1850 / 304 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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liche Professoren, 3 Korrektoren, 2 Custoden, 1 Bibliotheks⸗-A ssistent, 4 pro- X . wi , welcher zugleich Protokollist, Registrator und Erpedi⸗ 10 s 3 20 ; 8 ö

2 1 Kanzlei⸗Individuum und eine beträchtliche An—

Rassabeamter,

ur die einzelnen Schulabtheilungen bestehen 14 vom Allerhöchsten Dole gestiftete Preise, außerdem noch 25 andere Preise, welche theils gestif= ud, theils von Corporationen in fortdauernder Weise oder aus der ischen Aushülfskasse bestritten werden; außerdem noch 2 für Künstler

ej te Preise, worunter der Reichelsche, welcher gegenwärtig 800 Fl. ( helsch geg

h besitzt die Akademie ein ihr eigenthümliches Vermögen im Be—

ige von 376,000 Fl., welches ihr ein jährliches Einkommen von nahe

Verloosung älterer Staats-Obligationen im deutend vermehren wird.

117 bedenten ; der Staat jährlich die

das durch

Summe

Aufwande an Geldmitteln, e K. K. Akademie erreichten sie zu jenem Aufwande in keinem der Gründung der Akademie be⸗ Sie hat als Kunstbehörde wäh— keine Geltung erlangt, und ihre Erstattung einzelner Gutachten

J j eser B ung . über lokalr elegenheiten beschraͤnkt, die mitunter von ihr begehrt wur— d st al esellschaft der Kunst nicht zu einer festen Stütze geworden,

it dürfniß nach einer solchen Stütze wiederholt dazu ge

halb der Akademie zu suchen, und zu dem Ende Vereine gar keiner Verbindung stehen. hat end an ihr ertheilte Unterricht der Kunst keinen bedeu— ufschwung gegeben, und in keinem von all den Zweigen der Kunst, pflegen sollte, hat sie eine Schule von eigenthümlichem Gepräge

der bemerkenswerthe Resultate hervorzurufen vermocht, wäh⸗— Kronländern in neuerer Zeit, z. B. in Böhmen, mit weit

längst der Mängel des Instituts wohl bewußt und fühlten einer Neugestaltung. en Umständen konnte die bisherige Einrichtung dem stürmi

1 6drange, der im Jahre 1848 die Gemüther ergriff, nicht wi— derstehe Künstler und Kunstzöglinge vereinigten sich zu gemeinsamen Berathun—

esultate dem akademischen Rathe vorgelegt werden sollten; bald betheiligten sich auch seine Mitglieder an diesen Versammlungen, h die Neuwahl von 39 neuen Kunstmitgliedern gestalteten sich so— plenar-Versammlungen, welche nunmehr die Reform der Akade— ihrer Berathungen machten und die ganze Wirksam⸗ früheren Rathskörpers, dessen gänzliche Aufhebung beschlossen wurde,

wurde die Aufhebung der bis dahin bestandenen Kuratel be—

welche auch mit Allerhöchster Entschließung vom 1. Mai 1849 wurde, nachdem die Kuratel durch die inzwischen verfügte Unter— der K. K. Akademie unter das Ministerium des Unterrichtes zu

zwecklosen Mittelbehörde geworden wäre.

Die Berathungen dieser Plenar-⸗Versammlung, in welchen sich in jener Zeit der größten Aufregung und allgemeiner Begriffsverwirrung die rechendsten Ansichten und ungemessensten Anforderungen geltend mach— durch die Ereignisse des Oltobers 1848 unterbrochen, im Jahre

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1349 jedoch wieder aufgenommen, ohne aber auch im weiteren Verlaufe zu

l igenden Resultaten zu führen. Ich sah mich daher genöthigt, an⸗

zuordnen, daß mit Oktober v. J. ein Abschluß gemacht und das Resultat zer Berathungen, wie es auch immer beschaffen sei, dem Ministerium vor- legt werde.

Obgleich zuletzt die Mehrzahl der Berathenden sich über die wesent⸗ Punkte eines Comité Entwurfs einigte, so schien doch dieser Ent— welcher nur dem Drange nach einer endlichen Lösung der schweben—

den Reformfrage sein Entstehen und seine Billigung verdankte, nicht geeig

dem Neubaue zu Grunde gelegt zu werden, um so weniger, da neben rsprechende Ansichten und Vorschläge beachtenswerther Künstler

mich daher bewogen, die Verhandlung über eine entspre— Reform der K. K. Akademie ganz von neuem zu beginnen und um Gegenstande von Berathungen zu machen, zu welchen ich eine aus erlesene Zahl bewährter Künstler und Kunstfreunde in Wien, so wie auch jene Männer aus Prag, einzuladen mich veranlaßt fand, welche sich an der erfreulichen Neugestaltung der dortigen Kunst-Institute vorzüglich betheiligt ind dabei bereits erprobte Erfahrungen gemacht hatten. Diese Berathun— jzrten fast ohne alle Meinungs-Verschiedenheit zu folgenden Re—

) Die Akademie solle in Hinkunft nicht mehr eine Kunstbehörde sein. ; fatuten nach für eine Behörde zu gelten, ohne als Behörde zu handeln, konnte dem Ansehen der Akademie nur nachtheilig sein, und doch

als ein Verdienst anerkannt werden, daß sie es unterließ, auf die Künstler und ihre Thätigkeit einen behördlichen Einfluß in Anspruch zu sehmen, denn ein solcher könnte die Kunst nicht fördern, sondern nur läh men, und müßte ihr nothwendig einseitige Richtung geben.

