1850 / 298 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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erer.

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durchlauchtigste Erzherzog ist, beiwohnen. Die Abreise des hohen Gastes ist auf morgen Nachmittag festgesetzt.

Sachsen. Dresden, 26. Okt. (D. A. 3.) Das Kriegs⸗ Ministerium veröffentlicht folgende Bekanntmachung: „Den Offi⸗ zieren außer Dienst, welche die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗ Uniform erhalten haben und welche die für die Bundes⸗Armee im Jahre 1818 festgestellte Kokarde angelegt haben sollten, wird zur Rachachtung bekannt gemacht, daß die in den Kokarden aufgenom- menen deutschen Farben für jetzt wieder wegfallen und nur die Landesfarben in den Kokarden getragen werden sollen, indem er stere Farben als ein allgemeines Erkennungszeichen für den Fall des Ausrückens eines Bundesheeres angeordnet worden waren, wel⸗ cher Fall jetzt aber nicht vorliegt.“

In der heutigen Sitzung der r . , Staats⸗Minister von Friesen und so wie die Königl. Kom=— missare, Geh. Rath von Ehrenstein und Gel Finanzrath Dyelt, anwesend waren, bemerkte zuvorder! Se. König!; Hoheit Prinz Johann, daß die erste Deputation bereit fei, Lüner, die zwischen bei⸗ den Kammern wegen des Gesetzentwur s . die X ehngelderablösung betreffend, noch obwaltenden Differenzpunkte nach stattgefundenem Vereinigungsverfahren Bericht zu erstatten. T er Bestimmung des Direktoriums gemäß soll dies in der nächsten Sitzung geschehen. Es wurde hierauf sogleich zur Tagesordnung übergegangen und in der Berathung des Berichts über die Erwerbung der Chemnitz⸗ Risaer Eisenbahn fortgefahren. Bei der Abstimmung wurde Ter Hauptantrag der Deputation (die Uebernahme der Bahn nach dem von der Staats-Regierung mit der Chemnitz-Risaer Eisenbahnge⸗

Kaumer, in welcher die

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sellschaft abgeschlossenen Vertrage zu genehmigen) gegen 8 Stimmen von der Kammer angenommen; die übrigen Beschlüsse der zweite Kammer in dieser Angelegenheit (s. Rr. 274 des Staats

Anz.) wurden gegen 8, bezlehendlich? und 1 Stimme genehmigt. . 3 8rr

Leipzig, 25. Okt. (D. A. 3.) Zu den mehrfachen deckungen von gefälschtem Papiergeld ist in diesen Tagen eine

gekommen: es sind gefälschte deß auer Landes⸗Banknoten zum schein gekommen. Diese gefälschten Noten sind so täuschen

gebildet worden, daß selbst genaue Kenner des Papie geldes c betrügen ließen. Auch diesmal hat sich herausgestell * scher sich besonders auf die Fabrication g rthe gelegt

haben.

Baden. Karlsruhe, 24. Okt. (K. Ztg.) Auf der Ta⸗ 11 zerat

gesordnung der zweiten Kammer stand heute die Berathung des vom Abg. von Soiron erstatteten Berichts en Entwurf eines

Rach Eröffnung der Diskussion bemerkt der Berichterstat ter lvon Soiron): Die Kommission habe, nachdem der Bericht

schon gedruckt gewesen, die Entschädigungsfrage, hinsichtlich der Quantität nochmals in Erwägung gezogen und sei zu der Ansicht (1

gelangt, daß der §. 26, Abs. 2, so lauten solle: „Der Entschädi gungsbetrag wird nach Maßgabe einer durch eine Regierungs⸗Ver⸗

ordnung festzustellenden allgemeinen Classsfie ation auf höchstens

10 Kr. für jeden Morgen des früher mit der Jagd belasteten

Grundstücks bestimmt.“ . ; .

Dörr stimmt für dieses Gesetz, weil es den Grundsatz au stellt, daß das Jagdrecht als Ausfluß des Grundeigenthums nun ferner bestehen solle. Dieser Gesetz⸗ Entwurf schütze die Felder sowohl als die Waldungen vor dem übermäßigen Wildstand, der sich vor den Märztagen in einzelnen Bezirken des Landes gezeigt habe. Der Redner hat zwar einige Bedenken bezüglich der Entschädigung, glaubt aber hierbei sich um so mehr beruhigen zu können, als in den meisten Gemeinden des Landes der Jagderlös wegen seines geringen Be⸗ trages in die Gemeindekasse fließen werde, und eben doch auch be— rücksichtigt werden müsse, daß es manche Private im Lande gebe, vie vor noch nicht langer Zeit das Jagdrecht um bedeutende Sum— men erkauft und die Regierung sowohl als die Kammer von 1818

dieses anerkannt hätten, indem sie bei Berathung des Gesetzes über die Ablösung der Feudallasten den Jagdberechtigten damals eine billige Entschädigung zusicherten. ; Weller: Nach dem Gesetze vom 10. April 1848 sei das Jagdrecht ohne Entschädigung, wenigstens ohne eine von den Pri vaten zu leistende Entschädigung, aufgehoben. Nun wolle man auf

diesem Landtage eine Entschädigung der Berechtigten wieder hervor⸗ bringen, und zwar nicht blos aus Staatsmitteln, sondern von Seiten der Privaten. Durch die Grundrechte sei nun aber bestimmt, daß keine Ent⸗ schädigung geleistet werden solle. Gebe man dem Grundsatze der Ent⸗ schädigung nach, und gestehe man den Jagdberechtigten eine auch noch so geringe Entschädigung aus Privatmitteln zu, so werde man die nächsten zwanzig Jahre diese Entschädigung bezahlen und dann eine schwache Kammer benutzen, um ein größeres Quantum zu erhal⸗ len. Man sei in einer Reaction begriffen, die vielleicht immer stärker werden könne. von Soiron giebt dem Abgeordn. Weller die Beruhigung, daß, wenn man jetzt die Reaction zu sehr stauen würde, sie dann um so verwüstlicher in jenen gefährlichen Zeiten, die der Abgeordn. Weller voraussehe, über uns hereinbrechen könnte.

