1850 / 310 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nach dem Lloyd, schon bei den bevorstehenden Losungen getroffen

Die in Formation begriffene Festungs- Artillerie Lloyd zufolge, nun ohne Verzug zusammengesetzt wer bisherigen 14 Garnisons⸗A rtillerie⸗Distrikte werden vor noch fortbestehen; die noch diensttaugliche M der Festungs-Artillerie zugetheilt werden. welche aus acht Bataillonen bestehen wird, Theil der Feld- Artillerie und dient mit dem Festungen; dagegen werden die Garnisons⸗T verschiedenen ataillone Festungs

läufig auch kannschaft derse ie Festungs Artillerie, bildet einen ergänzenden schweren Geschütz istrikte eine Art Ver⸗

Artillerie stehen unter

verschiedenen

ausmachen. einem Obersten vertheilt, im gegenseitigen Verbande.

Der Lloyd sagt: „Aus glaubwürdige daß der Pforte neuerdir schaft über der Armee

Flüchtlinge in im Staatsdienste auch von der österreichischen C *. . vie ser Ein In Goolge die ser Flüchtlingen in die stellt werden, Stellungen

kurzem geschehen sein Bemerkungen nun die Auf Kompromittirte in der Armee „Die Angelegenheiten in endlich ihre Lösung sinden, indem cha bereits in Kogniz, etwa zwölf Kaum hatte Kavas Pascha von deren ) mit ungefähr 1200 Mann um ein Treffen mit mer Pascha

Seraskiers Omer von Mostar, eingerückt sind. Annäherung Kunde erhalten, als er si zwei Stunden von Kogniz, warf d deren Vorrücken abzuwehren. aber gar nicht die Absicht gehabt iz zu erzwingen,

nach Ligeta, ihnen zu bestehen un

sondern seinen Marsch

fortzusetzen.

auffordern, empfangen,

gemeinschaftlich Mittlerweile senden die Bewohner von Mostar häufig Wesir von Buna, und dem Vernehmen nach auch zu Omer Pascha abgegangen sein. großen Verheißungen zu sich n sollte auch seine Reise dahin ten; man glaubt aber, daß direkt nach Sarajevo begeben werde,

Deputationen an den soll eine andere bereits Der Wesir hat Assan Beg unter entbieten lassen. am 28sten v. M. antre er sich, statt Dreißig vor— Auf die Frage der Nota was er eigentlich vorhabe, die Großherrlichen Herzegowina mit Bosnien

nach Buna, nehme Personen werden ihn begleiten. bilitäten von Trebigne, daß er selb kämpfen würde, wenn die machen sollte, sondern entschlossen sei, alsdann Insurrection scheint also in den letzten

Truppen nicht gemeine Sache auf österreichisches

st auch dann gegen

Gebiet zu flüchten. Zügen zu liegen.“ Gelegenklich des Ausmarsches Ban nachstehende Proc leute! Als in den jüngst verflossenen pörung sich über einen Theil des groß hatte, war die tapfere und t

der Gränz⸗Bataillone lamation erlassen: „Gränzer, theure Lands⸗ Jahren der Strom der Em⸗ en österreichischen Kaiserstaa reue Armee, in deren Rei— als Helden mitstritten, der n, die alles zu zerstören drohten, das Vaterland, der Ungarns sind

tes ergossen hen Eure zahlreichen Bataillone Damm, an welchem sich die Woge mit Stolz blickt das Heer, Schlachtfelder Italiens und habe gar vielfach in den heißen in den schweren Stunden liche Ausdauer, Eure Hingebung zu Glücks zu freuen Anlaß gehabt, Ihr habt das schönste Ver⸗ lkes, nicht nur erhal⸗ werdet dieses kostbare Gut als unge⸗ Lindern zu bewahren wissen. Se. r und Herr hat sich durch hoch— einen Theil seines Heeres in öchsten Befehl zu ertheileu datischen und slavonischen Gränz Lande befindliche erste Bataillon Vien abrücken zu

Kaiser auf Euch! die Zeugen Eurer Thaten; i Stunden des Kampfes

der Entbehrungen Eure männ bewundern und mich des doppelten Euer Landsmann, Euer Ban zu sein. mächtniß Eurer Väter, s sondern vermehrt; Ihr schmälertes Erbtheil auch d. ät unser allergnädigster Kaise achen veranlaßt gefunden, und mir den allerh

Euren Muth,

die Ehre unseres Vo

wichtige Urs Bewegung zu setzen, geruht, die zweiten Bataillone der kr Regimenter, des ottochaner Ich erwarte mi legenheiten den gewol ernste Haltung darthun werdet, die auszeichnet als die Tapferkeit. Euren Heerv, Euer Vaterland, welches Ihr Hülfe bald und zugleich mit dem der Bürgschaft dauernder aber auch in den anderen Euch mit Jubel empfangen ser und Herrn ins Antlitz hlie aus seinem Mund Gränzer sind, un Gott erhalte und Wien, 30. Okt.