2) Der bloße Elementar-Unterricht im Zeichnen solle von der Akademie ibgetrennt, und eine gewisse Fertigkeit im Zeichnen, so wie ein bestimmtes Maß von Schulbildung, vielmehr den Schülern als Bedingung der Auf— nahme vorgeschrieben werden. . er Unterricht im Zeichnen darf nicht nur auf Jene beschränkt sein, welche sich speziell der Kunst widmen, es ist zu wünschen, daß diese Fertig— keit so gut wie jene des Schreibens allmälig mehr oder weniger zum Ge neingute aller Gebildeten werde, für die Gewerbetreibenden ist sie ein un s und dringendes Bedürfniß. Es muß daher Vorsorge getroffen daß ein zweckmäßiger Zeichen- Unterricht so viel als möglich Mittelschulen und den höheren Klassen der Volksschu—

und daß überdies für Jene, welche sich frühzeitig d Bewerbe zuwenden, eigene, ihren Bedürfnissen angemessene Zeichen⸗ und Modellirschulen errichtet werden. Dann aber entfällt aller Grund, die Alademie mit solchem Elementar-Unterrichte zu belasten. Die Vereinigung esselben mit der Akademie aufzuheben, ist aber auch deshalb höchst wün⸗= erth, weil sich von den Schülern in diesem Stadium der Bildung gar nicht sagen läßt, ob sie Beruf für die Kunst haben, sie daher an eine Akademie der Künste nicht gehören, und ihre Aufnahme an dieselbe

dazu geführt hat und nothwendig dazu führen muß, viele aus ihnen Lebensbahn zu locken, auf welcher sie bei dem sorgfältigsten Unter— richte niemals etwas Ersprießliches zu leisten vermögen, gleichwohl aber derharren müssen, weil sie die Zeit versäumt haben, welche zu ihrer Aus— bildung für einen anderen Beruf nothwendig gewesen wäre. 3. Die Akademie soll demnach lediglich eine eigentliche Kunstschule sein; als solche aber sowohl jene künstlerische Vorbildung ertheilen, welche tine für alle Kunstjünger gemeinsame ist, als auch Gelegenheit bieten, zu Aneignung jener höheren über die Gleichförmigkeit eines gemeinsamen Schulunterrichtes mporragende Kunstbildung, welche nur unter der speziellen Anleitung eines rüchtigen Künstlers und durch die Theilnahme an seinen Kunstschöpfungen erworben wird. .

muß es

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entbehrliches werden, an allen

len ertheilt,

Bei der Einrichtung des Vorbereitungs-Unterrichts weisen Sie ge— 3 Erfahrungen darauf hin, alles zu verbannen, was wie bisher ein elch Aulockungsmittel für Minderbefähigte war, hingegen dem wirk—

hen Talente alles zu bieten, was durch einen eigentlichen Schulunterricht mitiheilbar ist. Au sn ü n g Rücksicht fordert die bereits angedeutete Feststellung von IAluhrn nl bedingungen, von welchen nur in berücksichtigenswerthen Fällen

usnahmen zu gestallen wären. ;

un r rn serner die Aufhebung der gänzlichen Unentgeltlichkeit des

A llen S ö J n en Schulzn und zumal an höheren Unterrichts Anstalten

Be, m n, ehe ü befuchen, nit Grund verhallen, zur

8 . , n,. osten eiwas beizutragen, und nur besondere

Umstände, rechtfertigen einzelne Ausndchmer n “Ez ist billig, dasselbe 5 2

Verhältniß an der Kunstschule eintreien u l ͤ 4 . ö i. 49 ö? wenn nicht der Wunsch, am Schult lh zu i . ö .

1812

Allem dem Künstler unentbehrliche innere Trieb das Motiv des Eintritts in diese Schule sein soll. .

Es müssen ferner die Prüfungs- und Preis- Aufgaben abgestellt wer= den, welche nach dem Urtheile aller Sachverständigen und nach den durch lange Erfahrung gelieferten Beweisen nur dazu dienen, das Urtheil über die wahre künstlerische Befähigung der Schüler irre zu leiten und nicht sel⸗ ten geistlosem Fleiße den Vorzug vor höher strebendem Kunstsinne einzu- räumen.

Dadurch aber stellen sie zugleich für die in Aussicht, zu deren Erreichung kein anderer Bildungsweg Gelegenheit bietet, deren Quelle aber mit dem Austritt aus der Schule versiegt, die Noth des mittelmäßigen Künstlers nur noch mit Kränkungen verbitternd, welche die künstlich genährte Selbsttäuschung des Schülers über seinen Werth zur unvermeidlichen Folge haben muß.

Es darf auch richt gestattet werden, daß die Schüler der Akademie, wie bisher, durch eine lange Reihe von Jahren fort und fort die Schule besuchen es muß vielmehr der Besuch des Vorbereitungs- Unterrichts auf wenige Jahre beschränlt und dadurch der Schüler, der sich während der— selben für die Kunst nicht hinreichend befähigt erweist, bei Zeiten gezwun⸗ gen werden, einen anderen Beruf zu ergreifen.

Der Unterricht muß endlich so geregelt werden, daß der Schüler über— haupt nur auf die Bahn der Kunst geleitet werde und jene Vorbildung erlange, deren jeder Künstler bedarf, aber nicht wie bisher gleich einem Gewerbsmanne schon zu einem ganz speziellen Fache, z. B. der Landschaft⸗ oder Blumenmalerei hingedrängt werde. Es haben daher bei diesem Vor— bereitungs -Unterrichte nicht mehr besondere Fachschulen zu bestehen.

Bei dem höheren Kunst-Unterrichte müsfen die Hauptzweige der bilden den Kunst, die Malerei, Bildhauerei und Architektur, unterschieden, jene aber zunächst auch nur in ihrer erhabensten, der historischen und religiosen Richtung aufgefaßt werden.

„Zu allen Zeiten beruhte auf ihnen allein das eigentliche Leben der Kunst, und ihrem Aufschwunge folgen von selbst, und ohne einer unmittel⸗ baren Förderung zu bedürfen, jene speziellen Fächer künstlerischer Thätigkeit, die nur ein gänzliches Verkennen der Bedingungen wahrer Kunst als ab— gesonderte Zweige derselben betrachten und durch selbstständige Abtheilungen einer Akademie zu pflegen versuchen konnte. ie Erfolge des höheren Kunst-Unterrichts werden fast ausschließlich von der Persönlichkeit der Männer abhängen, welche ihn ertheilen. Die Wirksamkeit dieser Männer wird davon bedingt sein, daß sie selbst durch ihre Leistungen ausgezeichnete Künstler seien, und zugleich jene Eigenschaf— ten des Geistes und Charakters besitzen, welche es möglich machen, Jünger an sich zu fesseln und in der Weise heranzubilden, wie es in den Meister— schulen der Vorzeit geschah. Für den Unterricht in der Malerei und Bild— hauerei in dieser Periode höherer Ausbildung läßt sich nichts mehr durch Vorschriften ordnen, sondern es kann sich nur darum handeln, angehenden Künstlern die Möglichkeit zu bereiten, sich tüchtigen Meistern anzuschließen. Gegenseitige freie Wahl soll sie zusammensühren, und der Schüler soll nicht mehr an den Unterricht mehrerer, vielleicht verschiedene Richtungen verfolgender Lehrer gewiesen sein, sondern dem einen Meister, von dem sein Künstlergemüth sich angezogen fühlt, als Jünger und Gehülse ganz sich anschließen und unter seiner Leitung wandeln, bis er ihrer nicht mehr be— darf, und Kraft in sich fühlt, als selbstständiger Künstler aufzutreten.