Es wird zur Diskussion der einzelnen Artikel übergegangen.

Zu dem §. 14, welcher den Grundsatz ausspricht, daß die Be— rechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden in dem Grundeigenthum liege, stellt der Abg. Lamey den Antrag, statt dieses Grundsatzes vielmehr den Satz an die Spitze des Gesetzes zu stellen: „die Befugniß zur Ausübnng der Jagd steht den Ge⸗ meinden zu.“ Der Abg. Schmitt unterstützt den Antrag und führt die Ansicht aus: das Jagdrecht beruhe nicht auf dem Grund⸗ eigenthum, sondern darauf, daß Jeder sich des herrenlosen Gutes bemächtigen könne. In Folge der darauf stattfindenden Dis kussion, wobei außer dem Regierungs⸗Kommissär Ministerial⸗Rath Nüßlin, die Abgg. Trefurt, Maier (von Freiburg), Welcker den §. 1 des Gesetzes gegen den Antrag des Abg. Lamey vertheidigen, wird letzterer verworfen, ersterer angenommen.

Bei dem 8. 2, welcher festsetzt, daß die Jagd durch die Ge⸗ meinde innerhalb der Gemarkung ausgeübt wird, und womit g. 4, 5, und 6 des Regierungs- Entwurfs verbunden wer den, bilbet den Gegenstand der Digskussion die Frage: ob nach dem Regierungs-Entwurfe die Besitzer von mindestens 200 Morgen Flächengehaltes die Jagd auf ihrem Grundbesitz selbststän= dig und ausschließend ausüben dürfen sollen, oder ob dieses Recht ihnen nach bem Kommissions-Antrag entzogen werden soll. Die Abgeordneten Trefurt, Küßwieder, Junghanns, Böhme, Vogelmann, Metzger und der Regierungs ommiss ir Ministeril= Rath Nüslin verteidigen vie Bestimmung des Regierungs Entwurfs, bie Ab⸗ Keorhneten Lamer, Schmitt, der Berichterstatter (von Soiron) die en,. desselben. Die Kammer beschließt auf den Antrag des

6 den Regierungs⸗ Entwurf wieder herzustellen. Jagd nur ö ,. ausspricht, daß die Gemeinden die

äntsse ber * erpachiung ausüben dürfen und daß die Er⸗ trägnh erpachtung nach Abgang der Kosten unter die Grund nr, wee, vertheilt werden sollen, hatte die erste Kammer den Re⸗ ,,, welcher den Flächengehalt des Grundhesitzes als den Maßstab dieser Vertheilung gufstellt, dahin abgeändert, daß

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einem eingefriedigten

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8 Berechtigten eine billige Entschädigung zugesichert worden sei; daß dieses Gesetz, wodurch die Jagdberechtigung auf fremdem Eigen⸗ thum aufgehoben worden sei, vor die Abfassung der Grundrechte falle, somit diese hier keine Anwendung fänden; endlich, daß nur burch die Gewährung der durch das Gesetz ausdrücklich zugesagten Entschädigung diese Jagdberechtigung wirklich und bleibend besei⸗

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die Vertheilung nach Verhältniß des G rundsteuer⸗Kapitals des Grundbesitzes geschehen soll. Die Kommission der zweiten Kammer beantragt die Wiederherstellung des Regierungsentwurfes. Ueberdies werden zwei Anträge zu diesem Paragraphen gestellt. Der Abg. Ull⸗ rich beantragt, daß das Erträgniß des Jagdpachtes nicht unter die

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einzelnen Grundeigenthümer vertheilt, sondern, um Kosten und Bemü⸗ hungen aller Art zu ersparen, kraft Gesetzes zur Bestreitung der Kosten ber Wald- und Feldhut, so wie der Unterhaltung der Wald- und Feld⸗ wege, verwendet werden soll. Der Abg. Schmitt beantragt, am Schlusse des Paragraphen nach der oben angeführten Bestimmung über die Vertheilung beizusetzen: „insofern nicht die Mehrheit der Grundeigenthuͤmer das Ertraͤgniß der Gemeindekasse überläßt.“ Die Abgg. Zentner und Böhme erklären sich gegen diese beiden Anträge; die Abgg. Nombride und Lamey empfehlen den Antrag des Abg. Ullrich, der Abg. Rettig spricht für den Antrag des Abg. Schmitt. Der Berichterstatter empfiehlt beide Anträge zur Annahme. Bei der Abstimmung wird nur der Antrag

des Abg. Schmitt angenommen. Zu §. 9 wünscht der Abg. Nom bride eine gesetzliche Be⸗

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1 immung, um zu verhüten, daß nicht mehrere Jagdbezirke on Einer Person gepachtet werden, weil sonst die Hegung

eines zu großen Wildstandes zu befürchten seyn könnte. Auf die Bemerkung des Staatsraths von Marschall, daß eine

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werden könne, überdies die Sache selbst in der Hand der Ge

solche gesetzliche Bestimmung durch Scheinverträge umgan⸗ n

1 liege, wird der Paragraph ohne Abänderung angenommen. n dem S. 12 hatte die Kommission die Gebühr des Jagd—

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vasses, welcher in dem Regierungs-Entwurf und von der ersten

Kammer zu 19 51. bestimmt war, auf den bisher bestehenden Be⸗ trag 5 Fl. herabgesetzt, überdies den Zusatz beigefügt: daß die eine dieser Gebühren in die Staatskasse, die andere Hälfte

