
. ) 2 ihr reineck fer behufs deren Amortisation durch die Sta 6 n Wochen beschließen, im Güte— Ua 8 4 t i d n un ( em keine nt r 2. . r dem Vorsitze des Magittrats en Dochen l Rears J f. 2 , v aer df / Rermar nachweist ev gungs-Kommission unter dem Borsihe en. pfleaungs-Termine über etwaige Vergleichs-Vorschläge
Am 2 3. September v. J. ist dahier der Unteroffizier sell J tete Verwandt! J 1 ( ) 9 8 2 J , ost worden sind. pslegungs Venn 51 = ; . .
; 3 gien fomb. Reserv Bataillons ; . ; ö ffen am 14. Oktober c. ausgeloost h ch zu derklären, indem sie außerdem für einwilligend der 2ten Compagnie 7ten komb. Reserve⸗ Bataillons, bem sich sonst legitimirenden aber d ; Memel, den 16. Oktober 1850. lich zu . 2 und daß mit Publication de— ' ; . ⸗ ; 1 bes M h . . Disposition zird verab folg emel 160. X . v . . 1 werden, und ß n Publi ion ; Ignatz Pawlitzky, gebürtig aus Skrist bei Wairschau, sichen Behörde zur freien Disposition, wird verab folg 9 if Die Stadtschulden⸗Tilgungs-Koömmission. ö Urtels hinsichtlicl
ꝛ⸗ 5 unbekannt, 3 präklusion sich etwa erst Der Magistrat. We r Präklusiv⸗ Bescheids und Locations - lirtels hinse
der ausgebliebenen Gläubiger in eontumaciam werde
verfahren werden, gewäaärtig zu fein.
Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr.
5 j 8er 1 ] ve 1 Annahme der künftig ergehenden Ladungen Gevollmãch tigte im Orte des Gerichts oder in dessen Nähe zu be stellen.
Schloß Neukirchen (bei Ch sen), am 24. Juli 1850. Die Gerichte dasel
Strafe zur
jemnitz im Köntgreich Sach
140 . . Nachstehende 4 5656 Posener Pfandbrief. (ohne Zins. Coupons) sind dem rechtmäßigen Eigenthümer gestohlen worden: . 5/1947. Strykowo, 9 / 322. Grudzielec, 60 / 2809. Borzecieki, & / 3563. Slopanowo, * Wir haben bereits dere ; warnen daher vor deren Ankauf. ieanitz, den 20. Oltober 1850. ; ee . R. G. Prausnitzer's Nachfolger.
osen, üb. 1000 Thl.) „Pleschen, 1000 * 163 Krotoschin,“ 500 * Samter, 1000 en Amottisation beantragt und
P89 .
Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für 4 Jahr. 41 Athlr.« J Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet
UR 293.
n a1
Amtlicher Theil. Deutschlan d. Preußen. Stettin. Uebungssahrt des „Merkur“. kularfeier der Hofkirche. Desterreich. Wien. Kaiserliches Restript an den Statthalter von Tyrol und Vorarlberg. Vermischtes. — Politische Organisation von Galizien und Lodomerien. — Die Staats-Prüfungs-Kommifssonen.
Breslau. Sä
Bayern. München. Formation des Armeccorbs am Main, Sachsen. Dresden. Die Mai⸗Angellagten.
Baden. Karlsruhe. Kammer⸗Verhandlungen.
Hessen. Kassel. Die Freilassung Oetker's abgelehnt. Verord⸗
nungen. — Beurlaubung der Truppen.
Oldenburg. Oldenburg. Auftösung des Landtags.
Sachsen⸗Altenburg. Altenb urg. Ehejubiläum des Herzogs. Diözesan-Synode. — Der preußische General von Möllendorf.? “*
Mecklenburg -Strelitz. Neu- Strelitz. Anwefenheit des Groß⸗ herzogs von Mecklenburg-Schwerin.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Ankunft Gützlaff 's.
Ausland.
— ͤ Paris. Neue Truppensendungen nach dem Kirchenstaat.
arb hangarnier's Stellung. — Ankunft Gioberti's. Vermischtes.
Nußland und Polen. Warschau. Kaiserliches Reskript an den Fürsten von Warschau. Besichtigung von Festungswerken. — Inspi⸗ irung der wissenschaftlichen Anstalfen Amnestirung von Polen. — Truppenmusterung und Bankett beim Fürsten Paskewitsch. — Vermischtes
Frankreich.
