befördern, und es darf sie die Finanzwache innerhalb dieses Ge bie⸗ tes auf den Straßen nicht belästigen. Ein Blick auf die Karte des Freihafen⸗Gebietes von Triest reicht hin, um sich zu überzeugen, e. die gegenwärtige Zoll-Linie keine angemessene ist, und daß die 3. nung des Freihafen⸗Gebietes ihre Ueberwachung erschwert, ohne daß er . Raum dieses Gebietes dem freien Handel irgend wie zu Bute kommt. Es bildet nämlich dieses Gebiet einen großen Kreis mit einem schmalen Küstenstriche in nordwestlicher Richtung von mehr als zwei Meilen Länge, während der eigentliche Handels ver⸗ kehr nur in der Stadt und deren nächster Umgebung . an derentheils aber die Höhe des Karstes, wo die Zolllinie läuft, w. Ueberwachung in manchen Jahreszeiten nahezu unmöglich macht.
So lange das an das Freihafen Gebiet angränzende Istrien . ü Beschränkung des ersteren von
Zoll ⸗Ausschlusse blieb, erschien die ĩ Wiha . le Schwärzer eicht nach geringerer Wichtigkeit, weil sich die , . ei. stri ö Sob er
Istrien wenden konnten. Sobald man abe ö
hafengebietes als des nunmehrigen einzigen Zoll Ausschlu eli a; Contrebande bedeutend erschwert und die lieberwachung der , erleichtert. Es erscheint daher gegenwärtig an der Zeit, 34 Haß
regel, worüber die Verhandlung schon seit lange. schwebt zur ,. führung zu bringen. Bei Erörterung dieser Maßregel in der om. misston wurde zwar allseitig anerkannt, daß der Contrebande Handel, welcher von Triest aus zu Lande getrieben wird, lange nicht die hohe Bedeutung hat, wie man hier und da anzunehmen geneigt ist, da er gewöhnlich nur in kleinen Mengen erfolgt und jedenfalls mit der Contrebande, welche auf der Seeseite erfolgt, nicht verglichen werden kann. Es wurde aber auch hervorgehoben, daß, wenn es gelänge, die Contrebande zur See einzuschränken, ohne daß, gleich zeitig dieselbe zu Lande bekämpft würde, sie sich bald dahin in grö⸗ ßerem Maße wenden dürfte. Sonach zeigt sich diese Beschränkung zum Abschlusse der Reihe von Maßregeln, durch welche die Contre⸗ bande systematisch bekämpft werden soll, unerläßlich. Die Reprä⸗ sentanten von Triest befanden sich bei der Verhandlung über diese Beschränkung in einer schwierigen Lage: denn wenngleich der Handel hierdurch keinen Abbruch erleidet, so wird diese Maßregel dennoch den Bewohnern der Landgemeinden vielfach beschwerlich, und jeden
falls handelt es sich dabei um die Einengung eines jener Vor
rechte, welches die Triester als das Palladium ihres Wohlstandes zu betrachten gewohnt sind. Dennoch soll die Verhandlung, in welcher alle für und wider streitenden Umstände erschöpfend erörtert wurden, mit entschiedener Ruhe und jenem feinen Takte erfolgt sein, welcher die triester Kaufleute überhaupt auszeichnet. Die Linie, welche nach dem Antrage der Kommission künftig den Freihafen um⸗ schließen soll, wird in der kürzesten Richtung vom Meeres-⸗-Ufer auf dem Rücken, welcher die Schluchten des neuen Lazarethes und von Gretta trennt, über Terstenick auf die Höhe von Optschina (zum Peter genannt) steigen, von da längs der neuen Straße unterhalb des Bergkammes bis zur ersten Wendung, wo die im Bau begrif⸗ fene neue Fiumer Straße in dieselbe einmündet, dann längs dieser Straße bis unter den Monte Spaccato reichen, von dort in gera⸗ der Richtung nach Cattinara ziehen, dann auf der alten Fiumaner Straße gegen die Stadt bis zu dem Punkte zurückkehren, wo die Gränze der Gemeinde Servola gegen jene von S. Maria Madda⸗
lena interiore dieselbe berührt, endlich längs dieser Gränze bis zum Meere in der Gegend von Zule hinter Servola fortlaufen. Dieses Freihafengebiet bildet ein abgerundetes Ganze, welches vom Kastell aus mit freiem Auge überblickt und auf den dasselbe dem bei wei⸗ tem größeren Theih nach begränzenden Straßen mit reitenden Fi—⸗ nanzwachen leicht überwacht werden kann; es umfaßt Triest mit seinem Weichbilde, so weit die Kultur reicht, und hat einen Flä⸗ chenraum von 3500 Jochen, während das hisherige Freihafengebiet sich über 10,500 Joche erstreckt, dessen größerer Theil, auf der stei— nigen, der heftigen Bora vorzugswetse ausgesetzten Höhe des Kar— stes gelegen ist. Mit dieser Beschränkung des Freihafengebietes ist das System von Maßregeln abgeschlossen, durch welche der Schmug
gel auf der Landseite diesseits des Adriatischen Meexes erfolgreich bekämpft werden soll; welche Maßregeln gegen denselben zur See— seite ergriffen werden sollen, wird mein nächster Bericht nachweisen.
