1851 / 1 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Amtlicher Theil. Deutschlaud Oesterreich. Wie nn. Die Finanzen und der Ausnahmezustand.

Die dresdener Konferenzen. Entscheidung des Kriegsministeriums über Civil⸗Functionen von Offizieren. Die Schuld des Staats an die Bank und deren Rückzahlung. Vermischtes. Prag,. Uebertra-⸗

gung der Ueberwachung der Presse an die Stadthaupimannschaft.

Sachten. Dresden. Ankunft von Bevollmächtigten.

Württemberg. Stuttgart. Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse. Erflärung. Reorganisation des Medizinal⸗Kollegiums. Weltere Veränderungen der Uniformirung.

Baden. Heidelberg. Weihnachtsbescheerung für preußische Soldaten.

Hessen. Kassel. Der bleibende Ständeausschuß suspendirt.

Hessen und bei Rhein. Mainz. Eisgang,

Luxemburg. Lußembung. Der Bevollmächtigte für Dresden.

Ausland.

DHesterreich. Pesth. Deputation von Tabackshändlern nach Wien. Vermischtes. Verona. Radetzöy's Empfang. Venedig. Ra- detzky und die Freihafensfrage. Fremde. Malland. Theateraussicht.

Steigen des Preises der Tresorscheine.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Das Kommerzial— Gesetz für Algier. Beschluß der Freilassung Mauguin's. Paris. Verhafiung Mauguin's wegen Schulden. Die Frage in Betteff des Poltzei⸗Kommissars der gesetzgebenden Versammlung. Parteibeschlüsse hinsichtlich des Gesetzvorschlags über die Sonntagsheiligung und über die General⸗Conseils. Oekret über die Sparkasse von Bordeaux.

(Großbritanien und Irland. London. Der Präsident der Verei⸗ nigten Staaten. Vermischtes.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Kaiserliches Handschrei⸗ ben an den Admiral Lasarew. Ernennungen im Marine⸗Ressort. Belgien. Brüssel. Annahme des Gesetzentwurfs über die Goldmün—

zen seitens der Repräsentanten⸗Kammer.

Italien. Turin. Hofnachrichten. Gesetzvorlagen. Beschluß der Budgets⸗-Kommission. Die Zehntenfrage. Audienz des neuen fran= zösischen Gesandten. Florenz. Der Studenten⸗Exzeß in Siena. Zournalverbot. Ferrara. Beendigung der Konferenzen über die freie Po⸗Schifffahrt. Rom. Ankunft des brasilianischen Gesandten Nounlinho. Akademische Ernennung. Widerlegung eines Paß⸗ verweigerungsgerüchts.

Tsürkei. Konstantinopel. Stand der türkische Armee. Emigranten.

Börsen⸗- und Handels⸗ Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem zur Dienstleistung bei der Abtheilung für das Arkillerie⸗

und Waffenwesen des Kriegs-Ministeriums kommandirten Premier Lieutenant von Schachtmeyer des 2ten Garde⸗Regiments zu Fuß, dem praktischen Arzte Dr. Mertins zu Berlin, so wie dem evangelischen Küster und Töchterlehrer Stolte zu Wegeleben, Re— gierungs⸗Bezirk Magdeburg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; und ͤ

Den Appellationsgerichts-Rath Zweiffel zum Landgerichts Prästdenten in Saarbrücken zu ernennen.

Ministerium der geistlichen ze. Angelegenheiten. Der Thierarzt erster Klasse, F. A. Göhler, ist zum Kreis-⸗ Thierarzt im Kreise Ziegenrück ernannt worden

12 Uhr. Gegenstand der Berathung wird sein Feststellung der Ta⸗ gesordnung für die nächsten Sitzungen. Berlin, den 27. Dezember 1850. Der Präsident der Zweiten Kammer.

Graf von Schwerin.

Die Sitzung der Zweiten Kammer beginnt am 3. Januar um

Angekommen: Der Fürst Pckler⸗Muskau, von Dresden. Ze. Excellenz der Kurfürstlich hessische Staats⸗ Minister, von

Déörnberg, von Kassel.

