1850 / 313 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.

isolirt bleiben kann, also auch Württemberg nicht. Wie kann man nun sagen, Württemberg soll die Hand aus dem Spiele lassen, es soll eine be— waffnete Neutralität behaupten, was wäre das für eine imposante Macht. Glaubt man denn, ein Land, wie Württemberg, könne einen bewaffneten Angriff abschlagen? Wohl kann ein Land, wie z. B. die Schweiz, nach einer ,,, Lage eine bewaffnete Neutralität behaupten, nicht aber ein Land, welches rechts und links von Fistungen umschlossen ist. Eine solche bewaffnete Neutralität würde überdies gewiß nur zu unserem Nachtheil benutzit werden. Eine Regierung die 6. solche Maßregel beobachtet, würde nur gewissenlos handeln. i. verbundenen Regierungen mit aller Energie rüsten, so kann dieses , . hindern, daß unberechtigte Ansprüche in Deutschland nicht wg, n, dn. solche unberechtigte Handlung ist aber diejenige, welche . Ie. Anlaß zu solchen Maßregeln gegeben haf. Ich will das 23 n hen Offenheit, das mir schon öfters zu Theil geworden ist, ni ö zerßn ich wenn es in diesem Augenblicke erlaubt ist, mit seiner n w glich zu beschäftigen, darum verweise ich den Abgeordneten , nn, V c e auf den Art. 2 des von dem Gesammt-Minjsterium , ,. , ng n . Entwurfs. Wenn wir ein einiges Deutschland haben . h. üf⸗ e. ö. nicht unsere einzelnen Lleblingsideen geltend machen, wir müssen un

4 2. ,, Wear emen s Chef hat auf maßlose und a fr n, Reden hinge wiesen; daß ic . e, , n. wird man finden, wenn man meine . liest. r, n. . . 9 a . mann von der Partei des Herrn von Linden schon oftmals Reden, die ich für hirnlos erkannt.

, . der Uebereinslimmung zweier sonst so verschiedenen Parteien sollt' man den Schluß ziehen, um welch ernste Frage es sich han= delt. Man verlangt Geld; es kann durch Anlehen oder Steuererhöhung erlangt werden. Alle Steuerzahler werden sich weigern, mehr zu zahlen; jeder Unbefangene wird es erklären; alle Klassen sind überbürdet; ich ver⸗= weise auf den Herbst, auf die mittelmäßige Aerndte. ö Bei nothwendigen Ausgaben müßle freilich Geld bewilligt werden, das wäre, wenn Württem⸗ berg angegriffen würde. Das ist aber nicht; ich glaube auch an keinen Krieg von Preußen und Oesterreich; von der öͤsterreichischen Diplomatie ist im mer der Sieg über die preußische errungen, weil ersteres weiß, was es

will und den Muth dazu hat, Ich glaube nun demnach auch nicht, daß die angesonnene Summe nothwendig ist. Die Regierung glaubt, Würt temberg könnte der Kampsplatz werden. Das wäre erst nach einer

verlorenen Schlacht der Oesterreicher, aber dann würden die 300,000 Fl. den Siegeslauf der Preußen nicht aufhalten. Deshalb sind diese 300, 9000 Fl. nur der, Anfang, und ich schätze den Aufwand auf 2 Millionen blos zu vollständiger Ausrüstung auf den Kriegsfuß. Das ist unerschwinglich, das kann blos bei einem Volkskrieg sein. Der Redner beleuchtet sofori das Bundesverhältniß, das Aufhören des Bundestags für immer unter Berufung auf die Abstimmungen der Staatsgerichtshofs-Mitglieder, das Fehlen der größeren Hälfte bei dem Bundestag in Frankfurt. Es handle sich also auch nicht von Rüstungen zu Bundeszwecken, sondern von Rü⸗ stungen sür eine Liga, von Unterstützungen von Seiten diefer Liga zu Gun— sten des Kurfürsten von Hessen und des Herrn von Hassenpflug rühmlichen Angedenkens. Er sei geneigt, zu glauben, daß an der kurhessischen Verfassung eine kleine Abänderung gemacht werden solle, weil man fagen werde, sie entspreche nicht dem monarchischen Prinzip. Dann werde es an die anderen Verfassungen gehen. Hierzu brauche man keine großen Armeen. In Be⸗ treff der Huckschen Fragen ist der Redner nicht beruhigt; die Minister mögen sie aus vollem Herzen bejahen, er glaube, daß sie eine Revisson des Bun— destages wollen, daß sie nicht die Berfassung von 1819 beibehalten wollen. Aber der Bundestag sei das Mittel, nichts zu Stande bringen zu lassen, die württembergische Regierung sei zu schwach, ein Hinderniß in den Weg zu legen; sie werde sagen müssen: es thut uns leid, unser Wille war zu schwach. Tritt man einem solchen Bunde aber nicht bei, und kommt selbst nichts zu Stande, so kann man doch behalten, was man mit dem Bun— destage nicht kann. Wenn Württemberg nicht beigetreten wäre, wer wollte es zwingen? Württemberg könnte jetzt wohl eine zuwartende Gel- lung einnehmen, wie Hannover jetzt. Der Redner erklärt fich für die Kom— missions⸗Anträge 1) und 2), nicht aber für 3), der ganz unnöthige Vor⸗ aussetzungen enthalte und unmöglich sei. Ich weiß, daß die Regierung boch ihun wird, was sie will, weil ste von der Ansicht ausgeht, daß nur sie Recht habe. Die Mehrzahl aller Urtheilsfähigen ist gegen die Ne⸗ gierung.

Huck formulirt seinen Antrag auf Verwilligung nach den vom Ministertisch erhaltenen Beruhigungen und Erlaͤuterungen.

Der Kommissions Antrag Nr. 1 wird mit 562 gegen 5, Nr. 2 mit 560 gegen 7, Nr. 3 ohne Abstimmung angenommen.