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ließen soll. Die erste Abänderung wurde von

11 6 11 der Kammer anf en, der letztere Zusatz aber wird auf den

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Antrag des Abgeordneten P restinari verworfen, weil es unge—

recht wäre, der Gemeinde des Wohnorts von Jagdpächtern diesen Betrag zuzuerkennen, da solche Jagdpächter oft aus⸗

—— * . wärtige Jagdbezirke pachten und weil andererseits eine Verthei⸗ lung der Gebühren des Jagdpasses, welcher auf einem ganzen Be⸗

zirk oder mehrere Bezirke sich beziehe, auf die einzelnen Gemeinden der Jagdbezirke nicht wohl ausführbar sei. Ueberdies wird auf den Antrag desselben Abgeordneten beschlossen, eine Bestimmung des Regierungs- Entwurfs hier wieder herzustellen, wonach der Jagdpaß auf die Dauer eines Jahres gegeben wird.

Außerdem wird der Gesetz Entwurf, wie ihn die Kommission vorschlägt, durch Beschlüsse der Kammer noch an folgenden Stellen abgeändert: Durch §. 21 war festgesetzt, daß, wenn Wild aus

Hrundstücke ausbricht und Schaden anrichtet, der Inhaber des Grunbstückes ersatzpflichtig ist, so fern er nicht be⸗

weist, daß ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt. Letztere Worte „insofern 2c.“ werden auf den von dem Abgeordn. Schmitt ge⸗ sellten und von dem Berichterstatter empfohlenen Antrag, gegen

eschen Ministerial-Rath Nüßlin und der Abgeordn. Schaaff sich

erklaren, gestrichen.

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In dem §. 25 wird auf den Antrag des Abgeordn. Rettig

die Beslimmung hinzugefügt, daß die auf eigene Wahrnehmung ge⸗

aute Angabe des verpflichteten Jagd-Aufsehers in Bezug auf

Jagdvergehen nur dann Kraft eines Beweises haben soll, wenn sie in den ersten vierundzwanzig Stunden nach der Wahrnehmung ge— schehen ist.

Ueberdies wird auf den Antrag des Abgeordn. Zentner bei

gefügt, daß die gleiche Glaubwürdigkeit den Feld und Waldhütern nur dann zukommen soll, wenn sie zur Jagdaufsicht besonders ver⸗ pflichtet worden sind. In dem 8. 2h, wo der Entschädigungs⸗Be— trag für die bisherigen Jagdberechtigten auf 2 bis 10 Kreuzer für jeden Morgen des früher mit der Jagd belasteten Grundstückes be⸗ stimmt wird, beschließt die Kammer auf den nachträglich von der Kommission gestellten Antrag, nur das Maximum von 10 Kreuzern stehen zu lassen, das Minimum von 2 Kreuzern zu streichen, weil Fälle vorkommen können, in welchen selbst diese Entschädigung nach dem bisherigen Erträgniß noch zu hoch wäre.

Hinsichtlich dieses ganzen Paragraphen, welcher den früher

Jagdberechtigten eine Entschädigung gewährt, stellte der Abg. Wel fer den Antrag, den Paragraphen zu streichen, eventuell, wenn dieser Antrag nicht angenommen würde, die zwei weiteren Anträge: 1) die Entschädigung nicht von den Grundeigenthümern, sondern aus der Staatskasse leisten zu lassen; 2) für die Zeit vom 10. April 1848 bis 1. Februar 1851 die Zinsen des Entschädigungskapitals, welche in diesem Paragraphen den Berechtigten aus der Staats⸗ kasse zugesichert werden, nicht zu gewähren.

Er begründet seinen Hauptantrag durch die Hinweisung auf

die frankfurter Grundrechte, welche die Aufhebung der Feudallasten ohne Entschädignng auesprechen.

Dagegen wird von Staatsrath von Ma rschall, dem Ab⸗

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geordneten Junghanns und von dem Berichterstatter gel send gemacht, daß durch das Gesetz vom 190. April 1848, obgleich

z in sehr bewegten Zeiten bei uns gegeben wurde, dennoch den

tigt werden könne. Der Berichterstatter bemerkt überdies noch: man möge sich doch in die Zeit vor 1848 zurückversetzen und nicht vergessen, daß ein Gesetz, wie das vorliegende, damals mit der höchsten Befriedigung aufgenommen worden wäre. Die Grundei genthümer wären damals, wie auch jetzt, entfernt von dem Gedan⸗ ken gewesen, Vortheile auf Kosten der Berechtigten zu gewinnen; das Hauptstreben sei immer dahin gegangen, durch Aufhebung des Jagdrechtes die Felder des Landmannes zu schützen.

Die Anträge des Abg. Weller werden verworsen und das ganze Gesetz wird mit allen Stimmen gegen 2 angenommen.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 206. Okt. Die O. P. A. 3. enthält nachstehende Weisung des Fürsten von Schwarzenberg nn Freiherrn von Prokesch in Berlin d. d. Wien, 24. September 1850:

Der Graf von Bernstorff hat mir eine vom 15ten d. M. da tirte Depesche des Königlich preußischen Minister⸗Präsidenten vor⸗ gelesen, in welcher die Ansicht des berliner Kabinets über die jüng— sten Ereignisse im Kurfürstenthum Hessen dargelegt und der Wunsch der Herbeiführung einer übereinstimmenden Auffassung der Regie⸗ rungen von OLesterreich und Preußen ausgesprochen wird., Dieser Mittheilung zufolge sind es die Grundsätze der Autorität der ge—⸗ setzmäßtgen Obrigkeit und der nicht davon zu trennenden Heilig⸗ haltung des Rechts, von welcher die Königliche Regierung ausgeht. Sie betrachtet die in Kurhessen eingetretene Wendung der Dinge als höchst unglücklich, weil die dortige Regierung durch ihr Verfahren dem Rechtsgefühle selbst treuer und gewissenhafter Unterthanen des Kur—⸗ fürsten zu nahe getreten sei, und anstatt alle besseren Elemente, wie diefes der Augenblick gebiete, um sich zu versammeln, diese auf ven Boden eines gemeinsamen Widerstandes mlt den revolutionai-