Ein ähnlicher Bildungsgang ist auch für den Architekten wünschens werth, mehr als der Maler und Bildhauer bedarf aber der Architekt theo— retischer Anleitung, sowohl was seine Kunst anbelangt, als hinsichtlich der technisch⸗wissenschaftlichen Ausbildung.

Es wird daher nothwendig sein, der Architekturschule eine eigenthüm— liche Einrichtung zu geben, bei der Aufnahme in dieselbe nicht nur die all— gemein künstlerische Vorbildung, sondern auch jenes Maß technischer Vor— kenntnisse zu fordern, welches zum Verständnisse architektonischer Eonstruc— tionen unentbehrlich ist, und überdies die Einrichtung zu treffen, daß die Schüler auch während ihrer künstlerischen Ausbildung an der Akademie zu⸗ gleich an der technischen Lehranstalt ihre wissenschaftlichen Kenntnisse noch erweitern können.

Die Kaiserliche

Zeit der Schuljahre Vortheile

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. Akademie der bildenden Künste würde demnach um— fassen:

1 Den Vorbereitungs-Unterricht, welcher das Modelliren, Zeichnen und Malen hauptsächlich nach Naturgegenständen und insbesondere nach dem menschlichen Körper, sodann damit in engster Verbindung zu setzende Vorträge über Anatomie und Vorträge über Perspektive und über Kunst— geschichte enthielte.

2) Die Architekturschule zum Behufe künstlerischer Ausbildung durch theoretischen und praktischen Unterricht zu gründlichem Verständnisse der Baustyle der blühendsten Kunstepochen, so wie in Darstellung und selbststän digem Entwerfen von Bauwerken, bei gleichzeitiger Betheilung der Schüler an den Arbeiten ausgezeichneter Architetten.

) Die Meisterschulen ausgezeichneter Maler und Bildhauer.

Die Leitung der Akademie wäre unter der Oberaufsicht des Ministe— riums dem Lehrkörper, d. i. der Gesammtheit der a den erwähnten dreier— lei Schulen anzustellenden Professoren, zuzuweisen, welche aus ihrer Mitte einen zeitweiligen Vorstand zu wählen hätten.

Vom wesentlichen Einflusse auf die Wirlsamkeit des Unterrichts wird der Bestand und die Beschaffenheit der Lehrmittel sein; der Akademie stehen, wie bereits erwähnt, nicht unbeträchtliche Sammlungen zu Gebote, welche sedoch vor Allem einer geordneten Aufstellung und in Hinsicht auf ihre unstgeschichtliche Bedeutung einer wissenschaftlichen Bearbeitung bedürfen, um für den Unterricht fruchtbar zu werden.

Durch eine solche Reform der K. K. Akademie für die Heranbildung künstlerischer Talente zweckmäßig gesorgt werden.

Ich erlaube mir daher den ehrfurchtsvollen Antrag: Ew. Majestät geruhen, die K. K. Atademie der bildenden Künste in Wien in ihrer schaft als Kunstbehörde und Kunstgesellschaft aufzuheben, anzuordnen, daß sie als Kunstschule in der bezeichneten Weise umgestaltet werde, und mich vorläufig allergnädigst zu ermächtigen, die hierzu erforderlichen Verfügun— gen und zwar hinsichtlich der Architektur⸗Schule im Einvernehmen mit dem Minister des Handels, der Gewerbe und der öffentlichen Bauten zu treffen, indem es hierbei nothwendig sein wird, dasjenige, was an der Akademie zur Bildung von Architekten in künstlerischer Beziehung geschieht, in Ein- klang mit denjenigen Einrichtungen zu bringen, welche zur technischen Aus— bildung in allen Zweigen des Bauwesens an einer eigenen Fachschule vor zukehren ein nicht minder dringendes Bedürfniß ist.

Ich werde es sodann für meine Pflicht halten, Ew. Majestät seiner Zeit ein neues Statut, welches in seinen Einzelnheiten nur nach theilweiser Durchführung der dargestellten Grundzüge ausgearbeitet werden kann, zur Allerhöchsten Sanction ehrfurchtsvoll zu unterbreiten. Es versteht sich übri— gens von selbst, daß bei dieser Reorganisation diejenigen gegenwärtig an der Akademie angestellten Personen, welche bei der Neugestaltung verselben keine Verwendung finden sollten, in ihren erworbenen Rechten nicht gekänkt werden dürfen, vielmehr mit den durch Billigkeit gebotenen Rücksichten werden behandelt werden müssen. Wien, 20. September.“ .