Hierauf wird, wie bereits erwähnt, die Versammlung von dem Minister des Innern aufgelöst, das Gefetz vom J. Juli 1849 außer Wirksamkeit gesetzt, der Versammlung jede weitere Verhandlung untersagt und der alte Ausschuß der aufgelösten Ständeversamm' lung (1849) wieder in Thätigkeit gerufen. (Große Aufregung.)

Der Präsident schreitet trotz der Protestation des Ministeriums zur Wahl des Ausschusses.

Baden. Karlsruhe, 4. Nov. (Karlsr. 3.) (Schluß der Sitzung der zweiten Kammer. Siehe Staats-Anz. Nr. 310.) Der Abg. Tre furt hatte gelegenheitlich der Berathungen über die Abänderungen der Prozeßordnung den Antrag gestellt und als Mo⸗ tion erklärt: „Die Kompetenz der Bürgermeister in bürgerlichen

1852

Rechtsstreitigkeiten von fünf und be zie hungsweise fünfzehn Gulden auf fünfundzwanzig Gulden zu erhöhen.“ ö J

Die Kommissson glaubte diesem Antrage in seiner Allgemeinheit nicht beistimmen zu dürfen, weil sie der Meinung war, daß nicht alle Bürgermeister der Landgemeinden schon beim Eintritt in ihr Amt im Stande seien, einen möglicherweise verwickelten Rechtsstreit, wenn er auch nur 251. beträgt, zu verhandeln, und weil überdies in Landgemeinden die Stellung der Bürgermeister nicht immer so unabhängig sei, daß sie ihr Entscheidungsrecht vollkommen unpar teüssch ausüben könnten. Dagegen schien es der Kommission zweck— mäßig, in diesen Gemeinden das durch das zweite Constitu⸗ tionsedilt vom 19. Sept. 1807, S8. 4 und 5 vorgeschriebene Vermittelungsrecht der Ortsvorstände, in etwas veränderter Form, wieder aufleben zu lassen. Die Kommission stellt daher den Antrag:

„Se. Königliche Hoheit den Großherzog in einer unterthänig— sten Adresse um Vorlage eines Gesetz- Entwurfs zu bitten, wonach 1) die Kompetenz der Bürgermeister in Städten liber 3000 Seelen bis auf eine Streitsumme von 25 Fl. erhöht, und 2) in den übri— gen Städten und Landgemeinden das früher bestandene Vermitte⸗ lungsrecht der Ortsvorgesetzten in der Art wieder eingeführt wird, daß alle Streitsachen zwischen Gemeinde⸗Angehörigen, deren Werth nicht über fünfundzwanzig Gulden beträgt, zuerst bei dem Bürger meister, der zwischen den streitenden Theilen einen Vergleich zu versuchen hat, angebracht werden müssen, und erst dann, wenn der versuchte Vergleich mißlungen ist, bei den Gerichten anhängig ge macht werden dürfen.“

Ueber diesen Gegenstand bemerkt zuerst Staatsrath Stabel: Der Gegenstand der Motion hängt mit der Gerichts Verfassung überhaupt zusammen. Die Gerichts- Verfassung von 1845 enthält auch bereits eine Bestimmung über die Erweiterung der Kompetenz der Bürgermeister. Da im gegenwärtigen Augenblick die Einfüh— rung jener Gerichts-Verfassung leider nicht möglich ist, so hat die Regierung schon früher erklärt, daß sie es nicht an der Zeit halte, auf, diesen Antrag einzugehen. Uebrigens will ich doch die Schat— tenseiten desselben hervorheben. Der Äntrag geht zunächst auf Er⸗ weiterung der Kompetenz. Nach der gegenwärtigen Gesetzgebung besteht für Rechtsstreitigkeiten unter 50 Fl., nur Eine Instanz. Es findet gegen das erstrichterliche Urtheil in der Regel keine Berufung statt. Nach dem ersten Antrage aber werden zwei Instanzen für die⸗ jenigen Rechtsstreitigkeiten geschaffen, welche 25 Fl. oder weniger be tragen; denn man darf wohl voraussetzen, daß das Rekursrecht des unterliegenden Theils an das Bezirksamt nicht abgeschnitten werden soll. Auch darf man annehmen, daß davon um so mehr Gebrauch gemacht wird, je größer die Summe ist, worüber der Bürgermeister entscheidet. Dadurch wird aber die Verhandlung und Entscheidung solcher Sachen verzögert und vertheuert, während man doch gewiß eine wohlfeilere und schnellere Justiz für dieselben bezweckt. Hierbei kommt noch besonders in Betracht, daß der Rekursrichter regelmäßig in den Fall kommen wird, die Verhandlungen neu zu pflegen, da ihm die einfachen und regellosen Berhandlungen vor dem Bürger— meister nicht genügen werden, um ein Urtheil darauf zu bauen. Da ferner die erhöhte Kompetenz der Bürgermeister nur da ein treten soll, wo eine Gemeinde über 3000 Seelen zählt, so ist der Antrag darum von keinem besonderen Nutzen, weil sich an diesen Orten regelmäßig Bezirksämter finden, und daher die Leute aus der Gemeinde nicht beschwert sind, wenn sie sich sogleich an das Amt zu wenden haben. Was den zweiten Antrag, nämlich die Vergleichsver— handlungen betrifft, so muß ich zuerst einen Irrthum des Kommis— sionsberichts berichtigen. Dieser Bericht leitet aus dem zweiten Constitutionsedikt ab, daß dort den Bürgermeistern das Amt eines Vergleichsgerichts übertragen sei. Es ist dort allerdings von einem Vermittlungsamt die Rede; allein ich kann diese Stelle nicht dahin auslegen, daß darunter ein Vergleichsversuch zu verstehen sei; viel⸗ mehr ergiebt sich, wenn man die ganze Stelle im Zu sammenhange liest, daß darunter ein schiedsrichterliches Amt zu verstehen ist. Der Bürgermeister soll als Schiedsrichter urtheilen, aber es findet eben deshalb ein Rekurs statt. Was die Fragk selbst betrifft, so ist über die Zweckmäßigkeit der Vergleichsgerichte schon so viel hin- und her—

geredet worden, daß ich es nicht für angemessen halte, mich hierüber Sollte die Kammer dem Antrage

jetzt des Weiteren zu verbreiten. der Kommisston beitreten, so wird die Regierung diese Frage wieder= holt in Erwägung ziehen.