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nichtamtlicher Theil. Dent schland.

Oesterreich. Wien, 28. Dez. Die Oesterreichische Correspondenz enthält folgende Bemerkungen über die Finanzen und ben Ausnahmezustand: „Auch wir wünschen aus voller Seele, daß dem Ausnahmezustande überall, im weiten Umfange des Kaiser reiches ein Ende gemacht werden könne. Allein wir sind weder ein⸗ seitig noch leidenschaftlich genug, um die Schwierigkeiten, welche sich einer übereilten Aufhebung desselben entgegenstellen, zu übersehen. Wir wissen, daß eine dauerhafte Regierung auf normale aus dem Wesen des Reiches herausgebildete Zustände begründet sein muß. Allein wir verkennen nicht, daß der jetzige Zustand Oesterreichs ein abnormer, in der Geschichte nur weniger Staaten bisher da⸗ gewesener, wahrhaft außerordentlicher ist. Es handelt sich darum, die Idee des einigen Osterreichs zu verwirklichen und den zahl⸗ losen entgegenstehenden Hindernissen zum Trotze in das Leben zu führen. Dleses Riesenwerk erfordert Muth, Ausdauer, Talent, vor Allem aber Entsagung auf allen Selten und den festen Willen, der gemeinsamen erhabenen Ider der Einigung vorübergehende Opfer darzubringen. Was die Finanzen betrifft, s würde ein oberfläch⸗ sicher Kalkül belehren, daß Oesterreichs jetzige Finanzverhältnisse,

6e. den Schluß des Jahres 1809 gehalten, etwa zwanzigmal esser stehen. Damals verhielt sich das Metall zum Papiergelde

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wie 1: 500, jetzt, im Durchschnitte betrachtet, nur wie 1: 1, 25 Was würde dazu gehören, welche Kalamitäten und außerordent⸗ lichen unvorhergesehenen Exeignisse müßten über den verjüngten Kaiserstaat von neuem hereinbrechen, wenn jenes unglückliche Ver— hältniß sich nur annäherungsweise wiederherstellen sollte. Wahr⸗ lich, die gegenwärtige Zeitlage, wo Alles zum Frieden neigt, wo nicht blos die Regierungen sich überall einmüthigen Sinnes die Hand reichen, sondern wo das tiefe reelle Bedürfniß der Ruhe lebendiger als jemals geworden ist in den Gemüthern all derjeni⸗ gen, welche ein Besitzthum oder eine bestimmte Erwerbsthätigleit zu sichern haben, ist wenig geeignet, so cxorbitanten Befürchtungen Raum zu geben. Glückllcherweise bleibt das gebildete Publikum für derlei Ausstreuungen unempfindlich, und diejenigen, welche in der That zu verlieren haben, fürchten Nichts zu verlieren, weil sie wissen, daß solche Furcht unmotivirt wäre und ihnen nichts bereiten könnte, als nur Nachtheil. Mit richtigem Blicke hat die österrei⸗ chische Regierung erkannt, daß es zur Regelung unserer Finanzver⸗ hältnisse vorzugsweise einer durchgreifenden Reform des Budgets bedarf. Während auf der einen Seite große Ausgaben zur Durchführung der in allen Zweigen der Verwaltung un⸗ erläßlich gewordenen Organisation nothwendig sind, zeigt sich anderer seits das Bedürfniß, durch Eröffnung neuer und Erweiterung bereits vorhandener Steuerquellen das Defizit zu beseitigen. Wir müssen das Defizit als die Quelle aller unserer Finanzübel betrachten und sind überzeugt, daß die Richtigkeit dieser Anschauung von keinem Kundigen bestritten werden wird. Wir dürfen wohl in Erinnerung bringen, daß einer der größten Finanz⸗ männer aller Zeiten, Sir Robert Peel, vor mehreren Jahren im Parlamente des finanzkundigsten Landes der Welt erklärte, daß die Finanzen Englands mit einem Defizit von 3 Millionen Pfund nicht länger als 3 Jahre fortzuführen seien, und daß er es daher als eine Gewissenspflicht halte, durch die Auflage einer neuen Steuer, nämlich der Einkommensteuer, dasselbe nicht blos zu beheben, sondern eventuell sogar einen Ueberschuß zu schaffen. In dieser Richtung muß daher auch in Oesterreich unverdrossen gearbeitet werden. Wir ver⸗ weisen auf die im gesa mmten Umfange der Monarchie neu eingeführte Ein⸗ kommensteuer, deren Kapitale uns das nächste Jahr kennen lernen wird. Wir verweisen auf die Zuschläge zu allen von unbeweglichen Rea⸗ sitäten erhobenen Steuern, wir verweisen ferner auf den täglich wachsenden Ertrag des Stempelgefälles. Außerdem bringen wir in Erinnerung, daß in Ungarn, Siebenbürgen und der Woywod⸗ schaft das österreichische Steuersystem in einer Weise eingeführt worden ist, welche den dortigen Verhältnissen entspricht und die Be⸗ völkerung jener Kronländer nicht drückt, gleichwohl aber dem Staats⸗ schatze einen reichen und lohnenden Ertrag verspricht. Die Perspek⸗ tive der Zukunft ist günstig, und zahlreiche Anzeichen lassen hoffen, daß die Steuerkraft des Volkes durch die Wohlthat der neuen Or— ganisation und der zahlreichen in das Leben gerufenen Verkehrs- mittel überall gedeihen und zunehmen werde. Man mag noch über die Beschaffenheit der Mittel diskutiren, welche am allerschnellsten und allersichersten zum Ziele führen, die Erreichung des Zieles selbst ist im Ganzen gewiß.“

