1850 / 317 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

mung (conivenza) und durch Konzessionen jene Dinge gut hießen, von denen es Uns so sehr schmerzt, daß sie dort im Widerspruch mit den heil. kanonischen Gesetzen und solennen Conventionen zum Schaden der Kirche ber rathen, dekretirt und geschehen sind, um das Recht jeglicher Uebereinkunft mit Fu⸗ ßen zu treten und endlich gegen die Priester und selbs gegen jene Bischöfe zu han⸗ deln, die ihr Amt in Beziehung auf die Leitung der Gewissen und die Verleihung der Sakramente übten.“

„Verhüte es Gott, ehrwürdige Brüder, daß Wir je Unsere Autoꝛitat zum Schaden der Kirche und des katholischen Glaubens miß brauchen soll jen; im Gegentheile werden Wir, unterstüßt von göttlicher Hülfe, stets al. len Eifer und alle Mühe darauf verwenden, um zu Nutz und Frommen der Religion zu wirken, und die heiligen Rechte der Kirche unverleßzt zu rhalten. Indem Wir in solcher Absicht Unsere apostolische Stimme in diesem Kollegium erheben, protestiren Wir feierlichst gegen alle bereits sr= wähnten und sonstigen Vorgange, die sowohl auf dem sardinischen Fe lande, als auf den zu diesem Staate gehörigen Inseln gegen das Ntecht. dei Kirche und zum Schaden der Religion stattgefunden haben oder versucht worden sind Wir binden es allen jenen, die es angeht, im ernstesten Sinne (gravissimamente] aufs Gewissen, daß sie aufhören, 9 . , Kirche und die heiligen Priester zu quälen, und nicht . Zogern, die den ö Her ö ö lUnbilden wieder gut zu machen. kene, nn. , ge f cht, ehrwürdige Brüder, zu Gott, dem i, g, hige Gebete zu schicken, und auch die

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D . 5

6 8. Mart Gottes u r he ; Mitwirkung der unbefleckten Zu , mn, um, 9. , sten Apostel Petrus Paul urufen, daß er jenen geliebten Theil

mit seiner Rechten bedecke und mit

des dem Hern gehörigen seinem heiligen Arm beschütze.

Süd⸗Amerika. Montevideo, 13. pt. (Börs. H.)

Ein hiesiges Blatt giebt folgende Auskunft über die Modißsicatlonen,

uf französischen Regierung mit dem im

und Rosas abgeschlossenen Ver⸗

Sent Sepl

ngen der 19

R welche auf Verl

19 21 1849 Ir

trage vorgenommen werden sollten

„Was den Eingang des Vertrages betrifft, welcher der verschiedenen, die Anerkennung der Banda Oriental betreffenden Traktate erwähnt, so verlangt die französische Regierung, daß ausdrücklich auch des im Jahre 1840 von dem Admiral Mackau abgeschlossenen Ver⸗ trages Erwähnung gesch

Art. 1, den

R Art. 2, betreffend die 61

Ina th 16a 5. 8 IUnabhangigtelt der

2

bleibt unverändert. Fremden nach

ind betreffend: itwaffnung der vorgängiger n eral Oribe. Der Artikel soll dahin modifi⸗ zirt werden, daß sofort nach dem Beginne der Entwaffnung in Montevideo, upper bis an das linke Ufer des Rio Negro zu— waffnung vollendet ist, soll der unterhandelnde Gesandie dem General Oribe davon Nachricht geben und derselbe alsdann die argentinischen Truppen auf das argentinische Gebiet übertreten lassen.

Art. 3, betreffend die zu erlangende Zustimmung des General Oribe zu der Räumung des Landes von Seiten der argentinischen Truppen. Die französische Regierung hat nichts dawider, daß sich die argentinische Regierung diese Zustimmung verschaffe.

Art. 4, betreffend die Aufhebung der Blokade, Räumung von Martin Garcia, Rückgabe der Kriegsschiffe und Begrüßung der argentinischen Flagge. Die von der französischen Regierung verlangte Modification betrifft nur den einen Punkt, daß die Begrüßung der argentinischen Flagge mit 21 d Begrüßung der französischen

rückziehen.

Kanonenschüssen durch eine Flagge erwiedert werden solle.

Art. 5, betreffend die Rückgabe der weggenommenen Handelsschiffe und ihrer Ladungen. Die französische Regierung verlangt, daß die Rück— gabe dieser Schiffe und ihrer Ladungen in dem Zustande geschehe, in wel⸗ chem sie sich befinden, und daß, insoweit dieselben verkauft sind, nur der Erlös erstattet werde.