Sachsen. Dresden, 8. Nov. (Dresd. J.) Die (ge⸗ stern kurz erwähnte) Rede, welche der Staats-Minister von Beust in der gestrigen Sitzung der ersten Kammer in Bezug auf die Mobilmachung der sächsischen Armee gehalten hat, lautet:
„Ich habe in der letzten Sitzung um die Erlaubniß gebeten, diesenigen Mittheilungen, welche der geehrten Kammer in Bezug auf die am Aten d. M. beschlossene Mobilmachung der Armee zugesagt waren, in geheimer Sitzung geben zu dürfen. Nach nochmaliger Eiwägung ist jedoch das Mi nisterium zu der Ansicht gelangt, daß es besser sein wird, diese Mittheilung in öffentlicher Sitzung vorzutragen. Allerdings würde eine geheime Siz— zung die Füglichkeit gebolen haben, vielleicht noch manche Details und Belege vorzubringen, welche dazu dienlich sein möchten, die von der Staatsregierung gegebene Darstellung näher zu beleuchten und die von ihr beschlossene Maßregel noch mehr zu unterstützen. Andererseits konnte sie sich aber der Besorgniß nicht entschlagen, daß, so großes und unbedingtes Vertrauen sie in die Diseretion der Mitglieder zu setzen alle Ursache habe, es doch nicht im Publikum an Gerüchten und Muthmaßungen über diese Angelegenheit fehlen, und daß es der Regierung nicht möglich sein werde, den voraussichtlich damit verbundenen Unwahrheiten in gehöriger Weise zu
begegnen. Dazu kommt, daß dasjenige, was ich zu sagen habe und was wir glaubten der Oeffentlichkeit vorenthalten zu sollen, ohne Zuthun der Regierung theilweise schon in auswärtigen Blättern zur offentlichen Kenntniß gelangt ist. Es ist uns demnächst auch in anderer Be⸗ ziehung nicht unerwünscht, Gelegenheit zu haben, nicht blos vor die Kammern, sondern auch vor das ganze Land in dieser An—⸗ gelegenheit zu treten. So sehr wir den Anlaß, welcher die heutige
Mittheilung herbeiführt, zu beklagen haben, so ist er uns auf der anderen Seite insosern erwünscht, als uns dadurch Gelegenheit geboten wird, uns gegen die Kammer in einer, die höchsten Interessen des Landes betreffen= den Angelegenheit zum erstenmale auszusprechen, und wir thun dies um so lieber und halten uns um so mehr dazu verpflichtet, jemehr wir die in dieser Sache von beiden Kammern in xichtiger Einsicht der Verhältnisse beobachtete Zurückhaltung zu würdigen wissen und dankbar zu erkennen ge— habt haben. Die geehrte Kammer wird nicht erwarten — und ich würde die mir gesteckte Zeit überschreiten — wenn ich hier in eine geschichtliche Entwickelung der in sehr vielen Beziehungen nicht erfreulichen deutschen Versassungsflage eingehen wollte. Es ist dies ein Gegenstand, welcher die öffentliche Aufmerksamkeit in so hohem Grade in Anspruch genommen hat, daß ich die vollständigste Kenntniß desselben, so weit die sächsitche Regie— tung dabei betheiligt ist, allerseits voraussetzen kann.“ . Ich werde daher an den Jeitpunkt anknüpfen, welcher mit der Auf⸗ lösung der zuletzt versammelten Kammer zusammenfällt, wobei ich aber wie⸗ derhosen muß, daß es damals eine sehr verbreitete, aber irrige Ansicht war, zu gglauben, daß jene Maßregel mit der deutschen Frage in Verbindung gen anden habe Kurz vor jenem Zeitpunkte hatte die österreichische Regie⸗ an Eigenschast, welche der ö ihr beilegt, als . enn, n ger dei schen Negierungen zu einer Bundes Plenat ver- eingeladen und zwar zu einem doppelten Zwecke: erstens näm⸗
lich, damst eine neue pri eshn Centralgewast ei ö ; J ö,
ngriff genommen würde. Die sächf /
die ,, der ie , l. unh i n gz zweifeln, als sie die Iwed maß igtenn desselben in Zweifel 5 3 e⸗ zermocht;, sachhem die lbrigen ersteigunge, beißt graut aden Weise gescheitert waren. Durch den Umstand' daß Preußen und die mit
1848
ihm den gleichen Gang gehenden Staaten an dieser Plenarversammlung sich nicht betheiligen wollten oder vielmehr, daß sie dieselbe dadurch unmög lich machten, daß sie dieser Versammlung den bundesmäßigen Charakter als Plenarversammlung bestritten und die Union damit in Verbindung setzten, wurde es den zusammen getretenen Regierungsgesandten zu Frankfurt un- möglich, den Zweck der Verhandlungen zu erreichen, indem es nach der be⸗ stehenden Bundesgesetzgebung ihnen nicht gestattet sein konnte, weder eine neue provisorische Ceniralgewalt einzusetzen oder die Bundes verfassung ohne Zustimmung und Mitwirkung der nicht vertretenen Regierungen zu verän- dern. Aus dieser Lage der Dinge enisprang die Nothwendigkeit, das ver= fassungs mäßige Organ des Bundes, den engeren Rath der Bundes versamm⸗ lung, wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, was unzweifelhaft bereits am 1. Maihätte geschehen können, nachdem die interimistische Kommission als Fort— setzung der provisorischen Centralgewalt aufgehört hatte. Man hatte da= mals von diesem Schritte abgesehen, in der Hoffnung, daß man im Wege der Plenarversammlung sofort zu einer Umgestaltung der Verfassung würde gelangen können, welche Hoffnung aber eben durch die Weigerung jener Staaten unerfüllbar gemacht wurde. Wir unsererseits konn- ten an der Berechtigung des Wiederzusammentrittes der Bundes versamm—= lung, an deren rechtlichem Fortbestehen an und für sich keinen Zweifel ha— ben. Es ist dies von anderer Seite Gegenstand großer Anfechtung ge— worden; ich würde mich hier aber zu weit verirren, wenn ich in eine aus⸗ führliche Erörterung aller hier einschlagenden Fragen eingehen wollte. Ich werde mich daher nur darauf beschränken, die Grundzüge unserer Auffassung dieser Sache wiederzugeben.“ J — „Die Bundes-Versammlung hatte im Jahre 1848 die Einberufung einer National⸗Versammlung beschlossen, um zwischen dem deutschen Volke und den deutschen Regierungen ein Verfassungswerk zu Stande zu bringen. Die Bundes-Versammlung löste sich einige Monate darauf auf, indem sie unter dem Einflusse der damaligen Zustände zustimmte: zur Einsetzung einer provisorischen Centralgewalt, auf welche ihre eigenen Befugnisse zum Theil übergehen sollten. Sie trennte sich zu Gunsten dieser provisporischen
Centralgewalt und in der allgemein bestehenden unzweifelhaften Voraus- setzung, daß auf dem zur Zeit betretenen Wege eine neue Verfassung zu Stande kommen und diese alsdann für ganz Deutschland als Grundge etz definitive Geltung haben werde. Diese Erwartung verwirklichte sich nicht. Die Centralgewalt und als deren Träger Erzherzog Johann sah sich veranlaßt, ihre Würde niederzulegen, zu Gunsten einer inte⸗ rimistischen Kommission, welche, unter Zustimmung sammtlicher deut⸗ scher Regierungen bis auf Weiteres an die Stelle 1 trat und nun auf die Zeit von 7 Monaten niedergesetzt wurde. Hach Ablauf dieser7? Monate und nachdem alle anderen Verständigungs ⸗Versuche zu Einführung einer Gesammtiverfassung gescheitert waren mußte unter giesen Umständen das verfassungsmäßige Organ des Bundes wieder aufleben. Ich bin weit entfernt, die Theorie aufstellen zu wollen daß, weil etwas zur Zeit einer Revolution unter dem Drange der Umstände geschaffen wor⸗ den sei, es zurückgenommen und ungültig gemacht werden solle, so bald die Zeitverhältnisse sich ändern. Allein die Theorie, welche von anderer Seite aufgestellt wird, muß ich sür unzulässig und mindestens neu erklären, daß, wenn im Zustande der Revolution die verfassungsmäßigen Institutio= nen außer Wirksamkeit treten, zu Gunsten eines unter diesen Um- ständen geschaffenen Verfassungs-Instituts und das letztere in Folge sei⸗ ner inneren Unhaltbarkeit sich auflöst, daß alsdann das Gemein wesen, sei es nun in einem Staate oder S aatenbunde, sich wieder in dem Zustande der natürlichen Freiheit, also der Verfassungslosigkeit, be= finden solle, wo daher, in Anwendung auf den Staatenbund alsdann die Bundesglieder sich unter einander nach freier Konvenienz zu verbinden haben und wo das ganze Bundesverhältniß in Frage gestellt, ja geradezu aufge— löst wird. Auf der anderen Seite faßten wir die bestimmte Ansicht, daß, abgesehen von der rechtlichen Frage, auch dieser Weg der einzige sei, auf welchem man endlich zu der viel angestrebten Revision der Verfassung des Bundes gelangen und Deutschland vor einer Zerklüftung bewahren könne. Nachdem der von Preußen im Vereine mit Sachsen und Hannover aufge⸗ stellte Verfassungs-Entwurf von Seiten Oesterreichs, Bavperns und Würt= tembergs enischleden verworfen, nachdem diese Verfassung für Sachsen und Hannover in Folge der Nichterfüllung und der entschiedenen Un⸗ möglichkeit der Erfüllung der bei der Annahme gestellten Bedingun—