Hierauf erfolgte nachstehende Kaiserliche Entschließung;: „Ich genehmige, daß die Kaiserliche Akademie der bildenden Künste in Wien in ihrer Eigenschaft als Kunstbehörde und Kunstgesellschaft aufgehoben und nur als höhere Kunstschule nach den hier vorge⸗ schlagenen Grundzügen neu organisirt werde. Innsbruck, 8. Okt ber. Franz Joseph.“

Bayern. Frankfurt a. M., 30. Okt. (O. P. A. 3.) Nach dem Einrücken des Kaiserl. 14ten Jägerbataillons in Aschaffen— burg hat der kommandirende General Fürst Thurn und Taris fol⸗ genden Tagesbefehl erlassen:

„Soldaten! Heute stößt das Kaiserl. österreichische bataillon zu den meinem Kommando allergnädigst anvertrauten Truppen. Es sind dies die Söhne jener Helden, selbst Helden, die vor 36 Jahren unter den Befehlen des unvergeßlichen Feldmarschalls Wrede uns tapfer zur Seite standen. Es sind dies die braven Schützen, die sich auf den Schlachtfeldern Italiens und Ungarns unvergängliche Lorbeern erkämpsten, und das Zeichen der Tapferkeit, nach dem wir alle dürsten, glänzt auf ihrer Brust. Sie haben das Königl. Zte Jägerbataillon in Frankfurt wie Brüder verlassen, wie Brüder nehmen wir sie in unsere Reihen auf. Sie sollen bei uns alle Tugenden des Kriegers wieder finden. Die Treue für König

als Kunstschule dürfte

Eigen⸗

11tt Jäger⸗

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und Vaterland, die vollendetste Mannszucht und der kühne Muth waren ja von jeher das Erbtheil des bayerischen Kriegers. Euer General setzt das feste, das unumschränkte Vertrauen in die Pflicht— treue aller Grade, aller Waffengattungen und ist unablässig mit der Wohlfahrt, der Ehre der unterhabenden Truppen beschäftigt. Hauptquartier Würzburg, den 24. Okt. 1850. Taxis, General der Kavallerie.“

Sachsen. Leipzig, 2. Nov. (D. A. 3.) Der Börsen Vorstand hat folgende Bekanntmachung erlassen: „Es ist von mehreren Seiten gegen den Börsen-Vorstand die Erwartung ausge— sprochen worden, daß er gegen den das Interesse des gesammken deutschen Buchhandels gefährdenden Preßgesetz Entwurf vom 10. September bei der Königlich sächsischen Regierung Schritte thun möge; der Börsen-Vorstand hält jedoch einen solchen Schmitt für erfolglos, nachdem schon die von dem Gesetze zunächst und am schwersten bedrohten Körperschaften Leipzigs (Buchhändler, Buch— drucker, Schriftsteller) sich in erschöpfender Weise dagegen ausge— sprochen haben; sollte jedoch wider Verhoffen dieser Entwurf in der That Gesetzeskraft erlangen, so wird es Sache der nächsten General⸗ Versammlung sein, aufs neue darüber in Berathung zu treten, ob

unter dem Druck eines solchen Gesetzes Leipzig noch länger der Kommissions- und Speditionsplatz für den deutschen Rchhaudel ; / ) ) 0ber 850 bleiben kann. Leipzig, Berlin, München, 23. Haober 185).

G. Mayer. G. Reimer. R. Oldenbourg.“ Nov. (Schw. M.)

Württemberg. Stuttgart, 1. ; M Die Verfassungs⸗Kommission der Landesversammlung hat ihren Be— richt zu dem J. Abschnitt des von der Regierung eingebrachten Ent wurfs einer revidirten Verfassung (von dem Königreiche, dem nige, der Thronfolge und der Regentschaft, Berichterstatter Mohl und Pfeifer) vollendet. Der Artikel 2 dieses Entwurfs lautet bekanntlich: „Württemberg theilt als Glied der deutschen Staaten— Verbindung alle aus der allgemeinen Bundes-Verfassung hervor gehenden Rechte und Pflichten. Die von der Bundesgewalt recht— mäßig gefaßten Beschlüsse sind für Württemberg verbindlich. In Ansehung der Mittel zu Vollziehung derselben tritt, so weit eine

Wahl offen gelassen ist, die verfassungsmäßige Mitwirkung des Landtages ein.,“ Die Kommission beantragt diesen Artikel abzulehnen und setzt dafür (nach dem Entwurf der zwei

ten Landesversammlung) folgende Artikel: Art. 2. Das Verhält— niß Württembergs zu der Gesammtheit der deutschen Staaten ist durch das Gesetz vom 27. September 1848 über Einführung einer provisorischen Centralgewalt für den Bundesstaat bis zu Ausfüh— rung der deutschen Verfassung durch das Gesetz vom 27. Dezem— ber 1848 über die Grundrechte des deutschen Volkes und durch die Reichsverfassung vom 28. März 1849 rechtsgültig bestimmt. So fern die letztere zu ihrer Verwirklichung einer Ergänzung oder A änderung bedarf, kann eine solche mit rechtlicher Wirkung für Würt temberg nur einer nach den Bestimmungen des Bundes— beschlusses vom 7. April 1848 gewählten Nationalversammlung beschlossen werden. Das Gleiche gilt von der Bestel lung einer provisorischen Centralgewalt. Sollten unüberwind iche Hindernisse die Berufung dieser National ⸗Versamm⸗ lung und die Verwirklichung der Reichsverfassung unmöglich machen so kann die Staatsregierung weder zum deutschen Bunde zurückkeh ren, noch ohne Zustimmung des Landtages einer anderen vorläufigen oder endlichen Regelung der deutschen Verfassung oder Einsetzung

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1

von

einer gemeinsamen deutschen Gewalt sich anschließen oder unterwer fen. Eine solche Zustimmung des Landtages kann nur unter Beob achtung derjenigen Formen ertheilt werden, welche für Verfassungs— Aenderungen überhaupt vorgeschrieben sind. (Minderheits-Erach— ten: beizufügen: „und nur unter Bedingungen, welche die Erhal tung der in der Reichsverfassung vom 28. März 1849 gewährten Grund rechte dem württembergischen Volke verbürgen.“ Jede mit vorstehen—

den Bestimmungen im Widerspruche stehende Regierungshandlung ist ungültig und unverbindlich. Art. 2 a. So lange nicht di Reichs-Verfassung vom 28. März 1849 in Wirksamkeit getreten oder das Verhältniß Württembergs zu Deutschland in andere

19

Weise auf dem in Art. 3 bezeichneten Wege festgestellt ist, finden

die Bestimmungen der gegenwärtigen Verfassung in Beziehung auf als die inneren Verhältnisse des württembergi