Art. 6, betreffend die Erklärung, daß die Fahrt auf dem Parana als Fahrt auf einem Binnengewässer zu betrachten sei; bleibt unverändert.

Art. 7, betreffend das Recht der argentinischen Confederation, über Krieg und Frieden und den Vorbehalt über die Anwendung dieses Rechtes mit der französischen Regierung in Unterhandlung zu treten. Die fran⸗— zösische Regierung weigert die weiteren Verhandlungen und erklärt, daß sie keinerlei Reclamationen über vergangene Dinge zugeben werde.

Art. 8, betreffend den Fall, daß die Regierung von Montevideo die Auflösung der Fremden⸗-Legion verweigert; bleibt unverändert.

Art. 9, betreffend die von der argentinischen Regierung als sine qua non jedes Abschlusses vorbehaltene vorgängige Zustimmung ihrer Verbün deten zum Abschlusse dieser Convention. Die französische Regierung hat nichts dagegen einzuwenden, daß die Zustimmung des Generals Oribe ein= geholt werde, will die Sache aber nicht von der Hoffnung auf diese Zustim⸗ mung abhängig gemacht wissen. . . .

Art. 10, betreffend den Abschluß einer besonderen Convention mit

dem General Oribe zur Regulirung alles dessen, was die inneren Angele⸗ genheiten der Banda Oriental betrifft; bleibt unverändert. Art. 11, betreffend die Bestimmung, daß Oribe im französischen Text der Titel Brigadier, im spanischen der Titel Präsident gegeben und die Re gierung von Montevideo im französischen Text als die Regierung von Montevideo, im spanischen als die Regierung de sacto bezeichnet werde. Die französische Regierung verlangt dagegen, daß sowohl im französischen als im spanischen Texte ber General Oribe als General und die Regie rung von Montevideo als Regierung von Montevideo bezeichnet werde.

, gleiche

N a J 15

1874

Art. 12 und 13, die Formalien der Ratiftcations ⸗Auswechselung u. s. w. betreffend, bleiben unverändert.“

Nach Angabe des vorerwähnten Blattes scheint von diesen Modifica—⸗ tionen wenig in den neuen Vertrags-Entwurf aufgenommen worden zu sein, der letztere vielmehr in der Hauptsache dem Vertrage von 1849 ganz zu entsprechen. Insbesondere hebt jenes Blatt hervor, daß dem neuen Ver- trags -⸗Entwurfe zufolge der Abzug der argentinischen Truppen zwar gleich zeitig mit der Entwaffnung der Fremden-Legionen in Montevideo eintreten, ein Theil der argentinischen Truppen aber in der Banda Oriental so lange bleiben soll, bis die französischen Truppen und Schiffe abziehen, was erst 2 Monate nach der erfolgten Auswechselung der Ratificationen geschehen wird; auch ziehen die Argentiner erss dann ab, nachdem der Abzug der Franzosen schon erfolgt ist. Außerdem soll noch in einer Separatnote er= klärt werden, daß die Begrüßung der französischen Flagge nur als eine Deferenz, nicht als Verpflichtung betrachtet werde.

Was den im Jahre 1849 abgeschlossenen Vertrag betrifft, durch wel— chen Oribe den von Rosas in Betreff der Angelegenheiten der Banda Oriental gemachten Stipulationen abhärirte, so soll derselbe im Wesent- lichen ebenfalls unverändert geblieben sein.

Deutsche Auswanderung und Colonisation. Die Völker germanischen Stammes haben, seit sie in der Ge— schichte auftreten, einen eigenthümlichen Trieb zum Wandern ge— zeigt. Zum Theil beruht hierauf die kulturgeschichtliche Bedeutung des deutschen Volkes, und es erklärt sich daraus mit die Thatsache, daß überall, wo die christliche Civilisation Wurzel gefaßt hat, die Deutschen mittelbar oder unmittelbar die Träger und Verbreiter dieser Kultur gewesen sind. Bei den Engländern, Holländern und anderen Völkern germanischer Herkunft ist dieser Auswanderungs trieb seit Jahrhunderten ununterbrochen thätig gewesen, während im deutschen Reiche die Folgen des dreißigjährigen Krieges ihm in den entvölkerten, der Einwanderung bedürftigen Landstrichen ein näher liegendes Ziel gesteckt hatten. Dies Bedürfniß fand auch in der Gesetzgebung der deutschen Territorialstaaten mannigfache Berücksichtigung, indem überall und auch in unserem preußischen Vaterlande die Auswanderung, wo nicht verboten, so doch sehr erschwert wurde. Dieser vorbeugenden Maßregeln ungeachtet, hat sich aber in den letzten Jahrzehnten auch in den deutschen Staaten der Auswanderungstrieb in unaufhaltsamer Weise kundgegeben und macht sich jetzt in einem täglich wachsenden Umfange geltend, der die deutsche Auswanderung zu einer modernen Völkerwanderung erhebt.