Die Kammer geht sowohl hinsichtlich des ersten Kommissions— antrages, nach dem Antrag des Abg. Zentner, als hinsichtlich des zweiten Kommissionsantrages, nach dem Antrag des Abg. Prestinari, zur Tagesordnung über.

AMusland.

Italien. Turin, 2. Nov. Nach der Gazzetta Pie⸗ montese ist die Tagesordnung für die erste Sitzung des Senats bereits festgestellt. Nach der Ernennung der Kammer-Functionaire wird sich der Senat mit der Berichterstattung und der Diskussion des Gesetz-Entwurfes über die Organisation der Nationalgarde be⸗ schäftigen,. Es ist diese Tagesordnung beliebt worben, weil eine bereits früher festgestellle, wonach über das Gesetz wegen öffentlicher Sicherheitspflege Bericht erstattet werden sollte, verschoben werden mußte, da Geschäfte von hoher Wichtigkeit den Berichterstatter ver— hinderten, den ersten Sitzungen des Senals beizuwohnen.

Türkei. Smyrna, 27. Okt. (L I.) Ein Kaiserlicher Ferman ist publizirt worden, wodurch die alttürkischen Münzen aus der Circulation gesetzt werden und diejenigen, welche dieser Verordnung zuwiderhandeln, mit einer Strafe von 256 pCt. der gehandelten Sum⸗ men belegt werden. Die Pforte beabsichtigt die alten Münzen, welche bekanntlich sehr goldhaltig sind, einzulösen und einzuschmelzen.

Wissenschaft und Kunst.

Gedächtnißfeier Mendelssohn's. (Den 7. November.) Dem verewigten Mendels sohn in seiner Todeswoche (er starb am 4. November 1847) ein würbiges Denkmal der Erinnerung zu setzen, ver⸗ anstaltete der Stennsche Gesangverein am Donnerstag eine Aufführung mehrerer seiner Compositionen. Eine zahlreich geladene Versammlung wohnte dieser Kunstfeier bei, die in dem dem Klange der Musik sehr günstigen Saale der Theerbuschschen Ressource stattfand. Außer dem Chor des Stern schen Gesangvereins halten sich auch noch andere tüchtige musika⸗ lische Kräfte daran betheiligt, namentlich die Herren Mantins und Krause und verschiedene Mitglieder der Königlichen Kapelle, so daß die Veranstaltung, abgesehen von der fehlenden Orch e ster⸗Begleitung beim zuletzt gebotenen Tonstück, die Kunstforderungen in seltenem Grade zu be⸗ friedigen geeignet war und hinsichtlich der Ausführung selbst fast durch- weg den Stempel der Vollendung trug. Ohne auf alle die Gaben, welche der Abend vorführte, speziell einzugehen, bemerken wir zunächst nur, daß sie in einer Motette für weibliche Stimmen, zwei Arien aus „Paulus“, zwei Chorliedern, einem Oktett für Streich⸗Instrumente und in einer größeren Gesangs Composition, „die erste Walpurgisnacht“ betitelt, bestan⸗ den, Compositionen, die sämmtlich Mendelssohn zum Verfasser haben und als bereits hinlänglich gewürdigte keiner Hinweisung bedürfen. Nur über die zuletzt ausgesührte Compositlon einige Worte zu sagen, möge uns bei dieser Gelegenheit gestattet sein. Dieses Tongemälde steht in der That einzig in seiner Art da und zählt zu den anziehendsten Schöpfungen, welche die Neuzeit ins Leben gerufen zu haben sich rühmen darf. Bei der üppig sten Phantasie, die das Werk erschließt, offenbart der Inhalt dennoch überall den waltenden Geist einer bewunderungswürdigen Ordnung und Planmä— igkeit, so daß das Ganze als eine eben so fesselnde, wie werthvolle Ton— schöpfung entgegentritt. Gleich die Instrumental-Einleitung ist in Idee und Anlage großartig, der Frauen-Chor, der sich dem folgenden kurzen Tenor- Solo anschließt, entsprechend lieblich und zart gedacht und ausgeführt. Das darauf solgende Tenor-Solo eines Jünglings: „Doch eilen wir nach oben“, leitet einen großen Chor der Druiden und des Volkes ein, welches letztere ein eben so imposantes und kräftiges, als geistvolles Tonstück genannt wer— den muß. Das Altsolo einer alten Frau: „Könnt ihr so verwegen handeln?“ so einfach es ist, bietet herrliche Effekte und giebt der Sängerin namentlich zur Entfaltung dellamasorischen Gesanges treffliche Gelegenheit. In dies Solo greift der Frauen⸗Chon: „Auf des Lagers hohem Walle Schlachten sie uns unsere Kinder.“ ü . aufs wirksamste ein. E Ver Wald ist

Ein Chor der Druiden: „Der W frei“, von höchst charakteristischer Auffassung, schließt sich an. Eines der vorzüglichsten

Stücke, vom charakteristischen Gesichtspunlte aus, überhaunt die Krone des

Ganzen, ist aber unstreitig der darauffolgende Chor der Wächter und des

Volkes: - „Vertheilt euch, wackere Männer, hier“,

der ein überraschend treu gezeichnetes Bild des Walpurgisnacht-⸗Spukes in

Erfindung, wie Instrumentation vorführt als ein wahres Meisterstück

und musikalischer Malerei gelten kann. Später, im allgemeinen Chor, unter Hinzutritt der Weiber und des ganzen Volkes, steigert sich der Effekt noch und erreicht bei den Worten: Eule

„Kauz und heul' in unser Rundgeheule“! den Culminationspunkt. Dieser Scene folgt der ernste Gesang der Druiden und die Schilderung der Verwirrung und Angst, welche die Christen beim Anblick des Walpurgis-Spukes ergreift. Der ernste Chor der Druiden: „Und raubt man uns den alten Brauch; Dein Licht, wer kann es rauben!“ schließt dann das Ganze in imposanter Weise ab. Die Ausführung die⸗ höchst lobens—

ses, wie der vorigen Werke, war angedeutetermaßen eine werthe. Der Sternsche Gesangverein hat daher in dieser Kunstfeier nicht

nur dem verklärten Tonsetzer, dem sie galt, sondern auch sich selbst die schönste Ehrensäule errichtet

ö ö /

2 ; —— /ää„„„„

Bekanntmachungen.

bzb , , e .