Niederlande. Aus dem Haag. Vermischtes. Dänemark. Kopenhagen. Der Volksthing.
83 12 Mer r 8 99 — * z
ö 3 Bern. Ausweisung von Flüchtlingen. Unterhandlungen r 2 ' 9 le Treis az * &. 16 * f s mit Baden über die Freizügigkeit. Das Ergebniß der Bezirkswahlen.
Vermischtes. z .
Italien. J ö. n. Keine Parlaments- Vertagung. Vermischtes. Florenz. Verwaltungs- Maßregeln. Rom. Gewerb⸗ und Handels⸗
lammern. Kardinal Wiseman.
Spanien. Madrid. Vermischtes
Hy 61 5 854 . * .
9 . nland. griechische Thronfolgefrage.
Türkei. Gränzberichtigung mit Persien.
Athen. Die
Konstantinopel.
Ae Al. . . ö. . .
Aegypten. Ale randrien. Entdeckung eines S chwefellagers.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New-⸗YJork. Auf⸗ regung wegen der Bill über die flüchtigen Sklaven. ö. Vermischtes.
Börsen⸗- und Handels-Nachrichten.
e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kommandanten von Küstrin, General⸗-Major von Cor in-Wiersbitzky, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Kaiserlich russischen Major und Flügel⸗ Adjutanten, Fürsten Michael Labanoff⸗Ro stoffs ky, den Ft. Johanniter-Orden; so wie dem Steuer-Aufseher Klinnert zu Friedeberg, das Allgemeine Ehrenzeichen; und Dem bei dem Ober-Berg⸗Amte zu Halle angestellten Ober- Berg⸗Revisor Thiele, so wie dem Haupt⸗Kassen⸗-Rendanten Phi— pp daselbst, den Charakter Rechnungs-Rath zu verleihen
Justiz⸗Ministerium.
Dem Justizrathe und Advokat-Anwalte Diederich ist die iachgesuchte Entlassu ö
hte zu Elberfeld
ng von dem Amte als Anwalt bei dem Land— ertheilt worden. ;
Uichtamtlicher Theil. Dentseh land.
Preußen. Berlin, 23. Okt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rittmeister a. D. von Heygen dorff zu Lindenau, Kreis Spremberg, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Sachsen⸗-Weimar im verliehenen Ritterkreuzes 1ster Klasse des Ordens vom weißen en; so wie dem Bombardier Herrmann vom Zten Artillerie Regiment, zur Anlegung der von Sr. Hoheit dem Herzog von An— halt⸗Deßau ihm verliehenen silbernen Verdienst⸗Medaille vom Ge sammt⸗Hausorden Albrecht's des Bären, zu ertheilen.
Stettin, 22. Okt. (Ostsee⸗3Ztg.) Am Sonntag ging das Kriegsschiff „Merkur“, nachdem es einige Tage im Papenwasser
gelegen hatte, in See, um eine achtmonatliche Uebungsreise nach dem Atlantischen Meere anzutreten. Seine Besatzung besteht aus einem ersten Offizier (Capt. ⸗Lieut. zur See 1. Kl., Donner), einem (Marine⸗-Lieut. 2. Kl., von Pirch), 2 Auxiliar-Of— izieren, 7 Kadetten 1. Kl., 23 Kadetten 2. Kl., 2 Unteroffizieren 1. Kl., 5 Unteroffizieren 2. Kl., 20 Matrosen 1. Kl., 10 Matrosen 2. Kl. und 10 Matrosen 3. Klasse und 30 Schiffsjungen. Sein Verwaltungs ⸗-Personal besteht aus einem Unterzahlmeister, einem
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etatsmäßigen Schreiber, 2 Aerzten, einem Steward und 2 Kellnern.