Achtzigtausend Deutsche verlassen jetzt jährlich mit einem Ver mögen von 15 bis 20 Mill. Rthlr. ihr Vaterland, und auf amt— lichem Wege ist es festgestellt, daß in den Jahren 1847 49 über S3, 000 Preußen ausgewandert, so wie daß in unserem engeren Vaterlande jetzt die Zahl der Ausgewanderten die der Einwanderer beträchtlich übersteigt.

Nachdem nun seit dem Jahre 1848 fast in allen deutschen Staaten die Freiheit der Auswanderung verfassungsmäßig gewährleistet worden ist, wird voraussichtlich dies Mißverhältniß noch zunehmen, und mannigfache Gründe sprechen dafür, daß insbesondere die überseeische Auswanderung in einer fortwährenden Steigerung begriffen ist. Alle diese Auswanderer sind bisher in der Uebermacht fremder Na⸗ tionen aufgegangen und haben deren Arbeits- und Kapitalkraft in der Konkurrenz mit Deutschland verstärkt. Die folgenreiche Be— deutung dieser Thatsache wird nirgends mehr verkannt. Seit Jah ren beschäftigt sich die Presse damit, um diese Bedeutung zum Be wußtsein des deutschen Volkes zu bringen, und es ist besonders die üble Lage, in welche die Auswanderung der Eigennutz von Land⸗ spekulanten, Agenten und Rhedern und ihre Unbekanntschaft mit den Verhältnissen der Länder, die sie zum Ziele ihrer Reise wählen, versetzt, was eine große Anzahl von Auswande rers-Gesellschaften geschaffen hat, die sich den Schutz und die Fürsorge der Auswanderer zur menschenfreundlichen Aufgabe gestellt haben. Auch die Gesetzgebung verschiedener deutscher Staa⸗ ten hat sich helfend und fürsorgend mit dem Gegenstande beschäf— tigt. In unseren Seestädten, namentlich in Hamburg und Bre men, ist eine obrigkeitliche Beaufsichtigung der Auswanderungs Agenten und Auswanderungsschiffe angeordnet. In einigen süd— und mitteldeutschen Staaten sind namhafte Summen bewilligt zur Unterstützung bedürftiger Emigranten, und Versuche gemacht, die Auswanderung nach einem umfassenderen Plane zu organisiren. So lange diese Versuche von der Gesetzgebung eines einzelnen Staa tes ausgehen, können sie nur sehr vereinzelte Resultate herbeifüh ren. Die National⸗Versammlung zu Frankfurt hatte deshalb in

r Sitzung vom 15. März 1849 ein allgemeines Reichsgesetz zum chutze deutscher Auswanderung diskutirt und angenommen. Der schroffen Parteistellung in der Versammlung ungeachtet, wurde das unabweisbare Bedürfniß allgemeiner Bestimmungen über diesen Ge

