e
Corps bestehenden Armee überlassen, die Fälle zu bestimmen, in wel⸗ chen ihm von der Einleitung der Untersuchung und von dem Ausfall des Erkenntnisses Meldung zu machen ist.
3) Im Vertrauen auf den vortrefflichen Geist, welcher die ganze Armee
beseelt, ist es nicht für erforderlich erachtet worden, eine Verschärfung
der zulässigen Disziplinarstrafen anzuordnen, zumal .
da herkömmlicher Weise den mit Gerichtsbarkeit versehenen Befehls-
habern die Befugniß zusteht, in außerordentlichen Fällen gegen ganze
Truppentheile, als Disziplinarstrafe, die Auferlegung besonderer Dienst-
leistungen, so wie die Entziehung gewisser Bequemlichkeiten und Ge=
nüsse (z. B. des Tabackrauchens, des Feuers und Strohes beim Bi= vouak) zu verfügen und ihnen Verweise vor der Front oder durch
Tages befehl zu ertheilen;
b) da ferner in Noihfällen, insbesondere zur Durchsetzung der zur Ver
seitigung dringender Gefahr ertheilten Dienstbefehle, nach den Mili
tairgesetzen jedem Offizier alle Mittel zustehen, um seinen Befehlen
den nöthigen Gehorsam zu verschaffen und
die Allerhöchste Kabinetsordre vom 24. September 1826 dem kom-
mandirenden General auch gestattet, jeden bei der Armee befindlichen
Beamten, der seine Bestimmung nicht erfüllt und deshalb zur Ent-
lassung geeignet ist, sofort zu suspendiren und von der Armee zu
entfernen. .
Sollten aber wider Erwarten die zulässigen Strafmittel bei einzelnen
Truppentheilen zur Erhaltung der Disziplin nicht ausreichen, so wird
vorläufig das Geeignete anzuordnen und schleunigst über einen sol—
chen außerordentlichen Fall, wie die Verordnung vom 3. August 1808
vorschreibt, an des Königs Majestät zur weiteren Bestimmung zu be—
richten sein. .
5) Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß die Bestimmung des §. 10 der anliegenden Verordnung, wie sich aus der Bezugnahme auf §. 9 ergiebt, auch auf diejenigen Fälle Anwendung findet, in welchen während des Belagerungszustandes nach §.7 der Verordnung vom 10. Mai 1849 ein anderer Befehlshaber, als der kommandirende General, ein auf Todesstrafe lautendes kriegsrechtliches Erfenntniß bestätigt hat.
Berlin, den 20. November 1850.
2
—
2 J
—
Der Kriegs⸗Minister (gez) von Stockhausen. Die vorgedruckte Allerhöchste Verordnung nebst dem sich darauf bezie— henden Cirkular-Erlasse des Herrn Kriegs⸗Ministers wird hierdurch zur all⸗ gemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 25. November 1850.
Kriegs ⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Wangen heim. von Herwarth. Köln, 6. Dez. (Köln. 3Ztg.) Am 3. Dezember hat nicht
weit von Elberfeld ein Bergschlipf stattgefunden, und ist die bergisch⸗ märkische Bahn, kurz nachdem ein Zug passirt war, von demselben verschüttet worden. Bereite Arbeitskräfte haben aber die Schienen von dem schieferigen Grauwacken⸗-Gestein schon wieder so weit be— freit, daß die regelmäßigen Fahrten dadurch keine ferneren Unter⸗ brechungen erleiden werden. Auch sind sonstige Unglücksfälle bei diesem Vorfalle nicht zu beklagen gewesen.
Koblenz, 4. Dez. (Koblenzer Zeitung) General von
9 —
Schreckenstein, Commandeur des jetzt aufgelösten Armeecorps in Baden, ist hier angekommen.
Oesterreich. Wien, 4. Dez. Vorgestern war zur Feier des Tages der Thronbesteigung Sr. Majestät des Kaisers Fami lientafel bei Hof, zu welcher mehrere Hochwürdenträger und Ge— nerale geladen waren. Se. Majestät der Kaiser besuchte Abends nach der Familientafel das Hofburgtheater. Gestern hatte Se. Emi⸗ nenz der Kardinal Fürst⸗Erzbischof von Schwarzenberg bei Sr. Masestät dem Kaiser eine längere Audienz. Bei dem Minister⸗ Präsidenten Fürsten von Schwarzenberg war vorgestern großes Diner, zu welchem sämmtliche Minister, ein großer Theil der auswärtigen Gesandten, der Banus von Croatien und der Wladika von Mon⸗ tenegro geladen waren. Der Minister⸗Präsident unterhielt sich be⸗ sonders längere Zeit mit dem Grafen von Bernstorff. Vorgestern Vormittags hielt Se. Majestät der Kaiser großen Ministerrath, in wel⸗ chem, dem Neuigkeits⸗Büregu zufolge, definitive Beschlüsse in der deutschen Angelegenheit gefaßt worden sein sollen. .
