1850 / 295 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vollstreckt werden, so wird das

richte jenes Landestheils auf Anwaltsgesuch für exekuto und diese Verfügung mit dem zu vollstreckenden Urtheil unter der exekutorischen Klausel ausgefertigt. §. 9. Daß und inwieweit das Urt von dem die Vollstreckung, leitenden Gerichte, be vollstreckenden Gerichtsvollzieher, auf der Grunde liegenden Ausfertigung des U §ß. 10. Auf Urtheile, welche in Strafsach det das gegenwärtige Gesetz insoweit Anwe ersatz erkannt oder eine Wiedererstattung oder

lung verordnet ist. Il. Entwurf eines Gese §. 1. Im Bereiche der von den Angehörigen eines anderen Unionsstaats erhobe zracht werden, an welches sit gewiesen ist. 8. wo der Beklagte seinen

.

er, nach der Wahl des Klägers, an

werden.

. nehmen zu wollen, kann sowohl geäußert werden. Das Letztere gewissen Orte ein Amt, welches

fängt, r schaft gehört, anschafft.

z. 4. Wer in einem Unionsstaate, oh Fabrik

eine abgesonderte Handlung,

Etablissement besitzt, soll wegen pers er in Ansehung solcher Etablissemenis eingegangen ist, den Gerichten des Landes, wo die Gewerbs⸗Anstalt sich befin⸗ det, als vor dem Gerichtsstande des Wohnortes belangt werden

können.

Die Uebernahme einer Pachtung, verbunden mit dem persön⸗ lichen Aufenthalte auf dem eipachteten Gute, soll den Wohnort des

Pachters im Staate begründen.

J

er, so lange sie unter väterlicher Gewalt stehen, denjenigen ihres

Vaters.

Personen, welche unter Vormundschaft oder haben ihren Gerichtsstand an dem Orte, wo sie bevo §. 6. Studirende und Dienstboten haben in demjenigen staate, wo sie sich in dieser Eigensch Zeit einen persönlichen Gerichtsstand; Personenstand und die davon abhangend Gesetzen ihres ordentlichen Gerich §. 7. Moralische Personen, schaften werden da belangt, wo die Verwalt

Sitz hat.

§. 8. Personen, welche keinen festen Wohnsitz bei den Gerichten ihres jedesmaligen Aufenthalts in

nommen werden.

§. 9. Klagen, welche ein dri haben, gehören vor das Gericht, legen ist. Bei demselben Gericht können Rechte und Verbindlichkeiten angebracht werden, die aus dem sitze eines unbeweglichen Guts oder qus der Beklagte in der Eigenschaft als Besitz er

§. 10. In Ansehung beweglicher Sache Gerichtsstand nur alsdann statt, genthums⸗ oder Pfandrecht gründet un persönlichen Gerichtsstand in den

S. 11. Steht dem Kläger nebe die Sache zugleich ein persönliches Recht ar zu, so hat er die Wahl, ob er die Klage bei dem Richter der Sache oder in dem persönlichen Gerichts

stellen will.

§. 12. Ein Arrest kann in einem Unionsstaate nach dessen anderen Unionsstaates ausgebracht

Gesetzen gegen den Bürger eines ache dorthin

und verhängt werden, wenn entweder auch die Haupts gehört, oder sich eine wirkliche gegenwärtige Gefahr auf Gläubigers nachweisen läßt. Ist, in dem Staate, in welchem der Arrest verhängt worden, ein Gerichtsstand für die Hauptsache nicht o' ist diese nach vorläufiger

begründet, s an den zuständigen Richter des

ziehung oder Vernichtung test

sind; 2) Klagen zwischen den Erben über schaft und auf Gewährleistung der Erbtheile; 3) Klagen der Erk schaftsgläubiger bis zur Theilung.

§. 14. Im Konkurse wird der persönliche Gerichtsstand des Schuloners auch als allgemeines Gant⸗Gericht

§. 15. Aktiv- Forderungen werden, ohne Unterschled, ob sie hypothekarisch sind oder nicht, angesehen, al dem Wohnorte des Gemeinschuldners.

§. 18. Einem Partikular⸗ ausgenommen, wenn ein gesetzlich begrü geltend gemacht wird, namentlich wenn ker Ge anderen Unionsstaate, wo er seinen Wohnsitz gesonderte Handlung, Fabrik oder sement, welches als ein eigenes G von Rechten und Verbindlichkeiten des Gemei sitzt, welchen falls zum Vortheile derjenigen Ansehung dieses Etablissements besonders kreditirt titular Konkurs eröffnet werden darf.

§. 17. Alle Forderungen, persönliches Recht gegründet, sind Gerichte einzulagen oder, wenn sie h nacht, dort weiter zu verfolgen. Das außerhalb Landes befindliche Ver mögen des Gemeinschuldners wird der Grundstücke und Effekten durch den Richter der ge

dem Gant⸗-Gerichte abgeliefert. S. 18. Dingliche Rechte

der belegenen Sache beurtheilt und geo 3 rein persönlicher Ansprüche und deren ichen Rechten entscheiden die am Orte des Gan

den Gesetze, und es sindet kein Unterschied zwischen in- und aus⸗— ländischen Gläubigern als solchen nuf died zwisch us a S. 2 . mehrere Personen, die einen verschiedenen Ge⸗ , her , m, . derselben Forderung zu belan⸗

. ö e Wa bei welchem von di ch⸗ zen er die Klage anstellen will. ; ch iesen Gerich