de 2

genstand allseitig anerkannt und der von dem sachkundigen Abgeord⸗ neten einer deuischen Seestadt bearbeitete Gesetzentwurf mit großer Stimmenmehrheit gutgeheißen. Leider ist dies Gesetz nicht zur Aus— führung gekommen; aber die einsichtsvollsten Stimmführer der öffent⸗ lichen Meinung haben sich seit jener Zeit nur noch mehr darüber vereinigt, daß allgemeine Maßregeln ergriffen werden müs⸗ sen, welche, ohne die Auswanderung zu ermuntern, die Fortziehenden gegen eigennützige Täuschungen durch Agenten und Spekulanten vorsorglich schützen, so wie, daß es als ein gro ßer nationaler Gewinn anzusehen sei, wenn die bisherige ungere⸗ gelte und wilde Auswanderung in das Bett einer geordneten deut schen Colonisation übergeleitet wird. Die Möglichkeit einer solchen Ueberleitung wird fast allseitig anerkannt, und hieraus er klärt sich die Vermehrung der Colonisations-Gesellschaften, welche sich aus der Zahl der großen und kleinen Auswanderungs-Vereine, die über Deutschland netzartig sich verbreiten, herausgebildet haben. In diesem Sinne ist auf Befehl Sr. Majestät des Königs dem provisorischen Fürsten⸗Kollegium der Entwurf eines Gesetzes der deutschen Unionsgewalt zum Schutze und zur Fürsorge für deutsche Auswanderer zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt worden welchen der Staats⸗Anzeiger vom 3. August d. J. veröffent⸗ licht hat. Die Ungunst der politischen Verhältnisse hat diesem Ent⸗ wurf, dessen Inhalt von der gesammten Presse Deutschlanvs fast mit Einstimmigkeit gutgeheißen wird, die Gesetzes Kraft bisher vor enthalten, und es bleibt mithin, bis der wesentliche Inhalt dieses Entwurfs in den einzelnen deutschen Staaten zum Gesetze erhoben sein wird die lohnende Aufgabe der deutschen Auswanderungs⸗ Vereine, die nationalen und humanen Zwecke zur annähernden Er⸗ füllung zu bringen, welche jener Gesetz Entwurf dem deutschen Auswanderungs⸗ und Colonisations-Amte künftig zuweisen will.

In dieser Hinsicht scheint der „Berliner Verein zur Cen⸗ tralisation deutscher Auswanderung und Colonisation“

seinen Beruf am besten verstanden zu haben. Aus dem ersten Rechenschafts-Berichte desselben, erstattet im Januar d. J., erhellt,

wie dieser Verein die Auswanderungs-Frage auffaßt. Er will den Einzelnen abrathen vor übereilter Auswant erung, die verdienstlosen Arbeitskräfte in schwächer bevölkerte Gegenden des Vaterlandes durch Colonisation im Inlande überleiten und die zum Auswan— dern einmal Entschlossenen zur ausländischen Colonisation im poli tischen und nationalwirthschaftlichen Interesse des Vaterlandes an leiten, so wie die Fortziehenden mit Rath und That unterstützen. Diese Grundsätze, denen der Verein in seinem bisherigen Wir ken mit Eifer und Entschiedenheit gefolgt ist, haben allgemeine An⸗ erkennung gefunden. Man darf die Hoffnung aussprechen, daß durch die wachsende Theilnahme der Verein zu einem Mittelpunkte für die Organisation deutscher Auswanderung und Ansiedelung werden wird. Seine Erfolge erweisen schon jetzt den Segen einer richtig geleiteten Privat-Association, wenn dieselbe ein wirklich ge meinnütziges Ziel mit praktischen Mitteln und im Einklange mit den Regierungsorganen anstrebt. Der Verein wird geleitet durch einen Verwaltungsrath, der aus unterrichteten und wohldenkenden Männern besteht. Er hat sich, frei von allen eigennützigen Tendenzen die lebhafte Förderung der Regierung und die allgemeinste Achtung erworben, und dies hat seinen Gutachten und Urtheilen eine unge suchte Autorität verliehen. Allmonatlich giebt der Verwaltungsrath in einer öffentlichen Vereinssitzung Rechenschaft von seiner Wirk samkeit und verbindet damit aus dem reichen Material seiner Samm lungen lehrreiche Vorträge, die in der Regel durch den Druck ver— vielfältigt werden. Der Spezial ⸗Direktor des Vereins, ein mit den überseeischen Verhältnissen genau bekannter Reisender und Schrift steller, hat die Aufgabe, in dem Vereins-Büreau jedem Auswan derer Rath und Auskunft zu ertheilen über das Ziel seiner Reise und über die besten Mittel dazu. Der Verein hat in und außerhal Deutschlands, besonders aber in überseeischen Ländern, umfassende Verbindungen angeknüpft, durch welche er sich Aufklärung über die Verhältnisse der gesuchtesten Einwanderungs-Länder verschafft. Ei nimmt kritische Kenntniß von allen deutschen Ansiedelungsplänen, )

von den Auswanderungsvereinen, den Besörderungsmitteln und der Agenturwesen, und bei dem ihm, als einem freien Verein gewidme ten Vertrauen, fließen ihm ungesucht reichere Quellen zur Orienti rung über diese Angelegenheit zu, als, bevor das deutsche K

latwesen reorganisirt sein wird, auf amtlichem Wege zu beschaffen sind

Pee mos 19 o 3 J ö 8 2 . J

Die Redaction des Staats⸗—An zeigers erfüllt deshalb gern z, indem sie demselben J

Ronsu

den Wunsch dieses Vereins,

, N 59 2 o aterial de Vereins üben

einen Gegenstand nutzbar macht, der ein hohes vaterländisches In eresse in sich schließt.