gen nicht mehr zulässig geworden war, nachdem ein von den Regierungen Sachsens, Baverns und Württembergs unter Zustim— mung Oesterreichs dargebotenes Gegenprojekt eben so wenig die Zustim—
mung der übrigen Bundesglieder gefunden hatte, während auf der anderen Seite Prenßen und die mit ihm verbündeten Staaten alle Bestrebungen dahin richteten, eine Schöpfung ins Leben zu rufen, welche in ihrer Aus— bildung die Befestigung und eine befriedigende Umgestaltung des Bundes in seiner Gesammtheit schwierig, ja fast unmöglich machte; da schien es uns der einzige Weg, aus dieser Verwirrung herauszukommen, daß die von verschiedenen Ansichten, Wünschen und Interessen geleiteten Regierungen wieder in die verfassungsmäßige Form hinübergeleitet würden. Es liegt hierin ein sehr wichtiges Moment, und es ergiebt sich ein wesentlicher Un— terschied zwischen freier Vereinbarung und Verhandlungen in bundesrecht licher Form. Kommt es bei der freien Vereinbarung zu keinem festen Re— sultate, so folgt dann der Zustand, von welchem ich vorhin sprach, der der natürlichen Freiheit, der Verfassungslosigkeit, der Bundes⸗Auflösung Jtommt aber in der bundesrechtlichen Form der Verhandlungen nichts zu Stande, so bleibt fürs erste doch etwas übrig, die alte Verfassung. Hieran knüpft man freilich die Betrachtung, daß man sagt, es sei auf weiter nichts abge— sehen, als diese alte Jorm und also den alten Bundestag zu wahren, und es müsse jeder Versuch zu einer Revision derselben daran scheitern, daß je— der, auch der kleinste Staat widersprechen kann.“ „Allein dieser Einwurf ist bei näherer Beleuchtung nicht stichhaltig, denn wenn die größeren Staaten aufrichtig gemeint sind, sich zu verständi— gen, so wird bei dem offenbaren Impulse der öffentlichen Slimmung der Widerspruch Einzelner die Sache nicht aufhalten. Dagegen giebt dieses Widerspruchsrecht der einzelnen Staaten dafür große Gewähr, daß, wenn ein Staat, und namentlich ein größerer, eine solche Neuerung des Bundes- Verhältnisses zu erreichen strebt und für nothwendig hält, welche für einen großen Theil des übrigen Deutschlands nicht anwendbar ist, er aus Rück— sicht auf dieses Widerspruchsrecht dieses sein Projekt auf solche Gränztn zurückführen muß, welche eben dessen Annahme möglich machen und die bei dem Prinzip der freien Vereinbarung zulässige separatistische Stellung auszugeben genöthigt isti ;;. 3j ö „Sobald wir also diesen Standpunkt erfaßt hatten, war es für uns und alle in Frankfurt vertretenen Regierungen eine unabweis⸗— liche Nothwendigkeit, diesen Weg mit unnachsichtlicher Konsequenz zu verfolgen, vor Allem also den bundesrechtlichen Boden festzuhal— ten, auf welchen die deutschen Angelegenheiten zurückzuführen wa⸗ ren, auf welchem allein eine Verhandlung uͤber eine Revision mit Ersolg in Angriff genommen werden konnte, damit dieser Boden gesichert, damit die Lebensfähigkeit und Kraft des wieder ins Leben gerufenen Organes lon⸗ statirt werde. Daher unser ganz entschiedenes Vorgehen in zwei Fragen, wo wir uns gar nicht verhehlen konnten, daß wohl manche nicht erfreuliche Betrachtung uns in den Weg treten müßte: in der schleswig - holsteinischen und in der hessischen Sache, wo es unsere Pflicht war und darauf ankam, das bedrohte Ansehen der Bundesgewalt, welche wir als die rechtmäßige ansehen müssen, zu schützen, zu erhalten und zur Geltung zu brin= gen. Jene hessische Angelegenheit, welche nach so manchen Seiten hin nicht viel Erfreuliches bietet, war zu einem Felde des volimnschen Kampfes geworden, aber nicht durch die Schuld der in Frankfurt vertretenen Regie- rungen, sondern in Folge der Auffassung seitens eines mächtigen Staates, welche wir durch die Verhältnisse nicht gerechtfertigt halten konnten. Die kurhessische Regierung hatte sich bei der Bundes versammlung betheiligt, hatte den engeren Rath beschickt, hatte die Kompetenz der Bundes versammlung anerkannt, hafte endlich in einer Zeit deren Hülfe angerufen, wo in ihrem Lande Zer⸗ würfnisse und Verwirrung ausgebrochen waren. Die Bundesversammlung hatte Beschlüsse gefaßt zur Wiederherstellung des bedrohten landes herrlichen Ansehens, und ich wiederhole, daß hier rasches Vorgehen zu Sicherstellung der Bundesgewalt nothwendig wurde, weil von anderer Seite her allerhand Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden und zuletzt selbst Drohungen nicht fehlten. Die preußische Regierung stellte sich nämlich diesem Verhält- nisse gegenüber auf einen doppelten Standpunkt, indem sie einerseits die Kompetenz der Bundesversammlung als Central-Organ bestritt, andererseits aber auch nicht geschehen lassen wollte, daß die Bundes versammlung in den
als Nachbarstaat geltend zu machen habe
in einen eigenthümlichen Widerspruch mit ih— ren eigenen Grundsätzen. Denn bekanntlich hat dieselbe bei wieder— holten Gelegenheiten und konsequent den Grundsatz aufgestellt, daß unbeschadet des weiteren Bundes-Verhältnisses in einem engeren Staaten⸗ Verbande eine engere Centralgewalt ungestört fungiren könne, ohne daß die übrigen Staaten aus irgend welcher Rücksicht etwas hineinzureden hätten.“ Wir unsererseits können diese Ansicht nicht theilen und haben fort und fort dagegen Widerspruch erhoben, allein wenn wir auf diese Auffassung der preußischen Regierung hinweisen, so geschieht es nur zu dem Zwecke, um einestheils auf den darin liegenden Widerspruch hinzudeuten, anderer⸗ seits aber, um zu zeigen, wie bedenklich und gefährlich für Preußen selbst die Entwickelung seines Unionsgedankens werden könne, wenn sie gerade auf einer Seite geschehen sollte, die sich der preußischen Oberleitung entzöge, und daß wir, indem wir diesen Unionsgedanken bekämpfen, vielleicht noch mehr im Interesse Preußens handeln, als anderer Staaten. Die in Frankfurt vertretenen Regierungen halten lediglich fest am bundesrecht— lichen Standpunkte, und deshalb kann ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, damit eine preußenfeindliche Tendenz verfolgt zu haben. Die preu— ßische Regierung hatte den Weg offen, sich an den Schritten der Bundes⸗ versammlung zu betheiligen und ihre Stimme ins Gewicht zu legen, und sie mußte anerkennen, daß die übrigen Regierungen, welche jene als das verfassungsmäßige Organ unterstützten, weit entferut waren, in dem betref⸗— fenden Lande irgend einen fremdartigen Einfluß geltend zu machen. Leider war aber in Preußen die Ansicht eine andere, in Folge der in Berlin vor
waltenden Auffassung sah man darin einen Angriff auf die preußische Ehre, während man bei ruhiger Erwägung sich hätte wohl eingestehen müssen, daß diese für Preußen allerdings nicht ganz willkommene Lage eine ganz natürliche Konsequenz des seit mehr als zwei Jahren verfolgten Sostems