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zweiten Offizier h
Breslau, 20. Okt. Ueber die Säkular⸗-Feier der hiesigen Hofkirche enthält die Schles. Ztg. Folgendes:
„Am 23. Mai 1747 wurde der Grundstein zur Hofkirche vom Minister des Krieges, Grafen von Münchow, gelegt und am 27. September 1750 am 18. Sonntage nach Trinitatis in der neu erbauten reformirten Kirche der erste öffentliche Gottesdienst gehalten. Dieser Tag sollte nach der Wiederkehr eines Jahrhun⸗ derts gefeiert werden, wurde aber wegen der damals noch nicht voll—⸗ endeten Baulichkeiten bis heute verschoben. Es hielten wohl 30 Karossen an der Kirch und war sehr gedrang von vielerlei Zu— hörern, so berichtet der Chronist Steinberger über den ersten Gottesdienst in dieser Kirche vor 100 Jahren. Von der heutigen Säkular⸗ Feier ist dasselbe zu sagen. Schon zeitig eilten die
(.
Preusßischer
Gemeinde-Mitglieder Groß und Klein, in die liebgewonnenen Raͤume der Kirche, deren sie eine Zeit lang entbehrten. Außerdem füllten andächtige Zuhörer und Zuhsrerinnen das Gotteshaus. Das Innere der Kirche hat nur ein frischeres Aussehen erhalten. Die Wände, die Kanzel, die Gallerieen zeigen die größte Einfachheit, die kahlen weißen Flächen werden von Goldleisten unterbrochen. Kein Gemälde, kein Symbol des Glaubens erinnert das Auge an die Bestimmung dieses Hauses; das in schönem Style gebaute Orgel werk läßt sie nur ahnen. Die Bedeutung des heutigen Tages wurde vom Konsistorial⸗Rath Herrn Dr. Falk in der Predigt dargethan. Am Schlusse verkündete der Redner den Beschluß der Aeltesten, die an der Säkularfeier am 27. September 1850 ein Stipendium gestiftet haben, welches denen aus den reformirten Gemeinden böhmischer Zunge in Schlesien, die sich dem Elementar Lehrstande widmen, fünf Jahre hindurch während der Vorbereitung zu ihrem Berufe gewährt werden soll. Das Grundkapital bildet der Schatz, den die hiesige Gemeinde von ihren Vorfahren überkommen und allmälig zu mehren bemüht war, und betrage 6500 Rthlr. Der Redner wünscht, daß die Gemeinde noch ferner dieses Kapital vergrößern möge.“
Oesterreich. Wien, 21. Olt. Se. Majestät der Kaiser hat an den Statthalter von Tyrol und Vorarlberg nachstehendes Handbillet erlassen: „Lieber Graf Bissingen! Ich ertheile Ihnen den Auftrag, den Bewohnern von Tyrol und Vorarlberg, insbeson dere der Stadt Bregenz, für den Mir bewiesenen liebevollen Em— pfang in Meinem Namen zu danken. Er war Mir ein erneuerter Beweis der alten, so oft bewährten Treue und Anhänglichkeit an Mein Haus, die, so wie der echt religiöse Sinn der Bevölkerung dieses Meines Kronlandes, unter allen Verhältnissen sich gleich ge⸗ blieben sind. Die während Meiner Reise gemachten Wahrnehmun— gen, der gute Zustand aller öffentlichen Anstalten, die Ich besich— tigte, zeigen, daß Sie durch Ihre Kenntnisse und Geschäfts Erfah⸗ rung der Ihnen anvertrauten Verwaltung mit bestem Erfolge vor stehen, wonach Ich Mich bewogen finde, Ihnen Meine volle Zu⸗ friedenheit zu bezeugen, und Sie beauftrage, dies zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Innsbruck, 16. Oktober. Franz Joseph.“
Die Erzherzogin Sophie verließ am 19ten Triest. Erzherzog Franz Karl begab sich an demselben Tage mit dem Dampfschiff „Vulcan“ nach Duino, wo er Nachmittags, von den Batterieen der Kriegsschiffe begrüßt, wieder nach Triest zurückkehrte.
Die Central⸗Militair-Untersuchungs-Kommission hat den Re— dacteur des Oesterreichischen Soldatenfreundes, J. Hir— tenfeld, den Kriegs-Ministerial-Agenten Dembscher und den Espil und Militair⸗-Agenten Mayr wegen Verbreitung der unverbürgten Nachricht über das Einrücken österreichischer Truppen in Denisch⸗ land, jeden zu einer Geldstrafe von 100 Fl. zu wohlthätigen Zwecken verurtheilt.