7

die äußeren sowohl,

schen Staats unbeschränkte Anwendung. (Minderheit s-Ei achten: beizufügen: „so jedoch, daß weder durch Verträge mit anderen Staaten, noch durch die gesetzgebende Gewalt d Landes selbst die in der Reiche Verfassung vom März 1849 verbürgten Grundrechte aufgehoben oder in ir gend einer Weise beschränkt werden dürfen.“) Nach eine

den Voraussetzungen des Art. 2 entsprechenden Regelung der deut schen Verhältnisse tritt in Ansehung der Mittel zu Erfüllung der hierdurch begründeten Verbindlichkeiten, so weit eine Wahl offen ge lassen ist, die verfassungsmäßige Mitwirkung des Landtags ein (Minderheits⸗-Erachten l. Mack und Pfeifer beantragen: a) dem Art. 2 folgende Fassung zu geben: „Württemberg theilt als Glied des deutschen Reiches alle aus der allgemeinen Reichs⸗Ver⸗ fassung hervorgehenden Rechte und Pflichten. Die von der Reichs gewalt rechtmäßig gefaßten Beschlüsse sind für Württemberg ver binblich. In Ansehung der Mittel zu Vollziehung derselben tritt so weit die Wahl offen gelassen ist, die verfassungsmäßige Mitwir kung des Landtags ein.“ b) Unter die transitorischen Bestimmun gen folgenden Artikel aufzunehmen: „Die Verfassung des deutschen Reiches soll von einer nach den Bestimmungen Bun⸗ desbeschlusses vom J. April 1848 gewählten National-Versammlung geordnet werden. Das Gleiche gilt von der Bestellung einer pro visorischen Centralgewalt. Zu einer anderen Regelung der Ver— fassung Deutschlands bedarf die Regierung der Zustimmung des Landtages, welche nur unter Beobachtung derjenigen Formen er— theilt werden kann, welche für Verfassungs⸗Aenderungen überhaupt vorgeschrieben sind.“ Minderheits⸗Erachten II. Fetzer und Reyscher beantragen, den Art. 2 des Verfassungs-Entwurfs wegzulassen bis zu Lösung der deutschen Frage; dagegen in das Einführungsgesetz aufzunehmen: „So lange nicht die Reichs-Ver— fassung vom 28. März 1849 in Wirksamkeit getreten oder eine neue deutsche Verfassung auf dem durch den Bundes-Beschluß vom 7. April 1848 bezeichneten Wege zu Stande gekommen ist, finden die Bestimmungen der gegenwärtigen Landes-Verfassung (Art. 78) auf die Verträge mit anderen Staaten unbeschränkt Anwendung.“)

Baden. Karlsruhe, 31. Okt. (Karlsr. 3tg.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer nahm zuerst der Mini⸗ ster des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegen— heiten, Freiherr von Rüdt, das Wort:

„Hochgeehrte Herren! Da ich heute zum erstenmale die Ehre habe, in Ihrer Mitte zu erscheinen, so halte ich es für meine Pflicht, einige wenige Worte an Sie zu richten. Vor Allem bin ich zu der Erklärung ermächtigt, daß die Enthebung des Herrn Staats⸗-Ministers Klüber von der Leitung des ihm bisher anver⸗ trauten Ministertums keinen sogenannten Systemswechsel in sich schließt. Was sodann mich betrifft, so habe ich die unter den schwierigsten Umständen angetretene Stelle, zu welcher mich die Gnade Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs berufen, nicht gewünscht. Nur

des

die unzwerdeutigsten Beweise eines unbedingten, mich hochbeglücken— den Vertrauens Sr. Königl. Hoheit, die Gewißheit, die ich erlangt, daß ich mich der kräftigsten Unterstützung derjenigen Herren zu er⸗ freuen haben werde, deren Kollege zu sein ich nunmehr die Ehre habe, daß wir einig Hand in Hand gehen können, mußten es mir als eine unabweisbare, wenn gleich schwere Pflicht erscheinen lassen, dem Willen meines gnädigsten Herrn persönliche Wünsche und Nei— gungen zum Opfer zu bringen. Ich verkenne die Schwierigkeiten nicht, die in einer Zeit, wie die gegenwärtige, nach den verschieden⸗ sten Seiten zu bewältigen sind. Aber was auch kommen mag, Eins werden wir unverrückt zur Richtung unseres Handelns nehmen: das Wohl Badens und des mit ihm unauflöslich verbundenen Fürsten— hauses. Die Politik der GroßherzoglichenRegierung kann nur eine Politik der Offenheit, der Wahrheit, der Redlichkeit sein, des freundlichsten Entge— genkommens nach allen Seiten, eingegangene Verpflichtungen heilig ach— tend, Rechte, feststehende Interessen unseres Landes mit Festigkeit vertre tend und dann furchtlos nach innen wie nach außen. Dieses Land ist ein deutsches Land; wir stehen und fallen mit Deutsch land; darum erstreben wir vor Allem ein einiges Deutschland und stark, in einer kräftigen gemeinsamen Gewalt, unterstützt durch nationale Vertretung. Auf diesem Wege kann wohl eine freund liche Verständigung mit Ihnen, hochgeehrte Herren, nur leicht sein; auf diesem Wege werden Sie auch ferner uns Ihre Unterstützung nicht versagen.“

Der Abgeordnete Hoffmann erstattete Budget-Kommission mündlichen Bericht über eine Mittheilung der ersten Kammer in Betreff der Rechnungs Nachweisungen des Groß⸗— herzoglichen Kriegs-Ministeriums für die Jahre 1816 und nebst zwei damit in Verbindung stehenden, von der zweiten

beschlossenen Adressen. Die Budget-Kommission beantragt mit Ausnahme einer kleinen Position bei den Nachweisungen den von der ersten Kammer beschlossenen Abänderungen beizutreten;

Kammer nicht angenom⸗m

hierauf im Namen

1877 Kam

mer

einen in der ersten Adresse von der ersten

menen Punkt in Form eines Wunsches in dem Protokoll nie gen; idlich statt der zweiten Adresse,

Kammer den t . hat, folgende

zu beschließen:

In Anbetracht, daß die erste Adreß⸗Entwurfs hinsichtlich der Behandlung d den dabei von der zweiten Kammer ausgesprochenen Grundsätzen nicht entgegengetreten ist, und in Erwägung, daß der Zweck der Adresse auf einfacherem Wege erreicht werden kann; beantragt die Kommission: „daß die Budget⸗-Kommission bei der Bearbeitung des Militair-⸗Budgets von der Ünterstellung auszugehen habe, daß künftig der Manöver-Fonds von dem Durchschnitts-Fonds ausge schieden und nur der jeweilige Bedarf für Manövers in dem Bud— get vorgesehen werde.