Urtheil vorher durch eines der Ge— risch erklärt

heil vollstreckt worden, wird ziehungsweise dem Vollstreckung

en ergangen sind, fin⸗ als auf Schaden⸗ eine Wiederherstel⸗

e Klage, welche gegen Angehörige eines

sich demnächst auch alle Wechselverpf einer Partei in Gemäßheit der in den verschiedenen Unionsstaaten oder Landestheilen bestehenden Prozeßgesetze zur Regref lch g oder nach gehörig geschehener Streitverkündigung belangt werden.

nachfolgenden Bestimmungen

2. Persönliche Klagen gehören vor den Richter Wohnsitz hat. an verschiedenen

Hat Jemand seinen Wohnsitz rten, so kann

Klagen, mit Ausschluß jeder anderen Gerichtsbarkeit, bei dem auf⸗ tragenden Gericht angebracht werden. Der Gerichtsstand der Ver⸗ waltung hört auf, wenn diese völlig beendigt und der Verwalter über die gelegte Rechnung quittirt ist.

hnsitz an einem Orte ausdrücklich, als durch Handlungen g venn Jemand an einem seine beständige Gegenwart daselbst erfordert, übernimmt Handel oder Gewerbe vaselbst zu treiben an— oder sich daselbst Alles, was zu einer eingerichteten Wirth⸗

* ö ö ü nbi we Die Absicht, einen beständigen

ue dessen Bürger zu sein, oder ein anderes dergleichen önlicher Verbindlichkeiten, welche sowohl vor

lege si contendat) werden erhoben vor Gerichte der Diffamanten oder da, woh sache selbst gehörig ist.

sei prinzipal od . ten, sei nach vorgängiger S 2 e geschehen, begründet gegen den Intervenienten die Gerichtsbarkeit des Unionsstaates, in welchem der Hauptprozeß geführt wird.

5. 5. Ehefrauen haben den Gerichtsstand ihrer Männer; Kin

angeo Ger zs geword, der' Streit daselbst zu beendigen, ohne daß die Rechtshängigkeit durch

Veränderung des Wohnsitzes oder Aufenthalts des Beklagten ge⸗ stärt oder aufgehoben werden könnte. Die Rechtshängigkeit einzel⸗ ner Klagesachen wird durch Insinuation der Ladung zur Einlassung auf die Klage für begründet erkannt.

duralel stehen, rmundet sind.

aft aufhalten, während dieser sie müssen aber, so viel ihren en Rechte betrifft, nach den heilt werden.

n andere Gesell⸗ ung derselben ihren

tsstandes beurt Corporationen und

haben, können : ; : Anspruch ge⸗ staaten, namentlich wegen Volls igliches Recht zum Gegenstande in dessen Bezirk die Sache ge⸗ auch Klagen wegen solcher

Handlungen fließen, welche vorgenommen hat.

n findet der dingliche wenn sich die Klage auf ein Ei— d der Beklagte keinen festen Unionsstaaten hat.

n dem dringlichen Recht auf a den Besttzer derselben

stande des Beklagten an⸗ n 2 w, . , . ; ͤ g ; wirklich herrührt, so wie daß dieser zu deren Ausstellung befugt ist.

tegulirung des Arrestes anderen Staates zu verweisen. der Entscheidung des letzteren hat es hiernächst sein Bewenden. §. 13. Ber Gerichtsstand einer wo der Erblasser zur Zeit seine richtsstand gehabt hat. In dies werden: 1) Klagen wegen eines Erbrechts und

Erbschaft ist an dem Orte, s Ablebens seinen persönlichen Ge⸗ em Gerichtsstande können angebracht solche, die auf Voll⸗ amentarischer Verfügungen gericht die Theilung. der Erb—

dem ausgesprochenen ö eine Grundlage zu weiteren Aeußerungen rein; Unionsstaaten zu gewähren, um aus diesem Wege ein erschöpfende⸗

s befänden sie sich an konkurse wird nicht stattgegeben, indetes Separations-Recht meinschuldner in dem nicht hatte, eine ab⸗ dergleichen Etablis⸗ a besonderen Inbegriff nschuldners bildet, be⸗ Gläubiger, welche in haben, ein Par⸗

ein anderes anzes einer

uf ein dingliches oder allein bei dem allgemeinen Gant-⸗ systematische Anordnung in der Art gewählt worden, daß zu⸗ ereits klagbar gemacht worden,

sie seien g

nach vorgängiger Veräußerung legenen Sache

werden nach den Gesetzen des Ortes roͤnet; über die Rangord- Verhältniß zu den ding t⸗Gerichtes gelten⸗

1768

8. 20. Aus einem Vertrage kann sowohl auf Erfüllung, als

Aufhebung desselben bei den Gerichten des Orts geklagt werden, wo der Vertrag erfüllt werden sollte, und wenn kein Ort der Er— füllung bestimmt ist, da, wo der Verteag abgeschlossen ist; voraus⸗ gesetzt, daß der zu belangende Kontrahent an diesen Orten zur Zeit der Ladung anzutreffen ist.