Der ehemalige Lieutenant und Schriftsteller Maxi⸗ milian Kaas, 24 Jahr alt, evangelisch, aus Posen gebürtig, ist der Majestätsbeleidigung angeklagt worden und hat sich von Köpnick entfernt, ohne daß sein gegen— wärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. . Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2. Kaas Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts oder Polizei ⸗Behörde Anzeige zu mgchen. Gleichzeitig werden alle Civil! und Misi= lair Behörden des In und Auslandes dienstergebenst ffsucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betrelungs— salle sestzunehmen und mik allen bei ihm sich vor⸗ findenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans⸗

Feuilleton stehenden, „Gift und Meuchelmord“ über⸗ schriebenen Artikel verfaßt zu haben. Der Angeklagte wird zu seiner Vernehmung über die Anklage zu dem auf

im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anstehenden Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur festge— setzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Verthei— digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin= gen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwar— nung, daß im Falle seines Ausbleibens in contumpa ciam verfahren werden soll. Berlin, den 1. November 1850. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungen. J. Deputation für Schwurgerichtssachen.

Vom 2. Januar 1851 an hört die Obligationen auf. November 1850.

Verzinsung obiger dn g Ran 1851 der Inrotulation der Akten, de .

aber der Publication eines Präklusiv-Bescheids, welcher

Aachen, den 4. /

Die Dir eg n o n. den 31. März 1851, Vormittags 9 uhr, 655 , .

luncta, des Barons Carl Wilhelm

ports an die Stadtvoigtel⸗ Direction, Molkenmarli Nr. 1, abzuliesern. .

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan= denen baren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin. den 1. November 1850.

Fönigl. Siadigericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

ö ,. für Schwurgerichtssachen.

ing nähere Personsbeschreibung des c, Kaas ver— mag nicht . zu br, ;

git 4d non.

zal arimilian Kaas, 24 Jahr alt, aus Posen gebürsig, 9 durch die Heschliss . August und 27. . g r wg .

n 5 . w 1 2 6 ,,,, .

Inhaber

2) den . 56. des die der „Abendpost / enthaltenen „In der so eben aufgegebenen Mi e , kugeln“ beginnenden Arnskel, München, ven z 3 9 durch den, Druck veröffentlicht zu haßen; ! Yar, b) den in Nr. 54. der diessährigen „Abendpost / im

sirenden Partial⸗

Vereinigung s⸗-Gesellschaft für Steinkohlen— 1638! bau im Wurm-Revier zu Aachen.

In Folge der am 2ten d. M. vol Notar Weiler hier öffentlich stattgefundenen Ausloosung von zu amorti⸗ Obligationen der bei dem Bankhause Salomon Oppenheim jun. C Eo. in Köln kon— trahirten Anleihe der obigen Gesellschast fordern wir die folgender Nummer S4. 605. 4. 1743. 306. 1243. 9g06. 1741. 1740. 1739. 974. 905. 301. 925. 997. 1865. 329. 680. 330. 638. 699. 563. 669. 1787. 499. 1244. 340. 913. 302. 1434. 2418. 1423. 1435. 594. 423. 1444. 607. 1245. 1793. 941. 698. 325. 1988. 1687. 1688. 1725. 1425. 1723. 1734. 731. 1742. hiermit auf, vom 2. Januar 1851 ab den Berrag derselben nebst den bis dahsn verfallenden Zinsen

. , di, Central-Kasse hier, oder 12 e en Ve . 5p un. Sjährigen Jahrgangs C a,, K

mit dem A. Schaaffhausenschen Bank Köln,

Verein

den Herren Mendelssohn & Co. in Berlin g der Obligationen und der noch nicht Coupons in Empfang zu nehmen,

gegen Einlieferun verfallenen Zint

——

Partial - Obligationen, 1000. 562. 1790. 336.

gezogenen 219.

alle diejenigen, welche in deeser

reichend legitimirte Bevollmächtigte

nach Befinden, unter sich oder mit

ßen und

9 d ü ng.

Wenn schon nach im Jahre 1845 allhie, ersolgtem Ableben der ledigen Freim Martha Rosalie Amanda von Goldstein durch das unterzeichnete Landgericht, als Nachlaß-Behörde, das Vorhandensein halbbuͤrtiger Ge schwister der Verstorbenen aus den veischiedenen Ehen ihrer Aeltern ausgemittelt worden, so ist es doch, der angewendeten Mühe ungeachtet, bisher nicht gelungen, sich zuverlässige Wissenschast von dem Leben und Auf— enthalte aller der in der ersten Ehe des Vaters der De-