Die Kammer nimmt diese Kommissions-Anträge an.

Es folgt hierauf die Diskussion des Berichts der Budget-Kom— mission über das ordentliche Budget des Ministeriums des Innern und 1851, Tit. 13 bis 18, erstattet von dem Abg. Reyer Ebringen). Die einzelnen Positionen werden nach den An— zen, mit welchen die Kommissions-Anträge übereinstimmen, ange und nur bei wenigen Punkten ergiebt sich eine Veranlas Bemerkungen und Anträgen. . .

Hierauf führt die Tagesordnung zur Diskussion des Berichts

Budget-Kommission über das Budget des Finanz⸗Ministeriums für 1850 und 1851, und zwar: J. Kameral-Domainen⸗Verwaltung, II. Forst⸗Domainen⸗Verwaltung, III. Berg- und Hütten-Verwal— einzelnen Positionen werden von der Kammer ange

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nommen. Hessen. Kassel, 2. Nov. Nachmittags 25 Uhr. (D. R.) heute Mittag waren das preußische 18te Infanterie⸗-Regiment, 2te Husaren Regiment und eine Batterie eingerückt. Das das 13te und 32ste Infanterie-Regiment och erwartet. Oberst

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diesem den Kriegs⸗Minister ge 1 Im Bulletin man: „Auf den au

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Ministers hat der

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e Bineau's) einstimmig beschlof statt einer einfachen Ersetzung zu befördern Patrie versichert, General Neumayer sei blos deshalb sei

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es hisherigen mmando's entsetzt worden, weil man vorgestern 149M J, ; , ., a, . en R n den Tuilerieen gegen allen Gebrauch statt durch Die daselbst seit langer zeit stehende Nationalgarde durch mohile

ranlassung zu Beschwerden der In der gestrigen Sitzung der permanenten Kommission fand eine lebhafte Debatte über das im Moniteur enthaltene Dekret wegen Versetzung des Generals Neumayer von der pariser Armee statt. Mehrere Mitglieder ver— langten vorzeitige Einberufung der National⸗Versammlung auf den 5. November. Es kam zu keinem Beschlusse. Da Dupin abwesend war, führte Leon Faucher den Vorsitz. Heute versammelte sich die Kommission wieder und verlangte vom Minister Baroche Aufklärung über Neumayer's Absetzung, welche dieser verweigerte, weil eine solche rein administrative Maßregel gar nicht der Kontrole der Kom— mission unterliege. Alles schwieg. Man interpellirte ihn abermals wegen der Lage des Landes und der Befürchtungen über die Ab— sichten des Elysee. Er gah beruhigende Versicherungen. Nachdem er die Sitzung verlassen hatte, beauftragte die Kommission ihr Mit⸗ glied Panat mit Abfassung eines genauen Protokolls und vertagte sich bis Sonnabend, um das Protokoll zu prüfen und allenfalls einen Beschluß zu fassen. Der Kriegs-Minister war nicht erschienen. Das Pays sagt: „General Changarnier hat die Pflichten seiner

Gendarmerie abgelöst habe, was Ve Ins⸗-Kommandanten geworden sei.

1813

hohen Stellung begriffen, die Hoffnungen der Intriguanten und Ehrgeizigen getäuscht und bleibt auf dem Posten, zu welchem ihn das Vertrauen der Regierung berufen hat. Um was handelte es sich in der That: Um einen rein ministeriellen, von d Hautpoul vor⸗ bereiteten Akt, den General Schramm mit seiner Erfahrung und seinem Namen unterstützte“. Im National heißt es: „Der Tages⸗ befehl, welcher der Nationalgarde den Posten de l'Echelle in den Tuilerieen entzieht, ist von General Perrot unterzeichnet und stützt sich auf ökonomische Gründe. General Perrot hat zur Rechtferti⸗ gung dem Minister der öffentlichen Arbeiten, Bincau, schriftlich da⸗ von Anzeige gemacht. General Neumayer ist also vollkommen un⸗ schuldig. Er verdankt seine Ungnade nur dem Stillschweigen der Trup⸗ pen, welche unter seinen Befehlen bei der Revue von Satory defilirten, und dem dringenden Wunsche Changarnier's, ihn bei der pariser Ar⸗ mee zu erhalten.“ Die Assemblée nationale bemerkt: „Bereits vor acht Tagen hatte der Minister der öffentlichen Arbeiten die Abschaffung eines Nationalgardepostens in den Tuilerieen verlangt. Der Kriegs-Minister übernahm die Kosten des Lokals. Dasselbe gebührte daher mit vollem Rechte der Armee. Wem muß also der Irrthum des Bulletin de Paris und der Patrie zuge schrieben wer Der Constitutionnel hat heute das Still⸗ schweigen, welches er zwei Tage hindurch über die Fragen beobach— t welche gegenwärtig Paris so lebhaft beschäftigen, gebrochen.

dessen Geschäftsführer, Véron, unterzeichneten Artikel

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tür,

In einem von

wird mit besonderem Gewichte hervorgehoben, daß General

Neumayer nicht von Changarnier mit dem Posten bekleidet

worden sei, dessen ihn der Präsident der Republik ent⸗

hob. Außerdem wird folgende Aeußerung Louis Bonaparte's zu t

Changarnier mitgetheilt: „Diese Maßregel kann Sie nicht im mindesten verletzen, General. Wir haben an den General Carrelet gedacht, aber um Ihnen das hohe Vertrauen zu beweisen, das Sie nicht aufgehört haben, mir einzuflößen; hier ist eine zahlreiche Liste von Generalen, welche hierarchisch zum Kommando der ersten mili— s ert werden können. Wählen Sie, ich werde Changarnier habe sich geweigert, eine

f heißt es weiter: „Wir haben nicht noth⸗ der Republik, noch

Wahl

zu treffen.