8. 21. Wechselklagen können bei dem Gerichte des Zahlungs⸗

orts auch dann erhoben werden, wenn der Verklagte zur Zeit der Ladung an diesem Orte nicht anzutreffen ist. Werden mehrere Wechselschuldner zusammen belangt, so ist sowohl das Gericht des Zahlungsorts, als jedes andere Gericht kompetent, welchem einer der Verklagten persoͤnlich unterworfen ist. Bei dem Gerichte, bei welchem hiernach eine Wechfelklage anhängig gemacht ist, müssen

lichteten einlassen, welche von

jleistung bei⸗

§. 22. Wer sich der Verwaltung fremden Guts, es sei mit

oder ohne Auftrag, unterzogen hat, kann wegen aller hieraus ent⸗ springenden Ansprüche bei den Gerichten des Orts belangt werden, wo die Verwaltung geführt ist. War ihm die Verwaltung gericht⸗ lich aufgetragen, so müssen die dieserhalb, wider ihn anzustellenden

§. 23. Für die Widerklage ist die Gerichtsbarkeit des über

die Vorklage zuständigen Richters begründet, sofern sie mit letzterer im rechtlichen Zusammenhange steht und sonst gesetzen des Vorbeklagten zulässig ist.

nach den Landes⸗

(es lege diffamari oder ex dem persönlich zuständigen hin die Klage in der Haupt—

§. 24. Die Provocations⸗Klagen

§. 25. Jede Interventien, die nicht eine besonders zu behan⸗

delnde Rechtsfache in einen schon anhängigen Prozeß einmischt, sie

er accessorisch. betreffe den Kläger oder den Beklag⸗ Ftreit⸗Ankündigung oder ohne dieselbe

8. 25. Sobald vor einem in den vorstehenden Bestimmungen roneten Gerichtsstande eine Sache rechtshängig geworden, ist

s. 27. Durch freiwillige Prorogation kann sich Niemand der

Gerichtsbarkeit eines anderen Unlonsstaates unterwerfen, dem er als Staatsbürger nicht angehört. Entscheidungen und Erkenntnisse ei⸗

nes solchen gesetzwidrig prorogirten Gerichts sind ungültig und kön— nen in keinem anderen Unionsstaate zur Vallstreckung gelangen.

§. 28. Bei einem zwischen Gerichten verschiedener Unions⸗ treckung von Erkenntnissen, entstehen—

den Jurisdictionsstreite hat das Unsonsgericht zu entscheiden, vor welches Gericht die Sache gehört.

UI. Entwurf eines Gesetzes über die Aus stellung öffentlicher Urkunden. - §. 1. Oeffentliche Urkunden sind solche, welche von öffent⸗

lichen Beamten in Sachen ihres Amts mit den vorgeschriebenen Förmlichkeiten ausgefertigt sind.

§. 2. Oeffentliche Urkunden, welche in einem Unionsstaate

nach den dort bestehenden Gesetzen ausgestellt sind, haben in jedem anderen Unionsstaate dieselbe Wirkung, als wenn sie in letzterem selbst in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise ausgestellt wären.

, Gerichtsbehsrde des Orts, wo die Urkunde aus—

gestellt worden, ist verpflichtet, auf den Antrag der Interessenten unter der Urkunde zu bescheinigen, daß diese be vom Aussteller

I7. Schreiben des Justiz⸗Ministers vom H,, tober 1850. Ew. Excellenz verfehle ich nicht, in Erpiederung der geehrten

Schreiben vom c.“, unter Rücksendung der sämmtlichen Anlagen, die in meinem Ministerium abgefaßten Gesetz⸗Entwürfe

über die Vollstreckung der Erkenntnisse in den Unions— staaten,

über den Gerichtsstand in denselben, so wie

über die Abfassung öffentlicher Urkunden,

ganz ergebenst zu übersenden.

Diese abgefaßten Gesetz⸗- Entwürfe haben lediglich den Zweck, s Wunsche mehrerer Unions-⸗Regierungen gemäß, igen von Seiten der einzelnen

rez Material zur Entscheidung der wichtigen Fragen zu gewinnen, um die es sich hier handelt,

Zur Erläuterung der Entwürfe bemerke ich Folgendes: I Der Entwurf über die Vollstreckung der Erkenntnisse be⸗

schränkt sich auf die Urtheile in Civilsachen. Auf Kriminal⸗Urtheile

wird man denselben nicht ausdehnen können, da es in der Union bis jetzt an einem gemeinsamen Strafrecht und einer gemeinsamen Strafprozeß Ordnung fehlt, und in einzelnen Unionsstaaten Straf⸗ arten bestehen, die, wie die Todesstrafe, in anderen abgeschafft sind. Fur die Strafurtheile wird die Verpflichtung zur Vollstreckung nur mmsoweit auszusprechen sein, als auf Schadenersatz erkannt oder eine Wiedererstattung oder eine Wiederherstellung verordnet ist. Vei den in dem frankfurter Berichte bereits erwähnten Eigen⸗ thümlichkeiten des französischen Civil-Prozesses wird anstatt „rechts⸗ kräftiger“ Erkenntnisse „vollstreckbare⸗ Erkenntnisse zu sagen sein; auch wird es mit Rücksicht auf jene Eigenthümlichkeiten noch eini⸗ ger anderer Spezial⸗Bestimmungen bedürfen. Dieselben sind zum großen Theile bereits in dem frankfurter Entwurfe enthalten, je- doch ist gegenwärtig, um die Uebersicht zu erleichtern, eine andere

erst die allgemeinen und gemeinschaftlichen Prinzipien des Ge⸗ setzes aufgestellt sind, und hiernächst die Spezial ⸗Bestimmungen für die beiden prinzipiell geschiedenen Prozeßsysteme, nämlich das System des gemeinen deutschen Rechts mit seinen Abarten auf der einen, und das System des französischen Prozesses auf der anteren Seite nachfolgen. Die Einsprüche, welche sich auf die Vollstreckung des Urthells beziehen, sind, abweichend von dem frankfurter Ent⸗ wurf, an den vollstreckenden Richter verwiesen. Dies dürfte Frin⸗ zipiell gerechtfertigt und insofern zweckmäßig sein, als dadurch einer Verweitläuftigung des Geschäftsganges und einer mehrmaligen Kor⸗ respondenz mit dem erkennenden Richter, so wie einem Hin⸗ und Herschicken der Akten, vorgebeugt wird. .

