1850 / 295 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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.

Briefe minder richtig und sogar lückenhaft seinen Lesern bietet. Dies ist mij dem wichtigen Schreiben Friedrich's von 3. August 1756 geschehen, welches nach einer „Copie de la propre main du Roy bei Bisset Vol. J. S. 195 99 abgedruckt ist, während es von R. in dem angeführten Buche S. 379 85 bereits dargeboten hatte. Hier hat Bisset außer einigen gre⸗ ben, das Auge beleidigenden, grammatischen und anderen Entstellungen, die ohne allen Zweifel nur Lesefehler sind, S. 198 Zeile 9 hinter transporter die nicht bedeutungslosen Worte „l'année qui suit ausgelassen; und wei⸗ tet unten (S. 197 Mitte) liest er „le grand Chancellier“ (von Nußland) „aura peut etre asser de erédit pour empecher la conclusion d'un traitè entre sa Maitresse et la France, mais il pa roit seur etc.; dagegen von R. (S. 382) „..... entre saga Majesté et la Erance; mais il pa- rait sur.“ Endlich in den letzten Zeilen B. „aux p ros criptions, qu'elles meditent,“ dagegen von R. „prèésomtions.“ Bei von R. fehlt übrigens gleich in der zweiten Zeile desselben Briefes das Wert „assuré“ und S. 198 Z. 1 die Worte „il est vrai. Solche Abweichun⸗ gen, neben denen sich noch andere ergeben, fallen um so mehr auf, wenn man bedenkt, daß nur eine Abschrift und vermuthlich eine nicht eben unle— serliche zum Grunde liegt. 36. a n.

In einem noch ungünstigeren Lichte erscheint der Abdruck, den Hr. X. 217219 von dem Briefe Friedrich's vom 17. November 1756 giebt. Der⸗ selbe beginnt so „Je zuis tres fache moncher Monsieur Michel; von R. dagegen (S. 411) Je suis très fa h é, mon cher. ¶Monsien Mirchell““ Die Vertauschung des Namen Michel für Mitchell, die übrigens im Verlauf des Schreibens S. 218 unten noch einmal wiederkehrt, verdsent eine um so stärkere Nüge, da sie den kundigen Leser stutzig machen muß; denn Michel war der Name des damal. preuß. Gesandten am, Hofe zu St. James. In demselben Briefe begegnen wir bei B. zweien Lücken, zu welchen unter dem Texte bemerkt wird, daß diese Stellen nicht. lesbar feien. Aber von R. hat diese Stellen unzweifelhaft und wahrscheinlich ohne irgend einen Anstoß richtig gelesen. Man sieht offenbar und sindet es im Verlaufe des von V. gegebenen Tertes dicses Briefes aufs Sicherste bestätigt, daß Herr Bisset der französischen Sprache nicht mächtig ist, Und dennoch lieber Lückenzeichen seßzte, als ein einen Kundi⸗ gen zu Hülfe nahm. Es begegnen uns daselbft seltsam verunstal⸗ tete Wortformen, wie sie gewiß kein Kundiger Friedrich dem Gr. ausbürden wird, z. B. celai st. celui, b in st. bien, ust st. c'est, ine st rien, pel—- lettre st. peutètre, Fus ent au si sencez st. fussent aussi senses, Con- Sitio viems st. concitoyens. Alle diese Wörter hat v. R. richig. Auch wenn man die bei Ellis, bei Adolphus und die in der Chatham Cor— respondence abgedruckten Briefe mit dem Texte des Herrn Bisset vergleicht, stößt man auf vielfache Abweichungen, in der Regel zum Nachtheil Bisset's. Alles zeigt, daß er nicht blos ganz mechanisch, sondern auch höchst nach⸗ sässig zu Werke gegangen ist, sei es bei den Abschziften oder bei der Kor= reltut des Drucks. Wir wollen es ihm nicht zum Vorwurf machen, daß er bie Ramen der böhmischen Dörfer fast durchgängig entstellt wiedergiebt, aber nicht zu entschuldigen ist, daß auch weltbekannte Namen dasselbe Schick⸗ sal haben, z. B. J. 226 Leutoneritz st. Leutmeritz, J. 326 Qunj - Buntzel st. Jung⸗Buntzlau, 115 Reissa st. Riesa, II. S. 11 Elberg st. Elbing, und daß z. B. in derselben Verbindung II. S. 35 Eckfeld und S. 33 Eicksield ge⸗ sesen wird. Sogar der Name des Historikers Mascou wird wiederholt Mascon gelesen J. 384.

Aber auch hinsichtlich der Methode hätte nutzern der Mitchell Papers lernen können. wünschenswerth gewesen, daß er z. B. Herrn gend ; der außer einer kurzen Inhalts -Angabe jedes mitgetheilten Briefes regel⸗ mäßig auch den betreffenden Band nebst der Seiten⸗ oder Blaltzahl der Handschrift namhast macht, und zugleich darüber Auskunst giebt, ob dem Abdrucke ein Auographum, Original oder eine Abschrift zum Grunde liegt. Hrn. B. scheint gar nicht zu ahnen, daß es irgend Jemand auf solche Aus— iunft und Notizen ankommen könne. Erst gegen Ende des 1sten Bandes wird er aufmerlsam darauf, daß in der Handschrift manche Berichte und Briefe charakterisirende Bezeichnungen tragen, z. B. egen, wer, g cret', „private“, und erst von jetzt ab sehen wir ein Bestreben, diese zeichnungen beim Abdruck nicht ganz zu vernach lässgen,. n