Der Lloyd meldet: „Wir vernehmen, daß die beabsichtigten Konferenzen zur Regelung der deutschen Angelegenheiten in Dres⸗ den stattfinden werden.“
Ueber die unterm 21. November vom Kriegsminister, Feld⸗ marschall⸗Lieutenant Baron Csorich, erlassene Cirkular⸗Verordnung, nach welcher die Beeidigung der Armee auf die Verfassung nicht weiter stattfindet, bemerkt der Lloyd: „Einige österreichische Jour— nale haben bereits sich selbst und ihr Publikum über diesen Gegen— stand in einige Aufregung versetzt, und es dürfte nicht überflüssig sein, die Gründe dieser Verordnung näher zu beleuchten. Als die Berfassung vom 25. April 1848, Pillersdorf's Arbeit, von Kaiser Ferdinand verliehen wurde, so wurde durch einen Kriegsministe⸗ rial Erlaß vom selben Tage der Eid auf die Verfassung dem Heere auferlegt, obgleich ungefähr die Hälfte desselben den Ländern angehörte, für welche jene Verfassung gar nicht ge— geben worden. Eine Anzahl unserer Truppen-Corps leistete den Eid, „die Verfassung vom 25. April zu beobachten und zu beschützen.“ Während sie aber großentheils im Felde standen, um das Land ge⸗ gen innere und äußere Feinde zu vertheidigen, wurde ihnen die Er⸗ füllung ihres Schwures unmöglich gemacht. Das Volk von Wien vernichtete faktisch hinter dem Rücken der Armee die April-Verfas⸗ sung bereits im Mai desselben Jahres und zwang den guten Kaiser Ferdinand, die konstituirende Reichs⸗Versammlung zu berufen. Von sener Zeit an bis zum 4. März 1849 besaßen wir keine Verfassung. Diese letztere verlangt allerdingt im 5. 118 die Beeidigung des Heeres auf die Verfassung, welche aber unmöglich früher geleistet werden kann, als bis Se. Majestät der Kaiser, der Ober⸗ befehlshaber des ganzen Heeres, den Eid auf die Con⸗ stitution selber abgelegt hat. Vor dem Zusammentreten des ersten Reichatages und bevor derselbe seine Revisions-Arbeit beendigt hat, ist es begreiflicherweise nicht an der Zeit, daß der Monarch den Schwur leiste, welchen Er sich selbst in der Verfassung auferlegt hat. Dieser einfache Bericht der Sachlage ist genügend zur Erklärung und Begründung der Verordnung des Kriegs⸗ ministers.“ Das genannte Blatt ergreift dann die Gele— genheit, überhaupt den Werth der Beeidigung eines Heeres auf irgend eine Verfassung in Betrachtung zu ziehen, als deren Ergebniß es schließlich folgenden Ausspruch thut: „Jedermann, der das Heer in seiner nothwendigen Einheit und Kraft erhalten möchte, Jedermann, der den ernstesten Akt im mensch⸗— lichen Leben, die Ablegung des Eides, nicht zu einem profanen Spiele herabgewürdigt sehen will, wird sich gegen jede Beeidigung des Heeres auf irgend eine Verfassung verwahren; diejenigen aber am energischsten, denen gerade die Aufrechthaltung der Verfassung am nächsten am Herzen liegt. Wahrlich, wir können etwas Besseres thun, als die Irrthümer der Franzosen nachäffen, nachdem diese ste bereits erkannt und verbessert haben. Frankreich hat jetzt den politischen Eid in Per Armee abgeschafft, und wir, wir soll— ten ihn einführen!? Vor solcher Maßnahme hoffen wir noch a, n gn, Verfassung glücklich geschützt zu werden.“ nach Berlin . Georg vön Ghita ist vorgestern von hler
1972
Die Boͤrse wird jetzt beinahe täglich entweder vom Statthalter oder vom Stadthauptmann besucht, um sich von der Handhabung der gegen die Agiotage mit Scheidemünzen erlassenen Verordnungen persoöͤnliche Ueberzeugung zu verschaffen.
Im Lloyd heißt es: „Scheidemünze, welche vor acht Tagen gänzlich verschwunden war, ist jetzt im Ueberflusse vorhanden und wird in großer Quantität ohne allen Cours weggegeben. Die Spe— kulanten, welche mit oder ohne politische Absicht Kupferkreuzer auf⸗ häuften, beeilen sich, dieselben auszugeben.
Die niederösterreichische Statthalterei hat unterm 2ten d, eine Bekanntmachung erlassen, womit das Gesetz über die Organistrung der Gewölbwache in der inneren Stadt Wien zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Unter dem Namen Gewölbwache wird nämlich ein eigener Wachkörper errichtet, dessen vorzügliche Bestim— mung darin besteht, Gewölbe, so wie Niederlagen zu ebener Erde und andere Verkaufs- und Geschäftslokalitäten in Straßen und auf Plätzen, vor Einbrüchen und anderen Gefahren zu sichern.
Auch die in Prag erscheinende Deutsche 3 eitung aus Böhmen ist am 2ten d. für die Dauer des Belagerungszustandes verboten worden.
Die Central-Kommission der hiesigen Militair⸗Stadt⸗Komman- dantur hat sich veranlaßt gefunden, den Bezug der von dem Ex⸗ Deputirten, Preister und Professor Pratd redigirten und in Trient unter dem Titel Giornale del Trentino erscheinenden Zeitschrift „ihrer nahmezustandes innerhalb des Belagerungs⸗-Rayons, so wie das beharrlich aufreizenden Tendenz wegen“ auf die Dauer des Aus— Auflegen derselben an öffentlichen Orten, zu verbinden.