Eine Verweigerung orderlichen Mittel durch die chkommender Akt sei in der Lage an den Mangel einer Gesetzliche Wege andenen Irrung hätten noch offen aber dieselben nicht eingeschlagen, ne durch offene Wi⸗ die Behörden des bracht und eine in Rechtsunsicherheit im be eine beobach⸗ nicht ohne Noth

ren und anarchischen Parteien gedrä der zum Fortbestand des Staats erf Stände oder ein der Steuerverweigerung glei zwar niemals zu billigen; aber die gewesen, in diesem Fall ihre Weigerung verfassungsmäßigen Vorlage knüp zum Austragen der hierüber entst gestanden, die Regierung habe

sondern unerwartete Ausnahmsmaßregeln, oh dersetzlichkeit dazu genöthigt

Staats dadurch in den beder ihren möglichen Fol ganzen Lande erzeugt. tende Stellung eing zu verlassen,

nen wir doch aus den angeführten Gründen nur auf die in der Bundes⸗Versammlung bevorstehenden oder bereits eingeleiteten Ver⸗ hai nweisen. Ich ersuche Ew. Excellenz, sich in diesem Sinn gegen die Königliche Regierung auszusprechen, und es steht nichts entgegen, daß Hochdieselben dem Herrn Minister⸗ Präsidenten die gegenwärtige Depesche vorlesen. ,

Stände selen handlungen hinweisen.

fen zu können.

Empfangen u. s. w.

zu sein, ergriffen, iklichsten Konflikt gen äußerst gef. Die preußische Regierung he d denke dieselbe

er offen darüber auszusprechen, erde entziehen können, au Landes Bedacht zu ne kurhessischen Vorgänge aus land liege eine dringende wirkfamen, auf eigene indeten deutschen Cen⸗ da jede Schein lles Vertrauens entbeh— verschlimmern

Aunsland.

Das Bulletin de Pa⸗—

Frankreich. „Den Gesprä—

ris sagt über die Präsidentschafts⸗Verlängerung: chen zufolge, welche man zwischen den bereits angekommenen Reprä⸗ sentanten zu hören bekömmt, haben sich die Departements uner schütterlich fur die Erhaltung der Präsidentschafts⸗-Gewalt in Louis Napoleon's Händen ausgesprochen. ments übt vielen Einfluß auf die Entschlüsse Die Opposition erk Verlängerungsfrage unterliegen muß, sie erwartet Die Legitimisten

enommen un wünsche sich ab unter Umständen sich nicht der Pflicht w die Sicherheit des eigenen möglichen Rückwirkungen der barstaaten und auf das gesammte Deutsch Aufforderung, dem Ziel der Errichtung einer Macht und allgemein anerkanntes Recht gegri tralgewalt ernstlich und aufrichtig sich gewalt, jede Wiederbelebung erstorbener, a render Formen die vorhandenen Uebel nur Hieraus wird am Schluß die Folgerung sem unabweislichen Verlangen die Erfüllung desselben von zu schließenden bereitwillig

Diese Meinung der Departe⸗ der früheren Majori⸗ daß sie in der und die Ver⸗ scheinen sich in Gemäßigten verstehen

täts - Mitglieder.

nünftigsten dieser Frage mehr und mehr zu spalten. Die sich zu vierjähriger Verlängerung.“

Ueber die Trauerfeier für die verstorbene Königin der Belg irche St. Roch werden noch folgende nähere Details n Die Kirche hatte von außen kein Innern war sie schwarz ausgeschlagen, gin Namenszüge stand in der Mitte des Schiffes kag mit Flor bedeckt eine umgestürzte Krone. sich durch seinen Ordonnanz-Offizier, Oberst Ney, vertreten lassen Herren Hübner, Graf Ho⸗ tockhausen, Ba

zuzuwenden,

sammtheit genügt Betheiligten in einem rauerzeichen. ein Katafalk mit der Köni Auf demselben Der Präsident hatte

entsprechen 1 preußischen diese lebhaftem In⸗

Mittheilung, Torps war durch

Baron Fagel,

Das diplomatische Cavaliere Paiva, ron Schweitzer, Herrn von Kisseleff, Graf von der Schulenburg, An als Gesandte t Portugals,

Rußlands, Preußens,

hoffe, durch eine e Der Kaiserliche Hof samkeit gefolgt, die gefährlichen Zustände, Sein Urtheil über das dort Geschehene kan nur nach den Grundsätzen bestimmen, te Aufgabe der Geg So weit wir uns zu irgend einer Einwirkung rech finden können, wird die Aufrecht die Heilighaltung des Rechts und die Kräftigung d Staatsgewalt, s

ist den Ereignissen und beklagt tief, gleich der preuf die aus ihrem Verlauf hervorgegangen n sich gleichfalls in deren festen enwart erkennen. tmäßig berufen jaltung des monarchischen es Ansehens der

zischen Regierung, Geschäftsträ

Oesterreichs,

Brasiliens,

englische und spanische Gesandte, Normanby und Soto ich entschuldigen lassen, Ersterer wegen der Zeit stattfindenden Uebergabe der zen Anderen wegen Unpäßlichkeit. ürst Poniatowski, s dem Trauergottesdienste in der

neuen Kar

Zeit in Brüssel

Vorschriften anerkennen, so kann

halb der Bundes-Versammlung zur Prüfung und über kurhessische Verfassungsfragen und Maßregeln der Regierung des Kurfürst sen mitzuwirken, wozu uns über ies nur handlung bei dem Bund die M digkeit vorliegen werden. ldarauf, die Thatsache hervorzuheben, berliner Kabinets bestätigt finden, daß der Kurfürstlichen Verfassungsree

Einwirkung

als bindend General Rumigny,

ldmiral Mackau, Desmousseaux, de Pascalis, de Montlear, Marquis Casariera, Frau von Montalivet, , Frau Dosne und Frau Th Herr und Frau Nach dem Gottesdienste wurde im belgischen Gesandtschafts⸗ h Subscription für da— sel zu errichtende Monumen Beiträge gezeichnet wurden.