Frau Henrietten Ernestinen Sophien von Kutzschenbach, geborenen Kinder oder deren Descendenten zu verschaf⸗ sen, insbesondere mangeln die Nachrichten hierüber be— züglich der bisher namhaft gemachten Kinder und Enkel aus dieser Ehe, der Gebrüder Carl Gottlob Heinrich, Julius, Nudolph und Ernst von Goldstein, des Carl Gustav Adolph von Goldstein⸗ Berge. Von dem unterzeichneten Landgerichte werden demnach, um die Erben zu dem hiesigen von Goldsteinschen Nachlasse endlich ermittelt zu sehen, in Gemäßhest des Mandals vom 13. November 1779 sowohl der zuletzt genannte von Goldstein Berge, als die nur genaunten Gebrüder von Goldstein und deren unbekannt gebliebenen Ge— schwister aus jener Ehe, ihre etwanigen Erben, so wie Eigenschaft auf den von Goldsteinschen Nachlaß allhier zu machen gesonnen, ohne sich deshalb bisher angemeldet oder über ihr verwandischaftliches Verhältniß ausgewiesen zu ha— ben, geladen, bei Verlust dieser Ansp 28 dereinsetzung in den vorigen Stand, den 7. April 1851 in an hiesiger Landgerichtsstelle persönlich oder durch aus—

rüche und der Wie⸗

Erbansprüche anzumelden und zu be

Kontradiftor zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschlie⸗

in Ansehung der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Die auswärtigen Interessenten haben spätestens im ersten Termine, bei 5 Thaler Strafe, zu Empfangnahme künftiger Verfügungen Beauftragte im hiesigen Orte zu bestellen. Wurzen, den 6. November 1850, Das Königliche Landgericht. Schreiber.

2 D ) . . 22 ö ö Hessische Ludwigs-Eisenbahn. Von der durch die General-Versamm⸗ lung vom 27. Mai I. J. beschlossenen Einzahlung von 15 956 ist noch die letzte Rate von 4 65 bis zum 30. November inclusive einzuzahlen. * Die Herren Actionaire werden daher aufgefordert, diese Einzahlung, nach Abzug der verfalle⸗ nen Zinsen, mit neun Gulden neunzehn Kreuzer für jede Actie von 250 Fl. bis längstens zum dreißigsten November l. J., bei Vermeidung des Verlustes der bereits eingezahlten Summen, zu leisten. Die Einzahlung kann für Rechnung der Gesellschaft geleistet werden: in Mainz an die Herren J. A. Heidelberger, Triedrich Korn, G. L. Kapser, C. Lauteren Sohn, J. B. Werner, in Worms an Herrn Georg Renz, in Köln an den Abr. Schaa ffhausen schen Bank⸗ Verein, in Frankfurt a. M. an die Herren M. A. von Rothschild Söhne, in Berlin an die Herren Anhalt C W ag ener. Mainz, den 30. Oktober 1850. Der Verwaltungs-Rath.

von Goldstein mit

. n m.

ingleichen

Ansprüche

zu erscheinen, ihre scheinigen, hierüber, dem zu bestellenden

Das Abennem ent beträgt 2 Athlr. für 4 Jahr. 1 Rthlr. * Jahr. 8 Rthlr. «⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung. Bei einzelnen ummern wird der Bogen mi: 235 Sgr. berechnet

Jnhalt

Amtlicher Theil.

Deutsch land.

Preußen. Münster. des päpstlichen Nuntius, Oesterreich. Wien. Truppenmusterung.

klärung über Haltung und Stellung eines Journals.

Bedingungen. Sachsen.

penmärsche. Württemberg.

Entscheidung des

Vermischtes. Dresden.

Baden. Karlsruhe. Kammer Verhandlungen. Truppenmärsche. Hessen. Löschenroth. Konflikt zwischen preußischen und österreichischen

Truppen. Ausland.

Frankreich. Paris.

Abmarsch badischer Truppen. Köln.

Kammer⸗Verhandlungen.

Generalpardon

Leipzig.

Stuttgart. Das Ständehaus militairisch besetzt. Ober-Tribunals in Wechselsachen.

Vermischtes.

tants-

Berlin, Mittwoch den 13.

8 =

Trup⸗

Donaueschingen.

Berichtigung von Seiten des Polizei Präfekten

Preußischer

n 3 e j

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung au dieses Blatt an, für Berlin di Expedition des Prenß. Staats Anzeigers: Behren⸗Straße r. 657.

November

1850.

5 . * 69 664 3966 N j ;

Borchardt, Liegnitz bei Schwarz, Marienwerder bei Bestvater, Potsdam bei Hiller, bei Haberland; 11,0606. 13,318.

ö. haben, und die Bedeutun Helche 6m s 6 537

8 ; Sa e, . 6 „ts r Dedeutung, welche man denselben beilegen zu müssen

ö. ,,. bei . und nac Wittenberg glaubte, haben bewiesen, daß das Publikum noch immer in einem

; * . . 5 7 *. . 6 2 ( . J ? 9 h I

n,, , m. 4 Ni; J wesentlichen Irrthume über die Stellung des Oesterreichischen 151. 17,403. n, öl, 2H, Corre fh, 5 2 , , . 6.

. 5 ) h Eorrespondenten zur Regierung befangen sei. Wir sind daher

—— *

9 . 26.097 9 7 972 2 90 1 *094 29 2— 8 4 5 g = 354 . Ankunft E, 997. 27,273. 31,198. 31,7265. 32.83: 38 46 , ,,, . . . 13,685. 4 ö 569 15 57 s, 335 6 66. 19 . , . auhlgesordert worden, zu erklären: daß die Regierung nicht den ent⸗ 3 . . 3 * ö ag 4 2 9900. 405. , 5. 51,606. 54, 730. fernt sten E nfl 35 auf Sie Ma 4 9 . . Graf Beinstorff. C 973 3 3 5678 J dae, antesten Einfluß auf die Redaction dieses Bla äußere e ernstorff Er 2373. 60, Ssb. 62, SS. 65,978. bb, S74. 67,705. 68, 836. 69, 65. demnach auch gegen die zumuth , sich

36. ung verwahren müsse, irgend eine bei Burg, bei Grack, bei wenngleich nur moral *) ** e,, , ,, . 3 Re, om J . t, be wenngleich nur moralische, Verantwortlichkeit für die Sa ssel⸗ Klage, bei Matzdorff, bei Moser und 9mal bei Seeger; nach Bres⸗ ben zu übernehmen J he, Berantwo tlich keit für die Haltung dessel⸗ lau Zmal bei Schreiber, Cöln bei Reimbold und bei Weidtmann, Folgendes sind die Bedingungen, unter denen Se Majestät der Elberfeld zei Heymer sorste d 2m sow 3 . . . 4 j zj ,, h er Elberfeld bei Heymer, Halberstadt 2mal Kaiser auf einen vom Minister-Rathe erstatteten Vortrag mittelst Ent⸗