Man darf daraus keinen Vorwurf machen, daß Bisset's Mittheilungen hinsichtlich der Vollständigkeit im Allgemeinen Vieles zu wünschen übrig lassen, und daß die genannten früheren Benutzer manche. Stücke enthalten, die wir bei ihm ungern vermissen. Allein schwer ich hätte er unterlassen follen, seinen Lesern an den einzelnen Stellen ugchzuwei ens, mwo sie solche Ergänzungen nachlesen können. Und die angeführten Schriften von Ellis, von v. Raumer, so wie besonders auch die Chatham Correspondence, enthallen manche Briefe von solchem Interesse, daß, es ihm zum Tadel ge⸗ reichen muß, sie nicht angeführt zu haben. Dies führt uns zu einem anderen, noch schwereren Vorwurfe gegen Bisset. Es ist ihm entweder ent- gangen, daß ein genaues Durchlesen der ganzen Sammlung unerläßlich war, um in zweckmäßiger oder planmäßiger Weise Auszüge zu liefern; oder er ist unfähig gewesen, sich den Inhalt des Gelesenen gegenwärtig zu hal⸗ ten. Unter diesen Umständen kann es dann nicht befremden, wenn die Lük⸗ ken seiner Forschung und Kenntniß es ihm bequem machen, einseitigen Vor⸗ urtheilen oder Verdächtigungen Eingang zu schaffen. Ein Beispiel davon giebt sogleich Vol. J. S. 478 f. der erste Brief, der von Mitchtll nach sei= ner Ankänft' in Berlin mitgetheilt wird. In dem Anfanze dieses vom 3 Juni 1756 dalirten Briefes ist eines in det Nacht vom 27. auf den 28. Mal verübten Depeschen⸗Diebstahls gedacht, der in den dritten Woche nach seinem Antritt seine Besonnenheit und sein diplomatisches Geschick auf eine wider⸗ wärtige Probe stellte. Bei dieser Erwähnung des. seitdem vielfach erörterten Diebstahls nimmt Herr B. Anlaß, in einer erläuternden Note S. 179 zu erzählen: man habe dies für eine auf Friedrich's Befehl ausgeführte Entwendung erklärt 66 has been said it was done b) HFrederichs orders“); und um diese Verdächtigung zu unterstüßen, fügt, er, ein vages Histörchen des anekdotensüchtigen und kritiklosen Thiebault hinzu, aus welchem hervorgehen soll, daß es ein beliebtes Verfahren des Königs gewesen sei, auch die seinem Postamt anvertrauten Depeschen zu lesen. Das ist alles, was wir von Hern B. über die in Nede stehende Angele⸗ genheit erfahren, und wer sich auf sein Buch beschränkt und dem Verfasser traut, wird den König hier in einem zweideutigen Lichte sehen. Dennoch erledigt sich die aufgeworfene Verdächtigung aufs befriedigendste, wenn man drei andere Briefe nachliest, die Sir Heniy Ellis aus denselben Mit— chell Papers in seinen Original Letters, Series I. Vol. 1V. S. 367. f., 372 f. und 376 f. vor 23 Jahren bereits veröffentlicht hat. Es ergiebt sich aus diesen Briefen, daß der König, sobald er von dem Vorfall Kunde erhielt, selinen Generalen und den Polizeibeamten gemessene Befehle zu so⸗ sortigen strengen Nachforschungen gab, daß in Folge dieser Ordre der Po⸗ lizei⸗Präsident Kircheisen den jüdischen Aeltesten in Berlin eine Specisicg; tion der in dem gestohlenen Mantelsack besindlichen Gegenstände zugestellt hatte, die dann weiter am Sonnabend den 29sten in der Synagoge verle⸗ sen und sämmtlichen in Berlin anwesenden Handelsjuden notifizirt warz daß in Folge dieser Maßregeln schon am 30sten der bereits entflohene Dieb ermittelt, später auf seiner Flucht zur Haft gebracht und am 4. Juli mit dem größten Theil der Goldmünzen, die im Mantelsack besindlich gewesen waren, nach Berlin abgeliefert worden war. Aus der gerichtlichen Unter⸗ suchung ergab sich, daß der Dieb nur das Gold an sich genommen, die Papiere aber, ohne daß sie Jemand gelesen, sosort verbrannt hatte, und selbst in englischen Zeitungen aus jener Zeit stand zu lesen, daß der Dieb wenige Stunden, nachdem er überführt worden, dürch den Strang hinge— richtel war. 4

Wit sind nun zwar weit entfernt, auf diese Geschichte ein besonderes Bewicht zu legen; aber zur Würdigung der Arbeit des Herrn Bisset liefert sie einen schimmen Beinag; er hat hier ganz offen eine an sich unverfäng- liche Unvollständigkeit seiner Miltheilungen auf eine üble Weise in tenden ziösem Sinne gegen Friedrich den Großen gewendet; er hat dies im gün— stigsten Falle gethan, indem er blos oberflächlich und dilettantisch aus⸗ waͤhlte, statt mit Fleiß und Sorgfalt zu forschen. Und dazu kommt noch, daß ein früherer Benußer der Sammlung in (inem in England bereits seit 20 Jahren sehr verhreltelen Buche uns durch Auszüge aus demselben Ma—=

Bisset von den früheren Be— Es wäre in mancher Hinsicht Ellis als Muster genommen,

Be⸗

leriol, dessen Darlegung Herm Bisset's Zweck war, zu Ergänzungen und Berichtigungen seinei Angaben verhilft s Wie sehr es Herrn Bisset

an Scharsslnn und an Fähigteit zum Verständniß fehit, zeigt sich fast, so

oft er in dieser BVeziehung das t ni / 25 j ; ; ö W t. Vol. II. S. 351 bringt er einen Brief des berühmten J * W ; /

1764, in welchem bie James Boswell aus Berlin vom 28. August

welch ser bedalert, chat onze gezunt was gane. Diese beiden e, Worte haben vem Hergusgeber unglaubliche Mühe ge— macht, er erklärt, er sei nicht im Stande gewesen, ven Sinn diefer Anspitlung zu

im rühmlichsten Andenken beim Pub . verflossenen Montag im Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater.