ein besonderes Interesse Hiermit stellte sie sich
eines engeren und weiteren Bundes sei, eines Sostems, welches wir fortwährend bekämpft haben. Wir haben auf unserer Seite, absicht⸗ lich vermieden, Konflikte darüber herbeizuführen. Es ist dies na—
mentlich geschehen in Bezug auf die Verwaltung des Bundeseigenthums, wobei man von weiteren Einschritten absah und die ganze Sache in der bisherigen Lage ließ, bis ein anderer Zustand herbeigeführt sein werde. Allein wozu man sich nicht verstehen konnte, ohne sich selbst aufzugeben, war, daß gegenüber von Regierungen, welche den Schutz der Bundes-Ver— sammlung angesprochen, diese sich sollte einschüchtern lassen durch Dro— hungen, und kämen diese auch von dem mächtigsten Staate. In dieser Weise wurde aber vorgeschritten. Nicht allein, daß von preußischer Seite das Recht der Einmischung geltend gemacht, gleichzeitig das Einrücken preußischer Truppen in Aussicht gestellt wurde, sondern es erfolgte auch bei wiederholten Gelegenheiten die Kundgebung, daß man eine bewaffnete Ein mischung Seitens des Bundes nicht dulden werde. Eine ähnliche Lage trat auch bei der schleswig-holsteinischen Sache ein, wiewohl in anderer Beziehung.“ „Es ist hierin bisher noch keine Gelegenheit gewesen, in schär⸗ fere Berührung zu kommen. Allein auch in dieser Frage mußten wir mit Entschiedenheit darauf bestehen, daß der Bund seine Geltung erlange, weil wir davon ausgehen, daß Deutschland, wenn seine es vertretenden rechtmäßigen Organe etwas beschlossen haben, auch dafür sorgen muß, daß es ausgeführt werde, daß also der Friede wirklich zur Ausführung komme, und nicht ein deutsches Land unnützerweise und ohne alle und jede Hoff— nung verblute. Angesichts jener, wir können leider nicht anders sagen, als drohenden und herausfordernden Haltung der peeußischen Regierung konnte es nicht ausbleiben, daß auf anderer Seite ernste Erwägungen ein traten, daß man sich dort für eine kräftige Gegenwehr entschied und sächsische Staats⸗-Regierung
starke Aufstellungen bewerkstelligte. Die r fonnte ihrerseits nach der einmal angenommenen Stellung sich nocht verhehlen, daß sie die Verpflichtung habe, die bedrohte Bundes
gewalt zu unterstützen und nach Maßgabe des Bedarfs ihre bewaffnete Macht auch in Bereitschaft zu halten. Sie hat sich in dieser Beziehung auch gegen die ihr befreundeten Regierungen ausgesprochen, hat aber auch eine eben so rücksichtsvolle als vorsichtige Stellung beobachtet, theils um Provocationen zu vermeiden, welche ihr hätten Vorwürfe zuziehen können, theils aber auch, um dem Lande unnütze Kosten zu ersparen und keine Un— ruhe über dasselbe zu verbreiten. Es waren daher alle Maßregeln in dieser Beziehung ausgesetzt, wiewohl in mancher Beziehung, gegenüber der be— drohlichen Haltung, welche man im Norden und Süden annahm, bei der geographischen Lage Sachsens, welches sich nicht mit einem Kordon gegen den Krieg umziehen kann, wohl die Frage, ob man die Hände ruhig in den Schoß legen und zusehen solle, nahe lag. Dennoch waren wir bemüht, unnütze Schritte zu vermeiden. Wir folgten aufmerk— sam den Verhandlungen, welche zu Warschau stattfanden, und welche zu Lösung der schwebenden Frage Veranlassung geben mußten. hatten Gelegenheit, über den Gang derselben gut unterrichtet zu sein und waren in Folge der über den Ausgang jener anher gelangten Nachrichten nicht gesonnen, eine Mobilmachung eintreten zu lassen. Ich bemerke dies, weil zwei, verschiedene Richtungen verfolgende Blätter die Nachricht verbreite hatten, als sei die Mobilisirung eine Folge der Nachrichten aus Warschau gewesen. Allein während die Nachricht, daß man in Berlin sehr entgegen kommende Vorschläge angenommen habe, noch auf sich warten ließ und wir im Gegentheile von sehr harten Kämpfen ini preußischen Ministerium ve nehmen mußten, gelangte an uns eine Frage der preußischen Re gierung, welche zu sehr ernsten Erwägungen Veranlassung
Wir
geben
mußte. Ich nehme nicht Anstand, der geehrten Kammer ein“ A tenstück vorzulegen, eine Depesche, welche in Folge dieser Ereig nisse an unsere dortige Gesandtschaft gelangte und welche die Sache
ziemlich klar aufhellt:
Dresden, 2. Nov. Der Königl. preuß. Gesandte Graf von Galen ließ in den gestrigen Abendstunden das schriftliche Ersuchen an mich ge langen, ihm für den nächsten Morgen eine Stunde bestimmen zu wollen, damit er sich eines „so eben ihm zugehenden dringenden Auftrags“ entle digen könne. In Folge diesfallsiger von mir erhastener Einladung begab sich derselbe noch am nämlichen Abend zu mir und machte mir durch VorQ lesen Mittheilung einer Depesche des Ministers von Radowitz, welche ich alsdann noch einmal selbst durchlas und deren Inhalt im Wesentlichen folgender war: Die zu Frankfurt tagende sogenannte Bundes? Versamm⸗ lung, welcher die preuß. Regierung jede Berechtigung, sich als deutsches Centralorgan zu geriren, absprechen müsse, habe des von der preuß. Re⸗ gierung nach Wilhelmsbad, und Wien gerichteten Vorschlages ungeachtet, wonach eine Vermittelung in der kurhessischen Angelegenheit, unter Theil. nahme sämmtlicher deutschen Regierungen stattfinden sollte, eine ein seitige und bewaffnete Dazwischenkunft in Kurhessen beschlossen. Eine solche Intervention würde der Königlich preußischen Regierung bei dem dermali gen Stadium der fraglichen Ängelegenheit, selbst von Seiten eines berech ligten Organs des Bundes, vorzeitig und unzulässig erscheinen. Als ein solches könnte aber überdies die sogenannte Bundes⸗Versammlung nicht betrachtet werden. Die Königlich preußische Regierung könne unmöglich zu— lassen, daß in Kurhessen, welches, ganz abgesehen von den durch dieses Land mittelst des Bündnisses vom 26. Mai 1849 eingegangenen und nicht gelösten Verpflichtungen, schon durch seine Lage in engerer Beziehung zu Preußen stehe, ein unberechtigtes Centralorgan zur Geltung gebracht werde. Die an der Gränze des Kurstagtes stehenden prenßischen Truppen hätten daher den Befehl, auf die erste Nachricht von dem Einrücken der sogenannten Bundestruppen das kurhessische Gebiet zu besetzen. Gegenüber den Konfliften, welche hieraus unvermeidlicherweise entstehen zu sollen schienen sei es der Königlich preußischen Regierung von Wichtigkeit, zu wissen, welche Hal— tung Sachsen als benachbartes und in mancherlei Beziehnngen zu Preußen sle— hendes Land beim Eintritt dieser Konflikte beobachten werde. Zwar wisse man wohl, daß Sachsen sich bei jenen frankfurter Beschlüssen durch einen Vertreter bethei= ligt habe, glaube jedoch aus den Berichten des Gesandten die Hoffnung schöpfen zu dürfen, daß die sächsische Regierung die aus jenen Beschlüssen entsprin— genden Gefahren beklage. Der Gesandte wird daher beauftragt, sich von mir eine baldige Erklärung zu erbitien. Ich machte dem Herrn Gesandten zunächst bezüglich der ebenerwähnten Schlußbemerkung der fraglichen De— pesche darauf aufmerksam, daß, wenn ich ihm gegenüber die aus den der maligen Verwickelungen hervorgehenden Gefahren beklagt habe, dies nie in einer Weise geschehen sei, welche eine Mißbilligung der in Frankfurt ge faßten Beschlüsse nur im Entferntesten hälte ahnen lassen können. Dem— nächst gab ich demselben zu verstehen, daß die gegen das Ansehen
ihrer Kompetenz nicht thaisächlich entzogenen Ländern durch ihre Da— elfen, m. Einfluß augübe, namentlich da, wo Preußen
der Bundes Versammlung gerichteten Auslassungen mich vielleicht der Mühe entheben lönnien, die gewünschte Antwort zu erthellen.