Für den Wiederbeginn der Sitzungen stehen mehrere Gesetzes— Außerdem will die Majorität sofort die Ge⸗ ze über Minister⸗Verantwortlichkeit und über Departemental⸗ und Konimunal-Organisation verlangen.

Die Erwiederungsrede des Präsidenten der Republik an den päpstlichen Nuntius bei der gestrigen feierlie

Napoleon Daru, Paul Drolenvauxr, Vigier,

de Mornay,

nur zukommen, Entscheidung der Rechtmäßigkeit der en entstandenen Kontrover⸗— ach stattgefundener Ver⸗ hinreichender Vollstän beschränken uns daher die wir auch in der Darstel—⸗ Widerstand

iley, Reille, Fürst von

Oraison, Herr und Scheffer und

ers, Gräfin d'

zaterialien in

enen Königin zu welcher sofort

hts sich gründet, während ßen Theil aus dem offenen oder Grundlagen eben dieser beschworenen Gefähr⸗ in dem Bestre⸗

melle Bestimmungen des er seine eigene Stärke zum gro Kampf gegen die wesentlichen der begierig herauf ft der monarchischen Staatsordnung, öffentlichen machen, sein eigentliches ffenkundigen Sachver die deutschen Regierungen daß der Kurfürst den und so schwierig sich mögen, dürfen wir rsammlung in Ausübung des

Vorlagen in Aussicht.

Verfassung zieht und in dung der Kraf und mehr die Organe der praktisch untüchtig zu n Der Erkenntniß dieses off

hen Uebergabe der Kar— te d r : schloß mit den Ich bitte Ew. Excellenz, die aufrichtige Huldigung mei zu den Füßen des Oberhauptes der Kirche nieder-

Erfüllung ihrer Zwecke Lebenselement findet. halts werden sich, wir sind davon überzeugt, Es steht zu erwarten,

Schutz des deuschen Bundes anrusen werde, auch die Verhältnisse gestaltet haben darauf vertrauen, daß die Bundesve ihr allein zustehenden Berufs, Recht und wohlerworgenen Ausspruch zu wahren, und den erforderlichen Nachdruck zu verleihen,

bei nicht auf die Theilnahme Preußens rechnen, die⸗ Ausführung um so weniger auch nur den entferntesten Vorwand, Bedenken dagegen zu erheben, da es hier nicht auf die Erklärung der den Beschlüssen Wirksamkeit außerhalb des Bereichs der in tenen Bundesstaaten zugestehen zu wollen,. diesen Bemerkungen, daß wir in d Kurstaats nur eine Aufforderung zu erk stehenden Bundesrecht sich anzuschließen, sten zugeben können, eine Rechtfertigung seiner in der genommenen? Ansehen der Regierung und der Gesetze fürstenthums geschirmt werden dortigen Verwickelungen mit der ins Kuge fassen, so sindet man chen Stand der der Autorität, die vollständigste zebiet der gemeinsamen sieht jene konservativen Elemente, des Ganzen nicht weniger wichtig der einzelnen Glieder, bes festen Haltes gegengesetzten Richtungen hingezogen, so wo in Deutschland die obersten zu suchen seien; man vernimmt, jm die Dringlichkeit der bundesmäßig der Gesammtheit aufs lebendigste fühlbar Nichtanerkennung der eine bloß beobachtende sein Einschreiten nicht nach Vertrag un Maßgabe seiner Sicherheit und seiner sicht auf die doch nach seiner eigenen betheiligten Staaten anzuerkennenden sammlung sich vorbehält. digkeit mahnend, den und dadurch de machen, den auf dies treuen Regierungen lebung erstorb entgegenhält,

z zu Madrid, . endlicher Regelung der französischen

an Spanien einen Vergleichsvorschlag mitgenommen Fürst Kallimaki, hat

dem Minister

nicht verschließen.

Schuldforderung

ne lange Kon⸗ zärtigen Ange⸗ Emigranten

—᷑ 159 5 ange blich Ver *

Der türkische Gesandte,

ihrer Entscheidung auch im Stande sein werde k 8 hre Besch lt z nämlich Frankreichs gute irch ihre Beschlüsse und deren ;

anlassung dazu. Die Pforte

er Bifferenz mit Rußland und

Passage Choiseul

Der legitimistische Papierhändlei über das Bildni

tern vor den Assisen. Kronen und unter dasselbe . „Frankreich erwartet dich! Frankreich und der König!“ von Chambord habe X. Abdankung ein historisches Recht auf den Namen Hein— Die Jury sprach ihn frei Der Schauspieler monatlichen schmerzhaften Kran Er war 1833 im Theater des Palais Royal zum erstenmale auf⸗ und errang sich in kurzer Zeit große Bedeutung. ( zeichenfeier hat gestern in der Kirche Gestern Abends hat bezogen und die Beamten seines Departements empfangen Es sind zahlreiche Veränderungen in der Garnison der Bannmeile im Werke. Im Bulletin de Paris liest man: richten aus Haiti