U . dar wren stn⸗ daß weder der Präsident

wendig, zu versichern, w * 8 m . . ( 2 w, n , . 19 einer der Minister daran gedacht habe, in irgend einer Weise, die

dem General Changarnier anvertraute Gewalt, die so beträchtlich ist und sich in so guten Händen befindet, zu schmälern. Diese ö

Macht ist eine solche, daß, während Niemand im Elysee ein einziges

R . ö . ö 806 a,,, Negiment in Bewegung setzen kann, General Changarnier die Ar mee und die Regierung gewissermaßen bewache. Die Politik des

Elysee hat nicht aufgehört, eine versöhnliche zu sein.“

Im Ordre liest man: „Der Constitutionnel hat neulich die bevorstehende Auflösung der Gesellschaft des zehnten Dezember angekündigt. Möglich! Indessen hat sie sich seit einigen Tagen in Permanenz erklärt. Man versichert, 5 in mehreren pariser Be⸗— zirken sehr stürmische Sitzungen der Dezembristen stattgefunden ha und daß in denselben Drohungen gegen die Gegner der Prä— sidentschafts Verlängerung ausgestoßen wurden.“ Zweihundert Kor sen, neugeworbene Mitglieder der Gesellschaft des zehnten Dezem⸗ ber, sind hier angekommen und im Faubourg St. Antoine ein quartiert.

Ein Dekret des Präsidenten eröffnet zur Bestreitung der durch die neuen Beförderungen zu Kardinälen aufgelaufenen Ausgaben einen Supplementar-Kredit von 109,300 Franken.

Mittelst Dekrets des Präsidenten werden die Modalitäten bei Umwechslung der Liquidations-Certifikate in der Kolonial⸗Entschä⸗ digungs-Angelegenheit in Rentenscheine bestimmt. zügliche Mittheilung des Marine-Ministers beschwichtigt die Aufre

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gli gung wegen der langen Verzögerung mit dem Versprechen größerer Beschleunigung

Der Cassationshof, das Appellationsgericht und das Tribunal

der ersten Instanz werden mit dem 4. November ihre Amtshand lungen wieder aufnehmen.

Im Pays liest man: „Der Prinz Louis Napoleon hat Mon

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tags einer besonderen Audienz eine Person empfangen, die n ein goldenes Schiff auf Emailwogen übergab. Das Schiff geht durch einen hanismus unter, da erscheint d estalt Loui

Napoleon's, und die Wogen legen sich. Der Prinz hat dem Gebe

dieses allegorischen Meisterwerkes eine kostbare nadel tmeiner Biene übergeben.“

Franzgois Sauvo, frül lange Jahre hindi Haupt Redacteur des Moniteur, ist chdem er in der letzten Ze n der Zurückgezogenheit gelebt hatte, in diesen Tagen im 78sten Ja gestorben.

Großhritanien und Irland London . Linem vielverbreiteten Gerüchte . or! Ztanley of Ol ley von seinem Posten als ts tair der auswä en Angelegenheiten zurücktreten. Shei Münzmeister, wird ls muthmaßlicher Nachfolger des verstorbenen imi

ton für die britische Gesandtschaft in Toskana

Man kann erst heute, wo der Termin der n fi die Industriellen Englands zu Ende geht, eine n den Kräften haben, welche sich in der Hauptstadt selt großen

Industrie⸗Ausstellung betheiligen werden. Mit den 200 Parteien welche sich gestern gemeldet haben, sind bis jetzt 1000 6 der City gemacht worden. Man hofft auf eine gleich große A von Westminster. Das in London erscheinende Art Journal seine Agenten nach dem Kontinent geschickt, theils um über die Vor bereitungen zu

fen werden,

referiren, welche daselbst für die Ausstellung getrof heils um mit Erlaubniß der kontinentalen dustriellen un Künstler Zeichnungen ihrer bedeutendsten Fa brikate zu entwerfen, welche das Art Journal Ausstellung zu veröffentlichen gedenkt. Das genannte Blatt äußert sich heute in einer Zusammenstellung der Berichte ihrer Reporters über die deutsche Industrie in folgender Weise: „Es ist wunderbar, wieviel die Deutschen in dieser Zeit der Unruhen und Wirren ge leistet haben und leisten. Wir sind überzeugt, daß der Vorzug

Deutschen nicht allein, wie sie selbst zu glauben geneigt sind, in der

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Wohlfeilheit ihrer Artikel, sondern in ver Schönheit und Genauig⸗ keit ihrer Zeichnungen bestehen wird. Der Berichterstatter geht dann in nähere Details über das ein, was er in Deutschland ge

sehen hat. Koblenz rühmt er wegen seines Papiermach⸗ und seiner Lackarbeiten, die auch auf englische Märkte gedrungen sind, fe

Bleuel's Eisenarbeiten und Markhausens Glasmalereien, die er jedoch den Erzeugnissen deutschmittelalterlicher Kunst nicht an die Seite stellen will. Von Frankfurt wird die Verfertigung böhmischer Glaswaaren (bei Hayda) gerühmt. Ferner die Eisengießereien von Hanau, die Eleganz ihrer Bronzeartikel, namentlich die Draht⸗ arbeiten in grauer Farbe, wobei hervorgehoben wird, daß daselbst aus einem Stücke Eisen im Gewicht von einem Pfund Waaren im Werthe von 1000 Pfd. fabrizirt werden. In Stuttgart wird die Fabrication musikalischer Instrumente rühmend hervorgehoben. Be⸗ merkt, daß Baron Cotta daselbst wohnt und Dannecker in dieser Stadt geboren sei. Diese und ähnliche, in jedem deutschen Reisebuche angegebenen Notizen, wie z. B. Angaben von Münchens Kunst⸗ schätzen, von Nürnhergs Alterthümern, von Berlins Bauten und

Eine hierauf be—

der Kolonial- Entschädigung

Cholera

sprochen.

z der h Fürstin von Warschau im Schloß einen glänzenden die Großfürstin Württemberg, die Großfürsten Nikolaus und Michael, Karl von Preußen, der Prinz Friedrich mahlin genwart

dergleichen zeigen zu Genüge, daß weder Deutschland noch England etwas Ersprießliches von den Commis voyageurs des Art Jour⸗ nal's zu erwarten hat.