Der Ministerrath hat über die künftige Stellung und Einrich— tung der Königreiche Galizien und Lodomerien mik den Herzog⸗ thümern Auschwitz und Zator und dem Großherzogthume Krakau, wie des Herzogthums Bukowina, folgenden Bericht an Se. Maje stät den Kaiser erstattet:
„Allergnädigster Herr! Das Ländergebiet, welches, nordwärts von den Karpathen gelegen, bis zum Jahre 1849 von dem Gubernium zu Lemberg und nunmehr von diesem Gubernium, dann von der Gubernial Kommission in Krakau und von der provisorischen Landesstelle in Czernowitz verwaltet wird, besteht dem 5. 1 der Reichsverfassung zufolge, aus den Königreichen Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zalor und dem Großherzogthume Krakau und aus dem Herzogthume Bukowina.
Um dem §. 77 der Reichs -Verfassung hinsichtlich der Ertheilung der Landes⸗Verfassung und der allerhöchsten Resolution vom 14. und 26. Juli 1849 hinsichtlich der politischen und Justiz-Organisirung auch in diesen Län— dern entsprechen zu können, muß vor Allem die Frage über die Verbindung derselben zu einem oder zu mehreren Kronländern zur Entscheidung gebracht werden.
Die Bukowina, durch geschichtliche und großentheils auch durch konfes⸗ sionelle und nationale Verhältnisse von Galizien und Lodomerien geschieden, stand bisher mit diesen Königreichen eben fo, wie es mit den Herzogthü⸗ mern Kärnthen, Schlesien und Salzburg, gegenüber von Krain, Maͤhren und Oesterreich ob der Enns der Fall war, vorzugsweise nur in dem Ver— bande der administrativen Unterordnung unter eine und dieselbe Landesstelle und hat nunmehr nach dem Inhalte des §. 1 der Reichs -Verfassung Ein Kronland des Kaiserstaats zu bilden und als solches seine besondere Lan des-Lrdnung und die Einrichtung einer eigenen Landes-Verwaltung in An— spruch zu nehmen.
Die Stellung der Bukowina ist in dieser Bezichung so wenig abwei⸗ chend von der der anderen kleineren Kronländer, daß dabei die für letztere Länder allerhöchst genehmigten Grundzüge über die Landesverfassungen und über die Organisation der Justiz und der Verwaltungs-Behörden anzuwen⸗ den und nur jene Modificationen vorzunehmen sein' werden, welche durch die Eigenthümlichkeiten des genannten Herzogthums geboten erscheinen. zer treugehorsamste Ministerrath erlaubt sich den hiernach ausgearbei— teten Entwurf der Landesverfassung für die Bufowina Ew. Majessät zur allergnädigsten Sanction vorzulegen.
In Betreff der Königreiche Galizien und Lodomerien mit den Herzog— thümern Auschwitz und Jator und dem Großherzogthume Krakau sst von sehr achtbarer Seite vielfach der Wunsch ausgesprochen worden, daß aus diesen Gebieten mit vorwaltender Bedachtnahme auf die nationalen Bezie⸗ hungen der westlichen und östlichen Gebietstheile zwei Kronländer gebildet werden möchten.
Die Wichtigkeit der Folgen, welche sich an die Entscheidung dieser Frage in der einen oder der anderen Richtung knüpfen, hat der Regierung Ew. Majestät die reiflichste Erörterung zur Pflicht gemacht; nach sorgfälti— ger Erwägung der dafür und dawider geltend gemachten Gründe, glaubt jedoch der treugehorsamste Ministerrath sich mit Rücksicht auf die Bestim⸗ mungen der Reichsverfassung auf das Interesse der Gesammt-Monarchle und auf die Wohlfahrt der betreffenden Landestheile und der dasselbe be— wohnenden Volksstämme gegen die vorerwähnte Absicht der Bildung von zwei Kronländern aussprechen zu sollen.
Vor Allem gewähren für eine Theilung in ein westliches und ein öst liches Kronland die §§. 1 und 6 der Reichsverfassung keinen zureichenden Anhaltspunkt.
Zwischen dem Königreiche Galizien und dem Königreiche Lodomerien könnte nicht wohl eine andere als arbiträre Gränze ausgemsttelt werden,
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weil der im vorigen Jahrhunderte angenommene Kollektivname dieser Kb=
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1850.
nigreiche immer nur ein ungetheiltes, wenngleich in seinem Umfange wie⸗ derholt geändertes Gebiet bezeichnet hat.