1766

flar, die ihm so räthselhaften Worte be⸗ zichen sich auf keinen Anderen, als auf Mitchell selbst, dessen Abwesenhen von Berlin im Briefe selbst mehrfach erwähnt ist und demselben seine En. stehung gegeben hat. Ein letztes Beispiel der ,, . üericht⸗ fertigkeit heben wir aus dem 2ten Band S. 417 hervor, err ij 2a . schäfiigt, einen kurzen Lebensabriß des Feldmarschalls 331 Feith zu ge ben hib erwähnt dabei des als Handschrift gedruckten Buchs: „A Frag- . Memoir of Field - Marshall James Keith, written by himels, 1714 34. Edinb. 1813, indem er . Anderem hin auh daß Derr V zon Ense Verfasser einer, vie er „on good authorit) ver⸗ n , ng . wohlbekannten Thatsachen wenig darbietenden, aber gut geschriebenen kurzen Biographie n. Feldherrn jenes rasen: nicht gesehen zu haben scheine. SGleichwohl haben beide, sowohl Derr Varn⸗ hagen von Ense, als Hert Bisset, dieser Publication sehr viele ihrer Mit- shilungen zu danken, und man kann nur aus der Beiden gemeinsamen durchgängigen Benutzung dieses Buchs als eine Hauptquelle die überra- schend große Uebereinstimmung zweier unabhängig von einander entstandener Darstellungen erklären ; ; Ucberblickt man das Ganze, so trelen noch verschiedene Uebelstände hervor. Es fehlt an jeder Uebersicht des Inhalts der Mitchell Papers, die boch so wünschenswerth wäre. Man erfährt, daß die Zahl der im briti— schen Museum aufgestellten Bände 68 ist, aber über den näheren Inhalt, über das Prinzip, nach welchem sie geordnet sind, sagt der Verfasser so gut als gar nichts. In seinen Mittheilungen sind manche sehr wichtige Ab- schnilte ganz mit Stillschweigen übergangen und es bleibt fraglich, ob hier bie Materialien wirklich den Verfasser in Stich ließen, oder umgekehrt, ob der Verfasser die Materialien vernachlässigte. Doch giebt es einzelne Fälle, wo die Ausbeute früherer Benutzer Herrn Bisset ergänzt und zugleich dar— thut, wie wenig er fähig war, richtige Gesichtspunkte im Einzelnen zu ver- folgen und eine wirklich befriedigende Auswahl zu treffen. Es wäre gewiß von Interesse gewesen, wenn er den ersten D

entdecken. Und doch ist Alles so

epeschen Mitchell's aus Berlin seine Aufmerksamkeit geschenkt hätte; die Ansichten Friedrich's über die Pläne bes russischen Hofes, seine Aeußerunzen in Beziehung auf einen bevoistehen⸗ den Krieg und dessen Chancen, und selbst schon die Eindrücke, welche die erste Audienz am 13. Mai 1756 auf Müchell gemacht hat. Allts dieses freibt eine Reihe von Fragen hervor, auf welche das vorliegende Buch keine Antwort giebt. Die früheste von ihm dargebotene Korrespondenz aus Ber⸗ lin ist erst vom 3. Juni, drei Wochen später. Und doch sehen wir aus den Auszügen von Naumer S. 331—39 und aus einer Noli der von Camp' bell herausgegebenen Schrift „Hrederick e Great (Vol. II. S. 116, daß die Mitchellschen Papiere allerdings beziehungsreiche und merl würdige Acuße⸗ rungen Friedrich's aus jener Zeit enthalten, die in dem Buche auf jeden

Je

aus fremden Journal⸗Artikeln oder nichtssagende und doch weitläu g n

Deutsch

züge Bemerkungen über Cäsar's und Tacitus' Berichte über die alten denn (l. 5 ff. ) oder die unerwartete Bigresston über die frühere Geschichte ⸗i lands von Rurik anhebend . Aehnlich Lücken und fast noch seltsamere entdecken sich in der chronologischen Reihe der . . Briefe; so ist, um nur ein Beispiel anzuführen, ʒwischen dem 26 Juli und 23. September 1759 gar keine Meldung oder Nachricht Mitchell 8 mitge⸗ theilt, und doch müßten diese vom größten Interesse sein, da diese Monate als Zeiten der größten Bedrängniß Friedrich's bezeichnet werden müssen. (Die Schlacht bei Kunersdorf den 12. Augt st sällt ast in die Mitte dieser Lücke). Für diesmal finden wir auch bei den übrigen Benutzern keine Er⸗ gänzüng, außer einem in dieser Beziehung wenig Interesse darbietenden Schreiben Symner's an Mitchell d. d. London, 14. September (bei Ellis Ser. II. Vol. 4, S. 412). Sollten die Mitchellschen Papiere über jene zwei Monate nichls darbieten, so hätte Heir B. dies wenigstens anzeigen müssen.

Zo ist denn leider das Uitheil über die vorliegenden Bände ein sehr ungünstiges; die Arbeit des Herin B. ist eine unvollständigt, unzuverlässige, mißlungene. Nur den vortrefflichen Materialien ist es zu verdanken, daß die beiden Bände dennoch so vieles Interesse darbieten. Für den vorsich— tigen und kritischen Forscher bieten sie in Ermangelung einer besseren Erle= digung des vom Verfasser verfolgien Zwecks immerhin manche schätzbare Beitraͤge. Dieses würde sich durch eine übersichtliche Vergegenwärtigung und durch eine eingehende Vergleichung des thatsächlichen Inhalts nachwei⸗ sen lassen. aber eiwa eine deutsche Bearbeitung der vorliegenden Bände unternähme, der müßte sich wohl hüten, etwa eine blos fabrik⸗ mäßige Uebersetzung zu liefern. Eine Vergleichung der früheren Venutzer des weltgeschichtlichen Materials, durchgängige Verbesserung und Vervoll⸗

ständigung des von Herrn Bisset Dargebotenen würde nicht fehlen dürfen.

Wer

Konzert, der Geschwister Neruda.

(Den 21. Oktober.)