2) Mehrere Unions⸗Regierungen haben darauf hingewiesen, daß gleichzeitig mit dem in Rede stehenden Gesetze über die Voll⸗ streckung der Erkenntnisse auch Bestimmungen über den Gerichts⸗

stand getroffen werden müssen. Diese Ansicht halte ich für voll—⸗ kommen begründet.

Die Bestimmungen der Partikular⸗ namentlich das forum contractus, daß es zur Herbeiführung einer wirk⸗ d vurchgreifender Bestimmungen

Gesetzgebungen über den Gerichtsstand, so wie im Kon⸗ kurse, sind so mannigfach, lichen Reciprozität gleichlautender un

lcher hiernach als das die Vollstreckung der sie in neue⸗

Der Entwurf über den Gerichtsstand, we nothwendige Supplement des Gesetzes über Erkenntnisse erscheint, beruht auf den rer Zeit sowohl in der Doktrin, als tung gekommen sind.

Die Spezialbestimmung über das verschiedenen Wechselgaranten beruht ziger Wechselkonferenz vo lespziger Ausgabe von H stimmung für den Ur seitige Publications men; in Leipzig hat eine solche vollmächtigten derjenigen Regierungen gefunden, die Union bilden.

Der Gerichtsstand wegen nothwendiger Proro fe anerkannt; anders verhält Prorogation. Einerseits ist

Hrundsätzen, wie in der Gesetzgebung zur Gel

gemeinschaftliche Forum der auf den Beschlüssen der leip— (Protokolle in der es ist diese Be in das dies⸗ rdnung bereits aufgenom⸗ Billigung der Be⸗ welche gegenwä

m 23. November 1847 irschfeldt, Seite 162 ff.); nfang der preußischen Monarchie Patent der Wechsel⸗ Bestimmung die

gation durch Wi⸗ derklage ist im Entwurfe es sich mit dem Gerichtsstande wegen freiwilliger ausdrücklich ausgeschlossen. iberhaupt keln Bedürfniß vorhanden, a! lche den Per

andererseits wur onenstand (jura de entstehen, wenn man den inkompetenten Richter Recht in diesen und anderen, nahe berührenden Sachen einem

Extension 1 den, namentlich in Angelegenheiten, we ztatus) betreffen, die größten Uebelstän Partelen gestatten wollte, vor und die Entscheidung fentliche Recht der Einzelstaaten fremden Richter zu übertragen. Allein selbst wenn die Leh Gesetzgebung geregelt Frage bestehen, ob de fennenden prüfen sol jahend entschieden.

zu nehmen,

e vom Gerichtsstand durch die Unions immer noch die die Kompetenz

bleibt doch r vollstreckende Richter

Im vorliegenden Entwurf ist diese im entgegengesetzten Sinne inionsstaaten ihre Kom⸗ und eventuell von Remedur getroffen daß das Gesetz über die erlieren wird,

Allerdings läßt sich Gerichte der einzelnen 1 ichtlich nicht überschreiten werden, Instanzgerichten dieser St werden wird; auch läßt sich nicht leugnen, Vollstreckung der Erkenntnisse zum wenn das vollstreckende Gericht er Prüfung unterwerfen soll. fahren nicht verkennen, welche die streckung mit sich führen würde,

der generellen Feststellung der die Prüfung der Kompetenz i haupt nicht mit Schwierigkeiten und

petenz vorauss den höheren

Theil seinen Werth v st noch die Kompetenzfrag Indessen lassen sich andererseits Anordnung der in Betracht, daß nach en Gerichtsstand

unbedingte Auch kommt Bestimmungen über d n den einzelnen konkreten Fällen über⸗ Weilläuftigkeiten verbunden

über die Ausstellung öffentlicher Urkunden namentlich bestimmt werden, Unionsstaaten zur Aufnahme jängt dies von den o wenig können den verschiedenen Ge

Im Entwurfe können nicht die sämmtl welche in den verschiedenen lichen Urkunden berechtigt sind; es nen Landes-Verfassungen ab. lichkeiten bezeichnet werden, von welchen nach Gültigkeit der Urkunden abhängt. ltaten zu gelangen, eine und der Notariats-Ordnungen ersor cht zu einem Ergebnisse

ichen Beamten

etzgebungen die in dieser Hinsicht zu Resu sion der Prozeß⸗Ordnungen derlich sein, rie jedoch nicht lei die Bedürfnisse und Ver lich verschieden sind.

vorgängige Revi—

hren würde, da taaten wesent

hältnisse der verschiedenen mgemäß bleibt nichts übrig,

ivi jachgebildete all ichen Urkunden zu beschrän die in einem Unionsstaate Unionsstaaten

des französischen gemeine Begriffsbestimmung der f ken und hiernächst zu bestimmen, da ausgestellten öffentlichen Urkunden auch in als öffentliche anerkannt werden. . Zur Erleichterung des Publikums sind ltteste darüber auszustellen, herrühre und Die Ausstellung ebenen Förmlich va hierdurch einerseits mühselige Arbeit eines Attestes darüber insofern weniger

angewiesen, Aussteller wirklich

obachtet seien,

satze, daß legalia vermuthet beweisen, daß die Förmlichkeiten nie Prinzipien ist der Entwurf, dem

Nach diesen lenz ausgesprochenen Wuns verkennen, Veranlassung giebt. ob in der Gesetzge öffentlicher Urkunden so starke ohne Gefährde die gewäl h nach den bis jetzt vorliegenden

Urtheil fällen;