Das wiener Neuigkeits-Büreau versichert, daß schon jetzt, bei Beginn der dresdener Konferenz, die innigste Allianz unter sämmtlichen deutschen Staaten hergestellt sei; von Seiten Bayerns sei ein Vorschlag gemacht worden, der keinen Anklang gefunden zu haben scheine.

Das Kriegsministerium hat über eine Anfrage entschieden: daß die Offiziere eines Invalidenhauses weder eine aktive noch pas⸗ sive Wahlberechtigung bei den Gemeindewahlen auszuüben haben. Pensionirte und mit Charakter quittirte Offiziere können sich bei den Geschwornenwahlen betheiligen und auch zu Geschwornen ge wählt werden; dann können dieselben bei den öffentlichen Verhand⸗ lungen als Geschworene in der einen oder anderen Kleidung erschei⸗ nen wenn sie aber in der Uniform erscheinen, so sind sie verpflichtet, das Seitengewehr zu tragen. Die zu den öffentlichen Verhandlun⸗ gen als Zeugen vorgerufenen Offiziere und Soldaten haben das Seitengewehr zu behalten. Im Falle sie aber als Zuhörer bei den Verhandlungen erscheinen, so kann keine Ausnahme von dem §. 260 der Strafprozeßordnung gestattet werden.

Im Wanderer liest man: „Es hat sich das Gerücht ver⸗ breitet, das Ministerium habe beschlossen, die Schulden des Staates an die Bank durch Hinausgabe einer entsprechenden Summe von neuen Reichs-Schatzscheinen abzutragen. Sollte an diesem Gerüchte etwas Wahres sein, so dürfte sich dasselbe, nach unserer Meinung, wohl nur auf jene 12 Millionen beziehen, deren Rückzahlung an pie Bank in dem im vorigen Jahre mit der Bank-Direction abge⸗ schloffenen Vertrage bedungen wurde, wobei sich aber damals der Staat die spätere Festsetzung der Zahlungs-Modalitäten vorbehal— ten hatte. Ist dies der Fall, so können wir uns nur mit dieser Maßregel einverstanden erklären, da dadurch das Verhältniß zwischen Der Menge der im Umlauf befindlichen Banknoten und der Menge des zir⸗ kulirenden Staatspapiergeldes keine bedeutende Veränderung erfahren dürfte, jede andere Art der Rückzahlung aber mit Opfern für den Staat ver⸗ bunden wäre, ohne daß davon wegen der verhältnißmäßig geringen Höhe der Summe irgend eine merkbare Besserung des Standes Fer Valuta mit Grund erwartet werden könnte. Etwas ganz An⸗ deres wäre es aber, wenn, wie hin und wieder behauptet wurde, die gesammte Forderung der Bank an den Staat oder auch nur außer den obigen 12 Millionen die gegen Real⸗Hypothek eskomptirten Tentral-Kassenanweisungen im Betrage von 50 Millionen durch Hin⸗ ausgabe von Reichs ⸗-Schatzscheinen zurückgezahlt werden sollten, ohne daß gleichzeitig eine gänzliche Reorganisation des Bank⸗Institu⸗ tes eintreten würde. Alsdann würden die noch in Umlauf zurück⸗ bleibenden Banknoten entweder ganz oder doch zum größten Theile Durch den Baarvorxrath und durch die Forderungen der Bank an Pri⸗ vate gedeckt, ihre Menge aber im Verhältniß zur Menge des im Um— lauf befindlichen Staats⸗Papiergeldes nur verhältnißmäßig gering sein und daher der bis jetzt noch glücklich vermiedene Uebelstand eintreten, daß die Banknoten gegenüber dem Staats⸗Papiergelde ein