Bekanntmachungen.

546 Oeffentliche

Auf die von dem Klempnergefellen Carl Arnim, frü⸗ her zu Oppeln, in der Untersuchungssache wider ihn wegen leichter Körperbeschädigung eines Menschen und

Vorladung.

Verkehrs Berlin, den 3 d

willen gegen die erste Entscheidung eingelegte Appella⸗—

1) Banknoten im Umlauf. 2) Guthaben von Instituten und Pri vat⸗Personen mit Einschluß des Giro

1. ö 2

gez Magnus. Paul Mendels sohn-Barthold y

P a 5

711,800 ö

Oktober 1850. von resp. 13 und 15 Ellen Länge und 8 und 9 Ellen Tiefe, dem Beutelmühlen- und Eschelpochhaus, A Ellen lang, 18 Ellen tief, dem neuen Fabrications⸗Gebäude, 13 Ellen lang, 25 Ellen tief, der Radstube,

ö

G. Rieß.

wegen Beschädigung fremden Eigenthums aus Muth

tion steht zum mündlichen Verfahren und zur Entschei— orĩsõs 4180

dung der Sache ein Termin auf

den 3. Januar 1851, Vormittags 9 Uhr, in unserem Geschäftsgebäude hierselbst an, wozu der Appellant 2c. Arnim, dessen gegenwärtiger Aufenthalts⸗ ort unbekannt ist, öffentlich unter der Verwarnung vor⸗ geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben mit der Ver⸗ handlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden soll.

Ratibor, den 10. September 1850.

Königliches Appellationsgericht. Kriminal⸗Senat.

Mikulowski.

stücke beschlossen.

Freiwilliger Verkauf. Der Sächsische Privat⸗Blaufarbenwerks⸗Verein hat zu⸗ folge eingetretener Geschäfts⸗Veränderungen den Ver— kauf der ihm zugehörigen, in dem romantischen penthal am Zschopauflusse unweit der Stadt Zschopau im Königlich Sächsischen Erzgebirge gelegenen Grund⸗

Es sollen daher nächstkommenden vierten und nach Befinden fünften Dezember laufenden Jahres

und zwar vom erstgedachten Tage Vormittags 9 Uhr an,

1) das sogenannte Hauptwerk,

2) die dabei befindliche Mühle,

Ischo⸗ . l massiv aufgemauerten Grunde.

865 1a a2! gu 19793,

Thürmchen, Glocke und Thurmuhr mit Schelle, einem Anbau an der Hinterfronte des Flügelgebäudes, 17 Eller lang, 1165 Ellen tief, dem Kobalt-Poch- und Röst-Hause, und 14 Ellen lang, 18 Ellen tief, dem Giftfange, 190 Ellen

lang, 4 Ellen tief, zwei Gift⸗-Niederschlags-⸗Häuschen

lang, 5. Ellen tief, dem sogenannten alt m neuen Werke, 15 Ellen lang, 26 Ellen tief, mit Anschub, endlich dem Kegelschube, der Feuerleiter⸗Ueberdachung und einem zu Anlegung eines neuen Fabrications⸗-Gebäudes bereits

Sämmtliche Gebäude des Hauptwerks sind im bau— lichen Stande, zum Zweck der Versicherung zusammen Thaler gewürdert und mit 15,4187 Tha— lern gegen Brandschaden assekurirt, und eignen sich ihrer räumlichen Ausdehnung halber zu jeder Fabrik-Anlage. /

Die bei diesem Werke vorhandene Wasserkraft, von welcher für den Fall einer Abtrennung der Mühle ein Drittheil zugetheilt werden soll, ist vorzüglich, hat jetzt vom