Staaten für die Garantieen geg vrten Vorrechte

Hierüber läßt sie

digen Materialien kein muß daher

Erwägung

in den preußischen Staaten, Bedürfniß auch nicht abgeholfen werden kann, und selbstständigen Anordnun Partikular⸗G

zum Erlaß des Gesetzes, bisher nicht ergeben hat, durch den Erlaß von Bestimmungen welche im Wesentlichen keine eigenen gen treffen, sondern lediglich auf die Einzelstaaten verweisen,

Ew. Excellenz stell hiernach die vorstehenden Regierungen zur Aeußerung mitzutheilen

und dem eigentlichen

setzgebung der

e ich ganz ergebenst anheim, inw Gesetzentwürfe den einzelnen

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Berlin, den 7. Oktober 1850. . Simons. An den Vorsitzenden des Fürsten⸗Kollegiums ꝛ0.,

neral-Lieutenant von Rado witz Excellenz.

(Schwäb. Merk.) in diesem Jahre zum er⸗ Landen feierlich begangen. Beleuchtung mehrerer öffent⸗ festlichen Tag.

Sig marin burtsfest Sr. Majes stenmale in den hohe tesdienst, Festessen licher Gebäude und

tät des Königs wurde nzollernschen . m . üchen, 7 e,. . 6. e ? 8 , ö den Anhalt⸗Deßau als des Chefs des Herzoglich anhaltischen Hauses giebt kein Recht gegen das Recht“, und den Ästen Artikel der Ver⸗ Die Abreise Sr. Majestät Donnerstag, den 24sten General Graf von Najestät der Kaiser ist nten Eugen Grafen von ahren und heute nach en hier eingetrof= Rußland dem an die Gränze entgegen⸗

Wien, 23. Okt. nach Warschau ist auf morgen, r, festgesetzt worden Monarchen. Flügel⸗Adjuta nach Laxenh Nach einer eb stät der Kaiser von

des Kaisers d. M., früh sechs Uh Grünne begleitet den

ern in Begleitung des f die Jagd Schönbrunn wieder zurü heilung wird Se. von Warschau bis Prästdent Fürst von Schwarzenberg

Wrbna au

fenen Mitt Kaiser Franz Joseph reisen. Der Minister

1769

abreisen. Im n vorgestrigen Tages sind zwei Couriere kann kein Gesetz authentisch interpretirt werben. Dem Landesfürsten nach Berlin und Waischau abgegangen. steht es zu, in dringend gebotenen Fällen provisorische Gesetze zu .

Eine vorgestern gehaltene Minister⸗Konferenz betraf, wie das erlassen; es dürfen dieselben jedoch keine Abänderung der Verfas⸗ Neuigkeits-Büreau meldet, die deutsche Bundes -Angelegen⸗ sung und des Wahlgesetzes enthalten, müssen auch von beiden Ve⸗ heit. Im Publikum hofft man, demselben Organ zufolge, viel von parkementschefs gegengezeichnet und dem nächsten Landtage zur Ge⸗ der bevorstehenden warschauer Konferenz und glaubt, daß dort die nehmigung vorgelegt werden. Die Regierung kann, wenn eine Ver⸗ allgemein gewünschte Vermittelung vor sich gehen werde. einbarung mit dem Landtage über das Budget nicht zu Stande gekommen, Aus Triest vom 2lsten erhalten wir die Nachricht, daß an die Steuern noch sechs Monate forterheben lassen, aber auch nach Ab⸗ sämmtliche im dortigen Hafen liegende Kriegsschiffe die Weisung lauf derselben die indirekten und aushülfsweise auch weiter auszuschrei⸗ ergangen ist, sich segelsertig zu halten. Einige derselben sind be⸗ benden Steuern zur Deckung alles dessen, was im Rechtswege von . abgegangen. Die von ihnen zu nehmende Richtung ist nicht der Staatskasse gefordert werden kann, verwenden. Die Minister bekannt. —⸗ j können vom Landtage wegen ihrer Amtsführung bei dem aus dem Mit dem vorgestrigen Abendzuge der Nordbahn ist der russi⸗ Präsidenten des Ober⸗Appellationsgerichts und zwölf zur Hälfte vom sche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Ba⸗ Landesfürsten und zur Hälfte vom Landtage zu wählenden Räthen ron von Meyendorf, nach Warschau abgereist. ö 3 zusammengesetzten Staatsgerichtshof angeklagt und bestraft werden.

Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherr von Schönhals ist vorgestern Das im Jahre 1848 erlassene demokratische Wahlgesetz, so wie die von Frankfurt hier eingetroffen. Grundrechte, haben keine Stelle in der revidirten Verfassung ge—

Der Großherzoglich hessische Generalmajor Freiherr von Dra⸗ funden. 3 chenfels ist als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter

Ninister am hiesigen Hofe vorgestern Abends sammt zahlreichem Frankfurt. Frankfurt a. M., 23. Olt. (O. P. A. 3.) Gefolge von Darmstadt hier angekommen. ; Gleich nach der gestern erfolgten Ankunft des Fürsten von Thurn Ber Erzbischof von Cäsarea und General-Abt der Mechitari⸗ und Taxis Durchlaucht, Königlich bayerischen Generals und Ober⸗ sten Congregation, Aristazes Azaria, ist vorgestern hier eingetroffen. Kommandanten der Main-Armee, in hiesiger Stadt, hatte derselbe Der Techniker Alois Myczkowsky, welcher während des unga⸗ längere Unterredungen mit mehreren hochstehenden Mitgliedern des rischen Krieges in der polnischen Legion diente und sodann nach diplomatischen Körpers, wonach er das deutsche Haus besuchte, in Konstantinopel flüchtete, ist, von dort zurückkehrend, hier eingetrof⸗ welchem ein Königlich bayerisches Jäger Corps einquartiert ist. fen und wird sich bei dem Rzeszower Kreisamte zur Purification Später fuhr der Fürst zu Sr. Königlichen Hoheit dem Kurfürsten stellen. Er entwirft, dem Lloyd zufolge, ein trauriges Bild von von Hessen, welcher hier angekommen war. den Zuständen, in denen sich die ungarischen Flüchtlinge in der Morgen Vormittag um 10 Uhr marschirt das Kaiserlich öster⸗