Die südöstliche Staatseisenbahn ist, einer angelangten Nach— richt zufolge, nunmehr in ihrer ganzen Ausdehnung für Lokomo— tiven fahrbar gemacht worden. Gestern ist die erste Lokomotive von Gran in Preßburg angelangt, bis wohin bereits früher von Pesth gefahren wurde, sonach dürfte die Eröffnung für das Pu⸗
blikum in Kürze erfolgen.
Württemberg. Stuttgart, 5. Dez (Sch wäb. Merk.) Das Kriegs⸗-Ministerium macht bekannt, daß die zur Fahne berufenen Beurlaubten vorläufig noch nicht sich zu stellen ha— ben, und daß die ausgeschriebenen Remonte-Aufkäufe bis auf Wei—
teres nicht stattfinden.
Hessen. Han au, 3. Dez. (Frankf. Journ.) Gestern Morgen beschied der Kurfürst sämmtliche Commandeurs des in der Provinz Hanau stationirten kurhessischen Armee⸗Corps zu sich nach
Wilhelmsbad. Wie man hört, soll hier die Rede von der baldigen
*
Rückkehr des Kurfürsten nach Kassel gewesen sein.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 5. Dez. (H. C.) In der heutigen Sitzung der Landes⸗Versammlung wurde der Gesetzentwurf über die Kosten der Wahlen abgelehnt. Man sieht daher einer eventuellen Kreditforderung des Finanz-Ministers zum Belauf von 300,900 Mark entgegen. Dr. Fock verlas den Bericht des Aus— schusses über Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes vom 5. Okt. d. J. wegen einstweiliger Außerkraftsetzung mehrerer Artikel des Staatsgrundgesetzes. Es sind mehrere Veränderungen vorgeschla— gen, gegen die der Departements-Chef dess Innern sich aussprach. Die Vorberathung wurde beendigt.
Mecklenburg⸗ Schwerin. Ludwig slust, 2. Dez. (H. C.) Der Herzog Gustav, der am 31. Januar 1851 sein 70stes Lebens- jahr erreicht haben würde und bisher immer noch ziemlich wohlauf gewesen ist, liegt augenblicklich sehr schwer krank. Derselbe war vor vierzehn Tagen, sich unwohl fühlend, nach Hamburg gereist, um Dampfbäder zu nehmen, dort heftig erkrankt, in voriger Woche noch leidend hierher zurückgekehrt, wo sich sein Zustand in den letzten Ta— gen bedenklich verschlimmert hat. Am Sonnabend Nachmittag tra— fen hier die beiden Großherzoginnen zu einem Besuche bei demsel ben ein und reisten am Abend nach Schwerin zurück. Der Groß— herzog wird gleichfalls erwartet. So eben hören wir, daß der Zu— stand des Herzogs sich so verschlimmert hat, daß derselbe von den Aerzten aufgegeben sein soll. Er leidet an der Wassersucht, die be reits die oberen Körpertheile zu ergreifen droht.
Nassau. Wiesbaden, 3. Dez. Die Nass. All. Ztg. veröffentlicht den Bericht des Ausschusses über den Einnahme-Kassen— etat Herzoglicher Domainen für 1850, woraus sich ergiebt, daß die Gesammtsumme des letzteren sich auf 1,506,968 Fl. beläuft. Nach der Versicherung der Behörden war am 1. Oktober so weit diese Summe eingegangen, daß nur noch 216,000 Fl. zurückstanden. In der Anlage zum Einnahme-Etat pro 1850, Kapitel VI, Tit. 4 sind die Zehntablösungs-Kapitalien aus Domanialzehenten, welche die Landesbank übernommen hat, auf 3,906,692 Fl. 23 Kr. angegebe Ferner sagt die Kommission (Leisler sen., Dr. Haupt, Habel und Schürg) in ihrem Bericht:
„Da nach der bei der Zehntablösung von der Regierung gegebenen Uebersicht die am Ende 1847 bereits abgelösten Domanial— zehenten auf 5 663,157 Fl. 6 Kr. angegeben sind, also um 1,756,464 FI. 43 Kr. höher wie dermalen so haben wir uns an die Behörden mit der Anfrage gewendet: Ob diese Differenz durch Abschreiben des bei der Zehentablösung entstandenen Verlustes oder dadurch entstanden sei, daß die Domanial Direction diesen Betrag von der Landesbank bezogen habe. Fur den letzteren Fall baten wir zugleich um Auskunft, wie dieses Kapital verwendet worden sei? Wir erhielten zur Antwort, daß die Domaine diesen Betrag von der Landesbank bezogen habe, und daß dieselbe zu Acquisitionen, Bauten, Kapitalanlagen und namentlich zur Ablösung von Lasten, welche auf dem Domainenvermögen gehaftet haben, verwendet worden sei. Da hieraus folgt, daß die Verminderung, welche durch das Zehentablösungsgesetz die Tomanialzehenten getroffen, keinesweges abgeschrieben sei, sondern die Domainenkasse in dieser Hinsicht ganz wie ein Privatmann behandelt worden ist, so wandten wir uns wiederholt an die Behörden und erhielten die bestimmte Erklärung: „Die Domaine sei rücksichtlich der Zehentablösung gerade wie ein Privatmann zu behandeln: an dem bereits abgelösten Zehent resp. ihr dafür erwachsener Anspruch an die Landesbank dürften die nicht abgeschrieben werden, und eben so verlange sie bei den noch nicht abgelösten Zehenten den Ersatz der H von der Landessteuerkasse.“ Die Ende 1847 be⸗ reits abgelösten Domainen⸗Zehenten betragen 5,663,157 Fl. 6 Kr. Die hiervon machen 1,568,882 Fl. Die R der Ende 1847 noch nicht abgelösten Domainen⸗Zehenten betragen 68,668 Fl. Diese beiden Summen zusammen machen 1,637,570 Fl., welche nach An—⸗ sicht der Domainen-Behörden der Landes-Steuerkasse zur Last kämen. Diese Summe wird sich übrigens noch vergrößern, da in der mehr erwähnten Uebersicht der Zehent⸗Ablösungen sich auch noch 211,180 Fl. 30 Kr. finden, wofür die Verträge abgeschlossen, jedoch noch nicht vollzogen waren.