2 Herrn Regierungs⸗Rath Dr. Dörrien in Leipzig auf dem Blaufarbenwerke zu Pfannenstiel

bei dem Unterzeichneten

eingeholt werden kann, wird nur hervorgehoben, daß der

vorseiende Verkauf mit Vorbehalt der Auswahl unter

den Lizitanten geschieht, daß die Verkäufer die auf den

feilgebotenen Grundstücken etwa vorhandenen Speise—

lager dem Sächsischen Privat ⸗Blaufarbenwerks-Verein Zur Ausbeutung vorbehalten, daß die Mühle, für welche auf dea Fall eines Einzelnverkaufs bereits ein Käufer gefunden ist, nur in Verbindung mit dem Hauptwerke nochmals zum Ausgebot kommt, daß bei einem Ein— zelnverkaufe des Hauptweikes und der Mühle das er— stere zu dem Aufwande für Unterhaltung der Wasser Anlagen zwei Drittheile, die letztere aber ein Drittheil beizutragen hat, endlich, daß der zehnte Theil der stehungssumme bei Abschluß des Kaufes zu erlegen, bie zur Berichtigung des Besitztitels die erste Hälfte zu er füllen ist, wogegen die zweite Hälfte der Kaufsumme mit reservirter Hypothek und gegen Verzinsung nach vier Hundert, auch halbjährige Aufkündigung steher bleiben kann.

Kauflustige werden zu diesen vortheilhaften Acquisitio“ nen eingeladen. Chemnitz, den 12. November 1850 Adv. Eduard Müller

X

12 Ellen

639 Bekannt m ach un g.

lag Nothwendiger Verkauf. 3) zwei Garten-Parzellen von bei 10 Fuß Gefälle eine brutto oder natürliche Kraft Das in der breiten Straße hierselbst gelegene, Vol. J. 135 IRuͤthen und von 88 Pferdekräften und kann bei der Nähe der Was⸗ Ro. 23. Fol. 95. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem 25 . ser⸗Anlagen ohne großen Kosten⸗Aufwand um nahe an Glasermeister Bach gehörige Haus nebst Zubehör, wel- 1) 5 Acker 85 IRuthen Wiese mit das Doppelte gesteigert werden. J ches nach der nebst dem Höpvthekenscheine in der Re—= » 29 n Garten, Das beim Hauptwerke verbleibende, Areal an Ge— gistrgtur einzusehenden Taxe auf 11,429 Thlr. 15 Sgr. und bäuder und Hofraum mit Garten beträgt / 8 Pf. abgeschätzmt worden, soll 5) zwei Wiesen-Parzellen von 2 Acker 282 Ruthen. am 12. Februar 1851, Vormittags 11 uhr, 50 IRNuthen und Die ebenfalls dicht an dem Zschopauflusse gelegene

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 260 Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Patticulier Benjamin Harimann als Real Gläubiger werden hierzu öffentlich vorgeladen. ]

Frankfurt a. S. D., den 25. Juli 1850. Waigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

n No n add - Ted, r? er Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.

1) Geꝑrägtes Geld.. .

2) Lassen · Unweisungen. Dar ichn schrin 298,800 Thlr. n n Bird. Anweisungen ) Preußischen Haupt-⸗Bank . I. 26 3) Wechsel⸗Bestanbe =. , 3 9 4) Lombard⸗Bestände! !!... 53 ]

5) Verschiedene Forderungen und Activa S2 089 . Röõst· dau

im Hauptgebäude des Blaufarbenwerks Zschopenthal unter für die Käufer annehmbaren Bedingungen, und zwar, was die Grundstücke zub 1, 3, 4 und 5 anlangt, se nach Befinden im Einzelnen oder im Ganzen an die 64 Meistbietenden versteigert werden. Das Hauptwerk besteht aus dem Herrenhause, 42 Ellen lang, 25 Ellen tief, dem Glaspoch-Hause, 224 Ellen lang, 18 Ellen tief, dem zwischen dem letzteren und der Faltorei befindlichen Flügelgebäude, 49 Ellen lang, 10 Ellen tief, dem Faktorei⸗Gebäude, 187 Ellen lang, 183 Ellen tief, dem Schmelzhütten Gebäude, 37 Ellen lang, 22 Ellen tief, zwei Wasserhäusern, der Farbemeister⸗Wohnung, 19 Ellen lang und 18 Ellen tief, dem r rn letzterer und dem Kobalt⸗Poch- und e befindlichen Flügelgebäude mit aufgesetztem

Mahlgänge und

2

einzutreten.