durch Lopez's

lichen Regierung ankommt, Bundesversamm von Chambord

Phrasen setzen lassen, wie:

zugleich aus des Grafen der Zustände des ennen vermögen, dem wir am wenig⸗ jene Gefahren, deutschen Verfassungsfrage

en Gefahren

Zein Vertheidiger behauptete,

daß Preußen auf Trusez ist vorgestern nach einer sechs—

eit im 41sten Lebensjahre gest

den Zusammenhang der

Deutschlands en augenblickli— die bedauerlichste Erschütte⸗ Unsicherheit des Rechts ge deutschen Angelegenheiten; man deren Zusammenwirken für das sein dürfte, wie für das entbehrend und nach ent— oft es sich um die Frage Bürgschaften des Rechtes wie Preußen selbst, unter en Fürsorgt Folge seiner

allgemeinen ; w ,. zt. Roch stattgefunden.

sein Minister⸗Ho

rade im (65 neuesten Nach⸗

bestätigen, daß Kaiser Soulouque (Faustin I.) Nähe blitzen und hinter ihnen die Flintenspieße der

w unterstützten lebhaften Angriffe in großer allen Richtungen agen anderen gta, ie enen, Lopez ist beinahe Herr von ganz St. T min ick auf Haiti vorgehen zu können glaubt. Soulouque, at. seiner Vertrauten mit einem kadrid gesandt, welches aber, dem Ver

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er mit Gli ltig erschreckt, hat Unterstützungsgesuche nach nehmen nach, abgeschlagen wurde.“ Der todt gesagte Frédéri Odilon Barrot beschäftigt sich mit Abfassung seiner welche die wichtigsten politischen E d here Minister dürfte sie aber, Oeffentlichkeit General Cavaignac ist nach Deutschland abgereist. In der gestrigen Sitzung der Permanenz Dupin's Rede bei Eröffnung der Nevers Heute findet die öffentliche Jahressitzung der vereinigten fünf Akademieen statt.

machen, in bestehenden Rolle sich zuschreibt, zug sondern alle und ohne Rück⸗ Umfang der

für diese Fürsorge Bastiat ist in Florenz angekommen. nit Memoiren, reignisse der letzten zwanzig Jahre wie man glaubt,

Interessen, u Anschauung im Beschlüsse der Bundes⸗-Ver— Preußen, an die Nothwen— wirksame Centralgewa Verwirrung rebungen der bundes- ng der Wiederbe⸗ oßer Scheingewalten ches damit zu errei- scheinenden Ent⸗ äußerer Begründung gebricht, ben treten können, weil die Unser Ziel ickelung der deutschen gesetzlicher e eiten des Kurstaats einen muß, so kön⸗

kaum sofort

lt zu begrün—⸗

endlich eine r gegenwärtigen s Ziel gerichteten Bes im voraus die Besch der Herstellung l ich uns wäre um vor an

Eisenbahn vielen Beifall.

ener Formen, so dürfte s chender Stoff darbieten, denen es an innerer und nicht ins Le t, unsererseits zu führbare Entw edergewonnener n den Angelegenh g mit Preußen ersch

Großbritanien Lord John Russell verließ gestern London, Abtei, den Landsitz des Herzogs von Bedford, zu Marquis von Lansdowne reist schon am dem Minister-Rath ab.

um sich nach Woburn⸗

wickelungen, vor polttischen Formen, die Wirklichkeit ihnen widerstreb ist eine zeitgemäße Bundes ⸗Verfassung So wünschenswerth Hessen die Uehereinstimmun

Mittwoch unmsttelbar nach Er geht auf sein Gut Bowood⸗ Park

Bekanntlich ist die Kommission der großen Industrie— lung gleich zu Anfang ihrer Wirksamkeit zu dem Entschluß gekom⸗ men, daß keinerlei Artikel im Ausstellungsgebäude selbst zum Ver—

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kauf ausgeboten oder verkauft werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon machen nur die von der Kommission angeregten Ausstel⸗ lungs-Kataloge und Erfrischungen, welche in drel getrennten Lo⸗ kalitäten, je nach den Vermögens -⸗Umständen der Besuchenden, für

vas Publikum bereit gehalten. werden. Die Kommission

glaubte, in Folge jenes Grundsatzes, daß kein Gegenstand veräußert werden dürfe, nur konsequent zu handeln, wenn sie auch das Anheften von Preisen an den ausgestellten Gegenständen verbietet; eine Art von Konsequenz, gegen welche mehrere deutsche Handelsstädte, z. B. Leipzig, ener⸗ gisch protestirt haben. Die englische Kommission beharrt aber auf ihrem ersten Entschlusse und gestattet den Einsendern blos, für den Fall, daß sie den Werth ihrer Waare in deren Wohlfeilheit setzen, die Preise der Kommission mitzutheilen, die dann auf Ver⸗ langen Auskunft geben würde; für den Fall., daß Aussteller bei ihren Artikeln eigene Leute anstellen, sind diese bei Strafe der Aus⸗ schließung gewarnt, die Besuchenden nicht zum Kaufen der Waare ein⸗—

zuladen. Einzelne große englische Fabrikinhaber haben um die Erlaubniß

angesucht, auf ihre Artikel eine Etikette mit den Worten: „nicht

zur Preisbewerbung“ heften zu dürfen. Sie wurden abschlägig beschleden. Der Grund dieser Forderung wird einzig darin gefun⸗ den daß jene Fabrikanten, welche sämmtlich zu den renommirtesten Firmen Englands gehören, etwas ängstlich sind, bei der Bewerbung die Preismedaille nicht zu erhalten und so um ihren alten Ruf ge bracht zu werden. Ziehen sie sich nun freiwillig van der Preis bewerbung zurück, so sind sie wenigstens vor einer öffentlich ausge sprochenen Niederlage gesichert. . Vom 1. Rovember an tritt die neue Posteonvention mit denburg ins Leben. Zeitungen von England nach dem Großher⸗ zogthum bezahlen, wenn sie den englischen Stempel haben, nichts, gleichviel ob sie direkt über Hamburg oder über Hamburg, Hanno— ver und Bremen durch Privatschiffe befördert werden. O ldenbur glsche Zeitungen, durch hamburger Paketboote nach England beför dert, zahlen hier kein Porto. Gehen sie über Hannover, Bremen und Hamburg, oder auch direkt durch Privatschiffe, so bezahlt der ]