Regiments aus der Heimat nach t Zuversicht von Euch, daß Ihr in muten hingebenden Gehorsam

Ihr verlaßt neuerdings Eure

Ztolze treuerfüllter Pflichten, mit Erfolge wiedersehen Ihr werdet Truppen alte Waffenbrüder finden, welch werden, werdet unserem ritterlichen Kai e hören, wie werth und theuer Ihm seine wackeren d' mit mir in den begeisterten Ruf einstimmen egne unseren allergnädigsten Kaiser Franz Jo Jellacie, Feldzeugmeister und

November ins Leben tretenden In ration hat Se. Majestät der den Armee⸗Kommandanten. alle zu seiner Ar Ofen, Lemberg Kommando's,

Nachträglich zu der mit J. structlon für die neue Militair⸗-Abminist Kaiser folgenden Befehl, erlas Selber führt den militairischen mee gehörigen Truppen und die Oberleitung vessen Detail⸗Geschäftsführung il gegeben ist, während im Militair-Kommanden in Wien, betreffenden Armee ⸗Corps ad jatus beihaben, geführt werden. dalmatiner

sen: „Für berbefehl über gleichzeitig in Veron— des dortigen Landes⸗ ͤ jm ein General als der ersten Armee die Graz, Brünn und „Kommandanten, Dem Banus, Militair⸗⸗Gouverneur, Köommanden Zarg ein eigener ber der dem Banus bei⸗ Die rein militatrischen Geg Dislocationen und Operationen Personalien über alle in seine Kommandant, so wie mit Meinem Handbillet vom 30. es Näheren mit Meinem 1849 angeordnet wurde, direkt an dirend? General aller ihm zugewiesenen Alle Verwaltungs und Justiz- mmando's, in dessen Be⸗ läßt er durch den

Prag durch gleichfalls einen

eren Detail⸗ Geschäfte in

in Zara und Agram, d r in Agram a

Landes⸗Militair⸗Kommand ant, latus besorgt. pen⸗Bewegungen, so wie die höherer pen leitet d wie solches bereits April 1849 aus Olmütz Befehl vom 16. Oktober Er ist der komman Armee -Corps, respektive Truppen,. Angelegenheiten ves Landes-Militair - Ko reich der Armzer Kommandant seinen Sitz hat, ihm als ad larns beigegebenen General besorgen, der die ge⸗ wöhnlichen Geschäfte in seinem Namen leitet,

gegebene ad welche auf Trup Bezug nehmen, Armee gehörigen Truß der Banus,

die wichtigen aber

vorher seiner Entscheidung zu unterziehen und ihn üb

. hn überhaupt von allen wichtigen Vorkommnissen in ununterbrochener Kenntniß zu en Hat In analoger Weise haben sich die den Kommandanten ästen, Aten, Zten und Aten Armee⸗Eorps für die Besorgung ver

1836

Landes⸗Militair⸗Kommando⸗Geschäfte ad latus beigegebenen Generale gegenüber ihren Corks⸗ Kommandanten, wenn selbe zufällig oder zeitweise in eigener Besorgung der Landes⸗ Militair⸗Kommando⸗ Heschäfte verhindert wären, zu benehmen, gleichwie eben so in rein militairischer Beziehung, dann in wichtigen Verwaltungs⸗ und Justiz⸗ Angelegenheiten von Seiten dieser vier Corpé- und Landes Militair⸗ Kommandanten gegenüber dem ersten Armee Kommandanten das Nämliche zu beobachten kömmt. Die in der Regel sonach monatlich zu erstattenden Relationen umfassen folgende Punkte: a) Alle wich⸗ tigen Verpflegs-Dispositionen an Geld und Naturalien, b) über die Leistungen der unterstehenden Monturs Kommissio nen und den Bekleidungs- und Ausrüstungs-Zustand der Trup⸗ pen und Branchen, (h über den Kassestand der unterstehenden Kriegskassen, d) über alle wichtiger Sanitäts⸗-Angelegenheiten, e) über den Stand der Ergänzung der Truppen durch Mannschaft und Pferde, f über die Bequartierung, 8g) über die vorgekomme nen Sffiziers-Superarbitrirungen, endlich h) über alle besondere Ereignisse von Wichtigkeit, deren fallweise Einberichtung nicht un bedingt nothwendig ist. Der Armee Kommandant wird auf Grunklage dieser Berichte sofort ermessen, ob seine persönliche In tervention nothwendig oder ob die Abforderung von schriftlichen Aufklärungen weiter erforderlich sei. Bei dem Armee⸗Kommando vertheilt er die operativen, rein militairischen technischen und Aus zeichnungs-Gegenstände unter die ihm beigegebenen Referenten, nämlich: den Beneral-Adjutanten, den Chef des General Quartier meisterstabes, den Feld-Artillerie⸗Direktor und den Feld⸗Genie⸗Di rektor Es bleibt ihm unbenommen, die zu seiner Information nöthigen Eingaben vorzuzeichnen, indem er den Grundsatz festhält, daß durch seine Einflußnahme der Geschäftsgang befördert, aber keinesweges vervielfältigt werden darf.“

Der Minister Graf von Stadion wird auch diesen Winter über in Gräfenberg verbleiben. Obgleich die Genesung desselben nur langsam vorwärts schreitet, ist die Hoffnung auf gänzliche Heilung von Prießnitz nicht aufgegeben worden.

Der Minister für Landes Kultur und Bergwesen, Ritter von Thinnfeld, hat vorgestern in Begleitung des Unterstaats⸗Secretairs Pr. Helfert eine Inspections-Reise nach Ungarn angetreten. ;

Die Post-Kommissäre sind angewiesen worden, aufs strengste darüber zu wachen, daß die bei den Postämtern aufgegebenen Briefe ihrer Stückzahl nach genau aufgeschrieben werden, damit das Han⸗ dels-Ministerium eine stets gengue Uebersicht der Briefaufgabe er⸗ lange. Für die Unterlassung dieser Anordnung wurden Strafen für die Betreffenden angedroht.