Da wir das Schicksal dieser Verträge nicht kennen, so haben wir die Berechnung des daran erwachsenen Verlustes unterlassen. An den Zehenten, welche nicht der Domaine gehört haben, beträgt der Ersatz der und , über 1, 100,000 Fl. Die Kommission ist der Ansicht; daß dieser Verlust von der Landes⸗ Steuerkasse zu tragen sei. Wenn dagegen auch noch der an den Domänen⸗Zehenten stattgehabte Verlust von der Landes⸗-Steuerkasse
zu tragen wäre, so würde diese eine Belastung von mehr als 23 Millionen erleiden. Die Regierung tritt jetzt zum erstenmal mit dieser Ansicht hervor; im vorigen Jahre (2. Band S. 11 der Kammerverhandlungen) ist der Verlust an Domainen⸗Zehenten zu Lasten der Domainen gerechnet worden. Die Anlage zu Kap. VI. Tit. 4 des Budgets pro 1849 enthält die Berechnung des Verlustes der Domainenkasse nach demselben Grundsatz, wie er hier nachsteht. Der Berichterstatter hat über diesen Punkt mehrfach mit den Behör— den verhandelt, allein die gegenseitigen Ueberzeugungen sind diese ben geblieben. Wir tragen darauf an: 1) Den vorgeschlagenen Kassen⸗ Etat pro 1850 von 1,506,968 Fl. nach Abzug der Kap. VI. Tit. 4 aufgeführten Zinsen von Reductions⸗Kapitalien ad 270,010 Fl. zu genehmigen; Y Herzoglicher Regierung zu erklären, daß aller an den Domänen-Zehenten, so wie den daher stammenden Annuitäten, durch das Zehent⸗Ablösungs-Gesetz erwachsene Verlust incl. der zu Lasten der Domaine sei; 3) die Regierung zu ersuchen, diesen Ver⸗ lust berechnen zu lassen, danach das Kap. VI., Tit. 4 zu reduziren und der Kammer wieder vorzulegen.“
3. de (Gn
8 * bis 29. November
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Kobu Ztg.) Die Ständeversammlung hat vom 2 sich mit der Berathung des vom Staats⸗Ministerium vorgelegten
neuen Klassen⸗ und Einkommensteuer-Gesetzes heschäftigt. Letztere
ist durchaus gleich mit dem in Gotha bereits mit Gesetzeskraft ver⸗ sehenen Entwurf. Die Ständeversammlung, obwohl nicht eingehend auf das Ansinnen der Staatsregierung, die Vorlage en bloc an⸗ zunehmen, und zugleich die schleunige Revision der Grundsteuer be⸗ antragend, genehmigte doch die vorläufige Erhebung der Steuern nach diesem neuen Gesetze auf die Dauer vom 1. Juli 1859 bis 1. Juli 1861. Nach diesem Gesetze wird von einem 1000 Fl. be tragenden Einkommen an eine Einkommensteuer von drei Prozent
r 5.
Mnusland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 4. Dezember. Den Vorsitz führt Leon Faucher. Tages Ordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung über die Natural-Lei⸗ stungen zu Vizinalwegen. Nachdem die ersten 4 Artikel angenommen worden, beschließt die Versammlung zum allgemeinen Erstaunen nicht zur dritten Berathung zu schreiten. Ein Antrag von La— grange über Strompolizei und auch der Antrag, diesen Antrag an den Staatsrath zu verweisen, werden in Betracht genommen Ein Antrag Rochette' s, Sanitätswesen betreffend, wird nicht in Betracht genommen. Ohne Debatte wird mit 593 gegen 16 Stim men die Unterstützung für Montevideo mit 600,009 Franken willigt. Die dritte Berathung von Favreau's Antrag auf Theilung
Cr *
gemeinsamer Ländereien wird verschoben und die Sitzung auf gehoben.
Paris, 4. Dez. Zu den Donnerstags⸗Soireen im Elysee kö nen, einer Anzeige der halboffiziellen Blätter zufolge, außer den Re präsentanten und aktiven Offizieren in Uniform nur diejenigen Per sonen zugelassen werden, welche beim Eintritte die erhaltene Ein dungskarte vorzeigen. .