Inzwischen habe ich keinen Grund, über die polsitische Haltung Sachsens rgend einen Zweifel bestehen zu lassen, wir denn ein solcher der preußi-= Zwar sei uns bisher noch
chen Regierung nicht wohl beigehen könne. kein Anlaß geboten gewesen, bezuglich der Wiedereröffnung der Bundesver
sammlung mit der Königl. preußischen Regierung Vernehmung zu pflegen, dieselbe habe jedoch Gelegenheit gehabt, aus den der Oeffentlichkeit über- gebenen Abstimmungen des sächsischen Bevollmächtigten zu Frankfurt f Bundes verfassung in allen Theilen als zu Recht beständig betrachte, und deshalb auch die Bun—= desversammlung als das rechtmäßige Bundesorgan anerkenne, woraus von
zu ersehen, daß die sächsische Regierung die
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selbst folge, daß die diesseitige Regierung sich der Vollziehung der Bundes beschlüsse nicht entziehen, sondern denselben Folge leisten werde. Die hierau von dem Grafen Galen an mich gerichtete Frage, ob wir der Bundes versamm lung das Recht der Kriegserklärung zusprechen, erwiederte ich mit der Bemer kung, daß wir die Bundesverfassung und die Bund esversammlung mit den ih durch die Verfassung beigelegten Rechten anerkennen, woraus weitere Nonse quenzen zu ziehen ich ihm selbst überlassen müsse. Graf Galen brach hierbe das Gespräch ab, indem er mir den Vorschlag machte, am nächsten Tage der
von ihm zu erstattenden Bericht vor dem Abgange desselben mir mitzutheilen. Ich nahm'dieses Erbieten an, indem ich zugleich bemerkte, daß ich immittelst
guch Gelegenheit haben würde, Se. Majestät den König von dem sraglichei Vorgange in Kenntniß zu setzen. ö .
Heute Mittag fand sich der gedachte Gesandte wiederum bei mir ein um beabsichtigtermaßen seinen Bericht vorzulesen. Bevor er dies zu thun
begann, ersuchte ich ihn jedoch, die Erklärung entgegenzunehmen, wie ich msch gegen die Annahme verwahren wolle, als sei aus dem Anhören des fraglichen Berichts und dem eventuellen Einverständniß mit dessen Fassung von
meiner Seite eine offizielle Erklärung der sächsischen Regierung gegenüben der preu⸗
ßischen zu folgern. Bei dem Einst und der Wichtigkeit der Sache werde eine solche schriftlich ertheilt werden, sobald eine schriftliche Anfrage erfolge; diese letz⸗ tere aber müsse ich mir erbitten, um sie zum Gegenstande der Berathung im Gesammtministerium und der Vortragserstattung an Se. Majestät den
König machen zu können.
Im Uebrigen habe ich nur das zu wiederholen, was ich in Bezug auf
unsere politische Stellung Tags zuvor gesagt habe. Graf Galen nahm diese Eröffnung ohne Einspruch entgegen und erkläcte, in entsprechender Weise berichten zu wollen. Ich fügte meinen Aeußerungen noch die Be— merkung hinzu, daß wir in dem von dem Herrn Gesandten im Auftrage seiner Regierung gethanen Schritte einen mehr oder weniger bedrohlichen Charakter erkennen müßten, der uns in jeder Hinsicht Vorsicht zu gebieten geeignet sei. Diese Vorsicht haben wir in der That in doppelter Nichtung bethütigen zu müssen geglaubt, da die Frage sich aufdringen mußte, was preußischerseits beabsichtigt werde, falls die von uns erforderte Erklärung nicht zufriedenstelle? Daher kam es zunächst darauf an zu ver— meiden, daß der von uns gegebenen Erklärung ein agressiver oder provozirender Charakter beigelegt werden könne. Gegen jeden in dieser Dinsicht uns zu machenden Vorwurf werden wir davurch sicherge⸗ stellt sein, daß die von uns zu ertheilende Antwort genau nach der Fassung der an uns zu stellenden Anfrage bemessen wird. Inmittelst aber sinden wir uns durch den preußischerseits bereits geschehenen Schritt zu unserem lebhaften Bedauern zu der Befürchtung berechligt, daß wir bei Erfüllung der uns obliegenden Bundespflichten durch ein unerwartetes Da- zwischentreten bedroht werden könnten, und die Königl. Regierung hat da— her mit der durch die Umstände zwar gebotenen, allein bis zu diesem Augen? blicke in der Hoffnung einer friedlichen Ausgleichung der schwebenden Streitfragen beanstandelen Mobilmachung der diesseiligen Streitkräfte nicht länger zögern zu dürfen geglaubt. Noch bemerke ich, daß ich bei der ersten jener beiden Unterredungen dem Grafen Galen nochmals darzulegen mich bemüht, wie die Intervention des Bundes in Hessen nicht als eine feindse⸗ lige Maßregel gegen Preußen angesehen werden dürfe, über welchen Ge— genstand jedoch der Herr Gesandte, so sehr er sich auch sonst des erhalte— nen Auftrags in konzilianter Form entledigte, die Diskussion ablehnen zu müssen glaubte. Die Königl. Gesandtschaft wird von vorstehender Mit- theilung den geeigneten Gebrauch zu machen wissen. Der Staats ⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten (gez. von Beust). „Unter diesen Umständen wird es die hohe Kammer begreifen, daß die Staatsregierung sich zur dringendsten Vorsicht veranlaßt sah. Ejn gewis⸗ senhaftes Ministerium muß sicherlich die Verantwortung, die ihm erwachsen kann, wenn es eine dringende Gefahr vernachlässigt, wenn es die dagegen zu treffenden Maßregeln verabs umt, weit höher anschlagen, als die Unan— nehmlichkeiten, welche daraus hervorgehen, wenn die Ereignisse die Befürchtungen nicht ganz bestätigen. Erwägt man alles dasjenige, was zu gleicher Zeit sich in Berlin zutrug, jene Berathungen im Ministerium, in Bezug auf deren Aus— gang die Deutsche Re form, ein ministerielles Blatt, sagt, daß der eine Theil, der obgesiegt, dasjenige im Wege des Friedens zu erreichen suche, was der andere Theil, der jetzt unterlegen, im Wege des Krieges zu erlangen bemüht gewesen sei; erwägt man diese Umstände, so dürfte wohl kein Zwelfel mehr erlaubt sein daß unsere Befürchtungen sehr gerechtfertigte und genügende waren um zu Maßregeln zu schreiten, welche dringende Eil gebot. Dagegen hat die sächsische Staatsregierung, sobald die erste Nachrscht vom Ausscheiden des -taatsministers vor Nadowitz hier eintraf, unerwartet jeder weiteren An— rage von preußischer Seite, den Beschluß gefaßt, dicjenigen Einschränkun— ßen eintreten zu lassen, welche in den letzten Tagen gemacht worden sind.