Die Geschwister Neruda, von ihrer früheren Anwesenheit her noch musikalischen Publikum, konzertirten am Waren ihre Leistungen schon früher bedeutend, so haben sie in neuester Zeit jeden falls noch um Vieles gewonnen. Namentlich trägt das Spiel der Violi⸗

2 4 ve m, nen und 28 12,760 Ctr. Güter und in demselben Zeitraum 1818 nur 354,545 Personen und 2, 571,256 Ctr. Güter; es sind sonach in 1850 gegen 1819 an Personen 62, 554 und au Güter 1,115, 41532 Ctr. mehr befördert worden, gegen 1818 wurden 197,631 Personen und 1,86, 956 Ctr. Güter mehr befördert. Auf der Strecke Wien⸗ Stockerau wurden in demselben Zeitraum 1859 befördert 251,590

Personen und 93,963 Etr. Güter; in 1819 wurden befördert 2l9, 818 Personen und 63291 Ctr., und im gleichen Zeit raum 1818 258,976 Personen und 60,830 Ctr. Güter; es sind sonach pro 1850 gegen 1849 31,772 Personen und 30,672 Ctr. Güter mehr befördert worden, gegen 1818, wur⸗

*. den 7386 Personen weniger und 33,133 Cir. Güter mehr befördert. Es ergiebt sich sonach für beide Strecken im erwähnten Zeitraum 1850 cine Anzahl von 803,766 Personen und ein Ouantum von „052,175 Ctr. Güter; in 1819 von 709,440 Personen und 2, 906,051 Etr. Güter; in 1818 eine Anzahl von 613,521 Personen und 632, 86 Ctr. Güter; sonach insgesammt mehr 1850 gegen, 1819 94,326 Personen und 1,146,124 Ctr. Güter und gegen 1848 mehr 190,245 Personen und 1,420,989 Etr. Güter. Die Einnahme der Wien-Oderberg-Marchegger Strecke belief sich in genannten neun Monaten für Personen auf 1,145,802 Fl. 18 Kr. und für Güter

auf 1,723,281 Fl. 32 Kr.; zusqmmgr 2,68, (85 Gl. 50 Kr.; in gleichem Zeitraum 1849 für Personen 1,196,023 Fl. 39 Kr. und für Güter 1,2 22 Kr;, Gu sammen 2, 399, 188 Fl. 1 Kr. und in 1818 die Einnahme für Personen 889,88 Fl. 10 Kr., für Güter 1e, 9. . 31 Kr., zufammen 1,ů 999,642 Fl. 41 Kr. Es sind sonack in ü 6

beförderten Personen in 1659)

gen 1849 trotz der Vermehrung der n . . welches aber seinen Grund

30,221 Fl. 21 Kr. weniger eingekommen, 1 in der Beförderung von Militairpersonen hat; die Einnahme für Güter überstieg die von 1819 un é & . 10 Kr., so daß sic eine wirkliche Mehreinnahme von 468,595 Fl. 49 Kr. ergiebt

gen genannten Zeitraum 1318 kamen in 1850 mehr in sonen 256,114 Fl. 8 Kr. und für Güter 62,327 3 sammen 868,441 Fl., 9 ĩ ;

423

1.

Kr. Die Einnahmen der

Fall besser angebracht waren, als seitenlange und oft sich wiederholende Aus- /

nistin, Wilhelmine Neruda, den Stempel der Sicherheit, Selbststän= digkeit und Vollendung jetzt in einem Grade, der Bewunderung einflößt. Ihre überaus leichte Bogenführung, ihre Klarheit und Anmuth im Ton, ihre Geläufigkeit in den Passagen, Doppelgriffen und Oktavengängen, na mentlich aber ihr ausgezeichnetes Stakkato, das sie im Hinauf⸗ und Her⸗ beherrscht, stellen sie

924 . 4 r pe ich saster unterstrich mit gleicher Meisterschast den tüchtigsten

Virtuosen an die Seite, um so mehr, als alle diese Vor üge einer glänzenden Technik durch einen gefühl und geistvollen Vor⸗ trag wahre fkünstlerische Weihe erhalten. Die junge Künstlerin trug zuerst das schwierige Fis - moll Konzert von Vieuyrtemps vor' uͤnd entfalteie ihre ganze TVirtuosität dabei in wahrhaft überraschender Weise. Mit welcher Sicherheit und Keckheit überwand sie

Satzes, wie reizvoll spielte sie das entwickele sie namentlich im Finale. Ihr Spiel athmete überall Leben und Geist, und die ungemein schwierige Kadenz am Schlusse des Konzertes, von ihr meisterhast ausgeführt, setzte der ganzen Leistung die Krone auf. Mit gleicher Vollendung spielte Wilhelmine Neruda spärer brillante Variationen von Vieurtemps don denen besonders die im rapidesten Staltaso ausgeführte wahrhaste Sen⸗ sation erregte. Die Schlußpiece, „Pepitn“ betitelt, eine Humoreske über ine Moraviesches Volkslied, gab der jungen Künstlerin gleichfalls Gelegen= heit, ihre enorme Technik ins hellste Licht zu stellen. Doch was bei dem Vortrage dieses Mustlstückes am meisten entzückte, war der Anflug von lie benswürdiger Laune und keckem Uebermuth, womit sie denselben aufs glück⸗ lichste zu färben wußte. Wir heißen die geistreiche jugendliche Künstlerin herzlich willkommen und sehen ihren ferneren Leistungen nn gte et Intet⸗ esse entgegen. Aber bald hätten wir der beiden anderen Blatter des . schwister⸗Trifoliums Erwähnung zu thun vergessen. Auch , ,, Viktor Neruda leisteten wieder Vortreffliches, Erstere auf, dem Piano, Letzlierer auf dem Violoneell. Sie helundeten ihre Fortschritte in einem Rocturne von Waldmülltler, das Ama lie allein vortrug, und in einem Trio roncertant von Ro fellen nn. die drei Geschwister zusammen srielten. Das Trio selbst ist ohne allen künstlerischen Werth, wurde jedoch sowohl hinsichtlich der einzelnen Soli, als im Ensemble, vortrefslich e , Mögen die ferneren Konzerte der talen vollen Geschwister verdienten Antheil

im Publikum sinden!

z. B. die Schwierigkeiten des ersten Adagio und welche Fülle von Humor

Eisenbahn⸗Verkehr. Kaiser Ferdinand's Nordbahn.