Bei der gestrigen Wahl der monatlichen Initiativ-Kommissio verlangte in der sechsten Abtheilung Bixio, es solle der in diese Kommission zu wählende Kommissär vorher seine Ansicht über Revi sion des Wahlgesetzes, welcher Gegenstand derselben zur Prüfung zufällt, aussprechen. Die Legitimisten Vezin und Rochette unte stützten diesen Antrag und sprachen sich für Revision aus. Da Mitglieder der Majorität, wie gewöhnlich, im Besuche der Abtk lungen sehr lau waren, gelang es den Legitimisten im Bunde mit Berge, durch 18 gegen 8 Stimmen, einen revisionsfreundlichen K missär durchzubringen. Zwei Drittel der Kommission sind nun für Revision.
Die Spekulanten der Passage de l'Op ohne Schwierigkeit zu zerstreuen und bi
ra waren gestern nicht
l IB erer . 1 19 deten dann in geringer
Entfernung wieder Gruppen, in denen wie gewöhnlich verhandelt vurde. Die Börsenmänner der Passage de l' Opera haben nun hre Versammlungen ganz in der Nähe der Passage, in vier große Klublokale: „Grammond“, „Großhandel“, „Jockey“ und „Ge andten⸗-Klub“ verlegt. Der Repräsentant Sain, welcher kurz vor
Erscheinen des Polizeiverbots im National mehrere sehr entschie dene juridische Artikel gegen den Börsenschwindel gebracht hatte erinnert nun heute in demselben Blatte an das Jahr 1842,
man ein gleiches Verbot durch Miethung eines Lokales im Caf Anglais zu umgehen suchte. Der damalige Polizeipräfekt Delessert
71
hinter seinem Nachfolger zurückzubleiben. Zugleich erinnert Blatt, daß die gegenwärtige gesetzgebende Versammlung für nöthn befunden habe, öffentliche Vereine noch auf Jahresdauer zu sus
en selegraphisch wird der Regierung gemeldet, daß der spanische Finanz-Minister Bravo Murillo am 29sten v. M. seine Demission gegeben. Eine zweite telegraphische Depesche ruft den ehemaligen Finanz-Minister Mon von hier nach Madrid. .
Der berührte Dichter Béranger ist gefährlich erkrankt.
Wegen der religiösen Konflikte in England soll der französische
Gesandte Drouyn de Lhupys, im Namen des Katholizismus Schritte bei Lord Palmerston gethan und Letzterer ihn mit größter Zuv kommenheit empfangen haben. Das Gerüst, welches lange die Hauptfagade der Notre⸗Dame⸗King verdeckte, ist seit heute früh ganz abgebrochen. Die zahlreichen Bildhauerarbeiten, welche mit seltener Vollendung ausgefuhrt sind ziehen eine Masse von Beschauern an.
Persigny und der General-Secretair des Präsidenten, Auguste Chevalier, sind unwohl.
Die Kommisston ist für Bewilligung gerichtlicher Verfolgu der Repräsentanten Miot und Rouet.
Zur Partei⸗-Versammlung in der Rue des Pyramides (früher Rue Richelieu) hatten sich gestern nur 36 Mitglieder eingefunden ungeachtet der Rüstungs⸗-Kredit berathen werden sollte. Der Präsident Leon Faucher vertagte daher die Sitzung mit einigen bitteren Be— merkungen auf heute.
Der Kriegsminister hat die Fahnen der aufgelösten Mobilgarde im Waffensaale des Schlosses Vincennes aufstellen lassen.
Großbritanien und Irland. London, 4. Dez Die Königin wird am 190ten d. M. eine Geheimrathsversammlung in Schloß Windsor halten, zu der die nöthigen Einladungen an die Minister bereits ergangen sind. Prinz Albrecht präsidirte gestern in einer Versammlung der Königlichen Gesellschaft zur Ermunterung der Industrie und zur Verbesserung der Wohnungen der arbeiten— den Klassen. Viscount Palmerston kehrte unmittelbar nach dem ge, strigen Ministerrath nach Schloß Windsor zurück und speiste bei der Königin.
Der neuernannte römisch⸗katholische Erzbischof von New⸗ Jol,
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1
der gegenwärtig hier in London verweilt, predi der katholischen Kapelle auf dem spanischen Pla zu eng, um die hinzuströmenden Andächtigen zu fassen.
Bie größeren Grundbesitzer haben 3 pCt. gewä ;
In Chatham führt die Garnison heute großartige Manöver aus és wird eine Belagerung mit Bombardement und , Dem schaulustigen londoner Publikum bi
gte am Sonntage in tze; der Raum wurde
ihren Pächtern Nachlässe
26w allem Zubehör aufgeführt. etet die Nord⸗ Kent⸗Eisenbahn Provinzblatt Quelle geschöpfte Nachrichten: „Ueber zwei wich von der Regierung entschieden worden. einträglichen Posten eines General-Gouverneurs von Indien erhal— ten und Herr Redington, jetzt Unterstaats-Secretair für Irland, an Gouverneur von Malta werden.“ Es widersprechen diese Angaben, namentlich letztere, den Berichten der großen londoner Journale, welche für Malta bezeichnen. heißt gerüchtweise, daß das Parlament nächsten Jahre zusammentreten werde, namentlich frage zu diskuttren
Die Fabriken, namentlich in Lancashire, leiden enwärtigen europäischen Verhältnissen. e Morning Post hält den von Dr.