Türkei befinden und versichert, daß bei den meisten die Sehnsucht reichische 14te Jäger-Bataillon, welches bisher hier garnisonirte, nach dem Vaterlande und der Wunsch zur Rückkehr sehr lebhaft von hier ab und begiebt sich vorerst nach Aschaffenburg, wo es dem zeworden sind. . Königlich bayerischen Beobachtungs⸗Corps zugetheilt wird. An die ; Kriegsministerial Agent Franz Dembscher ist gestern früh Stelle desselben rückt das 1ste bayerische Jäger-Bataillon hier ein , . der Wunden die er sich durch einen Pistolenschuß selbst / und wird einen Theil der hiesigen Besatzung bilden. beibrachte, gestorben. Die nun beendigte Abstimmung der Bürgerschaft für den neuen Freiherr Karl von Hochschild, schwedischer außerordentlicher gesetzgebenden Körper ist im Ganzen von 1841 Stimmen erfolgt. Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hofe, und der Von der ersten Abtheilung haben 104, von der zweiten 825 und Gesandtschafts Attaché gleichen Namens sind vorgestern von hier .

öefam don der dritten 612 Stimmberechtigte ihre Stimmen abgegeben. abgereist. Von den Handwerkern waren die Metzger am stärksten, nämlich mit Es verlautet, wie der Lloyd sagt, daß ein zwischen Bayern 1209, die Schneider mit 58, die Schuhmacher mit 46, die Schreiner und Oesterreich verabredeter, die freie Donauschifffahrt betreffender mit 41, die Küfer mit 24, die Bierbrauer mit 27, die Bäcker mit Vertrag auch schon zum Abschlusse gekommen sei. Dieser Vertrag 2d, die Weißbinder mit 15, die Buchbinder mit 17, die Tapezierer soll Alles umfassen, was zur Förderung des Handels und der mit 14 und die Schlosser mit 20 Stimmen vertreten.

Schifffahrt auf dem Donaustrome seiner ganzen Ausdehnung nach

nothwendig und wünschenswerth erschien. Eine bis Donauwörth reichende Regulirung des Stromes wird vertragsmäßig von beiden Mächten bedungen. ö

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Mu slanmd.

Frankreich. Paris, 22. Okt. Bis jetzt sind 400 Re präsentanten in Paris angekommen. Nach ihrer vorläufigen Grup

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Bayern. München, 22. Okt. (N. K.) In diesen Tagen

51 j J. , ; rf si f her za pirung in häufigen Besprechungen dürfte sich die bisherige Majo⸗ /

nd im Staats Ministerium der Justiz die über den Entwurf des Notariatsgeset 's in einer Reihe von Sitzungen gepflogenen Be rathungen beendet worden. An denselben haben unter dem Vorsitze nd der Ke n os 6 ö 8 21 . . und der Leitung des Staats-Ministers der Justiz, der Ministerial— Rath von Molitor, Appellationsgerichts-Direktor von Kiliani, Ober— Appellations⸗Rath Petersen, Landrichter Meche Re tions⸗ Pe „Landrichter von Mecheln und die Rechts— ,, Eröff Sis i ͤ Anwalte Seybold und Buchner Theil genommen . Die ,, Eröffnung der Eisenbahn von Nevers ist mit Die Berathunge . . . vielem Glanze begangen worden. Der Präsident war nicht anwe⸗ 926 rathu gen der Bischöfe in Freising sind am 18ten d. send Ein Bankett verse re k 8. , zum Abschluß gekommen. Ueber den Charakter der gefaßten Be— end. R in Ban ett versammelte alle Departements und viele pa , . , . De- riser Notabilitäten, und ein glänzendes Feuerwerk beschloß das ,, . 9. u . . 6 daß e lein n ,. Ganze Beim Bankerte ,,, 6 den ,. Prä Durchführung des Konkordats“ verlangen. „Die Kirche so , 3. . ö mal“, sagt hies Blatt in den ö . . sidenten ausgebracht, aber kalt K Ein Gast brachte ein das Konkordat garant 36. . ö niht ; . ö. . Hoch auf Napoleon aus, fand aber auch kein Echo Sehr gut as Ko 18d ttrten Rec ! selbstthatige Verwalt J ; 7 f 5 j ; 26 86 , , . ,, 1. 5 zurde dageg T enommen, welche er Präsident des hres Hermögens,; der Verleihung der Kirchenämter, der Bildung . 9 ,,, , , ö. welchen der . Prästdent des Klerus nach ihrem alleinigen Ermessen, der Anwendung 6 9. . 9h ĩ n . ö. k, ,. . anwesenden Präsiden Vereine zur Erziehung kommen.“ Die Bischöfe wollen 9 3. geg enden ,, Herrn Dupin, ausbrachte. s 91 . * 412 ] 9 . ö . 27 in 2 z zrkte der Letztere er die 7 wes hei ihrer Berathungen Sr. Majestät dem Könige in In seiner Entgegnung bemerkte der Letztere über die Abwesenheit

rität bedeutend modifiziren. Wegen Dupin's Abwesenheit von Paris wird in der übermorgen stattfindenden Wochensitzung der perma⸗ nenten Kommission der Vice-Präsident Leon Faucher den Vorsitz führen.