Die Betriebs⸗-Resultate der Kaiser Ferdinand's⸗ Nordbahn in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres, gegenüber denen der vorhergegangenen Jahre, können als fast befriedigend angese⸗

hen werden, indem in denselben eine Einnahme von nahe an 3 Millionen Fl. C. M. gewonnen wurden. Es wurden auf der Hauptbahn Wien⸗-Sderberg-Marchegg an Personen beför⸗

ert? 557,176 und an Gütern 3, 958,212 Ctr.; in denselben neun

ĩ 2 2 7 9 6 6

Stockerau betrugen für Personen 16373 F! Kr., für Güter 6556 Fl. 49 Kr., zusammen 109,929 Fl. 57 Kr. in 18 50, in 1849 betrugen dieselben für Personen 87,400 Fl. 37 Kr., für Güter 44901 Fl. 8 Kr., zusammen 91,89 Fl. 15 Ki

in 1848 kamen ein für Personen 103,391 Fl. 56 Kr., für Güt

4610 Fl. 52 Kr., zusammen 108,002 Fl. 48 Kr., mithin 1850 gegen 1849 mehr für Personen 15,97 h , r n

2065 Fl. 41 Kr., zusammen 18,038 Fl. 6 Kr., und gegen 1818

weniger für Personen 18 Fl. 54 Kr. und mehr für Güter 1945 Fl. 57 Kr. Ueberhaupt mehr 1927 Fl. 3 Kr. Ueberhaupt betrug die Einnahme der beiden Strecken zusammen in erwähntem Zeit raum 1850 für Personen 1,249, 175 Fl. 20 für Güter , zusammen 2, N8,913 Fl. 3 in 1849 betrug dieselbe für Personen 1, 283,124 Fl. 16 Kr. und für Güter 1,207,955 Fl. 30 Kr., zusammen 2,491,379 Fl. 46 Kr. Bei der Gesammt⸗Einnahme pro 1819 ist jedoch zu bemerke vom Monat

Transporte

Mai bis inkl. September 236,704 Fl. 653 Kr. für n issen

eingenommen wurden, welche in der Gesammt-⸗Einnahme m ist würde dieselbe von der Gesammt⸗Einnahme, als nicht zu dem gews hn⸗ lichen Betriebe gehörig, abgerechnet, so ergiebt sich nur eine Gesammt

einnahme von 53 In gleichem Zeitraum

2, 254,674 Fl. 63 Kr.

415k 1 1 inbegi

1818 wurden eingenommen für Personen 993,080 Fl. 6 Kr. und für Güter 1,114,565 Fl. 23 Sgr., zusammen 2, 107, 645 Fl. 29 Kr. Es beträgt sonach die Einnahme dieser neun Monaie 1850 gegen 1849 für Personen weniger 34/248 Fl. 566 Kr., dagegen mehr für Güter 520,882 Fl. Ueberhaupt mehr 1850 486,633 5 Wird die Einnahme des gewöhnlichen Betriebes 1319, das heißt nach Abzug der 236,701 Fl. 53 Kr. für Milit

Transporte, mit angenommen, so

2,254, 674 Fl. 53 Kr. 1 1

eine Mehreinnahme pro 1850 von 613,403 Jl. 37 Kr ergeben, gegen 1848 beträgt die Einnahme mehr für Personen 256,095 Fl. 14 Kr. und für Personen 614,272 Il. 568 Kr., mithin Gesammt

Mehreinnahme pro 1850 870,368 Gl. 12 Kr. Durchschnitt⸗ lich pro Monat und Meile kamen ein: in 1850 bei Bahnlänge für Personen 25623 Il 35 Ki Fl. 35 Kr. Insgesammt 6916 Fl. 11 Kr.; in gleichem Zeitraum

l 849 bei derfelben Meilenzahl kamen durchschnittlich ein für Per—

35 Meilen

e 6 z 2410 und für Güter 3492

sonen 2592 Fl. 16 Kr. und Güter 2440 Fl. 19 Kr., zusam men 5033 Fl. 5 Kr.; in demselben Zeitraum des Jahres 1848, in welchem nur durchschnittlich 53 Meilen i Betrieb waren, kamen pro Monat und Meile ein: für Personen 2081 Sl. 55 Kr. und für Güter 2336 Fl. 37 Kr. zusammen 14418 Fl. 32 Kr.; es über⸗

steigt sonach die Durchschnitts- Einnahme um 983 Fl. 6 Kr. und die von um die Einnahmen in den erwähnten naten nicht durch außerordentliche gnisse rung erfahren haben, beweist, daß au und Juni in jedem anderen Monate

198 1 8 III II BHEANͤIIO0O 7 e bol . Einnahme ir

allein im Mai

fand; in beiden Monaten trug

Milikair-Transporte bei, es wurden uämlich

81,172 Fl. 41 Kr. und im, Monat Juni 4 62 Fl. 23 Kr. ein⸗ genommen. Die stärkste Einnahme in einem. Monate des laufen ven Jahres brachte den August mit 375.95 Fl. 14 Kr. 1849 wurden in demselben Mengte nur 322,003 Fl. 2 Kr., wobei nock 32,638 Fl. 5 Kr. für Militair, eingenommen. In 184 war die

1

stärkste Einnahme im Mai, und zwar mit 36 1850 wurden in diesem Monate eingenommen

.

öl, ,,, 2438914 34 12 y löl) Fl, 18 Kr.

Die geringste war in beiden Jahren im Januar, und zwar in 1850 mit 2365,8371 Fl. 41 Kr. und 1849 mit nur 1nd dJ. Kr mithin mehr 1850 93,370 Fl. 32 Kr.

Weizen 50, 55, 60 Sg. r gelber Weizen 49, 54, 59 Sf Roggen 40, 42, 41 Sgr. Gerste 26, 28, 30 Sgr. Hafer 20, 217, 23 Sgr. Spiritus 75 Rthlr. Br. Rüböl 12 Rthlr. Gld. Zink loco 4 Br. ; ; Ünser Markt war heute sehr fest, höher bezahlt.

Breslau, 23. Okt. Weißer * ͤ

toggen wurde 1 Sgr.

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für 4 Jahr. k 8 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Krhöhung. Bei einzelnen Nummern wird 2 Sgr. berechnet

der Bogen mi: 2

*

M 295.