Auf der nördlichen Staatsbahn wurden in einigen Waggons bereits Proben mit der von Professor Meißner erfundenen Heizung gemacht, die nichts zu wünschen übrig lassen und die Einführung dieser Heizmethode in den ambulanten Postämtern zur Folge haben werden. Ob die Heizung auch in Personenwagen stattsinden wird, blieb vorläufig noch unentschieden.

Die definitive Organisation der hiesigen städtischen Sicherheits⸗ wache wird mit Anfang des kommenden Jahres erfolgen.

Verschiedene Muster für die Infanterie Kopfbedeckung sind in Vorschlag gebracht und Sr. Majestät dem Kaiser vorgestellt wo:

Oi den; doch foll es, nach dem Lloyd, in dieser Beziehung bei den bisherigen Czakos sein Verbleiben haben.

Der französische Gefängniß⸗Reformator Herr Cerfbeer ist nach München abgereist, Herr Appert von Kufstein hier angekommen.

Chrudim, 31. Okt. (P. N. Nachdem man sich bereits der Hoffnung hingegeben hatte, daß die Cholera hier aufgehört habe⸗ brach dieselbe abermals und mit erneuter Heftigkeit aus, so daß gleich in der ersten Nacht ihres Wiederausbruchs über 50 Personen von derselben ergriffen und binnen 3 Stunden 10 von ihnen eine Beute des Todes wurden. Unter biesen Letzteren befindet sich auch seider unser vielgeachteter Bürgermeister, Her Johann Martini, dessen Tod als ein wahrhaft unersetzlicher Verlust für die Stadt bezeichnet werden muß. Herr Martini hat auf seinem Sterbebette noch den achten Theil seines bedeutenden Vermögens zur Gründung eines städtischen Krankenhauses und der Wiederaufrichtung des ab gebrannten Spitals legirt.

Sachsen Dresden, 7. Nov. (D. A. 3.) Das Kriegs⸗ Ministerium hat folgende Ordre an die Beurlaul ten der Armee erlassen:

„Die veränderten politischen Verhältnisse machen erneuert eine vollständige Einberufung der Beurlaubten der Armee erforderlich. Die bereits bei den Truppen eingetroffen gewesenen, aber wieder auf Urlaub entlassenen Mannschaften haben hiernach sofort in ihre betreffenden Standquartiere zurückzukehren. Die Eisenkahnen wer den sie auf Kosten des Staats beförvern. Dresden, 7. Novemher 1850. Kriegsministerium. Rab en h or st.

Die bereits einmal zurückgenommene Verordnung des Kriegs 700 Pferden zur Mobilmachung der

ministeriums zum Ankau von November wieder er

9) sächsischen Armee wird gleichfalls unterm neuert.

In der heutigen . nister des Auswärtigen, von Beust, das Wort, um sich über die am 2. Rovember angeordnete Mobilisirung der Armee auszusprechen. Der Minister hat sich zu dieser öffentlichen Erklärung entschlossen, weil die früher beabsichtigte Erklärung in geheimer Sitzung seiner Meinung näch unangenehme Befürchtung im Publikum hätte er⸗

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zeugen können. Der Hauptinhalt des langen Vortrags ist wesent⸗

Sitzung der ersten Kammer nahm der Mi

lich folgender. Der sächsischen Regierungen ist die Berechtigung der sogenannten „Bundesversammlung? zu den von ihr getroffenen Maßregeln eben so wenig zweifelhast als ihre eigene Verpflichtung, denselben in jeber Beziehung Folge zu leisten und sich anzuschließen. Was die Rüstungen selbst betrifft, so wurden sie, wie der Minister erzählte, durch eine von dem hie sigen preußischen Gesandten über⸗ reichte Note des Herrn von Radowitz veranlaßt, welcher ziemlich kategorisch die Frage an das Ministerium stellte, welche Haltung man hier den zu erwartenden Konflikten in Kurhessen gegenüber einzunehmen gedenke. Herr von Beust antwortete darauf, daß Yächsen vie „Bundes-Versammlung“ treulich unterstützen werde, doch laubte die Regierung zugleich befürchten zu müssen, sofort mit, in Liese Konflikte gezogen zu werden, und rüstete deshalb, modifizirte aber auch sofork die Ruͤstungen, als Herr von Rawbowitz aus dem Ministerium getreten war. Als Herr von Beust seinen Vortrag geendet, wurde ihm von mehreren Seiten der herzlichste Dank aus—⸗ gesprochen, die Angelegenheit selbst aber endlich an die erste Deb u⸗ kation gewiesen. Schließlich referirte Bürgermeister. Starke über mehrere zwischen beiden Kammern obwaltende Differenzpunkte in Betreff des Eisenbahnwesens.

Hannover. Stade, 4. Nov. (Hannod, Ztg.) Heute Morgen und heute Abend erreichte in Folge eines starlen Nord⸗West⸗Win⸗ des das Wasser in der Elbe und in dem durch Stade fließenden Schwinge⸗ Flusse eine so ungewöhnliche Höhe, daß von der hiestgen Garnison die üblichen Warnungs-⸗Schüsse gethan wurden. Das Wasser ist in den niedrigsten Theilen der Stadt in die Keller gedrungen. Erheb⸗ lÜiche Schäden, wie Deichbrüche, sind bis jetzt nicht bekannt ge⸗ worden.