“ „Der Vollständigkeit halber theile ich noch die Antwort mit, welche ich am Montag Abend dem preußischen Gesandten, in Folge einer mündlichen Besprechung, zu ertheilen im Falle war: „Auf die so eben an mich gerichtete Frage: wodurch die Mobilmachung der sächsischen Armee in einem Augenblicke motivirt werde, wo in Preußen beschlossen worden sei, von einer Mobil machung abzusehen? beehre ich mich, Ew. c. zu erwiedern, daß der Erlaß der Verordnungen des Königl. Kriegsministeriums vom 2ten d. M. durch die von Ew. ze, Tags zuvor der Königl. Regierung mitgetheilte Depesche des Herrn Ministers von Radowitz und die darin gestellte Änfrage, welche Haltung Sachsen gegenüber dem darin angedrohten Zufammenstoß in Hessen einzunehmen gedenke, her⸗ dorgerufen worden ist; daß zu der Zeit, wo jene Erlasse ergingen, von einem Beschlusse der Königl. preußischen Regierung wegen Nichtmobilisirung der preußischen Armee etwas nicht bekannt war, vielmehr sichere Nachrichten darüber vorlagen, daß im Schooße des Königl. preußischen Ministeriums der Antrag auf Mobilisirung lebhaft vertreten werde; daß jedoch nach Ein—= gang der Nachricht von dem Ausscheiden des Herrn Ministers von Rado⸗ witz und der von dem Königl. preußischen Ministerium in Aussicht gestellten friedlicheren Wendung der Binge, welche durch die so eben gemachte Er— öffnung Ew, ꝛc, eine neue Bestätigung erhält, sofort der Beschluß gefaßt worden ist, in den verfügten Maßregeln bedeutende Modificationen eintre= ten zu lassen. Genehmigen Ew. zc. (gez.) Beust.“ Gleichzeitig wies ich durch den Telegraphen die Königliche Ge ande ,, Berlin an, die eben vernommene Depesche dem Mi⸗ . . Want uffel vorzulegen, und der darauf eingegangene Bericht be= ,, ,, zur Beruhigung, des preußischen Ministeriums gereicht a ,,, . Befriedigung entgegengenommen worden sei K . eine Mobilisirung der preußischen Armee abwarlien k . uns sicherzustellen und namentlich ein inod zu r auf, dessen Erhaltung viel ankommt, unsere Armee, das darf wohl nicht bezweifelt werden. Es haben glücklicher weise die Berathun⸗ gen im preußischen. Ministerium einen Ausgang genommen welcher für den Augenblick sehr befriedigend sein muß, wenn bes auch schmerzlich ist, daß dieser Zeitpunkt von einem sehr erschütternden Ereignisse 5 von dem Dahinscheiden eines Mannes, welcher vor zwei Jahren schon ein⸗ mal berufen war, die Anarchie im letzten entscheidenden Augenblicke zu be⸗ lämpfen, der auch diesmal wieder in der letzten Entscheidungsstunde noch zur rechten Zeit gekommen zu sein schien, und der seine Hingebung an die Sache der Ordnung und des Friedens mit seinem Tode besiegelt hat.“ (Die neuesten, auch gegen uns erfolgten Kundgebungen des preußischen Ministeriums berechtigten allerdings zur Hoffnung, daß Preußen den einer gioßen Regierung würdigen Entschluß gefaßt habe, den bis jetzt befolgten Weg, bei dessen längerer Verfolgung es viele Opfer kosten kann, abersweder für Preußen noch für Deutschland Heil zu erwarten ist, aufzugeben. Je rascher und unumwundener dieser Eutschluß ausgeführt wird, desto weniger wird von einer Gefährdung der Ehre des Staats die Reve sein können, von welchem wir aufrichtig wünschen müssen, daß er die, eine lange Reihe von Jahren hindurch in enger Verbrüderung mit Oesterreich in Deutsch— land eingenommene hervorragende Stellung zum Heile Deutschlands nicht
1849
„Die Beispiele der größten Staaten lehren uns, daß wohl das Sy⸗
stem eines Staates wechseln kann, Machtstellung oder seinem Ansehn etwas verliert.
die preußischen S den die Verhältnisse mit Bestimmiheit vorzeichnen.“
„Wir vertrauen den Absich allein bei dem dermaligen Stande der Dinge wird können, daß die Thatsachen noch sehr verwickelt liegen,
— wir diese Entwickelung erwarten müssen.“
f „Für die preußische Staats⸗Regierung ist gegenwärtig ein für si . — nehmbarer Weg in Bezug auf eine enn fg , * ü. . — Züge der deutschen Verfassung dargeboten, und diesen Weg zu betreten ist sie r geneigt. Die zu Frankfurt vertretenen Regierungen, Oesterreich an der Spitze mwoelches mit Kraft und Ernst seinem hohen Berufe zu genügen weiß, werden dabei zeitgemäßen Umge⸗ . i Allein sie daß bis dahin die auf Recht und Vertrag be⸗ 33 aufrecht erhalten und nichts dagegen unternom- n Nicht deshalb scheuen wir uns, die Bundes versammlung zu verlassen, weil wir die Majorität der unions freundlichen Regierungen suͤrch= sondern weil wir die Bundes versammlung zur Zeit als das recht= . ) und weil wir die Konsequen aß im Falle einer Nichtverständigung die Mitglieder des , i 3 in einem lockeren völkerrechtlichen Verbande befinden sollen, der ihnen er— laubt, sich in Spezialbündnisse zu trennen, weil wir, sage ich, diese Konse— Aguenz nimmermehr im Nechte zugeben können, wenn wir sie auch für den Augenblick als eine, hoffentlich vorübergehende Thatsache lebhaft zu bekla⸗
i einer möglichst baldigen Verständigung, so wie einer n= staltung der Bundesverfassung, ihre Kräfte ungetheilt widmen
werden daran festhalten, R ruhende Bundesverfassung 1è men werde.
ten . * é mäßige Organ des Bundes erkennen
gen haben.
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jeder Uebereilung fern, geln ergreifen werde, da wo die Nothwendigkeit sie gebieterisch erheischt.“
Württemberg. Stuttgart, 9. Nov. Merk. enthält folgende Ansprache des Königs an das Volk: „Württemberger! ö Lage Deutschlands zu militairischen Rüstungen sowohl zum Schutze des eigenen Landes, als Pflichten gegen den deutschen Bund
genöthigt, welch
stellen zu lassen, Pferden für Artillerie und Fuhrwesen die Summe von 300, 000 Fl zu bewilligen. Die Landesversammlung hat aber hierbei ein Ver
verhandeln zu lassen. Sie hat beschloffen, nicht nur die ange
men unausführbaren
Abschnitte der Verfassung solch unversöhnliche Gegensätze mit Unse rem Verfassungs-Entwurf sich herausstellten, da . barung mit dieser Versammlung nimmermehr zu denken war.