77

.

nh

Amtlicher Theil. Deutschlan d.

preußen. Berlin. Sitzungs-Protokoll des Fürsten⸗ Kollegiums. Gesetz-Entwürfe für die Unionsstaaten Sigmaringen. Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. Sesterreich. Wien. Hofnachrichten. deutschen Angelegenheiten. Weisung an die Kriegsschiffe in Triest. Ankunft und Abreise von Gesandten und Bevollmächtigten. Bayern. München. Beschlüsse der Bischöfe. Hessen. Kassel. Finanz⸗Kommissionen. Schleswig⸗Holstein. Nassau. Wiesbaden Verzogs Sachsen⸗Weimar. Frankfurt.

ind

Uund Taxis.

Beendigung des Notariats-Gesetz⸗Entwurfs. Minister von Kleinschrod.

Rendsburg Landtags⸗-Verhandlungen. Weimar.

Frankfurt a. M. 1

Truppen

Revidirtes Grundgesetz.

t zewegungen. Wahlen.

Ausland.

Eintreffen der Repräsentanten.

Frankreich. Paris. Eisenbahn von Nevers. schen Mächten.

Großbritanien und Frlan London. Berathungen. Englischer Konsul für Liberia. tholischen Universität für Irland. Ausstellung Hosnachrichten. Postbekanntmachung.

Italien. Turin. Geheime Klubs. Rom.

8 s. —BSbrsen⸗

und Handels⸗-⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: en Legations * den Charakter als Legations-Rath beizulegen; und en Kreisrichter Krüger 8

in Magdeburg zu ernennen.

Ministe rium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem von des Königs Majestät zum Regierungs

rnannten vormaligen Wasserbau-Inspektor Anders ist die Stell Regierungs

h 1 11 21* III . umhinnen verliehen worden.

und Baurath

e

und Bauraths bei der Königlichen Regierung in

U

9 * 2 Hoy . 49 7. 63 5 3 ) lIngekommen: Der Königlich schwedische außerordentlich sandte und bevollmächtigte Minister, Freiherr von Hochschild, Wien. Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu l vig⸗Holstein⸗Noer, nach Breslau.

Cr. 1 1 ö 1 . er, . 1 3 2 * **

Dent sehland.

ö Berlin, 25. Okt. Das heute vollzogene Pro— j Z8sten Sitzung des provisorischen Fürsten⸗-Kollegiums ent- hält in seinem 8. 256 Folgendes über die Ratification des Frie⸗ dens⸗Vertrages vom Juli d. J. durch die in Frankfurt a. M. zersammelten Vertreter mehrerer deutschen Regierungen:

Der Vorsitzende äußert: ; r Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegen—

Preußen. okoll der

De eiten habe unter dem 21sten d. M., aus Anlaß der in Frankfurt DN ö .

54 von den dort versammelten Vertretern mehrerer deutschen Legierungen am ten d. M. beschlossenen Ratification des Friedens- ,,, vom 2. Juli d. J., das folgende Schrei

Ew. Hochwohlgeboren wird bereits durch die öffentlichen Blät⸗ as amtlich veröffentlichte Protokoll der Sitzung der in Frank⸗ furt versammelten Bevollmächtigten mehrerer deutschen Regierungen m 3Zten d M. belannt geworden sein, in welchem der Beschluß Regierungen über die Ratification des Friedens-Traktats mit Dänemark vom 2. Juli é; niedergelegt ist.

Es versteht sich von selbst, daß die Königliche Regierung die— en Akt nicht einen gültigen Bundesbeschluß ansehen kann, son dern nur als eine von einer Minderzahl deutscher Regierungen in hrem eigenen Namen und für sich selbst ausgegangene Willens⸗ Ullärung. Als eine solche ist sie bereit, ungeachtet der der Wirk— lichkeit nicht entsprechenden Formen und unter Verwahrung gegen ede aus letzteren hervorgehende irrthümliche Auffassung oder Ver⸗ letzung ihrer eigenen Rechte, jenen Akt vom Zten d. M. gelten zu lassen, und sie erkennt demnach darin die Ratification des Friedens , 2. Juli durch die Regierungen von Oesterreich, Sachsen, r erf Hannover, Württemberg, Kurhessen, Hessen-Darmstabt, Riederlande für Luxemburg und Limburg, Mecklenburg-⸗Strelitz, ,. Schaumburg Lippe und Hessen⸗Homburg, ganz in der⸗ . Veise⸗ wie die Mehrzahl der deutschen Regierungen bereits vorher ihre Ratification ertheilt und durch Vermittelung Preußens die darüber sprechenden Urkunden hat auswechseln lassen.

9

bieser

‚. Die Königliche Regierung hat es für ihre Pflicht gehalten,

dies dem Königlich dänischen Gouvernement ohne Verzug auszu—

taats-

Berlin,

Feier des Ministerial⸗Konferenz über die Vermischtes. Bekanntmachung der Mitglieder der provisorischen Vertheilung von Goldmünzen.

Verlobung des

Aufenthalt des Fürsten von Thurn

Eröffnung der er Verhandlungen des Papstes mit den katholi— Das englische Mittelmeer⸗Geschwader. Vermischtes. Bevorstehende Kabinets⸗ 1. Die Actien der ka⸗ Der Bau für die große Industrie⸗

Steuer- Einführung.

Secretairen von Arnim und Grafen von

zu Iserlohn zum Stadt- und Kreis-

Preußischer

Sonnabend den 26.

in Kopenhagen die in Abschrift anliegende Instruction gerichtet.

theilen.

mächtigten innerhalb des Fürsten⸗-Kollegiums erklären mögen. Berlin, den 21. Oktober 1850.

. von Radowitz An den Vorsitzenden i gyn fgrtsten ,,. den Vorsitzenden im provisorischen Fürsten⸗ P Kollegium c., Herrn Geheimen Legations .

Rath von Sydow, Hochwohlgeboren.

vom 3Zten d. M., Friedens- Traktates vom 2. Juli c. der Königlichen Regierung gekommen.

dänischen Gouvernement gegenüber, über die

nischen Minister die folgende Erklärung zu übergeben:

und Nichtigkeit aller von den in mächtigten gefaßten Bundes⸗Beschlüsse als solcher

des⸗Plenar⸗-Versammlung betrachtet werde, Theilnahme Preußens und der übrigen in nen Regierungen nicht existiren kann.