Württemberg. Stuttgart, 6. Nov. Landes⸗-Versammlung hat den Antrag d gung von Rüstungs-Kosten verworfen. ofort aufgelöst, das vorjährige und der altständische Ausschuß wieder e Ministerium dagegen protestirte, schritt die Wahl ihres Ausschusses.

den Richter gestellt. Er verfällt, wenn er nicht eine höhere Strafe nach anderen gesetzlichen Bestimmungen verwirkt hat, in eine Ge⸗ fangnißstrafe bis zu 6 Monaten. oder Abtheilungen derselben eigenmächtig ausrücken oder den Be⸗ fehlen der Vorgesetzten im Dienste den Gehorsam verweigern oder unter den Waffen eine Eigenmacht ausüben, so werden die Bethei⸗ ligten sofort entwaffnet, des Dienstes enthoben und gerichtlich mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. . den §§. Zi. und mit Geldstrafen gerichtlich geahndet.

er Regierung zur Sie wurde in Folge dieses Wahlgesetz aufgehoben Trotzdem das Landes⸗Versammlung zur

Beschlusses s §. 3m. Wenn Bürgerwehren

UeVbertretungen enthaltenen Vorschriften zu 50 Fl. oder mit Gefängniß bis zu zochen gericht Andere Uebertretungen der Dienstvorschriften werden dienstpolizeilich, in schwereren Fällen mit Entziehung des Grades oder mit Ausstoßung bestraft. ; diese schwereren Strafen erkennt ein aus Wehrmaͤnnern zu bilden— des Wehrgericht, auf die leichteren der Bef— len pflichtwidrigen Benehmens, so wie im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder des allgemeinen Wohles, kann eine Bürgerwehr von der Staatsregierung aufgelöst werden. der obigen Bestimmungen (88. so wie alle weiter erforderlichen Vorschriften, irgerwehren der einzelnen Gemeinden zu errichtenden vorbehalten, welche der Staatsgenehmigung bedürfen. allgemeine Errichtung einer von den Bestimmungen 4 erklärt der Abg. Ullrich: nur in Hinsicht auf den Abg. Mathy stellt den Antrag, nach 8. ragraphen hinzuzufügen, ͤ unker diesem Gesetze begriffen sein und behalten soll. Staatsrath Frhr. von Marschal' erkennt die Motive an, he diesem Antrag zu Ehren der karlsruher Bürgerwehr voraus—

Baden. Karlsruhe, 4 (Forts.) Abg. Trefurt erklärt sich des 50sten, und fügt hinzu: nöthige dazu, daß man in Zukunst die Leuten in die Hände gebe. genannten Kategorieen noch ferner 1) Alle, welche in den tischer Vergehen bestraft worden sind; von Bürgern in jeder Gemeinde errichtet haben soll, alle diejenigen auszuschließen, die nicht zur Bürgerwehr Schaaff unterstützt den ersten Antrag

so wie den Antrag des Abgeordneten etztere Antrag sei um so beach ein bei der Vertheidigung des Bürgerwehrmann Abgeordn. Malsch hrer aus der Zahl derjenigen Bürgerwehr ab—

„Nov. Sitzung der zweiten Kammer. für das 45ste Lebensjahr statt rüheren Jahre Waffen nur zuverlässigen Er glaubt daher, daß außer den von der Bürgerwehr ausgeschlossen letzten Jahren wegen poli⸗

es soll eine Kommisston werden, welche das Recht

Die Erfahrung der f

werden sollen:

Die zum Vollzuge 3 bis 31!) dienlichen Anordnungen, bleiben den für die

geeignet sind. des Abgeordneten Trefurt, Junghanns, indem er anführt, der l tenswerther, weil der Antragsteller, hiesigen Zeughauses rühmlich kämpfender Gegenstand aus eigener Erfahrung ll zu §. 36. die Geistlichen und Le

Buͤrgerwehr im Großherzogthum blei künftigen Wehrverfassung abhängig. er werde fur das ganze Gesetz

Berichterstatter noch einen weiteren Pa⸗ nur damit einverstanden, daß statt des Bei der Abftimmung über diese Anträge etzen, so wie

Ihsten Lebensjahrs

ihre bisherige Einrichtung

das 45ste gesetzt werde. der Antrag, das 45ste Jahr statt des 50sten zu s Trefurt über die Bedingungen der Aufnahme §. 3 d. Solche, die nach zb. ausgeschlossen sind, so wie hr ausgestoßen werden, zahlen einen jaͤhr Kasse, der von dem Gemeinderath mit erhältnisse festgestellt wird, jährlichen reinen Einkommens und nicht Zu dem gleichen Beitrag können auch e die durch Krank

der Antrag des Abg. zu 8. 36. angenommen. tig wären, aber nach S. welche aus der Bürgerwe lichen Beitrag Rücksicht auf ihre nicht über 1 Prozent ihres über 20 Fl. ansteigen darf. die in §. 3 c. Nr. 5 bezeichneten Personen, so wi phlichkeit zum Dienst Untauglichen, refurt stellt den Antrag, Maximum von 569 Fl. zu erhöhen und auf 25 Fl. für die aus die sen Autrag r, welche den 25 Fl. bezahlen sollen. von Trefurt und

g. ; nicht den gestellten intrag, sondern nur den Antrag rechtfertigen, möglichst dahin zu Bürgerwehr ferner zsentliche Beeinträchtigung auch setzes sehr wohl möglich sei.

auch nach dem vorliegenden Gesetz Einrichtung

3 wehrpflich⸗

Junghan

alten können. lb mit großer Stimmenmehrheit Das ganze Gesetz wird einstimmig angenommen. T Welcker kündigt hierauf für eine der nächsten Sitzun Fragen an das Ministerium des Aeußern an.