3,283 und 73,445 in Berlin bei Alevin,

Düsseldorf 2mal bei Spatz, He bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Königsb

mam erg i. Pr. bei Heygster schließung vom 2ten d. M. den ch Beendig er und bei Samter, Magdeburg 2mal bei Brauns, Marienwerder n . 9 J k , ö „nach Beendigung der Revolution g 9 ei Brauns, Marienwerde in angarn in die éosterreichische Armee eingereihten und später deser⸗

h . 1 einen General⸗Pardon bewilligt hat: 1) Allen ehemaligen ungarischen Insurgenten, welche nach Been⸗ , 3. digung der Nevylntion in die Kaiserliche Armee eingereiht wurden 51. „397. und später iämlich bis zum Tage der ng des gege qr

zii. 2614. 2h. Enn erer ich bis zum Tages der Kundmachung des gegenwär= „ö Ser, är Ghz tigen General⸗Pardons, desertirk sind, jedoch bis Ende März 1851

bei Vestvater, Merseburg 2mal bei Kieselbach, Ratibor bei tirten ehemaligen Insurgenten“ Samo Schweidnitz bei Scholz und nach Stettin bei Schwolow; n) , , , , 39 Gewinne zu 209 Rthlr. auf Nr. 2517. 2608. 2839. 39735 691 548. 8561. 9531. 9916. 11, 260 11,717. 13,157. 6 15,420. 18,134. 19, 066. 20, 434. 20, 852.

9. C32 92 A* 53 * ! 18 24, 6598. , 26 366. 7, 0938. 28,455.

J . . 3 K 5 . 1 = e ? 1 28,620 29.132 322 84 ich Bei ir aer n gy sroy roi chi s 7 z x z

und Erflarung des General Piat uͤber die Gesellschaft des zehnten De— 34,947. 35,112. 36. 5344. 10 1767 71751 ! n, J,. sic bet irgend einer österreichischen Militair- oder Civil ⸗Be⸗ ⸗— zember und Verhandlungen der permanenten Kommission. Vermischtes. 2 *“ ,, . . 1. 47,819. 1,769. 50, Sp]. hörde freiwillig stellen und sich keines anderen Verbrechens Großbritanien und Irland., London. Hofnachrichten Minister 21325. 21,456. 6G, 700. 63,523. 63,726. 64,259. 65,5027. 71,031. schuldig gemackt baben wird n, ,.

U ; ö of n. Minister 765 . huldig gemacht haben, wird volle Sti aflosigkeit zugesichert

rath. Schreiben Lord 9. Russell's an den Bischof von Durham / 1, G0 49. 71,484. 73,935. 7 l, 478 und 74,52; J Auf diese 9a n ht . 18 5 9 I 9 *

Vermischtes. ; . ö Berlin, den 12. November 1850 1 n, that haben auch alle jene voͤrerwähn— . 1 . . X 1, . DSbvemh 390. Fenn ndividuen ? spru r a ns ö 2 * ö. . !. Rußland und Polen. St. Peters burg. Rückleht des Kaisers. y , d uen, Anspruch, welche vor dem Tage der Kundmachung ; Warscha u. Hofnachrichten. Vermischtes. ö —— ,, Deneral⸗- Pardons entweder freiwillig oder selbst zwangsweise Belgien. Brüffel Begnadigungen. zurückgekehrt sind, oder welche sich bereits wegen der verübten De⸗

gen. sertion ;

Italien. Turin. Ernennungen. päpstlichen Allocution. Rom. Regiments.

** 28

Börsen- und Sandels Na ch

Florenz.

richten.

r . Inhalt der neuesten Abgang eines französischen Infanterie

Amtlicher Theil.

5

Auf Ihren Bericht vom 3Zten d. M. Bearbeitung

net sind, neben dem Oberforstbeamten nicht zorst⸗Rath angestellt werde, Mitglieder in das ejenigen unter diesen Forst-Inspektoören, wel senen Qualification und mit Rücksicht auf di

demnächst zur Ernennung als „Forstmeister“

g der Forstsachen bei denjenigen Regierungen, wo dem Ermessen des Departements⸗Chefs die Verhältni

che nach ihrer bewie

genehmige Ich, 1) daß zur ach sse dazu geeig⸗ mehr ein besonderer sondern Forst-Inspections-Beamte als Regierungs⸗-Kollegium eintreten dürfen, 2) da

ß

: und mit R e Anciennetäts⸗Ver⸗ hältnise und vorzügliche Dienstführung sich dazu empfehlen, Mir

ltziehenden Bestallung vorgeschlagen werden, und 3) daß di

in solcher Weise ernannten Forstmeister dadur Regierungsräthe eintreten Sanssouct, den 18.

September 1850.

(gez.) Friedri

(gez.) An die Staats-Minister des Innern und der Fine

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht ist

hier eingetroffen.

Justiz⸗Ministerium. Der Notariats-Kandidat Dieckh oven zi

ch in den Ra

ch Wilhelm.

Ladenberg

Inzen

242 l 1 Köln ist

zum

ng der

mittelst einer von Mir

e

anteuffel. Für den abhwesenden Finanz⸗Minister

tar für den Friedensgerichts Bezirk Ronsdorf im Landgerichts⸗-Be—

zirke Elberfeld, mit

hausen 2

Anweisung seines

Wohnsitzes

Der Notariats- Kandidat Peter Joseph Mel

in Düttring

Niederbreisig zum Notar für den Friedensgerichts-Bezirk Lützeratk ig seines Wohnsitzes

im Landgerichts⸗Bezirke Koblenz, mit Anweisun in Lützerath;

Der Notariats Kandidat Strau ven zu

Düsseldorf zum No

tar für den Friedensgerichts⸗Bezirk Wermelskirchen im Landgerichts

Bezirke Elberfeld, mit Anweisung seines Woh kirchen, ernannt worden.

nsitzes in Wermels

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der Kreis⸗Wundarzt Wi rth zu Merzig,

zirks Magdeburg, versetzt worden.