Nähere bei

Mühle ist seit dem Jahre 18145 neu erbaut, mit der Realberechtigung zum Weiß und Schwarzbacken behaf⸗ tet, hat Fischerei⸗ Gerechtsame und enthält 3 deutsche 1 Schneidemühle, mit 1

MRuthen Areal an Gebäude- und Hofraum nebst Garten. Die Parzellen sub 3, 4 und 5 liegen in der unmit-! telbaren Umgebung des Hauptwerkes und bieten dem Ersteher desselben die günstigste Füglichkeit, das zu et= wanigen Erweiterungen und Anlagen erforderliche Areal zu acquiriren, so wie demselben auch das Recht vorbe—= halten ist, in das an dem sogenannten Zeughause und dem Schulhause nebst Vorraihsschuppen von den jetzi= gen Eistehern erlangte Erstehungsrecht ohne Neuerung

Von den Verkaufs ⸗-Bedingungen, über welche das

Durch das plötzliche Ableben der verwittweten Ma— dame Zembsch haben sich die entfernt wohnenden Erben derselben veranlaßt gesehen, mich zur schleunigen Versteigerung des zum Nachlasse gehörigen, in Ober— Lößnitz bei Dresden in reizendster Gegend gelegenen Weinbergs⸗Grundstückes zu beauftragen.

Kaufluͤstige werden daher eingeladen, sich

den 23. November dieses Jahres

in dem Nachlaß⸗Grundstücke Nr. 36 in Ober-Lößnitz, Vormittags 11 Uhr, einzufinden und sich des Zuschlags an den Meistbietenden unter den vortheilhaftesten Be— dingungen zu gewärtigen. Die nähere Beschreibung dieses aus drei Winzereien, einem ganz neuen herr= schaftlichen Gebäude, einem älteren dergleichen und einem höher gelegenen Schlößchen bestehenden Weinbergs Grundstücks ist bei mir in Dresden, Moritzstraße Nr. 16, zu haben. Advokat Tischer, K. S. Notar.

Acker 66

sang des

Das Abonnement beträgt

2 Athlr. für 4 Jahr.

1 Rthlr. * Jahr 8 Rille,

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöshung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 2 et

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Theil.

Deutsch lan d.

gen in der Armee.

dem Ministerial⸗Blatte für die gesammte innere Verwaltung. tenz auf dem neuen Landwehr⸗Kanale.

Berlin. Beförderur

penmärsche. Bayern. Bamberg Sachsen. Dresden. Leipzig. Württemberg.

Konig.

Einstellung

Truppenmärsche. Stuttgart

Baden. Karlsruhe d isch r Truppen Mannheim. Hessen. Kassel. X Schleswig-Holstein. Kiel. Grafen T hun Re ndsbur 9

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ntrag auf

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eigenen Polizei flembert.

18 I 8 und Ehangarnier.

3 ,, n, , ö nnd JFrland. Ly Kabinets Berath 1 ) dolen t. Pet rse und

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Be der heute fortgesetzten lichen Klassen⸗Lotterie fiel Nr (,458 nach Breslau bei h Nr,. oh l, 2115 lzmann ; J mal l Wilsna 3 293 13 1099 145 3663 19,087 20.8 „00 0,61 14,024 15,050 ) 60, 090 61,116 51 1,31 J tlmal bei Seege nach Aachen l Schrei blenz bei anzig bein? isseldorf ni Lrfurt bi j He b 16 zdeburg bei R Minden bei

de Wilsnach und nach Thorn 66 Rihl au Nr 680. 871.

076 12,714 111 13,466. 18,83 2,37. 23,316 21 759. 26 000. 2. 37, 39 5363 57, ,. 13,598. 45,658. 47,756. 47,988.

55, G72. S6 792. S7 27, 5314. 37,

b9, 361. 69,7165 und 74,409 in Berlin 2mal bei? ei Burt mal bei Grack, bei Matzdorff,

ind hmal bei Seeger, nach

mal l chreiber berg bei

enich ln Zmal bei Reimbold, Danzig

z Halle bei Lehmann, Königs

Vogel, Neiße bei Jäckel, Posen bei

395 onik 2mo hei (SM chweidnitz mal bei Scholz,

zei Wilsnach, Thorn bei Krupinski 6 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 309. 7182 9012. 9782. 13

709. 24,837. 25,224. 25,520

13,068. 43,344.

75. 51,496. 51,610. 51

182. 62,559. H3. 053. 54. 524. 553 68,602. 68,927. 70,413. 70,71 J 392 4 60) * 1822 9 ö 4 4 Berlin, den 16. November 1850

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffent ngel

Dem Kaufmann W. C. B

13. November 1850 ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Korkpfropfen⸗Schneidemaschine, so weit solche für neu und

eigenthümlich erkannt worden,

*

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, preußischen Staats ertheilt worden.

Abgereist:

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ uus Auslandes nehmen Bestellung 8 * * * 11* für Berlin

Anzeigers:

nichtamtlicher Theil.