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Agio erhalten würden, womit also keine Verbesserung, sondern eine Verschlimmerung unserer Valuta⸗Verhältnisse einträte. Der einzige Nutzen, der dem Staate aus dieser Operation erwachsen würde, wäre eine Ersparniß an Zinsen, welche letztere aber auch auf ande⸗ rem Wege durch ein Uebereinkommen mit der Bank erzielt werden könnte, da diese bei der Unmöglichkeit, jetzt ihre Baarzahlungen wie⸗ der aufzunehmen, und bei dem unzweifelhaften Rechte des Staates, jeden Augenblick den den Banknoten verliehenen Zwangscours wie⸗ der zurücknehmen zu können, auf jede gerechte und billige Forde⸗

rung des Staates, und nur eine solche wäre das Verlangen nach Herabsetzung des Zinsfußes, einzugehen bemüßigt ist.

Wir können daher nicht glauben, daß das Ministerium sich zu einer solchen Maßregel entschlossen haben sollte, und sind vielmehr der Meinung, daß es sich nur um jene oben erwähn⸗ ten 12 Millionen handelt. Es muß überhaupt bei jeder wichtige⸗ ren Maßregel, welche zur Besserung unserer Valutaverhältnisse ge⸗ faßt wird, wesentlich das Staatspapiergeld berücksichtigt, respektive auf dessen Verminderung hingearbeitet werden. Dadurch wird näm⸗ lich nicht nur der Werth des noch übrig bleibenden Staatspapier⸗ geldes, sondern auch gleichzeitig der Werth der Banknoten gehoben, da es nach der Natur der vorliegenden Verhältnisse unmöglich ist, raß die Banknoten einen schlechteren Cours erhalten, als das Staats⸗ papiergeld. Umgekehrt aber wird nicht jede Maßregel, welche aus⸗ schließlich zur Besserung des Standes der Banknoten ergriffen wird, auch die gleiche Wirkung auf das Staatspapiergeld äußern, und sie fann daher, insofern dadurch ein Agio für die Banknoten hervor⸗ gerufen würde, sogar schädlich wirken.“

Der N. Z. wird gemeldet, daß die nach Wien zur Bestätigung gesandten Urtheile der prager Maigefangenen zurückgelangt seien, und zwar seinn sechs Todesurtheile gefällt, aber auf Kerkerstrafe bis zu 15 Jahren gemildert worden.

In Graz will der Verwaltungsrath der Nationalgarde um bal— digen Erlaß des Nationalgarde⸗-Gesetzes petitioniren,

In der Woywodschaft sollen, nach einer unverbürgten Mitthei⸗ lung der Belgrader Ztg., bei strenger Strafe alle Amtsge⸗ schäfte in serbischer Sprache geführt werden. ö

Der Feldmarschall-Lieutenant Fürst Edmund von Schwarzen— berg, welcher die Feiertage hier zubrachte, ist vorgestern wieder nach Böhmen abgereist.