Regierungs-Bezirk

Trier, ist in gleicher Eigenschaft nach Wanzleben, Regierungs-Be—

Königliche General ⸗Lotterie⸗ Direction.

Bei der heute fortgefetzten

Ziehung der

Aten Klasse 102ter

Königlichen Klassen-Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 30 000 Rthlr.

auf Nr. 365,529 nach Neumarkt bei Wirsieg; 1 Rthlr. auf Nr. 17,237 in Berlin bei Burg; 1 Rthlr. auf Nr. 9209 nach Bunzlau bei Effmer 1009 Rthlr. fielen auf Nr. 1605. 1802. 3022. 7848. 9701. 10,233. 14,979. 16,472. 21,814. 24,471. 25,349. 29, 304. 32,324. 40, 15, 18,580. 49,534. 51,882. 2, 275. 53, 839. 57, 55 und 74,271 in Berlin bei Alevin, bei Ball bei Marcuse, bei Matzdorff, bei Rosendorn un Aachen bei Levy,

bei Freyberg, Düsseldorf bei Glogau bei Bamberger,

uu be Halle bei Lehmann, 2mal bei Borchardt, bei

Heygster und bei Sam

ͤ Breslau 3mal bei Froböß und bei bei Krauß und 2mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll,

Gewinn von 5000 Gewinn von 2000 tz 31 Gewinne zu 3261. 4531. 6339.

17881. 19, i188. 20, 85.

5. 41,689. 45,753. 4. 60,917. 62, 283 er, bei Borchardt, d bei Seeger; nach Scheche, Cöln Delitzsch

Spatz, Eilenburg bei Kiesewetter,

Königsberg in Pr. ter, Landsherg bei

sheimer zu

4 )

5 . 2 . n in gerichtlicher Untersuchung befinden, aber sich keines ande⸗ 11 jta mtlich e Ch eil. ren Vergehens schuldig gemacht haben. 3) Sollte einer oder der l ; ; * andere dieser Leute wegen der Desertion schon eine Strafe erlitten aben, so hat der General-Pardon für denselben die Wirkung der Nachsicht von der verhängten Verlängerung oder gänzlichen Abnahme der Eapitulation. ö , ;

/ Dentschland.

8 haben, s haben, s

Preußen. Berlin, 12. Nov. Se. Majestät der Kaiser 65 9j , Fewärtigt wird, daß alle desertir- von Rußland haben dem dienstlcistẽnden pci sonfid ] Ain thnten . ten Keute pn ner fenn ung dieses neuerlichen Aktes der aller— Prinzen Karl von Preußen Königl. Hoheit, Premier-Lieutenant Gra. ö ö ö . i 3. fosücht zurückehren, wer— fen von der Gröben des Garde Dragoner Regiments, den St. den Jb. . , , . nach, Ablauf des im ersten Punkte Annen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht. bezeichneten Lermins eder Deserteur, selbst wenn er sich frei⸗ . ; ; willig stellt, unnachsichtlich der gesetzlichen Bestrafung unterzogen . 7 ünst er, 9. Nov. 28 est f. e rk.) Das seit dem 2bsten werden, und es ist hiervon nur Jener ausgenommen, welcher die v. M. hier garnisonirende Fte badische Infanterie⸗Bataillon hat Unmöglichkeit, früher zurückzukehren, vollkommen nachweist. 5 Allen uns heute Morgen um 9 Uhr wieder verlassen. Dasselbe ging mit Orts⸗Behörden wird hiermit streng aufgetragen, jeden freiwillig einem Extra-Zug nach Hamm ab, um in die Heimat zurlicks ukeh⸗ sich stellenden Deserteur fogleich der nächsten Militair- Behörde z ren,. Eben dahin begeben sich die weiteren badischen Truppen überweisen. 6) Schließlich wird noch beigefügt daß Zeberman n theile, deren Eintreffen hierselbst für die nächsten Tage angekün, welcher den Aufenthalt eines Desertenrs anzuzeigen un er lat ode: digt war. . einen solchen von der Rückkehr zu seiner Pflicht verhinbert nach n,, . J den kes chen ben Hesehen auf das krengste bestraft werden wird.“ liche Nuntius Viala Prela hier men. Na Uh Ges 6 i, ,,,, . , , ,. Hen darmerie- ö nn, , . 3 69. 239 Ki 95 a, d,, mit Eirkularschreiben vom , , , üg, hren, ut en Ya angeordnet, daß der Mannschaft der Gendarmeri selbst schon mit Tausenden aus allen Ständen beleb 3 Ge⸗ hr für Einbringung von Deserteurs gebührende Nilitair . Taglia woge der neugierigen, erwartungsvollen Menge die Erleuchtung nicht dem Manne selbst sondern dem Flügel , der jenseitigen Ufer und der Brücke selbst mit Theertonnen, Kriegskassen dann auszuzahlen sei, wenn die Original lle bernh 36 Alles bot einen festlichen Anblick, der noch besonders durch die einigung und die Bestätigung des Auditors, daß v ne freundliche Ausschmückung der Stadt Deutz gehoben wurde. Allge-! Gebühr l racht worden ö ein war die Erleuchtung der Hauptstraße, und Fahnen und Flag⸗ D Staats ⸗Eisenbahnstrecke zwischen Lobositz und Aussf 9 flatterten im bunten Farbenspiel von den meisten Giebeln. welche am J. Oktober J. J. dem allgemeinen Verlehre fin e Die Friedrich Wilhelmsstraße, der Heumarkt, Oben Mars nen eröffnet wurde, wird 15. November d. J . Fra pforten, die Hochstraße, Unter Fettenhennen, die Sachsenhau tenverkehre eröffnet. Von diesem Tage an wer? . senstratze bis zum erzbischöflichen Palaste waren festlich er neten Strecke, wie dies auf der Strecke chien leuchtet und theilweise mit Fahnen geschmückt. Das festord⸗ alle Gattungen Frachten in beliebiger Quantität nack

nende Comité, eine Deputation des Domkapitels hatten sich schon

2 o 9 5 . 4 . sel * . J 2 I * z früh nach dem ebenfalls festlich ausgestatteten Bahnhofe der Mindener Eisenbahn di Eminenz der

Bestimmungen

5. bekanntgemachten mittelst der gemischten

5zfon NM ? 15ten d M die auf

1

begeben, wo die Equipage Sr.