[ * 3 r j 11 . 2

nach einem wirklichen und vollständigen Frieden in dieser Angele genheit allen übrigen Rücksichten voranstellt, nimmt si

stand, zu erklären, daß sie, ungeachtet jener, der Wir

2X

keinen

gültige und bindende Willens-Erklärung der einzelnen tretenen Regierungen über

daselbst bie Ratification des Friedens vom

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sprechen; und ich habe zu dem Ende an den Königlichen Gesandten

Ich ersuche Ew. Hochwohlgeboren, das provisorische Fürsten⸗ Kollegium von der Ansicht der Königlichen Regierung in Kenntniß zu setzen und demselben die erwähnte Instruction offiziell mitzu⸗ Ew. Hochwohlgeboren wollen dabei zugleich den Wunsch der Königlichen Regierung aussprechen, daß die verbündeten Regie rungen, welche sich in dieser Angelegenheit sämmtlich in gleicher Lage, wie Preußen, finden, die Auffassung und das Verfahren der Königlichen Regierung billigen und sich darüber durch ihre Bevoll—

Der darin allegirte Erlaß an den Königlichen Gesandten zu Kopenhagen von demselben Tage lautet, wie folgt: Nach Abgang meines letzten Schreibens an Ew. 2c. vom 17ten

d. M. ist das amtlich veröffentlichte Protokoll der Sitzung der in Frankfurt versammelten Bevollmächtigten deutscher Regierungen

in welchem der Beschluß über die Ratification des niedergelegt ist, zur Kenntniß

Die Formen, unter welchen dieser Beschluß gefaßt ist, und welche den Anspruch enthalten, daß diese Ratification als im Namen des deutschen Bundes und durch denselben geschehen angesehen werde,

machen es der Königlichen Regierung zur Pflicht, sich, dem Königl. 94 Gour . nüber, i Bedeutung dieses Aktes auszusprechen, und ich ersuche Sie daher, dem Königlich dä⸗—

Die Königliche Regierung kann nicht umhin, die von ihr wie⸗ derholt ausgesprochenen Grundsätze über die rechtliche Ungültigkeit Frankfurt versammelten Bevoll⸗ mächtt . . auch auf diesen Fall in Anwendung zu bringen, und sie legt daher hiermit feierlich Verwahrung dagegen ein, daß der am Zten d. M. in Frankfurt geschehene Akt als ein rechtsgültiger Beschluß einer wirklichen Bun da eine solche ohne die Frankfurt nicht vertrete⸗

Indem aber die Königliche Regierung den aufrichtigen Wunsch An⸗

= ö t klichkeit nicht entsprechenden Formen, den in Frankfurt geschehenen Akt als eine

Juli ansieht und in demselben mithin diese Ratification als von

ederlande n

enstein, Schaum

1 xemburg und Limburg, Mecklenburg Strelitz, Lichte burg⸗Lippe und Hessen-Homburg vollzogen erblickt

Dieser Auffassung gemäß, zweifelt die Königliche ru auch nicht, daß das Königlich dänische Gouvernement in der dure diese Regierungen geschehenen Ratification, in Verbindung mit der

später durch Vermittelung Preußens übergebenen weiteren Urkun—

den, diejenige Ergänzung erblicken werde, welche laut der zu Pro— tokoll gegebenen Erklärung des Königlich dänischen Geschäftsträger— vom 6. September 1850 als erforderlich bezeichnet wurde, um die Ratification des Friedens⸗Traktats durch die Gesammtheit aller de

deutschen Bund bildenden Staaten zu konstatiren.

Die Königliche Regierung knüpft daher gern an diese Erklä

rung den Ausdruck ihrer Hoffnung, daß baldigst eine Verständigung über die weiteren zur Herstellung eines friedlichen Zustandes zu

thuenden werde Wir dazu immer hereit

den 21. Oktober 1850

sind unsererseits Berlin

An den Königlichen Gesandten z20 von Werther Hochwohlgeboren zu Kopenhagen.

Herrn Freiherrn

„Der Vorsittzende knüpft an diese Mittheilung den Antrag daß das provisorische Fürsten-Kollegium sein vollkommenes ständniß erklären möge, sowohl mit der von der Königlich schen Regierung geltend gemachten Ansicht von der Bedeutung der in Frankfurt a. M. beschlossenen Ratifleation des Friedensvertrages vom 2. Juli d. J, als mit dem von der Königlich preußischen Re⸗ gierung in Kopenhagen zu erkennen gegebenen Wunsche und der Hoffnung, daß baldigst eine Verständigung über die weiteren, zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedenszustandes in den Herzoögthümern Schleswig und Holstein erforderlichen Schritte unter allen betheiligten Regierungen eintreten werde.

Es wurde hierauf einstimmfg beschlossen:

1) Das provisorische Fürsten⸗ Kollegium erklärt sein volles Ein⸗ verständniß damit, daß die in Frankfurt a. M. von den dort versammelten Vertretern mehrerer deutschen Regierungen am 3zten d. M. unter dem Namen des Beschlusses einer Bun⸗ des⸗Plenar-Versammlung erfolgte Ratification des Friedens⸗ Vertrages vom 2. Juli d. J. als ein gültiger Bundesbeschluß oder überhaupt als ein Alt einer deutschen Bundes-AUutoritaäͤt

Einve p!

eußi⸗

Schritte unter allen betheiligten Regierungen eintreten

Anzeigers:

1850.

Regierungen von

litz, Liechtenstein, Schaumburg-Lippe und Hessen⸗ H

erzielt werden.

Berlin, 26. Okt. Das Justiz sj . z

enthä

J!

nisse Urkunden in den Unionsstaaten betreffend:

Auf den Wunsch des Vorsitzenden des provisorischen Fürsten⸗ Kollegiums habe ich die nachfolgenden drei Gesetz⸗-Entwürfe: über die Vollstreckung der Erkenntnisse, über den Gerichtsstand und über die Ausstellung öffentlicher Urkunden in den deutschen Unionsstaa⸗ ten, in meinem Ministerium ausarbeiten lassen. Dieselben sind mit⸗ telst Schreibens vom 7ten d. M. dem Vorsitzenden des Fürsten⸗ Kollegiums zur weiteren Veranlassung mitgetheilt und mit dem ge⸗ dachten Begleitungsschreiben als Anlagen zu dem Protokoll der 36sten Sitzung des provisorischen Fürsten⸗-Kollegiums vom 11. Ok⸗

tober d. J. bereits abgedruckt worden.

gegennehmen. Berlin, den 21. Oktober 1850.