Abgeordn. Zell erhebt den Zweifel, ob nicht eine Behandlung gegenwärtigen Augenblicke theils ganz wirkungslos, theils in mancher Beziehung sehr nachthei ; er glaubt, die Kammer sei befugt, die Vorfrage scheiden, ob jener Gegenstand hier vorkommen soll. Zoiron bemerkt dagegen, daß nach der Geschäftsordnung gegen eine solche Fragestellung nich erho'

werde Fan werden tonne.

heit oder Gebrech meinderath angehalten werden. den Ansatz von 20 JI. auf eir für die nach 8. Gebrechlichkeit Untauglichen. Abg. und stellt den weiteren Antrag: Bürgerwehrdienst ablehnen, lbgéordn. Böhme spricht gegen und stellt den Antrag, den durch Krankheit Untauglichen ꝛc.“ erklärt sich gegen den Antr Es sei im Interesse des

36. Ausgeschlossenen Malsch unterstützt daß Geistliche und Lehre

Fragen gerade in lig sei, und etzt schon zu ent

Abgeordn. von

den Beitrag von diese Anträge

Schluß des 8. Abgeordn. Zittel Abgeordn. Jung hanns: s möglich all

ein Hinderniß erhoben wenn die Sache selbst zu beschließen.

zu streichen. na von Malsch. . . , ag von Mals das Geeignete hierüber ieser Gegenstand verlassen. in Tagesordnung

s, erstattet von dem

Hierauf wird

der Bürgerwehr entziehen, so sei dies gegenüber den durch zahl derselbe

Abgeordn. Bausch,

if Erweiterung

Bürgermeister in bürgerlichen Rechtsstreitsachen. (Schluß folgt.)

* ) e sich . f aber den Lehrern, welche ch des Kommissions

Geistlichen, Steuer auferlegt werde; eben Gebrechlichkeit Untaug vermehren.

mum von 20 Fl., was

lichen nöthig, um

Städte eine große Summe se und größere Städte erklären sich für

für kleinere an Karlsruhe Stockhorn und Maier Mathv sur Beleuchtung dieser s verschiedenen Anträge

preußische Garnison durch Generalmarsch alar zwei Füsilier Marschbe fehle in Hünfeld

Antrag Böhme's; nach Fulda bekommen hät

2 J 1 1a ul M Bataillon plötzlich

Reassumirung urch den Berichterstatter werden der Kommissions

heute Abend gingen sosort, eines erst um 1 Uhr l daß die bei Fulda kon

verworfen und bedeutende Verstärkungen

ie mf Be. . 3000 Cinwohner Eisenbahn nach Bebra ab.

Kosten seiner Bewaffnung und Aus die Anschaffung der Bürgerwehr auf die Hemeinde-Kasse übernimmt

3000 Einwohnern Bärgerwehr erforderlichen 3 f. Den obersten Be

preußische Armer aud in sich ziehen wird.

Seit gestern hält hessischen Artillerie jtant bemerklich gemacht hied nicht gefordert, der Nacht sind heimlich und ohne Wilhelmsbad hierher gelangte von Rechberg, ilhelmsbader Ministern zum unver chen Regenten in Kurhessen ernannt und den Beobachtung unserer Verfassung nicht v Manne und der ihm folgenden bayerischen und östern Armee Gehorsam zu leisten.

ben, trägt jeder Wehrmann die Bauer vom kur

ür die gesammte ̃ s für die gesa, der jüngsten

Landgemeinden sind stets aus der Gemeindekasse an der Bürgerwehr einer Gemeinde ernennt Offiziere werden von der Wehrmannschaft der Bestätigung durch die Staatsregierung, gewählt te Einübung ausgenommen,

Aufforderung der Gerichts

besonderen Geschästen hier auf Vorwissen der

Plata auaebeftet platate angeheftet

gen Behörde aus

Die übrigen 666 ö sterreichischer

tritt die Bürgerwehr n oder Polizei⸗Behörde Ortspolizei von einer iese, dringende rgermeister. Dieselbe soll walt mit Einschluß dei

ö. ; wird, diesem fremden, zur Dienstthätig wird, diesem frei 53

die Aufforderung durch den

genommen, wenn die gewöhnliche Polizeige

nur ergehen, Doch ist man ihne sofort entfernt. sei hauptsächlich gekommen, um die noe 1500 ganz neuen Infanteriegewehre zu Niemand wollte zu die

enthaltene Bestimmung eine ganz ei⸗ liche, da in den hier genannten Städten der Bürgermeister

Wahrung der Sicherheit nicht wegen nicht sehe, warum diese sei nicht abzusehen,

im Zeughause

beauftragt ist und man des ehörde hier eingeschoben sei. ? warum man in solchen Fällen die Polizei mit der Bürgerwehr in Verbindung setze. dieses Zwischensatzes. aus dem Gesetz vom Jahre 1848. Bürgermeister zum Vermittler habe, so werde Staatsrath Frhr. von Marschall Bestimmung. neister genommen werden; nicht ausgesprochen wer in unklares Verhältniß und daraus folgende Abg. Schaaff:

beantragt den Strich Abgeordn. Malsch: Diese Bestimmung s „ie Bürgerwehr den sie um so bereitwilliger sein.