Gäste harrte. Die aus dem hiesigen Reiterkkub gebildete Ehren⸗ b Stationen garde, in schwarzem Anzuge mit weißen und rothen Schärpen, den n, Gepäc e

Farben der Stadt, hatte sich am diesseitigen Ufer aufgestellt, um den Ehreng iästen das Geleit zu geben. Gegen 9 Uhr verkündete der Sach sen. Dresd 6, No, Dres d. Ueber den feierliche Klang sämmtlicher Glocken, daß die Ankunft nahe. Im von der Regierung an die Ste rad un ͤ ten mer lebendiger wurde es in den Straßen, durch welche der Zug Kammer bereits unverändert Hesetz ur kommen mußte. Endlich verkündigten Böllerschüsse die Ankunft des Aufhebung der durch das 13. Nobeml Zuges. Mit lautem Jubel wurden die hohen Gäste an der Sta führten provisorischen Einrichti . f h preß tion empfangen und dann von einem itgliede der Deputation des vergehen und dergleichen ume! l uU SJest⸗Comité's im Namen der Stadt Köln bewillkommnet. Bald hatte der zweiten Kammer ihren Bericht erstattet. Die Deputatton sich der Zug geordnet. Ein berittenes Musikcorps eröffnete densel zweiten Kammer ist nur Punkte zi e 1 ben. Lauter Jubel erscholl in Deutz und auf der Brücke. Die lichen Antrage gelangt, n rin Kamn z Ehrengarde in doppelter Reihe ritt vor dem geschlosseen Wagen dem Beschlusse der ersten Kammer nicht y,, lie und hinter demselben, mit verschiedenen Gruppen Laternenträger, die gen über die Frage, was an die St des abzule 8e sich um ein Banner schaarten. Den Schluß des Zuges bildete eine schlusses der jenseitigen Kammer treten soll, zwei von einander 4 Reihe Equipagen, in welchen die Depütalionen und Honoratioren woeichende Gutachten vor der Stadt sich befanden. die er Deputat aus den Abgg. ö. e Schäf Inn, Oehme, p 8 . 57 / 9) 6 zn * 22 ; 9228 ĩ e , n,. ö ö Erh , . ĩ . ; Unsi ah nie ö 3 . und Sigmund und ehre, nnn, , ,, g, n,, , 151 , , ,, . r. 66 3 eg angekommenen Bataillone von Prohaska ? 3 , e. 3. ö y, durch . ,, . z , ce ee. , n. Gränz ü Regimente im Glog jnißer B . 3 . ,,, k 3 ö . Har, ,,, rück . har entht t 34 r 9 he 4 e. Gere Bataillone GJ vu gerichte ent tan den ei, 6. es ht sich zugleich auf die von 2 alt weiter, letzteres erwartete im Nordbahnhofe der Staatsregierung in der ersten Kammer abgegebene Erklärung, ; 1

den Banus von Jellacic, hielt. Y . ĩ * s 1 ĩ ö r Der heutige Lloyd sagt: „Abermals verbreitet sich das Ge rücht, Graf von Bernstorff habe Wien bereits verlassen, wogegen . 10 erlässi M ili 6 s 6 f wir die zuverlässige Mittheilung machen können, daß sich der Graf noch hier befindet und Krankheits halber dem an ihn ergangenen rathsam sei, das Gesetz vom 18. Robember 1813 Rufe nach Berlin nicht folgen kann.“ nicht, völlig, ie * er Er Qn 346 8 ö 63366 indern Ihr C r. [. In der Wijener Zeitu ng liest man: „Der Oeste rreichi abzuändern. Ihr Gutachten geht daher dahin, „die in Bet reff der

der eine kurze Ansprache an die in der neuen Strafprozeßordnung das Gerichts verfahren Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit geordnet wer den solle, wobei sie bemerkt, daß ste auf diefe zusicherung der Staatsregierung das unbedingteste Vertrauen setzs 6 .

c ꝛᷓ m zertrauen setze. Gestützt auf diese beiden Hauptmomente ist die Majorität der Deputation der Ansicht, daß es

nach

Gränzer

sondern nur theilweise aufzuheben und beziehentlich

wohlverdiente Zurechtweisung von Seiten des hohen Militair-Gou— Bestimmungen ohne Zögerung zu beseitigen, im übrigen aber das veynements zugezogen. Dieser Umstand und noch mehr die Fassung f trfat ur desin tie vieler Artikel dieses Blattes wären wohl geeignet gewesen, schon längst die Annahme zu entkräften, daß ber Korrespondent ein Sr— gan der Regierung sei. Das Aufsehen, welches einige in diesen

6 dieses Gesetz ins Leben gerufene Verfahren bis zur definitiven Reform der Strafrechts pflege aufrecht zu erhalten, mithin lediglich an die Stelle des Ausspruches der Geschwornen die Entscheidung juristisch befähigter Richter zu setzen.“ Demgemäß beantragt sie

sche Correspondent hat sich erst vor kurzem eine strenge und Geschwornen durch das Gesetz von 1848 getroffenen verderbliche

letzten Tagen in dem- genannten Blatte enthaltene Aufsätze gemacht sodann den von der Regierung vorgelegten Entwurf abzulehnen und

756