Der hiesige Gemeinderath beabsichtigt nach der erfolgten Bür⸗ germeisterwahl ein offizielles Kommunalblatt herauszugeben, welches nebst den Berichten über Gemeinderathssitzungen alle auf das Ge— meindeleben Bezug nehmende Gegenstände enthalten und besprechen würde.

An der Börse war neuerdings das Gerücht von einer bevor— stehenden Münzreform, die für Gold und Silber maßgebend sein würde, verbreitet. „Es dürfte dies Gerücht“, heißt es im N. B. „mit den Verhandlungen, die im Finanzministerium wegen Reguli⸗ rung der Valutaverhältnisse gepflogen werden, zusammenhängen.“

Prag, 29. Dez. Das gestrige Amtsblatt enthält folgende Verordnung des Statthalters vom 19. Dezember 1850. In Be⸗ treff des der K. K. Stadthauptmannschaft zukommenden Wirkungs⸗ kreises in Preßangelegenheiten: „Nach den Grundzügen für die Organisation der Polizeibehörden steht der K. K. Stadthauptmann⸗ schaft, als der für die Hauptstadt Prag bestimmten Sicherheitsbe⸗ hörde, auch die Ueberwachung der Presse zu. Für diesen Zweig ihres Wirkungskreises ist bei der prager K. K. Stadthauptmann⸗ schaft ein eigenes Central-Büreau errichtet worden, dessen Wirksam⸗ keit sich im Allgemeinen auf alle Amtshandlungen zu erstrecken hat, welche

durch das allerhöchste Patent vom 13. März 1849 durch die Vorschrift über das Verfahren in Preßübertretungsfällen vom 14. März 1849, durch die Strasprozeß⸗Ordnung vom 17. Januar 1850 und durch nachträgliche besondere Verordnungen den zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung bestellten Behörden in Preßan⸗ gelegenheiten zugewiesen sind. Vom 1. Januar 1851 angefangen beginnt die Thätigkeit der K. K. Stadthauptmannschaft innerhalb ves ihr in Preßangelegenheiten in der Hauptstadt Prag zukommen den Wirkungskreises und hört mit diesem Zeitpunkte jene des

ger Magistrates, der insbesondere mit Landes⸗Präsidialverordm vom 12. April 1849 zu den Functionen in Preßsachen als Sich heitsbehörde berufen war, auf. Hiervon geschleht die Verlaut rung mit dem Beisatze, daß, vom 1. Januar 1851 angefar Eingaben in Preßangelegenheiten, insoweit sie den der Sicherheitsbehörde innerhalb der Hauptstadt Prag die K. K. Stadthauptmannschaft zu leiten sind.“

Sachsen. Dresden, 28. Dez. Konferenz-Bevollmächtigte für Mecklenburg⸗ Abend Minister-Präsident Graf von Bülow tionsrath Baron von Bülow hier eingetroffen. auch der Kaiserlich österreichische General⸗Major hier angekommen und heute Morgen nach Berlin abgegangen

Dresden, 30. Dez. (D. R.) Fürst Schwarzenberg heute hier eintreffen und nächster Tage nach Wien abgehen. Graf von Alvensleben ist bereits wieder angekommen.

Württemberg. Stuttgart, 29. Dez. Sch wäl Merk) Die (gestern erwähnte) Koͤnigliche Verordnung zum Schutz gegen den Mißbrauch der Presse lautet:

„Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Württemberg. In Er⸗ wägung, daß die Handhabung der Vorschriften des Gesetzes vom 30. Ja. nuar 1817 der periodischen Presse gegenüber eine nähere Festsetzung der Stellung und Verbindlichkeiten der Herausgeber von Zeitschriften dringend erheischt, und in Betracht des vielfachen groben Mißbrauchs der Presse, welcher sich besonders in Zeitschriften und Zeitungen kund giebt, verordnen und verfügen Wir auf Antrag Unseres Gesamm . Ministeriums und gach Vernehmung Unseres Geheimen Raths auf, den rung des s. . der Ver- fassung, vorbehaltlich der Verabschiedung eines Preßgesetzes auf dem näch-

en. m, e, ,, einer Zeitschrift und jedem Blatte einer