r 16e (Fmnfdcnaor no . englische Empfänger einen halben Penny Preiscöhurante werden gegenseitig mit einem Penny belastet. Periode Schriften, die

nicht Zeitungen und in englischer Sprache gedruckt sind, müssen offen couvertirt werden und zahlen dann unr einen Pence, weun sie nicht über 4 Loth wiegen, 6 Loth zahlen Pence, 8 Loth Pence; für je 2 Loth mehr bis zum Gewichte eines deutschen Pfundes werden 2 Pence zugeschlagen. Dasselbe gilt vom olden— burgischen periodischen Schriften, 'die nach England versendet werden.

Der Bau einer Eisenbahn in Bengalen ist von der ostindischen Compagnie beschlossen und der Kontrakt mit den Unternehmern ine Reine gebracht worden. Auf den ersten 40 englischen Meilen von Kalkutla bis Punduah werden doppelte Schienen gelegt. Von letzterem Orte sind noch 90 Meilen bis Burdwan. Hier sind Koh⸗ lenminen, welche den Bedarf vnn Kalkutta decken, während vou hier zugleich die Hauptstraße nach Delhi und Mirzapur ausläuft. ie ganze Bahn wird 139 englische Meilen lang und die Kosten sind auf 1,000,000 Pfd. veranschlagt.

Vorgestern war hier eine große Versammlung fremder Handels⸗ leute und solcher, welche in geschäftlichen Verbindungen mit fremden Häusern stehen. Gegenstand der Berathung war, wie den Unan⸗ nehmlichkeiten entgegenzutreten sei, welche den Importeurs durch die Zoll-Visitation in englischen Hafen erwächst. Es wurde be schloffen, eine Memoriale an die Regierung auszuarbeiten, worin die verschiedenen Nachtheile, Geld- und Zeitverluste, welche die Eigen⸗ thümer fremder Waaren oft blos durch die ungeregelte Manipula tion der Zoll-Beamten erleiden, auseinandergesetzt werden sollen.

Gestern fand eine Versammlung der „Gesellschaft zur Unter

stützung hülfsbedürftiger Fremder“ statt. In diesem Augenblicke erhalten 173 Fremde aller Nationen Aushülfe vom Fonds der Ge— sellschaft. Viele darunter sind Deutsche. Im vorigen Jahrene

hielten 128 Individuen Geld, um in ihre Heimat zurückkehren zu können. Vor kurzer Zeit übergab ein Menschenfreund, Herr Brandy, dem Comité die Summe von 1000 Pfund, um ein Gebäude auf zuführen, wo wenigstens 20 betagte und dürftige Fremde U

5000 9

kunft finden können. Oie Kosten desselben sind au Pfu veranschlagt. Es sind schon mehrere Beiträge zu 50 und 1090 4 eingegangen. Im vergangenen Jahr verausgabte die Gesellschaf Rußland und Polen. St. Peters 0. C Der Schluß des (gestern abgebrochenen) Tages f Fürsten Woronzoff an das abgesonderte kaukasische Armee⸗ Corps lautet „Unterdessen halten die Kanonenschüsse bei Schali auch die Grof Tschetschna allarmirt; Heerhaufen sammelten sich l m Mitschik h faßten Posto im Walde hinter Anhöhen und im hohen Sie ĩ begannen ein lebhaftes Schießen auf die Infanterie, die beid Befestigung besetzt hielt. Die zimaffe der Feinde (25 Pferde und zu Fuß mit einem Geschütze) ordne! ch in n von 800 Faden vor unserer Position, von der sie durch

ßerst durchschnittenes Terrain getrennt war, und ert ffnete ihr Um diese Frechheit der Bergvölker zu bestrasen, ließ Oberst ganze Reiterei sofort in zwei Kolonnen, den beiden Flanken gegenüber, aufmarschiren und schnell und unverdrossen zu sen, wobei sede durch zwei Compagnieen Fuß olk unterstützt

1 befehligt von den Oberst-Lieutenants Uschakoff und Berßenew, rande vorrückten, um den Rückzug der Kosaken zu decken Trotz des heftigen Feuers von feindlicher Seite, dauerte t Kampf nicht lange kaum sahen die Gegner die Säbel der tapferen Sunscha-Kosaken in

ermüdlichen Jäger 1bzuwarten, nac jagte sie 10 Werst weit durch Unterwald und auf den Feldern, bis endlich die Mattigkeit der Pferde, die während zweier Tage fast gar keine Rast gehabt, der Verfol gung ein Ziel setzte. Als unsere Truppen zu den Befestigungswerken zu

rücklehrten, war von den Tschetschenzen nichts mehr zu sehen und von ihren

Schüssen nichts mehr zu hören. Gegen 3 Uhr Nachmittags war die

1

abgethan. Um diese Zeit fraf eine zweite Kolonne aus dem Foit Wosd⸗

als die Tschetschenzen Haufen, ohne den Zusammenst

33he Dachte

wischensk ein unter dem Kommando des General⸗Majors Baron Möller⸗

Sakomelski und zerstörte, gemeinschaftlich mit den übrigen Truppen, so viel von den Befestigungswerken, als sich bis zum Einbrüche der Nacht bewerkstelligen