Schreiner keine Kisten machen we preußischen Kommandanten iffen aus dem seiner

werden dürsen.

zegangene Verfügung, ; ** 24 anvertraute werde eine Rücksprache mit dem Bürger .

zer eine gesetzliche Nothwendigkeit dür P aber eine gelel , sortwährend in hülfsbedürftigem Beurlaubten hiesiger Einwohner unter

Verpflegung und wird

den, wenn man nicht ei gnde nr Mißstände herbeiführen wolle. hier nöthige Anordnung demjenigen überlassen, ür die 6ffentliche Sicherheit habe, also der wo die Polizeibe

39. n kurhessischen , ü Man müsse die . 1 in Anspruch. antwortlichkeitef Es können ja auch Fälle vorkommen, hörde gegen die Gemeindebehörde Mathy und Zittel vertheidigen die Fassung Abgeordn. Schmitt vertheidigt den Antrag d Abgeordn. von Soixron schlä men mit dem Bürgermeister.“ Soiron wird angenommen. : Zur Einübung, so Angelegenheiten und zu Befehlshaber berufen. Gemeinde⸗Rath unter Bene Anordnungen treffen. wehr oder einzelner Ab ist jede Berathung oder ner Abtheilungen derselb iten untersagt. gerwehren verschledener. Geme Staats-⸗Erlaubniß stattfinden. gerwehr, welcher eir rung nicht unverzüglich mit Ueberschreitung seine mannschaft aufbietet, wird

wesenden Königlich preußischen der trefflichen Leitung d

einschreiten ert zum Besten der Arn

der Kommission. es Abgeordn. setzen, „nach Beneh

gt vor, zu se des Abgeordn. von

Väter und Pfleger unser en haben werden.

wie zur Berathung von Wehr— Bürgerwehr durch ihren Ueber das Maß der Einübungen kann der hmen mit dem Befehlshaber allgemeine Versammlungen der Bürger lben sind verboten. Bürgerwehr oder einzel⸗ en über Staats⸗, Bezirks- oder Gemeinde §. 3E. Vereinigungen zwischen Bür— inden dürfen nur §. 31. Der Befehlshaber einer Bür⸗ 5§. 38. an ihn ergehenden Aufforde⸗ „Nothfälle ausgenommen, Dienstthätigkeit der Wehr sofort vom Dienste enthoben und vor

r neuhofer Straße ausgerückt, Wie man hört, den einzelnen Corps ihre Stellungen für

Mannschaft ist heute Morgen auf de Nachmittags hat der Kommandirende den Fall eines Angriffs an Ort und Stelle h s zie vorige Nacht, s6 kunde von hier an der leipziger Straße, erum, dicht bei dem leipziger Hof bis Mt ber Besetzung und Befestigung der um einzelnen Höfe und

Wahlen wird die ah zurückgekehrt

§. 31. Andere theilungen derse Kundgebung der

nächstkommende eine halbe! rings um den Rauschenber hinter die Götzenhöfe. die Stadt liegenden, Häuser wird fortgefahren. ten Dorfschaften haben viele Familien sich vom muthmaßlichen Kriegsschauplatz hinw Ein Gleiches geschieht von einzelnen ängstlichen Heute Nacht ist Herr von

Angelegenhe ] , das Terrain beherrschenden

Auch in den von der Avantgarde b hre fahrende Habe eg in Sicherheit gebracht. Bewohnern zoddien, Flügel

mit besonderer

Folge leistet oder

r Befugnisse die Vorstiv e hub

1837

Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen, hier angelangt, um dem Kommandirenden Befehle und Instructionen zu überbringen. Fürst von Thurn und Taxis hatte gestern sein Hauptquartier in Schlüchtern, wo auch der Bundes⸗Kommissar und der Staatsrath Scheffer sich befinden sollen. Die bayerische Avantgarde steht auf den Höhen hinter Neuhof. Von den Unterhandlungen zwischen dem preußischen und bayerischen Kommandirenden erfährt man, daß der letztere sich auf seine unbedingte Ordre, das Kurfürstenthum zu besetzen, bezogen und vermittelnde Vorschläge, bis zu Eingang weiterer Befehle die beiderseitigen Positionen zu behalten, abge⸗ lehnt habe. ;

Schleswig⸗Bolstein. Kiel, 6. Nov. (D. R.) Die Ant— wort Der Statthalterschaft auf die vom General von Hahn über⸗ brachte Note des Ministers von Radonitz lautet:

Das geehrte Schreiben Sr. Excellenz des Königlich preußi schen Staats-Ministers für die auswärtigen Angelegenheiten, Herrn General-Lieutenant von Radowitz vom 23sten d. M. hat die Statt⸗ halterschaft aus den Händen des General Majors von Hahn zu empfangen die Ehre gehabt und den Inhalt desselben der sorg faältigsten Erwägung unterzogen. Sie beehrt sich Folgendes zu er— wiedern:

In der preußischen Denkschrift, welche den Friedens-Kon⸗ trakt vom 2. Juli d. J. erläuternd begleitete, ist uns ausdrücklich bemerkt, daß es schon derzeit die Absicht des Königlich dänischen Gouvernements war, mit Eröffnung der landesherrlichen Absichten hervorzutreten, welche, ganz geeignet sein sollten, eine friedliche Ver—

ständigung herbeizuführen. Daß diese Absicht unausgeführt geblie⸗ ben, hat die Statthalterschaft beklagt, weil sonst der erneute Waf

fenkampf hätte vermieden werden koͤnnen. Je mehr die Statthal⸗ terschaft dies gewünscht hätte, um so erfreulicher ist ihr die Mit⸗ thellung Ew. Excellenz gewesen, daß nunmehr Vorschläge von nemark in der angegebenen Richtung nach Anleitung des Art. 4.