ztige Anstellungen ist
Lord Normanby wird de ; tormanby wird den ren aus den Bazars in ihre Wohnungen bringen 2 1 1 1n9 .
die Stelle More O'Ferrall'
Lord Beaumont als Gouverneur welches unmittelbar das Agrarges
Iant eat * ; lonisation Brasiliens durch um die Kirchen— j 3 .
bedeutend unt
hat 1ũ 1158 . I I s , hat ist auch as Agrargesetz f d no ; ä das Agrargesetz von beiden Kammern ber it nommen, nachdem es 0 1e f S * en, nachdem es geraume Zeit hindurch im Senate vor
22658 * * 5. ; . 3. 86 Sesston in die andere verschlevvt ord
nde verschleppt worden
8 2 — 6 ieses Geset
. . * Men; 5 an der Zeit, die Bedingungen desselbe
1 zu unterwerfen. In Art. 1 ꝛ‚
belangt werden könnte . . Unbenutzten
Abbey, der Landsitz des verstorbenen T ist unter den Hammer des Versteigerers gekommen; bei
di. Derrynane stattfand, Nationalbank den ganzen Hausrath fur 3 Pfd.
kaufte die irländische
chen Ruf stehende vor vierzehn Tagen der Schauplatz einer
Sendschreiben
folgung eines gewissen Theils y M 3 9M)
Ver Premier⸗Minister wird dari
angegrissen, während die als puseyistisch verschrie
, , , .
gerechtfertigt werden. südwestlicher Richtung, in Nußland und Po maligen Missionen Entre Mittelst Kaiserlichen Tagesbefehls 265. November ist oß zum Chef des Karabi⸗ Eriwan ernannt worden, welches hinfort den ? Kaiserlichen 5
führen wird
Regimentes Namen Eriwansches . Großfürsten 400 Ouadrat Legoas schätzen und folglich der derung mit einem Landgeschenke entgeger lich seiner Ausdehnung mit Württember—
Thronfolgers Caäͤsarewitsch“
. . Italien. Senat die Diskussion des jerheitspflege und nal
timmenmehrhei
begann der der Rkhffontli Ro er bffentlichen
en die willkürliche Besitzergreifung de
Begriff fest, welchen die Regierung mit de äußerte Ländereien“ (terras dévolutz s) ver nach sind die besagten Ländereien
r Truppen ohne Blutvergteßen gedän hben dhl DVluüutvergteßen gedämpft worden
1 nutzt, noch auch von der? t . 9 49 * . ; ö. tig in Anbau genommen sind Auch werder l
her geschehenen L
Königliches Dekret verord
Errichtung einer Handels-
Handelsministers / . hemn wü
beruhigende
) ö 8 . zu stand der
Sardinien.
die traurigen gültig anerkannt und dieser Besitz sogar
noch folgende Ein—
größtentheils
Einvernehmen einflußreichen ehemaligen Janitscharen Ansorderung
1nd 166 — 6 z und ihre Schutzbefohlenen
9g 4 s 8 ö Aufrechthaltung der Ruhe getroffen seien. die gesammte türkische Bevölke der uhig gebliebene ermuthigt durch die Schwäche der der Kaserne, um vom Pascha, unter Androhung einer Ersti
der Einwohner
Regierung, tumultuarisch in
lung dieses Gebäudes die Bewilligung nachstehende
; Y unverschaämten Forderungen
. zu ertrotzen: 1) Ertheilung eines 2) Abschaffung der Rekruten-Aue
nen⸗-Steuer und Beibehaltung rund⸗Steuer
ascha's und der Notabler 6) Christen dürfen
in ihre Wohnungen. zklavinnen halten, kein Pferd reit
Kleidertracht wieder
ren Beschränkung in en Türken bei allen Gel egenheiten Ehrfurcht be
dürfe 2 28 * 362 . R 6 ß dur n bet Leichenbegängnissen das Kruzisix nicht
524 C J keiner bischöflichen Abzeichen
— nehr geläutet . Harn ;
iche Zorderungen zu. Kaum war das V neuen Kaimakans
werden dürfen
In der Nacht rbreitete sich das Gerücht, daß Murad vruppen übernehme, die en und von der Kaserne aus d ö eschießen werde, andererseits em aben der Rebellen, sich des einverstandenen Artilleristen besetzten Ka e orräthe an Munition a Kaserne aus, fügte man hinzu, werden, so wollten die Insur Brand stecken und eine abe reichen Türken beginnen. Konsul zu Murad Pascha sein gefährliches Unternehmen das sämmtliche Konsular-Cor rfügtensich das g ung in die Kaserne, um Bolke vorgeschlagene S nicht entscheidende in würden. mittlerweile etwa eintre
ESmporer fortwährend unter W Vi fe von „0h i n auf den 21sten ve ö
und folgli
astells zu bemächtigen, ufgehäuft waren; soͤllte von der Beschießung eröffnet und Magazine in n den Häusern der ch der französische Verzicht auf
wirklich eine alle Bazars