P Der Xusti I T

ö ! . Der Justiz⸗Minister: Simons. An sämmtliche Gerichts-Behörden.

1 2

/ J. Entwurf eines Gesetzes über die Vollstreckung der Erkenntnisse. 5

und in demselben vollstr

den Gerichtsstand das erkennende Gericht seine Kompetenz nicht in der Art überschritten hat, daß ein Eingriff in die Kompetenz der Gerichte desjenigen Einzelstaates vorliegt, wo das Urtheil zur Voll- streckung gelangen soll. ;

Unter gleicher Voraussetzung können Eintragungen im Hypo⸗ thekenbuche auf Grund eines in einem anderen Unionsstaate ergan genen vollstreckbaren Erkenntnisses erfolgen.

8. 2. Die Vollstreckung findet sowohl in das bewegliche und unbewegliche Vermögen, als auch, insoweit die Gesetze des Landes- theils, wo sie geschehen soll, dies gestatten, gegen die Person des Verurtheilten statt, vorausgesetzt, daß dies Urtheil da, wo es er

lassen ist, auf diese Art vollstreckt werden kann.

§. 3. Ein von dem Gerichte eines Unionsstaates gefälltes rechtskräftiges Urtheil begründet, unter der in dem ersten Absatze des §. 1 enthaltenen Voraussetzung, vor den Gerichten anderer Unionsstaaten die Einrede des rechtskräftigen Urtheils (exceptio rei judicatae) mit denselben Wirkungen, als wenn das Ur ; zericht desjenigen Staats, in welchem solche Einrede

wird, gesprochen wäre.

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einem gemacht

s. 4. Einsprüche des Verurtheilten wid Urtheils gehören nur dann vor das Gericht des Vollstreckung erfolgt, wenn

folgenden Gründe beruhen

ollstreckung des Bezirks, in wel chem die dieselben auf einem der nach 1) daß das erkennende Gericht seine Kompetenz in der Art über⸗ schritten habe, daß ein Eingriff in die Kompetenz der Gerichte desjenigen Einzelstaates vorliege, wo das Urtheil zur Voll⸗ streckung gelangen solle; daß die Vollstreckung s⸗Fähigkeit des Ur

theils durch eing

Rechtsmittel oder aus anderen gesetzlichen Gründen sus per oder im gesetzlichen Wege aufgehoben oder erloschen daß gegen die am Vollstreckungs⸗Orte geltenden Förmlichkei⸗ ten der Vollstreckung gefehlt worden sei, oder eine unstatt hafte Art der Vollstreckung stattgefu habe ) daß nach Erlassung des Urtheile Schuld durch Zahlung ergleich oder sonst er hen se n

Compensation, Erlaß, V

soweit diese Einrede nicht im Wege der Reck das Urtheil selbst geltend gemacht werden kann. §. 5. Alle Rechtsmittel gegen das Urtheil selk

demjenigen Gerichte angebracht werden, durch welche

3 vassel ke s dasselbe er gangen ist.

1 195 nen 297 st müssen b

§. 6. Ist das Urtheil in einem Unionsstaate oder in einem Landestheile ergangen, wo die Vollstreckung von den Gerichten ge leitet wird, und soll es in einem anderen Staate oder Landestheile wo ebenfalls die Vollstreckung von den Gerichten ausgeht, vollstreckt werden, so ist die Vollstreckung mittelst Requisition zu erwirken.

§. 7. Ist dagegen das Urtheil in einem Landestheile ergan- gen, wo die Vollstreckung nicht von den Gerichten geleitet wird, oder soll in einem solchen Landestheil ein außerhalb desselben er— lassenes Urtheil vollstreckt werden, so kann die Vollstreckung nur er— folgen, wenn außer der Ausfertigung des Urtheils die Bescheinigung beigebracht wird, daß der Vollstreckung ein rechtliches Hinderniß nicht entgegenstehe, und daß diese durch die Einlegung eines Rechtsmit⸗ tels entweder nicht gehemmt werde, oder daß und unter welchen Voraussetzungen eine Hemmung der Vollstreckung eintrete.

. 8. Soll in einem Landestheil, in welchem die französische Civilprozeß⸗Ordnung gilt, ein außerhalb desselben erlassenes Urtheil

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats-

Behren⸗Straße Ur. 57.

nicht zu betrachten, vielmehr lediglich als die Erklärung der e ge Desterreich, Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, der Nieder⸗ lande für Luxemburg und Limburg, von Mecklenburg⸗Stre⸗ .. omburg über deren Gutheißung des Friedens⸗Vertrages anzusehen sei. 2) Das provisorische Fürsten⸗Kollegium theilt vollkommen den von der Königl. preußischen Regierung ausgesprochenen Wunsch und die Hoffnung, daß baldigst unter allen betheiligten Re⸗ gierungen eine Verständigung über die zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedenszustandes in den Herzog⸗ thümern Holstein und Schleswig erforderlichen Schritte werde

. Ministerial⸗Blatt t folgende allgemeine Verfügung vom 21. Oktober, die Mit⸗ theilung dreier Gesetz⸗Entwürfe über die Vollstreckung der Erkennt-

über den Gerichtsstand und über die Ausstellung öffentlicher

Da es wünschenswerth erscheint, anch die Ansichten der Ge⸗— richts Behörden über diese wichtigen Materien zu vernehmen, sos lasse ich die drei Gesetz⸗Entwürfe nebst meinem Schreiben vom 7ten d. M., in welchem die Gesichtspunkte, von denen ich dabei ausge⸗ gangen bin, näher angegeben sind, hierdurch zu deren Kenntniß bringen, und werde ich etwanige Erinnerungen dagegen gern ent⸗

Jedes in einem Unionsstaate in Civilsachen erlassene ur emsell eckbare Urtheil ist in jedem anderen Unions-⸗ staate vollstreckbar, wenn nach den Bestimmungen des Gesetzes über

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