Wollte man aber mit Festhaltung ber im §. 1 der Reichsverfassung
besonders bezeichneten Landestheile aus dem oben erwähnten Verwal⸗ tungs ⸗Gebiete dergestalt zwei Kronländer bilden, daß das eine Kronland aus dem Königreiche Galizien und Lodomerien, und das
andere Kronland aus dem Großherzogthume Krakau und den aus dem ehemaligen galizischen Gubernial- Gebiete auszuscheidenden Herzogthü⸗ mern Auschwitz und Zator bestände, so würde, da unter dem Großherzog⸗ thume Krakau, ohne in den bisherigen Umfang der Königreiche Galizien und Lodomerien überzugreifen, nur das Gebiet des gewesenen Freistaates verstanden werden kann, eine solche Konstituirung der beiden Kronländer weder den administrativen Bedürfnissen noch den Rücksichten entsprechen, welche das Streben nach Theilung hervorgerufen haben.
Bei der besonderen Lage Galiziens und bei der Richtung, welche seine inneren Verhältnisse eingeschlagen haben, erscheint es zudem im Interesse der Wohlfahrt und Integrität des Reiches durch höhere politische und stra⸗— tegische Rücksichten geboten, die vollziehende Gewalt im Lande, in einer nach allen Seiten wirksamen und die Ausführung gemeinsamer Maßregeln sichernden Weise konzentrirt zu halten und die Stärke, womit daselbst die Regierung gegenüber den Bestrebungen feindseliger Elemente durch die er- probte Anhänglichkeit der in der Gesammtheit des Landes überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung umgeben wird, nicht durch Zersplitterung zu verringern.
Dazu kommt, daß die fortdauernde Verbindung der betreffenden Län- der durch die Gleichförmigkeit ihrer Kulturs , Productions und Verkehrs- verhällnisse, durch die bestehenden geographischen und historischen Be— ziehungen und durch die Uebereinstimmung, welche die gleiche Theil- nahme an so manchen Anstalten, die Gemeinschaft der bisherigen Gesetze und Einrichtungen, und so vieler besonders materieller Interessen zur Folge hatte, auf das triftigste befürwortet wird.
In Erwägung dieser Gründe und in Berücksichtigung des Umstandes, daß die nachhaltige Wahrung der eigenthümlichen Interessen der einzelnen Stämme dieses Gebietes durch jene Einrichtungen, welche sich der treuge— horsamste Ministerrath Ew. Majestät in Bezug auf die Landesverfassung und auf die Organisation der politischen Verwaltungs- und Justizbehörden vorzuschlagen erlaubt, weit sicherer und wirksamer, als dies im Falle der Theilung in zwei Kronländer möglich wäre, erzielt werden dürfte, hat der treugehorsamste Ministerrath geglaubt, bei der Ausarbeitung der Landesver⸗ fassung den Grundsatz festhalten zu sollen, daß die Königreiche Galizien und Lodomerien sammt den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Großherzogthume Krakau im Sinne des 5§. 1 der Reichsverfassung als Ein Kronland behandelt werden.
Der treugehorsamste Ministerrath erlaubt sich demnach vor Allem die Grundzüge dieser Landesverfassung mit Nachstehendem darzulegen:
Aus dem ganzen Kronlande, dessen Statthalter in Lemberg zu residiren hätte, wären durch von Süden gegen Norden laufende Gränzlinien drei große Verwaltnngs-Gebiete zu bilden, als deren Hauptorte und als Amts- sitz der betreffenden Regierungs-Behörden die Städte Krakau, Lemberg und Stanislau beantragt werden.
Die Präsidenten dieser Regierungs-Behörden, welche die Verwaltung in ihrem Gebicte zu leiten haben werden, hätten in Bezug auf ihren Wir“ kungskreis und das ihnen zugewiesene weit umfassenbere Gebiet ausge- dehntere Befugnisse, als die Kreis-Präsidenten in den anderen Kronläudern zu erhalten, worüber eine besondere Instruction zu erlassen sein wird.