ligiösen

Resul

nchen iber veilchen. des Präsidenten der Republik: „Er hätte in der That hier Der Minister, Herr von Kleinschrod, weder die Soldaten unserer Armee, 1 Matrosen chen ü gestern angetreten; um s unserer Flotte gesehen. Aber er hätte einen für das Haupt mil von Pisa zu begleiten. alt eben so würdigen Ar gefunden 4 Pellhében Las Justiz inkreichs wohnenden Bevölkerung che ih er ü vermehrt und ihr Wohlsein durch Ver . . vergrößert.“ Diese 1 Fen, Kassel, 23. O begleitet. 3. anwese . Mu ä tl isorischen Kommissionen Bine au, beeilte sich dringende he der 2 epartement sind bereite durch das Bezinke wesenheit des Prästdenten anzugeben und e , i⸗ beim Wiederbeginn der Session? eine Kredi tion gestellt. vers berührende und an der Rhone auslaufende Bahn machen. Schleswig-Holstein. Rendsburg, 22. Okt. (Alt. 1. Man will hier in diplomatischen Salons wissen, es haz. sich Nerk.) Bald nach dem Sturm auf Friedrichsstadt wurden von 3. 1 apst in seinem Streite mit Piemont um Schutz an die ; unbekannter Hand sechs Goldmünzen zur Vertheilung an Soldaten, . . ,, Ursache die ses Schritt ie sich bei Friedrichsstadt ausgezeichnet hatten, ge ent ef, berelis obschwebenden Differenzpunkten Münzen zeichnen sich durch ihre Seltenheit aus, indem sie, im Einziehung der geistlichen (ihter un ö Jahre 1711 geprägt, das Bild von Carl Friedrich, souvera nem . Erzbischsse Fein. Vereits soll hre j . 19 zugesagt haben und die Reise des

zoge von Schleswig, tragen. Ihre Vertheilung wurde den Kom mando's der einzelnen Truppentheile überlassen; vor versammelter Mannschaft wurde von den Commandeuren das Nöthige ermittelt und mit Zustimmung der Soldaten die Vertheilung so vorgenom—

Madrid, Bourgoing, nach Paris damt rbindune Nachrichten aus Toulon zufolge, soll das englische Mittelmeer Geschwader von Malta ausgelaufen sein und gegenwärtig in Port Mahon Quarantaine halten, um sich dann an die span zu begeben.

* 1 ö D 9 vo Mg 19 j 1 men, daß folgende Männer die Goldmünze erhalten haben: 1) Lieu tenant und Adjutant Buschick vom 6ten Infanterie-Bataillon,

h ee enn, n,, . ; 6 ; Die Merksthtte s Str aßburaer Eisenbahr in La Ch

2) Felbwehel Schlesier bei der Zten Compagnie des ten Bataillons 2 365 Werkstätten der Straßburger Cisenbahn an .

3) Unteroffizier Petersen bei der Zten Compagnie des 11ten Ha. St. Denis sind ein Raub der Flammen geworden 9 1 9 der Feuersbrunst ist noch unbekannt.

. Man will wissen, für General d' Hautpou schaftsposten zu Madrid bestimmt und General Schramm solle das Kriegs⸗-Ministerium übernehmen.

Die Herren Barral und Bixio gedenken mit ihrem neuen Monstreballon in dieser Woche ihre erstere längere Luftreise anzu

ö , K be h im et der 2ten Compagnie , , 3g und 5 * auptmann Bärens, Chef der 4ten Compagnie es tst n Jäger Eorps. Lieutenant Buschick war der— jenige, welcher die schleswig-holsteinische Fahne auf der Brustwehr der ö Schanze aufpflanzte, und Hauptmann Bärens ü , . ; . ., . ; e . ? 12 362 . m 3 4 or kvast tp Nachricht vi den zorüber kommen , . J . a, ging, db s dabei von neuem seine oft be⸗ Madrid nach . ö . . wo de . n Blei gehülltes . ö. Schreiben herabgeworfen haben sollte ist unwahr. Der Ballon er

z . . K . 5 2 2 sollte, i : ,,, kiel erz ohe br beflimmnien Rlefschich eit nne, g nsenb bung des Landtags wurde die Gesetzvorlage über eutenden Riß, daß die ganze Unternehmung mehrere Wochen auf

die Besoldung der Elementarlehrer erledigt. Das Staats⸗Ministe geschoben werden muß.

rium zeigte sod zffiziell die Verlobl d , . z

mit . ö ö i e . ,, Hoheit des Herzogs Die längere Zeit eingegangene Reforme erscheint nächstens mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Adelheid Marie von Anhalt— wieder unter dem Titel Le Vote kRniversel mit einem Gesell

Deßau an, nachdem die Genehmigung Sr. Hoheit des Herzogs von schaftskapital von 200,000 Franken. Sie führt als Motto: „Es

seit der vorigen Sitzung eingetroffen war. Die Ständeversammlung fassung: „Die Souverginetät beruht in der Gesammtheit der Fran⸗ hat beschlossen, lhre Theilnahme an diesem für das Land und die zosen. Sie ist unantastbar und unveräußerlich. Kein Individuum, Herzeglich Familie so erfreulichen Ereignisfe durch eine Deputation kein Bruchtheil des Volkes kann sich deren Ausübung anmaßen . von siiben Pitgliedern, bem Präsidenten Wirth und den Abgeord⸗ Dic erst. Liste der bei der Gründung sich betheiligenden Repräsen= neten Bellinger? Keim, Bertraͤm, von Gödecke, Zollmann, Schlem. Kanten zählt achtzig damen, darunter Schölcher, Bae, Eugene Sue,