rmalige Plünderung ir In der Nacht begab si die Kaserne, um ihn zum zu bewegen, gegen dessen Ausführung ps Protest einlegen würde. ö isular⸗Corps nach vorgän Zerif Pascha zum Einhalten der n Bedingungen auf so lange Zeit zu bewe Weisungen von Konstantinopel scha ging hierauf ein und vert nden Truppen“ Verstärkungen sich blos in
lische Jards, also 7188 englische Fuß enthält, so folgt daraus, daß
; 3 n . . 111 919 1 In, bu ß zweite eine Quadrat⸗Legoag 9, 000, 000 Quadrat-Klafter, oder 465,006, 0965 ü gesaubruch vr englische Quadrat⸗Fuß, also etwa 10,6575 englische Acker
esammte Kon giger Berath
zu 43,560 Quadrat-Fuß in sich schließt. Wird ferner die letzte don 13,560 Quadrat- Fuß durch das Quadrat der b Klafter von 7188 — 51 getheilt, so ergiebt sich, daß in jedem! lischen Acker etwa 8455 brasilianische Quadrat-Klafter enthalten 1 Und da der englische Acker-Kongreßland in den Vereinigten Staaten auf 1. Dollar ⸗— 2500 Rees festgesetzt ist, so folgt, daß die
eingegangen
1973
der Defensive zu halten; dieser Beschluß wurde vom Volk sehr bei— fällig aufgenommen, und die Führer der Rebellen begehrten vom Konsular-Corps, daß es sich bei der Regierung für die weitere Pa⸗ cisication verwende. Der Kaimakan Abdullah Bei veröffentlichte die beiden ersten Punkte des zu Stande gekommenen Uebereinkom-— mens und forderte das Volk auf, die Waffen niederzulegen und die Kaufläden wieder zu eröffnen, was auch in Beziehung auf die Ver— kaufsorte der Viktualien geschah. Nichtsdestoweniger behielt die Be⸗ völkerung ihre drohende Haltung und versicherte, den etwa anlan⸗ genden türkischen Truppen den Einzug in die Stadt zu wehren Hie türkischen Kaufleute selbst waren besorgt und ließen ihre Waa⸗
—
Brasil ien. Rio Ja neiro, 20.
giebt Nothwendigkeiten im Leben der wichtiger Ereignisse in sich tragen. Line war das diesseitige Verbot bes Sklave
setz und
freie Arbeiter
tes manches Bemerkenswerthe . lben eine ist sfestgesetzt, oder unveräußer
ußerten Ländereien ehen welke ve e .. . t solchen, welche dem Staate angehören, nur könne, ausgenommen jedoch eine 10 Les vy nus * oog Seal cko-s nal Gränzen des Reiches, welche verschenkt n umfaßt ausschließlich die nördlichen, westlie ü zen Brasiliens und dürfte vielleicht aus mehr drat Ke5 161 . 1 e n Vegoas (18 auf den Grad) bestehen, deren G aupt sächlich die Bestimmung zu haben scheint, zur Anl zon V dolontee und N ö J — 1Ionteen unt küren zu Dienen Um jenen fernten Regionen 21 . Je ö 1 legtöonen Iten gegenül e n cherheit zu verleihen war en Sntfernung , ,,, 33 9 bel Gnist Ung wege l Ansiedelungen großentheils noch in weitem Felde steh be 1 1 11 . e
e GEorrientes gegenüber, verdienen
sie soaleich ins Leben erufen 2 verden . s s sogleig ins 666 gerufen zu werden, wozu das herrliche Klima Der 9ffliesso *r 9 HG N ö 1 g, , r. r treffliche zum Ackerbau und zur Viehzucht taugliche Boden und ille übrigen Verhältniss rn, f e e, all ub n Zerhältnisse vorzugsweise die Hand bielen. Diesen klei am Mhschnit H, hen grmä ; Reren Abschnitt der ganzen eben erwähnten zone kann man uf 2 C11 126 11 1 Un11 1111
europäischen Einwan⸗ kommen, welches hinsicht— gleichen ist. Im stimmungen ge äußerten sowohl, er 3. Art. setzt den
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14
9 rti Fol 866 Aarar s ̃ 3 Artikel des Agrar Gesetzes sind Stra
der veräußerten Ländereien enthalten
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Landschenkungen (sesmari— n von Grundstücken bestätigt“ d angebaut oder theilweise in genommen z . —reillbliil 1 1
1 nut 9 wor . . 33
»ohnt sind, wenn auch son der Bedi messung), unter welchen die der st ni erf (t . . z . ist, nicht erfüllt worden wären. In glelcher Weise wird in t. ait F . 9e * 3 ; . 6 ö auf friedlichem Wege geschehene aber Besitzergrei
9 1 1 el Böergreifüng (Hasse), wenn mit Anbau des Bodens — ö 21 1 des Bodens ing gepaart 4