Seit einigen Tagen weilt der flüchtige ungarische General Vetter hier in London, gedenkt jedoch in kurzer Zeit wieder nach dem Kontinent zurückzukehren. Pastor Wimmer, gleichfalls einer der bedeutenderen ungarischen Emigranten, ist von Amerika wieder nach Europa zurückgekehrt.

Aus Hamburg ist eine Schiffsladung von nicht weniger als 10943 großer Päcke Meerrettig hier angekommen. Eine so große Einfuhr dieses Artikels, welcher, als zur Klasse der rohen Vegeta— bilien gehörend, keinem Zoll unterworfen ist, hatte früher niemals stattgefunden.

Schiffbrüchige bremer Auswanderer, welche auf dem „Johann Friedrich“ verunglückten, schifften sich auf dem Schraubendampfboot

„Adonis“ in Harvich zur Weiterreise nach Charlestown ein.

Der Wittwe des Lieutenant Waghorn wurde von dem Comité

für die Verwaltung des Fonds der Bombay⸗Daämpfschifffahrts⸗Ge⸗ sellschaft eine Jahresrente von 26 Pfd. St.

wiesen.

auf Lebenszeit ange⸗ Der Fonds der genannten Gesellschaft wurde im Jahre 1833 durch öffentliche Subscription in Bombay gegründet und wird

von Zeit zu Zeit dafür verwendet, um das große Projekt einer

regelmäßigen Dampfboot-Verbindung mit England zu befördern. Der Angabe mehrerer hiesiger Journale, daß in Hull die mit großer Heftigkeit aufgetreten sei, wird von dort wider⸗

Rußland und Polen. Warschau, 31. Okt. Gestern ag machte Ihre Majestät die Kaiserin eine Spazierfahrt nach ow und Natolin in Begleitung der Großfürstin Olga, der fürsten Nikolaus und Michael, ihrer erlauchten Schwestern und ier anwesenden Prinzen. Abends der Fürst und die Ball, welchen dem Kronprinzen von der Prinz der Niederlande nebst Ge⸗ und der Erbgroßherzog von Sachsen⸗Weimar mit ihrer Ge⸗ beehrten. Heute früh um S8 Uhr sind die Großfürsten Nikolaus und Michael von hier nach St. Petersburg abgereist.

gaben

Olga

mit ihrem Gemahl,

Dänemark. Kopenhagen, 30. Okt. (Alt. Merk.) Im Landsthing wurde vorgestern der Gesetzentwurf wegen Aufhebung zahlenlotterie mit 42 Stimmen einstimmig zur dritten Bera⸗

Im Volksthing wurde gestern vom Präsidenten eingereichter Antrag der Kommunalverwaltung in.

der St thung verwiesen.

2 73 1. 28 * ein von Broberg

Kopenhagen auf Aufhebung der Consumtion angemeldet.

26 (Lloyd. Man spricht von einer neuen Senatorenwahl; als Senatoren bezeichnet man unter Anderen den Präsidenten Massa-Saluzzo, den Grafen Gabrio Casati, den Präsidenten Pinelli und Bar Die Er⸗ nennungen sollen noch vor Eröffnung der Kammern erfolgen.

Der Risorgimento enthält in seiner heutigen Nummer zwei be⸗ merkenswerthe leitende Artikel; in dem einen wird gegen das Organ der klerikalen Partei, die Armonia, heftig zu Felde gezogen und ausdrück⸗ lich bemerkt, daß es keine Spoliation heißen könne, wenn bei der unverhältnißmäßigen Vertheilung der geistlichen Güter unter den Mitgliedern der Kirche selbst auf die Herstellung eines befriedigen⸗ den Gleichgewichts in dieser Richtung Bedacht genommen wird; in dem anderen wird der Vorwurf, daß Piemont der revolutionairen Propaganda als Pivot diene, abzulehnen versucht.

Italien. Turin,

Turin, 27. Ott. . Man spricht von der Abberu⸗ . 7 * ma . . 9 * ö 941 fung des Grafen Pralormo, Gesandten zu Paris, welche derselbe ; ; r derte mw is . 2199 999 **9* ö 4. wegen eingetretener Kälte zwischen beiden Regierungen selbst nach gesucht haben soll. Er wird dieser Tage hier erwartet. 5 3 9 83 * 5 g. 88 Par ma 26. Ott. Ourch ein Herzog 8 Dekret ist die 140 Cit lle 21 1èRa 2 1 21 s 14 vmwher hiestge Eitadelle zum Range einer Festung erhoben worden. m 1 1n t all ch

überreichte Juristenfakultä i (5) ö 91 5

l rreie Das mitt . var in gleick Maße n n 3 warn doch, da ede 1 1 gegen. Professi ah rach ( : über den Gefeierten Professor ften tationen, in deren Namen der G bortete. Durch Herrn Professor Rudo eigends von Dres den hierher bewillkommnet, der, 9 * gegründet wurde, mit Savigny und juristischen Fakultät bildete er Beg

de lebendige Erinnerung r 1. Die Herren Appellat

isident Götze erfreuten

9

geistvolle Ansprachen. In dem Verein von Per wund

die sich Abends bei dem Jubilar versammelter h mar

zen A. von Württemberg und B n Ran vil

heren Minister Eichhorn, den Justi ste

Herren von Voß, von Sydow, von Arnim

schon namhaft gemachten Deputationen vie der ehemaligen Kol gen des Gefeierten in der Akademie und iversität, und viele here Justiz⸗-Beamte. Herr General-Direktor von Olfere r

brachte dem Jubilar als Geschenk Sr. Majestät des Königs dessen lebensgroßes Bild in Metallguß, nebst einem in der würdigsten und geistvollsten Weise gefaßten eigenhändigen Schreiben Sr. Majestät. Die zahlreiche Gesellschaft blieb bis Mitternacht bei einander, in all gemeiner freudiger Theilnahme an dem Ehrenfeste, das sie zusam menführte. Berichtigend ist zu bemerken, daß nicht Herr Pr

Richter, sondern Prof. Stahl gegenwärtig Dekan der juris

schen Fakultät ist, mithin auch in dieser Qualität gestern die be⸗ grüßende Rede gehalten hat, während Prof. Richter als Prodekan

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asststirte und die Mappe mit dem Ehrenschreiben überreichte.

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