8 4 ann d 3 91 1 2 mar inge =

gmaringen Anwesenheit

Zschinsky um 10 Uhr nen Berathung des Ent⸗

Truppenmärsche r⸗Wochenbl und Inspecteur Artillerie⸗Prüfungs-Kommission und Artillerie⸗Premier⸗Lieutenants; Isten Infanterie⸗Regiment, zu

Kammer⸗Ver

8⸗Kommission für

Hat ptmann

die Verbind⸗ s8⸗Redactionen, edruckten Werke und Die Buchdrucker⸗ se Bestimmung pe⸗ genen desfallsigen der wenn dieser Regierung zelck und Herr

sy 2 * Proclamation an die git un Truppenmärsche

rwarnung des landständischen Aussck

*

Dauptmann a.

ö beigelegt worden. Vermischtes. enthält den Beschluß des Königl Oktober un

setz ge bend e V er sa mmlu g. Vice⸗Präside Verfahren in Kredit für Wohlthätigkeits-Anstalten und Alters a, ,,

Handelsvertrag mit

bei Zeitschr betreffenden Aufsichts abe an die Abonnenten statt—⸗ tzte Antrag wird Amtshauptmann

Tagesordnung e der Protokolle der perma⸗ Anzeige von der Beschlagnahme der en Versammlung.

Druck und Vertheilune

1 en gestifteten Großhe Den Plenarbeschluß des Königl. ie Berücksichtigung de— der Appellations

Königl. Ober-Tribunals vom 17. ob Entwendungen der iebstahl zu bestrafen

e se. Haltung der Majorität der gesetzgebend ar ya lz. 0 2 P unn Polizei⸗-Präfekten und des General Piat.

Jommissär der gesetzgebenden Versamm— pensation in

Freisprechungen.

zerhältniß zwischen die Fragenl dle Frage bet

bringt alsdann ein Am tshauptmannschaften ein gn nn,. 9rscheoinane en derselben erscheinender

dieser Antrag findet Unterstützung

Ehefrau an den

iftung angesch

Bestimmung

1ntorsuckhhamg Kg Untersuchung hätten ve ——— .

eine Hinweisung des Ober

Hauptmann

irch möglich gemacht haben, ie Flucht zu entziehen.

Inhalts ein,

dienten Strafe durch zreg Sregierung

welche hieraus für den Zweck der

abzugebenden Frei

Imtlicher Theil.

Königliche General⸗ Lotterie⸗Direction Ziehung der

trafrechtspflege entstehen, findet t erichten die strenge

5000 Rthlr. insbesondere

1 Gewinne zu 2000 iamentlich in Rücksicht auf 8.

1000 Rthlr

Nalsete * ö 1 oy Bollstreckung der

Angeklagten

der Voruntersuchung ng, die Beschlußnal Angeschuldi— .

Staats⸗Anwaltsche

.

*

18,00 .

Verzögerungen

8 23

3*

**

Brandenburg

deburg bei Brauns und? Pulvermacher, Stettin 2mal bei

zeitraume vom 1sten b

179. 14.52 14,586. 15,011.

16,081. 46,411

enaufzuggeldern überhaupt

men worden.

vahrzeuge beträgt bei

9 * Von den Fahrzeugen

liche Arbeiten die Schleusen

140 haben im Kanal ei E09 sind durchgegangen) und 618 aus (2971 (269 beladen, . sind durchgegangen) und 683 aus Die berliner Schleuse ist Thätigkeit gesetzt

Kanal ein⸗ resp. ausgeladen, 478 (47d beladen, 209 leer).

am 24sten tober Nachmittags 3 Uhr

Sigmaringen, der Frühe ist der R abmarschirt.

. (Schwäb. est des in Hohenzollern

; 27. Regimen Der Erb⸗Land⸗Mundschenk ;

; 1 on Pommern, von Heyden-Linden, nach Tützpatz.

geschlossen.“ billig“ durch Herrn gegen durch Se. Königl nothwendig, nicht praktisch und nicht deutlie die Staats-Regierung sich gegen densel

HVieser Zusatzantrag, zahlreich unterstützt,

Bayern. berhofpred ꝛͤ berhosprediger Dr. Har

men nach sind sämmtliche R läufig sistirt.

Bamberg, 13. Nov. mtl üstungen und Märsche der Drei Extra Bahnzüge, welche heute einen bedeuten ision des 4. Armee⸗Corps

* ö em Verneh⸗ ni e, befürwortet

8 österreichi⸗ Den eriigre . ben erklären mußte.