des Friedenstraktats mit Bestimmtheit zu erwarten seien. Mögen

diese Vorschläge durch ein deutsches Bundes⸗-Organ in Be handlung genommen oder in der Bahn direkter Ver—

ständigung zwischen Dänemark und den Herzogthümern ge⸗— leitet werden, die Statthalterschaft wird sie freudig begrüßen und ihnen die eingehendste Erwägung widmen. Die Statthalterschaft ist jederzeit und vorzugsweise geneigt, durch diesseitige Bevollmäch⸗ tigte mit Bevollmächtigten aus dem Königreiche Dänemark über die vorbehaltene definitive Feststellung der mehrfach von Deutschland anerkannten und im Allgemeinen gewahrten Rechte, welche den Gegenstand des langen Streites bilden, auf eine den beiderseiti⸗ gen Interessen entsprechende Weise verhandeln zu lassen, selbstver ständlich unter Vorbehalt der Ratification von Seiten Deutschlands, insofern Rechte der deutschen Gesammtheit dabei in Betracht kom men. Ein geeigneter Ort für solche Verhandlungen dürfte die Stadt Hamburg sein. Aber auch die Versicherung Ew. Excellenz, von Seiten eines Deutschland wahrhaft vertretenden Organs,

edes dem Bunde und seinen einzelnen Gliedern zustehende Recht, 1

2

1 er also das Recht Holsteins auf die altbegründete Verbindung mit

h Schleswig in gemeinsamer S elbstständigkeit dem Königreiche Däne mark gegenüber vollen Schutz und Wahrung finden werde, hat die Slatthalterschaft mit Vertrauen entgegengenommen und sie darf es als selbstverständlich betrachten, daß ihr, als der zunächst be theiligten Bundesregierung, dabei volle Vertretung werde eingeräumt werden. . Mit der Königl. preußischen Regierung ist die Statthalter schaft ferner darin vollkommen einverstanden, daß mit dem Beginn und zur Förderung der bezüglichen Verhandlungen ein Waffenstill stand angemessen ist. Sie säumt deshalb nicht, hiermittelst die Er klärung abzugeben, daß sie unter nachfolgenden Bedingungen einen Waffenstillstand abzuschließen bereit ist: w 1) ? ö im Süden der Demarcationslinie, welche in Folge der erliner Waffenstillstandsconvention vom 109. Juli 1849 ge— zogen ward, belegene Theil des schleswigschen Festlandes, mit Inbegriff der Insel Fehmarn und der schleswigschen Westsee Inseln, so wie der im Norden der Demarcationslinie, östlich von der Stadt Flensburg belegene angelsche Landdistrikt und der Flecken Hoyer, werden von den dänischen Truppen geräumt und von der Statthalterschaft mit dem Herzogthum Holstein gemeinsam regiert;

die dänischen Kriegsschiffe verlassen die Gewässer un er küsten der Herzogthümer;

3) sämmtliche Kriegs- und p litische Gefangene werd beider seis aus geliefert und alles a politische⸗ inden mit Be schlag belegte Privateigenthum wieder zu Disposition der Eigener gestellt;

[) die zum dänischen Kriegsdienst wider Willen gezoge In gehörigen der Herzogthümer werden auf ihr Verlangen ent lassen;

Dem Schifffahrtsverkehr wird beiderseits möglichste Erleichte—

rung und Begünstigung zu Theil;

der Waffenstillstand wird auf die Dauer eines Jahres ge

schlossen und darüber hinaus stillschweigend verlängert inso⸗

fern nicht eine Kündigung mit sechswöchiger Frist von der

einen oder anderen Seite erfolgt

iön den vorstehenden Bedingungen ist die Statthalterschast die Gränze dessen gegangen, was sie dem Lande g intworten zu können glaubt. Sie bezweifelt nicht, daß damit dem

uf einen möglichst baldigen Abschluß gerichteten Wunsche eußischen Regierung entsprochen sein wird

Die Statthalterschaft theilt diesen Wunsch und nimmt Lrreichung desselben die Vermittlung der Königl. Regierung gern

Was im Falle der Ablehnung des Waffenstillstandes weiter erfolgen wird, d sieht die Statthalterschaft ruhig entgegen. Recht lich hat weder der Abschluß, noch die Ratification des die Rechte lediglich wahrenden, die Streitpunkte aber nicht erledigenden Frie

)

dens vom 2. Juli, woran das Herzogthum H olstein nicht betheiligt gewesen ist, auf das Ve u! bl zum definitiven Frieden é ) Einfluß haben können. Die Statthalterschaft wird stets ohne Scheu nach gewissenhaftem Ermessen handeln und hofft von dem deut

rhältniß und die Maßnahmen der bis J

schen Bunde ein Gleiches. Unter Bezugnahme auf die in der obenerwähnten preußischen Denkschrift entwickelte Auffassung der Verhältnisfe, erneuert die Statthalterschaft gern die aufrichtige Ver sicherung ihres Vertrauens auf die gerechte Gesinnung Ew. Ex⸗ tellenz gegen die Sache der Herzogthümer, welche allezeit ihren Blick den allgemeinen deutschen Interessen zugewandt und unbeirrt durch die Wechselfälle deutscher Einwirkung die schwersten Opfer gebracht haben und fortan bringen, um mit einander und mit Deutschland in der hergebrachten Verbindung zu verharren.