Diese Territorial-Eintheilung in drei große Verwaltungs-Gebiete wird der Organisirung, sowohl der Verwaltungs- als auch der Justiz-Behörden zur Grundlage zu dienen und zugleich für die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der Landes-Vertretung maßgebend zu sein haben.
Hierbei wäre als Grundsatz festzuhalten, daß der Landtag aus drei den drei Regierungs-Gebieten entsprechenden und aus denselben durch Wahl hervorgehenden Kurien zu bestehen hätte, welche abgesondert, und zwar in der Regel im Hauptorte des Regierungs⸗-Gebietes zusammentreten, verhan— deln und beschließen würden.
Die Zusammensetzung einer jeden Kurie hätte aus denselben Elemen— ten zu geschehen, auf welche der treugehorsamste Ministerrath bereits in sei⸗ nem, in Betreff der Landesverfassungen erstatteten allerunterthänigsten Vor⸗= trage vom 29. Dezember 1849 hingewiesen hat; nur erfordert es die ge⸗ rechte Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Besteuerungs⸗-Verhältnisse des Landes, daß den Abgeordneten der Landgemeinden, wie dies auch in Tyrol der Fall ist, ein vorwaltendes Gewicht gegenüber den Abgeordneten Höchstbesteuerten und der Städte beigelegt werde.
Es würde demnach die lemberger Kurie aus 11 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 11 Abgeordneten der besonders wahlberechtigten Städte und 28 der Landgemeinden, zusammen also aus 50 Mitgliedern; die kra— kauer Kurie aus 14 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 9 Abgeordneten der Städte und 35 Abgeordneten der Landgemeinden, zusammen also aus 58 Mitgliedern, und die stanislauer Kurie aus 10 Abgeordneten der Höchstbe— steuerten, 8 Abgeordneten der Städte und 24 Abgeordneten der Landge— meinden, zusammen also aus 42 Mitgliedern bestehen.
Die genannten drei Kurien hätten in den der Wirksamkeit der Landes vertretung verfassungsmäßig zustehenden Angelegenheiten das Organ des
bezüglichen Verwaltungsgebietes zu bilden, und für jene Angelegenheiten welche das ganze Kronland betreffen und über welche durch die Verh lung in den einzelnen Kurien kein gemeinsamer Beschluß z tande
behufs der Erzielung eines gemeinsamen, das ganze Land umfassenden Ge setzvorschlages einen aus ihrer Mitte hervorgehenden Central -Ausschuß
bilden, ohne daß je ein Zusammentritt der drei Kurien in der Gesammtt
stattzufinden hätte.
Anßerdem hätte für die Besorgung der laufenden Geschäfte gleich Landes⸗Ausschüssen der anderen Kronländer, ein permanenter Landes schuß mit dem Sitze in Lemberg zu bestehen, gebildet aus drei Kurial— Abtheilungen, zu denen jede Kurie die gleiche Anzahl von je fünf Mitglie⸗ dern zu senden hätte. .
Die dem permanenten Ausschusse verfassungs mäßig zugewiesenen Ge schäfte wären, so weit sie das ganze Kronland betreffen, von dem Landes- Ausschusse in seiner Gesammtheit, insoweit sie aber das einzelne Regie⸗ rungsgebiet angehen, von der aus der betreffeuden Kurie gewählten Abtdei lung des Ausschusses zu besorgen.
Der Central-Ausschuß hätte aus 33 Mitgliedein und zwar aus den 15 Mitgliedern des permanenten Landes-Ausschusses, dann aus je 6 Abge⸗ ordneten der einzelnen Kurien zu bestehen, welche durch dieselben aus ihrer Mitte mit absoluter Stimmenmehrheit zu wählen wären.
Die Kurien hätten sich jedes Jahr, der Central-Ausschuß nur zeitwei⸗
lig zur Erledigung bestimmter Vorlagen zu versammeln.
Aus⸗
„Die Mitwirkung zu der Landesgeseßzgebung würde in folgender Weise geübt: . .
In allen jenen genau aufzuzählenden Angelegenheiten, welche die Ge—= sammtheit des Kronlandes angehen und daher der Entscheidung einer einzel= nen Kurie nicht überlassen werden können, käme eine der allerhöchsten Sanction zu unterbreitende Landesgesetzvorlage auf zweifache Art zu Stande, indem entweder aus den Verhandlungen der Kurien übereinstimmende Be—=