Wir mußten daher abermals zur Auflösung schreiten, und da das Gesetz vom 1. Juli v. J., welches überhaupt nur einen transito— rischen Charakter haben konnte, offenbar nicht mehr angewendet werden kann, nachdem die Theilnahmlosigkeit an den nach diesem Gesetz vorzunehmenden Wahlen in einem steigenden Maße sich her— ausgestellt hatte, so bleibt nach Erwägung aller thatsächlichen und rechtlichen Beziehungen kein anderer Weg übrig, als das Werk der Verfassungs-Revislson in denjenigen Stand zurück zu versetzen, in welchem es sich vor Erlassung des Gesetzes vom 1. Juli vorigen Jahres befand. Schon hieraus folgt, und Wir ertheilen Euch hierüber die bestimmte Zusage, daß keinesweges von einer definiti ven Rückkehr zu dem früher Bestandenen die Rede ist, sondern daß nur die Verfassungs-Revision auf einem Wege vereinbart werden soll, welcher ursprünglich als der nächste sich darbot und besser nie? mals verlassen worden wäre. Hierzu werden Wir auch die Ein⸗ leitung treffen, sobald nur immer die Umstände es erlauben. Eine nothwendige Felge von dem Verlassen des Gesetzes vom 1. Jult v. J. war, daß auch kein Ausschuß aus dieser Versammlung, für dessen Wahl ohnehin in gedachtem Gesetz lediglich keine Fürsorge getroffen ist, zurückbleiben durfte, da sonst zwischen dem Aus= schuß und der künftig zu wählenden Versammlung zum voraus ein unlösbarer Widerspruch begründet worden wäre, wel- cher nothwendig zu den bedenklichsten Konflikten hätte führen müssen, und welchem Wir ebendeshalb kraft §. 89 der Verfassungs⸗ Urkunde vorzubeugen Uns verpflichtet sahen. Damit aber! die ver fassungsmäßige Kontrolle Unserer Regierung keinen Augenblick fehle, so beriefen Wir den letztbestandenen nach der Verfassung vom Jahr 1319 gewählten Ausschuß wieder in Thätigkeit, und wie Wir hierin das zur Zeit allein berechtigte Organ der Landes- Vertre— tung zu erblicken vermögen, so werden Wir gegen die etwaige Kon⸗ stituirung eines anderen Ausschusses mit allen gesetzlichen Mitteln
energisch einzuschreiten nicht verfehlen. Indem Wir auch im Uebrigen einstweilen das, was durch des Landes Wohl geboten ist, nach §. 890 der Verfassungs Urkunde ver—
fügen werden, leben Wir der Ueberzeugung, daß Wir hierin nur dem Gebote einer unabweisbaren Nothwendigkeit folgen, und ver— trauen zu Unserem getreuen Volke, vertraueu zu allen Unseren Be— hörden und Obrigkelten des Landes, daß sie die Gründe dieses Un— seres Verfahrens erkennen und sich mit Uns vereinigen werden, um jedem etwa von Uebelwollenden zu befürchtenden Versuche der Sts rung der öffentlichen Ordnung rasch und kräftig zu begegnen.
Hierbei bedarf es der Versicherung nicht, daß, indem Wir von den Uns durch den 5§. 89 der Verfassung ertheilten Be— fugnissen Gebrauch machen, Wir auch hierbei stets in die⸗
ser Verfassung die Richtschnur für Unsere Regierungs⸗Handlungen erkennen und nur in so weit zu den durch dieselbe zugelassenen außerordentlichen Maßnahmen schreiten werden, als dag? St̃atz— wohl es gebieterisch erheischt. — Württemberger! vertraut Eurem Könige, der seit vierunddreißig Jahren die Förderung Eures Wohls zum Gegenstande seiner wärmsten Fürsorge gemachk hat, und der nie aufhören wird, diesem Ziele seine Kraft, sein Leben zu weihen.
Stuttgart, den 7. November 1856.
Wilhelm.
Miller. Wächter⸗Spittler. Linden. Knapp.
aufgebe.“
ohne daß der Staat darum an seiner j Wir dürfen daher fer⸗ — ner nicht besorgen, daß Befürchtungen wegen angeblicher Ehrenkr änkung taatsmänner abhalten werden, denjenigen Weg zu gehen,
hten des dermaligen preußischen Ministeriums; nicht verkannt werden
önne . . J ; daß d ⸗ sächliche Entwickelung hoffentlich nicht wird auf sich warten ke nr n
„Die Staats-Regierung macht sich die Hoffnung, daß nach dieser Dar— stellung der Verhältnisse die hohe Kammer von der Nothwendigkeit des ge⸗ thanen Schrittes sich überzeugt halten und der Staats Regierung das Ver⸗ trauen schenken werde, daß sie von jeder Leidenschaftlichkeit befreit und von die für des Landes Wohl unabweislichen Maßre⸗
Der Schwäb. Durch die außerordentliche höchst bedenkliche
zur Erfüllung der geg unabweislich geworden sind, waren Wir in der Lage, bei der Landesversammlung das Ansinnen zu Anschaffung des unumgänglichen Bedarfs an
halten gezeigt, welches Uns unmöglich machte, mit derselben weiter sonnene Bewilligung als formell und materiell unbegründet abzu— n. en d, , gegen jeden Aufwand zu protestiren, welcher sich durch die fraglichen Kriegsrüstungen ergeben sollte, indem sie nur zu den Kosten einer in den Augen jedes Unbefangenen vollkom— bewaffneten Neutralität ihre Erwägung in
daß an eine Verein-
Plessen.“
w
Baden Karlsruhe, 5 . . e, 5. Nov. Eröffnung der heutigen Sitzung der
Staatsminister von Rüdt folgende Anrebe an die Kammer:
des , berufen, an dieser Stelle in dem Saale zu ) Jahren schon, aus Ihrer Hunte! r e. demselben Ziele gestrebt, auch jetzt mit Festigkeit verfolgen wird: unseres Landes. ; ren, nicht erwarten, eine spezielle Frage
der Politik auch nur entfernt berühre.
grirender Theil eines
C
großen Ganzen, durch die
standene Staaten.
wirken derer nöthig, die berufen sind,
O
ben sie, selbst mit Opfern, des Landes handelte“.
ten Kammer bekannt hinsichtlich des Budgets des giums für 1850 und 1851, die Kameraldoͤmainen Mar ** 28 . ; Berg- und Hüttenverwaltung betreffend.
des der Kirchenfragen. Fabrikinhabers Lauer den
1850 — 53 betr.;
2) des Hofgerichts-Präsidenten Obkircher über würfe, die Anwendung des Standrechts zustand hetr.; und . änderung der bürgerlichen Prozeßordnung betr.,
werden mit Umgehung der Verlesung dem Drucke übergeben.
Somit wird die Sitzung geschlossen. .
Karl Nov.
/ . . 1 / Sr u he, 7
nell stellt. Dieses Verfahren ist nicht nur im direktesten einmarschirt war, ist gestern Abend ein anderes Bataillon vom Widerspruch mit Unseren Rechten und Pflichten als Mitglied des Königl. preußischen 2bsten Infanterie⸗Regiment hier eingetrof⸗ deutschen Bundes, sondern bedroht auch so offenbar die Interessen fen. Die genannten Truppentheile bleiben vorerst in hiesiger Unseres Landes, daß es einer näheren Beleuchtung in der That Garnison. nicht bedarf. Nur völlige Unkenntniß der Verhältnisse over .. ö .