Kiel, 28. Oktober 1850. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig Holstein. (gez Reventlow. Beseler. (gez.) Francke.

Sr. Excellenz dem Königl. preußischen Staatsminister ꝛc

v. Radopitz.“

Ne Wiesbaden, 4. Nov. (Fr. J.) In der Nach⸗ 2 unserer Kammer vom d. übergab der Minister⸗ * , ie Civildienstpragmatik. Justizminist er

gab Veset r 15 Steuersimpel, wovon 1 am 20. Nov. und J am 15. Dez. zu erheben sei, wobei dann doch noch ein De⸗ sizit von 471,188 Fl, ins Jahr 1851 gingen, was aber die Regie⸗ rung aus Rücksicht für die schon mit drei Simpel in Anspruch ge⸗ nommenen Kräfte der Staatsbürger, dermalen nicht mit Steuern decken wolle. Abg. Keim interpellirt, was die Regierung hinsichtlich der Medizinalreform zu thun Willens sei. 1. rech tigt seinen Antrag zur Errichtung eines Arbeitshauses zu Marien⸗ stadt wesentlich dahin, daß mit den jetzt nöthigen Unterstützungen für die Arbeilsscheuen und Arbeitsträgen fast die Kosten des Ar— beitshauses gedeckt werden könnten. ; mehreren Erläuterungen. schreckung vor der Strafe, sondern humaner zuvorkommend, durch solches wohlthätige Institut begegnet haben. er Abg. Schürig wies nach, daß das Stift Marlenstadt einst= für den wichtigen Zweck hergestellt werden Die Inbetrachtnahme des An⸗

Müller J. rechtfer⸗

unterstützt den will nicht durch Ab⸗ Weise den Verbrechen

Antrag mit

weilen durch Reparaturen könne, also mit wenigen

Uebernahme ff Militairbeamten. ihm, daß die dermaligen Pensionen rer i , ; betragen und daß unser Militair im Jahre 1850 552,000 Fl. gekostet hat, und 7185 Fl. zur Aus⸗ z Gesetzes in Anspruch genommen würden, welche letztere tegierungs-Kommissär von Holbach auf 4686 zu reduziren sucht. Wenn der Berichterstatter behauptet, die Besoldung der Of⸗ siziere sei mit Rücksicht auf ihre Relikten höher gegriffen, als die der Civil-Staatsdiener, und damit die Gleichstellung erwiesen, macht ach geltend, daß den Offizieren seit Emeir und Kirchensteuern auferlegt worden, so d Offizieren die Steuern 19 Steuersimpel ihrer Pen⸗ sion betrügen, und daß die Offiziere durch die Beiträge im Nachtheil ständen. Berichterstatter der Minorität die Ausführung des Gesetzes

k und Leisler ebenfalls, und zwar bis Raht hält letztere für eine bessere Regierungs-Kommissär von Holbach erklärt im Na⸗ 8s, daß sich dasselbe nicht in einem rechtlosen Schließlich wird das Gesetz mit näherer Erwägung (soll hei dienstpragmatik) zurückgegeben. esordnung: Gesetz über Elementar⸗

Herzoglichen

dieser Ge⸗

bö5, 099 Fl

ings⸗Kommissär von Holb 1849 Staats-, Gemeinde daß bei manchen ttwen⸗ und Wai⸗ Abgeordneter Zollmann will

verschoben haben. von Dienstpragmatik der Gleichstellung. offizier⸗Corps, Zustande befände.

zum Wiedereinbringen Nächste Sitzung erst 11. November.

Pensionsfonds

(Weser⸗Ztg.) e hung der Bürgerschaft wurde eine Mittheilung des Senats verlesen, in welcher er bezüglich der von der Bürgerschaft wiederholt beantragten Auszahlung der bremischen Schuld an die ogthümer Schleswig-Holstein bedauer z die betreffenden Verhandlungen noch zu ke auch darüber noch zur Zeit die gewünschten gemacht werden können. altenden nationalen Gesin⸗ und Wünsche genheit nur erfreulich s davon abrathen, dieselben noch ferner zu Erörterungen rschaft zu machen, indem seiner festen U wohl den in Rede stehenden Ansprüchen,

Interessen des in Anspruch genommenen bremischen Staats dadurch

eher geschadet, als genützt werden würde. T des Herrn Richter Meier, auf Weiteres

te, von neuem erklären zu

schlusse gediehen, theilungen an die Bürgerschaft nicht Ausdrück der in der Bürgerschaft vorw nung haben ihm deren wiederholt erklärten 2 in Betreff der fraglichen Angele

einem Gegenstande berzeugung nach so⸗

den Rechten

Die Bürgerschaft trat dieser Erklärung auszusetzen,

Ausland. Bregenz,

Infanterie nebst

(61 Ion ore Ghevegurlegers endlich verläßt uns noch

und das Armeecorpe

und übermorgen

Division Che⸗—

Großbritanien

ihrer geistlichen

rotestantische Kle eine Petition an die Königin Gestern, am Jahresta— ndoner Kirchen gegen den Papst gepredigt. sofort nach Wiede Anordnungen

Pulververschwör

heißt, geden Parlaments England einzubringen.

. Italien. schließt sich der Riso widersprechen.

gimento, den umlaufenden Gerüchten

Er erklärt, daß die Bannbullen, deren angebliches