. Dthig und . 16 98 Lans ö 6 rl ßertes Van? daneben vorhanden ist rwerte ö 9. 1 11 11 1 3 sylch N⸗ . z 15 * solche W te Grundstück m Fall n 1 111 . gewesene Fläche einer Sesm na 1 ö 9 ng eine Lan dschenkung l l ) n krlangen, ist es nach Art. 6 nicht 1998 schl Syn s 6 N? se . . . Valoschlag, Holz- oder Wiesenrand ein ö. ⸗ nb, elne f . , a selbst sta nden abe, sor n l es ns und be diger Aufenthal t z 7 4 7 ⸗ de 198 J j m 269 Bes Cem ten Artikel 1 119 1 ö legier 1 me bin ; nmen, binnen wel cher z hene eigenmächtige ei en indeß nach i nde ; in ndeß nach Umständen verlängert 11 nen int 1d ß D l Unterläßt ledoch 1 J A ‚ nnerhalb ed s innerhalb der 1351 ; siy vp ra ** ¶ ; 69 it krsallen (cahldo em commisso l n 880), hat y J ich sen ung selben, noch darf n ben ssor * shosl 1 Den . n AlUer zu bestimmenden Terr ⸗ Artikel 11 1 / gend welchen 1 1 1 110 160
ber auf u t 11 6 dir n ; eien entweder i zie es anstehe Grundfläche ist Neyr h 6n tit, * 1 . f Im ste 1 nuit im laufenden un ĩ m r nure . — nw imenden vmnien, welche and ei no: n ien d ö 1 ! 9 en J — N 1e stalt Di h sck l dergestalt durchschnitte
J — 251 1. *
lich einen Flächenraum von Diese Grundflächen, gleichwie 8 obige Eintheilung nicht passen 8
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79 * gers
zu bestimmenden Minimumpreise von db bis 1 Real, 1 . Quadrat- Klafter, je nach Beschaffenheit des ö in BV baare Zahlung verkauft. Geschieht ein Ver au 3 Zeit öffentlicher Versteigerung so wir sich lick Preises, der jedoch nie unter dem Minimum sein darf ein Uebereinkommen. mit den bezüglichen Behörden getroffen. Wen man nun weiß, daß eine brasilianische Legoa 3000 solcher Klafter Barl ö in der Länge mißt, und daß jeder Klafter 2 Varas oder 2396 eng⸗ 456 6 111 *
zen sten un 9 Jahre 1844 Ergebnissen des
selbe Oberfläche des Bodens in B Preisen, auf 4 wird, welche den Vereinigten schnittlich der Prei in Nord-Amerika kosten werde! die bereits mit Grundstücken ve Vorrecht beim Verkaufe
Ziffern ungefähr 213, taaten sind. des Bodens
or rech von Ländereien die ihrigen gränzen, vorausg triebes den Beweis eines ern zucht liefern können. Landstrecken bleiben ets einem und dem anderen Orte unter der Bedingung abstehen zu its angebaute (bemfeitorias (terreno inculto) unumgänglich nöthig, Landstraße, ein
önnen, jedoch nur gegen En schädi
freien Durchgang (Servi
unterwerfen.
Bürgerrechtes
—
der Gesammtlängen, ? Königreich Preußen am Sd im Königreich Preußen am Sch etrieb befindlichen
tsprechenden Jahre.“
rasilien, laut oben angegebenen
1691 Rees gestellt werden
4123 333 ö. n . 126, 63 und 84 Cents in Man kann daher sagen, daß durch⸗ in Brasilien nur halb so viel als Dem 12. Art. des Gesetzes gemäß, haben en Landbauern und Viehzüchter das wenn solche unmittelbar an edoch, daß sie vermöge ihres Be— erweiterten A j Die zum Verkaufe laut Artikel 13,
15
baues und vermehrter Vieh⸗
kommenden unveräußerten folgenden Lasten unterwor—
Herstellung von Wegen zwischen nach einem Verschiffungshafen
müssen, daß eine Entschadigung
sowohl, als unangebaute S ,,, g baute Stel⸗ 7 Den Nachbarn, wenn
. idao gratuita) nach
Verschiffungshafen zu ver⸗ ꝛ gen igung, wenn eine Abkürzung der Entfernung oder mehr damit verknüpft ist iwegschaffung nutzloser Gewässer und Ableitung der— zu unterwerfen, in welchem Falle jedoch Entschãdigung azu benutzte Land gegeben wird. 4) die etwa auf solch en den Bergwerke den darüber bestehen den Ge⸗
bestimmt, daß diejenigen Fremden, . und sich daselbst niederlassen erbzweig mit eigenen Mitteln betreiben, bin? zürgerrecht erhalten, wenn sie es verlangen airdienste befreit, haben aber den Diensi emeindebezirks (Municipio) zu
ist die Regierung befugt, auf Ssaatskè= ahl reier Ansiedler einzuführen, um sie dbau, öffentlichen Arbeiten verwenden, in welcher Hin⸗
roffen ü sse s offen sein müssen, damit
Ankunft, Arbeit finden. d
ithaltenen Bedingungen hinsichtlich v, gleichfalls auf sie anwendbar. Artikel rag des Landverkaufes und der zur Be rundflächen festgesetzten Kanzlei⸗=
ner
unveräußerter Ländereien
che Summe bewilligen, wozu
Mitteln, noch weitere
u veräußernden Län⸗
e als f e Col ĩ é als fremde Coloni⸗
M 5. ? * 4 Berichte.
vom 7 Dezemhe
G.
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n S at Ang 11 Staat s-Anzei⸗
124 . Anlagek⸗
Eisenbahnen, ne
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