ließ. Am Abende marschirten alle nach Wosdwischenskaja zurück, und Tages

darauf ging das Detaschement des Obersten Slepzow auf der sugenannten russi⸗ schen Straße durch die Kleine Tschetschna zur Sunscha. Bei diesem glän

zenden Ueberfalle, einem der kühnsten Kavallerie Manöver im Kaukasus,

waren alle Maßregeln so gut vom Obersten Slepzoff berechnet worden, na mentlich der Angriff der Kosalen so entschieden und schnell, daß der Feind nicht zur Besinnung kam und der Verlust auf unserer Seite also höchst unbedentend ist: wir zählen an Getödteten 8 Gemeine, an Verwundeten einen Ofsizier und 37 Gemeine. Der Verlust der Tschetschenzen ist sehr groß: unter Anderem wurde der Befehlshaber der Befestigung, Talgik, einer der unternehmendsten Naibe Schamil's, schwer verwundet. Diese Waffen that wird lange im Gedächtnisse der Tschetschenzen bleiben, und die Folgen derselben sind insofern von Wichtigkeit, als Schamil bei dieser Gelegen⸗ heit eingesehen, daß die von ihm mit solcher Mühe, so vielen Opfern und so großer Volksmenge aufgeführten Schanzen nicht nur dem Angriffe starker Tetaschements, soͤndern sogar auch einem Kavallerie ⸗An⸗ falle nicht widerstehen können, und daß er auf Beherrschung der Ebene von Schali, welche sogar für die Dagestaner ganz unenibehrlich ist, Verzicht leisten muß. Er sieht nunmehr, daß, während die Kleine Tschetschna

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von Feinden gereinigt ist, unsere Reserven an der Sunscha zugleich die

Große Tschetschna bedrohen. reicht, die Truppen des mir anvertrauten Corps von ; t Waffenthat zu benachrichtigen, bezeige ich meine innige EGlenntlich eit dem tapferen und umsichtigen Führer des Detaschements, Oberst Slepzoff, dessen Kühnheit, Ortskennkniß und Klugheit ich besonders den Erfolg dieser Unternehmung zuschreibe, und danke den Herren Stabs- und Ober-Offizieren, die sich am meisten ausgezeichnet haben (Folgen die Namen). Für angenehme Pflicht betrachte ich endlich, dem Befehlshaber es f Wladikawkas, General⸗Major Iljinski, meine Erkennt⸗ lichkeit dafür zu bezeigen, daß er so bereitwillig und ungesäumt ral⸗Major Koslowski Bitte erfüllt und daß er den Obersten Slepzoff gewählt, welcher im Laufe der fünf Jahre, hm anvertraute Linie besteht, keine Gelegenheit, sich be verfäumt und bereits so viel wichtige Dienste ineinandergreifende lbtheilungs-Chefs unseres Corps, welche bei gemein o großen Vortheil schafft,

Indem es mir zu besonderem Vergnügen ge⸗ , mn. dieser kühnen und wahrhaft männlichen

des Distriktes von ur Ausführung dieses Un—

seit welchen die auszuzeichnen, je Uebereinstimmung wirkung benachbarter 2 schaftlichen Unternehmungen s Gelegenheit auf das glücklichste bewährt Gleicherweise danke ich dem General auf die erste Nachricht vom Kolonne des Oberst-Lieutenants Uschakoff mit den übrigen Truppen aus dem Fort Wosdwischensk nützlichen Waffenthat Theil zu

hat sich bei dieser schaft unserer

ersten Slepzoff, erstärkung sandte

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Möller⸗Sakomelski, welcher,

und darauf selbst l lte, um an dieser glänzenden und

Majestät der Katser Minister⸗Präsidenten Theater-Vorstellung welcher die hier anwesenden hohen Herrschaften end glänzend erleuchtet.

Gestern ist

5 2 1 Warschau, Schwarzenberg hier angekommen.

Die ganze Stadt war am Ah

beiwohnten.

Aus dem Haag, 21. t nach Luxemburg abgereist. veröffentlich he Haus b

DR iederlande.

Hohest der Prinz

igurirt darin mit e des Königs,

S800, 000 Fl.

uswärtigen Angelegenheiten

Pensionsgesetzes

5000 auf 4006 Gul

Gunsten der Pensions an ihrem Gehalte erleiden und die

an , einen Abzug von

Pensionusgesuche

iberwiesen werden. Reorganisation der Infanteri vorgeschlagenen Grundlagen genehmigt und

eidigungs⸗Comi

die Ernennung von ungefähr die Reorganisation

ö Sm zI 5 No vwaval 1 J der Militair Verwaltung

dieser Reorganisation wi nothwendig Genie - Corps,

Artillerie, des

Dienstes erwa

Regimentern

des Königs den

der Königin nach Claremont.

Mittheilung

Ausschmuckungen de Einrichtungen

Ausführungs

Vo

vorzulegen geneigt

die Gattungen von Au Anbringung : jetzt bittet das Ausführungs vorbereitet ist, Anerbietungen für die Ausstell Eisengittern, verzierten Wasserwerken, n Skagliola (künstlichem Marmor), farbigem entgegen zu nehmen.

Dekorateure

zuzulassen vorbe

Material ꝛc. Modellirer,

anderem Mauer⸗

Holzschnitzer, Deckenverzierungen in Holzwerk, Gyps, Papiermasse bigem Schmuckwerk auszuführen daß im Allgemeinen die Plätze, welche zu solchen Decken⸗Ausschmük Flächen von 24 Fuß im Gevierte oder 576 in einer Höhe von ungefähr 19 Fuß

1ackrYI Mt enachricht gi

wünschen,

kungen eingerächtet sind, Quadratfuß