übler Wille, können sich verbergen, daß der Uns angeson Se Sessen. Fulda 7. Nov. (D. A. 3) Die gegenseitige nene Schritt eine feindliche Besetzung des Landes mit? allen Stellung der preußischen und der Bundestrüßpen in unstrer Ge sie begleitenden Uebeln in unmittelbare Aussicht gestellt gend ist heute folgende: Erstere hatten das Zuldathal bis auf eine hitte. ann an,, , reren e n e, Viertelmeile südlich von der Stadt Fulda, nämlich bis zur Fulda⸗ Berichten der Verfassungs —Kommission über sehr wichtige brücke bei dem Dorfe Kohlhaus, die Stadt Fulda, die gegen das
Rhöngebirge ansteigenden Höhen bis ner Bronzell, Langenbiber, Bibrastein, Langenberg einerseits, wie die Hügel andererseits, mit heiligkreuz, Hainzell, Kleinlüder, Malges, Maberzell 2c. Peters - und r. . l besetzt. Die Bundestruͤppen sind zum Theil von Neuhof bis zur Fulda konzentrirt, zum Theil Abhänge des Rhöngebirges und die Ortschaften Bilgerzell und Unter⸗Dirlos, Dippertshausen, 6 auf der Ostseite des Thales, wie auch seite desselben inne.
9 ws Niederbiber, gegen Vogelsberg
2 — — . 2 Hangu, 7. (Franz I)
stunde rückten in unsere Nähe folgende weitere von Aschaffenburg kommend ins Kurfürstenthum ein: taillone Infanterie vom 4ten, G6ten und gten Regiment, die ganze hte Sechspfünder-Batterie Dill und 4 Schwadronen Chevauxlegers
Nov.
1 st e Regims Non 1entororv D 2 6E 8
vom Isten Regiment. . Von letzteren am eine Escadron zum Er⸗ satze der vorgestern abgegangenen in hiesige Stadt und wurde bei den Bürgern einquartiert, die übrigen Truppentheile zogen auf der Straße nach Gelnhausen weiter. Sämmtliche Truppen betrugen
3500 Mann.“
Schleswig⸗Holstein. Altona Merk. enthält folgende Erklärung des Grafe
„In einer am 24sten v. M. abgehaltenen Versammlung von Prälaten und Gutsbesitzern der Herzogthümer Se . stein ist die Veröffentlichung der nachstehenden Erklärung worden: Prälaten und Gutsbesitzer der Herzogthümer Schleswig und Holstein erklären, daß es sie tief bekümmert, noch immer kein Zeichen der Beendigung des blutigen Krieges zu sehen, der zwi zwei Völkern geführt wird, die scher hatten und durch so manche Bande und gemeinschaftliche In teressen eng an einander geknüpft waren. Die einzigen Res z dieser traurige Krieg gehabt hat, und bei der Lage der hältnisse aller Wahrscheinlichkeit nach haben kann, sind losen Erschöpfung der Kräfte beider rung der Gemüther, welche die Versöhnung von Tage zi mehr erschwert. Prälaten und Gutsbesitzer, überzeugt daß d Streit zwischen Dänemark und den Herzogthümern nicht durch das Schwert entschieden wird, daß mithin ein ferneres Blutvergießen eben so grausam, wie nutzlos ist, halten es für ihre 3
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en Pflicht, laut und öffentlich ihr Verlangen nach Frieden auszusprechen. Sie wen den sich an das Herz des Landesherrn, an das Mitgefühl und die Gerechtigkeit der deutschen Regierungen und an die Weisheit der Großmächte, um als ersten Schritt zum wirklichen Frieden die Ein stellung der Feindseligkeiten zu erlangen. Prälaten und Guts besitzer glauben sich hier jeder Aeußerung über die Basis der Un⸗ terbandlungen, die künftige Stellung der Herzogthümer be⸗ treffend, enthalten zu müssen und können nur den sehnlichen Wunsch ausdrücken daß die endliche Vereinbarung jeden Saag men der Zwietracht zerstören und den Segen des Friedens in diese früher so glücklichen Länder von neuem zurückführen möge! Die Veröffentlichung der vorstehenden Erklärung ist bisher unter- blieben, weil das Corps der Ritterschaft in einer an demselben Tage abgehaltenen Versammlung dieser Erklärung nur mit einigen Mo , n beschloß, nach welchen der spezielle 6 1 Jens tan wegfallen und der Wunsch baldiger Vereinbarung näher dahin präzisirt werden sollte, daß dieselbe auf dem Wege billiger und gerechter Feststellung der gegenseitigen Rechta⸗
(Karlsr. Ztg.) Nach ersten Kammer hielt der
e ,, ,, . ö Sr. Königlichen Hoheit heute zum erstenmale die Ehre, tin in welchem ich vor gemeinschaftlich mit Ihnen nach welches die 3 des Großherzogs gt as Hei iseres Fürst Sie werden, Durch lauch ig st· a,,, daß ich im gegenwärtigen Augenblicke irgend 5 . das Eine lassen Sie mich hervorheben, daß unser Volk, ein . g ; mann festbegründeten Interessen, durch tiefwurzelnde ö dener Art, in unserem Gesammtvaterlande nach den verschiedensten Seiten hin eng verknüpft ist; auch darum fordert das wohlver— Interesse Badens zunächst eine Einigung aller deutschen tag In einer ernsten, bedeutungsvollen Zeit, wie die gegen⸗ wärtige, ist mehr als je ein offenes, vertrauensvolles Zusammen⸗ w n durch Rath oder That die wahren Interessen des Landes zu fördern. Auf Ihre Unterstützung Durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren, dürfen wir zählen; Sie ha nie versagt, wo es sich um das Wohl
Das hohe Präsidium macht hierauf eine Mittheilung der zwei⸗ Finanzministe⸗ Forstdomainen,
. Die Tagesordnung führt zur Ausführu er Interp io des Geh. Raths von Hirscher in Betreff e ,, . Die Kammer heschließt auf den Antrag des — , auer ausführbaren Druck der Interpellation, sᷣ wie der darauf erfolgten Erwiederung von Seiten des Präsiden⸗ ten des Ministeriums des Innern, Staätsraths von Marschall. 6 Die hierauf zu erstatten den Berichte 1) des Oberforstmeisters von Kettner über das provisorische Ge setz, die Festsetzung der Zuckerzölle und Rübenzuckersteuer für
die Gesetzent⸗ und den Kriegs⸗
3) des Frhrn. Karl v. Rüdt über den Gesetzentwurf, die Ab⸗
ö Nachdem bereits am 4ten d. M. ein Bataillon des Königl. preußischen 20sten Infanterie⸗Regiments hier
Florenzberg und Melters, fer— Wittges und die ei g sich erhebenden den Dörfern Ober- und Niedergiesel, Klein— ĩ der, Malges sodann den Frauenberg, die Dörfer Horas, Kämerzell, Niesig 2c in der Hauptrichtung haben sie die . s . Ober⸗ Diedershausen und Eichenzell mehrere Dörfer auf der West⸗
Heute nach der Mittags⸗ bayerische Truppen „Drei Ba⸗