S 28 ĩ e . Nach Marseille ist von der sardinischen Regierung die Anzeige Landtage ,,, g . ; . ringt das mit dem vorigen Hafen von Genua gänzlich aufgehohen sei. Die Punkte, in g. irte Grundgesetz, des Großherzogthums. Man ist im Hafen von Vannes gegenwärtig mit der großarti⸗ 1816 un . f, tf chen es sich von dem Grundgesetze des Jahres gen Arbeit beschäftigt, das im verflossenen März gesunkene Schiff

rscheidet, sind folgende; Ohne Zustimmung des Landtags 1 „Adele“ wieder über den Wasserspiegel zu heben. .

. u Schleuse zur Schiffbarmachung des kleineren Seinearmes ist heute am Quai Conti begonnen worden.

Großbritanien und Irland. London, 21. Okt. ; abinetsrath angesetzt, in welchem außer 6. deutschen Frage auch die Jorderungen englischer fen,, an Portugal, so wie die Regelungsfrage der spanischen Staatsschuld, zur Verhandlung kommen sollen. . zum englischen Konsul in Liberia ist ein Neger ernannt. Nach dem Freeman's Journal stehen die Actien der pro⸗ jektirten exklusiv katholischen irländischen Universität vortrefflich; eiträge soll jetzt schon die Summe von 2000 Pfd. zu⸗ Amerika steuern reich⸗ issionairen ist

Irländer in Nord lich zu diesem Institut bei, und eine Schaar von im Begriff, nach allen britischen Kolonieen sich einzuschiffen und Die Evening Post druckt einen Auszug aus Jahre 1795

ekommen sein,

dafür zu sammeln. den Verhandlungen des irländischen Unterhauses vom ab, zu welcher Zeit die Katholiken Irlands gegen die projektirte Errichtung exklusive katholischer Schulen petitionirten, weil da feindselige Spaltung zwischen Protestanten und Katholiken ver⸗ Das genannte Blatt ist überzeugt, daß die heutigen Katholiken Irlands die Bittschrift ihrer Großväter gern unterschrei⸗ und meint, die katholische Universität werde die König anction nicht erhalten. .

ewigt würde.

ben würden,

Industrie⸗Ausstellung wird mit Es ist dies erklärlich, wenn gegossen und

Mit Aus⸗ : Bauleute und Maurer am Es arbeiten auf dem Bauplatze fn Ausstellung von Rohprodukten h von Seiten Londons im Ganzen 39, für Maschinen 163, für Manufakturwaaren 153, s . Aussteller gemeldet. In Dai

erstaunlicher Schnelligkeit fortgeführt. man erwägt, daß die eisernen auf dem Bauplatz selbst blos zusammengefügt werden. nahme des Fundaments ü

zestandtheile in Massen sind eigentliche Dampfmaschinen. schönen Künste 51 News wird der Vorschlag ge⸗

macht, den Hyde⸗-Park durch eine Art von elektrischer Sonne zu be⸗ leuchten; es solle in der Mitte des

——

ungeheuren Raumes ein Thurm ein hinreichend starkes

hervorgebrachtes vielen Gaslampen er⸗

Die Königin und Prinz Albrecht ehren lndenken der verstorbenen Königin der Belgier Osbornehouse in der strengsten Zurückgezogenheit amerikanische Gesandte ö; London, um Lord P Sir George Grey hat London wieder ve John Russell auf seinem Gestern wurde folgende neue Postverordnung publizirt: heute an werden Briefe und Zeitungen (wof der Adresse bemerkt ist), ersten Paketboot befördert, welches von segelt, gleichgültig, ob das Fahrzeug ein englisches auf denen ausdrücklich bemerkt steht, durch vünschen, machen von dieser . e Briefe bis zu einem Loth und Zeitungen zahlen erstere einen Schilling, letztere einen Penny. . muß in England vorausbeza T genseitigen Posteonvention ist für dung zwischen Ame

indem sie in

ß am Sonnabend mit seiner Gemahlin nerston einen Besuch in Broadland abzustat⸗ Er stattete ndsitze einen

ern nicht besonders auf nach Amerika bestimmt, mit dem einem englischen Hafen ab⸗ oder ein ameri⸗ kanisches ist. welche Gelegenheit sie befördert zu sein er Regel eine Ausnahme. Dieses Porto lt werden.“

8 ;

Italien. präsentativen J inisterielle Partei, daß si daß der Eintritt lidarität der Ansichten im Kal

Kaum rühmt dasteht, und

dagewesene Seo

Lebens macht sich auch ; gekräftigter als von Cavour einne vermittelt habe,

l-⸗unitarischen

Schwankungen, welchen

Prastͤenten ausges 2

geheime Klubs

Handels⸗ und Industrie

1 221 onde auszuge bende

Sonnabend, 2

ö * Vorstellung. mer, auszudrücken. Carnot, Mathieu, Chiot, Crémieux und Edgar Amiot. in 2 Abth. u Sonntag, 27 Vorstellung: von L. Schneider.

Das Forsthaus, n, von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Im Opernhause. Der Kurmärker und die Picarde, as hübsche Mädchen von Ger großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und A Bildern, von S Musik von A. Adam.

Zum erstenmale:

118te Abonnement

Scenirt von Ho Abonnements ⸗Vorstellung: *.

Georges und Albert. Schauspielhause.